Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt am Main<br />
Zugangsberechtigte und<br />
Kunden der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Neuherausgabe Richtlinie 408 – Fahrdienstvorschrift –<br />
sowie Aktualisierung der damit in Bezug stehenden Richtlinien<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>30.01.2014</strong><br />
aufgrund der Vorgaben der Technischen Spezifikation Interoperabilität „Verkehrsbetrieb und<br />
Verkehrssteuerung“ und in Anlehnung an den nationalen Umsetzungsplan des Bundesverkehrsministeriums<br />
1 wird die Richtlinie 408 neu herausgegeben. Mit der Neuherausgabe erhält<br />
die Richtlinie 408 wieder die Bezeichnung „Fahrdienstvorschrift“. Die Bekanntgabe der Neuherausgabe<br />
der Richtlinie 408 erfolgt in elektronischer nutzbarer Form (Dateien im Word- und PDF-<br />
Format) ab Oktober 2014. Die Druckstücke stehen etwas später <strong>zur</strong> Verteilung <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Zum 13.12.2015 wird die Neuherausgabe in Kraft gesetzt. Die bisherige Richtlinie 408 „Züge<br />
fahren und Rangieren“ mit den Modulgruppen 408.01 – 09 B 11 (einschließlich B 10A) sowie<br />
408.11 – 19 B 9 wird mit Ablauf des 12.12.2015 ungültig und ist wegzulegen. Aufgrund des inhaltlichen<br />
Zusammenhangs mit der Richtlinie 408 werden zeitgleich die Richtlinien 301, 436,<br />
437, das Modul 481.0205, etc. aktualisiert.<br />
Dieses Dokument beschreibt in den folgenden Abschnitten die Hintergründe und die mit der<br />
Neuherausgabe der Richtlinie 408 verbunden strukturellen Änderungen im betrieblichen Regelwerk<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />
1. Grundsätze der Weiterentwicklung<br />
2. Neue Struktur der Richtlinie 408<br />
3. <strong>Netz</strong>zugangsrelevantes Regelwerk<br />
4. Weiterentwicklung der Örtlichen Richtlinien<br />
5. Handbücher und Druck<br />
6. Aktualisierung weiterer Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks<br />
Die verwendeten Abkürzungen sind am Schluss des Dokuments erläutert.<br />
1 Verkehrsblatt 2008, lfd. Nummer 114, Seite 434 ff.<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
I.NPB 4<br />
Theodor-Heuss-Allee 7<br />
60486 Frankfurt am Main<br />
www.dbnetze.com/fahrweg<br />
...<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Sitz Frankfurt am Main<br />
Registergericht<br />
Frankfurt am Main<br />
HRB 50 879<br />
USt-IdNr.: DE199861757<br />
Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrates:<br />
Dr. Rüdiger Grube<br />
Vorstand:<br />
Frank Sennhenn,<br />
Vorsitzender<br />
Dr. Roland Bosch<br />
Bernd Koch<br />
Ute Plambeck<br />
Prof. Dr. Dirk Rompf<br />
Dr. Jörg Sandvoß
2/7<br />
1. Grundsätze der Weiterentwicklung<br />
Die TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ gibt einen engen Umsetzungsrahmen vor<br />
und verlangt eine klare Trennung der Zuständigkeiten und Prozesse beim Thema „Züge fahren“.<br />
Das Rangieren ist nicht Regelungsgegenstand dieser TSI. Folglich bleiben bei der Umsetzung<br />
mehr Freiheiten. Eine Aufteilung des Rangierens im Sinne der TSI wird zu einem späteren<br />
Zeitpunkt geprüft und ggf. umgesetzt.<br />
Vor diesem Hintergrund wird die Neuherausgabe der Richtlinie 408 unter Beibehaltung der bewährten<br />
Modulform zielgruppenorientiert neu strukturiert und in vier thematische Teile zerlegt:<br />
Züge fahren – Regeln für Anwender des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU)<br />
Züge fahren – Schnittstellenregeln für Anwender der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)<br />
Rangieren<br />
Züge fahren – archivierte Regeln für Anwender der Eisenbahnverkehrsunternehmen.<br />
2. Neue Struktur der Richtlinie 408<br />
Die folgende Abbildung zeigt die ab 13.12.2015 gültige Struktur:<br />
Modulgruppe Anwender Geltung<br />
408.01 – 06<br />
408.11 – 16<br />
Strichliste: 408.1100<br />
Mitarbeiter EIU<br />
Fdl, Bed Stw<br />
Planer EIU<br />
Ersteller Örtlicher Zusätze,<br />
Streckenbuch und Betra<br />
408.21 – 27 Tf EVU<br />
408.31 – 37<br />
408.48<br />
408.58<br />
Strichliste: 408.5800<br />
Planer EIU<br />
Ersteller Örtlicher Zusätze / Streckenbuch<br />
Mitarbeiter EIU und EVU<br />
Fdl, Ww, Bed Stw, Tf, Rb, Rg, Andere<br />
Planer EIU und EVU<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
2.1 Modulgruppe 408.01 - 06<br />
Die Module 408.01 - 06 beinhalten die Regeln für das Fahren von Zügen für Fahrdienstleiter<br />
und Bediener von Stellwerken. Diese Modulgruppe beschreibt sowohl interne Prozesse des<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmens als auch Prozesse, die Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens<br />
in der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
beachten müssen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Züge fahren<br />
EIU-interne Regeln und Schnittstellen zum EVU<br />
Züge fahren<br />
Züge fahren<br />
Regeln mit Schnittstellen zum EIU<br />
Züge fahren<br />
Rangieren<br />
Rangieren<br />
408.81 - 89<br />
408.91 - 99<br />
bisher Mitarbeiter EVU<br />
bisher Planer EVU<br />
Züge fahren<br />
archivierte EVU-interne (Planungs-) Regeln. EVU<br />
müssen prüfen und entscheiden, ob sie diese Regeln<br />
weiter anwenden oder eigene Regeln geben wollen.
3/7<br />
2.2 Modulgruppe 408.11 - 16<br />
Die Regeln für den örtlichen Planer werden bisher in der Modulgruppe 408.11 - 19 bekannt gegeben.<br />
Auch diese werden in ihren prozessualen Zuständigkeiten getrennt. Die Module für den<br />
Planer des Eisenbahninfrastrukturunternehmens werden neu als Modulgruppe 408.11 - 16 bekanntgegeben,<br />
jeweils passend zu den Modulgruppen 408.01 – 06 und 408.21 – 27.<br />
2.3 Modulgruppe 408.21 - 27<br />
Die Modulgruppe 408.21 - 27 gilt verbindlich für Eisenbahnverkehrsunternehmen und enthält<br />
die Schnittstellenregeln, die Triebfahrzeugführer in der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des<br />
EIU beachten müssen. EVU, die ein Triebfahrzeugführerheft als Sammlung von Regelwerken<br />
verwenden, können die Regeln unmittelbar an ihre Triebfahrzeugführer geben. Alternativ können<br />
sie <strong>zur</strong> Herstellung eines eigenen Triebfahrzeugführerheftes verwendet werden.<br />
2.4 Modulgruppe 408.31 - 37<br />
Planer von Schnittstellenregeln erhalten die <strong>zur</strong> Modulgruppe 408.21 - 27 passenden Planungsregeln<br />
in 408.31 - 37.<br />
2.5 Modulgruppe 408.48<br />
Die Regeln des Rangierens sind nicht Gegenstand der TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“.<br />
Daher wird die Struktur der Rangierregeln beibehalten und in die Modulgruppe 408.48<br />
verschoben.<br />
2.6 Modulgruppe 408.58<br />
Planungsregeln aus der Modulgruppe 408.18 werden entsprechend der Systematik nach<br />
408.58 verschoben.<br />
2.7 Modulgruppe 408.81 - 89<br />
Alle Regeln der bisherigen Richtlinie 408.01 – 09 B 11/10A, welche interne Prozesse von Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
beschreiben, werden als archivierte Regeln in die Modulgruppe<br />
408.81 – 89 überführt. In diese Systematik werden die bereits heute archivierten Regeln zu den<br />
Themen Wagenliste und Bremszettel eingegliedert. Diese Prozesse gibt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> als<br />
Infrastrukturbetreiber nicht mehr vor. Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> wird die archivierten Regeln der Modulgruppe<br />
408.81 – 89 fünf Jahre öffentlich zugänglich vorhalten, aber nicht selbst weiterentwickeln.<br />
Die Anwendung der archivierten Regeln in Modulgruppe 408.81 – 89 ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
im Rahmen des Infrastrukturnutzungsvertrags freiwillig. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
müssen aber beachten, dass diese EVU-Regeln als anerkannte Regeln der<br />
Technik zu betrachten sind und daher nicht ohne weiteres ersatzlos entfallen können. Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
müssen die Regeln, die sie übernehmen, in eine für ihre Mitarbeiter<br />
geeignete Darstellung überführen. Wenn Eisenbahnverkehrsunternehmen die archivierten Regelungsinhalte<br />
abändern wollen, müssen die Änderungen nach Prozessen und Verfahren des<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmens behandelt werden (z.B. Sicherheitsmanagementsystem).<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Tätigkeiten des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmer<br />
e.V. hingewiesen, der ein brancheneinheitliches EVU-Regelwerk erstellen wird, das<br />
u. a. diese EVU-internen Regeln in geeigneter Darstellung enthält. Für nähere Informationen<br />
hierzu, wenden Sie sich bitte an die Hauptgeschäftsstelle des VDV in Berlin.
4/7<br />
2.8 Modulgruppe 408.91 - 99<br />
Die zu den archivierten Regeln der Modulgruppe 408.81 – 89 gehörenden Planungsregeln werden<br />
als archivierte Regeln in die Modulgruppe 408.91 – 99 überführt. Diese werden ebenso fünf<br />
Jahre vorgehalten und nicht mehr durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> weiterentwickelt. Hier sei insbesondere<br />
darauf hingewiesen, dass das bisherige Modul 408.1111 Abschnitt 1 (inkl. Anhang A01), das<br />
die Überwachung der Mitarbeiter zum Inhalt hatte, als Modul 408.9111 Abschnitt 1 archiviert<br />
wird.<br />
3. <strong>Netz</strong>zugangsrelevantes Regelwerk<br />
Als netzzugangsrelevantes betrieblich-technisches Regelwerk und damit Bestandteil der Schienennetznutzungsbedingungen<br />
(SNB) verbleiben die Modulgruppen<br />
408.21 – 27,<br />
408.31 – 37,<br />
408.48 und<br />
408.58.<br />
Unabhängig davon wird die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> die Modulgruppen 408.01 – 06 und 408.11 – 16 einschließlich<br />
zukünftiger Aktualisierungen informativ weiterhin veröffentlichen, um allen Beteiligten<br />
im Eisenbahnbetrieb eine gesamthafte Übersicht zu ermöglichen.<br />
4. Weiterentwicklung der Örtlichen Richtlinien<br />
Die heutige Strichliste im Modul 408.1101 Abschnitt 2A01 wird ebenfalls aufgetrennt. So erhält<br />
jede Modulgruppe für Planer eine eigene Strichliste. Ebenso werden die weiteren netzzugangsrelevanten<br />
Regelwerke, die heute Regelungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen enthalten<br />
(z.B. Richtlinie 301, Modul 481.0205 etc.), angepasst und erhalten Strichlisten nach dem<br />
Vorbild der Richtlinie 408. Die Strichlisten erhalten über alle Richtlinien hinweg eine einheitliche<br />
Spaltennummerierung, unabhängig davon, ob eine konkrete Spalte inhaltlich in der entsprechenden<br />
Richtlinie enthalten ist:<br />
Spalte<br />
1 Funktion/Stichwort/Regelbezug<br />
Inhalt<br />
2 Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EIU<br />
3 Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 Angaben für das Streckenbuch<br />
5 vom EIU vorgegebene Regeln<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
6 Informationslieferung über die Betra<br />
7 Informationslieferung vom EIU an das EVU<br />
8 Informationslieferung vom EVU an das EIU
5/7<br />
4.1 Örtliche Richtlinien (Status quo)<br />
Mit Hilfe der Strichlisten gibt die Richtlinie 408 derzeit vor, welche Angaben in die Örtliche Richtlinie<br />
für das Zugpersonal und welche Angaben in die Örtliche Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />
aufzunehmen sind. Die Örtliche Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen kann<br />
sowohl für Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers als auch für Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
gelten.<br />
4.2 Angaben für das Streckenbuch<br />
Auch diese Prozesse werden in die jeweiligen Zuständigkeiten überführt. Der Begriff der „Örtlichen<br />
Richtlinie für das Zugpersonal <strong>zur</strong> Richtlinie 408.01 – 09 (ÖRil Zp)“ wird an die europäischen<br />
Vorgaben angepasst. Die TSI weist den Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verantwortung<br />
für das Erstellen und Verteilen von Streckenbüchern für ihre Triebfahrzeugführer zu. Der<br />
Infrastrukturbetreiber stellt gemäß TSI Daten oder Regeln <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Um den Übergang für die Eisenbahnverkehrsunternehmen möglichst reibungslos zu gestalten,<br />
hat die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> folgenden Migrationsweg geplant:<br />
<br />
<br />
<br />
Die örtlichen Angaben, die zu den neuen Modulgruppen 408.21 – 27, 408.48 sowie den<br />
weiteren bisher in den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal vertretenen Richtlinien (Ril<br />
301, Ril 436, Ril 437, Ril 481.0205, usw.) gehören, werden bis auf weiteres als in einem eigenen<br />
Druckstück unter der Bezeichnung „Angaben für das Streckenbuch“ den Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Die „Angaben für das Streckenbuch“ ersetzten<br />
die bisherigen Druckstücke der Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal.<br />
Diese Druckstücke unterliegen bezüglich räumlicher Aufteilung (in Regionalbereiche), zeitlicher<br />
Bereitstellung, interner Gliederung nach La-Streckennummern, Beziehbarkeit sowie<br />
hinsichtlich der Verpflichtung <strong>zur</strong> Bereitstellung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> als Pflichtleistung<br />
denselben Bedingungen wie die bisherigen Druckstücke der Örtlichen Richtlinien für das<br />
Zugpersonal.<br />
Erst wenn eine allgemein anerkannte Lösung für die Lieferung der Inhalte über eine<br />
Schnittstelle in elektronischer Form gefunden ist und sich bewährt hat, wird die Bereitstellung<br />
der Pflichtangaben zum betrieblich-technischen Regelwerk vollständig auf die elektronische<br />
Schnittstelle umgestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Umstellung<br />
nicht zeitgleich zu 12/2015 beabsichtigt ist, sondern unter Beteiligung der Branche<br />
erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, da der nationale Umsetzungsplan des Verkehrsministeriums<br />
gegenwärtig das Jahr 2018 zum Ziel hat.<br />
Wenn eine eigenverantwortliche Weiterverarbeitung bzw. Zusammenstellung innerhalb des Eisenbahnverkehrsunternehmens<br />
durchgeführt werden soll, können die Textverarbeitungsdateien<br />
im offenen Format, aus denen die Angaben für das Streckenbuch erzeugt werden, beim Druckund<br />
Logistikzentrum Karlsruhe als Daten-CD bezogen werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
4.3 Betriebsstellenbuch<br />
Anstelle der Begrifflichkeit der Örtlichen Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen wird zukünftig<br />
der neutrale Begriff der „Örtlichen Zusätze“ stehen. Für Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers<br />
werden die Örtlichen Zusätze im neuen Betriebsstellenbuch zusammengefasst. Hierfür gilt<br />
das interne Regelwerk 412.0110 der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>.
6/7<br />
4.4 Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen entscheiden<br />
in eigener Zuständigkeit, in welcher<br />
Form sie Örtliche Zusätze für ihre Mitarbeiter<br />
auf Betriebsstellen bekanntgeben wollen.<br />
Links in der Grafik ist beispielhaft eine mögliche<br />
Realisierungsvariante für das fiktive<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen „Postzug“<br />
dargestellt.<br />
5. Handbücher und Druck<br />
Neben der Möglichkeit <strong>zur</strong> Bestellung der<br />
einzelnen Modulgruppen, werden auch vier<br />
zu Handbüchern zusammengefasste Modulgruppen<br />
im Druck- und Logistikzentrum<br />
in Karlsruhe erhältlich sein.<br />
Die archivierten Regeln in den Modulgruppen<br />
408.81 – 89 und 408.91 – 99 werden<br />
modulweise bestellbar sein. Unbenommen<br />
bleibt die elektronische Bereitstellung aller<br />
Modulgruppen auf der Internetseite der <strong>DB</strong><br />
<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> unter der Rubrik SNB/betrieblichtechnisches<br />
Regelwerk.<br />
6. Aktualisierung weiterer Richtlinien des betrieblich-technischen<br />
Regelwerks<br />
Zum 13.12.2015 treten des Weiteren folgende Aktualisierungen von Richtlinien und Modulen<br />
des betrieblich-technischen Regelwerks in Verbindung mit der Neuherausgabe der Richtlinie<br />
408 in Kraft:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ril 301, Aktualisierung Nr. 9, neues Modul 301.0101A01 (überführte Strichliste).<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Ril 436, Neuherausgabe<br />
Ril 437.0001-0005, Aktualisierung Nr. 6, neues Modul 437.0000 (überführte Strichliste)<br />
Ril 437.0011-0014, Aktualisierung Nr. 6, neues Modul 437.1000 (überführte Strichliste)<br />
Ril 481.0000, Neuherausgabe überführte Strichliste
7/7<br />
Ril 481.0201, Aktualisierung Nr. 1<br />
Ril 481.0202, Aktualisierung Nr. 1<br />
Ril 481.0205, Aktualisierung Nr. 1<br />
Ril 481.0205 Z01, Aktualisierung Nr. 1<br />
Ril 481.0205 Z02, Aktualisierung Nr. 1<br />
Ril 481.0301, Aktualisierung Nr. 1<br />
Ril 481.0302, Aktualisierung Nr. 1<br />
Die genannten Richtlinien oder Module sind nur bezüglich der neuen Begriffe Streckenbuch<br />
bzw. Betriebsstellenbuch sowie der überführten Anteile der bisherigen Strichlisten hin angepasst.<br />
Falls diese Richtlinien oder Module aus anderen Gründen zum selben Zeitpunkt inhaltliche<br />
Änderungen erfahren, werden diese Änderungen mit gesondertem Einführung- bzw. Erläuterungsschreiben<br />
bekannt gegeben.<br />
Abkürzungen<br />
A<br />
B<br />
Bed Stw<br />
Betra<br />
EIU<br />
EVU<br />
Fdl<br />
ÖRil MaB<br />
ÖRil Zp<br />
Rb<br />
Rg<br />
Ril<br />
SNB<br />
Tf<br />
TSI<br />
Ww<br />
Aktualisierung<br />
Bekanntgabe (Bezeichnung einer Regelwerksversion, zukünftig Aktualisierung)<br />
Bediener einer Stellwerksanlage<br />
Betriebs- und Bauanweisung<br />
Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
Fahrdienstleiter<br />
Örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />
Örtliche Richtlinien für das Zugpersonal<br />
Rangierbegleiter<br />
Rangierer<br />
Richtlinie<br />
Schienennetz-Nutzungsbedingungen<br />
Triebfahrzeugführer<br />
Technische Spezifikation Interoperabilität<br />
Weichenwärter<br />
Zusätzlich zu diesem Schreiben stellen wir Präsentationsfolien zum Download <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Diese dürfen in unveränderter Form für interne Schulungszwecke genutzt werden.<br />
Für Rückfragen und Hinweise stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Fragen<br />
oder Hinweise an info408@deutschebahn.com.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt am Main<br />
Gemäß Verteiler Ril 408.01 - 06<br />
Neuherausgabe Richtlinie 408; hier: Richtlinie 408 – Fahrdienstvorschrift -, Modulgruppen<br />
408.01 – 06, Erläuterungen <strong>Entwurf</strong>, <strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Die neue Richtlinie 408.01 – 06 gilt ab 13.12.2015. Sie enthält folgende Module:<br />
408.0101<br />
408.0101A01<br />
408.0101A02<br />
408.0101A03<br />
408.0101Z11<br />
408.0101Z21<br />
408.0111<br />
408.0131<br />
408.0202<br />
408.0203<br />
408.0203V11<br />
408.0203V21<br />
408.0203V31<br />
408.0203V41<br />
408.0211<br />
408.0212<br />
408.0221<br />
408.0231<br />
408.0232<br />
408.0233<br />
408.0241<br />
408.0242<br />
408.0243<br />
408.0244<br />
408.0251<br />
408.0261<br />
408.0262<br />
408.0301<br />
408.0321<br />
408.0331<br />
408.0351<br />
408.0401<br />
408.0401V01<br />
408.0402<br />
408.0403<br />
408.0411<br />
408.0411V01<br />
408.0411V02<br />
408.0415<br />
408.0415V01<br />
408.0421<br />
408.0423<br />
408.0431<br />
408.0435<br />
408.0441<br />
408.0445<br />
408.0451<br />
408.0452<br />
408.0453<br />
408.0455<br />
408.0458<br />
408.0461<br />
408.0462<br />
408.0463<br />
408.0464<br />
408.0471<br />
408.0474<br />
408.0475<br />
408.0476<br />
408.0481<br />
408.0482<br />
408.0485<br />
408.0487<br />
408.0487V01<br />
408.0487V02<br />
408.0488<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Zentrale<br />
Betriebsverfahren<br />
Theodor-Heuss-Allee 7<br />
60486 Frankfurt am Main<br />
www.dbnetze.com/fahrweg<br />
408.0491<br />
408.0492<br />
408.0501<br />
408.0521<br />
408.0531<br />
408.0541<br />
408.0551<br />
408.0552<br />
408.0553<br />
408.0554<br />
408.0561<br />
408.0571<br />
408.0572<br />
408.0581<br />
408.0591<br />
408.0601<br />
408.0611<br />
408.0621<br />
408.0622<br />
408.0625<br />
408.0631<br />
408.0632<br />
...<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
Sitz Frankfurt am Main<br />
Registergericht<br />
Frankfurt am Main<br />
HRB 50 879<br />
USt-IdNr.: DE199861757<br />
Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrates:<br />
Dr. Rüdiger Grube<br />
Vorstand:<br />
Frank Sennhenn,<br />
Vorsitzender<br />
Dr. Roland Bosch<br />
Bernd Koch<br />
Ute Plambeck<br />
Prof. Dr. Dirk Rompf<br />
Dr. Jörg Sandvoß
2/53<br />
408.0641 408.0651 408.0681 408.0691<br />
Übergang der Gültigkeit<br />
Die Richtlinie 408.01 – 09 B 11 (einschließlich B 10A) wird mit Ablauf des 12.12.2015 ungültig<br />
und ist wegzulegen.<br />
Die bisherigen Regeln gehen in die neuen Richtlinien 408.01 – 06, 408.21 – 27 und 408.48,<br />
über bzw. werden in die bereits bestehenden Modulgruppen 408.81 – 89 (Archiv) übernommen.<br />
Fahrdienstvorschrift<br />
In Anlehnung an die „Fahrdienstvorschrift der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (FV-NE)“ wird<br />
die Neuherausgabe der Richtlinie 408 wieder als „Fahrdienstvorschrift“ bezeichnet, und zwar als<br />
„Fahrdienstvorschrift der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>“, kurz: Ril 408 – Fahrdienstvorschrift, Abkürzung: FV-<strong>DB</strong>.<br />
Geltung<br />
Die neue Richtlinie 408.01 – 06 gilt ab 13.12.2015. Sie gilt für Mitarbeiter der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>, welche<br />
Aufgaben als Infrastrukturbetreiber wahrnehmen: Fahrdienstleiter, Bediener von Stellwerken.<br />
Die neue Richtlinie 408.01 – 06 enthält ausschließlich Regeln für das Fahren von Zügen.<br />
Diese beschreiben sowohl interne Prozesse der Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens<br />
als auch Prozesse, die Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens in der<br />
Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen beachten müssen.<br />
Zugmelder sind als Anwender nicht mehr genannt. Wo Zugmelder eingesetzt sind, müssen deren<br />
Aufgaben und Zuständigkeiten im Betriebsstellenbuch beschrieben sein.<br />
Die Örtliche Aufsicht ist nicht mehr als Mitarbeiter des EIU genannt, da die Hauptaufgabe der<br />
örtlichen Aufsicht, nämlich das Abfertigen von Zügen, eine interne Aufgabe der EVU ist. Soweit<br />
örtliche Aufsichten EIU-Aufgaben wahrnehmen sollen, können diese im Betriebsstellenbuch<br />
beschrieben werden.<br />
Nummerierung der Module<br />
Die Nummerierung der Module der Richtlinie 408.01 – 06 orientiert sich grundsätzlich an der<br />
Nummerierung der bisherigen Richtlinie 408.01 – 09. Die für das Fahren von Zügen geltenden<br />
Regeln der bisherigen Modulgruppe 408.09 („Züge fahren und Rangieren, Besonderheiten“)<br />
sind entweder in bestehende Module 408.01 – 06 eingeordnet worden oder unter einer neuen<br />
Modulnummer in die Module 408.01 – 06 überführt worden. Detaillierte Angaben zu diesen und<br />
weiteren Änderungen ergeben sich aus den Übersichten „Neu – Alt“, die den Erläuterungen der<br />
einzelnen Module jeweils vorangestellt sind.<br />
Leseransprache<br />
Die Leseransprache wurde in Anlehnung an eine prozessorientierte Darstellung von der „Sie“-<br />
Anrede („Sie müssen…“) umgestellt auf die Nennung der handelnden Person („Der Fahrdienstleiter<br />
muss …“).<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Beispiele für Befehle, Gründe für Befehle 10<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
In den einzelnen Modulen sind Beispiele für Befehle aufgenommen worden. Aus Platzgründen<br />
ist hierbei jeweils nur ein Ausschnitt ohne Befehlskopf und Unterschriftenteil dargestellt. Beispiele<br />
für Befehlskopf und Unterschriftenteil sind im Modul 408.0411 dargestellt.<br />
„Beispiel“ bedeutet, dass typische Fälle ohne Anspruch auf vollständige Darstellung aller weiteren<br />
denkbaren Varianten wiedergegeben werden.
3/53<br />
Bei Befehlen 10 (bisher: 9) sind in den einzelnen Module die jeweils zutreffenden Gründe angegeben.<br />
EZMG-Stellwerke<br />
Wegen ihrer geringen Anzahl sind alle besonderen Regeln für EZMG-Stellwerke entfallen. Den<br />
betroffenen Anwendern werden diese künftig im Betriebsstellenbuch bekanntgegeben.<br />
Erläuterungen zu den Änderungen<br />
Modulgruppe 408.01 – Züge fahren<br />
Die bis zum 13.12.2015 gültige Richtlinie 408 hat Regeln für das Züge fahren und Rangieren<br />
gegeben. Dementsprechend hat die bisherige Modulgruppe 408.01 die Überschrift „Züge fahren<br />
und Rangieren – Allgemeines“. Die ab 14.12.2015 gültige Ril 408 – Fahrdienstvorschrift – gibt in<br />
den Modulgruppen 408.01 – 06 ausschließlich Regeln für das Züge fahren. Regeln für das<br />
Rangieren werden in der eigenständig bestellbaren Modulgruppe 408.48 gegeben. Entsprechend<br />
dieser Aufteilung lautet die Überschrift der ab 14.12.2015 gültigen Modulgruppe 408.01<br />
nur noch „Züge fahren“.<br />
Modul 408.0101 – Inhalt und zusätzliche Regeln<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0101, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0101 1<br />
2 (1) 408.0101 2 (1)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 (2) a) 408.0202, 1. Regel <strong>zur</strong> Definition „Betriebsstellen“<br />
2 (2) b) 408.0202, 4. Regel <strong>zur</strong> Definition „Betriebsstellen“<br />
2 (2) c) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Durchgehende<br />
Hauptgleise“<br />
2 (2) d) 408.0202, 1. Regel <strong>zur</strong> Definition „Fahrdienstleiter“<br />
2 (2) e) 408.0202, 2. Regel <strong>zur</strong> Definition „Fahrdienstleiter“<br />
2 (2) f) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Gewöhnlicher Halteplatz“<br />
2 (2) g) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Grenze zwischen<br />
Bahnhof und freier Strecke“<br />
2 (2) h) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Selbststellbetrieb,<br />
Zuglenkung“<br />
2 (2) i) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Zugfolgestellen“<br />
2 (2) j) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Zugmeldestellen“<br />
3 408.0101 3
4/53<br />
In Abschnitt 1 ist die Begriffserklärung „Bahnbetrieb“ entfallen. “Bahnbetrieb“ ist neu in Anhang<br />
408.0101A01 erläutert. Da die Modulgruppen 408.01 – 06 ausschließlich Regeln für das Fahren<br />
von Zügen geben, beschränkt sich die in Abschnitt 1 gegebene grundlegende Inhaltsangabe<br />
auf „Regeln für das Fahren von Zügen“.<br />
In Abschnitt 2 Absatz (1) wurden die Hinweise auf die Möglichkeiten, zusätzliche und abweichende<br />
Regeln bekanntzugeben, neutral zusammengefasst. „Betriebsstellenbuch“ ersetzt die<br />
bisherigen „Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen“. „Betriebsstellenbuch“ ist das<br />
Pendant des durch die TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung für Triebfahrzeugführer<br />
vorgegebenen „Streckenbuches“: „Betriebsstellenbuch“ passt sowohl als neutraler Überbegriff<br />
<strong>zur</strong> Definition der Betriebsstellen im Sinne von Bahnhöfen, Blockstellen, Abzweigstellen usw.<br />
als auch zu den in der Definition unter b) genannten „Stellen in den Bahnhöfen oder auf der<br />
freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens<br />
dienen.“<br />
Die La ist als Bekanntgabemedium für zusätzliche oder abweichende Regeln entfallen, da der<br />
Fahrdienstleiter kein Anwender der La ist.<br />
Abschnitt 2 Absatz 2 gibt die bisher in den Definitionen im bisherigen Modul 408.0201 enthaltenen<br />
Regeln wieder. Dies bewirkt, dass aus den Begriffsdefinitionen heraus keine Verweise<br />
mehr auf das Betriebsstellenbuch erforderlich sind.<br />
Modul 408.0101A01 – Begriffe<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0101A01, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Ganzes Modul<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0201 (Details s. u.)<br />
Aus dem bisher geltenden Modul wurden alle Verweise auf Örtliche Richtlinien (alt) sowie<br />
enthaltene betriebliche Regeln in diejenigen Module verschoben, zu denen die Verweise<br />
bzw. Regeln thematisch passen.<br />
Modul 408.0101A02 – Abkürzungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0101A02, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Ganzes Modul 408.0103<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0103 wurde als Anhang Nummer 1 zu den Modulen 408.0101 neu herausgegeben<br />
und verschiedene Abkürzungen neu aufgenommen.
5/53<br />
Modul 408.0101A03 – Verkehrstage<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0101A03, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Ganzes Modul 408.0104<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In den Modulen wurde Landkreis Zittau-Löbau geändert in Westlausitzkreis.<br />
Modul 408.0111 – Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0111, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0111<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In Abschnitt 1 ist der Zugführer aus der Aufzählung der Mitarbeiter, die Tätigkeiten im Bahnbetrieb<br />
verrichten, entfallen. Dies schließt nicht aus, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen weiterhin<br />
Zugführer einsetzen. Neu aufgenommen wurde der Bediener von Stellwerken. Damit enthält<br />
die Aufzählung die Mitarbeiter, deren Aufgaben die Modulgruppen 408.01 - 06 beschreibt bzw.<br />
die an der Schnittstelle zum Eisenbahnverkehrsunternehmen mit den in Richtlinie 408.01 – 06<br />
genannten Mitarbeitern zusammenarbeiten.<br />
In Abschnitt 2 sind Weichenwärter, Triebfahrzeugführer und Zugführer aus der Aufzählung der<br />
Mitarbeiter im Bahnbetrieb, deren Tätigkeit aufgrund von Regeln dieser Richtlinie anderen Mitarbeitern<br />
übertragen werden dürfen (bisher: 1. Anstrich), entfallen, da die Modulgruppe 408.01<br />
– 06 deren Aufgaben nicht mehr beschreibt. In die Aufzählung aufgenommen wurde der Bediener<br />
von Stellwerken. Vollkommen entfallen ist die Aufzählung der Mitarbeiter, die aufgrund von<br />
Regeln dieser Richtlinie Aufgaben des Fahrdienstleiters ständig verrichten (bisher: 2. Anstrich):<br />
Die bisher dort genannten Rangierbegleiter, Rangierer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugschaffner,<br />
Zugvorbereiter und örtliche Aufsicht sind keine Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens;<br />
für den bisher dort genannte Zugmelder gibt die Modulgruppe 408.01 – 06 keine eigenständigen<br />
Regeln mehr. Wo Zugmelder eingesetzt sind, kann deren Verantwortung nach Abschnitt<br />
3 im Betriebsstellenbuch von der Tätigkeit des Fahrdienstleiters abgegrenzt werden.<br />
Modul 408.0131 – Umstellen der Weichen usw., Umstellverbot, Flachkreuzungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0131, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0131<br />
Modul 408.0202 – Aufträge oder Meldungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0202, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
6/53<br />
Neu: Modul 408.0202, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0202<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0203 - Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0203, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0203<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0203V11 - Vordruck Zugmeldebuch für eingleisige Strecken<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0203V11, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0203V11<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0203V21 - Vordruck Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0203V21, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0203V21<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0203V31 - Vordruck Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0203V31, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0203V31<br />
408.0203V41 - Vordruck Fernsprechbuch<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Neu: Modul 408.0203V41, Abschnitt, Absatz usw. Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0203V41<br />
Modul 408.0211 – Fahrordnung im Bahnhof<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0211, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
7/53<br />
Neu: Modul 408.0211, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0211<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 1 Absatz (2) c) beschränkt sich darauf anzugeben, wie ein Betriebshalt und ein Bedarfshalt<br />
im Fahrplan für Zugmeldestellen gekennzeichnet sind. Ob und unter welchen Bedingungen<br />
diese Halte ausfallen dürfen, ergibt sich aus der Begriffsdefinition in Modul<br />
408.0101A01 und aus den Regeln in Modul 408.0452.<br />
Modul 408.0212 – Fahrordnung auf der freien Strecke<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0212, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0212<br />
Modul 408.0221 - Zugmeldungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0221, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0221<br />
Modul 408.0231<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0231, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0231<br />
Modul 408.0232<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0232, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0232<br />
Modul 408.0233<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0233, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0233<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
8/53<br />
Modul 408.0241 – Räumungsprüfung - Allgemeines<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0241, Abschnitt, Absatz usw.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0241 1<br />
2 408.0241 2<br />
3 408.0241 3<br />
4 a) 408.0241 4 a)<br />
4 b) 408.0241 4 b),<br />
408.0241 4, letzter Absatz,<br />
408.0241 5<br />
5 408.0241 6<br />
6 408.0241 7<br />
Die in den bisherigen Regeln an zwei verschiedenen Stellen – 1.: Abschnitt 4, letzter Absatz, 2.<br />
Abschnitt 5 - gegebenen Hinweise auf Örtliche Richtlinien zu Abschnitt 4 b wurden unmittelbar<br />
als Nachsatz zu Abschnitt 4 b zusammengefasst.<br />
Modul 408.0242 – Räumungsprüfung – Strecken ohne Streckenblock<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0242, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0242<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0243 – Räumungsprüfung – Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0243, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0243<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0244 – Räumungsprüfung – Strecken mit selbsttätigem Streckenblock<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0244, Abschnitt, Absatz usw. Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0244<br />
In Abschnitt 6 Absatz (1) a) und c) ist nicht mehr der Zugführer, sondern der Triebfahrzeugführer<br />
Ansprechpartner des Fahrdienstleiters für die Abgabe einer Zugvollständigkeitsmeldung.
9/53<br />
Modul 408.0251 – Hauptsignale bedienen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0251, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0251<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In Abschnitt 3 Absatz (1) a) wurde der Verweis auf Modul 408.0241 berichtigt.<br />
Modul 408.0301 – Zugpersonal<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0301, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0301 6 Satz 2<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Im Modul ist nur noch die Regel aus dem alten Abschnitt 6 verblieben, wobei statt des Weichenwärters<br />
der Fahrdienstleiter als Ansprechpartner benannt wird (entsprechend der TSI-<br />
Vorgaben).<br />
Modul 408.0321 Zug vorbereitet melden<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0321, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0321 3<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Im Modul ist nur noch die Regel aus dem alten Abschnitt 3 verblieben, wobei nun der Ansprechpartner<br />
des Fahrdienstleiters grundsätzlich der Triebfahrzeugführer ist.<br />
Modul 408.0331 – Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0331, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0331 1<br />
2 a), Text 408.0331 2 a)<br />
408.0331 2 c)<br />
2 a), Hinweis, 1. Anstrich 408.0331 2 f)<br />
2 a), Hinweis, 2. Anstrich 408.0331 2 g)<br />
2 a), Hinweis, 3. Anstrich 408.0331 2 h)<br />
2 b) 408.0331 2 i)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
10/53<br />
Neu: Modul 408.0331, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 c) 408.0331 2 b)<br />
2 d) 408.0331 2 b)<br />
2 e) 408.0331 2 b)<br />
2 f) 408.0331 2 b)<br />
2 g) 408.0331 2 d)<br />
2 h) 408.0331 2 e)<br />
3 (1) 408.0331 3 (1) b)<br />
3 (2) 408.0331 3 (2)<br />
3 (3) 408.0331 3 (4)<br />
3 (4) 408.0331 3 (5)<br />
3 (5) 408.0331 3 (6)<br />
3 (6) 408.0331 3 (7)<br />
3 (7) - (neu)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 1 gibt den weiterhin gültigen Grundsatz redaktionell vereinfacht wieder: Ein Zug darf<br />
auf einem Bahnhof nur abfahren, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat. Da sich<br />
die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt nicht mehr an die Zugaufsicht richtet, sondern an den Triebfahrzeugführer,<br />
ist die Aussage <strong>zur</strong> Zugaufsicht als Empfängerin der Zustimmung entfallen.<br />
Abschnitt 2 zählt die Arten der Zustimmung aus Sicht des Fahrdienstleiters auf. Dies führt zu<br />
folgender neuen Gliederung:<br />
Unterabsatz a) fasst alle Arten der Zustimmung zusammen, die der Fahrdienstleiter mit Signalen<br />
bzw. dem Fahrtmelder einer virtuellen Blockstelle gibt. Da der Fahrdienstleiter aus Signalen<br />
abgeleitete Aufträge der LZB oder von ETCS nicht eigenständig gibt, sind die bisher als eigene<br />
Punkte aufgezählten Arten der Zustimmung LZB-Fahrt, LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag,<br />
LZB-Gegengleisfahrauftrag, ETCS-Fahrterlaubnis in der Betriebsart FS oder OS sowie die<br />
Textmeldung bei ETCS Level 2 in Betriebsart SR lediglich noch als Hinweis genannt.<br />
Im Anschluss an die Signale wird in Unterabsatz b) das Kennlicht an Hauptsignalen genannt,<br />
soweit es im Betriebsstellenbuch (alt: den Örtlichen Richtlinien) zugelassen ist.<br />
Die Befehle wurden von Unterabsatz b) in die Unterabsätze c) bis f) verschoben. Im Einzelnen:<br />
• Unterabsatz c) nennt den Befehl 2 für einen signalgeführten Zug. Hierbei wurde präzisiert,<br />
dass lediglich ein Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Zwischen- oder Ausfahrsignal eine Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Abfahrt darstellt. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus: Befehle 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt<br />
an anderen Signalen, z. B. Sperrsignal, sind keine Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem<br />
Bahnhof.<br />
• Unterabsatz d) nennt die Befehle 3 und 6 für signalgeführte Züge. Hierbei wurde zum einen<br />
„<strong>zur</strong> Ausfahrt ohne Hauptsignal“ ergänzt, um den zutreffenden Wortlaut leichter herleitbar zu
11/53<br />
machen; zum anderen weist der Klammervermerk „(3. Zeile)“ darauf hin, dass beim Befehl 6<br />
nur die dritte Zeile eine Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt beinhaltet.<br />
• Unterabsatz e) nennt den Befehl 2 für einen anzeigegeführten Zug. Hierbei wurde präzisiert,<br />
dass lediglich Befehle 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einer LZB-Blockstelle oder ETCS-Blockstelle innerhalb<br />
eines Bahnhofs eine Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt darstellen: Diese Blockstellen haben<br />
für anzeigegeführte Züge die Funktion eines Zwischen- oder Ausfahrsignals, selbst wenn sie<br />
an einem Sperrsignal eingerichtet sein sollten.<br />
• Unterabsatz f) nennt den Befehl 3 für einen anzeigegeführten Zug. Hierbei wurde „<strong>zur</strong> Ausfahrt<br />
bei LZB-Halt bzw. ETCS-Halt“ ergänzt, um den zutreffenden Wortlaut leichter herleitbar<br />
zu machen. Befehl 6 ist hier nicht erwähnt, weil dieser für anzeigegeführte Züge nicht zutrifft<br />
(s. Modul 408.0463 Abschnitt 10 Absatz 3 b und Abschnitt 11 Absätze 1 und 2).<br />
• Unterabsatz g) gibt den bisher unter d) genannten mündlichen Auftrag, wenn an einem<br />
Hauptsignal ein Signal Zs 12 vorhanden ist, wieder.<br />
• In Unterabsatz h) wurde für Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal der mündliche Auftrag an die örtliche<br />
Aufsicht ersetzt durch die fernmündliche Zustimmung des Fahrdienstleiters an den<br />
Triebfahrzeugführer. Für die fernmündliche Zustimmung gilt ein fester Wortlaut, der sich am<br />
Text des Befehles 3 orientiert. Die Forderung, die Zustimmung fernmündlich zu geben, stellt<br />
sicher, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, soweit der verwendete Zugfunk dies vorsieht.<br />
Wenn der Fahrdienstleiter die Zustimmung nicht fernmündlich geben kann, darf er sie auch<br />
unmittelbar mündlich geben.<br />
Abschnitt 3 Absatz (1) ist der bisherige Unterabsatz a) weggefallen, da die Zugaufsicht nicht<br />
mehr angesprochen wird. Die Bedeutung des Fahrtanzeigers für den Triebfahrzeugführer ergibt<br />
sich unmittelbar aus Ril 301.<br />
Die folgenden Regeln wurden aufgrund der Trennung der Regeln in Ril 408 für Mitarbeiter von<br />
EIU und EVU teils entfernt und sprachlich angepasst.<br />
Abschnitt 3 Absatz (7) ist neu und wurde aufgenommen, um bei höhengleichen Übergängen,<br />
bei denen ein Reisendensicherer bisher als örtliche Aufsicht durch zeitgerechtes Erteilen eines<br />
Abfahrauftrages die Abfahrt des Zuges auf seine Sicherungsfunktionen abstimmen konnte, einen<br />
adäquaten Ersatz zu haben: Bei entsprechendem Bedarf kann im Betriebsstellenbuch vorgeschrieben<br />
sein, dass zusätzlich <strong>zur</strong> Zustimmung nach Abschnitt 2 eine besondere Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Abfahrt erforderlich ist. Die besondere Zustimmung kann der Reisendensicherer<br />
durch Signal Zp 9 oder mündlich erteilen. Damit stehen hier die gleichen Mittel <strong>zur</strong> Verfügung<br />
wie bei Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Modul 408.0351 – Zug oder Zugteil abstellen (alt)/Abstellen melden (neu)<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Neu: Modul 408.0351, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0351 2 (1)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Von den bisherigen Regeln verbleibt für den Fahrdienstleiter nur noch die Information, dass ihm<br />
das Abstellen von Zügen oder Zugteilen zu melden ist.
12/53<br />
Modul 408.0401 –Anordnungen über den Zugverkehr<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0401, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0401<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0401V01 – Vordruck Anordnungen über den Zugverkehr<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0401V01, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0401V01<br />
Modul 408.0402 – Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0402, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0402 Abschnitt 1 - mechanische oder elektromechanische<br />
Stellwerke<br />
408.0402 Abschnitt 2 - Gleisbildstellwerke (außer<br />
ESTW)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0402 Spalte 2<br />
408.0402 Spalte 3<br />
408.0402 Abschnitt 3 – Gleisbildstellwerke (ESTW) 408.0402 Spalte 3<br />
Das Modul wurde neu gegliedert: Statt der bisherigen inhaltlichen Gliederung in zwei Spalten<br />
besteht das neue Modul aus drei Abschnitten. Diese sind dadurch entstanden, dass die bisherige<br />
Spalte „Gleisbildstellwerk“ aufgeteilt wurde in den neuen Abschnitt 2 „Gleisbildstellwerke –<br />
außer ESTW“ und den neuen Abschnitt 3 „Gleisbildstellwerke (ESTW)“. Dies erlaubt es, die<br />
Unterschiede dieser Stellwerksbauformen besser darzustellen bzw. die zutreffenden Regeln<br />
einfacher zu erkennen. Die Nummerierung der einzelnen Merkhinweise bleibt in allen Abschnitten<br />
die gleiche. Somit ist nach wie vor aus den einzelnen Modulen heraus jeweils nur ein Verweis<br />
auf das Modul 408.0402 erforderlich, der sich dann in jedem Abschnitt – soweit zutreffend<br />
– wiederfindet.<br />
Im Abschnitt 2 sind die Regeln für EZMG-Stellwerke entfallen.<br />
Merkhinweis Nr. 14 „!“ ist in allen Abschnitten neu aufgenommen worden.<br />
Merkhinweis Nr. 15 „BEF“ ist in allen Abschnitten neu aufgenommen worden.<br />
Modul 408.0403 – Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0403, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
13/53<br />
Neu: Modul 408.0403, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0403 Abschnitt 1 - mechanische oder elektromechanische<br />
Stellwerke<br />
408.0403 Abschnitt 2 - Gleisbildstellwerke (außer<br />
ESTW)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0403 Spalte 2<br />
408.0403 Spalte 3<br />
408.0403 Abschnitt 3 – Gleisbildstellwerke (ESTW) 408.0403 Spalte 3<br />
Das Modul wurde neu gegliedert: Statt der bisherigen inhaltlichen Gliederung in zwei Spalten<br />
besteht das neue Modul aus drei Abschnitten. Diese sind dadurch entstanden, dass die bisherige<br />
Spalte „Gleisbildstellwerk“ aufgeteilt wurde in den neuen Abschnitt 2 „Gleisbildstellwerke –<br />
außer ESTW“ und den neuen Abschnitt 3 „Gleisbildstellwerke (ESTW)“. Dies erlaubt es, die<br />
Unterschiede dieser Stellwerksbauformen besser darzustellen bzw. die zutreffenden Regeln<br />
einfacher zu erkennen. Die Nummerierung der einzelnen Merkhinweise bleibt in allen Abschnitten<br />
die gleiche. Somit ist nach wie vor aus den einzelnen Modulen heraus jeweils nur ein Verweis<br />
auf das Modul 408.0403 erforderlich, der sich dann in jedem Abschnitt – soweit zutreffend<br />
– wiederfindet. Wenn ein Verweis in einem bestimmten Abschnitt nicht zutrifft, ist dieser dort<br />
durch „bleibt frei“ gekennzeichnet.<br />
In Abschnitt 2 wurde bei den Sperren Nr. 1, 8, 10, 11, 15 und 19 für Nummernstellpulte klargestellt,<br />
dass die einzugebenden Sperren keine frei wählbare Alternative zu den anzubringenden<br />
Hilfssperren sind, sondern verpflichtend: Nur eine eingegebene Sperre wirkt sowohl bei Bedienung<br />
am Stelltisch bzw. an der Stellwand als auch bei Bedienung vom Nummernstellpult aus.<br />
Im Abschnitt 2 sind die Regeln für EZMG-Stellwerke entfallen.<br />
In Abschnitt 3 erlaubt die neue Gliederung, in der Mehrzahl der Fälle auf eine besondere Sperre<br />
zu verzichten, da sich die Sperrwirkung bereits aus einem Merkhinweis ergibt. Diese Fälle sind<br />
durch „bleibt frei“ und einem Hinweis auf den jeweiligen Merkhinweis, der die Sperrwirkung erzeugt,<br />
gekennzeichnet. Eigenständige Regeln verbleiben nur an den Stellen, an denen z. B.<br />
Weichen gegen Umstellen oder Signale in Haltstellung zu sperren sind.<br />
Sperre Nr. 19 ist in allen drei Abschnitte neu. Sie dient dazu, in allen Fällen, bei denen Befehle<br />
erforderlich sind, ein irrtümliches Bedienen von Zugstraßen zu verhindern.<br />
Modul 408.0411 - Befehle<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0411, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0411<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 2 Absatz (8) lässt neu zu, dass der Ausfertiger eines Befehls Namen von Betriebsstellen<br />
abkürzen darf, wenn dies im Betriebsstellenbuch zugelassen ist. Dies ermöglicht es, nicht<br />
nur die bisher verwendeten Abkürzungen „wie im Buchfahrplan“ zuzulassen, sondern auch die<br />
(bis zu) 5stelligen Abkürzungen nach Modul 100.0002. Da Fahrdienstleiter und andere Ausfertiger<br />
eines Befehls nicht Anwender des Moduls 100.0002 sind und die Anwendung dieses ca.<br />
460 Seiten starken Moduls in der Praxis unzweckmäßig wäre, gibt das Betriebsstellenbuch dem
14/53<br />
Ausfertiger eines Befehls die örtlich benötigten Betriebsstellennamen, ihre 16stelligen Kurznamen<br />
sowie ihre 5stelligen Abkürzungen in einer Tabelle vor.<br />
Bei einem Befehl, den er dem Triebfahrzeugführer diktiert, darf der Ausfertiger die (bis zu)<br />
5stellige Abkürzung nach Modul 100.0002 in seinen Vordruck eintragen. Beim Diktieren muss er<br />
den Langnamen oder den Kurznamen der Betriebsstelle angeben.<br />
Bei einem Befehl, den er dem Triebfahrzeugführer aushändigt, darf der Ausfertiger den Kurznamen<br />
(16stellige Bezeichnung der Örtlichkeit) der Betriebsstelle nach Modul 100.0002 eintragen.<br />
Der Kurzname entspricht der bereits bisher zulässigen Abkürzung „wie im Buchfahrplan“.<br />
Abschnitt 2 Absatz (10) sieht für das Übermitteln mehrerer Befehle mit gleichem Inhalt neu den<br />
Vordruck 408.0411V02 vor. Dieser Vordruck ist so gestaltet, dass er zusammen mit dem zugehörigen<br />
Befehl aufbewahrt werden kann.<br />
Abschnitt 5 regelt das Zurückziehen eines Befehles neu: Die Regel berücksichtigt, dass im<br />
neuen Befehlsvordruck der Text zum Zurückziehen eines Befehles auf der Rückseite als Befehl<br />
12.6 vorgedruckt ist. Der Fahrdienstleiter darf einen diktierten Befehl zum Zurückziehen unmittelbar<br />
auf der Rückseite des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls ausfertigen. Anschließend muss er<br />
seine Ausfertigung des <strong>zur</strong>ückgezogenen Befehles durchkreuzen. Nur bei einem Befehl, den er<br />
dem Triebfahrzeugführer aushändigt, muss er – wie bisher – zusätzlich auf der Rückseite des<br />
<strong>zur</strong>ückgezogenen Befehls das Zurückziehen vermerken. Wenn der Fahrdienstleiter einen von<br />
mehreren Befehlen mit gleichem Inhalt <strong>zur</strong>ückzieht, muss er Befehl 12.6 auf einem eigenen<br />
Vordruck ausfertigen und statt der Ausfertigung des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehles den Übermittlungsvermerk<br />
auf dem Vordruck 408.0411V02 durchkreuzen und das Zurückziehen dort vermerken.<br />
Modul 408.0411V01 – Vordruck Befehl<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0411V01, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Vordruck 408.0412V01<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Redaktioneller Hinweis für das <strong>Stellungnahme</strong>verfahren:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Der Befehlsvordruck kann im Modul 408.0411 nur verkleinert und um 90 Grad gedreht dargestellt<br />
werden. Um allen Lesern zu ermöglichen, den Befehl auf Ausfüllbarkeit zu testen oder<br />
bereits vorab <strong>zur</strong> Schulungsvorbereitung zu verwenden, ist eine zusätzliche Datei beigefügt, die<br />
im Ausdruck bezüglich der Größe bereits weitgehend dem späteren Vordruck entspricht.<br />
Ebenso lässt sich der Vordruck nicht im Änderungsmodus wiedergeben. Änderungen sind deshalb<br />
ausschließlich aus den Erläuterungen erkennbar.
15/53<br />
Der neue Befehlsvordruck 408.0411V01 ersetzt den unter der Vordrucknummer 408.0412V01<br />
herausgegebenen bisherigen Befehlsvordruck.<br />
Allgemein:<br />
Bei der Neugestaltung des Befehlsvordrucks wurden zahlreiche Hinweise aus der Praxis berücksichtigt,<br />
insbesondere der Wunsch nach mehr Platz zum Eintragen langer Betriebsstellennamen.<br />
Gleichzeitig konnten weitere, bisher im Befehl 11 handschriftlich einzutragende Texte in<br />
vorgedruckte Felder zum Ankreuzen umgewandelt werden. Hierbei wurde die bewährte „Ein-<br />
Blatt-Philosophie“ beibehalten, also nicht auf mehrere Befehlsvordrucke umgestellt. Um die<br />
scheinbar gegensätzlichen Forderungen nach mehr Platz und mehr vorgedruckten Text bei<br />
gleichem Platzangebot zu erfüllen, wurde im Wesentlichen folgendes geändert:<br />
• Durch das Vorziehen der Inhalte bis auf die Ebene der Ankreuzkästchen konnte mehr Platz<br />
zum Ausfüllen geschaffen werden. Dies gilt auch für die Zusätzlichen Hinweise zum Befehl<br />
10 (bisher: 9), deren Ankreuzkästchen nicht mehr eingerückt sind.<br />
• Durch das Verschieben der Ausfüllanleitung auf die Rückseite des Befehlsblocks konnte auf<br />
der rechten Seite der Vorderseite Platz für weiteren Inhalt geschaffen werden.<br />
• Durch das Verschieben der Gründe für Befehle 10 (bisher: 9) auf die rechte Seite der Rückseite<br />
konnte links auf der Rückseite des Befehlsvordrucks Platz für weiteren Inhalt geschaffen<br />
werden.<br />
Die Änderungen im Einzelnen:<br />
Der Eintrag "Vordruck ... von ... Vordrucken" ist in die Kopfzeile gewandert, um im Befehlskopf<br />
mehr Platz zum Ausfüllen bzw. für zusätzlichen Text zu gewinnen.<br />
Im Befehlskopf wurde „Sperrfahrt Kl" ergänzt, um eine Sperrfahrt Kl auch im Befehl entsprechend<br />
den Vorgaben in Modul 408.0202 Abschnitt 1 bezeichnen zu können.<br />
In der <strong>Stand</strong>ortangabe wurde "km/Signal" unter die Punktlinie verschoben, um insgesamt mehr<br />
Platz zum Eintragen zu schaffen. „Weiche“ wurde als <strong>Stand</strong>ortmerkmal ergänzt, da es z. B. bei<br />
einem fehlgeleiteten Zug sinnvoll sein kann, anhand einer weichengenauen <strong>Stand</strong>ortmeldung<br />
über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Unter der Punktelinie hinter dem Eintrag „in<br />
Rgl/Ggl/Gl“ weist der Eintrag „(Gl-Nr., Betriebsstelle / von Betriebsstelle nach Betriebsstelle)“<br />
darauf hin, dass der <strong>Stand</strong>ort eines Zuges<br />
• innerhalb einer Betriebsstelle angegeben werden kann, z. B. „in Rgl/Ggl/Gl 7 Rechtsheim“<br />
oder<br />
• bei Gleisen der freien Strecke zwischen zwei Betriebsstellen angegeben werden kann, z. B.<br />
„in Rgl/Ggl/Gl Astadt nach Beheim“.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Im Befehl 1 wurde das Wort „im“ eingefügt. Dies ermöglicht es, den Befehl auch für eine Zugfahrt<br />
mit besonderem Auftrag einzusetzen, die bereits in den Bahnhof eingefahren ist, aber<br />
nicht ausfahren soll, z. B. wenn ein Zug in Höhe eines Zwischensignals hält und in Richtung<br />
Ausfahrsignal fahren soll.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Im Befehl 2 wurde in der ersten Spalte „LZB-Halt“ und „ETCS-Halt“ ersetzt durch „LZB-Bk“ bzw.<br />
„ETCS-Bk“. Diese Angaben stimmen dadurch mit der Bezeichnungsvorgabe im Kopf der Spalte<br />
2 überein. In die erste Spalte wurde „Ne 1“ neu aufgenommen. Dieser Eintrag wird benötigt,
16/53<br />
wenn ein Zug unzulässig an einem Signal Ne 1 vorbeigefahren ist, an dem er mit Befehl 7 beauftragt<br />
worden war, zu halten.<br />
Im Befehl 2 sind in der Spalte 3 die Wörter "des" und "der" entfallen, weil sie für eine eindeutige<br />
Benennung der Betriebsstelle nicht erforderlich sind. „des“ oder „der“ muss deshalb nicht in die<br />
darunter liegenden Felder übertragen werden. Dies schafft Platz zum Eintragen langer Betriebsstellennamen.<br />
Außerdem ist der durch das Vorziehen der gesamten Tabelle gewonnene<br />
Platz der Spalte 3 zugutegekommen.<br />
Befehl 5 ist so gestaltet, dass er auch bei eingleisigen Strecken verwendet werden kann, wenn<br />
kein Befehl 5.1 oder 5. 2 angekreuzt wird.<br />
Im Befehl 7 wurde „vor Signal Ne 1“ neu aufgenommen. Hintergrund: Gegengleise auf Streckenabschnitten<br />
ohne Gleiswechselbetrieb und ohne niedrige Lichthaupt- oder -sperrsignale in<br />
Höhe des Einfahr– oder Blocksignals werden Zug um Zug mit 1000 Hz- und 2000 Hz-<br />
Gleismagneten nachgerüstet. 1000 Hz-Gleismagnete in Höhe des Vorsignals werden durch<br />
Vorsignaltafeln gekennzeichnet, 2000 Hz-Gleismagnete in Höhe des Einfahr- oder Blocksignals<br />
durch Trapeztafeln (Signal Ne 1). Wenn Trapeztafeln aufgestellt sind, muss der Fahrdienstleiter<br />
diese im Sinne der Bedeutung des Signals Ne 1 – „Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte<br />
Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben“ – im Befehl 7 nennen, soweit er nicht Befehl 6<br />
erteilt. Trapeztafeln am Gegengleis sind mit einer metergenauen Kilometerangabe gekennzeichnet,<br />
die mit der Kilometerangabe im Befehl 7 (und 6) übereinstimmt. Die Trapeztafeln erleichtern<br />
dem Triebfahrzeugführer die Orientierung, insbesondere in den Fällen, bei denen die<br />
Sicht auf das Einfahr- oder Blocksignal durch Fahrzeuge im Regelgleis oder die baulichen Verhältnisse<br />
verdeckt ist.<br />
Im Befehl 8 wurde "Bahnhof" ersetzt durch "Bf/Bft". Außerdem kann durch den neuen Eintrag<br />
„in Abzw/Üst“ auch ein Bahnübergang innerhalb einer Abzweigstelle oder Überleitstelle präzise<br />
angesprochen werden.<br />
Befehl 9 wurde nach Befehl 8 neu eingefügt, um auf einer Strecke mit LZB oder ETCS den zusätzlich<br />
zu einem Befehl 10 (bisher: 9) erforderlichen Auftrag nach Modul 408.0492 Abschnitt 4<br />
c) 1. () durch einfaches Ankreuzen vorgeben zu können. Aus den bisherigen Befehlen 9 bis 11<br />
wurde deshalb die Befehle 10 bis 12. Da der Befehl 9 immer nur im Zusammenhang mit einem<br />
Befehl 10 angeordnet werden kann und vor dem Befehl 10 auszuführen ist, sind beide Befehle<br />
automatisch in der Reihenfolge der Ausführung sortiert.<br />
Im Befehl 10 (bisher: 9) wurden die beiden einleitenden Zeilen des bisherigen Befehles sowie<br />
die Grundangabe in die Tabelle eingearbeitet. Dies führt zu folgenden Vorteilen:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
• Der Fahrdienstleiter kann in einem einzigen Befehl 10 mehrere unterschiedliche Geschwindigkeiten<br />
bzw. das Fahren auf Sicht sowie unterschiedliche Gründe zeilenweise<br />
vorgeben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
• Außerdem ist es einfach möglich, in einer Zeile des Befehls 10 für denselben Abschnitt<br />
eine Geschwindigkeitsbeschränkung und das Fahren auf Sicht zusammengefasst anzuordnen<br />
oder mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen zusammenzufassen: Der Fahrdienstleiter<br />
muss in diesen Fällen die jeweils niedrigste Geschwindigkeit in die erste<br />
Spalte eintragen bzw. er darf bei einer Kombination einer oder mehrerer Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
mit dem Auftrag auf Sicht zu fahren, nur eine Geschwindigkeit
17/53<br />
kleiner als 40 km/h in die erste Spalte eintragen. Außerdem muss er in der letzten Spalte<br />
alle Gründe angeben. Die hierbei zu beachtenden Regeln sind in der Ausfüllanleitung<br />
auf dem Blockrücken dargestellt.<br />
Einen Grund, der nicht durch eine Nummer kodiert werden kann, kann der Fahrdienstleiter bei<br />
Platzmangel durch einen Verweis auf Befehl 12 (bisher: 11) dort als freien Text eintragen.<br />
In der Tabelle des Befehls 10 wurden die bisherigen Spalten "im Bf" und "zwischen Zmst" <strong>zur</strong><br />
neuen Spalte "in / im Abzw / Üst Bf/Bft / " zusammengefasst; die Spalte "und Zmst" wurde in<br />
"bis Abzw / Üst / Bf / Bft /" umbenannt. Analog wurden die bisherigen Spalten "in km" und "von<br />
km oder Sig" <strong>zur</strong> neuen Spalte "in / von km /Sig" zusammengefasst. Die bisherige Spalte "bis<br />
km oder Sig" wurde in „bis km / Sig" umbenannt. Die Zusammenfassung hat zusammen mit<br />
dem Verzicht auf das Einrücken der Tabelle sowohl Platz für die neuen Spalten geschaffen als<br />
auch mehr Platz in den verbleibenden Spalten. Die Möglichkeiten zum Ausfüllen bleiben erhalten.<br />
Darüber hinaus kann der Fahrdienstleiter zusätzlich durch einen Eintrag "in Abzw" dem<br />
Triebfahrzeugführer eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeben, deren Grenzen innerhalb<br />
einer Abzweigstelle liegen. Dies gilt auch für Überleitstellen. Bei Bahnhöfen besteht - wie bei<br />
den anderen Befehlsteilen bereits realisiert - die Möglichkeit, zwischen Bf und Bft zu unterscheiden.<br />
Der Ersatz der bisherigen Zmst durch die konkreteren Abzw, Üst sowie Bf/Bft entspricht<br />
der Begriffsbestimmung in Modul 408.0101A01.<br />
Befehl 10.6 ist neu und gibt den nach Modul 408.0651 Abschnitt 1 Nr. 3 vorgegebenen Text als<br />
Ankreuzfeld wieder. Dieser Text muss daher nicht mehr im Befehl 12 (bisher: 11) eingetragen<br />
werden.<br />
Befehl 10.7 ist neu und gibt den in Modul 408.0463 Abschnitt 14 neu vorgegebenen Text als<br />
Ankreuzfeld wieder.<br />
Der Übermittlungscode ist vor den Unterschriftenteil nach oben gewandert und durch einen unterhalb<br />
angeordneten Trennstrich vom Unterschriftenteil abgegrenzt, da der Übermittlungscode<br />
zusammen mit dem Inhalt wiederholt werden muss.<br />
Im Unterschriftenteil ist "Zf" als Empfänger entfallen.<br />
Die bisher rechts unten platzierte Ausfüllanleitung ist auf den kartonierten Rücken eines jeden<br />
Blocks gewandert.<br />
Auf der Rückseite sind neu die Befehle 12.1 bis 12.6 aufgenommen sowie der Unterschriftenteil<br />
wiederholt dargestellt. Die Wiederholung vermeidet Schwierigkeiten bei Befehlen, die der Ausfertiger<br />
dem Triebfahrzeugführer übergibt und die deswegen mit Durchschrift gefertigt werden<br />
müssen. Gemeinsames Merkmal der auf der Rückseite aufgenommenen Befehlstexte ist: Diese<br />
Befehle werden in der Regel alleine erteilt und diktiert. Deshalb gibt die Ausfüllanleitung Folgendes<br />
vor:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
• Vorder- und Rückseite dürfen nicht gleichzeitig verwendet werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
• Befehle 12.1 bis 12.6 auf der Rückseite dürfen ausschließlich durch Diktieren übermittelt<br />
werden, sodass Durchschreiben nicht erforderlich ist.<br />
• Wenn Befehle 12.1 bis 12.5 zusammen mit Befehlen 1 bis 12 übermittelt oder dem Triebfahrzeugführer<br />
körperlich übergeben werden müssen, ist deren Inhalt – wie bisher - im Befehl<br />
11 auf der Vorderseite darzustellen.
18/53<br />
Die Befehle der Rückseite im Einzelnen:<br />
Die Befehle 12.1 bis 12.3 geben Texte vor, die bei der Einfahrt in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg,<br />
in ein besonders kurzes Stumpfgleis bzw. in ein Stumpfgleis erforderlich sein können,<br />
und zwar in den Fällen, bei denen die Hauptsignale mit einem Signal Zs 13 ausgerüstet sind.<br />
Die entsprechenden Anwendungsregeln ergeben sich aus Einträgen im Betriebsstellenbuch zu<br />
Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 3 und Abschnitt 2.<br />
Befehl 12.4 gibt den nach Modul 408.0458 für ETCS geforderten Text „Bleiben Sie halten“ als<br />
Ankreuzfeld vor.<br />
Befehl 12.5 gibt den nach Modul 408.0435 Abschnitt 4 vorgegeben Text als Ankreuzfeld mit<br />
variablem Textbestandteil vor.<br />
Befehl 12.6 gibt den nach Modul 408.0411 bzw. Modul 408.2411 vorgegebenen Wortlaut zum<br />
Zurückziehen eines Befehls als Ankreuzfeld mit variablem Textbestandteil vor. Dieser Befehl<br />
darf unmittelbar auf die Rückseite des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls geschrieben werden.<br />
Die auf der Rückseite links aufgelisteten Gründe für Befehle 10 werden auf die rechte Seite<br />
verlagert. Folgende Gründe sind neu aufgenommen:<br />
• Grund 37 „Heißläuferortungsanlage gestört“ für Befehle nach Modul 408.0641 Abschnitt<br />
5 Absatz 2.<br />
• Grund 38 „Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich“ für Befehle nach Modul<br />
408.0632 Abschnitt 1 Nr. 2<br />
• Grund 39 „Reisende nicht über Bahnsteigänderung informiert“ für Befehle nach Modul<br />
408.0463 Abschnitt XX [redaktioneller Hinweis: Regelung ist noch zu erstellen, Grund 39<br />
wird bis <strong>zur</strong> endgültigen Klärung vorsorglich aufgenommen]<br />
Aufbrauchen: Wegen der redaktionellen Änderungen dürfen die bisherigen Befehlsvordrucke<br />
408.0412V01 nicht aufgebraucht werden.<br />
Modul 408.0411V02 – Vordruck Nachweis der Übermittlung für Befehle mit gleichem Inhalt<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0411V02, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Ganzes Modul<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
- (neu)<br />
Der neue Vordruck trägt den zahlreichen Anregungen und Vorschlägen Rechnung, eine einheitliche<br />
Möglichkeit einer Dokumentation für mehrere zu erteilende Befehle mit gleichem Inhalt zu<br />
schaffen. Während die bisherigen Vorschläge stets vorsahen, eine solche tabellarische Übersicht<br />
auf dem freien Teil der Befehlsrückseite abzudrucken, stellt Modul 408.0411V02 einen<br />
separater Vordruck <strong>zur</strong> Verfügung. Dies wurde notwendig, da der neue Befehlsvordruck keinen<br />
Platz mehr auf der Rückseite bietet. Die eindeutige Zuordnung des an mehrere Züge zu übermittelnden<br />
Befehls erfolgt anhand des für jeden Befehl einmalig vergebenen Übermittlungscodes.<br />
Dieser Code ist in der zweiten Zeile des Nachweises zu vermerken. Die Spalten 1 bis 8
19/53<br />
dienen der Dokumentation fernmündlich zu übermittelnder Befehle mit gleichem Inhalt. Die<br />
Spalten 8 und 9 werden geführt, wenn auszuhändigende Befehle durch den Aushändiger an<br />
den für den Inhalt des Befehls verantwortlichen Fahrdienstleiter zu melden sind. Die Spalte 10<br />
bietet die Möglichkeit nach Modul 408.0411 Abschnitt 5, <strong>zur</strong>ückgezogene Befehle nachzuweisen.<br />
Modul 408.0415 – Fahrplan-Mitteilung<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0415, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0415 1 (1)<br />
1 (2) 408.0415 1 (2)<br />
1 (3) a) 408.0415 1 (3) a)<br />
1 (3) b) 408.0415 1 (3) b)<br />
1 (3) c) 408.0415 1 (3) c)<br />
1 (3) d) 408.0415 1 (3) d)<br />
1 (3) e) neu<br />
2 (1) a) 408.0415 2 (1) a)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 (1) b) 1. 408.0415 2 (1) b) 1.<br />
2 (1) b) 2. 408.0415 2 (1) b) 2.<br />
2 (2) 408.0415 2 (2)<br />
Modul 408.0415V01 – Fahrplan-Mitteilung (Vordruck)<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0415V01, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Nr. 1 408.0415 V01 Nr. 1<br />
Nr. 2 408.0415 V01 Nr. 2<br />
Nr. 3 408.0415 V01 Nr. 3<br />
Nr. 4 408.0415 V01 Nr. 6<br />
Nr. 5 408.0415 V01 Nr. 7<br />
Nr. 6 408.0415 V01 Nr. 9
20/53<br />
Modul 408.0421 – Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />
benachrichtigen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0421, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0421<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0423 – Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0423, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0423<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0431 – Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0431, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0431<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0435 – Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge vorgesehenen Maßen abweichen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0435, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0435 1 (1)<br />
1 (2) 408.0435 1 (2)<br />
1 (3) 408.0435 1 (3)<br />
1 (4) 408.0435 1 (4)<br />
1 (5) 408.0435 1 (5)<br />
1 (6) 408.0435 1 (7)<br />
1 (7) 408.0435 1 (8)<br />
1 (8) 408.0435 1 (9)<br />
1 (9) 408.0435 1 (10)<br />
2 408.0435 2 (1)<br />
408.0435 2 (2)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
21/53<br />
Neu: Modul 408.0435, Abschnitt, Absatz usw.<br />
3 (1) 408.0435 3 (1)<br />
3 (2) 408.0435 3 (2)<br />
3 (3) 408.0435 3 (3)<br />
3 (4) 408.0435 3 (4)<br />
3 (5) 408.0435 3 (5)<br />
3 (6) 408.0435 3 (6)<br />
4 408.0435 4 (1)<br />
5 neu<br />
6 neu<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0435 4 (2)<br />
In Abschnitt 1 Absatz (3) b) wurden die konkreten Baureihenbezeichnungen herausgenommen<br />
und durch die allgemeine Bezeichnung von Fahrzeugen ersetzt, die an bestimmten Bahnsteiggleisen<br />
keine Trittstufen ausfahren dürfen. Da die Zahl der Baureihen, die von dieser Problematik<br />
betroffen sind, weiter zunimmt und bei der Fachabteilung, die für die Trassenanmeldungen<br />
zuständig ist, lückenlos erfasst und entsprechend eingestuft werden, ergibt eine Aufzählung<br />
dieser Baureihen in den Regeln der Ril 408 keinen Sinn mehr.<br />
In Abschnitt 1 Absatz (6) b) 2. Unterabsatz wurde die bisherige Formulierung „und die Beförderungsbedingungen“<br />
durch das Wort „abweichende“ ergänzt, da die grundlegend geltenden Bedingungen<br />
bereits in der Dauer-Beförderungsanordnung oder Dauer-Fahrplananordnung genannt<br />
sind.<br />
In Abschnitt 1 Absatz (8) a) wird der Zusatz aufgenommen, wonach auch Regelzüge mit Dauer-<br />
Beförderungsanordnung oder Dauer-Fahrplananordnung in die Anordnungen für den Zugverkehr<br />
aufzunehmen sind, wenn von den in der Dauer-Beförderungsanordnung oder Dauer-<br />
Fahrplananordnung genannten Bedingungen durch eine gesonderte Beförderungsanordnung<br />
oder Fahrplananordnung abgewichen wird. Mit dieser Regel wird eine Lücke geschlossen, die<br />
dazu hätte führen können, dass die mit Beförderungsanordnung bekanntgegebenen Bedingungen<br />
irrtümlich missachtet werden, weil Einträge in der Anordnung über den Zugverkehr nur bei<br />
Sonderzügen vorzunehmen sind, nicht aber bei Regelzügen, für die es bereits eine Dauer-<br />
Beförderungsanordnung gibt. Die bisherige Regeln in Abschnitt 1 Absatz (8) b) greift hier auch<br />
nicht, weil sie sich lediglich auf außergewöhnliche (Regel-) Züge bezieht, für die ausnahmsweise<br />
Besonderheiten gemäß einer Beförderungsanordnung zu beachten sind, die nicht zuvor bereits<br />
auf dem Wege einer Dauer-Beförderungsanordnung bekanntgegeben sind.<br />
In Abschnitt 4 wurden Formulierungen redaktionell angepasst und der Verweis auf Befehl 12.5,<br />
der künftig einen festen Wortlaut für das Ausfahrverbot von Trittstufen enthält, aufgenommen.
22/53<br />
Modul 408.0441 – Nachschieben – nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0441, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0441<br />
Modul 408.0445 – Geschobene Züge<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0445, Abschnitt, Absatz usw.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
(1) 408.0445 1 (1) a) – d)<br />
(2) 408.0445 1 (1), letzter Satz<br />
Modul 408.0451 – Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0451, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) a) 408.0451 1 (2) a) 1.<br />
1 (1) b) 408.0451 1 (2) a) 2.<br />
1 (1) c) neu<br />
1 (1) d) neu<br />
1 (1) e) neu<br />
1 (2) 408.0451 1 (2) b) 2.<br />
1 (3) neu<br />
2 408.0451 1 (1)<br />
3 a) 408.0451 2 a)<br />
3 b) 408.0451 2 a)<br />
3 c) 408.0451 2 b)<br />
3 d) 408.0451 2 c)<br />
Allgemein: Das Modul wurde so umgestaltet, dass es nur noch die Fälle unmittelbar regelt, die<br />
auf jedem Bahnhof vorkommen können. Alle Fälle, die nur auf bestimmten Bahnhöfen vorkommen<br />
können, werden den Anwendern neu im Betriebsstellenbuch bekanntgegeben. Dieses<br />
Vorgehen verkürzt und vereinfacht die Regeln einerseits; andererseits ermöglicht es bei den im<br />
Betriebsstellenbuch bekanntzugebenden Regeln, weitere Besonderheiten zu berücksichtigen,<br />
ohne dass nicht betroffene Anwender mit weiteren Regeln belastet werden.
23/53<br />
Abschnitt 1 regelt die im Abschnitt 2 der bisher geltenden Regeln bekanntgegebene Einfahrt in<br />
ein teilweise besetztes oder gesperrtes Gleis bzw. in ein Gleis mit besetztem oder gesperrten<br />
Durchrutschweg, und zwar ausschließlich für die Fälle, bei denen in die entsprechenden Gleise<br />
nicht signalmäßig 1 eingefahren werden kann. Absatz (1) zählt die Anwendungsfälle auf und<br />
nennt die hierfür jeweils zulässige Einfahrgeschwindigkeit. Im Einzelnen gibt es folgende Fälle:<br />
• Unterabsatz a) gibt wie bisher 2 für die Einfahrt in ein Gleis, das zum Teil besetzt oder<br />
gesperrt ist, eine Geschwindigkeit von 20 km/h vor. Hierbei hat die neue Formulierung<br />
„zum Teil gesperrt“ die bisherige Formulierung “aus anderen Gründen nur teilweise befahrbar“<br />
abgelöst, da der Fahrdienstleiter ein Gleis – auch abschnittsweise - sperren<br />
muss, wenn es nicht befahrbar ist.<br />
• Unterabsatz b) gibt wie bisher 3 für die Einfahrt in ein Gleis, dessen Durchrutschweg<br />
ganz oder teilweise besetzt, gesperrt oder aus anderen Gründen nicht ausreichend ist.<br />
Bezüglich „gesperrt“ siehe 1. Anstrich. „Aus anderen Gründen nicht ausreichend“ trifft z.<br />
B. zu, wenn eine Weiche im Durchrutschweg gestört ist; diese Weiche ist weder besetzt,<br />
noch ist sie zu sperren.<br />
• Die Unterabsätze c) und d) geben die bisher in Modul 408.0451 Abschnitt 2 a Nr. 3 geregelten<br />
Fälle wieder, in denen auf den „Durchrutschweg nach Modul 408.0231 Abschnitt<br />
1 c) verzichtet“ wurde. Da sich aus dem bisher genannten Verweis mehrere Anwendungsfälle<br />
ergeben, sind diese in den neuen Regeln einzeln genannt, und zwar wie<br />
folgt: Unterabsatz c) regelt den Fall, bei dem der Einfahrweg nicht durch ein Haupt- oder<br />
Sperrsignal als Zielsignal begrenzt ist und der Fahrdienstleiter den Einfahrweg durch eine<br />
Wärterhaltscheibe begrenzt hat. In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
nicht erforderlich, wenn der Zug an der Wärterhaltscheibe vorbeifahren darf. Dies<br />
trifft insbesondere dann zu, wenn der Fahrdienstleiter die Vorbeifahrt an der Wärterhaltscheibe<br />
mit Befehl 2 zulassen kann, weil er die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des<br />
Zuges erfüllt hat. Unterabsatz d) regelt den Fall, bei dem der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
den Halteplatz Absatz 3 c) im Befehl 12 nach vorschreibt. Da Befehl 12<br />
nach Abschnitt 3 d) nicht erforderlich ist, wenn die Voraussetzung für die Ausfahrt des<br />
Zuges bei der Zulassung der Zugfahrt erfüllt sind, ist hier eine Regel für einen Verzicht<br />
auf die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erforderlich.<br />
• Unterabsatz e) ist neu und regelt einen Fall, der durch den bisherigen Verweis auf Modul<br />
408.0231 Abschnitt 1 c nicht abgedeckt war: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf<br />
30 km/h ist auch erforderlich, wenn ein Zug in ein Gleis einfahren soll, dessen Ende<br />
durch ein Sperrsignal begrenzt ist, für das kein Durchrutschweg definiert ist. Dies trifft<br />
dort zu, wo ein Sperrsignal vorhanden ist, auf das nicht signalmäßig eingefahren werden<br />
kann. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist nur dann erforderlich, wenn der Zug an<br />
dem Sperrsignal halten soll. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Fahrdienstleiter<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
1 „Nicht signalmäßig“ ist hier so zu verstehen, dass keine besondere signaltechnische Schaltung für die<br />
Einfahrt in ein teilweise besetztes Gleis oder in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg vorhanden ist.<br />
Bei Stellwerken ohne Gleisfreimeldeanlage kann es daher vorkommen, dass der Fahrdienstleiter die Einfahrt<br />
eines Zuges durch ein Hauptsignal in Fahrtstellung zulässt, nachdem er die in Abschnitt 1 genannten<br />
Voraussetzungen geschaffen hat.<br />
2 in Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2 a Nr. 1<br />
3 In Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2 a Nr. 2
24/53<br />
die Vorbeifahrt des Zuges am Sperrsignal mit Befehl 2 zulassen kann oder das Sperrsignal<br />
Sh 1 zeigt, weil der Zug ausfahren darf (Befehl 3), ist die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
nicht erforderlich.<br />
Abschnitt 1 Absatz (2) gibt die bisher in Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz (2) b) Nr. 2 dargestellte<br />
Regel wieder: Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer die nach Absatz (1)<br />
zutreffende Geschwindigkeit mit Befehl 10 (bisher: 9) vorschreiben. Befehl 10 ist die einzige<br />
verbleibende Möglichkeit, da alle Fälle, in denen ein Zug signalmäßig in ein teilweise besetztes<br />
Gleis oder in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg einfahren kann, nach den neuen Regeln<br />
im Betriebsstellenbuch gegeben werden.<br />
In Abschnitt 1 Absatz (3) ersetzt der Verweis auf das Betriebsstellenbuch die bisher in Modul<br />
408.0451 Abschnitt 1 Absatz (2) b) Nr. 1 geregelten Fälle.<br />
Im neuen Abschnitt 2 ersetzt der Verweis auf das Betriebsstellenbuch die bisher in Modul<br />
408.0451 Abschnitt 1 Absatz (1) geregelten Fälle, welche die Einfahrt eines Zuges in ein<br />
Stumpfgleis betreffen. Dies bedeutet: Nur die betroffenen Anwender erhalten die für sie zutreffenden<br />
Regeln im Betriebsstellenbuch.<br />
Abschnitt 3 gibt die bisher in Abschnitt 2 gegebenen Regeln wieder. Im Einzelnen gilt: Abschnitt<br />
3 a) gibt die bisher in Abschnitt 2 a) im ersten Satz gegebene Regel wieder. Abschnitt 3 b) gibt<br />
die bisher in Abschnitt 2 a) im zweiten Satz gegebene Regel wieder. Abschnitt 3 c) gibt die bisher<br />
in Abschnitt 2 b) gegebene Regel wieder. Abschnitt 3 d) gibt die bisher in Abschnitt 2 c) gegebene<br />
Regel wieder.<br />
Modul 408.0452 Fahrplanhalt ausfallen lassen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0452, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0452 1<br />
2 a) 408.0452 2 a)<br />
Modul 408.0453 – Ausfahrt verhindert<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0453, Abschnitt, Absatz usw.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Gesamtes Modul 408.0453<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0455 – Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0455, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0455 1 (1)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
25/53<br />
Neu: Modul 408.0455, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (2) 408.0455 1 (2)<br />
1 (3) neu<br />
2 (1) 408.0455 2 (1)<br />
2 (2) 408.0455 2 (2)<br />
2 (3) a)<br />
2 (3) b)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0455 2 (3)<br />
2 (4) 408.0455 2 (4)<br />
3 a) 408.0455 3 a)<br />
3 b) 408.0455 3 b)<br />
3 c) 408.0455 3 c)<br />
3 d) 408.0455 3 d)<br />
4 408.0455 4<br />
5 neu<br />
Modul 408.0458 - Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0458, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0458 1<br />
2 408.0458 2<br />
3 (1) 408.0458 3 (1)<br />
3 (2) 408.0458 3 (3)<br />
3 (3) 408.0458 3 (4)<br />
3 (4) 408.0458 3 (5)<br />
4 408.0458<br />
5 408.0458<br />
6 408.0458<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 3 Absatz (2) der bisherigen Fassung ist entfallen: Eine netzweite Umfrage hat ergeben,<br />
dass es keine Betriebsstellen mehr gibt, bei denen ein Zugmelder die Räumungsprüfung<br />
auf Entblocken des Befehlsabgabefeldes hin ohne Mitwirkung des Fahrdienstleiters bestätigen<br />
darf.
26/53<br />
Modul 408.0461 – Vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0461, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0461<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0462 – Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0462, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0462<br />
Modul 408.0463 – Auf dem Gegengleis fahren<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0463, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0463<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In Abschnitt 4 Absatz (1) c) (bisher: Abschnitt 4 Absatz 1 b), 2. Anstrich) ist der letzte Satz der<br />
bisherigen Regel entfallen. Dieser Satz beinhaltete ein Bedienungsverbot für Hauptsignale und<br />
Streckenblock. In Bezug auf den Streckenblock ist das Verbot nicht erforderlich, weil ein bedienbarer<br />
Streckenblock für das Gegengleis bei nicht vorhandenem Gleiswechselbetrieb nicht<br />
vorhanden ist. In Bezug auf das Bedienen von Hauptsignalen ist das Verbot für die Zugmeldestelle<br />
am Anfang des Gegengleises nicht erforderlich: Wenn Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet<br />
ist, können Hauptsignale nicht bedient werden. Auf der benachbarten Zugmeldestelle am<br />
Ende des Gegengleises können Hauptsignale am Gegengleis angeordnet sein, deren Bedienung<br />
möglich und auch zulässig ist, wenn dort z. B. Gleiswechselbetrieb bereits vorbereitet ist.<br />
Wenn bedienbare Hauptsignale vorhanden sind, ist es sinnvoll, diese nach Möglichkeit zu nutzen,<br />
da die signaltechnisch sichere Fahrtstellung höher zu bewerten ist als eine Fahrt, deren<br />
Sicherung rein verfahrensbasiert erfolgt. Das bisherige Verbot hatte die Nutzung vorhandener<br />
Signale jedoch verhindert.<br />
In Abschnitt 10 Absatz (4) Nr. 2 wurde klargestellt: Die Regel, dem Triebfahrzeugführer durch<br />
Befehl 7 vorzuschreiben, in Höhe des Blocksignals bzw. Einfahrsignals zu halten, gilt abweichend<br />
von Modul 408.0611.<br />
In Abschnitt 11 Absatz (1) c) ist „für bestimmte Zugmeldestellen“ entfallen: Befehl 6 kann auch<br />
nur für bestimmte Gleise verboten sein, z. B. bei Einfahrt in ein Stumpfgleis nach Modul<br />
408.0451 Abschnitt 1 Absatz (1).
27/53<br />
Modul 408.0471 – Gleise sperren<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0471, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) a) 408.0902 1 (1) a)<br />
1 (1) b) 408.0902 1 (1) b)<br />
1 (1) c) 408.0902 1 (1) c)<br />
1 (1) d) 408.0902 1 (1) d)<br />
1 (1) e) 408.0902 1 (1) e)<br />
1 (1) f) 408.0902 1 (1) f)<br />
1 (1) g) 408.0902 1 (1) g)<br />
Entfällt 408.0902 1 (1) h)<br />
1 (1) h) 408.0902 1 (1) i)<br />
1 (2) 408.0902 1 (2)<br />
1 (3) 408.0902 1 (3)<br />
1 (4) 408.0902 1 (4)<br />
1 (5) 408.0902 1 (5)<br />
1 (6) 408.0902 1 (6)<br />
1 (7) 408.0902 1 (7)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (8) a) 1. 408.0902 1 (8) a) 1.<br />
1 (8) a) 2. 408.0902 1 (8) a) 2.<br />
1 (8) a) 3. 408.0902 1 (8) a) 3.<br />
1 (8) a) 4. 408.0902 1 (8) a) 4.<br />
Entfällt 408.0902 1 (8) a) 5.<br />
1 (8) b) 408.0902 1 (8) b)<br />
1 (9) 408.0902 1 (9)<br />
1 (10) 408.0902 1 (10)<br />
1 (11) 408.0902 1 (11)<br />
2 408.0902 2<br />
3 408.0902 3<br />
In Abschnitt 2 Absatz (2) e) ersetzt eine konkrete Beschreibung des Abschnittes zwischen Einfahrsignal<br />
und Signal Ra 10 bzw. Rangierhalttafel usw. den bisherigen „Durchrutschweg hinter<br />
dem Einfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle“: Hinter Einfahrsignalen oder Blocksig-
28/53<br />
nalen gibt es keinen Durchrutschweg, sondern einen Gefahrpunktabstand. Dieser entspricht<br />
aus Anwendersicht der o. g. neuen Beschreibung.<br />
Modul 408.0474 – Oberleitung ausgeschaltet oder gestört<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0474, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0903 1<br />
2 (1) 408.0903 2 (1)<br />
2 (2) 408.0903 2 (2)<br />
2 (3) 408.0903 2 (3) a)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
408.0903 2 (3) b)<br />
3 408.0903 3<br />
Modul 408.0475 – Arbeiten an technischen Einrichtungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0475, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0475 1<br />
2 408.0475 2<br />
3 408.0901 4<br />
408.0911 4 b<br />
4 408.0475 3<br />
5 408.0475 4<br />
6 408.0475 5<br />
7 408.0475 6<br />
8 408.0475 7<br />
Modul 408. 408.0481 – Sperrfahrten durchführen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0481, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0481<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In Abschnitt 2 wurde die Regel ergänzt, wonach in Gleisen, die zum Schutz von Personen gegen<br />
die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren gesperrt wurden nunmehr<br />
keinerlei Fahrten durchgeführt werden dürfen. Die bisherige Regel sah dieses Verbot nur für<br />
Sperrfahrten vor. Zugfahrten, die etwa vor einer unvorhergesehenen Sperrung in ein Gleis ein-
29/53<br />
gelassen wurden, durften dieses gesperrte Gleis als Zug- und nicht als Sperrfahrt ohne Einschränkung<br />
verlassen, auch wenn die Sperrung des betroffenen Gleises zum Schutze von Personen<br />
gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren gesperrt wurde.<br />
Personen, die sich in solchen Gleisen aufhalten, müssen immer darauf vertrauen können, dass<br />
jegliche Fahrten für die Dauer dieser konkreten Form der Gleissperrung ausgeschlossen sind.<br />
Modul 408.0485 – Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0485, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0485<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0487 – Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0487, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Mit der Einführung neuer Module für Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock werden<br />
erstmals besondere Regeln für die Erfordernisse des Betriebs von Stichstrecken gegeben, die<br />
im sogenannten Ein-Zug-Betrieb unter blocktechnischer Sicherung betrieben werden und nicht<br />
dem Zugleitbetrieb zugerechnet werden. Diese Regeln ergänzen die übrigen Bestimmungen<br />
der Ril 408 dort, wo der Betrieb von Strecken mit Stichstreckenbock dies im Besonderen erfordert.<br />
Der Betrieb auf Strecken mit Stichstreckenblock basierte bislang auf allgemeinen Regeln<br />
der Ril 408 und einer Vielzahl nicht vergleichbarer örtlicher Betriebsanweisungen. Strecken mit<br />
Stichstreckenblock weisen die Besonderheit auf, dass Zugfahrten die Blockstrecke nicht zwischen<br />
zwei unterschiedlichen Blockstellen A und B befahren und von Blockstelle A vorgeblockt<br />
und dann von B <strong>zur</strong>ückgeblockt werden. Die Blockstrecke beginnt und endet auf einer an die<br />
Stichstrecke angrenzenden Zugmeldestelle A. Die Blockstrecke wird von Zügen nach einem<br />
Fahrtrichtungswechsel auf einer Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke <strong>zur</strong>ück <strong>zur</strong> angrenzenden<br />
Zugmeldestelle zweimal befahren, aber nur einmal belegt. Erst nach vollständiger<br />
Räumung der Stichstrecke auf der angrenzenden Zugmeldestelle A wird die Blockstrecke durch<br />
Rückblock freigegeben. In der Praxis traten wiederholt Probleme, z. B. beim Benachrichtigen<br />
von Arbeitsstellen oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten auf, die von der Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke <strong>zur</strong> angrenzenden Zugmeldestelle <strong>zur</strong>ückkehrten.<br />
Zur Benachrichtigung von Arbeitsstellen oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten ist es erforderlich,<br />
die Information, wann mit dem Eintreffen einer Zugfahrt an der Arbeitsstelle bzw. an<br />
dem zu sichernden Bahnübergang zu rechnen ist, zu erheben und den Beteiligten rechtzeitig<br />
und zuverlässig bekannt zu geben.<br />
Im herkömmlichen Betrieb nach Ril 408 geschieht dies dadurch, dass zwischen den benachbarten<br />
Fahrdienstleitern einer Blockstrecke Zugmeldungen ausgetauscht werden, aus denen die<br />
Abfahrtszeiten von Zügen auf den jeweils begrenzenden Zugmeldestellen hervorgehen.<br />
Neu
30/53<br />
Auf Strecken mit Stichstreckenblock kann zwar die Information über den Zeitpunkt der tatsächlichen<br />
Einfahrt von Zügen in die Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle<br />
erhoben werden. Die tatsächliche Abfahrtszeit der Züge auf der Betriebsstelle am<br />
Ende der Stichstrecke in Richtung der angrenzenden Zugmeldestelle lässt sich anhand des<br />
Fahrplans jedoch nur theoretisch bestimmen. Informationen über die tatsächliche Abfahrtszeit,<br />
insbesondere bei Zugverspätungen, lassen sich nicht ermitteln, da das Zugpersonal keine Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Fahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter<br />
der angrenzenden Zugmeldestelle einholen muss. Das Fehlen dieser Meldung macht die Bestimmung<br />
des genauen Zeitpunktes der Benachrichtigung von Arbeitsstellen und Bahnübergangsposten<br />
über Zugfahrten unmöglich.<br />
Die neuen Regeln schaffen bei Bedarf eine feste Kommunikationsbeziehung zwischen Triebfahrzeugführern<br />
auf Betriebsstellen am Ende der Stichstrecke und dem Fahrdienstleiter der<br />
angrenzenden Zugmeldestelle. Sie geben vor, wann Meldungen zwischen den Beteiligten immer<br />
bzw. bei Bedarf durch den Fahrdienstleiter anzuordnen und wie diese Meldungen zu dokumentieren<br />
sind. Die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />
ist immer einzuholen für den ersten Zug nach unterbrochener Arbeitszeit, wenn dieser auf der<br />
Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke beginnt sowie bei einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers.<br />
Die Regeln für den Triebfahrzeugführer sehen vor, dass dieser sich jeweils bei<br />
Dienstbeginn oder nach einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers auf der Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke unaufgefordert beim Fahrdienstleiter melden muss. Dies stellt sicher,<br />
dass nach größeren Zeiträumen einer Abstellung von Fahrzeugen am Ende der Stichstrecke<br />
oder aber bei Dienstübergaben der Triebfahrzeugführer stets eine Möglichkeit besteht,<br />
beim Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle unaufgefordert etwaige Besonderheiten<br />
für die Rückfahrt zu erfragen. Das bedarfsweise Anordnen der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf<br />
der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter der angrenzenden<br />
Zugmeldestelle ergibt sich z. B. aus der Notwendigkeit einer Befehlsübermittlung oder dem Benachrichtigen<br />
von Arbeitsstellen / Bahnübergangsposten.<br />
Neben dem Führen eines gesonderten Zugmeldebuchs für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
durch den Fahrdienstleiter (Modul 408.0487V01) bei Besonderheiten, Unregelmäßigkeiten und<br />
Störungen im Betriebsablauf gehören dazu künftig auch je ein Fernsprechbuch für Strecken mit<br />
Stichstreckenblock für Fahrdienstleiter (Modul 408.0487V02) und Triebfahrzeugführer (Modul<br />
408.2487V01). Darin sind alle Meldungen im Zusammenhang mit dem vorübergehend angeordneten<br />
Zustimmen <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke wechselseitig<br />
zu dokumentieren. Der Fahrdienstleiter kann darin zusätzlich den Zeitpunkt für das Benachrichtigen<br />
von Arbeitsstellen (ARB) und Bahnübergangsposten (BÜP) nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Das Rangieren außerhalb von Baugleisen ist auf Strecken mit Stichstreckenblock nur sehr eingeschränkt<br />
zulässig. Die Fälle beschränken sich auf:<br />
1. das Umfahren von Zügen durch das Triebfahrzeug bei Fahrtrichtungswechsel auf der Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke sowie<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
2. das Bedienen von Anschlussstellen im Bereich der Anschlussstellen.<br />
Diese Restriktion ist den sehr einfachen betrieblichen Verhältnissen und den einhergehenden<br />
überschaubaren Betriebsprogrammen geschuldet, die auf diesen Strecken vorherrschen. Beim<br />
Umfahren von Zügen handelt es sich um einen einfachen Rangiervorgang, bei dem sich das
31/53<br />
Zugpersonal stets an den vorübergehend abzuhängenden Fahrzeugen befindet und diese<br />
überblicken kann.<br />
Das Bedienen von Anschlussstellen auf Strecken mit Stichstreckenblock erfolgt ausschließlich<br />
durch Sperrfahrten. Voraussetzung für das planmäßige Sperren von Gleisen ist es, dass zuvor<br />
das Freisein des zu sperrenden Blockabschnittes festgestellt wurde. Ein Zug, der die Strecke<br />
mit Stichstreckenblock befahren hat, muss diese folglich verlassen haben; die Strecke muss frei<br />
sein. Auf Strecken mit Stichstreckenblock kann der Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle<br />
das Freisein der Strecke durch Auswertung der Meldeanzeigen eines ordnungsgemäß<br />
wirkenden Streckenblocks feststellen. Ggf. ist eine Einzelräumungsprüfung des zuletzt aus der<br />
Strecke ausgefahrenen Zuges durchzuführen und dies in Spalte 6 des Vordruckes nach Modul<br />
408.0487V01 nachzuweisen.<br />
Strecken, für die die Regeln des Stichstreckenblocks angewendet werden, sind im Betriebsstellenbuch<br />
genannt. Damit wird dem planenden Mitarbeiter für örtliche Bestimmungen Gelegenheit<br />
gegeben, alle betrieblichen Voraussetzungen für den Betrieb solcher Strecken, wie z. B. das<br />
Vorhandensein geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten auf der Betriebsstelle am Ende der<br />
Stichstrecke zu prüfen.<br />
Modul 408.0487V01 – Vordruck Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0487V01, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Gesamtes Modul<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0487V02 – Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock -<br />
Fahrdienstleiter -<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0487V02, Abschnitt, Absatz<br />
usw.<br />
Gesamtes Modul<br />
Neu<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Der Vordruck nach Modul 408.0487V02 mit seinem spezifischen Spaltenaufbau ist erforderlich,<br />
um Aufträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt für die Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle<br />
zu dokumentieren. Das Verfahren ordnet der Fahrdienstleiter bei Bedarf oder auf Verlangen<br />
des Triebfahrzeugführers für jede Zugfahrt erneut an. Dabei werden feste Wortlaute verwendet,<br />
die auf Seite 3 aufgeführt sind. Eine kurze Anleitung zum Führen des Vordrucks findet<br />
sich auf Seite 1, bzw. dem Deckblatt des Vordruckes. Das genannte Verfahren wird immer dann<br />
angerordnet, wenn die Fahrt aus der Stichstrecke in Richtung der angrenzenden Zugmeldestelle<br />
an Bedingungen geknüpft ist, bzw. geknüpft werden könnte.<br />
Neu
32/53<br />
Modul 408.0488 – Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0488, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0901 1 (1) a)<br />
1 (2) 408.0901 1 (1) b)<br />
1 (3) neu<br />
2 (1) 408.0901 1 (2) a)<br />
2 (2) 408.0901 1 (2) b)<br />
2 (3) neu<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Im Zuge der TSI-konformen Umgestaltung der Ril 408 wurde die Modulgruppe 9 aufgelöst. Die<br />
Inhalte des neu geschaffenen Moduls 408.0488 wurden aus dem bisherigen Modul 408.0901<br />
Abschnitt 1 übernommen. Zusätzlich bestand Bedarf nach einer Präzisierung der Regeln an<br />
den Schnittstellen zu Baugleisen, Anschlussstellen oder in Fällen, bei denen Zugfahrten in ganz<br />
konkreten Situationen, z. B. an Einfahrsignalen von Bahnhöfen oder Blocksignalen von Abzweigstellen<br />
in Rangierfahrten übergehen sollen. In Abschnitt 1 Absatz (2) wurde daher aufgenommen,<br />
dass in einer Betra zusätzliche Regeln gegeben sein können. Diese Regeln legen<br />
betriebliche Maßnahmen fest, nach denen eine Rangierfahrt beim Verlassen eines Baugleises<br />
in eine Zugfahrt übergehen kann. In Abschnitt 1 Absatz (3) wurde aufgenommen, dass im Betriebsstellenbuch<br />
zusätzliche Regeln gegeben sein können, wenn Rangierfahrten beim Verlassen<br />
von Anschlussstellen in Zugfahrten übergehen sollen. Abschnitt 2 Absatz (1) zählt abschließend<br />
Fälle auf, in denen es künftig zulässig ist, Zugfahrten in Rangierfahrten übergehen<br />
zu lassen. Damit erwähnt das Regelwerk erstmals explizit, dass z. B. Sperrfahrten bei der Bedienung<br />
von Anschlussstellen der freien Strecke nach dem Halt vor der Anschlussweiche als<br />
Rangierfahrt in den Anschluss einfahren. Auch in Fällen, bei denen Baugleise unmittelbar hinter<br />
dem Einfahrsignal bzw. in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs oder dem Blocksignal einer<br />
Abzweigstelle beginnen, kann es erforderlich sein, z. B. bei der Zuführung von Hilfszügen, Zugfahrten<br />
in Rangierfahrten übergehen zu lassen. Dabei war es notwendig, in einem neuen Abschnitt<br />
2 Absatz (3) die Regel zu geben, wonach die Zustimmung <strong>zur</strong> Rangierfahrt und damit<br />
auch <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen mündlich erteilt wird.<br />
Modul 408.0491 – Reisende sichern<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0491, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0491<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
33/53<br />
Modul 408.0492 – Sonstige Besonderheiten<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0492, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0492 1 (1)<br />
1 (2) 408.0492 1 (2)<br />
1 (3) 408.0492 1 (3)<br />
1 (4) 408.0492 1 (4)<br />
1 (5) neu<br />
2 (1) 408.0492 2 (1)<br />
2 (2) 408.0492 2 (2)<br />
3 408.0492 3<br />
4 408.0492 4<br />
5 408.0492 5<br />
6 408.0492 6<br />
7 408.0492 7<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In Abschnitt 4 stellt die geänderte Abschnittsüberschrift und der einleitende Satz klar, dass die<br />
Regeln dieses Abschnittes immer dann gelten, wenn der Fahrdienstleiter auf einer Strecke mit<br />
LZB oder ETCS einem Triebfahrzeugführer eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Befehl<br />
10 (bisher: 9) vorschreiben muss.<br />
Abschnitt 4 c) Nr. 1 konnte vereinfacht werden: Der bisher in den Befehl 11 handschriftlich einzutragende<br />
Auftrag<br />
„Fahren Sie bis <strong>zur</strong> Langsamfahrstelle höchstens mit der nach Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.<br />
Beachten Sie niedrigere Geschwindigkeiten gemäß Führerraumanzeige und<br />
Langsamfahrsignale.“<br />
ist im neuen Befehlsvordruck als Befehl 9 vorgedruckt. Deshalb genügt die Aussage, dass der<br />
Fahrdienstleiter zusätzlich zum Befehl 10 einen Befehl 9 erteilen muss. Vorteil: Der Fahrdienstleiter<br />
muss diesen Befehl lediglich ankreuzen und durch die Platzierung vor dem Befehl 10 sind<br />
beide Befehle von vornherein in der Reihenfolge sortiert, in der sie der Triebfahrzeugführer ausführen<br />
muss.<br />
Modul 408.0501 – Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0501, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0501<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
34/53<br />
Die Regel in Abschnitt 1 Absatz (2) b) 2. wurde sprachlich genauer formuliert.<br />
Modul 408.0521 – Anhalten vor der Signal-Zugschlussstelle<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0521, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0521<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0531 - Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder<br />
an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-Betriebsart TR<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0531, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0531 1 (1)<br />
1 (2) 408.0531 1 (2)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 408.0531 2 (1) – (4)<br />
Abschnitt 2 Absatz (5) der bisherigen Regeln (Zurücksetzen) wurde nach Modul 408.0572 Abschnitt<br />
1 Absatz 1 verschoben.<br />
Modul 408.0541 - Gefahrdrohende Umstände<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0541, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) a) 408.0541 1 (1) a) 1.<br />
1 (1) b) 408.0541 1 (1) a) 2.<br />
1 (1) c) 408.0541 1 (1) a) 3.<br />
1 (2) 408.0541 1 (1) b)<br />
2 (1) 408.0541 1 (2) a)<br />
2 (2) 408.0541 1 (2) b)<br />
2 (3) 408.0541 1 (2) c)<br />
2 (4) 408.0541 1 (2) d)<br />
2 (5) 408.0541 1 (2) d)<br />
3 (1) 408.0541 2 a)<br />
3 (2) 408.0541 2 b)
35/53<br />
Neu: Modul 408.0541, Abschnitt, Absatz usw.<br />
4 408.0541 3<br />
5 408.0541 4<br />
6 408.0541 5<br />
7 408.0541 6<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
8 Ausnahmegenehmigung Nummer 104 <strong>zur</strong> Ril<br />
408.01 - 09<br />
9 408.0541 7<br />
Abschnitt 1 wurde neu gegliedert: Der alte Absatz (2) (unterbrochene Arbeitszeit) wurde neuer<br />
Abschnitt 2, wodurch sich die folgenden Abschnittsnummern um eins erhöht haben. Die seit<br />
01.04.2013 gültige Ausnahmegenehmigung Nummer 104 <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 zu kritischen Wettersituationen<br />
wird nun als Abschnitt 8 im Modul geführt; die Ausnahmegenehmigung wird mit<br />
Inkrafttreten der Neuherausgabe der Ril 408 ungültig.<br />
Modul 408.0551 - Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0551, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Ganzes Modul 408.0551<br />
Das Modul enthält lediglich redaktionelle Anpassungen.<br />
Modul 408.0552- Offene Türen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0552, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0552 1 (1)<br />
2 408.0552 2<br />
3 408.0552 3<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />
Modul 408.0553- Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0553, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) 408.0553 1 (1)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (2) 408.0553 1 (2) a) – c)
36/53<br />
Neu: Modul 408.0553, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 (1) a) 408.0553 2 (1) a)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 (1) b) 408.0553 2 (1) b) 1.<br />
2 (2) 408.0553 2 (2)<br />
3 408.0553 2 (4)<br />
Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />
Modul 408.0554- Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0554, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0554 1<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
2 (1) 408.0554 2 (1) 1. Absatz<br />
2 (2) 408.0554 2 (2)<br />
2 (3) 408.0554 2 (3) c)<br />
Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />
Modul 408.0561 - Verminderter Reibwert<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0561, Abschnitt, Absatz usw.<br />
(1) 408.0561 2 (2) a)<br />
(2) 408.0561 2 (2) b)<br />
(3) 408.0561 2 (2) c)<br />
(4) 408.0561 2 (2) d<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 1 - Auf Sicht fahren - und Abschnitt 2 Absatz (1) - Unsichtiges Wetter – des bisherigen<br />
Moduls 408.0561 enthalten Regeln für den Triebfahrzeugführer und wurden daher nicht in das<br />
Fahrdienstleitermodul übernommen. Es verbleiben nur die Regeln zum verminderten Reibwert.<br />
Der Modultitel wurde dementsprechend angepasst.<br />
Modul 408.0571- Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0571, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0571 2 (3)<br />
2 408.0571 3<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
37/53<br />
Neu: Modul 408.0571, Abschnitt, Absatz usw.<br />
3 408.0571 4<br />
4 408.0571 6<br />
5 408.0571 7<br />
6 408.0571 8<br />
7 408.0571 9<br />
Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />
Modul 408.0572- Zug <strong>zur</strong>ücksetzen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0572, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0531 2 (5)<br />
2 408.0572 2<br />
3 408.0572 3<br />
4 408.0572 4<br />
5 408.0572 5 (2)<br />
6 408.0572 6<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
7 408.0572 7 erster Satz<br />
8 408.0572 8<br />
Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln. Abschnitt 1 enthält den bisher in<br />
Modul 408.0531 Abschnitt 2 Absatz (5) vorgegebenen Grundsatz „Der Fahrdienstleiter darf das<br />
Zurücksetzen eines Zuges anordnen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.<br />
Modul 408.0581 - Verhalten bei Gefahr<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0581, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0581 1<br />
2 408.0581 2<br />
3 408.0581 3<br />
4 (1) 408.0581 4 (1)<br />
4 (2) 408.0581 4 (3) a<br />
5 408.0581 5<br />
6 408.0581 6<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
38/53<br />
Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln. In Abschnitt 3 Absatz (3) wurde die<br />
Parenthese „- sofern möglich -“ ergänzt, um die Mitarbeiter zu entlasten, wenn weder Zugfunk<br />
noch eine andere Fernsprechverbindung <strong>zur</strong> Abgabe eines Nothaltauftrages <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Ist dies nicht möglich, gilt weiterhin der allgemeine Grundsatz, dass in eigener Verantwortung<br />
umsichtig und entschlossen alles getan werden muss, um die Gefahr abzuwenden oder zu<br />
mindern. Folglich kann auch ein Mobiltelefon genutzt werden, mit dem bei einer Rettungs- oder<br />
sonstigen Leitstelle <strong>zur</strong> Hilfe aufgerufen wird, z.B. auch Notruf an die 112.<br />
Modul 408.0591- Sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0591, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) a) 1. Anstrich 408.0591 1<br />
1 (1) a) 2. Anstrich - (neu)<br />
1 (1) b) 408.0591 1<br />
1 (2) - (neu)<br />
2 408.0591 2<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 1 Absatz (1) gibt die Regel zum Anhalten des Zuges durch den Triebfahrzeugführer<br />
für den Fahrdienstleiter nachrichtlich wieder. Neu ist hierbei: Der Triebfahrzeugführer muss den<br />
Zug nur noch dann sofort anhalten, wenn der Zug bereits fehlgeleitet wird oder am fahrwegbestimmenden<br />
Signal vorbeizufahren droht. Wenn eine Fehlleitung lediglich droht, darf der Triebfahrzeugführer<br />
bis zum fahrwegbestimmenden Signal fahren. Dies vermeidet, dass Züge an<br />
Stellen halten müssen, wo es unzweckmäßig ist, z. B. nur zum Teil am Bahnsteig oder – bei<br />
großer Zielvorausschau bei LZB oder ETCS – in einem weit vorgelegenen, unbeteiligten Bahnhof.<br />
Abschnitt 1 Absatz (2) ist neu und listet dem Fahrdienstleiter typische Maßnahmen bzw. Weisungen<br />
auf, die bei einer Fehlleitung in Betracht kommen. Die Liste erhebt bewusst keinen Anspruch<br />
auf Vollständigkeit – so sind z. B. das Leichtern überlanger Güterzüge oder das Zurückholen<br />
eines elektrisch bespannten Zuges aus einer Strecke ohne Oberleitung nicht erwähnt. Wo<br />
immer möglich, verweist die Liste auf die Fundstellen, welche die infrage kommende Maßnahme<br />
ausführlich regeln. Als erste Maßnahme verweist die Liste auf die Haltstellung des fahrwegbestimmenden<br />
Signals. Danach sind die möglichen Weisungen in einer Reihenfolge sortiert, die<br />
sich am Halteort des fehlgeleiteten Zuges orientiert:<br />
• Wenn der Zug vor dem fahrwegbestimmenden Signal hält, kann der Fahrdienstleiter dieses<br />
Signal auf Halt stellen und die Fahrstraße anschließend gemäß Modul 408.0458 auflösen<br />
und neu einstellen.<br />
• Wenn der Zug zwischen dem fahrwegbestimmenden Signal und der fahrwegbestimmenden<br />
Weiche hält, ist es möglich, ihn nach Einzelauflösung und Neueinstellung des Fahrweges<br />
weiterfahren zu lassen.
39/53<br />
•<br />
Für den Fall, dass der Triebfahrzeugführer das fahrwegbestimmende Signal bei Fahrtstellung<br />
passiert hat und vor der fahrwegbestimmenden Weiche angehalten hat, schreibt der 3.<br />
Anstrich neu vor, dass der Fahrdienstleiter die Weiterfahrt des Zuges nach Einzelauflösung<br />
und Neueinstellung des Fahrweges mit Befehl 1 und ggf. 1.1 bzw. Befehl 3 und ggf. 3.1 zulassen<br />
muss. Sowohl Befehl 1 als auch Befehl 3 stellen hierbei sicher, dass die Weiterfahrt<br />
als Zugfahrt mit besonderem Auftrag stattfindet, deren Geschwindigkeit somit auf 40 km/h im<br />
anschließenden Weichenbereich begrenzt ist. Die Befehle 1.1 bzw. 3.1 stellen sicher, dass<br />
der Triebfahrzeugführer bei Bedarf über eine fehlende Vorsignalisierung informiert ist. Befehl<br />
1 wurde unter anderem für diesen Anwendungsfall so erweitert, dass der Fahrdienstleiter<br />
auch die Weiterfahrt eines Zuges im Bahnhof zulassen kann, also eine Fahrt, die bisher weder<br />
durch „einfahren“ im Befehl 1 noch durch „ausfahren“ im Befehl 3 beschreibbar war. Beispiel:<br />
Für den Fall, dass der Zug zwangsgebremst wurde, weil der Fahrdienstleiter das fahrwegbestimmende<br />
Signal vor der Vorbeifahrt des Zuges auf Halt gestellt hatte, verweist der 4. Anstrich<br />
auf die Weiterfahrt mit Befehl 2 und ggf. Befehl 2.1 nach Modul 408.0531 – und damit<br />
auf bereits bekannte Regeln.<br />
• Die letzten drei Anstriche beschreiben Fälle, bei denen eine Weiterfahrt nach (Einzel-) Auflösung<br />
und Neueinstellung des Fahrweges (zunächst) nicht möglich ist bzw. nicht stattfinden<br />
soll. Es besteht die Möglichkeit, den Zug auf dem ursprünglich nicht geplanten Fahrweg umzuleiten,<br />
die Weiterfahrt eines durch Zwangsbremsung zum Halten gekommenen Zuges mit<br />
Befehl 2 und ggf. 2.1 zuzulassen und diesen Zug außerdem umzuleiten sowie den Zug <strong>zur</strong>ückzusetzen,<br />
um ihm anschließen eine Weisung gemäß dem 2. Anstrich zu behandeln. Für<br />
alle genannten Fälle gibt es Verweise auf bereits bekannte Regeln.<br />
Modul 408.0601 – Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) a) 408.0231 2 (2) a Nr. 1<br />
1 (1) b 408.0231 2 (2) a Nr. 1<br />
1 (1) c 408.0231 2 (2) a Nr. 2, Satz 1<br />
1 (1) d 408.0231 2 (2) a Nr. 2, Satz 2,<br />
408.0231 2 (2) b Nr. 1
40/53<br />
Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (1) e 408.0231 2 (2) b Nr. 2<br />
1 (1) f 408.0231 2 (2) c Nr. 1<br />
1 (1) g 408.0231 2 (2) c Nr. 2<br />
1 (1) h 408.0231 2 (2) a Nr. 2 in Bezug auf Signale<br />
1 (2) 408.0231 2 (2), letzter Absatz<br />
1 (3) a 408.0231 2 (3) a<br />
1 (3) b 408.0231 2 (3) b Nr. 2<br />
1 (4) neu<br />
2 (1) a 408.0601 1 (1) a<br />
2 (1) b 408.0601 1 (1) b, ohne Klammer<br />
2 (1) c 408.0601 1 (1) b, Klammer<br />
2 (1) d 408.0601 1 (1) c<br />
2 (1), letzter Absatz 408.0601 1 (1) c in Bezug auf EZMG-Stellwerke<br />
408.0601 1 (1) d<br />
2 (2) 408.0911 3 (2)<br />
2 (3) 408.0911 3 (3)<br />
2 (4) - neu<br />
2 (5) - neu<br />
2 (6) 408.0601 1 (2)<br />
3 408.0601 2, Satz 1<br />
4 408.0601 4<br />
5 (1) 408.0601 3 (4)<br />
5 (2) a 408.0231 2 (1) a (Details s. u.)<br />
5 (2) b, 1. Anstrich 408.0231 2 (1) b Nr.2, 1. Anstrich<br />
5 (2) b, 2. Anstrich - neu<br />
5 (2) b, 3. Anstrich 408.0231 2 (1) b Nr.2, 2. Anstrich<br />
5 (2) c 408.0231 2 (2), 1. Satz<br />
5 (3) neu<br />
5 (4) a 408.0601 3 (5)<br />
5(4) b neu<br />
5(4) c neu
41/53<br />
Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />
5(4) d neu<br />
5(4) e neu<br />
5(4) f neu<br />
5 (5) 408.0601 3 (2)<br />
5 (6) 408.0601 3 (3)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
5 (7) 408.0601 3 (1), mittlere Spalte<br />
6, Satz 1 408.0601 5<br />
6, Satz 2 neu<br />
7 408.0911 1<br />
8 408.0911 2<br />
9 408.0911 4 a<br />
Abschnitt 1 ist neu und gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) gegebenen<br />
Regeln zum Feststellen der richtigen Stellung an der Außenanlage wieder. Im Einzelnen:<br />
Abschnitt 1 a und b entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) a) Nr. 1 gegebenen<br />
Regel. Redaktionell ist hierbei der bisherige Klammervermerk „(auch abgebunden)“<br />
als eigenständiger Unterabsatz wiedergegeben. Als Pendant <strong>zur</strong> abgebundenen Weiche wurde<br />
in Unterabsatz b) die von ihrem Antrieb getrennte Weiche oder Gleissperre hinzugefügt. Dies<br />
stellt folgendes klar: Elektrisch ferngestellte Weichen, die von ihrem Antrieb getrennt sind, müssen<br />
bei Feststellen der richtigen Stellung genauso behandelt werden wie abgebundene mechanisch<br />
ferngestellte Weichen: In beiden Fällen handelt es sich um ferngestellte Weichen, die infolge<br />
des Trennens vom Antrieb bzw. durch das Abbinden wie ortsgestellte Weichen behandelt<br />
werden müssen.<br />
Abschnitt 1 c) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) a) Nr. 2 gegebenen<br />
Regel. Redaktionell ist hierbei der zweite Satz der bisherigen Regel entfallen, da sich die<br />
Prüfung einer durch Handverschluss zu sichernden Weiche aus Abschnitt 1 d) ergibt. Inhaltlich<br />
ist die Geltung auf ferngestellte Weichen verallgemeinert worden. Damit sind auch Störungen<br />
an mechanisch ferngestellte Weichen eingeschlossen:<br />
• Wenn der Stellhebel einer mechanisch ferngestellten Weiche die Endlage zwar erreicht,<br />
aber das Störzeichen sichtbar geworden ist, liegt eine aktive Störanzeige im Sinne des<br />
Moduls 482.9002 § 1 Absatz 6 vor.<br />
• Wenn der Stellhebel einer mechanisch ferngestellten Weiche die Endlage nicht erreicht,<br />
entspricht dieser Zustand auch bei nicht sichtbarem Störzeichen sinngemäß der aktiven<br />
Störungsanzeige einer elektrisch ferngestellten Weiche, weil bei einer mechanisch ferngestellten<br />
Weiche kein Zeitkriterium <strong>zur</strong> Fehleroffenbarung bei außergewöhnlich langem<br />
Umstellvorgang analog der Störmeldung bei einer elektrisch ferngestellten Weiche existiert.
42/53<br />
Abschnitt 1 d) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) b) Nr. 1 gegebenen<br />
Regel.<br />
Abschnitt 1 e) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) b) Nr. 2 gegebenen<br />
Regel.<br />
Abschnitt 1 f) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) c) Nr. 1 gegebenen<br />
Regel.<br />
Abschnitt 1 e) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) c) Nr. 2 gegebenen<br />
Regel.<br />
Abschnitt 1 Absatz (2) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) im letzten<br />
Satz gegebenen Regel zu Stellwerken der Bauform GS II und zu EZMG-Stellwerken. Da diese<br />
Stellwerke nur in geringer Anzahl vorhanden sind, verweist Modul 408.0601 an dieser Stelle auf<br />
das Betriebsstellenbuch. Dem Ersteller des Betriebsstellenbuches werden die bisherigen Inhalte<br />
in Modul 408.1601 vorgegeben.<br />
Abschnitt 1 Absatz (3) a) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) a) gegebenen<br />
Regel.<br />
Abschnitt 1 Absatz (3) b) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) b) Nr. 2<br />
gegebenen Regel. Nachrichtlich: Die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) b) Nr. 1<br />
gegebenen Regel wurde nach Modul 408.0601 Abschnitt 2 Absatz (6) b) und c) verschoben (s.<br />
u.)<br />
Abschnitt 1 Absatz (4) ist neu und stellt redaktionell klar, dass der Bediener der Signalanlage<br />
nach den Regeln in Modul 408.0233 auch einen anderen Mitarbeiter mit dem Prüfen beauftragen<br />
darf oder muss. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu Abschnitt 2 Absatz (5).<br />
Abschnitt 2 fasst die bisher in den Modulen 408.0601 und 408.0911 getrennt gegebenen Regeln<br />
zum Sichern von Weichen durch Handverschluss zusammen. Im Einzelnen:<br />
Abschnitt 2 Absatz (1) gibt die bisher in Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz (1) gegebenen Regeln<br />
zum Sichern von gegen die Spitze befahrenen Weichen und Schutzweichen durch Handverschluss<br />
wieder. Hierbei wurden die Regeln für EZMG-Stellwerke herausgelöst. Diese werden<br />
den betroffenen Anwendern neu im Betriebsstellenbuch gegeben. Die neuen Regeln sind redaktionell<br />
als Fließtext geschrieben. Redaktionell ist außerdem der bisherige Klammervermerk<br />
„(auch abgebunden)“ als eigenständiger Unterabsatz c) wiedergegeben, um klarzustellen, dass<br />
es sich vom Ursprung her um eine ferngestellte Weiche handelt, die durch das Abbinden wie<br />
eine ortsgestellte Weiche behandelt werden muss.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Abschnitt 2 Absatz (2) gibt die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (2) gegebene Regel<br />
zum Sichern von Weichen wieder, deren Zungen- oder Herzstückverschluss nicht in Ordnung<br />
ist. Hierbei stellt ein ergänzender Satz klar: Weil die Weiche nur befahren werden darf, wenn sie<br />
durch Handverschlüsse gesichert ist, muss der Bediener sie so lange sperren, bis die Handverschlüsse<br />
angebracht sind. Ein Verweis auf Modul 408.0471 erübrigt die Wiederholung der hierbei<br />
zu beachtenden Regeln. Die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (1) a) für Weichen<br />
mit defektem Innenverschluss oder Stellstange in EZMG-Stellwerken gegebene Regel<br />
wurde durch einen ergänzenden Hinweis auf das Betriebsstellenbuch ersetzt.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
43/53<br />
Abschnitt 2 Absatz (3) gibt die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (3) gegebene Regel<br />
zum Sichern von Weichen mit unvollständiger Zungenvorrichtung durch Handverschluss wieder.<br />
Hierbei stellt ein ergänzender Satz klar: Weil die Weiche nur befahren werden darf, wenn sie<br />
durch Handverschlüsse gesichert ist, muss der Bediener sie so lange sperren, bis die Handverschlüsse<br />
angebracht sind. Ein Verweis auf Modul 408.0471 erübrigt die Wiederholung der hierbei<br />
zu beachtenden Regeln.<br />
Abschnitt 2 Absatz (4) ist neu und verweist bezüglich der Anzahl der nach den Absätzen 1 bis 3<br />
anzubringenden Handverschlüsse auf Modul 482.9001.<br />
Abschnitt 2 Absatz (5) ist neu und stellt redaktionell klar, dass der Bediener der Signalanlage<br />
nach den Regeln in Modul 408.0233 auch einen anderen Mitarbeiter mit dem Sichern einer<br />
Weiche durch Handverschluss beauftragen darf oder muss, wenn er den Handverschluss nicht<br />
selbst anbringen kann oder darf. Die Fälle, in denen der Bediener einen Handverschluss nicht<br />
selbst anbringen darf, ergeben sich insbesondere aus Modul 482.9001 Abschnitt 5 Absatz (2),<br />
darüber hinaus sind örtliche Regelungen möglich.<br />
Abschnitt 2 Absatz (6) gibt die bisher in Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 gegebenen Regeln<br />
zum Verzicht auf Handverschluss wieder. Fließtext ersetzt hierbei die bisherige tabellarische<br />
Darstellung. In den Unterabsätzen b und c wurde der bisherige Verweis auf „die Bedingungen<br />
nach Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) b) Nr. 1“ ersetzt durch den konkreten Auftrag,<br />
den die genannte Regel bisher vorgab: Der Bediener muss feststellen, dass die Zungen<br />
und Herzstückverschlüsse in Ordnung sind. Die Vorgabe der konkreten Regel anstelle eines<br />
Verweises ist hier gerechtfertigt, weil die Regel nicht mehr Platz benötigt als der Verweis selbst.<br />
Außerdem wird ohne Querlesen klar, dass sich ein Verzicht auf Handverschluss niemals auf die<br />
Absätze (2) und (3) bezieht. Unterabsatz d lässt neu allgemein zu, den Flankenschutz zusätzlich<br />
auch durch eine andere Flankenschutzeinrichtung herzustellen. Damit stehen neben den<br />
bereits zugelassenen Möglichkeiten zusätzlich folgende Flankenschutzeinrichtungen <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
Weichen, Gleissperren und Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch<br />
ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das Wartezeichen als<br />
Flankenschutz für eine Zugfahrt dient.<br />
Beispiel: Für die gestörte Weiche 15 lässt sich durch das Sperren der Weiche 13 in Rechtslage<br />
Flankenschutz vor Fahrten aus Gleis 3 zusätzlich herstellen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
44/53<br />
Abschnitt 3 gibt die bisher in Abschnitt 2 gegebene Regel zu gestörten Gleissperren wieder.<br />
Hierbei ist der letzte Satz entfallen, da das Sichern abgestellter Fahrzeuge gegen<br />
unbeabsichtigte Bewegungen Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist. Eine<br />
entsprechende Regel gibt Modul 408.4831 Abschnitt 2 Absatz (1) vor.<br />
Abschnitt 4 gibt im ersten Absatz die bisher in Modul 408.0601 Abschnitt 4 gegebenen Regeln<br />
zu abgebundenen Weichen, Gleissperren oder Riegeln wieder. Im zweiten Absatz ersetzt ein<br />
Hinweis auf das Betriebsstellenbuch die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (1) b)<br />
unmittelbar gegebene Regel für EZMG-Stellwerke.<br />
Abschnitt 5 gibt – wie bisher in Abschnitt 3 – die Regeln <strong>zur</strong> aufgehobenen Signalabhängigkeit<br />
wieder. Im Einzelnen ergeben sich hier folgende Änderungen:<br />
Die im Absatz 1 der bisherigen Regeln gegebene Begriffsdefinition wurde in Modul<br />
408.0101A01 überführt.<br />
Abschnitt 5 Absatz (1) ist neu und ersetzt die die bisher in Abschnitt 3 Absatz (4) gegebene Regel<br />
<strong>zur</strong> sinngemäßen Anwendung des Moduls 408.0233 Abschnitt 3 Absatz (3). Der dort vorgegebene<br />
Wortlaut des Auftrages „Zug (Nummer) fährt ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals<br />
nach/aus Gleis (Nummer)“ und die entsprechende Fahrwegsicherungsmeldung lassen sich in<br />
der Praxis nicht einfach „sinngemäß“ auf eine Zugfahrt bei aufgehobener Signalabhängigkeit<br />
übertragen: Eine Zugfahrt bei aufgehobener Signalabhängigkeit findet definitionsgemäß bei<br />
Fahrt zeigendem Hauptsignal statt. Hierbei ist der Bediener der Signalanlage für Prüfung und<br />
Sicherung alleine zuständig. Auch muss der Fahrdienstleiter einen Auftrag <strong>zur</strong> Sicherung weder<br />
für einen bestimmten Zug noch für ein bestimmtes Gleis geben, da die Prüfung und Sicherung<br />
einer Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit nicht wiederholt werden muss, solange die<br />
Weiche in derselben Lage befahren wird (siehe Abschnitt 1 Absatz (1) d), bisher Modul<br />
408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) b) Nr. 1) und eine in einer bestimmten Lage gesicherte Weiche<br />
für Fahrten in oder aus unterschiedlichen Gleisen verwendet werden kann. Stattdessen gibt die<br />
neue Regel vor, dass der Bediener der Signalanlage, wenn er nicht selbst Fahrdienstleiter ist,<br />
dem Fahrdienstleiter eine aufgehobene Signalabhängigkeit mitteilen muss. Dies ist zum einen<br />
aus Sicherheitsgründen erforderlich: Der Fahrdienstleiter muss nach Abschnitt 5 Absatz (5) Befehle<br />
10 erteilen. Dies kann er nur, wenn von der aufgehobenen Signalabhängigkeit im Fahrwegprüfbezirk<br />
eines anderen Bedieners weiß. Zum anderen steckt hinter der Mitteilung ein dispositiver<br />
Aspekt: Der Bediener muss eine Weiche bei aufgehobener Signalabhängigkeit nach<br />
jedem Umstellen erneut prüfen und sichern; es ist daher sinnvoll, dass der Fahrdienstleiter dies<br />
bei seinen dispositiven Vorgaben berücksichtigt und dem Bediener die erforderliche Lage vorgibt,<br />
um diese dann für möglichst viele Zugfahrten in derselben Lage zu verwenden. Da die<br />
Verständigung zwischen Bediener und Fahrdienstleiter stattfinden muss, bevor der Bediener mit<br />
dem Prüfen und Sichern beginnt, ist die Regel <strong>zur</strong> Verständigung als erster Absatz des Abschnittes<br />
5 platziert.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Abschnitt 5 Absatz (2) ist neu und gibt redaktionell an der passenden Stelle die bisher in Modul<br />
408.0231 Abschnitt 2 gegebenen Regeln wieder, die der Bediener der Signalanlage bei der<br />
Prüfung einer Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit beachten muss. Die nachfolgende<br />
Grafik gibt die bisher geltende Regel in Modul 408.0231 Abschnitt 2 a wieder; in die zutreffenden<br />
Felder des Ablaufdiagramms sind Zahlen eingearbeitet, die den Vergleich in den nachfolgenden<br />
Erläuterungen ermöglichen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
45/53<br />
Der einleitende Satz in Absatz (2) gibt wie bisher in und wie in Modul 408.0231 Abschnitt 2<br />
Absatz (1) b) Nr. 2 vor, dass sich die Prüfung bei aufgehobener Signalabhängigkeit auf die betroffenen<br />
Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen bezieht.<br />
Im Einzelnen:<br />
• Absatz 2 a gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 a) unter bis gegebenen Regeln<br />
für Gleisbildstellwerke wieder, die auf die aufgehobene Signalabhängigkeit zutreffen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Entfallen ist die bisherige Vorgabe in , dass der Bediener der Signalanlage bei einer<br />
ferngestellten Weiche oder Gleissperre, die nicht durch Handverschluss gesichert ist, wenn<br />
der Verschluss angezeigt wird, die richtige Stellung des Stellungsmelders feststellen musste.<br />
Diese Vorgabe trifft auf aufgehobene Signalabhängigkeit nicht zu: Zugfahrten finden bei aufgehobener<br />
Signalabhängigkeit auf Hauptsignal statt; der Bediener könnte dazu verleitet werden,<br />
den Verschluss dadurch zu erzeugen, dass er das Hauptsignal auf Fahrt stellt, obwohl<br />
die bisher anschließend vorgeschriebene Feststellung der richtigen Stellung anhand des<br />
Stellungsmelders eine Bedingung für die Zulassung der Zugfahrt durch Fahrtstellung des<br />
Hauptsignals war.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
46/53<br />
Absatz (2) a) 1. Anstrich gibt die bisher in gegebene Regel <strong>zur</strong> „Blinklichtprüfung“ wieder.<br />
Hierbei beschreibt die Regel die Feststellungen konkreter als die bisherige Fassung: Der<br />
Fahrdienstleiter muss prüfen, ob der Stellungs- und Überwachungsmelder das Umstellen als<br />
Blinklicht und die Endstellung als Ruhelicht anzeigt.<br />
Absatz (2) a) 2. bis 4. Anstrich gibt die bisher in gegebene Regel wieder. Hierbei wurden<br />
redaktionell zusammengehörende Sachverhalte in je einem eigenen Anstrich wiedergegeben.<br />
• Absatz (2) b) gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (1) b) Nr. 2 gegebenen<br />
Regeln wieder, soweit sie eine aufgehobene Signalabhängigkeit betreffen.<br />
Hierbei gibt der 1. Anstrich die bisher in 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (1) b) Nr. 2 im ersten<br />
Anstrich gegebene Regel wieder und fordert zusätzlich, dass Stell- und Riegelhebel „in der<br />
richtigen Endstellung stehen“ müssen, das heißt zum einen in der Stellung, die der Verschlussplan<br />
fordert und zum anderen in der Endlage, also mit eingerasteter Handfalle. Diese<br />
Prüfung ist erforderlich, weil bei mechanischen Stellwerken das Nicht-Erreichen der Endlage<br />
nicht automatisch als Störung erkannt wird.<br />
Der 2. Anstrich entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz 1 b Nr. 2 im zweiten<br />
Anstrich gegebene Regel wieder<br />
• Absatz (2) c) entspricht dem bisherigen einleitenden Satz in Modul 408.0231 Abschnitt 2<br />
Absatz (2). Er verweist bezüglich der Prüfung der richtigen Stellung an der Außenanlage auf<br />
Abschnitt 1.<br />
Abschnitt 5 Absatz (3) verweist bezüglich des Sicherns einer Weiche, deren Signalabhängigkeit<br />
aufgehoben ist, auf Abschnitt 2.<br />
Abschnitt 5 Absatz (4) ersetzt und erweitert die bisher in Abschnitt 3 Absatz (5) gegebene Regel<br />
<strong>zur</strong> Verwendung einer Sperre. Die bisherige Regel hatte lediglich gefordert, eine Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 13 anzubringen bzw. einzugeben. Mit dieser Sperre sind die betroffene<br />
Weichen, Riegel, Gleissperren oder Sperrsignale lediglich gegen Umstellen gesperrt. Die erweiterten<br />
Regeln erfüllen weitere Anforderungen, die durch Merkhinwiese und Sperren sichergestellt<br />
werden müssen, und zwar<br />
‣ auffällige Kennzeichnung der Besonderheit<br />
‣ Verhinderung unzulässiger Bedienungen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
‣ Verhinderung unzulässiger automatischer Abläufe<br />
‣ Erinnerung an eine Besonderheit, die vor einer zulässigen Bedienung zu beachten ist<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Im Einzelnen erfüllen die neuen Regeln die oben genannten Anforderungen wie folgt:<br />
• Nach Unterabsatz a) muss der Bediener der Signalanlage den neuen Merkhinweis „!“ an der<br />
betroffenen Weiche, Gleissperre oder am Sperrsignal anbringen bzw. eingeben. Dieser<br />
Merkhinweis weist den Bediener auffällig auf die Besonderheiten bei Prüfung und Sicherung<br />
hin. In elektronischen Stellwerken hat der Merkhinweis „!“ Sperrwirkung: Er verhindert unzulässige<br />
Bedienungen und unzulässige automatische Abläufe (Zuglenkung) und erinnert an
47/53<br />
die vor einer zulässigen Bedienung zu beachtende Besonderheit, indem er eine Sperrumgehung<br />
erzwingt, bevor die Weiche befahren werden kann.<br />
Bei elektronischen Stellwerken können an Sperrsignalen keine Merkhinweise eingegeben<br />
werden. Deshalb gilt die Forderung hierfür nicht. Der Fahrdienstleiter kann stattdessen sofort<br />
die Haltstellung des Sperrsignals feststellen und es nach Unterabsatz e) sichern, indem er es<br />
sperrt.<br />
Für elektronische Stellwerke wird der neue Merkhinweis „!“ als weitere Funktion spezifiziert.<br />
Bis zu dessen Realisierung kann der Fahrdienstleiter eine Kombination des Merkhinweises<br />
„*“ mit dem Eintrag „!“ in der Kommunikationsanzeige und des Merkhinweises „ARB“ verwenden.<br />
Hierbei dient der Merkhinweis „*“ der auffälligen Kennzeichnung und der Merkhinweis<br />
„ARB“ erzeugt die Sperrwirkung. Merkhinweis „ARB“ eignet sich insofern, weil er von<br />
seiner eigentlichen Aufgabe her auf der freien Strecke angewendet wird und somit bei der<br />
überwiegend im Bahnhof auftretenden aufgehobenen Signalabhängigkeit in der Regel nicht<br />
gleichzeitig in seiner ursprünglichen Funktion verwendet wird.<br />
• Nach Unterabsatz b) muss der Fahrdienstleiter bei einem mechanischen oder elektromechanischem<br />
Stellwerk Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14 an den Befehlsabgabefeldern<br />
der betroffenen Zugstraßen anbringen, wenn er die betroffene Weiche, Gleissperre o-<br />
der das betroffene Sperrsignal nicht selbst bedient. Der Fahrdienstleiter hat damit auch dann<br />
einen Merkhinweis, wenn er nicht Bediener der Weiche ist und somit Merkhinweis nach Unterabsatz<br />
a) nicht anbringen kann.<br />
• Nach Unterabsatz c) muss der Bediener „Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 anbringen<br />
bzw. eingeben, bis die betroffene Weiche, die Gleissperre oder das Sperrsignal gesichert ist<br />
bzw. bis die Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss nach Abschnitt 2 Absatz 6<br />
erfüllt sind.“ Diese Vorgabe verhindert unzulässige Bedienungen bei mechanischen, elektromechanischen<br />
und bei Relaisstellwerken. Sie berücksichtigt dabei die bei aufgehobener<br />
Signalabhängigkeit möglichen (Zwischen)zustände, in denen eine Weiche entweder (noch)<br />
nicht befahren oder als Flankenschutzeinrichtung verwendet werden darf bzw. erst nach Prüfung<br />
und ggf. Sicherung befahren werden oder als Flankenschutzeinrichtung verwendet werden<br />
darf.<br />
Wenn z. B. Arbeiten bei aufgehobener Signalabhängigkeit in Zugpausen durchgeführt werden<br />
sollen, ist es nicht erforderlich, die betroffene Weiche zu prüfen und zu sichern. In diesem<br />
Fall verhindert die Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 ein irrtümliches Befahren bzw.<br />
die Verwendung der Weiche als Schutzweiche.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wenn eine Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit vom Herzstück aus befahren werden<br />
soll, muss deren Stellung nach den Regeln in Abschnitt 5 Absatz (2) festgestellt werden.<br />
Eine Sicherung durch Handverschluss ist nicht erforderlich; der Bediener der Signalanlage<br />
sichert die Weiche durch Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 (s. Unterabsatz e). Daraus<br />
folgt: Der Bediener der Signalanlage darf einen Teil der Sperren, nämlich diejenigen, die das<br />
Befahren der Weiche vom Herzstück her verhindern, entfernen, nachdem er die Feststellungen<br />
nach Abschnitt 5 Absatz (2) getroffen hat und die Weiche gesichert ist.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
48/53<br />
Wenn eine Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit gegen die Spitze befahren werden<br />
soll, muss deren Stellung nach den Regeln in Abschnitt 1 Absatz (1) d) an der Außenanlage<br />
festgestellt werden; außerdem muss die Weiche nach Abschnitt 2 Absatz (1) d) durch Handverschluss<br />
und nach Unterabsatz e) durch Sperre nach Modul 408.0402 Nr. 13 gesichert<br />
sein. Daraus folgt: Der Bediener darf Sperren, die das Befahren der Weiche von der Spitze<br />
her verhindern, entfernen, sobald die Weiche geprüft und gesichert ist. Wenn der Bediener<br />
auch Fahrdienstleiter ist, verbleiben allerdings die Sperren nach Unterabsatz e) für die Fälle,<br />
bei denen er Befehl erteilen muss.<br />
Wenn eine Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzweiche ist, muss der<br />
Bediener deren Stellung nach den Regeln in Abschnitt 1 an der Außenanlage feststellen und<br />
sie nach Abschnitt 2 Absatz (1) d) durch Handverschluss und nach Unterabsatz e) durch<br />
Sperre nach Modul 408.0402 Nr. 13 sichern bzw. der Bediener muss feststellen, dass die<br />
Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss nach Abschnitt 2 Absatz (6) erfüllt sind.<br />
Daraus folgt: Der Bediener darf Sperren, die das Einstellen einer Zugstraße verhindern, für<br />
welche die Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzweiche ist, wieder<br />
entfernen, wenn die Weiche durch Handverschluss gesichert ist oder wenn er auf Handverschluss<br />
verzichten darf, weil er Flankenschutz beispielsweise durch eine andere Flankenschutzeinrichtung<br />
herstellen kann.<br />
Eine Gleissperre, deren Signalabhängigkeit aufgehoben ist, muss der Bediener der Signalanlage<br />
nach Abschnitt 5 Absatz (2) prüfen und nach Unterabsatz e) (s. u.) sichern, indem er<br />
sie gegen Umstellen sperrt. Auch hier darf der Bediener Sperren, die das Einstellen einer<br />
Zugstraße verhindern, für welche die Gleissperre mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzeinrichtung<br />
ist, wieder entfernen, wenn die Gleissperre geprüft und gesichert ist.<br />
Ein Sperrsignal, dessen Signalabhängigkeit aufgehoben ist, muss der Bediener der Signalanlage<br />
nach Abschnitt 5 Absatz (2) prüfen und nach Unterabsatz d) (s. u.) sichern, indem er<br />
es sperrt. Auch hier darf der Bediener Sperren, die das Einstellen einer Zugstraße verhindern,<br />
für welche das Sperrsignal mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzeinrichtung<br />
ist, wieder entfernen, wenn das Sperrsignal geprüft und gesichert ist.<br />
Für Elektronische Stellwerke sind aus der Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 keine Maßnahmen<br />
erforderlich, weil sich die Sperrwirkung in Bezug auf das Befahren einer Weiche bereits<br />
aus dem Merkhinweis „!“ nach Unterabsatz a) ergibt; die Besonderheiten in Bezug auf<br />
die Verwendung einer Weiche oder Gleissperre bzw. eines Sperrsignals mit aufgehobener<br />
Signalabhängigkeit als Flankenschutzeinrichtung regelt Unterabsatz d) (s. u.).<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
• Unterabsatz d) regelt eine Besonderheit bei Elektronischen Stellwerken: Die Sperrwirkung<br />
des Merkhinweises „!“ gemäß Unterabsatz a) besteht nur für das Befahren der Weiche, nicht<br />
für ihre Verwendung als Schutzweiche. Ebenso wenig besteht eine Sperrwirkung, wenn eine<br />
Gleissperre als Flankenschutzeinrichtung mit dem Merkhinweis „!“ gekennzeichnet sind.<br />
Deshalb schreibt Unterabsatz d) vor: Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „!“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 14 an der Fahrwegweiche anbringen, für die die betroffene Weiche oder Gleissperre<br />
bzw. das betroffene Sperrsignal Flankenschutzeinrichtung ist. Dies ist so lange erforderlich,<br />
bis die betroffene Flankenschutzeinrichtung geprüft und gesichert ist bzw. bis die<br />
Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss bei einer Schutzweiche erfüllt sind. So-<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
49/53<br />
mit entsteht bei elektronischen Stellwerken durch die Kombination des während des gesamten<br />
Bestehens anzubringenden Merkhinweises „!“ nach Unterabsatz a) und des bis <strong>zur</strong> Sicherung<br />
der betroffenen Weiche durch Handverschluss usw. anzubringenden Merkhinweises<br />
„!“ nach Unterabsatz d) eine vergleichbare Wirkung wie für mechanische, elektromechanische<br />
und Relaisstellwerke nach Unterabsatz c).<br />
• Nach Unterabsatz e) muss der Bediener der Signalanlage nach wie vor die bereits bisher<br />
vorgegebene Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben. Eine redaktionelle<br />
Umstellung stellt hierbei klar: Der Relativsatz („, die Flankenschutzeinrichtungen sind,“)<br />
bezieht sich nur auf Gleissperren und Sperrsignale. Der Bediener der Signalanlage muss bei<br />
Weichen immer eine Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen oder eingeben, also<br />
auch dann, wenn diese ausschließlich Fahrwegweiche sein sollten. Dies ist erforderlich, weil<br />
das Sperren der Weiche gegen Umstellen auch bei einer Fahrwegweiche ein unzulässiges<br />
oder irrtümliches Umstellen ebenso verhindert wie ein unzulässiges automatisches Umstellen.<br />
• Weiterhin muss der Fahrdienstleiter nach Unterabsatz f) für Zugstraßen, für die Befehle 10<br />
nach Abschnitt 5 Absatz (5) erforderlich sind, Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 anbringen<br />
bzw. eingeben. Dies erinnert den Fahrdienstleiter an seine Aufgabe, den Zügen Befehl 10 zu<br />
erteilen und erfüllt dadurch die o. g. Funktion „Erinnerung an vor einer zulässigen Bedienung<br />
zu beachtende Besonderheit“. Da bei einem Elektronischen Stellwerk der Merkhinweis „!“<br />
nach Unterabsatz b) bereits die Sperrumgehung erzwingt, ist bei ESTW keine weitere Sperre<br />
erforderlich.<br />
• Schließlich muss der Fahrdienstleiter nach Unterabsatz g) Selbststellbetrieb <strong>zur</strong>ücknehmen<br />
und darf Fahrstraßen nicht eingespeichert haben und er muss bei Relaisstellwerken nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 7 eine Hilfssperre an die Einschalttaste für den Selbststellbetrieb anbringen.<br />
Dies verhindert, dass Fahrstraßen selbsttätig einlaufen, bevor die Weiche mit aufgehobener<br />
Signalabhängigkeit geprüft und gesichert ist bzw. bevor der Fahrdienstleiter Befehl<br />
10 erteilt hat.<br />
Beispiele:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
[Beispiele noch einzuarbeiten]<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Abschnitt 5 Absatz (5) gibt die bisher in Abschnitt 3 Absatz (2) gegebene Regel <strong>zur</strong> zulässigen<br />
Geschwindigkeit inhaltlich unverändert wieder. Redaktionell wurde die Besonderheit der Ausweichanschlussstellen<br />
vor den Verzicht auf Befehl 10 (bisher Befehl 9) platziert.<br />
Abschnitt 5 Absatz (6) gibt die bisher in Abschnitt 3 Absatz (3) gegebene Regel zum Verbot<br />
gefährdender Fahrten inhaltlich unverändert wieder.
50/53<br />
[Noch zu erläutern: Abschnitte 6 bis 9, hierher verschoben aus 408.0911.]<br />
Modul 408.0611 – Unregelmäßigkeiten an Signalen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0611, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0611 1<br />
2 408.0611 2<br />
3 408.0611 3<br />
4 408.0611 4<br />
5 408.0611 5<br />
6 408.0611 6<br />
7 408.0611 7<br />
8 (1) 408.0611 8<br />
8 (2) neu<br />
9 408.0611 9<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 8 Absatz 2 regelt neu die Besonderheiten, die der Fahrdienstleiter bei einem gestörten<br />
Sperrsignal beachten muss, das nach Modul 301.0002 Abschnitt 8 e) mit einem weißen<br />
Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichnet ist:<br />
• Wenn ein Zug an einem erloschenen Signal halten soll, genügt es nicht, wenn der Fahrdienstleiter<br />
die Bestimmungen für Hauptsignale sinngemäß anwendet und den Triebfahrzeugführer<br />
lediglich mündlich über die Störung verständigt, da ein erloschenes Signal,<br />
das mit einem solchen Mastschild gekennzeichnet ist, für Züge keine Bedeutung<br />
hat. Der Fahrdienstleiter muss deshalb den Triebfahrzeugführer mit Befehl 12 anweisen,<br />
vor dem gestörten Signal zu halten. Das erloschene Signal mit seinem Mastschild und<br />
seiner Bezeichnung dient hierbei als markanter Punkt, den der Fahrdienstleiter im Befehl<br />
nennen muss.<br />
• Umgekehrt ist es nicht erforderlich, für die Vorbeifahrt an einem gestörten Signal, das<br />
mit einem weißen Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichnet ist, einen Befehl<br />
2 zu erteilen.<br />
Modul 408.0621 – Einrichtungen des Bahnhofsblocks gestört<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0621, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0621<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
51/53<br />
Das Modul wurde lediglich redaktionell überarbeitet.<br />
Modul 408.0622 – Einrichtungen des Streckenblocks gestört<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0622, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0622<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
In Abschnitt 1 Absatz (4) wurde redaktionell klargestellt, dass die bisherige sinngemäße Anwendung<br />
der Regeln nach den Absätzen (2) bis (3) bei wiederholtem Eintritt der Störung das<br />
Einführen von Räumungsprüfung auf Zeit erfordert.<br />
In Abschnitt 1 Absatz (2) wurden Bezüge auf die Fälle nach Modul 408.0463 Abschnitt 4 Absatz<br />
(2) sowie 408.0481 Abschnitt 6 Absatz (4) c) hergestellt. Auch nach Fahrten im Gegengleis und<br />
nach Sperrfahrten können Situationen eintreten, in denen die Grundstellung des selbsttätigen<br />
Streckenblocks nicht hergestellt werden kann. In diesen Fällen ist das Verfahren nach Absatz 2<br />
ebenso anzuwenden.<br />
Modul 408.0625 – Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof oder in einer Abzweigstelle gestört<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0625, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 408.0625 1<br />
2 408.0625 2<br />
3 408.0625 3<br />
4 (1) 408.0911 5 (1)<br />
4 (2) 408.0911 5 (2)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Abschnitt 4 gibt die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 5 gegebenen Regeln wieder.<br />
Modul 408.0631 – Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0631, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0631<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Modul 408.0632 – Warnen von Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0632, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
52/53<br />
Neu: Modul 408.0632, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Dem Betreiber von Bahnsteigen kommt die Verpflichtung zu, Reisende auf dem Bahnsteig ab<br />
einer bestimmten örtlich festgelegten Geschwindigkeit vor Zugfahrten zu warnen. Es stehen ihm<br />
dabei sowohl technische als auch organisatorische Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verfügung. Fallen technische<br />
Systeme <strong>zur</strong> Reisendenwarnung aus oder können organisatorische Maßnahmen nicht<br />
oder nicht zeitgerecht ergriffen werden, ist der Betreiber der Bahnsteige verpflichtet, dies der<br />
<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> unverzüglich zu melden. Es sind anderweitige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die<br />
geeignet sind, Reisende am Bahnsteig vor den Gefahren von Zugfahrten zu schützen. Hierzu<br />
wurden neue Regeln in Modul 408.0632 geschaffen, die in Abschnitt 1 abgestufte Maßnahmen<br />
für den Fall vorsehen, dass der Betreiber der Bahnsteige seiner Verpflichtung einer Reisendenwarnung<br />
vorübergehend nicht nachkommen kann. Abschnitt 1 Nr. 1 sieht vor, dass durchfahrende<br />
Züge, für die keine Notwendigkeit besteht, das betroffene Bahnsteiggleis zu benutzen,<br />
abweichend vom Fahrplan für Zugmeldestellen durch andere Gleise zu führen sind, an denen<br />
sich keine betroffenen Bahnsteige befinden. Stehen andere geeignete Gleise nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
und müssen Züge durch die betroffenen Bahnsteiggleisen gefahren werden, sind Triebfahrzeugführer<br />
nach Abschnitt 1 Nr. 2 mit Befehl 10 zu beauftragen, die im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra festgelegte Geschwindigkeit am Bahnsteig zu fahren. Der Fahrdienstleiter<br />
muss dem Triebfahrzeugführer hierzu den neuen Grund Nr. 38 angeben. Die im Betriebsstellenbuch<br />
vorgegebene reduzierte Geschwindigkeit ergibt sich aus einer örtlich für jeden betroffenen<br />
Bahnsteig vom Betreiber dieser Einrichtungen durchgeführten Risikobetrachtung. Die daraus<br />
resultierenden Geschwindigkeiten werden dem Ersteller des Betriebsstellenbuches mitgeteilt<br />
und für den Fahrdienstleiter dort aufgenommen. Da das Erteilen von Befehlen stets auf ein<br />
notwendiges Maß beschränkt bleiben soll, ist in Abschnitt 1 Nr. 2 ein Ausnahmetatbestand enthalten,<br />
wonach der Fahrdienstleiter nach Möglichkeit durch eine ggf. vorhandene abweichende<br />
Fahrstraßenwahl eine unterhalb oder gleich der reduzierten Geschwindigkeit liegende signalisierte<br />
Geschwindigkeit am rückgelegenen Hauptsignal anzeigen kann. Der Vorteil liegt in einem<br />
Sicherheitsgewinn, da nun die angeordnete Geschwindigkeit signalmäßig und durch die Zugbeeinflussung<br />
überwacht wird. Um zu verhindern, dass Zugstraßen während dieser vorübergehend<br />
eingeführten Maßnahme selbsttätig einlaufen, muss der Fahrdienstleiter nach Abschnitt 1<br />
Nr. 3 Selbststellbetrieb ausschalten und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Es ist<br />
Sperre nach Modul 408.403 Abschnitt 2 Nr. 7 anzubringen. Meldet die dem Fahrdienstleiter im<br />
Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bekannt gegebene Stelle, dass das Warnen von Reisenden<br />
im notwendigen Umfang wieder möglich ist, so können die genannten betrieblichen Ersatzmaßnahmen<br />
entfallen.<br />
Modul 408.0641– Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0641, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Neu<br />
1 (1) 408.0641 1 (1)<br />
1 (2) 408.0641 1 (2)<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.
53/53<br />
Neu: Modul 408.0641, Abschnitt, Absatz usw.<br />
1 (3) Neu<br />
2 408.0641 2<br />
3 408.0641 3<br />
4 408.0641 4<br />
5 408.0641 5<br />
6 408.0641 6<br />
7 408.0641 7<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Es wurde ein neuer Abschnitt 1 Absatz (3) gebildet. Darin wird das Anbringen bzw. Eingeben<br />
des neu eingeführten Merkhinweis „Bef“ sowie entsprechender Sperre vorgeschrieben. Weiterhin<br />
darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Dies<br />
stellt sicher, dass der Fahrdienstleiter vor Zulassung einer Fahrt in Richtung einer Stelle, die nur<br />
mit verminderter Geschwindigkeit befahrbar ist, an das Erteilen des Befehls 10 erinnert wird.<br />
Modul 408.0651 – Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung<br />
Übersicht Neu - Alt<br />
Neu: Modul 408.0651, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Gesamtes Modul 408.0651<br />
Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />
Aufheben von Ausnahmegenehmigungen <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 - Züge fahren und Rangieren<br />
Mit Neuherausgabe der Ril 408 - Fahrdienstvorschrift – werden folgende Ausnahmegenehmigungen<br />
ungültig:<br />
• Nr. 104 (Kritische Wettersituationen (Sturmwarnungen), gültig ab 01.04.2013) ungültig.<br />
• Nr 105 (Ausn. 105) - Warnen v. Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich<br />
• Nr 106 - Modul 408.0601; Aufgehobene Signalabhängigkeit; neue Regeln zu Merkhinweisen<br />
und Sperren<br />
• Nr 107 - Modul 408.0483 "Auf dem Gegengleis fahren" - Signale Ne 1
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren und Rangieren 408.0101<br />
Inhalt und zusätzliche Regeln Seite 1 von 2<br />
1 Inhalt<br />
Die Modulgruppen 408.01 - 06 und 408.48 9 enthalten die wesentlichen Regeln für<br />
den Bahnbetrieb.<br />
Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen.<br />
Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.<br />
2 Zusätzliche oder abweichende Regeln<br />
(1) Zusätzliche oder abweichende Regeln werden in den Örtlichen Richtlinien <strong>zur</strong><br />
Richtlinie 408.01 - 09 und im Auftragsbuch können gegeben sein:. Örtliche Richtlinien<br />
werden für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und für das Zugpersonal getrennt<br />
herausgegeben.<br />
Wenn Regeln in den Örtlichen Richtlinien gegeben sein können, ist darauf hingewiesen.<br />
Zusätzliche oder abweichende Regeln können<br />
- durch Örtliche Zusätzeim Betriebsstellenbuch,<br />
- in einer Fahrplananordnung oder Beförderungsanordnung,<br />
- in einer Betra - soweit in den Modulen 408.0101 bis 408.0911 auf die Betra<br />
hingewiesen ist - ,<br />
- im Auftragsbuch,<br />
- in einer Fahrplananordnung oder Beförderungsanordnung in der La oder<br />
- in Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken.<br />
Wenn Regeln im Betriebsstellenbuch gegeben sein können, ist darauf hingewiesen.<br />
(2) a) Im Betriebsstellenbuch sind Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstellen genannt.<br />
b) Im Betriebsstellenbuch sind die maßgebenden Neigungen einschließlich der<br />
Neigungswechsel der Streckenabschnitte zwischen Zugmeldestellen angegeben.<br />
c) Die durchgehenden Hauptgleise einer zweigleisigen Bahn werden nach der<br />
Fahrtrichtung der Züge im Regelbetrieb bezeichnet. Im Betriebsstellenbuch<br />
kann die Bezeichnung ergänzt sein.<br />
d) Wenn ein Bahnhof in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt ist, sind diese<br />
im Betriebsstellenbuch beschrieben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
e) Auf eingleisigen Strecken ist im Betriebsstellenbuch angegeben, welchem<br />
Fahrdienstleiter selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks<br />
zugeteilt sind.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
f) Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz<br />
gegeben sein.<br />
g) Die Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke ist bei besonderen örtlichen<br />
Verhältnissen im Betriebsstellenbuch festgelegt.<br />
h) Im Betriebsstellenbuch ist angegeben, ob<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 23.08.2013
408.0101 Züge fahren und Rangieren<br />
Seite 2 von 2<br />
Inhalt und zusätzliche Regeln<br />
- Selbststellbetrieb (Selbststellbetrieb für einzelne Zugstraßen),<br />
- Selbststellbetrieb (Signalselbststellbetrieb),<br />
- Selbststellbetrieb (Programmselbststellbetrieb),<br />
- Selbststellbetrieb (Durchfahrbetrieb),<br />
- Selbststellbetrieb (Zuglenkung mit Lenkziffer) oder<br />
- Zuglenkung mit Lenkplan<br />
vorhanden ist.<br />
i) Im Betriebsstellenbuch kann angeordnet sein, dass einzelne Zugfolgestellen für<br />
bestimmte Zeiten aus der Regelung der Zugfolge ausgeschaltet werden.<br />
j) Im Betriebsstellenbuch können andere Zugfolgestellen als Bahnhöfe, Abzweigstellen<br />
und Überleitstellen zu Zugmeldestellen erklärt sein.<br />
3 Ausnahmen<br />
Ausnahmen von den Regeln genehmigt ausschließlich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> - Betriebsverfahren<br />
- . Sie werden Ihnen im Auftragsbuch bekannt gegeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 23.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.01012A01<br />
Begriffe Seite 1 von 13<br />
Ablaufen, Abdrücken<br />
Ablaufen ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Schwerkraft im Allgemeinen von<br />
einem Ablaufberg herab, über den die Fahrzeuge abgedrückt werden.<br />
Abstoßen<br />
Abstoßen ist das Bewegen geschobener, nicht mit einem arbeitenden Triebfahrzeug<br />
gekuppelter Fahrzeuge durch Beschleunigen, so dass die Fahrzeuge<br />
allein weiterfahren, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.<br />
Abzweigstellen<br />
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke<br />
auf eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre Blocksignale<br />
begrenzt.<br />
Anschlussbahnhöfe<br />
Anschlussbahnhöfe haben besondere Aufgaben bei der Meldung der Züge. In den<br />
Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist bestimmt, ob ein<br />
Bahnhof Anschlussbahnhof ist und es sind die benachbarten Anschlussbahnhöfe<br />
genannt.<br />
Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen<br />
Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes<br />
Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden<br />
a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben<br />
wird,<br />
b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben<br />
wird (Ausweichanschlussstellen).<br />
Anzeigegeführt<br />
Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den<br />
Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d. h. Führungsgrößen<br />
im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten<br />
kontinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt.<br />
Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Arbeitendes Triebfahrzeug<br />
Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
aS-Zug<br />
aS-Züge sind Züge mit häufig vorkommenden außergewöhnlichen Sendungen, die im<br />
Fahrplan für Zugmeldestellen und Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter der<br />
Zugnummer gekennzeichnet sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
408.01021A01 Züge fahren<br />
Seite 2 von 13<br />
Begriffe<br />
Aufdrücken<br />
Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif<br />
stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.<br />
Aufgehobene Signalabhängigkeit<br />
Signalabhängigkeit ist aufgehoben, wenn ein Hauptsignal auf Fahrt gestellt werden<br />
kann und<br />
- eine Fachkraft im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt<br />
hat<br />
oder<br />
- die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen nicht ordnungsgemäß wirken.<br />
Bahnanlagen<br />
Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.<br />
Bahnbetrieb<br />
Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen.<br />
Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.<br />
Bahnhöfe, Bahnhofsteile<br />
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen,<br />
enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in<br />
Bahnhofsteile unterteilt sein. Die Bahnhofsteile können durch Zwischensignale<br />
gegeneinander abgegrenzt sein.<br />
Balise, Balisengruppe<br />
Eine Balise ist ein im Gleis angeordnetes Datenübertragungselement.<br />
Bei ETCS übertragen Balisen Informationen <strong>zur</strong> Fahrzeugortung. Um die Fahrtrichtung<br />
eindeutig herleiten zu können, können Balisen zu einer Balisengruppe zusammengefasst<br />
sein. Bei ETCS -Level 1 übertragen schaltbare Balisen zusätzlich <strong>zur</strong> Ortung<br />
auch Fahrterlaubnisse. An Signalen Ne 14 sind Balisen mit der Information „Halt in<br />
ETCS-Betriebsart SR“ verlegt.<br />
Bei Neigetechnik übertragen Balisen Informationen für die Geschwindigkeitsüberwachung<br />
für Neigetechnik.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Bedarfshalt<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten<br />
muss, wenn<br />
- der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält,<br />
- der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
Züge fahren 408.01021A01<br />
Begriffe Seite 3 von 13<br />
- die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch<br />
anzeigt oder<br />
- der Zugführer den Triebfahrzeugführer nicht verständigt hat, dass der Halt ausfallen<br />
darf.<br />
Beidrücken<br />
Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.<br />
Betriebshalt<br />
Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten<br />
muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal erhält.<br />
Betriebsstellen<br />
Betriebsstellen sind<br />
a) Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte,<br />
Haltestellen, Deckungsstellen oder<br />
b) Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung<br />
und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen.<br />
In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen oder in einer Betra sind<br />
Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstellen genannt.<br />
In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal ist für Bahnhöfe und<br />
Anschlussstellen die maßgebende Neigung angegeben, wenn sie größer ist als<br />
2,5 ‰ (1 : 400).<br />
In den Örtlichen Richtlinien ist angegeben, an welcher Stelle Hemmschuhe oder Radvorleger<br />
aufbewahrt werden müssen.<br />
In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen sind die maßgebenden<br />
Neigungen einschließlich der Neigungswechsel der Streckenabschnitte zwischen<br />
Zugmeldestellen angegeben.<br />
Blockstellen<br />
Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle<br />
kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle,<br />
Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.<br />
Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.<br />
Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Blockstellen für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als<br />
virtuelle Blockstellen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Blockstrecken<br />
Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von<br />
Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigegeführte<br />
Züge.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
408.01021A01 Züge fahren<br />
Seite 4 von 13<br />
Begriffe<br />
Deckungsstellen<br />
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb<br />
insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen,<br />
Gleisverschlingungen oder Baustellen sichern.<br />
Durchgehende Hauptgleise<br />
Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung<br />
in den Bahnhöfen.<br />
Die durchgehenden Hauptgleise einer zweigleisigen Bahn werden nach der Fahrtrichtung<br />
der Züge im Regelbetrieb bezeichnet. In den Örtlichen Richtlinien kann die<br />
Bezeichnung ergänzt sein.<br />
Einfahrweiche<br />
Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der<br />
freien Strecke her befahren wird.<br />
ETCS-Halt<br />
Ein ETCS-Halt ist die Stelle, an der die Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges<br />
endet. Dem Triebfahrzeugführer wird ein ETCS-Halt durch eine Zielgeschwindigkeit<br />
von 0 km/h angekündigt und durch eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt.<br />
In ETCS-Betriebsart SR wird dem Triebfahrzeugführer ein ETCS-Halt durch ein<br />
Signal Ne 14 angezeigt.<br />
Fahrdienstleiter<br />
Fahrdienstleiter regeln die Durchführung der Zugfahrten.<br />
Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein (Örtliche Richtlinien).<br />
Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf<br />
zweigleisigen Strecken dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf<br />
eingleisigen Strecken dem einem festgelegten Fahrdienstleiter der in den Örtlichen<br />
Richtlinien genannten Zugmeldestelle zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der<br />
übrigen Blockbauformen, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht<br />
besetzte Bahnhöfe oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fahrdienstleiter<br />
besetzt, der die Signalanlagen dieser Stellen bedient.<br />
Fahrplanhalt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt<br />
zum Sichern eines Bahnübergangs.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Fahrterlaubnis<br />
Die Fahrterlaubnis ist die Erlaubnis für einen ETCS-geführten Zug, bis zu einer bestimmten<br />
Stelle, dem ETCS-Halt, zu fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
Züge fahren 408.01021A01<br />
Begriffe Seite 5 von 13<br />
Fahrtstellung eines Hauptsignals, Hauptsignal auf Fahrt stellen<br />
Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Formulierungen wie „ein Hauptsignal auf Fahrt<br />
stellen“ umfassen jede Signalstellung eines Hauptsignals im Sinne des Moduls<br />
301.0002 Abschnitt 1 g, die es dem Triebfahrzeugführer eines Zuges erlaubt, an dem<br />
Signal vorbeizufahren, z. B. Signal Hp 2, Ks 1, Hl 3a, Sv 4.<br />
Fahrzeuge<br />
Fahrzeuge werden unterschieden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen.<br />
Fehlleitung, fehlleiten<br />
Ein Zug wird fehlgeleitet, wenn er in einen Fahrweg eingelassen wird, der nicht seinem<br />
Fahrplan oder seinem Auftrag entspricht.<br />
Flankenschutzeinrichtungen<br />
Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf<br />
Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen. Zu den Flankenschutzeinrichtungen<br />
gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale, Hauptsignale ohne Signal<br />
Zs 103, Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch<br />
ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das<br />
Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, und Signale<br />
Ra 11 a (DV 301).<br />
Flankenschutzraum<br />
Flankenschutzraum ist der Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung und dem<br />
Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg oder Durchrutschweg.<br />
Führungsgrößen<br />
Sollgeschwindigkeit, Zielgeschwindigkeit und Zielentfernung werden bei<br />
anzeigegeführten Zügen als Führungsgrößen bezeichnet und im Führerraum<br />
angezeigt.<br />
FS<br />
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug in Vollüberwachung fährt, und zwar mit einer<br />
technischen Fahrterlaubnis, die dem Triebfahrzeugführer mit Führungsgrößen und<br />
einem Symbol in der Führerraumanzeige angezeigt wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Gegengleis<br />
Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung<br />
befahren wird, wird als Gegengleis bezeichnet.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Geschobene Züge<br />
Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der<br />
Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
408.01021A01 Züge fahren<br />
Seite 6 von 13<br />
Begriffe<br />
Züge, die aus einem Nebenfahrzeug mit Kraftantrieb und einem vorangestellten<br />
Nebenfahrzeug ohne Kraftantrieb oder aus einem Triebfahrzeug und einem<br />
vorangestellten Schneeräumfahrzeug gebildet sind, sind keine geschobenen Züge,<br />
wenn die Fahrzeuge eine bauartkompatible Einheit bilden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
gibt dem Zugpersonal die zulässigen Fahrzeugkombinationen bekannt.<br />
Gewöhnlicher Halteplatz<br />
Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen<br />
Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss. Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzuges<br />
ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal.<br />
Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist<br />
am Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen<br />
vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.<br />
Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines<br />
Bahnüberganges.<br />
In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
Gleiswechselbetrieb<br />
Gleiswechselbetrieb ist eingerichtet, wo das Gegengleis mit Hauptsignal und Signal<br />
Zs 6 befahren werden kann. Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend<br />
eingerichtet sein. Vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb wird in einer Betra<br />
angeordnet.<br />
Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke<br />
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen<br />
die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen. Bei besonderen<br />
örtlichen Verhältnissen kann in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />
Betriebsstellen die Grenze anderweitig festgelegt sein. Bahnhofsgleise und andere<br />
Anlagen neben den durchgehenden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen,<br />
gehören zu den Bahnhofsanlagen.<br />
Halt zum Sichern eines Bahnüberganges<br />
Ein Halt zum Sichern eines Bahnüberganges ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug<br />
vor dem Bahnübergang anhalten muss, weil der Bahnübergang planmäßig durch<br />
Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter gesichert werden muss.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Haltepunkte<br />
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen<br />
oder enden dürfen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Haltestellen<br />
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit<br />
einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
Züge fahren 408.01021A01<br />
Begriffe Seite 7 von 13<br />
Hauptgleise<br />
Hauptgleise sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise.<br />
Kleinwagen<br />
Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen<br />
nicht zuverlässig beeinflussen.<br />
Kleinwagenfahrten<br />
Kleinwagenfahrten sind Fahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind oder in die<br />
Kleinwagen eingestellt sind.<br />
KleinwagenfahrtenSie dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.<br />
Kleinwagenfahrten als Sperrfahrt müssen Sie nach den Regeln für Zugfahrten unter<br />
Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchführen.<br />
Kleinwagenfahrten als Rangierfahrt müssen Sie nach den Regeln für das Rangieren<br />
unter Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchführen.<br />
Kontaktstelle<br />
Kontaktstelle ist die Zugmeldestelle, die während der Arbeitsunterbrechung einder<br />
überwachenden Zugmeldestelle die Aufgabe hat, bei der Notfallleitstelle für ein der<br />
überwachenden Zugmeldestelle zugeordnetes, gesperrtes Gleis mit<br />
unterbrochener Arbeitszeit das Verständigen der zuständigen Notfallleitstelle zu<br />
übernehmenHilfe aufrufen muss.<br />
Kreuzen<br />
Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt,<br />
in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahrenden<br />
Zug beansprucht wird.<br />
Nachgeschobene Züge<br />
Nachgeschobene Züge sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes<br />
Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen<br />
bis zu zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert<br />
werden.<br />
Nebenfahrzeuge<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in<br />
Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb. Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch<br />
für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Nebengleise<br />
Nebengleise sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
408.01021A01 Züge fahren<br />
Seite 8 von 13<br />
Begriffe<br />
Notbremsüberbrückungsabschnitt<br />
Ein Notbremsüberbrückungsabschnitt ist ein durch NBÜ-Kennzeichen gekennzeichneter<br />
Abschnitt, in dem Züge bei einer Notbremsung nicht anhalten sollen.<br />
Ortsstellbereich<br />
Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und<br />
Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden<br />
einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung erfolgt<br />
durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden.<br />
Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen.<br />
Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen nach<br />
Modul 301.9001 gekennzeichnet sein. Die Ortsstellbereiche und ihre Grenzen sind in<br />
den Örtlichen Richtlinien zu Modul 408.0801 Abschnitt 6 Absatz 5 beschrieben.<br />
OS<br />
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug auf Sicht fahren muss, und zwar mit einer<br />
technischen Fahrterlaubnis, die dem Triebfahrzeugführer mit einem Symbol in der<br />
Führerraumanzeige angezeigt wird. ETCS überwacht die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
und das Ende der Fahrterlaubnis.<br />
Planmäßige Halte<br />
Ein planmäßiger Halt kann<br />
- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein<br />
oder<br />
- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
erteilen.<br />
Rangieren<br />
Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das<br />
Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Beim<br />
Rangieren wird nach folgenden Fahrzeugbewegungen unterschieden:<br />
- Rangierfahrt,<br />
- Abdrücken, Ablaufen,<br />
- Abstoßen,<br />
- Beidrücken,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- Aufdrücken und<br />
- Verschieben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Rangierfahrt<br />
Eine Rangierfahrt ist eine Fahrzeugbewegung beim Rangieren, bei der<br />
- einzelne arbeitende Triebfahrzeuge oder<br />
- eine Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, von denen mindestens ein Fahrzeug ein<br />
arbeitendes Triebfahrzeug ist,<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
Züge fahren 408.01021A01<br />
Begriffe Seite 9 von 13<br />
bewegt werden.<br />
Regelfahrzeuge<br />
Regelfahrzeuge werden unterschieden nach Triebfahrzeugen und Wagen.<br />
Regelgleis<br />
Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke in der gewöhnlichen Fahrtrichtung<br />
befahren wird, wird als Regelgleis bezeichnet.<br />
Regelhalt<br />
Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten<br />
muss.<br />
Regelzüge<br />
Regelzüge sind Züge, die nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder<br />
an bestimmten Tagen verkehren.<br />
Release Speed<br />
Die Release Speed erlaubt in ETCS-Level 1 die Fahrt bis zu dem Signal mit der Balisengruppe,<br />
die der ETCS-Fahrzeugeinrichtung eine neue Fahrterlaubnis übermittelt.<br />
In ETCS-Level 2 dient die Release Speed dem Ausgleich der Ungenauigkeiten der<br />
Wegmessung, indem sie es ermöglicht, bis zum zugehörigen Hauptsignal, zum Signal<br />
Ne 14, bis zum Blockkennzeichen oder bis zu einem Gleisabschluss vorzufahren.<br />
Schneeräumfahrten<br />
Schneeräumfahrten sind Fahrten mit arbeitenden Schneeräumern - außer Fahrten mit<br />
Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden sind.<br />
Schneeräumfahrten dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.<br />
Selbsttätige Blockstellen<br />
Selbsttätige Blockstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo selbsttätiger<br />
Streckenblock eingerichtet ist, ausgenommen Abzweigstellen oder Überleitstellen.<br />
Selbststellbetrieb, Zuglenkung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Bei Selbststellbetrieb oder bei Zuglenkung mit Lenkplan werden Zugstraßen selbsttätig<br />
eingestellt.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
In den Örtlichen Richtlinien ist angegeben, ob<br />
- Selbststellbetrieb (Selbststellbetrieb für einzelne Zugstraßen),<br />
- Selbststellbetrieb (Signalselbststellbetrieb),<br />
- Selbststellbetrieb (Programmselbststellbetrieb),<br />
- Selbststellbetrieb (Durchfahrbetrieb),<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
408.01021A01 Züge fahren<br />
Seite 10 von 13<br />
Begriffe<br />
- Selbststellbetrieb (Zuglenkung mit Lenkziffer) oder<br />
- Zuglenkung mit Lenkplan<br />
vorhanden ist.<br />
Signalgeführt<br />
Züge sind signalgeführt, wenn sie nicht anzeigegeführt sind.<br />
Sollgeschwindigkeit<br />
Die Sollgeschwindigkeit ist die als V-soll angezeigte Geschwindigkeit für einen anzeigegeführten<br />
Zug, mit der ein Zug fahren kann, ohne dass LZB ETCS oder LZB<br />
ETCS eine Warnung ausgibt oder eine Bremsung einleitet.<br />
Sonderzüge<br />
Sonderzüge sind Züge, die auf besondere Anordnung an bestimmten Tagen<br />
- nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Bedarfszüge)<br />
oder<br />
- nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan<br />
verkehren.<br />
Sperrfahrten<br />
Sperrfahrten sind Züge oder Kleinwagenfahrten, die in ein Gleis der freien Strecke<br />
eingelassen werden, das gesperrt ist.<br />
SR<br />
Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug ohne eine technische Fahrterlaubnis fahren<br />
kann und die dem Triebfahrzeugführer durch ein Symbol in der Führerraumanzeige<br />
angezeigt wird; die betriebliche Fahrterlaubnis erhält der Triebfahrzeugführer durch<br />
einen Befehl, bei ETCS-Level 1 auch durch ein Signal oder bei ETCS-Level 2 auch<br />
durch eine Textmeldung.<br />
Triebfahrzeuge<br />
Triebfahrzeuge sind Lokomotiven, Triebwagen, Triebköpfe und Triebzüge sowie Kleinlokomotiven.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Überholen<br />
Beim Überholen fährt ein Zug an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vorbei.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Überleitstellen<br />
Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis<br />
derselben Strecke übergehen können. Eine Überleitstelle wird durch ihre Blocksignale<br />
begrenzt. Bestimmungen für Abzweigstellen gelten auch für Überleitstellen, sofern<br />
es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
Züge fahren 408.01021A01<br />
Begriffe Seite 11 von 13<br />
Überwachende Zugmeldestelle<br />
Die üÜberwachende Zugmeldestelle ist die in einer Betra bezeichnete<br />
Zugmeldestelle, ab der ein Gleis der freien Strecke während der unterbrochenern<br />
Arbeitszeit gesperrt werden soll. Der Fahrdienstleiter der überwachenden<br />
Zugmeldestelle muss anwesend sein, wenn es für Meldungen bei Beginn und Ende<br />
der Arbeiten und für das Ablassen oder Beenden von Sperrfahrten erforderlich ist.<br />
Außerhalb dieser Anwesenheitspflicht darf die überwachende Zugmeldestelle die<br />
Arbeit unterbrechen, wenn eine andere Zugmeldestelle als Kontaktstelle<br />
eingerichtet ist.<br />
Umleiten<br />
Beim Umleiten fährt ein Zug über eine andere als die im Fahrplan angegebene Strecke.<br />
Verlassensfeststellung<br />
Die Verlassensfeststellung umfasst die Prüfung, dass Zugfolgeabschnitte oder<br />
einzelne Gleisabschnitte von Fahrzeugen geräumt sind. Bei der Verlassensfeststellung<br />
wird das Freisein durch das Auswerten der ordnungsgemäß wirkenden Einrichtungen<br />
des Streckenblocks oder der Gleisfreimeldeanlage oder, wo diese nicht vorhanden<br />
sind, durch das Auswerten von Einträgen und Meldungen geprüft.<br />
Verschieben<br />
Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch<br />
einen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.<br />
Virtuelle Blockstelle<br />
Virtuelle Blockstellen sind eingerichtet an Stellen, die mit einem allein stehenden Signal<br />
Ne 14 oder einem Blockkennzeichen gekennzeichnet sind. Bei LZB sind virtuelle<br />
Blockstellen außerdem eingerichtet für Fahrten auf dem Gegengleis in Höhe des<br />
Blocksignals einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs.<br />
Wagen<br />
Wagen werden eingeteilt in<br />
- Reisezugwagen, hierzu zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und<br />
Postwagen<br />
- Güterwagen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wendezüge<br />
Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren<br />
Triebfahrzeuge beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zuge beibehalten.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zielentfernung<br />
Die Zielentfernung ist die Entfernung zum Ort, an dem die Geschwindigkeit eines<br />
Zuges gleich oder niedriger sein muss als die vorgegebene Zielgeschwindigkeit.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
408.01021A01 Züge fahren<br />
Seite 12 von 13<br />
Begriffe<br />
Zielgeschwindigkeit<br />
Die Zielgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die am durch die Zielentfernung<br />
vorgegebenen Ort erreicht sein muss. Die Zielgeschwindigkeit 0 km/h zeigt einen zu<br />
erwartenden LZB-Halt oder ETCS-Halt an.<br />
Züge<br />
Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach<br />
einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die<br />
zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden<br />
Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende<br />
Triebfahrzeuge eingestellt sind.<br />
Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt<br />
werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche<br />
Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.<br />
Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.<br />
Zugfahrt mit besonderem Auftrag<br />
Eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag ist eine Zugfahrt, die der Fahrdienstleiter nicht<br />
durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einem daraus abgeleiteten Auftrag<br />
LZB-Fahrt bzw. einer Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS zulassen kann<br />
oder darf. An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals<br />
der entsprechende Fahrtmelder.<br />
Zugfolgeabschnitte<br />
Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur<br />
eingelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis <strong>zur</strong><br />
nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht<br />
wird. Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte<br />
Züge.<br />
Zugfolgestellen<br />
Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf<br />
der freien Strecke. In den Örtlichen Richtlinien kann angeordnet sein, dass einzelne<br />
Zugfolgestellen für bestimmte Zeiten aus der Regelung der Zugfolge ausgeschaltet<br />
werden. Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte<br />
Züge.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Zugmeldestellen<br />
Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf<br />
der freien Strecke regeln. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind<br />
stets Zugmeldestellen; in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />
oder in einer Betra können andere Zugfolgestellen zu Zugmeldestellen erklärt sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zugpersonal<br />
Das Zugpersonal besteht aus dem Triebfahrzeugpersonal und den Zugbegleitern. Zum<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
Züge fahren 408.01021A01<br />
Begriffe Seite 13 von 13<br />
Triebfahrzeugpersonal gehören Triebfahrzeugführer und Triebfahrzeugbegleiter. Zu<br />
den Zugbegleitern gehören Zugführer und Zugschaffner.<br />
Bei Zügen, die ohne Zugbegleiter verkehren oder deren Zugbegleiter nicht zum Zugführer<br />
befugt sind, müssen Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze<br />
des Zuges, bei geschobenen Zügen als Triebfahrzeugführer des ersten arbeitenden<br />
Triebfahrzeugs, die Aufgaben des Zugführers übernehmen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.01031A02<br />
Abkürzungen Seite 1 von 8<br />
Wenn Sie Einträge abgekürzt werden sollen, müssen Sie sind folgende Abkürzungen<br />
zu verwenden. Sie dürfen Abkürzungen dürfen zusammengesetzt werden, z. . B. BÜP<br />
für Bahnübergangsposten.<br />
Abfahrt<br />
Abschnitt<br />
Abschnittsprüfung<br />
Absetzen<br />
Abstand<br />
abweichend von<br />
Abweichung<br />
Abzweigstelle<br />
Achse (Radsatz)<br />
Angekommen<br />
Ankündigen<br />
Ankunft<br />
Anschluss<br />
Anschlussstelle<br />
Arbeiten, Arbeitsstelle<br />
Arbeitszug<br />
Aufgehoben<br />
Aufgestellt<br />
Aufsicht<br />
Ausfahrsignal<br />
Ausfahr(t)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Ausfahrvorsignal<br />
ausgenommen<br />
außergewöhnlich<br />
außerplanmäßig<br />
Ausweichanschlussstelle<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Abf<br />
Abschn<br />
Ap<br />
abs<br />
Abst<br />
abw v<br />
Abw<br />
Abzw<br />
X<br />
ak<br />
A<br />
Ank<br />
Anschl<br />
Anst<br />
Arb<br />
Arbz<br />
aufgeh<br />
aufgest<br />
Aufs<br />
Asig<br />
Ausf<br />
Avsig<br />
ausg<br />
au<br />
apl<br />
Awanst<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
408.01031A02 Züge fahren<br />
Seite 2 von 8<br />
Abkürzungen<br />
Bahnhof<br />
Bf<br />
Bahnhofsteil<br />
Bahnsteig<br />
Bahnübergang<br />
Baugleis<br />
Baustelle<br />
Bedarfszug<br />
Befehl<br />
Beförderungsanordnung<br />
Benachrichtigung, benachrichtigt<br />
besetzt<br />
Beteiligte (beteiligte Stellen)<br />
Betriebs- und Bauanweisung<br />
Betriebsstelle<br />
Betriebsstellenbuch<br />
Betriebszentrale<br />
Bezirk<br />
bis auf weiteres<br />
Blinklichtanlagen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Bft<br />
Bstg<br />
BÜ<br />
Bgl<br />
Baust<br />
B<br />
Bef<br />
Befo<br />
Ben, ben<br />
bes<br />
Bet<br />
Betra<br />
Betrst<br />
Bebu<br />
BZ<br />
Bez<br />
baw<br />
- mit Fernüberwachung Blifü<br />
- mit Überwachungssignalen Blilo<br />
Blocksignal<br />
Blockstelle<br />
Blockvorsignal<br />
Bremse<br />
Bremshundertstel<br />
Bremsprobe<br />
Deckungssignal<br />
Deckungsstelle<br />
Durchfahr(t)<br />
Bksig<br />
Bk<br />
Bkvsig<br />
Br<br />
Brh<br />
Brpr<br />
Dksig<br />
Dkst<br />
Durchf<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
Züge fahren 408.01031A02<br />
Abkürzungen Seite 3 von 8<br />
Durchrutschweg<br />
D-Weg<br />
Einfahrsignal<br />
Einfahr(t)<br />
Einfahrvorsignal<br />
Eingang<br />
eingefahren<br />
eingleisig<br />
einverstanden<br />
elektrisch<br />
elektrische Lokomotive<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Esig<br />
Einf<br />
Evsig<br />
Eing<br />
eingef<br />
eingl<br />
einv<br />
el<br />
Ellok<br />
Europäische Zugbeeinflussung („European Train Control System”) ETCS<br />
Fahrdienstleiter<br />
Fahrplan<br />
Fahrplan für Zugmeldestellen<br />
Fahrplananordnung<br />
Fahrplan-Mitteilung<br />
Fahrstraßenausschluss<br />
Fahrweg<br />
Fahrwegprüfung<br />
Fahrzeug, Fahrzeuge<br />
fernmündlich<br />
Fernsprecher<br />
Festbremsortungsanlage<br />
Frühhalt<br />
Gegengleis<br />
gesichert<br />
gesperrt<br />
gestört<br />
Fdl<br />
Fpl<br />
FfZ<br />
Fplo<br />
Fplm<br />
X<br />
Fweg<br />
Fpr<br />
Fz<br />
fmdl<br />
Fspr<br />
FBOA<br />
Frühh<br />
Ggl<br />
ges<br />
gesp<br />
gest<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
408.01031A02 Züge fahren<br />
Seite 4 von 8<br />
Abkürzungen<br />
gezeichnet<br />
gez.<br />
Gleis<br />
Gleissperre<br />
Gleiswechselbetrieb<br />
Grenzlast<br />
Grenzzeichenfreimeldung<br />
Größte zulässige Geschwindigkeit des Zuges (bei LZB)<br />
Güterzug<br />
Haltepunkt<br />
Haltestelle<br />
Haltmeldung<br />
Handverschluss<br />
Heißläufer<br />
Heißläuferortungsanlage<br />
Hilfsausschalttaste<br />
Hilfseinschalttaste<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Gl<br />
Gs<br />
GWB<br />
GL<br />
GM<br />
VMZ<br />
Gz<br />
Hp<br />
Hst<br />
HM<br />
HV<br />
Heißl<br />
HOA<br />
HAT<br />
HET<br />
Im Auftrag/im Auftrag I. A./i. A.<br />
Kennziffer<br />
Kleinwagen<br />
Kreuzung<br />
Lademaßüberschreitung<br />
Langsamfahrsignal<br />
Langsamfahrstelle, vorübergehende<br />
Linienzugbeeinflussung<br />
Lokomotive<br />
Lokomotivwechsel<br />
Kennz<br />
Kl<br />
X<br />
Lü<br />
Lfsig<br />
Lfst<br />
LZB<br />
Lok<br />
Lokw<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
Züge fahren 408.01031A02<br />
Abkürzungen Seite 5 von 8<br />
Mindestbremshundertstel<br />
Mbr<br />
Minute(n)<br />
mündlich<br />
Oberleitung<br />
örtliche Aufsicht<br />
Örtliche Richtlinien <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 für das Zugpersonal<br />
Örtliche Richtlinien <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 für Mitarbeiter auf<br />
Betriebsstellen<br />
örtliche Zusätze/Örtliche Zusätze<br />
Ortsstellbereich<br />
Plan, planmäßig<br />
Posten<br />
Punktförmige Zugbeeinflussung<br />
Radsatz (Achse)<br />
Räumungsprüfung<br />
Räumungsprüfung auf Zeit<br />
Rangierbegleiter<br />
Rangierfahrt<br />
Regelgleis<br />
Reisendenübergang<br />
Reisezug<br />
Richtung<br />
Rückfahrt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Rückmelden, Rückmeldung<br />
Rückmeldeposten<br />
Schiebetriebfahrzeug<br />
Schrankenposten<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Min<br />
mdl<br />
Ol<br />
öA<br />
ÖRil Zp<br />
ÖRil MaB<br />
öZ/ÖZ<br />
OB<br />
Pl, pl<br />
P<br />
PZB<br />
X<br />
Rp<br />
Rpz<br />
Rb<br />
Rf<br />
Rgl<br />
RÜ<br />
Rz<br />
Ri<br />
Rückf<br />
R<br />
RMP<br />
Sch-Tfz<br />
Schrp<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
408.01031A02 Züge fahren<br />
Seite 6 von 8<br />
Abkürzungen<br />
Schrankenwärter<br />
Schrw<br />
selbsttätige Blockstelle, selbsttätiges Blocksignal<br />
Sendung<br />
Sicherheitsfahrschaltung<br />
Signal<br />
Signalabhängigkeit<br />
Sonderzug<br />
später<br />
Sperrfahrt<br />
Sperrsignal<br />
- Formsignal Hs<br />
- Lichtsignal Ls<br />
Sperrung<br />
Stellwerk<br />
Störung<br />
Strecke (freie Strecke)<br />
Streckenbuch<br />
Triebfahrzeug<br />
Triebfahrzeugbegleiter<br />
Triebfahrzeugfahrt<br />
Triebfahrzeugführer<br />
übergeben<br />
überholt durch<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Überholung<br />
Überleitstelle<br />
Überleitung<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Übermittlungscode<br />
übernommen<br />
Überwachungssignal<br />
Sbk<br />
Send<br />
Sifa<br />
Sig<br />
Sigabh<br />
Sdz<br />
sp<br />
Sperrf<br />
Sperr<br />
Stw<br />
Stör<br />
Str<br />
Strebu<br />
Tfz<br />
Tb<br />
Tfzf<br />
Tf<br />
überg<br />
ü<br />
<br />
Üst<br />
Ültg<br />
Üc<br />
übern<br />
Üs<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
Züge fahren 408.01031A02<br />
Abkürzungen Seite 7 von 8<br />
Uhrzeit in Vordrucken<br />
- Stundenspalte Std. oder U<br />
- Minutenspalte Min. oder M<br />
Umleitung<br />
unbesetzt<br />
unbestimmt<br />
unverändert<br />
verkehrt (verkehren)<br />
verspätet<br />
vollständig<br />
voraussichtlich<br />
vor Plan<br />
Vorsignal<br />
Vorsignal eines selbsttätigen Blocksignals<br />
Wagen<br />
Wagenmeister<br />
Wagenprüfer<br />
Weiche<br />
Weichenwärter<br />
Weiterfahrt<br />
wiederholen<br />
Wiederholer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Zentralschaltstelle<br />
Zug<br />
Zugbegleiter<br />
zugestimmt<br />
Zugfolgestelle<br />
Zugführer<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Uml<br />
u<br />
unbest<br />
unv<br />
verk<br />
versp<br />
vollst<br />
vsl<br />
v Pl<br />
Vsig<br />
Sbkvsig<br />
Wg<br />
Wgm<br />
Wgp<br />
W<br />
Ww<br />
Weiterf<br />
wdh<br />
Wdh<br />
Zes<br />
Z<br />
Zub<br />
zugest<br />
Zfst<br />
Zf<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
408.01031A02 Züge fahren<br />
Seite 8 von 8<br />
Abkürzungen<br />
Zugfunk<br />
ZF<br />
Zuggattung<br />
Zugmeldebuch<br />
Zugmelder<br />
Zugmeldestelle<br />
Zugpersonal<br />
Zugschaffner<br />
Zugschlussmeldeposten<br />
Zugschlussmeldung/Zugvollständigkeitsmeldung<br />
Zugvorbereiter<br />
Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen<br />
und anderen Besonderheiten<br />
zuständig<br />
Zwischensignal<br />
Zwischenvorsignal<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zugg<br />
Zmb<br />
Zm<br />
Zmst<br />
Zp<br />
Zs<br />
ZMP<br />
ZM<br />
Zugv<br />
La<br />
zust<br />
Zsig<br />
Zvsig<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren und Rangieren 408.01041A03<br />
Verkehrstage Seite 1 von 2<br />
1 Kennzeichen der Züge, die nur an einzelnen Tagen verkehren<br />
W = Zug verkehrt werktags, d. h. der Zug verkehrt nicht an den<br />
unter S genannten Tagen.<br />
nS = Zug verkehrt am Werktag nach den unter S genannten Tagen.<br />
nnS = Zug verkehrt am Tag nach den unter nS genannten Tagen.<br />
vS = Zug verkehrt am Werktag vor den unter S genannten Tagen.<br />
S = Zug verkehrt an Sonntagen sowie an folgenden Feiertagen:<br />
Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrtstag,<br />
Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtstag.<br />
Weitere Feiertage sind:<br />
Heilige<br />
Drei<br />
Könige,<br />
06.01.<br />
In den Bundesländern<br />
Fronleichnam<br />
Mariä<br />
Himmelfahrt,<br />
15.08.<br />
Reformationstag<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Bußund<br />
Bettag<br />
Allerheiligen<br />
Baden-<br />
X X X<br />
Württemberg<br />
Bayern X X (K) X<br />
Brandenburg<br />
X<br />
Hessen<br />
X<br />
Mecklenburg-<br />
X<br />
Vorpommern<br />
Nordrhein-<br />
X<br />
X<br />
Westfalen<br />
Rheinland-Pfalz X X<br />
Saarland X X X<br />
Sachsen (1) X X<br />
Sachsen-Anhalt X X<br />
Thüringen (2) X<br />
X = Feiertag,<br />
(K)<br />
= Feiertag in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung,<br />
(1) = Feiertag in den vom Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung<br />
bestimmten Gemeinden im Landkreis Bautzen und im Landkreis Zittau-<br />
LöbauWestlausitzkreis,<br />
(2) = Feiertag in den vom Innenminister durch Rechtsverordnung festgelegten<br />
Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 02.08.2013
408.01041A03 Züge fahren und Rangieren<br />
Seite 2 von 2<br />
Verkehrstage<br />
Mo = Zug verkehrt montags.<br />
Di = Zug verkehrt dienstags.<br />
Mi = Zug verkehrt mittwochs.<br />
Do = Zug verkehrt donnerstags.<br />
Fr = Zug verkehrt freitags.<br />
Sa = Zug verkehrt samstags.<br />
So = Zug verkehrt sonntags.<br />
31.10. usw. = Zug verkehrt an dem angegebenen Tag.<br />
⊗ = Programmzug oder Zug, der auf besondere Anordnung<br />
verkehrt.<br />
B = Zug verkehrt nach Bedarf.<br />
Bei Zügen, die über Mitternacht hinaus verkehren, sind die Verkehrstage in Bruchform<br />
angegeben, z. B.<br />
Sa/So = Zug verkehrt in der Nacht von Samstag auf Sonntag.<br />
S/S = Zug verkehrt in der Nacht von Sonn- und Feiertagen auf Sonnund<br />
Feiertage.<br />
Verkehren Züge an mehreren Verkehrstagen, sind diese z. B. wie folgt angegeben:<br />
S + nS = Zug verkehrt an den unter S und nS genannten Tagen.<br />
Di - Fr = Zug verkehrt dienstags bis freitags.<br />
2 Kennzeichen der Züge, die an einzelnen Tagen nicht verkehren<br />
Bei Zügen, die an einzelnen Tagen nicht verkehren, sind Abkürzungen dieser Tage<br />
eingerahmt hinter der Zugnummer angegeben, z. B.<br />
(nS) = Zug verkehrt täglich, ausgenommen am Werktag nach den unter S<br />
genannten Tagen.<br />
W (nS) =<br />
Zug verkehrt an Werktagen, ausgenommen am Werktag nach den<br />
unter S genannten Tagen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
S (So) = Zug verkehrt an Wochenfeiertagen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 02.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0111<br />
Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich Seite 1 von 4<br />
1 Tätigkeiten selbstständig verrichten<br />
Sie Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten, wenn<br />
Ssie für die Tätigkeit geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind. Auszubildende<br />
Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten im Bahnbetrieb nur unter Ihrer Aufsicht und Verantwortung<br />
des mit der Ausführung beauftragten Mitarbeiters ausführen.<br />
Tätigkeiten im Bahnbetrieb verrichten<br />
- Fahrdienstleiter,<br />
- Bediener von Stellwerken<br />
- Weichenwärter, sowie<br />
- Triebfahrzeugführer oder<br />
- Zugführer.<br />
2 Tätigkeiten übertragen oder von anderen ständig verrichten<br />
Aufgrund von Regeln dieser Richtlinie dürfen Tätigkeiten des Fahrdienstleiters oder<br />
des Bedieners von Stellwerken , Weichenwärters, Triebfahrzeugführers oder Zugführers<br />
- anderen Mitarbeitern übertragen werdenwerden oder<br />
- ständig verrichtet werden vom Zugmelder, Rangierbegleiter, Rangierer,<br />
Triebfahrzeugbegleiter, Zugschaffner, Zugvorbereiter oder von der örtlichen Aufsicht.<br />
3 Tätigkeiten abgrenzen<br />
Wenn mehrere Mitarbeiter auf Betriebsstellen Tätigkeiten im Bahnbetrieb gemeinsam<br />
verrichten, ist ihre Verantwortung imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />
abgegrenzt.<br />
4 Vorrang von Sicherheit und Pünktlichkeit<br />
Alles Mitarbeiter müssen Sie in erster Linie für Sicherheit, dann für Pünktlichkeit des<br />
Bahnbetriebs sorgen. Dies geht allen anderen Tätigkeiten vor, die Iihnen sonst noch<br />
übertragen sind. Sie müssen, soweit erforderlich, eine richtig zeigende Uhr tragen.<br />
Sie Mitarbeiter im Bahnbetrieb dürfen Ton-, Funk-, Fernseh- oder Datenverarbeitungsgeräte<br />
nur betreiben, wenn dies für das Verrichten der Iihnen übertragenen Tätigkeiten<br />
erforderlich ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
5 Melden bei Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss<br />
Für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />
bestimmt, ob und wo Ssie sich bei Aufnahme und zum Schluss der Arbeit melden<br />
müssen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
6 Arbeitsübergabe, Arbeitsübernahme<br />
(1) (1) Als Mitarbeiter auf Betriebsstellen müssen Sie Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme<br />
mit Unterschrift und genauer Zeitangabe in der imn Betriebsstel-<br />
Allgemein<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014
408.0111 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4<br />
Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich<br />
Arbeitsplatz<br />
verlassen<br />
Nachweis<br />
lenbuch den Örtlichen Richtlinien bestimmten Unterlage bescheinigen. Sie müssen<br />
Aalle der Betriebsabwicklung dienenden Unterlagen müssen Sie übergeben.<br />
Wenn Sie die Arbeit übergeben,Bei Arbeitsübergabe müussen Sie der übergebende<br />
den übernehmenden Mitarbeiter auf Besonderheiten hinweisen. Als Der übernehmender<br />
Mitarbeiter müssen Siemuss die Unterlagen und das Auftragsbuch sofort<br />
nach Arbeitsaufnahme einsehen.<br />
(2) Als Mitarbeiter auf Betriebsstellen dürfen Sie bei durchgehender Arbeitszeit Iihren<br />
Arbeitsplatz nur verlassen, wenn die Arbeitsübernahme vom übernehmenden Mitarbeiter<br />
bescheinigt worden ist. Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />
können abweichende Regeln gegeben sein.<br />
(3) Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Beim ersten Eintrag nach Arbeitsaufnahme müssen Siemuss in Spalte „Meldungen<br />
und Vermerke“ Ihr das Namenszeichen eingetragen werden. Das Namenszeichen<br />
gilt auch für alle weiteren Einträge. Sind Wenn mehrere Mitarbeiter Einträge<br />
in einer Zeile von mehr als einem Mitarbeiter vornehmgenommen worden, muss<br />
jeder Mitarbeiter in Spalte „Meldungen und Vermerke“ sein Namenszeichen anbringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
7 Unterbrochene Arbeitszeit<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4714 5 45 5 52 5 53 Vo Arbeitsaufnahme 5.3<br />
4716 6 05 6 12 6 12<br />
4738 12 20 12 27 12 28 Vo / Sch<br />
überg 12.25 üb<br />
Vogel Schu<br />
4784 19 20 19 27 19 28 überg 19.30 üb<br />
4786 19 45 19 52 19 53 He Schulz Hei<br />
4792 23 05 23 12 23 13<br />
Arbeitsschluss 23.30<br />
Bei unterbrochener Arbeitszeit müssen Sieist dern Beginn der Unterbrechung beteiligten<br />
Stellen mitzuteilen, wenn dies imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />
bestimmt ist.<br />
Sie müssen dDie zu übergebenden Unterlagen sind an der imn Betriebsstellenbuch<br />
den Örtlichen Richtlinien bestimmten Stelle zu hinterlegen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014
Züge fahren 408.0111<br />
Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich Seite 3 von 4<br />
8 Verlassen des Stellwerks<br />
Als Ein Mitarbeiter, der einem Fahrdienstleiter zugeteilt ist, dürfen Siedarf während der<br />
Arbeitszeit den Stellwerksraum nur verlassen, wenn der Fahrdienstleiter zugestimmt<br />
hat.<br />
9 Uhrzeitvergleich<br />
Als Für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist für Sie imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen<br />
Richtlinien geregelt, wann und wie Ssie die Uhrzeit vergleichen müssen.<br />
10 Umstellen der Uhren bei Beginn und Ende der MESZ<br />
Beim Umstellen der Uhren zu Beginn und Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit<br />
(MESZ) gelten folgende Regeln:<br />
(1) SDie Mitarbeiter müssen am Tag der Umstellung und am folgenden Tag eine richtig<br />
zeigende Uhr tragen.<br />
(2) a) Am Tag des Beginns der MESZ müssen Siemuss die persönliche Uhr bis 1.45<br />
Uhr um eine Stunde (auf 2.45 Uhr) vorgestellt und bezüglich des minutengenauen<br />
Ganges mit einer Bahnuhr verglichen habenworden sein.<br />
b) Mit Zeigersprung der Bahnuhr von 1.59 Uhr auf Null Minuten gilt die MESZ<br />
3.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige Ihrer der<br />
persönlichen Uhr.<br />
c) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen um 3.00 Uhr MESZ mit Stellen,<br />
die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit anhand Iihrer<br />
persönlichen Uhr. Weisen Sie dDie Übereinstimmung der Zeitanzeigen istnach<br />
durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Uhren zeigen richtig nach MESZ“ nachzuweisen.<br />
d) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen nach dem Umstellen der Bahnuhren<br />
mit Stellen, die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit<br />
anhand der umgestellten Bahnuhren. Weisen Sie dDie Übereinstimmung<br />
der Zeitanzeigen nach ist durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Bahnuhren zeigen richtig<br />
nach MESZ“ nachzuweisen.<br />
(3) a) Die Stunde von 2.00 Uhr bis 3.00 Uhr erscheint bei Beendigung der MESZ<br />
doppelt, wobei die erste Stunde (MESZ) als 2A, die zweite Stunde - mitteleuropäische<br />
Zeit (MEZ) - als 2B bezeichnet wird. Fügen Sie dDiese Bezeichnung<br />
ist bei Aufträgen und Meldungen, die eine Stundenangabe enthalten, sowie<br />
bei den entsprechenden Einträgen in die Unterlagen der Stundenbezeichnung<br />
hinzuzufügen, z.B. 2A Uhr .... Minuten bzw. 2B Uhr .... Minuten.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Am Tag der Beendigung der MESZ müssen Siemuss die persönliche Uhr bis<br />
1.45 Uhr um eine Stunde (auf 0.45 Uhr) <strong>zur</strong>ückgestellt und bezüglich des minutengenauen<br />
Ganges mit einer Bahnuhr verglichen habenworden sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
c) Mit Zeigersprung der Bahnuhren von 2A.59 Uhr auf Null Minuten gilt die MEZ<br />
2B.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige Ihrer der<br />
persönlichen Uhr.<br />
d) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen um 2B.00 Uhr MEZ mit Stellen,<br />
die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit anhand Iihrer<br />
persönlichen Uhr. Weisen Sie dDie Übereinstimmung der Zeitanzeigen nach ist<br />
durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Uhren zeigen richtig nach MEZ“ nachzuweisen.<br />
Persönliche<br />
Uhren<br />
Beginn der<br />
MESZ<br />
Ende<br />
der MESZ<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014
408.0111 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4<br />
Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich<br />
Unterbrochene<br />
Arbeitszeit<br />
Geräte mit<br />
Zeitausdruck<br />
Unregelmäßigkeiten<br />
e) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen nach dem Umstellen der Bahnuhren<br />
mit Stellen, die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit<br />
anhand der umgestellten Bahnuhren. Weisen Sie dDie Übereinstimmung<br />
der Zeitanzeigen istnach durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Bahnuhren zeigen richtig<br />
nach MEZ“ nachzuweisen.<br />
(4) Wenden Sie aAuf Betriebsstellen mit unterbrochener Arbeitszeit sind die Bestimmungen<br />
sinngemäß am Tag der Arbeitsaufnahme anzuwenden.<br />
(5) Während der Umstellung der Bahnuhren weisen selbsttätig schreibende oder druckende<br />
Geräte mit Zeitausdruck eine falsche Uhrzeit aus. Treffen Sie die Es sind<br />
Maßnahmen zu treffen, wie sie bei Störung dieser Geräte vorgeschrieben sind.<br />
Nehmen Sie nach Abschluss desdem Umstellenvorgangs der Bahnuhren ist einen<br />
Probedruck vordurchzuführen. Wenn Sie dabei Übereinstimmung mit der richtigen<br />
Uhrzeit festgestellt wirden, gelten die Geräte wieder als ordnungsgemäß wirkend.<br />
(6) WennTreffen Sie nach Abschluss der Umstellungmaßnahmen Uhren mit abweichender<br />
Zeitanzeige angetroffen werden, gilt die Anzeige Ihrder persönlichen Uhr.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0131<br />
Grundstellung der Weichen usw., Umstellverbot, Flachkreuzungen Seite 1 von 1<br />
1 Grundstellung<br />
Ist bei Gleisbildstellwerken für Weichen oder Gleissperren ausnahmsweise eine<br />
Grundstellung erforderlich, ist dies imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />
Betriebsstellenbuch bestimmt.<br />
Weichen, für die eine Grundstellung bestimmt ist, sowie Gleissperren, Riegel oder<br />
Sperrsignale müssen in Grundstellung stehen, wenn sie nicht in anderer Stellung gebraucht<br />
werden. Für Riegel können imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />
Betriebsstellenbuch Ausnahmen zugelassen sein, solange im Stellwerksbezirk nicht<br />
rangiert wird.<br />
2 Umstellverbot<br />
Unter Fahrzeugen dürfen Sie Weichen oder Gleissperren nicht umgestellt werden.<br />
3 Flachkreuzungen<br />
Für Flachkreuzungen müssen Siesind die Bestimmungen für Weichen sinngemäß<br />
anzuwenden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0202<br />
Aufträge oder Meldungen Seite 1 von 1<br />
1 Bezeichnen der Züge<br />
Bezeichnen Sie Züge müssen in Aufträgen oder Meldungen mit dem Wort „Zug“ und<br />
der Zugnummer bezeichnet werden. Ersetzen SieDas Wort „Zug“ muss bei Sperrfahrten<br />
durch „Sperrfahrt“, bei Kleinwagenfahrten durch „Sperrfahrt Kl“ ersetzt werden.<br />
Bezeichnen Sie Züge müssen auch dann mit ihrer Zugnummer bezeichnet werden,<br />
wenn sie im Fahrplan eines anderen Zuges verkehren.<br />
2 Einseitig gerichtete Sprecheinrichtung (Lautsprecher) verwenden<br />
Aufträge dürfen Sie über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen gegeben werden,<br />
wenn dies im Einzelfall nicht verboten ist und die Ausführung vomder Empfänger die<br />
Ausführung gemeldet melden werden muss oder von Ihnen selbst der Auftraggeber<br />
die Ausführung selbst erkannt erkennen werden kann.<br />
Meldungen dürfen über Einseitig einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen Sie<br />
für Meldungen nicht verwendengegeben werden.<br />
3 Wiederholen<br />
a) Als Der Empfänger muss von Aufträgen oder Meldungen mit festem Wortlaut<br />
müssen Sie wörtlich wiederholen.<br />
Als Empfänger vonBei Aufträgen oder Meldungen ohne festen Wortlaut müssen<br />
muss der Empfänger Sie alle wesentlichen Angaben wiederholen.<br />
Müssen SieWenn Aufträge oder Meldungen eingetragen werden müssen, müssen<br />
Sie sie zuerst eingetragen und dann wiederholenwiederholt werden.<br />
b) Wenn Sie sichDer Empfänger muss bei fernmündlicher verständigenVerständigung,<br />
müssen Sie jedes Wiederholen Wiederholung mit den Worten „Ich wiederhole“<br />
beginnenbeginnen. Ist Wenn der Empfänger richtig wiederholt hatworden,<br />
müssen muss der abgebende Mitarbeiter Sie mit „Richtig“ bestätigen.<br />
c) Aufträge über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen müssen Sie zweimal gegeben<br />
werden. Beginnen Sie die Die zweite Durchsage muss mit den Worten<br />
„Ich wiederhole“ beginnen.<br />
d) Aufträge oder Meldungen, die Sie zum zum Abwenden von Gefahr erhalten,<br />
brauchen Siemuss der Empfänger nicht zu wiederholen. Sie Er müssen muss<br />
unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffen, auch wenn Sie er den Auftrag<br />
oder die Meldung unvollständig aufgenommen habenhat.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 Fahrdienstleiter<br />
Aufträge oder Meldungen, für die Sie alsder Fahrdienstleiter zuständig sindist, sollen<br />
Sie dieser selbst aufnehmen oder abgeben. Sie Er dürfen darf einen anderen Mitarbeiter<br />
damit beauftragen, wenn dies in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
zugelassen ist. Sie Er müssen muss den Auftrag für jeden Einzelfall besonders erteilen.<br />
Sie Er dürfen darf den Auftrag nicht im Voraus allgemein oder bedingt erteilen.<br />
Zur Abgabe von Meldungen mit festem Wortlaut kann in denim Örtlichen Richtlinien-<br />
Betriebsstellenbuch eine besondere Art zugelassen sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.08.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0203<br />
Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen Seite 1 von 2<br />
1 Nachweisen<br />
(1) Als Mitarbeiter auf einer Betriebsstelle müssen Sie Aufträge, Meldungen oder<br />
Vorgänge, die die Durchführung der Züge betreffen, nachweisen, und zwar<br />
- wenn es Zugmeldungen sind,<br />
- wenn dies in den Regeln der Module Module 408.0101 bis 408.0691 oder in<br />
den im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch angeordnet ist oder<br />
- wenn Sie oder andereein Mitarbeiter den Nachweis für erforderlich haltenhält.<br />
Weisen Sie inFür den Nachweis müssen folgenden Unterlagen nachverwendet<br />
werden:<br />
a) Im Zugmeldebuch, hierbei gilt:<br />
Tragen Sie AngabenEs ist nach der Anleitung auf der Titelseite des jeweiligen<br />
Vordrucks oder nach den Mustern in den Modulen Modulgruppen 408.0101 bis<br />
408.0911 06 dargestellten Mustern in den Vordruck eineinzutragen. Die<br />
Mustereinträge beziehen sich jeweils auf den Bahnhof Beheim, soweit nichts<br />
Abweichendes angegeben ist. Sind für Angaben keine Spalten vorgesehen<br />
oder keine Muster gegeben, sind die Einträge an keine Form gebunden.<br />
Einträge, für die keine Spalten vorgesehen oder keine Muster vorgegeben sind,<br />
sind an keine Form gebunden; Sie sie dürfen dann auch quer über den<br />
Spaltenbau schreibengeschrieben werden. Als Ankunftszeit gilt bei haltenden<br />
Zügen die Zeit, zu der der Zug am gewöhnlichen Halteplatz oder am Zielsignal<br />
zum Halten kommt, bei durchfahrenden Zügen die Durchfahrtszeit; Als<br />
Ankunftszeit ist bei haltenden Zügen die Zeit, zu der der Zug am gewöhnlichen<br />
Halteplatz zum Halten kommt, bei durchfahrenden Zügen die Durchfahrtszeit<br />
einzutragen. als Als Ab- oder Durchfahrtszeit ist die nach Modul 408.0221<br />
Abschnitt 3 Absatz 5 gemeldete Zeit einzutragen.<br />
Wo Zugmeldungen durch selbsttätig wirkende Einrichtungen aufgezeichnet<br />
werden, ersetzen diese den Eintrag im Zugmeldebuch.<br />
b) Im Fernsprechbuch, hierbei gilt: Es ist einzutragen, wenn kein Zugmeldebuch<br />
geführt wird oder wenn zwar ein Zugmeldebuch geführt wird, aber für Einträge,<br />
für die keine Spalten vorgesehen sind, der Nachweis im Fernsprechbuch<br />
zweckmäßig ist.<br />
c) In anderen Andere Unterlagen, hierbei gilt: Es ist einzutragen, wenn es<br />
angeordnet ist.<br />
(2) Vorbereitende Gespräche brauchen müssen Sie nicht einzutrageneingetragen<br />
werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(3) Tragen Sie Es ist- außer bei Gefahr - unmittelbar vor Abgabe oder sofort nach<br />
Eingang einzutragen.<br />
(4) Sie Es dürfen darf nicht mit Bleistift eingetragen und nicht radierenradiert werden.<br />
Irrtümlich vorgenommene Einträge müssen so Streichen Siedurchgestrichen<br />
werden irrtümlich vorgenommene Einträge so durch, dass sie lesbar bleiben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
2 Zugmeldebuch<br />
a) Als Zugmeldebücher müssen Sie in der Regel Vordrucke 408.0203V11 bis<br />
408.0203V31 verwendenverwendet werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.02.2013
408.0203 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen<br />
b) In Im den Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können für Zugmeldebücher<br />
besondere Regeln gegeben sein<br />
1. bei mehreren ineinander übergehenden Strecken,<br />
2. in Fernstell- oder Fernsteuerbereichen,<br />
3. für Eintragen der Stundenzahlen,<br />
4. für Eintragen der Zugschlussmeldung.<br />
c) Für selbsttätige Blockstellen oder virtuelle Blockstellen, die nicht zugleich Bahnhof<br />
oder Abzweigstelle sind, müssen muss Sie kein Zugmeldebuch führengeführt<br />
werden.<br />
3 Fernsprechbuch<br />
a) Sie Als Fernsprechbuch müssen muss in der Regel Vordruck 408.0203V41<br />
verwendenverwendet werden.<br />
b) In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können Regeln für das<br />
Fernsprechbuch gegeben sein.<br />
4 Aufbewahren von Unterlagen<br />
Zugmeldebücher, Fernsprechbücher, Vordrucke Anordnungen über den Zugverkehr,<br />
Befehle und Fahrplan-Mitteilungen müssen Sie nach ihrem Abschluss bei der in denim<br />
Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch genannten Stelle aufbewahrenaufbewahrt<br />
werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 25.02.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0203V11<br />
Vordruck Zugmeldebuch für eingleisige Strecken Seite 1 von 2<br />
Zugmeldebuch<br />
für die eingleisige Strecke<br />
von ...................................................... bis ..................................................<br />
Betriebsstelle ...................................................................................<br />
Begonnen am ..................., abgeschlossen am ...................., Inhalt: .......... Blätter<br />
Anleitung<br />
1. für Zugmeldestellen<br />
Tragen Sie Meldungen oder Ankunftszeiten für jeden anschließenden Streckenabschnitt bis <strong>zur</strong><br />
nächsten Zugmeldestelle auf einer besonderen Seite ein, und zwar in<br />
Spalte 1: Nummer des ankommenden Zuges,<br />
Spalte 2: Nummer des abgehenden Zuges,<br />
Spalte 3: Zeit der Annahme,<br />
Spalte 4: von der rückgelegenen Zugmeldestelle gemeldete Ab- oder Durchfahrtzeit,<br />
Spalte 5: für einen Zug der Spalte 1 Zeit der Ankunft (Durchfahrt);<br />
für einen Zug der Spalte 2 Zeit der Abfahrt (Durchfahrt oder die gemeldete Abfahrtzeit),<br />
Spalte 6: Zeit der Rückmeldung.<br />
2. für Blockstellen<br />
Tragen Sie Meldungen bzw. Durchfahrtszeiten für die Abschnitte bis zu den beiden benachbarten<br />
Zugmeldestellen auf derselben Seite ein, und zwar in<br />
Spalte 1: Zugnummer der einen Richtung,<br />
Spalte 2: Zugnummer der anderen Richtung,<br />
Spalte 3: kein Eintrag,<br />
Spalte 4: Zeit der gemeldeten Abfahrt,<br />
Spalte 5: Zeit der Durchfahrt, auf Blockstellen mit Haltepunkt bei haltenden Zügen Zeit der Abfahrt,<br />
Spalte 6: Zeit der Rückmeldung von der vorgelegenen Zugfolgestelle;<br />
die Zeit der Rückmeldung an die rückgelegene Zugfolgestelle brauchen Sie nicht einzutragen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
V408.0203V11 Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Titel) A4d 5b-70 12.04<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0203V11 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Vordruck Zugmeldebuch für eingleisige Strecken<br />
Richtung von und nach<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
Tag<br />
Ankunft<br />
von nach An- Gemeldete Rücknahme<br />
Abfahrt Abfahrt meldung Meldungen und Vermerke<br />
nach von (Abmeldung)<br />
Zugnummer U M U M U M U M<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
V408.0203V12 Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0203V21<br />
Vordruck Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken Seite 1 von 2<br />
Zugmeldebuch<br />
für die zweigleisige Strecke<br />
von ................................................. bis ...................................................<br />
Betriebsstelle ...................................................................................<br />
Begonnen am .................., abgeschlossen am ...................., Inhalt: .......... Blätter<br />
Anleitung<br />
Tragen Sie im Kopf die benachbarten Zugmeldestellen und ggf. dahinter in Klammern die<br />
Zugfolgestellen, die <strong>zur</strong>ückmelden und an die Sie <strong>zur</strong>ückmelden müssen, ein.<br />
Tragen Sie in die Spalten 1 bis 9 Zugnummern, Ankunftszeiten oder Zeiten der Meldungen für die<br />
anschließenden Streckenabschnitte bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle ein, und zwar in<br />
Spalte<br />
bei einem Zug, der das<br />
Regelgleis befährt<br />
1 Zugnummer -<br />
2 Annahme durch die eigene<br />
Zugmeldestelle<br />
3 Abfahrt durch die rückgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
bei einem Zug, der das<br />
Gegengleis befährt<br />
Annahme durch die vorgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />
eigenen Zugmeldestelle<br />
4 Abgabe der Rückmeldung Eintreffen der Rückmeldung<br />
5 Ankunft auf der eigenen Zugmeldestelle<br />
6 Annahme durch die vorgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
7 Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />
eigenen Zugmeldestelle<br />
Annahme durch die eigene<br />
Zugmeldestelle<br />
Abfahrt durch die rückgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
8 Eintreffen der Rückmeldung Abgabe der Rückmeldung<br />
9 - Zugnummer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Die Zeitangaben in den Spalten 3 und 7 müssen Sie für jede Richtung in zeitlicher<br />
Reihenfolge eintragen.<br />
Auf einer Blockstelle brauchen Sie Spalte 7 nur auszufüllen, wenn der Zug auf der<br />
Blockstelle hält.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
V408.0203V21 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Titel) A4d 5b-70 12.04<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0203V21 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Vordruck Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken<br />
(linke Seite)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
Gegengleis nach<br />
(rechte Seite)<br />
10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />
Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldung<br />
Regelgleis nach Regelgleis von Tag<br />
Gegengleis von<br />
Gegengleis von<br />
........................... ...........................<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
V408.0203V22 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />
Gegengleis nach<br />
........................... ...........................<br />
Abfahrt Annahme Ankunft Rückmeldung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
V408.0203V22 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />
Zugnummer<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
Abfahrt Annahme Zugnummer<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0203V31<br />
Vordruck Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende<br />
Seite 1 von 2<br />
zweigleisige Strecken<br />
von .................................................. bis<br />
Zugmeldebuch<br />
für die zweigleisige Strecke<br />
..................................................<br />
..................................................<br />
Betriebsstelle ...................................................................................<br />
Begonnen am ............., abgeschlossen am ................, Inhalt: .......... Blätter<br />
Anleitung<br />
Tragen Sie im Kopf die benachbarten Zugmeldestellen und ggf. dahinter in Klammern die<br />
Zugfolgestellen, die <strong>zur</strong>ückmelden und an die Sie <strong>zur</strong>ückmelden müssen, ein.<br />
Tragen Sie in die Spalten 1 bis 9 Zugnummern, Ankunftszeiten oder Zeiten der Meldungen für die<br />
anschließenden Streckenabschnitte bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle ein, und zwar in<br />
Spalte<br />
bei einem Zug, der das<br />
Regelgleis befährt<br />
1 Zugnummer -<br />
2 Annahme durch die eigene<br />
Zugmeldestelle<br />
3 Abfahrt durch die rückgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
bei einem Zug, der das<br />
Gegengleis befährt<br />
Annahme durch die vorgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />
eigenen Zugmeldestelle<br />
4 Abgabe der Rückmeldung Eintreffen der Rückmeldung<br />
5 Ankunft auf der eigenen Zugmeldestelle<br />
6 Annahme durch die vorgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
7 Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />
eigenen Zugmeldestelle<br />
Annahme durch die eigene<br />
Zugmeldestelle<br />
Abfahrt durch die rückgelegene<br />
Zugmeldestelle<br />
8 Eintreffen der Rückmeldung Abgabe der Rückmeldung<br />
9 - Zugnummer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Die Zeitangaben in den Spalten 3 und 7 müssen Sie für jede Richtung in zeitlicher<br />
Reihenfolge eintragen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
V408.0203V31 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt links (Titel) A4d 5b-70 12.04<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0203V31 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Vordruck Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende<br />
zweigleisige Strecken<br />
(linke Seite)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 6a 7a 8a 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach Regelgleis nach<br />
Gegengleis nach Gegengleis von Gegengleis von<br />
............................. ............................. .............................<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M U M U M U M<br />
(rechte Seite)<br />
Zugnummer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Vordrucke V408.0203V33 „Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige<br />
Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt rechts (Titel)“ und V408.0203V34 „Zugmeldebuch<br />
für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt<br />
rechts (Einlage)“ sind gleich aufgebaut.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
V408.0203V32 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt links (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />
10 9 8 7 6 5 4 3 2 4a 3a 2a 1<br />
Regelgleis nach Regelgleis von Regelgleis von Tag<br />
Gegengleis von Gegengleis nach Gegengleis nach<br />
............................ ............................ ............................<br />
Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldunmeldunmeldung<br />
Abfahrt Annahme Ankunft Rück-<br />
Abfahrt Annahme Rück-<br />
Abfahrt Annahme Zugnummer<br />
U M U M U M U M U M U M U M U M U M U M<br />
V408.0203V32 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt links (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0203V41<br />
Vordruck Fernsprechbuch Seite 1 von 2<br />
Fernsprechbuch<br />
für ..................................................................................................................<br />
Begonnen am ......................... , abgeschlossen am ...................................<br />
Inhalt:<br />
80 Seiten<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
V408.0203V41 Fernsprechbuch A5 H80 5c-70 in 7b-250 rot 06.03<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0203V41 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Vordruck Fernsprechbuch<br />
1 2 3 4<br />
Wortlaut des Gespräches<br />
Abgabe durch<br />
(Sprechstelle, Name)<br />
Zeit<br />
Std/Min<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Annahme durch<br />
(Sprechstelle, Name)<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0211<br />
Fahrordnung im Bahnhof Seite 1 von 2<br />
1 Fahrplan für Zugmeldestellen<br />
(1) Wo in Bahnhöfen für eine Richtung mehrere Zugstraßen vorhanden sind, ist die<br />
Benutzung der Gleise im Fahrplan für Zugmeldestellen vorgeschrieben. Bei<br />
Zuglenkung mit Lenkplan sind Angaben des Fahrplans für Zugmeldestellen im<br />
Zuglenkplan angegeben.<br />
Wo Sie alsein Fahrdienstleiter Signalanlagen örtlich nicht besetzter Zugmeldestellen<br />
bedienenbedient, kann der Fahrplan für Zugmeldestellen auch Angaben<br />
für ferngestellte oder ferngesteuerte Zugmeldestellen enthalten.<br />
(2) a) Hinter der Zugnummer sind die Verkehrstage angegeben. Sind keine Verkehrstage<br />
angegeben, verkehren die Züge täglich.<br />
b) Bei Bedarfszügen ist vor der Zugnummer ein „B“ angegeben.<br />
c) Wenn ein Ein „+“ vor der Ankunftszeit kennzeichnet einen (Betriebshalt), ein<br />
oder „x“ (Bedarfshalt) vor der Ankunftszeit kennzeichnet einen Bedarfshaltangegeben<br />
ist, darf der Halt ausfallen, ohne dass Sie als Fahrdienstleiter den<br />
Zugführer verständigen müssen.<br />
2 Sonderzüge<br />
Als Der Fahrdienstleiter bestimmen bestimmtSie, welche Gleise ein Sonderzug befahren<br />
darfbefährt, soweit es nicht schon angeordnet ist. Beachten SieEs gelten folgende<br />
Regeln:<br />
(1) Für durchfahrende Züge dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter nur die in denim Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch zugelassenen Zugstraßen benutzen.<br />
Für durchfahrende Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 60<br />
km/h müssen Siemuss er Zugstraßen wählen, bei denen<br />
- die Geschwindigkeit der Züge nicht eingeschränkt werden muss oder<br />
- eine Geschwindigkeitsbeschränkung signalmäßig vorangekündigt wird.<br />
(2) Reisezüge dürfen in der Regel nur in Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen<br />
sind. WennMuss ausnahmsweise ein Reisezug ausnahmsweise über Güterzuggleise<br />
fahren muss, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
des Zuges durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 9 - anweisen, im Bahnhof mit<br />
höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen Gründen mit höchstens<br />
40 km/h fahren muss.<br />
Beispiel:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Reisezüge mit Halten zum Ein- oder Aussteigen dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />
in der Regel nur in Gleise einlassen, deren Bahnsteige ausreichend lang sind.<br />
(3) Lenken SieDer Fahrdienstleiter darf anzeigegeführte Züge möglichst nicht von<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0211 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Fahrordnung im Bahnhof<br />
mit LZB oder ETCS ausgerüsteten Gleisen ablenken.<br />
(4) Bei Zuglenkung mit Lenkplan können Gleise, die ein Sonderzug zu befahren hat,<br />
im Zuglenkplan angegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0212<br />
Fahrordnung auf der freien Strecke Seite 1 von 1<br />
1 Gewöhnliche Fahrtrichtung auf zweigleisigen Bahnen<br />
Auf zweigleisigen Bahnen ist auf der freien Strecke in der Regel rechts zu fahren<br />
(gewöhnliche Fahrtrichtung). Bei Einführung in Bahnhöfe können die Gleise der freien<br />
Strecke auch so angeordnet sein, dass das Regelgleis links liegt.<br />
2 Mehrere Strecken derselben Fahrtrichtung<br />
Wo mehrere Strecken für dieselbe Fahrtrichtung vorhanden sind, ist im Fahrplan angegeben,<br />
welche Strecke der Zug befahren soll.<br />
3 Abzweigstellen<br />
(1) Auf Abzweigstellen ist die Fahrtrichtung oder die Benutzung der Gleise im Fahrplan<br />
für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan vorgeschrieben.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter bestimmen bestimmtSie, welche Gleise ein Sonderzug<br />
befahren sollbefährt, soweit es nicht schon angeordnet ist.<br />
Bei Zuglenkung mit Lenkplan können Gleise, die ein Sonderzug zu befahren hat,<br />
im Zuglenkplan angegeben sein.<br />
Reisezüge dürfen in der Regel nur über Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen<br />
sind. Muss ausnahmsweise Wenn ein Reisezug ausnahmsweise über<br />
Güterzuggleise fahren muss, müssen muss Sie der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 9 - anweisen, im Bereichauf der<br />
Abzweigstelle mit höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen<br />
Gründen mit höchstens 40 km/h befahren werden muss.<br />
Beispiel:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0221<br />
Zugmeldungen Seite 1 von 6<br />
1 Allgemeines<br />
(1) Es gibt folgende Zugmeldungen:<br />
- Anbieten und Annehmen,<br />
- Abmelden und<br />
- Rückmelden.<br />
(2) Geben Sie Zugmeldungen müssen auf der in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
genannten Fernsprechverbindung gegeben werden. In denIm<br />
Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass Sie Zugmeldungen<br />
unmittelbar mündlich gegeben werden dürfen.<br />
(3) Als Mitarbeiter einer Zugmeldestelle müssen Sie sich mit „Fahrdienstleiter / Zugmelder<br />
(Name der Betriebsstelle)" melden. Bei der ersten Zugmeldung nach Arbeitsübernahme<br />
müssen Sie sie Ihren Namen nennen. Sind Sie Mitarbeiter einer<br />
anderen Betriebsstelle, melden Sie sich nur mit der Bezeichnung der Stelle (z. B.<br />
„Blockstelle Heide“).<br />
Bei umfangreichen Namen von Betriebsstellen können in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Verkürzungen zugelassen sein.<br />
(4) Leiten Sie jede Jede Zugmeldung muss mit dem Wort „Zugmeldung" eingeleitet<br />
werden. Folgt der Annahme unmittelbar die Abmeldung, ist das Wort „Zugmeldung“<br />
vor der Abmeldung nicht erforderlich.<br />
(5) a) Geben Sie bei Bei parallel verlaufenden Strecken muss in der Zugmeldung<br />
zusätzlich die Strecke angegeben werden (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch).<br />
b) Wenn ein Züge Zug auf Haltepunkten enden endet oder beginnenbeginnt,<br />
müssen muss Sie in der Zugmeldungen darauf hinweisenhingewiesen werden.<br />
(6) a) Wo auf den beteiligten Zugmeldestellen Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen<br />
gegeben werden, brauchen muss Sie nicht mündlich anzubietenangeboten,<br />
anzunehmen angenommen oder abzumeldenabgemeldet zu<br />
werden.<br />
b) Sie müssen jedoch Züge müssen jedoch in folgenden Fällen nach den Regeln<br />
in den Abschnitten 2 bzw. 3 mündlich anbieten angeboten, und annehmen angenommen<br />
oder abmeldenabgemeldet werden:, wenn<br />
1. die Die technischen Meldeeinrichtungen sind gestört. sind,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
2. Rückmelden ist eingeführt ist oder bei Räumungsprüfung auf Zeit ist die<br />
Räumungsprüfung zu bestätigen. ist,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3. für Für Zugmeldungen sind besondere Formen oder Zusätze angeordnet<br />
sind (z. B. für Sperrfahrten, „mit außergewöhnlichen Sendungen“, Lü-<br />
Sendungen „Cäsar“), außer wenn Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet<br />
ist, für den Zusatz „auf dem Gegengleis“.<br />
c) Wo Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen gegeben werden,<br />
können in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln für das Rückmelden<br />
gegeben sein.<br />
Arten<br />
Fernsprechverbindung<br />
Melden<br />
Einleiten<br />
Angabe der<br />
Strecke<br />
Technische<br />
Meldeeinrichtungen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0221 Züge fahren<br />
Seite 2 von 6<br />
Zugmeldungen<br />
Zugmeldungen<br />
nicht<br />
erforderlich<br />
Grundsatz<br />
Anbietende<br />
Stelle<br />
Zeitpunkt<br />
Bedingungen<br />
Mündlich<br />
Anbieten<br />
Annehmen<br />
Ablehnen<br />
(7) a) Wo benachbarte Zugmeldestellen demselben Fahrdienstleiter zugeteilt sind,<br />
brauchen müssen Sie keine Zugmeldungen zu gegeben werden.<br />
b) Auf eingleisigen Stichstrecken kann in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
zugelassen sein, dass keine Zugmeldungen gegeben werden.<br />
2 Anbieten und Annehmen<br />
(1) a) Auf eingleisigen Strecken müssen Sie Züge anbietenangeboten werden.<br />
b) Auf zweigleisigen Strecken müssen Sie Züge anbietenangeboten werden,<br />
wenn es<br />
1. in dieser Richtlinie, oder<br />
2. in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder<br />
3. in einer Betra<br />
angeordnet ist.<br />
(2) Sie müssen Züge müssen von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle anbietenangeboten<br />
werden.<br />
(3) Sie dürfen einenEin Zug darf frühestens fünf Minuten vor der voraussichtlichen<br />
Ab- oder Durchfahrtszeit anbietenangeboten werden.<br />
(4) Sie dürfen einenEin Zug darf erst anbietenangeboten werden, wenn<br />
a) der letzte vorausgefahrene Zug auf der nächsten Zugfolgestelle,<br />
b) der letzte aus der Gegenrichtung angenommene Zug auf der eigenen Zugmeldestelle<br />
angekommen ist.<br />
(5) Wenn Zugmeldungen mündlich gegeben werden, gilt Folgendes:<br />
a) Sie müssen einenEin Zug muss anbieten angeboten werden mit den Worten:<br />
„Wird Zug (Nummer) angenommen?"<br />
b) Nehmen Sie einenEin Zug muss angenommen werden an mit den Worten:<br />
„Zug (Nummer) ja".<br />
c) Steht Wenn der Fahrt ein Hindernis entgegensteht, dürfen Siedarf den der<br />
Zug nicht annehmenangenommen werden. Lehnen Sie dieEr ist Fahrt ababzulehnen<br />
mit den Worten:<br />
„Nein warten".<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wiederholen<br />
Ist der Hinderungsgrund weggefallen, dürfen Siedarf den der Zug annehmen<br />
angenommen werden mit den Worten:<br />
„Jetzt Zug (Nummer) ja".<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
d) Abweichend von den Regeln im Modul 408.0202 Abschnitt 3 brauchen<br />
Siemuss beim Anbieten und Annehmen nur die Annahme zu wiederholenwiederholt<br />
werden. Folgt der Annahme unmittelbar die Abmeldung, brauchen<br />
Siemuss nur die Abmeldung zu wiederholenwiederholt werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Züge fahren 408.0221<br />
Zugmeldungen Seite 3 von 6<br />
(6) Wenn keine mündlichen Zugmeldungen gegeben werden, gilt ein Zug auch als<br />
angenommen, wenn Erlaubnisempfang angezeigt wird.<br />
(7) Von den Bestimmungen der Absätze 3 und 4 dürfen darf Sie in folgenden Fällen<br />
abweichenabgewichen werden:<br />
a) Sie dürfen einenEin Zug darf bis zu zwei Minuten vor der voraussichtlichen<br />
Ankunft des letzten aus der Gegenrichtung angenommenen Zuges anbieten<br />
angeboten und unmittelbar nach dessen Ankunft abgelassen werden.<br />
Bieten Sie in In diesem Fall muss den der Zug angeboten werden mit den<br />
Worten:<br />
„Wird Zug (Nummer) angenommen, wenn Zug (Nummer des letzten Gegenzuges)<br />
in (Name der eigenen Zugmeldestelle)?"<br />
Nehmen Sie denDer Zug muss angenommen werden mit den Worten:<br />
„Wenn Zug (Nummer des letzten Gegenzuges) in (Name der anbietenden<br />
Zugmeldestelle), darf Zug (Nummer des angebotenen Zuges) kommen".<br />
Tragen Sie die Die Bedingung muss im Zugmeldebuch in Spalte „Meldungen<br />
und Vermerke“ eingetragen werden, z. B. „Wenn Z 69136 in BES“.<br />
Wenn Sie für den letzten Gegenzug die Räumungsprüfung bestätigen bestätigt<br />
werden müssenmuss, brauchen Siemuss die Bestätigung erst nach Abfahrt<br />
des bedingt angenommenen Zuges zu gegeben werden.<br />
b) Bei ordnungsgemäß wirkendem Streckenblock dürfen darf Sie einen Zug bis<br />
zu zwei Minuten vor der voraussichtlichen Ankunft des letzten vorausgefahrenen<br />
Zuges auf der nächsten Zugfolgestelle anbietenangeboten werden. Sie<br />
dürfen denDer Zug darf abgelassen werden, sobald das Hauptsignal auf Fahrt<br />
gestellt werden kann.<br />
Bieten SieIn diesem Fall muss den der Zug angeboten werden mit den Worten:<br />
„Wird Zug (Nummer) angenommen, wenn Zug (Nummer des letzten vorausgefahrenen<br />
Zuges) in (Name der nächsten Zugfolgestelle)?"<br />
Nehmen Sie denDer Zug muss angenommen werden mit den Worten:<br />
„Wenn Zug (Nummer des zuletzt angenommenen Zuges) in (Name der nächsten<br />
Zugfolgestelle), darf Zug (Nummer des angebotenen Zuges) kommen".<br />
Tragen Sie die Die Bedingung muss im Zugmeldebuch in Spalte „Meldungen<br />
und Vermerke“ eingetragen werden, z. B. „Wenn Z 69136 in BDH“.<br />
3 Abmelden<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) Sie müssen Züge müssen in der Regel von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle<br />
abmeldenabgemeldet werden. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra kann angeordnet sein, dass Sie Züge an andere Zugfolgestellen<br />
abmelden abgemeldet werden müssen oder dass andere Zugfolgestellen Züge<br />
abmelden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Technische<br />
Meldeeinrichtungen<br />
Abweichen<br />
Abmeldende<br />
Stelle<br />
(2) Sie dürfen einen Ein Zug darf abmeldenabgemeldet werden, wenn der letzte vorausgefahrene<br />
Zug auf der nächsten Zugfolgestelle angekommen ist. Bei ord-<br />
Bedingungen<br />
nungsgemäß wirkendem Streckenblock dürfen Siedarf einen Zug schon abmeldenabgemeldet<br />
werden, bevor der letzte vorausgefahrene Zug auf der nächsten<br />
Zugfolgestelle angekommen ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0221 Züge fahren<br />
Seite 4 von 6<br />
Zugmeldungen<br />
Voraussichtliche<br />
Ab- oder<br />
Durchfahrtszeit<br />
Abfahrtzeit,<br />
Durchfahrtszeit<br />
Wortlaut<br />
Berichtigung,<br />
Rücknahme<br />
(3) a) Sie müssen Züge müssen in der Regel bis zu fünf Minuten vorher mit der voraussichtlichen<br />
Ab- oder Durchfahrtszeit abmeldenabgemeldet werden. In<br />
denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann für<br />
den Zeitpunkt der Abmeldung eine Mindestzeit bestimmt sein.<br />
b) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass<br />
Sie mit der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtszeit abmelden abgemeldet werden<br />
dürfendarf. Sie Es müssen muss jedoch mit der voraussichtlichen Ab- o-<br />
der Durchfahrtszeit abmeldenabgemeldet werden, wenn Sie mit dem Abmelden<br />
Bahnübergangsposten benachrichtigenbenachrichtigt werden.<br />
c) Züge, die Sie angeboten habenwurden, sollen Sie möglichst unmittelbar im<br />
Anschluss an die Annahme abmeldenabgemeldet werden.<br />
(4) Als Abfahrtzeit gilt in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Zug am gewöhnlichen<br />
Halteplatz abfährt, als Durchfahrtszeit der Zeitpunkt, zu dem die Spitze des Zuges<br />
beim Fahrdienstleiter vorbeifährt. Die Das Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
können kann nähere Weisungen enthalten.<br />
(5) Verwenden Sie beim Beim Abmelden müssen folgende Wortlaute verwendet<br />
werden:<br />
a) Beim Melden der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit:<br />
„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der<br />
voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit)".<br />
b) Beim Melden der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtszeit:<br />
„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) ab (Minute der Ab- oder Durchfahrtszeit)".<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können ergänzende Regeln<br />
gegeben sein.<br />
(6) Weicht Wenn die tatsächliche Ab- oder Durchfahrtszeit um zwei Minuten oder<br />
mehr von der gemeldeten Zeit abweicht, müssen muss Sie die Zugmeldung möglichst<br />
frühzeitig berichtigenberichtigt werden.<br />
Leiten Sie die Die Berichtigung muss abweichend von Abschnitt 1 Absatz 4 eingeleitet<br />
werden mit den Worten:<br />
„Berichtigte Zugmeldung"<br />
Wenn der Zug zunächst nicht abfährt und Sie deshalb die Zugmeldung <strong>zur</strong>ücknehmen<strong>zur</strong>ückgenommen<br />
wird, müssen muss Sie folgenden folgender Wortlaut<br />
verwendenverwendet werden:<br />
„Berichtigte Zugmeldung, Abmeldung für Zug (Nummer) wird <strong>zur</strong>ückgenommen".<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Weisen Sie Die Berichtigung oder Rücknahme einer Zugmeldung muss im Zugmeldebuch<br />
nach folgendem Muster nachgewiesen werden:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Züge fahren 408.0221<br />
Zugmeldungen Seite 5 von 6<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
4728 10 30 10 37 10 38<br />
10 52<br />
4730 (10 48) 10 59<br />
Berichtigung einer Zugmeldung<br />
Zugnummer<br />
4736 12 20 Lokschaden<br />
Zurücknahme einer Zugmeldung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0221 Züge fahren<br />
Seite 6 von 6<br />
Zugmeldungen<br />
4 Rückmelden<br />
(1) Die Rückmeldung ist die mündliche Bestätigung der Räumungsprüfung.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle müssen muss Sie die Züge an<br />
den Fahrdienstleiter <strong>zur</strong>ückmelden, der die Fahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt.<br />
(3) Die Rückmeldung lautet:<br />
„Zug (Nummer) in (Name der Räumungsprüfstelle)".<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0231<br />
Fahrweg prüfen Seite 1 von 9<br />
1 Grundsatz<br />
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zugelassen wird,<br />
müssen muss Sie feststellenfestgestellt werden, dass<br />
a)<br />
b)<br />
die zu befahrenden<br />
Weichen, die Weichen<br />
im Durchrutschweg<br />
und die Flankenschutzeinrichtungen<br />
richtig<br />
stehen,<br />
der Fahrweg frei von<br />
Fahrzeugen ist,<br />
Dies gilt für Weichen von Anschlussstellen sinngemäß.<br />
Der zu prüfende Teil des Fahrwegs<br />
1. beginnt im Gleis hinter dem Einfahrsignal oder<br />
Blocksignal<br />
- am Signal Ra 10,<br />
- wo dieses nicht vorhanden ist, mit der ersten<br />
Weiche hinter dem Einfahrsignal oder<br />
Blocksignal oder,<br />
- wo die Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />
oder der Abzweigstelle zwischen Einfahrsignal<br />
oder Blocksignal und dem Signal<br />
Ra 10 oder der ersten Weiche beginnt,<br />
am ersten Abschnitt der Gleisfreimeldeanlage,<br />
2. beginnt auf einem Bahnhof bei Einfahrt vom<br />
Gegengleis oder auf einer Abzweigstelle bei<br />
Weiterfahrt vom Gegengleis am ersten Abschnitt<br />
der Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />
oder der Abzweigstelle, sonst in Höhe<br />
des Einfahrsignals oder Blocksignals des Regelgleises,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3.<br />
endet bei eingleisiger Strecke im Gleis hinter<br />
dem Ausfahrsignal oder Blocksignal<br />
- am Signal Ra 10,<br />
- wo dieses nicht vorhanden ist, mit der<br />
letzten Weiche im Fahrweg, oder,<br />
- wo die Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />
oder der Abzweigstelle zwischen Signal<br />
Ra 10 oder der letzten Weiche im Fahrweg<br />
und dem Einfahrsignal oder Blocksignal<br />
endet, hinter dem letzten Abschnitt der<br />
Gleisfreimeldeanlage,<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
408.0231 Züge fahren<br />
Seite 2 von 9<br />
Fahrweg prüfen<br />
b) 4. endet bei zweigleisiger Strecke bei Fahrten<br />
in das Regelgleis im Gleis hinter dem Ausfahrsignal<br />
oder Blocksignal hinter dem letzten Abschnitt<br />
der Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />
oder der Abzweigstelle, sonst in Höhe des Einfahrsignals<br />
oder Blocksignals der Gegenrichtung,<br />
in das Gegengleis im Gleis hinter dem Ausfahrsignal<br />
oder Blocksignal<br />
- am Signal Ra 10,<br />
- wo dieses nicht vorhanden ist, mit der letzten<br />
Weiche im Fahrweg, oder,<br />
- wo die Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />
oder der Abzweigstelle zwischen Signal Ra 10<br />
oder der letzten Weiche im Fahrweg und dem<br />
Einfahrsignal oder Blocksignal endet, hinter<br />
dem letzten Abschnitt der Gleisfreimeldeanlage.<br />
Der zu prüfende Teil des Fahrwegs kann an einer in<br />
den im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
genannten Stelle beginnen oder enden.<br />
c)<br />
d)<br />
e)<br />
der zugehörige Durchrutschweg<br />
frei von Fahrzeugen<br />
ist,<br />
die einmündenden<br />
Gleisabschnitte bis<br />
zum Grenzzeichen frei<br />
von Fahrzeugen sind,<br />
zwischen Flankenschutzeinrichtung<br />
und<br />
dem Grenzzeichen einer<br />
Weiche oder Kreuzung<br />
im Fahrweg keine<br />
Fahrzeuge stehen,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
f)<br />
Rangierverbote beachtet<br />
werden,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
g)<br />
Bahnübergänge - soweit<br />
es in denim<br />
Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstell<br />
enbuch vorgeschrieben<br />
ist - gesichert sind.<br />
Die Durchrutschwege sind in denim Örtlichen Richtlinien<br />
Betriebsstellenbuch angegeben.<br />
Auf das Freihalten des Durchrutschweges dürfen darf<br />
Sie verzichtenverzichtet werden, wo ausnahmsweise<br />
der Einfahrweg nicht durch ein Haupt- oder<br />
Sperrsignal als Zielsignal begrenzt ist oder in ein<br />
Nebengleis eingefahren werden muss.<br />
Sie Es müssen muss berücksichtigenberücksichtigt<br />
werden, dass Züge oder Rangierfahrten sich nach<br />
dem Anhalten strecken können.<br />
Zwischen einem Signal als Flankenschutzeinrichtung<br />
und dem Grenzzeichen dürfen Fahrzeuge eines eingefahrenen<br />
Zuges stehen, wenn an diesen nicht rangiert<br />
wird. In einer Betra kann zugelassen sein, dass<br />
zwischen Flankenschutzeinrichtung und dem Grenzzeichen<br />
einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg<br />
Fahrzeuge stehen dürfen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
Züge fahren 408.0231<br />
Fahrweg prüfen Seite 3 von 9<br />
2 Richtige Stellung<br />
(1) Zur Feststellung, dass die zu befahrenden Weichen, die Weichen im Durchrutschweg<br />
oder die Flankenschutzeinrichtungen richtig stehen, müssen Siegilt -<br />
soweit Sie nicht nach Absatz 2 die richtige Stellung an der Außenanlage<br />
feststellen festgestellt werden müssen muss - wie folgt verfahrenFolgendes:<br />
a)<br />
Wenn die Fahrtstellung des<br />
Signals oder die Festlegung<br />
sicher angezeigt wird, sind<br />
Weichen und Flankenschutzeinrichtungen<br />
- ausgenommen<br />
Zwieschutzweichen<br />
- richtig gestellt, soweit ihre<br />
Signalabhängigkeit nicht<br />
aufgehoben ist.<br />
Wenn bei Elektronischen Stellwerken<br />
der Festlegeüberwachungsmelder<br />
grün blinkt und die Anzeige<br />
sicher ist,<br />
sind zu<br />
befahrende<br />
Weichen<br />
richtig gestellt.<br />
sind Flankenschutzeinrichtungen<br />
richtig<br />
gestellt, soweit der<br />
Flankenschutz sicher<br />
angezeigt wird.<br />
Bei ferngestellten Weichen oder<br />
Gleissperren, die nicht durch<br />
Handverschluss gesichert sind,<br />
müssen Siemuss,<br />
wenn der Verschluss<br />
sicher<br />
angezeigt wird,<br />
die richtige<br />
Stellung des<br />
Stellungsmelders<br />
feststellenfestgestellt<br />
werden.<br />
Gleisbildstellwerk:<br />
Wenn weder die<br />
Fahrtstellung des Signals<br />
noch die Festlegung sicher<br />
angezeigt wird und die<br />
Signalabhängigkeit nicht<br />
aufgehoben ist, müssen Sie<br />
wie folgt verfahrengilt<br />
Folgendes:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Wenn die Signalabhängigkeit<br />
aufgehoben<br />
ist, müssen Siegilt - nur<br />
bei den betroffenen<br />
Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />
-<br />
wie<br />
folgt<br />
verfahrenFolgendes:<br />
Bei Relaisstellwerken oder wenn bei<br />
Elektronischen Stellwerken der Festlegeüberwachungsmelder<br />
nicht grün<br />
blinkt, gilt Folgendes:<br />
gilt für Weichen im Durchrutschweg<br />
oder für Flankenschutzeinrichtungen,<br />
deren<br />
Flankenschutz nicht sicher<br />
angezeigt wird:<br />
Bei einem Signal als Flankenschutz, einer ortsgestellten<br />
Weiche oder Gleissperre oder bei einer<br />
ferngestellten Weiche oder Gleissperre, die durch<br />
Handverschluss gesichert ist,<br />
wenn der Verschluss nicht sicher<br />
angezeigt wird, die Weiche oder<br />
Gleissperre umstellen umgestellt und<br />
dabei prüfengeprüft werden, ob<br />
Umstellen und Endstellung<br />
ordnungsgemäß angezeigt werden.<br />
In denIm Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch kann<br />
bestimmt sein, dass Sie die Weichen<br />
oder Gleissperren <strong>zur</strong> Überprüfung<br />
der ordnungsgemäßen Ausleuchtung<br />
zweimal umstellen umgestellt werden<br />
müssen.<br />
müssen muss Sie anhand der<br />
Ausleuchtung prüfengeprüft<br />
werden, ob die Haltstellung<br />
des Signals bzw. bei einer<br />
Weiche oder Gleissperre der<br />
Verschluss des Schlüssels<br />
sicher angezeigt wird oder sich<br />
der Schlüssel am vorgeschriebenen<br />
Platz oder im Gewahrsam<br />
des mit der Fahrwegsicherung<br />
beauftragten Mitarbeiters<br />
befindet.<br />
Stellwerk<br />
Gleisbildstellwerk<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
408.0231 Züge fahren<br />
Seite 4 von 9<br />
Fahrweg prüfen<br />
Mechanisches<br />
oder elektromechanisches<br />
Stellwerk<br />
Außenanlage<br />
b) 1. Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel oder den der Signalhebel umlegen<br />
umgelegt werden könnenkann, sind Weichen und<br />
Flankenschutzeinrichtungen - ausgenommen Zwieschutzweichen - richtig<br />
gestellt, soweit ihre Signalabhängigkeit nicht aufgehoben ist.<br />
2. Bei Zwieschutzweichen oder wenn Sie den der Fahrstraßenhebel bzw. den<br />
der Signalhebel nicht umlegen umgelegt werden können kann oder wenn die<br />
Signalabhängigkeit aufgehoben ist, müssen muss Sie - bei aufgehobener<br />
Signalabhängigkeit nur bei den betroffenen Weichen oder<br />
Flankenschutzeinrichtungen -– prüfengeprüft werden, ob<br />
- die Stell- und Riegelhebel richtig stehen und die Überwachungseinrichtungen<br />
Ordnungsstellung zeigen und<br />
- die Schlüssel der Handverschlüsse sich am vorgeschriebenen Platz oder<br />
im Gewahrsam des mit der Fahrwegsicherung beauftragten Mitarbeiters<br />
befinden.<br />
(2) Sie müssen die Die richtige Stellung muss an der Außenanlage<br />
feststellenfestgestellt werden<br />
a) bei Weichen, Gleissperren oder Signalen, die<br />
1. ortsgestellt (auch abgebunden) und nicht durch Handverschluss gesichert<br />
oder geriegelt sind oder<br />
2. elektrisch gestellt sind, wenn deren Überwachungseinrichtung eine Störung<br />
anzeigt und sie nicht durch Handverschluss gesichert sind. Ist eine Weiche<br />
durch Handverschluss gesichert, müssenmuss Sie, solange die Weiche in<br />
derselben Stellung befahren wird, die richtige Stellung an der Außenanlage<br />
nur vor der ersten Zugfahrt feststellenfestgestellt werden,<br />
b) bei Weichen oder Gleissperren, die<br />
1. durch Handverschluss zu sichern sind - solange die Weiche in derselben<br />
Stellung befahren wird, nur vor der ersten Zugfahrt -, oder<br />
2. Sie überblicken überblickt und gegen fremden Eingriff schützen geschützt<br />
werden müssenmuss,<br />
c) bei Weichen oder Gleissperren, die durch Drahtzug geriegelt werden - solange<br />
die Weiche in derselben Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut<br />
bedient wurde, nur vor der ersten Zugfahrt -, wenn<br />
1. bei Verriegelung durch Riegeldrahtzug der Riegelhebel nicht umgelegt werden<br />
kann oder<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
2. bei Verriegelung durch Signaldrahtzug der Signalhebel nicht umgelegt werden<br />
kann oder der Signalflügel trotz umgelegten Signalhebels nicht auf Fahrt<br />
kommt.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Sie dürfen die Die richtige Stellung darf im Stellwerk feststellenfestgestellt werden,<br />
wenn<br />
- bei Stellwerken der Bauform GS II zwar die Ausleuchtung einer Weiche oder<br />
Gleissperre gestört ist, jedoch die Fahrstraßenfestlegung oder die Verschlussüberwachung<br />
der Fahrstraße angezeigt wird oder<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
Züge fahren 408.0231<br />
Fahrweg prüfen Seite 5 von 9<br />
- bei EZMG-Stellwerken zwar die Ausleuchtung der Fahrwegelemente gestört ist,<br />
jedoch die Anzeigen in den Prüffeldern ausgewertet werden können.<br />
(3) a) Bei der Feststellung nach Absatz 2 müssen muss Sie außerdem prüfengeprüft<br />
werden, ob bei Weichen mit Mittelverschlüssen beide Zungen in ihrem<br />
gesamten Verlauf richtig liegen und bei Weichen mit beweglicher<br />
Herzstückspitze die Lage von Zungen und Herzstückspitze übereinstimmt.<br />
b) 1. Wenn Sie bei ortsgestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren werden,<br />
nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 b oder bei ortsgestellten<br />
Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 c auf Handverschluss<br />
verzichtenverzichtet wird, müssen muss Sie bei der Feststellung<br />
nach Absatz 2 auch prüfengeprüft werden, dass Zungen- und<br />
Herzstückverschlüsse an den Weichen in Ordnung sind. Sind diese<br />
Einrichtungen nicht in Ordnung, dürfen darf Sie auf Handverschluss nicht<br />
verzichtenverzichtet werden.<br />
2. Wenn Sie bei Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 d<br />
oder Absatz 2 e auf Handverschluss verzichtenverzichtet wird, brauchen<br />
braucht Sie die Feststellung nach Absatz 2 nicht getroffen zu treffenwerden.<br />
3 Frei von Fahrzeugen<br />
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg, Durchrutschweg oder einmündende Gleisabschnitte<br />
bis zum Grenzzeichen frei von Fahrzeugen sind und dass zwischen<br />
Flankenschutzeinrichtung und Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im<br />
Fahrweg keine Fahrzeuge stehen, müssen muss Sie treffengetroffen werden<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Besonderheiten<br />
Grundsatz<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
408.0231 Züge fahren<br />
Seite 6 von 9<br />
Fahrweg prüfen<br />
a) b)<br />
Unterbrochene<br />
Arbeitszeit<br />
Lü Berta oder<br />
Lü Cäsar<br />
- wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage<br />
vorhanden ist -<br />
durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine<br />
Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist.<br />
Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen muss Sie<br />
eine Abschnittsprüfung vornehmenvorgenommen werden.<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die<br />
Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben.<br />
Bei der Abschnittsprüfung müssen muss Sie durch<br />
Hinsehen an der Außenanlage feststellenfestgestellt<br />
werden, dass im betroffenen Abschnitt bis zu den<br />
begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder<br />
Hauptsignalen keine Fahrzeuge stehen.<br />
Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert -<br />
ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der<br />
Spitze des Zuges befindet -, müssen muss Sie<br />
sicherstellensichergestellt sein, dass keine Fahrzeuge<br />
<strong>zur</strong>ückgelassen wurden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(3) a) Bevor Sie eine Zugfahrt mit Lü-Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ zugelassen<br />
wird, müssen - abweichend von den Regeln in Absatz 1 - einmündende<br />
Gleisabschnitte über das Grenzzeichen hinaus bis zum Ende des an die<br />
Weiche anschließenden Weichenbogens, bei anschließender Kreuzung bis<br />
zum Nachbargleis frei von Fahrzeugen sein. Bevor Sie andere Zugfahrten<br />
zugelassen werden, müssen muss Sie feststellenfestgestellt werden, dass Lü-<br />
Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ nicht in diesem Gleisabschnitt stehen. Für<br />
Gleise, die im Bogen liegen, ist der freizuhaltende Gleisabschnitt in denim<br />
Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch angegeben.<br />
Versandung,<br />
Rostbildung,<br />
Verschmutzung<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- wo keine selbsttätige<br />
Gleisfreimeldeanlage<br />
vorhanden ist -<br />
durch Hinsehen.<br />
In denIm Örtlichen<br />
Richtlinien<br />
Betriebsstellenbuch<br />
können ergänzende<br />
Regeln gegeben sein.<br />
Sie Es müssen muss feststellenfestgestellt werden, dass im Fahrweg, Durchrutschweg<br />
oder in einmündenden Gleisabschnitten keine anderen Hindernisse vorhanden sind,<br />
soweit dies von Ihrem <strong>Stand</strong>ort aus möglich ist.<br />
(2) Während unterbrochener Arbeitszeit müssen die für Durchfahrten eingestellten<br />
Fahrwege frei sein. In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.<br />
b) Bei selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage ist in denim Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch geregelt, wie Sie bei Lü-Sendungen „Berta“ oder<br />
„Cäsar“ verfahren werden müssenmuss.<br />
(4) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist geregelt, wie Sie verfahren<br />
werden müssenmuss, wenn bei einer Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />
in bestimmten Gleis- oder Weichenabschnitten Versandung, Rostbildung oder<br />
starke Verschmutzung eintreten kann und dadurch ein Abschnitt nicht als besetzt<br />
angezeigt wird, obwohl er besetzt ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
Züge fahren 408.0231<br />
Fahrweg prüfen Seite 7 von 9<br />
(5) Ein Triebfahrzeug mit gehobenem Stromabnehmer dürfen darf Sie nur dann in<br />
einen Fahrweg eingelassen werden, wenn für den Fahrweg Oberleitung<br />
vorhanden und diese weder abgeschaltet noch gestört ist. Im Durchrutschweg<br />
darf die Oberleitung abgeschaltet sein.<br />
(6) Kleinwagenfahrten dürfen Sie auf Gleisen mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage<br />
erst zugelassen werden, wenn Sie Merkhinweis „Kl“ nach Modul 408.0402 Nr. 1<br />
und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 1 angebracht bzw. eingegeben habensind.<br />
Merkhinweis und Sperre dürfen Sie entfernenentfernt werden, wenn Sie durch<br />
Hinsehen festgestellt habenwurde, dass die betroffenen Gleis- oder<br />
Weichenabschnitte frei sind oder für die Kleinwagenfahrt eine Zugschlussmeldung<br />
oder Zugvollständigkeitsmeldung gegeben worden ist.<br />
Bei EZMG-Stellwerken müssen muss Sie nach Einfahrt der Kleinwagenfahrt auf<br />
beiden Bahnhofsköpfen sofort einen anderen anderer Fahrweg<br />
einstelleneingestellt werden.<br />
(7) Wo auf Bahnhofsgleisen Streckenblock vorhanden ist, sind in denim Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
(8) a) Als Die Mitarbeiter, in dessen Fahrwegprüfbezirk ein Einfahrgleis besetzt wird,<br />
oder wenn Sieund der Fahrdienstleiter sind, müssen Sie die in denim Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch genannten Maßnahmen sofort treffen, wenn das<br />
Gleis voraussichtlich 10 Minuten oder länger besetzt bleibt.<br />
b) Wird ein Einfahrgleis auf einem Bahnhof besetzt, auf dem Sie alsder<br />
Fahrdienstleiter auch andere Aufgaben wahrzunehmen haben hat und auf dem<br />
kein abhängiges Stellwerk an der Zulassung der Einfahrt beteiligt ist, müssen<br />
Sie die Maßnahmen nach a) sofort treffengetroffen werden, wenn das Gleis<br />
voraussichtlich drei Minuten oder länger besetzt bleibt.<br />
(9) a) 1. Wo keine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die<br />
Feststellungen, dass<br />
- Fahrweg, Durchrutschweg und einmündende Gleisabschnitte bis zum<br />
Grenzzeichen frei von Fahrzeugen sind und<br />
- zwischen Flankenschutzeinrichtungen und Grenzzeichen einer Weiche<br />
oder Kreuzung im Fahrweg keine Fahrzeuge stehen<br />
nach c) treffengetroffen werden, soweit Sie die Feststellungen nicht durch<br />
Hinsehen treffen getroffen werden können.<br />
2. Das mittelbare Feststellen müssen mussSie, außer für Abschnitte, die Sie<br />
ständig nicht eingesehen werden können, einführen eingeführt und, wenn<br />
der Anlass weggefallen ist, aufhebenaufgehoben werden. Ständig nicht<br />
einsehbare Abschnitte sind in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
genannt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
3. Bevor Sie das mittelbare Feststellen einführeneingeführt werden darf,<br />
müssen Sie die Feststellungen nach Nr. 1 durch Hinsehen treffengetroffen<br />
werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
4. Maßnahmen nach Absatz 8 müssen Sie sofort treffengetroffen werden.<br />
b) 1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die<br />
Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffengetroffen werden,<br />
Triebfahrzeuge<br />
mit gehobenem<br />
Stromabnehmer<br />
Kleinwagenfahrten<br />
Streckenblock<br />
auf Bahnhofsgleisen<br />
Maßnahmen<br />
bei besetzten<br />
Einfahrgleisen<br />
Mittelbar<br />
feststellen<br />
Selbsttätige<br />
Gleisfreimeldeanlage<br />
nicht<br />
vorhanden<br />
Selbsttätige<br />
Gleisfreimeldeanlage<br />
vorhanden<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
408.0231 Züge fahren<br />
Seite 8 von 9<br />
Fahrweg prüfen<br />
Feststellen<br />
soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen getroffen werden<br />
können.<br />
2. Das mittelbare Feststellen müssen muss Sie einführen eingeführt und, wenn<br />
der Anlass weggefallen ist, aufhebenaufgehoben werden.<br />
3. Bevor Sie das mittelbare Feststellen einführeneingeführt werden darf,<br />
müssen muss Sie in der Regel eine Abschnittsprüfung<br />
durchführendurchgeführt werden.<br />
Statt der Abschnittsprüfung dürfen darf Sie den der Triebfahrzeugführer<br />
beauftragenbeauftragt werden, im betroffenen Abschnitt<br />
- in einem Bahnhof bis zum nächsten Hauptsignal, bei Ausfahrten bis zum<br />
Ende des anschließenden Weichenbereichs oder, wenn noch ein besonderer<br />
Bahnhofsabschnitt der Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs ohne<br />
Weichen folgt (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch), bis zu dessen Ende<br />
(„bis km ...“),<br />
- auf einer Abzweigstelle bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs<br />
oder, wenn noch ein besonderer Abschnitt der Gleisfreimeldeanlage<br />
der Abzweigstelle ohne Weichen folgt (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />
bis zu dessen Ende („bis km ...“)<br />
auf Sicht zu fahren. Wenn Abschnitte mit Weichen oder Kreuzungen betroffen<br />
sind, gilt dies so lange, bis alle Zweige der Weiche oder Kreuzung von<br />
mindestens einem Zug befahren worden sind. Anschließend müssen muss<br />
Sie jeweils feststellenfestgestellt werden, dass der Zug den Abschnitt mit<br />
Schlusssignal verlassen hat. Die Feststellung müssen muss Sie nach den<br />
Regeln in c) Nr. 1 treffengetroffen werden.<br />
c) Wenn Sie mittelbar prüfengeprüft wird, müssen muss Sie<br />
1. feststellenfestgestellt werden, dass der zuletzt gefahrene Zug den Fahrweg,<br />
Durchrutschweg bzw. bei Abschnittsprüfung den betroffenen Abschnitt mit<br />
Schlusssignal durchfahren hat.<br />
Wo Züge durch ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug<br />
nachgeschoben werden, müssen muss Sie prüfengeprüft werden, dass<br />
auch das Schiebetriebfahrzeug Fahrweg und Durchrutschweg bzw. den<br />
betroffenen Abschnitt freigefahren hat,<br />
2. feststellenfestgestellt werden, dass bei Zügen, die <strong>zur</strong> Kreuzung oder<br />
Überholung im Bahnhof halten, Zugspitze und Zugschluss grenzzeichenfrei<br />
stehen. Sie dürfen den Der Zugführer Triebfahrzeugführer darf nach dem<br />
Anhalten des Zuges auffordernaufgefordert werden, eine<br />
Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug abzugeben oder zu melden,<br />
dass der Zug grenzzeichenfrei steht,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
3. bei Zügen, die im Fahrweg oder im betroffenen Abschnitt beginnen, enden<br />
oder halten oder wenn dort rangiert worden ist, vor Zulassen der nächsten<br />
Zugfahrt durch Hinsehen feststellenfestgestellt werden, dass Fahrweg,<br />
Durchrutschweg und einmündende Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen<br />
frei von Fahrzeugen sind und dass zwischen Flankenschutzeinrichtungen<br />
und Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg - bei einer<br />
Abschnittsprüfung bis zu den begrenzenden Weichen, Sperrsignalen,<br />
Wartezeichen oder Hauptsignalen - keine Fahrzeuge stehen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Darauf dürfen darf Sie verzichtenverzichtet werden<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
Züge fahren 408.0231<br />
Fahrweg prüfen Seite 9 von 9<br />
- bei haltenden Zügen, wenn an ihnen nicht rangiert worden ist; für sie gilt<br />
Nr. 1,<br />
- bei Rangierfahrten, die den Fahrweg, Durchrutschweg oder betroffenen<br />
Abschnitt durchfahren, wenn diese den Fahrweg, Durchrutschweg bzw.<br />
betroffenen Abschnitt mit allen Fahrzeugen verlassen haben,<br />
- bei Einfahrgleisen von Bahnhöfen mit Ablaufberg, wenn alle Wagen im<br />
betroffenen Gleis abgedrückt wurden und die Abdrücklokomotive dieses<br />
Gleis verlassen hat,<br />
4. feststellenfestgestellt werden, dass im Fahrweg, Durchrutschweg oder im<br />
betroffenen Abschnitt kein Zug oder Zugteil abgestellt worden ist.<br />
d) Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen darf Sie statt nach c)<br />
mittelbar zu prüfen, den der Triebfahrzeugführer beauftragenbeauftragt werden,<br />
in dem in b) Nr. 3 genannten Abschnitt auf Sicht zu fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Auf Sicht<br />
fahren<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0232<br />
Fahrweg sichern Seite 1 von 3<br />
1 Grundsatz<br />
Sie dürfen eine Eine Zugfahrt darf erst zugelassen werden, wenn zu befahrende<br />
Weichen, Weichen im Durchrutschweg und Flankenschutzeinrichtungen nach den<br />
Verschlussunterlagen und den Regeln in den Abschnitten 2 und 3 gesichert sind,<br />
soweit sie nicht nach den Regeln im Modul 408.0601 zu sichern sind.<br />
2 Gleisbildstellwerk<br />
Wenn die Fahrtstellung des Signals oder<br />
die Festlegung sicher angezeigt wird,<br />
sind zu befahrende Weichen und<br />
Flankenschutzeinrichtungen gesichert.<br />
Wenn bei Elektronischen Stellwerken der<br />
Festlegeüberwachungsmelder grün blinkt<br />
und die Anzeige sicher ist,<br />
sind zu befahrende<br />
Weichen<br />
gesichert.<br />
sind Flankenschutzeinrichtungen<br />
gesichert, wenn der<br />
Flankenschutz sicher<br />
angezeigt wird.<br />
Wenn weder die Fahrtstellung des Signals noch<br />
die Festlegung sicher angezeigt wird, müssen<br />
Sie wie folgt verfahrengilt Folgendes:<br />
Bei Relaisstellwerken oder wenn bei Elektronischen<br />
Stellwerken der Festlegeüberwachungsmelder<br />
nicht grün blinkt, gilt Folgendes:<br />
gilt für Weichen im Durchrutschweg<br />
oder für Flankenschutzeinrichtungen,<br />
deren Flankenschutz<br />
nicht sicher angezeigt wird,<br />
Folgendes:<br />
Bei Stellwerken mit Weichenlaufkette oder Weichenselbstlauf müssen<br />
muss Sie die Weichenlaufkette - soweit möglich - sperren gesperrt<br />
bzw. den der Weichenselbstlauf abschaltenabgeschaltet werden.<br />
Warten Sie die Die Auflösung der in den Nachbargleisen eingestellten<br />
Fahrstraßen ist abzuwarten.<br />
Wenn die Weichenlaufkette<br />
gesperrt bzw. der Weichenselbstlauf<br />
abgeschaltet ist und<br />
Verschluss der Weichen und<br />
Flankenschutzein-richtungen<br />
nicht sicher<br />
angezeigt wird,<br />
Wenn Sie die Weichenlaufkette<br />
nicht sperren oder den Weichenselbstlauf<br />
nicht abschalten können<br />
und Verschluss der Weichen und<br />
Flankenschutzeinrichtungen<br />
sicher angezeigt wird, nicht sicher<br />
angezeigt wird,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
müssen muss Sie<br />
Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 3 anbringen<br />
angebracht<br />
bzw. eingegeben<br />
werden.<br />
müssen muss Sie<br />
Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 2<br />
anbringen angebracht<br />
bzw. eingegeben<br />
werden.<br />
müssen muss Sie<br />
Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 3 anbringen<br />
angebracht<br />
bzw. eingegeben<br />
werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Bei Stellwerken<br />
ohne Weichenlaufkette<br />
oder Weichenselbstlauf<br />
müssen muss Sie<br />
Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 4<br />
anbringen<br />
angebracht bzw.<br />
eingegeben<br />
werden.<br />
Ist Einzelsperrung nicht möglich, dürfen darf Sie während der Zugfahrt im Bereich der Be-<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013
408.0232 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Fahrweg sichern<br />
triebsstelle keine anderen Fahrzeugbewegungen zugelassen und keine Bedienungshandlungen<br />
vornehmenvorgenommen werden.<br />
3 Mechanisches oder elektromechanisches Stellwerk<br />
Wenn Sie den der Signalhebel<br />
umlegen umgelegt werden<br />
könnenkann, sind Weichen und<br />
Flankenschutzeinrichtungen<br />
gesichert.<br />
Legen Sie den Der Fahrstraßenhebel ist umzulegen, und<br />
zwar<br />
den der Fahrtrichtung entsprechenden<br />
Fahrstraßenhebel<br />
bis in die End- oder<br />
Hilfsstellung,<br />
- die Bahnhofsblockeinrichtungen<br />
müssen Sie, wenn<br />
möglich, bedienen bedient<br />
werden - .<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Dauer der<br />
Maßnahmen<br />
Selbststellbetrieb<br />
oder<br />
Zuglenkung<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Können Kann Sie den der Signalhebel nicht<br />
umlegenumgelegt werden, müssen muss Sie den der<br />
Fahrweg wie folgt sicherngesichert:<br />
den der Gegenrichtung<br />
entsprechenden<br />
Fahrstraßenhebel<br />
- die Bahnhofsblockeinrichtungen<br />
dürfen<br />
Sie nicht bedienen<br />
bedient werden - .<br />
Legen Sie den Der Fahrstraßenhebel Fahrstraßenhebel<br />
ist festzulegen. Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel<br />
nicht festlegen festgelegt werden können kann oder<br />
dürfendarf, müssen muss Sie Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 5 anbringenangebracht werden.<br />
Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel<br />
nicht umlegen umgelegt werden<br />
könnenkann,<br />
müssen muss Sie Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 6<br />
anbringenangebracht werden. Während<br />
der Zugfahrt dürfen darf Sie im<br />
Stellwerksbezirk keine Weichen oder<br />
Gleissperren umstellen umgestellt<br />
und keine anderen Fahrzeugbewegungen<br />
zugelassen werden.<br />
Ortsgestellte Weichen, die sonst durch Signaldrahtzug geriegelt werden (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />
müssen Sie durch Handverschluss sicherngesichert werden.<br />
4 Zugfahrten mit besonderem Auftrag<br />
Bei Zugfahrten, die Sie mit besonderem Auftrag zugelassen werden, gilt Folgendes:<br />
a) Die vorgeschriebenen Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung des Fahrwegs sind so lange<br />
erforderlich, bis der Zug die Weichen durchfahren hat oder am gewöhnlichen<br />
Halteplatz - bei mehreren Halteplätzen am letzten gewöhnlichen Halteplatz im<br />
Fahrweg - zum Halten gekommen ist.<br />
b) Am Signal oder der virtuellen Blockstelle, an der die Zugfahrt zugelassen werden<br />
soll und an den in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch genannten<br />
Signalen dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013
Züge fahren 408.0232<br />
Fahrweg sichern Seite 3 von 3<br />
eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssen Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 7 muss anbringenangebracht werden.<br />
c) Sie müssen Rangierfahrtsignale müssen sofort löschen gelöscht bzw. bei<br />
Stellwerken der Bauform GS III Sp 68 vor dem Einspeichern bedienungsmäßig<br />
ausschaltenausgeschaltet werden. Zuvor müssen muss Sie den der<br />
Triebfahrzeugführer über für ihn nicht gültige Rangierfahrtsignale unterrichtenunterrichtet<br />
werden.<br />
d) Für Kleinwagenfahrten dürfen darf Sie den der Fahrweg nicht festlegenfestgelegt<br />
werden.<br />
5 Unterbrochene Arbeitszeit<br />
a) Während unterbrochener Arbeitszeit müssen Sie Weichen für Durchfahrten in der<br />
Regel <strong>zur</strong> Fahrt über die durchgehenden Hauptgleise stellengestellt sein. In denIm<br />
Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann eine andere<br />
Stellung bestimmt sein.<br />
b) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist für abzweigende Strecken die<br />
Stellung der Weichen bestimmt. In einer Betra können abweichende Regeln<br />
gegeben sein.<br />
c)b) Sie müssen den Der Fahrweg muss wie folgt sicherngesichert werden:<br />
1. Im Gleisbildstellwerk müssen muss Sie Hilfssperre nach Modul 408.0403 Nr. 3<br />
anbringenangebracht werden.<br />
2. Im mechanischen oder elektromechanischen Stellwerk müssen muss Sie den<br />
der der Fahrtrichtung entsprechenden Fahrstraßenhebel bis in die End- oder<br />
Hilfsstellung umlegen umgelegt und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 5<br />
anbringenangebracht werden. Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel nicht<br />
umlegen umgelegt werden könnenkann, müssen muss Sie Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 6 anbringenangebracht werden.<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist angeordnet, wie Sie<br />
ortsgestellte Weichen sichern gesichert werden müssen. In einer Betra können<br />
abweichende Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Rangierfahrtsignal<br />
Kleinwagenfahrten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0233<br />
Fahrweg prüfen und sichern - Mitarbeiter, Melden, Nachweis - Seite 1 von 2<br />
1 Prüfende oder sichernde Mitarbeiter<br />
(1) Als Der Bediener der Signalanlage müssen muss Sie die Feststellungen nach Modul<br />
408.0231 Abschnitt 1 a treffen.<br />
(2) a) Feststellungen nach Modul 408.0231<br />
- Abschnitte 1 b, 1 c, 1 d, 1 e, 1 f oder 1 g oder<br />
- Abschnitt 3 Absätze 3, 4, 5, 6 oder 9<br />
müssen muss Sie entweder als der Fahrdienstleiter allein oder, wenn eine Betriebsstelle<br />
in mehrere Prüfbezirke eingeteilt ist (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />
als der Mitarbeiter, der für den einzelnen Bezirk bestimmt ist, treffen.<br />
b) In den m Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann ein<br />
anderer Mitarbeiter bestimmt sein.<br />
(3) Als Der Bediener der Signalanlage müssen muss Sie Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />
sichern.<br />
2 Prüfen oder Sichern durch andere Mitarbeiter<br />
(1) Können Sie alsWenn der zuständiger Mitarbeiter ausnahmsweise Feststellungen<br />
nach Modul 408.0231 Abschnitt 1 nicht selbst treffen kann, dürfen darf Sie er einen<br />
anderen Mitarbeiter nach entsprechender Einweisung beauftragen, die Feststellungen<br />
zu treffen.<br />
(2) Können Sie als Bediener ausnahmsweise zu befahrende Weichen, Weichen im<br />
Durchrutschweg oder Flankenschutzeinrichtungen nicht selbst sichern, dürfen Sie<br />
einen anderen Mitarbeiter nach entsprechender Einweisung beauftragen, Weichen<br />
oder Flankenschutzeinrichtungen zu sichern.<br />
(3) Können Sie alsWenn der zuständiger Mitarbeiter oder Bediener ausnahmsweise<br />
bei zu befahrenden Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen von Anschlussstellen<br />
die Feststellungen nach Modul 408.0231 Abschnitt 1 nicht selbst treffen kann<br />
oder können Sie zu befahrende Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen nicht<br />
selbst sichern kann, dürfen darf Sie er den Triebfahrzeugführer nach entsprechender<br />
Einweisung mit Befehl 11 beauftragen, vor der ersten Weiche der Anschlussstelle<br />
zu halten, die richtige Stellung der zu befahrenden Weichen und<br />
Flankenschutzeinrichtungen festzustellen und festzustellen, dass der Schlüssel in<br />
der Schlüsselsperre verschlossen ist.<br />
3 Melden<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) Wenn Sie ein zuständiger Mitarbeiter nach Abschnitt 2 andere Mitarbeiter ausnahmsweise<br />
beauftragt habenhat, müssen muss Sie er die Mitarbeiter auffordern,<br />
Ihnen ihm mündlich zu melden, dass sie die erforderlichen Feststellungen getroffen<br />
bzw. die Einrichtungen gesichert haben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) a) Treffen SieMitarbeiter, wenn Siedie kein Fahrdienstleiter sind, müssen Feststellungen<br />
nach Abschnitt 1 oder die Feststellung, dass sichern Sie zu befahrende<br />
Weichen, Weichen im Durchrutschweg oder Flankenschutzeinrichtungen gesichert<br />
sind, müssen Sie die Feststellungen dem Fahrdienstleiter in der Regel<br />
mündlich melden. Wenn Sie Hat ein anderer Mitarbeiter nach Abschnitt 2 ande-<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013
408.0233 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2 Fahrweg prüfen und sichern - Mitarbeiter, Melden, Nachweis -<br />
re Mitarbeiter beauftragt haben, dürfen Siedarf er dem Fahrdienstleiter melden,<br />
wenn die anderen Mitarbeiter Ihnen gemeldet haben, dass sie die erforderlichen<br />
Feststellungen getroffen bzw. die Einrichtungen gesichert habensind., sobald<br />
ihm der andere Mitarbeiter dies gemeldet hat.<br />
b) Treffen außer Ihnen alsdem Fahrdienstleiter noch andere Mitarbeiter Feststellungen<br />
nach Abschnitt 1 oder sichern andere Mitarbeiter zu befahrende Weichen,<br />
Weichen im Durchrutschweg oder Flankenschutzeinrichtungen, dürfen<br />
darf der Fahrdienstleiter Sie die Zugfahrt zulassen, wenn alle beteiligten Mitarbeiter<br />
die Feststellungen getroffen bzw. die genannten Einrichtungen gesichert<br />
und Ihnen dies dem Fahrdienstleiter in der Regel mündlich gemeldet haben.<br />
c) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können abweichende oder<br />
ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
(3) Wenn bei Zugfahrten mit besonderem Auftrag außer Ihnen als Fahrdienstleiter andere<br />
Mitarbeiter den Fahrweg prüfen oder sichern, müssen muss der Fahrdienstleiter<br />
Sie folgenden Auftrag geben:<br />
„Zug (Nummer) fährt ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals nach/aus Gleis<br />
(Nummer)“.<br />
Als beteiligter Beteiligte Mitarbeiter müssen Sie den Fahrweg prüfen und sichern<br />
und dem Fahrdienstleiter melden:<br />
„Fahrweg für Zug (Nummer) nach/aus Gleis (Nummer) gesichert“.<br />
Ergänzen Sie Auftrag und Meldung sind - soweit erforderlich - durch Zusätze, z.<br />
B. „in das Gegengleis“, „aus Richtung Bstadt“ zu ergänzen.<br />
4 Nachweis<br />
(1) Einführen und Aufheben des mittelbaren Feststellens nach Modul 408.0231 Abschnitt<br />
3 Absatz 9 a Nr. 2 oder Abschnitt 3 Absatz 9 b Nr. 2 müssen Sie nachweisennachgewiesen<br />
werden.<br />
(2) Mündlich erhaltene Meldungen nach Abschnitt 3 müssen Sie nachweisennachgewiesen<br />
werden. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann angeordnet<br />
sein, dass Sie für Meldungen nach Abschnitt 3 Absatz 3 einen Eingangsnachweis<br />
für Fahrwegsicherungsmeldungen führen geführt werden müssenmuss. Es<br />
können Regeln für das Führen des Nachweises gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0241<br />
Räumungsprüfung - Allgemeines - Seite 1 von 2<br />
1 Zugfolgeabschnitt<br />
Räumungsprüfung wird für einen Zugfolgeabschnitt durchgeführt.<br />
2 Räumungsprüfstelle<br />
(1) Räumungsprüfung wird auf der Räumungsprüfstelle durchgeführt.<br />
(2) Welche Stelle Räumungsprüfstelle ist und in welchen Fällen eine Räumungsprüfung<br />
durchzuführen ist, ist in den Regeln für<br />
- Strecken ohne Streckenblock,<br />
- Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder<br />
- Strecken mit selbsttätigem Streckenblock<br />
bestimmt.<br />
3 Zeitpunkt<br />
Räumungsprüfung müssen muss Sie als der Bediener des Hauptsignals auf der<br />
Räumungsprüfstelle durchführen, wenn der Zug, der den Zugfolgeabschnitt zuletzt<br />
befahren hat, dort angekommen ist. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass ein Zugschlussmeldeposten an der<br />
Räumungsprüfung beteiligt ist.<br />
4 Feststellungen<br />
Bei der Räumungsprüfung müssen muss Sie feststellenFolgendes festgestellt werden:,<br />
dass<br />
a) dDer Zug ist an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals<br />
Ne 14 auf der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren. ist,<br />
b) dDer Zug hat mindestens ein Zeichen des Schlusssignals. hat und Im Betriebsstellenbuch<br />
können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
c) dDas Hauptsignal bzw. der Melder der virtuellen Blockstelle der Räumungsprüfstelle<br />
zeigt Halt zeigt und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 ist erloschen<br />
ist. Haltstellung und Erlöschen der Signale müssen sicher angezeigt werden.<br />
An diesem Signal dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan<br />
nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssen Der<br />
Bediener muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
In den Örtlichen Richtlinienkönnen für die Feststellung nach b) andere Regeln gegeben<br />
sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
5 Verzicht<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass auf<br />
Strecken ohne Streckenblock, mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder automatischem<br />
Streckenblock auf die Feststellung nach Abschnitt 4 b bei Reisezügen verzichtet<br />
wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
408.0241 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2 Räumungsprüfung - Allgemeines -<br />
65 Haltstellung prüfen<br />
Die sichere Anzeige der Haltstellung des Hauptsignals müssen muss Sie am Signal<br />
selbst oder am Signalhaltmelder feststellenfestgestellt werden. Dabei dürfen darf sich<br />
der Bediener Sie sich nicht auf das Signalrücklicht verlassen.<br />
76 Ergänzende oder abweichende Regeln<br />
Für die Räumungsprüfung können in den Modulen 408.0101 bis 408.0911 0691 ergänzende<br />
oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0242<br />
Räumungsprüfung - Strecken ohne Streckenblock - Seite 1 von 1<br />
1 Räumungsprüfstelle<br />
Räumungsprüfstelle ist die Zugfolgestelle am Ende des Zugfolgeabschnitts.<br />
2 Anwenden<br />
Der Bediener des Hauptsignals muss die Räumungsprüfung müssen Sie bei allen<br />
Zugfahrten durchführen.<br />
3 Einfahrt melden<br />
Wo der Fahrdienstleiter das Hauptsignal nicht vom Fahrdienstleiter selbst bedient<br />
wird, müssen muss Sie ihm als der Bediener die Einfahrt der Züge melden. Die Meldung<br />
lautet:<br />
„Zug (Nummer) mit Schluss eingefahren, Signal (Bezeichnung) auf Halt."<br />
In denIm Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch kann eine andere Art der Meldung<br />
zugelassen sein.<br />
4 Bestätigen<br />
Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle muss dem Fahrdiensteiter, der die Fahrt<br />
in den Zugfolgeabschnitt zugelassen hatte, Ddie Räumungsprüfung müssen Sie<br />
durch Rückmelden bestätigen.<br />
5 Bestätigung bleibt aus<br />
Wennird der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle einen Zug nicht spätestens fünf<br />
Minuten nach Ablauf der planmäßigen Fahrzeit <strong>zur</strong>ückgemeldet, müssen muss Sie<br />
sich als der FahrdienstleiterFahrdienstleiter, der die Zugfahrt zugelassen hatte, nach<br />
dem Verbleib erkundigen. Erhalten Sie die MitteilungWenn ihm der Fahrdienstleiter<br />
der Räumungsprüfstelle mitteilt, dass der Zug noch nicht angekommen ist oder aus<br />
besonderem Anlass nicht <strong>zur</strong>ückgemeldet werden darf, müssen muss erSie Merkhinweis<br />
„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen<br />
bzw. eingeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0243<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock - Seite 1 von 4<br />
1 Räumungsprüfstelle<br />
Räumungsprüfstelle ist die Zugfolgestelle am Ende des Zugfolgeabschnitts.<br />
2 Anwenden<br />
De Bediener des Hauptsignals muss Ddie Räumungsprüfung müssen Sie bei allen<br />
Zugfahrten durchführen. Bei Relaisblock und Trägerfrequenzblock 71 mit Streckengleisfreimeldeanlage<br />
müssen Sie die im Abschnitt 6 genannten Besonderheiten beachtenbeachtet<br />
werden.<br />
3 Bestätigen<br />
Der Bediener des Hauptsignals muss die Räumungsprüfung müssen Sie durch<br />
Rückblocken bestätigen. Bei Relaisblock wird in bestimmten Fällen zugbewirkt <strong>zur</strong>ückgeblockt.<br />
4 Bestätigung bleibt aus<br />
Wennird ein Zug nicht spätestens fünf Minuten nach Ablauf der planmäßigen Fahrzeit<br />
<strong>zur</strong>ückgeblockt wird, müssen muss Sie sich als der Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt<br />
zugelassen hatte, nach dem Verbleib erkundigen. Erhalten Sie die MitteilungWenn<br />
ihm der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle mitteilt, dass der Zug noch nicht angekommen<br />
ist oder aus besonderem Anlass noch nicht <strong>zur</strong>ückgeblockt werden darf,<br />
müssen muss erSie Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
5 Rückmelden<br />
(1) Die Räumungsprüfung müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter bei folgenden<br />
Anlässen durch Rückmelden bestätigen:<br />
a) Ein Zug soll mit besonderem Auftrag in einen Zugfolgeabschnitt fahren.<br />
b) Der Streckenblock wirkt nicht ordnungsgemäß, weil<br />
1. nicht vor- oder <strong>zur</strong>ückgeblockt werden kann oder er die Bedienung nicht<br />
anzeigt,<br />
2. der Streckenblock nur mit Hilfseinrichtungen bedient werden kann,<br />
3. Streckenblockeinrichtungen vorzeitig frei werden,.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
c) Die mit gelbem Quadrat gekennzeichneten Verschlüsse fehlen oder sind gelöst,<br />
es sei denn, die Fachkraft hat die Verschlüsse gelöst.<br />
d) Die Fachkraft hat das Rückmelden im Arbeits- und Störungsbuch angeordnet.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Anlässe<br />
(2) a) Das Rückmelden müssen muss Sie als der Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle Einführen<br />
einführen, bei der der Anlass aufgetreten ist. Beim Einführen des Rückmeldens<br />
müssen muss Sie den er den Anlass angeben. Beim Einführen des<br />
Rückmeldens muss der Zug <strong>zur</strong>ückgemeldet werden, der den Zugfolgeabschnitt<br />
zuletzt befahren hat. Ist der Anlass nach dem Aufheben einer Gleissperrung<br />
aufgetreten, muss der Zug <strong>zur</strong>ückgemeldet werden, der den Zugfolgeabschnitt<br />
vor der Gleissperrung zuletzt befahren hat.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0243 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4 Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock -<br />
Durchführen,<br />
Bedienen des<br />
Streckenblocks<br />
Aufheben<br />
b) Weisen Sie das Das Einführen des Rückmeldens ist im Zugmeldebuch nach<br />
folgendem Muster nachzuweisen:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
(3) a) Auf eingleisigen Strecken und auf zweigleisigen Strecken mit Erlaubniswechsel<br />
müssen Sie die Züge beider Fahrtrichtungen <strong>zur</strong>ückmelden<strong>zur</strong>ückgemeldet<br />
werden.<br />
b) Bedienen Sie den Der Streckenblock ist zu bedienen, soweit dies möglich und<br />
zulässig ist. Wenn der Streckenblock bedient wird, ist zuerst <strong>zur</strong>ückzumelden<br />
und danach <strong>zur</strong>ückzublocken.<br />
c) Wo der Fahrdienstleiter den Streckenblock nicht vom Fahrdienstleiter selbst<br />
bedient wird, müssen muss Sie alsder Bediener die Einfahrt der Züge melden<br />
mit dem Wortlaut:<br />
„Zug (Nummer) mit Schluss eingefahren, Signal (Bezeichnung) auf Halt."<br />
Als Der Fahrdienstleiter melden meldet Sie hierauf den Zug <strong>zur</strong>ück und beauftragen<br />
beauftragt danach den Bediener, <strong>zur</strong>ückzublocken.<br />
d) Wo bei Relaisblock ein Zugschlussmeldeposten vorhanden ist, müssen muss<br />
Sie der Bediener das zugbewirkte Rückblocken sperren. Ist Wenn dies nicht<br />
möglich ist, meldet der Zugschlussmeldeposten die Einfahrt der Züge nach c).<br />
(4) Sie dürfen das Das Rückmelden aufhebenhebt die Stelle auf, wenn Siedie es<br />
eingeführt haben hat, wenn und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
a) Alle Anlässe müssen weggefallen sein. Wennar das Rückmelden eingeführt<br />
war, weil Streckenblockeinrichtungen vorzeitig frei geworden sind oder bei<br />
Trägerfrequenzblock 71 eine Dauerstörung der Blockübertragungseinrichtung<br />
vorgelegen hat, muss im Arbeits- und Störungsbuch außerdem das Ende der<br />
Arbeiten eingetragen sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4718 8 20 8 29 8 27 8 28 8.28 an FAD: R für Gl<br />
FAD – FBH, Rückblocken<br />
nicht möglich<br />
b) Danach muss der Zugfolgeabschnitt von einem Kontrollzug befahren worden<br />
sein, und zwar<br />
1. auf zweigleisigen Strecken ohne Erlaubniswechsel von einem Zug in der<br />
gewöhnlichen Fahrtrichtung,<br />
2. auf eingleisigen Strecken oder zweigleisigen Strecken mit Erlaubniswechsel<br />
von je einem Zug in beiden Fahrtrichtungen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Züge fahren 408.0243<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock - Seite 3 von 4<br />
Der Kontrollzug muss in den betroffenen Zugfolgeabschnitt auf Hauptsignal<br />
eingefahren und bei ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen vor- und<br />
<strong>zur</strong>ückgeblockt worden sein.<br />
c) Weisen Sie das Das Aufheben des Rückmeldens im Zugmeldebuch ist nach<br />
folgendem Muster nachzuweisen:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
(5) Wo Sie den der Fahrdienstleiter den Streckenblock nicht selbst alsvom Fahrdienstleiter<br />
bedienenbedient, müssen muss der Fahrdienstleiter Sie dem Bediener<br />
das Einführen und Aufheben des Rückmeldens bekannt geben.<br />
(6) Solange Züge <strong>zur</strong>ückzumelden sind, müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter<br />
der Stelle, die die Zugfolge regelt, Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2<br />
und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
(7) Für Besonderheiten beim Rückmelden auf Strecken mit Blockstellen, die keine<br />
Blockendstellen sind, enthalten enthält die das Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Weisungen.<br />
6 Besonderheiten bei Gleisfreimeldeanlage<br />
Bei Relaisblock und Trägerfrequenzblock 71 mit Streckengleisfreimeldeanlage gelten<br />
folgende ergänzende oder abweichende Bestimmungen:<br />
(1) Räumungsprüfung ist erforderlich, wenn<br />
a) sie aus Anlässen nach Abschnitt 5 Absatz 1 durch Rückmelden bestätigt werden<br />
muss,<br />
b) nicht zugbewirkt <strong>zur</strong>ückgeblockt wird oder<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
c) die Achszählgrundstellung für die Streckengleisfreimeldung hergestellt werden<br />
soll.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Die Feststellungen nach Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 b dürfen Sie durch<br />
Blockabschnittsprüfung ersetzt werden. Die Blockabschnittsprüfung ist nicht zulässig,<br />
wenn die Fachkraft die Räumungsprüfung im Arbeits- und Störungsbuch<br />
angeordnet hat.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4728 10 30 10 36 10 36 10 37 10.37 an FAD: R für<br />
Gl FAD – FBH aufgeh<br />
Verständigen<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Blockstelle<br />
nicht Blockendstelle<br />
(3) Wenn Sie die Rückmeldung nicht gegeben werden dürfendarf, weil das Schlusssignal<br />
nicht mehr festgestellt werden kann, obwohl der Zug angekommen ist,<br />
müssen muss Sie den der Triebfahrzeugführer des folgenden Zuges mit Befehl 9<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0243 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4 Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock -<br />
10 – Grund Nr. 1 anweisenbeauftragt werden, im Zugfolgeabschnitt auf Sicht zu<br />
fahren.<br />
Beispiel<br />
(4) Wenn Züge <strong>zur</strong>ückgemeldet werden, müssen muss Sie das zugbewirkte Rückblocken<br />
sperrengesperrt werden. IstWenn dies das nicht möglich Ist, geht die<br />
Rückblockung vor der Rückmeldung ein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0244<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 1 von 10<br />
1 Räumungsprüfstelle<br />
Räumungsprüfstelle ist die Zugmeldestelle hinter dem Zugfolgeabschnitt. In denIm Örtlichen<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch kann eine andere Stelle als Räumungsprüfstelle<br />
bestimmt sein.<br />
2 Einzelräumungsprüfung, Räumungsprüfung auf Zeit<br />
Räumungsprüfung kann bei nur einem Zug (Einzelräumungsprüfung) oder bei allen<br />
Zügen für die Dauer eines Anlasses (Räumungsprüfung auf Zeit) erforderlich werden.<br />
3 Bestätigen<br />
(1) Räumungsprüfung müssen Sie durch Rückmelden bestätigen, wWenn Sie alsder<br />
Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle nicht zugleich Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle<br />
sindist, der die Fahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt, muss er die Räumungsprüfung<br />
durch Rückmelden bestätigen. Wenn die Bestätigung nicht erforderlich<br />
ist, müssen muss erSie die Räumungsprüfung im Zugmeldebuch nach folgendem<br />
Muster nachweisen.<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
(2) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können ergänzende oder abweichende<br />
Regeln gegeben sein.<br />
4 Einzelräumungsprüfung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
(1) Einzelräumungsprüfung wird bei folgenden Anlässen erforderlich:<br />
a) Ein Zug soll mit besonderem Auftrag in einen Zugfolgeabschnitt fahren.<br />
b) Ein Zug soll in einem Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge signalgeführt weiterfahren,<br />
dessen Ende gekennzeichnet ist durch ein Blockkennzeichen der freien<br />
Strecke.<br />
c) Ein Zug soll an einem LZB-Nothalt auf der freien Strecke oder hinter einem<br />
Ausfahrsignal weiterfahren.<br />
d) Blockeinrichtungen sollen in die Grundstellung gebracht werden - ausgenommen<br />
der Zentralblockabschnitt soll aufgelöst werden, ohne dass eine Zugfahrt<br />
stattgefunden hat. Sie dürfen diese Der Fahrdienstleiter darf diese Einzelräumungsprüfung<br />
durch Maßnahmen nach Modul 408.0622 Abschnitt 1 ersetzen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4786 19 43 19 50 19 51 19.52 Gl von FAD bis FBH<br />
frei<br />
Anlässe<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0244 Züge fahren<br />
Seite 2 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
Durchführung<br />
Anlass nach<br />
einer Gleissperrung<br />
Blockabschnittsprüfung<br />
e) Für die Hilfsauflösung einer Fahrstraße ist in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
Einzelräumungsprüfung vorgeschrieben.<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können zu den Anlässen nach<br />
a) und b) ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist bestimmt, wenn bei den Anlässen<br />
nach a) bis c) im Anschluss an die Einzelräumungsprüfung Räumungsprüfung<br />
auf Zeit eingeführt werden muss.<br />
Der Fahrdienstleiter muss den Anlass für die Einzelräumungsprüfung müssen Sie<br />
im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
(2) Ist Wenn der Anlass für die Räumungsprüfung nach dem Aufheben einer Gleissperrung<br />
aufgetreten ist, müssen muss der Fahrdienstleiter Sdie Räumungsprüfung<br />
bei dem Zug durchführen, der den Zugfolgeabschnitt vor der Gleissperrung<br />
zuletzt befahren hat.<br />
(3) Wenn eine Räumungsprüfung zu bestätigen ist, müssen muss Sie den der Fahrdienstleiter,<br />
bei dem der Anlass aufgetreten ist, den für die Räumungsprüfung zuständigen<br />
Fahrdienstleiter <strong>zur</strong> Abgabe der Rückmeldung auffordern. Dabei müssen<br />
muss erSie den betroffenen Zug angeben.<br />
(4) In Relaisstellwerken dürfen darf der FahrdienstleiterSie bei Zentralblock mit Achszählern<br />
eine Einzelräumungsprüfung in den Fällen der Absätze 1 a, 1 b oder 1 c<br />
durch Blockabschnittsprüfung für den betroffenen Zugfolgeabschnitt ersetzen. Bei<br />
Blockabschnittsprüfung müssen muss erSie Folgendes feststellen:<br />
- Der Zugfolgeabschnitt muss als frei angezeigt werden und<br />
- der Halt- oder Fahrtmelder des Hauptsignals am Ende des Zugfolgeabschnitts<br />
muss leuchten und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss dunkel<br />
sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Blockabschnittsprüfung ist nicht zulässig, wenn ein Zentralblockabschnitt nicht<br />
aufgelöst ist, der Ausfahrsperrenmelder leuchtet, der Blockabschnittsmelder rot<br />
leuchtet oder wenn in den im Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch nach Absatz<br />
1 bestimmt ist, dass Sie im Anschluss an eine Einzelräumungsprüfung Räumungsprüfung<br />
auf Zeit einführen eingeführt werden müssenmuss.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zugnummer<br />
4732 11 05 11 12 11 13 11 29 AzGr<br />
4734 11 22 11 29 11 30<br />
Meldungen und Vermerke<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Züge fahren 408.0244<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 3 von 10<br />
(5) a) In Elektronischen Stellwerken dürfen darf der FahrdienstleiterSie bei Zentralblock<br />
eine Einzelräumungsprüfung in den Fällen der Absätze 1 a, 1 b oder 1 c<br />
durch Auswerten der sicheren Anzeigen bis zum nächsten Hauptsignal bzw. bis<br />
<strong>zur</strong> nächsten durch Signal Ne 14 gekennzeichneten virtuellen Blockstelle ersetzen.<br />
b) Die Im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können kann zugelassen sein,<br />
dass Sie der Fahrdienstleiter eine Einzelräumungsprüfung durch das Auswerten<br />
der sicheren Anzeigen im betroffenen Zugfolgeabschnitt ersetzen dürfendarf.<br />
Dabei müssen muss der FahrdienstleiterSie Folgendes feststellen:<br />
- Der Zugfolgeabschnitt muss als frei angezeigt werden und<br />
- der Halt- oder Fahrtmelder des Hauptsignals am Ende des Zugfolgeabschnitts<br />
muss leuchten und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8<br />
muss dunkel sein.<br />
(6) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf eine Einzelräumungsprüfung nach Absatz 1 a<br />
ersetzen durch die Feststellung, dass das Hauptsignal bzw. die virtuelle Blockstelle<br />
am Anfang des betroffenen Abschnittes eine Fahrtstellung zeigt. Hierzu dürfen<br />
darf erSie die sichere Anzeige des Fahrtmelders auswerten - ausgenommen bei<br />
Selbstblocksignalen - oder sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lassen, dass<br />
das Selbstblocksignal in Fahrtstellung ist.<br />
(7) a) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss die Blockabschnittsprüfung nach Absatz<br />
4, das Auswerten der sicheren Anzeigen nach Absatz 5 oder das Auswerten<br />
der Fahrtstellung nach Absatz 6 gemäß nach folgendem Muster nachweisen<br />
und – soweit erforderlich – den Eintrag dem Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt in<br />
den betroffenen Zugfolgeabschnitt zulässt, mitteilen. Die Bestätigung der Räumungsprüfung<br />
durch Rückmelden ist nicht erforderlich.<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
4786 19 43 19 50 19 51<br />
Zugnummer<br />
b) Sie müssen alsDer Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt in den betroffenen Zugfolgeabschnitt<br />
zulässt, muss die Meldung nach a) im Zugmeldebuch nachweisen.<br />
Diese ersetzt die Räumungsprüfung.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(8) Wenn Einzelräumungsprüfung erforderlich ist, Sie aber nicht feststellen festgestellt<br />
werden könnenkann, welcher Zug den Zugfolgeabschnitt zuletzt befahren hat,<br />
müssen muss Sie wie folgt vorgehenvorgegangen werden:<br />
a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss ein selbsttätiges Blocksignal oder eine<br />
virtuelle Blockstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts sperren. Sie<br />
müssenEr muss Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen bzw.<br />
eingeben. Bei Elektronischen Stellwerken müssen muss erSie ein selbsttätiges<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4788 19 55 20 02 20 03 Ausf. bei Halt zeigendem Asig<br />
20.02 Gl von FBH bis FCS frei<br />
Auswerten<br />
der Anzeigen<br />
Auswerten der<br />
Fahrtstellung<br />
Nachweisen<br />
Beteiligte<br />
verständigen<br />
Zuletzt<br />
gefahrener<br />
Zug nicht<br />
feststellbar<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0244 Züge fahren<br />
Seite 4 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
Anlässe<br />
Blocksignal oder eine virtuelle Blockstelle nicht sperren, wenn erSie im betroffenen<br />
Zugfolgeabschnitt Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und<br />
Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 9 eingeben könnenkann.<br />
b) Bei einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle am Anfang des<br />
betroffenen Zugfolgeabschnitts müssen muss der FahrdienstleiterSie Merkhinweis<br />
„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8<br />
anbringen bzw. eingeben.<br />
c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Sperre müssen muss Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringenangebracht<br />
werden.<br />
d) Der Fahrdienstleiter Aauf der Räumungsprüfstelle müssen muss Sie feststellen,<br />
dass die Bedingungen nach Modul 408.0241 Abschnitt 4 c - Hauptsignal bzw.<br />
Melder der virtuellen Blockstelle zeigt Halt - erfüllt sind.<br />
e) Den Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des nächsten Zuges,<br />
der den Zugfolgeabschnitt befahren soll, müssen Sie beauftragen, auf Sicht zu<br />
fahren, und zwar<br />
- bei Zentralblock mit Achszählern oder automatischem Streckenblock oder<br />
wenn bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle nur ein Zugfolgeabschnitt vorhanden<br />
ist, im betroffenen Zugfolgeabschnitt,<br />
- in allen übrigen Fällen im betroffenen und im nächsten Zugfolgeabschnitt.<br />
Auf Strecken mit Blockkennzeichen gilt als betroffener Zugfolgeabschnitt<br />
- für signalgeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für signalgeführte Züge,<br />
- für anzeigegeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge.<br />
f) Sie müssen den Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer mündlich<br />
verständigen, dass er am Hauptsignal oder am Signal Ne 14 der Räumungsprüfstelle<br />
angehalten wird, um dort dem Fahrdienstleiter seine Zugnummer anzugeben.<br />
g) Als Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle dürfen darf Sie die Einfahrt<br />
des Zuges auf der Räumungsprüfstelle erst zulassen, wenn der Triebfahrzeugführer<br />
die Nummer seines Zuges gemeldet hat.<br />
h) Bei diesem Zug müssen muss erSie eine Einzelräumungsprüfung durchführen.<br />
5 Räumungsprüfung auf Zeit<br />
(1) Räumungsprüfung auf Zeit wird erforderlich, wenn<br />
a) sie nach Modul 408.0622 Abschnitt 1 Absatz 2 Nr. 4 eingeführt werden muss,<br />
weil Blockeinrichtungen nicht in Grundstellung gebracht werden konnten,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) bekannt wird, dass ein Blockabschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, obwohl<br />
er besetzt ist,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
c) die Bedienung nach Abschnitt 4 Absatz 1 e nicht ordnungsgemäß gewirkt hat<br />
oder<br />
d) die Fachkraft die Räumungsprüfung vorgeschrieben hat.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Züge fahren 408.0244<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 5 von 10<br />
(2) Sind Wenn auf eingleisigen Strecken zwischen zwei Zugmeldestellen mehrere<br />
Zugfolgeabschnitte vorhanden sind und ist für einen der Zugfolgeabschnitte Räumungsprüfung<br />
auf Zeit erforderlich ist, müssen muss Sie die Zugfolge für beide<br />
Fahrtrichtungen an den Hauptsignalen bzw. den Signalen Ne 14 der Räumungsprüfstellen<br />
regelngeregelt werden. Dies gilt auch, wo Gleiswechselbetrieb eingerichtet<br />
ist, sobald ein Zug auf dem Gegengleis gefahren ist.<br />
(3) Sie Der Fahrdienstleiter dürfen darf dem Beginn von Arbeiten, die Räumungsprüfung<br />
auf Zeit erfordern, erst zustimmen, wenn sich die Blockeinrichtungen des betroffenen<br />
Zugfolgeabschnitts und aller folgenden Zugfolgeabschnitte bis <strong>zur</strong> Räumungsprüfstelle<br />
in Grundstellung befinden oder eine Einzelräumungsprüfung bei<br />
dem Zug durchgeführt wurde, der die Abschnitte zuletzt befahren hat.<br />
(4) Räumungsprüfung auf Zeit müssen muss Sie als der Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle<br />
einführen, bei der der Anlass aufgetreten ist.<br />
Wenn Räumungsprüfungen bestätigt werden müssen, müssen Sie muss der<br />
Fahrdienstleiter, bei dem der Anlass aufgetreten ist, dem beteiligten Fahrdienstleiter<br />
Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit, Zugfolgeabschnitt und Anlass mitteilen.<br />
Als Der für die Räumungsprüfung zuständiger Fahrdienstleiter müssen muss Sie<br />
die Züge unaufgefordert <strong>zur</strong>ückmelden.<br />
Der Fahrdienstleiter muss das Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit müssen<br />
Sie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
4712 7 28 7 34 7 34<br />
Zugnummer<br />
(5) Bei Räumungsprüfung auf Zeit müssen Sie wie folgt vorgehengilt Folgendes:<br />
a) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss das selbsttätige Blocksignal bzw. die virtuelle<br />
Blockstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts sperren und<br />
bis <strong>zur</strong> Fahrt des Kontrollzuges gesperrt lassen. Sie müssen Er muss Merkhinweis<br />
„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen. Bei Elektronischen Stellwerken<br />
müssen muss der FahrdienstleiterSie ein selbsttätiges Blocksignal bzw. die<br />
virtuelle Blockstelle nicht sperren, wenn erSie im betroffenen Zugfolgeabschnitt<br />
Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 9 eingeben könnenkann.<br />
Kann Wenn ein selbsttätiges Blocksignal bzw. die virtuelle Blockstelle nicht gesperrt<br />
werden kann, müssen muss Sie die Zugfolge am Hauptsignal oder an<br />
der durch Signal Ne 14 gekennzeichneten virtuellen Blockstelle der rückgele-<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4714 7 50 7 56 7 57 8 10 AzGr erfolglos<br />
4716 8 04 8 10 8 11 8 16 AzGr erfolglos<br />
4718 8 20 8 26 8 26 8 32 8.17 an FCS: Rpz für Blockabschnitt<br />
112 eingeführt<br />
Zugfolge auf<br />
eingleisigen<br />
Strecken oder<br />
bei GWB<br />
Arbeiten<br />
Einführen<br />
Sperren<br />
selbsttätig<br />
wirkender<br />
Einrichtungen,<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0244 Züge fahren<br />
Seite 6 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
Aufheben<br />
genen Zugmeldestelle regelngeregelt werden. Für dieses Signal gelten die Regeln<br />
unter b).<br />
b) Bei einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle am Anfang des<br />
betroffenen Zugfolgeabschnitts müssen muss der FahrdienstleiterSie Merkhinweis<br />
„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8<br />
anbringen bzw. eingeben.<br />
c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403<br />
Nr. 7 anbringen.<br />
Sind Wenn zwischen zwei Zugmeldestellen mehrere Zugfolgeabschnitte betroffen<br />
sind, müssen Sie die Maßnahmen nach a) oder b) nur für das Hauptsignal bzw.<br />
die virtuelle Blockstelle am Anfang des ersten betroffenen Zugfolgeabschnitts treffengetroffen<br />
werden.<br />
(6) Sie dürfen Räumungsprüfung auf Zeit aufhebenhebt die Stelle auf, die sie eingeführt<br />
hat, wenn Sie diese eingeführt haben und folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
sind:<br />
a) Alle Anlässe müssen weggefallen sein. Wennar Räumungsprüfung auf Zeit<br />
nach den Absätzen 1 a, 1 b oder 1 c eingeführt war, muss im Arbeits- und Störungsbuch<br />
außerdem das Ende der Arbeiten eingetragen sein.<br />
b) Danach muss der Zugfolgeabschnitt von einem Kontrollzug befahren worden<br />
sein, und zwar<br />
1. auf zweigleisigen Strecken, wo Gleiswechselbetrieb nicht ständig eingerichtet<br />
ist, von einem Zug in der gewöhnlichen Fahrtrichtung,<br />
2. auf eingleisigen Strecken ohne Erlaubnismelder oder Streckengleisen ohne<br />
Erlaubnismelder, wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, von einem<br />
Zug in beliebiger Fahrtrichtung,<br />
3. auf eingleisigen Strecken mit Erlaubnismelder oder Streckengleisen mit Erlaubnismelder,<br />
wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist,<br />
- von je einem Zug in beiden Fahrtrichtungen oder<br />
- von einem Zug in beliebiger Fahrtrichtung, wenn nach diesem Zug die Erlaubnis<br />
zweimal störungsfrei von Hand gewechselt werden konnte.<br />
Der Fahrdienstleiter muss die Fahrt des Kontrollzuges in den Zugfolgeabschnitt<br />
muss durch Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. der virtuellen Blockstelle zugelassen<br />
worden sein. Der Kontrollzug muss den Zugfolgeabschnitt bei ordnungsgemäß<br />
wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren haben. Hierzu muss der<br />
Fahrdienstleiter Eein selbsttätiges Blocksignal bzw. die Blockstelle für anzeigegeführte<br />
Züge müssen Sie dafür entsperren und unmittelbar nach Haltstellung<br />
durch den Kontrollzug wieder sperren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Züge fahren 408.0244<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 7 von 10<br />
Der Fahrdienstleiter muss Ddas Aufheben der Räumungsprüfung auf Zeit müssen<br />
Sie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Cestadt<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
(7) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann zugelassen<br />
sein, dass bei Räumungsprüfung auf Zeit die Räumungsprüfung auf einer<br />
selbsttätigen Blockstelle durchgeführt wird, auf der ein Rückmeldeposten eingesetzt<br />
ist.<br />
Der Fahrdienstleiter muss das Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit mit<br />
Rückmeldeposten und Bestätigung der Räumungsprüfung durch den Rückmeldeposten<br />
müssen Sie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zugnummer<br />
Meldungen und Vermerke<br />
4720 8 25 8 31 8 32 8 38<br />
4722 8 47 8 53 8 54 9 00 9.01 an FCS: Rpz aufgeh.<br />
4724 9 03 9 09 9 10<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Cestadt<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
Meldungen und Vermerke<br />
4712 7 28 7 34 7 34<br />
4714 7 50 7 56 7 57 8 10 AzGr erfolglos<br />
4716 8 04 8 10 8 11 8 16 AzGr erfolglos<br />
4718 8 20 8 26 8 26 8 32<br />
8.17 an FCS: Rpz für<br />
Blockabschn 112 eingeführt<br />
8.35 an RMP am Sbk 114:<br />
Rpz für Blockabschn 112<br />
8.36 an FCS: RMP am Sbk<br />
114 eingesetzt, R durch FCS<br />
eingestellt<br />
4720 8 43 8 49 8 50 8.53 R von Sbk 114<br />
4722 8 58 9 04 9 05 9.08 R von Sbk 114<br />
4724 9 15 9 21 9 22 9.25 R von Sbk 114<br />
4726 9 24 9 30 9 31 9.28 an RMP am Sbk 114<br />
und FCS: Rpz aufgeh<br />
Rückmeldeposten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0244 Züge fahren<br />
Seite 8 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
6 Feststellungen ersetzen<br />
Anlässe<br />
(1) Bei Einzelräumungsprüfung oder bei Räumungsprüfung auf Zeit gilt Folgendes:<br />
a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Feststellung, dass der Zug mindestens<br />
ein Zeichen des Schlusssignals hat (Modul 408.0241 Abschnitt 4 b), ersetzen<br />
durch eine Zugvollständigkeitsmeldung des ZTriebfahrzeugführers für seinen<br />
Zug auf der Räumungsprüfstelle. Der Zug muss bei Abgabe der Zugvollständigkeitsmeldung<br />
halten und darf nach dem Befahren des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />
nicht verändert worden sein.<br />
b) Sie dürfen die Der Fahrdienstleiter darf die Feststellungen, dass der Zug an der<br />
Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle<br />
vorbeigefahren ist und dass der Zug mindestens ein Zeichen<br />
des Schlusssignals hat (Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 b), ersetzen<br />
durch<br />
1. eine Zugschlussmeldung eines Zugschlussmeldepostens. Dem Zugschlussmeldeposten<br />
müssen die Züge bekannt sein, für die Zugschlussmeldungen<br />
zu geben sind,<br />
2. eine Zugschlussmeldung des Fahrdienstleiters der nächsten örtlich besetzten<br />
Zugmeldestelle; der Zug darf nach dem Befahren des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />
nicht verändert worden sein,<br />
3. eine Zugvollständigkeitsmeldung des ZTriebfahrzeugführers für seinen Zug<br />
auf einer Betriebsstelle, die zwischen der Räumungsprüfstelle und der<br />
nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle liegt. Der Zug muss bei Abgabe<br />
der Zugvollständigkeitsmeldung halten und darf nach dem Befahren des betroffenen<br />
Zugfolgeabschnitts nicht verändert worden sein.<br />
c) Sie dürfen bei Der Fahrdienstleiter darf bei Elektronischen Stellwerken die<br />
Feststellung, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals<br />
oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist, ersetzen<br />
durch die Feststellung, dass der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen<br />
und hinter dem Hauptsignal oder des Signals Ne 14 der erste Gleis- oder Weichenabschnitt<br />
der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage als frei angezeigt ist. In<br />
denIm Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf BetriebsstellenBetriebsstellenbuch<br />
können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
d) Wenn der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist<br />
- und eine Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung nach a) oder<br />
b) nicht gegeben werden kann oder<br />
- die Feststellung, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals<br />
oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist<br />
(Modul 408.0241 Abschnitt 4 a), nicht getroffen werden kann<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
werden kann oder dies unzweckmäßig ist, dürfen Sie wie folgt vorgehengilt<br />
Folgendes:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Züge fahren 408.0244<br />
Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 9 von 10<br />
Bei Einzelräumungsprüfung: Bei Räumungsprüfung<br />
auf Zeit:<br />
1. Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss ein selbsttätiges<br />
Blocksignal oder eine Blockstelle für anzeigegeführte<br />
Züge am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />
sperren. Sie müssen Er muss Merkhinweis<br />
„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen bzw. eingeben.<br />
Bei Elektronischen Stellwerken müssen muss<br />
erSie ein selbsttätiges Blocksignal oder eine Blockstelle<br />
für anzeigegeführte Züge nicht sperren, wenn erSie<br />
im betroffenen Zugfolgeabschnitt Merkhinweis „RP“<br />
nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 9 eingeben können.<br />
2. Bei einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle<br />
am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />
müssen muss derFahrdienstleiterSie Merkhinweis<br />
„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre<br />
nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
3. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen<br />
dürfen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter<br />
muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />
408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
Sie müssen den Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des<br />
nächsten Zuges, der den Zugfolgeabschnitt befahren soll, beauftragen auf<br />
Sicht zu fahren, und zwar<br />
- bei Zentralblock mit Achszählern oder automatischem Streckenblock oder<br />
wenn bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle nur ein Zugfolgeabschnitt vorhanden<br />
ist, im betroffenen Zugfolgeabschnitt,<br />
- in allen übrigen Fällen im betroffenen und im nächsten Zugfolgeabschnitt.<br />
Auf Strecken mit Blockkennzeichen gilt als betroffener Zugfolgeabschnitt<br />
- für signalgeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für signalgeführte Züge,<br />
- für anzeigegeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge.<br />
Bei diesem Zug müssen muss der FahrdienstleiterSie eine Räumungsprüfung<br />
durchführen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
408.0244 Züge fahren<br />
Seite 10 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />
Wortlaut der<br />
Zugschlussmeldung,<br />
Nachweis<br />
(2) Die Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung lautet:<br />
„Zug (Nummer) vollständig in (Name der Betriebsstelle) angekommen".<br />
Die Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung müssen muss der<br />
FahrdienstleiterSie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen.<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4754 15 18 15 34 15 35 15.42 von Zf: Z vollst in FCS ak<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0251<br />
Hauptsignale bedienen Seite 1 von 3<br />
1 Zuständigkeit<br />
Hauptsignale müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter in der Regel selbst bedienen<br />
oder freigeben. Wenn es in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zugelassen<br />
ist, dürfen darf erSie einen anderen Mitarbeiter beauftragen, Hauptsignale zu bedienen<br />
oder freizugeben. Sie müssen Er muss den Auftrag für jede Zugfahrt besonders<br />
erteilen.<br />
2 Hauptsignale auf Fahrt stellen<br />
(1) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Hauptsignale rechtzeitig auf Fahrt stellen<br />
oder freigeben, wenn die Bedingungen erfüllt sind und ein Zug zu erwarten ist<br />
oder seine Abfahrt bevorsteht. Bei Selbststellbetrieb oder bei der Zuglenkung mit<br />
Lenkplan kommen die Hauptsignale selbsttätig in Fahrtstellung. Selbsttätige<br />
Blocksignale können selbsttätig in Fahrtstellung kommen.<br />
(2) Sie müssen den Der Fahrdienstleiter muss den Auftrag, ein Hauptsignal auf<br />
Fahrt zu stellen, durch Bahnhofsblock, Auftragsmelder oder mündlich erteilen.<br />
Sie dürfen den Er darf den Auftrag nicht an eine Bedingung knüpfen. In denIm<br />
Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann für den mündlichen Auftrag ein<br />
Wortlaut vorgeschrieben sein.<br />
(3) Der Fahrdienstleiter darf das Einfahrsignal eines Bahnhofs oder das Blocksignal<br />
einer Abzweigstelle dürfen Sie erst auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn durch<br />
die Abmeldung bekannt ist, welcher Zug kommt.<br />
(4) Wenn ein Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen vor der Ankunftszeit ein<br />
„+“ (Betriebshalt) oder ein „x“ (Bedarfshalt) angegeben ist, auf dem Bahnhof halten<br />
soll, dürfen darf der FahrdienstleiterSie das Signal für die Ausfahrt erst auf<br />
Fahrt stellen oder freigeben, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten<br />
gekommen ist.<br />
(5) Für Züge, die auf einem Bahnhof ohne Halt durchfahren sollen, dürfen darf der<br />
FahrdienstleiterSie das Einfahrsignal bzw. das Zwischensignal vor dem Ausfahrsignal<br />
auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn ein Ausfahrvorsignal vorhanden und<br />
es wegen eines verkürzten Bremswegs in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
nicht verboten ist.<br />
(6) a) Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt in ein Gleis, aus dem auf Gruppenausfahrsignal<br />
ausgefahren werden kann, und die Ausfahrt aus einem anderen<br />
zum Gruppenausfahrsignal gehörenden Gleis dürfen Sie nicht gleichzeitig zulassen.<br />
b) Der Fahrdienstleiter darf Durchfahrten auf Gruppenausfahrsignal dürfen Sie<br />
zulassen, wenn die zum Gruppenausfahrsignal gehörenden Gleise durch hohe<br />
Sperrsignale abgeschlossen sind (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />
sonst nur, wenn kein anderer Zug in diesen Gleisen abfahrbereit ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
c) Bei einem Gruppenzwischensignal gelten die Bestimmungen unter a) und b)<br />
sinngemäß.<br />
3 Hauptsignale auf Halt <strong>zur</strong>ückstellen<br />
Zeitpunkt<br />
Auftrag<br />
Einfahrt,<br />
Weiterfahrt<br />
Ausfahrt<br />
Durchfahrt<br />
Gruppensignal<br />
(1) a) Der Bediener muss Eein Hauptsignal müssen Sie sofort auf Halt stellen, wenn<br />
erSie festgestellt habenhat, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle mit<br />
Zeitpunkt<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 30.08.2013
408.0251 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Hauptsignale bedienen<br />
Vor weiterer<br />
Zugfahrt<br />
Schlusssignal vorbeigefahren ist, soweit das Signal nicht selbsttätig in die<br />
Haltstellung kommt. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können<br />
ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />
Der Bediener darf Bbei Reisezügen dürfen Sie auf das Erkennen des<br />
Schlusssignals verzichten, wenn dies im Betriebsstellenbuch nach Modul<br />
408.0241 Abschnitt 5 4 b) zugelassen ist.<br />
Bei Hauptsignalen mit elektrischer Signalflügelkupplung müssen muss der BedienerSie<br />
vor Zurücklegen des Signalhebels außerdem feststellen, dass das<br />
Signal selbsttätig in die Haltstellung gekommen ist.<br />
b) Bei Gleisbildstellwerken und bei selbsttätigem Streckenblock kommen die<br />
Lichthauptsignale in der Regel selbsttätig in die Haltstellung. Werden die<br />
Hauptsignale nicht selbsttätig auf Halt gestellt, gelten die Regeln nach a).<br />
(2) Nach Vorbeifahrt eines Zuges an einem Hauptsignal muss dieses Signal erst auf<br />
Halt gestellt oder der Melder eines für den Zug bedienten Signals Zs 1, Zs 7 oder<br />
Zs 8 erloschen sein, bevor Sie eine weitere Zugfahrt auf dieses Signal als Zielsignal<br />
zugelassen werden dürfendarf.<br />
4 Zugstraße auflösen<br />
(1) Der Bediener darf die Einrichtung für die Fahrstraßenauflösung dürfen Sie bedienen<br />
oder den Fahrstraßenhebel <strong>zur</strong>ücklegen, wenn der Zug am gewöhnlichen<br />
Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen, am letzten<br />
gewöhnlichen Halteplatz – oder am Zielsignal der Zugstraße zum Halten gekommen<br />
oder an der Fahrstraßen-Zugschlussstelle vorbeigefahren ist. Danach<br />
müssen muss erSie Einrichtungen für den Befehlsempfang oder Zustimmungsempfang<br />
bedienen.<br />
(2) Bei Gleisbildstellwerken mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage werden Zugstraßen<br />
in der Regel hinter dem fahrenden Zug selbsttätig aufgelöst. Werden die Zugstraßen<br />
nicht selbsttätig aufgelöst, gelten die Regeln nach Absatz 1.<br />
5 Durchrutschweg auflösen<br />
(1) Den Der Bediener darf den Durchrutschweg dürfen Sie auflösen, wenn der Zug<br />
am gewöhnlichen Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze<br />
liegen, am letzten gewöhnlichen Halteplatz - oder am Zielsignal der Zugstraße<br />
zum Halten gekommen ist.<br />
(2) Müssen Wenn der BedienerSie bei Gleisbildstellwerken den Durchrutschweg von<br />
Hand auflösen muss, dürfen Sie diesmuss er zuvor feststellten, wenn dass der<br />
Zug am letzten gewöhnlichen Halteplatz oder am Zielsignal der Zugstraße hält.<br />
Wo Sie der Bediener nicht feststellen könnenkann, dass der Zug hält, sind in<br />
denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
6 Zustimmungsempfang<br />
In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass Sie<br />
Einrichtungen für den Zustimmungsempfang nicht nach jeder Zugfahrt bedienen bedient<br />
werden müssen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 30.08.2013
Züge fahren 408.0251<br />
Hauptsignale bedienen Seite 3 von 3<br />
7 Zugschlussstellen<br />
Signal-Zugschlussstellen und Fahrstraßen-Zugschlussstellen sind in im den Örtlichen<br />
Richtlinien oder in der BetraBetriebsstellenbuch genannt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 30.08.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0261<br />
Zugfahrten durchführen Seite 1 von 3<br />
1 Zugfahrt in einen Zugfolgeabschnitt zulassen<br />
(1) a) Sie Der Fahrdienstleiter dürfen darf eine Zugfahrt in einen Zugfolgeabschnitt<br />
nur zulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
1. Wo für den zuletzt gefahrenen Zug die Räumungsprüfung im Zugmeldebuch<br />
nachzuweisen ist, muss diese eingetragen sein.<br />
2. Wo der Zug anzubieten ist, muss die Annahme im Zugmeldebuch eingetragen<br />
sein.<br />
3. Wo ein Streckengleis in beiden Richtungen befahren wird, muss der letzte<br />
aus der Gegenrichtung angenommene Zug angekommen sein.<br />
Wo die beteiligten Zugmeldestellen demselben Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
sind, muss der letzte in die Gegenrichtung abgelassene Zug angekommen<br />
sein.<br />
4. Wo Sie Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten benachrichtigen<br />
zu benachrichtigen sindmüssen, müssen Sie diese benachrichtigt<br />
seinhabenwerden. Wo es in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
nach Modul 408.0421 Abschnitt 1 Absatz 4 vorgeschrieben ist,<br />
muss Ihnen der Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten bestätigt haben,<br />
dass der Bahnübergang gesichert ist.<br />
5. Bei Bahnübergangssicherungsanlagen mit Fernüberwachung darf dem<br />
FahrdienstleiterIhnen keine Störung bekannt sein.<br />
6. Wo Arbeitsstellen über Zugfahrten zu benachrichtigen sind, müssen sie<br />
benachrichtigt sein.<br />
7. Sind Befehle erforderlich, müssen sie dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer<br />
übermittelt sein.<br />
8. Soweit sich im Zug außergewöhnliche Sendungen oder außergewöhnliche<br />
Fahrzeuge befinden, dürfen darf Sie die Fahrt nur zugelassen werden,<br />
wenn<br />
- die Fahrt von der in der Beförderungsanordnung genannten Stelle oder<br />
der Betriebszentrale nicht verboten worden ist und<br />
- auf der Betriebsstelle, auf der der Zug beginnt oder sich die Zusammensetzung<br />
des Zuges geändert hat, der Zugführer Triebfahrzeugführer die<br />
Nummern der Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnlichen<br />
Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge mitgeteilt<br />
hat und die Beförderungsanordnungen bei Ihnen vorliegen.<br />
b) Durch Einschalten des Selbststellbetriebes oder der Zuglenkung mit Lenkplan<br />
an einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle lassen lässt Sie<br />
der Fahrdienstleiter im Voraus die Fahrt aller Züge in den anschließenden<br />
Zugfolgeabschnitt zu. Deshalb dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit<br />
Lenkplan eingeschaltet sein, solange keine Bedingungen nach a) Nr. 1 bis 4<br />
oder Nr. 6 bis 8 zu erfüllen sind oder im Fall a) Nr. 5 keine Störung der Anlage<br />
bekannt ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zuglenkung mit Lenkplan darf außerdem eingeschaltet sein, solange<br />
1. Bedingungen nach a) Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 zu erfüllen sind und in den Fällen<br />
nach a)<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 20.12.2013
408.0261 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Zugfahrten durchführen<br />
- Nr. 1, 2 oder 4 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8,<br />
- Nr. 3 Zugfahrten durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einer virtuellen<br />
Blockstelle zugelassen werden, oder - wenn Zugfahrten mit besonderem<br />
Auftrag zugelassen werden - Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8,<br />
- Nr. 6 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 10 oder<br />
2. im Fall nach a) Nr. 5 eine Störung der Anlage bekannt ist und Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 8<br />
eingegeben ist.<br />
(2) Bei Gleisbildstellwerken müssen die Bedingungen nach Absatz 1 a) vor dem Einstellen<br />
oder Einspeichern der Zugstraße auch dann erfüllt sein, wenn die Zugstraße<br />
bereits eingestellt oder eingespeichert werden kann, bevor der anschließende<br />
Zugfolgeabschnitt geräumt ist (Nachlaufen des Hauptsignals).<br />
2 Fahrten gleichzeitig zulassen<br />
Die gleichzeitige Fahrt mehrerer Züge dürfen darf Sie nur zugelassen werden, wenn<br />
ihre Fahrwege getrennt voneinander verlaufen; ihre Durchrutschwege dürfen sich jedoch<br />
berühren.<br />
3 Zugfahrten auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal<br />
Für die Durchführung der Züge auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal gilt Folgendes:<br />
(1) Ist in der Ankunftspalte des Fahrplans bei diesem Bahnhof ein „H“ angegeben<br />
und soll der Zug ohne Halt durchfahren, ist ihm Signal Zp 9 als Durchfahrauftrag<br />
zu geben. Den Auftrag hierzu erteilen erteilt Sie alsder Fahrdienstleiter jeweils<br />
besonders, soweit Sie er das Signal nicht selbst gebengibt.<br />
(2) Ist in der Ankunftsspalte des Fahrplans oder in der Spalte „Fahrzeit von Streckenbeginn“<br />
des Ersatzfahrplans bei einem Bahnhof ein „H“ angegeben und ist<br />
dieser Bahnhof <strong>zur</strong> Zeit der Zugfahrt unbesetzt, müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter<br />
der Zugmeldestelle, die den Zug auf die Strecke ablässt, den Triebfahrzeugführer<br />
des Zuges durch Befehl 11 12 anweisen (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />
auf diesem Bahnhof ohne Durchfahrauftrag durchzufahren.<br />
4 Ausweichanschlussstellen bei selbsttätigem Streckenblock bedienen<br />
(1) Fahrten zu oder von Ausweichanschlussstellen auf Strecken mit selbsttätigem<br />
Streckenblock müssen Sie abmeldenabgemeldet, auf eingleisiger Strecke oder<br />
dem Gegengleis anbieten angeboten und annehmenangenommen werden, wenn<br />
die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt ist. Zur<br />
Bedienung einer Ausweichanschlussstelle darf jeweils eine Fahrt unterwegs sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Wenn eine Einzelräumungsprüfung durchgeführt werden muss oder Räumungsprüfung<br />
auf Zeit eingeführt ist, müssen muss Sie den der Zugführer Triebfahrzeugführer<br />
nach Ankunft des Zuges auf der Ausweichanschlussstelle auffordernaufgefordert<br />
werden, eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug zu geben.<br />
Die Zugvollständigkeitsmeldung ersetzt die Räumungsprüfung für diesen Zug.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 20.12.2013
Züge fahren 408.0261<br />
Zugfahrten durchführen Seite 3 von 3<br />
5 Meldungen des ZugführersTriebfahrzeugführers<br />
(1) In den Im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann angegeben sein, dass<br />
das der ZugpersonalTriebfahrzeugführer<br />
a) die Spitze des Zuges oder den Zugschluss grenzzeichenfrei meldet,<br />
b) eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug gibt oder<br />
c) das Halten des Zuges meldet.<br />
(2) Sie dürfen den Der Zugführer Triebfahrzeugführer darf auffordernaufgefordert<br />
werden, Meldungen nach Absatz 1 für seinen Zug zu geben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 20.12.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0262<br />
Züge beobachten Seite 1 von 1<br />
1 Allgemeines<br />
Als Bediener eines Stellwerks, Meldeposten oder wenn es in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />
bestimmte Mitarbeiter ist, müssen Sie vorbeifahrende Züge<br />
beobachten, sofern dies nicht aus örtlichen Gründen unmöglich ist.<br />
2 Gegenstand des Beobachtens<br />
Sie müssenEs muss auf Folgendes achtengeachtet werden:<br />
- Signale am Zug,<br />
- nach außen aufschlagende Türen und bei Personenwagen andere offene Außentüren,<br />
- Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder an Ladungen,<br />
- Feuer im Zug.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 28.02.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0301<br />
Nicht ausreichende Ortskenntnis des Zugpersonals Seite 1 von 2<br />
1 Triebfahrzeuge mit Triebfahrzeugführern besetzen<br />
(1) Arbeitende Triebfahrzeuge müssen während der Fahrt mit einem Triebfahrzeugführer<br />
besetzt sein. Werden arbeitende Triebfahrzeuge gesteuert, dürfen sie unbesetzt<br />
sein.<br />
(2) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges muss während der Fahrt mit einem<br />
Triebfahrzeugführer besetzt sein. Dies gilt nicht für geschobene Züge.<br />
(3) Wenn Sie sich als Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges,<br />
aber nicht im Führerraum befinden, darf dieses Fahrzeug während der Fahrt<br />
unbesetzt sein, wenn Sie den Zug <strong>zur</strong> Sicherung von Bahnübergängen verlassen<br />
müssen.<br />
(4) Bei Triebfahrzeugen mit zwei Führerräumen müssen Sie sich als Triebfahrzeugführer<br />
im vorderen Führerraum befinden. Bei kurzen Rückwärtsbewegungen<br />
brauchen Sie den Führerraum nicht zu wechseln.<br />
2 Triebfahrzeuge mit Triebfahrzeugbegleitern besetzen<br />
(1) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ist während der Fahrt - außer bei geschobenen<br />
Zügen - mit einem Triebfahrzeugbegleiter zu besetzen, wenn es keine<br />
wirksame Sicherheitsfahrschaltung, Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung<br />
oder keine betriebsbereite Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs<br />
hat.<br />
(2) Triebfahrzeugbegleiter nach Absatz 1 darf ein Mitarbeiter sein, der Tätigkeiten im<br />
Bahnbetrieb verrichten darf; Sie müssen nach Einweisung durch den Triebfahrzeugführer<br />
den Zug zum Halten bringen und Hilfe anfordern können.<br />
3 Züge mit Zugbegleitern besetzen<br />
Reisezüge sind in der Regel mit mindestens einem Zugbegleiter zu besetzen. Leerreisezüge<br />
dürfen ohne Zugbegleiter fahren. Andere Reisezüge dürfen ohne Zugbegleiter<br />
fahren, wenn es dem Triebfahrzeugführer bekannt gegeben ist.<br />
4 Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers<br />
(1) Als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges müssen Sie<br />
streckenkundig sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Als Triebfahrzeugführer eines elektrischen Triebfahrzeuges müssen Sie beim<br />
Fahren mit gehobenem Stromabnehmer auch dann streckenkundig sein, wenn<br />
das Triebfahrzeug nicht an der Spitze des Zuges läuft.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(3) Wenn Sie den Auftrag erhalten, auf einer Strecke zu fahren, auf der Sie nicht<br />
streckenkundig sind, müssen Sie dies unaufgefordert der auftraggebenden Stelle<br />
melden.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013
408.0301 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Zugpersonal<br />
5 Ohne Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers fahren<br />
Triebfahrzeugführer<br />
(1) Wenn Sie ausnahmsweise nicht streckenkundig sind, müssen Sie fahren, wenn<br />
Ihnen ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird.<br />
(2) a) Steht ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht <strong>zur</strong> Verfügung, dürfen Sie auf<br />
Weisung Ihrer auftraggebenden Stelle fahren, ohne dass ein streckenkundiger<br />
Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten<br />
ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen<br />
anzupassen.<br />
b) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen<br />
40 km/h. In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal können<br />
auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.<br />
6 Ortskenntnis des Zugpersonals<br />
Wenn Sie planmäßig rangieren sollen, müssen Sie die hierfür erforderliche Ortskenntnis<br />
besitzen. Müssen Sie außerplanmäßig rangieren, Das Zugpersonal muss<br />
müssen Sie sich beim Weichenwärter Fahrdienstleiter oder der zuständigen Stelle erkundigen,<br />
wenn die seine Ortskenntnis nicht ausreichend ist.<br />
7 Unterlagen, Gegenstände<br />
(1) a) Wenn Sie Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs an der Spitze des Zuges sind<br />
und sich während der Fahrt im Führerraum befinden, oder wenn Sie Triebfahrzeugführer<br />
eines anderen Triebfahrzeugs mit gehobenem Stromabnehmer<br />
sind, müssen die für den Zug geltenden Fahrplan- und La-Angaben in der Regel<br />
in der Führerraumanzeige angezeigt werden.<br />
Wenn keine Führerraumanzeige des Fahrplans <strong>zur</strong> Verfügung steht, müssen<br />
Sie den Fahrplan des Zuges in gedruckter Form aufgeschlagen haben.<br />
Wenn keine Führerraumanzeige der La <strong>zur</strong> Verfügung steht, müssen Sie die<br />
La der zu befahrenden Strecke in gedruckter Form im Führerraum aufgeschlagen<br />
haben, soweit Sie Einträge beachten müssen.<br />
Sie müssen die Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal während Ihrer Tätigkeit<br />
einsehen können.<br />
b) Wenn Sie Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs an der Spitze des Zuges sind<br />
und sich während der Fahrt nicht im Führerraum befinden, müssen Sie den für<br />
den Zug geltenden Fahrplan, die La und die Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal<br />
vor Beginn der Fahrt einsehen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Zugführer<br />
Sie müssen mit einer rot abblendbaren Handleuchte und - wenn am Signal Bü 4<br />
bzw. am Signal Pf 2 und mehrmals vor dem Befahren des Bahnübergangs zu<br />
blasen ist - mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Als Zugführer müssen Sie während der Fahrt die von Ihnen zu beachtenden<br />
Fahrplanangaben für den Zug in gedruckter Form und die Örtlichen Richtlinien für<br />
das Zugpersonal mit sich führen.<br />
Bei einem Reisezug, der mit mehr als einem Zugbegleiter besetzt ist, müssen Sie<br />
an einem Unterarm den roten Zugführer-Ärmelstreifen tragen.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0321<br />
Zug vorbereitet melden Seite 1 von 2<br />
1 Grundsatz<br />
(1) Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die<br />
Zusammensetzung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugführer den Zug vorbereiten,<br />
soweit nicht Aufgaben von anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden.<br />
(2) Als anderer Mitarbeiter, der Aufgaben beim Vorbereiten des Zuges wahrnimmt,<br />
müssen Sie die Durchführung der Aufgaben dem Zugführer melden, soweit diese<br />
nicht dem Zugführer in einem durch ein Datenverarbeitungssystem erstellten<br />
Bremszettel bestätigt wird. In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />
können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
2 Wann ist ein Zug vorbereitet?<br />
Ein Zug ist vorbereitet, wenn<br />
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,<br />
b) die wagentechnische Behandlung ausgeführt ist,<br />
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,<br />
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahrzeugführer<br />
auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich<br />
der Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des<br />
Zuges, aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des<br />
Triebfahrzeugs liegen,<br />
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen<br />
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährlichen<br />
Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich<br />
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht<br />
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des<br />
Triebfahrzeugs liegen,<br />
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“<br />
oder „Aufz“ angegeben ist oder<br />
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sendungen<br />
oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,<br />
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnlichen<br />
Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die<br />
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul<br />
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt<br />
worden sind,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
g) bei Kleinwagenfahrten im Fahrplan die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben<br />
ist,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sorgen,<br />
dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spitze<br />
des Zuges angebracht sind,<br />
i) die Festlegemittel entfernt und die Feststellbremsen gelöst sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013
408.0321 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Zug vorbereiten<br />
3 An den Fahrdienstleiter melden<br />
Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die Zusammensetzung<br />
oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht<br />
an muss der Triebfahrzeugführer oder ein anderer Mitarbeiter demn Fahrdienstleiter<br />
melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass der Fahrdienstleiter bereits<br />
die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt gegeben hat. Die Zugaufsicht darf einen anderen<br />
Mitarbeiter mit der Abgabe dieser Meldung beauftragen. Ein anderer Mitarbeiter darf<br />
diese Meldung auch ständig abgeben. Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />
können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />
4 An andere Triebfahrzeugführer melden<br />
Sind außer dem Triebfahrzeug an der Spitze des Zuges andere arbeitende Triebfahrzeuge<br />
im Zug, müssen Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des<br />
Zuges den anderen Triebfahrzeugführern die Last des Zuges mitteilen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0325<br />
Zugaufsicht wahrnehmen Seite 1 von 1<br />
1 Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal<br />
Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal darf die Zugaufsicht nur von der örtlichen Aufsicht<br />
wahrgenommen werden.<br />
2Bahnhöfe mit Ausfahrsignal<br />
(1) Auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal müssen Sie als Zugführer in der Regel die<br />
Zugaufsicht wahrnehmen.<br />
Wo es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist, dürfen Sie als Zugführer die<br />
Zugaufsicht im Einzelfall der örtlichen Aufsicht mündlich übertragen.<br />
(2) In den Örtlichen Richtlinien kann angegeben sein, dass die Zugaufsicht von der<br />
örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird.<br />
Als örtliche Aufsicht dürfen Sie die Zugaufsicht im Einzelfall dem Zugführer übertragen<br />
mit den Worten: „Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen“.<br />
3Ausrüstung der örtlichen Aufsicht<br />
Die örtliche Aufsicht trägt eine rote Mütze.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Zugführer<br />
Örtliche<br />
Aufsicht<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0331<br />
Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof Seite 1 von 4<br />
1 Grundsatz<br />
KeEin Zug darf auf einem Bahnhof nur abfahren, bevor wenn der Fahrdienstleiter der<br />
Zugaufsicht die Zustimmung gegebenAbfahrt zugestimmt hat.<br />
2 Arten der Zustimmung<br />
Der Fahrdienstleiter stimmt der Abfahrt wie folgt zu:<br />
a) durch Fahrtstellung des Hauptsignals, bzw. Fahrtmelder der virtuellen Blockstelle,<br />
Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8,<br />
Hinweis:<br />
- Bei LZB wird hierdurch Auftrag „LZB-Fahrt“, LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag<br />
oder LZB-Gegengleisfahrauftrag erzeugt.<br />
- Bei ETCS -Level 1 und Level 2 wird hierdurch eine Fahrterlaubnis in der<br />
ETCS-Betriebsart FS oder OS erzeugt.<br />
- Bei ETCS -Level 2 in ETCS-Betriebsart SR kann hierdurch die Textmeldung<br />
„Sie dürfen vorbeifahren an ETCS-Halt-Tafel … [Signalbezeichnung]“ erzeugt<br />
werden.<br />
b) durch Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies im Betriebsstellenbuch n den Örtlichen<br />
Richtlinien zugelassen ist,Befehle 2, 3 oder 6,<br />
c) bei einem signalgeführten Zug durch Befehle 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Zwischen-<br />
oder Ausfahrsignal,<br />
d) bei einem signalgeführten Zug durch Befehl 3 oder 6 (3. Zeile) <strong>zur</strong> Ausfahrt ohne<br />
Ausfahrsignal,<br />
e) bei einem anzeigegeführten Zug oder einem Zug in der ETCS-Betriebsart SR<br />
durch Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einer LZB-Blockstelle oder ETCS-Blockstelle<br />
innerhalb eines Bahnhofs,<br />
f) bei einem anzeigegeführten Zug oder einem Zug in der ETCS-Betriebsart SR<br />
durch Befehl 3 <strong>zur</strong> Ausfahrt bei LZB-Halt bzw. ETCS-Halt,Signal Zs 1, Zs 7,<br />
Zs 8,<br />
dg) durch mündlichenr Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden<br />
ist,<br />
eh) auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal durch fernmündlicher Auftrag Zustimmung an<br />
die örtliche Aufsicht den Triebfahrzeugführer auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,<br />
,mit dem Wortlaut „Zug …(Nr.) darf im Bahnhof …(Bezeichnung des Bahnhofs)<br />
ausfahren.“ sSoweit der Fahrdienstleiter die Zustimmung nicht fernmündlich geben<br />
kann, darf er sie auch mündlich geben.selbst die Zugaufsicht wahrnimmt,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
f) bei LZB der Auftrag „LZB-Fahrt“, der LZB-Ersatzauftrag, der LZB-<br />
Vorsichtauftrag, der LZB-Gegengleisfahrauftrag,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
g) bei ETCS Level 1 und Level 2 eine Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS<br />
oder OS,<br />
h) bei ETCS Level 2 in ETCS-Betriebsart SR die Textmeldung „Sie dürfen vorbeifahren<br />
an ETCS-Halt-Tafel … [Signalbezeichnung]“.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014
408.0331 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4<br />
Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof<br />
i) Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies in den Örtlichen Richtlinien zugelassen<br />
ist.<br />
Signal nicht<br />
sichtbar<br />
Gruppensignal<br />
Hauptsignal<br />
nicht<br />
vorhanden,<br />
Dunkelschaltung<br />
Fahrzeug an<br />
der Spitze<br />
steht über das<br />
Signal hinaus<br />
3 Besonderheiten<br />
(1) a) Als Zugaufsicht dürfen Sie die Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt<br />
auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen.<br />
b) Bei unsichtigem Wetter, oder wenn es wegen der örtlichen Verhältnisse<br />
imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra vorgesehen<br />
ist oder auf Anfrage des Triebfahrzeugführers müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />
der Zugaufsichtdem Triebfahrzeugführer mitteilen, dass das Hauptsignal<br />
auf Fahrt gestellt ist, das Kennlicht eingeschaltet ist oder das Signal Zs 1,<br />
Zs 7 oder Zs 8 bedient wurde.<br />
c) Können Sie als Zugaufsicht die Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt<br />
nicht erkennen und geht die Mitteilung nach Absatz b) nicht rechtzeitig vor<br />
der Abfahrtzeit des Zuges bei Ihnen ein, müssen Sie dies dem Fahrdienstleiter<br />
melden.<br />
(2) a) Wenn an einem Gleis, das zu einem Gruppensignal gehört, kein Sperrsignal<br />
als Lichtsignal oder als hohes Formsignal vorhanden ist, müssen Sie alsmuss<br />
der Fahrdienstleiter zusätzlich <strong>zur</strong> Zustimmung nach Abschnitt 2 noch besonders<br />
mündlich zustimmen. Als Zugaufsicht dürfen Sie die Zustimmung des<br />
Fahrdienstleiters nach Abschnitt 2 nur als gültig anerkennen, wenn der Fahrdienstleiter<br />
noch besonders zugestimmt hat. Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen<br />
Richtlinien können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
b) Sie dürfen Der Fahrdienstleiter darf die besondere mündliche Zustimmung<br />
nicht über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen geben. Imn Betriebsstellenbuch<br />
den Örtlichen Richtlinien kann zugelassen sein, dass Sie ein anderer<br />
Mitarbeiter die besondere mündliche Zustimmung durch einen anderen Mitarbeiter<br />
übermitteln darfdürfen. Die Weisung <strong>zur</strong> Übermittlung müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter für jeden Fall einzeln geben. Als Zugaufsicht dürfen Sie<br />
die Übermittlung der besonderen Zustimmung durch einen anderen Mitarbeiter<br />
nur dann anerkennen, wenn es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist.<br />
(3) Wenn ein Hauptsignal nicht vorhanden ist oder ein Hauptsignal durch die LZB<br />
oder ETCS betrieblich abgeschaltet ist (Dunkelschaltung), müssen Sie als Triebfahrzeugführer<br />
die Zustimmung des Fahrdienstleiters der Zugaufsicht übermitteln.<br />
Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst die Zugaufsicht wahrnehmen oder<br />
die Zugaufsicht die Zustimmung des Fahrdienstleiters anhand eines Fahrtanzeigers<br />
feststellen kann.<br />
(43) Wenn Steht das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ausnahmsweise über das<br />
Signal hinaus steht, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt und war<br />
die Weiterfahrt an diesem Signal nicht bereits zugelassen war, müssen Sie wie<br />
folgt verfahrengilt Folgendes:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Als Der Triebfahrzeugführer müssen teiltSie dem Fahrdienstleiter mitteilen, dass<br />
die Spitze des Zuges über das Signal hinaus steht.<br />
a) Wenn das Signal auf Fahrt gestellt ist, müssen Sie alsteilt der Fahrdienstleiter<br />
dies demn Triebfahrzeugführer mitverständigen.<br />
1. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie die Stellung des Signals selbst feststellen.<br />
Bei Gruppensignalen müssen Sie zusätzlich feststellen, dass das zugehörige<br />
Sperrsignal die Fahrt nicht verbietet. Bei Fahrt in das Gegengleis<br />
<strong>Entwurf</strong> 08.01.2014
Züge fahren 408.0331<br />
Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof Seite 3 von 4<br />
müssen Sie zusätzlich das Signalbild Zs 6 feststellen. Wenn Sie dies als<br />
Triebfahrzeugführer nicht feststellen können, müssen Sie die Zugaufsicht beauftragen.<br />
2. Wenn Sie als Zugaufsicht vom Triebfahrzeugführer beauftragt werden,<br />
die Fahrtstellung des Signals nach Nr. 1 festzustellen, müssen Sie die Feststellungen<br />
nach Nr. 1 treffen und das Ergebnis dem Triebfahrzeugführer melden.<br />
Als Triebfahrzeugführer müssen Sie<br />
- im anschließenden Weichenbereich und<br />
- bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals -<br />
höchstens 2.000 m -<br />
mit höchstens 40 km/h fahren.<br />
b) Wenn Kann das Signal nicht auf Fahrt gestellt werden kann oder der Triebfahrzeugführer<br />
dem Fahrdienstleiter mitteilt, dass er die Fahrtstellung nicht feststellen<br />
kann, müssen Sie alsgilt Folgendes:muss der Fahrdienstleiter<br />
1. Der Fahrdienstleiter muss die Zustimmung durch Befehl 2 erteilen. und<br />
2. Bei einem Ausfahrsignal muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
durch Befehl 2.1 zusätzlich beauftragen, bis zum Erkennen der Stellung<br />
des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren. Befehl 2.1 ist<br />
nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung<br />
des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der Zug in das Gegengleis ausfährt,<br />
wo kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet und Befehl 6 oder 7 erhält<br />
bzw. am Gegengleis ein Signal Ne 2 vorhanden ist.<br />
(54) a) Wenn in einem Gleis mehrere Züge <strong>zur</strong> Abfahrt bereit stehen, die am selben<br />
Signal zugelassen werden soll, gilt die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt nur für den<br />
ersten Zug. Dies gilt auch, wenn eine Rangierfahrt in eine Zugfahrt übergehen<br />
soll.<br />
b) Bevor Sie alsder Fahrdienstleiter die Zustimmung für den ersten Zug gebengibt,<br />
müssen Sie die Zugaufsichtmuss er den Triebfahrzeugführer des zweiten<br />
Zuges und evtl. weiterer Züge verständigen, dass Sie er die Zustimmung zusätzlich<br />
noch mündlich gebengibt.<br />
c) Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien können zusätzliche Regeln<br />
gegeben sein.<br />
(65) Liegt ein gewöhnlicher Halteplatz hinter dem Ausfahrsignal und ist der Zug zuvor<br />
an diesem Signal vorbeigefahren, ist eine Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong><br />
Abfahrt nicht erforderlich.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(76) Hält ein Zug in einem Bahnhof zwischen zwei Hauptsignalen an mehreren gewöhnlichen<br />
Halteplätzen und ist der Zug zuvor an einem Einfahr- oder Zwischensignal<br />
vorbeigefahren, ist eine Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt nur<br />
am letzten gewöhnlichen Halteplatz erforderlich. Dies gilt sinngemäß auch, wenn<br />
ein Zug vom Gegengleis aus in einen Bahnhof eingefahren ist. Imn Betriebsstellenbuch<br />
den Örtlichen Richtlinien können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Mehrere Züge<br />
stehen <strong>zur</strong><br />
Abfahrt bereit<br />
Gewöhnlicher<br />
Halteplatz<br />
hinter dem<br />
Ausfahrsignal<br />
Mehrere<br />
gewöhnliche<br />
Halteplätze<br />
zwischen zwei<br />
Hauptsignalen<br />
<strong>Entwurf</strong> 08.01.2014
408.0331 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4<br />
Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof<br />
zusätzlicheBe<br />
sondere<br />
Zustimmung<br />
bei höhengleichen<br />
Übergängen<br />
(7) Im Betriebsstellenbuch kann vorgeschrieben sein, dass zusätzlich <strong>zur</strong> Zustimmung<br />
des Fahrdienstleiters nach Abschnitt 2 eine besondere Zustimmung <strong>zur</strong><br />
Abfahrt erforderlich ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> 08.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0332<br />
Abfahrbereitschaft feststellen Seite 1 von 2<br />
1 Grundsatz<br />
Ein Zug darf nur abfahren, wenn er abfahrbereit ist. Als Zugaufsicht müssen Sie feststellen,<br />
dass der Zug abfahrbereit ist.<br />
2 Wann ist ein Zug abfahrbereit?<br />
Ein Zug ist abfahrbereit, wenn<br />
- er vorbereitet ist,<br />
- die Ladearbeiten eingestellt sind,<br />
- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere<br />
Außentüren geschlossen sind,<br />
- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.<br />
3 Außentüren schließen<br />
(1) Die Außentüren dürfen erst geschlossen werden, wenn die Reisenden aus- und<br />
eingestiegen sind.<br />
(2) a) Vor dem Schließen der Türen müssen Sie als Zugaufsicht einen Achtungspfiff<br />
geben.<br />
b) Wird der Zug nicht begleitet, brauchen Sie als Triebfahrzeugführer keinen<br />
Achtungspfiff zu geben.<br />
c) Wenn Sie als Zugschaffner einen Zug begleiten, bei dem der Triebfahrzeugführer<br />
die Zugaufsicht wahrnimmt, müssen Sie den Achtungspfiff geben.<br />
(3) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Außentüren vom Führerraum aus schließen,<br />
müssen Sie das Schließen der Türen durch Lautsprecher ankündigen. Sie<br />
brauchen das Schließen der Türen nicht durch Lautsprecher anzukündigen,<br />
wenn ein Warntongeber vorhanden ist oder im Wagenzug ausschließlich Fahrzeuge<br />
mit dem Kennbuchstaben „a“ in der Gattungsbezeichnung oder hinter der<br />
Fahrzeugnummer sind.<br />
4 Feststellen und melden, dass die Außentüren geschlossen sind<br />
(1) Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass die Außentüren<br />
geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die<br />
orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende<br />
Handleuchte heben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(3) Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens<br />
zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im<br />
Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen<br />
oder Gegenstände eingeklemmt sind.<br />
Grundsatz<br />
Achtungspfiff<br />
Ankündigen<br />
durch<br />
Lautsprecher<br />
Zugführer,<br />
Zugschaffner<br />
Melden durch<br />
Zugschaffner<br />
Verzicht<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
408.0332 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Abfahrbereitschaft feststellen<br />
Triebwagen<br />
wird von<br />
Triebfahrzeug<br />
gezogen<br />
(4) Wird ein Triebwagen, der ohne Zugbegleiter verkehrt, von einem Triebfahrzeug<br />
gezogen, müssen Sie als Triebfahrzeugführer des Triebwagens feststellen, dass<br />
die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt<br />
sind und dies dem Triebfahrzeugführer an der Spitze mit erhobenem Arm<br />
melden. Sie dürfen die Meldung nur geben, wenn auch die Überwachungseinrichtung<br />
im Führerraum anzeigt, dass die Außentüren geschlossen sind.<br />
5 Melden, dass der Zug abfahrbereit ist<br />
(1) Nimmt eine örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahr, müssen Sie als Zugführer dieser<br />
mündlich oder mit erhobenem Arm melden, dass der Zug abfahrbereit ist.<br />
Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers wahrnehmen, dürfen<br />
Sie die Meldung erst geben, wenn - soweit vorhanden - die Überwachungseinrichtung<br />
im Führerraum anzeigt, dass die Außentüren geschlossen sind.<br />
(2) In den Örtlichen Richtlinien kann zugelassen sein, dass die örtliche Aufsicht bei<br />
Reisezügen, bei denen der Triebfahrzeugführer zugleich Zugführer ist, die Abfahrbereitschaft<br />
ohne Meldung nach Absatz 1 feststellt.<br />
6 Besonderheiten<br />
(1) Welche Aufgaben bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft bei Zügen, bei denen<br />
Sie als Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers wahrnehmen, von<br />
Mitarbeitern der Betriebsstellen wahrzunehmen sind, ist in Ihrem Dienstplan angegeben.<br />
(2) In den Örtlichen Richtlinien können abweichende Regelungen für das Feststellen<br />
der Abfahrbereitschaft gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0333<br />
Abfahrauftrag erteilen, Abfahrt Seite 1 von 2<br />
1 Bedingungen für den Abfahrauftrag<br />
Als Zugaufsicht dürfen Sie dem Triebfahrzeugführer Abfahrauftrag erteilen, wenn<br />
- auf Bahnhöfen der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat, wenn dies nach<br />
Modul 408.0331 erforderlich ist, und<br />
- der Zug abfahrbereit ist.<br />
2 Art des Abfahrauftrags<br />
Sie müssen den Abfahrauftrag mündlich oder durch Signal Zp 9 geben.<br />
Wenn Sie den Abfahrauftrag mit Lichtsignal Zp 9 geben können, müssen Sie dieses<br />
Signal anwenden.<br />
Den mündlichen Abfahrauftrag dürfen Sie nicht durch einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen<br />
geben.<br />
Bei Triebwagen dürfen Sie den mündlichen Abfahrauftrag durch einen mäßig langen<br />
Ton mit der Summer- oder Klingelanlage ersetzen.<br />
Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Sie als örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag<br />
mündlich erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer sich bei Ihnen melden muss (Örtliche<br />
Richtlinien).<br />
3 Besonderheiten beim Erteilen des Abfahrauftrags<br />
(1)Wenn Sie Aufgaben des Triebfahrzeugbegleiters wahrnehmen und der Abfahrauftrag<br />
wird auf Ihrer Fahrzeugseite gegeben, müssen Sie den Abfahrauftrag dem<br />
Triebfahrzeugführer übermitteln.<br />
(2) Wenn mehrere Züge <strong>zur</strong> Abfahrt bereitstehen, müssen Sie sich zum Erteilen des<br />
Abfahrauftrags so aufstellen, dass das Signal Zp 9 nur von dem Triebfahrzeugführer<br />
des Zuges aufgenommen werden kann, für den es gilt. Bei mündlichem<br />
Abfahrauftrag müssen Sie dann die Zugnummer hinzufügen.<br />
4 Auf Abfahrauftrag verzichten<br />
Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Zugaufsicht wahrnehmen, brauchen Sie keinen<br />
Abfahrauftrag zu geben.<br />
5 Bedingungen für die Abfahrt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie nur abfahren, wenn folgende Bedingungen erfüllt<br />
sind:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
a) Die Bremse muss in Ordnung sein.<br />
b) Sofern Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen, muss der Zugführer Ihres<br />
Zuges oder die örtliche Aufsicht Abfahrauftrag erteilt haben oder das Lichtsignal<br />
Zp 9 muss leuchten.<br />
c) Soweit vorhanden, muss die Überwachungseinrichtung im Führerraum anzeigen,<br />
dass die Außentüren geschlossen sind, auch dann, wenn Sie bereits einen Abfahrauftrag<br />
erhalten haben.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
408.0333 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Abfahrauftrag erteilen, Abfahrt<br />
Zeigt die Überwachungseinrichtung an, dass die Außentüren nicht geschlossen<br />
sind, müssen Sie die Zugbegleiter oder - bei Zügen, die nicht begleitet werden -<br />
die Reisenden auffordern, die Türen zu schließen. Wird weiterhin angezeigt, dass<br />
die Außentüren nicht geschlossen sind, dürfen Sie nur abfahren, wenn Sie oder<br />
die Zugbegleiter erneut durch Hinsehen festgestellt haben, dass die Außentüren<br />
geschlossen sind.<br />
d) Bei einem signalgeführten Zug müssen Sie auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal erkannt<br />
haben, dass das für Sie gültige Signal die Fahrt erlaubt - soweit nach Modul<br />
408.0331 eine Zustimmung des Fahrdienstleiters erforderlich ist - oder Sie<br />
müssen einen Befehl 2 für die Vorbeifahrt an diesem Signal erhalten haben, oder<br />
Befehl 3 bzw. 6 für die Ausfahrt ohne Ausfahrsignal oder bei ETCS Level 2 in<br />
ETCS-Betriebsart SR eine Textmeldung mit dem Wortlaut „Sie dürfen vorbeifahren<br />
an ETCS-Halt-Tafel … [Signalbezeichnung]“. Können Sie bei unsichtigem<br />
Wetter oder wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse das Signal nicht selbst<br />
sehen, müssen Sie bis zum Erkennen der Stellung des Signals so vorsichtig fahren,<br />
dass Sie ggf. rechtzeitig zum Halten kommen. Wenn Sie über das Signal<br />
hinaus stehen, gelten die Regeln im Modul 408.0331 Abschnitt 3 Absatz 4.<br />
e) Bei einem anzeigegeführten Zug müssen Sie an einer Blockstelle den Auftrag<br />
„LZB-Fahrt“, einen LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag, LZB-Gegengleisfahrauftrag,<br />
eine ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS bzw. OS oder einen<br />
Befehl für die Vorbeifahrt an einem LZB-Halt bzw. ETCS-Halt erhalten haben.<br />
6 Vorgänge am Zug beobachten<br />
Bei der Abfahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer,<br />
Zugschaffner oder wenn Sie als örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahrnehmen die<br />
Vorgänge am Zug beobachten. Ist im Führerraum eine Überwachungseinrichtung für<br />
Außentüren wirksam, müssen Sie die Vorgänge am Zug nur beobachten, wenn im<br />
Zug Reisezugwagen mit dem Kennbuchstaben „n“ oder „y“ sind.<br />
7 Abfahrt auf Haltepunkt oder Haltestelle<br />
Bei Abfahrt auf einem Haltepunkt oder einer Haltestelle zwischen Vor- und Hauptsignal<br />
müssen Sie als Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des Hauptsignals<br />
so vorsichtig fahren, dass Sie bei Haltstellung rechtzeitig zum Halten kommen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0341<br />
Fahrt des Zuges<br />
Seite 1 von 3<br />
- Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters -<br />
1 Strecke durch den Triebfahrzeugführer beobachten<br />
(1) a) Als Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs, das an der Spitze eines Zuges<br />
fährt, müssen Sie die zu befahrende Strecke, die Signale, die Bahnübergänge<br />
und die Oberleitung beobachten. Achten Sie auf Unregelmäßigkeiten, die den<br />
Zug gefährden könnten.<br />
b) Als Triebfahrzeugführer eines anzeigegeführten Zuges müssen Sie außerdem<br />
die Führerraumanzeigen beachten.<br />
c) Wenn LZB oder ETCS Führungsgrößen anzeigen, gelten Hauptsignale, Vorsignale<br />
und Zusatzsignale nicht; Langsamfahrsignale und El-Signale gelten<br />
nur, wenn es angeordnet ist.<br />
Wenn ETCS bei Level 1 Release Speed anzeigt und ein Hauptsignal, ein Signal<br />
Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 an Ihrem Fahrweg die Fahrt zulässt, dürfen Sie mit<br />
Release Speed weiterfahren.<br />
d) Bei ETCS Level 2 gelten in der Betriebsart SR Hauptsignale, Vorsignale sowie<br />
Signale Zs 1, Zs 7 und Zs 8 nicht.<br />
e) Der für einen signalgeführten Zug mit Signal Zs 7 erteilte Auftrag, auf Sicht zu<br />
fahren, gilt weiter, auch wenn der Zug zum anzeigegeführten Zug wird.<br />
(2) Als Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs, das nicht an der Spitze des Zuges<br />
fährt, müssen Sie auf die Signale des Triebfahrzeugführers an der Spitze des<br />
Zuges achten. Mit gehobenem Stromabnehmer dürfen Sie nur fahren, wenn der<br />
Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges Ihnen El-Signale oder entsprechende<br />
Aufträge von LZB oder ETCS übermitteln kann oder wenn Sie El-Signale<br />
selbst wahrnehmen können. Außerdem müssen Sie auf Unregelmäßigkeiten<br />
achten, die den Zug gefährden könnten und sich an der Beobachtung der Strecke<br />
beteiligen, soweit Ihre sonstigen Aufgaben sowie Bauart und Bedienungsweise<br />
des Fahrzeugs dies zulassen.<br />
2 Strecke durch den Triebfahrzeugbegleiter beobachten<br />
Als Triebfahrzeugbegleiter müssen Sie den Triebfahrzeugführer bei der Beobachtung<br />
der zu befahrenden Strecke, der Signale, der Bahnübergänge und der Oberleitung<br />
unterstützen. Sie müssen auf Unregelmäßigkeiten achten, die den Zug gefährden<br />
könnten.<br />
3 Zulässige Geschwindigkeit<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) Die zulässigen Geschwindigkeiten, die Sie mit einem signalgeführten Zug fahren<br />
dürfen, sind im Fahrplan des Zuges und in der La vorgeschrieben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
a) Ist in der La eine niedrigere Geschwindigkeit als im Fahrplan des Zuges vorgeschrieben,<br />
ist die in der La vorgeschriebene Geschwindigkeit die zulässige<br />
Geschwindigkeit.<br />
b) Ist in der La eine höhere Geschwindigkeit als im Fahrplan des Zuges vorgeschrieben,<br />
ist die in der La vorgeschriebene Geschwindigkeit die zulässige<br />
Geschwindigkeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
Signalgeführter<br />
Zug<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
408.0341 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Fahrt des Zuges<br />
- Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters -<br />
Anzeigegeführter<br />
Zug<br />
Erläuterungen<br />
Einschränkungen<br />
Triebfahrzeugführer<br />
nicht im<br />
Führerraum<br />
Abfahrt auf<br />
einem<br />
Bahnhof<br />
1. In der La muss „Geschwindigkeitsheraufsetzung“ eingetragen sein.<br />
2. Soweit die La Bremshundertstel angibt - müssen die im Zug vorhandenen<br />
Bremshundertstel mindestens so hoch sein wie die in der La angegebenen<br />
Bremshundertstel. Bei Zügen, in deren Fahrplan eingetragen ist „Mindestens<br />
90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein“, gelten die<br />
im Fahrplan angegebenen Mindestbremshundertstel als im Zug vorhanden,<br />
wenn mindestens 90 % der Achsen des Zuges gebremst sind.<br />
Die im Fahrplan angegebene größte zulässige Geschwindigkeit des Zuges dürfen<br />
Sie jedoch nicht überschreiten.<br />
(2) Bei einem anzeigegeführten Zug zeigt Ihnen die Führerraumanzeige die aktuell<br />
zulässige Geschwindigkeit als V-soll an.<br />
(3) Erläuterungen sind enthalten:<br />
- <strong>zur</strong> Führerraumanzeige der Fahrplanangaben im Modul 408.0341A01,<br />
- zum Buchfahrplan im Modul 408.0341A02.<br />
(4) Die zulässigen Geschwindigkeiten können eingeschränkt sein durch<br />
a) Signale,<br />
b) die für besondere Betriebsverhältnisse und für Unregelmäßigkeiten gegebenen<br />
Regeln,<br />
c) Befehl oder Fahrplan-Mitteilung,<br />
d) den Fahrplan bei einem anzeigegeführten Zug beim Übergang zu einem signalgeführten<br />
Zug,<br />
e) Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge,<br />
f) Regeln im Abhilfetext <strong>zur</strong> Störungsbehebung im Display des Führerraums.<br />
Die jeweils niedrigste Geschwindigkeit ist die zulässige Geschwindigkeit des Zuges.<br />
(5) Ein Zug, bei dem Sie sich als Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem<br />
Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht im Führerraum befinden, darf nur<br />
mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn die im Fahrplan, in der La, durch Signale,<br />
Befehl oder Fahrplan-Mitteilung vorgeschriebene Geschwindigkeit niedriger<br />
als 30 km/h ist.<br />
(6) Die mit Hauptsignal oder mit Signal Zs 3 angezeigte Geschwindigkeit gilt auf<br />
Bahnhöfen bereits bei der Abfahrt des Zuges.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 Am gewöhnlichen Halteplatz halten<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Bei planmäßigem Halt sollen Sie den Zug am gewöhnlichen Halteplatz anhalten. Liegt<br />
der gewöhnliche Halteplatz an einem Haltsignal, sollen Sie möglichst nahe an dieses<br />
Signal heranfahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
Züge fahren 408.0341<br />
Fahrt des Zuges<br />
Seite 3 von 3<br />
- Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters -<br />
5 Fahrt auf Signal Hp 2 ohne Vorankündigung<br />
Auf eine Fahrt mit Signal Hp 2 müssen Sie sich auch ohne Vorankündigung einrichten,<br />
wenn<br />
a) im Gleisabschnitt vor dem Hauptsignal eine Geschwindigkeit von höchstens 60<br />
km/h zugelassen ist oder<br />
b) für Ihren Zug im Fahrplan, in der La oder mit Fahrplan-Mitteilung ein Halt oder ein<br />
Bedarfshalt vorgeschrieben ist, auch wenn Ihnen der Ausfall eines Haltes mitgeteilt<br />
wurde.<br />
6 Bahnübergänge sichern<br />
Wenn Sie sich während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber<br />
nicht im Führerraum befinden, müssen Sie<br />
- vor einem Bahnübergang, bei dem der Anfang der Einschaltstrecke durch Signal<br />
Bü 2 oder Bü 3 gekennzeichnet ist, anhalten und den Bahnübergang nach Modul<br />
408.0671 Abschnitt 2 Absatz 6 sichern,<br />
- am Signal Bü 4 oder am Signal Pf 2 und außerdem mehrmals vor dem Befahren<br />
des Bahnübergangs mit dem Signalhorn blasen.<br />
7 Verbotswidriges Aus- oder Einsteigen<br />
Versucht ein Reisender einen in Bewegung befindlichen Zug zu verlassen oder zu<br />
besteigen, dürfen Sie ihn nur durch Zuruf warnen, nicht aber gewaltsam daran hindern.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0342<br />
Fahrt des Zuges - Aufgaben des Zugführers und des Zugschaffners - Seite 1 von 2<br />
1 Aus- und Einsteigen der Reisenden, Einnehmen der Plätze<br />
Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie - soweit möglich - darauf achten,<br />
dass die Reisenden<br />
- nur an den dazu bestimmten Stellen oder nur an der dazu bestimmten Seite der<br />
Fahrzeuge aus- und einsteigen, während die Wagen stillstehen und<br />
- nur die zu ihrer Beförderung vorgesehenen Sitz- und Stehplätze einnehmen.<br />
2 Außentüren schließen<br />
Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie nach dem Aus- und Einsteigen die<br />
Außentüren der Personenwagen schließen. Nach außen führende Türen, die nicht<br />
dem Aus- und Einsteigen dienen, müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert oder<br />
bewacht sein, wenn Reisende bei geöffneter Tür gefährdet werden können.<br />
3 Reisezugwagen verschließen<br />
Wenn das Besetzen von Reisezugwagen nicht gestattet ist, müssen Sie als Zugführer<br />
oder als Zugschaffner darauf achten, dass die Türen auf beiden Seiten der Wagen<br />
verschlossen sind. Reisende, die in diese Wagen einsteigen wollen, müssen Sie nach<br />
Möglichkeit darauf hinweisen, dass die Wagen nicht benutzt werden können.<br />
4 Türen überwachen<br />
Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie beim Gang durch den Zug darauf<br />
achten, dass den Reisenden zugängliche Außentüren geschlossen sind.<br />
5 Verbotswidriges Aus- oder Einsteigen<br />
Versucht ein Reisender einen in Bewegung befindlichen Zug zu verlassen oder zu<br />
besteigen, dürfen Sie ihn nur durch Zuruf warnen, nicht aber gewaltsam daran hindern.<br />
6 Fahrplan für Zugführer<br />
Erläuterungen zum Fahrplan für Zugführer sind im Modul 408.0342A01 enthalten.<br />
7 Melden<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) In den Örtlichen Richtlinien kann vorgeschrieben sein, dass Sie als Zugführer<br />
nach dem Anhalten des Zuges<br />
a) und dem Lösen der Bremse Spitze oder Schluss des Zuges grenzzeichenfrei<br />
melden müssen,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) eine Zugvollständigkeitsmeldung für den eigenen Zug abgeben müssen oder<br />
c) das Halten melden müssen.<br />
Örtliche<br />
Richtlinien<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
408.0342 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2 Fahrt des Zuges - Aufgaben des Zugführers und des Zugschaffners -<br />
Nach<br />
Aufforderung<br />
Wortlaut<br />
(2) Der Fahrdienstleiter darf Sie als Zugführer auffordern, für den eigenen Zug eine<br />
Grenzzeichenfreimeldung, Zugvollständigkeitsmeldung oder Haltmeldung zu geben,<br />
wenn der Zug hält.<br />
(3) Müssen Sie als Zugführer eine Zugvollständigkeitsmeldung geben oder fordert<br />
Sie der Fahrdienstleiter hierzu auf, müssen Sie folgenden Wortlaut verwenden:<br />
„Zug (Nummer) vollständig in (Name der Zugmeldestelle) angekommen".<br />
8 Strecke beobachten<br />
Wenn Sie als Zugbegleiter im besetzten Führerraum mitfahren, müssen Sie den<br />
Triebfahrzeugführer bei der Beobachtung der zu befahrenden Strecke, der Signale,<br />
der Bahnübergänge und der Oberleitung unterstützen. Sie müssen auf Unregelmäßigkeiten<br />
achten, die den Zug gefährden könnten.<br />
9 Bedarfshalt vormelden<br />
Sind auf einer Betriebsstelle, bei der im Fahrplan vor der Ankunftszeit ein „x“ (Bedarfshalt)<br />
angegeben ist, Güter auszuladen oder Wagen abzusetzen, müssen Sie<br />
dies der Betriebsstelle vormelden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0351<br />
Zug oder Zugteile aAbstellen melden Seite 1 von 1<br />
1 Verantwortlich<br />
Für das Abstellen oder Festlegen von Zügen oder Zugteilen und für das Melden an<br />
den Fahrdienstleiter sind Sie als Zugführer verantwortlich. Bei Triebwagen, Triebköpfen<br />
oder Triebzügen sind Sie als Triebfahrzeugführer verantwortlich. Wenn andere<br />
Mitarbeiter den Zug oder Zugteile festlegen, müssen diese Ihnen bestätigen, dass sie<br />
das Abstellen oder Festlegen übernehmen.<br />
2 Abstellen<br />
(1) Das Abstellen von Zügen oder Zugteilen müssen Sieist dem Fahrdienstleiter<br />
zu melden.<br />
(2) Beim Abstellen von Fahrzeugen vor einem Grenzzeichen, einem Übergang oder<br />
einem sonst freizuhaltenden Abschnitt müssen Sie berücksichtigen, dass die<br />
Fahrzeuge sich noch bewegen können, wenn sich die Pufferfedern strecken oder<br />
andere Fahrzeuge anstoßen.<br />
3 Festlegen<br />
Sie müssen abgestellte Züge oder Zugteile festlegen.<br />
4 Auf der freien Strecke trennen oder Fahrzeuge abstellen<br />
In den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass Sie auf<br />
der freien Strecke Züge trennen oder einzelne Fahrzeuge abstellen dürfen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Melden<br />
Vor freizuhaltenden<br />
Abschnitten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0401<br />
Anordnungen über den Zugverkehr Seite 1 von 2<br />
1 Bestätigen<br />
Sie müssenDer Bediener muss den Eingang von Anordnungen über den Zugverkehr<br />
oder die Berichtigung von Fahrplanunterlagen der in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
genannten Stelle bestätigen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />
kann zugelassen sein, dass Sie er auf die Bestätigung verzichten<br />
dürfendarf, wenn der Absender eine automatische elektronische Empfangsbestätigung<br />
erhält.<br />
2 Im Vordruck 408.0401V01 eintragen<br />
Sie müssenDer Bediener muss Anordnungen über den Zugverkehr in Vordruck<br />
408.0401V01 nach folgenden und in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
gegebenen Regeln eintragen, soweit nicht in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
auf das Eintragen verzichtet oder vorgeschrieben ist, die Anordnungen über<br />
den Zugverkehr in eine andere Unterlage einzutragen oder in Betriebszentralen elektronisch<br />
darzustellen.<br />
a) Sie müssenDer Bediener muss alle Anordnungen eintragen, die für das Verkehren<br />
der Züge von Bedeutung sind, z. B. Verkehren von Sonderzügen, Ausfall von<br />
Zügen, Züge mit außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeugen.<br />
Umfangreiche Anordnungen, wie Betra oder das Erteilen von Befehlen<br />
oder Fahrplan-Mitteilungen, dürfen Siedarf er quer über den Spaltenbau eintragen.<br />
b) Der Bediener muss Anordnungen mit Gültigkeitstag müssen Sie tageweise geordnet<br />
in einer Mappe „Anordnungen mit Gültigkeitstag“, Anordnungen ohne Gültigkeitstag<br />
nach ihrer Nummer geordnet in einer Mappe „Anordnungen ohne Gültigkeitstag“<br />
aufbewahren.<br />
c) Der Bediener muss dDie Spalten 1 bis 8 müssen Sie ausfüllen<br />
- für Anordnungen mit Gültigkeitstag sofort nach Eingang der Anordnung,<br />
- für Anordnungen ohne Gültigkeitstag sofort nach Bekanntgabe des Gültigkeitstages.<br />
Der Bediener muss bBei fernmündlicher Bekanntgabe müssen Sie in Spalte 8 die<br />
Eingangszeit eintragen. Bei Bekanntgabe an Schrankenwärter müssen Siemuss<br />
er bei Sonderzügen, die nicht in den Fahrplanunterlagen für Schrankenwärter<br />
enthalten sind und wo der Schrankenwärter nach Modul 408.0421 Abschnitt 1<br />
Absatz 4 nicht bestätigt, dass die Schranken geschlossen sind, die größte zulässige<br />
Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt von der Zugmeldestelle bis zum<br />
Bahnübergang mitteilen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Der Bediener muss nNach Eintrag der ersten Anordnung in den Vordruck<br />
408.0401V01 müssen Sie diesen in der Mappe „Anordnungen mit Gültigkeitstag“<br />
unter dem im Vordruck eingetragenen Tag aufbewahren. Wenn Wird der Vordruck<br />
für mehrere Tage geführt wird, müssen Siemuss er ihn unter dem Tag des<br />
jeweils ersten gültigen Eintrags aufbewahren.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
d) Die zu benachrichtigenden Betriebsstellen sind in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
genannt. Der Bediener muss dDie Stellen müssen Sie im Kopf<br />
der Spalte 9 (obere Hälfte) vortragen.<br />
e) In den Spalten 9 und 10 gilt die obere Hälfte für die bekannt gebende, die untere<br />
Hälfte für die zu benachrichtigende Betriebsstelle. Der Bediener muss dDie je-<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013
408.0401 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Anordnungen über den Zugverkehr<br />
weils nicht gültige obere oder untere Hälfte müssen Sie im Kopf des Vordrucks<br />
schräg durchstreichen.<br />
f) Der Bediener muss uUm Mitternacht müssen Sie die bis dahin vorliegenden, für<br />
den laufenden Tag gültigen Anordnungen den zu benachrichtigenden Betriebsstellen<br />
in zeitlicher Reihenfolge bekannt geben. Er muss sSpäter eingehende<br />
Anordnungen für diesen Tag müssen Sie sofort nach Eintrag bekannt geben. Er<br />
muss bBei unterbrochener Arbeitszeit müssen Sie die Anordnungen nach Aufnahme<br />
der Arbeit sofort bekannt geben. Er muss dDie für den laufenden Tag gültigen<br />
Anordnungen müssen Sie in eine Mappe „Heute gültige Anordnungen“ einlegen.<br />
g) Der Bediener muss iIn Spalte 9 müssen Sie für jede im Kopf angegebene zu benachrichtigende<br />
Betriebsstelle die Zeit der Benachrichtigung eintragen.<br />
h) Der Bediener muss Bbei erledigten Einträgen müssen Sie die Zugnummer oder<br />
die Anordnung schräg durchstreichen.<br />
3 Fahrplanänderungen<br />
Der Bediener muss Fahrplanänderungen müssen Sie so lange in den Vordruck<br />
408.0401V01 eintragen, bis bei den zu benachrichtigenden Betriebsstellen die Fahrplanunterlagen<br />
berichtigt sind. Weitergehende Regeln sind im Betriebsstellenbuch<br />
gegeben. Als Fahrdienstleiter müssenDer Fahrdienstleiter muss Sie die erledigten Berichtigungen<br />
auf der Anordnung vermerken, mit der die Änderung bekannt gegeben<br />
wurde.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0401V01<br />
Vordruck Anordnungen über den Zugverkehr Seite 1 von 1<br />
(Betriebsstelle)<br />
Anordnungen über den Zugverkehr<br />
(Tag) (Monat)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Es Verkehrszeit Richtung Gleis Bemerkungen Es wurden<br />
benachrichtigt<br />
verkehrt fällt aus an ab von nach U Minuten<br />
Zug<br />
(durch)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Benachrichtigung<br />
eingegangen<br />
U Min von<br />
Stelle<br />
Name<br />
Namenszeichen<br />
des<br />
Benachrichtigenden<br />
Namenszeichen<br />
des<br />
Benachrichtigten<br />
V408.0401V01 Anordnungen über den Zugverkehr A4 Bk 50 5c-70 06.03<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 01.08.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 1 von 15<br />
1 Mechanische oder elektromechanische Stellwerke<br />
Nr.<br />
Sie müssenIn mechanischen und elektromechanischen<br />
Stellwerken sind folgende Merkhinweise<br />
anbringenerforderlich<br />
1 KL<br />
(Kleinwagen)<br />
am Hebelschild der zugehörigen Fahrstraßenhebel.<br />
2 RP<br />
(Räumungsprüfung)<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0231 3 6<br />
0851 9<br />
0242 5<br />
0243 4<br />
0243 5 6<br />
0244 4 8 a<br />
0244 4 8 b<br />
0244 5 5 a<br />
0244 5 5 b<br />
0244 6 1 d Nr. 1<br />
0244 6 1 dNr. 2<br />
0441 2 2<br />
0441 3 8 a<br />
0455 3 d) Nr. 2<br />
0501 1 2 b<br />
0521 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0571 4<br />
0572 3<br />
0622 1 1a<br />
0622 1 1b<br />
0622 3<br />
0851 2 2<br />
0851 3 2<br />
0851 3 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 2 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
In mechanischen und elektromechanischen<br />
Stellwerken sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />
anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
3 BUE<br />
(Bahnübergang)<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
4 ARB<br />
(Arbeitsstelle)<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Absatz<br />
Abschnitt<br />
0421 1 2<br />
(Betriebsstellenbuch)<br />
0421 1 3<br />
0641 3 3<br />
0423 6<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 3 von 15<br />
Nr.<br />
In mechanischen und elektromechanischen Stellwerken<br />
sind folgende Sie müssen Merkhinweise anbringen bzw.<br />
eingebenerforderlich<br />
5 NLF<br />
(Gegengleis nicht befahren)<br />
am Hebelschild des der Gegenrichtung entsprechenden<br />
Fahrstraßenhebels für Ausfahrten in das Gegengleis<br />
6 LUE<br />
7<br />
(Lademaßüberschreitung)<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
(Gesperrt)<br />
beim gesperrten Gleis<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
BGL<br />
(Baugleis)<br />
beim Baugleis<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
0423 6<br />
Absatz<br />
0462 3 2 c<br />
0435 3 3 b<br />
090204<br />
71<br />
0902047<br />
1<br />
1 9<br />
3 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 4 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
8<br />
9<br />
10<br />
In mechanischen und elektromechanischen<br />
Stellwerken sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />
anbringen bzw. eingebenerforfderlich<br />
(Gesperrt)<br />
beim gesperrten Gleis<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
BGL<br />
(Baugleis)<br />
beim Baugleis<br />
an den Hebeln der Weichen, Gleissperren oder<br />
Sperrsignale<br />
(Oberleitung<br />
abgeschaltet)<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
(Oberleitung<br />
abgeschaltet)<br />
an den Hebeln der Weichen, die in Gleise der betroffenen<br />
Schaltgruppe führen.<br />
Der Merkhinweis ist nicht erforderlich, wenn die<br />
betroffene Schaltgruppe durch besondere<br />
Einrichtungen kenntlich gemacht ist.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0471 2 5<br />
090204 3 3<br />
71<br />
0474 2 2b<br />
0474 2 3b<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 5 von 15<br />
Nr.<br />
In mechanischen und elektromechanischen Stellwerken<br />
sind folgende Sie müssen Merkhinweise anbringen bzw.<br />
eingebenerforderlich<br />
11 AP<br />
12<br />
(Abschnittsprüfung)<br />
am Hebelschild der zugehörigen Fahrstraßenhebel.<br />
(Fahren auf dem Gegengleis)<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
13 (bleibt frei)<br />
14 !<br />
(Allgemeine Besonderheit)<br />
an der im Einzelfall genannten Einrichtung<br />
15 BEF<br />
(Befehl)<br />
Beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
- oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
0475 46<br />
Absatz<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0463 14 1 b<br />
0463 14 2<br />
0601<br />
0601<br />
0601<br />
0632<br />
0641<br />
Kann der Merkhinweis nach Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 9 oder 12 nicht an der Einrichtung beim<br />
Fahrdienstleiter angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
5<br />
5<br />
9<br />
1<br />
1<br />
4 a<br />
4 b<br />
3<br />
3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 6 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
2 Gleisbildstellwerke (außer ESTW)<br />
Nr.<br />
Sie müssenBei Relaisstellwerken sind folgende<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
1 KL<br />
(Kleinwagen)<br />
im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt.<br />
2 RP<br />
(Räumungsprüfung)<br />
bei einer Zugmeldestelle<br />
- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßensignaltaste<br />
„Ausfahrt“.<br />
bei einem selbsttätigen Blocksignal<br />
- neben der Signaltaste.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0231 3 6<br />
0851 9<br />
0242 5<br />
0243 4<br />
0243 5 6<br />
0244 4 8 a<br />
0244 4 8 b<br />
0244 5 5 a<br />
0244 5 5 b<br />
0244 6 1 d Nr. 1<br />
0244 6 1 d Nr. 2<br />
0441 2 2<br />
0441 3 8 a<br />
0455 3 d) Nr. 2<br />
0501 1 2 b<br />
0521 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0571 4<br />
0572 3<br />
0622 1 1a<br />
0622 1 1b<br />
0622 3<br />
0851 2 2<br />
0851 3 2<br />
0851 3 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 7 von 15<br />
Nr.<br />
Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
3 BUE<br />
(Bahnübergang)<br />
- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste „Ausfahrt“<br />
4 ARB<br />
(Arbeitsstelle)<br />
bei Relaisstellwerken ohne ESTW-Zentralblock<br />
- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßensignaltaste<br />
„Ausfahrt“<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0421 1 2 (Betriebsstellenbuch)<br />
0421 1 3<br />
0641 3 3<br />
0423 6<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 8 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
5 NLF<br />
(Gegengleis nicht befahren)<br />
an oder neben der Zieltaste der<br />
- Zugstraßen in das Gegengleis,<br />
- Zughilfsstraßen in das Gegengleis.<br />
6 LUE<br />
7<br />
(Lademaßüberschreitung)<br />
- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste<br />
„Ausfahrt“.<br />
(Gesperrt)<br />
beim gesperrten Gleis<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
BGL<br />
(Baugleis)<br />
beim Baugleis<br />
- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste<br />
„Ausfahrt“.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
0423 6<br />
Absatz<br />
0462 3 2 c<br />
0435 3 3 b<br />
090204<br />
71<br />
0902047<br />
1<br />
1 9<br />
3 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 9 von 15<br />
Nr<br />
.<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
(Gesperrt)<br />
beim gesperrten Gleis<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
BGL<br />
(Baugleis)<br />
beim Baugleis<br />
- an den Tasten im Gleis,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an den Fahrwegtasten,<br />
- im gesperrten Gleis.<br />
oder F<br />
(Oberleitung abgeschaltet)<br />
- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste „Ausfahrt“.<br />
- an den Tasten im Gleis,<br />
oder F<br />
(Oberleitung abgeschaltet)<br />
- bei EZMG-Stellwerken an den Fahrwegtasten.<br />
Der Merkhinweis ist nicht erforderlich, wenn die betroffene<br />
Schaltgruppe durch besondere Einrichtungen kenntlich<br />
gemacht ist.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0471 2 5<br />
090204 3 3<br />
71<br />
0474 2 2b<br />
0474 2 3<br />
0903 2 3b<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 10 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
11 AP<br />
(Abschnittsprüfung)<br />
im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt<br />
12 oder LF<br />
(Fahren auf dem Gegengleis)<br />
an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen.<br />
13 oder LF<br />
(Fahren auf dem Gegengleis)<br />
an oder neben der<br />
- Zieltaste der Zugstraßen oder Zughilfsstraßen,<br />
oder<br />
- Einfahrsignaltaste.<br />
14 !<br />
(Allgemeine Besonderheit)<br />
an der im Einzelfall genannten Einrichtung<br />
15 BEF<br />
(Befehl)<br />
An oder neben der Start- oder Zieltaste der<br />
Zugstraße<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
0475 46<br />
Absatz<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0463 14 1 b<br />
0463 14 2<br />
0463 14 2<br />
0601<br />
0601<br />
0601<br />
0632<br />
0641<br />
Kann der Merkhinweis nach Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 9 oder 12 nicht an der Einrichtung beim<br />
Fahrdienstleiter angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
5<br />
5<br />
9<br />
1<br />
1<br />
4 a<br />
4 d<br />
3<br />
3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 11 von 15<br />
3 Gleisbildstellwerke (ESTW)<br />
Nr.<br />
Sie müssenBei ESTW sind folgende Merkhinweise<br />
eingebenerforderlich<br />
1 KL<br />
(Kleinwagen)<br />
im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt.<br />
2 RP<br />
(Räumungsprüfung)<br />
Bei einer Zugmeldestelle im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />
Bei einem selbsttätigen Blocksignal im Zugfolgeabschnitt<br />
hinter dem selbsttätigen Blocksignal<br />
oder LZB-Blockstellen oder an der im<br />
Betriebsstellenbuch genannten Stelle.<br />
Oder<br />
im Zugfolgeabschnitt hinter dem selbsttätigen<br />
Blocksignal<br />
oder der virtuellen Blockstelle<br />
oder an der im Betriebsstellenbuch genannten Stelle.<br />
Modul<br />
408<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0231 3 6<br />
0851 9<br />
0242 5<br />
0243 4<br />
0243 5 6<br />
0244 4 8 a<br />
0244 4 8 b<br />
0244 5 5 a<br />
0244 5 5 b<br />
0244 6 1 d Nr. 1<br />
0244 6 1 d Nr. 2<br />
0441 2 2<br />
0441 3 8 a<br />
0455 3 d) Nr. 2<br />
0501 1 2 b<br />
0521 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0571 4<br />
0572 3<br />
0622 1 1a<br />
0622 1 1b<br />
0622 3<br />
0851 2 2<br />
0851 3 2<br />
0851 3 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 12 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />
anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
3 BUE<br />
(Bahnübergang)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />
4 ARB<br />
(Arbeitsstelle)<br />
bei Elektronischen Stellwerken ohne ESTW-Zentralblock<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt,<br />
bei Elektronischen Stellwerken mit ESTW-Zentralblock<br />
in dem Zugfolgeabschnitt, in dem sich die Arbeitsstelle<br />
befindet.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0421 1 2 (Betriebsstellenbuch)<br />
0421 1 3<br />
0641 3 3<br />
0423 6<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 13 von 15<br />
Nr.<br />
Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />
anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
5 NLF<br />
(Gegengleis nicht befahren)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />
6 LUE<br />
7<br />
(Gesperrt)<br />
beim gesperrten Gleis<br />
(Lademaßüberschreitung)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />
BGL<br />
(Baugleis)<br />
beim Baugleis<br />
Modul<br />
408<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Abschnitt<br />
0423 6<br />
Absatz<br />
0462 3 2 c<br />
0435 3 3 b<br />
090204<br />
71<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt. 0902047<br />
1<br />
1 9<br />
3 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
408.0402 Züge fahren<br />
Seite 14 von 15<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />
Nr<br />
.<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />
anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
(Gesperrt)<br />
beim gesperrten Gleis<br />
- im gesperrten Gleis<br />
oder<br />
- an der gesperrten Weiche.<br />
oder F<br />
(Oberleitung abgeschaltet)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />
oder F<br />
(Oberleitung abgeschaltet)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
BGL<br />
(Baugleis)<br />
beim Baugleis<br />
im betroffenen Gleisabschnitt.<br />
Der Merkhinweis ist nicht erforderlich, wenn die betroffene<br />
Schaltgruppe durch besondere Einrichtungen<br />
kenntlich gemacht ist.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0902 2 5<br />
0902 3 3<br />
0903 2 2b<br />
0474 2 2b<br />
090304 2 3b<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
Züge fahren 408.0402<br />
Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 15 von 15<br />
Nr.<br />
Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />
anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />
11 AP<br />
(Abschnittsprüfung)<br />
im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt<br />
12 oder LF<br />
(Fahren auf dem Gegengleis)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />
13 oder LF<br />
(Fahren auf dem Gegengleis)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />
14 !<br />
(Allgemeine Besonderheit)<br />
an der im Einzelfall genannten Einrichtung<br />
Wo Merkhinweis „!“ nicht eingegeben werden kann,<br />
muss der Fahrdienstleiter Merkhinweis „ARB“<br />
eingeben und im Merkspeicher das betroffene<br />
Element mit dem Zusatz „!“ eintragen, z. B. „11W47 !“.<br />
15 BEF<br />
(Befehl)<br />
Im betroffenen Abschnitt<br />
Modul<br />
408<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Abschnitt<br />
0475 46<br />
Absatz<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0463 14 1 b<br />
0463 14 2<br />
0463 14 2<br />
0601<br />
0601<br />
0601<br />
0632<br />
0641<br />
Bei Elektronischen Stellwerken kann im Betriebsstellenbuch angegeben sein, dass Sie<br />
- andere als in Nr. 1 bis Nr. 13 genannte Merkhinweise verwenden oder<br />
- Merkhinweise an anderen als in Nr. 1 bis Nr. 13 angegebenen Einrichtungen anbringen<br />
bzw. eingeben müssen.<br />
5<br />
5<br />
9<br />
1<br />
1<br />
4 a<br />
4 d<br />
3<br />
3<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 1 von 14<br />
1 Mechanische oder elektromechanische Stellwerke<br />
Nr.<br />
Sie müssenIn mechanischen oder elektromechanischen<br />
Stellwerken sind folgende Sperren anbringenerforderlich:<br />
1 Hilfssperre<br />
2-<br />
4<br />
an den zugehörigen Fahrstraßenhebeln in Grundstellung.<br />
(bleibt frei)<br />
5 Hilfssperre<br />
am umgelegten Fahrstraßenhebel.<br />
6 Hilfssperre<br />
an den Stelleinrichtungen der<br />
1. ferngestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren<br />
werden,<br />
2. Schutzweichen und Gleissperren,<br />
3. Riegel,<br />
4. Sperrsignale oder Signale für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />
Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten sowie<br />
Brückendeckungssignale, bei Schlüsselwerken an den<br />
entsprechenden Schlüsseln der Werkschlösser oder<br />
am Schloss selbst.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
7 Bleibt frei<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0231 3 6<br />
0474 2 2<br />
0475 456<br />
0601 5 4 c<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0851 9<br />
0903 2 3b<br />
0232 3<br />
0232 5 c Nr. 2<br />
0475 1<br />
0621 2 2<br />
0232 3<br />
0232 5 c Nr. 2<br />
0492 3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 2 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken<br />
sind folgende Sperren erforderlich:<br />
8 Hilfssperre<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
9 Bleibt frei<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0242 5<br />
0243 4<br />
0243 5 6<br />
0244 4 8 b<br />
0244 5 5 b<br />
0244 6 1 d Nr. 2<br />
0261 1 1 b Nr. 1<br />
0261 1 1 b Nr. 2<br />
0421 1 2<br />
(BStB)<br />
0421 1 3, 3.<br />
Anstr.<br />
0435 3 3 b<br />
0441 2 2<br />
0441 3 8 a<br />
0455 3 d) Nr. 2<br />
0463 14 1<br />
0463 14 2<br />
0501 1 2 b<br />
0521 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0571 4<br />
0572 3<br />
0622 1 1 Nr. 1. b<br />
0622 3<br />
0641 3 3<br />
0851 2 2<br />
0851 3 2<br />
090204 1 9<br />
090304 2 2b<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 3 von 14<br />
Nr.<br />
In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken<br />
sind folgende Sperren erforderlich:<br />
10 Hilfssperre<br />
beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung,<br />
wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale.<br />
12 Hilfssperre<br />
an den Hebeln der Zugangsweichen, der Gleissperren<br />
oder Sperrsignale<br />
und<br />
Hilfssperre<br />
an den zugehörigen Fahrstraßenhebeln in<br />
Grundstellung.<br />
13 Hilfssperre<br />
an den Hebeln der Weichen, Riegel, Gleissperren,<br />
Hauptsignale oder Sperrsignale bzw. an der<br />
Bedienungseinrichtung der Wartezeichen.<br />
14 Hilfssperre<br />
an der Stelleinrichtung des Signals (bei gekuppelten<br />
Hebeln an beiden).<br />
16 Hilfssperre<br />
bei nichtselbsttätigem Streckenblock an der Taste für<br />
das Rückblocken.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
17 Hilfssperre<br />
am Hebel des Signals (bei gekuppelten Hebeln an<br />
beiden).<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0261 1 1 b Nr.<br />
0423 6<br />
0902 2 5<br />
0471 2 5<br />
0475 3<br />
0601 12 2 6 d<br />
0601 35 54 a<br />
0822 1 3<br />
0824 1 3<br />
0601 9<br />
0901 3<br />
0911 4<br />
0475 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0611 9 1<br />
0611 9 2<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 4 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken<br />
sind folgende Sperren erforderlich:<br />
18 Hilfssperre<br />
am Fahrstraßenhebel in Grundstellung.<br />
19 Hilfssperre<br />
beim Fahrdienstleiter für die Zugstraßen, für die Befehl<br />
erforderlich ist, an der Einrichtung für die<br />
- Befehlsabgabe<br />
oder<br />
- Fahrstraßenfestlegung<br />
Wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />
Hauptsignale<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0621 3 2<br />
0601<br />
0641<br />
Kann eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter<br />
angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
5<br />
1<br />
4 f<br />
3<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 5 von 14<br />
2 Gleisbildstellwerke (außer ESTW)<br />
Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />
anbringenerforderlich<br />
1 Hilfssperre<br />
an den Start- oder Zieltasten der betroffenen Zugstraßen<br />
- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßensignaltaste<br />
„Einfahrt“ – oder<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen<br />
Zielsperrung<br />
der betroffenen Zugstraßen.<br />
2 Hilfssperre<br />
an der Einrichtung für die Rücknahme der Fahrstraße.<br />
3 Einzelsperrung<br />
der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen.<br />
Ist Einzelsperrung nicht möglich,<br />
Hilfssperre<br />
an den Tasten der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen.<br />
4 Hilfssperre<br />
- an der Einrichtung für die Rücknahme der Fahrstraße,<br />
- an den Tasten der Weichen, die gegen die Spitze<br />
befahren werden, der Weichen im Durchrutschweg und<br />
der Flankenschutzeinrichtungen,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- bei EZMG-Stellwerken nach Bedienungsplan.<br />
5<br />
Bleibt frei<br />
6<br />
Bleibt frei<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0231 3 6<br />
0474 2 3<br />
0475 456<br />
0601 5 4 c<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0851 9<br />
0903 2 3b<br />
0232 2<br />
0232 2<br />
0232 5 c Nr. 1<br />
0232 2<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 6 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />
anbringenerforderlich:<br />
7 Hilfssperre<br />
an der Taste für das Einschalten des Selbststellbetriebs.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0232 4 b<br />
0241 4 c<br />
0244 4 8 c<br />
0244 5 5 c<br />
0244 6 1d Nr.<br />
0421 1 2<br />
(BStB)<br />
0421 1 3, 1.<br />
Anstr.<br />
0423 7<br />
0435 1 9 c<br />
0435 3 3 c<br />
0441 1 3<br />
0458 1 2<br />
0463 1 1<br />
0475 46<br />
0475 68 2<br />
0492 7 2<br />
0521 3<br />
0551 2 1 b Nr. 7<br />
0572 1 2 c<br />
0601 5 4 f<br />
0611 1 2 a<br />
0622 1 1 Nr. 1. c<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0641 3 3<br />
0811 3 1 c<br />
0851 3 2<br />
0902 1 5 c<br />
0902047 2 2 c<br />
0903047 2 1<br />
0911 1 2<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 7 von 14<br />
Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />
anbringenerforderlich:<br />
8 Hilfssperre<br />
an der Zieltaste der Zugstraßen - bei EZMG-Stellwerken<br />
an der Zugstraßensignaltaste „Ausfahrt“ -<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im ersten<br />
Zugfolgeabschnitt<br />
9 Bleibt frei<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0242 5<br />
0243 4<br />
0243 5 6<br />
0244 4 8 b<br />
0244 5 5 b<br />
0244 6 1 d Nr. 2<br />
0261 1 1 b Nr. 1<br />
0261 1 1 b Nr. 2<br />
0421 1 2<br />
(ÖRil)<br />
0421 1 3, 3.<br />
Anstr.<br />
0435 3 3 b<br />
0441 2 2<br />
0441 3 8 a<br />
0455 3 d) Nr. 2<br />
0463 14 1<br />
0463 14 2<br />
0501 1 2 b<br />
0521 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0571 4<br />
0572 3<br />
0622 1 1 Nr. 1. b<br />
0622 3<br />
0641 3 3<br />
0851 2 2<br />
0851 3 2<br />
0902047 1 9<br />
0903047 2 2b<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 8 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />
anbringenerforderlich:<br />
10 Hilfssperre<br />
an der Zieltaste der Zugstraßen - bei EZMG-Stellwerken an<br />
der Zugstraßensignaltaste „Ausfahrt“ -–<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im ersten<br />
Zugfolgeabschnitt<br />
11 Hilfssperre<br />
an der Zieltaste<br />
- der Zugstraßen in das Gegengleis,<br />
- der Zughilfsstraßen in das Gegengleis.<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im ersten<br />
Zugfolgeabschnitt des Gegengleises<br />
12 Hilfssperre<br />
an den Start- oder Zieltasten der betroffenen Zugstraßen<br />
- bei EZMG-Stellwerken auch an den Fahrwegtasten<br />
oder der Zugstraßensignaltaste oder<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre<br />
Im Zielabschnitt der Zugstraßen,<br />
außerdem<br />
im Stellwerk ohne Weichenlaufkette oder<br />
Weichenselbstlauf.<br />
Hilfssperre<br />
an den Tasten der Weichen, Gleissperren und Signale,<br />
im Stellwerk mit Weichenlaufkette oder<br />
Weichenselbstlauf<br />
Einzelsperrung<br />
der Weichen, Gleissperren und Sperrsignale oder<br />
Ist Einzelsperrung nicht möglich, müssen Sie die<br />
Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />
abschalten; an den Tasten der Weichen, Gleissperren<br />
und Sperrsignale müssen Sie Hilfssperren anbringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0261 1 1 b Nr.<br />
1<br />
0423 6<br />
0462 3 2 c<br />
0471 2 5<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 9 von 14<br />
Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />
anbringenerforderlich:<br />
13 Einzelsperrung<br />
der Weichen, Gleissperren, Wartezeichen, Hauptsignale<br />
oder Sperrsignale.<br />
Wenn Einzelsperrung nicht möglich ist, muss der<br />
Bediener an den Tasten der Weichen, Gleissperren oder<br />
Sperrsignale Hilfssperren anbringen und – wo<br />
vorhanden - die Weichenlaufkette sperren oder den<br />
Weichenselbstlauf abschalten;. wenn die<br />
Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der<br />
Weichenselbstlauf nicht abgeschaltet werden kann,<br />
müssen die Weichen durch Handverschluss gesichert<br />
werden.<br />
Bedienungsausschaltung<br />
der Weichen, Kreuzungen, Gleissperren oder Signale<br />
oder<br />
im Stellwerk ohne Weichenlaufkette oder<br />
Weichenselbstlauf<br />
Hilfssperre<br />
an den Tasten der Weichen, Gleissperren oder<br />
Sperrsignale - bei EZMG-Stellwerken zusätzlich<br />
Hilfssperre an den Fahrwegtasten oder der<br />
Zugstraßensignaltaste -<br />
oder<br />
im Stellwerk mit Weichenlaufkette oder<br />
Weichenselbstlauf.<br />
Einzelsperrung<br />
der Weichen, Gleissperren oder Sperrsignale.<br />
Ist Einzelsperrung nicht möglich, müssen Sie die<br />
Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />
abschalten; an den Tasten der Weichen, Gleissperren<br />
oder Sperrsignale müssen Sie Hilfssperren anbringen.<br />
Kann die Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der<br />
Weichenselbstlauf nicht abgeschaltet werden, müssen<br />
Sie die Weichen durch Handverschluss sichern.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
0475 3<br />
Absatz<br />
0601 12 2 6 d<br />
0601 35 54 a<br />
0822 1 3<br />
0824 1 3<br />
0901 3<br />
0911 4<br />
0601 9<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 10 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />
anbringenerforderlich<br />
14 Bedienungsausschaltung<br />
des Signals<br />
oder<br />
Hilfssperre<br />
an der Taste des Signals - bei EZMG-Stellwerken an<br />
der Fahrwegtaste (Sie müssen den Fahrweg zuvor nach<br />
einem anderen Gleis einstellen)<br />
15 Hilfssperre<br />
an der Zieltaste der Zughilfsstraße<br />
oder<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen Zielsperrung<br />
der Zugstraßen in das Gegengleis.<br />
16 Hilfssperre<br />
bei nichtselbsttätigem Streckenblock an der Taste für<br />
das Rückblocken.<br />
17 Bleibt frei<br />
18 Bleibt frei<br />
19 Hilfssperre<br />
an den Start- oder Zieltasten der betroffenen<br />
Zugstraßen,<br />
bei Nummernstellpulten stattdessen<br />
Sperre<br />
Im Gleisabschnitt der betroffenen Zugstraßen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
0475 2<br />
Absatz<br />
0463 14 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0641 1 3<br />
Kann eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter<br />
angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 11 von 14<br />
3 Gleisbildstellwerke (ESTW)<br />
Nr.<br />
1 Sperre<br />
In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />
eingebenerforderlich:<br />
im Zielabschnitt der Zugstraßen. Bleibt frei<br />
(Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis KL, AP oder<br />
!)<br />
2 Bleibt frei<br />
3 Einzelsperrung<br />
der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen.<br />
4 Hilfssperrebleibt frei<br />
5<br />
6<br />
7<br />
an der Einrichtung für die Rücknahme der Fahrstraße.<br />
Bleibt frei<br />
Bleibt frei<br />
Bleibt frei<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0231 3 6<br />
0474 2 3<br />
0475 456<br />
0601 5 4c<br />
0601 5 4d<br />
0625 1 1<br />
0625 1 2<br />
0625 1 3<br />
0625 2 2 b<br />
0625 3 1<br />
0851 9<br />
0903 2 3b<br />
0232 2<br />
0232 5 c Nr. 1<br />
0232 2<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 12 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />
eingebenerforderlich:<br />
8 Sperre bleibt frei (Sperrwirkung ergibt sich aus<br />
Merkhinweis „RP“, „BUE“, „LUE“, „ “, „LF“ oder „X“)<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />
9 Bleibt frei (Sperrwirkung ergibt sich aus<br />
Merkhinweis „RP“)Sperre<br />
im Zugfolgeabschnitt hinter dem selbsttätigen Blocksignal<br />
oder LZB-Blockstellen oder an der im Betriebsstellenbuch<br />
genannten Stelle.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
10 Bleibt frei (Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis<br />
„ARB“)Bei Elektronischen Stellwerken ohne ESTW-Zentralblock<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Sperre<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt,<br />
bei Elektronischen Stellwerken mit ESTW-Zentralblock<br />
Sperre<br />
in dem Zugfolgeabschnitt, in dem sich die Arbeitsstelle<br />
befindet<br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0242 5<br />
0243 4<br />
0243 5 6<br />
0244 4 8 b<br />
0244 5 5 b<br />
0244 6 1 d Nr. 2<br />
0261 1 1 b Nr. 1<br />
0261 1 1 b Nr. 2<br />
0421 1 2<br />
(ÖRil)<br />
0421 1 3, 3.<br />
Anstr.<br />
0435 3 3 b<br />
0441 2 2<br />
0441 3 8 a<br />
0463 14 1<br />
0463 14 2<br />
0501 1 2 b<br />
0521 2<br />
0551 2 1 b Nr. 5<br />
0571 4<br />
0572 3<br />
0622 1 1 Nr. 1. b<br />
0622 3<br />
0641 3 3<br />
0851 2 2<br />
0851 3 2<br />
0902 1 9<br />
0903 2 2b<br />
0244 4 8 a<br />
0244 5 5 a<br />
0244 6 1 d Nr. 1<br />
0622 1 1 Nr. 1. a<br />
0261 1 1b Nr. 1<br />
0423 2 6<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0403<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 13 von 14<br />
Nr.<br />
11<br />
In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />
eingebenerforderlich:<br />
Bleibt frei – Sperrwirkung ergibt sich aus<br />
Merkhinweis NLFSperre<br />
Im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />
12 Sperre<br />
im Zielabschnitt der Zugstraßen.<br />
oder<br />
Sperre<br />
im gesperrten Abschnitt.<br />
Ist die Sperre nicht möglich, müssen Sie die<br />
Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />
abschalten.<br />
Kann die Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der Weichenselbstlauf<br />
nicht abgeschaltet werden, müssen Sie<br />
die Weichen durch Handverschluss sichern.<br />
Bleibt frei – Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis<br />
„X“<br />
13 Einzelsperrung<br />
der Weichen, Gleissperren, Wartezeichen, Hauptsignale<br />
oder Sperrsignale.<br />
Einzelsperrung ist nicht erforderlich, wenn sich die<br />
Sperrwirkung aus einem Merkhinweis ergibt.<br />
Sperre<br />
im gesperrten Abschnitt.<br />
Ist Sperre nicht möglich, müssen Sie die<br />
Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />
abschalten.<br />
Kann die Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der<br />
Weichenselbstlauf nicht abgeschaltet werden, müssen<br />
Sie die Weichen durch Handverschluss sichern.<br />
14 Einzelsperrung<br />
des Signals.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
15 Sperre<br />
im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
16 Bleibt frei<br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0462 3 2 c<br />
0902047<br />
1<br />
0475 3<br />
2 5<br />
0601 12 26 d<br />
0601 35 54 a<br />
0601 9<br />
0822 1 3<br />
0824 1 3<br />
0901 3<br />
0911 4<br />
0475 2<br />
0463 14 2<br />
17 Bleibt frei<br />
18 Bleibt frei<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0403 Züge fahren<br />
Seite 14 von 14<br />
Sperren anbringen bzw. eingeben<br />
Nr.<br />
In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />
eingebenerforderlich:<br />
19 Bleibt frei – Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis<br />
„BEF“<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Modul<br />
408<br />
Abschnitt<br />
Absatz<br />
0601 5 4 c<br />
Kann eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter<br />
angebracht werden, sind in den Örtlichen Richtlinien Regeln gegeben.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0411<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 1 von 7<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
1 Grundsatz<br />
(1) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf mit schriftlichen Befehlen Aufträge an<br />
Triebfahrzeugführer erteilen.<br />
(2) Verwenden Sie iIn der Regel muss Vordruck 408.04112V01 verwendet werden,<br />
soweit es nicht anders bestimmt ist. Ist der Vordruck ausnahmsweise nicht vorhanden,<br />
müssen Sie denmuss der Wortlaut des Vordrucks angewendet werden.<br />
2 Übermitteln<br />
(1) a) Als Der Fahrdienstleiter sollen Sie Befehle 1, 2, 3, 4, 5oder 115 in der Regel<br />
vor der Stelle übermitteln, von der ab der Befehl gilt, z. B. vor einem Hauptsignal.<br />
Sie dürfenEr darf den Befehl auch bei Halt am gewöhnlichen Halteplatz<br />
unmittelbar vor dieser Stelle übermitteln.<br />
der Fahrdienstleiter darf Befehle 2, 4 oder 5 dürfen Sie auch übermitteln, wenn<br />
der Zug am rückliegenden Hauptsignal hält oder am gewöhnlichen Halteplatz<br />
unmittelbar vor diesem Signal.<br />
Der Fahrdienstleiter darf Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Zwischen- oder<br />
Ausfahrsignal sowie Befehle 4 oder 5 dürfen Sie in Höhe des Einfahrsignals<br />
übermitteln.,<br />
Der Fahrdienstleiter darf Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Sperrsignal dürfen<br />
Sie auch am rückliegenden Hauptsignal oder in Höhe des Einfahrsignals übermitteln.<br />
Der Fahrdienstleiter darf Befehl 3 dürfen Sie am Einfahrsignal, in Höhe des Einfahrsignals<br />
oder am Zwischensignal übermitteln.<br />
Die o. g. Regeln für Hauptsignale gelten auch für virtuelle Blockstellen.<br />
Im Betriebsstellenbuch können abweichende Regeln zugelassen sein.<br />
b) Als Der Fahrdienstleiter sollen Sie Befehle 8, 9, 10 oder 11 12 - wenn nichts<br />
anderes vorgeschrieben ist, beim letzten planmäßigen Halt übermitteln. Als Der<br />
Mitarbeiter, der den Befehl übermittelt, müssen Siemuss dem veranlassenden<br />
Fahrdienstleiter, der die Übermittlung veranlasst hat, diese bestätigen. Als Der<br />
Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Bestätigung nachweisen. Bleibt wenn die<br />
Bestätigung ausbleibt, müssen Siemuss er den Zug anhalten.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf dem Triebfahrzeugführer Befehle wie folgt<br />
übermitteln:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
a) Sie dürfenEr darf Befehle ohne Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer diktieren.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) Sie dürfenEr darf Befehle einem anderen Mitarbeiter (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuchBetriebsstellenbuch)<br />
diktieren, der den Befehl dem Zugpersonal<br />
Triebfahrzeugführer aushändigt.<br />
c) Sie dürfenEr darf Befehle ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer<br />
aushändigen oder durch Boten aushändigen lassen.<br />
Ort<br />
Befehle 1, 2, 3,<br />
4, 5<br />
Befehle 8, 9,<br />
10, 112<br />
d) Sie dürfenEr darf einen anderen Mitarbeiter (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuchBetriebsstellenbuch)<br />
oder einen anderen Fahrdienstleiter für einen be-<br />
Übermittlungsarten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
408.0411 Züge fahren<br />
Seite 2 von 7<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder,<br />
Örtliche Aufsichten und Bediener von Stellwerken -<br />
Weiterfahrt bei<br />
LZB-Halt oder<br />
ETCS-Halt<br />
Vorbereiten<br />
Diktieren<br />
stimmten Anlass beauftragen, Befehle 8, 9 oder 11 in eigener Zuständigkeit<br />
auszufertigen.<br />
(3) Der Fahrdienstleiter darf Befehle für die Weiterfahrt bei LZB-Halt an einer LZB-<br />
Blockstelle dürfen Sie übermitteln, wenn der Triebfahrzeugführer ihm auf Anfrage<br />
bestätigt hat, dass der Zug LZB-geführt ist.<br />
Der Fahrdienstleiter darf Befehle für die Weiterfahrt bei ETCS-Halt an einer ETCS-<br />
Blockstelle dürfen Sie übermitteln, wenn der Triebfahrzeugführer ihm auf Anfrage<br />
bestätigt hat, dass der Zug in ETCS- Level 1 oder 2 ist.<br />
(4) Sie Der Fahrdienstleiter darf dürfen Befehle vorbereiten. Bei einem Befehl, mit<br />
dem Sie er eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt, dürfen Siedarf<br />
er Uhrzeit und Unterschrift erst eintragen, wenn die Bedingungen nach Modul<br />
408.0455 Abschnitt 3 erfüllt sind.<br />
(5) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer einen Befehl dem<br />
Triebfahrzeugführer oder Zugführer diktieren, wenn der Zug hält und der Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer Ihmnen den <strong>Stand</strong>ort des Zuges gemeldet hat. Sie<br />
müssenDer Fahrdienstleiter muss den <strong>Stand</strong>ort des Zuges in die Kopfzeile des<br />
ersten verwendeten Vordrucks eintragen.<br />
Beispiele für <strong>Stand</strong>ortmeldungen:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wenn Sieder Fahrdienstleiter einen Befehle diktierten, müssen Siemuss er Namen<br />
und Tätigkeit des Mitarbeiters, der den Befehl ausfertigt, und die Übermittlungsart<br />
auf der rechten Seite des Unterschriftenteils des letzten verwendeten Vordrucks<br />
vermerken.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
Züge fahren 408.0411<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 3 von 7<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
Beispiel 1 – Fahrdienstleiter diktiert Befehl an Triebfahrzeugführer (Abschnitt 2<br />
Absatz 2 a):<br />
Beispiel 2 – Fahrdienstleiter diktiert Befehl an Mitarbeiter nach Abschnitt 2 Absatz<br />
2 b:<br />
Als Der Ausfertiger müssen Siemuss nach dem Diktieren die Wortlaute aller erteilten<br />
Befehle und den Übermittlungscode nach Absatz 12 wiederholen. Als Der diktierender<br />
Mitarbeiter müssen Siemuss die Richtigkeit der Wiederholung bestätigen.<br />
Nachdem die Richtigkeit bestätigt worden ist, müssen Sie alsmuss der Ausfertiger<br />
auf dem letzten verwendeten Vordruck den Namen des diktierenden Mitarbeiters<br />
mit dem Zusatz „gez.“ vermerken, die Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz „I. A.“<br />
unterzeichnen. Wenn der diktierende Mitarbeiter es anordnet, müssen Siemuss<br />
der Ausfertiger das Wort „Fahrdienstleiter“ streichen und durch eine andere Bezeichnung<br />
ersetzen.<br />
Beispiel - Mitarbeiter nach Abschnitt 2 Absatz 2 b) hat Befehl im Auftrag des Fahrdienstleiters<br />
ausgefertigt:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
408.0411 Züge fahren<br />
Seite 4 von 7<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder,<br />
Örtliche Aufsichten und Bediener von Stellwerken -<br />
Zeitpunkt<br />
Aushändigen<br />
(6) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Befehl für eine Zugfahrten, die Sie er mit<br />
besonderem Auftrag zulassenzulässt, einem Mitarbeiter nach Absatz 2 b diktieren<br />
oder einem Boten übergeben, bevor der Zug vor dem Signal zum Halten gekommen<br />
ist, wenn die Bedingungen nach Modul 408.0455 Abschnitt 3 erfüllt sind.<br />
(7) Als Der Mitarbeiter, der Befehle aushändigt oder durch Boten aushändigen lässt,<br />
müssen Siemuss Befehle mit einer Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer die Urschrift aushändigen oder durch Boten aushändigen<br />
lassen. Beim Aushändigen des Befehls muss der Zug halten. Der Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer müssen muss den Empfang auf der im Block bleibenden<br />
Durchschrift des letzten verwendeten Vordrucks bescheinigen. Wenn Sie einen<br />
Befehl dem Triebfahrzeugführer unmittelbar aushändigen oder aushändigen<br />
lassen, müssen Sie nach Möglichkeit für Verständigung des Zugführers sorgen.<br />
Sie müssen den Zugführer verständigen, wenn der Befehl Bedingung für das Erteilen<br />
des Abfahrauftrags durch den Zugführer ist. Wenn der Fahrdienstleiter Sie<br />
auffordertes anordnet, müssen Sie alsmuss der Aushändiger nach Absatz 2 b o-<br />
der als der Bote dem Fahrdienstleiter anhand des Übermittlungscodes (Absatz 12)<br />
bestätigen, dass Sie er den Befehl dem Triebfahrzeugführer den Befehl oder Zugführer<br />
ausgehändigt hatben; die Bestätigung der Aushändigung an den Fahrdienstleiter<br />
ist im Vordruck nach Modul 408.0411V02 oder im Fernsprechbuch<br />
nachzuweisen. als Dder Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Bestätigung im<br />
Zugmeldebuch oder im Fernsprechbuch nachweisen.<br />
Beispiel 1 – Fahrdienstleiter hat Befehl ausgefertigt und an Tf ausgehändigt, Tf hat<br />
Empfang bescheinigt (Abschnitt 2 Absatz 2 c):<br />
Beispiel 2 – Mitarbeiter nach Abschnitt 2 Absatz 2 b hat einen vom Fahrdienstleiter<br />
diktierten Befehl an Tf ausgehändigt, Tf hat Empfang bescheinigt:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
Züge fahren 408.0411<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 5 von 7<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
(8) Sie dürfenDer Mitarbeiter, der Befehle ausfertigt, darf Namen von Betriebsstellen<br />
wie im Buchfahrplan abkürzen, wenn dies im Betriebsstellenbuch zugelassen ist.<br />
Streichen SieEr muss verschriebene Vordrucke durchstreichen.<br />
(9) Als Der Mitarbeiter, der nach Absatz 2 d) Befehle im Auftrag eines anderen Fahrdienstleiters<br />
in eigener Zuständigkeit ausfertigt, müssen Siemuss Befehle nach<br />
den Regeln in den Absätzen 3 bis 8 übermitteln. Wenn Sie er kein Fahrdienstleiter<br />
sindist, müssen Siemuss er unter der Unterschriftenzeile des Befehls das Wort<br />
„Fahrdienstleiter“ streichen und Ihre seine Tätigkeit eintragen. Sie müssenEr muss<br />
die Übermittlung des Befehls dem Fahrdienstleiter bestätigen, der sie veranlasst<br />
hat. Er muss Ddie Bestätigung müssen Sie anhand des Übermittlungscodes (Absatz<br />
12) nachweisen.<br />
(10) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter unmittelbar hintereinander Befehle mit gleichem<br />
Inhalt für mehrere Züge durch Diktieren übermitteln müssenmuss, brauchen<br />
Siemuss er innerhalb einer Arbeitsschicht den Befehl nur für den ersten Zug auszufertigen.<br />
Für weitere Züge müssen Siemuss er auf der Rückseite des bei Ihnen<br />
befindlichen Befehls für den ersten Zug - bei Platzmangel auf einem einzufügenden<br />
Blatt Vordruck 408.0411V02- die Zugnummern, den <strong>Stand</strong>ort, Datum, Name<br />
und Tätigkeit des Mitarbeiters, der den Befehl ausfertigt, Uhrzeit und Übermittlungsart<br />
angeben. Nur in diesen Angaben dürfen sich die Befehle von der Erstausfertigung<br />
unterscheiden.<br />
(11) Der Fahrdienstleiter muss Aauf dem Vordruck 408.0412V01 müssen Sie im<br />
Übermittlungsvermerk als Ort bei Befehlen<br />
- für örtlich besetzte Betriebsstellen oder für ferngesteuerte Betriebsstellen, die<br />
ausnahmsweise besetzt sind, deren Name,<br />
- bei Befehlen für ferngestellte oder ferngesteuerte Betriebsstellen den Namen<br />
der Betriebsstelle, bei der Sie Ihrener seinen Arbeitsplatz hatben,<br />
eintragen.<br />
(12) Als Der Fahrdienstleiter, der den Inhalt eines Befehls bestimmt (Absatz 2, Satz 1)<br />
müssen Siemuss jeden Befehl mit einem Übermittlungscode Ihrer seiner Betriebsstelle<br />
kennzeichnen. Der Übermittlungscode setzt sich zusammen aus einer in den<br />
Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch im Betriebsstellenbuch vorgegebenen<br />
Abkürzung und einer laufenden dreistelligen Nummer, z. B. „FGER-007“. Wenn<br />
Sie ein Mitarbeiter Befehle im Auftrag eines anderen Fahrdienstleiters in eigener<br />
Zuständigkeit für mehrere Züge ausfertigten (Absatz 9) oder wenn Sie ein Mitarbeiter<br />
Befehle mit gleichem Inhalt an mehrere Züge durch Diktieren übermitteltn<br />
(Absatz 10), bleibt der Übermittlungscode gleich. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />
muss dem Triebfahrzeugführer den Übermittlungscode übermitteln.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3 Besonderheiten<br />
1. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf auf einem Vordruck mehrere Befehle erteilen,<br />
wenn diese vom der Triebfahrzeugführer diese in der im Vordruck angegebenen<br />
Reihenfolge ausgeführt werden kannkönnen; andernfalls müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter mehrere Vordrucke verwenden. Diese müssen Siemuss er<br />
fortlaufend nummerieren (z.B. „Vordruck 1 von 3 Vordruck(en)“) und nur auf dem<br />
Ausfüllen<br />
Befehle im<br />
Auftrag eines<br />
anderen<br />
Fahrdienstleiters<br />
in<br />
eigener<br />
Zuständigkeit<br />
ausfertigen<br />
Befehle mit<br />
gleichem<br />
Inhalt<br />
Name der<br />
Betriebsstelle<br />
Übermittlungscode<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
408.0411 Züge fahren<br />
Seite 6 von 7<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder,<br />
Örtliche Aufsichten und Bediener von Stellwerken -<br />
letzten Vordruck unterschreiben. Befehle mit unterschiedlichen Übermittlungscodes<br />
dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter nicht zusammenfassen.<br />
2. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle 2 nur erteilen, wenn ihm die Signale<br />
oder die virtuellen Blockstellen Ihnen zugeteilt sind.<br />
3. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf mit nur einem Befehl 2 die Vorbeifahrt an<br />
mehreren Signalen oder mehreren virtuellen Blockstellen zulassen, wenn der<br />
Triebfahrzeugführer die Signale bzw. Blockstellen vom Triebfahrzeugführer in der<br />
im Befehl genannten Reihenfolge angetroffen werdenantrifft und die Signale bzw.<br />
Blockstellen - außer Sperrsignale - unmittelbar aufeinander folgen.<br />
4. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle 6 und 7 für mehrere Zugmeldestellen<br />
erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer diese Stellen vom Triebfahrzeugführer<br />
in der im Vordruck genannten Reihenfolge angetroffen werdenantrifft und sie unmittelbar<br />
aufeinander folgen.<br />
5. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle 2 mit 8 oder 11 12 ohne Vordruck<br />
aushändigen, wenn dies in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch im Betriebsstellenbuch<br />
zugelassen ist, der Triebfahrzeugführer die Signale oder Bahnübergänge<br />
vom Triebfahrzeugführer in der im Befehl genannten Reihenfolge angetroffen<br />
werdenantrifft und sie unmittelbar aufeinander folgen.<br />
6. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Aufträge des Befehls 8 durch Befehl 11 12<br />
erteilen.<br />
4 Befehl 9 10 ersetzen<br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter das Freisein eines Gleises nicht feststellen könnenkann,<br />
dürfen Siedarf er Befehl 9 10 (Grund Nr. 1) mit der Weisung auf Sicht zu fahren, ersetzen<br />
durch Signal Zs 7 oder einem daraus von der LZB oder von ETCS abgeleiteten<br />
Auftrag, soweit der Auftrag, auf Sicht zu fahren, nur bis zum nächsten Hauptsignal o-<br />
der bis <strong>zur</strong> nächsten virtuellen Blockstelle erforderlich ist und es im Einzelfall nicht verboten<br />
ist.<br />
5 Befehle <strong>zur</strong>ückziehen<br />
Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle <strong>zur</strong>ückziehen. Wenn Sie er mehrere<br />
Befehle auf einem oder mehreren Vordrucken erteilt hatten, müssen Siemuss er alle<br />
Befehle <strong>zur</strong>ückziehen. Hierzu müssen Siemuss er Befehl 11 12.6 bzw. 12 erteilen mit<br />
dem Wortlaut „Befehl … (Übermittlungscode des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls) ist <strong>zur</strong>ückgezogen“.<br />
Wenn er Befehl 12.6 bzw. 12 durch Diktieren übermittelt, muss er ihn<br />
auf der Rückseite des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehles ausfertigen. Anschließend muss<br />
er seine Durchkreuzen Sie anschließend Ihre Ausfertigung des <strong>zur</strong>ückgezogenen Befehls<br />
durchkreuzen. Wenn der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer einen Befehl<br />
12.6 oder 12 aushändigt, muss er zusätzlich und vermerken Sie das Zurückziehen auf<br />
der Rückseite des <strong>zur</strong>ückgezogenen Befehls vermerken mit dem Wortlaut „Zurückgezogen<br />
mit Befehl … (Übermittlungscode des <strong>zur</strong>ückziehenden Befehls)“.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter einen von mehreren Befehlen mit gleichem Inhalt (Abschnitt<br />
2 Absatz 10) <strong>zur</strong>ückziehtgezogen haben, müssen Siemuss er Befehl 12.6 auf<br />
einem eigenen Vordruck ausfertigen und statt der Ausfertigung des Befehls den<br />
Übermittlungsvermerk auf der Rückseite durchkreuzen sowie das Zurückziehen auf<br />
Vordruck 408.0411V02 vermerken.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
Züge fahren 408.0411<br />
Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 7 von 7<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0411V01<br />
Vordruck Befehl Seite 1 von 3<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(Befehl – Vorderseite)<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.01.2014
408.0411V01 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Vordruck Befehl<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(Befehl – Rückseite)<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.01.2014
Züge fahren 408.0411V01<br />
Vordruck Befehl Seite 3 von 3<br />
(Befehl - Blockrücken)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
27.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Befehle<br />
1 - 12<br />
1<br />
Triebfahrzeugführer Zug – Sperrfahrt – Sperrfahrt Kl –<br />
Schiebetriebfahrzeug für Zug – Rangierfahrt<br />
…………………............<br />
<strong>Stand</strong>ort: ………………. in Rgl/Ggl/Gl .…………………………………………..…..<br />
Sie dürfen – ohne Hauptsignal – bei – LZB-Halt/ETCS-Halt - auf der Abzw/Üst – in den/im Bf/Bft<br />
………………………………………………………………… weiterfahren - einfahren<br />
1.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />
2 Sie dürfen – vorbeifahren – weiterfahren nach Vorbeifahrt – am /an<br />
(Höhe) Esig, Zsig, Asig, Bezeichnung des<br />
Sperrsig, Bksig, Sbk,<br />
Signals/ der LZB-Bk /<br />
Dksig, Ts 2, Sh 2, Ne 1,<br />
Abzw, Üst, Bf, Bft, Bk, Dkst<br />
LZB-Bk, ETCS-Bk, LZB-<br />
ETCS-Bk / der Stelle,<br />
Nothalt<br />
an der zu halten war<br />
2.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />
3 Sie dürfen im Bf/Bft …………………………- ohne Ausfahrsignal – bei LZB-Halt/ETCS-Halt - ausfahren<br />
3.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />
4<br />
Sie fahren auf dem Gegengleis von ………..…….……… bis …...………………..…<br />
5 Sie fahren - schieben nach - von ……………… in Richtung ……..………..……..…<br />
bis ….……..................................... und kehren <strong>zur</strong>ück<br />
5.1 Hinfahrt auf Regelgleis, Rückfahrt auf Gegengleis<br />
5.2 Hinfahrt auf Gegengleis, Rückfahrt auf Regelgleis<br />
6<br />
Sie dürfen vom Gegengleis aus ohne Hauptsignal<br />
ab km ………….. auf der Abzw/Üst ………………………………………..……weiterfahren,<br />
ab km ………….. auf der Abzw/Üst ………………………………………..……weiterfahren,<br />
ab km ………….. in den Bf/Bft ……………………………………..……ein- und ausfahren,<br />
ab km ………….. in den Bf/Bft …………………………………………..……..……einfahren.<br />
6.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />
8<br />
(km/Signal/Weiche)<br />
(Gl-Nr., Betriebsstelle / von Betriebsstelle nach Betriebsstelle)<br />
7<br />
Sie müssen auf dem Gegengleis vor Signal Ne 1 - in Höhe des Bksig/Esig ……...…..…….<br />
in km ………….. der Abzw/Üst/ des Bf/Bft ……………..…………………………….. halten<br />
Sie müssen – zwischen Zmst …………….………. und Zmst …………………….…<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- in Abzw/Üst /im Bf/Bft.…………………………….………… halten vor BÜ in km …….…..…<br />
km ……….….… km ……….……. / km ………..……. / km ………..….… / km ……………..…<br />
Sie dürfen weiterfahren, wenn BÜ gesichert ist.<br />
V408.0411V01 Befehl A4q Bk 50 12.15<br />
Vordruck …. von …. Vordruck(en)<br />
km/h<br />
auf in / im / von<br />
Sicht Abzw / Üst / Bf / Bft<br />
auf<br />
Sicht<br />
auf<br />
Sicht<br />
auf<br />
Sicht<br />
auf<br />
Sicht<br />
tand <strong>30.01.2014</strong><br />
9 Fahren Sie bis <strong>zur</strong> Langsamfahrstelle höchstens mit der nach Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.<br />
Beachten Sie niedrigere Geschwindigkeiten gemäß Führerraumanzeige und Langsamfahrsignale.<br />
10<br />
Sie müssen folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten:<br />
bis<br />
Abzw / Üst / Bf / Bft<br />
Zusätzliche Befehle oder Hinweise (wenn erforderlich)<br />
in / von<br />
km / Sig<br />
bis<br />
km / Sig<br />
Grund<br />
Nr.<br />
10.1<br />
Stellen Sie fest, ob das Gleis befahrbar ist. Melden Sie das Ergebnis an …….………………<br />
10.2<br />
Geben Sie bei Annäherung an den BÜ / RÜ Signal Zp 1. Räumen Sie den BÜ / RÜ<br />
schnellstens, wenn erstes Fahrzeug Straßenmitte / RÜ-Mitte erreicht hat.<br />
10.3 Schauen Sie nach Oberleitungsschäden. Melden Sie das Ergebnis an …….………………<br />
10.4<br />
PZB – am ……….sig ………… - in km …………………….. – ständig wirksam / unwirksam<br />
10.5<br />
Warnen Sie Personen an und im Gleis durch Signal Zp 1. Halten Sie an, wenn<br />
Personen das Gleis nicht verlassen<br />
10.6 *) gilt nur, wenn der Zug signalgeführt wird<br />
10.7 Geben Sie bei Annäherung an den Bahnsteig Signal Zp 1<br />
11 Sie sind vom Fahren auf Sicht entbunden zwischen ………..……. und ………………<br />
12 ……………………………………………………………………………………………………<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
Übermittlungscode: ………………………………………………………..<br />
………………….………………………..… ,<br />
(Ort)<br />
………………….……………………………..…..<br />
(Fahrdienstleiter)<br />
………………….……………………………..…..<br />
………………………. ,<br />
(Datum)<br />
……………..<br />
(Uhr)<br />
……………..<br />
(Minuten)<br />
………………….……………………………..… ,<br />
erhalten (Name, Triebfahrzeugführer)<br />
bei fmdl. Übermittlung: ZF / andere …….…………..
Befehle<br />
12.1 – 12.5<br />
12.1<br />
12.2<br />
12.3<br />
12.4<br />
12.5<br />
12.6<br />
Triebfahrzeugführer Zug – Sperrfahrt – Sperrfahrt Kl –<br />
Schiebetriebfahrzeug für Zug – Rangierfahrt<br />
(km/Signal/Weiche)<br />
Sie fahren in ein Stumpfgleis.<br />
(Gl-Nr., Betriebsstelle[n])<br />
Übermittlungscode: ………………………………………………………..<br />
V408.0411V01 Befehl A4q Bk 50 12.15<br />
Vordruck …. von …. Vordruck(en)<br />
…………………............<br />
<strong>Stand</strong>ort: ………………. in Rgl/Ggl/Gl .…………………………………………..…..<br />
Sie fahren in ein besonders kurzes Stumpfgleis.<br />
Sie fahren in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg.<br />
Bleiben Sie halten.<br />
Sie dürfen Trittstufen in ……………………………………… nicht ausfahren.<br />
Befehl ………………………………….…………………….…. ist <strong>zur</strong>ückgezogen.<br />
(Übermittlungscode des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls)<br />
………………….………………………..… ,<br />
(Ort)<br />
………………….……………………………..…..<br />
(Fahrdienstleiter)<br />
………………….……………………………..…..<br />
………………………. ,<br />
(Datum)<br />
……………..<br />
(Uhr)<br />
erhalten (Name, Triebfahrzeugführer)<br />
……………..<br />
(Minuten)<br />
………………….……………………………..… ,<br />
bei fmdl. Übermittlung: ZF / andere …….…………..<br />
Grund<br />
Nr.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
tand <strong>30.01.2014</strong><br />
Anlass für Befehl 10<br />
Gleisbelegung, Zugfolge<br />
1 Gleis kann besetzt sein auf Sicht<br />
2 Fahrzeuge im Gleis auf Sicht<br />
3 Mehrere Sperrfahrten unterwegs auf Sicht<br />
4 Einfahrt in ein Stumpfgleis 30 km/h<br />
5 Einfahrt in teilweise besetztes Gleis, nur teilweise befahrbares<br />
Gleis oder besonders kurzes Stumpfgleis<br />
20 km/h<br />
6 Kein Durchrutschweg 30 km/h<br />
7 Verständigung zwischen den Zugmeldestellen gestört auf Sicht<br />
8 Auf der Strecke ruht die Arbeit auf Sicht<br />
9 Reisezug muss ausnahmsweise über Güterzuggleis fahren 40 km/h<br />
Bahnübergänge, Reisendenübergänge, Spurrillen<br />
10 Bahnübergang nicht ausreichend gesichert<br />
11 Spurrillen nicht von Eis und Schnee gereinigt<br />
12 Reisendenübergang nicht gesichert<br />
Arbeiten, La<br />
20 Bauarbeiten<br />
21 Unbefahrbare Stelle im gesperrten Gleis<br />
22 Zustand nach Bauarbeiten<br />
23 Arbeitsstelle nicht benachrichtigt<br />
24 Niedrigere Geschwindigkeit gegenüber der La<br />
25 Beschäftigte im gesperrten Gleis<br />
Auftrag im Befehl 10,<br />
Spalten 1 bzw. 2<br />
20 km/h<br />
30 km/h<br />
5 km/h<br />
Mängel an Bahnanlagen<br />
30<br />
31<br />
32<br />
Mängel am Oberbau<br />
Verdacht auf Oberleitungsschäden (auch im benachbarten Gleis)<br />
Verdacht auf Unwetterschäden (Erdrutsch, Sturmschäden usw.)<br />
*)<br />
auf Sicht<br />
auf Sicht<br />
33<br />
34<br />
35<br />
Verdacht auf Eiszapfen im Tunnel<br />
PZB-Streckeneinrichtung gestört<br />
Weichen außer Abhängigkeit von Signalen<br />
auf Sicht<br />
50 km/h<br />
50 km/h<br />
36 Weiche mit HV 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert 5 km/h<br />
37 Heißläuferortungsanlage / Festbremsortungsanlage gestört 200 km/h<br />
38 Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich *)<br />
39 Reisende nicht über Bahnsteigänderung informiert auf Sicht<br />
Besonderheiten am Zug<br />
40 Engstelle für Lü-Sendungen<br />
41 Eingeschränkte Tragfähigkeit der Bahnanlagen bei Schwerwagen<br />
42 Spitzensignal unvollständig<br />
*) Unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben<br />
*)<br />
auf Sicht<br />
*)<br />
auf Sicht<br />
*)<br />
20 km/h und auf Sicht<br />
10 km/h<br />
*)<br />
40 km/h
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0411V02<br />
Vordruck Nachweis für die Übermittlung von Befehlen mit gleichem Seite 1 von 1<br />
Inhalt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 19.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0415<br />
Fahrplan-Mitteilung Seite 1 von 2<br />
1 Fahrplan-Mitteilung 1<br />
(1) Mit Fahrplan-Mitteilung 1 dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter Fahrplanangaben<br />
bekannt geben.<br />
(2) Verwenden Sie inIn der Regel wird Vordruck 408.0415V01 verwendet, soweit es<br />
nicht anders bestimmt ist. Ist der Vordruck ausnahmsweise nicht vorhanden, müssen<br />
Sie denist der Wortlaut des Vordrucks anzuwenden.<br />
(3) Sie müssen eintragenEs ist einzutragen<br />
a) Nummer des FahrplanheftesBuchfahrplans, in dem sich die Spalten 1 bis 3b<br />
befinden, nach denen der Zug fahren soll,<br />
b) Nummer der Seite im FahrplanheftBuchfahrplan, auf der die Betriebsstelle genannt<br />
ist, ab der der Zug nach dem Fahrplan fahren soll,<br />
c) Nummer der Spalte oder Linie des Fahrplans, nach der der Zug fahren soll<br />
oder die Nummer des Zuges, dessen Fahrplan für den Zug gilt,<br />
d) Namen der Betriebsstellen, zwischen denen die Fahrplanangaben gelten sollen,<br />
sowie Betriebsstellen mit planmäßigen Halten.,<br />
e) Strukturnummer aus dem Inhaltsverzeichnis des Ersatzfahrplans für den jeweiligen<br />
Zug.<br />
2 Übermitteln<br />
(1) Als Fahrdienstleiter dürfen SieDer Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer eine Fahrplan-Mitteilung wie folgt übermitteln:<br />
a) Eine durch Fax bekannt gegebene Fahrplan-Mitteilung dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />
1. dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer im Original aushändigen, und zwar<br />
dem Triebfahrzeugführer das Original, dem Zugführer eine Kopie,<br />
2. ohne Durchschrift ausfertigen und der örtlichen Aufsichteinem örtlichen Mitarbeiter<br />
(Betriebsstellenbuch) diktieren oder durch Fax bekannt geben. Als<br />
Der örtliche Aufsicht Mitarbeiter müssen Siemuss die Fahrplan-Mitteilung<br />
nach den Regeln in Nr. 1 aushändigen, nach den Regeln in b) Nr. 2 oder 3<br />
ausfertigen und aushändigen oder nach den Regeln im Absatz 2 diktieren.<br />
3. ohne Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer<br />
nach den Regeln im Absatz 2 diktieren diktiert werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Eine Ihnen Der Fahrdienstleiter darf eine ihm diktierte Fahrplan-Mitteilung oder<br />
von Ihnen ihm erteilte Fahrplan-Mitteilung 1 dürfen Sie<br />
1. nach den Regel nach a) Nr. 2 oder 3 übermitteln,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
2. - wenn der Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers wahrnimmt -<br />
mit einer Durchschrift ausfertigen, und dem Triebfahrzeugführer die Urschrift<br />
aushändigen.<br />
3. - wenn der Zug von einem Zugführer begleitet wird - mit zwei Durchschriften<br />
ausfertigen, und dem Triebfahrzeugführer oder dem Zugführer die Urschrift<br />
und die erste Durchschrift aushändigen.<br />
Allgemein<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013
408.0415 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Fahrplan-Mitteilung<br />
Diktieren<br />
*<br />
(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer<br />
oder Zugführer erst diktieren oder aushändigen, wenn der Zug hält.<br />
Als Triebfahrzeugführer oder Zugführer fertigen Sie die Fahrplan-Mitteilung ohne<br />
Durchschrift aus. Als Ausfertiger müssen SieDer Ausfertiger muss den Wortlaut<br />
der Fahrplan-Mitteilung wiederholen.<br />
Als diktierender Mitarbeiter müssen SieDer diktierende Mitarbeiter muss die Richtigkeit<br />
der Wiederholung bestätigen. Nachdem die Richtigkeit der Wiederholung<br />
bestätigt worden ist, müssen Sie alsmuss der Ausfertiger die anordnende Stelle<br />
und den Namen des diktierenden Mitarbeiters mit dem Zusatz „gez.“ vermerken, die<br />
Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz<br />
„I. A.“ unterzeichnen.<br />
3 Verständigen durch den Triebfahrzeugführer<br />
Wird Ihnen eine Fahrplan-Mitteilung ausgehändigt oder diktiert, müssen Sie nach Möglichkeit<br />
für die Verständigung des Zugführers sorgen. Bei einer Fahrplan-Mitteilung 1<br />
* müssen Sie den Zugführer immer verständigen.<br />
4 Behandeln durch den Triebfahrzeugführer<br />
Sie müssen Fahrplan-Mitteilungen wie einen Befehl behandeln.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013
Fahrplan-<br />
Mitteilung Triebfahrzeugführer - Zug - Sperrfahrt - .<br />
Zuggattung/<br />
Zuggattungsnummer<br />
1 fahren Sie nach folgenden Fahrplanangaben:<br />
Buchfahrplan<br />
Seite<br />
Spalte,<br />
Linie, Zug<br />
Bei Ersatzfahrplan oder Z-Plan:<br />
.................................... am ……………….<br />
Vordruck ……. von ……. Vordrucke(n)<br />
von bis über<br />
Betriebsstelle Ankunft Abfahrt<br />
Besonderheiten/<br />
Strukturnummer<br />
Zulässige Geschwindigkeit ................................ km/h<br />
Bremsstellung .........................<br />
Bei Umleitung gelten die größte zulässige Geschwindigkeit und Bremsstellung des bisherigen<br />
Fahrplans, soweit nicht eine andere zulässige Geschwindigkeit oder eine andere Bremsstellung<br />
bekannt gegeben ist.<br />
2 Sie müssen von [Bst] ……………..……………. bis [Bst] ………………..…………. Bahnhof<br />
- wegen fehlender Bremshundertstel (gilt nur, wenn Zug signalgeführt wird) –<br />
gültig bei ……………. vorhandenen Bremshundertsteln in Bremsstellung …………..<br />
- wegen Fahrzeugen mit bauartbedingt niedrigerer Geschwindigkeit –<br />
fahren<br />
Zwischen<br />
(Zugmeldestelle)<br />
und<br />
(Zugmeldestelle)<br />
V408.0415V01 Fahrplan-Mitteilung A4q Bk 50xx-70 12.154<br />
mit höchstens<br />
...... km/h<br />
nach Buchfahrplan<br />
Nr. ......., Seite ........<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3 Sie dürfen trotz fehlender Bremshundertstel mit nach Fahrplan zulässigen<br />
Geschwindigkeiten von [Bst] …………………..……... bis [Bst] ……………….….……... bis<br />
Bahnhof<br />
fahren. Gültig bei …………. vorhandenen Bremshundertsteln in Bremsstellung ………..<br />
4 Sie dürfen mit höchstens der folgend genannten Geschwindigkeit fahren<br />
zwischen und von km bis km Länge [m] [km/h] Sonstiges<br />
5 Sie müssen bei Fahrzeugen mit gehobenem Stromabnehmer Folgendes beachten:<br />
6<br />
zwischen und EL 1<br />
In km<br />
EL 3<br />
In km<br />
EL 4<br />
In km<br />
EL 5<br />
In km<br />
Oberstrombegrenzung<br />
(A) von km bis km<br />
….....................................................................................................................................................<br />
….....................................................................................................................................................<br />
….....................................................................................................................................................<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
……………………………………………………………………………………………………………….<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
………………………………………………………………………………………………………………..<br />
..........................................................., ....................................., ........................... ....................................<br />
(Ort) (Datum) (Uhr) (Minuten)<br />
....................................................................... ........................................ ........................................<br />
(Anordnende Stelle) gez. (Name) i. A. (Name)<br />
Sie müssen Gültiges im Feld vor der Nummer<br />
ankreuzen.<br />
Sie müssen nicht Zutreffendes im Kopf des Vordrucks oder im angekreuzten Teil<br />
schräg durchstreichen.
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0421<br />
Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />
Seite 1 von 4<br />
benachrichtigen<br />
1 Regeln für Fahrdienstleiter von Zugmeldestellen<br />
(1) Bevor Sie der als Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle eine Zugfahrt zulassenzulässt,<br />
müssen Siemuss er in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder<br />
in einer Betra genannte Blockstellen und Schrankenwärter benachrichtigen; er<br />
muss Bahnübergangsposten müssen Sie vor Zulassung einer Zugfahrt benachrichtigen,<br />
wenn Ihmnen mitgeteilt wurde, dass Bahnübergänge durch Bahnübergangsposten<br />
gesichert werden.<br />
(2) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann geregelt<br />
sein, dass Anrufschranken während längerer festgelegter Zugpausen offen<br />
gelassen werden dürfen.<br />
(3) - Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Bahnübergangsposten von Zugmeldestelle<br />
zu Zugmeldestelle benachrichtigen.<br />
Solange Sie er Bahnübergangsposten über Zugfahrten benachrichtigen müssenmuss,<br />
darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen<br />
nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss er nach Modul 408.0403 Nr.<br />
7 anbringen.<br />
- Sie müssenEr muss sich mit dem Bahnübergangsposten mitteilenverständigen,<br />
wie Sie er ihndie benachrichtigtenBenachrichtigung erfolgt und ihn über bereits<br />
unterwegs befindliche Züge unterrichten.<br />
- Solange Sie er Bahnübergangsposten über Zugfahrten benachrichtigen müssenmuss,<br />
müssen Siemuss er Merkhinweis „BUE“ nach Modul 408.0402 Nr. 3<br />
und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
(4) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss überwachen, dass sich Mitarbeiter meldepflichtiger<br />
Stellen und Bahnübergangsposten melden.<br />
Sie müssenEr muss überwachen, dass Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten,<br />
wo dies in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder in einer<br />
Betra vorgeschrieben ist, bestätigen, dass der Bahnübergang gesichert ist.<br />
(5) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten nicht<br />
einzeln benachrichtigten, dürfen Siedarf er eine Benachrichtigung nicht mit einer<br />
Benachrichtigung für einen anderen Zug oder einer Mitteilung verbinden.<br />
(6) Leiten SieDer Fahrdienstleiter leitet jede Benachrichtigung ein mit dem Wort<br />
„Zugmeldung“.<br />
(7) Wenn Sie der Fahrdienstleiter nicht durch Abmelden benachrichtigten, müssen<br />
Siemuss er für die Benachrichtigung folgenden Wortlaut verwenden:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der voraussichtlichen<br />
Ab- oder Durchfahrtszeit).“<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(8) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten<br />
bis zu fünf Minuten vorher mit der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit<br />
der Zugfahrt benachrichtigen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra kann für den Zeitpunkt der Benachrichtigung eine Mindestzeit<br />
bestimmt sein.<br />
Grundsatz<br />
Anrufschranken<br />
in Zugpausen<br />
offen<br />
lassen<br />
Benachrichtigungsabschnitt<br />
und<br />
Bedingungen<br />
bei Bahnübergangsposten,<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Melden,<br />
Bestätigen,<br />
dass Bahnübergang<br />
gesichert ist<br />
Verbinden mit<br />
anderen<br />
Mitteilungen<br />
Einleiten<br />
Wortlaut<br />
Voraussichtliche<br />
Ab- oder<br />
Durchfahrtszeit<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013
408.0421 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4 Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />
benachrichtigen<br />
Berichtigung,<br />
Rücknahme<br />
Zulässige<br />
Geschwindigkeit<br />
Benachbarte<br />
Zugmeldestelle<br />
kann<br />
nicht<br />
benachrichtigt<br />
werden<br />
Blockstelle<br />
kann nicht<br />
benachrichtigt<br />
werden<br />
Schrankenwärter<br />
oder<br />
Bahnübergangsposten<br />
kann nicht<br />
benachrichtigt<br />
werden oder<br />
Bestätigung<br />
bleibt aus<br />
Anrufschrankenwärter<br />
meldet Ende<br />
der Offenhaltung<br />
nicht<br />
Zum Wiederholen<br />
verpflichtete<br />
Stelle meldet<br />
sich nicht<br />
Nachweis<br />
(9) Bei der Benachrichtigung von Bahnübergangsposten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
die im Fahrplan angegebene zulässige Geschwindigkeit des Zuges<br />
mitteilen, wenn dies in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder einer<br />
Betra bestimmt ist.<br />
(10) Weicht die tatsächliche Ab- oder Durchfahrzeit um zwei Minuten oder mehr von<br />
der gemeldeten Zeit ab, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die Benachrichtigung<br />
möglichst frühzeitig berichtigen.<br />
Leiten SieDer Fahrdienstleiter leitet die Berichtigung abweichend von Absatz 8 6<br />
ein mit den Worten:<br />
„Berichtigte Zugmeldung"<br />
Wenn ein Zug zunächst nicht abfährt und Sie er deshalb die Benachrichtigung <strong>zur</strong>ücknimmtnehmen,<br />
müssen Siemuss er folgenden Wortlaut verwenden:<br />
„Berichtigte Zugmeldung, Abmeldung für Zug (Nummer) wird <strong>zur</strong>ückgenommen".<br />
(11) Wenn Sie ein Fahrdienstleiter den Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle<br />
nicht benachrichtigen kannkönnen, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />
der rufenden Zugmeldestelle dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen, wenn der<br />
Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle Schranken bedient, die auf die<br />
Benachrichtigung hin geschlossen werden müssen (Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />
zu Absatz 1).<br />
(12) Können SieWenn ein Fahrdienstleiter den Fahrdienstleiter einer Blockstelle, die<br />
nicht Bahnhof oder Abzweigstelle ist, nicht benachrichtigen kann, dürfen Siedarf er<br />
die Zugfahrt zulassen; verständigen Sieer soll möglichst den Triebfahrzeugführer<br />
mündlich verständigen; ist der Fahrdienstleiter der Blockstelle zugleich Schrankenwärter<br />
(Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch zu Absatz 1), müssen Sie alsmuss<br />
der Fahrdienstleiter der rufenden Zugmeldestelle dem Triebfahrzeugführer<br />
Befehl 8 erteilen.<br />
(13) Wenn Sie ein Fahrdienstleiter einen Schrankenwärter oder einen Bahnübergangsposten<br />
nicht benachrichtigen können kann oder wenn ein Schrankenwärter oder<br />
Bahnübergangsposten, wo dies vorgeschrieben ist, nicht bestätigen kann, dass<br />
der Bahnübergang gesichert ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
Befehl 8 erteilen.<br />
Befehl 8 ist nicht erforderlich, wenn ein Schrankenwärter, dessen Schranken bei<br />
nicht besetztem Posten in geschlossener Stellung verschlossen sind (Örtliche<br />
RichtlinienBetriebsstellenbuch), sich nicht <strong>zur</strong> Arbeit meldet. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />
muss den Schrankenwärter dann bei seiner Meldung <strong>zur</strong> Arbeit nachträglich<br />
benachrichtigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(14) Hat ein Anrufschrankenwärter, dessen Schranken während einer Zugpause offen<br />
gelassen werden dürfen, am Ende der Zugpause nicht gemeldet, dass die<br />
Schranken geschlossen sind, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
Befehl 8 erteilen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(15) Wenn sich die zum Wiederholen verpflichtete Stelle (Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />
zu Absatz 1) nicht meldet, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter, wenn<br />
weitere Gesprächsteilnehmer vorhanden sind, den Mitarbeiter der letzten in Fahrtrichtung<br />
des Zuges gelegenen Betriebsstelle auffordern, die Benachrichtigung zu<br />
wiederholen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013
Züge fahren 408.0421<br />
Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />
Seite 3 von 4<br />
benachrichtigen<br />
(16) Wenn Sie ein Fahrdienstleiter nicht durch Abmelden benachrichtigten, müssen<br />
Siemuss er Benachrichtigungen in der Unterlage nachweisen, die in den Örtlichen<br />
Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannt ist. Bei Bahnübergangsposten müssen<br />
Siemuss er Vorgänge nach Abschnitt 1 Absätze 1 und 4, jede Benachrichtigung<br />
des Bahnübergangspostens sowie Besonderheiten nach Abschnitt 1 Absatz 10<br />
nach folgendem Muster nachweisen:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013
408.0421 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4 Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />
benachrichtigen<br />
Melden als<br />
Fahrdienstleiter<br />
einer<br />
Blockstelle,<br />
Wiederholen<br />
Streckenfahrplan<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
4756 15 34 15 40 15 41<br />
2 Regeln für zu benachrichtigende Stellen<br />
(1) Als Der Fahrdienstleiter einer Blockstelle, die nicht Bahnhof oder Abzweigstelle ist,<br />
müssen Siemuss sich bei einer Benachrichtigung melden, wenn Sie er einzeln<br />
benachrichtigt werden wird oder es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra vorgeschrieben ist. Melden SieEr muss sich mit der Bezeichnung<br />
Ihrer seiner Stelle melden, z. B. „Blockstelle Heide“. Zu benachrichtigende<br />
Stellen Mmelden Sie sich möglichst in der Reihenfolge der Betriebsstellen,<br />
wenn in einem Gespräch mehrere Mitarbeiter gleichzeitig benachrichtigt werden.<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann eine<br />
andere als die fernmündliche Meldung vorgeschrieben sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />
muss die Benachrichtigung wiederholen, wenn Sie er einzeln benachrichtigt<br />
werdenwird, wenn es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra vorgeschrieben ist oder Sie der Fahrdienstleiter hierzu auffordert.<br />
(2) Auf Blockstellen sind Angaben zu Regel- und Bedarfszügen in einem Streckenfahrplan<br />
dargestellt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zugnummer<br />
Meldungen und Vermerke<br />
15.45 von BÜP: BÜ in km<br />
57,778 wird durch BÜP ges<br />
4758 15 47 15 53 15 54 BÜP 120 km/h<br />
4760 16 05 16 12 16 12 BÜP 120 km/h<br />
16.20 von BÜP: BÜ in km<br />
57,778 wird nicht mehr durch<br />
BÜP ges<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0423<br />
Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen Seite 1 von 3<br />
1 Allgemeines<br />
(1) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Arbeitsstellen auf der freien Strecke auf<br />
Antrag über Zugfahrten in nicht gesperrten Gleisen benachrichtigen.<br />
(2) Zuständig sind Sie alsist der Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle, die Zugfahrten in<br />
Richtung Arbeitsstelle zulässt. Befindet sich die Arbeitsstelle jedoch bei ESTW-<br />
Zentralblock hinter einem selbsttätigen Blocksignal, das zu einem Elektronischen<br />
Stellwerk gehört, sind Sie alsist der Fahrdienstleiter zuständig, dem das selbsttätige<br />
Blocksignal zugeteilt ist.<br />
(3) In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch oder in einer Betra<br />
a) sind die Zugmeldestellen bzw. bei ESTW-Zentralblock die selbsttätigen<br />
Blocksignale genannt, hinter denen das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zulässig<br />
ist,<br />
b) ist angegeben, ob das Benachrichtigen auch für Fahrten im Gegengleis zulässig<br />
ist.<br />
2 Voraussetzungen<br />
(1) Ein Antragsteller an der Arbeitsstelle beantragt das Benachrichtigen bei Ihnen alsbeim<br />
zuständigen Fahrdienstleiter.<br />
(2) Der Antragsteller an der Arbeitsstelle teilt Ihnen alsdem Fahrdienstleiter mit,<br />
- in welchem Gleis und in welchem Kilometer sich die Arbeitsstelle befindet,<br />
- für welche Gleise und für welche Fahrtrichtung eine Benachrichtigung erforderlich<br />
ist,<br />
- bei einer Arbeitsstelle im Bereich eines Elektronischen Stellwerks mit ESTW-<br />
Zentralblock zusätzlich die Bezeichnung des selbsttätigen Blocksignals, der<br />
Ausfahrsignale oder Blocksignale der Abzweigstelle, hinter denen das Benachrichtigen<br />
erforderlich ist,<br />
- wann die Arbeiten beginnen und voraussichtlich enden.<br />
Beispiel für die Mitteilung von Gleisen und Fahrtrichtung bei einem Fahrdienstleiter,<br />
der für die Zugmeldestellen Astadt und Beheim zuständig ist: „Benachrichtigung<br />
erforderlich für Regelgleis Astadt - Beheim und Gegengleis Beheim -<br />
Astadt.“<br />
(3) Zwischen Fahrdienstleiter und dem Meldeposten an der Arbeitsstelle muss eine<br />
zweiseitig gerichtete Einzelverbindung bestehen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Der Meldeposten an der Arbeitsstelle vereinbart mit Ihnen alsdem Fahrdienstleiter<br />
die Art der Sprechverbindung und das Rufzeichen, die Rufnummer bzw. den<br />
Funkkanal der Arbeitsstelle.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(4) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf höchstens eine Arbeitsstelle in zwei Gleisen<br />
bzw. zwei Fahrtrichtungen oder zwei Arbeitsstellen in je einem Gleis und in je<br />
einer Fahrtrichtung benachrichtigen. Sind zwei Arbeitsstellen zu benachrichtigen,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter diesen ihre Bezeichnung mitteilen (z. B. „Arbeitsstelle<br />
1“, „Arbeitsstelle 2“).<br />
Grundsatz<br />
Zuständigkeit<br />
Zulässige Zugfolgeabschnitte<br />
Befahren des<br />
Gegengleises<br />
Antrag<br />
Lage, Gleise<br />
und Fahrtrichtung,<br />
Beginn,<br />
Ende<br />
Einzelverbindung<br />
Höchstzahl<br />
der zu benachrichtigenden<br />
Arbeitsstellen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
408.0423 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Außergewöhnl<br />
iche Arbeitsbelastung<br />
Selbststellbetrieb<br />
Räumung der<br />
Gleise<br />
Zustimmung<br />
Art und<br />
Zeitpunkt<br />
Wortlaut<br />
(5) Es darf keine außergewöhnliche Arbeitsbelastung nach Abschnitt 4 Absatz 2 vorliegen.<br />
(6) Solange Sie der Fahrdienstleiter Arbeitsstellen über Zugfahrten benachrichtigen<br />
müssenmuss, müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er<br />
- bei derjenigen Zugmeldestelle, die Zugfahrten auf dem Regel- oder Gegengleis<br />
in Richtung Arbeitsstelle zulässt,<br />
- als Fahrdienstleiter, dem das selbsttätige Blocksignal zugeteilt ist - wenn sich<br />
die Arbeitsstelle bei ESTW-Zentralblock hinter einem selbsttätigen Blocksignal,<br />
das zu einem Elektronischen Stellwerk gehört -,<br />
Merkhinweis „ARB“ nach Modul 408.0402 Nr. 4 und Sperre nach Modul 408.0403<br />
Nr. 10 anbringen bzw. eingeben.<br />
(7) Bei Relaisstellwerken darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und dürfen Fahrstraßen<br />
nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen. Bei Elektronischen Stellwerken darf Selbststellbetrieb<br />
nicht eingeschaltet sein, wenn sich die Arbeitsstelle im Zugfolgeabschnitt<br />
hinter einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle befindet.<br />
(8) Fahrzeuge müssen Gleise, für die das Benachrichtigen beantragt wurde, müssen<br />
vor Beginn der Arbeiten bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle geräumt seinverlassen<br />
haben.<br />
(9) Wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter<br />
dem Beginn der Arbeiten zustimmen.<br />
3 Benachrichtigung<br />
(1) Bis zu fünf Minuten, bevor Sie der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt am rückgelegenen<br />
- Ausfahrsignal,<br />
- Blocksignal einer Abzweigstelle oder<br />
- selbsttätigen Blocksignal - nur bei ESTW-Zentralblock in Elektronischen Stellwerken<br />
-<br />
zulassenzulässt, müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er die Arbeitsstellen einzeln<br />
benachrichtigen.<br />
(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Meldeposten mit folgendem Wortlaut<br />
benachrichtigen:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
„Zug (Nummer) von (Name der letzten Zugmeldestelle vor der Arbeitsstelle) nach<br />
(Name der ersten Zugmeldestelle hinter der Arbeitsstelle)“.<br />
Bei einer Zugfahrt auf dem Gegengleis müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den<br />
o. g. Wortlaut mit „auf dem Gegengleis“ ergänzen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Beispiel: „Zug 4809 von Beheim nach Astadt auf dem Gegengleis.“<br />
Meldeposten<br />
(3) An der Arbeitsstelle nimmt ein Meldeposten die Benachrichtigung entgegen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
Züge fahren 408.0423<br />
Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen Seite 3 von 3<br />
4 Besonderheiten<br />
(1) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Meldeposten nicht benachrichtigen könnenkann,<br />
müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er die Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />
9 10 – Grund Nr. 23 - anweisen, im in Bereich der Arbeitsstelle auf Sicht zu<br />
fahren.<br />
(2) Als Fahrdienstleiter dürfenDer Fahrdienstleiter darf Sie es ablehnen, Arbeitsstellen<br />
zu benachrichtigen, wenn Sie er außergewöhnlich belastet sindist, z.B. infolge einer<br />
Störung oder Unregelmäßigkeit. Tritt die außergewöhnliche Arbeitsbelastung<br />
erst auf, nachdem Sie der Fahrdienstleiter mit dem Benachrichtigen begonnen habenhat,<br />
müssen Siemuss er der Arbeitsstelle mitteilen, dass Sie er das Benachrichtigen<br />
beendenbeendet.<br />
5 Ende der Benachrichtigung<br />
Der Meldeposten an der Arbeitsstelle teilt Ihnen alsdem Fahrdienstleiter mit, wenn die<br />
Benachrichtigung über Zugfahrten nicht mehr erforderlich ist.<br />
6 Nachweis<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
4720 8 43 8 49 8 50 8.55 von Arb in km 56,800<br />
Abschnitt 2 Absatz 1<br />
Abschnitt 2 Absatz 8<br />
Abschnitt 2 Absatz 9<br />
Abschnitt 3 Absatz 1<br />
Ben für Rgl FBH – FCS<br />
beantragt von 9.00<br />
bis 11.00, Jacobs<br />
8.56 Gl FBH - FCS frei<br />
8.57 an Arb in km 56,800<br />
Beginn der Arb zugest<br />
4722 8 58 9 04 9 05 9.04 Arb ben<br />
4724 9 15 9 21 9 26 9.20 Arb meldet sich<br />
Abschnitt 4 Absatz 1<br />
Abschnitt 5<br />
Abschnitt 2 Absatz 2<br />
nicht, Bef 9<br />
10.50 von Arb: Arb in km<br />
56,800 beendet, Jacobs<br />
Vorgänge nach Abschnitt 2 Absätze 1, 3, 4, 7 und 8, Abschnitt 3 Absatz 1, Abschnitt 4<br />
und Abschnitt 5 müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nach folgendem Muster nachweisen:<br />
Benachrichtigung<br />
nicht<br />
möglich<br />
Außergewöhnliche<br />
Arbeitsbelastung<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0431<br />
Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
Seite 1 von 2<br />
- Regeln für Fahrdienstleiter -<br />
1 Sonderzüge<br />
(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf als Sonderzug verkehren lassen:<br />
a) unvorhergesehene Sperrfahrten,<br />
b) unvorhergesehene Fahrten (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch) - Sie dürfender<br />
Fahrdienstleiter darf nur die Bremsstellung G bekannt geben - ,<br />
c) dringliche Hilfszüge,<br />
d) mit Zustimmung der Betriebszentrale<br />
- Reisezüge, die in zwei Teilen gefahren werden müssen, oder<br />
- Ersatzzüge.<br />
(2) a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer, dem Zugführer<br />
und den Fahrdienstleitern des Zuganfangsbahnhofs, des Zugendbahnhofs und<br />
der Bahnhöfe, auf denen Triebfahrzeuge gewechselt werden, folgende Fahrplanangaben<br />
bekannt geben:<br />
- die Zugnummer, die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ bei Kleinwagenfahrten,<br />
Zuggattung, zulässige Geschwindigkeit, Verkehrstage, Zuganfangsbahnhof,<br />
Zugendbahnhof, Ankunfts- und Abfahrtzeiten, Besonderheiten,<br />
- die Traktionsart, wenn ein Brennkrafttriebfahrzeug auf Strecken mit elektrischem<br />
Betrieb eingesetzt wird, bei Verwenden des Ersatzfahrplans oder<br />
wenn ein Reisezug in zwei Teilen gefahren wird.<br />
b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer und dem Zugführer<br />
auch die Mindestbremshundertstel, Bremsstellung und Spalten 1 bis 5<br />
des Buchfahrplans bekannt geben.<br />
c) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer und dem Zugführer<br />
die Angaben nur mit Fahrplan-Mitteilung 1 bekannt geben. Bei Triebfahrzeugfahrten<br />
dürfen Siedarf er auf die Angabe der Ankunfts- und Abfahrtzeiten<br />
verzichten.<br />
Für Sperrfahrten, die unvorhergesehen verkehren, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />
die Angaben der Fahrplan-Mitteilung durch Eintrag im Befehl 11 12<br />
bekannt geben. Als Bremsstellung müssen Siemuss er angeben:<br />
- P, wenn liegenstehen gebliebene Reisezüge oder Teile dieser Züge hereingeholt<br />
werden sollen,<br />
- P, bei Nebenfahrzeugen, die nur über diese Bremsstellung verfügen,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- G in allen übrigen Fällen.<br />
d) Als Der Fahrdienstleiter des Zuganfangsbahnhofs oder eines Anschlussbahnhofs<br />
müssen Siemuss den nächsten Anschlussbahnhof und die dazwischen<br />
gelegenen Bahnhöfe unterrichten.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Soll der Ersatzfahrplan verwendet werden, müssen Siemuss er Heft und Seite<br />
des Buchfahrplans sowie die zulässige Geschwindigkeit angeben.<br />
Sie müssenEr muss die beteiligten örtlichen Stellen und die vorgelegenen Betriebsstellen<br />
bis zum nächsten Bahnhof benachrichtigen.<br />
Züge<br />
Angaben und<br />
zu benachrichtigende<br />
Stellen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
408.0431 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
- Regeln für Fahrdienstleiter -<br />
Rettungszüge<br />
Bekanntgeben<br />
Erleichterungen<br />
Zulässige<br />
Geschwindigkeit<br />
mehr als<br />
200 km/h<br />
Wirbelstrombremse<br />
e) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf beauftragt werden, Fahrplanangaben bekannt<br />
zu geben.<br />
f) Wenn auf zweigleisiger Strecke ein Reisezug in zwei Teilen verkehrt, gelten für<br />
den zweiten Teil Fahr- und Haltezeiten des ersten Teils, verkehrt ein Ersatzzug,<br />
gelten die Fahr- und Haltezeiten des Stammzuges.<br />
(3) Für Rettungszüge auf bestimmten Strecken gelten die in den Örtlichen Richtlinien<br />
im Betriebsstellenbuch enthaltenen Einsatzaufträge.<br />
2 Umleiten<br />
(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf beauftragt werden, Fahrplanangaben bekannt<br />
zu geben.<br />
(2) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können Umleitungen unter erleichterten<br />
Bedingungen zugelassen sein.<br />
Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer keine Fahrplan-<br />
Mitteilung zu übermitteln.<br />
Als Der Fahrdienstleiter der Betriebsstelle, auf der die Umleitung beginnt, müssen<br />
Siemuss die betroffenen Stellen verständigen. Sie müssenEr muss den Triebfahrzeugführer<br />
mündlich verständigen, wenn es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
angeordnet ist oder Sie er die Fahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt.<br />
(3) Die Betriebszentrale darf Sie den Fahrdienstleiter beauftragen, Reisezügen mit einer<br />
zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h, die umzuleitenden Reisezügen<br />
begegnen können, Befehl 11 12 zu erteilen mit dem Auftrag „Stellen Sie<br />
VMZ 200 von ... bis ... ein“.<br />
(4) Soll ein Zug umgeleitet werden, dessen Zuggattungsbezeichnung durch „-W“ ergänzt<br />
ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter die Zugfahrt in die Umleitungsstrecke<br />
zulassen, wenn Ihnen ihm der Triebfahrzeugführer bestätigt hat, dass die Wirbelstrombremse<br />
auf der Umleitungsstrecke entweder<br />
1. eingeschaltet sein darf, oder<br />
2. - sofern sie nicht eingeschaltet sein darf - gesperrt ist.<br />
Die Bestätigung des Triebfahrzeugführers müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
3 Ausfall von Zügen<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Der Fahrdienstleiter muss den Ausfall von Zügen müssen Sie so frühzeitig wie möglich<br />
bekannt geben. Wegen der zu benachrichtigenden Stellen und der Art der Bekanntgabe<br />
gelten die Regeln in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0435<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
Seite 1 von 7<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
1 Allgemeines<br />
(1) Wenn von den für Fahrzeuge vorgesehenen Maßen abgewichen werden soll, wird<br />
unterschieden nach<br />
- außergewöhnlichen Sendungen,<br />
- außergewöhnlichen Fahrzeugen,<br />
- außergewöhnlichen Zügen,<br />
- sonstigen Abweichungen.<br />
(2) Außergewöhnliche Sendungen sind<br />
a) Schwerwagen,<br />
b) Sendungen mit Lademaßüberschreitungen (Lü-Sendungen),<br />
c) andere Sendungen, die nur unter besonderen Bedingungen befördert werden.<br />
(3) Außergewöhnliche Fahrzeuge sind<br />
a) Talgo-Fahrzeuge, die in Züge eingestellt sind, die nicht die Zuggattungsbezeichnung<br />
TALGO oder LTALGO haben,<br />
b) Fahrzeuge der Baureihen 401, 402 oder 801 bis 808 bzw. Wagen der Bauart-<br />
Nummernreihe 116, deren Trittstufen an bestimmten Bahnsteigen nicht ausfahren<br />
dürfen und die in Züge eingestellt sind, deren Zuggattungsbezeichnung<br />
nicht durch „-A“ ergänzt ist,<br />
c) Fahrzeuge mit der Anschrift „LNT“, die in Züge eingestellt sind, deren Zuggattungsbezeichnung<br />
nicht durch „-L“ ergänzt ist,<br />
d) Fahrzeuge mit den Gattungsbuchstaben DA, DAB oder <strong>DB</strong>, die in Züge eingestellt<br />
sind, deren Zuggattungsbezeichnung nicht durch „-D“ ergänzt ist oder<br />
e) andere Fahrzeuge, die in einer Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />
als außergewöhnliche Fahrzeuge bezeichnet sind.<br />
(4) Außergewöhnliche Züge sind<br />
a) Züge mit Zuggattungsbezeichnung TALGO, LTALGO oder<br />
b) Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, oder „-D“ ergänzt ist,<br />
wenn sie auf Strecken verkehren, die für diese Züge nicht zugelassen sind. In den<br />
Örtlichen Richtlinien Zusätzen für Mitarbeiter auf Betriebsstellen Im Betriebsstellenbuch<br />
sind die zugelassenen Strecken und Einschränkungen für das Benutzen<br />
von Bahnhofsgleisen genannt und es können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(5) Sonstige Abweichungen sind in folgenden Fällen gegeben:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- beim Ausfahren von Trittstufen,<br />
- für Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-W“ ergänzt ist und<br />
- für Schneeräumfahrten. gegeben.<br />
Im Betriebsstellenbuch sind Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen<br />
genannt<br />
Begriffe<br />
Außergewöhnliche<br />
Sendungen<br />
Außergewöhnliche<br />
Fahrzeuge<br />
Außergewöhnliche<br />
Züge<br />
Sonstige<br />
Abweichungen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
408.0435 Züge fahren<br />
Seite 2 von 7<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
Kennzeichnung<br />
Beförderungsanordnung,<br />
Fahrplananordnung<br />
(6) Außergewöhnliche Sendungen sind im Zettelhalter durch einen hellblauen Zettel<br />
für außergewöhnliche Sendungen gekennzeichnet. Bei Gruppen aus Niederflurwagen<br />
der „Rollenden Landstraße“ mit demselben Versand- und Bestimmungsbahnhof<br />
sind nur der erste und letzte Wagen der Gruppe mit hellblauen Zetteln<br />
versehen. Wagen geschlossener Züge, die aus Wagen mit automatischer Kupplung<br />
UIC 69 oder UIC 69e gebildet sind (AK-Züge oder AK-Schwerwagenzüge)<br />
tragen keinen hellblauen Zettel.<br />
(76) a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf außergewöhnliche Sendungen, oder außergewöhnliche<br />
Fahrzeuge nur in Züge einstellen oder außergewöhnliche Züge<br />
nur verkehren lassen, wenn dies in einer Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />
zugelassen ist.<br />
Die Beförderungsanordnung enthält die Beförderungsbedingungen, die Bezeichnung<br />
der Sendung oder des Fahrzeugs, den Beförderungstag, die zu benutzenden<br />
Züge und bei außergewöhnlichen Zügen die Zugnummer. Beförderungstag<br />
und bei außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen<br />
Fahrzeugen auch die Züge können besonders bekannt gegeben werden.<br />
b) Für häufig vorkommende außergewöhnliche Sendungen oder für häufig zu befördernde<br />
außergewöhnliche Fahrzeuge mit gleichen Beförderungsbedingungen<br />
können im Voraus Dauer-Beförderungsanordnungen oder Dauer-<br />
Fahrplananordnungen herausgegeben werden.<br />
In einer ergänzenden Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung sind<br />
dann nur noch der Beförderungstag, die zu benutzenden Züge und die abweichende<br />
Beförderungsbedingungen bekannt gegeben.<br />
c) Für häufig vorkommende außergewöhnliche Sendungen kann die Beförderung<br />
in bestimmten Zügen (aS-Züge) zugelassen sein. aS-Züge sind im Fahrplan für<br />
Zugmeldestellen und im Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter der<br />
Zugnummer gekennzeichnet. Es sind Beförderungsbedingungen und Nummer<br />
der Beförderungsanordnung angegeben. Die Beförderungsbedingungen gelten<br />
auch dann, wenn im aS-Zug keine außergewöhnlichen Sendungen befördert<br />
werden.<br />
Wenn es in der Beförderungsanordnung zugelassen ist, dürfen Sie auch Sendungen,<br />
die nicht häufig vorkommen, in aS-Züge einstellen.<br />
d) Die mit Dauer-Beförderungsanordnung bekannt gegebenen Züge, die aus Wagen<br />
mit automatischer Kupplung UIC 69 oder UIC 69e gebildet sind, sind im<br />
Fahrplan für Zugmeldestellen und im Streckenfahrplan durch den Zusatz „AK-<br />
Zug“ oder „AK-Schwerwagenzug“ und der Nummer der Beförderungsanordnung<br />
gekennzeichnet.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
e) Die mit Dauer-Beförderungsanordnung des Kombinierten Verkehrs (KV) bekannt<br />
gegebenen Züge sind im Fahrplan für Zugmeldestellen und im Streckenfahrplan<br />
durch den Zusatz „KV“, die Nummer der Dauer-Beförderungsanordnung<br />
und den Hinweis „Lü Anton“ gekennzeichnet.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
f) Auf zweigleisigen Strecken darf das Gegengleis von aAußergewöhnlichen Zügen,<br />
von Zügen mit außergewöhnlichen Sendungen oder von Zügen mit außergewöhnlichen<br />
Fahrzeugen dürfen auf zweigleisigen Strecken das Gegengleis<br />
nur befahren werden, wenn dies in derdie Beförderungsanordnung oder<br />
Fahrplananordnung zugelassen istzulässt.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
Züge fahren 408.0435<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
Seite 3 von 7<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
(87) a) Züge, die außergewöhnliche Fahrzeuge oder außergewöhnliche Sendungen<br />
nach den Absätzen 7 a oder 7 b befördern, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
mit Zugnummer und Bezeichnung der außergewöhnlichen Fahrzeuge oder<br />
der außergewöhnlichen Sendung in die Anordnungen über den Zugverkehr eintragen.<br />
Züge nach den Absätzen 7 c, 7 d oder 7 e müssen Siemuss er in die<br />
Anordnungen über den Zugverkehr eintragen, wenn sie als Sonderzüge bekannt<br />
gegeben werden oder wenn mit einer Beförderungsanordnung oder<br />
Fahrplananordnung Abweichungen zu einer Dauer-Beförderungsanordnung<br />
bekannt oder Dauer-Fahrplananordnung gegeben werden.<br />
b) Der Fahrdienstleiter muss aAußergewöhnliche Züge müssen Sie mit Zugnummer<br />
und Bezeichnung der Zuggattung in die Anordnungen über den Zugverkehr<br />
eintragen.<br />
c) Werden Wenn außergewöhnliche Fahrzeuge häufig mit gleichen Beförderungsbedingungen<br />
befördert oder außergewöhnliche Züge häufig mit gleichen<br />
Beförderungsbedingungen durchgeführt werden, können die Beförderungsbedingungen<br />
im Fahrplan für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan angegeben<br />
sein. Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss dann keinen Eintrag in den<br />
die Anordnungen über den Zugverkehr vorzunehmennichts eintragen.<br />
d) Bei Bedarfszügen, die nach dem Fahrplan für Zugmeldestellen oder nach dem<br />
Streckenfahrplan außergewöhnliche Sendungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge<br />
befördern oder außergewöhnliche Züge sind, brauchen Siemuss der<br />
Fahrdienstleiter in die Anordnungen für den Zugverkehr nur den Beförderungstag<br />
und die Zugnummer einzutragen.<br />
(98) a) Ist Wenn ein Zug wegen außergewöhnlicher Sendungen oder außergewöhnlicher<br />
Fahrzeuge oder weil er ein außergewöhnlicher Zug ist, in den Anordnungen<br />
über den Zugverkehr eingetragen ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
beim Abmelden<br />
1. des Zuges mit außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen<br />
Fahrzeugen hinter der Zugnummer die Worte „mit außergewöhnlichen Sendungen“<br />
bzw. „mit außergewöhnlichen Fahrzeugen“,<br />
2. des außergewöhnlichen Zuges vor der Zugnummer die Worte „außergewöhnlicher<br />
Zug“<br />
hinzufügen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Zugnummer<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
55896 10 44 10 52 10 54 au Send<br />
Meldungen und Vermerke<br />
Anordnungen<br />
über den Zugverkehr<br />
Allgemeine<br />
Maßnahmen<br />
Abmelden<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
408.0435 Züge fahren<br />
Seite 4 von 7<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
Bedingungen<br />
Selbststellbetrieb<br />
oder<br />
Zuglenkung mit<br />
Lenkplan<br />
Maßnahmen<br />
bei Unregelmäßigkeiten<br />
Zwischenwagen<br />
Befehl 9<br />
b) Als Der Fahrdienstleiter mussmüssen Sie sich vor Durchführung von Zügen mit<br />
außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeugen oder außergewöhnlicher<br />
Züge anhand der Beförderungsanordnung, der Fahrplananordnung<br />
oder der im Fahrplan für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan<br />
vorhandenen Angaben über die Beförderungsbedingungen unterrichten und<br />
den an der Durchführung beteiligten örtlichen Mitarbeitern die Beförderungsbedingungen<br />
mitteilen.<br />
c) Sind Wenn für die Durchführung eines Zuges mit außergewöhnlichen Sendungen<br />
oder außergewöhnlichen Fahrzeugen oder eines außergewöhnlichen Zuges<br />
Beförderungsbedingungen zu erfüllen sind, dürfen Selbststellbetrieb oder<br />
Zuglenkung mit Lenkplan in der Regel nicht eingeschaltet und Fahrstraßen<br />
nicht eingespeichert sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
Wenn außergewöhnliche Sendungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge nach<br />
Absatz 7 d oder 7 e durchgeführt werden, darf<br />
- Zuglenkung mit Lenkplan eingeschaltet sein oder<br />
- Selbststellbetrieb eingeschaltet sein, wenn auf jeder Zugstraße, die für den<br />
Zug selbsttätig eingestellt werden kann, die Beförderungsbedingungen erfüllt<br />
sind.<br />
(109) Wenn Weisungen der Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung nicht<br />
eingehalten werden können, dürfen außergewöhnliche Züge nicht verkehren, bei<br />
außergewöhnlichen Fahrzeugen oder außergewöhnlichen Sendungen müssen Sie<br />
alsmuss der Fahrdienstleiter das Aussetzen veranlassen. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen<br />
Sendungen, wenn Veränderungen der Sendung festgestellt<br />
werden. Aussetzen oder Ausfall außergewöhnlicher Sendungen oder Fahrzeuge<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter der Betriebszentrale mitteilen. Eine ausgesetzte<br />
Sendung oder ein ausgesetztes Fahrzeug darf nur weiter befördert werden,<br />
wenn dies in einer zusätzlichen Weisung <strong>zur</strong> Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />
zugelassen ist.<br />
2 Besondere Regeln für Schwerwagen<br />
(1) In der Beförderungsanordnung kann angegeben sein, wie viel Zwischenwagen<br />
zwischen einem Schwerwagen und weiteren Schwerwagen oder Wagen, die über<br />
die Lastgrenze C 2 hinaus beladen sind, eingestellt werden müssen.<br />
Als Zwischenwagen dürfen Sie als Zugführer - sofern die Beförderungsanordnung<br />
nichts anderes vorschreibt - alle leeren Wagen und die bis höchstens <strong>zur</strong> Lastgrenze<br />
C 2 beladenen Wagen verwenden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung angegeben ist, dass Schwerwagen<br />
mit einer niedrigeren als im Fahrplan des Zuges zulässigen Geschwindigkeit fahren<br />
müssen, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Befehl<br />
Befehl 9 10 – Grund Nr. 41 - erteilen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3 Besondere Regeln für Lü-Sendungen<br />
Nachbargleise<br />
Beförderungsarten<br />
(1) Mit Rücksicht auf Nachbargleise kommen für die Beförderung von Lü-Sendungen<br />
folgende Arten in Betracht<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
Züge fahren 408.0435<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
Seite 5 von 7<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
a) „Anton" ohne Maßnahmen,<br />
b) „Berta" ohne Maßnahmen, siehe aber c),<br />
c) „Cäsar" unter Ausschluss von Lü-Sendungen „Berta" oder „Cäsar" im Nachbargleis<br />
oder<br />
d) „Dora" unter Sperrung des Nachbargleises.<br />
(2) a) Wenn in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch nichts anderes bestimmt<br />
ist, gelten die für die freie Strecke angeordneten Beförderungsbedingungen<br />
auch in den begrenzenden Bahnhöfen zwischen letzter Weiche und<br />
Bahnhofsgrenze bzw. Bahnhofsgrenze und erster Weiche.<br />
b) Der Fahrdienstleiter darf Züge mit Lü-Sendungen dürfen Sie in Bahnhöfen nur<br />
über solche Gleise leiten, die dafür in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
zugelassen und durch die Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />
nicht ausgeschlossen sind.<br />
c) Der Fahrdienstleiter darf Umfahrzugstraßen dürfen Sie für Züge mit Lü-<br />
Sendungen nur einstellen, wenn es in der Lü-Anordnung zugelassen ist.<br />
d) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch kann angeordnet sein, dass<br />
Sie der Fahrdienstleiter Züge mit Lü-Sendungen nur ab- oder durchlassen dürfendarf,<br />
wenn der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle zugestimmt<br />
hat.<br />
(3) a) Wenn die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
ist, müssen Sie denmuss der Fahrdienstleiter einen Zug mit einer Lü-Sendung<br />
„Cäsar" auch auf zweigleisiger Strecke mit dem Zusatz „mit Lü Cäsar" anbieten.<br />
Dies gilt sinngemäß auch für das Nachbargleis einer parallel verlaufenden<br />
Strecke.<br />
b) Als Der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle müssen Siemuss<br />
Merkhinweis „LUE“ nach Modul 408.0402 Nr. 6 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben, und zwar<br />
- sofort nachvor Annahme des Zuges, wenn sie einem anderen Fahrdienstleiter<br />
zugeteilt ist,<br />
- vor Zulassung der Zugfahrt, wenn sie Ihnen ihm selbst zugeteilt ist.<br />
zugeteilt ist.<br />
c) Bei der benachbarten Zugmeldestelle dürfen bei einem Zug mit Lü-Sendung<br />
„Cäsar“ Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet<br />
und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />
muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
d) Bei Arbeiten mit Fahrzeugen oder Baumaschinen im Nachbargleis dürfen Sie<br />
darf der Fahrdienstleiter die Fahrt erst zulassen, wenn die Fachkraft gemeldet<br />
hat, dass die Fahrzeuge oder Baumaschinen nicht mehr als 1645 mm von<br />
Gleismitte in Anspruch nehmen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(4) Ist Wenn die Beförderung mit Sperrung des Nachbargleises auf freier Strecke o-<br />
der im Bahnhof angeordnet ist, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der für<br />
die Sperrung zuständigen Zugmeldestelle dafür sorgen, dass das zu sperrende<br />
Gleis von Fahrzeugen oder Baumaschinen geräumt ist, soweit nicht in der Beförderungsanordnung<br />
Ausnahmen zugelassen sind.<br />
Ergänzende<br />
Anordnungen<br />
Bedingungen<br />
bei „Lü Cäsar“<br />
Sperrung von<br />
Gleisen bei<br />
„Lü Dora“<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
408.0435 Züge fahren<br />
Seite 6 von 7<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
Feste Gegenstände,<br />
Abnehmen<br />
von Signalteilen<br />
usw.<br />
Vorbeileiten an<br />
Gegenständen<br />
(5) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung die Abnahme von Signalteilen oder die<br />
Beseitigung von Einrichtungen usw. angeordnet ist, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter<br />
des rückgelegenen Bahnhofs den Zug nur ab- oder durchlassen, wenn<br />
Ihmnen die Ausführung gemeldet ist.<br />
(6) a) Muss Wenn eine Lü-Sendung an einer Engstelle vorbeigeleitet werden muss,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges nach<br />
der Beförderungsanordnung durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 40 - anweisen, an<br />
der Engstelle mit höchstens 10 km/h zu fahren.<br />
b) Muss Wenn eine Fachkraft beim Vorbeileiten einer Lü-Sendung an einer Engstelle<br />
dem Triebfahrzeugführer Weisungen geben muss, müssen Siemuss der<br />
Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer nach der Beförderungsanordnung Befehl<br />
11 12 erteilen.<br />
c) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung das Vorbeileiten nach b) angeordnet<br />
ist, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter des Bahnhofs vor der Engstelle den<br />
Zug erst ablassen, nachdem Ihmnen bestätigt wurdeist, dass sich die Fachkraft<br />
im Zug oder an der Engstelle befindet.<br />
d) In der Beförderungsanordnung kann angeordnet sein, dass die Fachkraft für einen<br />
Streckenabschnitt im Führerraum des Triebfahrzeugs mitfährt und dem<br />
Triebfahrzeugführer die Weisungen für das Vorbeileiten an allen Engstellen<br />
dieses Abschnitts gibt. In diesem Fall müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />
der Zugmeldestelle, auf der die Fachkraft zusteigt, dem Triebfahrzeugführer<br />
Befehl 11 12 mit folgendem Wortlaut erteilen: „Sie müssen zwischen (Zugmeldestelle)<br />
und (Zugmeldestelle) an Engstellen auf Weisung der Fachkraft fahren".<br />
4 Trittstufen ausfahren<br />
(1) Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie bei Halt am Bahnsteig zum Ein- und Aussteigen<br />
Trittstufen ausfahren, soweit dies nicht durch Befehl 11 verboten ist.<br />
(2) Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“ ergänzt ist Wenn dürfen<br />
an bestimmten Bahnsteiggleisen (Örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf BetriebsstellenZusätzeBetriebsstellenbuch)<br />
Trittstufen nicht ausgefahren werdenausfahren. dürfen,<br />
. müssen Sie alsDer Fahrdienstleiter muss der Fahrdienstleiter demn Triebfahrzeugführer<br />
eines zum Aus- oder Einsteigen haltenden Zuges durch Befehl Befehl<br />
12.511 erteilen mit dem Wortlaut: „Sie dürfen Trittstufen in (Betriebsstelle) nicht<br />
ausfahren“ verständigen. Der Befehl lautet: „Sie dürfen Trittstufen in (Betriebsstelle)<br />
nicht ausfahren.“<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
5 Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen<br />
Auf Strecken, die für Züge mit der Zuggattungsbezeichnung TALGO bzw. LTALGO<br />
oder mit der durch -L, -D oder –W ergänzten Zuggattungsbezeichnung zugelassen<br />
sind, sind Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen im Betriebsstellenbuch<br />
genannt.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
6 Schneeräumfahrten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
Züge fahren 408.0435<br />
Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />
Seite 7 von 7<br />
vorgesehenen Maßen abweichen<br />
Im Betriebsstellenbuch ist angegeben, wo Bahnhofsgleise von Schneeräumfahrten mit<br />
Schneeräumern - außer Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden<br />
sind - nicht befahren werden dürfen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0441<br />
Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug - Seite 1 von 4<br />
1 Allgemeine Regeln<br />
(1) Planmäßig nachgeschobene Züge mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten<br />
Schiebetriebfahrzeug sind im Fahrplan für Zugmeldestellen enthalten. Hat Wenn<br />
die Betriebszentrale außerplanmäßiges Nachschieben mit einem nicht mit dem<br />
Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug angeordnet hat, teilt sie dies Ihnen alsdem<br />
Fahrdienstleiter mit. Wenn sich das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug<br />
an den Zug gesetzt hat, meldet Ihnen dies der Triebfahrzeugführer des<br />
Schiebetriebfahrzeugs dies dem Fahrdienstleiter.<br />
(2) Bei Zugmeldungen oder Benachrichtigungen für Züge mit nicht mit dem Zug gekuppeltem<br />
Schiebetriebfahrzeug müssen Siemuss der Fahrdienstleiter hinter der<br />
Zugnummer den Zusatz „mit Schiebetriebfahrzeug, das nicht mit dem Zug gekuppelt<br />
ist“ anfügen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das Muster in Abschnitt 3 Absatz<br />
2im Modul 408.0203A01 Nr. 15.<br />
(3) Soll Wenn ein Zug mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug aboder<br />
durchgelassen werden soll, darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und<br />
Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre<br />
müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(4) Wenn Sie der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer eines nachgeschobenen<br />
Zuges einen Befehl erteilenerteilt, der auch für das Verhalten des Triebfahrzeugführers<br />
des Schiebetriebfahrzeugs Bedeutung hat (z. B. Halt <strong>zur</strong> Sicherung eines<br />
Bahnübergangs, Herabsetzen der zulässigen Geschwindigkeit, Fahrt mit gesenkten<br />
Stromabnehmern), muss der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges den<br />
Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs vom Inhalt des Befehls verständigen.<br />
Ist dies nicht möglich, muss der Triebfahrzeugführer Ihnen dem Fahrdienstleiter<br />
dies mitteilen. In diesem Fall müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Befehl<br />
auch dem Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs erteilen.<br />
2 Schiebetriebfahrzeug bleibt bis zu einem Bahnhof am Zug<br />
(1) Züge, bei denen das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug bis zu<br />
einem Bahnhof am Zug bleibt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter auf Strecken<br />
mit nichtselbsttätigem Streckenblock <strong>zur</strong>ückmelden.<br />
(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402<br />
Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
3 Schiebetriebfahrzeug kehrt von der freien Strecke <strong>zur</strong>ück<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) Auf Strecken mit automatischem Streckenblock dürfen Schiebetriebfahrzeuge<br />
nicht von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehren.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Wenn ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug außerplanmäßig von<br />
der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehren soll, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei<br />
der Zugmeldung oder Benachrichtigung hinter der Zugnummer den Zusatz „mit<br />
Schiebetriebfahrzeug, das von (Ort, wo das Schiebetriebfahrzeug den Zug verlässt)<br />
<strong>zur</strong>ückfährt" anfügen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster: im<br />
Modul 408.0203A01 Nr. 15.<br />
Mitteilung<br />
Zugmeldung,<br />
Benachrichtigung<br />
Selbststellbetrieb<br />
Befehle<br />
Rückmelden<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Verbot<br />
Zugmeldung,<br />
Benachrichtigung<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
408.0441 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4 Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug -<br />
Befehle<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12.<br />
Gegengleis nach Gegengleis von<br />
(3) Dem Triebfahrzeugführer eines nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeugs,<br />
das von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehren soll, müssen Siemuss der<br />
Fahrdienstleiter für das Nachschieben und für die Rückfahrt Befehl erteilen, und<br />
zwar<br />
- auf eingleisigen Strecken Befehl 11 5 mit dem Wortlaut: „Sie schieben nach in<br />
Richtung (Name der benachbarten Zugmeldestelle) bis (Stelle, bis zu der nachzuschieben<br />
ist) und kehren <strong>zur</strong>ück",<br />
- auf zweigleisigen Strecken Befehl 5, Befehl 5.1 oder 5.2, und - soweit Sie der<br />
Fahrdienstleiter die Einfahrt nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Signal<br />
Zs 1, Signal Zs 7, Signal Ts 3 oder Signal Sh 1 zulassen können kann –<br />
Befehl 6 oder Befehl 7.<br />
Beispiele:<br />
Eingleisige Strecke:<br />
Zweigleisige Strecke:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
…<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
Zugnummer<br />
Meldungen und Vermerke<br />
55892 10 20 10 28 10 28 10 35<br />
Sch-Tfz 10 42 Sch-Tfz fährt von km 56,8 <strong>zur</strong>ück<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
Züge fahren 408.0441<br />
Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug - Seite 3 von 4<br />
Wo regelmäßig mit Triebfahrzeugen nachgeschoben wird, die nicht mit dem Zug gekuppelt<br />
sind, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter auf den Befehl verzichten (Örtliche<br />
Richtlinien).<br />
Bei Rückkehr auf dem Gegengleis dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter die Einfahrt<br />
in den Bahnhof mit Befehl 6 oder Befehl 1 zulassen, soweit Sie er die Einfahrt<br />
nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Signal Zs 1, Signal Zs 7, Signal Ts 3<br />
oder Signal Sh 1 zulassen könnenkann.<br />
Beispiel:<br />
(4) a) Wenn das Schiebetriebfahrzeug von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehrt, müssen<br />
Siemuss der Fahrdienstleiter feststellen, dass es auf dem ersten bei der<br />
Rückfahrt erreichten Bahnhof angekommen ist und sich ein etwa für die Einfahrt<br />
bedientes Signal wieder in Grundstellung befindet.<br />
b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />
an die erste vom Zug ohne Schiebetriebfahrzeug erreichte Zugmeldestelle und<br />
die dazwischen gelegenen Zugfolgestellen melden, bei selbsttätigem Streckenblock<br />
jedoch nur, wenn diese Stellen Ihnen ihm nicht zugeteilt sind.<br />
c) Melden SieDer Fahrdienstleiter meldet die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />
mit den Worten:<br />
„Schiebetriebfahrzeug von Zug (Nummer) in (Name des Bahnhofs)".<br />
d) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter einer beteiligten Zugfolgestelle bei dem Zug<br />
eine Räumungsprüfung durchführendurchführt, dürfen Siedarf er diese erst bestätigen,<br />
wenn Sie er die Meldung über die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />
erhalten habenhat.<br />
(5) a) Für die Zugfahrt dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter die Hauptsignale bedienen.<br />
Bei Zentralblock müssen Siemuss er die selbsttätigen Blocksignale unmittelbar<br />
nach der Vorbeifahrt des Zuges mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug<br />
in Haltstellung sperren. Nach Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />
dürfen Siedarf er die Signale wieder entsperren.<br />
b) Für das <strong>zur</strong>ückkehrende Schiebetriebfahrzeug dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />
bei nichtselbsttätigem Streckenblock die Hauptsignale nicht bedienen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(6) a) Auf Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
1. nach Ausfahrt eines Zuges mit Schiebetriebfahrzeug, das nicht mit dem Zug<br />
gekuppelt ist, das Anfangsfeld des Bahnhofs blocken,<br />
2. auf den vom Zug mit oder ohne Schiebetriebfahrzeug berührten Zugfolgestellen<br />
den Streckenblock zunächst nicht bedienen,<br />
3. auf der vom Zug ohne Schiebetriebfahrzeug erreichten Zugmeldestelle das<br />
Endfeld zunächst nicht blocken. Bei Relaisblock oder Trägerfrequenzblock<br />
Überwachen<br />
der Rückkehr<br />
Signalbedienung<br />
Blockbedienung<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
408.0441 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4 Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug -<br />
Grundstellung<br />
selbsttätiger<br />
Blockeinrichtungen<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
71 müssen Siemuss der Fahrdienstleiter das zugbewirkte Rückblocken sperren,<br />
wenn es die Anlage zulässt.<br />
b) Nach Eingang der Meldung über die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs nach<br />
Absatz 4 müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die Blockbedienung für den Zug<br />
nachholen.<br />
(7) Selbsttätige Blockeinrichtungen, die sich nach Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />
nicht in Grundstellung befinden, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in<br />
Grundstellung bringen, wenn bei dem Zug auf der ersten ohne Schiebetriebfahrzeug<br />
erreichten Zugmeldestelle eine Räumungsprüfung durchgeführt worden ist.<br />
(8) Wenn das Schiebetriebfahrzeug von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehrt, müssen<br />
Sie muss der Fahrdienstleiter<br />
a) auf dem letzten vom Zug mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug<br />
durchfahrenen Bahnhof Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2<br />
und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8,<br />
b) auf den vom Zug mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug berührten<br />
Abzweigstellen Merkhinweis und Sperre nach den Angaben in den Örtlichen<br />
Richtlinienim Betriebsstellenbuch<br />
anbringen bzw. eingeben.<br />
4 Unbeabsichtigtes Trennen vom Zug<br />
Hat sich ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug ohne Absicht vom<br />
Zug getrennt, muss der Triebfahrzeugführer das Schiebetriebfahrzeug sofort anhalten.<br />
Vor der Fahrt zum Ansetzen an den Zug muss der Triebfahrzeugführer die mündliche<br />
Zustimmung des Fahrdienstleiters einholen. Sie dürfen alsDer Fahrdienstleiter darf die<br />
mündliche Zustimmung erteilen, wenn der nachzuschiebende Zug hält und Sie er dem<br />
Triebfahrzeugführer des nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeugs die <strong>zur</strong><br />
Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen und <strong>zur</strong> Sicherung von Bahnübergängen erforderlichen<br />
Befehle erteilt habenhat.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0445<br />
Geschobene Züge Seite 1 von 2<br />
1 Allgemeines<br />
(1) Es dürfen geschoben werden<br />
a) Arbeitszüge,<br />
b) Züge nach und von Anschlussstellen sowie benachbarten Bahnhöfen, die nur<br />
an eines der beiden Streckengleise angeschlossen sind,<br />
c) Züge bei besonderen örtlichen Verhältnissen, wenn es in den Örtlichen Richtlinienim<br />
Betriebsstellenbuch zugelassen ist oder<br />
d) Züge in Störungsfällen.<br />
In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch kann das Schieben von Zügen<br />
verboten sein.<br />
(2) Schiebende Triebfahrzeuge müssen mit dem Zug gekuppelt sein.<br />
(3) a) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges muss mit einem Mitarbeiter besetzt<br />
sein.<br />
b) Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges darf verzichtet werden,<br />
wenn<br />
1. nur ein Fahrzeug geschoben wird und Sie als Triebfahrzeugführer die Strecke<br />
nach Modul 408.0341 Abschnitt 1 Absatz 1 a beobachten können,<br />
2. es bei <strong>zur</strong>ücksetzenden Zügen nach Modul 408.0572 Abschnitt 1 Absatz 1 a<br />
zulässig ist.<br />
2 Ausrüstung<br />
(1) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie eine Signalpfeife und bei<br />
Dunkelheit eine weiß leuchtende Handleuchte mitführen.<br />
(2) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet<br />
sein, und zwar<br />
- auf Strecken mit Bahnübergängen ohne technische Sicherung, in den Fällen<br />
nach Abschnitt 1 Absatz 1 a bis 1 c oder<br />
- wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen<br />
(3) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie einen Luftbremskopf verwenden,<br />
wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen. Örtliche Richtlinien<br />
oder eine Betra können die Verwendung des Luftbremskopfes vorschreiben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(4) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie in Funkverbindung mit dem<br />
Triebfahrzeugführer stehen, wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zulässig<br />
Kuppeln<br />
Besetzen des<br />
Fahrzeugs an<br />
der Spitze<br />
Signalpfeife,<br />
Handleuchte<br />
Signalhorn<br />
Luftbremskopf<br />
Funk<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
408.0445 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Geschobene Züge<br />
3 Aufgaben<br />
Mitarbeiter an<br />
der Spitze des<br />
Zuges<br />
Triebfahrzeugführer<br />
(1) a) Sie müssen die Strecke nach den Regeln im Modul 408.0341 Abschnitt 1 Absatz<br />
1 a beobachten.<br />
b) Erforderlichenfalls müssen Sie Haltaufträge geben sowie die Bestimmungen<br />
im Modul 301.0901 Abschnitt 2 und im Modul 301.1501 Abschnitt 1 Absatz 3<br />
beachten.<br />
c) Wenn der Triebfahrzeugführer Sie unterrichtet hat, dass Sie Beschäftigte warnen<br />
müssen, müssen Sie Personen am und im Gleis durch Signal Zp 1 warnen<br />
und anhalten, wenn Personen das Gleis nicht verlassen.<br />
(2) a) Wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen, müssen Sie den Mitarbeiter<br />
an der Spitze des Zuges hierüber unterrichten.<br />
b) Sie müssen sich an der Streckenbeobachtung beteiligen und auf die Aufträge<br />
des Mitarbeiters an der Spitze des Zuges achten.<br />
c) Wenn Sie nach Abschnitt 1 Absatz 3 b Nr. 1 auf die Besetzung des Fahrzeuges<br />
an der Spitze verzichten und den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen,<br />
müssen Sie unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt feststellen, dass sich direkt<br />
vor dem ersten Fahrzeug keine Beschäftigten aufhalten.<br />
d) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h für Züge nach Abschnitt 1 Absatz<br />
1 a bis 1 c.<br />
e) Über Bahnübergänge ohne technische Sicherung dürfen Sie mit einer zulässigen<br />
Geschwindigkeit von 20 km/h fahren.<br />
f) Im Störungsfall nach Abschnitt 1 Absatz 1 d dürfen Sie nur so langsam fahren,<br />
dass Sie jederzeit anhalten können. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt<br />
10 km/h.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0451<br />
Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen Seite 1 von 3<br />
1 Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken<br />
Stumpfgleis oder Gleis mit verkürztem Einfahrweg<br />
(1) Sie dürfen die Fahrt eines Zuges in ein Stumpfgleis oder in ein Gleis mit verkürztem<br />
Einfahrweg zulassen, wenn<br />
a) die Einfahrt durch Signal Zs 13 angekündigt wird,<br />
b) die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h - bei einem besonders kurzen<br />
Stumpfgleis von 20 km/h - durch Signal Zs 3v und Signal Zs 3 angezeigt wird,<br />
c) der Zug planmäßig in ein Stumpfgleis - ausgenommen in ein besonders<br />
kurzes Stumpfgleis - oder in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg einfährt,<br />
d) der Zug außerplanmäßig in ein Stumpfgleis oder planmäßig oder außerplanmäßig<br />
in ein besonders kurzes Stumpfgleis einfährt und die zulässige Geschwindigkeit<br />
von 30 km/h - bei einem besonders kurzen Stumpfgleis von 20 km/h<br />
- durch Signal Zs 3 am Hauptsignal angezeigt wird und Sie den Zug am Hauptsignal<br />
anhalten und dann einlassen oder<br />
e) Sie dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt in ein<br />
- Stumpfgleis die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h - bei einem besonders<br />
kurzen Stumpfgleis von 20 km/h - durch Befehl 9 vorgeschrieben,<br />
- Gleis mit verkürztem Einfahrweg Befehl 11 mit dem Wortlaut „Sie fahren<br />
in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg“ erteilt<br />
haben. Sie müssen Befehl 9 bzw. Befehl 11 am Hauptsignal unmittelbar vor Zulassen<br />
der Zugfahrt übermitteln.<br />
Stumpfgleise und Gleise mit verkürztem Einfahrweg sind in den Örtlichen<br />
Richtlinien genannt; dabei ist auf besonders kurze Stumpfgleise<br />
hingewiesen.1 Einfahrt in ein teilweise besetztes oder gesperrtes<br />
Gleis bzw. in ein Gleis mit besetztem oder gesperrtem Durchrutschweg<br />
usw.<br />
(2) a) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt bei Fahrten in ein Gleis,<br />
(1) 1.a) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 20 km/h bei einer Fahrt in ein<br />
Gleis, das zum Teil besetzt oder zum Teil gesperrtaus anderen Gründen nur<br />
teilweise befahrbar ist., 20 km/h,<br />
2.b) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein<br />
Gleis, dessen Durchrutschweg ganz oder teilweise besetzt, gesperrt oder, aus<br />
anderen Gründen nur teilweise befahrbar oder nicht ausreichend ist., 30 km/h<br />
oder<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
c) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein Gleis,<br />
dessen Einfahrweg durch eine Wärterhaltscheibe begrenzt ist (Abschnitt 3 a).<br />
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht erforderlich, wenn der Zug an<br />
der Wärterhaltscheibe vorbeifahren darf (Befehl 2).<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
d) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein Gleis, bei<br />
dem der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den Haltplatz im Befehl 12<br />
vorschreibt (Abschnitt 3 c),<br />
Gleis oder<br />
Durchrutschweg<br />
besetzt<br />
usw.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 12.06.2013
408.0451 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3 Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen<br />
e) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein Gleis,<br />
dessen Ende durch ein Sperrsignal begrenzt ist, für das kein Durchrutschweg<br />
definiert ist. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist nur erforderlich, wenn<br />
der Zug an dem Sperrsignal halten soll.<br />
Wenn mehrere Fälle gleichzeitig zutreffen, gilt die niedrigere Geschwindigkeit.<br />
3. auf dessen Durchrutschweg nach Modul 408.0231 Abschnitt 1 c verzichtet<br />
wird und wenn der Zug im Bahnhof halten soll, 30 km/h.<br />
(2b) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Fahrt eines Zuges in ein Gleis<br />
nach Absatz 1a) zulassen, wenn er die zulässige Geschwindigkeit durch Befehl<br />
910 (Grund Nr. 5 bzw. 6) vorgeschrieben hat. Befehl 10 ist nicht erforderlich,<br />
wenn der Zug aus anderen Gründen nur mit höchstens der zulässigen Geschwindigkeit<br />
fahren darf. Bei einem Sperrsignal als Zielsignal muss er auf Strecken<br />
mit LZB oder ETCS zusätzlich Befehl 121 erteilen mit folgendem Wortlaut:<br />
„Halten Sie an vor Signal … (Bezeichnung des Signals, z. B. 20L201Y)“. Der Befehl<br />
muss auf dem letzten rückgelegenen Bahnhof oder vor Zulassen der Zugfahrt<br />
in das betroffene Gleis übermittelt werden.<br />
(3) In örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
1. die zulässige Geschwindigkeit<br />
- durch Signal Zs 3v und Signal Zs 3 angezeigt wird,<br />
- durch ein alleinstehendes Signal Zs 3 im Fahrweg hinter einem Hauptsignal<br />
angezeigt wird und die Vorbeifahrt am Hauptsignal mit Signal Zs 7 zugelassen<br />
wird, oder<br />
- nur durch Signal Zs 3 am Hauptsignal angezeigt wird und Sie den Zug am<br />
Hauptsignal anhalten und dann erst einlassen,<br />
2. Sie die zulässige Geschwindigkeit durch Befehl 9 vorgeschrieben haben, soweit<br />
nicht aus anderen Gründen der Zug nur mit höchstens der zulässigen Geschwindigkeit<br />
fahren darf. Bei einem Sperrsignal als Zielsignal müssen Sie<br />
auf Strecken mit LZB oder ETCS zusätzlich Befehl 11 erteilen mit folgendem<br />
Wortlaut: „Halten Sie an vor Signal … (Bezeichnung des Signals, z. B.<br />
20L201Y)“. Sie müssen den Befehl auf dem letzten rückgelegenen Bahnhof<br />
oder vor Zulassen der Zugfahrt in das betroffene Gleis übermitteln.<br />
2 Einfahrt in ein Stumpfgleis<br />
Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise sowie die für die Zulassung einer<br />
Zugfahrt in diese Gleise geltenden Regeln sind in örtlichen Zusätzenim Betriebsstellenbuch<br />
genannt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
23 Einfahrweg begrenzen<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
a) Wenn Soll ein Zug in ein Gleis einfahren soll, das nicht durch ein Hauptsignal<br />
oder Sperrsignal begrenzt oder das nicht in seiner ganzen Länge befahrbar ist,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Zug in der Regel am Ende des Einfahrwegs<br />
durch eine Wärterhaltscheibe anhalten. In den Örtlichen Richtlinien<br />
können Ausnahmen zugelassen sein.<br />
b) Im Betriebsstellenbuchö Zusätze kann zugelassen sein, dass Züge in ein teilweise<br />
besetztes Gleis ohne Zielsignal einfahren dürfen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 12.06.2013
Züge fahren 408.0451<br />
Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken Seite 3 von 3<br />
bc) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Zug ausnahmsweise nicht durch eine Wärterhaltscheibe<br />
am Ende des Einfahrwegs anhalten könnenkann, weil z. B. ein Mitarbeiter<br />
zum Aufstellen des Signals nicht <strong>zur</strong> Verfügung steht, dürfen Siedarf er die<br />
Zugfahrt zulassen, wenn es in den Ödurchörtlichen ZusätzeRichtlinienim Betriebsstellenbuch<br />
zugelassen ist und Sie er dem Triebfahrzeugführer im Befehl<br />
112 den Halteplatz vorgeschrieben hatben.<br />
cd) Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss die Maßnahmen nach a) oder bc) nicht<br />
zu treffen, wenn die Bedingungen für die Ausfahrt des Zuges beim Zulassen der<br />
Zugfahrt erfüllt sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 12.06.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0452<br />
Fahrplanhalt ausfallen lassen Seite 1 von 1<br />
1 Grundsatz<br />
Ein nicht benötigter Fahrplanhalt darf ausfallen, wenn er<br />
- den Reisenden nicht bekannt gegeben ist,<br />
- der Zug über eine Fahrstraße für Durchfahrten geleitet werden kann und<br />
- für diese Fahrstraße ein Ausfahrsignal vorhanden ist.<br />
Darüber hinaus darf die Betriebszentrale den Ausfall von Fahrplanhalten anordnen.<br />
2 Aufgaben<br />
a) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter einen Fahrplanhalt ausfallen lassen wollenwill,<br />
müssen Siemuss er sich mit dem Zugführer Triebfahrzeugführer verständigen.<br />
Sie brauchenEr muss den ZugführerTriebfahrzeugführer nicht zu verständigen,<br />
wenn im Fahrplan ein Bedarfshalt oder ein Betriebshalt vorgeschrieben ist.<br />
b) Wenn Sie als Zugführer feststellen, dass ein Fahrplanhalt nicht gebraucht wird,<br />
müssen Sie beim Fahrdienstleiter nachfragen, ob der Fahrplanhalt ausfallen darf.<br />
Sie brauchen nicht nachzufragen, wenn im Fahrplan Bedarfshalt vorgeschrieben<br />
ist. Braucht der Zug voraussichtlich nicht zu halten, müssen Sie den Triebfahrzeugführer<br />
verständigen. Sie brauchen den Triebfahrzeugführer nicht zu verständigen,<br />
wenn im Fahrplan ein Betriebshalt vorgeschrieben ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Fahrdienstleiter<br />
Zugführer<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 30.01.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0453<br />
Ausfahrt verhindert Seite 1 von 3<br />
1 Grundsatz<br />
Steht der Ausfahrt eines Zuges aus einem Bahnhof, auf dem er planmäßig durchfahren<br />
soll, ein Hindernis entgegen, gilt Folgendes:<br />
(1) a) Der Fahrdienstleiter muss den Zug Aauf einem Bahnhof mit Ausfahrsignal<br />
müssen Sie den Zug am Einfahrsignal anhalten, wenn<br />
1. kein Ausfahrvorsignal vorhanden ist und das Einfahrsignal keine Vorsignalfunktion<br />
hat oder<br />
2. - obwohl ein Ausfahrvorsignal vorhanden ist oder das Einfahrsignal Vorsignalfunktion<br />
hat - das Bedienen des Einfahrsignals vor dem Ausfahrsignal<br />
wegen eines verkürzten Bremsweges in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
nach Modul 408.0251 Abschnitt 2 Absatz 5 verboten ist.<br />
Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf das Signal auf Fahrt stellen oder freigeben,<br />
wenn der Zug davor zum Halten gekommen ist. Sinngemäß müssen Sie bBei<br />
einem Zwischensignal muss er sinngemäß verfahren.<br />
b) Ist Wenn kein Einfahrsignal vorhanden ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
den Zug durch Schutzsignal anhalten.<br />
c) Wenn ein Zug bei Einfahrt in ein zu einem Gruppenausfahrsignal gehörendengehörendes<br />
Gleis nicht bis zum Gruppenausfahrsignal fahren darf und am Einfahrgleis<br />
kein Zwischensignal oder hochstehendes Sperrsignal vorhanden ist,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Halteplatz durch eine Wärterhaltscheibe<br />
kennzeichnen, soweit am Einfahrgleis kein Zwischensignal oder hochstehendes<br />
Sperrsignal vorhanden ist.<br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Halteplatz ausnahmsweise nicht durch eine<br />
Wärterhaltscheibe kennzeichnen könnenkann, weil z. B. ein Mitarbeiter zum<br />
Aufstellen des Signals nicht <strong>zur</strong> Verfügung steht, dürfen Siedarf er die Zugfahrt<br />
zulassen, wenn es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch zugelassen<br />
ist und Sie er dem Triebfahrzeugführer im Befehl 11 den Halteplatz vorgeschrieben<br />
hatben.<br />
d) Wollen SieWenn ein Fahrdienstleiter auf einem Bahnhof mit mehreren nacheinander<br />
folgenden Hauptsignalen, deren Stellung nicht signalmäßig vorangekündigt<br />
wird,<br />
- einen Zug an einem Zwischensignal oder am Ausfahrsignal außerplanmäßig<br />
anhalten will bzw.<br />
- einen planmäßig durchfahrenden Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
über 60 km/h abweichend statt des Signals Hp 1 das Signal Hp 2 erteilen<br />
will,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
müssen Sie muss er den Zug am letzten Hauptsignal, dessen Stellung signalmäßig<br />
vorangekündigt wird, anhalten.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Auf einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal müssen Siemuss der Fahrdienstleiter einen<br />
Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen statt der Ankunftszeit bei diesem<br />
Bahnhof ein „H“ vorgeschrieben ist, am Einfahrsignal anhalten. Sie dürfenEr darf<br />
das Signal auf Fahrt stellen oder freigeben, nachdem der Zug davor zum Halten gekommen<br />
ist und der Triebfahrzeugführer über die verhinderte Ausfahrt mündlich<br />
Bahnhof mit<br />
Ausfahrsignal<br />
Bahnhof ohne<br />
Ausfahrsignal<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013
408.0453 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Ausfahrt verhindert<br />
verständigt wurde. Sie müssenEr muss den Zug im Bahnhof durch Schutzsignal<br />
anhalten.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013
Züge fahren 408.0454<br />
Verhinderte Ausfahrt Seite 3 von 3<br />
2 Ausnahmen<br />
Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss einen Zug nicht nach Abschnitt 1 am Einfahrsignal<br />
bzw. Zwischensignal anzuhalten, wenn<br />
- ein Halt in der La oder nach Modul 408.0492 Abschnitt 2 Absatz 2ein zusätzlicher<br />
Halt angeordnet ist oder<br />
- in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch für bestimmte Züge auf bestimmten<br />
Fahrwegen auf das Anhalten verzichtet ist, um das Halten schwerer<br />
Züge in Steigungen von 1 : 100 (10 ‰) und mehr zu vermeiden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
13.02.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0455<br />
Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen Seite 1 von 4<br />
1 Zulassen einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag<br />
(1) Der Fahrdienstleiter darf Eeine Zugfahrt mit besonderem Auftrag dürfen Sie nach<br />
folgender Übersicht zulassen:<br />
Zulassen der Zugfahrt<br />
durch<br />
signalgeführter<br />
Zug<br />
bei LZB<br />
zulässig für<br />
Signal Zs 1 Jja 1 ja, Tf erhält<br />
LZB-Ersatzauftrag<br />
Signal Zs 7 ja 2 ja, Tf erhält<br />
LZB-<br />
Vorsichtauftrag<br />
Signal Zs 8 ja 3 ja, Tf erhält<br />
LZB-<br />
Gegengleisfahrauftrag<br />
Signal Sh 1 bei Einfahrt<br />
an einem Sperrsignal<br />
in Höhe des Einfahrsignals<br />
beim Befahren<br />
des Gegengleises<br />
ja ja, Tf erhält<br />
LZB-Fahrt<br />
anzeigegeführter Zug<br />
Signal Ts 3 ja nein nein<br />
Befehl 1 ja ja ja<br />
Befehl 2 ja ja ja<br />
Befehl 3 ja ja ja<br />
Befehl 6 ja nein nein<br />
mündlicher Auftrag,<br />
wenn am Hauptsignal<br />
Signal Zs 12 vorhanden<br />
ist<br />
ja nein nein<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
bei ETCS<br />
ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />
in Betriebsart<br />
FS oder Textmeldung<br />
in Betriebsart<br />
SR<br />
ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />
in Betriebsart<br />
OS oder Textmeldung<br />
in Betriebsart<br />
SR<br />
ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />
in Betriebsart<br />
FS oder Textmeldung<br />
in Betriebsart<br />
SR<br />
ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />
in Betriebsart<br />
FS<br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter die Zugfahrt durch Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8, Sh 1 o-<br />
der Ts 3 zulassen, dürfen Siezulässt, darf er das Signal schon bedienen oder den<br />
1 In ETCS Level 2, Betriebsart SR, nur dann , wenn ETCS eine Textmeldung sendet<br />
2 In ETCS Level 2, Betriebsart SR, nur dann , wenn ETCS eine Textmeldung sendet<br />
3 In ETCS Level 2, Betriebsart SR, nur dann , wenn ETCS eine Textmeldung sendet<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013
408.0455 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4<br />
Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen<br />
Sperrsignal<br />
Wärterhaltscheibe<br />
Anschlussstellen<br />
Befehl 1.1, 3.1,<br />
6.1<br />
Befehl 2.1<br />
Befehl 10<br />
Auftrag schon erteilen, wenn sich der Zug dem Signal oder dem LZB-Halt bzw.<br />
ETCS-Halt nähert.<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln<br />
gegeben sein.<br />
(2) Muss Wenn ein Zug an einem Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal vorbeifahren<br />
muss, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter Befehl 2 erteilen. Die Vorbeifahrt<br />
eines anzeigegeführten Zuges an einem Sperrsignal, an dem eine virtuelle<br />
Blockstelle eingerichtet ist, dürfen Siedarf er auch durch Signal Zs 1 zulassen. In<br />
den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
(3) Wenn ein Zug an einer Wärterhaltscheibe vorbeifahren muss, muss der Fahrdienstleiter<br />
Befehl 2 erteilen.<br />
2 Weitere Befehle<br />
(1) Soll derWenn ein Zug Weichen von Anschlussstellen gegen die Spitze befahren<br />
soll, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9<br />
10 – Grund Nr. 35 - beauftragen, die Weichen mit höchstens 50 km/h zu befahren,<br />
wenn der Zug nicht schon aus anderen Gründen nur mit höchstens 50 km/h fahren<br />
darf. Die Weichen sind in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannt.<br />
(2) Wenn Soll ein signalgeführter Zug auf einem Bahnhof mit Befehl 3 ausfahren oder<br />
auf einer Abzweigstelle vom Gegengleis mit Befehl 1 oder 6 weiterfahren soll,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 1.1, 3.1<br />
oder 6.1 beauftragen, bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals<br />
mit höchstens 40 km/h zu fahren; Befehl 1.1, 3.1 oder 6.1 ist nicht erforderlich, wenn<br />
ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung des folgenden Hauptsignals<br />
anzeigt oder der Zug in das Gegengleis ausfährt oder auf dem Gegengleis weiterfährt<br />
und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis ein Signal Ne 2 vorhanden<br />
ist.<br />
(3) a) Wenn Sie der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt mit Befehl 2 an einem Ausfahroder<br />
Blocksignal zulassenzulässt, das gleichzeitig Vorsignal ist oder bei dem<br />
sich ein Vorsignal befindet, müssen Siemuss er den Triebfahrzeugführer eines<br />
signalgeführten Zuges zusätzlich mit Befehl 2.1 beauftragen, bis zum Erkennen<br />
der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren.<br />
b) Wenn der Fahrdienstleiter mit einem Befehl 2 die Vorbeifahrt an mehreren<br />
Hauptsignalen zulässt, ist Befehl 2.1 nur für das letzte Signal nach a) erforderlich.<br />
Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn das Vorsignal für den Fahrweg des<br />
Zuges nicht gilt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(4) Wenn Sie der Fahrdienstleiter die Fahrt eines ETCS-geführten Zuges mit Befehl<br />
zulassen zulässt und das Freisein des Gleises feststellen konntenkann, müssen<br />
Siemuss er Befehl 10 erteilen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013
Züge fahren 408.0455<br />
Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen Seite 3 von 4<br />
3 Bedingungen<br />
Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Zugfahrt zulassen, wenn hierfür die Bedingungen<br />
erfüllt sind. Außerdem müssen Siemuss er Folgendes beachten:<br />
a) Fahrten, die sich nach den Verschlussunterlagen ausschließen, dürfen Siedarf er<br />
auf Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8, Sh 1, Ts 3, Befehl oder mündlichen Auftrag nicht<br />
gleichzeitig zulassen.<br />
b) Bei einem Hauptsignal, das mit einer Signalnottaste auf Halt gestellt werden kann<br />
(Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch), müssen Siemuss er feststellen, dass die<br />
Signalnottaste nicht bedient wurde oder dass das Hindernis beseitigt ist.<br />
c) Bei signalgesteuerten Bahnübergangssicherungsanlagen müssen Siemuss er festgestellt<br />
haben, dass der Bahnübergang gesichert ist.<br />
d) Auf Strecken, für die Erlaubniswechsel vorhanden ist, muss sich die Erlaubnis bei<br />
der Zugmeldestelle befinden, die die Zugfahrt zulässt, soweit der Wechsel der Erlaubnis<br />
nicht wegen Störung verhindert wird.<br />
Zusätzlich gilt Folgendes<br />
- auf Strecken, wo die Erlaubnis selbsttätig wechseln kann (Zuglenkung mit<br />
Lenkplan) oder<br />
- auf Strecken, wo sich der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle die<br />
Erlaubnis mit einer Erlaubnisholtaste <strong>zur</strong>ückholen kann (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch)<br />
- auf Strecken ohne Erlaubnismelder, bei denen Zugfahrten in der Regel in beiden<br />
Richtungen mit Fahrtstellung eines Hauptsignals zugelassen werden:<br />
1. Der Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt zulässt, muss den Fahrdienstleiter der<br />
benachbarten Zugmeldestelle verständigen.<br />
2. Der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle muss Merkhinweis „RP“<br />
nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen<br />
bzw. eingeben, bis der Zug auf der Zugmeldestelle angekommen ist.<br />
3. Die Zufahrt darf zugelassen werden, wenn der Fahrdienstleiter der benachbarten<br />
Zugmeldestelle mitgeteilt hat, dass er Merkhinweis und Sperre angebracht<br />
bzw. eingegeben hat.<br />
4 Halt vor der beabsichtigten Stelle<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wenn ein Zug in einem Bahnhof vor der beabsichtigten Stelle zum Halten gekommen<br />
ist und zum Signal, LZB-Halt bzw. ETCS-Halt oder zum gewöhnlichen Halteplatz vorziehen<br />
muss, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei Halt zeigendem Signal, LZB-<br />
Halt oder ETCS-Halt dem Vorziehen mündlich zustimmen. Sie dürfen mündlichEr darf<br />
zustimmen, wenn die Zugstraße einschließlich Durchrutschweg gesichert ist; den<br />
Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten Zuges müssen Siemuss er außerdem auffordern,<br />
die LZB mit dem Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Gleichzeitige<br />
Fahrten<br />
Signalnottaste<br />
Signalgesteuerte<br />
BÜ<br />
Erlaubniswechsel<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013
408.0455 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4<br />
Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen<br />
5 Nach planmäßigem Halt am Bahnsteig zum Signal vorziehen<br />
In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass der<br />
Fahrdienstleiter anordnen darf, dass ein Zug nach planmäßigem Halt am Bahnsteig bis<br />
zum Signal, LZB-Halt oder bis zum ETCS-Halt vorzieht.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0458<br />
Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen Seite 1 von 3<br />
1 Wann muss ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?<br />
(1) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, wenn Gefahr droht, sofern<br />
nicht durch das Anhalten des Zuges die Gefahr vergrößert wird.<br />
(2) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, um zu vermeiden, dass<br />
ein Zug fehlgeleitet wird. Die Fahrstraße darf er jedoch erst auflösen, wenn folgende<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
1. Der Zug muss zum Halten gekommen sein.<br />
2. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter bestätigt haben, dass der<br />
Zug halten bleibt.<br />
3. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer<br />
nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn<br />
der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:<br />
a) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten<br />
Zuges anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />
Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung<br />
bestätigt haben.<br />
b) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten<br />
Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie<br />
halten.“<br />
(3) Der Fahrdienstleiter muss ein Hauptsignal auf Halt stellen, bevor er eine Abmeldung<br />
oder Benachrichtigung eines Schrankenwärters, eines Bahnübergangsposten<br />
oder einer Arbeitsstelle <strong>zur</strong>ücknimmt.<br />
2 Wann darf ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?<br />
Der Fahrdienstleiter darf über die in Abschnitt 1 genannten Anlässe hinaus ein Hauptsignal<br />
in folgenden Fällen auf Halt stellen:<br />
(1) Bei einem haltenden Zug darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal auf Halt stellen<br />
und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
1. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter bestätigt haben, dass der<br />
Zug halten bleibt.<br />
2. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer<br />
nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn<br />
der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:<br />
a) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten<br />
Zuges anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />
Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung<br />
bestätigt haben.<br />
b) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten<br />
Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie<br />
halten.“<br />
(2) Bei einem fahrenden Zug darf der Fahrdienstleiter auf Strecken ohne LZB und ohne<br />
ETCS ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Gefahr<br />
Fehlleitung<br />
Benachrichtigung<br />
<strong>zur</strong>ücknehmen<br />
Haltender Zug<br />
Fahrender Zug<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.11.2013
408.0458 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen<br />
Haltstellung<br />
durch<br />
Bediener<br />
Bedienen von<br />
Nottasten<br />
Entblocken<br />
der Befehlsabgabe<br />
Selbststellbetrieb,<br />
Zuglenkung<br />
mit Lenkplan<br />
Dunkelschaltung<br />
1. Die Zugspitze darf noch nicht am rückgelegenen Hauptsignal vorbeigefahren<br />
sein.<br />
2. Der Zug darf auch den Zugfolgeabschnitt vor dem rückgelegenen Hauptsignal<br />
noch nicht besetzt haben, sofern das Vorsignal des <strong>zur</strong>ückzunehmenden<br />
Hauptsignals am rückgelegenen Hauptsignal angeordnet ist oder das rückgelegene<br />
Hauptsignal Vorsignalfunktion hat.<br />
Auf Strecken mit LZB oder ETCS darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal bei einem<br />
fahrenden Zug nicht auf Halt stellen.<br />
3 Besonderheiten<br />
(1) Wenn der Fahrdienstleiter ein Signal nicht selbst auf Halt stellen kann, muss er<br />
den Bediener des Signals hierzu beauftragen.<br />
Wenn der Bediener das Signal <strong>zur</strong>ückgenommen hat, muss er dem Fahrdienstleiter<br />
die Haltstellung melden. Strecken- oder Bahnhofsblock darf er nur nach Weisung<br />
des Fahrdienstleiters bedienen.<br />
(2) Wo ein Zugmelder die Räumungsprüfung auf Entblocken des Befehlsabgabefelds<br />
hin ohne Mitwirkung des Fahrdienstleiters bestätigen darf, muss der Fahrdienstleiter<br />
dem Zugmelder mitteilen, dass das Befehlsabgabefeld nur wegen Rücknahme<br />
entblockt wird.<br />
(32) Wenn der Fahrdienstleiter eine Fahrstraße auflösen will, nachdem er ein Hauptsignal<br />
auf Halt gestellt hat, dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan<br />
nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Er muss Sperre<br />
nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(43) a) Wenn der Bediener ein Hauptsignal mit einer Signalnottaste auf Halt gestellt<br />
hat, muss er den Fahrdienstleiter sofort verständigen.<br />
b) Signalnottasten, die <strong>zur</strong>ückgestellt werden müssen, sind in den Örtlichen Richtlinienim<br />
Betriebsstellenbuch genannt. Der Bediener darf diese Signalnottasten<br />
nur auf Weisung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong>ückstellen.<br />
(54) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, welche die LZB oder ETCS für den<br />
Zug dunkelgeschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die<br />
LZB oder ETCS für den Zug auch Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern<br />
zugeteilt sind. Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter<br />
auffordern, die Signale auf Halt zu stellen und dies zu bestätigen.<br />
4 Zulassung einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag <strong>zur</strong>ücknehmen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wenn der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt, die er mit besonderem Auftrag zugelassen<br />
hat, nicht durchführen will, darf er die Sicherung des Fahrwegs erst aufheben oder eine<br />
andere Fahrt erst zulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(1) Der Triebfahrzeugführer muss bestätigt haben, dass der Zug halten bleibt, bis der<br />
Fahrdienstleiter die Weiterfahrt erneut zulässt.<br />
(2) Auf Strecken mit ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen,<br />
ob der Zug ETCS-geführt ist. Er muss dem Triebfahrzeugführer eines<br />
ETCS-geführten Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben<br />
Sie halten.“<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.11.2013
Züge fahren 408.0458<br />
Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen Seite 3 von 3<br />
(3) Der Melder eines für den Zug bedienten Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss erloschen<br />
sein oder der Fahrdienstleiter muss einen Befehl <strong>zur</strong>ückgezogen haben, mit<br />
dem er die Zugfahrt zugelassen hatte.<br />
(4) Der Triebfahrzeugführer muss bestätigt haben, dass ein LZB-Ersatzauftrag, ein<br />
LZB-Vorsichtauftrag, ein LZB-Gegengleisfahrauftrag oder bei ETCS- Level 2 eine<br />
Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS oder OS in der Führerraumanzeige gelöscht<br />
ist.<br />
(5) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, welche die LZB oder ETCS für den<br />
Zug dunkelgeschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die<br />
LZB oder ETCS für den Zug auch Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern<br />
zugeteilt sind. Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter<br />
auffordern, die Signale auf Halt zu stellen und dies zu bestätigen.<br />
Der Fahrdienstleiter muss entsprechend verfahren, wenn ein Zug vom Gegengleis<br />
nicht auf Signal Sh 1 oder Ts 3 einfahren soll.<br />
5 Hauptsignal wieder auf Fahrt stellen, Befehl 1112.4 <strong>zur</strong>ückziehen<br />
(1) Der Fahrdienstleiter darf ein Hauptsignal wieder auf Fahrt stellen, wenn die Voraussetzungen<br />
erfüllt sind und die Anlage dies zulässt.<br />
(2) Der Fahrdienstleiter darf einen Befehl 1112.4, mit dem er einen Triebfahrzeugführer<br />
eines ETCS-geführten Zuges beauftragt hatte, halten zu bleiben, <strong>zur</strong>ückziehen,<br />
wenn die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des Zuges erfüllt sind.<br />
6 Signal Sh 1, virtuelle Blockstellen<br />
Die Regeln in den Abschnitten 1 bis 5 gelten sinngemäß für Signale Sh 1 und virtuelle<br />
Blockstellen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Signal wieder<br />
auf Fahrt<br />
stellen<br />
Befehl 1112.4<br />
<strong>zur</strong>ückziehen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
15.11.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0461<br />
Vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen Seite 1 von 1<br />
1 Grundsatz<br />
a) Sie Der Fahrdienstleiter dürfen darf vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen.<br />
b) Beim Abweichen vom Fahrplan für Zugmeldestellen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
die Regeln in Modul 408.0211 Abschnitt 2 und Modul 408.0212 Abschnitt<br />
3 beachten. Sie müssenEr muss Mitarbeiter beteiligter Stellen unterrichten.<br />
2 Bahnsteig nicht ausreichend lang<br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter einen Reisezug mit Halt zum Ein- oder Aussteigen<br />
ausnahmsweise in ein Gleis einlassen müssenmuss, dessen Bahnsteig nicht ausreichend<br />
lang ist, müssen Siemuss er zuvor den Zugführer Triebfahrzeugführer verständigen.<br />
3 Planmäßig durchfahrende Züge<br />
Wenn einem planmäßig durchfahrenden Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
über 60 km/h an einem Zwischen- oder Ausfahrsignal statt des Signals Hp 1 das Signal<br />
Hp 2 gezeigt werden kann, ohne dass es signalmäßig vorangekündigt wird, müssen<br />
Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
gegebenen Regeln beachten.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.03.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0462<br />
Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen Seite 1 von 2<br />
1 Anwenden<br />
(1) Auf zweigleisigen Strecken darf auf der freien Strecke auf dem Gegengleis gefahren<br />
werden.<br />
(2) Fahren auf dem Gegengleis ist zugelassen,<br />
a) wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, wenn es der Beschleunigung<br />
des Bahnbetriebs dient,<br />
b) wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend oder nicht eingerichtet ist,<br />
1. zwischen einer Anschlussstelle, einer Abzweigstelle (ausgenommen Überleitstelle)<br />
oder einem Bahnhof, die nur an eines der beiden Streckengleise<br />
angeschlossen sind und dem benachbarten Bahnhof,<br />
2. wenn der Zweck der Fahrt es erfordert (z. B. Arbeitszug, Hilfszug oder <strong>zur</strong>ückkehrendes<br />
Schiebetriebfahrzeug) oder<br />
3. wenn das Regelgleis vorübergehend nicht befahren werden kann oder darf<br />
(z. B. gesperrtes Gleis, stehen gebliebener Zug, ausgeschaltete Oberleitung).<br />
(3) Wo auf Abzweigstellen Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, gelten die<br />
Regeln für das Fahren auf dem Gegengleis auch, wenn die Blocksignale nicht<br />
mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind.<br />
2 Gleichzeitige Fahrten derselben Fahrtrichtung<br />
Regel- und Gegengleis dürfen gleichzeitig in derselben Fahrtrichtung befahren werden<br />
a) wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist und keine Bahnübergangsposten<br />
oder Arbeitsstellen über Zugfahrten zu benachrichtigen sind; wo Schrankenwärter<br />
vorhanden sind, können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
gleichzeitige Fahrten zugelassen sein, oder<br />
b) bei Zügen nach Abschnitt 1 Absatz 2 b Nr. 1, Sperrfahrten, <strong>zur</strong>ückkehrenden<br />
Schiebetriebfahrzeugen oder stehen gebliebenen Zügen, die ihre Fahrt fortsetzen.<br />
3 Verbot<br />
(1) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf auf Antrag Fahrten auf dem Gegengleis<br />
ausschließen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) a) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf dem Antrag zustimmen, wenn keine<br />
Fahrten auf dem Gegengleis zugelassen sind und Sie er Fahrten auf dem Gegengleis<br />
ausschließen könnenkann.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) Nachdem Sie der Fahrdienstleiter zugestimmt habenhat, dürfen Siedarf er<br />
Fahrten auf dem Gegengleis nicht zulassen.<br />
c) Solange Fahrten auf dem Gegengleis ausgeschlossen sind, müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter Merkhinweis „NLF“ nach Modul 408.0402 Nr. 5 und Sperre<br />
nach Modul 408.0403 Nr. 11 angebracht bzw. eingegeben haben.<br />
Ausschluss<br />
von Fahrten<br />
auf dem<br />
Gegengleis<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.03.2013
408.0462 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen<br />
d) Die Maßnahmen nach b) und c) dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter aufheben,<br />
nachdem Ihnen ihm der Wegfall des Anlasses gemeldet wurde.<br />
e) Beginn und Ende des Ausschlusses von Fahrten auf dem Gegengleis müssen<br />
Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.03.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0463<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 1 von 11<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
1 Einführen<br />
(1) Führen Sie Fahren auf dem Gegengleis muss der Fahrdienstleiter nach den folgenden<br />
Regeln einführen:<br />
a) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, brauchen Siemuss er Fahren<br />
auf dem Gegengleis nicht einzuführen, auch dann nicht, wenn der den Auftrag<br />
zum Fahren auf dem Gegengleis durch Signal Zs 8 oder Befehl erteilt wird.<br />
b) Wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend eingerichtet ist, muss dermüssen Sie<br />
als Fahrdienstleiter der in der Betra genannten Zugmeldestelle Fahren auf dem<br />
Gegengleis einführen.<br />
c) Wo kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
sich mit den Fahrdienstleitern der beteiligten Zugmeldestellen verständigen,<br />
wenn Sie er Zugfahrten auf dem Gegengleis durchführen wollenwill. Führen<br />
SieEr muss Fahren auf dem Gegengleis bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle<br />
einführen. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet sein. Sie müssenEr muss<br />
Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(2) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Fahren auf dem Gegengleis eingeführt hatben,<br />
müssen Siemuss er beteiligte Stellen verständigen.<br />
(3) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, ist im Fahrplan für Zugmeldestellen<br />
und im Streckenfahrplan angegeben, welche Züge planmäßig auf dem Gegengleis<br />
verkehren. SollWenn ein Zug außerplanmäßig das Gegengleis befahren soll, müssen<br />
Siemuss der Fahrdienstleiter beteiligte Stellen verständigen.<br />
2 Abzweigstellen<br />
Auf Abzweigstellen können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch zusätzliche<br />
Regeln für das Fahren auf dem Gegengleis mit Signal Zs 8 oder mit Befehl gegeben<br />
sein.<br />
3 Reihenfolge<br />
Als Der Fahrdienstleiter der für Gleissperrungen zuständigen Zugmeldestelle müssen<br />
Siemuss die Reihenfolge der Züge bestimmen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra kann der Fahrdienstleiter einer anderen Zugmeldestelle<br />
bestimmt sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 Zugfolge, Signal- und Blockbedienung<br />
(1) Für die Zugfolge gelten folgende Regeln:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
a) Züge auf dem Regelgleis dürfen einander im Abstand der Zugfolgestellen folgen.<br />
b) Züge auf dem Gegengleis dürfen, wWenn Gleiswechselbetrieb<br />
- eingerichtet ist, dürfen Züge auf dem Gegengleis einander im Abstand der<br />
Zugfolgestellen folgen.,<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
408.0463 Züge fahren<br />
Seite 2 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
c) - Wenn Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, dürfen Züge auf dem Gegengleis<br />
einander im Abstand der Zugmeldestellen folgen. Hauptsignale und<br />
Streckenblock dürfen Sie nicht bedienen.<br />
(2) Selbsttätige Blockeinrichtungen, die nach Beendigung einer Fahrt auf dem Gegengleis<br />
nicht in Grundstellung gekommen sind, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter in<br />
Grundstellung bringen, nachdem Räumungsprüfung nach Abschnitt 8 durchgeführt<br />
worden ist.<br />
(3) Bei Abgabe der Erlaubnis für einen Zug auf dem Gegengleis darf Selbststellbetrieb<br />
nicht eingeschaltet sein.<br />
5 Anbieten, Annehmen<br />
WennIst die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt ist,<br />
müssen Sie muss der Fahrdienstleiter Züge nach folgenden Regeln anbieten und annehmen.<br />
(1) Wo Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />
a) Züge, die das Gegengleis befahren, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter anbieten<br />
und annehmen mit dem Zusatz „auf dem Gegengleis“.; wWenn keine<br />
mündlichen Zugmeldungen gegeben werden, gilt ein Zug als angenommen,<br />
wenn Erlaubnisempfang angezeigt wird.<br />
b) Züge, die das Regelgleis befahren, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in folgenden<br />
Fällen anbieten und annehmen:<br />
- Gleiswechselbetrieb ist vorübergehend eingerichtet; wenn keine mündlichen<br />
Zugmeldungen gegeben werden, gilt ein Zug als angenommen, wenn Erlaubnisempfang<br />
angezeigt wird,<br />
- Ein Erlaubnismelder ist nicht vorhanden und das Ausfahrsignal oder Blocksignal<br />
einer Abzweigstelle konnte für den unmittelbar zuvor auf dem Gegengleis<br />
gefahrenen Zug nicht in eine Fahrtstellung gestellt werden.<br />
- Die Erlaubnis wurde für einen unmittelbar zuvor auf dem Gegengleis gefahrenen<br />
Zug nicht angezeigt.<br />
(2) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
Züge, die das Regelgleis oder das Gegengleis befahren, anbieten und annehmen,<br />
bei Zügen auf dem Gegengleis mit dem Zusatz „auf dem Gegengleis“.<br />
(3) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Zug nicht bedingt anbieten und annehmen<br />
(Modul 408.0221 Abschnitt 2 Absatz 7).<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
6 Bedingungen für Annahme oder Zulassen der Zugfahrt<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(1) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />
einen Zug auf dem Gegengleis erst annehmen oder die Zugfahrt erst zulassen,<br />
wenn bei Zentralblock die Zentralblockabschnitte für die Fahrtrichtung des Zuges<br />
festgelegt sind.<br />
(2) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist und am Gegengleis ein gültiges<br />
Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden ist, gilt: Sie dürfenDer Fahrdienstleiter<br />
darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen, wenn Sie er festgestellt hatben,<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
Züge fahren 408.0463<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 3 von 11<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
dass der Haltmelder des Hauptsignals oder Sperrsignals leuchtet. Leuchtet Wenn<br />
der Haltmelder nicht leuchtet, müssen Siemuss er die Regeln in Abschnitt 10 Absatz<br />
4 beachten. Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug<br />
nicht angeboten werden muss.<br />
(3) Soweit Wenn am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />
ist und der Zug auf dem Gegengleis ohne Halt auf einer Abzweigstelle weiterfahren<br />
oder in einen Bahnhof einfahren soll, gilt: Sie dürfenDer Fahrdienstleiter<br />
darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen, wenn auf der Abzweigstelle oder<br />
im Bahnhof die Bedingungen für das Zulassen der Zugfahrt erfüllt sind. SindWenn<br />
die Zugmeldestellen anderen Fahrdienstleitern zugeteilt sind, müssen diese der<br />
Weiter- oder Einfahrt ohne Halt zustimmen; für hierzu erforderliche Meldungen<br />
gelten die Regeln in Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 sinngemäß.<br />
Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug nicht angeboten<br />
werden muss.<br />
(4) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen,<br />
wenn Sie er festgestellt hatben, dass auch der im Betriebsstellenbuch genannte<br />
Gleisabschnitt im Ausfahrgleis nach Modul 408.0851 Abschnitt 2 Absatz 6 frei ist.<br />
Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug nicht angeboten<br />
werden muss.<br />
7 Abmelden, Benachrichtigen<br />
Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Züge, die auf dem Gegengleis fahren, abmelden,<br />
wenn die beteiligten Zugmeldestellen einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
sind. Setzen Sie die WorteEr muss „auf dem Gegengleis“ zusetzen. Verwenden Sie<br />
dDiesen Zusatz muss er auch beim Benachrichtigen von Schrankenwärtern oder<br />
Bahnübergangsposten verwenden.<br />
8 Räumungsprüfung<br />
(1) Wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />
a) Nachdem Fahren auf dem Gegengleis eingeführt ist, müssen Siemuss der<br />
Fahrdienstleiter bei<br />
- selbsttätigem Streckenblock für die Züge beider Fahrtrichtungen Räumungsprüfung<br />
durchführen,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- nichtselbsttätigem Streckenblock die Züge beider Fahrtrichtungen zusätzlich<br />
<strong>zur</strong> Blockbedienung <strong>zur</strong>ückmelden.,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Dies gilt so lange, bis das Gleis in jeder Fahrtrichtung von einem Zug (Kontrollzug)<br />
befahren worden ist. Der Zug muss mit Hauptsignal in das Gleis eingefahren<br />
sein und es bei ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren<br />
haben.<br />
Gleiswechselb<br />
etrieb vorübergehend<br />
eingerichtet<br />
Einführen<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
408.0463 Züge fahren<br />
Seite 4 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
Durchführen<br />
Aufheben<br />
Gleiswechselb<br />
etrieb ständig<br />
eingerichtet<br />
Gleiswechselb<br />
etrieb nicht<br />
eingerichtet<br />
b) Nachdem Fahren auf dem Gegengleis eingeführt und anschließend das Gleis<br />
in jeder Fahrtrichtung von einem Kontrollzug befahren worden ist, müssen Sie<br />
muss der Fahrdienstleiter bei<br />
- nichtselbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0243 beachten,<br />
- selbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0244 beachten.<br />
c) Nachdem vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb aufgehoben ist,<br />
müssen Sie muss der Fahrdienstleiter für Züge<br />
- bei nichtselbsttätigem Streckenblock die Räumungsprüfung durch Rückmelden<br />
bestätigen,<br />
- bei selbsttätigem Streckenblock Räumungsprüfung durchführen.,<br />
Dies gilt so lange, bis beide Streckengleise in Regelrichtung von je einem Zug<br />
befahren worden sind. Der jeweilige Zug muss in das Gleis mit Hauptsignal einfahren<br />
und es mit ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren<br />
haben.<br />
(2) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
für Züge, die auf dem Regelgleis oder auf dem Gegengleis fahren, bei<br />
- selbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0244 beachten,<br />
- nichtselbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0243 beachten.<br />
(3) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />
a) Für Züge, die auf dem Gegengleis fahren, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
Räumungsprüfung für das Streckengleis zwischen den benachbarten Zugmeldestellen<br />
durchführen. Bei selbsttätigem Streckenblock dürfen Siedarf er<br />
statt der Räumungsprüfung die Räumung dadurch prüfen, dass Sie er das<br />
Freisein aller Zugfolgeabschnitte zwischen den Zugmeldestellen nach Modul<br />
408.0244 Abschnitt 4 Absätze 4 oder 5 feststellten. Bei Relaisblock mit Streckengleisfreimeldeanlage<br />
dürfen Siedarf er die Regeln im Modul 408.0243 Abschnitt<br />
6 Absatz 2 sinngemäß anwenden. Sie müssenEr muss die Räumungsprüfung<br />
durch Rückmelden an den Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle bestätigen,<br />
der den Zug in das Gegengleis abgelassen hat, soweit Ihmnen nicht beide<br />
Zugmeldestellen zugeteilt sind. Zwischengelegene Blockstellen müssen Siemuss<br />
er benachrichtigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
Züge fahren 408.0463<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 5 von 11<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
b) Für Züge, die auf dem Regelgleis fahren, gilt:<br />
- Bei selbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Fahrdienstleiter Räumungsprüfung<br />
durchführen, wenn anschließend ein Zug auf dem Gegengleis<br />
fahren soll. Sie müssenEr muss die Räumungsprüfung auf der Zugmeldestelle<br />
durchführen, auf der der Zug in das Gegengleis fahren soll. Sie<br />
dürfenEr darf statt der Räumungsprüfung die Räumung dadurch prüfen,<br />
dass Sier das Freisein aller Zugfolgeabschnitte zwischen den Zugmeldestellen<br />
nach Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absätze 4 oder 5 feststellten. Sie<br />
müssenEr muss die Räumungsprüfung nicht bestätigen.<br />
- Bei nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss er, nachdem solange<br />
Fahren auf dem Gegengleis eingeführt ist, zusätzlich <strong>zur</strong> Blockbedienung<br />
<strong>zur</strong>ückmelden. Bei Relaisblock mit Streckengleisfreimeldeanlage dürfen<br />
Siedarf er die Regeln im Modul 408.0243 Abschnitt 6 Absatz 2 sinngemäß<br />
anwenden.<br />
9 Auf Sicht fahren<br />
Soll Wenn auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock, wo Gleiswechselbetrieb nicht<br />
eingerichtet ist, ein Zug auf Sicht fahren muss, weil die Räumungsprüfung nicht durchgeführt<br />
werden konnte, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
mit Befehl 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, bis <strong>zur</strong> benachbarten Zugmeldestelle auf<br />
Sicht zu fahren.<br />
10 Auftrag <strong>zur</strong> Fahrt auf dem Gegengleis<br />
(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf den Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren, in<br />
der Regel durch Signal Zs 6, Signal Zs 8, LZB-Auftrag „Fahrt“, LZB-<br />
Gegengleisfahrauftrag, Fahrtauftrag in ETCS-Betriebsart FS oder Befehl 4 erteilen.<br />
Sie dürfenEr darf den Auftrag für denselben Zug nicht gleichzeitig durch Signal<br />
Zs 6 und Signal Zs 8 erteilen.<br />
(2) a) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, regelt der Fahrplan gilt für bei<br />
Abzweigstellen, deren Blocksignale nicht mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind, Folgendes:<br />
Bei einer Zugfahrt, die der Fahrdienstleiter mit Fahrtstellung eines<br />
Hauptsignals zulässt, regelt der Fahrplan die Verständigung des Triebfahrzeugführers<br />
über die Fahrt in das Gegengleis oder die Weiterfahrt im Gegengleis.<br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter an einer Abzweigstelle, deren Blocksignale nicht<br />
mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind, eine Fahrt in das Gegengleis oder die Weiterfahrt<br />
im Gegengleis als Zugfahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt,<br />
müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 4 erteilen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Der Auftrag, beim Bedienen von Anschlussstellen auf dem Gegengleis zu fahren,<br />
kann im Fahrplan erteilt sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(3) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren, durch<br />
Befehl 4 erteilten, müssen Siemuss er folgende Regeln beachten:<br />
a) Für signalgeführte Züge gilt:<br />
1. Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist und kein gültiges Hauptsignal<br />
oder Sperrsignal am Gegengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle<br />
oder in Höhe des Einfahrsignals vorhanden ist, dürfen Siedarf er den<br />
Grundsatz<br />
Ausnahmen<br />
Abzweigstellen<br />
ohne Signal<br />
Zs 6<br />
Anschlussstellen<br />
Befehl 4<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
408.0463 Züge fahren<br />
Seite 6 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
Hauptsignal<br />
oder Sperrsignal<br />
gestört<br />
LZB-Auftrag<br />
kann nicht<br />
übermittelt<br />
werden<br />
Befehl 6<br />
Auftrag höchstens bis zum übernächsten Bahnhof erteilen, jedoch nicht weiter<br />
als bis zum ersten Bahnhof, der einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
ist.<br />
2. - Wo Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist oder<br />
- wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist und ein gültiges Hauptsignal<br />
oder Sperrsignal am Gegengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle<br />
oder in Höhe des Einfahrsignals vorhanden ist,<br />
dürfen Siedarf er den Auftrag bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle erteilen.<br />
b) Bei anzeigegeführten Zügen dürfen Siedarf er den Auftrag bis <strong>zur</strong> nächsten<br />
Zugmeldestelle erteilen.<br />
c) Die Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal, an einem<br />
LZB-Halt oder an einem ETCS-Halt müssen Siemuss er durch Befehl zulassen.<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können abweichende Regeln<br />
gegeben sein.<br />
Beispiel für Befehl 4:<br />
(4) Wenn das Hauptsignal oder Sperrsignal am Gegengleis in Höhe des Blocksignals<br />
einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsignals gestört ist, gilt Folgendesdürfen<br />
Sie:<br />
1. Der Fahrdienstleiter darf den Auftrag zum Befahren des Gegengleises ausschließlich<br />
durch Befehl 4 erteilen.<br />
2. Sie müssenAbweichend von Modul 408.0611 muss er dem Triebfahrzeugführer<br />
durch Befehl 7 vorschreiben, in Höhe des Blocksignals der Abzweigstelle oder<br />
in Höhe des Einfahrsignals zu halten.<br />
3. Für die Vorbeifahrt am gestörten Signal müssen Siemuss der zuständige Fahrdienstleiter<br />
Befehl 2 erteilen.<br />
(5) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den LZB-Gegengleisfahrauftrag nicht durch Führerraumanzeige<br />
übermitteln könnenkann, müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer<br />
Befehl 4 und Befehl 11 12 erteilen. Im Befehl 11 12 müssen Siemuss er vermerken:<br />
„LZB-Gegengleisfahrauftrag gestört“.<br />
11 Weiterfahrt, Einfahrt, Halten<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) a) IstWenn für die Weiterfahrt auf einer Abzweigstelle oder Einfahrt in einen<br />
Bahnhof am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />
ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer eines signalgeführten<br />
Zuges durch Befehl 6 beauftragen,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
1. auf Abzweigstellen ohne Halt weiterzufahren,<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
Züge fahren 408.0463<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 7 von 11<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
Beispiele:<br />
2. in den nächsten Bahnhof ohne Halt einzufahren,<br />
Beispiel:<br />
3. auf dem nächsten Bahnhof ohne Halt ein- und auszufahren, sofern dieser<br />
Bahnhof Ihnen dem Fahrdienstleiter zugeteilt ist,<br />
Beispiel:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Hinweis: In diesem Beispiel folgt Befehl 7.<br />
4. - soweit der Zug in den nächsten Bahnhof ohne Halt ein- und ausfahren soll<br />
- auf dem übernächsten Bahnhof ohne Halt einzufahren.<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
408.0463 Züge fahren<br />
Seite 8 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
Beispiel:<br />
Befehl 7<br />
b) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Befehl 6 dem Triebfahrzeugführer einen<br />
Befehl 6 erst übermitteln, wenn auf den im Befehl genannten Zugmeldestellen<br />
die Bedingungen für das Zulassen der Zugfahrt erfüllt sind. Sind Wenn<br />
die Zugmeldestellen anderen Fahrdienstleitern zugeteilt sind, müssen diese der<br />
Weiter- oder Einfahrt ohne Halt zugestimmt haben; für hierzu erforderliche Meldungen<br />
gelten die Regeln in Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 sinngemäß.<br />
c) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Befehl 6 nicht ausstellen, wenn es für<br />
bestimmte Zugmeldestellen in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
verboten ist.<br />
(2) a) Ist Wenn für die Weiterfahrt auf einer Abzweigstelle oder Einfahrt in einen<br />
Bahnhof am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />
ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />
7 vorschreiben,<br />
1. vor dem Signal Ne 1 in Höhe deines Blocksignals einer Abzweigstelle ,<br />
2. in Höhe bzw. deines Einfahrsignals eines Bahnhofs<br />
zu halten. Wo ein Signal Ne 1 nicht aufgestellt ist, muss der Fahrdienstleiter<br />
dem Triebfahrzeugführer durch Befehl 7 vorschreiben, in Höhe des Blocksignals<br />
einer Abzweigstelle bzw. in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs zu<br />
halten. ,Befehl 7 ist nicht erforderlich, wenn dsofern Sie er Fahrdienstleiternicht<br />
bei einem signalgeführten Züugen nach Absatz 1 durch Befehl 6 auf den Halt<br />
verzichtet haben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
Züge fahren 408.0463<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 9 von 11<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
Beispiele für Befehle 7:<br />
b) Für den Halt vor anderen Stellen im befahrenen Gleis (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch)<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
Befehl 121 erteilen.<br />
c) Wurde Wenn dem Triebfahrzeugführer mit Befehl 7 ein Halt auf dem Gegengleis<br />
ein Halt vorgeschrieben wurde, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter für<br />
die Weiterfahrt auf der freien Strecke oder für die Einfahrt in einen Bahnhof Befehl<br />
1 erteilen. Befehl 1 ist nicht erforderlich, wenn der Fahrdienstleiter dem<br />
Triebfahrzeugführer <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem gestörten Hauptsignal Befehl 2<br />
nach Abschnitt 10 Absatz 4 Nr. 3 erteilt.<br />
Beispiele für Befehle 1:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(3) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf nur dann Weisungen mit Befehl 6 und 7 für<br />
mehrere Zugmeldestellen geben, wenn diese Stellen unmittelbar aufeinander folgen<br />
und vom der Triebfahrzeugführer sie in der im Befehlsvordruck vorgesehenen<br />
Reihenfolge angetriofftantrifften werden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Befehl 121<br />
Befehl 1<br />
Reihenfolge<br />
der<br />
Weisungen<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
408.0463 Züge fahren<br />
Seite 10 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
12 Muster für Befehle<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch sind Muster für Befehle für das<br />
Fahren auf dem Gegengleis und ggf. Weisungen hierzu gegeben.<br />
13 Bahnübergänge<br />
Für das Befahren von Bahnübergängen können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra Regeln gegeben sein.<br />
14 Merkhinweis, Sperre<br />
(1) Wenn Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />
a) Wenn die Erlaubnis bei der Stelle vorhanden ist, die den Zug auf das Gegengleis<br />
ablässt, brauchen Siemuss der Fahrdienstleiter keinen Merkhinweis und<br />
keine Sperre anzubringen.<br />
b) Wenn die Erlaubnis nicht bei der Stelle vorhanden ist, die den Zug auf das Gegengleis<br />
ablässt, oder wenn eine Erlaubnis nicht vorhanden ist, müssen Sie<br />
alsmuss der Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle, bei der die Erlaubnis angezeigt<br />
wird, oder, wenn eine Erlaubnis nicht vorhanden ist, als der Fahrdienstleiter,<br />
der die Zugfahrt nicht zulässt, Merkhinweis „ “ bzw. „LF“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 12 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben,<br />
bis der Zug angekommen ist.<br />
(2) Solange Fahren auf dem Gegengleis - außer bei Gleiswechselbetrieb - eingeführt<br />
ist, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />
- der Fahrten in das Regelgleis zulässt, Merkhinweis „ “ bzw. „LF“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 12 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben,<br />
- der Fahrten in das Gegengleis zulässt, Merkhinweis „ “ bzw. „LF“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 13 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 15 anbringen bzw. eingeben.<br />
15 Aufheben<br />
Wenn Sie der Fahrdienstleiter Fahren auf dem Gegengleis eingeführt habenhat, dürfen<br />
Siedarf er es wieder aufheben, wenn der Anlass weggefallen ist. Sie müssenEr muss<br />
beteiligte Stellen verständigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
Züge fahren 408.0463<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 11 von 11<br />
und Bediener von Stellwerken -<br />
16 Nachweis<br />
Einführen und Aufheben des Fahrens auf dem Gegengleis, die Verständigung der Beteiligten<br />
und Meldungen nach Abschnitt 6 Absatz 3 oder Abschnitt 11 Absatz 1 b müssen<br />
Sie muss der Fahrdienstleiter nachweisen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt folgendes<br />
Muster:<br />
10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />
Regelgleis nach Regelgleis von Tag<br />
Gegengleis von Gegengleis nach 15.12.<br />
Adorf<br />
Cestadt<br />
Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldunmeldung<br />
Abfahrt Annahme Ankunft Rück-<br />
Abfahrt Annahme Zugnummer<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
selbsttätiger Streckenblock<br />
10 13 10 12 10 05 4727<br />
10.31 Gl von FCS bis FBH frei 10 32 10 31 10 25 4729<br />
erster Z 4730,10.55 Bet ben<br />
ab 10.55<br />
4730 11 01 10 56 10 55<br />
11.10 Gl von FCS bis FBH frei 11 10 11 09 11 03 11 02 4731<br />
4732 11 19 11 13 11 12<br />
11 58 11 58 11 51 11 50 4733<br />
erster Zug 4734<br />
12.00 Bet ben 12 17 12 17<br />
ab 12.00<br />
12 10 4735<br />
nichtselbsttätiger Streckenblock<br />
10 13 10 12 10 05 4727<br />
10 32 10 31 10 25 4729<br />
erster Zug 4730,10.55 Bet ben<br />
ab 10.55<br />
4730 11 01 10 56 10 55<br />
11 10 11 09 11 10 11 03 11 02 4731<br />
4732 11 19 11 13 11 12<br />
11 58 11 58 11 59 11 51 11 50 4733<br />
erster Zug 4734<br />
12.00 Bet ben 12 17 12 17<br />
ab 12.00<br />
12 10 4735<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0464<br />
Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Triebfahrzeugführer - Seite 1 von 1<br />
1 Auftrag <strong>zur</strong> Fahrt auf dem Gegengleis<br />
(1) Bei signalgeführten Zügen kann Ihnen der Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren,<br />
erteilt werden durch<br />
- Signal Zs 6,<br />
- Signal Zs 8,<br />
- Befehl 4 oder<br />
- Befehl 5 bei Sperrfahrten und Schiebetriebfahrzeugen.<br />
Beim Bedienen von Anschlussstellen darf Ihnen der Auftrag zum Fahren auf dem<br />
Gegengleis im Fahrplan des Zuges erteilt werden.<br />
Auf Abzweigstellen, deren Blocksignale nicht mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind,<br />
verständigt Sie der Fahrplan über die Fahrt in das Gegengleis oder die Weiterfahrt *<br />
im Gegengleis, soweit der Fahrdienstleiter die Fahrt durch Fahrtstellung eines *<br />
Hauptsignals zulässt.<br />
*<br />
(2) Bei anzeigegeführten Zügen dürfen Sie das Regelgleis oder das Gegengleis<br />
befahren, wenn Ihnen Auftrag „LZB-Fahrt“ oder ein Fahrauftrag in ETCS-<br />
Betriebsart FS erteilt wird. Der Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren, kann Ihnen<br />
außerdem durch LZB-Gegengleisfahrauftrag oder Befehl 4 erteilt werden.<br />
2 Nicht gültige Signale<br />
Links neben dem Gegengleis können sich ortsfeste Signale befinden, die beim Fahren<br />
auf dem Gegengleis nicht gelten. Nicht gültige ortsfeste Signale sind in den Örtlichen<br />
Richtlinien genannt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Wird 408.2463<br />
* signalgeführte<br />
Züge<br />
*<br />
anzeigeführte<br />
Züge<br />
*<br />
*<br />
*<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 10.07.2012
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren und Rangieren 408.04710902<br />
Gleise sperren Seite 1 von 6<br />
1 Gleise der freien Strecke sperren - außer Gleise auf Abzweigstellen -<br />
(1) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss ein Gleis der freien Strecke bei folgenden<br />
Anlässen sperren:, wenn<br />
a) Das Gleis ist unbefahrbar geworden. ist,<br />
b) Es soll aufgrund einer schriftlichen Anweisung oder als Folge von Unfällen<br />
oder Betriebsstörungen gearbeitet werden. wird,<br />
c) eEin Zug ist liegengeblieben ist, der nicht aus eigener Kraft weiterfahren kann,<br />
oder weil einen Zugteil muss <strong>zur</strong>ückgelassen wirdwerden.,<br />
d) Es sollen Fahrten eingelassen werden, die<br />
1. Anschlussstellen auf Strecken ohne Streckenblock oder mit nichtselbsttätigem<br />
Streckenblock bedienen,<br />
2. Rückwärtsbewegungen durchführen,<br />
3. Kleinwagenfahrten sind.,<br />
e) Es sollen mehrere Fahrten in einen Zugfolgeabschnitt eingelassen werden.,<br />
f) Es sollen Lü-Sendungen „Dora“ im Nachbargleis durchgeführt werden.,<br />
g) Personen sollen auf Antrag oder Anweisung Personen durch Sperren des<br />
Gleises gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren<br />
gesichert werden. sollen,<br />
h) bei EZMG-Stellwerken die Wechselrichter ausgefallen sind oder ausgeschaltet<br />
werden sollen,<br />
ih) Fahrzeuge sollen in das Gleis eingesetzt werden sollen.,<br />
Im Betriebsstellenbuch können weitere Anlässe genannt sein.<br />
(2) Anordnungen <strong>zur</strong> Durchführung des Bahnbetriebs können in den Örtlichen RichtlinienZusätzenim<br />
Betriebsstellenbuch, in einer Betra, Fahrplananordnung oder<br />
Beförderungsanordnung gegeben sein.<br />
(3) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf ein Gleis in der Regel ein Gleis von Zugmeldestelle<br />
zu Zugmeldestelle oder von Zugmeldestelle bis zum Ende einer Stichstrecke<br />
sperren. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer<br />
Betra kann das Sperren des Gleises von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle zugelassen<br />
sein.<br />
(4) Zuständig für das Sperren eines Gleises ist der Fahrdienstleiter der in den Örtlichen<br />
Richtlinien im Betriebsstellenbuch angegebenen Zugmeldestelle. In einer<br />
Betra kann der Fahrdienstleiter der anderen Zugmeldestelle als zuständig erklärt<br />
werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(5) a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf ein Gleis in der Regel nur sperren, wenn<br />
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
1. dDer Zug, der zuletzt in das zu sperrende Gleis eingelassen wurde, hat<br />
dieses verlassen hat und bei diesem Zug ist auf Strecken ohne Streckenblock<br />
oder mit nichtselbsttätigem Streckenblock die Räumungsprüfung bestätigt<br />
worden. ist, und<br />
Anlässe<br />
Anordnungen<br />
Umfang<br />
Zuständiger<br />
Fahrdienstleiter<br />
Voraussetzungen<br />
Grundsatz<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
gültig<br />
26.03.2013<br />
ab 10.06.2012
408.04710902 Züge fahren und Rangieren<br />
Seite 2 von 6<br />
Gleise sperren<br />
Ausnahme<br />
Meldung<br />
3. Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass nach dem Bedienen einer<br />
Anschlussstelle der Anschlussschlüssel auf der zuständigen Zugmeldestelle<br />
wieder eingeschlossen ist, der Zugführerschlüssel am Schlüsselbrett<br />
der zuständigen Zugmeldestelle hängt, vom Nachbarbahnhof gemeldet<br />
wurde, dass sich der Schlüssel dort befindet oder vom Zugführer Trieb-<br />
Selbststellbetrieb<br />
Schneeräumfahrten<br />
Aufheben<br />
Bedingungen<br />
2. Sie alsDer Fahrdienstleiter der zuständigen Zugmeldestelle hat die Sperrung<br />
mit der anderen Zugmeldestelle vereinbart haben, wenn diese nicht<br />
Ihnen ihm selbst zugeteilt ist; dies gilt auch für die einer Abzweigstelle benachbarten<br />
Zugmeldestellen, wenn von ihnen Züge in Richtung auf das zu<br />
sperrende Gleis abgelassen werden können.<br />
b) Wenn ein Gleis nicht durchgehend befahren werden kann, dürfen Siedarf der<br />
Fahrdienstleiter es sperren, ohne dass die Voraussetzungen nach a) erfüllt<br />
sind.<br />
c) Wenn Sie der Fahrdienstleiter ein Streckengleis sperrten, darf Selbststellbetrieb<br />
nicht eingeschaltet und dürfen Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der<br />
Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen<br />
bzw. eingeben.<br />
(6) Als Der Fahrdienstleiter der zuständigen Zugmeldestelle müssen Siemuss das<br />
Gleis mit folgenden Worten sperren:<br />
„Gleis von ... nach ... gesperrt“.<br />
Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
(7) Bei Schneeräumfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in der Regel auch<br />
die benachbarten Gleise sperren. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />
können Ausnahmen zugelassen sein. In den gesperrten benachbarten<br />
Gleisen dürfen sich keine Fahrzeuge oder Baumaschinen befinden. Die Fachkraft<br />
darf Ausnahmen zulassen.<br />
(8) a) Als Der Fahrdienstleiter, der die Sperrung ausgesprochen hat, dürfen Sie darf<br />
diese aufheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:Sie<br />
1. Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben oder Ihnen es muss ihm gemeldet<br />
worden istsein, dass alle Anlässe für die Gleissperrung weggefallen<br />
sind und Sie er muss dies im Zugmeldebuch eingetragen haben,.<br />
2. Der Fahrdienstleiter muss außerdem im Zugmeldebuch eingetragen haben<br />
- die Beendigung aller in das gesperrte Gleis abgelassenen oder auf freier<br />
Strecke begonnenen Sperrfahrten und die Ankunft aller etwa liegengebliebener<br />
Züge oder Zugteile,<br />
- bei einer Gleissperrung nach Absatz 5 b - die Ankunft aller Züge, die vor<br />
der Gleissperrung in den gesperrten Streckenabschnitt eingelassen worden<br />
sind,<br />
- wenn Arbeiten wegen der Anlässe nach Absatz 1 a oder 1 b ausgeführt<br />
worden sind - die Meldung der Fachkraft über die Befahrbarkeit des Gleises<br />
(einschließlich Regellichtraum),<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- wenn die Sperrung eines Baugleises aufgehoben werden soll - die Meldung<br />
der nach Betra zuständigen Fachkraft über Freisein und Befahrbarkeit<br />
des Baugleises (einschließlich Regellichtraum).,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> gültig ab vom 10.06.2012 26.03.2013
Züge fahren und Rangieren 408.04710902<br />
Gleise sperren Seite 3 von 6<br />
fahrzeugführer gemeldet wurde, dass der Schlüssel in seinem Gewahrsam<br />
ist.,<br />
4. -bBei einer Gleissperrung für eine Lü-Sendung - muss der Fahrdienstleiter<br />
festgestellt haben, dass der Zug auf der Zugmeldestelle oder auf der in den<br />
Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch nach Absatz 3 genannten Zugfolgestelle<br />
angekommen ist, die das gesperrte Gleis begrenzt.,<br />
5. festgestellt haben, dass bei EZMG-Stellwerken die Wechselrichter wieder<br />
eingeschaltet sind.<br />
In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können weitere Bedingungen<br />
genannt sein.<br />
b) Heben SieDer Fahrdienstleiter muss die Gleissperrung auf mit folgenden Worten<br />
aufheben:<br />
„Sperrung des Gleises von ... nach ... aufgehoben“.<br />
Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
(9) Während der Gleissperrung müssen Siemuss der Bediener auf den Zugmeldestellen<br />
Merkhinweis „“ nach Modul 408.0402 Nr. 7 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
(10) Die Meldungen über die Gleissperrung und ihre Aufhebung müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter an beteiligte Betriebsstellen sowie an Bahnübergangsposten<br />
richten, die über Zugfahrten benachrichtigt werden müssen. Sie müssenEr muss<br />
den Beteiligten den Anlass für die Gleissperrung mitteilen.<br />
(11) Sperrung, Anlässe der Sperrung, Aufheben der Sperrung und Benachrichtigung<br />
der Beteiligten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen. Für Einträge<br />
im Zugmeldebuch gilt Muster im Modul 408.0481 Abschnitt 15.<br />
2 Gleise in einem Bahnhof oder auf einer Abzweigstelle sperren<br />
(1) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Gleise in einem Bahnhof oder auf einer<br />
Abzweigstelle - auch Abschnitte von Gleisen oder Weichen -– bei folgenden Anlässen<br />
sperren:, wenn<br />
a) sie Ein Gleis ist unbefahrbar geworden. sind,<br />
b) Es soll auf Grund einer schriftlichen Anweisung oder als Folge von Unfällen<br />
oder Betriebsstörungen gearbeitet werden.wird,<br />
c) Im Nachbargleis soll eine Lü-Sendungen „Dora“ im Nachbargleis durchgeführt<br />
werden.,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
d) Personen sollen auf Antrag oder Anweisung Personen durch Sperren des<br />
Gleises gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren<br />
gesichert werden sollen. oder<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
e) Fahrzeuge - ausgenommen Kleinwagen -– sollen in ein Gleis mit Gleisfreimeldeanlage<br />
mit Achszählern eingesetzt werden sollen.<br />
Legen Sie dabeiBeim Sperren muss der Fahrdienstleiter jeweils die Grenzen für<br />
die Sperrung festlegen (z. B. Grenzzeichen von Weichen, Signale, markante<br />
Punkte).<br />
Meldung<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Beteiligte<br />
benachrichtigen<br />
Nachweis<br />
Anlässe<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
26.03.2013
408.04710902 Züge fahren und Rangieren<br />
Seite 4 von 6<br />
Gleise sperren<br />
Für das Sperren von Nebengleisen kann in den Örtlichen Richtlinien ein anderer<br />
Mitarbeiter bestimmt sein.<br />
Maßnahmen<br />
Abriegeln<br />
Örtliche<br />
Richtlinien<br />
Betriebsstellenbuch<br />
Selbststellbetrieb<br />
Ausfahrgleis<br />
Einfahrgleis<br />
Befahren<br />
Aufheben<br />
(2) a) 1. Als Der Mitarbeiter, der das Gleis sperrt, müssen Siemuss für das Abriegeln<br />
des gesperrten Gleises oder der Weiche sorgen. Ein gesperrtes Gleis<br />
oder eine gesperrte Weiche ist abgeriegelt, wenn<br />
- Zugangsweichen in abweisender, Gleissperren in aufgelegter Stellung<br />
sind oder bei EZMG-Stellwerken auf beiden Bahnhofsköpfen ein anderer<br />
Fahrweg eingestellt ist oder<br />
- Hauptsignale ohne Signal Zs 103, Sperrsignale in Haltstellung sind oder<br />
Signale Ra 11a (DV 301), die die Fahrt in das gesperrte Gleis verbieten,<br />
vorhanden sind.<br />
In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können ergänzende<br />
Maßnahmen zum Abriegeln vorgeschrieben sein.<br />
2. Wo Sie die Maßnahmen nach Nr. 1 nicht durchführen durchgeführt werden<br />
können, müssen Sie Wärterhaltscheiben aufgestellt werden.<br />
3. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann<br />
das Abriegeln durch Verschließen der Zugangsweichen oder der Gleissperren<br />
angeordnet sein.<br />
b) Bei Einfahrgleisen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen<br />
Richtlinien im Betriebsstellenbuch zu Modul 408.0231 Abschnitt 3 Absatz 8<br />
genannten Maßnahmen sofort treffen.<br />
c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Sperre müssen Sieist nach Modul 408.0403 Nr. 7 anzubringen.<br />
d) Ist bei Sperrung eines Ausfahrgleises ein Gleisabschnitt nach Modul 408.0851<br />
4841 Abschnitt 2 Absatz 6 betroffen, dürfen während der Gleissperrung keine<br />
Zugfahrten auf dem Gegengleis durchgeführt werden.<br />
e) Bei Sperrung eines Gleises im Durchrutschweg hinter dem zwischen Einfahrsignal<br />
und Signal Ra 10 bzw. der Einfahrweiche oder zwischen Blocksignal<br />
und der ersten Weiche einer Abzweigstelle müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
außerdem die Maßnahmen wie beim Rangieren über die Rangierhalttafel<br />
oder die Einfahrweiche nach Modul 408.0851 4841 Abschnitt 3 treffen.<br />
(3) Das Bewegen von Fahrzeugen im gesperrten Gleis eines Bahnhofs ist Rangieren.<br />
(4) Als Der Fahrdienstleiter oder der in den Örtlichen Richtlinien nach Absatz 1 benannter<br />
Mitarbeiter, der die Gleissperrung ausgesprochen hat, dürfen Siedarf die<br />
Sperrung eines Gleises aufheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:Sie<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
a) Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben oder es muss ihm Ihnen gemeldet<br />
worden seinist, dass alle Anlässe für die Gleissperrung weggefallen sind<br />
und Sie er muss dies im Zugmeldebuch oder Fernsprechbuch eingetragen<br />
haben.,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) - wWenn Arbeiten wegen der Anlässe nach Absatz 1 a oder 1 b ausgeführt<br />
worden sind -– muss der Fahrdienstleiter die Meldung der Fachkraft über die<br />
Befahrbarkeit des Gleises (einschließlich Regellichtraum) im Zugmeldebuch<br />
oder Fernsprechbuch eingetragen haben.,<br />
<strong>Entwurf</strong> gültig ab vom 10.06.2012 26.03.2013
Züge fahren und Rangieren 408.04710902<br />
Gleise sperren Seite 5 von 6<br />
c) - wenn ein gesperrtes Gleis mit Gleisfreimeldeanlage mit Achszählern befahren<br />
worden ist oder in das Gleis Fahrzeuge eingesetzt worden sind - muss der<br />
Fahrdienstleiter durch eine Abschnittsprüfung festgestellt haben, dass das<br />
Gleis frei ist und dies im Zugmeldebuch oder Fernsprechbuch eingetragen<br />
haben, und<br />
d) - wenn die Sperrung eines Baugleises aufgehoben werden soll - muss der<br />
Fahrdienstleiter die Meldung der nach Betra zuständigen Fachkraft über Freisein<br />
und Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) im<br />
Zugmeldebuch oder Fernsprechbuch eingetragen haben.<br />
(5) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „“ nach Modul 408.0402 Nr.<br />
8 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 12 anbringen bzw. eingeben.<br />
(6) Sperrung, Anlass für die Sperrung und Aufheben der Sperrung müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter Beteiligten mitteilen.<br />
(7) Sperren SieDer Fahrdienstleiter sperrt das Gleis in einem Bahnhof oder auf einer<br />
Abzweigstelle mit den Worten: „Gleis (Nr. oder Bezeichnung) von … bis … gesperrt“.<br />
(8) Sperrung, Anlässe der Sperrung, Aufheben der Sperrung und Benachrichtigung<br />
der Beteiligten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />
(9) Bei Schneeräumfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in der Regel auch<br />
die benachbarten Gleise sperren. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />
können Ausnahmen zugelassen sein. In den gesperrten benachbarten<br />
Gleisen dürfen sich keine Fahrzeuge oder Baumaschinen befinden. Die Fachkraft<br />
darf Ausnahmen zulassen.<br />
3 Baugleis<br />
(1) Wenn es in einer Betra angeordnet ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter, nachdem<br />
die in der Betra genannte Person zugestimmt hat, ein gesperrtes Gleis oder<br />
einzelne Abschnitte davon mit folgenden Worten zum Baugleis erklären:<br />
„Gleis (Bezeichnung) ist Baugleis“ oder<br />
„Gleis von (Betriebsstelle oder km) bis (Betriebsstelle oder km) ist<br />
Baugleis“.<br />
Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />
(3) Wenn ein Gleis zum Baugleis erklärt worden ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
den nach Abschnitt 1 Absatz 9 bzw. nach Abschnitt 2 Absatz 5 angebrachten<br />
Merkhinweis gegen den Merkhinweis „Baugleis“ austauschen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(4) Das Erklären eines Gleises zum Baugleis müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
Beteiligten mitteilen.<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Wortlaut<br />
Nachweis<br />
Erklären<br />
Befahren<br />
Merkhinweis<br />
Benachrichtigen<br />
Schneeräumfahrten<br />
Benachrichtigen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
26.03.2013
408.04710902 Züge fahren und Rangieren<br />
Seite 6 von 6<br />
Gleise sperren<br />
Nachweis<br />
(5) Das Erklären eines Gleises zum Baugleis und Benachrichtigung der Beteiligten<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen. Für Einträge im Zugmeldebuch<br />
gilt Muster im Modul 408.0481 Abschnitt 15.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> gültig ab vom 10.06.2012 26.03.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0474<br />
Oberleitung ausgeschaltet oder gestört Seite 1 von 1<br />
1 Grundsatz<br />
Gleise, deren Oberleitung ausgeschaltet oder - ohne den Regellichtraum für Gleise<br />
ohne Oberleitung einzuschränken - gestört ist, brauchen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
nicht zu sperren. Die Gleise dürfen aber nicht von Triebfahrzeugen mit gehobenem<br />
Stromabnehmer befahren werden.<br />
2 Maßnahmen<br />
(1) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 7 anbringen bzw. eingeben.<br />
(2) Bei Gleisen der freien Strecke – außer Gleise auf Abzweigstellen - müssen Sie<br />
als muss der Fahrdienstleiter<br />
a) Beteiligte benachrichtigen und<br />
b) Merkhinweis „ “ oder „F“ nach Modul 408.0402 Nr. 9 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
(3) a) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss bei Gleisen in einem Bahnhof oder<br />
auf einer Abzweigstelle in der Regel<br />
1. Beteiligte benachrichtigen und<br />
2. Merkhinweis „ “ oder „F“ nach Modul 408.0402 Nr. 10 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben.<br />
b) Für Nebengleise kann in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch ein<br />
anderer Mitarbeiter bestimmt sein, der die erforderlichen Maßnahmen treffen<br />
muss.<br />
Als Der Mitarbeiter, der in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch für<br />
Nebengleise bestimmt ist, müssen Siemuss<br />
1. Beteiligte benachrichtigen und<br />
2. Merkhinweis „ “ oder „F“ nach Modul 408.0402 Nr. 10 und Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben.<br />
3 Nachweis<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Nichtbefahrbarkeit und Wiederbefahrbarkeit der Gleise durch Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />
Stromabnehmer und die Benachrichtigung der Beteiligten müssen Sie<br />
nachweisensind nachzuweisen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Selbststellbetrieb<br />
Gleise der<br />
freien Strecke<br />
- außer Gleise<br />
auf Abzweig<br />
stellen -<br />
Gleise in<br />
einem<br />
Bahnhof oder<br />
auf einer<br />
Abzweigstelle<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 15.10.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0475<br />
Arbeiten an technischen Einrichtungen Seite 1 von 2<br />
1 Zugeinwirkungen<br />
Bei Arbeiten an Zugeinwirkungen, die auf eine Fahrstraßenfestlegung wirken, müssen<br />
Siemuss der Bediener Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 5 anbringen.<br />
2 Signale<br />
Wenn an Hauptsignalen, Vorsignalen, Sperrsignalen, Signalen für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />
Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten sowie Deckungssignalen gearbeitet wird,<br />
müssen Siemuss der Bediener Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 14 anbringen bzw.<br />
eingeben.<br />
3 Weichen, Gleissperren, Riegel oder Sperrsignale durch Sperre sichern<br />
Wenn ein Bediener eines Stellwerkes verhüten muss, dass Weichen, Gleissperren,<br />
Riegel oder Sperrsignale versehentlich umgestellt werden oder wenn an diesen Einrichtungen<br />
gearbeitet wird, muss er Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen<br />
bzw. eingeben.<br />
34 LZB-Streckeneinrichtung<br />
Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der LZB-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />
anordnen, dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />
Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 mit<br />
dem Wortlaut „Schalten Sie LZB von ... bis ... ab, Zug fährt signalgeführt“ erteilen.<br />
Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf das Hauptsignal für diese Züge erst auf Fahrt stellen,<br />
wenn der Triebfahrzeugführer bestätigt hat, dass die LZB abgeschaltet ist. Bei einer<br />
seitlichen Einfahrt müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Befehl 11 vor der<br />
Einfahrt in die LZB-Strecke übermitteln.<br />
Für Züge, die bereits LZB-geführt fahren, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter den Befehl<br />
11 erst übermitteln, wenn die Bedingungen nach Modul 408.0651 Abschnitt 4 b<br />
und c erfüllt sind.<br />
45 ETCS-Streckeneinrichtung<br />
Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der ETCS-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />
auf Strecken, die mit Hauptsignalen ausgerüstet sind, anordnen, dass alle<br />
Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Als Der Fahrdienstleiter<br />
- müssen Siemuss ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 oder einen Befehl <strong>zur</strong>ücknehmen,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- müssen Siemuss in den betroffenen Abschnitten ETCS-Sperrungen einrichten,<br />
- dürfen Siedarf das Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn in den betroffenen Abschnitten<br />
ETCS-Sperrungen eingerichtet sind,<br />
- müssen Siemuss Zügen mit ETCS-Halt Befehl 11 erteilen mit dem Wortlaut „Fahren<br />
Sie signalgeführt weiter“.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 02.01.2014
408.0475 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Arbeiten an technischen Einrichtungen<br />
56 Abschnittsprüfung<br />
Hat die Fachkraft Abschnittsprüfung vorgeschrieben, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
Merkhinweis „AP“ nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />
und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen bzw. eingeben.<br />
67 Ankündigen<br />
Wurde das Ankündigen der Bahnhofsblockbedienung von der Fachkraft für erforderlich<br />
erklärt, müssen Siemuss der Bediener nach Modul 408.0621 Abschnitt 1 Absatz<br />
1 verfahren.<br />
78 Zustimmung<br />
(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter bzw. der Bediener des Stellwerkes darf dem Beginn<br />
von Arbeiten erst zustimmen, wenn Sie er - soweit es nach den Angaben der<br />
Fachkraft in Betracht kommt -<br />
a) bei nichtselbsttätigem Streckenblock Rückmelden eingeführt habenhat,<br />
b) bei selbsttätigem Streckenblock festgestellt habenhat, dass die Bedingungen<br />
nach Modul 408.0244 Abschnitt 5 Absatz 3 erfüllt sind und Räumungsprüfung<br />
auf Zeit eingeführt ist,<br />
c) Ankündigen eingeführt habenhat,<br />
d) die Abgabe der Meldungen über die Sicherung des Fahrwegs veranlasst habenhat,<br />
e) Maßnahmen <strong>zur</strong> Abschnittsprüfung getroffen habenhat,<br />
f) bei Arbeiten an der LZB oder an ETCS festgestellt habenhat, dass sich kein<br />
Zug in dem von der Fachkraft benannten Bereich befindet und eine Zugfahrt in<br />
diesen Bereich hinein nicht zugelassen ist,<br />
g) für das Anbringen der vorgeschriebenen Merkhinweise und Sperren gesorgt<br />
habenhat.<br />
(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf dem Eingeben von vorübergehenden Langsamfahrstellen<br />
in die LZB oder in ETCS nur zustimmen oder Langsamfahrstellen<br />
in die LZB oder in ETCS eingeben, wenn<br />
- sich im betroffenen Bereich kein Zug befindet und keine Zugfahrt in diesen<br />
Bereich zugelassen ist,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- Züge, die sich im betroffenen Bereich befinden, halten oder<br />
- Züge, die sich im betroffenen Bereich befinden, mit Befehl nach Modul<br />
408.0492 Abschnitt 4 beauftragt sind, höchstens mit der einzugebenden Geschwindigkeit<br />
zu fahren.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet und<br />
Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 02.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0476<br />
Arbeiten an LZB- oder ETCS-Streckeneinrichtungen - Regeln für Triebfahrzeugführer<br />
Seite 1 von 1<br />
-<br />
1 LZB-Streckeneinrichtung<br />
Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der LZB-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />
anordnen, dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />
Als Triebfahrzeugführer werden Sie davon durch Befehl 11 mit dem Wortlaut<br />
„Schalten Sie LZB von ... bis ... ab, Zug fährt signalgeführt“ verständigt.<br />
Sie müssen dem Fahrdienstleiter bestätigen, dass Sie die LZB abgeschaltet haben.<br />
Auf der Zugmeldestelle, bis zu der die LZB abzuschalten ist, müssen Sie zum Wiedereinschalten<br />
der LZB anhalten.<br />
2 ETCS-Streckeneinrichtung<br />
Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der ETCS-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />
anordnen, dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fah-<br />
*<br />
*<br />
ren. Als Triebfahrzeugführer erhalten Sie Befehl 11 mit dem Wortlaut „Fahren Sie signalgeführt<br />
weiter“. Wenn Sie den Befehl erhalten haben, müssen Sie Level „NTC PZB“ *<br />
*<br />
wählen. Der Befehl, signalgeführt weiterzufahren, wird ungültig, wenn bei der Weiterfahrt<br />
ein Levelwechsel nach ETCS Level 1 oder 2 stattfindet oder wenn Ihr Zug in die *<br />
*<br />
LZB-Führung aufgenommen wird.<br />
*<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Wird Modul 408.2475<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 19.10.2012
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0481<br />
Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 1 von 7<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
1 Ausdehnung der Sperrfahrten<br />
(1) Sperrfahrten dürfen<br />
a) von einer Zugmeldestelle bis <strong>zur</strong> nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger<br />
Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren,<br />
b) einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren und dabei<br />
- auf einer Zugmeldestelle beginnen und auf demselben Gleis <strong>zur</strong><br />
Zugmeldestelle <strong>zur</strong>ückkehren oder auf der freien Strecke enden, oder<br />
- auf der freien Strecke beginnen und auf der freien Strecke oder auf einer<br />
Zugmeldestelle enden.<br />
Für Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, kann in einer<br />
Betra etwas anderes bestimmt sein.<br />
Auf zweigleisigen Strecken mit automatischem Streckenblock ohne Erlaubniswechsel<br />
müssen Sperrfahrten, die auf dem Regelgleis beginnen, bis <strong>zur</strong> nächsten<br />
Zugmeldestelle durchfahren. Von der freien Strecke dürfen sie nur dann <strong>zur</strong>ückkehren,<br />
wenn das Gleis nicht bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle befahrbar ist.<br />
Auf Strecken mit automatischem Streckenblock mit Erlaubniswechsel dürfen<br />
Sperrfahrten, die von der freien Strecke <strong>zur</strong>ückkehren oder auf freier Strecke enden,<br />
nur in entgegengesetzter Fahrtrichtung <strong>zur</strong> Erlaubnis abgelassen werden,<br />
außer, wenn sich die Erlaubnis nicht wechseln lässt. Bei Sperrfahrten, die auf der<br />
freien Strecke beginnen, muss die Erlaubnis der Fahrtrichtung entsprechen.<br />
(2) In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.<br />
(3) Für Sperrfahrten, die im Bereich vonauf Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen<br />
bedienen, können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
(4) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />
2 Verbot<br />
In einem Gleis, das <strong>zur</strong> Sicherung von Personen gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen<br />
ausgehenden Gefahren gesperrt ist, dürfen keine Sperrfahrten Fahrten<br />
eingelassen durchgeführt werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
3 Sperrfahrten trennen, Fahrzeuge abstellen<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann zugelassen<br />
sein, dass auf der freien Strecke Sperrfahrten getrennt oder einzelne Fahrzeuge<br />
abgestellt werden dürfen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Grundsatz<br />
Mehrere<br />
Sperrfahrten<br />
Abzweigstellen,<br />
Anschlussstellen<br />
Baugleis<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
408.0481 Züge fahren<br />
Seite 2 von 7 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
4 Zugnummer<br />
Strecken ohne<br />
Streckenblock<br />
Bei unvorhergesehenen Fahrten müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der ablassenden<br />
Zugmeldestelle die Zugnummer bei der Betriebszentrale erfragen. Unvorhergesehene<br />
Sperrfahrten fahren nach dem Ersatzfahrplan.<br />
5 Zustimmung<br />
(1) Sperrfahrten dürfen nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters zugelassen werden,<br />
der das Gleis gesperrt hat.<br />
(2) Soll eine Sperrfahrt auf einer Abzweigstelle beginnen, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter,<br />
der das Gleis gesperrt hat, die Zustimmung erst erteilen, wenn die<br />
Fahrdienstleiter der der Abzweigstelle benachbarten Zugmeldestellen zugestimmt<br />
haben.<br />
(3) Eine Sperrfahrt, die auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - beginnt,<br />
dürfen nur Sie alsdarf nur der Fahrdienstleiter, der das Gleis gesperrt hat,<br />
zulassen.<br />
(4) Fahrzeuge dürfen in ein Gleis nur eingesetzt werden, wenn Sie alsder Fahrdienstleiter,<br />
der das Gleis gesperrt hat, zustimmenzustimmt.<br />
6 Signal- und Blockbedienung, Befehle<br />
Für Signal- und Blockbedienung und das Erteilen von Befehlen gelten folgende Regeln:<br />
(1) Auf Strecken ohne Streckenblock müssen Siemuss der Bediener - ausgenommen<br />
für Kleinwagenfahrten - Hauptsignale bedienen. Sperrfahrten auf dem Gegengleis<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
- Befehl 4 und Befehl 6,<br />
- Befehl 4, Befehl 7 und Befehl 1,<br />
- Befehl 5 und Befehl 6 oder<br />
- Befehl 5, Befehl 7 und Befehl 1 und<br />
- ggf. Befehl 11 12 nach Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 2 b<br />
erteilen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Strecken mit<br />
Streckenblock<br />
- allgemein -<br />
(2) Auf Strecken mit Streckenblock gilt in der Regel:<br />
a) Bei Fahrten bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle müssen Siemuss der Bediener -<br />
ausgenommen für Kleinwagenfahrten - Hauptsignale und Streckenblock bedienen,<br />
wenn die Fahrten im Abstand der Zugfolgestellen verkehren und unterwegs<br />
keine Rückwärtsbewegungen ausführen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Die Regeln in Abschnitt 8 Absatz 2 gelten nicht.<br />
Für Sperrfahrten auf dem Gegengleis gelten die Regeln im Modul 408.0463<br />
Abschnitte 10 bis 13.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
Züge fahren 408.0481<br />
Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 3 von 7<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
b) Bei Fahrten auf einem Teil einer zweigleisigen Strecke, wenn die Sperrfahrt auf<br />
dem Regelgleis hin und auf dem Gegengleis <strong>zur</strong>ückfährt, dürfen Siedarf der<br />
Bediener für die Hinfahrt Hauptsignale nicht bedienen. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />
muss Befehl 5 und 5.1 und, sofern für die Ein- oder Weiterfahrt vom<br />
Gegengleis kein für Züge gültiges Signal vorhanden ist, Befehl 6 oder Befehl 7<br />
und ggf. Befehl 11 12 nach Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 2 b erteilen.<br />
c) Bei Fahrten auf einem Teil einer zweigleisigen Strecke, wenn die Sperrfahrt auf<br />
dem Gegengleis hin und auf dem Regelgleis <strong>zur</strong>ückfährt, dürfen Siedarf der<br />
Bediener Hauptsignale nicht bedienen.<br />
Beim Hereinholen von Zügen oder Zugteilen müssen Siemuss der Bediener -<br />
ausgenommen für Kleinwagenfahrten - die für die Fahrtrichtung des Zuges geltenden<br />
Signale bedienen.<br />
Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Sperrfahrt durch Signal Zs 8 zulassen<br />
oder muss der Sperrfahrt Befehl 5 und 5.2 und ggf. Befehl 11 12 nach Modul<br />
408.0463 Abschnitt 11 Absatz 2 b erteilen.<br />
d) Bei Fahrten auf einem Teil einer eingleisigen Strecke dürfen Siedarf der Bediener<br />
Hauptsignale nicht bedienen. Beim Hereinholen von Zügen oder Zugteilen<br />
müssen Siemuss der Bediener - ausgenommen für Kleinwagenfahrten - die für<br />
die Fahrtrichtung des Zuges geltenden Signale bedienen. Der Fahrdienstleiter<br />
muss der Sperrfahrt Befehl 5 erteilen.<br />
(3) Bei nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Bediener abweichend<br />
von den im Absatz 2 gegebenen Regeln für Sperrfahrten - außer Kleinwagenfahrten<br />
-, die zum Ausgangsbahnhof <strong>zur</strong>ückkehren, bei der Rückkehr das Einfahrsignal<br />
auf Fahrt stellen, wenn<br />
- es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch zugelassen ist oder<br />
- auf eingleisigen Strecken mit Trägerfrequenzblock 71 vor dem Ablassen der ersten<br />
Sperrfahrt die Erlaubnis mindestens einmal gewechselt worden ist.<br />
(4) Bei selbsttätigem Streckenblock gilt abweichend von den im Absatz 2 genannten<br />
Regeln:<br />
a) Sie müssenDer Bediener muss Hauptsignale - außer für Kleinwagenfahrten -<br />
auf Fahrt stellen, wenn es die Anlage zulässt. Für Kleinwagenfahrten müssen<br />
Siemuss er - soweit möglich - selbsttätige Blocksignale vor Zulassung der Fahrt<br />
sperren.<br />
b) Sie müssenDer Bediener muss bei Zentralblock die Zentralblockabschnitte soweit<br />
möglich für die Fahrtrichtung der Sperrfahrt festlegen, bevor Sie der Fahrdienstleiter<br />
eine Sperrfahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
c) Selbsttätige Blockeinrichtungen, die sich nach Beendigung aller Sperrfahrten<br />
nicht in Grundstellung befinden, dürfen Siedarf der Bediener in Grundstellung<br />
bringen, wenn Sie der Fahrdienstleiter bei dem Zug, der den Zugfolgeabschnitt<br />
vor der Gleissperrung zuletzt befahren hat, eine Räumungsprüfung durchgeführt<br />
oder das Freisein des Sperrabschnittes vor dem Einlassen der ersten<br />
Sperrfahrt durch Blockabschnittsprüfung oder Auswerten der Anzeigen nach<br />
Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absätze 4 oder 5 festgestellt habenhat.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Nichtselbsttätiger<br />
Streckenblock<br />
Selbsttätiger<br />
Streckenblock<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
408.0481 Züge fahren<br />
Seite 4 von 7 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
Sperrfahrten<br />
bei unterbrochener<br />
Arbeitszeit<br />
(5) Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, erhalten Weisungen<br />
<strong>zur</strong> Fahrt abweichend von den Regeln in den Absätzen 1 oder 2 durch Befehl<br />
11. Näheres ist in einer Betra geregelt.<br />
7 Räumungsprüfung<br />
(1) Bevor Sie der Fahrdienstleiter auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock eine<br />
Sperrfahrt zulassenzulässt, müssen Siemuss er in der Regel eine Räumungsprüfung<br />
durchführen, wenn ein Anlass nach Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absatz 1<br />
gegeben ist oder eine Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle<br />
- beginnt.<br />
(2) Sie Der Fahrdienstleiter müssen muss die Räumungsprüfung bei dem Zug durchführen,<br />
der den gesperrten Abschnitt zuletzt vor der Gleissperrung befahren hat.<br />
(3) Kann die Räumungsprüfung nicht durchgeführt werden, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />
eine Sperrfahrt nur zulassen, wenn der Triebfahrzeugführer Befehl 9 10<br />
nach Abschnitt 8 Absatz 1 a erhalten hat.<br />
8 Befehl 910<br />
(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sperrfahrten Befehl 9 10 wie anderen Zügen<br />
erteilen, ferner wenn<br />
a) auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock Räumungsprüfung nach Abschnitt<br />
7 Absatz 3 nicht durchgeführt werden kann,<br />
b) 1. im Gleis eine unbefahrbare Stelle vorhanden ist,<br />
2. sich im Gleis Fahrzeuge befinden,<br />
3. mehrere Sperrfahrten in das Gleis eingelassen werden sollen.<br />
In diesen Fällen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter für das gesperrte Gleis<br />
Fahren auf Sicht anordnen.<br />
(2) Eine weitere Sperrfahrt dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter erst zulassen, wenn die erste<br />
Sperrfahrt Befehl 9 10 nach Absatz 1 b Nr. 3 erhalten hat.<br />
(3) Wenn eine Sperrfahrt in ein Gleis eingelassen werden soll, in dem Beschäftigte zu<br />
warnen sind, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer mit<br />
Befehl 9 10 – Grund Nr. 25 - anweisen, im gesperrten Gleis mit höchstens 20<br />
km/h und auf Sicht zu fahren. Er Erteilen Sieerteilt zusätzlich Befehl 9.5.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
9 Abmelden, Abfahrt<br />
(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sperrfahrten abmelden. Die Stelle, von der<br />
die Sperrfahrt abfährt, müssen Siemuss er mit angeben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn Sie alsder Fahrdienstleiter<br />
dem Zugführer die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt mündlich gegeben habenhat.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
Züge fahren 408.0481<br />
Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 5 von 7<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
10 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />
Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten die<br />
Fahrtstellung der Hauptsignale oder die Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Ts 3 nur<br />
für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />
11 Geschwindigkeit<br />
(1) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h.<br />
(2) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist<br />
a) 30 km/h, jedoch<br />
b) 20 km/h beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung,<br />
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die zulässige Geschwindigkeit einer Schneeräumfahrt<br />
die in der Bedienungsanweisung des Schneeräumfahrzeugs angegebene<br />
Geschwindigkeit.<br />
(4) Die zulässige Geschwindigkeit einer Kleinwagenfahrt, die von einem Kleinwagen<br />
angetrieben wird, ist 25 km/h.<br />
12 Bahnübergänge<br />
(1) Bei Bahnübergängen mit zuggesteuerter Bahnübergangssicherung ist in den Örtlichen<br />
Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bestimmt, wie Sie zu<br />
verfahren müssenist, wenn Sperrfahrten - ausgenommen Kleinwagenfahrten -<br />
zwischen dem Einschaltpunkt und dem Bahnübergang halten müssen oder beginnen<br />
oder enden.<br />
(2) Dem Triebfahrzeugführer von Kleinwagenfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
für das Sichern von Bahnübergängen mit zuggesteuerter Bahnübergangssicherung<br />
Befehl 8 erteilen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />
oder in einer Betra ist bestimmt, wie Sie zu verfahren müssenist, wenn<br />
Kleinwagenfahrten zwischen dem Einschaltpunkt und dem Bahnübergang halten<br />
müssen bzw. beginnen oder enden.<br />
13 Rück- oder Weiterfahrt<br />
Bei Halt auf freier Strecke muss der Zugführer Sie alsden Fahrdienstleiter, der die<br />
Sperrfahrt abgelassen oder zugelassen hat, sobald wie möglich über die Rück- oder<br />
Weiterfahrt verständigen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss sofort die Beteiligten<br />
von der Rück- oder Weiterfahrt benachrichtigen und der Rück- oder Weiterfahrt zustimmen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
14 Sperrfahrt beenden<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(1) Wenn eine Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle endet, muss der Zugführer Ihnen<br />
alsdem Fahrdienstleiter die Ankunft aller Fahrzeuge melden.<br />
Gezogene<br />
Sperrfahrt<br />
Geschobene<br />
Sperrfahrt<br />
Schneeräumfahrt<br />
Kleinwagenfahrt<br />
(2) Wenn eine Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - endet,<br />
muss der Zugführer,<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
408.0481 Züge fahren<br />
Seite 6 von 7 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
- wenn die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle abgefahren ist, Ihnen alsdem<br />
Fahrdienstleiter dieser Zugmeldestelle<br />
- wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke abgefahren ist, Ihnen alsdem Fahrdienstleiter,<br />
der das Gleis gesperrt hat,<br />
melden, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen der Sperrfahrt und von ggf.<br />
abgestellten Fahrzeugen geräumt ist. Signaltechnische Einrichtungen zum Einschließen<br />
einer Sperrfahrt in einer Ausweichanschlussstelle dürfen Siedarf der<br />
Bediener erst nach der Meldung bedienen.<br />
(3) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss das Beenden der Sperrfahrt der benachbarten<br />
Zugmeldestelle - sofern sie einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />
ist - sowie den beteiligten Betriebsstellen mit den Worten melden: „Sperrfahrt<br />
(Nummer) in (Name der Betriebsstelle/km ...) beendet, Gleis bleibt gesperrt“. Mit<br />
der Meldung über das Beenden der Sperrfahrt dürfen Siedarf er die Meldung über<br />
die Aufhebung der Gleissperrung verbinden.<br />
15 Nachweis<br />
Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss nachweisen:<br />
- Abfahrt der Sperrfahrt,<br />
- Meldung des Zugführers über die Ankunft aller Fahrzeuge, wenn die Sperrfahrt<br />
auf einer Zugmeldestelle endet,<br />
- Meldung des Zugführers, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen der Sperrfahrt<br />
geräumt ist, wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke endet, und<br />
- das Beenden der Sperrfahrt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
Züge fahren 408.0481<br />
Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 7 von 7<br />
Bediener von Stellwerken -<br />
Für Einträge im Zugmeldebuch gilt folgendes Muster:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Cestadt<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
4728 10 30 10 36 10 37<br />
Sperrf<br />
80412<br />
4730 10 48 10 55<br />
4732 11 05 11 12<br />
Baugleis<br />
4728 10 30 10 36 10 37<br />
Zugnummer<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Meldungen und Vermerke<br />
Betra 2312, 10.46 Bet ben<br />
11.57 alle Fz in FBH,Lange,Zf<br />
11.58 Gl FBH - FCS befahrbar,<br />
Groß<br />
11.59 Bet ben<br />
Betra 2312, 10.46 Bet<br />
Gesp 10.45<br />
b<br />
4730 10 48 10 55 Baugleis 10.50<br />
10.51 Bet ben<br />
4732 11 05 11 12<br />
Gesp 10.45<br />
ab FBH 10.50<br />
an FBH 11.57<br />
Sperr aufgeh 11.59<br />
Sperrf<br />
80412<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0482<br />
Sperrfahrten durchführen<br />
Seite 1 von 2<br />
- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />
1 Ausdehnung der Sperrfahrten<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(1) Sperrfahrten dürfen<br />
a) von einer Zugmeldestelle bis <strong>zur</strong> nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger<br />
Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren,<br />
b) einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren und dabei<br />
- auf einer Zugmeldestelle beginnen und auf demselben Gleis <strong>zur</strong> Zugmeldestelle<br />
<strong>zur</strong>ückkehren oder auf der freien Strecke enden, oder<br />
- auf der freien Strecke beginnen und auf der freien Strecke oder auf einer<br />
Zugmeldestelle enden.<br />
Für Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, kann in einer<br />
Betra etwas anderes bestimmt sein.<br />
(2) In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.<br />
(3) Für Sperrfahrten, die im Bereich von Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen<br />
bedienen, können in den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra ergänzende<br />
Regeln gegeben sein.<br />
(4) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />
(5) Sie dürfen Fahrzeuge in ein Gleis einsetzen, wenn der Fahrdienstleiter, der das<br />
Gleis gesperrt hat, zugestimmt hat.<br />
2 Sperrfahrten trennen, Fahrzeuge abstellen<br />
3 Abfahrt<br />
Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter<br />
Ihnen als Zugführer die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt mündlich gegeben hat.<br />
4 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />
Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten die<br />
Fahrtstellung der Hauptsignale oder die Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Ts 3 nur<br />
für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />
Grundsatz<br />
Mehrere<br />
Sperrfahrten<br />
In den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass auf der<br />
freien Strecke Sperrfahrten getrennt oder einzelne Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.<br />
Abzweigstellen,<br />
Anschlussstellen<br />
Baugleis<br />
Fahrzeuge<br />
einsetzen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013
408.0482 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Sperrfahrten durchführen<br />
- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />
5 Geschwindigkeit<br />
Gezogene<br />
Sperrfahrt<br />
Geschobene<br />
Sperrfahrt<br />
Schneeräumfahrt<br />
Kleinwagenfahrt<br />
(1) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h.<br />
a) 30 km/h, jedoch<br />
(2) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist<br />
b) 20 km/h beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung.<br />
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die zulässige Geschwindigkeit einer Schneeräumfahrt<br />
die in der Bedienungsanweisung des Schneeräumfahrzeugs angegebene<br />
Geschwindigkeit.<br />
(4) Die zulässige Geschwindigkeit einer Kleinwagenfahrt, die von einem Kleinwagen<br />
angetrieben wird, ist 25 km/h.<br />
6 Verhalten an Bahnübergängen<br />
(1) Vor Bahnübergängen mit offenen Schranken müssen Sie anhalten, bis die<br />
Schranken geschlossen sind. Müssen Sie nach Abschnitt 7 bei der Rück- oder<br />
Weiterfahrt auf Sicht fahren, müssen Sie auch bei geschlossenen Schranken zunächst<br />
anhalten. Ist eine Verständigung mit dem Schrankenwärter nicht möglich,<br />
* müssen Sie nach Modul 408.0671 Abschnitt 2 Absatz 7 verfahren.<br />
(2) Für Sperrfahrten zum Bedienen von Anschlussstellen können Regeln in den Örtlichen<br />
Richtlinien gegeben sein.<br />
7 Rück- oder Weiterfahrt<br />
Bei Halt auf freier Strecke müssen Sie als Zugführer den Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle,<br />
der die Sperrfahrt abgelassen oder zugelassen hat, sobald wie möglich über<br />
die Rück- oder Weiterfahrt verständigen und die Zustimmung einholen. Bis dies geschehen<br />
ist, müssen Sie als Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren.<br />
8 Sperrfahrt beenden<br />
(1) Wenn die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle endet, müssen Sie als Zugführer<br />
die Ankunft aller Fahrzeuge dem Fahrdienstleiter melden.<br />
(2) Wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - endet,<br />
müssen Sie als Zugführer<br />
a) - wenn die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle abgefahren ist - dem Fahrdienstleiter<br />
dieser Zugmeldestelle<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) - wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke abgefahren ist - dem Fahrdienstleiter,<br />
der das Gleis gesperrt hat,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
melden, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen der Sperrfahrt und von ggf.<br />
abgestellten Fahrzeugen geräumt ist. Signaltechnische Einrichtungen zum Einschließen<br />
einer Sperrfahrt in einer Ausweichanschlussstelle dürfen Sie erst nach<br />
der Meldung bedienen.<br />
Wird Modul 408.2481<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0485<br />
Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen Seite 1 von 2<br />
1 Grundsatz<br />
Hilfszüge dürfen auf Strecken verkehren, auf denen die Arbeitszeit unterbrochen ist.<br />
Hilfszüge, die zum Heimatbahnhof <strong>zur</strong>ückkehren, dürfen nur dann über diese Strecken<br />
fahren, wenn sonst die Rückkehr wesentlich verzögert würde.<br />
2 Verständigung<br />
(1) Als Die Fahrdienstleiter der Zugmeldestellen, die die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit<br />
begrenzen, müssen Sie Hilfszüge vereinbaren, abmelden und <strong>zur</strong>ückmelden.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter, der einen Hilfszug abgelassen hat, müssen Siemuss nach<br />
dem Ende der unterbrochenen Arbeitszeit sofort die dazwischen gelegenen Zugmeldestellen<br />
verständigen, dass ein Hilfszug gefahren ist und ob dieser die Strecke geräumt<br />
hat oder noch unterwegs ist.<br />
(3) Der Fahrdienstleiter muss Vereinbarung und Meldungen müssen Sie nachweisen.<br />
3 Signale bedienen<br />
Als Die Fahrdienstleiter der Zugmeldestellen, die die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit<br />
begrenzen, dürfen Sie für die Aus- und Einfahrt des Hilfszuges Hauptsignale<br />
nicht bedienen. Für die Ausfahrt auf die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit ist<br />
keine Räumungsprüfung bei dem zuletzt gefahrenen Zug erforderlich.<br />
4 Gültigkeit der Signale, Befehle<br />
(1) Für die Fahrt gelten nur die Hauptsignale und Sperrsignale der Zugmeldestellen,<br />
die die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit begrenzen.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter, der den Hilfszug ablässt, müssen Siemuss den Triebfahrzeugführer<br />
mit Befehl 9 anweisen, die Strecke mit höchstens 50 km/h zu befahren.<br />
Im Befehl 11 müssen Siemuss er zusätzlich vorschreiben, durch Bahnhöfe<br />
auf Sicht zu fahren. Außerdem müssen Siemuss er das erste vom Triebfahrzeugführer<br />
zu beachtende Einfahrsignal bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle<br />
nennen.<br />
5 Bahnübergänge befahren<br />
(1) Für die Fahrt zum Einsatzort müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
mit Befehl 11 die Bahnübergänge bezeichnen, deren technische<br />
Sicherung nicht wirkt oder bei denen die Wirksamkeit der technischen Sicherung<br />
nicht überwacht wird (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch). Sie müssenEr<br />
muss die Weisung geben, die Bahnübergänge mit höchstens 10 km/h zu befahren<br />
und Wegebenutzer durch Signal Zp 1 zu warnen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Dem Triebfahrzeugführer eines Hilfszuges, der zum Heimatbahnhof <strong>zur</strong>ückkehrt,<br />
müssen Sie muss der Fahrdienstleiter für das Befahren der in Absatz 1 genannten<br />
Bahnübergänge Befehl 8 erteilen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013
408.0485 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2 Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen<br />
(3) Die Bahnübergänge dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />
werden.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren<br />
Besonderheiten<br />
Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />
Seite 1<br />
1 Regelung und Sicherung der Zugfolge<br />
(1) Auf Strecken mit Stichstreckenblock darf sich in der Regel nur ein Zug befinden.<br />
(2) Eine Strecke mit Stichstreckenblock gilt als frei, wenn der Fahrdienstleiter<br />
durch Auswertung der Meldeanzeigen des Streckenblocks oder eine Räumungsprüfung<br />
festgestellt hat, dass ein Zug vollständig auf der angrenzenden<br />
Zugmeldestelle angekommen ist.<br />
(3) Das Verfahren der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende<br />
der Stichstrecke darf angeordnet werden, bei Halt des Zuges<br />
1. auf der angrenzenden Zugmeldestelle<br />
2. auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke.<br />
Abweichungen können im Betriebsstellenbuch zugelassen sein.<br />
(4) Strecken, auf denen die Regeln dieser Module angewendet werden dürfen,<br />
sind im Betriebsstellenbuch aufgeführt.<br />
2 Befehle<br />
Müssen Befehle erteilt werden, muss der Fahrdienstleiter die Zustimmung <strong>zur</strong><br />
Fahrt für die Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen und die Zustimmung<br />
im Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock nach Modul<br />
408.0487V02 nachweisen.<br />
Der Fahrdienstleiter muss Befehle jeweils für Fahrten in die Stichstrecke und<br />
für Fahrten aus der Stichstrecke getrennt voneinander erteilen. Er darf Befehle<br />
für die Fahrt aus der Stichstrecke bereits vor der Fahrt in die Stichstrecke<br />
übermitteln.<br />
In den Befehlsvordrucken ist die Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />
sinngemäß als Zugmeldestelle zu behandeln.<br />
3 Zug- und Rangierfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock<br />
(1) Eine Fahrt in die Strecke mit Stichstreckenblock wird in der Regel mit Hauptsignal<br />
zugelassen; die Zulassung gilt bis zum Halt der <strong>zur</strong>ückkehrenden Zugfahrt<br />
vor dem Einfahrsignal der angrenzenden Zugmeldestelle.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Für den ersten Zug nach unterbrochener Arbeitszeit auf der Stichstrecke,<br />
wenn dieser auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke beginnt, oder<br />
bei einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers auf der Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke, ist durch den Fahrdienstleiter eine Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anzuordnen. Eine<br />
Fahrt aus der Strecke mit Stichstreckenblock in die angrenzende Zugmeldestelle<br />
wird in der Regel mit Hauptsignal zugelassen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Ein-Zug-<br />
Betrieb<br />
Freisein der<br />
Strecke, Räumungsprüfung<br />
Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Abfahrt<br />
auf der betriebsstelle<br />
am<br />
Ende der<br />
Stichstrecke<br />
Fahrt in die<br />
Stichstrecke<br />
Fahrt aus der<br />
Stichstrecke<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013
Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />
Seite 2<br />
Rangieren<br />
(3) Das Rangieren auf Strecken mit Stichstreckenblock außerhalb von Baugleisen<br />
ist nicht zulässig, ausgenommen das Umfahren von lokbespannten Zügen<br />
durch das Triebfahrzeug beim Fahrtrichtungswechsel auf der Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke sowie beim Bedienen von Anschlussstellen.<br />
Das Rangieren auf dem Einfahrgleis oder über die Einfahrweiche der angrenzenden<br />
Zugmeldestelle hinaus ist zulässig, wenn der Fahrdienstleiter<br />
zuvor das Freisein der Strecke festgestellt hat.<br />
(4) Im Betriebsstellenbuch können zusätzliche oder abweichende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013
Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />
Seite 3<br />
4 Sperren von Gleisen, Sperrfahrten<br />
(1) Der Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle ist für die Sperrung<br />
der Gleise einer Strecke mit Stichstreckenblock zuständig.<br />
(2) Es ist zulässig, die Strecke zwischen der angrenzenden Zugmeldestelle und<br />
der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke oder einzelne Abschnitte der<br />
freien Strecke zu sperren.<br />
(3) Müssen Gleise gesperrt werden muss der Fahrdienstleiter vor der Sperrung<br />
nach Abschnitt 1 Absatz 2 feststellen, dass die Strecke frei von Fahrzeugen<br />
ist.<br />
(4) Bei unvorhergesehenen Sperrungen entfällt die Voraussetzung nach Absatz<br />
3. Bei gleichzeitiger Streckenbelegung durch eine Zugfahrt muss der Fahrdienstleiter<br />
gegebenenfalls Maßnahmen bei Gefahr nach Modul 408.0581<br />
treffen.<br />
(5) Fahrten <strong>zur</strong> Bedienung von Anschlussstellen dürfen nur als Sperrfahrten<br />
durchgeführt werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zuständigkeit<br />
Sperrabschnitt<br />
Voraussetzung<br />
Unvorhersehbare<br />
Sperrungen<br />
Bedienung<br />
von Anst.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013
Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />
Seite 4<br />
Bahnübergangsposten<br />
Arbeitsstellen<br />
5 Benachrichtigen von Bahnübergangsposten und<br />
Arbeitsstellen<br />
(1) Bei der Benachrichtigung von Bahnübergangsposten gilt Folgendes:<br />
- Der Fahrdienstleiter muss Bahnübergangsposten auch über Züge<br />
benachrichtigen, die von der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke <strong>zur</strong><br />
angrenzenden Zugmeldestelle fahren.<br />
- Für die Dauer der Benachrichtigung muss der Fahrdienstleiter für die<br />
Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen, dass die Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Abfahrt durch den Triebfahrzeugführer angefordert wird.<br />
- Der Fahrdienstleiter muss Bahnübergangsposten unmittelbar vor dem Erteilen<br />
der Zustimmung <strong>zur</strong> Fahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />
bzw. der Zulassung der Fahrt auf der angrenzenden<br />
Zugmeldestelle benachrichtigen.<br />
- Einen Bahnübergangsposten muss der Fahrdienstleiter mit den Worten:<br />
„Zug (Nummer) in (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke /<br />
angrenzende Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der voraussichtlichen<br />
Abfahrtzeit)“<br />
benachrichtigen.<br />
(2) Bei der Benachrichtigung von Arbeitsstellen gilt Folgendes:<br />
- Der Fahrdienstleiter darf dem Beginn der Arbeiten erst zustimmen, wenn<br />
die Stichstrecke geräumt ist.<br />
- Für die Dauer der Benachrichtigung muss der Fahrdienstleiter für die<br />
Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen, dass die Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Abfahrt durch den Triebfahrzeugführer angefordert wird.<br />
- Die Benachrichtigung muss unmittelbar vor dem Erteilen der<br />
Zustimmung <strong>zur</strong> Fahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />
bzw. der Zulassung der Fahrt auf der angrenzenden Zugmeldestelle erfolgen.<br />
- Eine Arbeitsstelle ist mit den Worten:<br />
„Zug (Nummer) von (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke /<br />
angrenzenden Zugmeldestelle) nach (Name der Betriebsstelle<br />
am Ende der Stichstrecke / angrenzende Zugmeldestelle)“<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Nachweis<br />
zu benachrichtigen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(3) Alle Aufträge und Meldungen im Zusammenhang mit dem Benachrichtigen<br />
von Bahnübergangsposten und Arbeitsstellen sind im Fernsprechbuch für<br />
Strecken mit Stichstreckenblock nach Modul 408.0487V02 nachzuweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013
Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />
Seite 5<br />
6 Unregelmäßigkeiten, Störungen<br />
(1) Sind Telekommunikationseinrichtungen völlig gestört und müssen Zustimmungen<br />
<strong>zur</strong> Fahrt erteilt werden, sind weitere Zugfahrten nach Störungseintritt<br />
nicht zulässig.<br />
(2) Bei Störungen des Stichstreckenblocks ist die angrenzende Zugmeldestelle<br />
Räumungsprüfstelle.<br />
7 Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
Aufträge und Meldungen, die nicht für das Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
nach Modul 408.0487V02 bestimmt sind, muss der Fahrdienstleiter<br />
im Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock nach Vordruck<br />
408.0487V01 nachweisen.<br />
8 Befehl 12<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Völlig gestörte<br />
Verständigung<br />
Wenn der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter meldet, dass er das Fernsprechbuch<br />
für Strecken mit Stichstreckenblock nicht führen kann, darf der Fahrdienstleiter<br />
die Wortlaute der Aufträge und Meldungen auch mit Befehl 12 übermitteln.<br />
Räumungsprüfstelle<br />
Nachweis<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren<br />
Besonderheiten<br />
Vordruck Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock 408.0487V01<br />
Seite 1<br />
Anleitung<br />
Zugmeldebuch<br />
für die Strecke mit Stichstreckenblock<br />
von ...................................................... bis ..................................................<br />
Betriebsstelle ......................................................................<br />
Begonnen am ..................., abgeschlossen am ...................., Inhalt: ........ Blätter<br />
Tragen Sie Meldungen oder Ankunftszeiten für den anschließenden Streckenabschnitt bis <strong>zur</strong><br />
Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke auf einer besonderen Seite ein, und zwar in<br />
Spalte 1:<br />
Spalte 2:<br />
Spalte 3:<br />
Spalte 4:<br />
Spalte 5:<br />
Nummer des abgehenden Zuges,<br />
Nummer des ankommenden Zuges,<br />
Abfahrt auf der angrenzenden Zugmeldestelle,<br />
Zeit der Ankunft auf der angrenzenden Zugmeldestelle,<br />
Zeit der Feststellung der Räumungsprüfung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
V408.0487V01 Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock (Titel) A4d 5b-70 12.15<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.08.2013
Vordruck Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock 408.0487V01<br />
Seite 2<br />
Richtung von und nach …………………………………….<br />
1 2 3 4 5 6<br />
Gleis<br />
Tag ………………… Abfahrt Ankunft<br />
von ……….<br />
von<br />
nach<br />
bis ………. Meldungen und Vermerke<br />
……………………….<br />
nach<br />
von<br />
……………………….<br />
Zugnummer U M U M U M<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
frei<br />
V408.0487V01 Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock (Einlage) A4d 5b-70 12.15<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 14.08.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren<br />
Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
Fahrdienstleiter<br />
Besonderheiten<br />
408.0487V02<br />
Seite 1<br />
Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
Angrenzende Zugmeldestelle<br />
an der Stichstrecke von ………………………………….<br />
Begonnen …………………….<br />
Inhalt: ………. Seiten<br />
Anleitung:<br />
………………………………………….<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
nach ……………………………..<br />
Abgeschlossen …………………….<br />
1. Die Einträge sind vor der Abgabe bzw. sofort nach dem Empfang der Meldung vorzunehmen.<br />
2. Die Wortlaute der Meldungen sind auf der Rückseite des Fernsprechbuches abgedruckt.<br />
3. Nicht Zutreffendes ist zu streichen.<br />
4. Beim Datumswechsel zwischen der Anordnung des Verfahrens und der Zustimmung ist beim<br />
Führen der Spalte 2 eine neue Zeile zu verwenden.<br />
408.487V02 Fernsprechbuch Fahrdienstleiter für Strecken mit Stichstreckenblock <strong>Entwurf</strong> vom: 12.11.2013<br />
Fachautor: Dirk Enders; Tel.: 069 265-31636
Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
Fahrdienstleiter<br />
408.0487V02<br />
Seite 2<br />
1 2 3 4 5 6<br />
Verfahren angeordnet Zustimmung erteilt Name des<br />
Triebfahrzeugführers<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
ARB<br />
ben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
BÜP<br />
ben.<br />
Datum U M Zug Nr. für Zug-Nr. U M U M U M<br />
Eingetragen<br />
durch<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 12.11.2013
Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />
Fahrdienstleiter<br />
408.0487V02<br />
Seite 3<br />
Rückseite<br />
Wortlaute bei der Anwendung des Verfahrens der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt<br />
auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />
Anfrage <strong>zur</strong> Zustimmung<br />
„Darf Zug (Nummer) in (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke) abfahren?“<br />
Zustimmung<br />
„Zug (Nummer) darf in (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke) abfahren.“<br />
bzw.<br />
„Nein, warten.“<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 12.11.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren und Rangieren 408.04880901<br />
Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt Besonderheiten<br />
Seite 1 von 1<br />
1 Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt<br />
(1) a) Eine Rangierfahrt, die in eine Zugfahrt übergehen soll, brauchtmuss am<br />
nächsten Hauptsignal - bei einem Gruppensignal am zugehörigen Sperrsignal -<br />
nicht angehalten zu werden, wenn die Voraussetzungen für die Abfahrt des Zuges<br />
erfüllt sind. Bei Gruppensignalen ohne Lichtsperrsignal oder hohes Formsperrsignal<br />
ist dies nicht zugelassen.<br />
Die Zugfahrt beginnt mit Vorbeifahrt der Spitze der Rangierfahrt an den genannten<br />
Signalen. Ein Abfahrauftrag ist nicht erforderlich.<br />
(2) b) Der Übergang einer Rangierfahrt, die ein Baugleis verlässt, ohne Halt in<br />
eine Zugfahrt ist nicht zugelassen. In einer Betra können zusätzliche Regeln gegeben<br />
sein.<br />
(3) Der Übergang einer Rangierfahrt, die eine Anschlussstelle verlässt, ohne Halt in<br />
eine Zugfahrt ist nicht zugelassen. Im Betriebsstellenbuch können zusätzliche<br />
Regeln gegeben sein.<br />
2 Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt<br />
(12) a) In der Regel darf eine Zugfahrt in eine Rangierfahrt übergehen, wenn der<br />
Zug vor einem Halt zeigenden Signal, in Höhe eines Einfahr- oder Blocksignals,<br />
vor einer auf der freien Strecke liegenden Anschlussweiche zum Zwecke der Anschlussbedienung<br />
oder am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten gekommen ist.<br />
Für den Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt, die in ein Baugleis oder eine<br />
Anschlussstelle fährt, können in einer Betra oder im Betriebsstellenbuch zusätzliche<br />
Regeln gegeben sein.<br />
(2) b) Eine Zugfahrt darf ohne Halt am gewöhnlichen Halteplatz in eine Rangierfahrt<br />
übergehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
1. Im Betriebsstellenbuch ist in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />
Betriebsstellen die Nummer des Zuges und der Fahrweg der Rangierfahrt, in<br />
den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal die Nummer des Zuges genannt.<br />
sind und<br />
2. Der Weichenwärter stimmt der Rangierfahrt die Zustimmung durch Signal<br />
Sh 1 Lichtsignal (DS 301) oder Ra 12 (DV 301) am Halt zeigenden Hauptsignal<br />
zugegeben wird.<br />
Die Rangierfahrt beginnt mit der Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Signal.<br />
(3) Die Zustimmung <strong>zur</strong> Rangierfahrt wird mündlich erteilt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Übergang<br />
Rangierfahrt in<br />
Zugfahrt<br />
Übergang<br />
Zugfahrt in<br />
Rangierfahrt<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 20.09.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0491<br />
Reisende sichern Seite 1 von 1<br />
Wo höhengleiche Übergänge von Reisenden betreten werden können, sind in denim<br />
Örtlichen Richtlinien RegelnBetriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0492<br />
Sonstige Besonderheiten Seite 1 von 3<br />
1 Zugverspätungen<br />
(1) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter bei Verspätung eines Zuges Maßnahmen zu treffen<br />
habenmuss, müssen Siemuss er sich, ohne eine Verspätungsmeldung abzuwarten,<br />
nach dem Lauf des Zuges erkundigen.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle, auf der die Verspätung eines Reisezuges<br />
erstmals 10 Minuten und mehr beträgt oder auf der sich eine gemeldete<br />
Verspätung um 10 Minuten und mehr ändert, müssen Siemuss die Verspätung<br />
unter Angabe des Grundes in der Regel fernmündlich allen Zugmeldestellen bis<br />
zum nächsten Anschlussbahnhof melden.<br />
Als Der Fahrdienstleiter eines Anschlussbahnhofs müssen Siemuss die Verspätung<br />
in gleicher Weise weiter melden, wobei Sie er voraussichtliche Änderungen<br />
berücksichtigen müssenmuss.<br />
In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch kann die Meldung kleinerer<br />
Verspätungen angeordnet oder eine andere Stelle mit den Meldungen beauftragt<br />
sein. Verspätungen von 30 Minuten und mehr müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
darüber hinaus auch den Stellen melden, die besondere Maßnahmen zu treffen<br />
müssenhaben. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch sind die Züge<br />
und Stellen bestimmt.<br />
(3) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die Verspätungsmeldung möglichst frühzeitig,<br />
spätestens fünf Minuten nach der planmäßigen Ab- oder Durchfahrtszeit des<br />
Zuges geben. Ist die Verspätung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau bekannt,<br />
müssen Siemuss er die Verspätung schätzen und als voraussichtliche Verspätung<br />
melden. Weicht die tatsächliche Verspätung um 10 Minuten und mehr ab, müssen<br />
Siemuss er diese möglichst nachmelden.<br />
(4) Über Zugverspätungen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die beteiligten Stellen<br />
der Deutschen Bahn und ggf. auch andere Stellen (z. B. Grenzdienststellen)<br />
benachrichtigen.<br />
(5) Im Betriebsstellenbuch ist bestimmt, ob ein Bahnhof Anschlussbahnhof ist und es<br />
sind die benachbarten Anschlussbahnhöfe genannt.<br />
2 Züge anhalten<br />
(1) Bei BahnbetriebsunfällenUnfällen, Bränden oder anderen allgemeinen Gefahren<br />
dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter Züge anhalten, um Hilfskräfte aufzunehmen<br />
oder abzusetzen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Wenn die Betriebszentrale Ihnen dem Fahrdienstleiter mitteilt, dass sie einen zusätzlichen<br />
Halt genehmigt hat, müssen Sie er den Zug in ein hierfür geeignetes<br />
Gleis einlassen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3 Weichen der Einfahrstraße bei der Ausfahrt sichern<br />
Ist ein Zug nach dem Anhalten an einem gewöhnlichen Halteplatz oder vor dem Zielsignal<br />
einer Zugstraße nicht vollständig an der Fahrstraßen-Zugschlussstelle vorbeigefahren<br />
und werden bei der Ausfahrt noch Weichen der Einfahrstraße befahren, die<br />
nicht vom Ausfahrsignal abhängig sind, müssen Siemuss der Bediener des Stellwerks<br />
Erkundigen<br />
Züge,<br />
Meldungen<br />
Zeitpunkt der<br />
Meldung<br />
Benachrichtigen<br />
Aufnahme von<br />
Hilfskräften<br />
Zusätzlicher<br />
Halt<br />
<strong>Entwurf</strong> 15.01.2014
408.0492 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Sonstige Besonderheiten<br />
den Fahrstraßenhebel für die Einfahrt in umgelegter Stellung belassen. Ist das nicht<br />
möglich und kann er bei der Ausfahrt nicht erneut umgelegt werden, müssen Siemuss er<br />
Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 6 anbringen. Wegen derFür die Fahrwegsicherungsmeldung<br />
müssen Siegelten die Regeln im Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 beachten.<br />
Bei beginnenden Zügen müssen Siemuss er sinngemäß verfahren.<br />
4 Langsamfahrstellen Befehl 10 auf Strecken mit LZB oder ETCS<br />
Wenn Sie alsein Fahrdienstleiter auf Strecken mit LZB oder ETCS Triebfahrzeugführern<br />
über eine vorübergehende Langsamfahrstelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
durch Befehl 9 10 unterrichten müssenvorschreiben muss, müssen Siemuss er<br />
wie folgt vorgehen:<br />
a) Wenn das Fahrzeug an der Spitze des Zuges weder mit LZB noch mit ETCS ausgerüstet<br />
ist, müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 9 10 nur dann<br />
erteilen, wenn die anzuordnende Geschwindigkeit niedriger ist als 160 km/h.<br />
b) Wenn die eine entsprechende Langsamfahrstelle in die LZB und in ETCS eingegeben<br />
ist und das Fahrzeug an der Spitze des Zuges mit LZB oder ETCS ausgerüstet<br />
ist, müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 9 10 nur dann erteilen,<br />
wenn die anzuordnende Geschwindigkeit niedriger ist als 160 km/h.<br />
c) Wenn die Langsamfahrstelle nicht in die LZB bzw. in ETCS eingegeben ist und<br />
das Fahrzeug an der Spitze des Zuges mit LZB oder ETCS ausgerüstet ist, gilt<br />
Folgendes:<br />
1 Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit unter 160 km/h müssen Siemuss er<br />
dem Triebfahrzeugführer zusätzlich zum Befehl 10 einen Befehl 9 erteilen.<br />
- Befehl 11 erteilen mit dem Auftrag, bis <strong>zur</strong> Langsamfahrstelle höchstens mit<br />
der nach Fahrplan zulässigen Geschwindigkeit zu fahren und die in der Führerraumanzeige<br />
angezeigten niedrigeren Geschwindigkeiten und Langsamfahrsignale<br />
zu beachten und<br />
- Befehl 9 für die Langsamfahrstelle erteilen.<br />
2. Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 160 km/h oder höher müssen<br />
Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 9 10 erteilen mit dem Auftrag, die<br />
anzuordnende Geschwindigkeit vom Ort der Befehlsübermittlung bis <strong>zur</strong> ersten<br />
Zugmeldestelle hinter dem Ende der Langsamfahrstelle Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
zu fahren.<br />
5 Änderung der Traktionsart<br />
Wenn auf Strecken mit elektrischem Zugbetrieb ein Triebfahrzeug mit einer anderen<br />
Traktionsart gestellt wird, als im Fahrplan vorgesehen ist, müssen Sie alsmuss der<br />
Fahrdienstleiter die beteiligten Stellen wie bei fernmündlicher Bekanntgabe eines Sonderzuges<br />
verständigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
6 Reihenfolge der Züge ändern<br />
Wenn Sie als der Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle auf eingleisiger Strecke von<br />
der planmäßigen oder der zuletzt bekannt gegebenen Reihenfolge der Züge abweichen<br />
wollenwill, müssen Siemuss er die geänderte Reihenfolge mit den beteiligten<br />
Zugmeldestellen vereinbaren. Sie müssenEr muss die beteiligten Mitarbeiter auf den<br />
Betriebsstellen unterrichten.<br />
<strong>Entwurf</strong> 15.01.2014
Züge fahren 408.0492<br />
Sonstige Besonderheiten Seite 3 von 3<br />
7 Weiterfahrt nach Halt<br />
(1) Hat sich ein Triebfahrzeugführer an einem selbsttätigen Blocksignal - außer bei<br />
automatischem Streckenblock - bei Haltstellung oder an einer Blockstelle für anzeigegeführte<br />
Züge bei LZB-Halt oder ETCS-Halt gemeldet und steht nicht sofort<br />
fest, dass der zugehörige Zugfolgeabschnitt noch durch einen Zug besetzt ist,<br />
müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter das Blocksignal oder die virtuelle Blockstelle<br />
sperren, bis der Zug weiterfahren darf.<br />
Können SieWenn er das selbsttätige Blocksignal oder die virtuelle Blockstelle nicht<br />
sperren kann, müssen Siemuss er den Triebfahrzeugführer mündlich anweisen,<br />
auch dann halten zu bleiben, wenn das Blocksignal Fahrt zeigt oder der Auftrag<br />
„LZB-Fahrt“ bzw. eine Fahrterlaubnis in ETCS erteilt ist, und zwar so lange, bis Sie<br />
er der Weiterfahrt zusätzlich mündlich zugestimmt hatben.<br />
(2) Hat Wenn sich ein Triebfahrzeugführer wegen Haltstellung eines Einfahr-, Zwischen-<br />
oder Ausfahrsignals oder Blocksignals einer Abzweigstelle gemeldet, und<br />
der Fahrdienstleiter nicht sogleich erkennt, dass die zugehörige Zugstraße oder<br />
der zugehörige Zugfolgeabschnitt noch besetzt ist, dürfen Selbststellbetrieb oder<br />
Zuglenkung mit Lenkplan für dieses Signal nicht eingeschaltet und Fahrstraßen<br />
nicht eingespeichert sein., wenn Sie nicht sogleich erkennen, dass die zugehörige<br />
Zugstraße oder der zugehörige Zugfolgeabschnitt noch besetzt ist. Der Fahrdienstleiter<br />
muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Selbsttätiges<br />
Blocksignal<br />
oder LZB-<br />
Blockstelle<br />
Selbststellbetrieb,<br />
Zuglenkung<br />
<strong>Entwurf</strong> 15.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0501<br />
Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt Seite 1 von 3<br />
1 Zugmeldestelle<br />
(1) a) Hat Wenn nach unterbrochener Arbeitszeit der Fahrdienstleiter der benachbarten<br />
örtlich besetzten Zugmeldestelle oder eines benachbarten örtlich besetzten<br />
Bahnhofsteils nach unterbrochener Arbeitszeit die Arbeit wider Erwarten<br />
nicht aufgenommen hat, dürfen Sie darf der Fahrdienstleiter Züge in der Regel<br />
ablassen, wenn Sie er mit dem Fahrdienstleiter der nächsten örtlich besetzten<br />
Zugmeldestelle oder des nächsten örtlich besetzten Bahnhofsteils die Reihenfolge<br />
der Züge vereinbart hatben. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die<br />
Zugmeldungen an diese Stelle geben.<br />
b) Soll Wenn ein Zug auf der Zugmeldestelle, deren Fahrdienstleiter die Arbeit<br />
nicht aufgenommen hat, enden oder beginnen soll und der Fahrdienstleiter<br />
kann die Reihenfolge der Züge nicht mit der nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle<br />
vereinbart werden kann, weil<br />
- sie nicht vorhanden ist oder<br />
- Ihre seine Zugmeldestelle die nächste örtlich besetzte Zugmeldestelle ist,<br />
müssen Sie muss der Fahrdienstleiter die Reihenfolge der Züge selbst bestimmen<br />
und im Zugmeldebuch nachweisen.<br />
c) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Schrankenwärter oder örtlich besetzte<br />
Blockstellen verständigen (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch). Das Befahren<br />
des Gegengleises ist nicht zugelassen.<br />
(2) a) Der Fahrdienstleiter muss Sie müssen den Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />
121<br />
1. beauftragen, am Einfahrsignal oder Blocksignal der noch nicht besetzten<br />
Zugmeldestellen zu halten und Weisung des dortigen Fahrdienstleiters für<br />
die Weiterfahrt einzuholen,<br />
2. beauftragen - wenn der den Fahrdienstleiter nicht erreicht wird - mit höchstens<br />
5 km/h auf Bahnhöfen ein- und - wenn der Zug weiterfahren soll -<br />
auszufahren bzw. auf Abzweigstellen weiterzufahren,<br />
3. verständigen, dass Haupt- und Sperrsignale der nicht besetzten Zugmeldestellen<br />
nicht gelten,<br />
4. verständigen, dass Signale der Blockstellen bis <strong>zur</strong> nächsten örtlich besetzten<br />
Zugmeldestelle, die dem Fahrdienstleiter zugeteilt sind, der die Arbeit<br />
nicht aufgenommen hat, nicht gelten,<br />
5. beauftragen, gegen die Spitze zu befahrende Weichen der bis <strong>zur</strong> nächsten<br />
örtlich besetzten Zugmeldestelle vorhandenen Anschlussstellen mit höchstens<br />
50 km/h zu befahren, wenn die Zugfahrt über diese Weichen mit besonderem<br />
Auftrag zugelassen wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Soll Wenn ein Zug auf der Zugmeldestelle, deren Fahrdienstleiter die Arbeit<br />
nicht aufgenommen hat,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Allgemeines<br />
Befehl 121<br />
1. enden soll, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
zusätzlich zu den Weisungen nach a) durch Befehl 121 beauftragen, nach<br />
Halten am gewöhnlichen Halteplatz die Weisung des Fahrdienstleiters einzuholen,<br />
und - wenn der den Fahrdienstleiter nicht erreicht werden kann -<br />
sich beim Ihnen beauftragenden Fahrdienstleiter zu melden und Ihnen ihm<br />
eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug zu geben,<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
408.0501 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt<br />
Fahrwege<br />
2. beginnen soll, müssen Sie muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
Weisungen nach a) Nr. 3 bis Nr. 5 erteilen und ihn durch Befehl 121<br />
beauftragen, auf der nicht besetzten Zugmeldestelle mit höchstens 5 km/h<br />
auszufahren.<br />
Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 eingeben bzw. anbringen.<br />
Die in a) Nr. 1 und Nr. 4 genannten Signale und die in a) Nr. 5 genannten Weichen<br />
sind imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannt.<br />
Bei Übermittlung des Befehls 121 müssen Sie muss der Fahrdienstleiter den<br />
Triebfahrzeugführer mündlich über den Anlass verständigen.<br />
(3) Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch ist bestimmt, für welche Fahrtrichtung<br />
Fahrwege auf benachbarten Abzweigstellen oder Bahnhöfen mit Streckenverzweigungen<br />
eingestellt sind.<br />
2 Blockstelle<br />
Hat Wenn nach unterbrochener Arbeitszeit der Fahrdienstleiter einer Blockstelle, die<br />
keine Zugmeldestelle ist, nach unterbrochener Arbeitszeit die Arbeit wider Erwarten<br />
nicht aufgenommen hat, muss der Fahrdienstleiter müssen Sie den Triebfahrzeugführern<br />
durch Befehl 112 mitteilen, dass das Blocksignal nicht gilt.<br />
3 Bahnübergänge<br />
Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch ist bestimmt, bei welchen Bahnübergängen<br />
bis <strong>zur</strong> nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle die technische Sicherung<br />
nicht wirkt oder bei denen die Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf<br />
den besetzten Betriebsstellen überwacht wird und für die der Fahrdienstleiter Sie deshalb<br />
dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen mussmüssen.<br />
4 Befehle ohne Vordruck<br />
(1) Der Fahrdienstleiter darf Befehle nach Abschnitt 1 Absatz 2, Abschnitt 2 oder Abschnitt<br />
3 dürfen Sie auch ohne Vordruck geben (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch).<br />
Wenn der Fahrdienstleiter Sie Befehle ohne Vordruck gebengibt, müssen<br />
muss der Triebfahrzeugführer Signale oder Bahnübergänge vom Triebfahrzeugführer<br />
in der im Befehl genannten Reihenfolge angetroeffen werden.<br />
(2) Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können Muster für Befehle ohne<br />
Vordruck enthalten sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
5 Betriebsstelle wieder besetzt<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Wenn Sie alsein Fahrdienstleiter die Arbeit nach unterbrochener Arbeitszeit verspätet<br />
aufnimmtehmen, müssen Sie muss er sich sofort bei den benachbarten Fahrdienstleitern<br />
erkundigen, ob diese einen Zug abgelassen habenwurde. Meldet Wenn sich ein<br />
Triebfahrzeugführer am Einfahrsignal bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle meldet,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter ihm mitteilen, dass die Zugmeldestelle inzwischen<br />
besetzt ist und dass die von der benachbarten Zugmeldestelle ausgestellten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014
Züge fahren 408.0501<br />
Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt Seite 3 von 3<br />
Befehle für die Weiterfahrt nicht mehr gelten. Der Fahrdienstleiter muss Sie müssen<br />
hiervon die Fahrdienstleiter verständigen, die die Zugfahrt vereinbart hatten.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0511<br />
Schwierigkeiten beim Aus- oder Einsteigen<br />
Seite 1 von 2<br />
Nach Halten am Bahnsteig anfahren<br />
1 Schwierigkeiten beim Aus- oder Einsteigen<br />
(1) a) Wenn mit Reisenden besetzte Wagen ausnahmsweise an Stellen zum Halten<br />
gekommen sind, wo das Aus- oder Einsteigen schwierig ist, müssen Sie als<br />
Zugbegleiter die Reisenden <strong>zur</strong> Vorsicht auffordern. Sie müssen die Reisenden<br />
bitten, nach Möglichkeit durch die Wagen so weit durchzugehen, dass sie ungefährdet<br />
aussteigen können.<br />
b) Wird Ihnen als Zugführer bekannt, dass Schwierigkeiten beim Aussteigen zu<br />
erwarten sind, müssen Sie dafür sorgen, dass<br />
1. sich ein Zugbegleiter in dem betroffenen Wagen aufhält, um ein Aussteigen<br />
aus diesem Wagen möglichst zu verhindern,<br />
2. die Reisenden bis zu einem für das Aussteigen geeigneten Wagen durchgehen.<br />
(2) Hält ein Zug auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass, dürfen Sie als<br />
Zugführer das Aussteigen der Reisenden zulassen, wenn der Aufenthalt voraussichtlich<br />
längere Zeit dauert und sie nicht gefährdet werden können. Sie müssen<br />
die Reisenden darauf hinweisen, dass sie auf eigene Gefahr aus- oder einsteigen.<br />
2 Nach Halten am Bahnsteig anfahren<br />
(1) a) Kommt ein Reisezug mit wirksamer Überwachungseinrichtung der Außentüren<br />
im Führerraum am Bahnsteig unvorhergesehen zum Halten, dürfen Sie als<br />
Triebfahrzeugführer die Außentüren der Wagen nicht freigeben. Sie dürfen den<br />
Zug ohne Auftrag des Zugführers bewegen, wenn im Führerraum angezeigt<br />
wird, dass keine Außentüren geöffnet worden sind.<br />
b) Wird im Führerraum angezeigt, dass Außentüren geöffnet worden sind oder hat<br />
der Reisezug keine wirksame Überwachungseinrichtung der Außentüren im<br />
Führerraum, dürfen Sie als Triebfahrzeugführer den Zug bewegen, wenn der<br />
Zugführer Sie hierzu beauftragt hat.<br />
Als Zugführer oder Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass Reisende nicht<br />
ein- oder aussteigen und die Türen geschlossen sind.<br />
Nach dieser Feststellung geben Sie:<br />
- als Zugschaffner eine Fertigmeldung,<br />
- als Zugführer dem Triebfahrzeugführer Abfahrauftrag nach Modul 408.0333<br />
mit Signal Zp 9,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- als Triebfahrzeugführer, bevor Sie den Zug bewegen, Signal Zp 1.<br />
(2) a) Kommt ein Reisezug mit wirksamer Überwachungseinrichtung der Außentüren<br />
im Führerraum bei planmäßigem Halt nicht am gewöhnlichen Halteplatz zum<br />
Halten, dürfen Sie als Triebfahrzeugführer die Außentüren der Wagen nicht<br />
freigeben. Sie dürfen den Zug ohne Auftrag des Zugführers bewegen, wenn im<br />
Führerraum angezeigt wird, dass keine Außentüren geöffnet worden sind.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Allgemeine<br />
Maßnahmen<br />
Maßnahmen<br />
bei Halt auf<br />
freier Strecke<br />
Unvorhergesehenes<br />
Halten<br />
Halten nicht<br />
am gewöhnlichen<br />
Halteplatz<br />
b) Wird im Führerraum angezeigt, dass Außentüren geöffnet worden sind, oder<br />
hat der Reisezug keine wirksame Überwachungseinrichtung der Außentüren im<br />
Führerraum, dürfen Sie als Triebfahrzeugführer den Zug bewegen, wenn der<br />
Zugführer Sie hierzu beauftragt hat.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 18.04.2013
408.0511 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Schwierigkeiten beim Aus- oder Einsteigen<br />
Nach Halten am Bahnsteig anfahren<br />
Als Zugführer oder Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass Reisende nicht<br />
ein- oder aussteigen und die Türen geschlossen sind.<br />
Nach dieser Feststellung geben Sie:<br />
- als Zugschaffner eine Fertigmeldung,<br />
- als Zugführer müssen Sie den Triebfahrzeugführer mündlich oder durch<br />
Hochhalten des Armes beauftragen, weiterzufahren. Abfahrauftrag nach<br />
Modul 408.0333 dürfen Sie nicht geben,<br />
- als Triebfahrzeugführer, bevor Sie den Zug bewegen, Signal Zp 1.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 18.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0521<br />
Anhalten vor der Signal-Zugschlussstelle Seite 1 von 1<br />
1 Allgemeine Maßnahmen<br />
Kommt Wenn ein Zug zum Halten kommt, bevor er mit Zugschluss an der Signal-<br />
Zugschlussstelle eines Einfahr- oder Blocksignals vorbeigefahren ist, dürfen Siedarf<br />
der Fahrdienstleiter das Signal nicht auf Halt stellen und die Räumungsprüfung nicht<br />
bestätigen. Als Ein Bediener des Signals müssen Siemuss sofort den Fahrdienstleiter<br />
verständigen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss sofort den Fahrdienstleiter<br />
der rückgelegenen Zugfolgestelle verständigen.<br />
2 Merkhinweis, Sperre<br />
Auf Strecken ohne Streckenblock müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der rückgelegenen<br />
Zugfolgestelle Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre<br />
nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
3 Selbststellbetrieb, Zuglenkung mit Lenkplan<br />
Auf der rückgelegenen Zugfolgestelle dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit<br />
Lenkplan nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter<br />
muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
4 Signal auf Halt stellen<br />
Nachdem der Zug mit Zugschluss an der Signal-Zugschlussstelle vorbeigefahren ist,<br />
dürfen Sie ist das Signal auf Halt zu stellen und die Räumungsprüfung zu bestätigen.<br />
5 Weichen umstellen<br />
Müssen Wenn durch das Signal gesicherte Weichen umgestellt werden müssen, dürfen<br />
Sie darf das Signal auf Halt gestellten und die Fahrstraße aufgelöst werden. Sie<br />
müssen dDas Signal ist anschließend wieder auf Fahrt zu stellen, wenn es die Anlage<br />
zulässt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0531<br />
Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder Seite 1 von 3<br />
an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />
Betriebsart TR<br />
1 Aufgaben des Triebfahrzeugführers<br />
(1) Wenn Sie ein Triebfahrzeugführer an einem<br />
- Halt zeigenden Signal,<br />
- LZB-Halt,<br />
- LZB-Nothalt oder einem<br />
- ETCS-Halt<br />
unzulässig vorbeigefahren sindist, müssen Siemuss er sofort anhalten und nach<br />
dem Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen. Dies gilt auch bei jedem<br />
Wechsel in die ETCS-Betriebsart TR sowie bei jeder PZB-Zwangsbremsung an<br />
einem Hauptsignal, das Fahrtstellung oder Kennlicht zeigt oder einem Sperrsignal,<br />
das Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt.<br />
(2) Wenn Sie ein Triebfahrzeugführer an einer Stelle vorbeigefahren sindist, an der<br />
nach Befehl zu halten war, müssen Siemuss er sofort anhalten und nach dem<br />
Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen.<br />
(3) Für die Weiterfahrt erteilt der Fahrdienstleiter Befehl 2.<br />
2 Aufgaben des Fahrdienstleiters<br />
(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer für die Weiterfahrt<br />
Befehl 2 erteilen, auch wenn Sieer das Signal nachträglich bedienten.<br />
Beispiele für Befehle 2:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Befehl 2<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
408.0531 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3 Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder an<br />
einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />
Betriebsart TR<br />
Voraussetzungen<br />
Befehl 2.1<br />
(2) Sie dürfen Der Fahrdienstleiter darf den Befehl erst übermitteln, wenn die Voraussetzungen<br />
für die Weiterfahrt erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn ihm der Triebfahrzeugführer<br />
Ihnen mitgeteilt hat, dass eine Zwangsbremsung durch PZB an<br />
einem Hauptsignal, das Fahrtstellung oder Kennlicht oder einem Sperrsignal, das<br />
Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt, eingetreten ist.<br />
(3) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer eines signalgeführten<br />
Zuges zusätzlich zum Befehl 2 nach Absatz 1 mit Befehl 2.1 beauftragen,<br />
bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40<br />
km/h zu fahren, wenn ein Zug unzulässig<br />
- an einem Ausfahr- oder Blocksignal vorbeigefahren ist,<br />
- an einer Stelle vorbeigefahren ist, an der nach Befehl zu halten war und der<br />
Zug aus einem Bahnhof ausfahren bzw. auf der freien Strecke weiterfahren<br />
soll.<br />
Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges dem<br />
Triebfahrzeugführer die Stellung des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der<br />
Zug auf dem Gegengleis weiterfährt und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis<br />
ein Signal Ne 2 vorhanden ist.<br />
Beispiele für Befehle 2 mit 2.1:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Signal auf<br />
Fahrt stellen<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(4) Der Fahrdienstleiter muss das Signal, an dem der Zug unzulässig vorbeigefahren<br />
ist, müssen Sie nachträglich auf Fahrt stellen, wenn es die Anlage zulässt. Das<br />
gilt bei nichtselbsttätigem Streckenblock für Einfahr- oder Blocksignale jedoch<br />
nur, wenn bei der Weiterfahrt des Zuges noch mindestens eine Achse die Zugeinwirkung<br />
für den Streckenblock befährt.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
Züge fahren 408.0531<br />
Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder Seite 3 von 3<br />
an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />
Betriebsart TR<br />
(5) Das Zurücksetzen eines Zuges dürfen Sie anordnen, wenn wichtige Gründe dafür<br />
vorliegen. [Satz ist nach Modul 408.0572 verschoben.]<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Zurücksetzen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
09.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0541<br />
Gefahrdrohende Umstände Seite 1 von 3<br />
1 Gleise erkunden<br />
(1) a) 1. Lassen wetterbedingte oder andere gefahrdrohende Umstände (Stürme,<br />
Eisregen, extreme Schneehöhen, Hochwasser, Brände, Abfragen eines Notrufes<br />
nicht möglich, Tiere usw.) befürchten, dass Gleise nicht ohne Gefahr befahren<br />
werden können, sind sie zu erkunden.<br />
b) 2. Für das Erkunden kommen insbesondere Kontrollgänge, Fahrten mit<br />
Straßenfahrzeugen entlang der Strecke oder Posten an der vermuteten Gefahrenstelle,<br />
ferner nicht mit Reisenden besetzte Fahrten mit Triebfahrzeugen<br />
oder Wendezügen in Betracht.<br />
c) 3. Wenn Sie der Fahrdienstleiter es mit dem Triebfahrzeugführer vereinbarten<br />
und es vertretbar erscheint, darf bei Tag und sichtigem Wetter oder in<br />
Tunnels bei eingeschalteter Tunnelbeleuchtung die Erkundung auch mit Reise-<br />
oder Güterzügen durchgeführt werden.<br />
(2) b) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer mit Befehl<br />
9 10 - Grund Nr. 32 - anweisen, auf den betroffenen Gleisen auf Sicht zu fahren.<br />
Weisen Sie Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer zusätzlich durch<br />
Befehl 910.1 anweisen, das Gleis zu erkunden und das Ergebnis der Erkundung<br />
an Sie ihn zu melden.<br />
2 Gleise bei unterbrochener Arbeitszeit erkunden<br />
(12) a) Ist die Arbeitszeit unterbrochen, dürfen Sie Gleise ausschließlich nach<br />
Abschnitt 1 Absatz 1 ab Nr. 2 erkundet werden.<br />
(2) b) Als Der Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt ablässt, müssen<br />
Siemuss:<br />
a) 1. die Erkundungsfahrt mit dem Fahrdienstleiter der nächsten mit einem<br />
Fahrdienstleiter besetzten Zugmeldestelle vereinbaren,<br />
b) 2. nach Beendigung Ende der Arbeitsunterbrechung sofort die Zugmeldestellen,<br />
auf denen die Arbeit unterbrochen war, verständigen, dass eine Erkundungsfahrt<br />
gefahren ist und ob diese die Strecke geräumt hat oder noch<br />
unterwegs ist,<br />
c) 3. Vereinbarung und Meldungen nachweisen.<br />
(3) c) Als Der Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt ablässt, und als der<br />
Fahrdienstleiter der nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle, dürfen Siedarf für<br />
die Aus- und Einfahrt der Erkundungsfahrt Hauptsignale nicht bedienen. Für die<br />
Ausfahrt ist keine Räumungsprüfung bei dem zuletzt gefahrenen Zug erforderlich.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(4) ad) 1. Für die Fahrt gelten nur Hauptsignale und Sperrsignale der Zugmeldestelle,<br />
auf der die Erkundungsfahrt beginnt, und der nächsten mit einem<br />
Fahrdienstleiter besetzten Zugmeldestelle.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Allgemeines<br />
Sachverhalt,<br />
Fahrten<br />
Befehl 910<br />
unterbrochene<br />
Arbeitszeit<br />
Fahrten<br />
Verständigung<br />
Signale bedienen<br />
Gültigkeit der<br />
Signale,<br />
Befehle<br />
b) 2. Als Der Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt ablässt, müssen Sie<br />
muss den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 8 - anweisen,<br />
bis <strong>zur</strong> nächsten mit einem Fahrdienstleiter besetzten Zugmeldestelle mit<br />
höchstens 50 km/h zu fahren, und durch einen weiteren Befehl 9 10 – Grund<br />
Nr. 32 - anweisen, auf den zu erkundenden Gleisen auf Sicht zu fahren und<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
408.0541 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Gefahrdrohende Umstände<br />
das Gleis zu erkunden und das Ergebnis der Erkundung an Sie ihn zu melden<br />
(Befehl 910.1).<br />
Bahnübergänge<br />
befahren<br />
Der Fahrdienstleiter mussIm mit Befehl 121 müssen Sie zusätzlich vorschreiben,<br />
durch Bahnhöfe auf Sicht zu fahren. Außerdem müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter das erste vom Triebfahrzeugführer zu beachtende Einfahrsignal<br />
bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle nennen.<br />
(5) e) Imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch ist<br />
bestimmt, bei welchen Bahnübergängen bis <strong>zur</strong> nächsten mit einem Fahrdienstleiter<br />
besetzten Zugmeldestelle die technische Sicherung nicht wirkt oder bei denen<br />
die Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf den besetzten Betriebsstellen<br />
überwacht wird und für die Sie alsder Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt<br />
ablässt, dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen müssenmuss.<br />
Die Bahnübergänge dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />
werden.<br />
23 Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />
(a1) Wenn nach Ablauf der imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch nach<br />
b)Absatz 2 genannten Zeit kein Zug gefahren ist und Spurrillen auf freier Strecke<br />
oder auf Bahnübergängen nicht schnee- und eisfrei gemacht werden konnten,<br />
müssen Siemuss sich der Fahrdienstleiter vom Triebfahrzeugführer des Zuges,<br />
der das Gleis zuerst befährt, die Radsatzlast des Fahrzeugs an der Spitze des<br />
Zuges melden lassen, soweit die Radsatzlast des Fahrzeugs an der Spitze des<br />
Zuges nicht nach b) Absatz 2 imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />
angegeben ist.<br />
Ist die gemeldete oder die imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch nach<br />
b) Absatz 2 angegebene Radsatzlast für diesen Zug nicht größer als 16 t, müssen<br />
Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 –<br />
Grund Nr. 11 - anweisen, den Streckenabschnitt mit Spurrillen und die Bahnübergänge<br />
mit höchstens 30 km/h zu befahren.<br />
(2b) Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch sind die betroffenen Streckenabschnitte,<br />
Bahnübergänge und Zeiten genannt. Es können Radsatzlasten der<br />
Fahrzeuge angegeben sein, die an der Spitze des Zuges fahren, und zusätzliche<br />
Regeln gegeben sein.<br />
34 Eiszapfenbildung<br />
Wenn sich in Tunnels Eiszapfen bilden können (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges, der<br />
das Gleis zuerst befährt, durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 33 - anweisen, im Tunnel auf<br />
Sicht zu fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
45 Windwarnung<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Wenn Zeigt eine WindmMeldeanlage Windwarnung anzeigt, müssen Siemuss der<br />
Fahrdienstleiter die imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten<br />
Maßnahmen treffen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
Züge fahren 408.0541<br />
Gefahrdrohende Umstände Seite 3 von 3<br />
56 Geschlossene Schneedecke<br />
Die Betriebszentrale darf anordnen, dass Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
von mehr als 200 km/h wegen geschlossener Schneedecke mit höchstens 200 km/h<br />
fahren. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 121<br />
mit Wortlaut „Stellen Sie VMZ 200 von ... bis ... ein“ erteilen.<br />
67 Melden<br />
Als Der Triebfahrzeugführer müssen Siemuss Ihnendem Fahrdienstleiter gefahrdrohende<br />
Umstände dem Fahrdienstleiter melden.<br />
78 Kritische Wettersituation (Sturmwarnung)<br />
Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter eine Sturmwarnung erhaltenerhält, beauftragen Sie<br />
muss er während des angegebenen Zeitraums auf den imn den Örtlichen Richtlinien-<br />
Betriebsstellenbuch genannten Streckenabschnitten die betroffenen Triebfahrzeugführer<br />
als Vorsichtsmaßnahme beauftragen, die Geschwindigkeit ihres Zuges auf 80<br />
km/h zu begrenzen. Verwenden Sie hHierzu den muss folgender Wortlaut verwendet<br />
werden: „Achtung, Sturmwarnung! Fahren Sie zwischen … (Betriebsstelle) und …<br />
(Betriebsstelle) mit höchstens 80 km/h.“ Imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter<br />
auf Betriebsstellenbuch können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
79 Nachweis<br />
Der Fahrdienstleiter muss Ggefahrdrohende Umstände und getroffene Maßnahmen<br />
müssen Sie nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0551<br />
Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen Seite 1 von 3<br />
1 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />
(1) Ein erloschenes Nachtzeichen müssen Sieist den Betriebsstellen bis zum nächsten<br />
Bahnhof zu melden. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss den Zug dort<br />
anhalten. Befährt Wenn der Zug bis zum nächsten Bahnhof nichttechnisch gesicherte<br />
Bahnübergänge befährt, müssen Siemussist er ihn bei Dunkelheit oder<br />
unsichtigem Wetter sofort anzuhalten.<br />
Nach dem Anhalten des Zuges muss der Triebfahrzeugführer das Signal in Ordnung<br />
gebracht werdenbringen. WennIst das nicht möglich ist, darf der Zug bei<br />
Dunkelheit oder unsichtigem Wetter nicht weiterfahren.<br />
Darf Wenn der Zug weiterfahren darf, müssen Siemuss der die Fahrdienstleiter<br />
die Unregelmäßigkeit von Bahnhof zu Bahnhof melden und die jeweils dazwischen<br />
liegenden Betriebsstellen benachrichtigen.<br />
(2) Ein unvollständiges Nachtzeichen müssen Sieist den Betriebsstellen bis zum<br />
nächsten Bahnhof zu melden., als Fahrdienstleiter müssen melden von Bahnhof<br />
zu Bahnhof bis zum nächsten Haltbahnhof melden und die jeweils dazwischen<br />
liegenden Betriebsstellen benachrichtigen. Wenn Befährt der Zug nichttechnisch<br />
gesicherte Bahnübergänge befährt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter ihn bei<br />
Dunkelheit oder unsichtigem Wetter auf dem nächsten Bahnhof anhalten.<br />
Nach dem Anhalten des Zuges muss der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen<br />
in Ordnung gebracht werdenbringen. Ist Wenn das nicht möglich ist, darf der Zug<br />
bis zu dem Bahnhof fahren, auf dem das Nachtzeichen in Ordnung gebracht<br />
werden kann. Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss die Unregelmäßigkeit<br />
von Bahnhof zu Bahnhof melden und die jeweils dazwischen liegenden Betriebsstellen<br />
benachrichtigen.<br />
Auf Nebenbahnen müssen Sie muss der Fahrdienstleiter bei Dunkelheit oder unsichtigem<br />
Wetter den Triebfahrzeugführer außerdem<br />
- durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 42 - anweisen, mit höchstens 40 km/h zu fahren,<br />
und<br />
- durch Befehl 121 anweisen, auch vor den nicht mit Pfeiftafeln gekennzeichneten<br />
Bahnübergängen ohne technische Sicherung wie bei unsichtigem Wetter<br />
Signal Zp 1 nach Modul 301.0901 Abschnitt 2 Absatz 4 zu geben.<br />
Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können für Nebenbahnen abweichende<br />
Regeln gegeben sein.<br />
2 Schlusssignal fehlt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(1) Fehlt das Schlusssignal, ist wie folgt vorzugehen:<br />
a) Auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />
die vorgelegenen Betriebsstellen bis zum nächsten örtlich besetzten<br />
Bahnhof verständigen. Als Der Fahrdienstleiter dieses Bahnhofs müssen<br />
Sie muss die Meldung in gleicher Weise weitergeben. Der Zug ist auf dem<br />
nächsten geeigneten Bahnhof anzuhalten, damit das Schlusssignal angebracht<br />
werden kann.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
erloschen<br />
unvollständig<br />
Strecken mit<br />
selbsttätigem<br />
Streckenblock<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 10.01.2014
408.0551 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen<br />
Strecken mit<br />
nichtselbsttätigem<br />
Streckenblock<br />
oder ohne<br />
Streckenblock<br />
Zug<br />
vollständig<br />
Zug nicht<br />
vollständig<br />
b) Auf Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder ohne Streckenblock ist<br />
wie folgt zu verfahren:<br />
1. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss die vorgelegenen Betriebsstellen<br />
bis zum nächsten örtlich besetzten Bahnhof und die Zugfolgestellen bis <strong>zur</strong><br />
rückgelegenen Zugmeldestelle verständigen.<br />
2. Ausfahrsignale müssen Siesind sofort auf Halt zu stellen. Block- oder Einfahrsignale<br />
müssen Siesind in der Fahrtstellung zu belassen, sofern sie<br />
nicht selbsttätig in die Haltstellung kommen. Einfahrsignale dürfen Sie jedoch<br />
mit Genehmigung des Fahrdienstleiters auf Halt gestellt werden,<br />
wenn Weichen umgestellt werden müssen. Bei drohender Gefahr dürfen<br />
Sie andere MitarbeiterBediener des Stellwerkes selbstständig handeln und<br />
den Fahrdienstleiter nachträglich verständigen.<br />
3. Sie dürfen denDer Zug darf zunächst nicht vorgeblockt werden, sofern nicht<br />
selbsttätig vorgeblockt wird.<br />
4. Die Räumungsprüfung für den betroffenen Zug brauchen Sieist zunächst<br />
nicht durchzuführen. Bei Relaisblock oder Trägerfrequenzblock 71 müssen<br />
Siemuss das zugbewirkte Rückblocken gesperrt werden, wenn es die Anlage<br />
zulässt.<br />
5. Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ müssen Sie nach<br />
Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 und Nr. 16<br />
anbringen bzw. eingeben.<br />
6. Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss den Zug auf dem nächsten<br />
Bahnhof anhalten lassen.<br />
7. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />
408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
Für Abzweigstellen können imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />
abweichende Regeln gegeben sein.<br />
(2) Wennird festgestellt wird, dass der Zug vollständig ist, müssen Siemuss das<br />
Schlusssignal anbringen lassenangebracht werden. Als Der Fahrdienstleiter müssen<br />
Sie muss die benachrichtigten Stellen verständigen, dass der Zug vollständig ist.<br />
Die Verständigung gilt für die Räumungsprüfung als Feststellung nach Modul<br />
408.0241 Abschnitt 4 b. Sie dürfen dDie Signale dürfen auf Halt gestellt en und<br />
das Vorblocken und die Bestätigung der Räumungsprüfung nachgeholt werden.<br />
(3) Ist der Zug nicht vollständig, müssen Sieist das Gleis zu sperren und nach Modul<br />
408.0571 Abschnitt 9 7 vorzugehen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
3 Schlusssignal zweifelhaft<br />
Ist das Vorhandensein des Schlusssignals zweifelhaft, müssen Sieist zunächst nach<br />
Abschnitt 2 vorzugehen und bei einer vorgelegenen Betriebsstelle nachzufragen. Die<br />
weiteren Maßnahmen ergeben sich aus den Feststellungen des Mitarbeiters dieser<br />
Betriebsstelle.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
4 Nachweis<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 01.01.2014
Züge fahren 408.0551<br />
Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen Seite 3 von 3<br />
Feststellungen und Meldungen nach Abschnitt 1 Absatz 1, Abschnitt 2 Absatz 1 und 2<br />
und Abschnitt 3 und getroffene Maßnahmen müssen Siesind nachzuweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
10.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0552<br />
Offene Türen Seite 1 von 1<br />
1 Reisezüge<br />
(1) a) Wenn Sie in einem Reisezug nach außen aufschlagende Türen oder andere<br />
offene Außentüren von Personenwagen festgestellt oder gemeldet werden<br />
oder wenn Ihnen solche Türen gemeldet worden sind, müssen Sieist sofort<br />
dern Triebfahrzeugführer sofort zu verständigen.<br />
b) Können Sie denKannWenn der Triebfahrzeugführer nicht verständigt werden<br />
kann, müssen Sieist dern Zug sofort anzuhalten.<br />
(2) a) Sind Ihnen als Triebfahrzeugführer offene Außentüren im Reisezug gemeldet<br />
worden oder haben Sie offene Außentüren festgestellt, müssen Sie den Zug<br />
in der Regel sofort durch Vollbremsung anhalten.<br />
In den Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge oder technischer Einrichtungen<br />
am Zug oder im Abhilfetext <strong>zur</strong> Störungsbeseitigung im Display der<br />
Führerraumanzeige können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
b) Nach dem Anhalten müssen Sie, soweit der Zug begleitet wird, die Zugbegleiter<br />
verständigen. Als Zugbegleiter müssen Sie Weisungen des Triebfahrzeugführers<br />
beachten.<br />
2 Güterzüge<br />
Wenn Sie in einem Güterzug nach außen aufschlagende Türen festgestellten oder<br />
wenn Ihnen nach außen aufschlagende Türen gemeldet weorden sind, müssen Sieist<br />
dern Zug sofort anzuhalten.<br />
3 Nachweis<br />
Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss Unregelmäßigkeiten und getroffene Maßnahmen<br />
nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Maßnahmen<br />
Verständigen<br />
Zug anhalten<br />
Maßnahmen<br />
Zug anhalten<br />
Maßnahmen<br />
nach dem<br />
Anhalten<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0553<br />
Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen Seite 1 von 2<br />
1 Feststellen, Melden<br />
(1) Wenn Sie an Fahrzeugen oder Ladungen Unregelmäßigkeiten<br />
(z. B. Brandgeruch, Ölqualm, Flammenbildung, rotglühende Radsatzlager,<br />
Pfeiftöne, blockierter Radsatz, Funkensprühen am Radsatz, kreischendes Geräusch,<br />
rotglühende Bremsklötze oder Radreifen, brennende Bremsbeläge,<br />
unruhiger Lauf des Fahrzeugs, klapperndes klirrendes Geräusch, regelmäßiges<br />
starkes Klopfen oder Schlagen, lose Wagendecken, verschobene Ladung)<br />
festgestellten oder wenn Ihnen solche Unregelmäßigkeiten gemeldet werden,<br />
müssen Siesind, außer wenn eine Unregelmäßigkeit nach Absatz 2 angezeigt<br />
wird, Maßnahmen bei Gefahr zu treffen.<br />
(2) a) Wird WennIhnen alsdem Fahrdienstleiter durch eine Heißläuferortungsanlage<br />
oder Festbremsortungsanlage dem Fahrdienstleitereinen Heißläufer oder eine<br />
„Feste Bremse - heiß“ angezeigt, müssen Siemuss er den Zug an dem imn<br />
den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten Hauptsignal anhalten.<br />
Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können abweichende Regeln<br />
zum Anhalten des Zuges gegeben sein.<br />
b) Wird Wenn Ihnen als Fahrdienstleiter durch eine Heißläuferortungsanlage o-<br />
der Festbremsortungsanlage einen Warmläufer oder eine „Feste Bremse -<br />
warm“ angezeigt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Zug in dem imn<br />
den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten Bahnhof anhalten.<br />
c) Teilen SieDer Fahrdienstleiter teilt dem Triebfahrzeugführer möglichst vor dem<br />
Anhalten des Zuges die Art der Meldung, den betroffenen Radsatz und die betroffene<br />
Zugseite mit.<br />
d) Als Triebfahrzeugführer sollen Sie bei einem Heißläufer oder bei der Meldung<br />
„Feste Bremse - heiß“ den Zug mit einer Vollbremsung anhalten.<br />
2 Untersuchen<br />
(1) a) Nach dem Anhalten müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />
die Unregelmäßigkeit mitteilen, sofern ihm diese nicht schon nach<br />
Abschnitt 1 Absatz 2 mitgeteilt worden ist.<br />
b) Als Der Triebfahrzeugführer müssen Sie - auch wenn Sie eine Unregelmäßigkeit<br />
selbst festgestellt haben -muss<br />
1. suchtmuss den Zug nach der Unregelmäßigkeit absuchen und dem Fahrdienstleiter<br />
die zu treffenden Maßnahmen mitteilen.suchen,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
2. bei Anzeige durch eine Ortungsanlage das geortete Fahrzeug untersuchen;<br />
können Sie an diesem Fahrzeug keine Unregelmäßigkeit feststellen,<br />
müssen Sie das davor und dahinter laufende Fahrzeug nach Wärmequellen<br />
absuchen,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3. und teilt dem Fahrdienstleiter die zu treffenden Maßnahmen mitteilen.<br />
Maßnahmen<br />
bei Gefahr<br />
Anzeige durch<br />
Ortungsanlagen<br />
Allgemein<br />
(2) Haben Sie alsWenn der Fahrdienstleiter einen Zug mit einem durch Heißläuferortungsanlage<br />
angezeigten Heißläufer an einem Einfahrsignal angehalten hat, dür-<br />
im Bahnhof<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
408.0553 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen<br />
fen Siedarf er den Zug durch den Triebfahrzeugführer im Bahnhof untersuchen<br />
lassen, sofern dies imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />
nicht verboten ist. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Zug in das<br />
durchgehende Hauptgleis einlassen. Während der Einfahrt des Zuges dürfen<br />
unmittelbar benachbarte Gleise nicht befahren werden. Als Der Triebfahrzeugführer<br />
dürfen Sie darf den Zug nur mit Schrittgeschwindigkeit in den Bahnhof fahren.<br />
3 Schäden an Fahrzeugen<br />
Als Triebfahrzeugführer müssen Sie, sofern ein Wagenmeister nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
steht, Fahrzeuge mit Mängeln, die den Bahnbetrieb gefährden können, aus dem Zug<br />
aussetzen.<br />
43 Nachweis<br />
Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen<br />
nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0554<br />
Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug Seite 1 von 2<br />
1 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern<br />
(1) Wenn Sie bei einem Triebfahrzeug einen beschädigtern gehobenern Stromabnehmer<br />
festgestellten oder einen unruhigern Stromabnehmerlauf (z. B. heftig<br />
schwankende Oberleitung) beobachtet werden, müssen Siesind Maßnahmen bei<br />
Gefahr zu treffen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Zentralschaltstelle<br />
verständigen und mit ihr die weiteren Maßnahmen vereinbaren. Als Der Triebfahrzeugführer<br />
müssen Siemuss dem Fahrdienstleiter melden, ob der Zug weiterfahren<br />
darf.<br />
(2) Wenn Sie bei einem fahrenden Zug einen Speisewagen mit gehobenem Stromabnehmer<br />
festgestellt enwird, müssen Sieist dern Zug sofort anzuhalten. und<br />
alsDer Fahrdienstleiter muss die Zentralschaltstelle verständigen.<br />
Nach dem Halt müssen Sie als Zugführer veranlassen, dass Kann Wenn der<br />
Stromabnehmer nicht gesenkt werden kann, muss der Triebfahrzeugführer veranlassen,<br />
dasswird. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den ist der Speisewagen<br />
auf dem nächsten Bahnhof ausgezusetzt wirden.<br />
(3) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen<br />
nachweisen.<br />
2 Feuer im Zug<br />
(1) Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät, müssen Sieist dern Zug<br />
so schnell wie möglich anzuhalten. Dabei soll ten Sie als der Triebfahrzeugführer<br />
möglichst nicht in Tunnels, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen, wo die<br />
Hilfeleistung erschwert ist, halten.<br />
Wenn Sie als Zugbegleiter Feuer entdecken, müssen Sie bei Zügen mit Lautsprecheranlage<br />
die Hilfe der anderen Zugbegleiter anfordern mit der Ansage:<br />
"Achtung Zugbegleiter! Mit F-Gerät in Wagen (Nummer) kommen."<br />
Als Zugpersonal müssen Sie unverzüglich für die Sicherung der Reisenden und<br />
Ladungen sorgen.<br />
(2) Auf elektrisch betriebenen Strecken müssen Sieist das Halten auf freier Strecke<br />
möglichst abzukürzen. Brennende Fahrzeuge müssen Siesind möglichst auf ein<br />
Gleis ohne Oberleitung oder ein Nebengleis zu fahren, jedoch nicht in unmittelbare<br />
Nähe der Oberleitungsmaste oder Quertragwerke.<br />
(3) Wenn ein Fahrzeug eines Zuges, der Reisende befördert, in Brand gerät und der<br />
Zug in einem Tunnel zum Halten kommt und geräumt werden muss, müssen Sie<br />
wie folgt verfahren:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
a) Als Zugbegleiter müssen Sie dafür sorgen, dass Reisende den Wagen<br />
mit der Brandstelle sofort räumen und sich in die benachbarten Wagen begeben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) Sie müssen Klimaanlage und Belüftung im ganzen Zug sofort ausschalten.<br />
Triebfahrzeug<br />
Speisewagen<br />
Nachweis<br />
Erste Maßnahmen<br />
Elektrisch<br />
betriebene<br />
Strecken<br />
Tunnel<br />
c) Sobald Sie alsmuss der ZugführerTriebfahrzeugführer erkennen, dass der<br />
Brand nicht gelöscht werden kann, müssen Sie die Räumung des Zuges anord-<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 20.01.2014
408.0554 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug<br />
nen. Dazu müssen Sie - möglichst in Absprache mit dem Fahrdienstleiter - die<br />
Fluchtrichtung festlegen und für das Anschalten einer eventuell vorhandenen<br />
Tunnelbeleuchtung sorgen. Als Zugpersonal müssen Sie dafür sorgen, dass als<br />
Fluchtweg der Randweg neben dem haltenden Zug benutzt wird.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0561<br />
Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigenVerminderter Reibwert Seite 1 von 1<br />
1 Auf Sicht fahren<br />
Wenn Sie als Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren müssen, dürfen Sie je nach den<br />
Sichtverhältnissen nur so schnell fahren, dass Sie den Zug vor einem Fahrthindernis<br />
oder Haltsignal sicher anhalten können. Sie dürfen höchstens 40 km/h fahren.<br />
Wenn Sie bis zu einem Hauptsignal oder einem Signal Ne 14 auf Sicht fahren müssen<br />
und wenn ab dort die Fahrt zugelassen ist, müssen Sie noch 400 m über diese<br />
Signale hinaus auf Sicht fahren.<br />
2 Geschwindigkeit ermäßigen<br />
(1) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer eines signalgeführten Zuges bei unsichtigem<br />
Wetter den <strong>Stand</strong>ort von Signalen nicht mit Sicherheit bestimmen können, müssen<br />
Sie die Geschwindigkeit des Zuges entsprechend ermäßigen.<br />
(1) (2) a) Wenn Sie als Ihnen ein Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter<br />
verminderten Reibwert zwischen Rad und Schiene feststellen, müssen Sie die<br />
Geschwindigkeit des Zuges entsprechend ermäßigen. Sie müssen die Unregelmäßigkeit<br />
dem Fahrdienstleiter meldetn, muss er auch die Geschwindigkeit des<br />
Zuges entsprechend ermäßigenn.<br />
soll Ddie Meldung soll folgende Angaben enthalten:<br />
- Gleis von ... nach ...,<br />
- Strecken-km,<br />
- Steigungs- oder Gefälleabschnitt,<br />
- Schwierigkeiten beim Anfahren oder Bremsen.<br />
( b2) Hat Ihnen als Fahrdienstleiter ein Triebfahrzeugführer eine Unregelmäßigkeit<br />
nach a) gemeldet,Sie müssenDer Fahrdienstleiter mussSie dem Triebfahrzeugführer<br />
des nachfolgenden Zuges mitteilen, dass es zu Schwierigkeiten<br />
beim Anfahren oder Bremsen kommen kann.<br />
(c3) Wenn Sie alsDer Triebfahrzeugführer, der über Schwierigkeiten beim Anfahren<br />
oder Bremsen verständigt worden sindist, müssen Siemussführt auf dem<br />
betroffenen Streckenabschnitt Betriebsbremsungen durchführen und teilt dem<br />
FahrdienstleiterIhnen dem Fahrdienstleiter mitteilen, ob sich der Bremsweg verlängert<br />
hatungen aufgetreten sind.<br />
(d4) WennHat Ihnen als Fahrdienstleiter der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter<br />
Bremswegverlängerungen gemeldet, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
den Triebfahrzeugführer des nachfolgenden Zuges hierüber verständigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Unsichtiges<br />
Wetter<br />
Verminderter<br />
Reibwert<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0571<br />
Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass Seite 1 von 4<br />
1 Ursache ermitteln<br />
Hält Ihr Zug unvorhergesehen, außer wegen Haltstellung eines Signals, LZB-Halts<br />
oder ETCS-Halts, müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Ursache umgehend ermitteln.<br />
21 Hilfe anfordern<br />
(1) Das Anfordern von Hilfe über Zugfunk oder Streckenfernsprechverbindung müssen<br />
Sie durch Notruf einleiten.<br />
(2) Fordern Sie in der Nähe befindliche Mitarbeiter auf zu helfen.<br />
(3) Wenn Sie als Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiterein Zug aus unvorhergesehenem<br />
Anlass hält und das Zugpersonal Hilfe angefordert hatben, müssen<br />
Sie den Triebfahrzeugführer hierüber verständigen. Nachdem vom Zugpersonal Hilfe<br />
angefordert worden ist, dürfen Sie alsdarf der Triebfahrzeugführer den Zug nur noch<br />
mit Zustimmung der benachbarten Zugmeldestellen bewegen.<br />
32 Aufenthalt melden<br />
Ist Wenn keine Hilfe erforderlich ist und, dauert der Aufenthalt aber voraussichtlich<br />
länger als fünf Minuten dauert, müssen Sie alsmuss der Triebfahrzeugführer oder<br />
Zugführer das Halten dem Fahrdienstleiter einer benachbarten Zugmeldestelle melden.<br />
Wenn dies nicht möglich ist, müssen Siemuss der Triebfahrzeugführer, nachdem der<br />
Anlass beseitigt ist, die Meldung bei der Weiterfahrt nachholen. Als Der Triebfahrzeugführer<br />
müssen Siemuss bis dahin auf Sicht fahren.<br />
43 Beteiligte verständigen<br />
Wenn Ihnen einem Fahrdienstleiter als Fahrdienstleiter das Halten deines Zuges<br />
nach Abschnitt 3 2 gemeldet oder wenn Hilfe angefordert worden ist, müssen<br />
Siemuss er die Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle und der beteiligten<br />
Blockstellen sowie die Schrankenwärter, Bahnübergangsposten und Arbeitsstellen<br />
verständigen. Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
5 Zugtrennung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Nach einer Zugtrennung müssen Sie als Zugführer im abgetrennten Zugteil Feststellbremsen<br />
entsprechend der maßgebenden Neigung anziehen, und zwar unabhängig<br />
davon, wie lange der Zugteil stehen bleibt. Bestimmen Sie die maßgebende Neigung<br />
anhand der Sägelinien im Fahrplan.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
64 Mit dem ganzen Zug weiterfahren<br />
(1) KannWenn ein Zug nach Halt aus unvorhergesehenem Anlass weiterfahren<br />
kann, müssen Sie alsmuss der Triebfahrzeugführer oder Zugführer den Fahrdienstleiter,<br />
dem Sie er das Halten mitgeteilt hatben, von der beabsichtigten Wei-<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
408.0571 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4<br />
Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass<br />
terfahrt verständigen. Sie dürfenDer Triebfahrzeugführer darf nur weiterfahren,<br />
wenn der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle zugestimmt hat.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle dürfen Siedarf der<br />
Weiterfahrt nur zustimmen, nachdem Sie er die Fahrdienstleiter der vorgelegenen<br />
Zugmeldestelle und der beteiligten Blockstellen sowie die Schrankenwärter,<br />
Bahnübergangsposten und Arbeitsstellen unterrichtet hatben.<br />
75 Mit einem Zugteil weiterfahren<br />
(1) WennKann nur mit einem Zugteil weitergefahren werden kann, müssen Sie als<br />
Zugführer vor der Weiterfahrt am stehen bleibenden Zugteil Feststellbremsen<br />
entsprechend der maßgebenden Neigung anziehen. Bestimmen Sie die maßgebende<br />
Neigung anhand der Sägelinien im Fahrplan.<br />
(2) Ein Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter soll beim stehen bleibenden Zugteil<br />
bleiben. Ist das nicht möglich, dürfen Sie als Zugführer die Weiterfahrt nicht zulassen,<br />
solange sich im stehen bleibenden Zugteil Reisende befinden oder wenn<br />
der Streckenabschnitt, auf dem der Zugteil stehen bleiben soll, im Fahrplan durch<br />
zwei Sägelinien gekennzeichnet ist.muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter<br />
verständigen, dass Fahrzeuge stehen bleiben.<br />
(32) Für die Weiterfahrt eines Zugteils gelten die Regeln im Abschnitt 6 4 sinngemäß.<br />
Bevor Sie weiterfahren, müssen Sie als Zugführer feststellen, dass am weiterfahrenden<br />
Zugteil kein Schlusssignal angebracht ist.<br />
86 Mit mehreren Zugteilen getrennt weiterfahren<br />
(1) Können mehrere Teile des Zuges getrennt weiterfahren, gelten die Regeln in den<br />
Abschnitten 6 4 und 7 5 sinngemäß.<br />
(2) Als FahrdienstleiterSie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sie bei der Betriebszentrale<br />
die Zugnummern erfragen.<br />
(3) Bevor Sie alsder Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle der Weiterfahrt<br />
eines zweiten oder weiteren Zugteils zustimmten, müssen Siemuss er deren<br />
Triebfahrzeugführer jeweils mit Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 - anweisen, bis zum<br />
nächsten Hauptsignal auf Sicht zu fahren.<br />
(4) Als Der Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle müssen Siemuss die Räumung<br />
des Gleises zwischen den betroffenen Zugmeldestellen feststellen. Es gelten<br />
die Regeln im Abschnitt 9 7 Absatz 3 sinngemäß.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
97 Zug oder Zugteil bleibt auf der freien Strecke stehen<br />
(1) WennKann ein Zug auf der freien Strecke nicht aus eigener Kraft weiterfahren<br />
kann oder muss ein Zugteil auf freier Strecke stehen bleiben muss, müssen Sie<br />
alsmuss der zuständiger Fahrdienstleiter das Gleis sperren und die Räumung<br />
des Gleises veranlassen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Wo beim Einlassen von Hilfsfahrzeugen Störungen an der Gleisfreimeldeanlage<br />
auftreten können, sind imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch Regeln<br />
gegeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
Züge fahren 408.0571<br />
Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass Seite 3 von 4<br />
(3) a) Für den betroffenen Zug dürfen Siedarf keine Räumungsprüfung durchgeführt<br />
werden. Wenn die Meldungen über die Beendigung aller Sperrfahrten im<br />
Zugmeldebuch eingetragen sind und - wenn der Zug in mehreren Teilen von<br />
der freien Strecke geholt wurde - Sie alsder Fahrdienstleiter der rückgelegenen<br />
Zugmeldestelle den Vergleich nach c) durchgeführt hatben, gilt die Räumung<br />
des Gleises als festgestellt.<br />
b) WennSoll der Zug in mehreren Teilen von der freien Strecke geholt werden<br />
soll, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle<br />
der Weiterfahrt der Zugteile nur zustimmen, wenn für den betroffenen Zug<br />
- der Zugführer Triebfahrzeugführer bestätigt hat, dass eine Wagenliste beim<br />
Zug ist oder er die Nummern aller Fahrzeuge des Zuges in der im Zug vorhandenen<br />
Reihenfolge in eine Liste eingetragen hat oder<br />
- beim Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle Ihnen oder bei der<br />
Betriebszentrale eine Wagenliste vorhanden ist.<br />
c) Nach Ankunft der Zugteile und Sperrfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
durch Vergleichen der Meldungen der Zugführer Triebfahrzeugführer mit<br />
einer der genannten Listen feststellen, dass keine Fahrzeuge auf der Strecke<br />
<strong>zur</strong>ückgelassen wurden. Können SieKannWenn dies nicht festgestellt werden<br />
Kann oder können Sie kann nicht mit einer der genannten Listen vergleichen<br />
werden kann, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />
des ersten Zuges, der das Gleis nach der Sperrung befährt, mit Befehl 10 –<br />
Grund Nr. 1 - anweisen, im zuvor gesperrten Gleis auf Sicht zu fahren.<br />
d) Wenn Sie als Zugführer den Vergleich nach c) mit dem Fahrdienstleiter<br />
durchgeführt haben, müssen Sie das Schlusssignal wieder anbringen.<br />
(4) Nach Aufheben der Gleissperrung müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei<br />
nichtselbsttätigem Streckenblock das Rückblocken nachholen. Selbsttätige Blockeinrichtungen,<br />
die sich nach Aufhebung der Sperrung nicht in Grundstellung<br />
befinden, dürfen Sie in Grundstellung bringengebracht werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
408.0571 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4<br />
Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass<br />
8 Nachweis<br />
(5) Der Fahrdienstleiter muss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen müssen<br />
Sie nachweisen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />
10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />
Regelgleis nach Regelgleis von Tag<br />
Gegengleis von Gegengleis nach 15.12.<br />
Adorf<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Cestadt<br />
Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldunmeldung<br />
Abfahrt Annahme Ankunft Rück-<br />
Abfahrt Annahme Zugnummer<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
12.30 von Z 53021:<br />
Zugtrennung in km 57,3<br />
Zugschluss in km 57,6,<br />
Nachbargleis nicht<br />
betroffen<br />
Herbert, Tf<br />
12.31 Bet ben<br />
12.46 von FCS:<br />
Ankuppeln des hinteren<br />
Zugteils nicht möglich,<br />
vorderer Zugteil fährt<br />
weiter<br />
12.47 Bet ben<br />
13.19 von FCS: Sperrf<br />
mit hinterem Zugteil fährt<br />
ab<br />
13.25 Sperrf mit allen Fz<br />
in FBH, Meyer, Zf<br />
13.27 Bet ben<br />
12 14 53021<br />
Gesp 12.30<br />
12 42 4737<br />
53021 (vorderer<br />
12 50<br />
Zugteil)<br />
ab FCS 12.58 Sperrf 99953<br />
13 04 4739<br />
an FBH 13.25<br />
Sperr aufgeh 13.27<br />
13 37 13 36 13 30 4741<br />
53021(hinterer<br />
Zugteil)<br />
Sperrfahrt<br />
99953<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0572<br />
Zug <strong>zur</strong>ücksetzen Seite 1 von 4<br />
1 Bedingungen<br />
(1) Der Fahrdienstleiter darf das Zurücksetzen eines Zuges dürfen Sie anordnen,<br />
wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.<br />
Als Zugführer dürfen Sie einen Zug oder Zugteil <strong>zur</strong>ücksetzen lassen, wenn folgende<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
a) Das Fahrzeug an der Spitze des <strong>zur</strong>ücksetzenden Zuges oder Zugteils muss<br />
mit einem Mitarbeiter besetzt sein und die Verständigung zwischen diesem<br />
und dem Triebfahrzeugführer muss möglich sein. Züge oder Zugteile bis zu<br />
100 m Gesamtlänge dürfen ohne Mitarbeiter an der Spitze <strong>zur</strong>ücksetzen, wenn<br />
keine Bahnübergänge befahren werden - ausgenommen solche mit wärterbedienten<br />
Schranken -; erfragen Sie dies beim Fahrdienstleiter. Sie müssen dem<br />
Fahrdienstleiter melden, wenn Sie zum Zurücksetzen bereit sind.<br />
b) Beim Zurücksetzen in einem Bahnhof muss der Fahrdienstleiter zugestimmt<br />
haben. Soll auf der freien Strecke <strong>zur</strong>ückgesetzt werden, muss der Fahrdienstleiter<br />
der rückgelegenen Zugmeldestelle zugestimmt haben. Der Fahrdienstleiter<br />
stimmt dem Zurücksetzen mit Befehl 11 zu und gibt im Befehl die<br />
Stelle an, bis zu der <strong>zur</strong>ückgesetzt werden darf.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie teilt dem Zugführer Triebfahrzeugführer auf<br />
Anfrage mitteilen, ob beim Zurücksetzen Bahnübergänge befahren werden, ausgenommen<br />
solche mit wärterbedienten Schranken. Danach dürfen Siedarf der<br />
Fahrdienstleiter dem Zurücksetzen zustimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt<br />
sind:<br />
a) Der Zugführer Triebfahrzeugführer hat Ihnen ihm mitgeteilt, dass der Zug zum<br />
Zurücksetzen bereit ist.<br />
b) Sie müssenEr muss<br />
- die vorgelegene Zugmeldestelle,<br />
- dazwischen gelegene Betriebsstellen oder Arbeitsstellen,<br />
- Betriebsstellen oder Arbeitsstellen, die zwischen dem Zug oder Zugteil und<br />
der Stelle liegen, bis zu der <strong>zur</strong>ückgesetzt werden soll und<br />
- beteiligte örtliche Stellen<br />
benachrichtigt haben.<br />
c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert<br />
sein. Sperre müssen Sieist nach Modul 408.0403 Nr. 7 anzubringen.<br />
d) Sie müssenEr muss Strecke und Fahrweg für das Zurücksetzen geprüft und<br />
gesichert haben; vor dem Zurücksetzen auf einer Abzweigstelle muss auch<br />
der Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt<br />
wird, der Fahrt zugestimmt haben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
e) Er muss Sie müssen für alle technisch gesicherten Bahnübergänge, die nicht<br />
durch wärterbediente Schranken gesichert sind, dem Triebfahrzeugführer Befehl<br />
8 übermittelt haben.<br />
f) Alle für den Zug von der LZB oder von ETCS dunkelgeschalteten Hauptsignale<br />
müssen auf Halt gestellt worden sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013
408.0572 Züge fahren<br />
Seite 2 von 4<br />
Zug <strong>zur</strong>ücksetzen<br />
g) Er muss Sie müssen bei einem LZB-geführten Zug - wenn es der Triebfahrzeugführer<br />
fordert - Befehl 11 12 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste<br />
<strong>zur</strong> Entlassung aus der LZB“ übermittelt haben.<br />
2 Hauptsignale nicht bedienen<br />
Für den <strong>zur</strong>ücksetzenden Zug oder Zugteil dürfen Sie auf Strecken mit nichtselbsttätigem<br />
Streckenblock die Hauptsignale nicht bedient werden.<br />
3 Merkhinweis, Sperre<br />
Beim Zurücksetzen auf der freien Strecke müssen Sie alsder Fahrdienstleiter der<br />
Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt wird, und als die Fahrdienstleiter der<br />
dazwischen gelegenen Zugfolgestellen Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2<br />
und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
4 Zustimmung erteilen<br />
Die Zustimmung zum Zurücksetzen in einem Bahnhof oder auf der freien Strecke<br />
müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter durch Befehl 11 12 erteilen, wobei beim Zurücksetzen<br />
auf freier Strecke der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle<br />
zugestimmt haben muss. Im Befehl müssen Sieist die Stelle anzugeben, bis zu der<br />
<strong>zur</strong>ückgesetzt werden darf.<br />
Beim Zurücksetzen auf der freien Strecke müssen Sieist auf eingleisiger Strecke oder<br />
auf Strecken, auf denen Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, im Befehl 11 12 zuzusetzen:<br />
„Die Hauptsignale am Fahrweg gelten nicht“. Dies gilt auch, wenn am Gegengleis<br />
ein Hauptsignal angeordnet ist und Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet<br />
ist.<br />
5 Geschwindigkeit<br />
(1) Als Triebfahrzeugführer oder als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges oder Zugteils<br />
müssen Sie die in Modul 408.0445 Abschnitt 3 gegebenen Regeln beachten.<br />
(2) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie bBeim Zurücksetzen muss der Zug<br />
so langsam fahren, dass Sie den Zuger jederzeit anhalten könnenkann;, höchstens<br />
10 km/h dürfen Sie dabei nicht überschreiten. Befindetn Sie sich als der Triebfahrzeugführer<br />
auf dem Fahrzeug an der Spitze des <strong>zur</strong>ücksetzenden Zuges oder Zugteils,<br />
ist die zulässige Geschwindigkeit 20 km/h.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
6 Zurücksetzen beendet<br />
(1) Als ZuDer Triebfahrzeugführer müssen Sie muss die Beendigung des Zurücksetzens<br />
dem Fahrdienstleiter melden.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(2) Wurde ein Zugteil <strong>zur</strong>ückgesetzt, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der<br />
Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt wurde, feststellen, dass das<br />
Gleis bis <strong>zur</strong> vorgelegenen Zugmeldestelle geräumt ist. Es gelten die Regeln im<br />
Modul 408.0571 Abschnitt 9 7 Absatz 3 sinngemäß.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013
Züge fahren 408.0572<br />
Zug <strong>zur</strong>ücksetzen Seite 3 von 4<br />
7 Weiterfahrt<br />
Nach dem Zurücksetzen auf freier Strecke gelten für die Weiterfahrt die Regeln im<br />
Modul 408.0571 Abschnitt 6 4 sinngemäß. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie bis<br />
zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals - höchstens 2000 m - mit<br />
höchstens 40 km/h fahren.<br />
8 Blockeinrichtungen<br />
Als Der Fahrdienstleiter dürfen Sie darf selbsttätige Blockeinrichtungen, die sich nach<br />
dem Zurücksetzen nicht in Grundstellung befinden, in Grundstellung bringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013
408.0572 Züge fahren<br />
Seite 4 von 4<br />
Zug <strong>zur</strong>ücksetzen<br />
9 Nachweis<br />
Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss das Zurücksetzen nachweisen. Für Einträge<br />
im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />
15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />
Adorf<br />
Cestadt<br />
Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />
U M U M U M U M U M U M U M<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Zugnummer<br />
Meldungen und Vermerke<br />
4742 13 12 13 18 13 19<br />
Gesp 13.22<br />
13.21 von FCS: Erdrutsch in<br />
km 56,3, Z 4742 angehalten<br />
13.23 Bet ben<br />
13 42 4742 13.30 Z setzt nach FBH <strong>zur</strong>ück<br />
13.42 Zurücksetzen beendet,<br />
Lange, Zf<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0581<br />
Verhalten bei Gefahr Seite 1 von 3<br />
1 Grundsatz<br />
Wenn eine Gefahr droht, müssen Siemuss in eigener Verantwortung umsichtig und<br />
entschlossen alles getan uwerden, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. Imn<br />
den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können zusätzliche Regeln gegeben<br />
sein.<br />
2 Züge anhalten<br />
(1) Bei Gefahr müssen Siesind Züge anzuhalten, sofern nicht die Gefahr durch das<br />
Anhalten vergrößert wird.<br />
(2) Wird ein Zug wegen einer Gefahr angehalten oder kommt ein Zug aus nicht erkennbarem<br />
Anlass zum Halten, so müssen Siemuss die Gefahr auch für Züge in<br />
Nachbargleisen angenomnehmen werden, wenn nicht einwandfrei festgestellt<br />
wird, dass die Nachbargleise befahren werden können. Als Triebfahrzeugführer<br />
müssen Sie Signal Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche<br />
Mitarbeiter aufmerksam zu machen und <strong>zur</strong> Hilfeleistung aufzufordern.<br />
3 Nothaltauftrag geben<br />
(1) Bei Gefahr müssen Sieist sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2<br />
Nothaltauftrag zu geben. Wenn Sie einen Nothaltauftrag fernmündlich gegeben<br />
wird, gelten folgende Wortlaute:<br />
a) auf der Streckenfernsprechverbindung,<br />
„Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!<br />
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!<br />
Hier (Tätigkeit und Name des Meldenden)“,<br />
b) auf anderen Fernsprechverbindungen,<br />
„Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im<br />
Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle)<br />
/ im Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />
Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />
oder<br />
„Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />
Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Wenn Sie einen Nothaltauftrag auf der Streckenfernsprechverbindung oder fernmündlich<br />
über Zugfunk gegeben wird, müssen Sie ihnist er durch Notruf einzuleiten.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(3) WennIst Zugfunk nicht verfügbar ist, müssen Siemuss dern Nothaltauftrag - sofern<br />
möglich - über eine andere Fernsprechverbindung gegeben werden. Wenn<br />
Sie hierzu einen Strecken- oder Signalfernsprecher benutzen, verwenden Sie bei<br />
zweigleisiger Strecke den in Fahrtrichtung des Zuges gelegenen.<br />
Wortlaute<br />
Einleiten<br />
Zugfunk nicht<br />
verfügbar<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013
408.0581 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Verhalten bei Gefahr<br />
LZB-Nothalt<br />
Notruf<br />
Nothaltauftrag<br />
unvollständig<br />
Ergänzende<br />
Meldungen<br />
Schutz gefährdeter<br />
Züge<br />
Beteiligte<br />
verständigen<br />
(4) Bei einem LZB-geführten Zug müssen Sie alsDer Triebfahrzeugführer zusätzlich<br />
zum Nothaltauftrag LZB-Nothalt geben und verständigthiervon sofort den Fahrdienstleiter<br />
verständigen, wenn er LZB-Nothalt gegeben hat. Haben Sie den LZB-<br />
Nothalt bei Halt des Zuges gegeben, müssen Sie ihn nach der Meldung an den<br />
Fahrdienstleiter <strong>zur</strong>ücknehmen. Bei einem LZB-Nothalt während der Fahrt müssen<br />
Sie ihn nach Begegnung mit einem Zug im Nachbargleis, spätestens aber<br />
nach einer Fahrt von etwa 3000 m - im Tunnel möglichst am Tunnelende - <strong>zur</strong>ücknehmen.<br />
(5) Als Wenn ein Triebfahrzeugführer, der eine durch Notruf eingeleitete Meldung<br />
nicht eindeutig aufgenommnehmen oder verstandehen kannhat, müssen<br />
Siemuss er die Geschwindigkeit Ihres seines Zuges sofort auf höchstens 40<br />
km/h verringern und so lange auf Sicht weiter fahren, bis sich aus der anschließenden<br />
Meldung ergibt, dass Sie er nicht betroffen sind ist oder bis Sieer die Ursache<br />
des Notrufs mit dem Fahrdienstleiter geklärt hatben.<br />
(6) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch<br />
wenn Sie ihn unvollständig aufgenommen haben.<br />
4 Maßnahmen nach Abgabe des Nothaltauftrags<br />
(1) a) Sie müssen denDer Nothaltauftrag ist, soweit erforderlich, nach der Durchsage<br />
zu begründen und anschließend die Notrufverbindung zu beenden. Erst<br />
danach dürfen Sie ergänzende Meldungen entgegengenommehmen werden<br />
und rRückfragen gestellt werden.<br />
b) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss den Empfang des Nothaltauftrages<br />
dem Abgebenden bestätigen.<br />
(2) a) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie die Gleise nach vorn beobachten. Bei<br />
Annäherung eines gefährdeten Zuges müssen Sie Signal Sh 3 geben; erscheint<br />
dies nicht ausreichend, müssen Sie Signal Sh 5 geben. Wenn Sie das<br />
Fahrzeug verlassen, müssen Sie bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine<br />
Handleuchte mitnehmen.<br />
b) Als Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter müssen Sie die Gleise beobachten<br />
und gefährdete Züge mit Signal Sh 3 anhalten. Dabei müssen Sie einem<br />
Zug möglichst entgegenlaufen und bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine<br />
Handleuchte mitnehmen.<br />
(32) a) Wurde vom Zugpersonal ein Nothaltauftrag gegeben, müssen Sie alsmuss<br />
der Fahrdienstleiter das Zugpersonal verständigen, sobald feststeht, dass<br />
keine Züge mehr zu erwarten sind.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
b) Als Zugpersonal brauchen Sie Maßnahmen nach Absatz 2 nicht durchzuführen,<br />
wenn Ihnen der Fahrdienstleiter mitgeteilt hat, dass keine Züge mehr zu<br />
erwarten sind.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
5 Weiterfahrt<br />
Als Der Triebfahrzeugführer eines Zuges, der wegen drohender Gefahr angehalten<br />
worden ist, dürfen Siedarf nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013
Züge fahren 408.0581<br />
Verhalten bei Gefahr Seite 3 von 3<br />
6 Nachweis<br />
Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Meldungen, Aufträge und Maßnahmen<br />
nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0591<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb Seite 1 von 2<br />
1 Fehlleitung<br />
(1) Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer erkennten, dass Ihr sein Zug fehlgeleitet<br />
wird, gilt Folgendes:<br />
a) - Wenn der Zug bereits fehlgeleitet wird oder am fahrwegbestimmenden<br />
Signal vorbeizufahren droht, müssen Siemuss er den Zug sofort anhalten.<br />
- Bei drohender Fehlleitung darf der Triebfahrzeugführer bis zum fahrwegbestimmenden<br />
Signal fahren.<br />
b) Der Triebfahrzeugführer muss den Fahrdienstleiter verständigen und dieseine<br />
Weisung des Fahrdienstleiters einholen.<br />
(2) Für den Fahrdienstleiter kommen insbesondere folgende Maßnahmen bzw. Weisungen<br />
an den Triebfahrzeugführer in Betracht:<br />
- Haltstellung des fahrwegbestimmenden Signals (Modul 408.0458).<br />
- Zurücksetzen des fehlgeleiteten Zuges (Modul 408.0572).<br />
- Weiterfahrt des vor dem fahrwegbestimmenden Signal haltenden Zuges auf<br />
Hauptsignal nach Haltstellung, Auflösung und Neueinstellung des Fahrweges.<br />
- Weiterfahrt des vom Triebfahrzeugführer vor der fahrwegbestimmenden Weiche<br />
angehaltenen Zuges auf Befehl 1 und ggf. 1.1 (Abzweigstelle, Weiterfahrt<br />
im Bahnhof) oder 3 und ggf. 3.1 (Ausfahrt aus Bahnhof) nach Einzelauflösung<br />
und Neueinstellung des Fahrweges<br />
Beispiele für Befehle 1 und 3:<br />
- Weiterfahrt des durch Zwangsbremsung vor der fahrwegbestimmenden Weiche<br />
zum Halten gekommenen Zuges mit Befehl 2 und ggf. 2.1 (Modul<br />
408.0531) in die seinem Fahrplan entsprechende Richtung nach Einzelauflösung<br />
und Neueinstellung des Fahrweges.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- Umleitung des fehlgeleiteten, nicht zwangsgebremsten Zuges (Modul<br />
408.0431).<br />
- Weiterfahrt des durch Zwangsbremsung zum Halten gekommenen Zuges mit<br />
Befehl 2 und ggf. 2.1 (Modul 408.0531) in ursprünglich falsche Richtung in<br />
Verbindung mit Umleitung (Modul 408.0431).<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 21.01.2014
408.0591 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Fahrweg nicht richtig<br />
2 Eisabwurf<br />
Wenn bei kalter Witterung durch Flugschnee Eisstücke unter den Fahrzeugen entstehen<br />
können, müssen Siemuss auf den Strecken<br />
- Hannover - Würzburg (einschließlich Nantenbacher Kurve),<br />
- Mannheim - Stuttgart,<br />
- Hannover - Berlin und<br />
- Hamburg - Berlin<br />
a) als Zugbegleiter Poltern oder Schlagen am Wagen sofort dem Triebfahrzeugführer<br />
mitteilen,<br />
b) als der Triebfahrzeugführer bei Zugbegegnungen auf herabfallende Eisstücke<br />
achten und, wenn Sie er feststellten, dass Eisstücke herabfallen, dies bzw. eine<br />
Mitteilung der Zugbegleiter nach a)über Poltern und Schlagen an Fahrzeugen sofort<br />
der Betriebszentrale melden. Auf den genannten Strecken dürfen Siedarf der Zug<br />
dann nicht schneller als 200 km/h fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom<br />
21.01.2014
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0601<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />
Seite 1 von 7<br />
Weichen, Gleissperren,<br />
Riegeln<br />
1 Richtige Stellung an der Außenanlage feststellen<br />
(1) Sie müssen die Der Bediener der Signalanlage muss die richtige Stellung in<br />
folgenden Fällen an der Außenanlage feststellen:<br />
a) Eine Weiche oder Gleissperreoder Signalen ist ortsgestellt (auch abgebunden)<br />
und weder geriegelt noch durch Handverschluss gesichert.<br />
b) Eine ferngestellte Weiche oder Gleissperre ist von ihrem Antrieb getrennt bzw.<br />
abgebunden und weder geriegelt noch durch Handverschluss gesichert.<br />
c) Eine elektrisch ferngestellte Weiche oder eine Gleissperre oder ein Signal ist<br />
nicht durch Handverschluss gesichert und die Überwachungseinrichtung zeigt<br />
eine Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht. Wenn<br />
eine Weiche durch Handverschluss gesichert ist, muss der Bediener die<br />
richtige Stellung an der Außenanlage nur vor der ersten Zugfahrt feststellen,<br />
solange die Weiche in derselben Stellung befahren wird.<br />
d) Bei einer ferngestellten Gleissperre zeigt die Überwachungseinrichtung eine<br />
Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />
e) Eine Weiche ist durch Handverschluss zu sichern (Abschnitt 2 Absätze 1 bis 3).<br />
Solange die Weiche in derselben Stellung befahren wird, ist die Feststellung<br />
nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />
f) Eine Weiche oder Gleissperre muss überblickt und gegen fremden Eingriff<br />
geschützt werden (Abschnitt 2 Absatz 6 b und c bzw. Abschnitt 3).<br />
g) Eine Weiche oder Gleissperre ist durch Riegeldrahtzug geriegelt und der<br />
Riegelhebel kann nicht umgelegt werden. Solange die Weiche in derselben<br />
Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut bedient wurde, ist die<br />
Feststellung nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />
h) Eine Weiche oder Gleissperre ist durch Signaldrahtzug geriegelt und der<br />
Signalhebel kann nicht umgelegt werden oder der Signalflügel kommt trotz<br />
umgelegten Signalhebels nicht auf Fahrt. Solange die Weiche in derselben<br />
Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut bedient wurde, ist die<br />
Feststellung nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />
i) Bei einem Form-Hauptsignal, einem Form-Sperrsignal oder einem<br />
Wartezeichen als Flankenschutzeinrichtung zeigt die Überwachungseinrichtung<br />
eine Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />
(2) Im Betriebsstellenbuch können für Stellwerke der Bauform GS II oder EZMG-<br />
Stellwerke ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(3) a) Bei der Feststellung nach Absatz 1 müssen muss der Bediener der<br />
Signalanlage Sie außerdem prüfen, ob bei Weichen mit Mittelverschlüssen<br />
beide Zungen in ihrem gesamten Verlauf richtig liegen und bei Weichen mit<br />
beweglicher Herzstückspitze die Lage von Zungen und Herzstückspitze<br />
übereinstimmt.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) 1. Wenn Sie bei ortsgestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren werden,<br />
nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 b oder bei ortsgestellten<br />
Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 c auf Handverschluss<br />
verzichtenverzichtet wird, müssen muss Sie bei der Feststellung<br />
nach Absatz 2 auch prüfengeprüft werden, dass Zungen- und<br />
Herzstückverschlüsse an den Weichen in Ordnung sind. Sind diese<br />
Einrichtungen nicht in Ordnung, dürfen darf Sie auf Handverschluss nicht<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
408.0601 Züge fahren<br />
Seite 2 von 7<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
ErforderlichGe<br />
gen die Spitze<br />
befahren,<br />
Schutzweichen<br />
verzichtenverzichtet werden.<br />
b) Wenn Sie bei Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 2 Absatz 6 d<br />
oder e auf Handverschluss verzichtenverzichtet wird, brauchen muss der<br />
Bediener der Signalanlage Sie die Feststellung nach Absatz 1 nicht treffen.<br />
(4) Wenn der Bediener der Signalanlage die Feststellungen nach Absatz 1 bis 3 nicht<br />
selbst treffen kann oder darf, darf bzw. muss er einen anderen Mitarbeiter<br />
beauftragen (Modul 408.0233 Abschnitt 2 Absatz 2).<br />
12 Weichen durch Handverschluss sichern<br />
(1) Der Bediener der Signalanlage muss gegen die Spitze befahrene Weichen und<br />
Schutzweichen in der Regel in folgenden Fällen durch Handverschluss sichern:<br />
a) Die Weiche ist<br />
- ferngestellt und<br />
- nicht geriegelt und<br />
- die Überwachungseinrichtung zeigt Störung an bzw. das Störzeichen wird<br />
sichtbar oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />
b) Die Weiche ist ortsgestellt (auch abgebunden) und nicht geriegelt.<br />
c) Eine ferngestellte Weiche ist von ihrem Antrieb getrennt bzw. abgebunden und<br />
nicht geriegelt.<br />
d) Die Signalabhängigkeit der Weiche ist aufgehoben.<br />
Im Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
Bei Zugfahrten müssen Sie Weichen in der Regel<br />
durch Handverschluss sichern, wenn sie<br />
gegen die Spitze befahren werden oder<br />
Schutzweichen sind, und<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
bei EZMG-Stellwerken<br />
vom Herzstück aus<br />
befahren werden und<br />
a b c d<br />
ferngestellt und nicht<br />
geriegelt sind und die<br />
Überwachungseinrichtung<br />
Störung<br />
anzeigt.<br />
ortsgestellt<br />
(auch abgebunden)<br />
und<br />
nicht geriegelt<br />
sind.<br />
ihre Signalabhängigkeit<br />
aufgehoben<br />
ist.<br />
keinen Weichenverschluss<br />
haben und abgebunden<br />
sind.<br />
Verschluss<br />
znicht in<br />
Ordnung<br />
(2) Eine Weiche, deren Zungen- oder Herzstückverschluss nicht in Ordnung ist, darf<br />
nur befahren werden, wenn sie durch Handverschlüsse gesichert ist. Bis dies<br />
geschehen ist, muss der Bediener der Signalanlage die Weiche nach Modul<br />
408.0471 sperren.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0601<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 3 von 7<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
Im Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
(3) Der Bediener der Signalanlage muss eine Weiche mit unvollständiger<br />
Zungenvorrichtung in der befahrenen Stellung durch Handverschluss sichern. Bis<br />
dies geschehen ist, muss der er die Weiche nach Modul 408.0471 sperren.<br />
(4) Die Anzahl der anzubringenden Handverschlüsse nach Absatz 1 bis 3 ergibt sich<br />
aus Modul 482.9001.<br />
(5) Wenn der Bediener der Signalanlage eine Weiche nicht selbst durch<br />
Handverschluss sichern kann oder darf, darf bzw. muss er einen anderen<br />
Mitarbeiter beauftragen (Modul 408.0233 Abschnitt 2 Absatz 2).<br />
(6) Der Bediener der Signalanlage darf in folgenden Fällen auf Handverschluss<br />
verzichten:<br />
a) Eine Weiche wird gegen die Spitze befahren und in einem Fall nach Absatz 1 a<br />
wird zusätzlich die Fahrtstellung des Hauptsignals sicher angezeigt.<br />
b) Eine Weiche wird gegen die Spitze befahren und ist mechanisch ortsgestellt:<br />
Der Bediener der Signalanlage muss die Weiche überblicken und gegen<br />
unberechtigten Eingriff schützen und festgestellt haben, dass die Zungen- und<br />
Herzstückverschlüsse in Ordnung sind.<br />
c) Eine Weiche ist Schutzweiche und ist mechanisch ortsgestellt: Der Bediener der<br />
Signalanlage muss die Weiche überblicken und gegen unberechtigten Eingriff<br />
schützen und festgestellt haben, dass die Zungen- und Herzstückverschlüsse<br />
in Ordnung sind.<br />
d) Bei einer Schutzweiche stellt eine andere Flankenschutzeinrichtung den<br />
Flankenschutz zusätzlich her und dem Bediener der Signalanlage wird dies<br />
sicher angezeigt. Der Bediener der Signalanlage muss Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />
e) Eine Weiche ist Schutzweiche und auf dem Gleis, in dem sie liegt, findet keine<br />
Fahrzeugbewegung statt.<br />
Weichen, die gegen die Spitze<br />
befahren werden, wenn<br />
Sie dürfen auf Handverschluss verzichten bei<br />
Schutzweichen, wenn<br />
a b c d e<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
in einem Fall<br />
nach Absatz 1 a<br />
zusätzlich die<br />
Fahrtstellung des<br />
Hauptsignals<br />
sicher angezeigt<br />
wird.<br />
Sie ortsgestellt und mit<br />
einem Hebelgewicht<br />
versehen sind, Sie die<br />
Weiche überblicken<br />
und gegen unberechtigten<br />
Eingriff schützen<br />
können und die<br />
Bedingungen nach<br />
Modul 408.0231 Abschnitt<br />
2 Absatz 3 b<br />
der Flankenschutz<br />
zusätzlich durch<br />
- Signal Hp 0 ohne<br />
Signal Zs 103,<br />
- Sh 0 oder<br />
- Ra 11a (DV 301)<br />
hergestellt und<br />
sicher angezeigt<br />
wird.<br />
Sie müssen Sperre<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
auf dem<br />
Gleis, in<br />
dem die<br />
Schutzweiche<br />
liegt,<br />
keine Fahrzeugbewegungen<br />
stattfinden.<br />
Zungenvorrichtung<br />
unvollständig<br />
Anzahl<br />
Prüfen und<br />
Sichern durch<br />
andere<br />
Mitarbeiter<br />
Verzicht auf<br />
Handverschluss<br />
<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014
408.0601 Züge fahren<br />
Seite 4 von 7<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
Verständigung<br />
Richtige<br />
Stellung<br />
prüfen<br />
Begriff<br />
23 Gleissperren gestört<br />
Nr. 1 erfüllt sind. nach Modul 408.<br />
0403 Nr. 13 anbringen<br />
bzw. eingeben.<br />
Gestörte Gleissperren müssen Siemuss der Bediener der Signalanlage überblicken<br />
und gegen unberechtigten Eingriff schützen können. Ist Wenn dieas nicht möglich ist,<br />
darf auf dem Gleis, in dem die Gleissperre liegt, keine Fahrzeugbewegung stattfinden.<br />
Bei abgestellten Fahrzeugen müssen Sie sich vergewissern, dass sie gegen<br />
unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sind.<br />
4 Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden<br />
Wenn Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden sind, die zu einer Fahrstraße<br />
gehören, gilt Folgendes: Der Bediener der Signalanlage darf das zugehörige<br />
Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn eine Fachkraft im Arbeits- und Störungsbuch dies<br />
für zulässig oder die Signalabhängigkeit für aufgehoben erklärt hat.<br />
Im Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
35 Signalabhängigkeit aufgehoben<br />
(1) Wenn der Bediener der Signalanlage nicht Fahrdienstleiter ist, muss er dem<br />
Fahrdienstleiter eine aufgehobene Signalabhängigkeit mitteilen.<br />
(12) Wenn dieBei aufgehobener Signalabhängigkeit aufgehoben ist, müssen Sie -<br />
nurmuss der Bediener der Signalanlage bei den betroffenen Weichen oder<br />
Flankenschutzeinrichtungen - wie folgt verfahrenFolgendes prüfen:<br />
a) Im Gleisbildstellwerk:<br />
- Bei Eine ferngestellten Weichen oder Gleissperren, die nicht durch<br />
Handverschluss gesichert sindist, , oder Gleissperre muss der Bediener der<br />
Signalanlage müssen Sie,<br />
wenn der Verschluss sicher angezeigt wird, die richtige Stellung des Stellungsmelders<br />
feststellen.<br />
wenn der Verschluss nicht sicher angezeigt wird, die Weiche oder Gleissperre<br />
umstellen. und dDabei muss er prüfen, ob der Stellungs- und<br />
Überwachungsmelder das Umstellen als Blinklicht und die Endstellung<br />
ordnungsgemäß als Ruhelicht angezeigt werden. In den Örtlichen Richtlinien<br />
kann bestimmt seinIm Betriebsstellenbuch kann bestimmt sein, dass Sie die<br />
Weichen oder Gleissperren <strong>zur</strong> Überprüfung der ordnungsgemäßen<br />
Ausleuchtunghierzu zweimal umzustellen müssenist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- Bei einem Signal als Flankenschutz muss der Bediener der Signalanlage<br />
anhand der Ausleuchtung prüfen, ob die Haltstellung sicher angezeigt wird.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- Bei einer ortsgestellten Weiche oder Gleissperre muss der Bediener der<br />
Signalanlage anhand der Ausleuchtung prüfen, ob der Verschluss des<br />
Schlüssels sicher angezeigt wird.<br />
- oder bBei einer ferngestellten Weiche oder Gleissperre, die durch<br />
Handverschluss gesichert ist, müssen Sie muss der Bediener der<br />
Signalanlage anhand der Ausleuchtung prüfen, ob die Haltstellung des<br />
Signals bzw. bei einer Weiche oder Gleissperre der Verschluss des<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0601<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 5 von 7<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
Schlüssels sicher angezeigt wird oderob sich der Schlüssel am<br />
vorgeschriebenen Platz oder im Gewahrsam des mit der Fahrwegsicherung<br />
beauftragten Mitarbeiters befindet.<br />
b) In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken:<br />
- Die Stell- und Riegelhebel müssen in der richtigen Endstellung stehen und<br />
die Überwachungseinrichtungen müssen Ordnungsstellung zeigen.<br />
- Die Schlüssel der Handverschlüsse müssen sich am vorgeschriebenen<br />
Platz oder im Gewahrsam des mit der Fahrwegsicherung beauftragten<br />
Mitarbeiters befinden.<br />
c) Für die Prüfung der richtigen Stellung an der Außenanlage gilt Abschnitt 1.<br />
(3) Für das Sichern von Weichen durch Handverschluss gilt Abschnitt 2.<br />
obwohl die Zungenoder<br />
Herzstückverschlüsse<br />
von Weichen<br />
nicht ordnungsgemäß<br />
wirken,<br />
Signalabhängigkeit ist aufgehoben,<br />
wenn ein Hauptsignal auf Fahrt gestellt werden kann,<br />
obwohl bei EZMG-Stellwerken<br />
der Innenverschluss des<br />
Antriebs einer Weiche ohne<br />
Weichenverschluss (Örtliche<br />
Richtlinien) nicht ordnungsgemäß<br />
wirkt,<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
oder wenn eine Fachkraft<br />
im Arbeits- und<br />
Störungsbuch die Abhängigkeit<br />
für aufgehoben<br />
erklärt hat.<br />
(4) Wenn die Signalabhängigkeit einer Weiche, Gleissperre oder eines Sperrsignals<br />
aufgehoben ist, gilt Folgendes:<br />
a) Der Bediener der Signalanlage muss Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402<br />
Nr. 14 an der betroffenen Weiche, Gleissperre oder am Sperrsignal anbringen<br />
bzw. eingeben. Dies gilt bei Elektronischen Stellwerken nicht für Sperrsignale.<br />
b) Wenn bei einem mechanischen oder elektromechanischen Stellwerk der<br />
Fahrdienstleiter die betroffene Weiche, Gleissperre oder das betroffene<br />
Sperrsignal nicht selbst bedient, muss er Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402<br />
Nr. 14 an den Befehlsabgabefeldern der betroffenen Zugstraßen anbringen.<br />
c) Der Bediener der Signalanlage muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19<br />
anbringen, bis die betroffene Weiche, die Gleissperre oder das Sperrsignal<br />
gesichert ist bzw. bis die Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss<br />
nach Abschnitt 2 Absatz 6 erfüllt sind.<br />
d) Bei Elektronischen Stellwerken gilt ergänzend zu a) Folgendes: Der<br />
Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14 an der<br />
Fahrwegweiche anbringen, für welche die betroffene Weiche oder Gleissperre<br />
bzw. das betroffene Sperrsignal Flankenschutzeinrichtung ist. Dies ist so lange<br />
erforderlich, bis die betroffene Flankenschutzeinrichtung gesichert ist bzw. bis<br />
die Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss einer Schutzweiche<br />
nach Abschnitt 2 Absatz 5 erfüllt sind.<br />
e) Bei Gleissperren oder Sperrsignalen, die Flankenschutzeinrichtungen sind, und<br />
bei Weichen muss der Bediener der Signalanlage Sperre nach Modul 408.0403<br />
Nr. 13 anbringen bzw. eingeben, wenn diese geprüft bzw. – wo erforderlich –<br />
mit Handverschluss gesichert sind.<br />
Sichern durch<br />
Handverschluss<br />
Merkhinweise,<br />
Sperren,<br />
Selbststellbetrieb<br />
<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014
408.0601 Züge fahren<br />
Seite 6 von 7<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
Geschwindigkeit<br />
Verzicht auf<br />
Befehl 10<br />
Verbot gefährdender<br />
Fahrten<br />
EZMG-<br />
Stellwerke<br />
Auftrag und<br />
Meldung<br />
Sperre<br />
f) Wenn nach Absatz 5 Befehle erforderlich sind, muss der Fahrdienstleiter<br />
Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
g) An den betroffenen Signalen dürfen Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und<br />
Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Bei Selbststellbetrieb muss der<br />
Fahrdienstleiter Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(25) Ist die Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen aufgehoben, müssen Siemuss<br />
der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 35 -<br />
anweisen, die Weichen mit höchstens 50 km/h zu befahren.<br />
Bei Weichen von Anschlussstellen ist Befehl 10 nur für Züge erforderlich, welche<br />
die Weichen gegen die Spitze befahren. Die Weichen sind im Betriebsstellenbuch<br />
zu Modul 408.0455 Abschnitt 2 Absatz 1 genannt.<br />
Beispiel für Befehl 10:<br />
Befehl 9 10 ist nicht erforderlich, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung in der<br />
La angegeben ist oder wenn in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch<br />
zugelassen ist, dass Sie der Fahrdienstleiter auf den Befehl verzichtetn dürfen,<br />
weil Züge aus anderen Gründen nur mit höchstens 50 km/h fahren dürfen.<br />
(36) Ist Wenn die Signalabhängigkeit von Flankenschutzeinrichtungen aufgehoben ist,<br />
dürfen Siedarf der Bediener der Signalanlage Fahrzeugbewegungen nur zulassen,<br />
wenn diese die Zugfahrt nicht gefährden können.<br />
(47) Ist die Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />
aufgehoben, müssen Sie Auftrag und Meldung <strong>zur</strong> Sicherung des Fahrwegs<br />
sinngemäß nach Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 geben.Im<br />
Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />
sein.<br />
(5) Ist die Signalabhängigkeit einer Weiche, Gleissperre oder eines Sperrsignals, die<br />
Flankenschutzeinrichtungen sind, aufgehoben, müssen Sie Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
4 Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden<br />
Sind zu einer Fahrstraße gehörende Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden,<br />
dürfen Sie das zugehörige Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn eine Fachkraft im<br />
Arbeits- und Störungsbuch dies für zulässig oder die Signalabhängigkeit für aufgehoben<br />
erklärt hat.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014
Züge fahren 408.0601<br />
Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 7 von 7<br />
Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />
56 Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung<br />
Ist Wenn eine Weiche mit Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert ist,<br />
müssen Sie muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />
Befehl 109 – Grund Nr. 36 - anweisen, die Weiche mit höchstens 5 km/h zu befahren.<br />
Befehl 10 ist nicht erforderlich, wenn der Bediener die Weiche überblicken kann und<br />
gegen unberechtigten Eingriff schützt.<br />
Beispiele für Befehl 10:<br />
7 Auffahren von Weichen<br />
(1) Weichen dürfen nicht aufgefahren werden. Wenn dies dennoch geschehen ist,<br />
dürfen sie nur in Auffahrrichtung geräumt werden. Rückfallweichen dürfen<br />
aufgefahren werden, ausgenommen von Kleinwagenfahrten.<br />
(2) Wenn eine Weiche aufgefahren wird, die zu einer Fahrstraße gehört, auf der ein<br />
Zug erwartet wird, muss der Bediener Maßnahmen wie bei Gefahr treffen.<br />
Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet und<br />
Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
8 Weichensignal oder Signal einer Gleissperre gestört<br />
Wenn ein Weichensignal oder Signal einer Gleissperre der Bewegung der Weiche<br />
bzw. der Gleissperre nicht folgt, muss der Bediener es verdecken.<br />
9 Sperre<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
Wenn Sperrsignale als Flankenschutzeinrichtungen, Weichen, Gleissperren oder<br />
Riegel gestört sind, muss der Bediener Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14<br />
und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Grundsatz<br />
Gefahr<br />
<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0611<br />
Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener - Seite 1 von 3<br />
1 Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich<br />
WennKann ein Hauptsignal nach Vorbeifahrt eines Zuges nicht wieder auf Halt gestellt<br />
werden kann oder wenn kommt es nicht vollständig in die Haltstellung kommt,<br />
müssen Sie wie folgt verfahrengilt Folgendes:<br />
(1) Bei nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />
Rückmelden einführen; Sie dürfen dender Streckenblock darf nicht bedienenbedient<br />
werden.<br />
(2) a) Eine Zugfahrt dürfen Siedarf am letzten rückgelegenen Hauptsignal zugelassen<br />
werden, wenn für den anschließenden Gleisabschnitt und für den Gleisabschnitt<br />
hinter dem gestörten Hauptsignal das Freisein durch eine Räumungsprüfung<br />
bzw. Fahrwegprüfung festgestellt und ggf. bestätigt worden ist.<br />
Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet<br />
sein. Sperre müssen Sieist nach Modul 408.0403 Nr. 7 anzubringen.<br />
b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer signalgeführter<br />
Züge am letzten rückgelegenen Hauptsignal durch Befehl 121 anweisen, am<br />
gestörten Signal auch bei Fahrtstellung zu halten.<br />
Der Fahrdienstleiter muss Triebfahrzeugführer anzeigegeführter Züge müssen<br />
Sie an der letzten rückgelegenen Blockstelle durch Befehl 121 anweisen, bis<br />
<strong>zur</strong> gestörten Blockstelle höchstens mit der im Fahrplan angegebenen Geschwindigkeit<br />
zu fahren und dort auch bei LZB-Fahrt bzw. ETCS-<br />
Fahrterlaubnis zu halten.<br />
c) - Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Triebfahrzeugführern signalgeführter<br />
Züge <strong>zur</strong> Vorbeifahrt am gestörten Signal Befehl 2 oder bei Signal Zs 12<br />
mündlichen Auftrag erteilen.<br />
- Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Triebfahrzeugführern anzeigegeführter<br />
Züge <strong>zur</strong> Weiterfahrt an der Blockstelle für anzeigegeführte Züge Befehl<br />
2 erteilen.<br />
(3) Können SieWenn der Fahrdienstleiter das Freisein der Gleisabschnitte nach Absatz<br />
2 a nicht feststellen kann oder kann der Abschnitt hinter dem gestörten<br />
Hauptsignal nicht geräumt werden kann (z. B. bei Stumpfgleisen), müssen<br />
Siemuss der Fahrdienstleiter die Triebfahrzeugführer zusätzlich zum Befehl 121<br />
durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 - anweisen, bis zum gestörten Signal bzw. bis<br />
<strong>zur</strong> gestörten virtuellen Blockstelle auf Sicht zu fahren. Dort müssen Siemuss der<br />
Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern zusätzlich Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 -<br />
erteilen mit der Weisung, in dem nicht auf Freisein geprüften oder noch besetzten<br />
Gleisabschnitt auf Sicht zu fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(4) Wenn Sie der Bediener die Störung erst bemerkenbemerkt, wenn mit der Annäherung<br />
eines Zuges zu rechnen ist, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr<br />
treffen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
2 Lichthauptsignal erloschen<br />
Ist wenn das Signalbild eines Lichthauptsignals erloschen ist, gilt Abschnitt 1 mit folgenden<br />
Abweichungen:<br />
a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die Triebfahrzeugführer nicht durch Befehl<br />
121, sondern mündlich von der Störung verständigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 30.04.2013
408.0611 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3 Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener -<br />
b) Der Fahrdienstleiter darf fFür die Vorbeifahrt am gestörten Signal dürfen Sie<br />
Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 bedienen oder bei Signal Zs 12 mündlichen Auftrag<br />
erteilen.<br />
3 Nachtzeichen erloschen<br />
Wird WennIhnen als dem Bediener bekannt wird, dass das Nachtzeichen eines<br />
Formhauptsignals vollständig oder teilweise erloschen ist, müssen Siemuss er die<br />
Züge am letzten rückgelegenen Hauptsignal anhalten und den Triebfahrzeugführer<br />
mündlich von der Unregelmäßigkeit verständigen.<br />
4 Stellung „Halt erwarten“ nicht möglich<br />
Wenn dem Wird Ihnen als Bediener bekannt wird, dass ein Vorsignal zu einem Halt<br />
zeigenden Hauptsignal nicht in Stellung „Halt erwarten“ kommt oder erloschen ist,<br />
müssen Siemuss er sinngemäß nach Abschnitt 3 verfahren.<br />
5 Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 erlischt nicht<br />
Erlischt Wenn ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 nicht selbsttätig erlischt, müssen Siemuss<br />
es der Bediener nach den Regeln in den Richtlinien 482.90XX löschen. Wenn Sie der<br />
Bediener ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 nicht löschen könnenkann, müssen Siemuss er<br />
nach Abschnitt 1 verfahren.<br />
6 Signal kommt fällt vorzeitig auf Halt<br />
Kommt Wenn ein Hauptsignal vorzeitig auf Halt fällt, müssen Siemuss der Bediener<br />
prüfen, ob eine Signalnottaste bedient wurde. Sie dürfen das Der Bediener darf das<br />
Signal wieder auf Fahrt stellen, wenn es bedienbar ist und die Voraussetzungen für<br />
die Weiterfahrt erfüllt sind.<br />
7 Signalflügelkupplung gestört<br />
Wenn bei elektrischer Signalflügelkupplung das Hauptsignal nicht selbsttätig in die<br />
Haltstellung kommt und auch beim Zurücklegen des Signalhebels der Hebelbewegung<br />
nicht folgt, müssen Sie muss der Bediener nach Abschnitt 1 verfahren.<br />
8 Gestörtes Sperrsignal usw.<br />
(1) Für die Vorbeifahrt von Zügen an gestörten Sperrsignalen, Signalen für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />
Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten, an gestörten Zugdeckungssignalen<br />
oder Brückendeckungssignalen gelten die Bestimmungen für Hauptsignale<br />
sinngemäß.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
(2) Abweichend von Absatz (1) gilt für Lichtsperrsignale, die nach Modul 301.0002<br />
Abschnitt 8 e) mit einem weißen Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichnet<br />
sind, Folgendes:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- Wenn ein Zug an einem erloschenen Signal halten soll, muss der Fahrdienstleiter<br />
den Triebfahrzeugführer mit Befehl 12 anweisen, vor dem gestörten Signal<br />
zu halten. Wortlaut des Befehls 12: „Halten Sie an vor gestörtem Signal …<br />
(Bezeichnung des Signals)“<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 30.04.2013
Züge fahren 408.0611<br />
Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener - Seite 3 von 3<br />
- Wenn ein Zug an einem erloschenen Signal nicht halten soll, muss der Fahrdienstleiter<br />
den Triebfahrzeugführer nicht verständigen,<br />
9 Reißen von Stellleitungen<br />
(1) Reißt Wenn die Stellleitung eines Haupt- oder Vorsignals reißt, müssen Siemuss<br />
sich der sich als Bediener überzeugen, dass sich das Hauptsignal in Haltstellung<br />
und das Vorsignal in Stellung „Halt erwarten“ befindet. Bis dahin müssen<br />
Siemuss er erforderlichenfalls nach Abschnitt 1 oder 4 verfahren. Er muss Sperre<br />
müssen Siemuss er nach Modul 408.0403 Nr. 17 anbringen.<br />
(2) WennReißt die Stellleitung eines Sperrsignals, eines Signals für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />
Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten oder eines Brückendeckungssignals<br />
reißt, müssen Siemuss sich der als Bediener überzeugen, dass sich das Signal<br />
in der Haltstellung befindet. WennIst das nicht der Fall ist, müssen Siemuss er<br />
das Gleis sofort durch Wärterhaltscheibe abriegeln und den Fahrdienstleiter benachrichtigen.<br />
Er muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 17 anbringen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Haupt- oder<br />
Vorsignale<br />
Sperrsignale,<br />
Ts-Signale<br />
oder Brückendeckungssignale<br />
<strong>Entwurf</strong> vom: 30.04.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0621<br />
Einrichtungen des Bahnhofsblocks gestört Seite 1 von 1<br />
1 Ankündigen<br />
(1) Der Fahrdienstleiter muss bBei Störungen des Bahnhofsblocks müssen Sie als<br />
Fahrdienstleiter anordnen, dass jedes Bedienen der betroffenen Bahnhofsblockeinrichtungen<br />
der beteiligten Stelle anzukündigen ist.<br />
(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf das Ankündigen der Bahnhofsblockbedienung<br />
wieder aufheben, nachdem eine Fachkraft die Beseitigung der Störung gemeldet<br />
hat.<br />
2 Überwachungssiegel lösen<br />
(1) Sie dürfenDer Bediener darf ein Überwachungssiegel nur auf Weisung des Fahrdienstleiters<br />
lösen.<br />
(2) Der Bediener darf Bahnhofsblockfelder dürfen Sie auch bei gelöstem Überwachungssiegel<br />
durch Bedienen des Blockfeldes blocken und entblocken. Solange<br />
Überwachungssiegel an Einrichtungen für die Befehls- oder Zustimmungsabgabe<br />
oder für die Fahrstraßenfestlegung fehlen, müssen muss der Bediener Sie bei allen<br />
Zugfahrten Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 5 anbringen.<br />
3 Mit Hilfseinrichtung blocken oder entblocken<br />
(1) Können Wenn Bahnhofsblockfelder nicht ge- oder entblockt werden können, dürfen<br />
Sie -–darf der Bediener für jeden Einzelfall auf Anordnung des Fahrdienstleiters<br />
- die Hilfseinrichtungen benutzen<br />
- zum Entblocken von Feldern, durch die Fahrstraßen festgelegt sind,<br />
- zum Blocken von Wechselstrom-Fahrstraßenfestlegefeldern.<br />
(2) Kann Wenn ein Befehls- oder Zustimmungsempfangsfeld nicht geblockt werden<br />
kann, dürfen Siedarf der Bediener bei Anlagen ohne Rückgabezwang auf das<br />
Entblocken des Befehls- oder Zustimmungsabgabefeldes mit der Hilfseinrichtung<br />
verzichten, wenn Sie den er den Befehl oder die Zustimmung vor Zulassung einer<br />
weiteren Zugfahrt mündlich gebengibt. Er muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />
408.0403 Nr. 18 anbringen. Befehls- und Zustimmungsempfangsfelder ohne<br />
Rückgabezwang sind in den Örtlichen Richtlinien Zusätzenim Betriebsstellenbuch<br />
genannt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0622<br />
Einrichtungen des Streckenblocks gestört Seite 1 von 2<br />
1 Grundstellung bei selbsttätigem Streckenblock herstellen<br />
(1) Wenn Blockeinrichtungen des selbsttätigen Streckenblocks nicht ordnungsgemäß<br />
gewirkt haben, gilt Folgendes:<br />
1. a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss ein selbsttätiges Blocksignal oder eine<br />
virtuelle Blockstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts sperren<br />
und Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen bzw. eingeben.<br />
Bei Elektronischen Stellwerken müssen Siemuss er ein selbsttätiges<br />
Blocksignal oder eine virtuelle Blockstelle nicht sperren, wenn Sie er im<br />
betroffenen Zugfolgeabschnitt Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402<br />
Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 9 eingeben könnenkann,<br />
b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss bei einem Ausfahrsignal oder<br />
Blocksignal einer Abzweigstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />
Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach<br />
Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben,<br />
c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Sperre müssen Siemuss er nach Modul 408.0403 Nr. 7<br />
anbringen,<br />
d) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss<br />
- eine Einzelräumungsprüfung für den zuletzt gefahrenen Zug durchführen<br />
oder<br />
- feststellen, dass der zuletzt gefahrene Zug auf der Räumungsprüfstelle<br />
angekommen ist und den ersten Zug nach Eintritt der Störung mit Befehl<br />
9 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, auf Sicht zu fahren (siehe Absatz<br />
3); diesen Befehl 9 10 dürfen Siedarf er nicht durch Signal Zs 7, LZB-<br />
Vorsichtauftrag oder durch eine Fahrterlaubnis in ETCS-Betriebsart OS<br />
ersetzen.<br />
2. Danach dürfen Siedarf er die Blockeinrichtungen nach den Regeln für das Bedienen<br />
der Signalanlagen in Grundstellung bringen.<br />
(2) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Blockeinrichtungen nach Absatz 1 oder nach einer<br />
Fahrt im Gegengleis oder nach einer Sperrfahrt nicht in Grundstellung bringen<br />
konnten, obwohl Sie er die in den Regeln für das Bedienen von Signalanlagen<br />
genannten Einrichtungen bedient habenhat, müssen Siemuss er wie folgt vorgehen:<br />
1. Wenn Sie er nach Absatz 1 Nr. 1 d), erster Anstrich eine Einzelräumungsprüfung<br />
durchführen konnten, müssen Siemuss er den Triebfahrzeugführer<br />
des ersten Zuges, der den betroffenen Zugfolgeabschnitt nach Eintritt der<br />
Störung befahren soll, mit Befehl 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, auf Sicht<br />
zu fahren (siehe Absatz 3).<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
2. Sie müssenEr muss<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
- beim ersten Zug, der den betroffenen Zugfolgeabschnitt nach Eintritt der<br />
Störung befährt, eine Einzelräumungsprüfung durchführen<br />
oder<br />
Bedingungen<br />
Grundstellung<br />
kann nicht<br />
hergestellt<br />
werden<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.10.2013
408.0622 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Einrichtungen des Streckenblocks gestört<br />
Befehl 910<br />
Nach<br />
Grundstellung<br />
tritt Störung<br />
erneut auf<br />
- feststellen, dass dieser Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist<br />
und den zweiten Zug nach Eintritt der Störung mit Befehl 9 10 : Grund Nr.<br />
1 - beauftragen, auf Sicht zu fahren (siehe Absatz 3); diesen Befehl 9 10<br />
dürfen Siedarf er nicht durch Signal Zs 7, LZB-Vorsichtauftrag oder durch<br />
eine Fahrterlaubnis in ETCS-Betriebsart OS ersetzen.<br />
3. Danach dürfen Siedarf er Blockeinrichtungen nach den Regeln für das Bedienen<br />
der Signalanlagen in Grundstellung bringen.<br />
4. Wenn Sie er Blockeinrichtungen nach Nr. 3 nicht in Grundstellung bringen<br />
konnten, obwohl Sie er die in den Regeln für das Bedienen von Signalanlagen<br />
genannten Einrichtungen bedient hatben, müssen siemuss er Räumungsprüfung<br />
auf Zeit einführen.<br />
(3) Der Abschnitt, in dem Sie der Fahrdienstleiter Züge beauftragen müssenmuss,<br />
auf Sicht zu fahren, ist<br />
- bei Zentralblock mit Achszählern oder automatischem Streckenblock oder<br />
wenn bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle nur ein Zugfolgeabschnitt vorhanden<br />
ist, der betroffene Zugfolgeabschnitt,<br />
- in allen übrigen Fällen der betroffene und der nächste Zugfolgeabschnitt.<br />
Auf Strecken mit Blockkennzeichen gilt als betroffener Zugfolgeabschnitt<br />
- für signalgeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für signalgeführte Züge,<br />
- für anzeigegeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge.<br />
(4) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Grundstellung nach Absatz 1 Nr. 2 bzw. Absatz 2<br />
Nr. 3 herstellen konnten, aber die Störung beim nächsten Zug erneut auftritt,<br />
müssen Siemuss er Räumungsprüfung auf Zeit einführen. die Regeln nach den<br />
Absätzen 2 bis 3 sinngemäß anwenden.<br />
2 Rückblockung geht vorzeitig ein<br />
a) Geht Wenn die Rückblockung unerwartet früh eingeht, dürfen Siedarf der Bediener<br />
das Hauptsignal zunächst nicht auf Fahrt stellen. Als Der Fahrdienstleiter<br />
müssen Sie muss feststellen, ob der zuletzt abgelassene Zug auf der vorgelegenen<br />
Zugfolgestelle angekommen ist.<br />
b) Hat der zuletzt abgelassene Zug den betroffenen Zugfolgeabschnitt noch nicht<br />
geräumt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter Rückmelden einführen.<br />
3 Erlaubniswechsel nicht möglich<br />
Kann Wenn die Erlaubnis nicht abgegeben werden Kann, müssen bei der Zugmeldestelle,<br />
bei der die Erlaubnis angezeigt wird, Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402<br />
Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 angebracht bzw. eingegeben sein, bis<br />
der Zug angekommen ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> 27.10.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0625<br />
Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereich in einer Abzweigstelle<br />
Seite 1 von 3<br />
gestört<br />
1 Gleisstromkreise<br />
(1) Wird Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />
ein Abschnitt als besetzt angezeigt wird, obwohl er frei sein müsste, müssen Sie<br />
muss - auch wenn der Abschnitt inzwischen als frei angezeigt wird - eine Abschnittsprüfung<br />
durchführendurchgeführt werden.<br />
Die Anlage gilt wieder als ordnungsgemäß wirkend, wWenn der Abschnitt nach<br />
der Abschnittsprüfung von Fahrzeugen - außer Kleinwagenfahrten - durchfahren<br />
worden ist und danach nicht mehr als besetzt angezeigt wird oder wenn die<br />
Fachkraft die Beseitigung der Störung gemeldet hat, gilt Die Anlage wieder als<br />
ordnungsgemäß wirkend.<br />
Für die Dauer der Störung ist Abschnittsprüfung erforderlich. Der Bediener muss<br />
Merkhinweis müssen Sie „AP“ nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />
und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss<br />
Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(2) Wird Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />
ein Abschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, obwohl er besetzt ist, gilt die Gleisfreimeldeanlage<br />
als gestört, bis die Fachkraft im Arbeits- und Störungsbuch die<br />
Beseitigung der Störung eingetragen hat.<br />
Für die Dauer der Störung ist Abschnittsprüfung erforderlich. Der Bediener muss<br />
Merkhinweis „AP“ müssen Sie nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />
und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss<br />
Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(3) Ist Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen ein<br />
Abschnitt länger als 24 Stunden nicht befahren worden ist - außer mit Kleinwagenfahrten<br />
-, gilt die Gleisfreimeldeanlage als nicht ordnungsgemäß wirkend. Sie<br />
Der Bediener müssen muss Merkhinweis „AP“ nach Modul 408.0402 Nr. 11 und<br />
Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb<br />
darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der<br />
Bediener muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
Der Fahrdienstleiter darf Bevor Sie diedie nächste Zugfahrt zulassen, müssen<br />
Siewenn im betroffenen Abschnitt eine Abschnittsprüfung durchführendurchgeführt<br />
wurde. Die Anlage gilt als ordnungsgemäß wirkend, Wenn Sie bei der<br />
nächsten Zugfahrt - außer Kleinwagenfahrt - die ordnungsgemäße Besetztanzeige<br />
des Abschnitts festgestellt habenwurde, gilt die Anlage wieder als ordnungsgemäß<br />
wirkend. Wird Wenn der Abschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, müssen<br />
Sieist nach Absatz 2 zu verfahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
2 Achszähler<br />
(1) Wird Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Achszählern ein Abschnitt<br />
als besetzt angezeigt wird, obwohl er frei sein müsste, müssen Siemuss<br />
eine Abschnittsprüfung durchführendurchgeführt werden.<br />
Als besetzt<br />
angezeigt,<br />
obwohl frei<br />
sein müsste<br />
Nicht als besetzt<br />
angezeigt,<br />
obwohl<br />
besetzt ist<br />
Länger als 24<br />
Stunden nicht<br />
befahren<br />
Wenn Sie festgestellt habenwurde, dass sich im Abschnitt keine Fahrzeuge befinden<br />
und keine Fahrten in Richtung dieses Abschnitts zugelassen sind, dürfen<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013
408.0625 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3 Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereichin einer Abzweigstelle<br />
gestört<br />
Siedarf die Achszählgrundstellung herstellenhergestellt werden. Wird danach der<br />
Abschnitt nicht mehr als besetzt angezeigt, gilt die Anlage wieder als ordnungsgemäß<br />
wirkend. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können abweichende<br />
Regeln gegeben sein.<br />
(2) a) Wird Wenn der Abschnitt nach dem Bedienen der Einrichtung für die Achszählgrundstellung<br />
weiterhin als besetzt angezeigt wird, müssen Sie denmuss<br />
der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des nächsten Zuges, der den betroffenen<br />
Abschnitt befahren soll, beauftragenmit Befehl 10 – Grund Nr. 1 –<br />
beauftragen, auf Sicht zu fahren, und zwar bis zum nächsten Hauptsignal, bei<br />
Ausfahrten bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs oder, wenn<br />
noch ein besonderer Bahnhofsabschnitt ohne Weichen folgt, bis zu dessen<br />
Ende (Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch zu Modul 408.0231 Abschnitt 3<br />
Absatz 9 b Nr.3) auf Sicht zu fahren.<br />
b) Wird Wenn der Abschnitt nach dem Befahren durch den Zug nach a) als besetzt<br />
angezeigt wird, müssen Sieist nach Absatz 1 vorzugehen. Wird der Abschnitt<br />
- nachdem Sie die Maßnahmen nach Absatz 1 durchgeführt haben<br />
wurden - weiter als besetzt angezeigt, gilt die Gleisfreimeldeanlage als gestört,<br />
bis die Fachkraft die Beseitigung der Störung gemeldet hat.<br />
Für alle folgenden Züge müssen Siemuss für die Dauer der Störung eine Abschnittsprüfung<br />
durchführendurchgeführt werden. Der Bediener muss Merkhinweis<br />
„AP“ müssen Sie nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />
408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />
und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss<br />
Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
3 Fahrstraße nicht aufgelöst<br />
(1) Sind Wenn bei einer Fahrstraße nach dem Befahren - außer durch Kleinwagenfahrten<br />
- Abschnitte mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage nicht aufgelöst sind,<br />
obwohl sie nicht mehr als besetzt angezeigt werden, und müssen Sie deshalb die<br />
Fahrstraße oder einzelne Abschnitte hilfsweise auflösenaufgelöst werden, gelten<br />
diese Abschnitte als gestört. Der Bediener muss Merkhinweis „AP“ müssen Sie<br />
nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 1 anbringen<br />
bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen<br />
nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss Sperre müssen Sieist nach Modul<br />
408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(2) Vor weiteren Zugfahrten müssen Siemuss in den betroffenen Abschnitten Abschnittsprüfung<br />
durchführendurchgeführt werden. Dies gilt so lange, bis betroffene<br />
Abschnitte von Fahrzeugen - außer Kleinwagen - durchfahren worden sind<br />
und dabei die ordnungsgemäße Besetztanzeige beobachtet worden ist. Weichen<br />
müssen dabei in der Stellung wie beim Auftreten der Störung befahren werden.<br />
Wird Wenn bei Abschnitten einer Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />
festgestellt wird, dass eine Besetzung nicht angezeigt wird, müssen Sieist nach<br />
Abschnitt 1 Absatz 2 zu verfahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
4 Weiche oder Gleissperre umstellen<br />
(1) Bevor der Bediener der Signalanlage eine Weiche oder Gleissperre umstellt,<br />
muss er feststellen, dass die Weiche oder Gleissperre nicht mit Fahrzeugen besetzt<br />
ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013
Züge fahren 408.0625<br />
Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereichin einer Abzweigstelle<br />
Seite 3 von 3<br />
gestört<br />
Der Bediener der Signalanlage darf einen anderen Mitarbeiter nach Einweisung<br />
beauftragen, die Feststellung zu treffen.<br />
(2) Wenn bei selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage ein Weichenabschnitt als besetzt<br />
angezeigt wird oder wenn der Weichenabschnitt nach dem Befahren nicht aufgelöst<br />
worden ist, obwohl er nicht mehr als besetzt angezeigt wird und wenn nicht<br />
durch Hinsehen festgestellt werden kann, dass die Weiche nicht mit Fahrzeugen<br />
besetzt ist, gilt Folgendes:<br />
Der Fahrdienstleiter darf die Weiche umstellen, nachdem er<br />
1. den Triebfahrzeugführer des Zuges, der die Weiche als nächster befahren<br />
soll, mit Befehl 10 – Grund Nr. 1 - beauftragt hat, im Weichenabschnitt auf<br />
Sicht zu fahren und<br />
2. festgestellt hat, dass dieser Zug den Weichenabschnitt mit Schlusssignal<br />
durchfahren hat.<br />
Bis der Fahrdienstleiter die Feststellung nach Nr. 2 getroffen hat, darf die Weiche<br />
- nachdem der Zug sie befahren hat - nicht von anderen Fahrzeugen befahren<br />
werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0631<br />
Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört Seite 1 von 2<br />
1 Begriff<br />
Die Verständigung zwischen Zugfolgestellen gilt als völlig gestört, wenn keine Verständigung<br />
über Telekommunikationseinrichtungen möglich ist, aber Räumungsprüfung<br />
durch Rückmelden bestätigt werden muss.<br />
2 Vorzeitiges Ab- oder Durchlassen verboten<br />
Ist Wenn die Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört ist, dürfen Sdarf<br />
der Fahrdienstleiterie Züge nicht vorzeitig ab- oder durchlassen.<br />
3 Verständigung zwischen Zugmeldestellen völlig gestört<br />
(1) Ist Wenn die Verständigung zwischen Zugmeldestellen völlig gestört ist, dürfen<br />
Siedarf der Fahrdienstleiter einen Zug nur ablassen, wenn Sie er annehmen<br />
könnenkann, dass der vorausgefahrene Zug auf der nächsten Zugmeldestelle<br />
eingetroffen und kein Gegenzug auf demselben Gleis zu erwarten ist. Fahrten<br />
auf dem Gegengleis, Fahrten auf Strecken ohne Streckenblock, Fahrten entgegen<br />
der über die Streckenblockeinrichtung erteilten Erlaubnis oder Fahrten auf<br />
eingleisigen Strecken in Richtung auf eine Abzweigstelle dürfen Siedarf der<br />
Fahrdienstleiter nicht zulassen.<br />
(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des abzulassenden<br />
Zuges durch<br />
a) Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle auf<br />
Sicht zu fahren,<br />
b) Befehl 11 12 beauftragen,<br />
1. am Einfahrsignal des nächsten Bahnhofs oder am Blocksignal der nächsten<br />
Abzweigstelle zu halten und den Fahrdienstleiter zu verständigen,<br />
2. wenn der Fahrdienstleiter nicht erreicht wird, in den Bahnhof mit höchstens<br />
5 km/h einzufahren.<br />
(3) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem den Triebfahrzeugführer des abzulassenden<br />
Zuges durch Befehl 11 2 mitteilenbeauftragen, dass<br />
a) bei der Einfahrt an Halt zeigenden die Hauptsignalen und Sperrsignalen des<br />
nächsten Bahnhofs nicht geltenvorbeizufahren und<br />
b) die an Halt zeigenden Signalen der zwischen den Zugmeldestellen gelegenen<br />
Blockstellen nicht geltenvorbeizufahren; Sie er müssen muss die Fahrdienstleiter<br />
der Blockstellen möglichst über die Zugfahrt unterrichten.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 Verständigung mit einer Blockstelle völlig gestört<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Ist die Verständigung mit einer Blockstelle der freien Strecke (außer Abzweigstelle)<br />
völlig gestört, scheidet sie für die Zufolge aus. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss<br />
die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 11 2 beauftragen am Halt zeigenden<br />
Blocksignal vorbeizufahren.benachrichtigen. Darin müssen Sie mitteilen, dass das<br />
Blocksignal nicht gilt.<br />
Allgemeines<br />
Auftrag<br />
durch Befehle<br />
9 und 11<br />
Mitteilung<br />
durch<br />
Befehl 211<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.03.2013
408.0631 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört<br />
5 Bahnübergänge<br />
Bei völlig gestörter Verständigung müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern<br />
der Züge Befehl 8 erteilen für im betroffenen Gleisabschnitt vorhandene<br />
Bahnübergänge erteilen, wenn<br />
a) deren Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten nicht benachrichtigt werden<br />
können, obwohl sie benachrichtigt werden müssten,<br />
b) deren Schranken von der benachbarten Zugmeldestelle bedient werden,<br />
c) sie mit signal- und zuggesteuerten Bahnübergangssicherungsanlagen (ausgenommen<br />
Bahnübergänge mit Überwachungssignal), deren Überwachungseinrichtung<br />
sich nicht beim ablassenden Fahrdienstleiter befindet ausgerüstet sind.<br />
6 Nachweis<br />
Die Unregelmäßigkeit müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.03.2013
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0632<br />
Warnen von Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich Seite 1 von 2<br />
1 Maßnahmen<br />
Wird dem Fahrdienstleiter von Wenn einer im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra<br />
genannten Stelle dem Fahrdienstleiter gemeldet, dass das Warnen von Reisenden an<br />
bestimmten Bahnsteigen nicht möglich ist, gilt Folgendes:<br />
1. Der Fahrdienstleiter muss durchfahrende Züge muss der Fahrdienstleiter nach<br />
Möglichkeit abweichend vom Fahrplan für Zugmeldestellen in Gleise einlassen,<br />
an denen sich keine bzw. keine betroffenen Bahnsteige befinden oder die keine<br />
Bahnsteiggleise sind.<br />
2. Muss Wenn der Fahrdienstleiter einen Zuüge in Bahnsteiggein Gleise oder Streckengleiseeinlassen<br />
muss, an demnen sich ein betroffener Bahnsteige befindetn,<br />
einlassen, muss er den Triebfahrzeugführer mit Befehl 109 – Grund Nr. 38 – beauftragen,<strong>zur</strong><br />
Fahrt am Bahnsteig mit höchstens der im Betriebsstellenbuch oder<br />
ein der Betra vorgegebenen Geschwindigkeit zu fahrenim Bereich des Bahnsteigs<br />
erteilen. Der Fahrdienstleiter muss folgenden Wortlaut für den Grund verwenden:<br />
„Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich.“<br />
Auf Befehl 9 darf verzichtet werden, wenn Der Fahrdienstleiter darf in folgenden<br />
Fällen auf den Befehl 10 verzichten:<br />
- Der Fahrdienstleiter kann eine Zugstraße wählen kann, für die dem Triebfahrzeugführer<br />
eine Geschwindigkeit signalisiert oder angezeigt wird, die höchstens<br />
der im Betriebsstellenbuch oder ein der Betra für den Bahnsteig vorgegebenen<br />
Geschwindigkeit im Bereich des Bahnsteigs entspricht.<br />
- oder Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 160 km/h oder höher ist<br />
eine entsprechende Langsamfahrstelle in die LZB oder in ETCS eingegeben<br />
werden kann.<br />
3. Für die Dauer der Maßnahmen darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet sein<br />
und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein.Der Fahrdienstleiter muss<br />
Merkhinweis „BEF“ nach Modul 408.0402 Nr. 15 und Sperre muss der Fahrdienstleiter<br />
nach Modul 408.0403 Abschnitt 2 Nr. 197 anbringen bzw. eingeben.<br />
4. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
2 Aufheben<br />
Die im Betriebsstellenbuch oder in eder Betra genannte Stelle meldet dem Fahrdienstleiter<br />
das Aufheben derden Wegfall des Anlasses für die Maßnahmen nach Abschnitt<br />
1.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
3 Nachweis<br />
Den Eingang der Meldung, wonach das Warnen von Reisenden an bestimmten<br />
Bahnsteigen nicht möglich ist, sowie die Meldung über das Aufheben aller Maßnahmen<br />
muss der Fahrdienstleiter im Fernsprechbuch nachweisen.<br />
Befehl 10<br />
Verzicht auf<br />
Befehl 910<br />
Merkhinweis,<br />
Sperre<br />
Selbststellbetrieb<br />
Fernsprechbuch<br />
Dabei ist zu vermerken:<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014
408.0401 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Anordnungen über den Zugverkehr<br />
1. Betriebsstelle, für die die Maßnahme gilt (Name und Gleisbezeichnung)<br />
2. Meldende Stelle (Name und Uhrzeit)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
gültig ab XX.XX.XXXX
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0641<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
Seite 1 von 3<br />
- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />
1 Stelle mit verminderter Geschwindigkeit befahren<br />
(1) Hat Wenn eine Fachkraft Ihnen alsdem Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle eine<br />
Fachkraft gemeldet hat, dass eine Stelle im Gleis nur mit verminderter Geschwindigkeit<br />
befahren werden darf, müssen Sie muss dieser den Fahrdienstleiter<br />
der benachbarten Zugmeldestelle verständigen, der Zugfahrten in Richtung<br />
der Langsamfahrstelle zulassen kann.<br />
(2) Wird Wenn Ihnen alsdem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass eine Stelle im Gleis<br />
nur mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden darf, müssen Siemuss er<br />
die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 30 - anweisen,<br />
die Langsamfahrstelle mit der zulässigen Geschwindigkeit zu befahren.<br />
Der Fahrdienstleiter darf in folgenden Fällen auf den Befehl 10 verzichten:<br />
- Der Fahrdienstleiter kann eine Zugstraße wählen, die dem Triebfahrzeugführer<br />
eine Geschwindigkeit signalisiert, die höchstens der anzuordnenden Geschwindigkeit<br />
entspricht.<br />
- Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 160 km/h oder höher ist eine<br />
entsprechende Langsamfahrstelle in die LZB oder in ETCS eingegeben.<br />
(3) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />
sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(4) Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „BEF“ nach Modul 408.0402 Nr. 15 und<br />
Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 anbringen bzw. eingeben.<br />
2 Mangel am Oberbau<br />
(1) Wird IhnenWenn dem Fahrdienstleiter ein Mangel am Oberbau gemeldet oder<br />
von Ihnen ihm festgestellt wird, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr treffen.<br />
(2) Als Der Fahrdienstleiter müssen mussSie für das Sperren des Gleises sorgen.<br />
Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss das Gleis nicht zu sperren, wenn eine<br />
Fachkraft die Stelle im Gleis, an der der Mangel festgestellt wurde, für befahrbar<br />
erklärt hat.<br />
(3) Der Fahrdienstleiter muss Einen einen Mangel am Oberbau müssen Sie nachweisen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
3 Technische Bahnübergangssicherung ausgefallen oder gestört<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
(1) Wird WennIhnen als dem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass die technische Sicherung<br />
eines Bahnübergangs ausgefallen oder gestört und der Bahnübergang<br />
nicht gesichert ist, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr treffen. Sie müssenEr<br />
muss die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 8 verständigen. Dies<br />
gilt nicht für Bahnübergänge mit Überwachungssignalen. In den Örtlichen Richtlinien<br />
Im Betriebsstellenbuch ist bestimmt, wenn Sie der Fahrdienstleiter den Befehl 8<br />
für mehrere Bahnübergänge ausstellen müssenmuss.<br />
BÜ nicht<br />
gesichert<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014
408.0641 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />
BÜ nicht<br />
ausreichend<br />
gesichert<br />
Merkhinweise<br />
und Sperren<br />
Geringfügiger<br />
Schaden<br />
Eingeschlosse<br />
ne Wegebenutzer<br />
Fahren mit<br />
gesenktem<br />
Stromabnehmer<br />
Sie brauchen denDer Fahrdienstleiter muss Befehl 8 nicht zu erteilen, wenn vor<br />
dem Bahnübergang ein selbsttätiges Blocksignal mit Signal Zs 9 steht.<br />
(2) Wird Wenn Ihnen als dem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass ein Bahnübergang<br />
nicht ausreichend gesichert ist, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr treffen.<br />
Sie müssenEr muss die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 9 10 –<br />
Grund Nr. 10 - anweisen, den Bahnübergang mit höchstens 20 km/h zu befahren.<br />
Sie müssenEr muss dem Triebfahrzeugführer zusätzlichen Befehl 910.2 erteilen.<br />
(3) Solange Befehle nach Absatz 1 oder 2 erforderlich sind, müssen Sie alsdie Fahrdienstleiter<br />
auf den benachbarten Zugmeldestellen Merkhinweis „BUE“ nach Modul<br />
408.0402 Nr. 3 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />
Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht<br />
eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />
408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />
(4) Wenn Ihnen dem Fahrdienstleiter ein Triebfahrzeugführer, dem Sie er Befehl 8<br />
erteilt hatten, meldet, dass Wegebenutzer zwischen den Schranken eingeschlossen<br />
sind, müssen Siemuss er die Schranken öffnen, um den Wegebenutzern das<br />
Verlassen des Bahnübergangs zu ermöglichen.<br />
4 Oberleitung schadhaft<br />
(1) Wennird ein geringfügiger Schaden an der Oberleitung vermutet wird, dürfen Sie<br />
alsdarf der Fahrdienstleiter bei Tage und sichtigem Wetter den Triebfahrzeugführer<br />
eines Zuges durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 31 - anweisen, das betroffene<br />
Gleis auf Sicht zu befahren. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer<br />
zusätzlichen Befehl 910.3 erteilen. Das Ergebnis müssen<br />
Siemuss er der Zentralschaltstelle mitteilen. Sie entscheidet, ob das Gleis wieder<br />
ohne Einschränkungen befahren werden darf.<br />
(2) a) Bei ausgeschalteter oder gestörter Oberleitung dürfen elektrisch beförderte<br />
Züge einen Gleisabschnitt, der nicht mit gehobenem Stromabnehmer befahren<br />
werden darf, auf Weisung der Fachkraft mit Schwung durchfahren. Sofern<br />
die Triebfahrzeugführer nicht durch die La verständigt sind, müssen Sie alsmuss<br />
der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern der Züge Befehl 11 12 mit<br />
folgendem Wortlaut erteilen:<br />
„Sie müssen mit gesenktem Stromabnehmer im Bahnhof/Bahnhofsteil (Name)<br />
von km ... bis km ... fahren, El-Signale - nicht - aufgestellt“<br />
oder<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
„Sie müssen mit gesenktem Stromabnehmer zwischen (Zugmeldestelle) und<br />
(Zugmeldestelle) von km ... bis km ... fahren, El-Signale - nicht - aufgestellt“.<br />
Sind keine El-Signale aufgestellt, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter im Bahnhof<br />
statt der Kilometerangaben auch markante Punkte (z. B. Hauptsignale mit<br />
ihren Bezeichnungen) nennen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
b) In die Weisung nach a) müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei Zügen, die<br />
im betroffenen Abschnitt planmäßig halten und daher beim Anfahren nachgeschoben<br />
werden müssen, den Hinweis aufnehmen<br />
„Beim Anfahren nachgeschoben bis ....“.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014
Züge fahren 408.0641<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
Seite 3 von 3<br />
- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />
c) Auf Strecken mit LZB oder ETCS müssen Siemuss der Fahrdienstleiter zusätzlich<br />
zu den Maßnahmen nach a) und b) in die LZB bzw. ETCS eine Langsamfahrstelle<br />
mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 140 km/h eingeben,<br />
und zwar für den Gleisabschnitt, der 200 m vor dem Signal El 3 beginnt und<br />
am Signal El 5 endet.<br />
5 Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage gestört<br />
(1) WennIst eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage gestört ist,<br />
müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen Richtlinien im Betriebstellenbuch<br />
genannten Maßnahmen treffen.<br />
(2) a) Fällt eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage auf Strecken<br />
mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h aus, müssen Sie<br />
alsmuss der Fahrdienstleiter sofort die für die benachbarten Anlagen zuständigen<br />
Fahrdienstleiter verständigen. Beim Ausfall von zwei oder mehr benachbarten<br />
Anlagen müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter, der für die zuletzt<br />
ausgefallene Anlage zuständig ist, die Eingabe einer vorübergehenden<br />
Langsamfahrstelle mit 200 km/h in die LZB bzw. in ETCS für den zwischen<br />
den noch betriebsbereiten Anlagen liegenden Gleisabschnitt veranlassen. In<br />
den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch ist für jede Langsamfahrstelle<br />
ein vorbereiteter Eingabetext vorhanden.<br />
b) Die <strong>Stand</strong>orte der dem Fahrdienstleiter zugeteilten Heißläuferortungsanlagen<br />
und Festbremsortungsanlagen nach a) und der jeweils zwei davor und dahinter<br />
gelegenen Anlagen und die zuständigen Fahrdienstleiter sind in den Örtlichen<br />
Richtlinien im Betriebsstellenbuch angegeben.<br />
6 Windmeldeanlage gestört<br />
Ist eine Windmeldeanlage gestört, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den<br />
Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannten Maßnahmen treffen.<br />
7 Halt im Tunnel<br />
Wenn ein Zugführer Triebfahrzeugführer Sie alsden Fahrdienstleiter davon verständigt<br />
hat, dass bei Halt des Zuges im Tunnel vermutlich Reisende den Zug verlassen<br />
haben, müssen Siemuss er die Gleise im Tunnel sperren und nach dem Verbleib der<br />
Reisenden forschen lassen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
Grundsatz<br />
Strecken mit<br />
zulässiger<br />
Geschwindigkeit<br />
von mehr<br />
als 200 km/h<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0651<br />
Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />
Seite 1 von 3<br />
Regeln für Fahrdienstleiter<br />
1 PZB-Streckeneinrichtung gestört<br />
Wenn dem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass PZB-Streckeneinrichtungen gestört<br />
sind, gilt Folgendes:<br />
1. Er muss die Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 - Grund Nr. 34 - anweisen, im<br />
betroffenen Abschnitt mit höchstens 50 km/h, zu fahren (Grund Nr. 34). Er muss<br />
zusätzlich Hinweis durch Befehl 910.4 geben.<br />
Der betroffene Abschnitt ist bei Störung der PZB-Einrichtung<br />
- an einem Hauptsignal, das allein steht und an dem die Stellung des nächsten<br />
Hauptsignals nicht angekündigt wird, der Abschnitt vom rückliegenden Hauptsignal<br />
bis zum Hauptsignal mit der gestörten PZB-Einrichtung,<br />
- in allen anderen Fällen der Abschnitt vom rückliegenden bis zum folgenden<br />
Hauptsignal.<br />
2. Hat der Triebfahrzeugführer eine Störung einer PZB-Streckeneinrichtung an Langsamfahrstellen<br />
mitgeteilt, muss der Fahrdienstleiter gemeinsam mit ihm feststellen,<br />
ob sich zwischen dem Signal Lf 1, Lf 4 (DV 301) oder Lf 6 und dem Signal<br />
Lf 2, Lf 5 (DV 301) oder Lf 7 ein Hauptsignal befindet. Trifft dies zu, muss der<br />
Fahrdienstleiter die Triebfahrzeugführer im Befehl 9 anweisen, im Zugfolgeabschnitt<br />
bzw. Gleisabschnitt vor und hinter dem Hauptsignal mit höchstens 50 km/h<br />
zu fahren (Grund Nr. 34).<br />
3. Ist der Abschnitt mit LZB oder ETCS ausgerüstet, muss der Fahrdienstleiter im<br />
Befehl 9 10 die Geschwindigkeitsangabe mit einem „*)“ versehen und im Befehl<br />
11 10.6 erteileneintragen: „*) gilt nur, wenn der Zug signalgeführt wird“.<br />
2 PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört<br />
Wenn ein Triebfahrzeugführer meldet, dass die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist,<br />
muss der Fahrdienstleiter die Betriebszentrale unterrichten.<br />
Hinweis: Die zulässige Geschwindigkeit eines signalgeführten Zuges ist 50 km/h.<br />
3 PZB-Zwangsbremsung<br />
Wenn ein Triebfahrzeugführer meldet, dass eine PZB-Zwangsbremsung seinen Zug angehalten<br />
hat, muss der Fahrdienstleiter gemeinsam mit ihm feststellen, ob die<br />
Zwangsbremsung an einem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten ist. Wenn dies zutrifft<br />
oder wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt, gelten die Regeln im Modul<br />
408.0531. Wenn die Zwangsbremsung nicht an einem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten<br />
ist, darf der Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung weiterfahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
4 LZB-Übertragungsausfall - Aufgaben des Fahrdienstleiters -<br />
Meldet der Triebfahrzeugführer, dass er für die Weiterfahrt nach einem LZB-Übertragungsausfall<br />
einen Befehl benötigt, gilt Folgendes:<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
a) Der Triebfahrzeugführer muss mitteilen, wo die Spitze des Zuges hält.<br />
b) Der Fahrdienstleiter muss einen LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag oder LZB-<br />
Gegengleisfahrauftrag <strong>zur</strong>ücknehmen; einen Befehl, mit dem er die Fahrt des Zuges<br />
zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
408.0651 Züge fahren<br />
Seite 2 von 3 Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />
Regeln für Fahrdienstleiter<br />
c) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, welche die LZB für den Zug dunkel<br />
geschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die LZB für den<br />
Zug Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern zugeteilt sind.<br />
Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter auffordern, die Signale auf<br />
Halt zu stellen und dies zu bestätigen.<br />
d) Wenn der Zug in einem Zugfolgeabschnitt hält, dessen Ende durch ein Blockkennzeichen<br />
der freien Strecke gekennzeichnet ist, muss der Fahrdienstleiter eine<br />
Einzelräumungsprüfung durchführen. In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch<br />
können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
e) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 12 erteilen mit dem<br />
Wortlaut: „Sie dürfen signalgeführt weiterfahren und müssen 2000 m mit höchstens 40<br />
km/h fahren.“<br />
5 LZB unwirksam - Anordnung der Betriebszentrale -<br />
Wenn die LZB-Streckeneinrichtung unwirksam ist, darf die Betriebszentrale anordnen,<br />
dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren. Für Fahrdienstleiter<br />
gilt Folgendes:<br />
a) Er muss den Triebfahrzeugführern Befehl 11 11 erteilen mit dem Wortlaut:<br />
„Schalten Sie LZB von ... bis ... ab, Zug fährt signalgeführt“.<br />
b) Er darf das Hauptsignal erst auf Fahrt stellen, wenn der Triebfahrzeugführer bestätigt<br />
hat, dass die LZB abgeschaltet ist. Bei einer seitlichen Einfahrt muss er den<br />
Befehl vor Einfahrt in die LZB-Strecke übermitteln.<br />
c) Für Züge, die bereits LZB-geführt fahren, darf er den Befehl erst übermitteln, wenn<br />
die Bedingungen nach Abschnitt 4 b und c erfüllt sind.<br />
6 ETCS-Fahrzeugeinrichtung gestört; Aufgaben des Fahrdienstleiters<br />
Meldet der Triebfahrzeugführer, dass die ETCS-Fahrzeugeinrichtung gestört ist und<br />
dass der Zug für die Weiterfahrt einen Befehl benötigt, gilt Folgendes:<br />
a) Der Triebfahrzeugführer muss mitteilen, wo die Spitze des Zuges hält.<br />
b) Ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss der Fahrdienstleiter <strong>zur</strong>ücknehmen, um die<br />
daraus durch ETCS abgeleiteten Fahraufträge <strong>zur</strong>ückzunehmen; einen Befehl, mit<br />
dem er die Fahrt des Zuges zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />
c) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, die ETCS für den Zug dunkel geschaltet<br />
hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob ETCS für den Zug<br />
Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern zugeteilt sind. Wenn<br />
dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter auffordern, die Signale auf Halt zu<br />
stellen und dies zu bestätigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
d) Wenn der Zug in einem Zugfolgeabschnitt hält, dessen Ende durch ein Blockkennzeichen<br />
der freien Strecke gekennzeichnet ist, muss der Fahrdienstleiter eine<br />
Einzelräumungsprüfung durchführen. In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch<br />
können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
e) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 12 erteilen mit dem<br />
Wortlaut „Sie dürfen signalgeführt weiterfahren und müssen 2000 m mit höchstens 40<br />
km/h fahren“.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
Züge fahren 408.0651<br />
Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />
Seite 3 von 3<br />
Regeln für Fahrdienstleiter<br />
7 ETCS unwirksam – Anordnung der Betriebszentrale<br />
Wenn die ETCS-Streckeneinrichtung unwirksam ist, darf die Betriebszentrale auf Strecken,<br />
die mit Hauptsignalen ausgerüstet sind, anordnen, dass alle Züge zwischen zwei<br />
Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />
Für Fahrdienstleiter gilt Folgendes:<br />
a) Ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss er <strong>zur</strong>ücknehmen, um die daraus durch<br />
ETCS abgeleiteten Fahraufträge <strong>zur</strong>ückzunehmen; einen Befehl, mit dem er die<br />
Fahrt des Zuges zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />
b) Er muss in den betroffenen Abschnitten ETCS-Sperrungen einrichten.<br />
c) Er darf das Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn in den betroffenen Abschnitten<br />
ETCS-Sperrungen eingerichtet sind.<br />
d) Er muss Zügen mit ETCS-Halt Befehl 11 12 erteilen mit dem Wortlaut „Fahren Sie<br />
signalgeführt weiter“.<br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0681<br />
Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben Seite 1 von 2<br />
1 Bremsen bei Gefahr<br />
Wenn Sie als Zugpersonal erkennen, dass eine Gefahr droht, die durch Anhalten des<br />
Zuges abgewendet oder gemindert werden kann, müssen Sie sofort eine Schnellbremsung<br />
oder Notbremsung durchführen. Bei ungenügender Bremswirkung müssen<br />
Sie mit allen Mitteln versuchen, erreichbare Handbremsen anzuziehen. Das Gleiche<br />
gilt, wenn der Triebfahrzeugführer Signal Zp 5 gibt.<br />
2 Bremsen aus dem Zug<br />
(1) Wird die Druckluftbremse aus dem Zug in Tätigkeit gesetzt, müssen Sie als Triebfahrzeugführer<br />
die Bremsung sofort unterstützen.<br />
(2) a) Wenn in einem Zug mit wirksamer Notbremsüberbrückung eine Notbremse betätigt<br />
wird, müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Bremsung unterstützen,<br />
wenn Sie außerhalb eines Tunnels oder am nächsten planmäßigen Halt innerhalb<br />
eines Tunnels zum Halten kommen. Andernfalls müssen Sie die Notbremsung<br />
überbrücken und höchstens mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit<br />
weiterfahren. Danach müssen Sie so anhalten, dass Ihr Zug außerhalb<br />
des Tunnels oder am nächsten planmäßigen Halt innerhalb des Tunnels<br />
zum Halten kommt.<br />
Wird die Notbremse im Bereich eines Bahnsteiges betätigt, an dem Ihr Zug gehalten<br />
hat, müssen Sie die Bremsung sofort unterstützen und den Zug anhalten,<br />
auch wenn nur ein Teil des Zuges am Bahnsteig zum Halten kommt.<br />
In Abschnitten mit NBÜ-Kennzeichen müssen Sie zum Halten außerhalb eines<br />
Tunnels bis zum ersten Hektometerzeichen ohne NBÜ-Kennzeichen weiterfahren<br />
und dort eine Bremsung einleiten.<br />
Falls die Notbremse bei der Weiterfahrt noch einmal betätigt wird, müssen Sie<br />
diese nochmals überbrücken.<br />
b) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie Zugbegleiter und Reisende über eine Notbremsüberbrückung<br />
informieren, und zwar:<br />
- bei Zügen des Nah- und Stadtschnellverkehrs mit dem Wortlaut „Achtung,<br />
es wurde eine Notbremse gezogen. Der Zug hält an der nächsten geeigneten<br />
Stelle an.“<br />
- bei Zügen des Fernverkehrs mit dem Wortlaut „Achtung Zugbegleiter,<br />
Schaltschrankanzeige oder Display beachten!“<br />
Anschließend müssen Sie den Fahrdienstleiter verständigen.<br />
c) Als Zugbegleiter müssen Sie nach der Ansage des Triebfahrzeugführers anhand<br />
der Schaltschrankanzeigen oder der Displays in den Wagen prüfen, in<br />
welchen Wagen und aus welchem Grund die Notbremse betätigt wurde. Sie<br />
müssen den Triebfahrzeugführer umgehend über das Ergebnis der Prüfung verständigen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
d) Bei Zügen ohne Zugbegleitpersonal müssen Sie als Triebfahrzeugführer die unter<br />
c) genannten Maßnahmen des Zugbegleitpersonals beim nächsten zulässigen<br />
Halten selbst durchführen.<br />
e) Kommt der Zug trotz Notbremsüberbrückung im Tunnel außerhalb eines planmäßigen<br />
Haltes zum Halten, müssen Sie als Triebfahrzeugführer<br />
Bremsung<br />
unterstützen<br />
Notbremse<br />
überbrücken<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012
408.0681 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben<br />
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1. die Reisenden über Lautsprecher verständigen, dass die Fahrt unmittelbar<br />
fortgesetzt wird,<br />
2. Signal Zp 1 geben, wenn die Weiterfahrt möglich ist, und<br />
3. anhalten, sobald der Zug den Tunnel verlassen oder den nächsten planmäßigen<br />
Halt im Tunnel erreicht hat.<br />
Wenn vermutet werden muss, dass bei dem Halt im Tunnel Reisende den Zug<br />
verlassen haben, müssen Sie als Zugführer unverzüglich den Fahrdienstleiter<br />
verständigen.<br />
3 Notbremsüberbrückung bei Bremsprobe nicht wirksam<br />
Wenn bei Zügen, die nach den Angaben im Fahrplan mit Notbremsüberbrückung fahren<br />
sollen, bei der Bremsprobe festgestellt wird, dass die Notbremsüberbrückung -<br />
auch die Sprechverbindung zwischen Triebfahrzeug und Wagenzug - nicht wirkt, müssen<br />
Sie als Zugführer wie folgt verfahren:<br />
Verständigen Sie die Betriebszentrale. Der Zug darf bis zum letzten planmäßigen Haltbahnhof<br />
vor dem Streckenabschnitt fahren, für den nach den Angaben im Fahrplan die<br />
Notbremsüberbrückung wirken muss. Dort darf der Zug auf Ihre mündliche Weisung<br />
weiterfahren, wenn im Zug für jeweils vier Wagen ein Zugbegleiter oder andere geeignete<br />
Mitarbeiter <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Stehen nicht genügend Mitarbeiter <strong>zur</strong> Verfügung,<br />
müssen Sie die Weisung der Betriebszentrale einholen.<br />
4 Notbremsüberbrückung nicht vorhanden<br />
Die Betriebszentrale darf anordnen, dass ein mit Reisenden besetzter Zug ohne Notbremsüberbrückung<br />
über eine Strecke mit Notbremsüberbrückungsabschnitten umgeleitet<br />
wird, wenn in diesem Zug die Bedingungen nach Abschnitt 3 erfüllt werden.<br />
5 Ausfall von Bremseinrichtungen<br />
(1) Wenn nach dem Ausfall von Bremseinrichtungen die Mindestbremshundertstel<br />
nicht mehr erreicht werden, muss das Zugpersonal die Weisung der Betriebszentrale<br />
einholen.<br />
Können Sie die Betriebszentrale nicht verständigen, darf der Zug bis zum nächsten<br />
Haltbahnhof fahren. Bei der Fahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer die zulässige<br />
Geschwindigkeit des Zuges nach den Vorgaben Ihres Eisenbahnverkehrsunternehmens<br />
ermäßigen<br />
(2) Kann die Druckluftbremse eines Zuges nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden,<br />
müssen Sie als Zugführer nach dem Halten eine Feststellbremse anziehen<br />
und prüfen, ob die Druckluftbremse wirkt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
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*<br />
Wirkt die Druckluftbremse nicht oder hält der Zug länger als 60 Minuten, muss das<br />
Zugpersonal entsprechend der maßgebenden Neigung Feststellbremsen anziehen.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012
Richtlinie<br />
Züge fahren 408.0691<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
Seite 1 von 2<br />
- Regeln für Zugpersonal -<br />
1 Pfeifeinrichtung<br />
Wenn Sie als Triebfahrzeugführer eine Störung der Pfeifeinrichtung feststellen, müssen<br />
Sie die Geschwindigkeit des Zuges auf 80 km/h herabsetzen. Vor Bahnübergängen,<br />
vor denen zu pfeifen ist, müssen Sie anhalten. Sie dürfen die Bahnübergänge unter<br />
Beobachtung des Verkehrs mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Wenn das erste<br />
Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat, müssen Sie mit dem Zug den Bahnübergang<br />
schnellstens räumen. Die Störung müssen Sie der Betriebszentrale melden.<br />
2 Sicherheitsfahrschaltung<br />
Wenn Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges eine Störung<br />
der Sicherheitsfahrschaltung, der Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung<br />
oder der Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs feststellen, müssen<br />
Sie die Störung der Betriebszentrale melden. Der Zug darf mit höchstens 50 km/h weiterfahren,<br />
bis ein Triebfahrzeugbegleiter gestellt wird.<br />
3 Bedienung vom hinteren Führerraum aus<br />
Können Sie das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ausnahmsweise nicht vom vorderen<br />
Führerraum aus bedienen, dürfen Sie den Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
von 50 km/h fahren, wenn Sie das Fahrzeug vom hinteren Führerraum aus bedienen<br />
können und sich im vorderen Führerraum ein Mitarbeiter befindet, der den Zug<br />
anhalten kann.<br />
4 Führerraumanzeige der Fahrplanangaben<br />
a) Fällt die Führerraumanzeige der Fahrplanangaben aus, müssen Sie den Zug anhalten<br />
und die Betriebszentrale verständigen. Sie gibt Weisung mit Fahrplan-Mitteilung<br />
oder ordnet die Weiterfahrt ohne Fahrplan-Mitteilung an.<br />
b) Können Sie die Betriebszentrale nicht erreichen, dürfen Sie mit dem Zug ohne<br />
Fahrplan-Mitteilung bis zu einem Bahnhof weiterfahren, auf dem Sie die Betriebszentrale<br />
erreichen.<br />
c) Bei der Weiterfahrt ohne Fahrplan-Mitteilung müssen Sie Spalte „40 km/h“ des Ersatzfahrplans<br />
anwenden.<br />
d) Bei Zugfahrten, die<br />
- an einem Einfahr- oder Zwischensignal mit Signal Zs 1 oder Befehl oder<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
- in Höhe des Einfahrsignals mit Signal Sh 1 oder Befehl<br />
zugelassen werden, müssen Sie auf Sicht fahren.<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
5 Schlusssignal nicht vollständig<br />
Wenn Sie, nachdem der Zug vorbereitet ist, feststellen, dass bei einem Reisezug als<br />
Schlusssignal nur ein Zeichen vorhanden ist, darf - wenn Sie das Schlusssignal nicht<br />
vervollständigen können - der Zug mit einem Zeichen des Schlusssignals bis zum<br />
Endbahnhof fahren.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012
408.0691 Züge fahren<br />
Seite 2 von 2<br />
Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />
- Regeln für Zugpersonal -<br />
6 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />
erloschen<br />
unvollständig<br />
*<br />
(1) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer feststellen, dass das Nachtzeichen des Spitzensignals<br />
an Ihrem Zug erloschen ist, müssen Sie den Zug anhalten und zwar<br />
a) sofort, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht und es in den Örtlichen<br />
Richtlinien bestimmt ist,<br />
b) auf dem nächsten Bahnhof in den übrigen Fällen.<br />
Nachdem ihr Zug hält, müssen Sie die Unregelmäßigkeit dem Fahrdienstleiter<br />
melden.<br />
Sie müssen versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies gilt auch,<br />
wenn der Fahrdienstleiter Ihren Zug angehalten hat.<br />
Können Sie das Nachtzeichen nicht in Ordnung bringen, müssen Sie dem Fahrdienstleiter<br />
mitteilen, ob das Nachtzeichen erloschen oder unvollständig ist.<br />
Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter dürfen Sie mit erloschenem Nachtzeichen<br />
nicht weiterfahren.<br />
(2) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer feststellen, dass das Nachtzeichen des Spitzensignals<br />
an Ihrem Zug unvollständig ist, müssen Sie den Zug anhalten und zwar<br />
a) auf dem nächsten Bahnhof, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht<br />
und es in den Örtlichen Richtlinien bestimmt ist,<br />
b) auf dem nächsten Haltbahnhof in allen übrigen Fällen.<br />
Nachdem Ihr Zug hält, müssen Sie die Unregelmäßigkeit dem Fahrdienstleiter<br />
melden.<br />
Sie müssen versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies gilt auch,<br />
wenn der Fahrdienstleiter Ihren Zug angehalten hat.<br />
Können Sie das Nachtzeichen nicht in Ordnung bringen, müssen Sie dies dem<br />
Fahrdienstleiter mitteilen. Sie dürfen bis zu dem Bahnhof weiterfahren, auf dem<br />
das Signal in Ordnung gebracht werden kann.<br />
Der Fahrdienstleiter kann Ihnen für die Weiterfahrt bei Dunkelheit oder unsichtigem<br />
Wetter auf Nebenbahnen Weisungen durch Befehle 9 und 11 erteilen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>