Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau
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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />
6 Brandschutzkonzept<br />
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brennend abfallen oder brennend abtropfen oder eine unzulässige Rauchentwicklung<br />
aufweisen.<br />
Beim Einbau von Installationswänden, Vorsatzschalen, Unterdecken, Be- und<br />
Verkleidungen ist zu beachten, dass Revisionsöffnungen mit eingebaut werden.<br />
Diese Öffnungsklappen oder -türen müssen die gleichen brandschutztechnischen<br />
Anforderungen wie das Bauteil aufweisen, in das sie eingesetzt werden.<br />
Tragende und aussteifende Wände und Stützen<br />
Bei dem Tragwerk des Gebäudes handelt es sich um eine nichtbrennbare massive<br />
Mauerwerkskonstruktion.<br />
Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass tragende und aussteifende<br />
Wände und Stützen des Bestandsgebäudes einer feuerbeständigen<br />
Wandklassifizierung gemäß DIN 4102 – 4, Punkt 4.5 entsprechen.<br />
An die Dachkonstruktion aus Nagelbrettbindern wird hinsichtlich des Tragverhaltens<br />
keine besondere Anforderung gestellt, da es sich um einen ungenutzten Dachraum<br />
handelt.<br />
Außenwände<br />
Gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 müssen nichttragende Außenwände und nichttragende<br />
Teile tragender Außenwände aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das<br />
Bestandsgebäude erfüllt diese Anforderungen. Auf der massiven<br />
Außenwandkonstruktion des Bestandsgebäudes sind ein<br />
Wärmedämmverbundsystem und eine nichtbrennbare mineralische Putzschicht<br />
aufgebracht, daher gilt die Oberfläche als mindestens schwerentflammbar.<br />
Decken<br />
Die Decke des Kellergeschosses, bestehend aus Stahlbetonhohldielen, erfüllt nicht<br />
die brandschutztechnischen Anforderungen des § 31 Absatz 2, Nummer 1 einer<br />
feuerbeständigen Decke, deshalb muss die Decke durch Anbringung einer<br />
Brandschutzverkleidung ertüchtigt werden.<br />
Die Decke des Erdgeschosses ist in Form einer Leonhardtbalkendecke ausgebildet<br />
und entspricht nicht den Anforderungen des § 31 Absatz 1, Satz 2, Nummer 3 einer<br />
feuerhemmenden Decke. Hier ist ebenfalls eine Aufrüstung durch eine Bekleidung<br />
von unten notwendig.<br />
Öffnungen und Durchdringungen in Decken durch die Leitungsanlagen oder<br />
Lüftungsanlagen geführt werden, müssen auf die erforderliche Anzahl und Größe<br />
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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 38