Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen

kreis.euskirchen.de
von kreis.euskirchen.de Mehr von diesem Publisher
28.02.2014 Aufrufe

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115 Indikator 6.21 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Verwaltungsbezirk Anzahl Öffentliche Apotheken Einwohner je Apotheke Krankenhausapotheken Kreis Euskirchen 49 3890 – Stadt Aachen 75 3473 3 StR Aachen¹ 82 3736 2 Kreis Düren 55 4770 2 Kreis Heinsberg 63 4044 – Reg.-Bez. Köln 1135 3883 19 Nordrhein-Westfalen 4649 3838 99 Datenquelle/Copyright: Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken IT.NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 3900 Einwohner je Apotheke 3800 3700 3600 3500 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Kr. EU Abbildung 48: Einwohner je Apotheke im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 NRW

116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition GV Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen des Ambulant Betreuten Wohnens im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner im Alter von 18 und mehr Jahren. Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform außerhalb der eigenen Familie für volljährige behinderte Menschen im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG, die einer stationären Hilfe in einer Einrichtung an sich nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürften, aber die vorübergehend oder für längere Zeit oder auf Dauer nicht ohne Hilfe selbstständig leben können. Ambulant Betreutes Wohnen kann in Form von Einzel- oder Paarwohnen oder Wohngemeinschaften erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003 regelt u. a. die Übertragung der Zuständigkeit für das ambulante selbstständige Wohnen behinderter Menschen von den örtlichen auf die überörtlichen Sozialhilfeträger. Damit werden Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen- Lippe zusammengeführt. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgt mit dem Ziel, bisherige, sich aus der geteilten Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für Ambulant Betreutes Wohnen einerseits und stationäres Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe andererseits ergebende Hemmnisse für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Angeboten selbstständigen Wohnens zu beseitigen und bestehende regionale Unterschiede im Umfang der Angebote auszugleichen. Datenhalter Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/innen getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 115<br />

Indikator<br />

6.21<br />

Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011<br />

Verwaltungsbezirk<br />

Anzahl<br />

Öffentliche Apotheken<br />

Einwohner je Apotheke<br />

Krankenhausapotheken<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 49 3890 –<br />

Stadt Aachen 75 3473 3<br />

StR Aachen¹ 82 3736 2<br />

<strong>Kreis</strong> Düren 55 4770 2<br />

<strong>Kreis</strong> Heinsberg 63 4044 –<br />

Reg.-Bez. Köln 1135 3883 19<br />

Nordrhein-Westfalen 4649 3838 99<br />

Datenquelle/Copyright:<br />

Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken<br />

IT.NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes<br />

¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen<br />

3900<br />

Einwohner je Apotheke<br />

3800<br />

3700<br />

3600<br />

3500<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

Kr. EU<br />

Abbildung 48: Einwohner je Apotheke im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> im Vergleich zu NRW,<br />

2003 - 2011<br />

NRW

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!