Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau
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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />
6 Brandschutzkonzept<br />
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6.4.11 Organisatorischer Brandschutz<br />
Betriebsvorschriften<br />
In Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sind von der WfbM<br />
Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung zu erstellen. Dabei ist die vom<br />
Nutzer aufzustellende Brandschutzordnung dem Brandschutzkonzept anzupassen.<br />
Gemäß der DIN 14095 müssen Brandschutzpläne erarbeitet werden und sind nach<br />
Abschluss der Baumaßnahmen der örtlichen Feuerwehr zu übergeben. Bei einer<br />
Vorortbegehung wird die Feuerwehr in die Situation eingewiesen.<br />
Im gesamten Gebäude sind erforderliche Sicherheitszeichen anzubringen, dazu<br />
zählen Rettungsweg- und Brandschutzzeichen.<br />
Nach Abschluss der Umbau- und Anbaumaßnahmen müssen die vorhandenen<br />
Flucht- und Rettungswegpläne neu angepasst werden. Die Flucht- und<br />
Rettungswegpläne sind in jedem Geschoss in ausreichender Zahl an geeigneten<br />
Stellen gut sichtbar anzubringen. Wichtig bei der Anbringung, das sie auf den<br />
jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Nach<br />
Punkt 9 Absatz 3 ASR A2.3 müssen Flucht- und Rettungswegpläne graphische<br />
Darstellungen über den Standort des Betrachters, den Gebäudegrundriss, den<br />
Flucht- und Rettungswegverlauf, Brandschutz- und Erste – Hilfe – Einrichtungen<br />
sowie die Lage der Sammelstelle enthalten.<br />
Aufgabe des Nutzers ist es dafür zu sorgen, dass Flure, Treppenräume und sonstige<br />
Teile von Rettungswegen dauerhaft brandlastfrei zu halten sind. Des Weiteren muss<br />
er darauf achten, dass Türen mit Brandschutzanforderungen nicht in Ihrer Funktion<br />
beeinträchtigt werden. Beispielsweise durch nicht zulässige Offenhaltung mittels<br />
Holzkeile.<br />
Während der Bauzeit<br />
Der Brandschutz auf der Baustelle ist Bestandteil der Arbeitssicherheit und des<br />
Arbeitsschutzes. Der verantwortliche Bauleiter hat im Auftrag des Bauherrn den<br />
Brandschutz sicherzustellen. Bei der Planung sind deshalb schon die nachfolgend<br />
aufgeführten Punkte für die Bauphase zu berücksichtigen:<br />
• Abgrenzung der Baustelle in Abhängigkeit von der Größe und Gefährdung<br />
• Brandlasten gering halten, Abfälle regelmäßig entsorgen<br />
• Sicherstellung und Ausweisung von Rettungswegen<br />
• Zugänglichkeit für Feuerwehr gewährleisten<br />
• Bereitstellung von Löscheinrichtungen<br />
• Gewährleistung der Brandmeldung (z.B. Telefon)<br />
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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 43