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Diplomarbeit Annelie Strietz - Staatliche Studienakademie Glauchau

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<strong>Diplomarbeit</strong>:<br />

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes<br />

6 Brandschutzkonzept<br />

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bautechnische Anforderungen bei der Anordnung, Errichtung, Änderung und<br />

Instandhaltung an die baulicher Anlagen gestellt, die es einzuhalten gilt.<br />

Für Behindertenwerkstätten gelten daher folgende Schutzziele:<br />

1. Bei der WfbM handelt es sich um ein öffentliches Gebäude, das vorwiegend<br />

von schutzbedürftigen Personen besucht wird. Besonders ist dabei zu<br />

beachten das behinderte Menschen ein anderes Risiko- bzw.<br />

Gefahrenbewusstsein ausgeprägt haben, daher sind besondere<br />

Anforderungen auf die Rettungs- und Evakuierungsbedingungen zu legen.<br />

Daraus ergibt sich, dass der Personenschutz in diesem Fall das primäre<br />

Schutzziel ist.<br />

2. Sekundäres Schutzziel für eine Behindertenwerkstatt ist der Objekt- und<br />

Sachwertschutz, sowie die Gewährleistung eines Betreuungsbetriebes.<br />

Ziel ist es dabei, im Brandfall schnelle und wirksame Löscharbeiten durchführen zu<br />

können und die Ausbreitung und Schäden eines Brandes auf ein Minimum zu<br />

beschränken. Zusätzlich muss nach einem Brand zumindest die Betreuung der<br />

behinderten Menschen gewährleistet sein.<br />

6.3.4 Objektbeurteilung<br />

6.3.4.1 Baurechtliche Einordnung<br />

Die Sächsische Bauordnung mit Ihren Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und<br />

Nebenbestimmungen gilt hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen für<br />

das Gebäude und Grundstück. Festgeschrieben wird dies im § 1 Absatz 1 SächsBO.<br />

Der neu entstehende zusammenhängende Gebäudekomplex wird in die<br />

Gebäudeklasse 3 (laut § 2 Absatz 3, Ziffer 3 SächsBO) eingeordnet. Die Höhe<br />

zwischen Geländeoberkante und Fußbodenoberkante des höchstgelegenen<br />

Geschosses beträgt 3,78 m. Das Gebäude hat eine Gesamtbruttogrundfläche von<br />

1.053,04 m².<br />

Bei der Behindertenwerkstatt handelt es sich um eine Tageseinrichtung für<br />

behinderte Menschen, daher wird das Gebäude zusätzlich zur Gebäudeklasse 3 als<br />

Sonderbau nach § 2, Absatz 4, Ziffer 10 deklariert. Der § 51 SächsBO stellt<br />

besondere Anforderungen an Sonderbauten, sodass dieser mit zu betrachten ist.<br />

Das bestehende Gebäude soll mittels eines Anbaus an der Giebelseite erweitert<br />

werden. Durch den Anbau soll der 2. Rettungsweg aus dem bestehenden Gebäude,<br />

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<strong>Strietz</strong>, <strong>Annelie</strong> 08.08.2013 Seite 23

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