Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127 Indikator 7.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹ Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungsbezirk Kindergärten Grundschulen gemeldete Kinder 3 ein Prophylaxeimpuls 4 zwei - fünf Prophylaxe- Impulse 5 gemeldete Kinder 3 ein Prophylaxeimpuls 4 zwei - fünf Prophylaxe- Impulse 5 Kreis Euskirchen 5378 4755 5530 7446 7095 8798 StR Aachen 6 16516 11068 479 19567 14247 718 Kreis Düren 7715 6181 7634 10095 9516 8768 Kreis Heinsberg 7945 5990 199 9781 4641 4614 Reg.-Bez. Köln 130424 110534 78710 162290 147198 135333 Nordrhein-Westfalen 520496 425179 361843 644995 588636 410160 Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungsbezirk weiterführenden Schulen² Förderschulen gemeldete Kinder 3 ein Prophylaxeimpuls 4 zwei - fünf Prophylaxe- Impulse 5 gemeldete Kinder 3 ein Prophylaxeimpuls 4 zwei - fünf Prophylaxe- Impulse 5 Kreis Euskirchen 13346 2251 388 1510 648 607 StR Aachen 6 31733 4908 716 3353 969 2394 Kreis Düren 41834 3213 1403 1683 781 462 Kreis Heinsberg 27109 • • 1238 576 589 Reg.-Bez. Köln 258768 35199 18131 23172 12619 12192 Nordrhein- Westfalen 981865 138003 32444 88936 51510 32505 Datenquelle/Copyright: Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein u. Westfalen-Lippe Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe 1 Einschulungsjahrgang 2 nur die Daten der Klassen 5 bis 10 3 in allen Einrichtungen gemeldete Kinder, Angaben nicht für alle Kreise (Nordrhein) vollständig 4 durch 1 Impuls tatsächlich erreichte Kinder 5 durch zwei- bis fünfmalige Prophylaxeimpulse tatsächlich erreichten Kinder insgesamt 6 Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen " •" Zahlenwert unbekannt
128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.13 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Datenhalter Datenquelle Periodizität Validität Kommentar KVF Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Grundimmunisierung gilt dann als abgeschlossen, wenn gegen Poliomyelitis und Hepatitis B jeweils 3 Impfungen vorliegen, gegen Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 3 sowie gegen Pertussis 4 Impfungen durchgeführt wurden. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.13 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator.
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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 127<br />
Indikator<br />
7.10<br />
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach<br />
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹<br />
Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten<br />
Kinder in<br />
Verwaltungsbezirk Kindergärten Grundschulen<br />
gemeldete<br />
Kinder 3<br />
ein Prophylaxeimpuls<br />
4<br />
zwei - fünf Prophylaxe-<br />
Impulse 5<br />
gemeldete<br />
Kinder 3<br />
ein Prophylaxeimpuls<br />
4<br />
zwei - fünf Prophylaxe-<br />
Impulse 5<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 5378 4755 5530 7446 7095 8798<br />
StR Aachen 6 16516 11068 479 19567 14247 718<br />
<strong>Kreis</strong> Düren 7715 6181 7634 10095 9516 8768<br />
<strong>Kreis</strong> Heinsberg 7945 5990 199 9781 4641 4614<br />
Reg.-Bez. Köln 130424 110534 78710 162290 147198 135333<br />
Nordrhein-Westfalen 520496 425179 361843 644995 588636 410160<br />
Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten<br />
Kinder in<br />
Verwaltungsbezirk weiterführenden Schulen² Förderschulen<br />
gemeldete<br />
Kinder 3<br />
ein Prophylaxeimpuls<br />
4<br />
zwei - fünf Prophylaxe-<br />
Impulse 5<br />
gemeldete<br />
Kinder 3<br />
ein Prophylaxeimpuls<br />
4<br />
zwei - fünf Prophylaxe-<br />
Impulse 5<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 13346 2251 388 1510 648 607<br />
StR Aachen 6 31733 4908 716 3353 969 2394<br />
<strong>Kreis</strong> Düren 41834 3213 1403 1683 781 462<br />
<strong>Kreis</strong> Heinsberg 27109 • • 1238 576 589<br />
Reg.-Bez. Köln 258768 35199 18131 23172 12619 12192<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen 981865 138003 32444 88936 51510 32505<br />
Datenquelle/Copyright:<br />
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege<br />
Nordrhein u. Westfalen-Lippe<br />
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe<br />
1 Einschulungsjahrgang<br />
2 nur die Daten der Klassen 5 bis 10<br />
3 in allen Einrichtungen gemeldete Kinder, Angaben nicht<br />
für alle <strong>Kreis</strong>e (Nordrhein) vollständig<br />
4 durch 1 Impuls tatsächlich erreichte Kinder<br />
5 durch zwei- bis fünfmalige Prophylaxeimpulse tatsächlich<br />
erreichten Kinder insgesamt<br />
6 Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen<br />
"<br />
•" Zahlenwert unbekannt