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Lehrbuch der Pharmakognosie

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Digitale Bibliothek Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00038692<br />

VI<br />

Vorwort.<br />

sich zu helfen wissen wird, in denen unser Buch ihm keinen Anhalt zu bieten<br />

vermochte. Bei dieser Gelegenheit machen wir auch darauf noch aufmerksam,<br />

daß die Verwendung kleineren Druckes bei den Drogen des Ergänzungsbandes<br />

diese nicht zu weniger wichtigen Drogen stempeln sollte,<br />

son<strong>der</strong>n aus Gründen <strong>der</strong> Raumersparnis erfolgte.<br />

Mit den bloßen Beschreibungen <strong>der</strong> Drogen wäre nun aber den Bedürfnissen<br />

des praktischen Apothekers nur dann genügend Rechnung getragen,<br />

wenn diese Beschreibungen zur Ausführung <strong>der</strong> ihm obliegellden<br />

Prüfungspflicht ausreichen würden. Das ist aber unserer Erfahrung nach<br />

nicht <strong>der</strong> Fall, und wir stehen mit unserer Ansicht nicht allein. Beweist<br />

doch schon <strong>der</strong> 'Umstand, daß die Arzneibücher Wertbestimmungsmethoden<br />

und chemische Reaktionen auf charakteristische Drogenbestandteile aufgenommen<br />

haben, daß man die bloße Beschreibung <strong>der</strong> Droge als zur sicheren<br />

Beurteilung unzureichend erachtet. In <strong>der</strong> Tat ermöglicht denn auch die<br />

Beschreibung in <strong>der</strong> Regel kaum mehr, als eine Identitätsprüfung ; in<br />

relativ seltenen Fällen reicht sie zur Reinheitsprüfung aus, die Wertbestimmung<br />

ist mit ihr allein unmöglich. Ein si cheres Arbeiten des Apothekers<br />

wird man daher nur dann erwarten dürfen, wenn man ihm Prüfungsvorschriften<br />

an die Hand gibt, die ihm sagen, auf welche Fälschungen und<br />

Unzulässigkeiten er zu prüfen hat und woran er das Vorhandensein solcher<br />

erkennt. Eine möglichst erschöpfende Zusammenstellung aller <strong>der</strong>artiger<br />

Prüfungsmethoden ist für den praktischen Apotheker das allerwichti<br />

gs te, und sie darf daher in einem für den Praktiker bestimmten <strong>Lehrbuch</strong><br />

unter keinen Umständen fehlen. Wir haben daher je<strong>der</strong> Droge die<br />

nach unserer Erfahrung zweckdienlichen Prüfungsvorschriften beigegeben<br />

und allgemein angewandte o<strong>der</strong> oft wie<strong>der</strong>kehrende Methoden, um Platz<br />

zu sparen, in <strong>der</strong> Einleitung ausführlicher geschil<strong>der</strong>t, im Text dann nur<br />

die zu for<strong>der</strong>nden Werte mitgeteilt. Hierbei sind die rein chemischen Methoden<br />

(z. B. die quantitative Bestimmung <strong>der</strong> Alkaloide) nur kurz skizziert,<br />

weil sie aus äußeren Gründen meist im chemischen Kolleg und Praktikum<br />

vorgetragen und geübt werden, ohne daß mit dieser auf die heutigen<br />

Druckschwierigkeiten Rücksicht nehmenden Selbstbeschränkung die landläufige,<br />

aber irrige Meinung bestätigt werden soll, daß die chemische Prüfung<br />

<strong>der</strong> Drogen nicht zur <strong>Pharmakognosie</strong> gehöre. Wir stellen, um Mißverständnissen<br />

vorzubeugen, fest, daß nicht nur nach unserer Definition, son<strong>der</strong>n<br />

schon nach Flückigers Auffassung die Erörterung aller Eigenschaften<br />

<strong>der</strong> Drogen (mit alleiniger Ausnahme ihrer Wirkungsweise, d. h. <strong>der</strong> Art<br />

und 'Weise, in <strong>der</strong> die 'Wirkung zustande kommt, die zu behandeln Sache<br />

des Mediziners ist), also auch ihres Gehaltes an wirksamer Substanz, zur<br />

<strong>Pharmakognosie</strong> gehört und daß deshalb die Prüfung auf den richtigen<br />

Gehalt sogar eine <strong>der</strong> wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Pharmakognosie</strong><br />

darstellt. Wenn wir nun auch alle uns irgendwie zweckdienlich erscheinenden<br />

Prüfungsmethoden erwähnt haben, so sind wir uns doch darüber klar,<br />

daß in manchen Fällen die mitgeteilten Vorschriften noch nicht völlig ausreichend<br />

sind, und daß manche Frage noch offen bleibt. Zukünftige Arbeit wird<br />

für sie erst die Lösung bringen, und es sollte uns freuen, wenn die noch vorhandenen<br />

Lücken zu <strong>der</strong>artiger Arbeit anregen würden. Denn diese Lücken<br />

müssen baldigst geschlossen werden, weil man dem Apotheker lückenlose und<br />

verläßliche Prüfungsvorschriften geben muß, wenn an<strong>der</strong>s man von ihm verlangen<br />

will, daß er seiner Prüfungspflicht ordnungsgemäß nachkommen soll.

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