Anmeldung von Prüfungen - Fachbereich 4 - Fachhochschule ...
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Mündl./schriftl. <strong>Prüfungen</strong> außerhalb des Prüfungszeitraums<br />
<strong>Prüfungen</strong> außerhalb des im Prüfungsplan festgesetzten Zeitraums können angeboten werden,<br />
wenn dies z.B. als Wiederholungsprüfung zur Studienzeitverkürzung beiträgt (nicht um das<br />
Versäumnis einer Prüfungsanmeldung durch Prüfer oder Studierenden auszugleichen). Der<br />
Aufwand für Prüfer, Beisitzer und Prüfungsamt sollte dabei so gering wie möglich gehalten<br />
werden, z.B. durch die Zusammenfassung <strong>von</strong> Kandidaten auf einen oder wenige Termine.<br />
Folgender Weg ist dabei einzuhalten:<br />
1) Mindestens 5 Wochen vor Prüfungstermin (Bachelor-PO 2011 § 7 <strong>Prüfungen</strong><br />
und Prüfungsfristen / Absatz 2): Prüfung oder Serie <strong>von</strong> <strong>Prüfungen</strong> beim<br />
Prüfungsamt anmelden, Formblatt siehe Anhang.<br />
Bedingung:<br />
<br />
<br />
Prüfungsform in Modulhandbuch beschrieben und wie in Vorlesung<br />
angekündigt.<br />
Prüfung nicht im Prüfungszeitraum, sonst gehört Sie in den Prüfungsplan<br />
Genehmigung erfolgt durch PA-Vorsitzenden, siehe Bachelor-PO 2011, § 21<br />
Modulprüfungen / Absatz 5)<br />
2) Nach Genehmigung durch PA-Vorsitzenden: Prüfer veranlasst Aushang der<br />
Prüfungstermine und Meldung über Infoscreen und ggf. zusätzlich Direktinfo<br />
<strong>von</strong> betroffenen Studierenden.<br />
Absprache mit Studierenden/Liste für genaue Prüfungs-Uhrzeiten<br />
Prüfungsamt überprüft, ob Fach im OSSC vorhanden und schaltet die<br />
<strong>Anmeldung</strong> für Studierende frei.<br />
3) Direkt vor der Prüfung aktuelle Anmeldeliste aus dem OSSC ausleiten.<br />
Studierende, die nicht angemeldet sind, können keine Prüfung ablegen. Nach<br />
der Prüfung Leistungen im OSSC eintragen.<br />
Protokoll der Prüfung selber archivieren (wichtig: Unterschrift <strong>von</strong><br />
Zweitprüfer beim 3. Versuch!)<br />
Aus Sicht des Studenten:<br />
1) Sonderprüfungstermine können nach Vereinbarung mit dem Prüfer beantragt werden.<br />
2) Prüfungstermine sind vier Wochen vor der Prüfung öffentlich bekannt, nach Bekanntgabe<br />
des Termins <strong>Anmeldung</strong> im OSSC möglich.<br />
3) Abmeldungen im OSSC bis zum Prüfungstag möglich, bei einer Terminserie zur selben<br />
Prüfung nur bis zum erstgenannten Termin der Serie, danach Abmeldung oder Ausweichen<br />
auf anderen Termin nur beim Prüfer möglich.<br />
4) Nach der Prüfung: Leistungen im OSSC einsehbar.<br />
Bei Terminserie zu einer<br />
Prüfung: <strong>Anmeldung</strong> im<br />
OSSC bis zum letzten Termin<br />
der Liste möglich,<br />
Abmeldung im OSSC aber<br />
nur bis zum ersten. Danach<br />
Abmeldung beim Prüfer, der<br />
diese Abmeldung bestätigt<br />
und an das Prüfungsamt<br />
meldet oder den<br />
Studierenden für einen<br />
späteren bereits bekannten<br />
Termin vormerkt.<br />
Nachteil eines Eintrags im<br />
OSSC für Terminserie: Prüfer<br />
sieht nicht, wer sich für<br />
welchen Termin angemeldet<br />
hat (muss aber für exakte<br />
Uhrzeiten ohnehin extra<br />
organisiert werden)<br />
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