- Seite 1 und 2:
1 Drittes Gesetz zur Änderung hoch
- Seite 3 und 4:
3 VI. 1. Das Gesetz verbessert die
- Seite 5 und 6:
5 und dezentraler Ebene weiter aus
- Seite 7 und 8:
7 Drittes Gesetz zur Änderung hoch
- Seite 9 und 10:
9 § 18 Wahl der hauptamtlichen Rek
- Seite 11 und 12:
11 § 45 Anwendung der beamtenrecht
- Seite 13 und 14:
13 tungen nach § 72a, soweit dies
- Seite 15 und 16:
15 3. den Kunsthochschulen obliegt
- Seite 17 und 18:
17 (1) Die Hochschulen sind frei in
- Seite 19 und 20:
19 lungs- und Auswahlgesprächen te
- Seite 21 und 22:
21 Die betroffenen Mitglieder und A
- Seite 23 und 24:
23 Verwaltungsvereinbarung in der F
- Seite 25 und 26:
25 (1) Mitglieder der Hochschule si
- Seite 27 und 28:
27 Dienst- oder Arbeitsverhältnis,
- Seite 29 und 30:
29 Angelegenheiten nach § 19 Absat
- Seite 31 und 32:
31 (1) Studienbewerberinnen und Stu
- Seite 33 und 34:
33 (3) Die Hochschulen erhalten die
- Seite 35 und 36:
35 § 13a Unternehmen der Hochschul
- Seite 37 und 38:
37 § 14 Körperschaftsvermögen (1
- Seite 39 und 40:
39 (4) Organe der Fakultät beziehu
- Seite 41 und 42:
41 Die Grundordnung kann bestimmen,
- Seite 43 und 44:
43 LBesGBW, über die Ruhegehaltfä
- Seite 45 und 46:
45 (3) Zur Rektorin oder zum Rektor
- Seite 47 und 48:
47 Amtszeit als hauptamtliches Rekt
- Seite 49 und 50:
49 Amtszeit der nebenamtlichen Rekt
- Seite 51 und 52:
51 (2) Dem Senat gehören an 1. kra
- Seite 53 und 54:
53 12. an der DHBW die Abwahl einer
- Seite 55 und 56:
55 nung der Hochschule kann abweich
- Seite 57 und 58:
57 ausschuss sollen gleich viele Mi
- Seite 59 und 60:
59 (3) Mitglieder der Fakultät sin
- Seite 61 und 62:
61 die Rektorin oder der Rektor zu
- Seite 63 und 64:
63 destens sechs Studierende angeh
- Seite 65 und 66:
65 Mindestens ein Mitglied des Deka
- Seite 67 und 68:
67 DHBW, den Örtlichen Senat und d
- Seite 69 und 70:
69 4. Regelung der Zusammenarbeit z
- Seite 71 und 72:
71 b) die standortspezifischen Inha
- Seite 73 und 74:
73 (3) Studienbereichsleiterinnen u
- Seite 75 und 76:
75 3. Master mindestens ein Jahr un
- Seite 77 und 78:
77 1. sich an Personen richtet, die
- Seite 79 und 80:
79 4. die besonderen Belange Studie
- Seite 81 und 82:
81 3. die Sicherstellung mindestens
- Seite 83 und 84:
83 (3) Außerhalb des Hochschulbere
- Seite 85 und 86:
85 ber durch sein späteres Verhalt
- Seite 87 und 88:
87 § 38 Promotion (1) Die Universi
- Seite 89 und 90:
89 und Hochschullehrer der Hochschu
- Seite 91 und 92:
91 richten. An einem Sonderforschun
- Seite 93 und 94:
93 9. Angaben zu vereinbarten Gehei
- Seite 95 und 96:
95 auch der Mehrheit der dieser Kom
- Seite 97 und 98:
97 3. Gastprofessorinnen und Gastpr
- Seite 99 und 100:
99 nis, sofern dienstliche Gründe
- Seite 101 und 102:
101 Den Professorinnen und Professo
- Seite 103 und 104:
103 2. pädagogische Eignung, die i
- Seite 105 und 106:
105 lage des Berufungsvorschlags na
- Seite 107 und 108:
107 gelten entsprechend. Die Befugn
- Seite 109 und 110:
109 tragen und Werke der bildenden
- Seite 111 und 112:
111 Auf eine Stelle, deren Funktion
- Seite 113 und 114:
113 1. ein abgeschlossenes Hochschu
- Seite 115 und 116:
115 benbeschreibungen stehen unter
- Seite 117 und 118:
117 § 54 Dienstaufgaben an den rec
- Seite 119 und 120:
119 Abschnitt 2 Studierende § 58 Z
- Seite 121 und 122:
121 dem bisherigen Studium fachlich
- Seite 123 und 124:
123 schule für einzelne Studiengä
- Seite 125 und 126:
125 3. für den Studiengang Zulassu
- Seite 127 und 128:
127 noch in einem anderen Studienga
- Seite 129 und 130:
129 Gasthörer werden zu Prüfungen
- Seite 131 und 132:
131 (3) Die Organisation der Studie
- Seite 133 und 134:
133 Befähigung für den gehobenen
- Seite 135 und 136:
135 (3) An jeder Ausbildungsstätte
- Seite 137 und 138:
137 terium gesetzten Frist die ihne
- Seite 139 und 140:
139 schulen für öffentliche Verwa
- Seite 141 und 142:
141 diengang ist von einer anerkann
- Seite 143 und 144:
143 (4) Auf Verlangen des Wissensch
- Seite 145 und 146:
145 dungseinrichtung nach Absatz 2
- Seite 147 und 148:
147 § 75 Namensschutz; Ordnungswid
- Seite 149 und 150:
149 (4) Verwaltungsbehörde im Sinn
- Seite 151 und 152:
151 5. In Anlage 1 (Landesbesoldung
- Seite 153 und 154:
153 4. In § 2 Absatz 1 wird nach d
- Seite 155 und 156:
155 cc) In Nummer 4 werden die Wör
- Seite 157 und 158:
157 „Sie beginnt jeweils zum 15.
- Seite 159 und 160:
159 „(5) Sofern die Hochschulen d
- Seite 161 und 162:
161 (2) § 60 Absatz 2 Nummer 2 LHG
- Seite 163 und 164:
163 dd) Satz 6 wird aufgehoben. c)
- Seite 165 und 166:
165 4. In § 7 Absatz 3 werden die
- Seite 167 und 168:
167 Paragrafenfolge bekannt machen
- Seite 169 und 170:
169 § 4 Unternehmen der Hochschule
- Seite 171 und 172:
171 Besoldungsrechtliche Regelungen
- Seite 173 und 174:
173 satz 3 Sätze 3 bis 5 LHG in de
- Seite 175 und 176:
175 Begründung I. Allgemeiner Teil
- Seite 177 und 178:
177 2. Perspektiven für den wissen
- Seite 179 und 180:
179 eines jährlichen Berichts des
- Seite 181 und 182:
181 für Hochschulen dort für anwe
- Seite 183 und 184:
183 Rektoren der Studienakademien b
- Seite 185 und 186:
185 8. Autonomie stärken: Dereguli
- Seite 187 und 188:
187 angewandte Wissenschaften“ ge
- Seite 189 und 190:
189 schulen zur Bestellung von Behi
- Seite 191 und 192:
191 Fall sein, wenn sich keine weib
- Seite 193 und 194:
193 der Gleichstellungsbeauftragten
- Seite 195 und 196:
195 für das Promotionswesen wird b
- Seite 197 und 198:
197 Zu Absatz 2 Zu Satz 2 Halbsatz
- Seite 199 und 200:
199 Redaktionelle Klarstellung, das
- Seite 201 und 202:
201 Soll-Vorschrift; nunmehr wird d
- Seite 203 und 204:
203 Forschung und Lehre). Damit kö
- Seite 205 und 206:
205 Zu Absatz 3 Satz 2 Nummer 17 So
- Seite 207 und 208:
207 oder den Rektor der Studienakad
- Seite 209 und 210:
209 rat oder Senat sind, sind - wie
- Seite 211 und 212:
211 Zu Satz 3 Die Rektorin oder der
- Seite 213 und 214:
213 konkreten Lebenssachverhalt bez
- Seite 215 und 216:
215 Die Zustimmung des Hochschulrat
- Seite 217 und 218:
217 achten. An der DHBW können nur
- Seite 219 und 220:
219 gleichzeitig die notwendige Kon
- Seite 221 und 222:
221 Zur Klarstellung, dass dem Pers
- Seite 223 und 224:
223 Der Einfluss des Fakultätsrats
- Seite 225 und 226:
225 Zu Absatz 3 Wie bisher ist die
- Seite 227 und 228:
227 Die bisher in Absatz 1 Satz 2 N
- Seite 229 und 230:
229 re und Studium nicht nur Fachwi
- Seite 231 und 232:
231 keit, in einer Satzung das Näh
- Seite 233 und 234:
233 Zu Absatz 5 Die Regelung zu Kon
- Seite 235 und 236:
235 Absatz 4 regelt die Regelungsge
- Seite 237 und 238:
237 prüfung oder die entsprechende
- Seite 239 und 240:
239 Absatz 4 Satz 1 entspricht weit
- Seite 241 und 242:
241 Zu Absatz 2 Satz 1 Eine mündli
- Seite 243 und 244:
243 Mit der Änderung soll die Posi
- Seite 245 und 246:
245 Absatz 1 definiert diejenigen V
- Seite 247 und 248:
247 Auch hier trägt das Gesetz Sch
- Seite 249 und 250:
249 in dem die Forschenden schon vo
- Seite 251 und 252:
251 Zu Absatz 3 Zu Satz 1 Es handel
- Seite 253 und 254:
253 stellungsbeauftragte nun Mitgli
- Seite 255 und 256:
255 Die Ergänzung dient der Klarst
- Seite 257 und 258:
257 Zu § 58 Durch zahlreiche Detai
- Seite 259 und 260:
259 Qualifikationen im Hochschulber
- Seite 261 und 262: 261 Die Deltaprüfung kann ebenso w
- Seite 263 und 264: 263 din oder Doktorand bereits aus
- Seite 265 und 266: 265 Die Ergänzung im Absatz 3 bere
- Seite 267 und 268: 267 Zu Satz 1 Die Erwähnung der ki
- Seite 269 und 270: 269 dung unterlaufen werden, ist di
- Seite 271 und 272: 271 des Wissenschaftsministeriums.
- Seite 273 und 274: 273 Folgeänderungen aus der Neufas
- Seite 275 und 276: 275 schaft der oder des Vorsitzende
- Seite 277 und 278: 277 versitätsbereich des KIT betre
- Seite 279 und 280: 279 Die Obergrenze wird unter Beach
- Seite 281 und 282: 281 Beseitigung eines redaktionelle
- Seite 283 und 284: 283 Zu Artikel 15 (Änderung der Be
- Seite 285 und 286: 285 Chancengleichheitsplan für das
- Seite 287 und 288: 287 torat beziehungsweise - bei auf
- Seite 289 und 290: 289 Zu Absatz 3 Einrichtungen, die
- Seite 291 und 292: 291 beauftragten an den wissenschaf
- Seite 293 und 294: 293 und die Vorsitzenden der Univer
- Seite 295 und 296: 295 Hierzu und hinsichtlich der Kri
- Seite 297 und 298: 297 Hochschulleitung für unbefried
- Seite 299 und 300: 299 Hierzu und hinsichtlich der Kri
- Seite 301 und 302: 301 Zweitveröffentlichungsrecht st
- Seite 303 und 304: 303 Zu § 2 Die Gewerkschaft Erzieh
- Seite 305 und 306: 305 Hierzu wird bemerkt: Dieser Sat
- Seite 307 und 308: 307 werden müssen. Diese Beauftrag
- Seite 309 und 310: 309 Dem wird nicht entsprochen. Das
- Seite 311: 311 gleichmäßige Vertretung beide
- Seite 315 und 316: 315 Probleme hinsichtlich des gepla
- Seite 317 und 318: 317 sich in den Berufungs- und Ausw
- Seite 319 und 320: 319 ChancenG) nicht wahlberechtigt
- Seite 321 und 322: 321 stellungsbeauftragten ist, sond
- Seite 323 und 324: 323 Der Vorschlag wird aufgegriffen
- Seite 325 und 326: 325 Dem wird nicht entsprochen. Die
- Seite 327 und 328: 327 Die Forderungen werden nicht au
- Seite 329 und 330: 329 Die HAW BW weist darauf hin, da
- Seite 331 und 332: 331 Die Universität Freiburg und d
- Seite 333 und 334: 333 Die LaKoG und der VBWW fordern,
- Seite 335 und 336: 335 grüßen diese Möglichkeit gru
- Seite 337 und 338: 337 Der DGB schlägt vor, beim Wiss
- Seite 339 und 340: 339 Die Arge Verwaltungsrecht im De
- Seite 341 und 342: 341 Zu § 9 Absatz 8 Satz 3 Die LaS
- Seite 343 und 344: 343 Hierzu wird bemerkt: Auch eine
- Seite 345 und 346: 345 che Regelung per Grundordnung w
- Seite 347 und 348: 347 Zu § 13a Absatz 2 Nummer 6 Der
- Seite 349 und 350: 349 Die DHBW wünscht, dass das Rek
- Seite 351 und 352: 351 Der DHV kritisiert diese Regelu
- Seite 353 und 354: 353 Zu §§ 17 und 23 Der Wissensch
- Seite 355 und 356: 355 Dem wird teilweise entsprochen.
- Seite 357 und 358: 357 Das CHE hält eine Beteiligung
- Seite 359 und 360: 359 ßerdem kann die gewünschte Re
- Seite 361 und 362: 361 Dem wird nicht entsprochen. Fü
- Seite 363 und 364:
363 Rektors. Im Hinblick auf das gl
- Seite 365 und 366:
365 ne Fokussierung der Kompetenz d
- Seite 367 und 368:
367 Maßgabe des Prinzips qualitati
- Seite 369 und 370:
369 Dem wird teilweise entsprochen.
- Seite 371 und 372:
371 Der IHKT und die Arge Verwaltun
- Seite 373 und 374:
373 dieser dem Hochschulrat nicht
- Seite 375 und 376:
375 diesen Kommissionen nicht die P
- Seite 377 und 378:
377 Zu § 24 Absätze 4 und 5 Die L
- Seite 379 und 380:
379 Die LaStuVe und Juso BW regen e
- Seite 381 und 382:
381 Die Regelungen werden von der D
- Seite 383 und 384:
383 Zu § 27c Absatz 1 Satz 2 Numme
- Seite 385 und 386:
385 Die HAW BW bezweifelt, dass die
- Seite 387 und 388:
387 Der Vorschlag wird nicht aufgeg
- Seite 389 und 390:
389 Zu § 30 Absatz 5 Satz 1 Die LR
- Seite 391 und 392:
391 öffentlichen Mitteln staatlich
- Seite 393 und 394:
393 Dem Vorschlag wird entsprochen;
- Seite 395 und 396:
395 Die Konferenz der Dekane der Me
- Seite 397 und 398:
397 - dass die Hochschulen den Übe
- Seite 399 und 400:
399 erlassenen Rechtsverordnungen v
- Seite 401 und 402:
401 sie ersetzen sollen, nach Inhal
- Seite 403 und 404:
403 Der vhw fordert für die Hochsc
- Seite 405 und 406:
405 Die vorgesehenen Änderungen un
- Seite 407 und 408:
407 Regelung angeboten werden vor.
- Seite 409 und 410:
409 sie eine solche Bestellung vorn
- Seite 411 und 412:
411 Die Formulierung „individuell
- Seite 413 und 414:
413 Dem wird nicht entsprochen. Aus
- Seite 415 und 416:
415 Der DGB hält vor der Entscheid
- Seite 417 und 418:
417 Der DHV und die Konferenz der D
- Seite 419 und 420:
419 Dies ist an mehreren Stellen de
- Seite 421 und 422:
421 Die Konferenz der Dekane der Me
- Seite 423 und 424:
423 Die Konferenz der Dekane der Me
- Seite 425 und 426:
425 Ver.di hält die Vertrauenskomm
- Seite 427 und 428:
427 Nachteile für die Wissenschaft
- Seite 429 und 430:
429 lage wie sie das Gesetz nun vor
- Seite 431 und 432:
431 Die Neuregelung trägt den Einw
- Seite 433 und 434:
433 Dies trifft zu. Zu § 46 Absatz
- Seite 435 und 436:
435 Zu § 46 Absatz 5 Satz 1 Halbsa
- Seite 437 und 438:
437 nen, die dem Profil der HAW zuw
- Seite 439 und 440:
439 Zu § 48 Absatz 1 Die Konferenz
- Seite 441 und 442:
441 Dem wird nicht entsprochen. Ang
- Seite 443 und 444:
443 Der Hinweis zu Satz 8 wird aufg
- Seite 445 und 446:
445 Ver.di und die GEW fordern, das
- Seite 447 und 448:
447 Hierzu wird bemerkt: Die bisher
- Seite 449 und 450:
449 Ver.di fordert, die Kategorie d
- Seite 451 und 452:
451 Der DHV lehnt die Einführung d
- Seite 453 und 454:
453 schlag wurde auch durch ver.di
- Seite 455 und 456:
455 Hierzu wird bemerkt: Die Regelu
- Seite 457 und 458:
457 Zu § 59 Absatz 2 Der VPH ist d
- Seite 459 und 460:
459 nicht nachvollziehbar, „warum
- Seite 461 und 462:
461 lung in § 60 ginge „der Auto
- Seite 463 und 464:
463 mit der Universität Konstanz b
- Seite 465 und 466:
465 nicht mehr erforderlich sei. Es
- Seite 467 und 468:
467 Dem wird entsprochen. Die Hinwe
- Seite 469 und 470:
469 privater Hochschulen, ihre Orga
- Seite 471 und 472:
471 Die LaStuVe schlägt statt der
- Seite 473 und 474:
473 Dem wird nicht entsprochen. Die
- Seite 475 und 476:
475 Die AG Stuwe lehnt die Aufnahme
- Seite 477 und 478:
477 Hierzu wird bemerkt: Der Gesetz
- Seite 479 und 480:
479 den von den Arbeitgebern erhalt
- Seite 481 und 482:
481 dern. Der Vorwurf der Wiederein
- Seite 483 und 484:
483 Die Kunstakademien schlagen vor
- Seite 485:
485 Die HAW BW schlägt vor, aufgru