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Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau

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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />

6 Brandschutzkonzept<br />

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6.4.2 Rettungswege<br />

6.4.2.1 Rettungswegführung<br />

Unter Berücksichtigung des § 33 Absatz 1 SächsBO müssen für Nutzungseinheiten<br />

mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei<br />

voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie führen. Dabei dürfen beide<br />

Rettungswege jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur<br />

führen.<br />

Nach Absatz 2 des § 33 SächsBO ist der 1. Rettungsweg aus Nutzungseinheiten, die<br />

nicht ebenerdig liegen, über eine notwendige Treppe zu führen. Der 2. Rettungsweg<br />

kann über eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der<br />

Feuerwehr erreichbare Stelle geführt werden. Soll der 2. Rettungsweg über<br />

Rettungsgeräte der Feuerwehr gewährleistet werden, so muss § 33 Absatz 3<br />

SächsBO berücksichtigt werden.<br />

Weiter ist bei der Rettungswegführung der § 35 Absatz 2 mit einzubeziehen, nach<br />

dem gilt, das von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie aus Kellergeschossen<br />

mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in<br />

höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein darf.<br />

Die nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2 – 3 geforderte Mindestbreite von 1,20 m für<br />

Treppenläufe wird im Bestand unterschritten, dies wird bei der Rettungswegführung<br />

berücksichtigt, indem der höchste zu erwartende Personenverkehr auf max. 20<br />

Personen minimiert wird. Bei einer Personenzahl von 20 darf laut ASR A2 – 3 die<br />

Mindestlaufbreite 1,00 m betragen, diese ist im Bestand vorhanden.<br />

1. Rettungsweg<br />

Der 1. Rettungsweg aus dem Kellergeschoss führt über eine Steintreppe zum<br />

Haupteingang im Erdgeschoss.<br />

Vom rechten Bereich des Erdgeschosses im Bestandsgebäude führt der<br />

1. Rettungsweg über notwendige Flure zur Mitte des Gebäudes und über notwendige<br />

Treppen zum Haupteingang. Aus dem Erdgeschoss im Anbau und dem linken<br />

Bereich des Bestandsgebäudes gelangt man ebenfalls über notwendige Flure und<br />

eine notwendige Treppe zum Eingang des Anbaus.<br />

Der 1. Rettungsweg aus den Obergeschossen im Bestand und im Anbau führt über<br />

eine notwendige Treppe jeweils ins Erdgeschoss und von dort ins Freie.<br />

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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 34

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