Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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28.02.2014 Aufrufe

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 149 Indikator 8.13_01 Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk Definition Datenhalter Datenquelle V Im Indikator 8.13_01 werden alle berufstätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die in ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen arbeiten sowie die regionale Versorgungsdichte. Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können Diplom-Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut) sein oder Diplom-Pädagogen oder Diplom- Sozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) bzw. Personen mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätig Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in diesem Indikator nicht berücksichtigt. Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten sind im Indikator 8.13 enthalten. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeuten registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind demnach Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder arbeitslos gemeldet sind. Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Psychotherapeutenregister Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommentar Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht die Meldepflicht eines jeden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei der für seinen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen Psychotherapeutenkammer. Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Psychotherapeutenkammer NRW und werden für die Psychologischen Psychotherapeuten auf die Bevölkerung ab 18 Jahre, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und für die Psychotherapeuten insgesamt sowie die doppelapprobierten Psychotherapeuten auf die Gesamtbevölkerungszahl jeweils am 31.12 des Berichtsjahres berechnet. Bei der Betrachtung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeuten mit einer Doppelapprobation als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut tätig ist. Die Zahl der Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeuten, da der Indikator alle berufstätigen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

150 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.13_01 Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk, 2011 Verwaltungsbezirk Psychotherapeuten insgesamt* Psychologische Psychotherapeuten** Davon: Kinder- u. Jugendl.- psychotherapeuten** Doppelapprobierte Psychotherapeuten** Anzahl Einw. je Therapeut Anzahl Einw. > 18 J. je Therapeut Anzahl Einw.

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 149<br />

Indikator<br />

8.13_01<br />

Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach<br />

Verwaltungsbezirk<br />

Definition<br />

Datenhalter<br />

Datenquelle<br />

V<br />

Im Indikator 8.13_01 werden alle berufstätigen Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Personen ausgewiesen,<br />

die in ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen arbeiten sowie<br />

die regionale Versorgungsdichte.<br />

Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999<br />

durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt<br />

werden, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis<br />

verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können Diplom-Psychologen (Psychologischer<br />

Psychotherapeut) sein oder Diplom-Pädagogen oder Diplom-<br />

Sozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) bzw. Personen mit<br />

vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte<br />

psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch<br />

tätig Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie<br />

abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in<br />

diesem Indikator nicht berücksichtigt. Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen<br />

Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten sind im Indikator<br />

8.13 enthalten.<br />

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören<br />

der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeuten und<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren<br />

Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

haben.<br />

Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeuten<br />

registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind<br />

demnach Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im<br />

Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder<br />

arbeitslos gemeldet sind.<br />

Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen<br />

Psychotherapeutenregister<br />

Periodizität jährlich, 31.12.<br />

Validität<br />

Kommentar<br />

Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht die Meldepflicht<br />

eines jeden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

bei der für seinen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen<br />

Psychotherapeutenkammer.<br />

Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen.<br />

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Psychotherapeutenkammer<br />

NRW und werden für die Psychologischen Psychotherapeuten auf die Bevölkerung<br />

ab 18 Jahre, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Kinder<br />

und Jugendliche bis 17 Jahre und für die Psychotherapeuten insgesamt sowie<br />

die doppelapprobierten Psychotherapeuten auf die Gesamtbevölkerungszahl<br />

jeweils am 31.12 des Berichtsjahres berechnet. Bei der Betrachtung der Zahlen<br />

ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeuten mit einer Doppelapprobation<br />

als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut<br />

tätig ist. Die Zahl der Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von<br />

den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeuten, da der Indikator alle berufstätigen<br />

Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst.<br />

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

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