Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 151 Indikator 8.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Datenhalter Datenquelle V Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal. Im Indikator 08.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält vollund teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten. Das Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten. Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein- Westfalen Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommentar Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 08.19 ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus. Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/- pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

152 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Verwaltungsbezirk Pflegedienst insgesamt Gesundheitsund Krankenpfleger/-innen davon Gesundheits- u. Kinderkrankenpfleger/-innen Helferinnen/ Helfer in der Krankenpflege sonstige Pflegepersonen Kreis Euskirchen ● ● ● ● ● Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen 3618 2847 353 216 202 Kreis Düren 1389 1075 124 67 123 Kreis Heinsberg 718 560 38 32 88 Reg.-Bez. Köln 21501 16476 2337 971 1717 Nordrhein- Westfalen 98244 76531 9813 5126 6774 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten "●" Zahlenwert nicht bekannt 120 Anzahl 90 60 30 sonstige Pflegepersonen Kinderkrankenschw./-pfleger Helfer/innen 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung 58: Pflegedienstpersonal in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach ausgewählten Berufsgruppen im Kreis Euskirchen, 2003 - 2009

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 151<br />

Indikator<br />

8.19<br />

Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern<br />

nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />

Definition<br />

Datenhalter<br />

Datenquelle<br />

V<br />

Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal.<br />

Im Indikator 08.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem<br />

Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung<br />

(KHStV) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich<br />

dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält vollund<br />

teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal<br />

(ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende<br />

und Praktikanten.<br />

Das Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung<br />

des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten.<br />

Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten<br />

Periodizität jährlich, 31.12.<br />

Validität<br />

Kommentar<br />

Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen<br />

Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d.<br />

h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs)<br />

ausgegangen werden.<br />

Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in<br />

NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die<br />

Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 08.19<br />

ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen<br />

Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus.<br />

Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen<br />

Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/-<br />

pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits-<br />

und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“.<br />

Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung<br />

weiterführen.<br />

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des<br />

Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. jeden<br />

Jahres.<br />

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

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