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Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau

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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />

7 Kostenberechnung<br />

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7 Kostenberechnung<br />

7.1 Allgemeines<br />

Die Kostenberechnung im Hochbau erfolgt nach der DIN 276. Diese besagt im<br />

Punkt 2, das Kosten im Hochbau Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben<br />

sind, die für die Vorbereitung, Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

erforderlich sind. Unter Kostenermittlung versteht man die Vorausberechnung der<br />

entstehenden Kosten oder die Festlegung der tatsächlich entstandenen Kosten. Je<br />

nach Planungsphase wird in 4 Arten unterschieden.<br />

Kostenschätzung<br />

Unter Kostenschätzung versteht man eine überschlägige Kostenermittlung. Sie ist<br />

Grundlage für die Vorplanung. Die Gesamtkosten werden hierbei nach den<br />

Kostengruppen bis mindestens zur 1. Ebene ermittelt. Grundlagen für die<br />

Kostenschätzung sind Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung, sowie<br />

die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten zur Berechnung der Mengen<br />

von Bezugseinheiten der Kostengruppen.<br />

Kostenberechnung<br />

Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Kostenermittlung. Grundlage bei dieser<br />

Kostenermittlung bilden die Entwurfszeichnungen, die daraus ermittelten Mengen<br />

und weitere Erläuterungen von Einzelheiten. Die Gesamtkosten sollen nach<br />

Kostengruppen bis mindestens zur 2. Ebene aufgegliedert werden.<br />

Kostenanschlag<br />

Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Kostenermittlung. Für die<br />

Ausführungsplanung und die Erstellung der Vergabeunterlagen stellt der<br />

Kostenanschlag die Grundlage dar. Einbezogen werden hierbei die endgültigen<br />

Ausführungszeichnungen, Nachweise zur Standsicherheit, zum Wärme-, Brand- und<br />

Schallschutz, sowie zu technischen Anlagen. Im Kostenanschlag werden die<br />

Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur 3. Ebene der Kostengliederung ermittelt.<br />

Kostenfestlegung<br />

Unter der Kostenfestlegung versteht man die Ermittlung der tatsächlich entstandenen<br />

Kosten. Dazu zählen aber auch der Kostenvergleich und die Kostendokumentation.<br />

Grundlagen für die Kostenfestlegung sind Schlussrechnungen, Nachweise der<br />

Eigenleistungen und Abrechnungszeichnungen. Ermittelt werden die Gesamtkosten<br />

nach Kostengruppen bis zur 2. Ebene.<br />

Übersicht zum Aufbau der Kostengliederung (Betrachtung Ebene 1 und 2)

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