Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen Gesundheitsbericht 2013 - 5. Basisbericht - Kreis Euskirchen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111 Indikator 6.15 Wichtige Krankenhausangebote nach Bettenangebot, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen Verwaltungsbezirk insges. Chirurgie je 100 000 Einw. Innere Medizin insges. je 100 000 Einw. Frauenheilkunde/ Geburtshilfe insges. je 100 000 Einw.* Kinderheilkunde insges. je 100 000 Einw.** Kreis Euskirchen 231 121,1 325 170,3 80 95,9 33 121,9 StR Aachen 797 140,9 1175 207,8 317 129,0 156 214,1 Kreis Düren 343 128,2 610 228,1 112 96,4 108 292,2 Kreis Heinsberg 243 95,4 381 149,5 93 83,5 - - Reg.-Bez. Köln 5543 126,0 7777 176,8 2098 107,8 991 163,1 Nordrhein-Westfalen 26045 146,0 37742 211,6 8925 112,5 4680 190,7 Datenquelle/Copyright: IT.NRW: Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten * Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren ** Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren ¹ Seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen je 100.000 Einwohner 200 160 120 80 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Chirurgie Innere Medizin Frauenheilkunde / Geburtshilfe Kinderheilkunde Abbildung 46: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in den Fachabteilungen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011
112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.18 Definition Datenhalter Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen. Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen. Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden. Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar. Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören. Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein- Westfalen Datenquelle Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999 Validität Kommentar Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
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112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />
Indikator<br />
6.18<br />
Definition<br />
Datenhalter<br />
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung<br />
bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />
V<br />
Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten<br />
und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung<br />
(der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen.<br />
Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 1<strong>5.</strong>12. eines<br />
Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik.<br />
Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen<br />
mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur<br />
Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen<br />
(Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen.<br />
Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag<br />
nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige<br />
Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund<br />
eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren<br />
Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.<br />
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen,<br />
die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige<br />
ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre<br />
Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege.<br />
Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären<br />
Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden.<br />
Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich<br />
stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen<br />
Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden<br />
Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl<br />
eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz<br />
aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen<br />
stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar.<br />
Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit<br />
anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche<br />
Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG<br />
oder Mobiler Sozialer Dienst gehören.<br />
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Datenquelle Pflegestatistik<br />
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes<br />
Periodizität zweijährlich, 1<strong>5.</strong>12., erstmalig ab 1999<br />
Validität<br />
Kommentar<br />
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht.<br />
Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern<br />
Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine<br />
hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung<br />
bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das<br />
Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.<br />
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung<br />
und Statistik NRW zum 1<strong>5.</strong>12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres.<br />
Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt<br />
und zum 1<strong>5.</strong>12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf<br />
die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres.<br />
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.