Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125 95 90 in Prozent 85 80 75 70 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Kr. EU U8 Kr. EU U9 NRW U8 NRW U9 Abbildung 49: Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen U 8 und U9 für Kinder bezogen auf Kinder mit vorhandener Vorsorgedokumentation, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011
126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Definition Datenhalter Datenquelle Periodizität Validität Indikator 7.10 Kommentar Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe § 22 SGB V. Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen. Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken. Indikator 7.10 stellt die Anzahl der durch ein- bis vier- bzw. fünfmalige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und Schulkinder dar und weist den Anteil der durch wenigstens eine Karies- Prophylaxemaßnahme erreichten Kinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich aus. Bezugszahl ist die Anzahl der in allen Einrichtungen gemeldeten Kinder und das Schuljahr. Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe jährlich, nach Schuljahren Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von Prophylaxe- Maßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten Validität auszugehen. Der Indikator informiert über die Anzahl und den Anteil von Vorschul- und Schulkindern, die von Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht wurden. Mehrfachzählungen sind möglich, da bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, durchgeführt werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator.
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126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />
Definition<br />
Datenhalter<br />
Datenquelle<br />
Periodizität<br />
Validität<br />
Indikator<br />
7.10<br />
Kommentar<br />
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach<br />
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />
KVF<br />
Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung<br />
von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden<br />
in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche<br />
Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe<br />
§ 22 SGB V.<br />
Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den<br />
Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen<br />
Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen<br />
bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen.<br />
Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten<br />
und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung,<br />
Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken.<br />
Indikator 7.10 stellt die Anzahl der durch ein- bis vier- bzw. fünfmalige Prophylaxemaßnahmen<br />
bzw. -impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und<br />
Schulkinder dar und weist den Anteil der durch wenigstens eine Karies-<br />
Prophylaxemaßnahme erreichten Kinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich<br />
aus. Bezugszahl ist die Anzahl der in allen Einrichtungen gemeldeten<br />
Kinder und das Schuljahr.<br />
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein<br />
und Westfalen-Lippe<br />
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe<br />
jährlich, nach Schuljahren<br />
Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von Prophylaxe-<br />
Maßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten<br />
Validität auszugehen.<br />
Der Indikator informiert über die Anzahl und den Anteil von Vorschul- und<br />
Schulkindern, die von Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht<br />
wurden. Mehrfachzählungen sind möglich, da bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr,<br />
in einzelnen <strong>Kreis</strong>en sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr,<br />
durchgeführt werden.<br />
Es handelt sich um einen Prozessindikator.