Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63 Indikator 3.45_01 Definition Datenhalter Datenquellen Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KGVf Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder (Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Kommentar Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Verwaltungsbezirk Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren weiblich je 100 000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100 000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100 000 der Altersgruppe Kreis Euskirchen 118 906,6 170 1237,5 288 1076,5 Stadt Aachen 141 996,3 202 1366,7 343 1185,5 StR Aachen 1 244 1154,8 335 1509,5 579 1336,5 Kreis Düren 172 976,8 283 1502,2 455 1248,4 Kreis Heinsberg 181 1026,4 249 1344,8 430 1189,5 Reg.-Bez. Köln 2898 983,8 4457 1438,5 7355 1216,9 Nordrhein-Westfalen 11840 998,3 17650 1414,4 29490 1211,7 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe 1500 1200 900 600 2001 2003 2005 2007 2009 2011 Kr. EU Jungen Kr. EU Mädchen NRW Jungen NRW Mädchen Abbildung 25: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 63<br />

Indikator<br />

3.45_01<br />

Definition<br />

Datenhalter<br />

Datenquellen<br />

Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung<br />

von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />

KGVf<br />

Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung<br />

und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von<br />

Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde<br />

der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen.<br />

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes<br />

vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind<br />

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung<br />

gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden<br />

Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen,<br />

geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn<br />

des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden<br />

Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem<br />

nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für<br />

das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei<br />

Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt.<br />

Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder<br />

(Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die <strong>Kreis</strong>e und<br />

kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind.<br />

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)<br />

Statistik über schwerbehinderte Menschen<br />

Periodizität zweijährlich, 31.12.<br />

Validität<br />

Kommentar<br />

Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien<br />

Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach<br />

deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad<br />

von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge<br />

werden in der Regel von den Eltern gestellt.<br />

Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende<br />

Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische<br />

Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein<br />

Ergebnisindikator.

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