Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau
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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />
6 Brandschutzkonzept<br />
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6.5 Schlussbemerkung<br />
Die im Brandschutznachweis dargestellten Brandschutzmaßnahmen garantieren die<br />
Einhaltung der grundlegenden Schutzziele gemäß § 14 SächsBO:<br />
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu<br />
halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und<br />
Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren<br />
sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“<br />
Durch eine flächendeckende nicht aufgeschaltete Brandmeldeanlage werden die<br />
nach Bauordnungsrecht nicht erfüllten Anforderungen ausgeglichen. Durch die BMA<br />
ist es möglich einen Entstehungsbrand frühzeitig zu erkennen, die im Gebäude<br />
befindlichen Personen besser zu evakuieren und Rettungskräfte schneller zu<br />
alarmieren.<br />
Grundlage für die weitere Planung, Bauausführung, Nutzung und Organisation des<br />
betrieblichen Brandschutzes ist das aufgestellte Brandschutzkonzept der Werkstatt<br />
für behinderte Menschen.<br />
Bei der Genehmigungs-, Ausführungsplanung und Bauausführung dient der<br />
Brandschutznachweis als Arbeitsgrundlage für alle am Bauvorhaben beteiligten<br />
Personen.<br />
Für die Einhaltung der im Brandschutzkonzept aufgestellten Anforderungen ist der<br />
Bauherr oder eine vom Bauherr beauftragte Person verantwortlich.<br />
Als letztes ist zu erwähnen das der Brandschutznachweis nur gültig ist im<br />
Zusammenhang mit genehmigten Bauzeichnungen, die dem Bauantrag beigefügt<br />
sind, sowie allen dazugehörigen Anlagen.<br />
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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 45