Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145 Indikator 8.8 Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Im Indikator 8.8 werden die Ärzte in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung als Haus-, Fach- und Zahnärzte teilnehmen sowie die regionale Versorgungsdichte. Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen, vertragsärztliche, hausärztliche und fachärztliche Versorgung sind in den Indikatoren 8.5 und 8.7 zu finden. Ab 2002 enthält der Indikator auch die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Anästhesisten und ärztlichen Psychotherapeuten, die im bisherigen Indikator 6.1 nicht einbezogen waren. Die in ambulanten Einrichtungen tätigen psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit psychotherapeutischem Versorgungsauftrag sind im Indikator 8.13 enthalten. Unter Zahnärzten versteht man Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen. Datenhalter Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Datenquelle Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommentar § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte und Zahnärzte in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt/ Vertragszahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärzte und Zahnärzte mit vertragsärztlichem/vertragszahnärztlichem Versorgungsauftrag enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärzte und Zahnärzte. Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sind in der Regel als Hausärzte tätig. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass Patienten auch von Ärzten/Zahnärzten einer angrenzenden Region versorgt werden können. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

146 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.8 Ärztinnen/ Ärzte¹ und Zahnärztinnen/Zahnärzte¹ in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 Verwaltungsbezirk Davon: Ärzte insgesamt Hausärzte Fachärzte Zahnärzte* Anzahl Einw. je Arzt Anzahl Einw. je Arzt Anzahl Einw. je Arzt Anzahl Einw. je Arzt Kreis Euskirchen 231 826,1 120 1588,3 111 1721,7 92 207 StR Aachen² 383 799,9 181 1692,6 202 1516,6 175 175 Stadt Aachen 505 515,5 183 1420,1 322 809,4 219 118 Kreis Düren 330 808,3 171 1566,6 160 1669,9 135 197 Kreis Heinsberg 306 834,0 151 1689,6 155 1647,0 121 211 Reg.-Bez. Köln 6464 681,9 2795 1576,9 3669 1201,3 3019 146 Nordrhein-Westfalen 24198 737,3 10735 1662,1 13464 1325,2 11744 151 Datenquelle/Copyright: KV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL KZV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Zahnärzteregister der KZV NR und WL Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ¹ Haus-, Fach- u. Zahnärzte, die an d. vertrags ärztl. Versorgung teilnehmen * inklusive Kieferorthopäden und Oralchirurgen ² Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen 2000 Einwohner je Arzt 1800 1600 1400 1200 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Kr. EU Hausarzt Kr. EU Facharzt NRW Hausarzt NRW Facharzt Abbildung 56: Einwohner je Hausarzt / je Facharzt, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003- 2011

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 145<br />

Indikator<br />

8.8<br />

Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen,<br />

Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />

Definition<br />

Im Indikator 8.8 werden die Ärzte in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen<br />

Versorgung als Haus-, Fach- und Zahnärzte teilnehmen sowie<br />

die regionale Versorgungsdichte. Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen,<br />

vertragsärztliche, hausärztliche und fachärztliche Versorgung sind<br />

in den Indikatoren 8.5 und 8.7 zu finden. Ab 2002 enthält der Indikator auch<br />

die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Anästhesisten<br />

und ärztlichen Psychotherapeuten, die im bisherigen Indikator 6.1 nicht<br />

einbezogen waren.<br />

Die in ambulanten Einrichtungen tätigen psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit psychotherapeutischem<br />

Versorgungsauftrag sind im Indikator 8.13 enthalten.<br />

Unter Zahnärzten versteht man Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen.<br />

Datenhalter Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein<br />

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe<br />

Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW<br />

Datenquelle Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe<br />

Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe<br />

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes<br />

Periodizität jährlich, 31.12.<br />

Validität<br />

Kommentar<br />

§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte und Zahnärzte in Ärzteregister<br />

der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV)<br />

als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt/ Vertragszahnarzt. Bedingt<br />

durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung<br />

ist von einer guten Datenqualität auszugehen.<br />

Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärzte und<br />

Zahnärzte mit vertragsärztlichem/vertragszahnärztlichem Versorgungsauftrag<br />

enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärzte<br />

(Ärzte-ZV), bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte<br />

(Zahnärzte-ZV) angestellten Ärzte und Zahnärzte. Praktische Ärzte<br />

sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sind in der Regel als Hausärzte tätig.<br />

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum<br />

31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht,<br />

dass Patienten auch von Ärzten/Zahnärzten einer angrenzenden Region versorgt<br />

werden können.<br />

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

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