Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137 Indikator 7.34 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Verwaltungsbezirk Insgesamt Pflegestufe I in % Pflegegeldempfänger* davon: Pflegestufe II in % Pflegestufe III in % weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Kreis Euskirchen 2269 1448 64,6 62,1 27,7 29,4 7,7 8,5 StR Aachen¹ 4459 2746 67,5 63,3 27,0 29,6 5,5 7,1 Stadt Aachen 2391 1590 69,7 61,3 24,5 31,7 5,8 7,0 Kreis Düren 3644 2357 65,2 59,4 27,6 31,9 7,2 8,7 Kreis Heinsberg 3010 1797 67,9 64,2 25,4 28,9 6,7 7,0 Reg.-Bez. Köln 41351 28235 66,1 61,0 26,6 30,5 7,2 8,5 Nordrhein-Westfalen 157838 108999 68,3 62,6 25,3 29,6 6,4 7,7 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW): Pflegestatistik * Ohne Pflegegeldempfäng., die zusätzlich auch ambul. oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten. ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 2500 Anzahl 2000 1500 männlich weiblich 1000 2003 2005 2007 2009 2011 Abbildung 52: Anzahl der Pflegegeldempfänger insgesamt nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011
138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.34_01 Definition MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AV Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 - 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquelle Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommentar Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen, die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34, 7.35 und 7.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
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Indikator<br />
7.34_01<br />
Definition<br />
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach<br />
Verwaltungsbezirken<br />
AV<br />
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung<br />
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes<br />
(SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen,<br />
geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht<br />
in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen<br />
Lebens auszuführen.<br />
Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem<br />
Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 -<br />
90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten<br />
in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger<br />
je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen<br />
ist.<br />
Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für<br />
ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart<br />
ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei<br />
zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen<br />
durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine<br />
Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird.<br />
Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten-<br />
oder Pflegeheim leben (wollen).<br />
Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in<br />
eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in<br />
dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.<br />
Datenhalter Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein<br />
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe<br />
Datenquelle<br />
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen<br />
Periodizität jährlich, 31.12.<br />
Validität<br />
Kommentar<br />
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass<br />
eine gute Datenqualität vorliegt.<br />
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen,<br />
die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld,<br />
Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege<br />
entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch<br />
bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich.<br />
Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik<br />
der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden<br />
Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34,<br />
7.35 und 7.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive<br />
der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten<br />
der GKV - Versicherten ausweist.<br />
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.