Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39 Indikator 2.23_02 Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Svf Definition Entsprechend der Obdachlosenerhebung (RdErl. d. Innenministers v. 19.12.1973) sind Obdachlose aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung, Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der Obdachlosenaufsicht untergebrachte Haushalte/Personen. Gründe für die Obdachlosigkeit können z. B. sein: dringender Eigenbedarf des Vermieters, fristlose Kündigung infolge Zahlungsverzug oder bei unzumutbaren Mietverhältnissen, Kündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Baufälligkeit), Zerstörung der Wohnung durch Unglücksfälle. Zu Obdachlosen zählen demzufolge Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und die in Einrichtungen für Obdachlose untergebracht sind. Hilfeleistungen für Obdachlose erfolgen auf der Grundlage von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes. Nach diesem Gesetz wird Hilfe für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Obdachlos ist nicht, wer nicht sesshaft ist, wer sich um politisches Asyl bewirbt und wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist. Datenhalter Datenquelle Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Obdachlosenerhebung Periodizität jährlich, 30.06. Validität Kommentar Die Obdachlosenerhebung gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, nicht in anderen Bundesländern. Daten können nur erfasst werden, wenn sich die Wohnungslosen bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, das die entsprechende Meldung vornimmt. Obdachlosigkeit stellt eine von mehreren Kenngrößen der sozialen Lage in den Kommunen dar. Die dargestellte Anzahl der obdachlosen Haushalte gliedert sich auf in Mehr- und Einpersonenhaushalte. Unter Mehrpersonenhaushalte fallen die Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare und sonstige Mehrpersonenhaushalte. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.23_02 Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 (30.6.d.J.) Obdachlose Davon: Verwaltungsbezirk Haushalte Mehrpersonen- Einpersoneninsgesamt haushalte* haushalte Obdachlose Personen insgesamt je 100 000 Einw.** Kreis Euskirchen 24 9 15 47 24,5 Stadt Aachen 220 39 181 327 126,6 StR Aachen 1 121 22 99 170 30,0 Kreis Düren 59 14 45 86 32,0 Kreis Heinsberg 108 23 85 163 63,9 Reg.-Bez. Köln 3 469 1 217 2 252 5 911 134,9 Nordrhein-Westfalen 7 360 2 056 5 304 11 788 66,0 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Obdachlosenerhebung * Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare, sonstige Mehrpersonenhaushalte StädteRegion Aachen ohne Stadt 1 Aachen je 100.000 Einwohner 135 120 105 90 75 60 45 30 15 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Kr. Eu NRW Abbildung 12: Obdachlose Personen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2009
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Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach<br />
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Definition Entsprechend der Obdachlosenerhebung (RdErl. d. Innenministers v.<br />
19.12.1973) sind Obdachlose aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung,<br />
Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der Obdachlosenaufsicht untergebrachte<br />
Haushalte/Personen. Gründe für die Obdachlosigkeit können<br />
z. B. sein: dringender Eigenbedarf des Vermieters, fristlose Kündigung<br />
infolge Zahlungsverzug oder bei unzumutbaren Mietverhältnissen, Kündigung<br />
aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Baufälligkeit), Zerstörung<br />
der Wohnung durch Unglücksfälle. Zu Obdachlosen zählen demzufolge<br />
Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und die in Einrichtungen<br />
für Obdachlose untergebracht sind.<br />
Hilfeleistungen für Obdachlose erfolgen auf der Grundlage von § 72 des<br />
Bundessozialhilfegesetzes. Nach diesem Gesetz wird Hilfe für Personen,<br />
bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten<br />
verbunden sind, gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig<br />
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Obdachlos ist nicht, wer nicht sesshaft ist, wer sich um politisches Asyl<br />
bewirbt und wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist.<br />
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Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)<br />
Obdachlosenerhebung<br />
Periodizität jährlich, 30.06.<br />
Validität<br />
Kommentar<br />
Die Obdachlosenerhebung gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, nicht in<br />
anderen Bundesländern. Daten können nur erfasst werden, wenn sich<br />
die Wohnungslosen bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, das die<br />
entsprechende Meldung vornimmt.<br />
Obdachlosigkeit stellt eine von mehreren Kenngrößen der sozialen Lage<br />
in den Kommunen dar. Die dargestellte Anzahl der obdachlosen Haushalte<br />
gliedert sich auf in Mehr- und Einpersonenhaushalte. Unter Mehrpersonenhaushalte<br />
fallen die Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher<br />
Familien, alter Ehepaare und sonstige Mehrpersonenhaushalte.<br />
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.