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Anmeldung von Prüfungen - Fachbereich 4 - Fachhochschule ...

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Mündl./schriftl. <strong>Prüfungen</strong> außerhalb des Prüfungszeitraums<br />

<strong>Prüfungen</strong> außerhalb des im Prüfungsplan festgesetzten Zeitraums können angeboten werden,<br />

wenn dies z.B. als Wiederholungsprüfung zur Studienzeitverkürzung beiträgt (nicht um das<br />

Versäumnis einer Prüfungsanmeldung durch Prüfer oder Studierenden auszugleichen). Der<br />

Aufwand für Prüfer, Beisitzer und Prüfungsamt sollte dabei so gering wie möglich gehalten<br />

werden, z.B. durch die Zusammenfassung <strong>von</strong> Kandidaten auf einen oder wenige Termine.<br />

Folgender Weg ist dabei einzuhalten:<br />

1) Mindestens 5 Wochen vor Prüfungstermin (Bachelor-PO 2011 § 7 <strong>Prüfungen</strong><br />

und Prüfungsfristen / Absatz 2): Prüfung oder Serie <strong>von</strong> <strong>Prüfungen</strong> beim<br />

Prüfungsamt anmelden, Formblatt siehe Anhang.<br />

Bedingung:<br />

<br />

<br />

Prüfungsform in Modulhandbuch beschrieben und wie in Vorlesung<br />

angekündigt.<br />

Prüfung nicht im Prüfungszeitraum, sonst gehört Sie in den Prüfungsplan<br />

Genehmigung erfolgt durch PA-Vorsitzenden, siehe Bachelor-PO 2011, § 21<br />

Modulprüfungen / Absatz 5)<br />

2) Nach Genehmigung durch PA-Vorsitzenden: Prüfer veranlasst Aushang der<br />

Prüfungstermine und Meldung über Infoscreen und ggf. zusätzlich Direktinfo<br />

<strong>von</strong> betroffenen Studierenden.<br />

Absprache mit Studierenden/Liste für genaue Prüfungs-Uhrzeiten<br />

Prüfungsamt überprüft, ob Fach im OSSC vorhanden und schaltet die<br />

<strong>Anmeldung</strong> für Studierende frei.<br />

3) Direkt vor der Prüfung aktuelle Anmeldeliste aus dem OSSC ausleiten.<br />

Studierende, die nicht angemeldet sind, können keine Prüfung ablegen. Nach<br />

der Prüfung Leistungen im OSSC eintragen.<br />

Protokoll der Prüfung selber archivieren (wichtig: Unterschrift <strong>von</strong><br />

Zweitprüfer beim 3. Versuch!)<br />

Aus Sicht des Studenten:<br />

1) Sonderprüfungstermine können nach Vereinbarung mit dem Prüfer beantragt werden.<br />

2) Prüfungstermine sind vier Wochen vor der Prüfung öffentlich bekannt, nach Bekanntgabe<br />

des Termins <strong>Anmeldung</strong> im OSSC möglich.<br />

3) Abmeldungen im OSSC bis zum Prüfungstag möglich, bei einer Terminserie zur selben<br />

Prüfung nur bis zum erstgenannten Termin der Serie, danach Abmeldung oder Ausweichen<br />

auf anderen Termin nur beim Prüfer möglich.<br />

4) Nach der Prüfung: Leistungen im OSSC einsehbar.<br />

Bei Terminserie zu einer<br />

Prüfung: <strong>Anmeldung</strong> im<br />

OSSC bis zum letzten Termin<br />

der Liste möglich,<br />

Abmeldung im OSSC aber<br />

nur bis zum ersten. Danach<br />

Abmeldung beim Prüfer, der<br />

diese Abmeldung bestätigt<br />

und an das Prüfungsamt<br />

meldet oder den<br />

Studierenden für einen<br />

späteren bereits bekannten<br />

Termin vormerkt.<br />

Nachteil eines Eintrags im<br />

OSSC für Terminserie: Prüfer<br />

sieht nicht, wer sich für<br />

welchen Termin angemeldet<br />

hat (muss aber für exakte<br />

Uhrzeiten ohnehin extra<br />

organisiert werden)<br />

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