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Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />

Indikator<br />

7.36<br />

Definition<br />

Datenhalter<br />

Datenquelle<br />

In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige<br />

nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen<br />

nach Verwaltungsbezirken<br />

AGV<br />

Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in<br />

stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die<br />

prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit<br />

(Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch<br />

die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (<strong>Kreis</strong>e, kreisfreie Städte,<br />

Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.<br />

Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung<br />

der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III<br />

(einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden<br />

in:<br />

Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)<br />

sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />

für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen<br />

mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der<br />

Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.<br />

Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)<br />

sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />

mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen<br />

und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung benötigen.<br />

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich<br />

Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der<br />

Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich<br />

mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />

benötigen.<br />

Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in<br />

denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft<br />

gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber<br />

oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.<br />

Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz<br />

(SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls<br />

das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung<br />

vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger<br />

der stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit<br />

denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß<br />

§ 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.<br />

Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(IT.NRW)<br />

Pflegestatistik<br />

Periodizität zweijährlich, 1<strong>5.</strong>12., erstmalig 1999<br />

Validität<br />

Kommentar<br />

Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht.<br />

Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung<br />

und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit<br />

vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich<br />

um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die<br />

sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen<br />

ständig verändert.<br />

Im Indikator sind Personen, die sich in stationären Pflegeeinrichtungen befinden<br />

und keiner Pflegestufe zugeordnet sind (Pflegestufe 0), nicht enthalten. Der<br />

Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in<br />

dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden.<br />

Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.

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