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LEASING<br />

Gängige Praxis<br />

Vertragsanpassungen kommen<br />

nicht selten vor und wer<strong>de</strong>n relativ<br />

flexibel von <strong>de</strong>n Leasinggesellschaften<br />

gehandhabt<br />

Vertragsanpassungen gehören<br />

zum Tagesgeschäft <strong>de</strong>r Leasinggesellschaften.<br />

Was jedoch ist<br />

dabei entschei<strong>de</strong>nd?<br />

Zwischen zehn und 30 Prozent <strong>de</strong>r Leasingverträge<br />

wer<strong>de</strong>n während ihrer Laufzeit angepasst,<br />

teilen uns die befragten Leasinggesellschaften<br />

mit. Dabei spielen sämtliche Konstellationen<br />

eine Rolle: Laufleistungen sollen nach oben<br />

o<strong>de</strong>r unten modifiziert, Laufzeiten verkürzt o<strong>de</strong>r<br />

verlängert wer<strong>de</strong>n. Die Leasinggesellschaften<br />

zeigen sich dabei flexibel und gehen auf die<br />

Wünsche und Anfor<strong>de</strong>rungen ihrer Kun<strong>de</strong>n ein,<br />

allerdings nicht immer uneingeschränkt. Für wenig<br />

sinnvoll erachten einige Anbieter eine zu frühe<br />

Anpassung, etwa in <strong>de</strong>n ersten zwölf Monaten<br />

seit Beginn <strong>de</strong>r Leasingdauer, wie es Arval und<br />

Alphabet sehen. „Häufig reguliert sich das Fahrverhalten<br />

über <strong>de</strong>n weiteren Vertragszeitraum,<br />

sodass eine Anpassung zu diesem frühen Zeitpunkt<br />

nicht ratsam ist und unnötigen Aufwand<br />

für bei<strong>de</strong> Seiten be<strong>de</strong>utet“, so Uwe Hildinger,<br />

Leiter Vertrieb und Marketing bei <strong>de</strong>r Alphabet<br />

Fuhrparkmanagement GmbH. Bei <strong>de</strong>r Daimler<br />

Fleet Management empfiehlt man eine Vertragsän<strong>de</strong>rung<br />

auch erst nach min<strong>de</strong>stens zwölf Monaten<br />

und legt nahe, dass wichtige Grün<strong>de</strong> wie<br />

strukturelle Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Unternehmens,<br />

geän<strong>de</strong>rte Außendienststrukturen o<strong>de</strong>r Ähnliches<br />

und signifikante Anpassungen, die eine<br />

Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Parameter von 20 Prozent und<br />

mehr beinhalten, vorliegen sollten. Darunter rät<br />

<strong>de</strong>r Leasinggeber seinen Kun<strong>de</strong>n eher zu einer<br />

Abrechnung über Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rkilometer,<br />

diese seien gemäß Unternehmensangaben sehr<br />

fair berechnet. Die Deutsche Leasing Fleet betrachtet<br />

sogar die ersten 18 Monate <strong>als</strong> nicht<br />

empfehlenswert für eine Modifikation.<br />

Vertragsumstellung<br />

Ist eine Anpassung erfor<strong>de</strong>rlich beziehungsweise<br />

vom Kun<strong>de</strong>n gewünscht und von <strong>de</strong>r<br />

Leasinggesellschaft akzeptiert, kann die Vertragsumstellung<br />

erfolgen. Karsten Rösel, Geschäftsführer<br />

ALD AutoLeasing Deutschland<br />

GmbH: „Wir passen die monatliche Leasingrate<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vertragsumstellung rückwirkend<br />

zum Vertragsbeginn <strong>als</strong> einmalige Rechnung<br />

o<strong>de</strong>r Gutschrift an. Dann berechnen wir bis<br />

zum Vertragsen<strong>de</strong> die neue Rate.“ So verfahren<br />

auch Athlon Car Lease, Arval, Deutsche Leasing<br />

Fleet, GE Capital Auto Service Leasing und Hannover<br />

Leasing Automotive, ebenso die Daimler<br />

Fleet Management GmbH, die die Anpassung auf<br />

Basis <strong>de</strong>r damaligen Restwerttabellen vornimmt<br />

und somit gegenüber <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n größtmögliche<br />

Fairness und Transparenz beweist. Alphabet<br />

bietet zwei Varianten an: entwe<strong>de</strong>r, dass<br />

<strong>de</strong>r Vertrag zum Vertragsbeginn modifiziert wird<br />

o<strong>de</strong>r zu einem bestimmten Stichtag. „Wird rückwirkend<br />

zum Vertragsbeginn modifiziert, unterstellen<br />

wir, dass <strong>de</strong>r Vertrag von Beginn an mit<br />

<strong>de</strong>r neuen Laufzeits/Laufleistungskombination<br />

berechnet wur<strong>de</strong>. Zum Modifikationszeitpunkt<br />

erfolgt eine Nachbelastung beziehungsweise<br />

Gutschrift <strong>de</strong>r Ratendifferenzen ‚alte zu neuer<br />

Rate‘. Mit <strong>de</strong>m nächsten Fakturalauf wird die<br />

neue Rate monatlich vorschüssig berechnet.<br />

Wird zum Stichtag modifiziert, erfolgt die Berechnung<br />

<strong>de</strong>r neuen Leasingrate zum Modifikationszeitpunkt.<br />

Es gibt keine Nachbelastung beziehungsweise<br />

Gutschrift für <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Vertragszeitraum. Die Anpassung wird komplett<br />

über die Restlaufzeit auf die neue Leasingrate<br />

verteilt“, so Uwe Hildinger. Ähnliche zwei Möglichkeiten<br />

offeriert auch LeasePlan <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n.<br />

Bei Sixt Leasing erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auf Anfrage ein<br />

entsprechen<strong>de</strong>s Vertragsanpassungsangebot,<br />

das seinen Wünschen nachkommt. Volkswagen<br />

Leasing rechnet die Anpassung zur nächsten<br />

Fälligkeit o<strong>de</strong>r rückwirkend zum Vertragsbeginn.<br />

„Bei nur noch drei zu berechnen<strong>de</strong>n Leasingraten<br />

o<strong>de</strong>r weniger erstellen wir keine Angebote<br />

mehr“, so Gerhard Künne, Sprecher <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Volkswagen Leasing GmbH.<br />

Prävention<br />

Um von Vertragsanpassungen so selten wie<br />

möglich Gebrauch machen zu müssen, sollten<br />

Leasingnehmer im Vorfeld einiges beachten: Vor<br />

Abschluss sollte sich <strong>de</strong>r Fuhrparkleiter ausführlich<br />

damit beschäftigen, welche Faktoren auftreten,<br />

die die Laufzeit beziehungsweise Laufleistung<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeuges beeinflussen können.<br />

Dabei sollte nicht nur die aktuelle Ist-Situation<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch die Vergangenheit<br />

und die nahe Zukunft betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Uwe Hildinger von Alphabet nennt konkrete<br />

Fragen: „Ist die private Nutzung <strong>de</strong>s Pkw<br />

20<br />

<strong>Flotte</strong>nmanagement 2/2013

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