Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65 Indikator 3.45_02 Definition Datenhalter Datenquellen Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGVf Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämter registriert sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Kommentar Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung können dazu führen, dass vor allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Verwaltungsbezirk weiblich Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren je 100 000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100 000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100 000 der Altersgruppe Kreis Euskirchen 3829 17915,1 4462 26699,4 8291 21769,7 Stadt Aachen 7564 28410,5 6531 32865,3 14095 30314,4 StR Aachen 1 9095 25816,1 9894 36591,6 18989 30495,1 Kreis Düren 6585 22602,5 7437 32594,1 14022 26990,8 Kreis Heinsberg 5100 18740,4 6411 30146,7 11511 23743,8 Reg.-Bez. Köln 103447 21403,7 102067 27291,4 205514 23972,1 Nordrhein-Westfalen 477680 22831,4 455022 29446,9 932702 25641,7 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe 36000 31000 26000 21000 16000 2001 2003 2005 2007 2009 2011 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen NRW Männer NRW Frauen Abbildung 26: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011
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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 65<br />
Indikator<br />
3.45_02<br />
Definition<br />
Datenhalter<br />
Datenquellen<br />
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung<br />
von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen<br />
nach Verwaltungsbezirken<br />
AGVf<br />
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung<br />
und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von<br />
Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen,<br />
wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz<br />
aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes<br />
vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen<br />
mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung<br />
gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung,<br />
die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen<br />
oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des<br />
Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden<br />
Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht<br />
der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand<br />
beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das<br />
Lebensalter typischen Zustand abweicht.<br />
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren<br />
Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den für die<br />
<strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämter registriert<br />
sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen<br />
gesundheitlichen Einschränkungen.<br />
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)<br />
Statistik über schwerbehinderte Menschen<br />
Periodizität zweijährlich, 31.12.<br />
Validität<br />
Kommentar<br />
Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien<br />
Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach<br />
deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad<br />
von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis.<br />
Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der<br />
Antragstellung können dazu führen, dass vor allem bei Bürgern im höheren<br />
Lebensalter eine Untererfassung vorliegt.<br />
Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende<br />
Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische<br />
Einrichtungen relevant.<br />
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.