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DIENSTREISE<br />

Recht haben,<br />

Entschädigung bekommen<br />

Stau auf <strong>de</strong>r Startbahn kann auf<br />

Verspätungen hin<strong>de</strong>uten<br />

Bei Verspätungen und an<strong>de</strong>ren Unannehmlichkeiten im<br />

Zusammenhang mit Flugreisen stehen Passagieren unter<br />

bestimmten Bedingungen Entschädigungen von <strong>de</strong>n<br />

Fluggesellschaften zu. Wie sie diese Zahlungen am besten<br />

erreichen, erklären wir hier.<br />

Die letzten Wochen haben es wie<strong>de</strong>r einmal bewiesen: Wer mit <strong>de</strong>m Flugzeug<br />

unterwegs sein musste, bei <strong>de</strong>m war Geduld gefragt. Streiks, Winterwetter<br />

und an<strong>de</strong>re Widrigkeiten sorgten regelmäßig für Verzögerungen auf <strong>de</strong>r<br />

Flugreise. Dass Flugausfälle und –verspätungen nicht immer tragbar für <strong>de</strong>n<br />

Passagier sein müssen, sagt sogar die EU-Rechtsprechung, welche wie<strong>de</strong>rum<br />

in einer Verordnung festgesetzt wur<strong>de</strong>. Die EU-Verordnung 261/2004 spricht<br />

Betroffenen von Flugausfällen, -überbuchungen und -verspätungen eine Wie<strong>de</strong>rgutmachung<br />

durch die Fluggesellschaft zu. Dazu muss sich <strong>de</strong>r Vorfall bei<br />

einem in <strong>de</strong>r EU starten<strong>de</strong>n Flug (unabhängig vom Sitz <strong>de</strong>r Fluggesellschaft)<br />

o<strong>de</strong>r bei einem in <strong>de</strong>r EU lan<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Flug aus Drittstaaten ereignet haben,<br />

wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in <strong>de</strong>r EU hat. Ausgeschlossen von <strong>de</strong>r<br />

EU-Verordnung sind Spezialtarife, das heißt, wenn Fluggäste kostenlos o<strong>de</strong>r<br />

zu einem reduzierten Tarif reisen, <strong>de</strong>r für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar<br />

o<strong>de</strong>r mittelbar verfügbar ist. Ein typisches Beispiel sind Großkun<strong>de</strong>ntarife<br />

von Firmen, die speziell mit <strong>de</strong>n Luftfahrtgesellschaften ausgehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n,<br />

o<strong>de</strong>r verbilligte Tarife für Reisebüromitarbeiter.<br />

Die Wie<strong>de</strong>rgutmachung beläuft sich je nach Grund und Flugstrecke auf einen<br />

Betrag zwischen 250 und 600 Euro. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die<br />

Fluggesellschaften nicht immer einsichtig und zahlungswillig sind, sodass die<br />

Geschädigten auch nach zeitrauben<strong>de</strong>r Kommunikation mit <strong>de</strong>n Airlines kein<br />

Geld erhalten, aus Kostengrün<strong>de</strong>n aber <strong>de</strong>n Gang vor Gericht scheuen. Einige<br />

Dienstleister haben hier eine Marktlücke erkannt und bieten spezialisierte<br />

Services an, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r betroffene Fluggast ohne viel Aufwand zu seinem<br />

Recht und zu einem Großteil seines Entschädigungsanspruchs kommen soll.<br />

Immerhin ergeben sich bei rund 800 von 100.000 Flugbuchungen finanzielle<br />

Ansprüche, wie es die flightright GmbH ermittelt hat. Derzeit bieten die<br />

Unternehmen EUclaim Deutschland, Fairplane, flightright, PassagierPartner,<br />

refund.me und Verbraucherinkasso ihre Dienste in Deutschland an.<br />

Das Proze<strong>de</strong>re ist <strong>de</strong>nkbar einfach. Schon auf <strong>de</strong>n jeweiligen Unternehmensseiten<br />

im Internet können Betroffene über eine Flugdatenbank mittels ihrer<br />

Flugdaten überprüfen, ob die erlittenen Beeinträchtigungen entschädigungswürdig<br />

sind. Dies funktioniert automatisiert durch einen Abgleich internationaler<br />

Daten und bezieht Hintergrün<strong>de</strong> einer Verspätung o<strong>de</strong>r Annullierung<br />

wie Länge <strong>de</strong>r Verspätung, Wetterdaten o<strong>de</strong>r Streiks mit ein. Stellt sich ein<br />

Anspruch heraus, können die Geschädigten das jeweilige Unternehmen beauftragen,<br />

tätig zu wer<strong>de</strong>n. Per Online-Formular o<strong>de</strong>r auch App wer<strong>de</strong>n die<br />

wichtigsten Passagier- und Flugdaten und -dokumente übermittelt, auf Basis<br />

<strong>de</strong>rer <strong>de</strong>r Dienstleister mithilfe eigener o<strong>de</strong>r kooperieren<strong>de</strong>r Rechtsanwälte<br />

mit <strong>de</strong>r Fluggesellschaft in Kontakt treten kann. Scheitert <strong>de</strong>r außergerichtliche<br />

Weg, übernehmen die spezialisierten Anwälte die Durchsetzung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen<br />

vor Gericht. Für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n beziehungsweise Mandanten entsteht<br />

kein Kostenrisiko, da sich die Dienstleister die Arbeit erfolgsabhängig bezahlen<br />

lassen (siehe Tabelle). Das heißt, im Falle eines Erfolges, <strong>de</strong>ren Wahrscheinlichkeit<br />

die Unternehmen laut eigenen Aussagen auf 80 bis 90 Prozent<br />

einschätzen, behalten sie etwa ein Viertel <strong>de</strong>r Anspruchssumme ein. Im Falle<br />

einer Nie<strong>de</strong>rlage tragen die Unternehmen die Prozesskosten selbst.<br />

Anspruchsberechtigter ist in erster Linie <strong>de</strong>r Ticketinhaber. Das be<strong>de</strong>utet,<br />

ein Geschäftsreisen<strong>de</strong>r muss Entschädigungsansprüche innerhalb <strong>de</strong>s Verjährungszeitraums<br />

von drei Jahren (gültig für Deutschland, zwischen zwei<br />

und zehn Jahren in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren EU-Mitgliedsstaaten) selbst einfor<strong>de</strong>rn,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, er tritt sie an seinen Arbeitgeber ab. Ob dies <strong>de</strong>r Fall ist, legen<br />

Unternehmen in Dienstreiserichtlinien, im Reiseantrag beziehungsweise im<br />

Dienstvertrag fest. Einige Dienstleister sehen Konzepte vor, die Beteiligun-<br />

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<strong>Flotte</strong>nmanagement 2/2013

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