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DIENSTREISE<br />
Recht haben,<br />
Entschädigung bekommen<br />
Stau auf <strong>de</strong>r Startbahn kann auf<br />
Verspätungen hin<strong>de</strong>uten<br />
Bei Verspätungen und an<strong>de</strong>ren Unannehmlichkeiten im<br />
Zusammenhang mit Flugreisen stehen Passagieren unter<br />
bestimmten Bedingungen Entschädigungen von <strong>de</strong>n<br />
Fluggesellschaften zu. Wie sie diese Zahlungen am besten<br />
erreichen, erklären wir hier.<br />
Die letzten Wochen haben es wie<strong>de</strong>r einmal bewiesen: Wer mit <strong>de</strong>m Flugzeug<br />
unterwegs sein musste, bei <strong>de</strong>m war Geduld gefragt. Streiks, Winterwetter<br />
und an<strong>de</strong>re Widrigkeiten sorgten regelmäßig für Verzögerungen auf <strong>de</strong>r<br />
Flugreise. Dass Flugausfälle und –verspätungen nicht immer tragbar für <strong>de</strong>n<br />
Passagier sein müssen, sagt sogar die EU-Rechtsprechung, welche wie<strong>de</strong>rum<br />
in einer Verordnung festgesetzt wur<strong>de</strong>. Die EU-Verordnung 261/2004 spricht<br />
Betroffenen von Flugausfällen, -überbuchungen und -verspätungen eine Wie<strong>de</strong>rgutmachung<br />
durch die Fluggesellschaft zu. Dazu muss sich <strong>de</strong>r Vorfall bei<br />
einem in <strong>de</strong>r EU starten<strong>de</strong>n Flug (unabhängig vom Sitz <strong>de</strong>r Fluggesellschaft)<br />
o<strong>de</strong>r bei einem in <strong>de</strong>r EU lan<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Flug aus Drittstaaten ereignet haben,<br />
wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in <strong>de</strong>r EU hat. Ausgeschlossen von <strong>de</strong>r<br />
EU-Verordnung sind Spezialtarife, das heißt, wenn Fluggäste kostenlos o<strong>de</strong>r<br />
zu einem reduzierten Tarif reisen, <strong>de</strong>r für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar<br />
o<strong>de</strong>r mittelbar verfügbar ist. Ein typisches Beispiel sind Großkun<strong>de</strong>ntarife<br />
von Firmen, die speziell mit <strong>de</strong>n Luftfahrtgesellschaften ausgehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n,<br />
o<strong>de</strong>r verbilligte Tarife für Reisebüromitarbeiter.<br />
Die Wie<strong>de</strong>rgutmachung beläuft sich je nach Grund und Flugstrecke auf einen<br />
Betrag zwischen 250 und 600 Euro. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die<br />
Fluggesellschaften nicht immer einsichtig und zahlungswillig sind, sodass die<br />
Geschädigten auch nach zeitrauben<strong>de</strong>r Kommunikation mit <strong>de</strong>n Airlines kein<br />
Geld erhalten, aus Kostengrün<strong>de</strong>n aber <strong>de</strong>n Gang vor Gericht scheuen. Einige<br />
Dienstleister haben hier eine Marktlücke erkannt und bieten spezialisierte<br />
Services an, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r betroffene Fluggast ohne viel Aufwand zu seinem<br />
Recht und zu einem Großteil seines Entschädigungsanspruchs kommen soll.<br />
Immerhin ergeben sich bei rund 800 von 100.000 Flugbuchungen finanzielle<br />
Ansprüche, wie es die flightright GmbH ermittelt hat. Derzeit bieten die<br />
Unternehmen EUclaim Deutschland, Fairplane, flightright, PassagierPartner,<br />
refund.me und Verbraucherinkasso ihre Dienste in Deutschland an.<br />
Das Proze<strong>de</strong>re ist <strong>de</strong>nkbar einfach. Schon auf <strong>de</strong>n jeweiligen Unternehmensseiten<br />
im Internet können Betroffene über eine Flugdatenbank mittels ihrer<br />
Flugdaten überprüfen, ob die erlittenen Beeinträchtigungen entschädigungswürdig<br />
sind. Dies funktioniert automatisiert durch einen Abgleich internationaler<br />
Daten und bezieht Hintergrün<strong>de</strong> einer Verspätung o<strong>de</strong>r Annullierung<br />
wie Länge <strong>de</strong>r Verspätung, Wetterdaten o<strong>de</strong>r Streiks mit ein. Stellt sich ein<br />
Anspruch heraus, können die Geschädigten das jeweilige Unternehmen beauftragen,<br />
tätig zu wer<strong>de</strong>n. Per Online-Formular o<strong>de</strong>r auch App wer<strong>de</strong>n die<br />
wichtigsten Passagier- und Flugdaten und -dokumente übermittelt, auf Basis<br />
<strong>de</strong>rer <strong>de</strong>r Dienstleister mithilfe eigener o<strong>de</strong>r kooperieren<strong>de</strong>r Rechtsanwälte<br />
mit <strong>de</strong>r Fluggesellschaft in Kontakt treten kann. Scheitert <strong>de</strong>r außergerichtliche<br />
Weg, übernehmen die spezialisierten Anwälte die Durchsetzung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen<br />
vor Gericht. Für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beziehungsweise Mandanten entsteht<br />
kein Kostenrisiko, da sich die Dienstleister die Arbeit erfolgsabhängig bezahlen<br />
lassen (siehe Tabelle). Das heißt, im Falle eines Erfolges, <strong>de</strong>ren Wahrscheinlichkeit<br />
die Unternehmen laut eigenen Aussagen auf 80 bis 90 Prozent<br />
einschätzen, behalten sie etwa ein Viertel <strong>de</strong>r Anspruchssumme ein. Im Falle<br />
einer Nie<strong>de</strong>rlage tragen die Unternehmen die Prozesskosten selbst.<br />
Anspruchsberechtigter ist in erster Linie <strong>de</strong>r Ticketinhaber. Das be<strong>de</strong>utet,<br />
ein Geschäftsreisen<strong>de</strong>r muss Entschädigungsansprüche innerhalb <strong>de</strong>s Verjährungszeitraums<br />
von drei Jahren (gültig für Deutschland, zwischen zwei<br />
und zehn Jahren in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren EU-Mitgliedsstaaten) selbst einfor<strong>de</strong>rn,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, er tritt sie an seinen Arbeitgeber ab. Ob dies <strong>de</strong>r Fall ist, legen<br />
Unternehmen in Dienstreiserichtlinien, im Reiseantrag beziehungsweise im<br />
Dienstvertrag fest. Einige Dienstleister sehen Konzepte vor, die Beteiligun-<br />
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<strong>Flotte</strong>nmanagement 2/2013