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AUSLANDSFAHRTEN SPECIAL<br />
Auslandsfahrten<br />
Ein Europa, grenzenlos frei! Gilt das auch<br />
für Auslandsfahrten mit Dienstfahrzeugen,<br />
o<strong>de</strong>r gibt es hier Einschränkungen?<br />
Der Trend zeigt, dass die meisten Fuhrparkbetreiber<br />
ihren Fahrern bezüglich Auslandsfahrten<br />
keine Grenzen auferlegen. 90 Prozent <strong>de</strong>r von uns<br />
befragten Fuhrparkleiter erlauben eine grundsätzliche<br />
Nutzung <strong>de</strong>r Dienstfahrzeuge auch für<br />
Auslandsfahrten. Dabei unterschei<strong>de</strong>t keiner <strong>de</strong>r<br />
Befragten zwischen dienstlichen und privaten<br />
Fahrten im Ausland. Sobald dienstliche Auslandsfahrten<br />
erlaubt sind, schließen diese auch <strong>de</strong>n<br />
privaten Gebrauch <strong>de</strong>r Fahrzeuge ein. Sollten<br />
Nutzer die Fahrzeuge anhand <strong>de</strong>r Ein-Prozent-Regelung<br />
beziehen, kann eine private Nutzung nicht<br />
eingeschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
In diesem Punkt sind sich die meisten Fuhrparkmanager<br />
einig. Stellt man allerdings die Frage,<br />
ob einige Län<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>r Fahrzeuge<br />
ausgeschlossen sind, sieht dies schon ein wenig<br />
an<strong>de</strong>rs aus. Die Mehrheit <strong>de</strong>r Befragten, immerhin<br />
noch circa 65 Prozent, schränkt die Auswahl<br />
<strong>de</strong>r Reiselän<strong>de</strong>r nicht ein (vielleicht im Bewusstsein,<br />
dass kaum jemand in ein Krisengebiet<br />
fährt, außer wenn er es muss). Im Fuhrpark <strong>de</strong>r<br />
ArjoHuntleigh GmbH, geführt durch Petra Barth-<br />
Lankau, zum Beispiel, können die Dienstfahrzeuge<br />
uneingeschränkt im Ausland bewegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nichts<strong>de</strong>stotrotz machen die übrigen <strong>Flotte</strong>n<br />
Einschränkungen, wenn es sich beispielsweise um<br />
Län<strong>de</strong>r mit Risikoeinstufung o<strong>de</strong>r Krisengebiete<br />
han<strong>de</strong>lt. Län<strong>de</strong>r wie Serbien, Afghanistan o<strong>de</strong>r<br />
auch <strong>de</strong>r türkische Teil von Zypern sind solch risikobehaftete<br />
Gebiete. Im Falle von Ralf Welter,<br />
<strong>de</strong>r für die Leitung <strong>de</strong>s Fuhrparks <strong>de</strong>r AXA Konzern<br />
AG verantwortlich zeichnet, be<strong>de</strong>utet dies, dass<br />
Fahrten in Län<strong>de</strong>r, die auf <strong>de</strong>r internationalen<br />
Versicherungskarte ausgeschlossen sind, mit <strong>de</strong>n<br />
flotteneigenen Fahrzeugen nicht bereist wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen.<br />
Obwohl die Grenzen <strong>de</strong>r europäischen Staaten geöffnet<br />
sind, heißt dies nicht, dass die einzelnen<br />
Län<strong>de</strong>r ohne Einschränkungen bereist wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen. So ist es beispielsweise in Polen und Dä-<br />
nemark Pflicht, eine Vollmacht <strong>de</strong>s Fahrzeugbesitzers<br />
mitzuführen, wenn man nicht selbst <strong>de</strong>r<br />
Besitzer ist. Dieses wird zwar nicht regelmäßig<br />
überprüft, könnte aber im Falle einer Kontrolle<br />
die Weiterreise verhin<strong>de</strong>rn. Deshalb sollten dies<br />
alle Dienstwagenfahrer und Fuhrparkleiter vor<br />
<strong>de</strong>m Fahrtantritt berücksichtigen. Dokumentvorlagen<br />
mit Ausfertigungen in zahlreichen Sprachen<br />
wer<strong>de</strong>n kostenlos im Internet zur Verfügung<br />
gestellt. Die Ausgabe dieser Vollmacht wird in <strong>de</strong>n<br />
meisten Fuhrparks mit <strong>de</strong>r Regelung im Dienstwagennutzungsvertrag<br />
gewährleistet. Die Nutzfahrzeugrichtlinien<br />
<strong>de</strong>r unterschiedlichen <strong>Flotte</strong>n<br />
beinhalten ebenfalls, ob es <strong>de</strong>m Fahrer generell<br />
erlaubt ist, das Fahrzeug im Ausland zu bewegen.<br />
Ohne <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Passus im Vertrag sollte<br />
von einer Nutzung <strong>de</strong>s Kfz im Ausland abgesehen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Nahezu selbstverständlich ist es, die Internationale<br />
Versicherungskarte für Kraftverkehr, meist<br />
besser bekannt <strong>als</strong> grüne Versicherungskarte,<br />
für das jeweilige Fahrzeug mitzuführen. Mit <strong>de</strong>m<br />
Mitführen <strong>de</strong>r Vollmacht sowie <strong>de</strong>r Internationalen<br />
Versicherungskarte und <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Passus im Dienstwagennutzungsvertrag ist <strong>de</strong>r<br />
Fahrer bei eintreten<strong>de</strong>n Problemen, wie zum Beispiel<br />
einem Verkehrsunfall, rechtlich abgesichert.<br />
Aber was tun, wenn sich die Tankanzeige <strong>de</strong>m<br />
En<strong>de</strong> nähert? Dürfen die dienstlichen Tankkarten<br />
im Ausland genutzt wer<strong>de</strong>n? Dürfen<br />
sie auch bei privater Benutzung <strong>de</strong>s Dienstwagens<br />
im Ausland verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n?<br />
Mehr <strong>als</strong> 71 Prozent <strong>de</strong>r befragten Fuhrparkleiter<br />
machen auch hier keine Einschränkungen und erlauben<br />
ihren Dienstwagenfahrern die Nutzung <strong>de</strong>r<br />
Tankkarten im Ausland. Selbstverständlich mit<br />
<strong>de</strong>n gleichen Einschränkungen wie in Deutschland,<br />
so sind beispielsweise Shop-Artikel nach<br />
wie vor vom Erwerb mit einer Tankkarte ausgeschlossen.<br />
Ob beziehungsweise wo die Tankkarte<br />
im Ausland akzeptiert wird, sollte jedoch vor <strong>de</strong>r<br />
Nutzung in Erfahrung gebracht wer<strong>de</strong>n. Hierbei<br />
kann <strong>de</strong>r Artikel dieser Ausgabe „Tankkarten im<br />
Ausland“ ab Seite 76 weiterhelfen. Ebenfalls hilfreich<br />
ist die direkte Nachfrage beim Fuhrparkleiter,<br />
<strong>de</strong>nn dieser weiß über die gewählten Modalitäten<br />
<strong>de</strong>r Tankkarten Bescheid und kann gegebenenfalls<br />
über das Tankstellennetz im Reiseland<br />
Auskunft geben. Mittlerweile gibt es auch hier<br />
Apps, welche die Suche nach <strong>de</strong>r passen<strong>de</strong>n Tankstelle<br />
erleichtern. Rund 14 Prozent <strong>de</strong>r befragten<br />
Fuhrparkleiter schlossen die private Betankung<br />
mit <strong>de</strong>r Tankkarte aus. Und einzelne Fuhrparkbetreiber<br />
untersagen lediglich die Bezahlung <strong>de</strong>r<br />
Mautgebühren für Privatfahrten.<br />
Was ist, wenn das Fahrzeug nicht wegen eines<br />
leeren Tanks, son<strong>de</strong>rn wegen eines Defekts o<strong>de</strong>r<br />
eines Unfalls nicht mehr weiterfahren kann?<br />
Dann haben über die Hälfte <strong>de</strong>r Fuhrparkleiter<br />
mit einem Auslandsschutzbrief vorgesorgt und<br />
ermöglichen somit eine schnelle und unkomplizierte<br />
Regelung <strong>de</strong>s Problems. Teilweise sind die<br />
Auslandsschutzbriefe automatisch Bestandteil<br />
<strong>de</strong>r Versicherungspolicen. Und nicht zuletzt bieten<br />
die Leasinggeber stets unbürokratische Hilfe<br />
(siehe auch ab Seite 74).<br />
bott vario,<br />
die Fahrzeugeinrichtung<br />
Kaffee o<strong>de</strong>r Tee?<br />
Wun<strong>de</strong>rn Sie sich nicht, wenn Ihnen die Beamten bei einer Verkehrskontrolle Kaffee<br />
und Kuchen anbieten. Sie wollen Sie nur aufhalten, um an<strong>de</strong>ren Verkehrsteilnehmern<br />
Ihr Fahrzeug <strong>als</strong> Vorbild für Ladungssicherung zeigen zu können.<br />
bott. effizient arbeiten.