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Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

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118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />

Indikator<br />

6.23_01<br />

Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für<br />

Menschen Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />

Definition<br />

GV<br />

Zum 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre<br />

und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei<br />

den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt<br />

worden (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung<br />

des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003).<br />

Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Plätze im stationären<br />

Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen<br />

– körperlich, geistig und psychisch Behinderte sowie Suchtkranke -<br />

im Alter von 18 und mehr Jahren im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen<br />

sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner.<br />

Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einer Wohneinrichtung für behinderte<br />

Menschen oder in kleineren Außenwohngruppen mit umfassender Betreuung<br />

bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang<br />

der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten<br />

Menschen.<br />

Datenhalter Landschaftsverband Rheinland<br />

Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />

Datenquelle<br />

Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz<br />

Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004<br />

Validität<br />

Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein<br />

sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert<br />

und qualitätsgesichert.<br />

Kommentar<br />

Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen erstellten<br />

die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem<br />

halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. eine Übersicht über die in<br />

ihrem Gebiet in Anspruch genommenen Angebote an stationären Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen.<br />

Die Übersicht ist nach örtlichen Trägern der Sozialhilfe und nach Zielgruppen<br />

aufgegliedert.<br />

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

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