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Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau

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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />

6 Brandschutzkonzept<br />

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brennend abfallen oder brennend abtropfen oder eine unzulässige Rauchentwicklung<br />

aufweisen.<br />

Beim Einbau von Installationswänden, Vorsatzschalen, Unterdecken, Be- und<br />

Verkleidungen ist zu beachten, dass Revisionsöffnungen mit eingebaut werden.<br />

Diese Öffnungsklappen oder -türen müssen die gleichen brandschutztechnischen<br />

Anforderungen wie das Bauteil aufweisen, in das sie eingesetzt werden.<br />

Tragende und aussteifende Wände und Stützen<br />

Bei dem Tragwerk des Gebäudes handelt es sich um eine nichtbrennbare massive<br />

Mauerwerkskonstruktion.<br />

Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass tragende und aussteifende<br />

Wände und Stützen des Bestandsgebäudes einer feuerbeständigen<br />

Wandklassifizierung gemäß DIN 4102 – 4, Punkt 4.5 entsprechen.<br />

An die Dachkonstruktion aus Nagelbrettbindern wird hinsichtlich des Tragverhaltens<br />

keine besondere Anforderung gestellt, da es sich um einen ungenutzten Dachraum<br />

handelt.<br />

Außenwände<br />

Gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 müssen nichttragende Außenwände und nichttragende<br />

Teile tragender Außenwände aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das<br />

Bestandsgebäude erfüllt diese Anforderungen. Auf der massiven<br />

Außenwandkonstruktion des Bestandsgebäudes sind ein<br />

Wärmedämmverbundsystem und eine nichtbrennbare mineralische Putzschicht<br />

aufgebracht, daher gilt die Oberfläche als mindestens schwerentflammbar.<br />

Decken<br />

Die Decke des Kellergeschosses, bestehend aus Stahlbetonhohldielen, erfüllt nicht<br />

die brandschutztechnischen Anforderungen des § 31 Absatz 2, Nummer 1 einer<br />

feuerbeständigen Decke, deshalb muss die Decke durch Anbringung einer<br />

Brandschutzverkleidung ertüchtigt werden.<br />

Die Decke des Erdgeschosses ist in Form einer Leonhardtbalkendecke ausgebildet<br />

und entspricht nicht den Anforderungen des § 31 Absatz 1, Satz 2, Nummer 3 einer<br />

feuerhemmenden Decke. Hier ist ebenfalls eine Aufrüstung durch eine Bekleidung<br />

von unten notwendig.<br />

Öffnungen und Durchdringungen in Decken durch die Leitungsanlagen oder<br />

Lüftungsanlagen geführt werden, müssen auf die erforderliche Anzahl und Größe<br />

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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 38

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