Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131 tenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individualund bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Indikator 7.14 Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹ Verwaltungsbezirk Unters. Schul- Kinder mit Dokumentierte Impfungen Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung anfänger doku. Masern Mumps Röteln Varizellen insgesamt Impfung.* >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. Kreis Euskirchen 1811 1667 96,1 89,4 95,3 89,7 95,3 89,6 74,6 51,5 StR Aachen³ 3007 2721 97,8 94,5 97,8 94,4 97,7 94,3 75,5 45,5 Stadt Aachen 2066 1868 96,3 93,0 96,1 92,8 95,8 92,3 67,8 45,4 Kreis Düren 2466 2180 98,5 94,5 98,3 94,4 98,3 94,4 59,8 36,2 Kreis Heinsberg 2329 2142 98,6 95,6 98,5 95,5 98,4 95,5 61,6 25,4 Reg.-Bez. Köln² 34782 31651 97,1 92,9 96,9 92,8 96,9 92,7 72,3 44,0 Nordrhein- Westfalen² 163745 150343 97,3 92,6 97,0 92,4 97,0 92,4 39,3 3,3 Datenquelle/Copyright: ¹ Einschulungsjahrgang LIGA.NRW Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ² ³ * Summe der meldenden Kreise Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen Impfbuch vorgelegt Kreis EU NRW Prozent 100 90 80 70 60 50 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 49: Impfquote in % bezüglich Masern > 2 Impfungen im Kreis Euskirchen für untersuchte Einschüler mit vorhandener Impfdokumentation, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011
132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Definition Datenhalter Datenquelle Periodizität Validität Indikator 7.23_01 Kommentar Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen inzwischen etabliert und bewährt. Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation des behandelnden Arztes. Diese wird von den Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung eines Konziliarius auch von einem Arzt ohne Fachkundenachweis betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom 28. Oktober 2002). Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einem opiatabhängigen Patienten durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.). Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten substituierten Patienten im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Patienten nicht nach dem Wohnsitz der Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie substituiert werden. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle Substitutionsregister jährlich Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärzte vorausgesetzt. Die Vollständigkeit der Patientenzahlen hängt von der Einhaltung der An- und Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Da das Substitutionsregister alle gemeldeten Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.), ausweist, ist die Zahl der behandelten Patienten deutlich höher als im Indikator 7.23_01 des Jahres 2004, da in den dort genutzten Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Privatpatienten nicht mit einbezogen waren. Aufgelistet sind alle Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben. Es handelt sich um einen Prozessindikator.
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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 131<br />
tenübermittlungsfehlern schwanken.<br />
Kommentar<br />
Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen<br />
der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individualund<br />
bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige<br />
Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes<br />
Verhalten der Eltern interpretiert werden.<br />
Es handelt sich um einen Prozessindikator.<br />
Indikator<br />
7.14<br />
Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern,<br />
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹<br />
Verwaltungsbezirk<br />
Unters.<br />
Schul-<br />
Kinder<br />
mit<br />
Dokumentierte Impfungen<br />
Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung<br />
anfänger doku. Masern Mumps Röteln Varizellen<br />
insgesamt Impfung.*<br />
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<strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 1811 1667 96,1 89,4 95,3 89,7 95,3 89,6 74,6 51,5<br />
StR Aachen³ 3007 2721 97,8 94,5 97,8 94,4 97,7 94,3 75,5 45,5<br />
Stadt Aachen 2066 1868 96,3 93,0 96,1 92,8 95,8 92,3 67,8 45,4<br />
<strong>Kreis</strong> Düren 2466 2180 98,5 94,5 98,3 94,4 98,3 94,4 59,8 36,2<br />
<strong>Kreis</strong> Heinsberg 2329 2142 98,6 95,6 98,5 95,5 98,4 95,5 61,6 25,4<br />
Reg.-Bez. Köln² 34782 31651 97,1 92,9 96,9 92,8 96,9 92,7 72,3 44,0<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen² 163745 150343 97,3 92,6 97,0 92,4 97,0 92,4 39,3 3,3<br />
Datenquelle/Copyright: ¹ Einschulungsjahrgang<br />
LIGA.NRW Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen<br />
(Regelschule)<br />
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Summe der meldenden <strong>Kreis</strong>e<br />
Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen<br />
Impfbuch vorgelegt<br />
<strong>Kreis</strong> EU<br />
NRW<br />
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Abbildung 49: Impfquote in % bezüglich Masern > 2 Impfungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> für untersuchte<br />
Einschüler mit vorhandener Impfdokumentation, <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> im Vergleich zu<br />
NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011