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Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau

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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />

6 Brandschutzkonzept<br />

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6.5 Schlussbemerkung<br />

Die im Brandschutznachweis dargestellten Brandschutzmaßnahmen garantieren die<br />

Einhaltung der grundlegenden Schutzziele gemäß § 14 SächsBO:<br />

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu<br />

halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und<br />

Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren<br />

sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“<br />

Durch eine flächendeckende nicht aufgeschaltete Brandmeldeanlage werden die<br />

nach Bauordnungsrecht nicht erfüllten Anforderungen ausgeglichen. Durch die BMA<br />

ist es möglich einen Entstehungsbrand frühzeitig zu erkennen, die im Gebäude<br />

befindlichen Personen besser zu evakuieren und Rettungskräfte schneller zu<br />

alarmieren.<br />

Grundlage für die weitere Planung, Bauausführung, Nutzung und Organisation des<br />

betrieblichen Brandschutzes ist das aufgestellte Brandschutzkonzept der Werkstatt<br />

für behinderte Menschen.<br />

Bei der Genehmigungs-, Ausführungsplanung und Bauausführung dient der<br />

Brandschutznachweis als Arbeitsgrundlage für alle am Bauvorhaben beteiligten<br />

Personen.<br />

Für die Einhaltung der im Brandschutzkonzept aufgestellten Anforderungen ist der<br />

Bauherr oder eine vom Bauherr beauftragte Person verantwortlich.<br />

Als letztes ist zu erwähnen das der Brandschutznachweis nur gültig ist im<br />

Zusammenhang mit genehmigten Bauzeichnungen, die dem Bauantrag beigefügt<br />

sind, sowie allen dazugehörigen Anlagen.<br />

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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 45

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