Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
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36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />
Datenhalter<br />
Datenquelle<br />
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)<br />
Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen<br />
Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII<br />
Asylbewerberleistungsstatistik<br />
Leistungsempfänger nach SGB II<br />
Periodizität jährlich, 31.12.<br />
Validität<br />
Kommentar<br />
Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />
denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch<br />
die Erhebung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als<br />
Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den<br />
Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und<br />
finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der<br />
Leistungsempfänger bereitgestellt werden.<br />
Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich<br />
ausschließlich auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen <strong>Kreis</strong>e zur<br />
Verfügung, die zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft<br />
gegründet und das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB-II-Leistungsfälle vollständig<br />
genutzt haben.<br />
Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht<br />
Auskunftspflicht.<br />
Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die<br />
er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit<br />
Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen<br />
Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern<br />
zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht.<br />
Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden<br />
gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (<strong>Kreis</strong>e,<br />
kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände)<br />
geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von<br />
der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der<br />
Bundesagentur eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben.<br />
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.