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Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau

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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />

6 Brandschutzkonzept<br />

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6.4.11 Organisatorischer Brandschutz<br />

Betriebsvorschriften<br />

In Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sind von der WfbM<br />

Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung zu erstellen. Dabei ist die vom<br />

Nutzer aufzustellende Brandschutzordnung dem Brandschutzkonzept anzupassen.<br />

Gemäß der DIN 14095 müssen Brandschutzpläne erarbeitet werden und sind nach<br />

Abschluss der Baumaßnahmen der örtlichen Feuerwehr zu übergeben. Bei einer<br />

Vorortbegehung wird die Feuerwehr in die Situation eingewiesen.<br />

Im gesamten Gebäude sind erforderliche Sicherheitszeichen anzubringen, dazu<br />

zählen Rettungsweg- und Brandschutzzeichen.<br />

Nach Abschluss der Umbau- und Anbaumaßnahmen müssen die vorhandenen<br />

Flucht- und Rettungswegpläne neu angepasst werden. Die Flucht- und<br />

Rettungswegpläne sind in jedem Geschoss in ausreichender Zahl an geeigneten<br />

Stellen gut sichtbar anzubringen. Wichtig bei der Anbringung, das sie auf den<br />

jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Nach<br />

Punkt 9 Absatz 3 ASR A2.3 müssen Flucht- und Rettungswegpläne graphische<br />

Darstellungen über den Standort des Betrachters, den Gebäudegrundriss, den<br />

Flucht- und Rettungswegverlauf, Brandschutz- und Erste – Hilfe – Einrichtungen<br />

sowie die Lage der Sammelstelle enthalten.<br />

Aufgabe des Nutzers ist es dafür zu sorgen, dass Flure, Treppenräume und sonstige<br />

Teile von Rettungswegen dauerhaft brandlastfrei zu halten sind. Des Weiteren muss<br />

er darauf achten, dass Türen mit Brandschutzanforderungen nicht in Ihrer Funktion<br />

beeinträchtigt werden. Beispielsweise durch nicht zulässige Offenhaltung mittels<br />

Holzkeile.<br />

Während der Bauzeit<br />

Der Brandschutz auf der Baustelle ist Bestandteil der Arbeitssicherheit und des<br />

Arbeitsschutzes. Der verantwortliche Bauleiter hat im Auftrag des Bauherrn den<br />

Brandschutz sicherzustellen. Bei der Planung sind deshalb schon die nachfolgend<br />

aufgeführten Punkte für die Bauphase zu berücksichtigen:<br />

• Abgrenzung der Baustelle in Abhängigkeit von der Größe und Gefährdung<br />

• Brandlasten gering halten, Abfälle regelmäßig entsorgen<br />

• Sicherstellung und Ausweisung von Rettungswegen<br />

• Zugänglichkeit für Feuerwehr gewährleisten<br />

• Bereitstellung von Löscheinrichtungen<br />

• Gewährleistung der Brandmeldung (z.B. Telefon)<br />

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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 43

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