Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 153 Indikator 8.27 Definition Datenhalter Datenquelle Periodizität Validität Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur Gesundheitsverwaltung: Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht Verwaltungsaufgaben des Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen, der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst, der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung, zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege: Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse Sanitätsdienst Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen, Altenpflegeseminar u. ä. Fleischbeschau Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-, Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht berücksichtigt. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben. Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Personalstandstatistik jährlich, 30. Juni Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen.

154 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Kommentar Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Jahr 2009 erfolgte in den NRW-Kommunen die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Mit Einführung der neuen Haushaltssystematik ersetzen die Produkthaushalte die bisherigen Aufgabenbereiche. Für die Erstellung des Indikators wurden bisher die Aufgabenbereiche 50 "Gesundheitsverwaltung" und 54 "Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege" zugrunde gelegt. Die Maßnahmen des Abschnitts 50 sind weitestgehend im neuen Produktbereich 414 "Gesundheitsschutz und -pflege, diejenigen des Abschnitts 54 im Produktbereich 412 "Gesundheitseinrichtungen" abgebildet. Somit wurde der Indikator ab dem Berichtsjahr 2010 auf diese beiden Produkte umgestellt. Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen bezahlt werden. Vom Land und den Bezirksregierungen bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Die von den Landschaftsverbänden bezahlten Beschäftigten werden nur für Nordrhein-Westfalen insgesamt ausgewiesen und sind in der Gesamtsumme des Personals der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen Einrichtungen der Gesundheitspflege in Nordrhein-Westfalen enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen Einrichtungen der Gesundheitspflege Verwaltungsbezirk Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte* Vollzeitäquivalente** weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Kreis Euskirchen 10 6 23 4 23 8 Stadt Aachen 3 8 6 - 6 8 StR Aachen¹ 31 29 74 1 73 30 Kreis Düren 13 10 41 1 36 11 Kreis Heinsberg 21 12 22 1 33 13 Reg.-Bez. Köln 294 203 468 26 565 222 Nordrhein-Westfalen 1 473 1 120 2 223 216 2 775 1 246 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW): Personalstandstatistik * inkl. geringfügig Beschäftigte u. Beschäftigte in Altersteilzeit ** über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes einzelnen Beschäftigten errechnet ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 153<br />

Indikator<br />

8.27<br />

Definition<br />

Datenhalter<br />

Datenquelle<br />

Periodizität<br />

Validität<br />

Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige<br />

Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-<br />

Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />

V<br />

Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung<br />

und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert<br />

nach kreisfreien Städten und <strong>Kreis</strong>en, Geschlecht und dem Umfang des<br />

Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften<br />

zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur<br />

Gesundheitsverwaltung:<br />

Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht<br />

Verwaltungsaufgaben des<br />

Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr,<br />

Impfwesen,<br />

der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher<br />

Dienst,<br />

der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung,<br />

zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:<br />

Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten<br />

als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten,<br />

Entseuchungsanstalten<br />

Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse,<br />

Krankenpflegestationen<br />

Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse<br />

Sanitätsdienst<br />

Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen<br />

Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen,<br />

Altenpflegeseminar u. ä.<br />

Fleischbeschau<br />

Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und<br />

die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-,<br />

Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden<br />

sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte<br />

des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in<br />

das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der<br />

über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl<br />

der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des<br />

AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben.<br />

Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(IT.NRW)<br />

Personalstandstatistik<br />

jährlich, 30. Juni<br />

Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung<br />

durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen.<br />

Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B.<br />

Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an<br />

die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte<br />

Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik<br />

NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen<br />

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