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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt am Main<br />

Zugangsberechtigte und<br />

Kunden der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Neuherausgabe Richtlinie 408 – Fahrdienstvorschrift –<br />

sowie Aktualisierung der damit in Bezug stehenden Richtlinien<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>30.01.2014</strong><br />

aufgrund der Vorgaben der Technischen Spezifikation Interoperabilität „Verkehrsbetrieb und<br />

Verkehrssteuerung“ und in Anlehnung an den nationalen Umsetzungsplan des Bundesverkehrsministeriums<br />

1 wird die Richtlinie 408 neu herausgegeben. Mit der Neuherausgabe erhält<br />

die Richtlinie 408 wieder die Bezeichnung „Fahrdienstvorschrift“. Die Bekanntgabe der Neuherausgabe<br />

der Richtlinie 408 erfolgt in elektronischer nutzbarer Form (Dateien im Word- und PDF-<br />

Format) ab Oktober 2014. Die Druckstücke stehen etwas später <strong>zur</strong> Verteilung <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Zum 13.12.2015 wird die Neuherausgabe in Kraft gesetzt. Die bisherige Richtlinie 408 „Züge<br />

fahren und Rangieren“ mit den Modulgruppen 408.01 – 09 B 11 (einschließlich B 10A) sowie<br />

408.11 – 19 B 9 wird mit Ablauf des 12.12.2015 ungültig und ist wegzulegen. Aufgrund des inhaltlichen<br />

Zusammenhangs mit der Richtlinie 408 werden zeitgleich die Richtlinien 301, 436,<br />

437, das Modul 481.0205, etc. aktualisiert.<br />

Dieses Dokument beschreibt in den folgenden Abschnitten die Hintergründe und die mit der<br />

Neuherausgabe der Richtlinie 408 verbunden strukturellen Änderungen im betrieblichen Regelwerk<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />

1. Grundsätze der Weiterentwicklung<br />

2. Neue Struktur der Richtlinie 408<br />

3. <strong>Netz</strong>zugangsrelevantes Regelwerk<br />

4. Weiterentwicklung der Örtlichen Richtlinien<br />

5. Handbücher und Druck<br />

6. Aktualisierung weiterer Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks<br />

Die verwendeten Abkürzungen sind am Schluss des Dokuments erläutert.<br />

1 Verkehrsblatt 2008, lfd. Nummer 114, Seite 434 ff.<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

I.NPB 4<br />

Theodor-Heuss-Allee 7<br />

60486 Frankfurt am Main<br />

www.dbnetze.com/fahrweg<br />

...<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Sitz Frankfurt am Main<br />

Registergericht<br />

Frankfurt am Main<br />

HRB 50 879<br />

USt-IdNr.: DE199861757<br />

Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrates:<br />

Dr. Rüdiger Grube<br />

Vorstand:<br />

Frank Sennhenn,<br />

Vorsitzender<br />

Dr. Roland Bosch<br />

Bernd Koch<br />

Ute Plambeck<br />

Prof. Dr. Dirk Rompf<br />

Dr. Jörg Sandvoß


2/7<br />

1. Grundsätze der Weiterentwicklung<br />

Die TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ gibt einen engen Umsetzungsrahmen vor<br />

und verlangt eine klare Trennung der Zuständigkeiten und Prozesse beim Thema „Züge fahren“.<br />

Das Rangieren ist nicht Regelungsgegenstand dieser TSI. Folglich bleiben bei der Umsetzung<br />

mehr Freiheiten. Eine Aufteilung des Rangierens im Sinne der TSI wird zu einem späteren<br />

Zeitpunkt geprüft und ggf. umgesetzt.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Neuherausgabe der Richtlinie 408 unter Beibehaltung der bewährten<br />

Modulform zielgruppenorientiert neu strukturiert und in vier thematische Teile zerlegt:<br />

Züge fahren – Regeln für Anwender des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU)<br />

Züge fahren – Schnittstellenregeln für Anwender der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)<br />

Rangieren<br />

Züge fahren – archivierte Regeln für Anwender der Eisenbahnverkehrsunternehmen.<br />

2. Neue Struktur der Richtlinie 408<br />

Die folgende Abbildung zeigt die ab 13.12.2015 gültige Struktur:<br />

Modulgruppe Anwender Geltung<br />

408.01 – 06<br />

408.11 – 16<br />

Strichliste: 408.1100<br />

Mitarbeiter EIU<br />

Fdl, Bed Stw<br />

Planer EIU<br />

Ersteller Örtlicher Zusätze,<br />

Streckenbuch und Betra<br />

408.21 – 27 Tf EVU<br />

408.31 – 37<br />

408.48<br />

408.58<br />

Strichliste: 408.5800<br />

Planer EIU<br />

Ersteller Örtlicher Zusätze / Streckenbuch<br />

Mitarbeiter EIU und EVU<br />

Fdl, Ww, Bed Stw, Tf, Rb, Rg, Andere<br />

Planer EIU und EVU<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

2.1 Modulgruppe 408.01 - 06<br />

Die Module 408.01 - 06 beinhalten die Regeln für das Fahren von Zügen für Fahrdienstleiter<br />

und Bediener von Stellwerken. Diese Modulgruppe beschreibt sowohl interne Prozesse des<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmens als auch Prozesse, die Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens<br />

in der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

beachten müssen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Züge fahren<br />

EIU-interne Regeln und Schnittstellen zum EVU<br />

Züge fahren<br />

Züge fahren<br />

Regeln mit Schnittstellen zum EIU<br />

Züge fahren<br />

Rangieren<br />

Rangieren<br />

408.81 - 89<br />

408.91 - 99<br />

bisher Mitarbeiter EVU<br />

bisher Planer EVU<br />

Züge fahren<br />

archivierte EVU-interne (Planungs-) Regeln. EVU<br />

müssen prüfen und entscheiden, ob sie diese Regeln<br />

weiter anwenden oder eigene Regeln geben wollen.


3/7<br />

2.2 Modulgruppe 408.11 - 16<br />

Die Regeln für den örtlichen Planer werden bisher in der Modulgruppe 408.11 - 19 bekannt gegeben.<br />

Auch diese werden in ihren prozessualen Zuständigkeiten getrennt. Die Module für den<br />

Planer des Eisenbahninfrastrukturunternehmens werden neu als Modulgruppe 408.11 - 16 bekanntgegeben,<br />

jeweils passend zu den Modulgruppen 408.01 – 06 und 408.21 – 27.<br />

2.3 Modulgruppe 408.21 - 27<br />

Die Modulgruppe 408.21 - 27 gilt verbindlich für Eisenbahnverkehrsunternehmen und enthält<br />

die Schnittstellenregeln, die Triebfahrzeugführer in der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des<br />

EIU beachten müssen. EVU, die ein Triebfahrzeugführerheft als Sammlung von Regelwerken<br />

verwenden, können die Regeln unmittelbar an ihre Triebfahrzeugführer geben. Alternativ können<br />

sie <strong>zur</strong> Herstellung eines eigenen Triebfahrzeugführerheftes verwendet werden.<br />

2.4 Modulgruppe 408.31 - 37<br />

Planer von Schnittstellenregeln erhalten die <strong>zur</strong> Modulgruppe 408.21 - 27 passenden Planungsregeln<br />

in 408.31 - 37.<br />

2.5 Modulgruppe 408.48<br />

Die Regeln des Rangierens sind nicht Gegenstand der TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“.<br />

Daher wird die Struktur der Rangierregeln beibehalten und in die Modulgruppe 408.48<br />

verschoben.<br />

2.6 Modulgruppe 408.58<br />

Planungsregeln aus der Modulgruppe 408.18 werden entsprechend der Systematik nach<br />

408.58 verschoben.<br />

2.7 Modulgruppe 408.81 - 89<br />

Alle Regeln der bisherigen Richtlinie 408.01 – 09 B 11/10A, welche interne Prozesse von Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

beschreiben, werden als archivierte Regeln in die Modulgruppe<br />

408.81 – 89 überführt. In diese Systematik werden die bereits heute archivierten Regeln zu den<br />

Themen Wagenliste und Bremszettel eingegliedert. Diese Prozesse gibt die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> als<br />

Infrastrukturbetreiber nicht mehr vor. Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> wird die archivierten Regeln der Modulgruppe<br />

408.81 – 89 fünf Jahre öffentlich zugänglich vorhalten, aber nicht selbst weiterentwickeln.<br />

Die Anwendung der archivierten Regeln in Modulgruppe 408.81 – 89 ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

im Rahmen des Infrastrukturnutzungsvertrags freiwillig. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

müssen aber beachten, dass diese EVU-Regeln als anerkannte Regeln der<br />

Technik zu betrachten sind und daher nicht ohne weiteres ersatzlos entfallen können. Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

müssen die Regeln, die sie übernehmen, in eine für ihre Mitarbeiter<br />

geeignete Darstellung überführen. Wenn Eisenbahnverkehrsunternehmen die archivierten Regelungsinhalte<br />

abändern wollen, müssen die Änderungen nach Prozessen und Verfahren des<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmens behandelt werden (z.B. Sicherheitsmanagementsystem).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Tätigkeiten des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmer<br />

e.V. hingewiesen, der ein brancheneinheitliches EVU-Regelwerk erstellen wird, das<br />

u. a. diese EVU-internen Regeln in geeigneter Darstellung enthält. Für nähere Informationen<br />

hierzu, wenden Sie sich bitte an die Hauptgeschäftsstelle des VDV in Berlin.


4/7<br />

2.8 Modulgruppe 408.91 - 99<br />

Die zu den archivierten Regeln der Modulgruppe 408.81 – 89 gehörenden Planungsregeln werden<br />

als archivierte Regeln in die Modulgruppe 408.91 – 99 überführt. Diese werden ebenso fünf<br />

Jahre vorgehalten und nicht mehr durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> weiterentwickelt. Hier sei insbesondere<br />

darauf hingewiesen, dass das bisherige Modul 408.1111 Abschnitt 1 (inkl. Anhang A01), das<br />

die Überwachung der Mitarbeiter zum Inhalt hatte, als Modul 408.9111 Abschnitt 1 archiviert<br />

wird.<br />

3. <strong>Netz</strong>zugangsrelevantes Regelwerk<br />

Als netzzugangsrelevantes betrieblich-technisches Regelwerk und damit Bestandteil der Schienennetznutzungsbedingungen<br />

(SNB) verbleiben die Modulgruppen<br />

408.21 – 27,<br />

408.31 – 37,<br />

408.48 und<br />

408.58.<br />

Unabhängig davon wird die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> die Modulgruppen 408.01 – 06 und 408.11 – 16 einschließlich<br />

zukünftiger Aktualisierungen informativ weiterhin veröffentlichen, um allen Beteiligten<br />

im Eisenbahnbetrieb eine gesamthafte Übersicht zu ermöglichen.<br />

4. Weiterentwicklung der Örtlichen Richtlinien<br />

Die heutige Strichliste im Modul 408.1101 Abschnitt 2A01 wird ebenfalls aufgetrennt. So erhält<br />

jede Modulgruppe für Planer eine eigene Strichliste. Ebenso werden die weiteren netzzugangsrelevanten<br />

Regelwerke, die heute Regelungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen enthalten<br />

(z.B. Richtlinie 301, Modul 481.0205 etc.), angepasst und erhalten Strichlisten nach dem<br />

Vorbild der Richtlinie 408. Die Strichlisten erhalten über alle Richtlinien hinweg eine einheitliche<br />

Spaltennummerierung, unabhängig davon, ob eine konkrete Spalte inhaltlich in der entsprechenden<br />

Richtlinie enthalten ist:<br />

Spalte<br />

1 Funktion/Stichwort/Regelbezug<br />

Inhalt<br />

2 Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EIU<br />

3 Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 Angaben für das Streckenbuch<br />

5 vom EIU vorgegebene Regeln<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Informationslieferung über die Betra<br />

7 Informationslieferung vom EIU an das EVU<br />

8 Informationslieferung vom EVU an das EIU


5/7<br />

4.1 Örtliche Richtlinien (Status quo)<br />

Mit Hilfe der Strichlisten gibt die Richtlinie 408 derzeit vor, welche Angaben in die Örtliche Richtlinie<br />

für das Zugpersonal und welche Angaben in die Örtliche Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />

aufzunehmen sind. Die Örtliche Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen kann<br />

sowohl für Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers als auch für Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

gelten.<br />

4.2 Angaben für das Streckenbuch<br />

Auch diese Prozesse werden in die jeweiligen Zuständigkeiten überführt. Der Begriff der „Örtlichen<br />

Richtlinie für das Zugpersonal <strong>zur</strong> Richtlinie 408.01 – 09 (ÖRil Zp)“ wird an die europäischen<br />

Vorgaben angepasst. Die TSI weist den Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verantwortung<br />

für das Erstellen und Verteilen von Streckenbüchern für ihre Triebfahrzeugführer zu. Der<br />

Infrastrukturbetreiber stellt gemäß TSI Daten oder Regeln <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Um den Übergang für die Eisenbahnverkehrsunternehmen möglichst reibungslos zu gestalten,<br />

hat die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> folgenden Migrationsweg geplant:<br />

<br />

<br />

<br />

Die örtlichen Angaben, die zu den neuen Modulgruppen 408.21 – 27, 408.48 sowie den<br />

weiteren bisher in den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal vertretenen Richtlinien (Ril<br />

301, Ril 436, Ril 437, Ril 481.0205, usw.) gehören, werden bis auf weiteres als in einem eigenen<br />

Druckstück unter der Bezeichnung „Angaben für das Streckenbuch“ den Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Die „Angaben für das Streckenbuch“ ersetzten<br />

die bisherigen Druckstücke der Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal.<br />

Diese Druckstücke unterliegen bezüglich räumlicher Aufteilung (in Regionalbereiche), zeitlicher<br />

Bereitstellung, interner Gliederung nach La-Streckennummern, Beziehbarkeit sowie<br />

hinsichtlich der Verpflichtung <strong>zur</strong> Bereitstellung durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> als Pflichtleistung<br />

denselben Bedingungen wie die bisherigen Druckstücke der Örtlichen Richtlinien für das<br />

Zugpersonal.<br />

Erst wenn eine allgemein anerkannte Lösung für die Lieferung der Inhalte über eine<br />

Schnittstelle in elektronischer Form gefunden ist und sich bewährt hat, wird die Bereitstellung<br />

der Pflichtangaben zum betrieblich-technischen Regelwerk vollständig auf die elektronische<br />

Schnittstelle umgestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Umstellung<br />

nicht zeitgleich zu 12/2015 beabsichtigt ist, sondern unter Beteiligung der Branche<br />

erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, da der nationale Umsetzungsplan des Verkehrsministeriums<br />

gegenwärtig das Jahr 2018 zum Ziel hat.<br />

Wenn eine eigenverantwortliche Weiterverarbeitung bzw. Zusammenstellung innerhalb des Eisenbahnverkehrsunternehmens<br />

durchgeführt werden soll, können die Textverarbeitungsdateien<br />

im offenen Format, aus denen die Angaben für das Streckenbuch erzeugt werden, beim Druckund<br />

Logistikzentrum Karlsruhe als Daten-CD bezogen werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

4.3 Betriebsstellenbuch<br />

Anstelle der Begrifflichkeit der Örtlichen Richtlinie für Mitarbeiter auf Betriebsstellen wird zukünftig<br />

der neutrale Begriff der „Örtlichen Zusätze“ stehen. Für Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers<br />

werden die Örtlichen Zusätze im neuen Betriebsstellenbuch zusammengefasst. Hierfür gilt<br />

das interne Regelwerk 412.0110 der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>.


6/7<br />

4.4 Örtliche Zusätze für Mitarbeiter auf Betriebsstellen des EVU<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen entscheiden<br />

in eigener Zuständigkeit, in welcher<br />

Form sie Örtliche Zusätze für ihre Mitarbeiter<br />

auf Betriebsstellen bekanntgeben wollen.<br />

Links in der Grafik ist beispielhaft eine mögliche<br />

Realisierungsvariante für das fiktive<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen „Postzug“<br />

dargestellt.<br />

5. Handbücher und Druck<br />

Neben der Möglichkeit <strong>zur</strong> Bestellung der<br />

einzelnen Modulgruppen, werden auch vier<br />

zu Handbüchern zusammengefasste Modulgruppen<br />

im Druck- und Logistikzentrum<br />

in Karlsruhe erhältlich sein.<br />

Die archivierten Regeln in den Modulgruppen<br />

408.81 – 89 und 408.91 – 99 werden<br />

modulweise bestellbar sein. Unbenommen<br />

bleibt die elektronische Bereitstellung aller<br />

Modulgruppen auf der Internetseite der <strong>DB</strong><br />

<strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> unter der Rubrik SNB/betrieblichtechnisches<br />

Regelwerk.<br />

6. Aktualisierung weiterer Richtlinien des betrieblich-technischen<br />

Regelwerks<br />

Zum 13.12.2015 treten des Weiteren folgende Aktualisierungen von Richtlinien und Modulen<br />

des betrieblich-technischen Regelwerks in Verbindung mit der Neuherausgabe der Richtlinie<br />

408 in Kraft:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ril 301, Aktualisierung Nr. 9, neues Modul 301.0101A01 (überführte Strichliste).<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Ril 436, Neuherausgabe<br />

Ril 437.0001-0005, Aktualisierung Nr. 6, neues Modul 437.0000 (überführte Strichliste)<br />

Ril 437.0011-0014, Aktualisierung Nr. 6, neues Modul 437.1000 (überführte Strichliste)<br />

Ril 481.0000, Neuherausgabe überführte Strichliste


7/7<br />

Ril 481.0201, Aktualisierung Nr. 1<br />

Ril 481.0202, Aktualisierung Nr. 1<br />

Ril 481.0205, Aktualisierung Nr. 1<br />

Ril 481.0205 Z01, Aktualisierung Nr. 1<br />

Ril 481.0205 Z02, Aktualisierung Nr. 1<br />

Ril 481.0301, Aktualisierung Nr. 1<br />

Ril 481.0302, Aktualisierung Nr. 1<br />

Die genannten Richtlinien oder Module sind nur bezüglich der neuen Begriffe Streckenbuch<br />

bzw. Betriebsstellenbuch sowie der überführten Anteile der bisherigen Strichlisten hin angepasst.<br />

Falls diese Richtlinien oder Module aus anderen Gründen zum selben Zeitpunkt inhaltliche<br />

Änderungen erfahren, werden diese Änderungen mit gesondertem Einführung- bzw. Erläuterungsschreiben<br />

bekannt gegeben.<br />

Abkürzungen<br />

A<br />

B<br />

Bed Stw<br />

Betra<br />

EIU<br />

EVU<br />

Fdl<br />

ÖRil MaB<br />

ÖRil Zp<br />

Rb<br />

Rg<br />

Ril<br />

SNB<br />

Tf<br />

TSI<br />

Ww<br />

Aktualisierung<br />

Bekanntgabe (Bezeichnung einer Regelwerksversion, zukünftig Aktualisierung)<br />

Bediener einer Stellwerksanlage<br />

Betriebs- und Bauanweisung<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

Fahrdienstleiter<br />

Örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />

Örtliche Richtlinien für das Zugpersonal<br />

Rangierbegleiter<br />

Rangierer<br />

Richtlinie<br />

Schienennetz-Nutzungsbedingungen<br />

Triebfahrzeugführer<br />

Technische Spezifikation Interoperabilität<br />

Weichenwärter<br />

Zusätzlich zu diesem Schreiben stellen wir Präsentationsfolien zum Download <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Diese dürfen in unveränderter Form für interne Schulungszwecke genutzt werden.<br />

Für Rückfragen und Hinweise stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Fragen<br />

oder Hinweise an info408@deutschebahn.com.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt am Main<br />

Gemäß Verteiler Ril 408.01 - 06<br />

Neuherausgabe Richtlinie 408; hier: Richtlinie 408 – Fahrdienstvorschrift -, Modulgruppen<br />

408.01 – 06, Erläuterungen <strong>Entwurf</strong>, <strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Die neue Richtlinie 408.01 – 06 gilt ab 13.12.2015. Sie enthält folgende Module:<br />

408.0101<br />

408.0101A01<br />

408.0101A02<br />

408.0101A03<br />

408.0101Z11<br />

408.0101Z21<br />

408.0111<br />

408.0131<br />

408.0202<br />

408.0203<br />

408.0203V11<br />

408.0203V21<br />

408.0203V31<br />

408.0203V41<br />

408.0211<br />

408.0212<br />

408.0221<br />

408.0231<br />

408.0232<br />

408.0233<br />

408.0241<br />

408.0242<br />

408.0243<br />

408.0244<br />

408.0251<br />

408.0261<br />

408.0262<br />

408.0301<br />

408.0321<br />

408.0331<br />

408.0351<br />

408.0401<br />

408.0401V01<br />

408.0402<br />

408.0403<br />

408.0411<br />

408.0411V01<br />

408.0411V02<br />

408.0415<br />

408.0415V01<br />

408.0421<br />

408.0423<br />

408.0431<br />

408.0435<br />

408.0441<br />

408.0445<br />

408.0451<br />

408.0452<br />

408.0453<br />

408.0455<br />

408.0458<br />

408.0461<br />

408.0462<br />

408.0463<br />

408.0464<br />

408.0471<br />

408.0474<br />

408.0475<br />

408.0476<br />

408.0481<br />

408.0482<br />

408.0485<br />

408.0487<br />

408.0487V01<br />

408.0487V02<br />

408.0488<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Zentrale<br />

Betriebsverfahren<br />

Theodor-Heuss-Allee 7<br />

60486 Frankfurt am Main<br />

www.dbnetze.com/fahrweg<br />

408.0491<br />

408.0492<br />

408.0501<br />

408.0521<br />

408.0531<br />

408.0541<br />

408.0551<br />

408.0552<br />

408.0553<br />

408.0554<br />

408.0561<br />

408.0571<br />

408.0572<br />

408.0581<br />

408.0591<br />

408.0601<br />

408.0611<br />

408.0621<br />

408.0622<br />

408.0625<br />

408.0631<br />

408.0632<br />

...<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

Sitz Frankfurt am Main<br />

Registergericht<br />

Frankfurt am Main<br />

HRB 50 879<br />

USt-IdNr.: DE199861757<br />

Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrates:<br />

Dr. Rüdiger Grube<br />

Vorstand:<br />

Frank Sennhenn,<br />

Vorsitzender<br />

Dr. Roland Bosch<br />

Bernd Koch<br />

Ute Plambeck<br />

Prof. Dr. Dirk Rompf<br />

Dr. Jörg Sandvoß


2/53<br />

408.0641 408.0651 408.0681 408.0691<br />

Übergang der Gültigkeit<br />

Die Richtlinie 408.01 – 09 B 11 (einschließlich B 10A) wird mit Ablauf des 12.12.2015 ungültig<br />

und ist wegzulegen.<br />

Die bisherigen Regeln gehen in die neuen Richtlinien 408.01 – 06, 408.21 – 27 und 408.48,<br />

über bzw. werden in die bereits bestehenden Modulgruppen 408.81 – 89 (Archiv) übernommen.<br />

Fahrdienstvorschrift<br />

In Anlehnung an die „Fahrdienstvorschrift der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (FV-NE)“ wird<br />

die Neuherausgabe der Richtlinie 408 wieder als „Fahrdienstvorschrift“ bezeichnet, und zwar als<br />

„Fahrdienstvorschrift der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>“, kurz: Ril 408 – Fahrdienstvorschrift, Abkürzung: FV-<strong>DB</strong>.<br />

Geltung<br />

Die neue Richtlinie 408.01 – 06 gilt ab 13.12.2015. Sie gilt für Mitarbeiter der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>, welche<br />

Aufgaben als Infrastrukturbetreiber wahrnehmen: Fahrdienstleiter, Bediener von Stellwerken.<br />

Die neue Richtlinie 408.01 – 06 enthält ausschließlich Regeln für das Fahren von Zügen.<br />

Diese beschreiben sowohl interne Prozesse der Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens<br />

als auch Prozesse, die Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens in der<br />

Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Eisenbahnverkehrsunternehmen beachten müssen.<br />

Zugmelder sind als Anwender nicht mehr genannt. Wo Zugmelder eingesetzt sind, müssen deren<br />

Aufgaben und Zuständigkeiten im Betriebsstellenbuch beschrieben sein.<br />

Die Örtliche Aufsicht ist nicht mehr als Mitarbeiter des EIU genannt, da die Hauptaufgabe der<br />

örtlichen Aufsicht, nämlich das Abfertigen von Zügen, eine interne Aufgabe der EVU ist. Soweit<br />

örtliche Aufsichten EIU-Aufgaben wahrnehmen sollen, können diese im Betriebsstellenbuch<br />

beschrieben werden.<br />

Nummerierung der Module<br />

Die Nummerierung der Module der Richtlinie 408.01 – 06 orientiert sich grundsätzlich an der<br />

Nummerierung der bisherigen Richtlinie 408.01 – 09. Die für das Fahren von Zügen geltenden<br />

Regeln der bisherigen Modulgruppe 408.09 („Züge fahren und Rangieren, Besonderheiten“)<br />

sind entweder in bestehende Module 408.01 – 06 eingeordnet worden oder unter einer neuen<br />

Modulnummer in die Module 408.01 – 06 überführt worden. Detaillierte Angaben zu diesen und<br />

weiteren Änderungen ergeben sich aus den Übersichten „Neu – Alt“, die den Erläuterungen der<br />

einzelnen Module jeweils vorangestellt sind.<br />

Leseransprache<br />

Die Leseransprache wurde in Anlehnung an eine prozessorientierte Darstellung von der „Sie“-<br />

Anrede („Sie müssen…“) umgestellt auf die Nennung der handelnden Person („Der Fahrdienstleiter<br />

muss …“).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Beispiele für Befehle, Gründe für Befehle 10<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

In den einzelnen Modulen sind Beispiele für Befehle aufgenommen worden. Aus Platzgründen<br />

ist hierbei jeweils nur ein Ausschnitt ohne Befehlskopf und Unterschriftenteil dargestellt. Beispiele<br />

für Befehlskopf und Unterschriftenteil sind im Modul 408.0411 dargestellt.<br />

„Beispiel“ bedeutet, dass typische Fälle ohne Anspruch auf vollständige Darstellung aller weiteren<br />

denkbaren Varianten wiedergegeben werden.


3/53<br />

Bei Befehlen 10 (bisher: 9) sind in den einzelnen Module die jeweils zutreffenden Gründe angegeben.<br />

EZMG-Stellwerke<br />

Wegen ihrer geringen Anzahl sind alle besonderen Regeln für EZMG-Stellwerke entfallen. Den<br />

betroffenen Anwendern werden diese künftig im Betriebsstellenbuch bekanntgegeben.<br />

Erläuterungen zu den Änderungen<br />

Modulgruppe 408.01 – Züge fahren<br />

Die bis zum 13.12.2015 gültige Richtlinie 408 hat Regeln für das Züge fahren und Rangieren<br />

gegeben. Dementsprechend hat die bisherige Modulgruppe 408.01 die Überschrift „Züge fahren<br />

und Rangieren – Allgemeines“. Die ab 14.12.2015 gültige Ril 408 – Fahrdienstvorschrift – gibt in<br />

den Modulgruppen 408.01 – 06 ausschließlich Regeln für das Züge fahren. Regeln für das<br />

Rangieren werden in der eigenständig bestellbaren Modulgruppe 408.48 gegeben. Entsprechend<br />

dieser Aufteilung lautet die Überschrift der ab 14.12.2015 gültigen Modulgruppe 408.01<br />

nur noch „Züge fahren“.<br />

Modul 408.0101 – Inhalt und zusätzliche Regeln<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0101, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0101 1<br />

2 (1) 408.0101 2 (1)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 (2) a) 408.0202, 1. Regel <strong>zur</strong> Definition „Betriebsstellen“<br />

2 (2) b) 408.0202, 4. Regel <strong>zur</strong> Definition „Betriebsstellen“<br />

2 (2) c) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Durchgehende<br />

Hauptgleise“<br />

2 (2) d) 408.0202, 1. Regel <strong>zur</strong> Definition „Fahrdienstleiter“<br />

2 (2) e) 408.0202, 2. Regel <strong>zur</strong> Definition „Fahrdienstleiter“<br />

2 (2) f) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Gewöhnlicher Halteplatz“<br />

2 (2) g) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Grenze zwischen<br />

Bahnhof und freier Strecke“<br />

2 (2) h) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Selbststellbetrieb,<br />

Zuglenkung“<br />

2 (2) i) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Zugfolgestellen“<br />

2 (2) j) 408.0202, Regel <strong>zur</strong> Definition „Zugmeldestellen“<br />

3 408.0101 3


4/53<br />

In Abschnitt 1 ist die Begriffserklärung „Bahnbetrieb“ entfallen. “Bahnbetrieb“ ist neu in Anhang<br />

408.0101A01 erläutert. Da die Modulgruppen 408.01 – 06 ausschließlich Regeln für das Fahren<br />

von Zügen geben, beschränkt sich die in Abschnitt 1 gegebene grundlegende Inhaltsangabe<br />

auf „Regeln für das Fahren von Zügen“.<br />

In Abschnitt 2 Absatz (1) wurden die Hinweise auf die Möglichkeiten, zusätzliche und abweichende<br />

Regeln bekanntzugeben, neutral zusammengefasst. „Betriebsstellenbuch“ ersetzt die<br />

bisherigen „Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen“. „Betriebsstellenbuch“ ist das<br />

Pendant des durch die TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung für Triebfahrzeugführer<br />

vorgegebenen „Streckenbuches“: „Betriebsstellenbuch“ passt sowohl als neutraler Überbegriff<br />

<strong>zur</strong> Definition der Betriebsstellen im Sinne von Bahnhöfen, Blockstellen, Abzweigstellen usw.<br />

als auch zu den in der Definition unter b) genannten „Stellen in den Bahnhöfen oder auf der<br />

freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens<br />

dienen.“<br />

Die La ist als Bekanntgabemedium für zusätzliche oder abweichende Regeln entfallen, da der<br />

Fahrdienstleiter kein Anwender der La ist.<br />

Abschnitt 2 Absatz 2 gibt die bisher in den Definitionen im bisherigen Modul 408.0201 enthaltenen<br />

Regeln wieder. Dies bewirkt, dass aus den Begriffsdefinitionen heraus keine Verweise<br />

mehr auf das Betriebsstellenbuch erforderlich sind.<br />

Modul 408.0101A01 – Begriffe<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0101A01, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Ganzes Modul<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0201 (Details s. u.)<br />

Aus dem bisher geltenden Modul wurden alle Verweise auf Örtliche Richtlinien (alt) sowie<br />

enthaltene betriebliche Regeln in diejenigen Module verschoben, zu denen die Verweise<br />

bzw. Regeln thematisch passen.<br />

Modul 408.0101A02 – Abkürzungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0101A02, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Ganzes Modul 408.0103<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0103 wurde als Anhang Nummer 1 zu den Modulen 408.0101 neu herausgegeben<br />

und verschiedene Abkürzungen neu aufgenommen.


5/53<br />

Modul 408.0101A03 – Verkehrstage<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0101A03, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Ganzes Modul 408.0104<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In den Modulen wurde Landkreis Zittau-Löbau geändert in Westlausitzkreis.<br />

Modul 408.0111 – Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0111, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0111<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In Abschnitt 1 ist der Zugführer aus der Aufzählung der Mitarbeiter, die Tätigkeiten im Bahnbetrieb<br />

verrichten, entfallen. Dies schließt nicht aus, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen weiterhin<br />

Zugführer einsetzen. Neu aufgenommen wurde der Bediener von Stellwerken. Damit enthält<br />

die Aufzählung die Mitarbeiter, deren Aufgaben die Modulgruppen 408.01 - 06 beschreibt bzw.<br />

die an der Schnittstelle zum Eisenbahnverkehrsunternehmen mit den in Richtlinie 408.01 – 06<br />

genannten Mitarbeitern zusammenarbeiten.<br />

In Abschnitt 2 sind Weichenwärter, Triebfahrzeugführer und Zugführer aus der Aufzählung der<br />

Mitarbeiter im Bahnbetrieb, deren Tätigkeit aufgrund von Regeln dieser Richtlinie anderen Mitarbeitern<br />

übertragen werden dürfen (bisher: 1. Anstrich), entfallen, da die Modulgruppe 408.01<br />

– 06 deren Aufgaben nicht mehr beschreibt. In die Aufzählung aufgenommen wurde der Bediener<br />

von Stellwerken. Vollkommen entfallen ist die Aufzählung der Mitarbeiter, die aufgrund von<br />

Regeln dieser Richtlinie Aufgaben des Fahrdienstleiters ständig verrichten (bisher: 2. Anstrich):<br />

Die bisher dort genannten Rangierbegleiter, Rangierer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugschaffner,<br />

Zugvorbereiter und örtliche Aufsicht sind keine Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens;<br />

für den bisher dort genannte Zugmelder gibt die Modulgruppe 408.01 – 06 keine eigenständigen<br />

Regeln mehr. Wo Zugmelder eingesetzt sind, kann deren Verantwortung nach Abschnitt<br />

3 im Betriebsstellenbuch von der Tätigkeit des Fahrdienstleiters abgegrenzt werden.<br />

Modul 408.0131 – Umstellen der Weichen usw., Umstellverbot, Flachkreuzungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0131, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0131<br />

Modul 408.0202 – Aufträge oder Meldungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0202, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


6/53<br />

Neu: Modul 408.0202, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0202<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0203 - Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0203, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0203<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0203V11 - Vordruck Zugmeldebuch für eingleisige Strecken<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0203V11, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0203V11<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0203V21 - Vordruck Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0203V21, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0203V21<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0203V31 - Vordruck Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0203V31, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0203V31<br />

408.0203V41 - Vordruck Fernsprechbuch<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Neu: Modul 408.0203V41, Abschnitt, Absatz usw. Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0203V41<br />

Modul 408.0211 – Fahrordnung im Bahnhof<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0211, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


7/53<br />

Neu: Modul 408.0211, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0211<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 1 Absatz (2) c) beschränkt sich darauf anzugeben, wie ein Betriebshalt und ein Bedarfshalt<br />

im Fahrplan für Zugmeldestellen gekennzeichnet sind. Ob und unter welchen Bedingungen<br />

diese Halte ausfallen dürfen, ergibt sich aus der Begriffsdefinition in Modul<br />

408.0101A01 und aus den Regeln in Modul 408.0452.<br />

Modul 408.0212 – Fahrordnung auf der freien Strecke<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0212, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0212<br />

Modul 408.0221 - Zugmeldungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0221, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0221<br />

Modul 408.0231<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0231, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0231<br />

Modul 408.0232<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0232, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0232<br />

Modul 408.0233<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0233, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0233<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


8/53<br />

Modul 408.0241 – Räumungsprüfung - Allgemeines<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0241, Abschnitt, Absatz usw.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0241 1<br />

2 408.0241 2<br />

3 408.0241 3<br />

4 a) 408.0241 4 a)<br />

4 b) 408.0241 4 b),<br />

408.0241 4, letzter Absatz,<br />

408.0241 5<br />

5 408.0241 6<br />

6 408.0241 7<br />

Die in den bisherigen Regeln an zwei verschiedenen Stellen – 1.: Abschnitt 4, letzter Absatz, 2.<br />

Abschnitt 5 - gegebenen Hinweise auf Örtliche Richtlinien zu Abschnitt 4 b wurden unmittelbar<br />

als Nachsatz zu Abschnitt 4 b zusammengefasst.<br />

Modul 408.0242 – Räumungsprüfung – Strecken ohne Streckenblock<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0242, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0242<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0243 – Räumungsprüfung – Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0243, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0243<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0244 – Räumungsprüfung – Strecken mit selbsttätigem Streckenblock<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0244, Abschnitt, Absatz usw. Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0244<br />

In Abschnitt 6 Absatz (1) a) und c) ist nicht mehr der Zugführer, sondern der Triebfahrzeugführer<br />

Ansprechpartner des Fahrdienstleiters für die Abgabe einer Zugvollständigkeitsmeldung.


9/53<br />

Modul 408.0251 – Hauptsignale bedienen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0251, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0251<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In Abschnitt 3 Absatz (1) a) wurde der Verweis auf Modul 408.0241 berichtigt.<br />

Modul 408.0301 – Zugpersonal<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0301, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0301 6 Satz 2<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Im Modul ist nur noch die Regel aus dem alten Abschnitt 6 verblieben, wobei statt des Weichenwärters<br />

der Fahrdienstleiter als Ansprechpartner benannt wird (entsprechend der TSI-<br />

Vorgaben).<br />

Modul 408.0321 Zug vorbereitet melden<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0321, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0321 3<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Im Modul ist nur noch die Regel aus dem alten Abschnitt 3 verblieben, wobei nun der Ansprechpartner<br />

des Fahrdienstleiters grundsätzlich der Triebfahrzeugführer ist.<br />

Modul 408.0331 – Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0331, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0331 1<br />

2 a), Text 408.0331 2 a)<br />

408.0331 2 c)<br />

2 a), Hinweis, 1. Anstrich 408.0331 2 f)<br />

2 a), Hinweis, 2. Anstrich 408.0331 2 g)<br />

2 a), Hinweis, 3. Anstrich 408.0331 2 h)<br />

2 b) 408.0331 2 i)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


10/53<br />

Neu: Modul 408.0331, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 c) 408.0331 2 b)<br />

2 d) 408.0331 2 b)<br />

2 e) 408.0331 2 b)<br />

2 f) 408.0331 2 b)<br />

2 g) 408.0331 2 d)<br />

2 h) 408.0331 2 e)<br />

3 (1) 408.0331 3 (1) b)<br />

3 (2) 408.0331 3 (2)<br />

3 (3) 408.0331 3 (4)<br />

3 (4) 408.0331 3 (5)<br />

3 (5) 408.0331 3 (6)<br />

3 (6) 408.0331 3 (7)<br />

3 (7) - (neu)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 1 gibt den weiterhin gültigen Grundsatz redaktionell vereinfacht wieder: Ein Zug darf<br />

auf einem Bahnhof nur abfahren, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat. Da sich<br />

die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt nicht mehr an die Zugaufsicht richtet, sondern an den Triebfahrzeugführer,<br />

ist die Aussage <strong>zur</strong> Zugaufsicht als Empfängerin der Zustimmung entfallen.<br />

Abschnitt 2 zählt die Arten der Zustimmung aus Sicht des Fahrdienstleiters auf. Dies führt zu<br />

folgender neuen Gliederung:<br />

Unterabsatz a) fasst alle Arten der Zustimmung zusammen, die der Fahrdienstleiter mit Signalen<br />

bzw. dem Fahrtmelder einer virtuellen Blockstelle gibt. Da der Fahrdienstleiter aus Signalen<br />

abgeleitete Aufträge der LZB oder von ETCS nicht eigenständig gibt, sind die bisher als eigene<br />

Punkte aufgezählten Arten der Zustimmung LZB-Fahrt, LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag,<br />

LZB-Gegengleisfahrauftrag, ETCS-Fahrterlaubnis in der Betriebsart FS oder OS sowie die<br />

Textmeldung bei ETCS Level 2 in Betriebsart SR lediglich noch als Hinweis genannt.<br />

Im Anschluss an die Signale wird in Unterabsatz b) das Kennlicht an Hauptsignalen genannt,<br />

soweit es im Betriebsstellenbuch (alt: den Örtlichen Richtlinien) zugelassen ist.<br />

Die Befehle wurden von Unterabsatz b) in die Unterabsätze c) bis f) verschoben. Im Einzelnen:<br />

• Unterabsatz c) nennt den Befehl 2 für einen signalgeführten Zug. Hierbei wurde präzisiert,<br />

dass lediglich ein Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Zwischen- oder Ausfahrsignal eine Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt darstellt. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus: Befehle 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt<br />

an anderen Signalen, z. B. Sperrsignal, sind keine Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem<br />

Bahnhof.<br />

• Unterabsatz d) nennt die Befehle 3 und 6 für signalgeführte Züge. Hierbei wurde zum einen<br />

„<strong>zur</strong> Ausfahrt ohne Hauptsignal“ ergänzt, um den zutreffenden Wortlaut leichter herleitbar zu


11/53<br />

machen; zum anderen weist der Klammervermerk „(3. Zeile)“ darauf hin, dass beim Befehl 6<br />

nur die dritte Zeile eine Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt beinhaltet.<br />

• Unterabsatz e) nennt den Befehl 2 für einen anzeigegeführten Zug. Hierbei wurde präzisiert,<br />

dass lediglich Befehle 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einer LZB-Blockstelle oder ETCS-Blockstelle innerhalb<br />

eines Bahnhofs eine Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt darstellen: Diese Blockstellen haben<br />

für anzeigegeführte Züge die Funktion eines Zwischen- oder Ausfahrsignals, selbst wenn sie<br />

an einem Sperrsignal eingerichtet sein sollten.<br />

• Unterabsatz f) nennt den Befehl 3 für einen anzeigegeführten Zug. Hierbei wurde „<strong>zur</strong> Ausfahrt<br />

bei LZB-Halt bzw. ETCS-Halt“ ergänzt, um den zutreffenden Wortlaut leichter herleitbar<br />

zu machen. Befehl 6 ist hier nicht erwähnt, weil dieser für anzeigegeführte Züge nicht zutrifft<br />

(s. Modul 408.0463 Abschnitt 10 Absatz 3 b und Abschnitt 11 Absätze 1 und 2).<br />

• Unterabsatz g) gibt den bisher unter d) genannten mündlichen Auftrag, wenn an einem<br />

Hauptsignal ein Signal Zs 12 vorhanden ist, wieder.<br />

• In Unterabsatz h) wurde für Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal der mündliche Auftrag an die örtliche<br />

Aufsicht ersetzt durch die fernmündliche Zustimmung des Fahrdienstleiters an den<br />

Triebfahrzeugführer. Für die fernmündliche Zustimmung gilt ein fester Wortlaut, der sich am<br />

Text des Befehles 3 orientiert. Die Forderung, die Zustimmung fernmündlich zu geben, stellt<br />

sicher, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, soweit der verwendete Zugfunk dies vorsieht.<br />

Wenn der Fahrdienstleiter die Zustimmung nicht fernmündlich geben kann, darf er sie auch<br />

unmittelbar mündlich geben.<br />

Abschnitt 3 Absatz (1) ist der bisherige Unterabsatz a) weggefallen, da die Zugaufsicht nicht<br />

mehr angesprochen wird. Die Bedeutung des Fahrtanzeigers für den Triebfahrzeugführer ergibt<br />

sich unmittelbar aus Ril 301.<br />

Die folgenden Regeln wurden aufgrund der Trennung der Regeln in Ril 408 für Mitarbeiter von<br />

EIU und EVU teils entfernt und sprachlich angepasst.<br />

Abschnitt 3 Absatz (7) ist neu und wurde aufgenommen, um bei höhengleichen Übergängen,<br />

bei denen ein Reisendensicherer bisher als örtliche Aufsicht durch zeitgerechtes Erteilen eines<br />

Abfahrauftrages die Abfahrt des Zuges auf seine Sicherungsfunktionen abstimmen konnte, einen<br />

adäquaten Ersatz zu haben: Bei entsprechendem Bedarf kann im Betriebsstellenbuch vorgeschrieben<br />

sein, dass zusätzlich <strong>zur</strong> Zustimmung nach Abschnitt 2 eine besondere Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt erforderlich ist. Die besondere Zustimmung kann der Reisendensicherer<br />

durch Signal Zp 9 oder mündlich erteilen. Damit stehen hier die gleichen Mittel <strong>zur</strong> Verfügung<br />

wie bei Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Modul 408.0351 – Zug oder Zugteil abstellen (alt)/Abstellen melden (neu)<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Neu: Modul 408.0351, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0351 2 (1)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Von den bisherigen Regeln verbleibt für den Fahrdienstleiter nur noch die Information, dass ihm<br />

das Abstellen von Zügen oder Zugteilen zu melden ist.


12/53<br />

Modul 408.0401 –Anordnungen über den Zugverkehr<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0401, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0401<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0401V01 – Vordruck Anordnungen über den Zugverkehr<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0401V01, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0401V01<br />

Modul 408.0402 – Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0402, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0402 Abschnitt 1 - mechanische oder elektromechanische<br />

Stellwerke<br />

408.0402 Abschnitt 2 - Gleisbildstellwerke (außer<br />

ESTW)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0402 Spalte 2<br />

408.0402 Spalte 3<br />

408.0402 Abschnitt 3 – Gleisbildstellwerke (ESTW) 408.0402 Spalte 3<br />

Das Modul wurde neu gegliedert: Statt der bisherigen inhaltlichen Gliederung in zwei Spalten<br />

besteht das neue Modul aus drei Abschnitten. Diese sind dadurch entstanden, dass die bisherige<br />

Spalte „Gleisbildstellwerk“ aufgeteilt wurde in den neuen Abschnitt 2 „Gleisbildstellwerke –<br />

außer ESTW“ und den neuen Abschnitt 3 „Gleisbildstellwerke (ESTW)“. Dies erlaubt es, die<br />

Unterschiede dieser Stellwerksbauformen besser darzustellen bzw. die zutreffenden Regeln<br />

einfacher zu erkennen. Die Nummerierung der einzelnen Merkhinweise bleibt in allen Abschnitten<br />

die gleiche. Somit ist nach wie vor aus den einzelnen Modulen heraus jeweils nur ein Verweis<br />

auf das Modul 408.0402 erforderlich, der sich dann in jedem Abschnitt – soweit zutreffend<br />

– wiederfindet.<br />

Im Abschnitt 2 sind die Regeln für EZMG-Stellwerke entfallen.<br />

Merkhinweis Nr. 14 „!“ ist in allen Abschnitten neu aufgenommen worden.<br />

Merkhinweis Nr. 15 „BEF“ ist in allen Abschnitten neu aufgenommen worden.<br />

Modul 408.0403 – Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0403, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


13/53<br />

Neu: Modul 408.0403, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0403 Abschnitt 1 - mechanische oder elektromechanische<br />

Stellwerke<br />

408.0403 Abschnitt 2 - Gleisbildstellwerke (außer<br />

ESTW)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0403 Spalte 2<br />

408.0403 Spalte 3<br />

408.0403 Abschnitt 3 – Gleisbildstellwerke (ESTW) 408.0403 Spalte 3<br />

Das Modul wurde neu gegliedert: Statt der bisherigen inhaltlichen Gliederung in zwei Spalten<br />

besteht das neue Modul aus drei Abschnitten. Diese sind dadurch entstanden, dass die bisherige<br />

Spalte „Gleisbildstellwerk“ aufgeteilt wurde in den neuen Abschnitt 2 „Gleisbildstellwerke –<br />

außer ESTW“ und den neuen Abschnitt 3 „Gleisbildstellwerke (ESTW)“. Dies erlaubt es, die<br />

Unterschiede dieser Stellwerksbauformen besser darzustellen bzw. die zutreffenden Regeln<br />

einfacher zu erkennen. Die Nummerierung der einzelnen Merkhinweise bleibt in allen Abschnitten<br />

die gleiche. Somit ist nach wie vor aus den einzelnen Modulen heraus jeweils nur ein Verweis<br />

auf das Modul 408.0403 erforderlich, der sich dann in jedem Abschnitt – soweit zutreffend<br />

– wiederfindet. Wenn ein Verweis in einem bestimmten Abschnitt nicht zutrifft, ist dieser dort<br />

durch „bleibt frei“ gekennzeichnet.<br />

In Abschnitt 2 wurde bei den Sperren Nr. 1, 8, 10, 11, 15 und 19 für Nummernstellpulte klargestellt,<br />

dass die einzugebenden Sperren keine frei wählbare Alternative zu den anzubringenden<br />

Hilfssperren sind, sondern verpflichtend: Nur eine eingegebene Sperre wirkt sowohl bei Bedienung<br />

am Stelltisch bzw. an der Stellwand als auch bei Bedienung vom Nummernstellpult aus.<br />

Im Abschnitt 2 sind die Regeln für EZMG-Stellwerke entfallen.<br />

In Abschnitt 3 erlaubt die neue Gliederung, in der Mehrzahl der Fälle auf eine besondere Sperre<br />

zu verzichten, da sich die Sperrwirkung bereits aus einem Merkhinweis ergibt. Diese Fälle sind<br />

durch „bleibt frei“ und einem Hinweis auf den jeweiligen Merkhinweis, der die Sperrwirkung erzeugt,<br />

gekennzeichnet. Eigenständige Regeln verbleiben nur an den Stellen, an denen z. B.<br />

Weichen gegen Umstellen oder Signale in Haltstellung zu sperren sind.<br />

Sperre Nr. 19 ist in allen drei Abschnitte neu. Sie dient dazu, in allen Fällen, bei denen Befehle<br />

erforderlich sind, ein irrtümliches Bedienen von Zugstraßen zu verhindern.<br />

Modul 408.0411 - Befehle<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0411, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0411<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 2 Absatz (8) lässt neu zu, dass der Ausfertiger eines Befehls Namen von Betriebsstellen<br />

abkürzen darf, wenn dies im Betriebsstellenbuch zugelassen ist. Dies ermöglicht es, nicht<br />

nur die bisher verwendeten Abkürzungen „wie im Buchfahrplan“ zuzulassen, sondern auch die<br />

(bis zu) 5stelligen Abkürzungen nach Modul 100.0002. Da Fahrdienstleiter und andere Ausfertiger<br />

eines Befehls nicht Anwender des Moduls 100.0002 sind und die Anwendung dieses ca.<br />

460 Seiten starken Moduls in der Praxis unzweckmäßig wäre, gibt das Betriebsstellenbuch dem


14/53<br />

Ausfertiger eines Befehls die örtlich benötigten Betriebsstellennamen, ihre 16stelligen Kurznamen<br />

sowie ihre 5stelligen Abkürzungen in einer Tabelle vor.<br />

Bei einem Befehl, den er dem Triebfahrzeugführer diktiert, darf der Ausfertiger die (bis zu)<br />

5stellige Abkürzung nach Modul 100.0002 in seinen Vordruck eintragen. Beim Diktieren muss er<br />

den Langnamen oder den Kurznamen der Betriebsstelle angeben.<br />

Bei einem Befehl, den er dem Triebfahrzeugführer aushändigt, darf der Ausfertiger den Kurznamen<br />

(16stellige Bezeichnung der Örtlichkeit) der Betriebsstelle nach Modul 100.0002 eintragen.<br />

Der Kurzname entspricht der bereits bisher zulässigen Abkürzung „wie im Buchfahrplan“.<br />

Abschnitt 2 Absatz (10) sieht für das Übermitteln mehrerer Befehle mit gleichem Inhalt neu den<br />

Vordruck 408.0411V02 vor. Dieser Vordruck ist so gestaltet, dass er zusammen mit dem zugehörigen<br />

Befehl aufbewahrt werden kann.<br />

Abschnitt 5 regelt das Zurückziehen eines Befehles neu: Die Regel berücksichtigt, dass im<br />

neuen Befehlsvordruck der Text zum Zurückziehen eines Befehles auf der Rückseite als Befehl<br />

12.6 vorgedruckt ist. Der Fahrdienstleiter darf einen diktierten Befehl zum Zurückziehen unmittelbar<br />

auf der Rückseite des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls ausfertigen. Anschließend muss er<br />

seine Ausfertigung des <strong>zur</strong>ückgezogenen Befehles durchkreuzen. Nur bei einem Befehl, den er<br />

dem Triebfahrzeugführer aushändigt, muss er – wie bisher – zusätzlich auf der Rückseite des<br />

<strong>zur</strong>ückgezogenen Befehls das Zurückziehen vermerken. Wenn der Fahrdienstleiter einen von<br />

mehreren Befehlen mit gleichem Inhalt <strong>zur</strong>ückzieht, muss er Befehl 12.6 auf einem eigenen<br />

Vordruck ausfertigen und statt der Ausfertigung des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehles den Übermittlungsvermerk<br />

auf dem Vordruck 408.0411V02 durchkreuzen und das Zurückziehen dort vermerken.<br />

Modul 408.0411V01 – Vordruck Befehl<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0411V01, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Vordruck 408.0412V01<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Redaktioneller Hinweis für das <strong>Stellungnahme</strong>verfahren:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Der Befehlsvordruck kann im Modul 408.0411 nur verkleinert und um 90 Grad gedreht dargestellt<br />

werden. Um allen Lesern zu ermöglichen, den Befehl auf Ausfüllbarkeit zu testen oder<br />

bereits vorab <strong>zur</strong> Schulungsvorbereitung zu verwenden, ist eine zusätzliche Datei beigefügt, die<br />

im Ausdruck bezüglich der Größe bereits weitgehend dem späteren Vordruck entspricht.<br />

Ebenso lässt sich der Vordruck nicht im Änderungsmodus wiedergeben. Änderungen sind deshalb<br />

ausschließlich aus den Erläuterungen erkennbar.


15/53<br />

Der neue Befehlsvordruck 408.0411V01 ersetzt den unter der Vordrucknummer 408.0412V01<br />

herausgegebenen bisherigen Befehlsvordruck.<br />

Allgemein:<br />

Bei der Neugestaltung des Befehlsvordrucks wurden zahlreiche Hinweise aus der Praxis berücksichtigt,<br />

insbesondere der Wunsch nach mehr Platz zum Eintragen langer Betriebsstellennamen.<br />

Gleichzeitig konnten weitere, bisher im Befehl 11 handschriftlich einzutragende Texte in<br />

vorgedruckte Felder zum Ankreuzen umgewandelt werden. Hierbei wurde die bewährte „Ein-<br />

Blatt-Philosophie“ beibehalten, also nicht auf mehrere Befehlsvordrucke umgestellt. Um die<br />

scheinbar gegensätzlichen Forderungen nach mehr Platz und mehr vorgedruckten Text bei<br />

gleichem Platzangebot zu erfüllen, wurde im Wesentlichen folgendes geändert:<br />

• Durch das Vorziehen der Inhalte bis auf die Ebene der Ankreuzkästchen konnte mehr Platz<br />

zum Ausfüllen geschaffen werden. Dies gilt auch für die Zusätzlichen Hinweise zum Befehl<br />

10 (bisher: 9), deren Ankreuzkästchen nicht mehr eingerückt sind.<br />

• Durch das Verschieben der Ausfüllanleitung auf die Rückseite des Befehlsblocks konnte auf<br />

der rechten Seite der Vorderseite Platz für weiteren Inhalt geschaffen werden.<br />

• Durch das Verschieben der Gründe für Befehle 10 (bisher: 9) auf die rechte Seite der Rückseite<br />

konnte links auf der Rückseite des Befehlsvordrucks Platz für weiteren Inhalt geschaffen<br />

werden.<br />

Die Änderungen im Einzelnen:<br />

Der Eintrag "Vordruck ... von ... Vordrucken" ist in die Kopfzeile gewandert, um im Befehlskopf<br />

mehr Platz zum Ausfüllen bzw. für zusätzlichen Text zu gewinnen.<br />

Im Befehlskopf wurde „Sperrfahrt Kl" ergänzt, um eine Sperrfahrt Kl auch im Befehl entsprechend<br />

den Vorgaben in Modul 408.0202 Abschnitt 1 bezeichnen zu können.<br />

In der <strong>Stand</strong>ortangabe wurde "km/Signal" unter die Punktlinie verschoben, um insgesamt mehr<br />

Platz zum Eintragen zu schaffen. „Weiche“ wurde als <strong>Stand</strong>ortmerkmal ergänzt, da es z. B. bei<br />

einem fehlgeleiteten Zug sinnvoll sein kann, anhand einer weichengenauen <strong>Stand</strong>ortmeldung<br />

über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Unter der Punktelinie hinter dem Eintrag „in<br />

Rgl/Ggl/Gl“ weist der Eintrag „(Gl-Nr., Betriebsstelle / von Betriebsstelle nach Betriebsstelle)“<br />

darauf hin, dass der <strong>Stand</strong>ort eines Zuges<br />

• innerhalb einer Betriebsstelle angegeben werden kann, z. B. „in Rgl/Ggl/Gl 7 Rechtsheim“<br />

oder<br />

• bei Gleisen der freien Strecke zwischen zwei Betriebsstellen angegeben werden kann, z. B.<br />

„in Rgl/Ggl/Gl Astadt nach Beheim“.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Im Befehl 1 wurde das Wort „im“ eingefügt. Dies ermöglicht es, den Befehl auch für eine Zugfahrt<br />

mit besonderem Auftrag einzusetzen, die bereits in den Bahnhof eingefahren ist, aber<br />

nicht ausfahren soll, z. B. wenn ein Zug in Höhe eines Zwischensignals hält und in Richtung<br />

Ausfahrsignal fahren soll.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Im Befehl 2 wurde in der ersten Spalte „LZB-Halt“ und „ETCS-Halt“ ersetzt durch „LZB-Bk“ bzw.<br />

„ETCS-Bk“. Diese Angaben stimmen dadurch mit der Bezeichnungsvorgabe im Kopf der Spalte<br />

2 überein. In die erste Spalte wurde „Ne 1“ neu aufgenommen. Dieser Eintrag wird benötigt,


16/53<br />

wenn ein Zug unzulässig an einem Signal Ne 1 vorbeigefahren ist, an dem er mit Befehl 7 beauftragt<br />

worden war, zu halten.<br />

Im Befehl 2 sind in der Spalte 3 die Wörter "des" und "der" entfallen, weil sie für eine eindeutige<br />

Benennung der Betriebsstelle nicht erforderlich sind. „des“ oder „der“ muss deshalb nicht in die<br />

darunter liegenden Felder übertragen werden. Dies schafft Platz zum Eintragen langer Betriebsstellennamen.<br />

Außerdem ist der durch das Vorziehen der gesamten Tabelle gewonnene<br />

Platz der Spalte 3 zugutegekommen.<br />

Befehl 5 ist so gestaltet, dass er auch bei eingleisigen Strecken verwendet werden kann, wenn<br />

kein Befehl 5.1 oder 5. 2 angekreuzt wird.<br />

Im Befehl 7 wurde „vor Signal Ne 1“ neu aufgenommen. Hintergrund: Gegengleise auf Streckenabschnitten<br />

ohne Gleiswechselbetrieb und ohne niedrige Lichthaupt- oder -sperrsignale in<br />

Höhe des Einfahr– oder Blocksignals werden Zug um Zug mit 1000 Hz- und 2000 Hz-<br />

Gleismagneten nachgerüstet. 1000 Hz-Gleismagnete in Höhe des Vorsignals werden durch<br />

Vorsignaltafeln gekennzeichnet, 2000 Hz-Gleismagnete in Höhe des Einfahr- oder Blocksignals<br />

durch Trapeztafeln (Signal Ne 1). Wenn Trapeztafeln aufgestellt sind, muss der Fahrdienstleiter<br />

diese im Sinne der Bedeutung des Signals Ne 1 – „Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte<br />

Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben“ – im Befehl 7 nennen, soweit er nicht Befehl 6<br />

erteilt. Trapeztafeln am Gegengleis sind mit einer metergenauen Kilometerangabe gekennzeichnet,<br />

die mit der Kilometerangabe im Befehl 7 (und 6) übereinstimmt. Die Trapeztafeln erleichtern<br />

dem Triebfahrzeugführer die Orientierung, insbesondere in den Fällen, bei denen die<br />

Sicht auf das Einfahr- oder Blocksignal durch Fahrzeuge im Regelgleis oder die baulichen Verhältnisse<br />

verdeckt ist.<br />

Im Befehl 8 wurde "Bahnhof" ersetzt durch "Bf/Bft". Außerdem kann durch den neuen Eintrag<br />

„in Abzw/Üst“ auch ein Bahnübergang innerhalb einer Abzweigstelle oder Überleitstelle präzise<br />

angesprochen werden.<br />

Befehl 9 wurde nach Befehl 8 neu eingefügt, um auf einer Strecke mit LZB oder ETCS den zusätzlich<br />

zu einem Befehl 10 (bisher: 9) erforderlichen Auftrag nach Modul 408.0492 Abschnitt 4<br />

c) 1. () durch einfaches Ankreuzen vorgeben zu können. Aus den bisherigen Befehlen 9 bis 11<br />

wurde deshalb die Befehle 10 bis 12. Da der Befehl 9 immer nur im Zusammenhang mit einem<br />

Befehl 10 angeordnet werden kann und vor dem Befehl 10 auszuführen ist, sind beide Befehle<br />

automatisch in der Reihenfolge der Ausführung sortiert.<br />

Im Befehl 10 (bisher: 9) wurden die beiden einleitenden Zeilen des bisherigen Befehles sowie<br />

die Grundangabe in die Tabelle eingearbeitet. Dies führt zu folgenden Vorteilen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

• Der Fahrdienstleiter kann in einem einzigen Befehl 10 mehrere unterschiedliche Geschwindigkeiten<br />

bzw. das Fahren auf Sicht sowie unterschiedliche Gründe zeilenweise<br />

vorgeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

• Außerdem ist es einfach möglich, in einer Zeile des Befehls 10 für denselben Abschnitt<br />

eine Geschwindigkeitsbeschränkung und das Fahren auf Sicht zusammengefasst anzuordnen<br />

oder mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen zusammenzufassen: Der Fahrdienstleiter<br />

muss in diesen Fällen die jeweils niedrigste Geschwindigkeit in die erste<br />

Spalte eintragen bzw. er darf bei einer Kombination einer oder mehrerer Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

mit dem Auftrag auf Sicht zu fahren, nur eine Geschwindigkeit


17/53<br />

kleiner als 40 km/h in die erste Spalte eintragen. Außerdem muss er in der letzten Spalte<br />

alle Gründe angeben. Die hierbei zu beachtenden Regeln sind in der Ausfüllanleitung<br />

auf dem Blockrücken dargestellt.<br />

Einen Grund, der nicht durch eine Nummer kodiert werden kann, kann der Fahrdienstleiter bei<br />

Platzmangel durch einen Verweis auf Befehl 12 (bisher: 11) dort als freien Text eintragen.<br />

In der Tabelle des Befehls 10 wurden die bisherigen Spalten "im Bf" und "zwischen Zmst" <strong>zur</strong><br />

neuen Spalte "in / im Abzw / Üst Bf/Bft / " zusammengefasst; die Spalte "und Zmst" wurde in<br />

"bis Abzw / Üst / Bf / Bft /" umbenannt. Analog wurden die bisherigen Spalten "in km" und "von<br />

km oder Sig" <strong>zur</strong> neuen Spalte "in / von km /Sig" zusammengefasst. Die bisherige Spalte "bis<br />

km oder Sig" wurde in „bis km / Sig" umbenannt. Die Zusammenfassung hat zusammen mit<br />

dem Verzicht auf das Einrücken der Tabelle sowohl Platz für die neuen Spalten geschaffen als<br />

auch mehr Platz in den verbleibenden Spalten. Die Möglichkeiten zum Ausfüllen bleiben erhalten.<br />

Darüber hinaus kann der Fahrdienstleiter zusätzlich durch einen Eintrag "in Abzw" dem<br />

Triebfahrzeugführer eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeben, deren Grenzen innerhalb<br />

einer Abzweigstelle liegen. Dies gilt auch für Überleitstellen. Bei Bahnhöfen besteht - wie bei<br />

den anderen Befehlsteilen bereits realisiert - die Möglichkeit, zwischen Bf und Bft zu unterscheiden.<br />

Der Ersatz der bisherigen Zmst durch die konkreteren Abzw, Üst sowie Bf/Bft entspricht<br />

der Begriffsbestimmung in Modul 408.0101A01.<br />

Befehl 10.6 ist neu und gibt den nach Modul 408.0651 Abschnitt 1 Nr. 3 vorgegebenen Text als<br />

Ankreuzfeld wieder. Dieser Text muss daher nicht mehr im Befehl 12 (bisher: 11) eingetragen<br />

werden.<br />

Befehl 10.7 ist neu und gibt den in Modul 408.0463 Abschnitt 14 neu vorgegebenen Text als<br />

Ankreuzfeld wieder.<br />

Der Übermittlungscode ist vor den Unterschriftenteil nach oben gewandert und durch einen unterhalb<br />

angeordneten Trennstrich vom Unterschriftenteil abgegrenzt, da der Übermittlungscode<br />

zusammen mit dem Inhalt wiederholt werden muss.<br />

Im Unterschriftenteil ist "Zf" als Empfänger entfallen.<br />

Die bisher rechts unten platzierte Ausfüllanleitung ist auf den kartonierten Rücken eines jeden<br />

Blocks gewandert.<br />

Auf der Rückseite sind neu die Befehle 12.1 bis 12.6 aufgenommen sowie der Unterschriftenteil<br />

wiederholt dargestellt. Die Wiederholung vermeidet Schwierigkeiten bei Befehlen, die der Ausfertiger<br />

dem Triebfahrzeugführer übergibt und die deswegen mit Durchschrift gefertigt werden<br />

müssen. Gemeinsames Merkmal der auf der Rückseite aufgenommenen Befehlstexte ist: Diese<br />

Befehle werden in der Regel alleine erteilt und diktiert. Deshalb gibt die Ausfüllanleitung Folgendes<br />

vor:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

• Vorder- und Rückseite dürfen nicht gleichzeitig verwendet werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

• Befehle 12.1 bis 12.6 auf der Rückseite dürfen ausschließlich durch Diktieren übermittelt<br />

werden, sodass Durchschreiben nicht erforderlich ist.<br />

• Wenn Befehle 12.1 bis 12.5 zusammen mit Befehlen 1 bis 12 übermittelt oder dem Triebfahrzeugführer<br />

körperlich übergeben werden müssen, ist deren Inhalt – wie bisher - im Befehl<br />

11 auf der Vorderseite darzustellen.


18/53<br />

Die Befehle der Rückseite im Einzelnen:<br />

Die Befehle 12.1 bis 12.3 geben Texte vor, die bei der Einfahrt in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg,<br />

in ein besonders kurzes Stumpfgleis bzw. in ein Stumpfgleis erforderlich sein können,<br />

und zwar in den Fällen, bei denen die Hauptsignale mit einem Signal Zs 13 ausgerüstet sind.<br />

Die entsprechenden Anwendungsregeln ergeben sich aus Einträgen im Betriebsstellenbuch zu<br />

Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 3 und Abschnitt 2.<br />

Befehl 12.4 gibt den nach Modul 408.0458 für ETCS geforderten Text „Bleiben Sie halten“ als<br />

Ankreuzfeld vor.<br />

Befehl 12.5 gibt den nach Modul 408.0435 Abschnitt 4 vorgegeben Text als Ankreuzfeld mit<br />

variablem Textbestandteil vor.<br />

Befehl 12.6 gibt den nach Modul 408.0411 bzw. Modul 408.2411 vorgegebenen Wortlaut zum<br />

Zurückziehen eines Befehls als Ankreuzfeld mit variablem Textbestandteil vor. Dieser Befehl<br />

darf unmittelbar auf die Rückseite des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls geschrieben werden.<br />

Die auf der Rückseite links aufgelisteten Gründe für Befehle 10 werden auf die rechte Seite<br />

verlagert. Folgende Gründe sind neu aufgenommen:<br />

• Grund 37 „Heißläuferortungsanlage gestört“ für Befehle nach Modul 408.0641 Abschnitt<br />

5 Absatz 2.<br />

• Grund 38 „Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich“ für Befehle nach Modul<br />

408.0632 Abschnitt 1 Nr. 2<br />

• Grund 39 „Reisende nicht über Bahnsteigänderung informiert“ für Befehle nach Modul<br />

408.0463 Abschnitt XX [redaktioneller Hinweis: Regelung ist noch zu erstellen, Grund 39<br />

wird bis <strong>zur</strong> endgültigen Klärung vorsorglich aufgenommen]<br />

Aufbrauchen: Wegen der redaktionellen Änderungen dürfen die bisherigen Befehlsvordrucke<br />

408.0412V01 nicht aufgebraucht werden.<br />

Modul 408.0411V02 – Vordruck Nachweis der Übermittlung für Befehle mit gleichem Inhalt<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0411V02, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Ganzes Modul<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

- (neu)<br />

Der neue Vordruck trägt den zahlreichen Anregungen und Vorschlägen Rechnung, eine einheitliche<br />

Möglichkeit einer Dokumentation für mehrere zu erteilende Befehle mit gleichem Inhalt zu<br />

schaffen. Während die bisherigen Vorschläge stets vorsahen, eine solche tabellarische Übersicht<br />

auf dem freien Teil der Befehlsrückseite abzudrucken, stellt Modul 408.0411V02 einen<br />

separater Vordruck <strong>zur</strong> Verfügung. Dies wurde notwendig, da der neue Befehlsvordruck keinen<br />

Platz mehr auf der Rückseite bietet. Die eindeutige Zuordnung des an mehrere Züge zu übermittelnden<br />

Befehls erfolgt anhand des für jeden Befehl einmalig vergebenen Übermittlungscodes.<br />

Dieser Code ist in der zweiten Zeile des Nachweises zu vermerken. Die Spalten 1 bis 8


19/53<br />

dienen der Dokumentation fernmündlich zu übermittelnder Befehle mit gleichem Inhalt. Die<br />

Spalten 8 und 9 werden geführt, wenn auszuhändigende Befehle durch den Aushändiger an<br />

den für den Inhalt des Befehls verantwortlichen Fahrdienstleiter zu melden sind. Die Spalte 10<br />

bietet die Möglichkeit nach Modul 408.0411 Abschnitt 5, <strong>zur</strong>ückgezogene Befehle nachzuweisen.<br />

Modul 408.0415 – Fahrplan-Mitteilung<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0415, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0415 1 (1)<br />

1 (2) 408.0415 1 (2)<br />

1 (3) a) 408.0415 1 (3) a)<br />

1 (3) b) 408.0415 1 (3) b)<br />

1 (3) c) 408.0415 1 (3) c)<br />

1 (3) d) 408.0415 1 (3) d)<br />

1 (3) e) neu<br />

2 (1) a) 408.0415 2 (1) a)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 (1) b) 1. 408.0415 2 (1) b) 1.<br />

2 (1) b) 2. 408.0415 2 (1) b) 2.<br />

2 (2) 408.0415 2 (2)<br />

Modul 408.0415V01 – Fahrplan-Mitteilung (Vordruck)<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0415V01, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Nr. 1 408.0415 V01 Nr. 1<br />

Nr. 2 408.0415 V01 Nr. 2<br />

Nr. 3 408.0415 V01 Nr. 3<br />

Nr. 4 408.0415 V01 Nr. 6<br />

Nr. 5 408.0415 V01 Nr. 7<br />

Nr. 6 408.0415 V01 Nr. 9


20/53<br />

Modul 408.0421 – Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />

benachrichtigen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0421, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0421<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0423 – Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0423, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0423<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0431 – Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0431, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0431<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0435 – Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0435, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0435 1 (1)<br />

1 (2) 408.0435 1 (2)<br />

1 (3) 408.0435 1 (3)<br />

1 (4) 408.0435 1 (4)<br />

1 (5) 408.0435 1 (5)<br />

1 (6) 408.0435 1 (7)<br />

1 (7) 408.0435 1 (8)<br />

1 (8) 408.0435 1 (9)<br />

1 (9) 408.0435 1 (10)<br />

2 408.0435 2 (1)<br />

408.0435 2 (2)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


21/53<br />

Neu: Modul 408.0435, Abschnitt, Absatz usw.<br />

3 (1) 408.0435 3 (1)<br />

3 (2) 408.0435 3 (2)<br />

3 (3) 408.0435 3 (3)<br />

3 (4) 408.0435 3 (4)<br />

3 (5) 408.0435 3 (5)<br />

3 (6) 408.0435 3 (6)<br />

4 408.0435 4 (1)<br />

5 neu<br />

6 neu<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0435 4 (2)<br />

In Abschnitt 1 Absatz (3) b) wurden die konkreten Baureihenbezeichnungen herausgenommen<br />

und durch die allgemeine Bezeichnung von Fahrzeugen ersetzt, die an bestimmten Bahnsteiggleisen<br />

keine Trittstufen ausfahren dürfen. Da die Zahl der Baureihen, die von dieser Problematik<br />

betroffen sind, weiter zunimmt und bei der Fachabteilung, die für die Trassenanmeldungen<br />

zuständig ist, lückenlos erfasst und entsprechend eingestuft werden, ergibt eine Aufzählung<br />

dieser Baureihen in den Regeln der Ril 408 keinen Sinn mehr.<br />

In Abschnitt 1 Absatz (6) b) 2. Unterabsatz wurde die bisherige Formulierung „und die Beförderungsbedingungen“<br />

durch das Wort „abweichende“ ergänzt, da die grundlegend geltenden Bedingungen<br />

bereits in der Dauer-Beförderungsanordnung oder Dauer-Fahrplananordnung genannt<br />

sind.<br />

In Abschnitt 1 Absatz (8) a) wird der Zusatz aufgenommen, wonach auch Regelzüge mit Dauer-<br />

Beförderungsanordnung oder Dauer-Fahrplananordnung in die Anordnungen für den Zugverkehr<br />

aufzunehmen sind, wenn von den in der Dauer-Beförderungsanordnung oder Dauer-<br />

Fahrplananordnung genannten Bedingungen durch eine gesonderte Beförderungsanordnung<br />

oder Fahrplananordnung abgewichen wird. Mit dieser Regel wird eine Lücke geschlossen, die<br />

dazu hätte führen können, dass die mit Beförderungsanordnung bekanntgegebenen Bedingungen<br />

irrtümlich missachtet werden, weil Einträge in der Anordnung über den Zugverkehr nur bei<br />

Sonderzügen vorzunehmen sind, nicht aber bei Regelzügen, für die es bereits eine Dauer-<br />

Beförderungsanordnung gibt. Die bisherige Regeln in Abschnitt 1 Absatz (8) b) greift hier auch<br />

nicht, weil sie sich lediglich auf außergewöhnliche (Regel-) Züge bezieht, für die ausnahmsweise<br />

Besonderheiten gemäß einer Beförderungsanordnung zu beachten sind, die nicht zuvor bereits<br />

auf dem Wege einer Dauer-Beförderungsanordnung bekanntgegeben sind.<br />

In Abschnitt 4 wurden Formulierungen redaktionell angepasst und der Verweis auf Befehl 12.5,<br />

der künftig einen festen Wortlaut für das Ausfahrverbot von Trittstufen enthält, aufgenommen.


22/53<br />

Modul 408.0441 – Nachschieben – nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0441, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0441<br />

Modul 408.0445 – Geschobene Züge<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0445, Abschnitt, Absatz usw.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

(1) 408.0445 1 (1) a) – d)<br />

(2) 408.0445 1 (1), letzter Satz<br />

Modul 408.0451 – Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0451, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) a) 408.0451 1 (2) a) 1.<br />

1 (1) b) 408.0451 1 (2) a) 2.<br />

1 (1) c) neu<br />

1 (1) d) neu<br />

1 (1) e) neu<br />

1 (2) 408.0451 1 (2) b) 2.<br />

1 (3) neu<br />

2 408.0451 1 (1)<br />

3 a) 408.0451 2 a)<br />

3 b) 408.0451 2 a)<br />

3 c) 408.0451 2 b)<br />

3 d) 408.0451 2 c)<br />

Allgemein: Das Modul wurde so umgestaltet, dass es nur noch die Fälle unmittelbar regelt, die<br />

auf jedem Bahnhof vorkommen können. Alle Fälle, die nur auf bestimmten Bahnhöfen vorkommen<br />

können, werden den Anwendern neu im Betriebsstellenbuch bekanntgegeben. Dieses<br />

Vorgehen verkürzt und vereinfacht die Regeln einerseits; andererseits ermöglicht es bei den im<br />

Betriebsstellenbuch bekanntzugebenden Regeln, weitere Besonderheiten zu berücksichtigen,<br />

ohne dass nicht betroffene Anwender mit weiteren Regeln belastet werden.


23/53<br />

Abschnitt 1 regelt die im Abschnitt 2 der bisher geltenden Regeln bekanntgegebene Einfahrt in<br />

ein teilweise besetztes oder gesperrtes Gleis bzw. in ein Gleis mit besetztem oder gesperrten<br />

Durchrutschweg, und zwar ausschließlich für die Fälle, bei denen in die entsprechenden Gleise<br />

nicht signalmäßig 1 eingefahren werden kann. Absatz (1) zählt die Anwendungsfälle auf und<br />

nennt die hierfür jeweils zulässige Einfahrgeschwindigkeit. Im Einzelnen gibt es folgende Fälle:<br />

• Unterabsatz a) gibt wie bisher 2 für die Einfahrt in ein Gleis, das zum Teil besetzt oder<br />

gesperrt ist, eine Geschwindigkeit von 20 km/h vor. Hierbei hat die neue Formulierung<br />

„zum Teil gesperrt“ die bisherige Formulierung “aus anderen Gründen nur teilweise befahrbar“<br />

abgelöst, da der Fahrdienstleiter ein Gleis – auch abschnittsweise - sperren<br />

muss, wenn es nicht befahrbar ist.<br />

• Unterabsatz b) gibt wie bisher 3 für die Einfahrt in ein Gleis, dessen Durchrutschweg<br />

ganz oder teilweise besetzt, gesperrt oder aus anderen Gründen nicht ausreichend ist.<br />

Bezüglich „gesperrt“ siehe 1. Anstrich. „Aus anderen Gründen nicht ausreichend“ trifft z.<br />

B. zu, wenn eine Weiche im Durchrutschweg gestört ist; diese Weiche ist weder besetzt,<br />

noch ist sie zu sperren.<br />

• Die Unterabsätze c) und d) geben die bisher in Modul 408.0451 Abschnitt 2 a Nr. 3 geregelten<br />

Fälle wieder, in denen auf den „Durchrutschweg nach Modul 408.0231 Abschnitt<br />

1 c) verzichtet“ wurde. Da sich aus dem bisher genannten Verweis mehrere Anwendungsfälle<br />

ergeben, sind diese in den neuen Regeln einzeln genannt, und zwar wie<br />

folgt: Unterabsatz c) regelt den Fall, bei dem der Einfahrweg nicht durch ein Haupt- oder<br />

Sperrsignal als Zielsignal begrenzt ist und der Fahrdienstleiter den Einfahrweg durch eine<br />

Wärterhaltscheibe begrenzt hat. In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

nicht erforderlich, wenn der Zug an der Wärterhaltscheibe vorbeifahren darf. Dies<br />

trifft insbesondere dann zu, wenn der Fahrdienstleiter die Vorbeifahrt an der Wärterhaltscheibe<br />

mit Befehl 2 zulassen kann, weil er die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des<br />

Zuges erfüllt hat. Unterabsatz d) regelt den Fall, bei dem der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

den Halteplatz Absatz 3 c) im Befehl 12 nach vorschreibt. Da Befehl 12<br />

nach Abschnitt 3 d) nicht erforderlich ist, wenn die Voraussetzung für die Ausfahrt des<br />

Zuges bei der Zulassung der Zugfahrt erfüllt sind, ist hier eine Regel für einen Verzicht<br />

auf die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erforderlich.<br />

• Unterabsatz e) ist neu und regelt einen Fall, der durch den bisherigen Verweis auf Modul<br />

408.0231 Abschnitt 1 c nicht abgedeckt war: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf<br />

30 km/h ist auch erforderlich, wenn ein Zug in ein Gleis einfahren soll, dessen Ende<br />

durch ein Sperrsignal begrenzt ist, für das kein Durchrutschweg definiert ist. Dies trifft<br />

dort zu, wo ein Sperrsignal vorhanden ist, auf das nicht signalmäßig eingefahren werden<br />

kann. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist nur dann erforderlich, wenn der Zug an<br />

dem Sperrsignal halten soll. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Fahrdienstleiter<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

1 „Nicht signalmäßig“ ist hier so zu verstehen, dass keine besondere signaltechnische Schaltung für die<br />

Einfahrt in ein teilweise besetztes Gleis oder in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg vorhanden ist.<br />

Bei Stellwerken ohne Gleisfreimeldeanlage kann es daher vorkommen, dass der Fahrdienstleiter die Einfahrt<br />

eines Zuges durch ein Hauptsignal in Fahrtstellung zulässt, nachdem er die in Abschnitt 1 genannten<br />

Voraussetzungen geschaffen hat.<br />

2 in Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2 a Nr. 1<br />

3 In Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz 2 a Nr. 2


24/53<br />

die Vorbeifahrt des Zuges am Sperrsignal mit Befehl 2 zulassen kann oder das Sperrsignal<br />

Sh 1 zeigt, weil der Zug ausfahren darf (Befehl 3), ist die Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

nicht erforderlich.<br />

Abschnitt 1 Absatz (2) gibt die bisher in Modul 408.0451 Abschnitt 1 Absatz (2) b) Nr. 2 dargestellte<br />

Regel wieder: Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer die nach Absatz (1)<br />

zutreffende Geschwindigkeit mit Befehl 10 (bisher: 9) vorschreiben. Befehl 10 ist die einzige<br />

verbleibende Möglichkeit, da alle Fälle, in denen ein Zug signalmäßig in ein teilweise besetztes<br />

Gleis oder in ein Gleis mit verkürztem Durchrutschweg einfahren kann, nach den neuen Regeln<br />

im Betriebsstellenbuch gegeben werden.<br />

In Abschnitt 1 Absatz (3) ersetzt der Verweis auf das Betriebsstellenbuch die bisher in Modul<br />

408.0451 Abschnitt 1 Absatz (2) b) Nr. 1 geregelten Fälle.<br />

Im neuen Abschnitt 2 ersetzt der Verweis auf das Betriebsstellenbuch die bisher in Modul<br />

408.0451 Abschnitt 1 Absatz (1) geregelten Fälle, welche die Einfahrt eines Zuges in ein<br />

Stumpfgleis betreffen. Dies bedeutet: Nur die betroffenen Anwender erhalten die für sie zutreffenden<br />

Regeln im Betriebsstellenbuch.<br />

Abschnitt 3 gibt die bisher in Abschnitt 2 gegebenen Regeln wieder. Im Einzelnen gilt: Abschnitt<br />

3 a) gibt die bisher in Abschnitt 2 a) im ersten Satz gegebene Regel wieder. Abschnitt 3 b) gibt<br />

die bisher in Abschnitt 2 a) im zweiten Satz gegebene Regel wieder. Abschnitt 3 c) gibt die bisher<br />

in Abschnitt 2 b) gegebene Regel wieder. Abschnitt 3 d) gibt die bisher in Abschnitt 2 c) gegebene<br />

Regel wieder.<br />

Modul 408.0452 Fahrplanhalt ausfallen lassen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0452, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0452 1<br />

2 a) 408.0452 2 a)<br />

Modul 408.0453 – Ausfahrt verhindert<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0453, Abschnitt, Absatz usw.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Gesamtes Modul 408.0453<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0455 – Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0455, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0455 1 (1)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


25/53<br />

Neu: Modul 408.0455, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (2) 408.0455 1 (2)<br />

1 (3) neu<br />

2 (1) 408.0455 2 (1)<br />

2 (2) 408.0455 2 (2)<br />

2 (3) a)<br />

2 (3) b)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0455 2 (3)<br />

2 (4) 408.0455 2 (4)<br />

3 a) 408.0455 3 a)<br />

3 b) 408.0455 3 b)<br />

3 c) 408.0455 3 c)<br />

3 d) 408.0455 3 d)<br />

4 408.0455 4<br />

5 neu<br />

Modul 408.0458 - Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0458, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0458 1<br />

2 408.0458 2<br />

3 (1) 408.0458 3 (1)<br />

3 (2) 408.0458 3 (3)<br />

3 (3) 408.0458 3 (4)<br />

3 (4) 408.0458 3 (5)<br />

4 408.0458<br />

5 408.0458<br />

6 408.0458<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 3 Absatz (2) der bisherigen Fassung ist entfallen: Eine netzweite Umfrage hat ergeben,<br />

dass es keine Betriebsstellen mehr gibt, bei denen ein Zugmelder die Räumungsprüfung<br />

auf Entblocken des Befehlsabgabefeldes hin ohne Mitwirkung des Fahrdienstleiters bestätigen<br />

darf.


26/53<br />

Modul 408.0461 – Vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0461, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0461<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0462 – Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0462, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0462<br />

Modul 408.0463 – Auf dem Gegengleis fahren<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0463, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0463<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In Abschnitt 4 Absatz (1) c) (bisher: Abschnitt 4 Absatz 1 b), 2. Anstrich) ist der letzte Satz der<br />

bisherigen Regel entfallen. Dieser Satz beinhaltete ein Bedienungsverbot für Hauptsignale und<br />

Streckenblock. In Bezug auf den Streckenblock ist das Verbot nicht erforderlich, weil ein bedienbarer<br />

Streckenblock für das Gegengleis bei nicht vorhandenem Gleiswechselbetrieb nicht<br />

vorhanden ist. In Bezug auf das Bedienen von Hauptsignalen ist das Verbot für die Zugmeldestelle<br />

am Anfang des Gegengleises nicht erforderlich: Wenn Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet<br />

ist, können Hauptsignale nicht bedient werden. Auf der benachbarten Zugmeldestelle am<br />

Ende des Gegengleises können Hauptsignale am Gegengleis angeordnet sein, deren Bedienung<br />

möglich und auch zulässig ist, wenn dort z. B. Gleiswechselbetrieb bereits vorbereitet ist.<br />

Wenn bedienbare Hauptsignale vorhanden sind, ist es sinnvoll, diese nach Möglichkeit zu nutzen,<br />

da die signaltechnisch sichere Fahrtstellung höher zu bewerten ist als eine Fahrt, deren<br />

Sicherung rein verfahrensbasiert erfolgt. Das bisherige Verbot hatte die Nutzung vorhandener<br />

Signale jedoch verhindert.<br />

In Abschnitt 10 Absatz (4) Nr. 2 wurde klargestellt: Die Regel, dem Triebfahrzeugführer durch<br />

Befehl 7 vorzuschreiben, in Höhe des Blocksignals bzw. Einfahrsignals zu halten, gilt abweichend<br />

von Modul 408.0611.<br />

In Abschnitt 11 Absatz (1) c) ist „für bestimmte Zugmeldestellen“ entfallen: Befehl 6 kann auch<br />

nur für bestimmte Gleise verboten sein, z. B. bei Einfahrt in ein Stumpfgleis nach Modul<br />

408.0451 Abschnitt 1 Absatz (1).


27/53<br />

Modul 408.0471 – Gleise sperren<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0471, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) a) 408.0902 1 (1) a)<br />

1 (1) b) 408.0902 1 (1) b)<br />

1 (1) c) 408.0902 1 (1) c)<br />

1 (1) d) 408.0902 1 (1) d)<br />

1 (1) e) 408.0902 1 (1) e)<br />

1 (1) f) 408.0902 1 (1) f)<br />

1 (1) g) 408.0902 1 (1) g)<br />

Entfällt 408.0902 1 (1) h)<br />

1 (1) h) 408.0902 1 (1) i)<br />

1 (2) 408.0902 1 (2)<br />

1 (3) 408.0902 1 (3)<br />

1 (4) 408.0902 1 (4)<br />

1 (5) 408.0902 1 (5)<br />

1 (6) 408.0902 1 (6)<br />

1 (7) 408.0902 1 (7)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (8) a) 1. 408.0902 1 (8) a) 1.<br />

1 (8) a) 2. 408.0902 1 (8) a) 2.<br />

1 (8) a) 3. 408.0902 1 (8) a) 3.<br />

1 (8) a) 4. 408.0902 1 (8) a) 4.<br />

Entfällt 408.0902 1 (8) a) 5.<br />

1 (8) b) 408.0902 1 (8) b)<br />

1 (9) 408.0902 1 (9)<br />

1 (10) 408.0902 1 (10)<br />

1 (11) 408.0902 1 (11)<br />

2 408.0902 2<br />

3 408.0902 3<br />

In Abschnitt 2 Absatz (2) e) ersetzt eine konkrete Beschreibung des Abschnittes zwischen Einfahrsignal<br />

und Signal Ra 10 bzw. Rangierhalttafel usw. den bisherigen „Durchrutschweg hinter<br />

dem Einfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle“: Hinter Einfahrsignalen oder Blocksig-


28/53<br />

nalen gibt es keinen Durchrutschweg, sondern einen Gefahrpunktabstand. Dieser entspricht<br />

aus Anwendersicht der o. g. neuen Beschreibung.<br />

Modul 408.0474 – Oberleitung ausgeschaltet oder gestört<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0474, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0903 1<br />

2 (1) 408.0903 2 (1)<br />

2 (2) 408.0903 2 (2)<br />

2 (3) 408.0903 2 (3) a)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

408.0903 2 (3) b)<br />

3 408.0903 3<br />

Modul 408.0475 – Arbeiten an technischen Einrichtungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0475, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0475 1<br />

2 408.0475 2<br />

3 408.0901 4<br />

408.0911 4 b<br />

4 408.0475 3<br />

5 408.0475 4<br />

6 408.0475 5<br />

7 408.0475 6<br />

8 408.0475 7<br />

Modul 408. 408.0481 – Sperrfahrten durchführen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0481, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0481<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In Abschnitt 2 wurde die Regel ergänzt, wonach in Gleisen, die zum Schutz von Personen gegen<br />

die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren gesperrt wurden nunmehr<br />

keinerlei Fahrten durchgeführt werden dürfen. Die bisherige Regel sah dieses Verbot nur für<br />

Sperrfahrten vor. Zugfahrten, die etwa vor einer unvorhergesehenen Sperrung in ein Gleis ein-


29/53<br />

gelassen wurden, durften dieses gesperrte Gleis als Zug- und nicht als Sperrfahrt ohne Einschränkung<br />

verlassen, auch wenn die Sperrung des betroffenen Gleises zum Schutze von Personen<br />

gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren gesperrt wurde.<br />

Personen, die sich in solchen Gleisen aufhalten, müssen immer darauf vertrauen können, dass<br />

jegliche Fahrten für die Dauer dieser konkreten Form der Gleissperrung ausgeschlossen sind.<br />

Modul 408.0485 – Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0485, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0485<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0487 – Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0487, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Mit der Einführung neuer Module für Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock werden<br />

erstmals besondere Regeln für die Erfordernisse des Betriebs von Stichstrecken gegeben, die<br />

im sogenannten Ein-Zug-Betrieb unter blocktechnischer Sicherung betrieben werden und nicht<br />

dem Zugleitbetrieb zugerechnet werden. Diese Regeln ergänzen die übrigen Bestimmungen<br />

der Ril 408 dort, wo der Betrieb von Strecken mit Stichstreckenbock dies im Besonderen erfordert.<br />

Der Betrieb auf Strecken mit Stichstreckenblock basierte bislang auf allgemeinen Regeln<br />

der Ril 408 und einer Vielzahl nicht vergleichbarer örtlicher Betriebsanweisungen. Strecken mit<br />

Stichstreckenblock weisen die Besonderheit auf, dass Zugfahrten die Blockstrecke nicht zwischen<br />

zwei unterschiedlichen Blockstellen A und B befahren und von Blockstelle A vorgeblockt<br />

und dann von B <strong>zur</strong>ückgeblockt werden. Die Blockstrecke beginnt und endet auf einer an die<br />

Stichstrecke angrenzenden Zugmeldestelle A. Die Blockstrecke wird von Zügen nach einem<br />

Fahrtrichtungswechsel auf einer Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke <strong>zur</strong>ück <strong>zur</strong> angrenzenden<br />

Zugmeldestelle zweimal befahren, aber nur einmal belegt. Erst nach vollständiger<br />

Räumung der Stichstrecke auf der angrenzenden Zugmeldestelle A wird die Blockstrecke durch<br />

Rückblock freigegeben. In der Praxis traten wiederholt Probleme, z. B. beim Benachrichtigen<br />

von Arbeitsstellen oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten auf, die von der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke <strong>zur</strong> angrenzenden Zugmeldestelle <strong>zur</strong>ückkehrten.<br />

Zur Benachrichtigung von Arbeitsstellen oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten ist es erforderlich,<br />

die Information, wann mit dem Eintreffen einer Zugfahrt an der Arbeitsstelle bzw. an<br />

dem zu sichernden Bahnübergang zu rechnen ist, zu erheben und den Beteiligten rechtzeitig<br />

und zuverlässig bekannt zu geben.<br />

Im herkömmlichen Betrieb nach Ril 408 geschieht dies dadurch, dass zwischen den benachbarten<br />

Fahrdienstleitern einer Blockstrecke Zugmeldungen ausgetauscht werden, aus denen die<br />

Abfahrtszeiten von Zügen auf den jeweils begrenzenden Zugmeldestellen hervorgehen.<br />

Neu


30/53<br />

Auf Strecken mit Stichstreckenblock kann zwar die Information über den Zeitpunkt der tatsächlichen<br />

Einfahrt von Zügen in die Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle<br />

erhoben werden. Die tatsächliche Abfahrtszeit der Züge auf der Betriebsstelle am<br />

Ende der Stichstrecke in Richtung der angrenzenden Zugmeldestelle lässt sich anhand des<br />

Fahrplans jedoch nur theoretisch bestimmen. Informationen über die tatsächliche Abfahrtszeit,<br />

insbesondere bei Zugverspätungen, lassen sich nicht ermitteln, da das Zugpersonal keine Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Fahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter<br />

der angrenzenden Zugmeldestelle einholen muss. Das Fehlen dieser Meldung macht die Bestimmung<br />

des genauen Zeitpunktes der Benachrichtigung von Arbeitsstellen und Bahnübergangsposten<br />

über Zugfahrten unmöglich.<br />

Die neuen Regeln schaffen bei Bedarf eine feste Kommunikationsbeziehung zwischen Triebfahrzeugführern<br />

auf Betriebsstellen am Ende der Stichstrecke und dem Fahrdienstleiter der<br />

angrenzenden Zugmeldestelle. Sie geben vor, wann Meldungen zwischen den Beteiligten immer<br />

bzw. bei Bedarf durch den Fahrdienstleiter anzuordnen und wie diese Meldungen zu dokumentieren<br />

sind. Die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />

ist immer einzuholen für den ersten Zug nach unterbrochener Arbeitszeit, wenn dieser auf der<br />

Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke beginnt sowie bei einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers.<br />

Die Regeln für den Triebfahrzeugführer sehen vor, dass dieser sich jeweils bei<br />

Dienstbeginn oder nach einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers auf der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke unaufgefordert beim Fahrdienstleiter melden muss. Dies stellt sicher,<br />

dass nach größeren Zeiträumen einer Abstellung von Fahrzeugen am Ende der Stichstrecke<br />

oder aber bei Dienstübergaben der Triebfahrzeugführer stets eine Möglichkeit besteht,<br />

beim Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle unaufgefordert etwaige Besonderheiten<br />

für die Rückfahrt zu erfragen. Das bedarfsweise Anordnen der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf<br />

der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter der angrenzenden<br />

Zugmeldestelle ergibt sich z. B. aus der Notwendigkeit einer Befehlsübermittlung oder dem Benachrichtigen<br />

von Arbeitsstellen / Bahnübergangsposten.<br />

Neben dem Führen eines gesonderten Zugmeldebuchs für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

durch den Fahrdienstleiter (Modul 408.0487V01) bei Besonderheiten, Unregelmäßigkeiten und<br />

Störungen im Betriebsablauf gehören dazu künftig auch je ein Fernsprechbuch für Strecken mit<br />

Stichstreckenblock für Fahrdienstleiter (Modul 408.0487V02) und Triebfahrzeugführer (Modul<br />

408.2487V01). Darin sind alle Meldungen im Zusammenhang mit dem vorübergehend angeordneten<br />

Zustimmen <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke wechselseitig<br />

zu dokumentieren. Der Fahrdienstleiter kann darin zusätzlich den Zeitpunkt für das Benachrichtigen<br />

von Arbeitsstellen (ARB) und Bahnübergangsposten (BÜP) nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Das Rangieren außerhalb von Baugleisen ist auf Strecken mit Stichstreckenblock nur sehr eingeschränkt<br />

zulässig. Die Fälle beschränken sich auf:<br />

1. das Umfahren von Zügen durch das Triebfahrzeug bei Fahrtrichtungswechsel auf der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke sowie<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2. das Bedienen von Anschlussstellen im Bereich der Anschlussstellen.<br />

Diese Restriktion ist den sehr einfachen betrieblichen Verhältnissen und den einhergehenden<br />

überschaubaren Betriebsprogrammen geschuldet, die auf diesen Strecken vorherrschen. Beim<br />

Umfahren von Zügen handelt es sich um einen einfachen Rangiervorgang, bei dem sich das


31/53<br />

Zugpersonal stets an den vorübergehend abzuhängenden Fahrzeugen befindet und diese<br />

überblicken kann.<br />

Das Bedienen von Anschlussstellen auf Strecken mit Stichstreckenblock erfolgt ausschließlich<br />

durch Sperrfahrten. Voraussetzung für das planmäßige Sperren von Gleisen ist es, dass zuvor<br />

das Freisein des zu sperrenden Blockabschnittes festgestellt wurde. Ein Zug, der die Strecke<br />

mit Stichstreckenblock befahren hat, muss diese folglich verlassen haben; die Strecke muss frei<br />

sein. Auf Strecken mit Stichstreckenblock kann der Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle<br />

das Freisein der Strecke durch Auswertung der Meldeanzeigen eines ordnungsgemäß<br />

wirkenden Streckenblocks feststellen. Ggf. ist eine Einzelräumungsprüfung des zuletzt aus der<br />

Strecke ausgefahrenen Zuges durchzuführen und dies in Spalte 6 des Vordruckes nach Modul<br />

408.0487V01 nachzuweisen.<br />

Strecken, für die die Regeln des Stichstreckenblocks angewendet werden, sind im Betriebsstellenbuch<br />

genannt. Damit wird dem planenden Mitarbeiter für örtliche Bestimmungen Gelegenheit<br />

gegeben, alle betrieblichen Voraussetzungen für den Betrieb solcher Strecken, wie z. B. das<br />

Vorhandensein geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten auf der Betriebsstelle am Ende der<br />

Stichstrecke zu prüfen.<br />

Modul 408.0487V01 – Vordruck Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0487V01, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Gesamtes Modul<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0487V02 – Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock -<br />

Fahrdienstleiter -<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0487V02, Abschnitt, Absatz<br />

usw.<br />

Gesamtes Modul<br />

Neu<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Der Vordruck nach Modul 408.0487V02 mit seinem spezifischen Spaltenaufbau ist erforderlich,<br />

um Aufträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt für die Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke durch den Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle<br />

zu dokumentieren. Das Verfahren ordnet der Fahrdienstleiter bei Bedarf oder auf Verlangen<br />

des Triebfahrzeugführers für jede Zugfahrt erneut an. Dabei werden feste Wortlaute verwendet,<br />

die auf Seite 3 aufgeführt sind. Eine kurze Anleitung zum Führen des Vordrucks findet<br />

sich auf Seite 1, bzw. dem Deckblatt des Vordruckes. Das genannte Verfahren wird immer dann<br />

angerordnet, wenn die Fahrt aus der Stichstrecke in Richtung der angrenzenden Zugmeldestelle<br />

an Bedingungen geknüpft ist, bzw. geknüpft werden könnte.<br />

Neu


32/53<br />

Modul 408.0488 – Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0488, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0901 1 (1) a)<br />

1 (2) 408.0901 1 (1) b)<br />

1 (3) neu<br />

2 (1) 408.0901 1 (2) a)<br />

2 (2) 408.0901 1 (2) b)<br />

2 (3) neu<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Im Zuge der TSI-konformen Umgestaltung der Ril 408 wurde die Modulgruppe 9 aufgelöst. Die<br />

Inhalte des neu geschaffenen Moduls 408.0488 wurden aus dem bisherigen Modul 408.0901<br />

Abschnitt 1 übernommen. Zusätzlich bestand Bedarf nach einer Präzisierung der Regeln an<br />

den Schnittstellen zu Baugleisen, Anschlussstellen oder in Fällen, bei denen Zugfahrten in ganz<br />

konkreten Situationen, z. B. an Einfahrsignalen von Bahnhöfen oder Blocksignalen von Abzweigstellen<br />

in Rangierfahrten übergehen sollen. In Abschnitt 1 Absatz (2) wurde daher aufgenommen,<br />

dass in einer Betra zusätzliche Regeln gegeben sein können. Diese Regeln legen<br />

betriebliche Maßnahmen fest, nach denen eine Rangierfahrt beim Verlassen eines Baugleises<br />

in eine Zugfahrt übergehen kann. In Abschnitt 1 Absatz (3) wurde aufgenommen, dass im Betriebsstellenbuch<br />

zusätzliche Regeln gegeben sein können, wenn Rangierfahrten beim Verlassen<br />

von Anschlussstellen in Zugfahrten übergehen sollen. Abschnitt 2 Absatz (1) zählt abschließend<br />

Fälle auf, in denen es künftig zulässig ist, Zugfahrten in Rangierfahrten übergehen<br />

zu lassen. Damit erwähnt das Regelwerk erstmals explizit, dass z. B. Sperrfahrten bei der Bedienung<br />

von Anschlussstellen der freien Strecke nach dem Halt vor der Anschlussweiche als<br />

Rangierfahrt in den Anschluss einfahren. Auch in Fällen, bei denen Baugleise unmittelbar hinter<br />

dem Einfahrsignal bzw. in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs oder dem Blocksignal einer<br />

Abzweigstelle beginnen, kann es erforderlich sein, z. B. bei der Zuführung von Hilfszügen, Zugfahrten<br />

in Rangierfahrten übergehen zu lassen. Dabei war es notwendig, in einem neuen Abschnitt<br />

2 Absatz (3) die Regel zu geben, wonach die Zustimmung <strong>zur</strong> Rangierfahrt und damit<br />

auch <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen mündlich erteilt wird.<br />

Modul 408.0491 – Reisende sichern<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0491, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0491<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


33/53<br />

Modul 408.0492 – Sonstige Besonderheiten<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0492, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0492 1 (1)<br />

1 (2) 408.0492 1 (2)<br />

1 (3) 408.0492 1 (3)<br />

1 (4) 408.0492 1 (4)<br />

1 (5) neu<br />

2 (1) 408.0492 2 (1)<br />

2 (2) 408.0492 2 (2)<br />

3 408.0492 3<br />

4 408.0492 4<br />

5 408.0492 5<br />

6 408.0492 6<br />

7 408.0492 7<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In Abschnitt 4 stellt die geänderte Abschnittsüberschrift und der einleitende Satz klar, dass die<br />

Regeln dieses Abschnittes immer dann gelten, wenn der Fahrdienstleiter auf einer Strecke mit<br />

LZB oder ETCS einem Triebfahrzeugführer eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Befehl<br />

10 (bisher: 9) vorschreiben muss.<br />

Abschnitt 4 c) Nr. 1 konnte vereinfacht werden: Der bisher in den Befehl 11 handschriftlich einzutragende<br />

Auftrag<br />

„Fahren Sie bis <strong>zur</strong> Langsamfahrstelle höchstens mit der nach Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.<br />

Beachten Sie niedrigere Geschwindigkeiten gemäß Führerraumanzeige und<br />

Langsamfahrsignale.“<br />

ist im neuen Befehlsvordruck als Befehl 9 vorgedruckt. Deshalb genügt die Aussage, dass der<br />

Fahrdienstleiter zusätzlich zum Befehl 10 einen Befehl 9 erteilen muss. Vorteil: Der Fahrdienstleiter<br />

muss diesen Befehl lediglich ankreuzen und durch die Platzierung vor dem Befehl 10 sind<br />

beide Befehle von vornherein in der Reihenfolge sortiert, in der sie der Triebfahrzeugführer ausführen<br />

muss.<br />

Modul 408.0501 – Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0501, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0501<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


34/53<br />

Die Regel in Abschnitt 1 Absatz (2) b) 2. wurde sprachlich genauer formuliert.<br />

Modul 408.0521 – Anhalten vor der Signal-Zugschlussstelle<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0521, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0521<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0531 - Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder<br />

an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-Betriebsart TR<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0531, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0531 1 (1)<br />

1 (2) 408.0531 1 (2)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 408.0531 2 (1) – (4)<br />

Abschnitt 2 Absatz (5) der bisherigen Regeln (Zurücksetzen) wurde nach Modul 408.0572 Abschnitt<br />

1 Absatz 1 verschoben.<br />

Modul 408.0541 - Gefahrdrohende Umstände<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0541, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) a) 408.0541 1 (1) a) 1.<br />

1 (1) b) 408.0541 1 (1) a) 2.<br />

1 (1) c) 408.0541 1 (1) a) 3.<br />

1 (2) 408.0541 1 (1) b)<br />

2 (1) 408.0541 1 (2) a)<br />

2 (2) 408.0541 1 (2) b)<br />

2 (3) 408.0541 1 (2) c)<br />

2 (4) 408.0541 1 (2) d)<br />

2 (5) 408.0541 1 (2) d)<br />

3 (1) 408.0541 2 a)<br />

3 (2) 408.0541 2 b)


35/53<br />

Neu: Modul 408.0541, Abschnitt, Absatz usw.<br />

4 408.0541 3<br />

5 408.0541 4<br />

6 408.0541 5<br />

7 408.0541 6<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

8 Ausnahmegenehmigung Nummer 104 <strong>zur</strong> Ril<br />

408.01 - 09<br />

9 408.0541 7<br />

Abschnitt 1 wurde neu gegliedert: Der alte Absatz (2) (unterbrochene Arbeitszeit) wurde neuer<br />

Abschnitt 2, wodurch sich die folgenden Abschnittsnummern um eins erhöht haben. Die seit<br />

01.04.2013 gültige Ausnahmegenehmigung Nummer 104 <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 zu kritischen Wettersituationen<br />

wird nun als Abschnitt 8 im Modul geführt; die Ausnahmegenehmigung wird mit<br />

Inkrafttreten der Neuherausgabe der Ril 408 ungültig.<br />

Modul 408.0551 - Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0551, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Ganzes Modul 408.0551<br />

Das Modul enthält lediglich redaktionelle Anpassungen.<br />

Modul 408.0552- Offene Türen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0552, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0552 1 (1)<br />

2 408.0552 2<br />

3 408.0552 3<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />

Modul 408.0553- Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0553, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) 408.0553 1 (1)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (2) 408.0553 1 (2) a) – c)


36/53<br />

Neu: Modul 408.0553, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 (1) a) 408.0553 2 (1) a)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 (1) b) 408.0553 2 (1) b) 1.<br />

2 (2) 408.0553 2 (2)<br />

3 408.0553 2 (4)<br />

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />

Modul 408.0554- Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0554, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0554 1<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

2 (1) 408.0554 2 (1) 1. Absatz<br />

2 (2) 408.0554 2 (2)<br />

2 (3) 408.0554 2 (3) c)<br />

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />

Modul 408.0561 - Verminderter Reibwert<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0561, Abschnitt, Absatz usw.<br />

(1) 408.0561 2 (2) a)<br />

(2) 408.0561 2 (2) b)<br />

(3) 408.0561 2 (2) c)<br />

(4) 408.0561 2 (2) d<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 1 - Auf Sicht fahren - und Abschnitt 2 Absatz (1) - Unsichtiges Wetter – des bisherigen<br />

Moduls 408.0561 enthalten Regeln für den Triebfahrzeugführer und wurden daher nicht in das<br />

Fahrdienstleitermodul übernommen. Es verbleiben nur die Regeln zum verminderten Reibwert.<br />

Der Modultitel wurde dementsprechend angepasst.<br />

Modul 408.0571- Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0571, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0571 2 (3)<br />

2 408.0571 3<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


37/53<br />

Neu: Modul 408.0571, Abschnitt, Absatz usw.<br />

3 408.0571 4<br />

4 408.0571 6<br />

5 408.0571 7<br />

6 408.0571 8<br />

7 408.0571 9<br />

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln.<br />

Modul 408.0572- Zug <strong>zur</strong>ücksetzen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0572, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0531 2 (5)<br />

2 408.0572 2<br />

3 408.0572 3<br />

4 408.0572 4<br />

5 408.0572 5 (2)<br />

6 408.0572 6<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

7 408.0572 7 erster Satz<br />

8 408.0572 8<br />

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln. Abschnitt 1 enthält den bisher in<br />

Modul 408.0531 Abschnitt 2 Absatz (5) vorgegebenen Grundsatz „Der Fahrdienstleiter darf das<br />

Zurücksetzen eines Zuges anordnen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.<br />

Modul 408.0581 - Verhalten bei Gefahr<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0581, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0581 1<br />

2 408.0581 2<br />

3 408.0581 3<br />

4 (1) 408.0581 4 (1)<br />

4 (2) 408.0581 4 (3) a<br />

5 408.0581 5<br />

6 408.0581 6<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


38/53<br />

Redaktionelle Anpassungen aufgrund Trennung der Regeln. In Abschnitt 3 Absatz (3) wurde die<br />

Parenthese „- sofern möglich -“ ergänzt, um die Mitarbeiter zu entlasten, wenn weder Zugfunk<br />

noch eine andere Fernsprechverbindung <strong>zur</strong> Abgabe eines Nothaltauftrages <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Ist dies nicht möglich, gilt weiterhin der allgemeine Grundsatz, dass in eigener Verantwortung<br />

umsichtig und entschlossen alles getan werden muss, um die Gefahr abzuwenden oder zu<br />

mindern. Folglich kann auch ein Mobiltelefon genutzt werden, mit dem bei einer Rettungs- oder<br />

sonstigen Leitstelle <strong>zur</strong> Hilfe aufgerufen wird, z.B. auch Notruf an die 112.<br />

Modul 408.0591- Sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0591, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) a) 1. Anstrich 408.0591 1<br />

1 (1) a) 2. Anstrich - (neu)<br />

1 (1) b) 408.0591 1<br />

1 (2) - (neu)<br />

2 408.0591 2<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 1 Absatz (1) gibt die Regel zum Anhalten des Zuges durch den Triebfahrzeugführer<br />

für den Fahrdienstleiter nachrichtlich wieder. Neu ist hierbei: Der Triebfahrzeugführer muss den<br />

Zug nur noch dann sofort anhalten, wenn der Zug bereits fehlgeleitet wird oder am fahrwegbestimmenden<br />

Signal vorbeizufahren droht. Wenn eine Fehlleitung lediglich droht, darf der Triebfahrzeugführer<br />

bis zum fahrwegbestimmenden Signal fahren. Dies vermeidet, dass Züge an<br />

Stellen halten müssen, wo es unzweckmäßig ist, z. B. nur zum Teil am Bahnsteig oder – bei<br />

großer Zielvorausschau bei LZB oder ETCS – in einem weit vorgelegenen, unbeteiligten Bahnhof.<br />

Abschnitt 1 Absatz (2) ist neu und listet dem Fahrdienstleiter typische Maßnahmen bzw. Weisungen<br />

auf, die bei einer Fehlleitung in Betracht kommen. Die Liste erhebt bewusst keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit – so sind z. B. das Leichtern überlanger Güterzüge oder das Zurückholen<br />

eines elektrisch bespannten Zuges aus einer Strecke ohne Oberleitung nicht erwähnt. Wo<br />

immer möglich, verweist die Liste auf die Fundstellen, welche die infrage kommende Maßnahme<br />

ausführlich regeln. Als erste Maßnahme verweist die Liste auf die Haltstellung des fahrwegbestimmenden<br />

Signals. Danach sind die möglichen Weisungen in einer Reihenfolge sortiert, die<br />

sich am Halteort des fehlgeleiteten Zuges orientiert:<br />

• Wenn der Zug vor dem fahrwegbestimmenden Signal hält, kann der Fahrdienstleiter dieses<br />

Signal auf Halt stellen und die Fahrstraße anschließend gemäß Modul 408.0458 auflösen<br />

und neu einstellen.<br />

• Wenn der Zug zwischen dem fahrwegbestimmenden Signal und der fahrwegbestimmenden<br />

Weiche hält, ist es möglich, ihn nach Einzelauflösung und Neueinstellung des Fahrweges<br />

weiterfahren zu lassen.


39/53<br />

•<br />

Für den Fall, dass der Triebfahrzeugführer das fahrwegbestimmende Signal bei Fahrtstellung<br />

passiert hat und vor der fahrwegbestimmenden Weiche angehalten hat, schreibt der 3.<br />

Anstrich neu vor, dass der Fahrdienstleiter die Weiterfahrt des Zuges nach Einzelauflösung<br />

und Neueinstellung des Fahrweges mit Befehl 1 und ggf. 1.1 bzw. Befehl 3 und ggf. 3.1 zulassen<br />

muss. Sowohl Befehl 1 als auch Befehl 3 stellen hierbei sicher, dass die Weiterfahrt<br />

als Zugfahrt mit besonderem Auftrag stattfindet, deren Geschwindigkeit somit auf 40 km/h im<br />

anschließenden Weichenbereich begrenzt ist. Die Befehle 1.1 bzw. 3.1 stellen sicher, dass<br />

der Triebfahrzeugführer bei Bedarf über eine fehlende Vorsignalisierung informiert ist. Befehl<br />

1 wurde unter anderem für diesen Anwendungsfall so erweitert, dass der Fahrdienstleiter<br />

auch die Weiterfahrt eines Zuges im Bahnhof zulassen kann, also eine Fahrt, die bisher weder<br />

durch „einfahren“ im Befehl 1 noch durch „ausfahren“ im Befehl 3 beschreibbar war. Beispiel:<br />

Für den Fall, dass der Zug zwangsgebremst wurde, weil der Fahrdienstleiter das fahrwegbestimmende<br />

Signal vor der Vorbeifahrt des Zuges auf Halt gestellt hatte, verweist der 4. Anstrich<br />

auf die Weiterfahrt mit Befehl 2 und ggf. Befehl 2.1 nach Modul 408.0531 – und damit<br />

auf bereits bekannte Regeln.<br />

• Die letzten drei Anstriche beschreiben Fälle, bei denen eine Weiterfahrt nach (Einzel-) Auflösung<br />

und Neueinstellung des Fahrweges (zunächst) nicht möglich ist bzw. nicht stattfinden<br />

soll. Es besteht die Möglichkeit, den Zug auf dem ursprünglich nicht geplanten Fahrweg umzuleiten,<br />

die Weiterfahrt eines durch Zwangsbremsung zum Halten gekommenen Zuges mit<br />

Befehl 2 und ggf. 2.1 zuzulassen und diesen Zug außerdem umzuleiten sowie den Zug <strong>zur</strong>ückzusetzen,<br />

um ihm anschließen eine Weisung gemäß dem 2. Anstrich zu behandeln. Für<br />

alle genannten Fälle gibt es Verweise auf bereits bekannte Regeln.<br />

Modul 408.0601 – Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) a) 408.0231 2 (2) a Nr. 1<br />

1 (1) b 408.0231 2 (2) a Nr. 1<br />

1 (1) c 408.0231 2 (2) a Nr. 2, Satz 1<br />

1 (1) d 408.0231 2 (2) a Nr. 2, Satz 2,<br />

408.0231 2 (2) b Nr. 1


40/53<br />

Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (1) e 408.0231 2 (2) b Nr. 2<br />

1 (1) f 408.0231 2 (2) c Nr. 1<br />

1 (1) g 408.0231 2 (2) c Nr. 2<br />

1 (1) h 408.0231 2 (2) a Nr. 2 in Bezug auf Signale<br />

1 (2) 408.0231 2 (2), letzter Absatz<br />

1 (3) a 408.0231 2 (3) a<br />

1 (3) b 408.0231 2 (3) b Nr. 2<br />

1 (4) neu<br />

2 (1) a 408.0601 1 (1) a<br />

2 (1) b 408.0601 1 (1) b, ohne Klammer<br />

2 (1) c 408.0601 1 (1) b, Klammer<br />

2 (1) d 408.0601 1 (1) c<br />

2 (1), letzter Absatz 408.0601 1 (1) c in Bezug auf EZMG-Stellwerke<br />

408.0601 1 (1) d<br />

2 (2) 408.0911 3 (2)<br />

2 (3) 408.0911 3 (3)<br />

2 (4) - neu<br />

2 (5) - neu<br />

2 (6) 408.0601 1 (2)<br />

3 408.0601 2, Satz 1<br />

4 408.0601 4<br />

5 (1) 408.0601 3 (4)<br />

5 (2) a 408.0231 2 (1) a (Details s. u.)<br />

5 (2) b, 1. Anstrich 408.0231 2 (1) b Nr.2, 1. Anstrich<br />

5 (2) b, 2. Anstrich - neu<br />

5 (2) b, 3. Anstrich 408.0231 2 (1) b Nr.2, 2. Anstrich<br />

5 (2) c 408.0231 2 (2), 1. Satz<br />

5 (3) neu<br />

5 (4) a 408.0601 3 (5)<br />

5(4) b neu<br />

5(4) c neu


41/53<br />

Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />

5(4) d neu<br />

5(4) e neu<br />

5(4) f neu<br />

5 (5) 408.0601 3 (2)<br />

5 (6) 408.0601 3 (3)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

5 (7) 408.0601 3 (1), mittlere Spalte<br />

6, Satz 1 408.0601 5<br />

6, Satz 2 neu<br />

7 408.0911 1<br />

8 408.0911 2<br />

9 408.0911 4 a<br />

Abschnitt 1 ist neu und gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) gegebenen<br />

Regeln zum Feststellen der richtigen Stellung an der Außenanlage wieder. Im Einzelnen:<br />

Abschnitt 1 a und b entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) a) Nr. 1 gegebenen<br />

Regel. Redaktionell ist hierbei der bisherige Klammervermerk „(auch abgebunden)“<br />

als eigenständiger Unterabsatz wiedergegeben. Als Pendant <strong>zur</strong> abgebundenen Weiche wurde<br />

in Unterabsatz b) die von ihrem Antrieb getrennte Weiche oder Gleissperre hinzugefügt. Dies<br />

stellt folgendes klar: Elektrisch ferngestellte Weichen, die von ihrem Antrieb getrennt sind, müssen<br />

bei Feststellen der richtigen Stellung genauso behandelt werden wie abgebundene mechanisch<br />

ferngestellte Weichen: In beiden Fällen handelt es sich um ferngestellte Weichen, die infolge<br />

des Trennens vom Antrieb bzw. durch das Abbinden wie ortsgestellte Weichen behandelt<br />

werden müssen.<br />

Abschnitt 1 c) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) a) Nr. 2 gegebenen<br />

Regel. Redaktionell ist hierbei der zweite Satz der bisherigen Regel entfallen, da sich die<br />

Prüfung einer durch Handverschluss zu sichernden Weiche aus Abschnitt 1 d) ergibt. Inhaltlich<br />

ist die Geltung auf ferngestellte Weichen verallgemeinert worden. Damit sind auch Störungen<br />

an mechanisch ferngestellte Weichen eingeschlossen:<br />

• Wenn der Stellhebel einer mechanisch ferngestellten Weiche die Endlage zwar erreicht,<br />

aber das Störzeichen sichtbar geworden ist, liegt eine aktive Störanzeige im Sinne des<br />

Moduls 482.9002 § 1 Absatz 6 vor.<br />

• Wenn der Stellhebel einer mechanisch ferngestellten Weiche die Endlage nicht erreicht,<br />

entspricht dieser Zustand auch bei nicht sichtbarem Störzeichen sinngemäß der aktiven<br />

Störungsanzeige einer elektrisch ferngestellten Weiche, weil bei einer mechanisch ferngestellten<br />

Weiche kein Zeitkriterium <strong>zur</strong> Fehleroffenbarung bei außergewöhnlich langem<br />

Umstellvorgang analog der Störmeldung bei einer elektrisch ferngestellten Weiche existiert.


42/53<br />

Abschnitt 1 d) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) b) Nr. 1 gegebenen<br />

Regel.<br />

Abschnitt 1 e) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) b) Nr. 2 gegebenen<br />

Regel.<br />

Abschnitt 1 f) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) c) Nr. 1 gegebenen<br />

Regel.<br />

Abschnitt 1 e) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) c) Nr. 2 gegebenen<br />

Regel.<br />

Abschnitt 1 Absatz (2) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) im letzten<br />

Satz gegebenen Regel zu Stellwerken der Bauform GS II und zu EZMG-Stellwerken. Da diese<br />

Stellwerke nur in geringer Anzahl vorhanden sind, verweist Modul 408.0601 an dieser Stelle auf<br />

das Betriebsstellenbuch. Dem Ersteller des Betriebsstellenbuches werden die bisherigen Inhalte<br />

in Modul 408.1601 vorgegeben.<br />

Abschnitt 1 Absatz (3) a) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) a) gegebenen<br />

Regel.<br />

Abschnitt 1 Absatz (3) b) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) b) Nr. 2<br />

gegebenen Regel. Nachrichtlich: Die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) b) Nr. 1<br />

gegebenen Regel wurde nach Modul 408.0601 Abschnitt 2 Absatz (6) b) und c) verschoben (s.<br />

u.)<br />

Abschnitt 1 Absatz (4) ist neu und stellt redaktionell klar, dass der Bediener der Signalanlage<br />

nach den Regeln in Modul 408.0233 auch einen anderen Mitarbeiter mit dem Prüfen beauftragen<br />

darf oder muss. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu Abschnitt 2 Absatz (5).<br />

Abschnitt 2 fasst die bisher in den Modulen 408.0601 und 408.0911 getrennt gegebenen Regeln<br />

zum Sichern von Weichen durch Handverschluss zusammen. Im Einzelnen:<br />

Abschnitt 2 Absatz (1) gibt die bisher in Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz (1) gegebenen Regeln<br />

zum Sichern von gegen die Spitze befahrenen Weichen und Schutzweichen durch Handverschluss<br />

wieder. Hierbei wurden die Regeln für EZMG-Stellwerke herausgelöst. Diese werden<br />

den betroffenen Anwendern neu im Betriebsstellenbuch gegeben. Die neuen Regeln sind redaktionell<br />

als Fließtext geschrieben. Redaktionell ist außerdem der bisherige Klammervermerk<br />

„(auch abgebunden)“ als eigenständiger Unterabsatz c) wiedergegeben, um klarzustellen, dass<br />

es sich vom Ursprung her um eine ferngestellte Weiche handelt, die durch das Abbinden wie<br />

eine ortsgestellte Weiche behandelt werden muss.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Abschnitt 2 Absatz (2) gibt die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (2) gegebene Regel<br />

zum Sichern von Weichen wieder, deren Zungen- oder Herzstückverschluss nicht in Ordnung<br />

ist. Hierbei stellt ein ergänzender Satz klar: Weil die Weiche nur befahren werden darf, wenn sie<br />

durch Handverschlüsse gesichert ist, muss der Bediener sie so lange sperren, bis die Handverschlüsse<br />

angebracht sind. Ein Verweis auf Modul 408.0471 erübrigt die Wiederholung der hierbei<br />

zu beachtenden Regeln. Die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (1) a) für Weichen<br />

mit defektem Innenverschluss oder Stellstange in EZMG-Stellwerken gegebene Regel<br />

wurde durch einen ergänzenden Hinweis auf das Betriebsstellenbuch ersetzt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


43/53<br />

Abschnitt 2 Absatz (3) gibt die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (3) gegebene Regel<br />

zum Sichern von Weichen mit unvollständiger Zungenvorrichtung durch Handverschluss wieder.<br />

Hierbei stellt ein ergänzender Satz klar: Weil die Weiche nur befahren werden darf, wenn sie<br />

durch Handverschlüsse gesichert ist, muss der Bediener sie so lange sperren, bis die Handverschlüsse<br />

angebracht sind. Ein Verweis auf Modul 408.0471 erübrigt die Wiederholung der hierbei<br />

zu beachtenden Regeln.<br />

Abschnitt 2 Absatz (4) ist neu und verweist bezüglich der Anzahl der nach den Absätzen 1 bis 3<br />

anzubringenden Handverschlüsse auf Modul 482.9001.<br />

Abschnitt 2 Absatz (5) ist neu und stellt redaktionell klar, dass der Bediener der Signalanlage<br />

nach den Regeln in Modul 408.0233 auch einen anderen Mitarbeiter mit dem Sichern einer<br />

Weiche durch Handverschluss beauftragen darf oder muss, wenn er den Handverschluss nicht<br />

selbst anbringen kann oder darf. Die Fälle, in denen der Bediener einen Handverschluss nicht<br />

selbst anbringen darf, ergeben sich insbesondere aus Modul 482.9001 Abschnitt 5 Absatz (2),<br />

darüber hinaus sind örtliche Regelungen möglich.<br />

Abschnitt 2 Absatz (6) gibt die bisher in Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 gegebenen Regeln<br />

zum Verzicht auf Handverschluss wieder. Fließtext ersetzt hierbei die bisherige tabellarische<br />

Darstellung. In den Unterabsätzen b und c wurde der bisherige Verweis auf „die Bedingungen<br />

nach Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (3) b) Nr. 1“ ersetzt durch den konkreten Auftrag,<br />

den die genannte Regel bisher vorgab: Der Bediener muss feststellen, dass die Zungen<br />

und Herzstückverschlüsse in Ordnung sind. Die Vorgabe der konkreten Regel anstelle eines<br />

Verweises ist hier gerechtfertigt, weil die Regel nicht mehr Platz benötigt als der Verweis selbst.<br />

Außerdem wird ohne Querlesen klar, dass sich ein Verzicht auf Handverschluss niemals auf die<br />

Absätze (2) und (3) bezieht. Unterabsatz d lässt neu allgemein zu, den Flankenschutz zusätzlich<br />

auch durch eine andere Flankenschutzeinrichtung herzustellen. Damit stehen neben den<br />

bereits zugelassenen Möglichkeiten zusätzlich folgende Flankenschutzeinrichtungen <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

Weichen, Gleissperren und Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch<br />

ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das Wartezeichen als<br />

Flankenschutz für eine Zugfahrt dient.<br />

Beispiel: Für die gestörte Weiche 15 lässt sich durch das Sperren der Weiche 13 in Rechtslage<br />

Flankenschutz vor Fahrten aus Gleis 3 zusätzlich herstellen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


44/53<br />

Abschnitt 3 gibt die bisher in Abschnitt 2 gegebene Regel zu gestörten Gleissperren wieder.<br />

Hierbei ist der letzte Satz entfallen, da das Sichern abgestellter Fahrzeuge gegen<br />

unbeabsichtigte Bewegungen Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist. Eine<br />

entsprechende Regel gibt Modul 408.4831 Abschnitt 2 Absatz (1) vor.<br />

Abschnitt 4 gibt im ersten Absatz die bisher in Modul 408.0601 Abschnitt 4 gegebenen Regeln<br />

zu abgebundenen Weichen, Gleissperren oder Riegeln wieder. Im zweiten Absatz ersetzt ein<br />

Hinweis auf das Betriebsstellenbuch die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 3 Absatz (1) b)<br />

unmittelbar gegebene Regel für EZMG-Stellwerke.<br />

Abschnitt 5 gibt – wie bisher in Abschnitt 3 – die Regeln <strong>zur</strong> aufgehobenen Signalabhängigkeit<br />

wieder. Im Einzelnen ergeben sich hier folgende Änderungen:<br />

Die im Absatz 1 der bisherigen Regeln gegebene Begriffsdefinition wurde in Modul<br />

408.0101A01 überführt.<br />

Abschnitt 5 Absatz (1) ist neu und ersetzt die die bisher in Abschnitt 3 Absatz (4) gegebene Regel<br />

<strong>zur</strong> sinngemäßen Anwendung des Moduls 408.0233 Abschnitt 3 Absatz (3). Der dort vorgegebene<br />

Wortlaut des Auftrages „Zug (Nummer) fährt ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals<br />

nach/aus Gleis (Nummer)“ und die entsprechende Fahrwegsicherungsmeldung lassen sich in<br />

der Praxis nicht einfach „sinngemäß“ auf eine Zugfahrt bei aufgehobener Signalabhängigkeit<br />

übertragen: Eine Zugfahrt bei aufgehobener Signalabhängigkeit findet definitionsgemäß bei<br />

Fahrt zeigendem Hauptsignal statt. Hierbei ist der Bediener der Signalanlage für Prüfung und<br />

Sicherung alleine zuständig. Auch muss der Fahrdienstleiter einen Auftrag <strong>zur</strong> Sicherung weder<br />

für einen bestimmten Zug noch für ein bestimmtes Gleis geben, da die Prüfung und Sicherung<br />

einer Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit nicht wiederholt werden muss, solange die<br />

Weiche in derselben Lage befahren wird (siehe Abschnitt 1 Absatz (1) d), bisher Modul<br />

408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) b) Nr. 1) und eine in einer bestimmten Lage gesicherte Weiche<br />

für Fahrten in oder aus unterschiedlichen Gleisen verwendet werden kann. Stattdessen gibt die<br />

neue Regel vor, dass der Bediener der Signalanlage, wenn er nicht selbst Fahrdienstleiter ist,<br />

dem Fahrdienstleiter eine aufgehobene Signalabhängigkeit mitteilen muss. Dies ist zum einen<br />

aus Sicherheitsgründen erforderlich: Der Fahrdienstleiter muss nach Abschnitt 5 Absatz (5) Befehle<br />

10 erteilen. Dies kann er nur, wenn von der aufgehobenen Signalabhängigkeit im Fahrwegprüfbezirk<br />

eines anderen Bedieners weiß. Zum anderen steckt hinter der Mitteilung ein dispositiver<br />

Aspekt: Der Bediener muss eine Weiche bei aufgehobener Signalabhängigkeit nach<br />

jedem Umstellen erneut prüfen und sichern; es ist daher sinnvoll, dass der Fahrdienstleiter dies<br />

bei seinen dispositiven Vorgaben berücksichtigt und dem Bediener die erforderliche Lage vorgibt,<br />

um diese dann für möglichst viele Zugfahrten in derselben Lage zu verwenden. Da die<br />

Verständigung zwischen Bediener und Fahrdienstleiter stattfinden muss, bevor der Bediener mit<br />

dem Prüfen und Sichern beginnt, ist die Regel <strong>zur</strong> Verständigung als erster Absatz des Abschnittes<br />

5 platziert.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Abschnitt 5 Absatz (2) ist neu und gibt redaktionell an der passenden Stelle die bisher in Modul<br />

408.0231 Abschnitt 2 gegebenen Regeln wieder, die der Bediener der Signalanlage bei der<br />

Prüfung einer Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit beachten muss. Die nachfolgende<br />

Grafik gibt die bisher geltende Regel in Modul 408.0231 Abschnitt 2 a wieder; in die zutreffenden<br />

Felder des Ablaufdiagramms sind Zahlen eingearbeitet, die den Vergleich in den nachfolgenden<br />

Erläuterungen ermöglichen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


45/53<br />

Der einleitende Satz in Absatz (2) gibt wie bisher in und wie in Modul 408.0231 Abschnitt 2<br />

Absatz (1) b) Nr. 2 vor, dass sich die Prüfung bei aufgehobener Signalabhängigkeit auf die betroffenen<br />

Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen bezieht.<br />

Im Einzelnen:<br />

• Absatz 2 a gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 a) unter bis gegebenen Regeln<br />

für Gleisbildstellwerke wieder, die auf die aufgehobene Signalabhängigkeit zutreffen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Entfallen ist die bisherige Vorgabe in , dass der Bediener der Signalanlage bei einer<br />

ferngestellten Weiche oder Gleissperre, die nicht durch Handverschluss gesichert ist, wenn<br />

der Verschluss angezeigt wird, die richtige Stellung des Stellungsmelders feststellen musste.<br />

Diese Vorgabe trifft auf aufgehobene Signalabhängigkeit nicht zu: Zugfahrten finden bei aufgehobener<br />

Signalabhängigkeit auf Hauptsignal statt; der Bediener könnte dazu verleitet werden,<br />

den Verschluss dadurch zu erzeugen, dass er das Hauptsignal auf Fahrt stellt, obwohl<br />

die bisher anschließend vorgeschriebene Feststellung der richtigen Stellung anhand des<br />

Stellungsmelders eine Bedingung für die Zulassung der Zugfahrt durch Fahrtstellung des<br />

Hauptsignals war.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


46/53<br />

Absatz (2) a) 1. Anstrich gibt die bisher in gegebene Regel <strong>zur</strong> „Blinklichtprüfung“ wieder.<br />

Hierbei beschreibt die Regel die Feststellungen konkreter als die bisherige Fassung: Der<br />

Fahrdienstleiter muss prüfen, ob der Stellungs- und Überwachungsmelder das Umstellen als<br />

Blinklicht und die Endstellung als Ruhelicht anzeigt.<br />

Absatz (2) a) 2. bis 4. Anstrich gibt die bisher in gegebene Regel wieder. Hierbei wurden<br />

redaktionell zusammengehörende Sachverhalte in je einem eigenen Anstrich wiedergegeben.<br />

• Absatz (2) b) gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (1) b) Nr. 2 gegebenen<br />

Regeln wieder, soweit sie eine aufgehobene Signalabhängigkeit betreffen.<br />

Hierbei gibt der 1. Anstrich die bisher in 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (1) b) Nr. 2 im ersten<br />

Anstrich gegebene Regel wieder und fordert zusätzlich, dass Stell- und Riegelhebel „in der<br />

richtigen Endstellung stehen“ müssen, das heißt zum einen in der Stellung, die der Verschlussplan<br />

fordert und zum anderen in der Endlage, also mit eingerasteter Handfalle. Diese<br />

Prüfung ist erforderlich, weil bei mechanischen Stellwerken das Nicht-Erreichen der Endlage<br />

nicht automatisch als Störung erkannt wird.<br />

Der 2. Anstrich entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz 1 b Nr. 2 im zweiten<br />

Anstrich gegebene Regel wieder<br />

• Absatz (2) c) entspricht dem bisherigen einleitenden Satz in Modul 408.0231 Abschnitt 2<br />

Absatz (2). Er verweist bezüglich der Prüfung der richtigen Stellung an der Außenanlage auf<br />

Abschnitt 1.<br />

Abschnitt 5 Absatz (3) verweist bezüglich des Sicherns einer Weiche, deren Signalabhängigkeit<br />

aufgehoben ist, auf Abschnitt 2.<br />

Abschnitt 5 Absatz (4) ersetzt und erweitert die bisher in Abschnitt 3 Absatz (5) gegebene Regel<br />

<strong>zur</strong> Verwendung einer Sperre. Die bisherige Regel hatte lediglich gefordert, eine Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 13 anzubringen bzw. einzugeben. Mit dieser Sperre sind die betroffene<br />

Weichen, Riegel, Gleissperren oder Sperrsignale lediglich gegen Umstellen gesperrt. Die erweiterten<br />

Regeln erfüllen weitere Anforderungen, die durch Merkhinwiese und Sperren sichergestellt<br />

werden müssen, und zwar<br />

‣ auffällige Kennzeichnung der Besonderheit<br />

‣ Verhinderung unzulässiger Bedienungen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

‣ Verhinderung unzulässiger automatischer Abläufe<br />

‣ Erinnerung an eine Besonderheit, die vor einer zulässigen Bedienung zu beachten ist<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Im Einzelnen erfüllen die neuen Regeln die oben genannten Anforderungen wie folgt:<br />

• Nach Unterabsatz a) muss der Bediener der Signalanlage den neuen Merkhinweis „!“ an der<br />

betroffenen Weiche, Gleissperre oder am Sperrsignal anbringen bzw. eingeben. Dieser<br />

Merkhinweis weist den Bediener auffällig auf die Besonderheiten bei Prüfung und Sicherung<br />

hin. In elektronischen Stellwerken hat der Merkhinweis „!“ Sperrwirkung: Er verhindert unzulässige<br />

Bedienungen und unzulässige automatische Abläufe (Zuglenkung) und erinnert an


47/53<br />

die vor einer zulässigen Bedienung zu beachtende Besonderheit, indem er eine Sperrumgehung<br />

erzwingt, bevor die Weiche befahren werden kann.<br />

Bei elektronischen Stellwerken können an Sperrsignalen keine Merkhinweise eingegeben<br />

werden. Deshalb gilt die Forderung hierfür nicht. Der Fahrdienstleiter kann stattdessen sofort<br />

die Haltstellung des Sperrsignals feststellen und es nach Unterabsatz e) sichern, indem er es<br />

sperrt.<br />

Für elektronische Stellwerke wird der neue Merkhinweis „!“ als weitere Funktion spezifiziert.<br />

Bis zu dessen Realisierung kann der Fahrdienstleiter eine Kombination des Merkhinweises<br />

„*“ mit dem Eintrag „!“ in der Kommunikationsanzeige und des Merkhinweises „ARB“ verwenden.<br />

Hierbei dient der Merkhinweis „*“ der auffälligen Kennzeichnung und der Merkhinweis<br />

„ARB“ erzeugt die Sperrwirkung. Merkhinweis „ARB“ eignet sich insofern, weil er von<br />

seiner eigentlichen Aufgabe her auf der freien Strecke angewendet wird und somit bei der<br />

überwiegend im Bahnhof auftretenden aufgehobenen Signalabhängigkeit in der Regel nicht<br />

gleichzeitig in seiner ursprünglichen Funktion verwendet wird.<br />

• Nach Unterabsatz b) muss der Fahrdienstleiter bei einem mechanischen oder elektromechanischem<br />

Stellwerk Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14 an den Befehlsabgabefeldern<br />

der betroffenen Zugstraßen anbringen, wenn er die betroffene Weiche, Gleissperre o-<br />

der das betroffene Sperrsignal nicht selbst bedient. Der Fahrdienstleiter hat damit auch dann<br />

einen Merkhinweis, wenn er nicht Bediener der Weiche ist und somit Merkhinweis nach Unterabsatz<br />

a) nicht anbringen kann.<br />

• Nach Unterabsatz c) muss der Bediener „Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 anbringen<br />

bzw. eingeben, bis die betroffene Weiche, die Gleissperre oder das Sperrsignal gesichert ist<br />

bzw. bis die Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss nach Abschnitt 2 Absatz 6<br />

erfüllt sind.“ Diese Vorgabe verhindert unzulässige Bedienungen bei mechanischen, elektromechanischen<br />

und bei Relaisstellwerken. Sie berücksichtigt dabei die bei aufgehobener<br />

Signalabhängigkeit möglichen (Zwischen)zustände, in denen eine Weiche entweder (noch)<br />

nicht befahren oder als Flankenschutzeinrichtung verwendet werden darf bzw. erst nach Prüfung<br />

und ggf. Sicherung befahren werden oder als Flankenschutzeinrichtung verwendet werden<br />

darf.<br />

Wenn z. B. Arbeiten bei aufgehobener Signalabhängigkeit in Zugpausen durchgeführt werden<br />

sollen, ist es nicht erforderlich, die betroffene Weiche zu prüfen und zu sichern. In diesem<br />

Fall verhindert die Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 ein irrtümliches Befahren bzw.<br />

die Verwendung der Weiche als Schutzweiche.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wenn eine Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit vom Herzstück aus befahren werden<br />

soll, muss deren Stellung nach den Regeln in Abschnitt 5 Absatz (2) festgestellt werden.<br />

Eine Sicherung durch Handverschluss ist nicht erforderlich; der Bediener der Signalanlage<br />

sichert die Weiche durch Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 (s. Unterabsatz e). Daraus<br />

folgt: Der Bediener der Signalanlage darf einen Teil der Sperren, nämlich diejenigen, die das<br />

Befahren der Weiche vom Herzstück her verhindern, entfernen, nachdem er die Feststellungen<br />

nach Abschnitt 5 Absatz (2) getroffen hat und die Weiche gesichert ist.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


48/53<br />

Wenn eine Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit gegen die Spitze befahren werden<br />

soll, muss deren Stellung nach den Regeln in Abschnitt 1 Absatz (1) d) an der Außenanlage<br />

festgestellt werden; außerdem muss die Weiche nach Abschnitt 2 Absatz (1) d) durch Handverschluss<br />

und nach Unterabsatz e) durch Sperre nach Modul 408.0402 Nr. 13 gesichert<br />

sein. Daraus folgt: Der Bediener darf Sperren, die das Befahren der Weiche von der Spitze<br />

her verhindern, entfernen, sobald die Weiche geprüft und gesichert ist. Wenn der Bediener<br />

auch Fahrdienstleiter ist, verbleiben allerdings die Sperren nach Unterabsatz e) für die Fälle,<br />

bei denen er Befehl erteilen muss.<br />

Wenn eine Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzweiche ist, muss der<br />

Bediener deren Stellung nach den Regeln in Abschnitt 1 an der Außenanlage feststellen und<br />

sie nach Abschnitt 2 Absatz (1) d) durch Handverschluss und nach Unterabsatz e) durch<br />

Sperre nach Modul 408.0402 Nr. 13 sichern bzw. der Bediener muss feststellen, dass die<br />

Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss nach Abschnitt 2 Absatz (6) erfüllt sind.<br />

Daraus folgt: Der Bediener darf Sperren, die das Einstellen einer Zugstraße verhindern, für<br />

welche die Weiche mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzweiche ist, wieder<br />

entfernen, wenn die Weiche durch Handverschluss gesichert ist oder wenn er auf Handverschluss<br />

verzichten darf, weil er Flankenschutz beispielsweise durch eine andere Flankenschutzeinrichtung<br />

herstellen kann.<br />

Eine Gleissperre, deren Signalabhängigkeit aufgehoben ist, muss der Bediener der Signalanlage<br />

nach Abschnitt 5 Absatz (2) prüfen und nach Unterabsatz e) (s. u.) sichern, indem er<br />

sie gegen Umstellen sperrt. Auch hier darf der Bediener Sperren, die das Einstellen einer<br />

Zugstraße verhindern, für welche die Gleissperre mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzeinrichtung<br />

ist, wieder entfernen, wenn die Gleissperre geprüft und gesichert ist.<br />

Ein Sperrsignal, dessen Signalabhängigkeit aufgehoben ist, muss der Bediener der Signalanlage<br />

nach Abschnitt 5 Absatz (2) prüfen und nach Unterabsatz d) (s. u.) sichern, indem er<br />

es sperrt. Auch hier darf der Bediener Sperren, die das Einstellen einer Zugstraße verhindern,<br />

für welche das Sperrsignal mit aufgehobener Signalabhängigkeit Flankenschutzeinrichtung<br />

ist, wieder entfernen, wenn das Sperrsignal geprüft und gesichert ist.<br />

Für Elektronische Stellwerke sind aus der Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 keine Maßnahmen<br />

erforderlich, weil sich die Sperrwirkung in Bezug auf das Befahren einer Weiche bereits<br />

aus dem Merkhinweis „!“ nach Unterabsatz a) ergibt; die Besonderheiten in Bezug auf<br />

die Verwendung einer Weiche oder Gleissperre bzw. eines Sperrsignals mit aufgehobener<br />

Signalabhängigkeit als Flankenschutzeinrichtung regelt Unterabsatz d) (s. u.).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

• Unterabsatz d) regelt eine Besonderheit bei Elektronischen Stellwerken: Die Sperrwirkung<br />

des Merkhinweises „!“ gemäß Unterabsatz a) besteht nur für das Befahren der Weiche, nicht<br />

für ihre Verwendung als Schutzweiche. Ebenso wenig besteht eine Sperrwirkung, wenn eine<br />

Gleissperre als Flankenschutzeinrichtung mit dem Merkhinweis „!“ gekennzeichnet sind.<br />

Deshalb schreibt Unterabsatz d) vor: Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „!“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 14 an der Fahrwegweiche anbringen, für die die betroffene Weiche oder Gleissperre<br />

bzw. das betroffene Sperrsignal Flankenschutzeinrichtung ist. Dies ist so lange erforderlich,<br />

bis die betroffene Flankenschutzeinrichtung geprüft und gesichert ist bzw. bis die<br />

Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss bei einer Schutzweiche erfüllt sind. So-<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


49/53<br />

mit entsteht bei elektronischen Stellwerken durch die Kombination des während des gesamten<br />

Bestehens anzubringenden Merkhinweises „!“ nach Unterabsatz a) und des bis <strong>zur</strong> Sicherung<br />

der betroffenen Weiche durch Handverschluss usw. anzubringenden Merkhinweises<br />

„!“ nach Unterabsatz d) eine vergleichbare Wirkung wie für mechanische, elektromechanische<br />

und Relaisstellwerke nach Unterabsatz c).<br />

• Nach Unterabsatz e) muss der Bediener der Signalanlage nach wie vor die bereits bisher<br />

vorgegebene Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben. Eine redaktionelle<br />

Umstellung stellt hierbei klar: Der Relativsatz („, die Flankenschutzeinrichtungen sind,“)<br />

bezieht sich nur auf Gleissperren und Sperrsignale. Der Bediener der Signalanlage muss bei<br />

Weichen immer eine Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen oder eingeben, also<br />

auch dann, wenn diese ausschließlich Fahrwegweiche sein sollten. Dies ist erforderlich, weil<br />

das Sperren der Weiche gegen Umstellen auch bei einer Fahrwegweiche ein unzulässiges<br />

oder irrtümliches Umstellen ebenso verhindert wie ein unzulässiges automatisches Umstellen.<br />

• Weiterhin muss der Fahrdienstleiter nach Unterabsatz f) für Zugstraßen, für die Befehle 10<br />

nach Abschnitt 5 Absatz (5) erforderlich sind, Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 anbringen<br />

bzw. eingeben. Dies erinnert den Fahrdienstleiter an seine Aufgabe, den Zügen Befehl 10 zu<br />

erteilen und erfüllt dadurch die o. g. Funktion „Erinnerung an vor einer zulässigen Bedienung<br />

zu beachtende Besonderheit“. Da bei einem Elektronischen Stellwerk der Merkhinweis „!“<br />

nach Unterabsatz b) bereits die Sperrumgehung erzwingt, ist bei ESTW keine weitere Sperre<br />

erforderlich.<br />

• Schließlich muss der Fahrdienstleiter nach Unterabsatz g) Selbststellbetrieb <strong>zur</strong>ücknehmen<br />

und darf Fahrstraßen nicht eingespeichert haben und er muss bei Relaisstellwerken nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 7 eine Hilfssperre an die Einschalttaste für den Selbststellbetrieb anbringen.<br />

Dies verhindert, dass Fahrstraßen selbsttätig einlaufen, bevor die Weiche mit aufgehobener<br />

Signalabhängigkeit geprüft und gesichert ist bzw. bevor der Fahrdienstleiter Befehl<br />

10 erteilt hat.<br />

Beispiele:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

[Beispiele noch einzuarbeiten]<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Abschnitt 5 Absatz (5) gibt die bisher in Abschnitt 3 Absatz (2) gegebene Regel <strong>zur</strong> zulässigen<br />

Geschwindigkeit inhaltlich unverändert wieder. Redaktionell wurde die Besonderheit der Ausweichanschlussstellen<br />

vor den Verzicht auf Befehl 10 (bisher Befehl 9) platziert.<br />

Abschnitt 5 Absatz (6) gibt die bisher in Abschnitt 3 Absatz (3) gegebene Regel zum Verbot<br />

gefährdender Fahrten inhaltlich unverändert wieder.


50/53<br />

[Noch zu erläutern: Abschnitte 6 bis 9, hierher verschoben aus 408.0911.]<br />

Modul 408.0611 – Unregelmäßigkeiten an Signalen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0611, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0611 1<br />

2 408.0611 2<br />

3 408.0611 3<br />

4 408.0611 4<br />

5 408.0611 5<br />

6 408.0611 6<br />

7 408.0611 7<br />

8 (1) 408.0611 8<br />

8 (2) neu<br />

9 408.0611 9<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 8 Absatz 2 regelt neu die Besonderheiten, die der Fahrdienstleiter bei einem gestörten<br />

Sperrsignal beachten muss, das nach Modul 301.0002 Abschnitt 8 e) mit einem weißen<br />

Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichnet ist:<br />

• Wenn ein Zug an einem erloschenen Signal halten soll, genügt es nicht, wenn der Fahrdienstleiter<br />

die Bestimmungen für Hauptsignale sinngemäß anwendet und den Triebfahrzeugführer<br />

lediglich mündlich über die Störung verständigt, da ein erloschenes Signal,<br />

das mit einem solchen Mastschild gekennzeichnet ist, für Züge keine Bedeutung<br />

hat. Der Fahrdienstleiter muss deshalb den Triebfahrzeugführer mit Befehl 12 anweisen,<br />

vor dem gestörten Signal zu halten. Das erloschene Signal mit seinem Mastschild und<br />

seiner Bezeichnung dient hierbei als markanter Punkt, den der Fahrdienstleiter im Befehl<br />

nennen muss.<br />

• Umgekehrt ist es nicht erforderlich, für die Vorbeifahrt an einem gestörten Signal, das<br />

mit einem weißen Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichnet ist, einen Befehl<br />

2 zu erteilen.<br />

Modul 408.0621 – Einrichtungen des Bahnhofsblocks gestört<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0621, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0621<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


51/53<br />

Das Modul wurde lediglich redaktionell überarbeitet.<br />

Modul 408.0622 – Einrichtungen des Streckenblocks gestört<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0622, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0622<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

In Abschnitt 1 Absatz (4) wurde redaktionell klargestellt, dass die bisherige sinngemäße Anwendung<br />

der Regeln nach den Absätzen (2) bis (3) bei wiederholtem Eintritt der Störung das<br />

Einführen von Räumungsprüfung auf Zeit erfordert.<br />

In Abschnitt 1 Absatz (2) wurden Bezüge auf die Fälle nach Modul 408.0463 Abschnitt 4 Absatz<br />

(2) sowie 408.0481 Abschnitt 6 Absatz (4) c) hergestellt. Auch nach Fahrten im Gegengleis und<br />

nach Sperrfahrten können Situationen eintreten, in denen die Grundstellung des selbsttätigen<br />

Streckenblocks nicht hergestellt werden kann. In diesen Fällen ist das Verfahren nach Absatz 2<br />

ebenso anzuwenden.<br />

Modul 408.0625 – Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof oder in einer Abzweigstelle gestört<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0625, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 408.0625 1<br />

2 408.0625 2<br />

3 408.0625 3<br />

4 (1) 408.0911 5 (1)<br />

4 (2) 408.0911 5 (2)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Abschnitt 4 gibt die bisher in Modul 408.0911 Abschnitt 5 gegebenen Regeln wieder.<br />

Modul 408.0631 – Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0631, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0631<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Modul 408.0632 – Warnen von Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0632, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


52/53<br />

Neu: Modul 408.0632, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Dem Betreiber von Bahnsteigen kommt die Verpflichtung zu, Reisende auf dem Bahnsteig ab<br />

einer bestimmten örtlich festgelegten Geschwindigkeit vor Zugfahrten zu warnen. Es stehen ihm<br />

dabei sowohl technische als auch organisatorische Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verfügung. Fallen technische<br />

Systeme <strong>zur</strong> Reisendenwarnung aus oder können organisatorische Maßnahmen nicht<br />

oder nicht zeitgerecht ergriffen werden, ist der Betreiber der Bahnsteige verpflichtet, dies der<br />

<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> unverzüglich zu melden. Es sind anderweitige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die<br />

geeignet sind, Reisende am Bahnsteig vor den Gefahren von Zugfahrten zu schützen. Hierzu<br />

wurden neue Regeln in Modul 408.0632 geschaffen, die in Abschnitt 1 abgestufte Maßnahmen<br />

für den Fall vorsehen, dass der Betreiber der Bahnsteige seiner Verpflichtung einer Reisendenwarnung<br />

vorübergehend nicht nachkommen kann. Abschnitt 1 Nr. 1 sieht vor, dass durchfahrende<br />

Züge, für die keine Notwendigkeit besteht, das betroffene Bahnsteiggleis zu benutzen,<br />

abweichend vom Fahrplan für Zugmeldestellen durch andere Gleise zu führen sind, an denen<br />

sich keine betroffenen Bahnsteige befinden. Stehen andere geeignete Gleise nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

und müssen Züge durch die betroffenen Bahnsteiggleisen gefahren werden, sind Triebfahrzeugführer<br />

nach Abschnitt 1 Nr. 2 mit Befehl 10 zu beauftragen, die im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra festgelegte Geschwindigkeit am Bahnsteig zu fahren. Der Fahrdienstleiter<br />

muss dem Triebfahrzeugführer hierzu den neuen Grund Nr. 38 angeben. Die im Betriebsstellenbuch<br />

vorgegebene reduzierte Geschwindigkeit ergibt sich aus einer örtlich für jeden betroffenen<br />

Bahnsteig vom Betreiber dieser Einrichtungen durchgeführten Risikobetrachtung. Die daraus<br />

resultierenden Geschwindigkeiten werden dem Ersteller des Betriebsstellenbuches mitgeteilt<br />

und für den Fahrdienstleiter dort aufgenommen. Da das Erteilen von Befehlen stets auf ein<br />

notwendiges Maß beschränkt bleiben soll, ist in Abschnitt 1 Nr. 2 ein Ausnahmetatbestand enthalten,<br />

wonach der Fahrdienstleiter nach Möglichkeit durch eine ggf. vorhandene abweichende<br />

Fahrstraßenwahl eine unterhalb oder gleich der reduzierten Geschwindigkeit liegende signalisierte<br />

Geschwindigkeit am rückgelegenen Hauptsignal anzeigen kann. Der Vorteil liegt in einem<br />

Sicherheitsgewinn, da nun die angeordnete Geschwindigkeit signalmäßig und durch die Zugbeeinflussung<br />

überwacht wird. Um zu verhindern, dass Zugstraßen während dieser vorübergehend<br />

eingeführten Maßnahme selbsttätig einlaufen, muss der Fahrdienstleiter nach Abschnitt 1<br />

Nr. 3 Selbststellbetrieb ausschalten und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Es ist<br />

Sperre nach Modul 408.403 Abschnitt 2 Nr. 7 anzubringen. Meldet die dem Fahrdienstleiter im<br />

Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bekannt gegebene Stelle, dass das Warnen von Reisenden<br />

im notwendigen Umfang wieder möglich ist, so können die genannten betrieblichen Ersatzmaßnahmen<br />

entfallen.<br />

Modul 408.0641– Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0641, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Neu<br />

1 (1) 408.0641 1 (1)<br />

1 (2) 408.0641 1 (2)<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.


53/53<br />

Neu: Modul 408.0641, Abschnitt, Absatz usw.<br />

1 (3) Neu<br />

2 408.0641 2<br />

3 408.0641 3<br />

4 408.0641 4<br />

5 408.0641 5<br />

6 408.0641 6<br />

7 408.0641 7<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Es wurde ein neuer Abschnitt 1 Absatz (3) gebildet. Darin wird das Anbringen bzw. Eingeben<br />

des neu eingeführten Merkhinweis „Bef“ sowie entsprechender Sperre vorgeschrieben. Weiterhin<br />

darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Dies<br />

stellt sicher, dass der Fahrdienstleiter vor Zulassung einer Fahrt in Richtung einer Stelle, die nur<br />

mit verminderter Geschwindigkeit befahrbar ist, an das Erteilen des Befehls 10 erinnert wird.<br />

Modul 408.0651 – Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung<br />

Übersicht Neu - Alt<br />

Neu: Modul 408.0651, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Gesamtes Modul 408.0651<br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

Aufheben von Ausnahmegenehmigungen <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 - Züge fahren und Rangieren<br />

Mit Neuherausgabe der Ril 408 - Fahrdienstvorschrift – werden folgende Ausnahmegenehmigungen<br />

ungültig:<br />

• Nr. 104 (Kritische Wettersituationen (Sturmwarnungen), gültig ab 01.04.2013) ungültig.<br />

• Nr 105 (Ausn. 105) - Warnen v. Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich<br />

• Nr 106 - Modul 408.0601; Aufgehobene Signalabhängigkeit; neue Regeln zu Merkhinweisen<br />

und Sperren<br />

• Nr 107 - Modul 408.0483 "Auf dem Gegengleis fahren" - Signale Ne 1


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren und Rangieren 408.0101<br />

Inhalt und zusätzliche Regeln Seite 1 von 2<br />

1 Inhalt<br />

Die Modulgruppen 408.01 - 06 und 408.48 9 enthalten die wesentlichen Regeln für<br />

den Bahnbetrieb.<br />

Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen.<br />

Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.<br />

2 Zusätzliche oder abweichende Regeln<br />

(1) Zusätzliche oder abweichende Regeln werden in den Örtlichen Richtlinien <strong>zur</strong><br />

Richtlinie 408.01 - 09 und im Auftragsbuch können gegeben sein:. Örtliche Richtlinien<br />

werden für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und für das Zugpersonal getrennt<br />

herausgegeben.<br />

Wenn Regeln in den Örtlichen Richtlinien gegeben sein können, ist darauf hingewiesen.<br />

Zusätzliche oder abweichende Regeln können<br />

- durch Örtliche Zusätzeim Betriebsstellenbuch,<br />

- in einer Fahrplananordnung oder Beförderungsanordnung,<br />

- in einer Betra - soweit in den Modulen 408.0101 bis 408.0911 auf die Betra<br />

hingewiesen ist - ,<br />

- im Auftragsbuch,<br />

- in einer Fahrplananordnung oder Beförderungsanordnung in der La oder<br />

- in Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken.<br />

Wenn Regeln im Betriebsstellenbuch gegeben sein können, ist darauf hingewiesen.<br />

(2) a) Im Betriebsstellenbuch sind Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstellen genannt.<br />

b) Im Betriebsstellenbuch sind die maßgebenden Neigungen einschließlich der<br />

Neigungswechsel der Streckenabschnitte zwischen Zugmeldestellen angegeben.<br />

c) Die durchgehenden Hauptgleise einer zweigleisigen Bahn werden nach der<br />

Fahrtrichtung der Züge im Regelbetrieb bezeichnet. Im Betriebsstellenbuch<br />

kann die Bezeichnung ergänzt sein.<br />

d) Wenn ein Bahnhof in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt ist, sind diese<br />

im Betriebsstellenbuch beschrieben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

e) Auf eingleisigen Strecken ist im Betriebsstellenbuch angegeben, welchem<br />

Fahrdienstleiter selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks<br />

zugeteilt sind.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

f) Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz<br />

gegeben sein.<br />

g) Die Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke ist bei besonderen örtlichen<br />

Verhältnissen im Betriebsstellenbuch festgelegt.<br />

h) Im Betriebsstellenbuch ist angegeben, ob<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 23.08.2013


408.0101 Züge fahren und Rangieren<br />

Seite 2 von 2<br />

Inhalt und zusätzliche Regeln<br />

- Selbststellbetrieb (Selbststellbetrieb für einzelne Zugstraßen),<br />

- Selbststellbetrieb (Signalselbststellbetrieb),<br />

- Selbststellbetrieb (Programmselbststellbetrieb),<br />

- Selbststellbetrieb (Durchfahrbetrieb),<br />

- Selbststellbetrieb (Zuglenkung mit Lenkziffer) oder<br />

- Zuglenkung mit Lenkplan<br />

vorhanden ist.<br />

i) Im Betriebsstellenbuch kann angeordnet sein, dass einzelne Zugfolgestellen für<br />

bestimmte Zeiten aus der Regelung der Zugfolge ausgeschaltet werden.<br />

j) Im Betriebsstellenbuch können andere Zugfolgestellen als Bahnhöfe, Abzweigstellen<br />

und Überleitstellen zu Zugmeldestellen erklärt sein.<br />

3 Ausnahmen<br />

Ausnahmen von den Regeln genehmigt ausschließlich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> - Betriebsverfahren<br />

- . Sie werden Ihnen im Auftragsbuch bekannt gegeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 23.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.01012A01<br />

Begriffe Seite 1 von 13<br />

Ablaufen, Abdrücken<br />

Ablaufen ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Schwerkraft im Allgemeinen von<br />

einem Ablaufberg herab, über den die Fahrzeuge abgedrückt werden.<br />

Abstoßen<br />

Abstoßen ist das Bewegen geschobener, nicht mit einem arbeitenden Triebfahrzeug<br />

gekuppelter Fahrzeuge durch Beschleunigen, so dass die Fahrzeuge<br />

allein weiterfahren, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.<br />

Abzweigstellen<br />

Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke<br />

auf eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre Blocksignale<br />

begrenzt.<br />

Anschlussbahnhöfe<br />

Anschlussbahnhöfe haben besondere Aufgaben bei der Meldung der Züge. In den<br />

Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist bestimmt, ob ein<br />

Bahnhof Anschlussbahnhof ist und es sind die benachbarten Anschlussbahnhöfe<br />

genannt.<br />

Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen<br />

Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes<br />

Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden<br />

a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben<br />

wird,<br />

b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben<br />

wird (Ausweichanschlussstellen).<br />

Anzeigegeführt<br />

Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den<br />

Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d. h. Führungsgrößen<br />

im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten<br />

kontinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt.<br />

Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Arbeitendes Triebfahrzeug<br />

Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

aS-Zug<br />

aS-Züge sind Züge mit häufig vorkommenden außergewöhnlichen Sendungen, die im<br />

Fahrplan für Zugmeldestellen und Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter der<br />

Zugnummer gekennzeichnet sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


408.01021A01 Züge fahren<br />

Seite 2 von 13<br />

Begriffe<br />

Aufdrücken<br />

Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif<br />

stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.<br />

Aufgehobene Signalabhängigkeit<br />

Signalabhängigkeit ist aufgehoben, wenn ein Hauptsignal auf Fahrt gestellt werden<br />

kann und<br />

- eine Fachkraft im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt<br />

hat<br />

oder<br />

- die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen nicht ordnungsgemäß wirken.<br />

Bahnanlagen<br />

Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.<br />

Bahnbetrieb<br />

Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen.<br />

Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.<br />

Bahnhöfe, Bahnhofsteile<br />

Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen,<br />

enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in<br />

Bahnhofsteile unterteilt sein. Die Bahnhofsteile können durch Zwischensignale<br />

gegeneinander abgegrenzt sein.<br />

Balise, Balisengruppe<br />

Eine Balise ist ein im Gleis angeordnetes Datenübertragungselement.<br />

Bei ETCS übertragen Balisen Informationen <strong>zur</strong> Fahrzeugortung. Um die Fahrtrichtung<br />

eindeutig herleiten zu können, können Balisen zu einer Balisengruppe zusammengefasst<br />

sein. Bei ETCS -Level 1 übertragen schaltbare Balisen zusätzlich <strong>zur</strong> Ortung<br />

auch Fahrterlaubnisse. An Signalen Ne 14 sind Balisen mit der Information „Halt in<br />

ETCS-Betriebsart SR“ verlegt.<br />

Bei Neigetechnik übertragen Balisen Informationen für die Geschwindigkeitsüberwachung<br />

für Neigetechnik.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Bedarfshalt<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten<br />

muss, wenn<br />

- der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält,<br />

- der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


Züge fahren 408.01021A01<br />

Begriffe Seite 3 von 13<br />

- die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch<br />

anzeigt oder<br />

- der Zugführer den Triebfahrzeugführer nicht verständigt hat, dass der Halt ausfallen<br />

darf.<br />

Beidrücken<br />

Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.<br />

Betriebshalt<br />

Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten<br />

muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal erhält.<br />

Betriebsstellen<br />

Betriebsstellen sind<br />

a) Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte,<br />

Haltestellen, Deckungsstellen oder<br />

b) Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung<br />

und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen.<br />

In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen oder in einer Betra sind<br />

Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstellen genannt.<br />

In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal ist für Bahnhöfe und<br />

Anschlussstellen die maßgebende Neigung angegeben, wenn sie größer ist als<br />

2,5 ‰ (1 : 400).<br />

In den Örtlichen Richtlinien ist angegeben, an welcher Stelle Hemmschuhe oder Radvorleger<br />

aufbewahrt werden müssen.<br />

In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen sind die maßgebenden<br />

Neigungen einschließlich der Neigungswechsel der Streckenabschnitte zwischen<br />

Zugmeldestellen angegeben.<br />

Blockstellen<br />

Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle<br />

kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle,<br />

Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.<br />

Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.<br />

Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Blockstellen für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als<br />

virtuelle Blockstellen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Blockstrecken<br />

Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von<br />

Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigegeführte<br />

Züge.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


408.01021A01 Züge fahren<br />

Seite 4 von 13<br />

Begriffe<br />

Deckungsstellen<br />

Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb<br />

insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen,<br />

Gleisverschlingungen oder Baustellen sichern.<br />

Durchgehende Hauptgleise<br />

Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung<br />

in den Bahnhöfen.<br />

Die durchgehenden Hauptgleise einer zweigleisigen Bahn werden nach der Fahrtrichtung<br />

der Züge im Regelbetrieb bezeichnet. In den Örtlichen Richtlinien kann die<br />

Bezeichnung ergänzt sein.<br />

Einfahrweiche<br />

Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der<br />

freien Strecke her befahren wird.<br />

ETCS-Halt<br />

Ein ETCS-Halt ist die Stelle, an der die Fahrterlaubnis eines ETCS-geführten Zuges<br />

endet. Dem Triebfahrzeugführer wird ein ETCS-Halt durch eine Zielgeschwindigkeit<br />

von 0 km/h angekündigt und durch eine Sollgeschwindigkeit von 0 km/h angezeigt.<br />

In ETCS-Betriebsart SR wird dem Triebfahrzeugführer ein ETCS-Halt durch ein<br />

Signal Ne 14 angezeigt.<br />

Fahrdienstleiter<br />

Fahrdienstleiter regeln die Durchführung der Zugfahrten.<br />

Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein (Örtliche Richtlinien).<br />

Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf<br />

zweigleisigen Strecken dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf<br />

eingleisigen Strecken dem einem festgelegten Fahrdienstleiter der in den Örtlichen<br />

Richtlinien genannten Zugmeldestelle zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der<br />

übrigen Blockbauformen, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht<br />

besetzte Bahnhöfe oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fahrdienstleiter<br />

besetzt, der die Signalanlagen dieser Stellen bedient.<br />

Fahrplanhalt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt<br />

zum Sichern eines Bahnübergangs.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Fahrterlaubnis<br />

Die Fahrterlaubnis ist die Erlaubnis für einen ETCS-geführten Zug, bis zu einer bestimmten<br />

Stelle, dem ETCS-Halt, zu fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


Züge fahren 408.01021A01<br />

Begriffe Seite 5 von 13<br />

Fahrtstellung eines Hauptsignals, Hauptsignal auf Fahrt stellen<br />

Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Formulierungen wie „ein Hauptsignal auf Fahrt<br />

stellen“ umfassen jede Signalstellung eines Hauptsignals im Sinne des Moduls<br />

301.0002 Abschnitt 1 g, die es dem Triebfahrzeugführer eines Zuges erlaubt, an dem<br />

Signal vorbeizufahren, z. B. Signal Hp 2, Ks 1, Hl 3a, Sv 4.<br />

Fahrzeuge<br />

Fahrzeuge werden unterschieden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen.<br />

Fehlleitung, fehlleiten<br />

Ein Zug wird fehlgeleitet, wenn er in einen Fahrweg eingelassen wird, der nicht seinem<br />

Fahrplan oder seinem Auftrag entspricht.<br />

Flankenschutzeinrichtungen<br />

Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf<br />

Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen. Zu den Flankenschutzeinrichtungen<br />

gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale, Hauptsignale ohne Signal<br />

Zs 103, Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch<br />

ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das<br />

Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, und Signale<br />

Ra 11 a (DV 301).<br />

Flankenschutzraum<br />

Flankenschutzraum ist der Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung und dem<br />

Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg oder Durchrutschweg.<br />

Führungsgrößen<br />

Sollgeschwindigkeit, Zielgeschwindigkeit und Zielentfernung werden bei<br />

anzeigegeführten Zügen als Führungsgrößen bezeichnet und im Führerraum<br />

angezeigt.<br />

FS<br />

Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug in Vollüberwachung fährt, und zwar mit einer<br />

technischen Fahrterlaubnis, die dem Triebfahrzeugführer mit Führungsgrößen und<br />

einem Symbol in der Führerraumanzeige angezeigt wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Gegengleis<br />

Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung<br />

befahren wird, wird als Gegengleis bezeichnet.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Geschobene Züge<br />

Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der<br />

Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


408.01021A01 Züge fahren<br />

Seite 6 von 13<br />

Begriffe<br />

Züge, die aus einem Nebenfahrzeug mit Kraftantrieb und einem vorangestellten<br />

Nebenfahrzeug ohne Kraftantrieb oder aus einem Triebfahrzeug und einem<br />

vorangestellten Schneeräumfahrzeug gebildet sind, sind keine geschobenen Züge,<br />

wenn die Fahrzeuge eine bauartkompatible Einheit bilden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

gibt dem Zugpersonal die zulässigen Fahrzeugkombinationen bekannt.<br />

Gewöhnlicher Halteplatz<br />

Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen<br />

Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss. Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />

Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzuges<br />

ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal.<br />

Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist<br />

am Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen<br />

vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden.<br />

Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines<br />

Bahnüberganges.<br />

In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

Gleiswechselbetrieb<br />

Gleiswechselbetrieb ist eingerichtet, wo das Gegengleis mit Hauptsignal und Signal<br />

Zs 6 befahren werden kann. Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend<br />

eingerichtet sein. Vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb wird in einer Betra<br />

angeordnet.<br />

Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke<br />

Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen<br />

die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen. Bei besonderen<br />

örtlichen Verhältnissen kann in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />

Betriebsstellen die Grenze anderweitig festgelegt sein. Bahnhofsgleise und andere<br />

Anlagen neben den durchgehenden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen,<br />

gehören zu den Bahnhofsanlagen.<br />

Halt zum Sichern eines Bahnüberganges<br />

Ein Halt zum Sichern eines Bahnüberganges ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug<br />

vor dem Bahnübergang anhalten muss, weil der Bahnübergang planmäßig durch<br />

Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter gesichert werden muss.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Haltepunkte<br />

Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen<br />

oder enden dürfen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Haltestellen<br />

Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit<br />

einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


Züge fahren 408.01021A01<br />

Begriffe Seite 7 von 13<br />

Hauptgleise<br />

Hauptgleise sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise.<br />

Kleinwagen<br />

Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen<br />

nicht zuverlässig beeinflussen.<br />

Kleinwagenfahrten<br />

Kleinwagenfahrten sind Fahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind oder in die<br />

Kleinwagen eingestellt sind.<br />

KleinwagenfahrtenSie dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.<br />

Kleinwagenfahrten als Sperrfahrt müssen Sie nach den Regeln für Zugfahrten unter<br />

Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchführen.<br />

Kleinwagenfahrten als Rangierfahrt müssen Sie nach den Regeln für das Rangieren<br />

unter Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchführen.<br />

Kontaktstelle<br />

Kontaktstelle ist die Zugmeldestelle, die während der Arbeitsunterbrechung einder<br />

überwachenden Zugmeldestelle die Aufgabe hat, bei der Notfallleitstelle für ein der<br />

überwachenden Zugmeldestelle zugeordnetes, gesperrtes Gleis mit<br />

unterbrochener Arbeitszeit das Verständigen der zuständigen Notfallleitstelle zu<br />

übernehmenHilfe aufrufen muss.<br />

Kreuzen<br />

Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt,<br />

in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahrenden<br />

Zug beansprucht wird.<br />

Nachgeschobene Züge<br />

Nachgeschobene Züge sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes<br />

Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen<br />

bis zu zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert<br />

werden.<br />

Nebenfahrzeuge<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in<br />

Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb. Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch<br />

für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Nebengleise<br />

Nebengleise sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


408.01021A01 Züge fahren<br />

Seite 8 von 13<br />

Begriffe<br />

Notbremsüberbrückungsabschnitt<br />

Ein Notbremsüberbrückungsabschnitt ist ein durch NBÜ-Kennzeichen gekennzeichneter<br />

Abschnitt, in dem Züge bei einer Notbremsung nicht anhalten sollen.<br />

Ortsstellbereich<br />

Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und<br />

Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden<br />

einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung erfolgt<br />

durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden.<br />

Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen.<br />

Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen nach<br />

Modul 301.9001 gekennzeichnet sein. Die Ortsstellbereiche und ihre Grenzen sind in<br />

den Örtlichen Richtlinien zu Modul 408.0801 Abschnitt 6 Absatz 5 beschrieben.<br />

OS<br />

Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug auf Sicht fahren muss, und zwar mit einer<br />

technischen Fahrterlaubnis, die dem Triebfahrzeugführer mit einem Symbol in der<br />

Führerraumanzeige angezeigt wird. ETCS überwacht die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

und das Ende der Fahrterlaubnis.<br />

Planmäßige Halte<br />

Ein planmäßiger Halt kann<br />

- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein<br />

oder<br />

- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

erteilen.<br />

Rangieren<br />

Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das<br />

Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Beim<br />

Rangieren wird nach folgenden Fahrzeugbewegungen unterschieden:<br />

- Rangierfahrt,<br />

- Abdrücken, Ablaufen,<br />

- Abstoßen,<br />

- Beidrücken,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- Aufdrücken und<br />

- Verschieben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Rangierfahrt<br />

Eine Rangierfahrt ist eine Fahrzeugbewegung beim Rangieren, bei der<br />

- einzelne arbeitende Triebfahrzeuge oder<br />

- eine Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, von denen mindestens ein Fahrzeug ein<br />

arbeitendes Triebfahrzeug ist,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


Züge fahren 408.01021A01<br />

Begriffe Seite 9 von 13<br />

bewegt werden.<br />

Regelfahrzeuge<br />

Regelfahrzeuge werden unterschieden nach Triebfahrzeugen und Wagen.<br />

Regelgleis<br />

Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke in der gewöhnlichen Fahrtrichtung<br />

befahren wird, wird als Regelgleis bezeichnet.<br />

Regelhalt<br />

Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten<br />

muss.<br />

Regelzüge<br />

Regelzüge sind Züge, die nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder<br />

an bestimmten Tagen verkehren.<br />

Release Speed<br />

Die Release Speed erlaubt in ETCS-Level 1 die Fahrt bis zu dem Signal mit der Balisengruppe,<br />

die der ETCS-Fahrzeugeinrichtung eine neue Fahrterlaubnis übermittelt.<br />

In ETCS-Level 2 dient die Release Speed dem Ausgleich der Ungenauigkeiten der<br />

Wegmessung, indem sie es ermöglicht, bis zum zugehörigen Hauptsignal, zum Signal<br />

Ne 14, bis zum Blockkennzeichen oder bis zu einem Gleisabschluss vorzufahren.<br />

Schneeräumfahrten<br />

Schneeräumfahrten sind Fahrten mit arbeitenden Schneeräumern - außer Fahrten mit<br />

Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden sind.<br />

Schneeräumfahrten dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren.<br />

Selbsttätige Blockstellen<br />

Selbsttätige Blockstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo selbsttätiger<br />

Streckenblock eingerichtet ist, ausgenommen Abzweigstellen oder Überleitstellen.<br />

Selbststellbetrieb, Zuglenkung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Bei Selbststellbetrieb oder bei Zuglenkung mit Lenkplan werden Zugstraßen selbsttätig<br />

eingestellt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

In den Örtlichen Richtlinien ist angegeben, ob<br />

- Selbststellbetrieb (Selbststellbetrieb für einzelne Zugstraßen),<br />

- Selbststellbetrieb (Signalselbststellbetrieb),<br />

- Selbststellbetrieb (Programmselbststellbetrieb),<br />

- Selbststellbetrieb (Durchfahrbetrieb),<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


408.01021A01 Züge fahren<br />

Seite 10 von 13<br />

Begriffe<br />

- Selbststellbetrieb (Zuglenkung mit Lenkziffer) oder<br />

- Zuglenkung mit Lenkplan<br />

vorhanden ist.<br />

Signalgeführt<br />

Züge sind signalgeführt, wenn sie nicht anzeigegeführt sind.<br />

Sollgeschwindigkeit<br />

Die Sollgeschwindigkeit ist die als V-soll angezeigte Geschwindigkeit für einen anzeigegeführten<br />

Zug, mit der ein Zug fahren kann, ohne dass LZB ETCS oder LZB<br />

ETCS eine Warnung ausgibt oder eine Bremsung einleitet.<br />

Sonderzüge<br />

Sonderzüge sind Züge, die auf besondere Anordnung an bestimmten Tagen<br />

- nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Bedarfszüge)<br />

oder<br />

- nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan<br />

verkehren.<br />

Sperrfahrten<br />

Sperrfahrten sind Züge oder Kleinwagenfahrten, die in ein Gleis der freien Strecke<br />

eingelassen werden, das gesperrt ist.<br />

SR<br />

Betriebsart bei ETCS, bei der ein Zug ohne eine technische Fahrterlaubnis fahren<br />

kann und die dem Triebfahrzeugführer durch ein Symbol in der Führerraumanzeige<br />

angezeigt wird; die betriebliche Fahrterlaubnis erhält der Triebfahrzeugführer durch<br />

einen Befehl, bei ETCS-Level 1 auch durch ein Signal oder bei ETCS-Level 2 auch<br />

durch eine Textmeldung.<br />

Triebfahrzeuge<br />

Triebfahrzeuge sind Lokomotiven, Triebwagen, Triebköpfe und Triebzüge sowie Kleinlokomotiven.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Überholen<br />

Beim Überholen fährt ein Zug an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vorbei.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Überleitstellen<br />

Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis<br />

derselben Strecke übergehen können. Eine Überleitstelle wird durch ihre Blocksignale<br />

begrenzt. Bestimmungen für Abzweigstellen gelten auch für Überleitstellen, sofern<br />

es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


Züge fahren 408.01021A01<br />

Begriffe Seite 11 von 13<br />

Überwachende Zugmeldestelle<br />

Die üÜberwachende Zugmeldestelle ist die in einer Betra bezeichnete<br />

Zugmeldestelle, ab der ein Gleis der freien Strecke während der unterbrochenern<br />

Arbeitszeit gesperrt werden soll. Der Fahrdienstleiter der überwachenden<br />

Zugmeldestelle muss anwesend sein, wenn es für Meldungen bei Beginn und Ende<br />

der Arbeiten und für das Ablassen oder Beenden von Sperrfahrten erforderlich ist.<br />

Außerhalb dieser Anwesenheitspflicht darf die überwachende Zugmeldestelle die<br />

Arbeit unterbrechen, wenn eine andere Zugmeldestelle als Kontaktstelle<br />

eingerichtet ist.<br />

Umleiten<br />

Beim Umleiten fährt ein Zug über eine andere als die im Fahrplan angegebene Strecke.<br />

Verlassensfeststellung<br />

Die Verlassensfeststellung umfasst die Prüfung, dass Zugfolgeabschnitte oder<br />

einzelne Gleisabschnitte von Fahrzeugen geräumt sind. Bei der Verlassensfeststellung<br />

wird das Freisein durch das Auswerten der ordnungsgemäß wirkenden Einrichtungen<br />

des Streckenblocks oder der Gleisfreimeldeanlage oder, wo diese nicht vorhanden<br />

sind, durch das Auswerten von Einträgen und Meldungen geprüft.<br />

Verschieben<br />

Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch<br />

einen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.<br />

Virtuelle Blockstelle<br />

Virtuelle Blockstellen sind eingerichtet an Stellen, die mit einem allein stehenden Signal<br />

Ne 14 oder einem Blockkennzeichen gekennzeichnet sind. Bei LZB sind virtuelle<br />

Blockstellen außerdem eingerichtet für Fahrten auf dem Gegengleis in Höhe des<br />

Blocksignals einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs.<br />

Wagen<br />

Wagen werden eingeteilt in<br />

- Reisezugwagen, hierzu zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und<br />

Postwagen<br />

- Güterwagen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wendezüge<br />

Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren<br />

Triebfahrzeuge beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zuge beibehalten.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zielentfernung<br />

Die Zielentfernung ist die Entfernung zum Ort, an dem die Geschwindigkeit eines<br />

Zuges gleich oder niedriger sein muss als die vorgegebene Zielgeschwindigkeit.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


408.01021A01 Züge fahren<br />

Seite 12 von 13<br />

Begriffe<br />

Zielgeschwindigkeit<br />

Die Zielgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die am durch die Zielentfernung<br />

vorgegebenen Ort erreicht sein muss. Die Zielgeschwindigkeit 0 km/h zeigt einen zu<br />

erwartenden LZB-Halt oder ETCS-Halt an.<br />

Züge<br />

Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach<br />

einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die<br />

zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden<br />

Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende<br />

Triebfahrzeuge eingestellt sind.<br />

Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt<br />

werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche<br />

Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.<br />

Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.<br />

Zugfahrt mit besonderem Auftrag<br />

Eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag ist eine Zugfahrt, die der Fahrdienstleiter nicht<br />

durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einem daraus abgeleiteten Auftrag<br />

LZB-Fahrt bzw. einer Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS zulassen kann<br />

oder darf. An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals<br />

der entsprechende Fahrtmelder.<br />

Zugfolgeabschnitte<br />

Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur<br />

eingelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis <strong>zur</strong><br />

nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht<br />

wird. Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte<br />

Züge.<br />

Zugfolgestellen<br />

Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf<br />

der freien Strecke. In den Örtlichen Richtlinien kann angeordnet sein, dass einzelne<br />

Zugfolgestellen für bestimmte Zeiten aus der Regelung der Zugfolge ausgeschaltet<br />

werden. Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte<br />

Züge.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Zugmeldestellen<br />

Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf<br />

der freien Strecke regeln. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind<br />

stets Zugmeldestellen; in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />

oder in einer Betra können andere Zugfolgestellen zu Zugmeldestellen erklärt sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zugpersonal<br />

Das Zugpersonal besteht aus dem Triebfahrzeugpersonal und den Zugbegleitern. Zum<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


Züge fahren 408.01021A01<br />

Begriffe Seite 13 von 13<br />

Triebfahrzeugpersonal gehören Triebfahrzeugführer und Triebfahrzeugbegleiter. Zu<br />

den Zugbegleitern gehören Zugführer und Zugschaffner.<br />

Bei Zügen, die ohne Zugbegleiter verkehren oder deren Zugbegleiter nicht zum Zugführer<br />

befugt sind, müssen Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze<br />

des Zuges, bei geschobenen Zügen als Triebfahrzeugführer des ersten arbeitenden<br />

Triebfahrzeugs, die Aufgaben des Zugführers übernehmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 11.10.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.01031A02<br />

Abkürzungen Seite 1 von 8<br />

Wenn Sie Einträge abgekürzt werden sollen, müssen Sie sind folgende Abkürzungen<br />

zu verwenden. Sie dürfen Abkürzungen dürfen zusammengesetzt werden, z. . B. BÜP<br />

für Bahnübergangsposten.<br />

Abfahrt<br />

Abschnitt<br />

Abschnittsprüfung<br />

Absetzen<br />

Abstand<br />

abweichend von<br />

Abweichung<br />

Abzweigstelle<br />

Achse (Radsatz)<br />

Angekommen<br />

Ankündigen<br />

Ankunft<br />

Anschluss<br />

Anschlussstelle<br />

Arbeiten, Arbeitsstelle<br />

Arbeitszug<br />

Aufgehoben<br />

Aufgestellt<br />

Aufsicht<br />

Ausfahrsignal<br />

Ausfahr(t)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Ausfahrvorsignal<br />

ausgenommen<br />

außergewöhnlich<br />

außerplanmäßig<br />

Ausweichanschlussstelle<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Abf<br />

Abschn<br />

Ap<br />

abs<br />

Abst<br />

abw v<br />

Abw<br />

Abzw<br />

X<br />

ak<br />

A<br />

Ank<br />

Anschl<br />

Anst<br />

Arb<br />

Arbz<br />

aufgeh<br />

aufgest<br />

Aufs<br />

Asig<br />

Ausf<br />

Avsig<br />

ausg<br />

au<br />

apl<br />

Awanst<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


408.01031A02 Züge fahren<br />

Seite 2 von 8<br />

Abkürzungen<br />

Bahnhof<br />

Bf<br />

Bahnhofsteil<br />

Bahnsteig<br />

Bahnübergang<br />

Baugleis<br />

Baustelle<br />

Bedarfszug<br />

Befehl<br />

Beförderungsanordnung<br />

Benachrichtigung, benachrichtigt<br />

besetzt<br />

Beteiligte (beteiligte Stellen)<br />

Betriebs- und Bauanweisung<br />

Betriebsstelle<br />

Betriebsstellenbuch<br />

Betriebszentrale<br />

Bezirk<br />

bis auf weiteres<br />

Blinklichtanlagen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Bft<br />

Bstg<br />

BÜ<br />

Bgl<br />

Baust<br />

B<br />

Bef<br />

Befo<br />

Ben, ben<br />

bes<br />

Bet<br />

Betra<br />

Betrst<br />

Bebu<br />

BZ<br />

Bez<br />

baw<br />

- mit Fernüberwachung Blifü<br />

- mit Überwachungssignalen Blilo<br />

Blocksignal<br />

Blockstelle<br />

Blockvorsignal<br />

Bremse<br />

Bremshundertstel<br />

Bremsprobe<br />

Deckungssignal<br />

Deckungsstelle<br />

Durchfahr(t)<br />

Bksig<br />

Bk<br />

Bkvsig<br />

Br<br />

Brh<br />

Brpr<br />

Dksig<br />

Dkst<br />

Durchf<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


Züge fahren 408.01031A02<br />

Abkürzungen Seite 3 von 8<br />

Durchrutschweg<br />

D-Weg<br />

Einfahrsignal<br />

Einfahr(t)<br />

Einfahrvorsignal<br />

Eingang<br />

eingefahren<br />

eingleisig<br />

einverstanden<br />

elektrisch<br />

elektrische Lokomotive<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Esig<br />

Einf<br />

Evsig<br />

Eing<br />

eingef<br />

eingl<br />

einv<br />

el<br />

Ellok<br />

Europäische Zugbeeinflussung („European Train Control System”) ETCS<br />

Fahrdienstleiter<br />

Fahrplan<br />

Fahrplan für Zugmeldestellen<br />

Fahrplananordnung<br />

Fahrplan-Mitteilung<br />

Fahrstraßenausschluss<br />

Fahrweg<br />

Fahrwegprüfung<br />

Fahrzeug, Fahrzeuge<br />

fernmündlich<br />

Fernsprecher<br />

Festbremsortungsanlage<br />

Frühhalt<br />

Gegengleis<br />

gesichert<br />

gesperrt<br />

gestört<br />

Fdl<br />

Fpl<br />

FfZ<br />

Fplo<br />

Fplm<br />

X<br />

Fweg<br />

Fpr<br />

Fz<br />

fmdl<br />

Fspr<br />

FBOA<br />

Frühh<br />

Ggl<br />

ges<br />

gesp<br />

gest<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


408.01031A02 Züge fahren<br />

Seite 4 von 8<br />

Abkürzungen<br />

gezeichnet<br />

gez.<br />

Gleis<br />

Gleissperre<br />

Gleiswechselbetrieb<br />

Grenzlast<br />

Grenzzeichenfreimeldung<br />

Größte zulässige Geschwindigkeit des Zuges (bei LZB)<br />

Güterzug<br />

Haltepunkt<br />

Haltestelle<br />

Haltmeldung<br />

Handverschluss<br />

Heißläufer<br />

Heißläuferortungsanlage<br />

Hilfsausschalttaste<br />

Hilfseinschalttaste<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Gl<br />

Gs<br />

GWB<br />

GL<br />

GM<br />

VMZ<br />

Gz<br />

Hp<br />

Hst<br />

HM<br />

HV<br />

Heißl<br />

HOA<br />

HAT<br />

HET<br />

Im Auftrag/im Auftrag I. A./i. A.<br />

Kennziffer<br />

Kleinwagen<br />

Kreuzung<br />

Lademaßüberschreitung<br />

Langsamfahrsignal<br />

Langsamfahrstelle, vorübergehende<br />

Linienzugbeeinflussung<br />

Lokomotive<br />

Lokomotivwechsel<br />

Kennz<br />

Kl<br />

X<br />

Lü<br />

Lfsig<br />

Lfst<br />

LZB<br />

Lok<br />

Lokw<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


Züge fahren 408.01031A02<br />

Abkürzungen Seite 5 von 8<br />

Mindestbremshundertstel<br />

Mbr<br />

Minute(n)<br />

mündlich<br />

Oberleitung<br />

örtliche Aufsicht<br />

Örtliche Richtlinien <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 für das Zugpersonal<br />

Örtliche Richtlinien <strong>zur</strong> Ril 408.01 - 09 für Mitarbeiter auf<br />

Betriebsstellen<br />

örtliche Zusätze/Örtliche Zusätze<br />

Ortsstellbereich<br />

Plan, planmäßig<br />

Posten<br />

Punktförmige Zugbeeinflussung<br />

Radsatz (Achse)<br />

Räumungsprüfung<br />

Räumungsprüfung auf Zeit<br />

Rangierbegleiter<br />

Rangierfahrt<br />

Regelgleis<br />

Reisendenübergang<br />

Reisezug<br />

Richtung<br />

Rückfahrt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Rückmelden, Rückmeldung<br />

Rückmeldeposten<br />

Schiebetriebfahrzeug<br />

Schrankenposten<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Min<br />

mdl<br />

Ol<br />

öA<br />

ÖRil Zp<br />

ÖRil MaB<br />

öZ/ÖZ<br />

OB<br />

Pl, pl<br />

P<br />

PZB<br />

X<br />

Rp<br />

Rpz<br />

Rb<br />

Rf<br />

Rgl<br />

RÜ<br />

Rz<br />

Ri<br />

Rückf<br />

R<br />

RMP<br />

Sch-Tfz<br />

Schrp<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


408.01031A02 Züge fahren<br />

Seite 6 von 8<br />

Abkürzungen<br />

Schrankenwärter<br />

Schrw<br />

selbsttätige Blockstelle, selbsttätiges Blocksignal<br />

Sendung<br />

Sicherheitsfahrschaltung<br />

Signal<br />

Signalabhängigkeit<br />

Sonderzug<br />

später<br />

Sperrfahrt<br />

Sperrsignal<br />

- Formsignal Hs<br />

- Lichtsignal Ls<br />

Sperrung<br />

Stellwerk<br />

Störung<br />

Strecke (freie Strecke)<br />

Streckenbuch<br />

Triebfahrzeug<br />

Triebfahrzeugbegleiter<br />

Triebfahrzeugfahrt<br />

Triebfahrzeugführer<br />

übergeben<br />

überholt durch<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Überholung<br />

Überleitstelle<br />

Überleitung<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Übermittlungscode<br />

übernommen<br />

Überwachungssignal<br />

Sbk<br />

Send<br />

Sifa<br />

Sig<br />

Sigabh<br />

Sdz<br />

sp<br />

Sperrf<br />

Sperr<br />

Stw<br />

Stör<br />

Str<br />

Strebu<br />

Tfz<br />

Tb<br />

Tfzf<br />

Tf<br />

überg<br />

ü<br />

<br />

Üst<br />

Ültg<br />

Üc<br />

übern<br />

Üs<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


Züge fahren 408.01031A02<br />

Abkürzungen Seite 7 von 8<br />

Uhrzeit in Vordrucken<br />

- Stundenspalte Std. oder U<br />

- Minutenspalte Min. oder M<br />

Umleitung<br />

unbesetzt<br />

unbestimmt<br />

unverändert<br />

verkehrt (verkehren)<br />

verspätet<br />

vollständig<br />

voraussichtlich<br />

vor Plan<br />

Vorsignal<br />

Vorsignal eines selbsttätigen Blocksignals<br />

Wagen<br />

Wagenmeister<br />

Wagenprüfer<br />

Weiche<br />

Weichenwärter<br />

Weiterfahrt<br />

wiederholen<br />

Wiederholer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Zentralschaltstelle<br />

Zug<br />

Zugbegleiter<br />

zugestimmt<br />

Zugfolgestelle<br />

Zugführer<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Uml<br />

u<br />

unbest<br />

unv<br />

verk<br />

versp<br />

vollst<br />

vsl<br />

v Pl<br />

Vsig<br />

Sbkvsig<br />

Wg<br />

Wgm<br />

Wgp<br />

W<br />

Ww<br />

Weiterf<br />

wdh<br />

Wdh<br />

Zes<br />

Z<br />

Zub<br />

zugest<br />

Zfst<br />

Zf<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


408.01031A02 Züge fahren<br />

Seite 8 von 8<br />

Abkürzungen<br />

Zugfunk<br />

ZF<br />

Zuggattung<br />

Zugmeldebuch<br />

Zugmelder<br />

Zugmeldestelle<br />

Zugpersonal<br />

Zugschaffner<br />

Zugschlussmeldeposten<br />

Zugschlussmeldung/Zugvollständigkeitsmeldung<br />

Zugvorbereiter<br />

Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen<br />

und anderen Besonderheiten<br />

zuständig<br />

Zwischensignal<br />

Zwischenvorsignal<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zugg<br />

Zmb<br />

Zm<br />

Zmst<br />

Zp<br />

Zs<br />

ZMP<br />

ZM<br />

Zugv<br />

La<br />

zust<br />

Zsig<br />

Zvsig<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren und Rangieren 408.01041A03<br />

Verkehrstage Seite 1 von 2<br />

1 Kennzeichen der Züge, die nur an einzelnen Tagen verkehren<br />

W = Zug verkehrt werktags, d. h. der Zug verkehrt nicht an den<br />

unter S genannten Tagen.<br />

nS = Zug verkehrt am Werktag nach den unter S genannten Tagen.<br />

nnS = Zug verkehrt am Tag nach den unter nS genannten Tagen.<br />

vS = Zug verkehrt am Werktag vor den unter S genannten Tagen.<br />

S = Zug verkehrt an Sonntagen sowie an folgenden Feiertagen:<br />

Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrtstag,<br />

Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtstag.<br />

Weitere Feiertage sind:<br />

Heilige<br />

Drei<br />

Könige,<br />

06.01.<br />

In den Bundesländern<br />

Fronleichnam<br />

Mariä<br />

Himmelfahrt,<br />

15.08.<br />

Reformationstag<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Bußund<br />

Bettag<br />

Allerheiligen<br />

Baden-<br />

X X X<br />

Württemberg<br />

Bayern X X (K) X<br />

Brandenburg<br />

X<br />

Hessen<br />

X<br />

Mecklenburg-<br />

X<br />

Vorpommern<br />

Nordrhein-<br />

X<br />

X<br />

Westfalen<br />

Rheinland-Pfalz X X<br />

Saarland X X X<br />

Sachsen (1) X X<br />

Sachsen-Anhalt X X<br />

Thüringen (2) X<br />

X = Feiertag,<br />

(K)<br />

= Feiertag in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung,<br />

(1) = Feiertag in den vom Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung<br />

bestimmten Gemeinden im Landkreis Bautzen und im Landkreis Zittau-<br />

LöbauWestlausitzkreis,<br />

(2) = Feiertag in den vom Innenminister durch Rechtsverordnung festgelegten<br />

Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 02.08.2013


408.01041A03 Züge fahren und Rangieren<br />

Seite 2 von 2<br />

Verkehrstage<br />

Mo = Zug verkehrt montags.<br />

Di = Zug verkehrt dienstags.<br />

Mi = Zug verkehrt mittwochs.<br />

Do = Zug verkehrt donnerstags.<br />

Fr = Zug verkehrt freitags.<br />

Sa = Zug verkehrt samstags.<br />

So = Zug verkehrt sonntags.<br />

31.10. usw. = Zug verkehrt an dem angegebenen Tag.<br />

⊗ = Programmzug oder Zug, der auf besondere Anordnung<br />

verkehrt.<br />

B = Zug verkehrt nach Bedarf.<br />

Bei Zügen, die über Mitternacht hinaus verkehren, sind die Verkehrstage in Bruchform<br />

angegeben, z. B.<br />

Sa/So = Zug verkehrt in der Nacht von Samstag auf Sonntag.<br />

S/S = Zug verkehrt in der Nacht von Sonn- und Feiertagen auf Sonnund<br />

Feiertage.<br />

Verkehren Züge an mehreren Verkehrstagen, sind diese z. B. wie folgt angegeben:<br />

S + nS = Zug verkehrt an den unter S und nS genannten Tagen.<br />

Di - Fr = Zug verkehrt dienstags bis freitags.<br />

2 Kennzeichen der Züge, die an einzelnen Tagen nicht verkehren<br />

Bei Zügen, die an einzelnen Tagen nicht verkehren, sind Abkürzungen dieser Tage<br />

eingerahmt hinter der Zugnummer angegeben, z. B.<br />

(nS) = Zug verkehrt täglich, ausgenommen am Werktag nach den unter S<br />

genannten Tagen.<br />

W (nS) =<br />

Zug verkehrt an Werktagen, ausgenommen am Werktag nach den<br />

unter S genannten Tagen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

S (So) = Zug verkehrt an Wochenfeiertagen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 02.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0111<br />

Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich Seite 1 von 4<br />

1 Tätigkeiten selbstständig verrichten<br />

Sie Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten, wenn<br />

Ssie für die Tätigkeit geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind. Auszubildende<br />

Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten im Bahnbetrieb nur unter Ihrer Aufsicht und Verantwortung<br />

des mit der Ausführung beauftragten Mitarbeiters ausführen.<br />

Tätigkeiten im Bahnbetrieb verrichten<br />

- Fahrdienstleiter,<br />

- Bediener von Stellwerken<br />

- Weichenwärter, sowie<br />

- Triebfahrzeugführer oder<br />

- Zugführer.<br />

2 Tätigkeiten übertragen oder von anderen ständig verrichten<br />

Aufgrund von Regeln dieser Richtlinie dürfen Tätigkeiten des Fahrdienstleiters oder<br />

des Bedieners von Stellwerken , Weichenwärters, Triebfahrzeugführers oder Zugführers<br />

- anderen Mitarbeitern übertragen werdenwerden oder<br />

- ständig verrichtet werden vom Zugmelder, Rangierbegleiter, Rangierer,<br />

Triebfahrzeugbegleiter, Zugschaffner, Zugvorbereiter oder von der örtlichen Aufsicht.<br />

3 Tätigkeiten abgrenzen<br />

Wenn mehrere Mitarbeiter auf Betriebsstellen Tätigkeiten im Bahnbetrieb gemeinsam<br />

verrichten, ist ihre Verantwortung imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />

abgegrenzt.<br />

4 Vorrang von Sicherheit und Pünktlichkeit<br />

Alles Mitarbeiter müssen Sie in erster Linie für Sicherheit, dann für Pünktlichkeit des<br />

Bahnbetriebs sorgen. Dies geht allen anderen Tätigkeiten vor, die Iihnen sonst noch<br />

übertragen sind. Sie müssen, soweit erforderlich, eine richtig zeigende Uhr tragen.<br />

Sie Mitarbeiter im Bahnbetrieb dürfen Ton-, Funk-, Fernseh- oder Datenverarbeitungsgeräte<br />

nur betreiben, wenn dies für das Verrichten der Iihnen übertragenen Tätigkeiten<br />

erforderlich ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

5 Melden bei Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss<br />

Für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />

bestimmt, ob und wo Ssie sich bei Aufnahme und zum Schluss der Arbeit melden<br />

müssen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Arbeitsübergabe, Arbeitsübernahme<br />

(1) (1) Als Mitarbeiter auf Betriebsstellen müssen Sie Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme<br />

mit Unterschrift und genauer Zeitangabe in der imn Betriebsstel-<br />

Allgemein<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014


408.0111 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4<br />

Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich<br />

Arbeitsplatz<br />

verlassen<br />

Nachweis<br />

lenbuch den Örtlichen Richtlinien bestimmten Unterlage bescheinigen. Sie müssen<br />

Aalle der Betriebsabwicklung dienenden Unterlagen müssen Sie übergeben.<br />

Wenn Sie die Arbeit übergeben,Bei Arbeitsübergabe müussen Sie der übergebende<br />

den übernehmenden Mitarbeiter auf Besonderheiten hinweisen. Als Der übernehmender<br />

Mitarbeiter müssen Siemuss die Unterlagen und das Auftragsbuch sofort<br />

nach Arbeitsaufnahme einsehen.<br />

(2) Als Mitarbeiter auf Betriebsstellen dürfen Sie bei durchgehender Arbeitszeit Iihren<br />

Arbeitsplatz nur verlassen, wenn die Arbeitsübernahme vom übernehmenden Mitarbeiter<br />

bescheinigt worden ist. Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />

können abweichende Regeln gegeben sein.<br />

(3) Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Beim ersten Eintrag nach Arbeitsaufnahme müssen Siemuss in Spalte „Meldungen<br />

und Vermerke“ Ihr das Namenszeichen eingetragen werden. Das Namenszeichen<br />

gilt auch für alle weiteren Einträge. Sind Wenn mehrere Mitarbeiter Einträge<br />

in einer Zeile von mehr als einem Mitarbeiter vornehmgenommen worden, muss<br />

jeder Mitarbeiter in Spalte „Meldungen und Vermerke“ sein Namenszeichen anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

7 Unterbrochene Arbeitszeit<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4714 5 45 5 52 5 53 Vo Arbeitsaufnahme 5.3<br />

4716 6 05 6 12 6 12<br />

4738 12 20 12 27 12 28 Vo / Sch<br />

überg 12.25 üb<br />

Vogel Schu<br />

4784 19 20 19 27 19 28 überg 19.30 üb<br />

4786 19 45 19 52 19 53 He Schulz Hei<br />

4792 23 05 23 12 23 13<br />

Arbeitsschluss 23.30<br />

Bei unterbrochener Arbeitszeit müssen Sieist dern Beginn der Unterbrechung beteiligten<br />

Stellen mitzuteilen, wenn dies imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />

bestimmt ist.<br />

Sie müssen dDie zu übergebenden Unterlagen sind an der imn Betriebsstellenbuch<br />

den Örtlichen Richtlinien bestimmten Stelle zu hinterlegen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014


Züge fahren 408.0111<br />

Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich Seite 3 von 4<br />

8 Verlassen des Stellwerks<br />

Als Ein Mitarbeiter, der einem Fahrdienstleiter zugeteilt ist, dürfen Siedarf während der<br />

Arbeitszeit den Stellwerksraum nur verlassen, wenn der Fahrdienstleiter zugestimmt<br />

hat.<br />

9 Uhrzeitvergleich<br />

Als Für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist für Sie imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen<br />

Richtlinien geregelt, wann und wie Ssie die Uhrzeit vergleichen müssen.<br />

10 Umstellen der Uhren bei Beginn und Ende der MESZ<br />

Beim Umstellen der Uhren zu Beginn und Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit<br />

(MESZ) gelten folgende Regeln:<br />

(1) SDie Mitarbeiter müssen am Tag der Umstellung und am folgenden Tag eine richtig<br />

zeigende Uhr tragen.<br />

(2) a) Am Tag des Beginns der MESZ müssen Siemuss die persönliche Uhr bis 1.45<br />

Uhr um eine Stunde (auf 2.45 Uhr) vorgestellt und bezüglich des minutengenauen<br />

Ganges mit einer Bahnuhr verglichen habenworden sein.<br />

b) Mit Zeigersprung der Bahnuhr von 1.59 Uhr auf Null Minuten gilt die MESZ<br />

3.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige Ihrer der<br />

persönlichen Uhr.<br />

c) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen um 3.00 Uhr MESZ mit Stellen,<br />

die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit anhand Iihrer<br />

persönlichen Uhr. Weisen Sie dDie Übereinstimmung der Zeitanzeigen istnach<br />

durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Uhren zeigen richtig nach MESZ“ nachzuweisen.<br />

d) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen nach dem Umstellen der Bahnuhren<br />

mit Stellen, die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit<br />

anhand der umgestellten Bahnuhren. Weisen Sie dDie Übereinstimmung<br />

der Zeitanzeigen nach ist durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Bahnuhren zeigen richtig<br />

nach MESZ“ nachzuweisen.<br />

(3) a) Die Stunde von 2.00 Uhr bis 3.00 Uhr erscheint bei Beendigung der MESZ<br />

doppelt, wobei die erste Stunde (MESZ) als 2A, die zweite Stunde - mitteleuropäische<br />

Zeit (MEZ) - als 2B bezeichnet wird. Fügen Sie dDiese Bezeichnung<br />

ist bei Aufträgen und Meldungen, die eine Stundenangabe enthalten, sowie<br />

bei den entsprechenden Einträgen in die Unterlagen der Stundenbezeichnung<br />

hinzuzufügen, z.B. 2A Uhr .... Minuten bzw. 2B Uhr .... Minuten.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Am Tag der Beendigung der MESZ müssen Siemuss die persönliche Uhr bis<br />

1.45 Uhr um eine Stunde (auf 0.45 Uhr) <strong>zur</strong>ückgestellt und bezüglich des minutengenauen<br />

Ganges mit einer Bahnuhr verglichen habenworden sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

c) Mit Zeigersprung der Bahnuhren von 2A.59 Uhr auf Null Minuten gilt die MEZ<br />

2B.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt vorerst nur noch die Zeitanzeige Ihrer der<br />

persönlichen Uhr.<br />

d) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen um 2B.00 Uhr MEZ mit Stellen,<br />

die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit anhand Iihrer<br />

persönlichen Uhr. Weisen Sie dDie Übereinstimmung der Zeitanzeigen nach ist<br />

durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Uhren zeigen richtig nach MEZ“ nachzuweisen.<br />

Persönliche<br />

Uhren<br />

Beginn der<br />

MESZ<br />

Ende<br />

der MESZ<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014


408.0111 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4<br />

Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich<br />

Unterbrochene<br />

Arbeitszeit<br />

Geräte mit<br />

Zeitausdruck<br />

Unregelmäßigkeiten<br />

e) Vergleichen Sie als Fahrdienstleiter vergleichen nach dem Umstellen der Bahnuhren<br />

mit Stellen, die Ssie über Zugfahrten benachrichtigen müssen, die Uhrzeit<br />

anhand der umgestellten Bahnuhren. Weisen Sie dDie Übereinstimmung<br />

der Zeitanzeigen istnach durch den Eintrag: „(Uhrzeit), Bahnuhren zeigen richtig<br />

nach MEZ“ nachzuweisen.<br />

(4) Wenden Sie aAuf Betriebsstellen mit unterbrochener Arbeitszeit sind die Bestimmungen<br />

sinngemäß am Tag der Arbeitsaufnahme anzuwenden.<br />

(5) Während der Umstellung der Bahnuhren weisen selbsttätig schreibende oder druckende<br />

Geräte mit Zeitausdruck eine falsche Uhrzeit aus. Treffen Sie die Es sind<br />

Maßnahmen zu treffen, wie sie bei Störung dieser Geräte vorgeschrieben sind.<br />

Nehmen Sie nach Abschluss desdem Umstellenvorgangs der Bahnuhren ist einen<br />

Probedruck vordurchzuführen. Wenn Sie dabei Übereinstimmung mit der richtigen<br />

Uhrzeit festgestellt wirden, gelten die Geräte wieder als ordnungsgemäß wirkend.<br />

(6) WennTreffen Sie nach Abschluss der Umstellungmaßnahmen Uhren mit abweichender<br />

Zeitanzeige angetroffen werden, gilt die Anzeige Ihrder persönlichen Uhr.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0131<br />

Grundstellung der Weichen usw., Umstellverbot, Flachkreuzungen Seite 1 von 1<br />

1 Grundstellung<br />

Ist bei Gleisbildstellwerken für Weichen oder Gleissperren ausnahmsweise eine<br />

Grundstellung erforderlich, ist dies imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />

Betriebsstellenbuch bestimmt.<br />

Weichen, für die eine Grundstellung bestimmt ist, sowie Gleissperren, Riegel oder<br />

Sperrsignale müssen in Grundstellung stehen, wenn sie nicht in anderer Stellung gebraucht<br />

werden. Für Riegel können imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />

Betriebsstellenbuch Ausnahmen zugelassen sein, solange im Stellwerksbezirk nicht<br />

rangiert wird.<br />

2 Umstellverbot<br />

Unter Fahrzeugen dürfen Sie Weichen oder Gleissperren nicht umgestellt werden.<br />

3 Flachkreuzungen<br />

Für Flachkreuzungen müssen Siesind die Bestimmungen für Weichen sinngemäß<br />

anzuwenden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0202<br />

Aufträge oder Meldungen Seite 1 von 1<br />

1 Bezeichnen der Züge<br />

Bezeichnen Sie Züge müssen in Aufträgen oder Meldungen mit dem Wort „Zug“ und<br />

der Zugnummer bezeichnet werden. Ersetzen SieDas Wort „Zug“ muss bei Sperrfahrten<br />

durch „Sperrfahrt“, bei Kleinwagenfahrten durch „Sperrfahrt Kl“ ersetzt werden.<br />

Bezeichnen Sie Züge müssen auch dann mit ihrer Zugnummer bezeichnet werden,<br />

wenn sie im Fahrplan eines anderen Zuges verkehren.<br />

2 Einseitig gerichtete Sprecheinrichtung (Lautsprecher) verwenden<br />

Aufträge dürfen Sie über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen gegeben werden,<br />

wenn dies im Einzelfall nicht verboten ist und die Ausführung vomder Empfänger die<br />

Ausführung gemeldet melden werden muss oder von Ihnen selbst der Auftraggeber<br />

die Ausführung selbst erkannt erkennen werden kann.<br />

Meldungen dürfen über Einseitig einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen Sie<br />

für Meldungen nicht verwendengegeben werden.<br />

3 Wiederholen<br />

a) Als Der Empfänger muss von Aufträgen oder Meldungen mit festem Wortlaut<br />

müssen Sie wörtlich wiederholen.<br />

Als Empfänger vonBei Aufträgen oder Meldungen ohne festen Wortlaut müssen<br />

muss der Empfänger Sie alle wesentlichen Angaben wiederholen.<br />

Müssen SieWenn Aufträge oder Meldungen eingetragen werden müssen, müssen<br />

Sie sie zuerst eingetragen und dann wiederholenwiederholt werden.<br />

b) Wenn Sie sichDer Empfänger muss bei fernmündlicher verständigenVerständigung,<br />

müssen Sie jedes Wiederholen Wiederholung mit den Worten „Ich wiederhole“<br />

beginnenbeginnen. Ist Wenn der Empfänger richtig wiederholt hatworden,<br />

müssen muss der abgebende Mitarbeiter Sie mit „Richtig“ bestätigen.<br />

c) Aufträge über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen müssen Sie zweimal gegeben<br />

werden. Beginnen Sie die Die zweite Durchsage muss mit den Worten<br />

„Ich wiederhole“ beginnen.<br />

d) Aufträge oder Meldungen, die Sie zum zum Abwenden von Gefahr erhalten,<br />

brauchen Siemuss der Empfänger nicht zu wiederholen. Sie Er müssen muss<br />

unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffen, auch wenn Sie er den Auftrag<br />

oder die Meldung unvollständig aufgenommen habenhat.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 Fahrdienstleiter<br />

Aufträge oder Meldungen, für die Sie alsder Fahrdienstleiter zuständig sindist, sollen<br />

Sie dieser selbst aufnehmen oder abgeben. Sie Er dürfen darf einen anderen Mitarbeiter<br />

damit beauftragen, wenn dies in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

zugelassen ist. Sie Er müssen muss den Auftrag für jeden Einzelfall besonders erteilen.<br />

Sie Er dürfen darf den Auftrag nicht im Voraus allgemein oder bedingt erteilen.<br />

Zur Abgabe von Meldungen mit festem Wortlaut kann in denim Örtlichen Richtlinien-<br />

Betriebsstellenbuch eine besondere Art zugelassen sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.08.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0203<br />

Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen Seite 1 von 2<br />

1 Nachweisen<br />

(1) Als Mitarbeiter auf einer Betriebsstelle müssen Sie Aufträge, Meldungen oder<br />

Vorgänge, die die Durchführung der Züge betreffen, nachweisen, und zwar<br />

- wenn es Zugmeldungen sind,<br />

- wenn dies in den Regeln der Module Module 408.0101 bis 408.0691 oder in<br />

den im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch angeordnet ist oder<br />

- wenn Sie oder andereein Mitarbeiter den Nachweis für erforderlich haltenhält.<br />

Weisen Sie inFür den Nachweis müssen folgenden Unterlagen nachverwendet<br />

werden:<br />

a) Im Zugmeldebuch, hierbei gilt:<br />

Tragen Sie AngabenEs ist nach der Anleitung auf der Titelseite des jeweiligen<br />

Vordrucks oder nach den Mustern in den Modulen Modulgruppen 408.0101 bis<br />

408.0911 06 dargestellten Mustern in den Vordruck eineinzutragen. Die<br />

Mustereinträge beziehen sich jeweils auf den Bahnhof Beheim, soweit nichts<br />

Abweichendes angegeben ist. Sind für Angaben keine Spalten vorgesehen<br />

oder keine Muster gegeben, sind die Einträge an keine Form gebunden.<br />

Einträge, für die keine Spalten vorgesehen oder keine Muster vorgegeben sind,<br />

sind an keine Form gebunden; Sie sie dürfen dann auch quer über den<br />

Spaltenbau schreibengeschrieben werden. Als Ankunftszeit gilt bei haltenden<br />

Zügen die Zeit, zu der der Zug am gewöhnlichen Halteplatz oder am Zielsignal<br />

zum Halten kommt, bei durchfahrenden Zügen die Durchfahrtszeit; Als<br />

Ankunftszeit ist bei haltenden Zügen die Zeit, zu der der Zug am gewöhnlichen<br />

Halteplatz zum Halten kommt, bei durchfahrenden Zügen die Durchfahrtszeit<br />

einzutragen. als Als Ab- oder Durchfahrtszeit ist die nach Modul 408.0221<br />

Abschnitt 3 Absatz 5 gemeldete Zeit einzutragen.<br />

Wo Zugmeldungen durch selbsttätig wirkende Einrichtungen aufgezeichnet<br />

werden, ersetzen diese den Eintrag im Zugmeldebuch.<br />

b) Im Fernsprechbuch, hierbei gilt: Es ist einzutragen, wenn kein Zugmeldebuch<br />

geführt wird oder wenn zwar ein Zugmeldebuch geführt wird, aber für Einträge,<br />

für die keine Spalten vorgesehen sind, der Nachweis im Fernsprechbuch<br />

zweckmäßig ist.<br />

c) In anderen Andere Unterlagen, hierbei gilt: Es ist einzutragen, wenn es<br />

angeordnet ist.<br />

(2) Vorbereitende Gespräche brauchen müssen Sie nicht einzutrageneingetragen<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) Tragen Sie Es ist- außer bei Gefahr - unmittelbar vor Abgabe oder sofort nach<br />

Eingang einzutragen.<br />

(4) Sie Es dürfen darf nicht mit Bleistift eingetragen und nicht radierenradiert werden.<br />

Irrtümlich vorgenommene Einträge müssen so Streichen Siedurchgestrichen<br />

werden irrtümlich vorgenommene Einträge so durch, dass sie lesbar bleiben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2 Zugmeldebuch<br />

a) Als Zugmeldebücher müssen Sie in der Regel Vordrucke 408.0203V11 bis<br />

408.0203V31 verwendenverwendet werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.02.2013


408.0203 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen<br />

b) In Im den Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können für Zugmeldebücher<br />

besondere Regeln gegeben sein<br />

1. bei mehreren ineinander übergehenden Strecken,<br />

2. in Fernstell- oder Fernsteuerbereichen,<br />

3. für Eintragen der Stundenzahlen,<br />

4. für Eintragen der Zugschlussmeldung.<br />

c) Für selbsttätige Blockstellen oder virtuelle Blockstellen, die nicht zugleich Bahnhof<br />

oder Abzweigstelle sind, müssen muss Sie kein Zugmeldebuch führengeführt<br />

werden.<br />

3 Fernsprechbuch<br />

a) Sie Als Fernsprechbuch müssen muss in der Regel Vordruck 408.0203V41<br />

verwendenverwendet werden.<br />

b) In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können Regeln für das<br />

Fernsprechbuch gegeben sein.<br />

4 Aufbewahren von Unterlagen<br />

Zugmeldebücher, Fernsprechbücher, Vordrucke Anordnungen über den Zugverkehr,<br />

Befehle und Fahrplan-Mitteilungen müssen Sie nach ihrem Abschluss bei der in denim<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch genannten Stelle aufbewahrenaufbewahrt<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 25.02.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0203V11<br />

Vordruck Zugmeldebuch für eingleisige Strecken Seite 1 von 2<br />

Zugmeldebuch<br />

für die eingleisige Strecke<br />

von ...................................................... bis ..................................................<br />

Betriebsstelle ...................................................................................<br />

Begonnen am ..................., abgeschlossen am ...................., Inhalt: .......... Blätter<br />

Anleitung<br />

1. für Zugmeldestellen<br />

Tragen Sie Meldungen oder Ankunftszeiten für jeden anschließenden Streckenabschnitt bis <strong>zur</strong><br />

nächsten Zugmeldestelle auf einer besonderen Seite ein, und zwar in<br />

Spalte 1: Nummer des ankommenden Zuges,<br />

Spalte 2: Nummer des abgehenden Zuges,<br />

Spalte 3: Zeit der Annahme,<br />

Spalte 4: von der rückgelegenen Zugmeldestelle gemeldete Ab- oder Durchfahrtzeit,<br />

Spalte 5: für einen Zug der Spalte 1 Zeit der Ankunft (Durchfahrt);<br />

für einen Zug der Spalte 2 Zeit der Abfahrt (Durchfahrt oder die gemeldete Abfahrtzeit),<br />

Spalte 6: Zeit der Rückmeldung.<br />

2. für Blockstellen<br />

Tragen Sie Meldungen bzw. Durchfahrtszeiten für die Abschnitte bis zu den beiden benachbarten<br />

Zugmeldestellen auf derselben Seite ein, und zwar in<br />

Spalte 1: Zugnummer der einen Richtung,<br />

Spalte 2: Zugnummer der anderen Richtung,<br />

Spalte 3: kein Eintrag,<br />

Spalte 4: Zeit der gemeldeten Abfahrt,<br />

Spalte 5: Zeit der Durchfahrt, auf Blockstellen mit Haltepunkt bei haltenden Zügen Zeit der Abfahrt,<br />

Spalte 6: Zeit der Rückmeldung von der vorgelegenen Zugfolgestelle;<br />

die Zeit der Rückmeldung an die rückgelegene Zugfolgestelle brauchen Sie nicht einzutragen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

V408.0203V11 Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Titel) A4d 5b-70 12.04<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0203V11 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Vordruck Zugmeldebuch für eingleisige Strecken<br />

Richtung von und nach<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Tag<br />

Ankunft<br />

von nach An- Gemeldete Rücknahme<br />

Abfahrt Abfahrt meldung Meldungen und Vermerke<br />

nach von (Abmeldung)<br />

Zugnummer U M U M U M U M<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

V408.0203V12 Zugmeldebuch für eingleisige Strecken (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0203V21<br />

Vordruck Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken Seite 1 von 2<br />

Zugmeldebuch<br />

für die zweigleisige Strecke<br />

von ................................................. bis ...................................................<br />

Betriebsstelle ...................................................................................<br />

Begonnen am .................., abgeschlossen am ...................., Inhalt: .......... Blätter<br />

Anleitung<br />

Tragen Sie im Kopf die benachbarten Zugmeldestellen und ggf. dahinter in Klammern die<br />

Zugfolgestellen, die <strong>zur</strong>ückmelden und an die Sie <strong>zur</strong>ückmelden müssen, ein.<br />

Tragen Sie in die Spalten 1 bis 9 Zugnummern, Ankunftszeiten oder Zeiten der Meldungen für die<br />

anschließenden Streckenabschnitte bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle ein, und zwar in<br />

Spalte<br />

bei einem Zug, der das<br />

Regelgleis befährt<br />

1 Zugnummer -<br />

2 Annahme durch die eigene<br />

Zugmeldestelle<br />

3 Abfahrt durch die rückgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

bei einem Zug, der das<br />

Gegengleis befährt<br />

Annahme durch die vorgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />

eigenen Zugmeldestelle<br />

4 Abgabe der Rückmeldung Eintreffen der Rückmeldung<br />

5 Ankunft auf der eigenen Zugmeldestelle<br />

6 Annahme durch die vorgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

7 Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />

eigenen Zugmeldestelle<br />

Annahme durch die eigene<br />

Zugmeldestelle<br />

Abfahrt durch die rückgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

8 Eintreffen der Rückmeldung Abgabe der Rückmeldung<br />

9 - Zugnummer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Die Zeitangaben in den Spalten 3 und 7 müssen Sie für jede Richtung in zeitlicher<br />

Reihenfolge eintragen.<br />

Auf einer Blockstelle brauchen Sie Spalte 7 nur auszufüllen, wenn der Zug auf der<br />

Blockstelle hält.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

V408.0203V21 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Titel) A4d 5b-70 12.04<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0203V21 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Vordruck Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken<br />

(linke Seite)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

Gegengleis nach<br />

(rechte Seite)<br />

10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />

Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldung<br />

Regelgleis nach Regelgleis von Tag<br />

Gegengleis von<br />

Gegengleis von<br />

........................... ...........................<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

V408.0203V22 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />

Gegengleis nach<br />

........................... ...........................<br />

Abfahrt Annahme Ankunft Rückmeldung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

V408.0203V22 Zugmeldebuch für zweigleisige Strecken (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />

Zugnummer<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

Abfahrt Annahme Zugnummer<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0203V31<br />

Vordruck Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende<br />

Seite 1 von 2<br />

zweigleisige Strecken<br />

von .................................................. bis<br />

Zugmeldebuch<br />

für die zweigleisige Strecke<br />

..................................................<br />

..................................................<br />

Betriebsstelle ...................................................................................<br />

Begonnen am ............., abgeschlossen am ................, Inhalt: .......... Blätter<br />

Anleitung<br />

Tragen Sie im Kopf die benachbarten Zugmeldestellen und ggf. dahinter in Klammern die<br />

Zugfolgestellen, die <strong>zur</strong>ückmelden und an die Sie <strong>zur</strong>ückmelden müssen, ein.<br />

Tragen Sie in die Spalten 1 bis 9 Zugnummern, Ankunftszeiten oder Zeiten der Meldungen für die<br />

anschließenden Streckenabschnitte bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle ein, und zwar in<br />

Spalte<br />

bei einem Zug, der das<br />

Regelgleis befährt<br />

1 Zugnummer -<br />

2 Annahme durch die eigene<br />

Zugmeldestelle<br />

3 Abfahrt durch die rückgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

bei einem Zug, der das<br />

Gegengleis befährt<br />

Annahme durch die vorgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />

eigenen Zugmeldestelle<br />

4 Abgabe der Rückmeldung Eintreffen der Rückmeldung<br />

5 Ankunft auf der eigenen Zugmeldestelle<br />

6 Annahme durch die vorgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

7 Abfahrt (Durchfahrt) auf der<br />

eigenen Zugmeldestelle<br />

Annahme durch die eigene<br />

Zugmeldestelle<br />

Abfahrt durch die rückgelegene<br />

Zugmeldestelle<br />

8 Eintreffen der Rückmeldung Abgabe der Rückmeldung<br />

9 - Zugnummer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Die Zeitangaben in den Spalten 3 und 7 müssen Sie für jede Richtung in zeitlicher<br />

Reihenfolge eintragen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

V408.0203V31 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt links (Titel) A4d 5b-70 12.04<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0203V31 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Vordruck Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende<br />

zweigleisige Strecken<br />

(linke Seite)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 6a 7a 8a 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach Regelgleis nach<br />

Gegengleis nach Gegengleis von Gegengleis von<br />

............................. ............................. .............................<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M U M U M U M<br />

(rechte Seite)<br />

Zugnummer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Vordrucke V408.0203V33 „Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige<br />

Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt rechts (Titel)“ und V408.0203V34 „Zugmeldebuch<br />

für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt<br />

rechts (Einlage)“ sind gleich aufgebaut.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

V408.0203V32 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt links (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />

10 9 8 7 6 5 4 3 2 4a 3a 2a 1<br />

Regelgleis nach Regelgleis von Regelgleis von Tag<br />

Gegengleis von Gegengleis nach Gegengleis nach<br />

............................ ............................ ............................<br />

Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldunmeldunmeldung<br />

Abfahrt Annahme Ankunft Rück-<br />

Abfahrt Annahme Rück-<br />

Abfahrt Annahme Zugnummer<br />

U M U M U M U M U M U M U M U M U M U M<br />

V408.0203V32 Zugmeldebuch für zwei zusammenlaufende zweigleisige Strecken, Gemeinschaftsstrecke liegt links (Einlage) A4d 5b-70 06.03<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0203V41<br />

Vordruck Fernsprechbuch Seite 1 von 2<br />

Fernsprechbuch<br />

für ..................................................................................................................<br />

Begonnen am ......................... , abgeschlossen am ...................................<br />

Inhalt:<br />

80 Seiten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

V408.0203V41 Fernsprechbuch A5 H80 5c-70 in 7b-250 rot 06.03<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0203V41 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Vordruck Fernsprechbuch<br />

1 2 3 4<br />

Wortlaut des Gespräches<br />

Abgabe durch<br />

(Sprechstelle, Name)<br />

Zeit<br />

Std/Min<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Annahme durch<br />

(Sprechstelle, Name)<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0211<br />

Fahrordnung im Bahnhof Seite 1 von 2<br />

1 Fahrplan für Zugmeldestellen<br />

(1) Wo in Bahnhöfen für eine Richtung mehrere Zugstraßen vorhanden sind, ist die<br />

Benutzung der Gleise im Fahrplan für Zugmeldestellen vorgeschrieben. Bei<br />

Zuglenkung mit Lenkplan sind Angaben des Fahrplans für Zugmeldestellen im<br />

Zuglenkplan angegeben.<br />

Wo Sie alsein Fahrdienstleiter Signalanlagen örtlich nicht besetzter Zugmeldestellen<br />

bedienenbedient, kann der Fahrplan für Zugmeldestellen auch Angaben<br />

für ferngestellte oder ferngesteuerte Zugmeldestellen enthalten.<br />

(2) a) Hinter der Zugnummer sind die Verkehrstage angegeben. Sind keine Verkehrstage<br />

angegeben, verkehren die Züge täglich.<br />

b) Bei Bedarfszügen ist vor der Zugnummer ein „B“ angegeben.<br />

c) Wenn ein Ein „+“ vor der Ankunftszeit kennzeichnet einen (Betriebshalt), ein<br />

oder „x“ (Bedarfshalt) vor der Ankunftszeit kennzeichnet einen Bedarfshaltangegeben<br />

ist, darf der Halt ausfallen, ohne dass Sie als Fahrdienstleiter den<br />

Zugführer verständigen müssen.<br />

2 Sonderzüge<br />

Als Der Fahrdienstleiter bestimmen bestimmtSie, welche Gleise ein Sonderzug befahren<br />

darfbefährt, soweit es nicht schon angeordnet ist. Beachten SieEs gelten folgende<br />

Regeln:<br />

(1) Für durchfahrende Züge dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter nur die in denim Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch zugelassenen Zugstraßen benutzen.<br />

Für durchfahrende Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 60<br />

km/h müssen Siemuss er Zugstraßen wählen, bei denen<br />

- die Geschwindigkeit der Züge nicht eingeschränkt werden muss oder<br />

- eine Geschwindigkeitsbeschränkung signalmäßig vorangekündigt wird.<br />

(2) Reisezüge dürfen in der Regel nur in Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen<br />

sind. WennMuss ausnahmsweise ein Reisezug ausnahmsweise über Güterzuggleise<br />

fahren muss, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

des Zuges durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 9 - anweisen, im Bahnhof mit<br />

höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen Gründen mit höchstens<br />

40 km/h fahren muss.<br />

Beispiel:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Reisezüge mit Halten zum Ein- oder Aussteigen dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />

in der Regel nur in Gleise einlassen, deren Bahnsteige ausreichend lang sind.<br />

(3) Lenken SieDer Fahrdienstleiter darf anzeigegeführte Züge möglichst nicht von<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0211 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Fahrordnung im Bahnhof<br />

mit LZB oder ETCS ausgerüsteten Gleisen ablenken.<br />

(4) Bei Zuglenkung mit Lenkplan können Gleise, die ein Sonderzug zu befahren hat,<br />

im Zuglenkplan angegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0212<br />

Fahrordnung auf der freien Strecke Seite 1 von 1<br />

1 Gewöhnliche Fahrtrichtung auf zweigleisigen Bahnen<br />

Auf zweigleisigen Bahnen ist auf der freien Strecke in der Regel rechts zu fahren<br />

(gewöhnliche Fahrtrichtung). Bei Einführung in Bahnhöfe können die Gleise der freien<br />

Strecke auch so angeordnet sein, dass das Regelgleis links liegt.<br />

2 Mehrere Strecken derselben Fahrtrichtung<br />

Wo mehrere Strecken für dieselbe Fahrtrichtung vorhanden sind, ist im Fahrplan angegeben,<br />

welche Strecke der Zug befahren soll.<br />

3 Abzweigstellen<br />

(1) Auf Abzweigstellen ist die Fahrtrichtung oder die Benutzung der Gleise im Fahrplan<br />

für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan vorgeschrieben.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter bestimmen bestimmtSie, welche Gleise ein Sonderzug<br />

befahren sollbefährt, soweit es nicht schon angeordnet ist.<br />

Bei Zuglenkung mit Lenkplan können Gleise, die ein Sonderzug zu befahren hat,<br />

im Zuglenkplan angegeben sein.<br />

Reisezüge dürfen in der Regel nur über Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen<br />

sind. Muss ausnahmsweise Wenn ein Reisezug ausnahmsweise über<br />

Güterzuggleise fahren muss, müssen muss Sie der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 9 - anweisen, im Bereichauf der<br />

Abzweigstelle mit höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen<br />

Gründen mit höchstens 40 km/h befahren werden muss.<br />

Beispiel:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0221<br />

Zugmeldungen Seite 1 von 6<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Es gibt folgende Zugmeldungen:<br />

- Anbieten und Annehmen,<br />

- Abmelden und<br />

- Rückmelden.<br />

(2) Geben Sie Zugmeldungen müssen auf der in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

genannten Fernsprechverbindung gegeben werden. In denIm<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass Sie Zugmeldungen<br />

unmittelbar mündlich gegeben werden dürfen.<br />

(3) Als Mitarbeiter einer Zugmeldestelle müssen Sie sich mit „Fahrdienstleiter / Zugmelder<br />

(Name der Betriebsstelle)" melden. Bei der ersten Zugmeldung nach Arbeitsübernahme<br />

müssen Sie sie Ihren Namen nennen. Sind Sie Mitarbeiter einer<br />

anderen Betriebsstelle, melden Sie sich nur mit der Bezeichnung der Stelle (z. B.<br />

„Blockstelle Heide“).<br />

Bei umfangreichen Namen von Betriebsstellen können in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Verkürzungen zugelassen sein.<br />

(4) Leiten Sie jede Jede Zugmeldung muss mit dem Wort „Zugmeldung" eingeleitet<br />

werden. Folgt der Annahme unmittelbar die Abmeldung, ist das Wort „Zugmeldung“<br />

vor der Abmeldung nicht erforderlich.<br />

(5) a) Geben Sie bei Bei parallel verlaufenden Strecken muss in der Zugmeldung<br />

zusätzlich die Strecke angegeben werden (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch).<br />

b) Wenn ein Züge Zug auf Haltepunkten enden endet oder beginnenbeginnt,<br />

müssen muss Sie in der Zugmeldungen darauf hinweisenhingewiesen werden.<br />

(6) a) Wo auf den beteiligten Zugmeldestellen Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen<br />

gegeben werden, brauchen muss Sie nicht mündlich anzubietenangeboten,<br />

anzunehmen angenommen oder abzumeldenabgemeldet zu<br />

werden.<br />

b) Sie müssen jedoch Züge müssen jedoch in folgenden Fällen nach den Regeln<br />

in den Abschnitten 2 bzw. 3 mündlich anbieten angeboten, und annehmen angenommen<br />

oder abmeldenabgemeldet werden:, wenn<br />

1. die Die technischen Meldeeinrichtungen sind gestört. sind,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

2. Rückmelden ist eingeführt ist oder bei Räumungsprüfung auf Zeit ist die<br />

Räumungsprüfung zu bestätigen. ist,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3. für Für Zugmeldungen sind besondere Formen oder Zusätze angeordnet<br />

sind (z. B. für Sperrfahrten, „mit außergewöhnlichen Sendungen“, Lü-<br />

Sendungen „Cäsar“), außer wenn Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet<br />

ist, für den Zusatz „auf dem Gegengleis“.<br />

c) Wo Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen gegeben werden,<br />

können in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln für das Rückmelden<br />

gegeben sein.<br />

Arten<br />

Fernsprechverbindung<br />

Melden<br />

Einleiten<br />

Angabe der<br />

Strecke<br />

Technische<br />

Meldeeinrichtungen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0221 Züge fahren<br />

Seite 2 von 6<br />

Zugmeldungen<br />

Zugmeldungen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Grundsatz<br />

Anbietende<br />

Stelle<br />

Zeitpunkt<br />

Bedingungen<br />

Mündlich<br />

Anbieten<br />

Annehmen<br />

Ablehnen<br />

(7) a) Wo benachbarte Zugmeldestellen demselben Fahrdienstleiter zugeteilt sind,<br />

brauchen müssen Sie keine Zugmeldungen zu gegeben werden.<br />

b) Auf eingleisigen Stichstrecken kann in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

zugelassen sein, dass keine Zugmeldungen gegeben werden.<br />

2 Anbieten und Annehmen<br />

(1) a) Auf eingleisigen Strecken müssen Sie Züge anbietenangeboten werden.<br />

b) Auf zweigleisigen Strecken müssen Sie Züge anbietenangeboten werden,<br />

wenn es<br />

1. in dieser Richtlinie, oder<br />

2. in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder<br />

3. in einer Betra<br />

angeordnet ist.<br />

(2) Sie müssen Züge müssen von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle anbietenangeboten<br />

werden.<br />

(3) Sie dürfen einenEin Zug darf frühestens fünf Minuten vor der voraussichtlichen<br />

Ab- oder Durchfahrtszeit anbietenangeboten werden.<br />

(4) Sie dürfen einenEin Zug darf erst anbietenangeboten werden, wenn<br />

a) der letzte vorausgefahrene Zug auf der nächsten Zugfolgestelle,<br />

b) der letzte aus der Gegenrichtung angenommene Zug auf der eigenen Zugmeldestelle<br />

angekommen ist.<br />

(5) Wenn Zugmeldungen mündlich gegeben werden, gilt Folgendes:<br />

a) Sie müssen einenEin Zug muss anbieten angeboten werden mit den Worten:<br />

„Wird Zug (Nummer) angenommen?"<br />

b) Nehmen Sie einenEin Zug muss angenommen werden an mit den Worten:<br />

„Zug (Nummer) ja".<br />

c) Steht Wenn der Fahrt ein Hindernis entgegensteht, dürfen Siedarf den der<br />

Zug nicht annehmenangenommen werden. Lehnen Sie dieEr ist Fahrt ababzulehnen<br />

mit den Worten:<br />

„Nein warten".<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wiederholen<br />

Ist der Hinderungsgrund weggefallen, dürfen Siedarf den der Zug annehmen<br />

angenommen werden mit den Worten:<br />

„Jetzt Zug (Nummer) ja".<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

d) Abweichend von den Regeln im Modul 408.0202 Abschnitt 3 brauchen<br />

Siemuss beim Anbieten und Annehmen nur die Annahme zu wiederholenwiederholt<br />

werden. Folgt der Annahme unmittelbar die Abmeldung, brauchen<br />

Siemuss nur die Abmeldung zu wiederholenwiederholt werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Züge fahren 408.0221<br />

Zugmeldungen Seite 3 von 6<br />

(6) Wenn keine mündlichen Zugmeldungen gegeben werden, gilt ein Zug auch als<br />

angenommen, wenn Erlaubnisempfang angezeigt wird.<br />

(7) Von den Bestimmungen der Absätze 3 und 4 dürfen darf Sie in folgenden Fällen<br />

abweichenabgewichen werden:<br />

a) Sie dürfen einenEin Zug darf bis zu zwei Minuten vor der voraussichtlichen<br />

Ankunft des letzten aus der Gegenrichtung angenommenen Zuges anbieten<br />

angeboten und unmittelbar nach dessen Ankunft abgelassen werden.<br />

Bieten Sie in In diesem Fall muss den der Zug angeboten werden mit den<br />

Worten:<br />

„Wird Zug (Nummer) angenommen, wenn Zug (Nummer des letzten Gegenzuges)<br />

in (Name der eigenen Zugmeldestelle)?"<br />

Nehmen Sie denDer Zug muss angenommen werden mit den Worten:<br />

„Wenn Zug (Nummer des letzten Gegenzuges) in (Name der anbietenden<br />

Zugmeldestelle), darf Zug (Nummer des angebotenen Zuges) kommen".<br />

Tragen Sie die Die Bedingung muss im Zugmeldebuch in Spalte „Meldungen<br />

und Vermerke“ eingetragen werden, z. B. „Wenn Z 69136 in BES“.<br />

Wenn Sie für den letzten Gegenzug die Räumungsprüfung bestätigen bestätigt<br />

werden müssenmuss, brauchen Siemuss die Bestätigung erst nach Abfahrt<br />

des bedingt angenommenen Zuges zu gegeben werden.<br />

b) Bei ordnungsgemäß wirkendem Streckenblock dürfen darf Sie einen Zug bis<br />

zu zwei Minuten vor der voraussichtlichen Ankunft des letzten vorausgefahrenen<br />

Zuges auf der nächsten Zugfolgestelle anbietenangeboten werden. Sie<br />

dürfen denDer Zug darf abgelassen werden, sobald das Hauptsignal auf Fahrt<br />

gestellt werden kann.<br />

Bieten SieIn diesem Fall muss den der Zug angeboten werden mit den Worten:<br />

„Wird Zug (Nummer) angenommen, wenn Zug (Nummer des letzten vorausgefahrenen<br />

Zuges) in (Name der nächsten Zugfolgestelle)?"<br />

Nehmen Sie denDer Zug muss angenommen werden mit den Worten:<br />

„Wenn Zug (Nummer des zuletzt angenommenen Zuges) in (Name der nächsten<br />

Zugfolgestelle), darf Zug (Nummer des angebotenen Zuges) kommen".<br />

Tragen Sie die Die Bedingung muss im Zugmeldebuch in Spalte „Meldungen<br />

und Vermerke“ eingetragen werden, z. B. „Wenn Z 69136 in BDH“.<br />

3 Abmelden<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) Sie müssen Züge müssen in der Regel von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle<br />

abmeldenabgemeldet werden. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra kann angeordnet sein, dass Sie Züge an andere Zugfolgestellen<br />

abmelden abgemeldet werden müssen oder dass andere Zugfolgestellen Züge<br />

abmelden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Technische<br />

Meldeeinrichtungen<br />

Abweichen<br />

Abmeldende<br />

Stelle<br />

(2) Sie dürfen einen Ein Zug darf abmeldenabgemeldet werden, wenn der letzte vorausgefahrene<br />

Zug auf der nächsten Zugfolgestelle angekommen ist. Bei ord-<br />

Bedingungen<br />

nungsgemäß wirkendem Streckenblock dürfen Siedarf einen Zug schon abmeldenabgemeldet<br />

werden, bevor der letzte vorausgefahrene Zug auf der nächsten<br />

Zugfolgestelle angekommen ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0221 Züge fahren<br />

Seite 4 von 6<br />

Zugmeldungen<br />

Voraussichtliche<br />

Ab- oder<br />

Durchfahrtszeit<br />

Abfahrtzeit,<br />

Durchfahrtszeit<br />

Wortlaut<br />

Berichtigung,<br />

Rücknahme<br />

(3) a) Sie müssen Züge müssen in der Regel bis zu fünf Minuten vorher mit der voraussichtlichen<br />

Ab- oder Durchfahrtszeit abmeldenabgemeldet werden. In<br />

denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann für<br />

den Zeitpunkt der Abmeldung eine Mindestzeit bestimmt sein.<br />

b) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass<br />

Sie mit der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtszeit abmelden abgemeldet werden<br />

dürfendarf. Sie Es müssen muss jedoch mit der voraussichtlichen Ab- o-<br />

der Durchfahrtszeit abmeldenabgemeldet werden, wenn Sie mit dem Abmelden<br />

Bahnübergangsposten benachrichtigenbenachrichtigt werden.<br />

c) Züge, die Sie angeboten habenwurden, sollen Sie möglichst unmittelbar im<br />

Anschluss an die Annahme abmeldenabgemeldet werden.<br />

(4) Als Abfahrtzeit gilt in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Zug am gewöhnlichen<br />

Halteplatz abfährt, als Durchfahrtszeit der Zeitpunkt, zu dem die Spitze des Zuges<br />

beim Fahrdienstleiter vorbeifährt. Die Das Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

können kann nähere Weisungen enthalten.<br />

(5) Verwenden Sie beim Beim Abmelden müssen folgende Wortlaute verwendet<br />

werden:<br />

a) Beim Melden der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der<br />

voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit)".<br />

b) Beim Melden der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtszeit:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) ab (Minute der Ab- oder Durchfahrtszeit)".<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können ergänzende Regeln<br />

gegeben sein.<br />

(6) Weicht Wenn die tatsächliche Ab- oder Durchfahrtszeit um zwei Minuten oder<br />

mehr von der gemeldeten Zeit abweicht, müssen muss Sie die Zugmeldung möglichst<br />

frühzeitig berichtigenberichtigt werden.<br />

Leiten Sie die Die Berichtigung muss abweichend von Abschnitt 1 Absatz 4 eingeleitet<br />

werden mit den Worten:<br />

„Berichtigte Zugmeldung"<br />

Wenn der Zug zunächst nicht abfährt und Sie deshalb die Zugmeldung <strong>zur</strong>ücknehmen<strong>zur</strong>ückgenommen<br />

wird, müssen muss Sie folgenden folgender Wortlaut<br />

verwendenverwendet werden:<br />

„Berichtigte Zugmeldung, Abmeldung für Zug (Nummer) wird <strong>zur</strong>ückgenommen".<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Weisen Sie Die Berichtigung oder Rücknahme einer Zugmeldung muss im Zugmeldebuch<br />

nach folgendem Muster nachgewiesen werden:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Züge fahren 408.0221<br />

Zugmeldungen Seite 5 von 6<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

4728 10 30 10 37 10 38<br />

10 52<br />

4730 (10 48) 10 59<br />

Berichtigung einer Zugmeldung<br />

Zugnummer<br />

4736 12 20 Lokschaden<br />

Zurücknahme einer Zugmeldung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0221 Züge fahren<br />

Seite 6 von 6<br />

Zugmeldungen<br />

4 Rückmelden<br />

(1) Die Rückmeldung ist die mündliche Bestätigung der Räumungsprüfung.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle müssen muss Sie die Züge an<br />

den Fahrdienstleiter <strong>zur</strong>ückmelden, der die Fahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt.<br />

(3) Die Rückmeldung lautet:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Räumungsprüfstelle)".<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0231<br />

Fahrweg prüfen Seite 1 von 9<br />

1 Grundsatz<br />

Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zugelassen wird,<br />

müssen muss Sie feststellenfestgestellt werden, dass<br />

a)<br />

b)<br />

die zu befahrenden<br />

Weichen, die Weichen<br />

im Durchrutschweg<br />

und die Flankenschutzeinrichtungen<br />

richtig<br />

stehen,<br />

der Fahrweg frei von<br />

Fahrzeugen ist,<br />

Dies gilt für Weichen von Anschlussstellen sinngemäß.<br />

Der zu prüfende Teil des Fahrwegs<br />

1. beginnt im Gleis hinter dem Einfahrsignal oder<br />

Blocksignal<br />

- am Signal Ra 10,<br />

- wo dieses nicht vorhanden ist, mit der ersten<br />

Weiche hinter dem Einfahrsignal oder<br />

Blocksignal oder,<br />

- wo die Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />

oder der Abzweigstelle zwischen Einfahrsignal<br />

oder Blocksignal und dem Signal<br />

Ra 10 oder der ersten Weiche beginnt,<br />

am ersten Abschnitt der Gleisfreimeldeanlage,<br />

2. beginnt auf einem Bahnhof bei Einfahrt vom<br />

Gegengleis oder auf einer Abzweigstelle bei<br />

Weiterfahrt vom Gegengleis am ersten Abschnitt<br />

der Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />

oder der Abzweigstelle, sonst in Höhe<br />

des Einfahrsignals oder Blocksignals des Regelgleises,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3.<br />

endet bei eingleisiger Strecke im Gleis hinter<br />

dem Ausfahrsignal oder Blocksignal<br />

- am Signal Ra 10,<br />

- wo dieses nicht vorhanden ist, mit der<br />

letzten Weiche im Fahrweg, oder,<br />

- wo die Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />

oder der Abzweigstelle zwischen Signal<br />

Ra 10 oder der letzten Weiche im Fahrweg<br />

und dem Einfahrsignal oder Blocksignal<br />

endet, hinter dem letzten Abschnitt der<br />

Gleisfreimeldeanlage,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


408.0231 Züge fahren<br />

Seite 2 von 9<br />

Fahrweg prüfen<br />

b) 4. endet bei zweigleisiger Strecke bei Fahrten<br />

in das Regelgleis im Gleis hinter dem Ausfahrsignal<br />

oder Blocksignal hinter dem letzten Abschnitt<br />

der Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />

oder der Abzweigstelle, sonst in Höhe des Einfahrsignals<br />

oder Blocksignals der Gegenrichtung,<br />

in das Gegengleis im Gleis hinter dem Ausfahrsignal<br />

oder Blocksignal<br />

- am Signal Ra 10,<br />

- wo dieses nicht vorhanden ist, mit der letzten<br />

Weiche im Fahrweg, oder,<br />

- wo die Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs<br />

oder der Abzweigstelle zwischen Signal Ra 10<br />

oder der letzten Weiche im Fahrweg und dem<br />

Einfahrsignal oder Blocksignal endet, hinter<br />

dem letzten Abschnitt der Gleisfreimeldeanlage.<br />

Der zu prüfende Teil des Fahrwegs kann an einer in<br />

den im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

genannten Stelle beginnen oder enden.<br />

c)<br />

d)<br />

e)<br />

der zugehörige Durchrutschweg<br />

frei von Fahrzeugen<br />

ist,<br />

die einmündenden<br />

Gleisabschnitte bis<br />

zum Grenzzeichen frei<br />

von Fahrzeugen sind,<br />

zwischen Flankenschutzeinrichtung<br />

und<br />

dem Grenzzeichen einer<br />

Weiche oder Kreuzung<br />

im Fahrweg keine<br />

Fahrzeuge stehen,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

f)<br />

Rangierverbote beachtet<br />

werden,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

g)<br />

Bahnübergänge - soweit<br />

es in denim<br />

Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstell<br />

enbuch vorgeschrieben<br />

ist - gesichert sind.<br />

Die Durchrutschwege sind in denim Örtlichen Richtlinien<br />

Betriebsstellenbuch angegeben.<br />

Auf das Freihalten des Durchrutschweges dürfen darf<br />

Sie verzichtenverzichtet werden, wo ausnahmsweise<br />

der Einfahrweg nicht durch ein Haupt- oder<br />

Sperrsignal als Zielsignal begrenzt ist oder in ein<br />

Nebengleis eingefahren werden muss.<br />

Sie Es müssen muss berücksichtigenberücksichtigt<br />

werden, dass Züge oder Rangierfahrten sich nach<br />

dem Anhalten strecken können.<br />

Zwischen einem Signal als Flankenschutzeinrichtung<br />

und dem Grenzzeichen dürfen Fahrzeuge eines eingefahrenen<br />

Zuges stehen, wenn an diesen nicht rangiert<br />

wird. In einer Betra kann zugelassen sein, dass<br />

zwischen Flankenschutzeinrichtung und dem Grenzzeichen<br />

einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg<br />

Fahrzeuge stehen dürfen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


Züge fahren 408.0231<br />

Fahrweg prüfen Seite 3 von 9<br />

2 Richtige Stellung<br />

(1) Zur Feststellung, dass die zu befahrenden Weichen, die Weichen im Durchrutschweg<br />

oder die Flankenschutzeinrichtungen richtig stehen, müssen Siegilt -<br />

soweit Sie nicht nach Absatz 2 die richtige Stellung an der Außenanlage<br />

feststellen festgestellt werden müssen muss - wie folgt verfahrenFolgendes:<br />

a)<br />

Wenn die Fahrtstellung des<br />

Signals oder die Festlegung<br />

sicher angezeigt wird, sind<br />

Weichen und Flankenschutzeinrichtungen<br />

- ausgenommen<br />

Zwieschutzweichen<br />

- richtig gestellt, soweit ihre<br />

Signalabhängigkeit nicht<br />

aufgehoben ist.<br />

Wenn bei Elektronischen Stellwerken<br />

der Festlegeüberwachungsmelder<br />

grün blinkt und die Anzeige<br />

sicher ist,<br />

sind zu<br />

befahrende<br />

Weichen<br />

richtig gestellt.<br />

sind Flankenschutzeinrichtungen<br />

richtig<br />

gestellt, soweit der<br />

Flankenschutz sicher<br />

angezeigt wird.<br />

Bei ferngestellten Weichen oder<br />

Gleissperren, die nicht durch<br />

Handverschluss gesichert sind,<br />

müssen Siemuss,<br />

wenn der Verschluss<br />

sicher<br />

angezeigt wird,<br />

die richtige<br />

Stellung des<br />

Stellungsmelders<br />

feststellenfestgestellt<br />

werden.<br />

Gleisbildstellwerk:<br />

Wenn weder die<br />

Fahrtstellung des Signals<br />

noch die Festlegung sicher<br />

angezeigt wird und die<br />

Signalabhängigkeit nicht<br />

aufgehoben ist, müssen Sie<br />

wie folgt verfahrengilt<br />

Folgendes:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Wenn die Signalabhängigkeit<br />

aufgehoben<br />

ist, müssen Siegilt - nur<br />

bei den betroffenen<br />

Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />

-<br />

wie<br />

folgt<br />

verfahrenFolgendes:<br />

Bei Relaisstellwerken oder wenn bei<br />

Elektronischen Stellwerken der Festlegeüberwachungsmelder<br />

nicht grün<br />

blinkt, gilt Folgendes:<br />

gilt für Weichen im Durchrutschweg<br />

oder für Flankenschutzeinrichtungen,<br />

deren<br />

Flankenschutz nicht sicher<br />

angezeigt wird:<br />

Bei einem Signal als Flankenschutz, einer ortsgestellten<br />

Weiche oder Gleissperre oder bei einer<br />

ferngestellten Weiche oder Gleissperre, die durch<br />

Handverschluss gesichert ist,<br />

wenn der Verschluss nicht sicher<br />

angezeigt wird, die Weiche oder<br />

Gleissperre umstellen umgestellt und<br />

dabei prüfengeprüft werden, ob<br />

Umstellen und Endstellung<br />

ordnungsgemäß angezeigt werden.<br />

In denIm Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch kann<br />

bestimmt sein, dass Sie die Weichen<br />

oder Gleissperren <strong>zur</strong> Überprüfung<br />

der ordnungsgemäßen Ausleuchtung<br />

zweimal umstellen umgestellt werden<br />

müssen.<br />

müssen muss Sie anhand der<br />

Ausleuchtung prüfengeprüft<br />

werden, ob die Haltstellung<br />

des Signals bzw. bei einer<br />

Weiche oder Gleissperre der<br />

Verschluss des Schlüssels<br />

sicher angezeigt wird oder sich<br />

der Schlüssel am vorgeschriebenen<br />

Platz oder im Gewahrsam<br />

des mit der Fahrwegsicherung<br />

beauftragten Mitarbeiters<br />

befindet.<br />

Stellwerk<br />

Gleisbildstellwerk<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


408.0231 Züge fahren<br />

Seite 4 von 9<br />

Fahrweg prüfen<br />

Mechanisches<br />

oder elektromechanisches<br />

Stellwerk<br />

Außenanlage<br />

b) 1. Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel oder den der Signalhebel umlegen<br />

umgelegt werden könnenkann, sind Weichen und<br />

Flankenschutzeinrichtungen - ausgenommen Zwieschutzweichen - richtig<br />

gestellt, soweit ihre Signalabhängigkeit nicht aufgehoben ist.<br />

2. Bei Zwieschutzweichen oder wenn Sie den der Fahrstraßenhebel bzw. den<br />

der Signalhebel nicht umlegen umgelegt werden können kann oder wenn die<br />

Signalabhängigkeit aufgehoben ist, müssen muss Sie - bei aufgehobener<br />

Signalabhängigkeit nur bei den betroffenen Weichen oder<br />

Flankenschutzeinrichtungen -– prüfengeprüft werden, ob<br />

- die Stell- und Riegelhebel richtig stehen und die Überwachungseinrichtungen<br />

Ordnungsstellung zeigen und<br />

- die Schlüssel der Handverschlüsse sich am vorgeschriebenen Platz oder<br />

im Gewahrsam des mit der Fahrwegsicherung beauftragten Mitarbeiters<br />

befinden.<br />

(2) Sie müssen die Die richtige Stellung muss an der Außenanlage<br />

feststellenfestgestellt werden<br />

a) bei Weichen, Gleissperren oder Signalen, die<br />

1. ortsgestellt (auch abgebunden) und nicht durch Handverschluss gesichert<br />

oder geriegelt sind oder<br />

2. elektrisch gestellt sind, wenn deren Überwachungseinrichtung eine Störung<br />

anzeigt und sie nicht durch Handverschluss gesichert sind. Ist eine Weiche<br />

durch Handverschluss gesichert, müssenmuss Sie, solange die Weiche in<br />

derselben Stellung befahren wird, die richtige Stellung an der Außenanlage<br />

nur vor der ersten Zugfahrt feststellenfestgestellt werden,<br />

b) bei Weichen oder Gleissperren, die<br />

1. durch Handverschluss zu sichern sind - solange die Weiche in derselben<br />

Stellung befahren wird, nur vor der ersten Zugfahrt -, oder<br />

2. Sie überblicken überblickt und gegen fremden Eingriff schützen geschützt<br />

werden müssenmuss,<br />

c) bei Weichen oder Gleissperren, die durch Drahtzug geriegelt werden - solange<br />

die Weiche in derselben Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut<br />

bedient wurde, nur vor der ersten Zugfahrt -, wenn<br />

1. bei Verriegelung durch Riegeldrahtzug der Riegelhebel nicht umgelegt werden<br />

kann oder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

2. bei Verriegelung durch Signaldrahtzug der Signalhebel nicht umgelegt werden<br />

kann oder der Signalflügel trotz umgelegten Signalhebels nicht auf Fahrt<br />

kommt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Sie dürfen die Die richtige Stellung darf im Stellwerk feststellenfestgestellt werden,<br />

wenn<br />

- bei Stellwerken der Bauform GS II zwar die Ausleuchtung einer Weiche oder<br />

Gleissperre gestört ist, jedoch die Fahrstraßenfestlegung oder die Verschlussüberwachung<br />

der Fahrstraße angezeigt wird oder<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


Züge fahren 408.0231<br />

Fahrweg prüfen Seite 5 von 9<br />

- bei EZMG-Stellwerken zwar die Ausleuchtung der Fahrwegelemente gestört ist,<br />

jedoch die Anzeigen in den Prüffeldern ausgewertet werden können.<br />

(3) a) Bei der Feststellung nach Absatz 2 müssen muss Sie außerdem prüfengeprüft<br />

werden, ob bei Weichen mit Mittelverschlüssen beide Zungen in ihrem<br />

gesamten Verlauf richtig liegen und bei Weichen mit beweglicher<br />

Herzstückspitze die Lage von Zungen und Herzstückspitze übereinstimmt.<br />

b) 1. Wenn Sie bei ortsgestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren werden,<br />

nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 b oder bei ortsgestellten<br />

Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 c auf Handverschluss<br />

verzichtenverzichtet wird, müssen muss Sie bei der Feststellung<br />

nach Absatz 2 auch prüfengeprüft werden, dass Zungen- und<br />

Herzstückverschlüsse an den Weichen in Ordnung sind. Sind diese<br />

Einrichtungen nicht in Ordnung, dürfen darf Sie auf Handverschluss nicht<br />

verzichtenverzichtet werden.<br />

2. Wenn Sie bei Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 d<br />

oder Absatz 2 e auf Handverschluss verzichtenverzichtet wird, brauchen<br />

braucht Sie die Feststellung nach Absatz 2 nicht getroffen zu treffenwerden.<br />

3 Frei von Fahrzeugen<br />

(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg, Durchrutschweg oder einmündende Gleisabschnitte<br />

bis zum Grenzzeichen frei von Fahrzeugen sind und dass zwischen<br />

Flankenschutzeinrichtung und Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im<br />

Fahrweg keine Fahrzeuge stehen, müssen muss Sie treffengetroffen werden<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Besonderheiten<br />

Grundsatz<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


408.0231 Züge fahren<br />

Seite 6 von 9<br />

Fahrweg prüfen<br />

a) b)<br />

Unterbrochene<br />

Arbeitszeit<br />

Lü Berta oder<br />

Lü Cäsar<br />

- wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage<br />

vorhanden ist -<br />

durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine<br />

Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist.<br />

Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen muss Sie<br />

eine Abschnittsprüfung vornehmenvorgenommen werden.<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die<br />

Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben.<br />

Bei der Abschnittsprüfung müssen muss Sie durch<br />

Hinsehen an der Außenanlage feststellenfestgestellt<br />

werden, dass im betroffenen Abschnitt bis zu den<br />

begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder<br />

Hauptsignalen keine Fahrzeuge stehen.<br />

Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert -<br />

ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der<br />

Spitze des Zuges befindet -, müssen muss Sie<br />

sicherstellensichergestellt sein, dass keine Fahrzeuge<br />

<strong>zur</strong>ückgelassen wurden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) a) Bevor Sie eine Zugfahrt mit Lü-Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ zugelassen<br />

wird, müssen - abweichend von den Regeln in Absatz 1 - einmündende<br />

Gleisabschnitte über das Grenzzeichen hinaus bis zum Ende des an die<br />

Weiche anschließenden Weichenbogens, bei anschließender Kreuzung bis<br />

zum Nachbargleis frei von Fahrzeugen sein. Bevor Sie andere Zugfahrten<br />

zugelassen werden, müssen muss Sie feststellenfestgestellt werden, dass Lü-<br />

Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ nicht in diesem Gleisabschnitt stehen. Für<br />

Gleise, die im Bogen liegen, ist der freizuhaltende Gleisabschnitt in denim<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch angegeben.<br />

Versandung,<br />

Rostbildung,<br />

Verschmutzung<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- wo keine selbsttätige<br />

Gleisfreimeldeanlage<br />

vorhanden ist -<br />

durch Hinsehen.<br />

In denIm Örtlichen<br />

Richtlinien<br />

Betriebsstellenbuch<br />

können ergänzende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

Sie Es müssen muss feststellenfestgestellt werden, dass im Fahrweg, Durchrutschweg<br />

oder in einmündenden Gleisabschnitten keine anderen Hindernisse vorhanden sind,<br />

soweit dies von Ihrem <strong>Stand</strong>ort aus möglich ist.<br />

(2) Während unterbrochener Arbeitszeit müssen die für Durchfahrten eingestellten<br />

Fahrwege frei sein. In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.<br />

b) Bei selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage ist in denim Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch geregelt, wie Sie bei Lü-Sendungen „Berta“ oder<br />

„Cäsar“ verfahren werden müssenmuss.<br />

(4) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist geregelt, wie Sie verfahren<br />

werden müssenmuss, wenn bei einer Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />

in bestimmten Gleis- oder Weichenabschnitten Versandung, Rostbildung oder<br />

starke Verschmutzung eintreten kann und dadurch ein Abschnitt nicht als besetzt<br />

angezeigt wird, obwohl er besetzt ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


Züge fahren 408.0231<br />

Fahrweg prüfen Seite 7 von 9<br />

(5) Ein Triebfahrzeug mit gehobenem Stromabnehmer dürfen darf Sie nur dann in<br />

einen Fahrweg eingelassen werden, wenn für den Fahrweg Oberleitung<br />

vorhanden und diese weder abgeschaltet noch gestört ist. Im Durchrutschweg<br />

darf die Oberleitung abgeschaltet sein.<br />

(6) Kleinwagenfahrten dürfen Sie auf Gleisen mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage<br />

erst zugelassen werden, wenn Sie Merkhinweis „Kl“ nach Modul 408.0402 Nr. 1<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 1 angebracht bzw. eingegeben habensind.<br />

Merkhinweis und Sperre dürfen Sie entfernenentfernt werden, wenn Sie durch<br />

Hinsehen festgestellt habenwurde, dass die betroffenen Gleis- oder<br />

Weichenabschnitte frei sind oder für die Kleinwagenfahrt eine Zugschlussmeldung<br />

oder Zugvollständigkeitsmeldung gegeben worden ist.<br />

Bei EZMG-Stellwerken müssen muss Sie nach Einfahrt der Kleinwagenfahrt auf<br />

beiden Bahnhofsköpfen sofort einen anderen anderer Fahrweg<br />

einstelleneingestellt werden.<br />

(7) Wo auf Bahnhofsgleisen Streckenblock vorhanden ist, sind in denim Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

(8) a) Als Die Mitarbeiter, in dessen Fahrwegprüfbezirk ein Einfahrgleis besetzt wird,<br />

oder wenn Sieund der Fahrdienstleiter sind, müssen Sie die in denim Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch genannten Maßnahmen sofort treffen, wenn das<br />

Gleis voraussichtlich 10 Minuten oder länger besetzt bleibt.<br />

b) Wird ein Einfahrgleis auf einem Bahnhof besetzt, auf dem Sie alsder<br />

Fahrdienstleiter auch andere Aufgaben wahrzunehmen haben hat und auf dem<br />

kein abhängiges Stellwerk an der Zulassung der Einfahrt beteiligt ist, müssen<br />

Sie die Maßnahmen nach a) sofort treffengetroffen werden, wenn das Gleis<br />

voraussichtlich drei Minuten oder länger besetzt bleibt.<br />

(9) a) 1. Wo keine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die<br />

Feststellungen, dass<br />

- Fahrweg, Durchrutschweg und einmündende Gleisabschnitte bis zum<br />

Grenzzeichen frei von Fahrzeugen sind und<br />

- zwischen Flankenschutzeinrichtungen und Grenzzeichen einer Weiche<br />

oder Kreuzung im Fahrweg keine Fahrzeuge stehen<br />

nach c) treffengetroffen werden, soweit Sie die Feststellungen nicht durch<br />

Hinsehen treffen getroffen werden können.<br />

2. Das mittelbare Feststellen müssen mussSie, außer für Abschnitte, die Sie<br />

ständig nicht eingesehen werden können, einführen eingeführt und, wenn<br />

der Anlass weggefallen ist, aufhebenaufgehoben werden. Ständig nicht<br />

einsehbare Abschnitte sind in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

genannt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

3. Bevor Sie das mittelbare Feststellen einführeneingeführt werden darf,<br />

müssen Sie die Feststellungen nach Nr. 1 durch Hinsehen treffengetroffen<br />

werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

4. Maßnahmen nach Absatz 8 müssen Sie sofort treffengetroffen werden.<br />

b) 1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die<br />

Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffengetroffen werden,<br />

Triebfahrzeuge<br />

mit gehobenem<br />

Stromabnehmer<br />

Kleinwagenfahrten<br />

Streckenblock<br />

auf Bahnhofsgleisen<br />

Maßnahmen<br />

bei besetzten<br />

Einfahrgleisen<br />

Mittelbar<br />

feststellen<br />

Selbsttätige<br />

Gleisfreimeldeanlage<br />

nicht<br />

vorhanden<br />

Selbsttätige<br />

Gleisfreimeldeanlage<br />

vorhanden<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


408.0231 Züge fahren<br />

Seite 8 von 9<br />

Fahrweg prüfen<br />

Feststellen<br />

soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen getroffen werden<br />

können.<br />

2. Das mittelbare Feststellen müssen muss Sie einführen eingeführt und, wenn<br />

der Anlass weggefallen ist, aufhebenaufgehoben werden.<br />

3. Bevor Sie das mittelbare Feststellen einführeneingeführt werden darf,<br />

müssen muss Sie in der Regel eine Abschnittsprüfung<br />

durchführendurchgeführt werden.<br />

Statt der Abschnittsprüfung dürfen darf Sie den der Triebfahrzeugführer<br />

beauftragenbeauftragt werden, im betroffenen Abschnitt<br />

- in einem Bahnhof bis zum nächsten Hauptsignal, bei Ausfahrten bis zum<br />

Ende des anschließenden Weichenbereichs oder, wenn noch ein besonderer<br />

Bahnhofsabschnitt der Gleisfreimeldeanlage des Bahnhofs ohne<br />

Weichen folgt (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch), bis zu dessen Ende<br />

(„bis km ...“),<br />

- auf einer Abzweigstelle bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs<br />

oder, wenn noch ein besonderer Abschnitt der Gleisfreimeldeanlage<br />

der Abzweigstelle ohne Weichen folgt (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />

bis zu dessen Ende („bis km ...“)<br />

auf Sicht zu fahren. Wenn Abschnitte mit Weichen oder Kreuzungen betroffen<br />

sind, gilt dies so lange, bis alle Zweige der Weiche oder Kreuzung von<br />

mindestens einem Zug befahren worden sind. Anschließend müssen muss<br />

Sie jeweils feststellenfestgestellt werden, dass der Zug den Abschnitt mit<br />

Schlusssignal verlassen hat. Die Feststellung müssen muss Sie nach den<br />

Regeln in c) Nr. 1 treffengetroffen werden.<br />

c) Wenn Sie mittelbar prüfengeprüft wird, müssen muss Sie<br />

1. feststellenfestgestellt werden, dass der zuletzt gefahrene Zug den Fahrweg,<br />

Durchrutschweg bzw. bei Abschnittsprüfung den betroffenen Abschnitt mit<br />

Schlusssignal durchfahren hat.<br />

Wo Züge durch ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug<br />

nachgeschoben werden, müssen muss Sie prüfengeprüft werden, dass<br />

auch das Schiebetriebfahrzeug Fahrweg und Durchrutschweg bzw. den<br />

betroffenen Abschnitt freigefahren hat,<br />

2. feststellenfestgestellt werden, dass bei Zügen, die <strong>zur</strong> Kreuzung oder<br />

Überholung im Bahnhof halten, Zugspitze und Zugschluss grenzzeichenfrei<br />

stehen. Sie dürfen den Der Zugführer Triebfahrzeugführer darf nach dem<br />

Anhalten des Zuges auffordernaufgefordert werden, eine<br />

Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug abzugeben oder zu melden,<br />

dass der Zug grenzzeichenfrei steht,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

3. bei Zügen, die im Fahrweg oder im betroffenen Abschnitt beginnen, enden<br />

oder halten oder wenn dort rangiert worden ist, vor Zulassen der nächsten<br />

Zugfahrt durch Hinsehen feststellenfestgestellt werden, dass Fahrweg,<br />

Durchrutschweg und einmündende Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen<br />

frei von Fahrzeugen sind und dass zwischen Flankenschutzeinrichtungen<br />

und Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg - bei einer<br />

Abschnittsprüfung bis zu den begrenzenden Weichen, Sperrsignalen,<br />

Wartezeichen oder Hauptsignalen - keine Fahrzeuge stehen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Darauf dürfen darf Sie verzichtenverzichtet werden<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


Züge fahren 408.0231<br />

Fahrweg prüfen Seite 9 von 9<br />

- bei haltenden Zügen, wenn an ihnen nicht rangiert worden ist; für sie gilt<br />

Nr. 1,<br />

- bei Rangierfahrten, die den Fahrweg, Durchrutschweg oder betroffenen<br />

Abschnitt durchfahren, wenn diese den Fahrweg, Durchrutschweg bzw.<br />

betroffenen Abschnitt mit allen Fahrzeugen verlassen haben,<br />

- bei Einfahrgleisen von Bahnhöfen mit Ablaufberg, wenn alle Wagen im<br />

betroffenen Gleis abgedrückt wurden und die Abdrücklokomotive dieses<br />

Gleis verlassen hat,<br />

4. feststellenfestgestellt werden, dass im Fahrweg, Durchrutschweg oder im<br />

betroffenen Abschnitt kein Zug oder Zugteil abgestellt worden ist.<br />

d) Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen darf Sie statt nach c)<br />

mittelbar zu prüfen, den der Triebfahrzeugführer beauftragenbeauftragt werden,<br />

in dem in b) Nr. 3 genannten Abschnitt auf Sicht zu fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Auf Sicht<br />

fahren<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0232<br />

Fahrweg sichern Seite 1 von 3<br />

1 Grundsatz<br />

Sie dürfen eine Eine Zugfahrt darf erst zugelassen werden, wenn zu befahrende<br />

Weichen, Weichen im Durchrutschweg und Flankenschutzeinrichtungen nach den<br />

Verschlussunterlagen und den Regeln in den Abschnitten 2 und 3 gesichert sind,<br />

soweit sie nicht nach den Regeln im Modul 408.0601 zu sichern sind.<br />

2 Gleisbildstellwerk<br />

Wenn die Fahrtstellung des Signals oder<br />

die Festlegung sicher angezeigt wird,<br />

sind zu befahrende Weichen und<br />

Flankenschutzeinrichtungen gesichert.<br />

Wenn bei Elektronischen Stellwerken der<br />

Festlegeüberwachungsmelder grün blinkt<br />

und die Anzeige sicher ist,<br />

sind zu befahrende<br />

Weichen<br />

gesichert.<br />

sind Flankenschutzeinrichtungen<br />

gesichert, wenn der<br />

Flankenschutz sicher<br />

angezeigt wird.<br />

Wenn weder die Fahrtstellung des Signals noch<br />

die Festlegung sicher angezeigt wird, müssen<br />

Sie wie folgt verfahrengilt Folgendes:<br />

Bei Relaisstellwerken oder wenn bei Elektronischen<br />

Stellwerken der Festlegeüberwachungsmelder<br />

nicht grün blinkt, gilt Folgendes:<br />

gilt für Weichen im Durchrutschweg<br />

oder für Flankenschutzeinrichtungen,<br />

deren Flankenschutz<br />

nicht sicher angezeigt wird,<br />

Folgendes:<br />

Bei Stellwerken mit Weichenlaufkette oder Weichenselbstlauf müssen<br />

muss Sie die Weichenlaufkette - soweit möglich - sperren gesperrt<br />

bzw. den der Weichenselbstlauf abschaltenabgeschaltet werden.<br />

Warten Sie die Die Auflösung der in den Nachbargleisen eingestellten<br />

Fahrstraßen ist abzuwarten.<br />

Wenn die Weichenlaufkette<br />

gesperrt bzw. der Weichenselbstlauf<br />

abgeschaltet ist und<br />

Verschluss der Weichen und<br />

Flankenschutzein-richtungen<br />

nicht sicher<br />

angezeigt wird,<br />

Wenn Sie die Weichenlaufkette<br />

nicht sperren oder den Weichenselbstlauf<br />

nicht abschalten können<br />

und Verschluss der Weichen und<br />

Flankenschutzeinrichtungen<br />

sicher angezeigt wird, nicht sicher<br />

angezeigt wird,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

müssen muss Sie<br />

Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 3 anbringen<br />

angebracht<br />

bzw. eingegeben<br />

werden.<br />

müssen muss Sie<br />

Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 2<br />

anbringen angebracht<br />

bzw. eingegeben<br />

werden.<br />

müssen muss Sie<br />

Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 3 anbringen<br />

angebracht<br />

bzw. eingegeben<br />

werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Bei Stellwerken<br />

ohne Weichenlaufkette<br />

oder Weichenselbstlauf<br />

müssen muss Sie<br />

Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 4<br />

anbringen<br />

angebracht bzw.<br />

eingegeben<br />

werden.<br />

Ist Einzelsperrung nicht möglich, dürfen darf Sie während der Zugfahrt im Bereich der Be-<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013


408.0232 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Fahrweg sichern<br />

triebsstelle keine anderen Fahrzeugbewegungen zugelassen und keine Bedienungshandlungen<br />

vornehmenvorgenommen werden.<br />

3 Mechanisches oder elektromechanisches Stellwerk<br />

Wenn Sie den der Signalhebel<br />

umlegen umgelegt werden<br />

könnenkann, sind Weichen und<br />

Flankenschutzeinrichtungen<br />

gesichert.<br />

Legen Sie den Der Fahrstraßenhebel ist umzulegen, und<br />

zwar<br />

den der Fahrtrichtung entsprechenden<br />

Fahrstraßenhebel<br />

bis in die End- oder<br />

Hilfsstellung,<br />

- die Bahnhofsblockeinrichtungen<br />

müssen Sie, wenn<br />

möglich, bedienen bedient<br />

werden - .<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Dauer der<br />

Maßnahmen<br />

Selbststellbetrieb<br />

oder<br />

Zuglenkung<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Können Kann Sie den der Signalhebel nicht<br />

umlegenumgelegt werden, müssen muss Sie den der<br />

Fahrweg wie folgt sicherngesichert:<br />

den der Gegenrichtung<br />

entsprechenden<br />

Fahrstraßenhebel<br />

- die Bahnhofsblockeinrichtungen<br />

dürfen<br />

Sie nicht bedienen<br />

bedient werden - .<br />

Legen Sie den Der Fahrstraßenhebel Fahrstraßenhebel<br />

ist festzulegen. Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel<br />

nicht festlegen festgelegt werden können kann oder<br />

dürfendarf, müssen muss Sie Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 5 anbringenangebracht werden.<br />

Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel<br />

nicht umlegen umgelegt werden<br />

könnenkann,<br />

müssen muss Sie Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 6<br />

anbringenangebracht werden. Während<br />

der Zugfahrt dürfen darf Sie im<br />

Stellwerksbezirk keine Weichen oder<br />

Gleissperren umstellen umgestellt<br />

und keine anderen Fahrzeugbewegungen<br />

zugelassen werden.<br />

Ortsgestellte Weichen, die sonst durch Signaldrahtzug geriegelt werden (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />

müssen Sie durch Handverschluss sicherngesichert werden.<br />

4 Zugfahrten mit besonderem Auftrag<br />

Bei Zugfahrten, die Sie mit besonderem Auftrag zugelassen werden, gilt Folgendes:<br />

a) Die vorgeschriebenen Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherung des Fahrwegs sind so lange<br />

erforderlich, bis der Zug die Weichen durchfahren hat oder am gewöhnlichen<br />

Halteplatz - bei mehreren Halteplätzen am letzten gewöhnlichen Halteplatz im<br />

Fahrweg - zum Halten gekommen ist.<br />

b) Am Signal oder der virtuellen Blockstelle, an der die Zugfahrt zugelassen werden<br />

soll und an den in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch genannten<br />

Signalen dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013


Züge fahren 408.0232<br />

Fahrweg sichern Seite 3 von 3<br />

eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssen Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 7 muss anbringenangebracht werden.<br />

c) Sie müssen Rangierfahrtsignale müssen sofort löschen gelöscht bzw. bei<br />

Stellwerken der Bauform GS III Sp 68 vor dem Einspeichern bedienungsmäßig<br />

ausschaltenausgeschaltet werden. Zuvor müssen muss Sie den der<br />

Triebfahrzeugführer über für ihn nicht gültige Rangierfahrtsignale unterrichtenunterrichtet<br />

werden.<br />

d) Für Kleinwagenfahrten dürfen darf Sie den der Fahrweg nicht festlegenfestgelegt<br />

werden.<br />

5 Unterbrochene Arbeitszeit<br />

a) Während unterbrochener Arbeitszeit müssen Sie Weichen für Durchfahrten in der<br />

Regel <strong>zur</strong> Fahrt über die durchgehenden Hauptgleise stellengestellt sein. In denIm<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann eine andere<br />

Stellung bestimmt sein.<br />

b) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist für abzweigende Strecken die<br />

Stellung der Weichen bestimmt. In einer Betra können abweichende Regeln<br />

gegeben sein.<br />

c)b) Sie müssen den Der Fahrweg muss wie folgt sicherngesichert werden:<br />

1. Im Gleisbildstellwerk müssen muss Sie Hilfssperre nach Modul 408.0403 Nr. 3<br />

anbringenangebracht werden.<br />

2. Im mechanischen oder elektromechanischen Stellwerk müssen muss Sie den<br />

der der Fahrtrichtung entsprechenden Fahrstraßenhebel bis in die End- oder<br />

Hilfsstellung umlegen umgelegt und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 5<br />

anbringenangebracht werden. Wenn Sie den der Fahrstraßenhebel nicht<br />

umlegen umgelegt werden könnenkann, müssen muss Sie Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 6 anbringenangebracht werden.<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist angeordnet, wie Sie<br />

ortsgestellte Weichen sichern gesichert werden müssen. In einer Betra können<br />

abweichende Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Rangierfahrtsignal<br />

Kleinwagenfahrten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0233<br />

Fahrweg prüfen und sichern - Mitarbeiter, Melden, Nachweis - Seite 1 von 2<br />

1 Prüfende oder sichernde Mitarbeiter<br />

(1) Als Der Bediener der Signalanlage müssen muss Sie die Feststellungen nach Modul<br />

408.0231 Abschnitt 1 a treffen.<br />

(2) a) Feststellungen nach Modul 408.0231<br />

- Abschnitte 1 b, 1 c, 1 d, 1 e, 1 f oder 1 g oder<br />

- Abschnitt 3 Absätze 3, 4, 5, 6 oder 9<br />

müssen muss Sie entweder als der Fahrdienstleiter allein oder, wenn eine Betriebsstelle<br />

in mehrere Prüfbezirke eingeteilt ist (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />

als der Mitarbeiter, der für den einzelnen Bezirk bestimmt ist, treffen.<br />

b) In den m Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann ein<br />

anderer Mitarbeiter bestimmt sein.<br />

(3) Als Der Bediener der Signalanlage müssen muss Sie Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />

sichern.<br />

2 Prüfen oder Sichern durch andere Mitarbeiter<br />

(1) Können Sie alsWenn der zuständiger Mitarbeiter ausnahmsweise Feststellungen<br />

nach Modul 408.0231 Abschnitt 1 nicht selbst treffen kann, dürfen darf Sie er einen<br />

anderen Mitarbeiter nach entsprechender Einweisung beauftragen, die Feststellungen<br />

zu treffen.<br />

(2) Können Sie als Bediener ausnahmsweise zu befahrende Weichen, Weichen im<br />

Durchrutschweg oder Flankenschutzeinrichtungen nicht selbst sichern, dürfen Sie<br />

einen anderen Mitarbeiter nach entsprechender Einweisung beauftragen, Weichen<br />

oder Flankenschutzeinrichtungen zu sichern.<br />

(3) Können Sie alsWenn der zuständiger Mitarbeiter oder Bediener ausnahmsweise<br />

bei zu befahrenden Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen von Anschlussstellen<br />

die Feststellungen nach Modul 408.0231 Abschnitt 1 nicht selbst treffen kann<br />

oder können Sie zu befahrende Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen nicht<br />

selbst sichern kann, dürfen darf Sie er den Triebfahrzeugführer nach entsprechender<br />

Einweisung mit Befehl 11 beauftragen, vor der ersten Weiche der Anschlussstelle<br />

zu halten, die richtige Stellung der zu befahrenden Weichen und<br />

Flankenschutzeinrichtungen festzustellen und festzustellen, dass der Schlüssel in<br />

der Schlüsselsperre verschlossen ist.<br />

3 Melden<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) Wenn Sie ein zuständiger Mitarbeiter nach Abschnitt 2 andere Mitarbeiter ausnahmsweise<br />

beauftragt habenhat, müssen muss Sie er die Mitarbeiter auffordern,<br />

Ihnen ihm mündlich zu melden, dass sie die erforderlichen Feststellungen getroffen<br />

bzw. die Einrichtungen gesichert haben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) a) Treffen SieMitarbeiter, wenn Siedie kein Fahrdienstleiter sind, müssen Feststellungen<br />

nach Abschnitt 1 oder die Feststellung, dass sichern Sie zu befahrende<br />

Weichen, Weichen im Durchrutschweg oder Flankenschutzeinrichtungen gesichert<br />

sind, müssen Sie die Feststellungen dem Fahrdienstleiter in der Regel<br />

mündlich melden. Wenn Sie Hat ein anderer Mitarbeiter nach Abschnitt 2 ande-<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013


408.0233 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2 Fahrweg prüfen und sichern - Mitarbeiter, Melden, Nachweis -<br />

re Mitarbeiter beauftragt haben, dürfen Siedarf er dem Fahrdienstleiter melden,<br />

wenn die anderen Mitarbeiter Ihnen gemeldet haben, dass sie die erforderlichen<br />

Feststellungen getroffen bzw. die Einrichtungen gesichert habensind., sobald<br />

ihm der andere Mitarbeiter dies gemeldet hat.<br />

b) Treffen außer Ihnen alsdem Fahrdienstleiter noch andere Mitarbeiter Feststellungen<br />

nach Abschnitt 1 oder sichern andere Mitarbeiter zu befahrende Weichen,<br />

Weichen im Durchrutschweg oder Flankenschutzeinrichtungen, dürfen<br />

darf der Fahrdienstleiter Sie die Zugfahrt zulassen, wenn alle beteiligten Mitarbeiter<br />

die Feststellungen getroffen bzw. die genannten Einrichtungen gesichert<br />

und Ihnen dies dem Fahrdienstleiter in der Regel mündlich gemeldet haben.<br />

c) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können abweichende oder<br />

ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

(3) Wenn bei Zugfahrten mit besonderem Auftrag außer Ihnen als Fahrdienstleiter andere<br />

Mitarbeiter den Fahrweg prüfen oder sichern, müssen muss der Fahrdienstleiter<br />

Sie folgenden Auftrag geben:<br />

„Zug (Nummer) fährt ohne Fahrtstellung eines Hauptsignals nach/aus Gleis<br />

(Nummer)“.<br />

Als beteiligter Beteiligte Mitarbeiter müssen Sie den Fahrweg prüfen und sichern<br />

und dem Fahrdienstleiter melden:<br />

„Fahrweg für Zug (Nummer) nach/aus Gleis (Nummer) gesichert“.<br />

Ergänzen Sie Auftrag und Meldung sind - soweit erforderlich - durch Zusätze, z.<br />

B. „in das Gegengleis“, „aus Richtung Bstadt“ zu ergänzen.<br />

4 Nachweis<br />

(1) Einführen und Aufheben des mittelbaren Feststellens nach Modul 408.0231 Abschnitt<br />

3 Absatz 9 a Nr. 2 oder Abschnitt 3 Absatz 9 b Nr. 2 müssen Sie nachweisennachgewiesen<br />

werden.<br />

(2) Mündlich erhaltene Meldungen nach Abschnitt 3 müssen Sie nachweisennachgewiesen<br />

werden. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann angeordnet<br />

sein, dass Sie für Meldungen nach Abschnitt 3 Absatz 3 einen Eingangsnachweis<br />

für Fahrwegsicherungsmeldungen führen geführt werden müssenmuss. Es<br />

können Regeln für das Führen des Nachweises gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 27.02.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0241<br />

Räumungsprüfung - Allgemeines - Seite 1 von 2<br />

1 Zugfolgeabschnitt<br />

Räumungsprüfung wird für einen Zugfolgeabschnitt durchgeführt.<br />

2 Räumungsprüfstelle<br />

(1) Räumungsprüfung wird auf der Räumungsprüfstelle durchgeführt.<br />

(2) Welche Stelle Räumungsprüfstelle ist und in welchen Fällen eine Räumungsprüfung<br />

durchzuführen ist, ist in den Regeln für<br />

- Strecken ohne Streckenblock,<br />

- Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder<br />

- Strecken mit selbsttätigem Streckenblock<br />

bestimmt.<br />

3 Zeitpunkt<br />

Räumungsprüfung müssen muss Sie als der Bediener des Hauptsignals auf der<br />

Räumungsprüfstelle durchführen, wenn der Zug, der den Zugfolgeabschnitt zuletzt<br />

befahren hat, dort angekommen ist. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass ein Zugschlussmeldeposten an der<br />

Räumungsprüfung beteiligt ist.<br />

4 Feststellungen<br />

Bei der Räumungsprüfung müssen muss Sie feststellenFolgendes festgestellt werden:,<br />

dass<br />

a) dDer Zug ist an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals<br />

Ne 14 auf der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren. ist,<br />

b) dDer Zug hat mindestens ein Zeichen des Schlusssignals. hat und Im Betriebsstellenbuch<br />

können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

c) dDas Hauptsignal bzw. der Melder der virtuellen Blockstelle der Räumungsprüfstelle<br />

zeigt Halt zeigt und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 ist erloschen<br />

ist. Haltstellung und Erlöschen der Signale müssen sicher angezeigt werden.<br />

An diesem Signal dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan<br />

nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssen Der<br />

Bediener muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

In den Örtlichen Richtlinienkönnen für die Feststellung nach b) andere Regeln gegeben<br />

sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

5 Verzicht<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass auf<br />

Strecken ohne Streckenblock, mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder automatischem<br />

Streckenblock auf die Feststellung nach Abschnitt 4 b bei Reisezügen verzichtet<br />

wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


408.0241 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2 Räumungsprüfung - Allgemeines -<br />

65 Haltstellung prüfen<br />

Die sichere Anzeige der Haltstellung des Hauptsignals müssen muss Sie am Signal<br />

selbst oder am Signalhaltmelder feststellenfestgestellt werden. Dabei dürfen darf sich<br />

der Bediener Sie sich nicht auf das Signalrücklicht verlassen.<br />

76 Ergänzende oder abweichende Regeln<br />

Für die Räumungsprüfung können in den Modulen 408.0101 bis 408.0911 0691 ergänzende<br />

oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0242<br />

Räumungsprüfung - Strecken ohne Streckenblock - Seite 1 von 1<br />

1 Räumungsprüfstelle<br />

Räumungsprüfstelle ist die Zugfolgestelle am Ende des Zugfolgeabschnitts.<br />

2 Anwenden<br />

Der Bediener des Hauptsignals muss die Räumungsprüfung müssen Sie bei allen<br />

Zugfahrten durchführen.<br />

3 Einfahrt melden<br />

Wo der Fahrdienstleiter das Hauptsignal nicht vom Fahrdienstleiter selbst bedient<br />

wird, müssen muss Sie ihm als der Bediener die Einfahrt der Züge melden. Die Meldung<br />

lautet:<br />

„Zug (Nummer) mit Schluss eingefahren, Signal (Bezeichnung) auf Halt."<br />

In denIm Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch kann eine andere Art der Meldung<br />

zugelassen sein.<br />

4 Bestätigen<br />

Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle muss dem Fahrdiensteiter, der die Fahrt<br />

in den Zugfolgeabschnitt zugelassen hatte, Ddie Räumungsprüfung müssen Sie<br />

durch Rückmelden bestätigen.<br />

5 Bestätigung bleibt aus<br />

Wennird der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle einen Zug nicht spätestens fünf<br />

Minuten nach Ablauf der planmäßigen Fahrzeit <strong>zur</strong>ückgemeldet, müssen muss Sie<br />

sich als der FahrdienstleiterFahrdienstleiter, der die Zugfahrt zugelassen hatte, nach<br />

dem Verbleib erkundigen. Erhalten Sie die MitteilungWenn ihm der Fahrdienstleiter<br />

der Räumungsprüfstelle mitteilt, dass der Zug noch nicht angekommen ist oder aus<br />

besonderem Anlass nicht <strong>zur</strong>ückgemeldet werden darf, müssen muss erSie Merkhinweis<br />

„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen<br />

bzw. eingeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0243<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock - Seite 1 von 4<br />

1 Räumungsprüfstelle<br />

Räumungsprüfstelle ist die Zugfolgestelle am Ende des Zugfolgeabschnitts.<br />

2 Anwenden<br />

De Bediener des Hauptsignals muss Ddie Räumungsprüfung müssen Sie bei allen<br />

Zugfahrten durchführen. Bei Relaisblock und Trägerfrequenzblock 71 mit Streckengleisfreimeldeanlage<br />

müssen Sie die im Abschnitt 6 genannten Besonderheiten beachtenbeachtet<br />

werden.<br />

3 Bestätigen<br />

Der Bediener des Hauptsignals muss die Räumungsprüfung müssen Sie durch<br />

Rückblocken bestätigen. Bei Relaisblock wird in bestimmten Fällen zugbewirkt <strong>zur</strong>ückgeblockt.<br />

4 Bestätigung bleibt aus<br />

Wennird ein Zug nicht spätestens fünf Minuten nach Ablauf der planmäßigen Fahrzeit<br />

<strong>zur</strong>ückgeblockt wird, müssen muss Sie sich als der Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt<br />

zugelassen hatte, nach dem Verbleib erkundigen. Erhalten Sie die MitteilungWenn<br />

ihm der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle mitteilt, dass der Zug noch nicht angekommen<br />

ist oder aus besonderem Anlass noch nicht <strong>zur</strong>ückgeblockt werden darf,<br />

müssen muss erSie Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

5 Rückmelden<br />

(1) Die Räumungsprüfung müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter bei folgenden<br />

Anlässen durch Rückmelden bestätigen:<br />

a) Ein Zug soll mit besonderem Auftrag in einen Zugfolgeabschnitt fahren.<br />

b) Der Streckenblock wirkt nicht ordnungsgemäß, weil<br />

1. nicht vor- oder <strong>zur</strong>ückgeblockt werden kann oder er die Bedienung nicht<br />

anzeigt,<br />

2. der Streckenblock nur mit Hilfseinrichtungen bedient werden kann,<br />

3. Streckenblockeinrichtungen vorzeitig frei werden,.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

c) Die mit gelbem Quadrat gekennzeichneten Verschlüsse fehlen oder sind gelöst,<br />

es sei denn, die Fachkraft hat die Verschlüsse gelöst.<br />

d) Die Fachkraft hat das Rückmelden im Arbeits- und Störungsbuch angeordnet.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Anlässe<br />

(2) a) Das Rückmelden müssen muss Sie als der Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle Einführen<br />

einführen, bei der der Anlass aufgetreten ist. Beim Einführen des Rückmeldens<br />

müssen muss Sie den er den Anlass angeben. Beim Einführen des<br />

Rückmeldens muss der Zug <strong>zur</strong>ückgemeldet werden, der den Zugfolgeabschnitt<br />

zuletzt befahren hat. Ist der Anlass nach dem Aufheben einer Gleissperrung<br />

aufgetreten, muss der Zug <strong>zur</strong>ückgemeldet werden, der den Zugfolgeabschnitt<br />

vor der Gleissperrung zuletzt befahren hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0243 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4 Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock -<br />

Durchführen,<br />

Bedienen des<br />

Streckenblocks<br />

Aufheben<br />

b) Weisen Sie das Das Einführen des Rückmeldens ist im Zugmeldebuch nach<br />

folgendem Muster nachzuweisen:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

(3) a) Auf eingleisigen Strecken und auf zweigleisigen Strecken mit Erlaubniswechsel<br />

müssen Sie die Züge beider Fahrtrichtungen <strong>zur</strong>ückmelden<strong>zur</strong>ückgemeldet<br />

werden.<br />

b) Bedienen Sie den Der Streckenblock ist zu bedienen, soweit dies möglich und<br />

zulässig ist. Wenn der Streckenblock bedient wird, ist zuerst <strong>zur</strong>ückzumelden<br />

und danach <strong>zur</strong>ückzublocken.<br />

c) Wo der Fahrdienstleiter den Streckenblock nicht vom Fahrdienstleiter selbst<br />

bedient wird, müssen muss Sie alsder Bediener die Einfahrt der Züge melden<br />

mit dem Wortlaut:<br />

„Zug (Nummer) mit Schluss eingefahren, Signal (Bezeichnung) auf Halt."<br />

Als Der Fahrdienstleiter melden meldet Sie hierauf den Zug <strong>zur</strong>ück und beauftragen<br />

beauftragt danach den Bediener, <strong>zur</strong>ückzublocken.<br />

d) Wo bei Relaisblock ein Zugschlussmeldeposten vorhanden ist, müssen muss<br />

Sie der Bediener das zugbewirkte Rückblocken sperren. Ist Wenn dies nicht<br />

möglich ist, meldet der Zugschlussmeldeposten die Einfahrt der Züge nach c).<br />

(4) Sie dürfen das Das Rückmelden aufhebenhebt die Stelle auf, wenn Siedie es<br />

eingeführt haben hat, wenn und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) Alle Anlässe müssen weggefallen sein. Wennar das Rückmelden eingeführt<br />

war, weil Streckenblockeinrichtungen vorzeitig frei geworden sind oder bei<br />

Trägerfrequenzblock 71 eine Dauerstörung der Blockübertragungseinrichtung<br />

vorgelegen hat, muss im Arbeits- und Störungsbuch außerdem das Ende der<br />

Arbeiten eingetragen sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4718 8 20 8 29 8 27 8 28 8.28 an FAD: R für Gl<br />

FAD – FBH, Rückblocken<br />

nicht möglich<br />

b) Danach muss der Zugfolgeabschnitt von einem Kontrollzug befahren worden<br />

sein, und zwar<br />

1. auf zweigleisigen Strecken ohne Erlaubniswechsel von einem Zug in der<br />

gewöhnlichen Fahrtrichtung,<br />

2. auf eingleisigen Strecken oder zweigleisigen Strecken mit Erlaubniswechsel<br />

von je einem Zug in beiden Fahrtrichtungen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Züge fahren 408.0243<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock - Seite 3 von 4<br />

Der Kontrollzug muss in den betroffenen Zugfolgeabschnitt auf Hauptsignal<br />

eingefahren und bei ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen vor- und<br />

<strong>zur</strong>ückgeblockt worden sein.<br />

c) Weisen Sie das Das Aufheben des Rückmeldens im Zugmeldebuch ist nach<br />

folgendem Muster nachzuweisen:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

(5) Wo Sie den der Fahrdienstleiter den Streckenblock nicht selbst alsvom Fahrdienstleiter<br />

bedienenbedient, müssen muss der Fahrdienstleiter Sie dem Bediener<br />

das Einführen und Aufheben des Rückmeldens bekannt geben.<br />

(6) Solange Züge <strong>zur</strong>ückzumelden sind, müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter<br />

der Stelle, die die Zugfolge regelt, Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

(7) Für Besonderheiten beim Rückmelden auf Strecken mit Blockstellen, die keine<br />

Blockendstellen sind, enthalten enthält die das Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Weisungen.<br />

6 Besonderheiten bei Gleisfreimeldeanlage<br />

Bei Relaisblock und Trägerfrequenzblock 71 mit Streckengleisfreimeldeanlage gelten<br />

folgende ergänzende oder abweichende Bestimmungen:<br />

(1) Räumungsprüfung ist erforderlich, wenn<br />

a) sie aus Anlässen nach Abschnitt 5 Absatz 1 durch Rückmelden bestätigt werden<br />

muss,<br />

b) nicht zugbewirkt <strong>zur</strong>ückgeblockt wird oder<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

c) die Achszählgrundstellung für die Streckengleisfreimeldung hergestellt werden<br />

soll.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Die Feststellungen nach Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 b dürfen Sie durch<br />

Blockabschnittsprüfung ersetzt werden. Die Blockabschnittsprüfung ist nicht zulässig,<br />

wenn die Fachkraft die Räumungsprüfung im Arbeits- und Störungsbuch<br />

angeordnet hat.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4728 10 30 10 36 10 36 10 37 10.37 an FAD: R für<br />

Gl FAD – FBH aufgeh<br />

Verständigen<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Blockstelle<br />

nicht Blockendstelle<br />

(3) Wenn Sie die Rückmeldung nicht gegeben werden dürfendarf, weil das Schlusssignal<br />

nicht mehr festgestellt werden kann, obwohl der Zug angekommen ist,<br />

müssen muss Sie den der Triebfahrzeugführer des folgenden Zuges mit Befehl 9<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0243 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4 Räumungsprüfung - Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock -<br />

10 – Grund Nr. 1 anweisenbeauftragt werden, im Zugfolgeabschnitt auf Sicht zu<br />

fahren.<br />

Beispiel<br />

(4) Wenn Züge <strong>zur</strong>ückgemeldet werden, müssen muss Sie das zugbewirkte Rückblocken<br />

sperrengesperrt werden. IstWenn dies das nicht möglich Ist, geht die<br />

Rückblockung vor der Rückmeldung ein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0244<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 1 von 10<br />

1 Räumungsprüfstelle<br />

Räumungsprüfstelle ist die Zugmeldestelle hinter dem Zugfolgeabschnitt. In denIm Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch kann eine andere Stelle als Räumungsprüfstelle<br />

bestimmt sein.<br />

2 Einzelräumungsprüfung, Räumungsprüfung auf Zeit<br />

Räumungsprüfung kann bei nur einem Zug (Einzelräumungsprüfung) oder bei allen<br />

Zügen für die Dauer eines Anlasses (Räumungsprüfung auf Zeit) erforderlich werden.<br />

3 Bestätigen<br />

(1) Räumungsprüfung müssen Sie durch Rückmelden bestätigen, wWenn Sie alsder<br />

Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle nicht zugleich Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle<br />

sindist, der die Fahrt in den Zugfolgeabschnitt zulässt, muss er die Räumungsprüfung<br />

durch Rückmelden bestätigen. Wenn die Bestätigung nicht erforderlich<br />

ist, müssen muss erSie die Räumungsprüfung im Zugmeldebuch nach folgendem<br />

Muster nachweisen.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

(2) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können ergänzende oder abweichende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

4 Einzelräumungsprüfung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

(1) Einzelräumungsprüfung wird bei folgenden Anlässen erforderlich:<br />

a) Ein Zug soll mit besonderem Auftrag in einen Zugfolgeabschnitt fahren.<br />

b) Ein Zug soll in einem Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge signalgeführt weiterfahren,<br />

dessen Ende gekennzeichnet ist durch ein Blockkennzeichen der freien<br />

Strecke.<br />

c) Ein Zug soll an einem LZB-Nothalt auf der freien Strecke oder hinter einem<br />

Ausfahrsignal weiterfahren.<br />

d) Blockeinrichtungen sollen in die Grundstellung gebracht werden - ausgenommen<br />

der Zentralblockabschnitt soll aufgelöst werden, ohne dass eine Zugfahrt<br />

stattgefunden hat. Sie dürfen diese Der Fahrdienstleiter darf diese Einzelräumungsprüfung<br />

durch Maßnahmen nach Modul 408.0622 Abschnitt 1 ersetzen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4786 19 43 19 50 19 51 19.52 Gl von FAD bis FBH<br />

frei<br />

Anlässe<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0244 Züge fahren<br />

Seite 2 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

Durchführung<br />

Anlass nach<br />

einer Gleissperrung<br />

Blockabschnittsprüfung<br />

e) Für die Hilfsauflösung einer Fahrstraße ist in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Einzelräumungsprüfung vorgeschrieben.<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können zu den Anlässen nach<br />

a) und b) ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist bestimmt, wenn bei den Anlässen<br />

nach a) bis c) im Anschluss an die Einzelräumungsprüfung Räumungsprüfung<br />

auf Zeit eingeführt werden muss.<br />

Der Fahrdienstleiter muss den Anlass für die Einzelräumungsprüfung müssen Sie<br />

im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

(2) Ist Wenn der Anlass für die Räumungsprüfung nach dem Aufheben einer Gleissperrung<br />

aufgetreten ist, müssen muss der Fahrdienstleiter Sdie Räumungsprüfung<br />

bei dem Zug durchführen, der den Zugfolgeabschnitt vor der Gleissperrung<br />

zuletzt befahren hat.<br />

(3) Wenn eine Räumungsprüfung zu bestätigen ist, müssen muss Sie den der Fahrdienstleiter,<br />

bei dem der Anlass aufgetreten ist, den für die Räumungsprüfung zuständigen<br />

Fahrdienstleiter <strong>zur</strong> Abgabe der Rückmeldung auffordern. Dabei müssen<br />

muss erSie den betroffenen Zug angeben.<br />

(4) In Relaisstellwerken dürfen darf der FahrdienstleiterSie bei Zentralblock mit Achszählern<br />

eine Einzelräumungsprüfung in den Fällen der Absätze 1 a, 1 b oder 1 c<br />

durch Blockabschnittsprüfung für den betroffenen Zugfolgeabschnitt ersetzen. Bei<br />

Blockabschnittsprüfung müssen muss erSie Folgendes feststellen:<br />

- Der Zugfolgeabschnitt muss als frei angezeigt werden und<br />

- der Halt- oder Fahrtmelder des Hauptsignals am Ende des Zugfolgeabschnitts<br />

muss leuchten und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss dunkel<br />

sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Blockabschnittsprüfung ist nicht zulässig, wenn ein Zentralblockabschnitt nicht<br />

aufgelöst ist, der Ausfahrsperrenmelder leuchtet, der Blockabschnittsmelder rot<br />

leuchtet oder wenn in den im Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch nach Absatz<br />

1 bestimmt ist, dass Sie im Anschluss an eine Einzelräumungsprüfung Räumungsprüfung<br />

auf Zeit einführen eingeführt werden müssenmuss.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zugnummer<br />

4732 11 05 11 12 11 13 11 29 AzGr<br />

4734 11 22 11 29 11 30<br />

Meldungen und Vermerke<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Züge fahren 408.0244<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 3 von 10<br />

(5) a) In Elektronischen Stellwerken dürfen darf der FahrdienstleiterSie bei Zentralblock<br />

eine Einzelräumungsprüfung in den Fällen der Absätze 1 a, 1 b oder 1 c<br />

durch Auswerten der sicheren Anzeigen bis zum nächsten Hauptsignal bzw. bis<br />

<strong>zur</strong> nächsten durch Signal Ne 14 gekennzeichneten virtuellen Blockstelle ersetzen.<br />

b) Die Im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können kann zugelassen sein,<br />

dass Sie der Fahrdienstleiter eine Einzelräumungsprüfung durch das Auswerten<br />

der sicheren Anzeigen im betroffenen Zugfolgeabschnitt ersetzen dürfendarf.<br />

Dabei müssen muss der FahrdienstleiterSie Folgendes feststellen:<br />

- Der Zugfolgeabschnitt muss als frei angezeigt werden und<br />

- der Halt- oder Fahrtmelder des Hauptsignals am Ende des Zugfolgeabschnitts<br />

muss leuchten und der Melder des Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8<br />

muss dunkel sein.<br />

(6) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf eine Einzelräumungsprüfung nach Absatz 1 a<br />

ersetzen durch die Feststellung, dass das Hauptsignal bzw. die virtuelle Blockstelle<br />

am Anfang des betroffenen Abschnittes eine Fahrtstellung zeigt. Hierzu dürfen<br />

darf erSie die sichere Anzeige des Fahrtmelders auswerten - ausgenommen bei<br />

Selbstblocksignalen - oder sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lassen, dass<br />

das Selbstblocksignal in Fahrtstellung ist.<br />

(7) a) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss die Blockabschnittsprüfung nach Absatz<br />

4, das Auswerten der sicheren Anzeigen nach Absatz 5 oder das Auswerten<br />

der Fahrtstellung nach Absatz 6 gemäß nach folgendem Muster nachweisen<br />

und – soweit erforderlich – den Eintrag dem Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt in<br />

den betroffenen Zugfolgeabschnitt zulässt, mitteilen. Die Bestätigung der Räumungsprüfung<br />

durch Rückmelden ist nicht erforderlich.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

4786 19 43 19 50 19 51<br />

Zugnummer<br />

b) Sie müssen alsDer Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt in den betroffenen Zugfolgeabschnitt<br />

zulässt, muss die Meldung nach a) im Zugmeldebuch nachweisen.<br />

Diese ersetzt die Räumungsprüfung.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(8) Wenn Einzelräumungsprüfung erforderlich ist, Sie aber nicht feststellen festgestellt<br />

werden könnenkann, welcher Zug den Zugfolgeabschnitt zuletzt befahren hat,<br />

müssen muss Sie wie folgt vorgehenvorgegangen werden:<br />

a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss ein selbsttätiges Blocksignal oder eine<br />

virtuelle Blockstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts sperren. Sie<br />

müssenEr muss Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen bzw.<br />

eingeben. Bei Elektronischen Stellwerken müssen muss erSie ein selbsttätiges<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4788 19 55 20 02 20 03 Ausf. bei Halt zeigendem Asig<br />

20.02 Gl von FBH bis FCS frei<br />

Auswerten<br />

der Anzeigen<br />

Auswerten der<br />

Fahrtstellung<br />

Nachweisen<br />

Beteiligte<br />

verständigen<br />

Zuletzt<br />

gefahrener<br />

Zug nicht<br />

feststellbar<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0244 Züge fahren<br />

Seite 4 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

Anlässe<br />

Blocksignal oder eine virtuelle Blockstelle nicht sperren, wenn erSie im betroffenen<br />

Zugfolgeabschnitt Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 9 eingeben könnenkann.<br />

b) Bei einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle am Anfang des<br />

betroffenen Zugfolgeabschnitts müssen muss der FahrdienstleiterSie Merkhinweis<br />

„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8<br />

anbringen bzw. eingeben.<br />

c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Sperre müssen muss Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringenangebracht<br />

werden.<br />

d) Der Fahrdienstleiter Aauf der Räumungsprüfstelle müssen muss Sie feststellen,<br />

dass die Bedingungen nach Modul 408.0241 Abschnitt 4 c - Hauptsignal bzw.<br />

Melder der virtuellen Blockstelle zeigt Halt - erfüllt sind.<br />

e) Den Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des nächsten Zuges,<br />

der den Zugfolgeabschnitt befahren soll, müssen Sie beauftragen, auf Sicht zu<br />

fahren, und zwar<br />

- bei Zentralblock mit Achszählern oder automatischem Streckenblock oder<br />

wenn bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle nur ein Zugfolgeabschnitt vorhanden<br />

ist, im betroffenen Zugfolgeabschnitt,<br />

- in allen übrigen Fällen im betroffenen und im nächsten Zugfolgeabschnitt.<br />

Auf Strecken mit Blockkennzeichen gilt als betroffener Zugfolgeabschnitt<br />

- für signalgeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für signalgeführte Züge,<br />

- für anzeigegeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge.<br />

f) Sie müssen den Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer mündlich<br />

verständigen, dass er am Hauptsignal oder am Signal Ne 14 der Räumungsprüfstelle<br />

angehalten wird, um dort dem Fahrdienstleiter seine Zugnummer anzugeben.<br />

g) Als Der Fahrdienstleiter der Räumungsprüfstelle dürfen darf Sie die Einfahrt<br />

des Zuges auf der Räumungsprüfstelle erst zulassen, wenn der Triebfahrzeugführer<br />

die Nummer seines Zuges gemeldet hat.<br />

h) Bei diesem Zug müssen muss erSie eine Einzelräumungsprüfung durchführen.<br />

5 Räumungsprüfung auf Zeit<br />

(1) Räumungsprüfung auf Zeit wird erforderlich, wenn<br />

a) sie nach Modul 408.0622 Abschnitt 1 Absatz 2 Nr. 4 eingeführt werden muss,<br />

weil Blockeinrichtungen nicht in Grundstellung gebracht werden konnten,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) bekannt wird, dass ein Blockabschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, obwohl<br />

er besetzt ist,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

c) die Bedienung nach Abschnitt 4 Absatz 1 e nicht ordnungsgemäß gewirkt hat<br />

oder<br />

d) die Fachkraft die Räumungsprüfung vorgeschrieben hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Züge fahren 408.0244<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 5 von 10<br />

(2) Sind Wenn auf eingleisigen Strecken zwischen zwei Zugmeldestellen mehrere<br />

Zugfolgeabschnitte vorhanden sind und ist für einen der Zugfolgeabschnitte Räumungsprüfung<br />

auf Zeit erforderlich ist, müssen muss Sie die Zugfolge für beide<br />

Fahrtrichtungen an den Hauptsignalen bzw. den Signalen Ne 14 der Räumungsprüfstellen<br />

regelngeregelt werden. Dies gilt auch, wo Gleiswechselbetrieb eingerichtet<br />

ist, sobald ein Zug auf dem Gegengleis gefahren ist.<br />

(3) Sie Der Fahrdienstleiter dürfen darf dem Beginn von Arbeiten, die Räumungsprüfung<br />

auf Zeit erfordern, erst zustimmen, wenn sich die Blockeinrichtungen des betroffenen<br />

Zugfolgeabschnitts und aller folgenden Zugfolgeabschnitte bis <strong>zur</strong> Räumungsprüfstelle<br />

in Grundstellung befinden oder eine Einzelräumungsprüfung bei<br />

dem Zug durchgeführt wurde, der die Abschnitte zuletzt befahren hat.<br />

(4) Räumungsprüfung auf Zeit müssen muss Sie als der Fahrdienstleiter der Zugfolgestelle<br />

einführen, bei der der Anlass aufgetreten ist.<br />

Wenn Räumungsprüfungen bestätigt werden müssen, müssen Sie muss der<br />

Fahrdienstleiter, bei dem der Anlass aufgetreten ist, dem beteiligten Fahrdienstleiter<br />

Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit, Zugfolgeabschnitt und Anlass mitteilen.<br />

Als Der für die Räumungsprüfung zuständiger Fahrdienstleiter müssen muss Sie<br />

die Züge unaufgefordert <strong>zur</strong>ückmelden.<br />

Der Fahrdienstleiter muss das Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit müssen<br />

Sie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

4712 7 28 7 34 7 34<br />

Zugnummer<br />

(5) Bei Räumungsprüfung auf Zeit müssen Sie wie folgt vorgehengilt Folgendes:<br />

a) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss das selbsttätige Blocksignal bzw. die virtuelle<br />

Blockstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts sperren und<br />

bis <strong>zur</strong> Fahrt des Kontrollzuges gesperrt lassen. Sie müssen Er muss Merkhinweis<br />

„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen. Bei Elektronischen Stellwerken<br />

müssen muss der FahrdienstleiterSie ein selbsttätiges Blocksignal bzw. die<br />

virtuelle Blockstelle nicht sperren, wenn erSie im betroffenen Zugfolgeabschnitt<br />

Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 9 eingeben könnenkann.<br />

Kann Wenn ein selbsttätiges Blocksignal bzw. die virtuelle Blockstelle nicht gesperrt<br />

werden kann, müssen muss Sie die Zugfolge am Hauptsignal oder an<br />

der durch Signal Ne 14 gekennzeichneten virtuellen Blockstelle der rückgele-<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4714 7 50 7 56 7 57 8 10 AzGr erfolglos<br />

4716 8 04 8 10 8 11 8 16 AzGr erfolglos<br />

4718 8 20 8 26 8 26 8 32 8.17 an FCS: Rpz für Blockabschnitt<br />

112 eingeführt<br />

Zugfolge auf<br />

eingleisigen<br />

Strecken oder<br />

bei GWB<br />

Arbeiten<br />

Einführen<br />

Sperren<br />

selbsttätig<br />

wirkender<br />

Einrichtungen,<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0244 Züge fahren<br />

Seite 6 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

Aufheben<br />

genen Zugmeldestelle regelngeregelt werden. Für dieses Signal gelten die Regeln<br />

unter b).<br />

b) Bei einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle am Anfang des<br />

betroffenen Zugfolgeabschnitts müssen muss der FahrdienstleiterSie Merkhinweis<br />

„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8<br />

anbringen bzw. eingeben.<br />

c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403<br />

Nr. 7 anbringen.<br />

Sind Wenn zwischen zwei Zugmeldestellen mehrere Zugfolgeabschnitte betroffen<br />

sind, müssen Sie die Maßnahmen nach a) oder b) nur für das Hauptsignal bzw.<br />

die virtuelle Blockstelle am Anfang des ersten betroffenen Zugfolgeabschnitts treffengetroffen<br />

werden.<br />

(6) Sie dürfen Räumungsprüfung auf Zeit aufhebenhebt die Stelle auf, die sie eingeführt<br />

hat, wenn Sie diese eingeführt haben und folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

sind:<br />

a) Alle Anlässe müssen weggefallen sein. Wennar Räumungsprüfung auf Zeit<br />

nach den Absätzen 1 a, 1 b oder 1 c eingeführt war, muss im Arbeits- und Störungsbuch<br />

außerdem das Ende der Arbeiten eingetragen sein.<br />

b) Danach muss der Zugfolgeabschnitt von einem Kontrollzug befahren worden<br />

sein, und zwar<br />

1. auf zweigleisigen Strecken, wo Gleiswechselbetrieb nicht ständig eingerichtet<br />

ist, von einem Zug in der gewöhnlichen Fahrtrichtung,<br />

2. auf eingleisigen Strecken ohne Erlaubnismelder oder Streckengleisen ohne<br />

Erlaubnismelder, wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, von einem<br />

Zug in beliebiger Fahrtrichtung,<br />

3. auf eingleisigen Strecken mit Erlaubnismelder oder Streckengleisen mit Erlaubnismelder,<br />

wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist,<br />

- von je einem Zug in beiden Fahrtrichtungen oder<br />

- von einem Zug in beliebiger Fahrtrichtung, wenn nach diesem Zug die Erlaubnis<br />

zweimal störungsfrei von Hand gewechselt werden konnte.<br />

Der Fahrdienstleiter muss die Fahrt des Kontrollzuges in den Zugfolgeabschnitt<br />

muss durch Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. der virtuellen Blockstelle zugelassen<br />

worden sein. Der Kontrollzug muss den Zugfolgeabschnitt bei ordnungsgemäß<br />

wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren haben. Hierzu muss der<br />

Fahrdienstleiter Eein selbsttätiges Blocksignal bzw. die Blockstelle für anzeigegeführte<br />

Züge müssen Sie dafür entsperren und unmittelbar nach Haltstellung<br />

durch den Kontrollzug wieder sperren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Züge fahren 408.0244<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 7 von 10<br />

Der Fahrdienstleiter muss Ddas Aufheben der Räumungsprüfung auf Zeit müssen<br />

Sie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Cestadt<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

(7) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann zugelassen<br />

sein, dass bei Räumungsprüfung auf Zeit die Räumungsprüfung auf einer<br />

selbsttätigen Blockstelle durchgeführt wird, auf der ein Rückmeldeposten eingesetzt<br />

ist.<br />

Der Fahrdienstleiter muss das Einführen der Räumungsprüfung auf Zeit mit<br />

Rückmeldeposten und Bestätigung der Räumungsprüfung durch den Rückmeldeposten<br />

müssen Sie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zugnummer<br />

Meldungen und Vermerke<br />

4720 8 25 8 31 8 32 8 38<br />

4722 8 47 8 53 8 54 9 00 9.01 an FCS: Rpz aufgeh.<br />

4724 9 03 9 09 9 10<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Cestadt<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

Meldungen und Vermerke<br />

4712 7 28 7 34 7 34<br />

4714 7 50 7 56 7 57 8 10 AzGr erfolglos<br />

4716 8 04 8 10 8 11 8 16 AzGr erfolglos<br />

4718 8 20 8 26 8 26 8 32<br />

8.17 an FCS: Rpz für<br />

Blockabschn 112 eingeführt<br />

8.35 an RMP am Sbk 114:<br />

Rpz für Blockabschn 112<br />

8.36 an FCS: RMP am Sbk<br />

114 eingesetzt, R durch FCS<br />

eingestellt<br />

4720 8 43 8 49 8 50 8.53 R von Sbk 114<br />

4722 8 58 9 04 9 05 9.08 R von Sbk 114<br />

4724 9 15 9 21 9 22 9.25 R von Sbk 114<br />

4726 9 24 9 30 9 31 9.28 an RMP am Sbk 114<br />

und FCS: Rpz aufgeh<br />

Rückmeldeposten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0244 Züge fahren<br />

Seite 8 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

6 Feststellungen ersetzen<br />

Anlässe<br />

(1) Bei Einzelräumungsprüfung oder bei Räumungsprüfung auf Zeit gilt Folgendes:<br />

a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Feststellung, dass der Zug mindestens<br />

ein Zeichen des Schlusssignals hat (Modul 408.0241 Abschnitt 4 b), ersetzen<br />

durch eine Zugvollständigkeitsmeldung des ZTriebfahrzeugführers für seinen<br />

Zug auf der Räumungsprüfstelle. Der Zug muss bei Abgabe der Zugvollständigkeitsmeldung<br />

halten und darf nach dem Befahren des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

nicht verändert worden sein.<br />

b) Sie dürfen die Der Fahrdienstleiter darf die Feststellungen, dass der Zug an der<br />

Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle<br />

vorbeigefahren ist und dass der Zug mindestens ein Zeichen<br />

des Schlusssignals hat (Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 b), ersetzen<br />

durch<br />

1. eine Zugschlussmeldung eines Zugschlussmeldepostens. Dem Zugschlussmeldeposten<br />

müssen die Züge bekannt sein, für die Zugschlussmeldungen<br />

zu geben sind,<br />

2. eine Zugschlussmeldung des Fahrdienstleiters der nächsten örtlich besetzten<br />

Zugmeldestelle; der Zug darf nach dem Befahren des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

nicht verändert worden sein,<br />

3. eine Zugvollständigkeitsmeldung des ZTriebfahrzeugführers für seinen Zug<br />

auf einer Betriebsstelle, die zwischen der Räumungsprüfstelle und der<br />

nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle liegt. Der Zug muss bei Abgabe<br />

der Zugvollständigkeitsmeldung halten und darf nach dem Befahren des betroffenen<br />

Zugfolgeabschnitts nicht verändert worden sein.<br />

c) Sie dürfen bei Der Fahrdienstleiter darf bei Elektronischen Stellwerken die<br />

Feststellung, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals<br />

oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist, ersetzen<br />

durch die Feststellung, dass der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen<br />

und hinter dem Hauptsignal oder des Signals Ne 14 der erste Gleis- oder Weichenabschnitt<br />

der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage als frei angezeigt ist. In<br />

denIm Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf BetriebsstellenBetriebsstellenbuch<br />

können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

d) Wenn der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist<br />

- und eine Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung nach a) oder<br />

b) nicht gegeben werden kann oder<br />

- die Feststellung, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals<br />

oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist<br />

(Modul 408.0241 Abschnitt 4 a), nicht getroffen werden kann<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

werden kann oder dies unzweckmäßig ist, dürfen Sie wie folgt vorgehengilt<br />

Folgendes:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Züge fahren 408.0244<br />

Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock - Seite 9 von 10<br />

Bei Einzelräumungsprüfung: Bei Räumungsprüfung<br />

auf Zeit:<br />

1. Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss ein selbsttätiges<br />

Blocksignal oder eine Blockstelle für anzeigegeführte<br />

Züge am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

sperren. Sie müssen Er muss Merkhinweis<br />

„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen bzw. eingeben.<br />

Bei Elektronischen Stellwerken müssen muss<br />

erSie ein selbsttätiges Blocksignal oder eine Blockstelle<br />

für anzeigegeführte Züge nicht sperren, wenn erSie<br />

im betroffenen Zugfolgeabschnitt Merkhinweis „RP“<br />

nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 9 eingeben können.<br />

2. Bei einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle<br />

am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

müssen muss derFahrdienstleiterSie Merkhinweis<br />

„RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre<br />

nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

3. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen<br />

dürfen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter<br />

muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

Sie müssen den Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des<br />

nächsten Zuges, der den Zugfolgeabschnitt befahren soll, beauftragen auf<br />

Sicht zu fahren, und zwar<br />

- bei Zentralblock mit Achszählern oder automatischem Streckenblock oder<br />

wenn bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle nur ein Zugfolgeabschnitt vorhanden<br />

ist, im betroffenen Zugfolgeabschnitt,<br />

- in allen übrigen Fällen im betroffenen und im nächsten Zugfolgeabschnitt.<br />

Auf Strecken mit Blockkennzeichen gilt als betroffener Zugfolgeabschnitt<br />

- für signalgeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für signalgeführte Züge,<br />

- für anzeigegeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge.<br />

Bei diesem Zug müssen muss der FahrdienstleiterSie eine Räumungsprüfung<br />

durchführen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


408.0244 Züge fahren<br />

Seite 10 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

Wortlaut der<br />

Zugschlussmeldung,<br />

Nachweis<br />

(2) Die Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung lautet:<br />

„Zug (Nummer) vollständig in (Name der Betriebsstelle) angekommen".<br />

Die Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung müssen muss der<br />

FahrdienstleiterSie im Zugmeldebuch nach folgendem Muster nachweisen.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4754 15 18 15 34 15 35 15.42 von Zf: Z vollst in FCS ak<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0251<br />

Hauptsignale bedienen Seite 1 von 3<br />

1 Zuständigkeit<br />

Hauptsignale müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter in der Regel selbst bedienen<br />

oder freigeben. Wenn es in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch zugelassen<br />

ist, dürfen darf erSie einen anderen Mitarbeiter beauftragen, Hauptsignale zu bedienen<br />

oder freizugeben. Sie müssen Er muss den Auftrag für jede Zugfahrt besonders<br />

erteilen.<br />

2 Hauptsignale auf Fahrt stellen<br />

(1) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Hauptsignale rechtzeitig auf Fahrt stellen<br />

oder freigeben, wenn die Bedingungen erfüllt sind und ein Zug zu erwarten ist<br />

oder seine Abfahrt bevorsteht. Bei Selbststellbetrieb oder bei der Zuglenkung mit<br />

Lenkplan kommen die Hauptsignale selbsttätig in Fahrtstellung. Selbsttätige<br />

Blocksignale können selbsttätig in Fahrtstellung kommen.<br />

(2) Sie müssen den Der Fahrdienstleiter muss den Auftrag, ein Hauptsignal auf<br />

Fahrt zu stellen, durch Bahnhofsblock, Auftragsmelder oder mündlich erteilen.<br />

Sie dürfen den Er darf den Auftrag nicht an eine Bedingung knüpfen. In denIm<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann für den mündlichen Auftrag ein<br />

Wortlaut vorgeschrieben sein.<br />

(3) Der Fahrdienstleiter darf das Einfahrsignal eines Bahnhofs oder das Blocksignal<br />

einer Abzweigstelle dürfen Sie erst auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn durch<br />

die Abmeldung bekannt ist, welcher Zug kommt.<br />

(4) Wenn ein Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen vor der Ankunftszeit ein<br />

„+“ (Betriebshalt) oder ein „x“ (Bedarfshalt) angegeben ist, auf dem Bahnhof halten<br />

soll, dürfen darf der FahrdienstleiterSie das Signal für die Ausfahrt erst auf<br />

Fahrt stellen oder freigeben, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten<br />

gekommen ist.<br />

(5) Für Züge, die auf einem Bahnhof ohne Halt durchfahren sollen, dürfen darf der<br />

FahrdienstleiterSie das Einfahrsignal bzw. das Zwischensignal vor dem Ausfahrsignal<br />

auf Fahrt stellen oder freigeben, wenn ein Ausfahrvorsignal vorhanden und<br />

es wegen eines verkürzten Bremswegs in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

nicht verboten ist.<br />

(6) a) Der Fahrdienstleiter darf die Einfahrt in ein Gleis, aus dem auf Gruppenausfahrsignal<br />

ausgefahren werden kann, und die Ausfahrt aus einem anderen<br />

zum Gruppenausfahrsignal gehörenden Gleis dürfen Sie nicht gleichzeitig zulassen.<br />

b) Der Fahrdienstleiter darf Durchfahrten auf Gruppenausfahrsignal dürfen Sie<br />

zulassen, wenn die zum Gruppenausfahrsignal gehörenden Gleise durch hohe<br />

Sperrsignale abgeschlossen sind (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />

sonst nur, wenn kein anderer Zug in diesen Gleisen abfahrbereit ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

c) Bei einem Gruppenzwischensignal gelten die Bestimmungen unter a) und b)<br />

sinngemäß.<br />

3 Hauptsignale auf Halt <strong>zur</strong>ückstellen<br />

Zeitpunkt<br />

Auftrag<br />

Einfahrt,<br />

Weiterfahrt<br />

Ausfahrt<br />

Durchfahrt<br />

Gruppensignal<br />

(1) a) Der Bediener muss Eein Hauptsignal müssen Sie sofort auf Halt stellen, wenn<br />

erSie festgestellt habenhat, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle mit<br />

Zeitpunkt<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 30.08.2013


408.0251 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Hauptsignale bedienen<br />

Vor weiterer<br />

Zugfahrt<br />

Schlusssignal vorbeigefahren ist, soweit das Signal nicht selbsttätig in die<br />

Haltstellung kommt. In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können<br />

ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />

Der Bediener darf Bbei Reisezügen dürfen Sie auf das Erkennen des<br />

Schlusssignals verzichten, wenn dies im Betriebsstellenbuch nach Modul<br />

408.0241 Abschnitt 5 4 b) zugelassen ist.<br />

Bei Hauptsignalen mit elektrischer Signalflügelkupplung müssen muss der BedienerSie<br />

vor Zurücklegen des Signalhebels außerdem feststellen, dass das<br />

Signal selbsttätig in die Haltstellung gekommen ist.<br />

b) Bei Gleisbildstellwerken und bei selbsttätigem Streckenblock kommen die<br />

Lichthauptsignale in der Regel selbsttätig in die Haltstellung. Werden die<br />

Hauptsignale nicht selbsttätig auf Halt gestellt, gelten die Regeln nach a).<br />

(2) Nach Vorbeifahrt eines Zuges an einem Hauptsignal muss dieses Signal erst auf<br />

Halt gestellt oder der Melder eines für den Zug bedienten Signals Zs 1, Zs 7 oder<br />

Zs 8 erloschen sein, bevor Sie eine weitere Zugfahrt auf dieses Signal als Zielsignal<br />

zugelassen werden dürfendarf.<br />

4 Zugstraße auflösen<br />

(1) Der Bediener darf die Einrichtung für die Fahrstraßenauflösung dürfen Sie bedienen<br />

oder den Fahrstraßenhebel <strong>zur</strong>ücklegen, wenn der Zug am gewöhnlichen<br />

Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze liegen, am letzten<br />

gewöhnlichen Halteplatz – oder am Zielsignal der Zugstraße zum Halten gekommen<br />

oder an der Fahrstraßen-Zugschlussstelle vorbeigefahren ist. Danach<br />

müssen muss erSie Einrichtungen für den Befehlsempfang oder Zustimmungsempfang<br />

bedienen.<br />

(2) Bei Gleisbildstellwerken mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage werden Zugstraßen<br />

in der Regel hinter dem fahrenden Zug selbsttätig aufgelöst. Werden die Zugstraßen<br />

nicht selbsttätig aufgelöst, gelten die Regeln nach Absatz 1.<br />

5 Durchrutschweg auflösen<br />

(1) Den Der Bediener darf den Durchrutschweg dürfen Sie auflösen, wenn der Zug<br />

am gewöhnlichen Halteplatz - wenn im Fahrweg mehrere gewöhnliche Halteplätze<br />

liegen, am letzten gewöhnlichen Halteplatz - oder am Zielsignal der Zugstraße<br />

zum Halten gekommen ist.<br />

(2) Müssen Wenn der BedienerSie bei Gleisbildstellwerken den Durchrutschweg von<br />

Hand auflösen muss, dürfen Sie diesmuss er zuvor feststellten, wenn dass der<br />

Zug am letzten gewöhnlichen Halteplatz oder am Zielsignal der Zugstraße hält.<br />

Wo Sie der Bediener nicht feststellen könnenkann, dass der Zug hält, sind in<br />

denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Zustimmungsempfang<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass Sie<br />

Einrichtungen für den Zustimmungsempfang nicht nach jeder Zugfahrt bedienen bedient<br />

werden müssen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 30.08.2013


Züge fahren 408.0251<br />

Hauptsignale bedienen Seite 3 von 3<br />

7 Zugschlussstellen<br />

Signal-Zugschlussstellen und Fahrstraßen-Zugschlussstellen sind in im den Örtlichen<br />

Richtlinien oder in der BetraBetriebsstellenbuch genannt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 30.08.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0261<br />

Zugfahrten durchführen Seite 1 von 3<br />

1 Zugfahrt in einen Zugfolgeabschnitt zulassen<br />

(1) a) Sie Der Fahrdienstleiter dürfen darf eine Zugfahrt in einen Zugfolgeabschnitt<br />

nur zulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Wo für den zuletzt gefahrenen Zug die Räumungsprüfung im Zugmeldebuch<br />

nachzuweisen ist, muss diese eingetragen sein.<br />

2. Wo der Zug anzubieten ist, muss die Annahme im Zugmeldebuch eingetragen<br />

sein.<br />

3. Wo ein Streckengleis in beiden Richtungen befahren wird, muss der letzte<br />

aus der Gegenrichtung angenommene Zug angekommen sein.<br />

Wo die beteiligten Zugmeldestellen demselben Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

sind, muss der letzte in die Gegenrichtung abgelassene Zug angekommen<br />

sein.<br />

4. Wo Sie Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten benachrichtigen<br />

zu benachrichtigen sindmüssen, müssen Sie diese benachrichtigt<br />

seinhabenwerden. Wo es in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

nach Modul 408.0421 Abschnitt 1 Absatz 4 vorgeschrieben ist,<br />

muss Ihnen der Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten bestätigt haben,<br />

dass der Bahnübergang gesichert ist.<br />

5. Bei Bahnübergangssicherungsanlagen mit Fernüberwachung darf dem<br />

FahrdienstleiterIhnen keine Störung bekannt sein.<br />

6. Wo Arbeitsstellen über Zugfahrten zu benachrichtigen sind, müssen sie<br />

benachrichtigt sein.<br />

7. Sind Befehle erforderlich, müssen sie dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer<br />

übermittelt sein.<br />

8. Soweit sich im Zug außergewöhnliche Sendungen oder außergewöhnliche<br />

Fahrzeuge befinden, dürfen darf Sie die Fahrt nur zugelassen werden,<br />

wenn<br />

- die Fahrt von der in der Beförderungsanordnung genannten Stelle oder<br />

der Betriebszentrale nicht verboten worden ist und<br />

- auf der Betriebsstelle, auf der der Zug beginnt oder sich die Zusammensetzung<br />

des Zuges geändert hat, der Zugführer Triebfahrzeugführer die<br />

Nummern der Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnlichen<br />

Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge mitgeteilt<br />

hat und die Beförderungsanordnungen bei Ihnen vorliegen.<br />

b) Durch Einschalten des Selbststellbetriebes oder der Zuglenkung mit Lenkplan<br />

an einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle lassen lässt Sie<br />

der Fahrdienstleiter im Voraus die Fahrt aller Züge in den anschließenden<br />

Zugfolgeabschnitt zu. Deshalb dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit<br />

Lenkplan eingeschaltet sein, solange keine Bedingungen nach a) Nr. 1 bis 4<br />

oder Nr. 6 bis 8 zu erfüllen sind oder im Fall a) Nr. 5 keine Störung der Anlage<br />

bekannt ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zuglenkung mit Lenkplan darf außerdem eingeschaltet sein, solange<br />

1. Bedingungen nach a) Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 zu erfüllen sind und in den Fällen<br />

nach a)<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 20.12.2013


408.0261 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Zugfahrten durchführen<br />

- Nr. 1, 2 oder 4 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8,<br />

- Nr. 3 Zugfahrten durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einer virtuellen<br />

Blockstelle zugelassen werden, oder - wenn Zugfahrten mit besonderem<br />

Auftrag zugelassen werden - Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8,<br />

- Nr. 6 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 10 oder<br />

2. im Fall nach a) Nr. 5 eine Störung der Anlage bekannt ist und Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 8<br />

eingegeben ist.<br />

(2) Bei Gleisbildstellwerken müssen die Bedingungen nach Absatz 1 a) vor dem Einstellen<br />

oder Einspeichern der Zugstraße auch dann erfüllt sein, wenn die Zugstraße<br />

bereits eingestellt oder eingespeichert werden kann, bevor der anschließende<br />

Zugfolgeabschnitt geräumt ist (Nachlaufen des Hauptsignals).<br />

2 Fahrten gleichzeitig zulassen<br />

Die gleichzeitige Fahrt mehrerer Züge dürfen darf Sie nur zugelassen werden, wenn<br />

ihre Fahrwege getrennt voneinander verlaufen; ihre Durchrutschwege dürfen sich jedoch<br />

berühren.<br />

3 Zugfahrten auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal<br />

Für die Durchführung der Züge auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal gilt Folgendes:<br />

(1) Ist in der Ankunftspalte des Fahrplans bei diesem Bahnhof ein „H“ angegeben<br />

und soll der Zug ohne Halt durchfahren, ist ihm Signal Zp 9 als Durchfahrauftrag<br />

zu geben. Den Auftrag hierzu erteilen erteilt Sie alsder Fahrdienstleiter jeweils<br />

besonders, soweit Sie er das Signal nicht selbst gebengibt.<br />

(2) Ist in der Ankunftsspalte des Fahrplans oder in der Spalte „Fahrzeit von Streckenbeginn“<br />

des Ersatzfahrplans bei einem Bahnhof ein „H“ angegeben und ist<br />

dieser Bahnhof <strong>zur</strong> Zeit der Zugfahrt unbesetzt, müssen muss Sie alsder Fahrdienstleiter<br />

der Zugmeldestelle, die den Zug auf die Strecke ablässt, den Triebfahrzeugführer<br />

des Zuges durch Befehl 11 12 anweisen (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />

auf diesem Bahnhof ohne Durchfahrauftrag durchzufahren.<br />

4 Ausweichanschlussstellen bei selbsttätigem Streckenblock bedienen<br />

(1) Fahrten zu oder von Ausweichanschlussstellen auf Strecken mit selbsttätigem<br />

Streckenblock müssen Sie abmeldenabgemeldet, auf eingleisiger Strecke oder<br />

dem Gegengleis anbieten angeboten und annehmenangenommen werden, wenn<br />

die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt ist. Zur<br />

Bedienung einer Ausweichanschlussstelle darf jeweils eine Fahrt unterwegs sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Wenn eine Einzelräumungsprüfung durchgeführt werden muss oder Räumungsprüfung<br />

auf Zeit eingeführt ist, müssen muss Sie den der Zugführer Triebfahrzeugführer<br />

nach Ankunft des Zuges auf der Ausweichanschlussstelle auffordernaufgefordert<br />

werden, eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug zu geben.<br />

Die Zugvollständigkeitsmeldung ersetzt die Räumungsprüfung für diesen Zug.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 20.12.2013


Züge fahren 408.0261<br />

Zugfahrten durchführen Seite 3 von 3<br />

5 Meldungen des ZugführersTriebfahrzeugführers<br />

(1) In den Im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann angegeben sein, dass<br />

das der ZugpersonalTriebfahrzeugführer<br />

a) die Spitze des Zuges oder den Zugschluss grenzzeichenfrei meldet,<br />

b) eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug gibt oder<br />

c) das Halten des Zuges meldet.<br />

(2) Sie dürfen den Der Zugführer Triebfahrzeugführer darf auffordernaufgefordert<br />

werden, Meldungen nach Absatz 1 für seinen Zug zu geben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 20.12.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0262<br />

Züge beobachten Seite 1 von 1<br />

1 Allgemeines<br />

Als Bediener eines Stellwerks, Meldeposten oder wenn es in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

bestimmte Mitarbeiter ist, müssen Sie vorbeifahrende Züge<br />

beobachten, sofern dies nicht aus örtlichen Gründen unmöglich ist.<br />

2 Gegenstand des Beobachtens<br />

Sie müssenEs muss auf Folgendes achtengeachtet werden:<br />

- Signale am Zug,<br />

- nach außen aufschlagende Türen und bei Personenwagen andere offene Außentüren,<br />

- Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder an Ladungen,<br />

- Feuer im Zug.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.02.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0301<br />

Nicht ausreichende Ortskenntnis des Zugpersonals Seite 1 von 2<br />

1 Triebfahrzeuge mit Triebfahrzeugführern besetzen<br />

(1) Arbeitende Triebfahrzeuge müssen während der Fahrt mit einem Triebfahrzeugführer<br />

besetzt sein. Werden arbeitende Triebfahrzeuge gesteuert, dürfen sie unbesetzt<br />

sein.<br />

(2) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges muss während der Fahrt mit einem<br />

Triebfahrzeugführer besetzt sein. Dies gilt nicht für geschobene Züge.<br />

(3) Wenn Sie sich als Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges,<br />

aber nicht im Führerraum befinden, darf dieses Fahrzeug während der Fahrt<br />

unbesetzt sein, wenn Sie den Zug <strong>zur</strong> Sicherung von Bahnübergängen verlassen<br />

müssen.<br />

(4) Bei Triebfahrzeugen mit zwei Führerräumen müssen Sie sich als Triebfahrzeugführer<br />

im vorderen Führerraum befinden. Bei kurzen Rückwärtsbewegungen<br />

brauchen Sie den Führerraum nicht zu wechseln.<br />

2 Triebfahrzeuge mit Triebfahrzeugbegleitern besetzen<br />

(1) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ist während der Fahrt - außer bei geschobenen<br />

Zügen - mit einem Triebfahrzeugbegleiter zu besetzen, wenn es keine<br />

wirksame Sicherheitsfahrschaltung, Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung<br />

oder keine betriebsbereite Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs<br />

hat.<br />

(2) Triebfahrzeugbegleiter nach Absatz 1 darf ein Mitarbeiter sein, der Tätigkeiten im<br />

Bahnbetrieb verrichten darf; Sie müssen nach Einweisung durch den Triebfahrzeugführer<br />

den Zug zum Halten bringen und Hilfe anfordern können.<br />

3 Züge mit Zugbegleitern besetzen<br />

Reisezüge sind in der Regel mit mindestens einem Zugbegleiter zu besetzen. Leerreisezüge<br />

dürfen ohne Zugbegleiter fahren. Andere Reisezüge dürfen ohne Zugbegleiter<br />

fahren, wenn es dem Triebfahrzeugführer bekannt gegeben ist.<br />

4 Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers<br />

(1) Als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges müssen Sie<br />

streckenkundig sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Als Triebfahrzeugführer eines elektrischen Triebfahrzeuges müssen Sie beim<br />

Fahren mit gehobenem Stromabnehmer auch dann streckenkundig sein, wenn<br />

das Triebfahrzeug nicht an der Spitze des Zuges läuft.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) Wenn Sie den Auftrag erhalten, auf einer Strecke zu fahren, auf der Sie nicht<br />

streckenkundig sind, müssen Sie dies unaufgefordert der auftraggebenden Stelle<br />

melden.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013


408.0301 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Zugpersonal<br />

5 Ohne Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers fahren<br />

Triebfahrzeugführer<br />

(1) Wenn Sie ausnahmsweise nicht streckenkundig sind, müssen Sie fahren, wenn<br />

Ihnen ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird.<br />

(2) a) Steht ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht <strong>zur</strong> Verfügung, dürfen Sie auf<br />

Weisung Ihrer auftraggebenden Stelle fahren, ohne dass ein streckenkundiger<br />

Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten<br />

ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen<br />

anzupassen.<br />

b) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen<br />

40 km/h. In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal können<br />

auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.<br />

6 Ortskenntnis des Zugpersonals<br />

Wenn Sie planmäßig rangieren sollen, müssen Sie die hierfür erforderliche Ortskenntnis<br />

besitzen. Müssen Sie außerplanmäßig rangieren, Das Zugpersonal muss<br />

müssen Sie sich beim Weichenwärter Fahrdienstleiter oder der zuständigen Stelle erkundigen,<br />

wenn die seine Ortskenntnis nicht ausreichend ist.<br />

7 Unterlagen, Gegenstände<br />

(1) a) Wenn Sie Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs an der Spitze des Zuges sind<br />

und sich während der Fahrt im Führerraum befinden, oder wenn Sie Triebfahrzeugführer<br />

eines anderen Triebfahrzeugs mit gehobenem Stromabnehmer<br />

sind, müssen die für den Zug geltenden Fahrplan- und La-Angaben in der Regel<br />

in der Führerraumanzeige angezeigt werden.<br />

Wenn keine Führerraumanzeige des Fahrplans <strong>zur</strong> Verfügung steht, müssen<br />

Sie den Fahrplan des Zuges in gedruckter Form aufgeschlagen haben.<br />

Wenn keine Führerraumanzeige der La <strong>zur</strong> Verfügung steht, müssen Sie die<br />

La der zu befahrenden Strecke in gedruckter Form im Führerraum aufgeschlagen<br />

haben, soweit Sie Einträge beachten müssen.<br />

Sie müssen die Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal während Ihrer Tätigkeit<br />

einsehen können.<br />

b) Wenn Sie Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs an der Spitze des Zuges sind<br />

und sich während der Fahrt nicht im Führerraum befinden, müssen Sie den für<br />

den Zug geltenden Fahrplan, die La und die Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal<br />

vor Beginn der Fahrt einsehen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Zugführer<br />

Sie müssen mit einer rot abblendbaren Handleuchte und - wenn am Signal Bü 4<br />

bzw. am Signal Pf 2 und mehrmals vor dem Befahren des Bahnübergangs zu<br />

blasen ist - mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Als Zugführer müssen Sie während der Fahrt die von Ihnen zu beachtenden<br />

Fahrplanangaben für den Zug in gedruckter Form und die Örtlichen Richtlinien für<br />

das Zugpersonal mit sich führen.<br />

Bei einem Reisezug, der mit mehr als einem Zugbegleiter besetzt ist, müssen Sie<br />

an einem Unterarm den roten Zugführer-Ärmelstreifen tragen.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0321<br />

Zug vorbereitet melden Seite 1 von 2<br />

1 Grundsatz<br />

(1) Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die<br />

Zusammensetzung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugführer den Zug vorbereiten,<br />

soweit nicht Aufgaben von anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden.<br />

(2) Als anderer Mitarbeiter, der Aufgaben beim Vorbereiten des Zuges wahrnimmt,<br />

müssen Sie die Durchführung der Aufgaben dem Zugführer melden, soweit diese<br />

nicht dem Zugführer in einem durch ein Datenverarbeitungssystem erstellten<br />

Bremszettel bestätigt wird. In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />

können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

2 Wann ist ein Zug vorbereitet?<br />

Ein Zug ist vorbereitet, wenn<br />

a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,<br />

b) die wagentechnische Behandlung ausgeführt ist,<br />

c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,<br />

d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahrzeugführer<br />

auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich<br />

der Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des<br />

Zuges, aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des<br />

Triebfahrzeugs liegen,<br />

e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen<br />

Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährlichen<br />

Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich<br />

der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht<br />

im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des<br />

Triebfahrzeugs liegen,<br />

f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“<br />

oder „Aufz“ angegeben ist oder<br />

2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sendungen<br />

oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,<br />

sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnlichen<br />

Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die<br />

Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul<br />

408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt<br />

worden sind,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

g) bei Kleinwagenfahrten im Fahrplan die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben<br />

ist,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sorgen,<br />

dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spitze<br />

des Zuges angebracht sind,<br />

i) die Festlegemittel entfernt und die Feststellbremsen gelöst sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013


408.0321 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Zug vorbereiten<br />

3 An den Fahrdienstleiter melden<br />

Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die Zusammensetzung<br />

oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht<br />

an muss der Triebfahrzeugführer oder ein anderer Mitarbeiter demn Fahrdienstleiter<br />

melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass der Fahrdienstleiter bereits<br />

die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt gegeben hat. Die Zugaufsicht darf einen anderen<br />

Mitarbeiter mit der Abgabe dieser Meldung beauftragen. Ein anderer Mitarbeiter darf<br />

diese Meldung auch ständig abgeben. Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />

können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.<br />

4 An andere Triebfahrzeugführer melden<br />

Sind außer dem Triebfahrzeug an der Spitze des Zuges andere arbeitende Triebfahrzeuge<br />

im Zug, müssen Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des<br />

Zuges den anderen Triebfahrzeugführern die Last des Zuges mitteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0325<br />

Zugaufsicht wahrnehmen Seite 1 von 1<br />

1 Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal<br />

Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal darf die Zugaufsicht nur von der örtlichen Aufsicht<br />

wahrgenommen werden.<br />

2Bahnhöfe mit Ausfahrsignal<br />

(1) Auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal müssen Sie als Zugführer in der Regel die<br />

Zugaufsicht wahrnehmen.<br />

Wo es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist, dürfen Sie als Zugführer die<br />

Zugaufsicht im Einzelfall der örtlichen Aufsicht mündlich übertragen.<br />

(2) In den Örtlichen Richtlinien kann angegeben sein, dass die Zugaufsicht von der<br />

örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird.<br />

Als örtliche Aufsicht dürfen Sie die Zugaufsicht im Einzelfall dem Zugführer übertragen<br />

mit den Worten: „Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen“.<br />

3Ausrüstung der örtlichen Aufsicht<br />

Die örtliche Aufsicht trägt eine rote Mütze.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Zugführer<br />

Örtliche<br />

Aufsicht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 16.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0331<br />

Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof Seite 1 von 4<br />

1 Grundsatz<br />

KeEin Zug darf auf einem Bahnhof nur abfahren, bevor wenn der Fahrdienstleiter der<br />

Zugaufsicht die Zustimmung gegebenAbfahrt zugestimmt hat.<br />

2 Arten der Zustimmung<br />

Der Fahrdienstleiter stimmt der Abfahrt wie folgt zu:<br />

a) durch Fahrtstellung des Hauptsignals, bzw. Fahrtmelder der virtuellen Blockstelle,<br />

Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8,<br />

Hinweis:<br />

- Bei LZB wird hierdurch Auftrag „LZB-Fahrt“, LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag<br />

oder LZB-Gegengleisfahrauftrag erzeugt.<br />

- Bei ETCS -Level 1 und Level 2 wird hierdurch eine Fahrterlaubnis in der<br />

ETCS-Betriebsart FS oder OS erzeugt.<br />

- Bei ETCS -Level 2 in ETCS-Betriebsart SR kann hierdurch die Textmeldung<br />

„Sie dürfen vorbeifahren an ETCS-Halt-Tafel … [Signalbezeichnung]“ erzeugt<br />

werden.<br />

b) durch Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies im Betriebsstellenbuch n den Örtlichen<br />

Richtlinien zugelassen ist,Befehle 2, 3 oder 6,<br />

c) bei einem signalgeführten Zug durch Befehle 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Zwischen-<br />

oder Ausfahrsignal,<br />

d) bei einem signalgeführten Zug durch Befehl 3 oder 6 (3. Zeile) <strong>zur</strong> Ausfahrt ohne<br />

Ausfahrsignal,<br />

e) bei einem anzeigegeführten Zug oder einem Zug in der ETCS-Betriebsart SR<br />

durch Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einer LZB-Blockstelle oder ETCS-Blockstelle<br />

innerhalb eines Bahnhofs,<br />

f) bei einem anzeigegeführten Zug oder einem Zug in der ETCS-Betriebsart SR<br />

durch Befehl 3 <strong>zur</strong> Ausfahrt bei LZB-Halt bzw. ETCS-Halt,Signal Zs 1, Zs 7,<br />

Zs 8,<br />

dg) durch mündlichenr Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden<br />

ist,<br />

eh) auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal durch fernmündlicher Auftrag Zustimmung an<br />

die örtliche Aufsicht den Triebfahrzeugführer auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,<br />

,mit dem Wortlaut „Zug …(Nr.) darf im Bahnhof …(Bezeichnung des Bahnhofs)<br />

ausfahren.“ sSoweit der Fahrdienstleiter die Zustimmung nicht fernmündlich geben<br />

kann, darf er sie auch mündlich geben.selbst die Zugaufsicht wahrnimmt,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

f) bei LZB der Auftrag „LZB-Fahrt“, der LZB-Ersatzauftrag, der LZB-<br />

Vorsichtauftrag, der LZB-Gegengleisfahrauftrag,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

g) bei ETCS Level 1 und Level 2 eine Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS<br />

oder OS,<br />

h) bei ETCS Level 2 in ETCS-Betriebsart SR die Textmeldung „Sie dürfen vorbeifahren<br />

an ETCS-Halt-Tafel … [Signalbezeichnung]“.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014


408.0331 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4<br />

Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof<br />

i) Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies in den Örtlichen Richtlinien zugelassen<br />

ist.<br />

Signal nicht<br />

sichtbar<br />

Gruppensignal<br />

Hauptsignal<br />

nicht<br />

vorhanden,<br />

Dunkelschaltung<br />

Fahrzeug an<br />

der Spitze<br />

steht über das<br />

Signal hinaus<br />

3 Besonderheiten<br />

(1) a) Als Zugaufsicht dürfen Sie die Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt<br />

auch anhand eines Fahrtanzeigers feststellen.<br />

b) Bei unsichtigem Wetter, oder wenn es wegen der örtlichen Verhältnisse<br />

imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra vorgesehen<br />

ist oder auf Anfrage des Triebfahrzeugführers müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

der Zugaufsichtdem Triebfahrzeugführer mitteilen, dass das Hauptsignal<br />

auf Fahrt gestellt ist, das Kennlicht eingeschaltet ist oder das Signal Zs 1,<br />

Zs 7 oder Zs 8 bedient wurde.<br />

c) Können Sie als Zugaufsicht die Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt<br />

nicht erkennen und geht die Mitteilung nach Absatz b) nicht rechtzeitig vor<br />

der Abfahrtzeit des Zuges bei Ihnen ein, müssen Sie dies dem Fahrdienstleiter<br />

melden.<br />

(2) a) Wenn an einem Gleis, das zu einem Gruppensignal gehört, kein Sperrsignal<br />

als Lichtsignal oder als hohes Formsignal vorhanden ist, müssen Sie alsmuss<br />

der Fahrdienstleiter zusätzlich <strong>zur</strong> Zustimmung nach Abschnitt 2 noch besonders<br />

mündlich zustimmen. Als Zugaufsicht dürfen Sie die Zustimmung des<br />

Fahrdienstleiters nach Abschnitt 2 nur als gültig anerkennen, wenn der Fahrdienstleiter<br />

noch besonders zugestimmt hat. Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen<br />

Richtlinien können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

b) Sie dürfen Der Fahrdienstleiter darf die besondere mündliche Zustimmung<br />

nicht über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen geben. Imn Betriebsstellenbuch<br />

den Örtlichen Richtlinien kann zugelassen sein, dass Sie ein anderer<br />

Mitarbeiter die besondere mündliche Zustimmung durch einen anderen Mitarbeiter<br />

übermitteln darfdürfen. Die Weisung <strong>zur</strong> Übermittlung müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter für jeden Fall einzeln geben. Als Zugaufsicht dürfen Sie<br />

die Übermittlung der besonderen Zustimmung durch einen anderen Mitarbeiter<br />

nur dann anerkennen, wenn es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist.<br />

(3) Wenn ein Hauptsignal nicht vorhanden ist oder ein Hauptsignal durch die LZB<br />

oder ETCS betrieblich abgeschaltet ist (Dunkelschaltung), müssen Sie als Triebfahrzeugführer<br />

die Zustimmung des Fahrdienstleiters der Zugaufsicht übermitteln.<br />

Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst die Zugaufsicht wahrnehmen oder<br />

die Zugaufsicht die Zustimmung des Fahrdienstleiters anhand eines Fahrtanzeigers<br />

feststellen kann.<br />

(43) Wenn Steht das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ausnahmsweise über das<br />

Signal hinaus steht, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt und war<br />

die Weiterfahrt an diesem Signal nicht bereits zugelassen war, müssen Sie wie<br />

folgt verfahrengilt Folgendes:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Als Der Triebfahrzeugführer müssen teiltSie dem Fahrdienstleiter mitteilen, dass<br />

die Spitze des Zuges über das Signal hinaus steht.<br />

a) Wenn das Signal auf Fahrt gestellt ist, müssen Sie alsteilt der Fahrdienstleiter<br />

dies demn Triebfahrzeugführer mitverständigen.<br />

1. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie die Stellung des Signals selbst feststellen.<br />

Bei Gruppensignalen müssen Sie zusätzlich feststellen, dass das zugehörige<br />

Sperrsignal die Fahrt nicht verbietet. Bei Fahrt in das Gegengleis<br />

<strong>Entwurf</strong> 08.01.2014


Züge fahren 408.0331<br />

Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof Seite 3 von 4<br />

müssen Sie zusätzlich das Signalbild Zs 6 feststellen. Wenn Sie dies als<br />

Triebfahrzeugführer nicht feststellen können, müssen Sie die Zugaufsicht beauftragen.<br />

2. Wenn Sie als Zugaufsicht vom Triebfahrzeugführer beauftragt werden,<br />

die Fahrtstellung des Signals nach Nr. 1 festzustellen, müssen Sie die Feststellungen<br />

nach Nr. 1 treffen und das Ergebnis dem Triebfahrzeugführer melden.<br />

Als Triebfahrzeugführer müssen Sie<br />

- im anschließenden Weichenbereich und<br />

- bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals -<br />

höchstens 2.000 m -<br />

mit höchstens 40 km/h fahren.<br />

b) Wenn Kann das Signal nicht auf Fahrt gestellt werden kann oder der Triebfahrzeugführer<br />

dem Fahrdienstleiter mitteilt, dass er die Fahrtstellung nicht feststellen<br />

kann, müssen Sie alsgilt Folgendes:muss der Fahrdienstleiter<br />

1. Der Fahrdienstleiter muss die Zustimmung durch Befehl 2 erteilen. und<br />

2. Bei einem Ausfahrsignal muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

durch Befehl 2.1 zusätzlich beauftragen, bis zum Erkennen der Stellung<br />

des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren. Befehl 2.1 ist<br />

nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung<br />

des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der Zug in das Gegengleis ausfährt,<br />

wo kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet und Befehl 6 oder 7 erhält<br />

bzw. am Gegengleis ein Signal Ne 2 vorhanden ist.<br />

(54) a) Wenn in einem Gleis mehrere Züge <strong>zur</strong> Abfahrt bereit stehen, die am selben<br />

Signal zugelassen werden soll, gilt die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt nur für den<br />

ersten Zug. Dies gilt auch, wenn eine Rangierfahrt in eine Zugfahrt übergehen<br />

soll.<br />

b) Bevor Sie alsder Fahrdienstleiter die Zustimmung für den ersten Zug gebengibt,<br />

müssen Sie die Zugaufsichtmuss er den Triebfahrzeugführer des zweiten<br />

Zuges und evtl. weiterer Züge verständigen, dass Sie er die Zustimmung zusätzlich<br />

noch mündlich gebengibt.<br />

c) Imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien können zusätzliche Regeln<br />

gegeben sein.<br />

(65) Liegt ein gewöhnlicher Halteplatz hinter dem Ausfahrsignal und ist der Zug zuvor<br />

an diesem Signal vorbeigefahren, ist eine Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong><br />

Abfahrt nicht erforderlich.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(76) Hält ein Zug in einem Bahnhof zwischen zwei Hauptsignalen an mehreren gewöhnlichen<br />

Halteplätzen und ist der Zug zuvor an einem Einfahr- oder Zwischensignal<br />

vorbeigefahren, ist eine Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt nur<br />

am letzten gewöhnlichen Halteplatz erforderlich. Dies gilt sinngemäß auch, wenn<br />

ein Zug vom Gegengleis aus in einen Bahnhof eingefahren ist. Imn Betriebsstellenbuch<br />

den Örtlichen Richtlinien können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Mehrere Züge<br />

stehen <strong>zur</strong><br />

Abfahrt bereit<br />

Gewöhnlicher<br />

Halteplatz<br />

hinter dem<br />

Ausfahrsignal<br />

Mehrere<br />

gewöhnliche<br />

Halteplätze<br />

zwischen zwei<br />

Hauptsignalen<br />

<strong>Entwurf</strong> 08.01.2014


408.0331 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4<br />

Zustimmung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong> Abfahrt auf einem Bahnhof<br />

zusätzlicheBe<br />

sondere<br />

Zustimmung<br />

bei höhengleichen<br />

Übergängen<br />

(7) Im Betriebsstellenbuch kann vorgeschrieben sein, dass zusätzlich <strong>zur</strong> Zustimmung<br />

des Fahrdienstleiters nach Abschnitt 2 eine besondere Zustimmung <strong>zur</strong><br />

Abfahrt erforderlich ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> 08.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0332<br />

Abfahrbereitschaft feststellen Seite 1 von 2<br />

1 Grundsatz<br />

Ein Zug darf nur abfahren, wenn er abfahrbereit ist. Als Zugaufsicht müssen Sie feststellen,<br />

dass der Zug abfahrbereit ist.<br />

2 Wann ist ein Zug abfahrbereit?<br />

Ein Zug ist abfahrbereit, wenn<br />

- er vorbereitet ist,<br />

- die Ladearbeiten eingestellt sind,<br />

- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere<br />

Außentüren geschlossen sind,<br />

- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.<br />

3 Außentüren schließen<br />

(1) Die Außentüren dürfen erst geschlossen werden, wenn die Reisenden aus- und<br />

eingestiegen sind.<br />

(2) a) Vor dem Schließen der Türen müssen Sie als Zugaufsicht einen Achtungspfiff<br />

geben.<br />

b) Wird der Zug nicht begleitet, brauchen Sie als Triebfahrzeugführer keinen<br />

Achtungspfiff zu geben.<br />

c) Wenn Sie als Zugschaffner einen Zug begleiten, bei dem der Triebfahrzeugführer<br />

die Zugaufsicht wahrnimmt, müssen Sie den Achtungspfiff geben.<br />

(3) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Außentüren vom Führerraum aus schließen,<br />

müssen Sie das Schließen der Türen durch Lautsprecher ankündigen. Sie<br />

brauchen das Schließen der Türen nicht durch Lautsprecher anzukündigen,<br />

wenn ein Warntongeber vorhanden ist oder im Wagenzug ausschließlich Fahrzeuge<br />

mit dem Kennbuchstaben „a“ in der Gattungsbezeichnung oder hinter der<br />

Fahrzeugnummer sind.<br />

4 Feststellen und melden, dass die Außentüren geschlossen sind<br />

(1) Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass die Außentüren<br />

geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die<br />

orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende<br />

Handleuchte heben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens<br />

zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im<br />

Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen<br />

oder Gegenstände eingeklemmt sind.<br />

Grundsatz<br />

Achtungspfiff<br />

Ankündigen<br />

durch<br />

Lautsprecher<br />

Zugführer,<br />

Zugschaffner<br />

Melden durch<br />

Zugschaffner<br />

Verzicht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


408.0332 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Abfahrbereitschaft feststellen<br />

Triebwagen<br />

wird von<br />

Triebfahrzeug<br />

gezogen<br />

(4) Wird ein Triebwagen, der ohne Zugbegleiter verkehrt, von einem Triebfahrzeug<br />

gezogen, müssen Sie als Triebfahrzeugführer des Triebwagens feststellen, dass<br />

die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt<br />

sind und dies dem Triebfahrzeugführer an der Spitze mit erhobenem Arm<br />

melden. Sie dürfen die Meldung nur geben, wenn auch die Überwachungseinrichtung<br />

im Führerraum anzeigt, dass die Außentüren geschlossen sind.<br />

5 Melden, dass der Zug abfahrbereit ist<br />

(1) Nimmt eine örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahr, müssen Sie als Zugführer dieser<br />

mündlich oder mit erhobenem Arm melden, dass der Zug abfahrbereit ist.<br />

Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers wahrnehmen, dürfen<br />

Sie die Meldung erst geben, wenn - soweit vorhanden - die Überwachungseinrichtung<br />

im Führerraum anzeigt, dass die Außentüren geschlossen sind.<br />

(2) In den Örtlichen Richtlinien kann zugelassen sein, dass die örtliche Aufsicht bei<br />

Reisezügen, bei denen der Triebfahrzeugführer zugleich Zugführer ist, die Abfahrbereitschaft<br />

ohne Meldung nach Absatz 1 feststellt.<br />

6 Besonderheiten<br />

(1) Welche Aufgaben bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft bei Zügen, bei denen<br />

Sie als Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers wahrnehmen, von<br />

Mitarbeitern der Betriebsstellen wahrzunehmen sind, ist in Ihrem Dienstplan angegeben.<br />

(2) In den Örtlichen Richtlinien können abweichende Regelungen für das Feststellen<br />

der Abfahrbereitschaft gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0333<br />

Abfahrauftrag erteilen, Abfahrt Seite 1 von 2<br />

1 Bedingungen für den Abfahrauftrag<br />

Als Zugaufsicht dürfen Sie dem Triebfahrzeugführer Abfahrauftrag erteilen, wenn<br />

- auf Bahnhöfen der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat, wenn dies nach<br />

Modul 408.0331 erforderlich ist, und<br />

- der Zug abfahrbereit ist.<br />

2 Art des Abfahrauftrags<br />

Sie müssen den Abfahrauftrag mündlich oder durch Signal Zp 9 geben.<br />

Wenn Sie den Abfahrauftrag mit Lichtsignal Zp 9 geben können, müssen Sie dieses<br />

Signal anwenden.<br />

Den mündlichen Abfahrauftrag dürfen Sie nicht durch einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen<br />

geben.<br />

Bei Triebwagen dürfen Sie den mündlichen Abfahrauftrag durch einen mäßig langen<br />

Ton mit der Summer- oder Klingelanlage ersetzen.<br />

Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Sie als örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag<br />

mündlich erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer sich bei Ihnen melden muss (Örtliche<br />

Richtlinien).<br />

3 Besonderheiten beim Erteilen des Abfahrauftrags<br />

(1)Wenn Sie Aufgaben des Triebfahrzeugbegleiters wahrnehmen und der Abfahrauftrag<br />

wird auf Ihrer Fahrzeugseite gegeben, müssen Sie den Abfahrauftrag dem<br />

Triebfahrzeugführer übermitteln.<br />

(2) Wenn mehrere Züge <strong>zur</strong> Abfahrt bereitstehen, müssen Sie sich zum Erteilen des<br />

Abfahrauftrags so aufstellen, dass das Signal Zp 9 nur von dem Triebfahrzeugführer<br />

des Zuges aufgenommen werden kann, für den es gilt. Bei mündlichem<br />

Abfahrauftrag müssen Sie dann die Zugnummer hinzufügen.<br />

4 Auf Abfahrauftrag verzichten<br />

Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Zugaufsicht wahrnehmen, brauchen Sie keinen<br />

Abfahrauftrag zu geben.<br />

5 Bedingungen für die Abfahrt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie nur abfahren, wenn folgende Bedingungen erfüllt<br />

sind:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

a) Die Bremse muss in Ordnung sein.<br />

b) Sofern Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen, muss der Zugführer Ihres<br />

Zuges oder die örtliche Aufsicht Abfahrauftrag erteilt haben oder das Lichtsignal<br />

Zp 9 muss leuchten.<br />

c) Soweit vorhanden, muss die Überwachungseinrichtung im Führerraum anzeigen,<br />

dass die Außentüren geschlossen sind, auch dann, wenn Sie bereits einen Abfahrauftrag<br />

erhalten haben.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


408.0333 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Abfahrauftrag erteilen, Abfahrt<br />

Zeigt die Überwachungseinrichtung an, dass die Außentüren nicht geschlossen<br />

sind, müssen Sie die Zugbegleiter oder - bei Zügen, die nicht begleitet werden -<br />

die Reisenden auffordern, die Türen zu schließen. Wird weiterhin angezeigt, dass<br />

die Außentüren nicht geschlossen sind, dürfen Sie nur abfahren, wenn Sie oder<br />

die Zugbegleiter erneut durch Hinsehen festgestellt haben, dass die Außentüren<br />

geschlossen sind.<br />

d) Bei einem signalgeführten Zug müssen Sie auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal erkannt<br />

haben, dass das für Sie gültige Signal die Fahrt erlaubt - soweit nach Modul<br />

408.0331 eine Zustimmung des Fahrdienstleiters erforderlich ist - oder Sie<br />

müssen einen Befehl 2 für die Vorbeifahrt an diesem Signal erhalten haben, oder<br />

Befehl 3 bzw. 6 für die Ausfahrt ohne Ausfahrsignal oder bei ETCS Level 2 in<br />

ETCS-Betriebsart SR eine Textmeldung mit dem Wortlaut „Sie dürfen vorbeifahren<br />

an ETCS-Halt-Tafel … [Signalbezeichnung]“. Können Sie bei unsichtigem<br />

Wetter oder wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse das Signal nicht selbst<br />

sehen, müssen Sie bis zum Erkennen der Stellung des Signals so vorsichtig fahren,<br />

dass Sie ggf. rechtzeitig zum Halten kommen. Wenn Sie über das Signal<br />

hinaus stehen, gelten die Regeln im Modul 408.0331 Abschnitt 3 Absatz 4.<br />

e) Bei einem anzeigegeführten Zug müssen Sie an einer Blockstelle den Auftrag<br />

„LZB-Fahrt“, einen LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag, LZB-Gegengleisfahrauftrag,<br />

eine ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS bzw. OS oder einen<br />

Befehl für die Vorbeifahrt an einem LZB-Halt bzw. ETCS-Halt erhalten haben.<br />

6 Vorgänge am Zug beobachten<br />

Bei der Abfahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer,<br />

Zugschaffner oder wenn Sie als örtliche Aufsicht die Zugaufsicht wahrnehmen die<br />

Vorgänge am Zug beobachten. Ist im Führerraum eine Überwachungseinrichtung für<br />

Außentüren wirksam, müssen Sie die Vorgänge am Zug nur beobachten, wenn im<br />

Zug Reisezugwagen mit dem Kennbuchstaben „n“ oder „y“ sind.<br />

7 Abfahrt auf Haltepunkt oder Haltestelle<br />

Bei Abfahrt auf einem Haltepunkt oder einer Haltestelle zwischen Vor- und Hauptsignal<br />

müssen Sie als Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des Hauptsignals<br />

so vorsichtig fahren, dass Sie bei Haltstellung rechtzeitig zum Halten kommen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0341<br />

Fahrt des Zuges<br />

Seite 1 von 3<br />

- Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters -<br />

1 Strecke durch den Triebfahrzeugführer beobachten<br />

(1) a) Als Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs, das an der Spitze eines Zuges<br />

fährt, müssen Sie die zu befahrende Strecke, die Signale, die Bahnübergänge<br />

und die Oberleitung beobachten. Achten Sie auf Unregelmäßigkeiten, die den<br />

Zug gefährden könnten.<br />

b) Als Triebfahrzeugführer eines anzeigegeführten Zuges müssen Sie außerdem<br />

die Führerraumanzeigen beachten.<br />

c) Wenn LZB oder ETCS Führungsgrößen anzeigen, gelten Hauptsignale, Vorsignale<br />

und Zusatzsignale nicht; Langsamfahrsignale und El-Signale gelten<br />

nur, wenn es angeordnet ist.<br />

Wenn ETCS bei Level 1 Release Speed anzeigt und ein Hauptsignal, ein Signal<br />

Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 an Ihrem Fahrweg die Fahrt zulässt, dürfen Sie mit<br />

Release Speed weiterfahren.<br />

d) Bei ETCS Level 2 gelten in der Betriebsart SR Hauptsignale, Vorsignale sowie<br />

Signale Zs 1, Zs 7 und Zs 8 nicht.<br />

e) Der für einen signalgeführten Zug mit Signal Zs 7 erteilte Auftrag, auf Sicht zu<br />

fahren, gilt weiter, auch wenn der Zug zum anzeigegeführten Zug wird.<br />

(2) Als Triebfahrzeugführer eines Fahrzeugs, das nicht an der Spitze des Zuges<br />

fährt, müssen Sie auf die Signale des Triebfahrzeugführers an der Spitze des<br />

Zuges achten. Mit gehobenem Stromabnehmer dürfen Sie nur fahren, wenn der<br />

Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges Ihnen El-Signale oder entsprechende<br />

Aufträge von LZB oder ETCS übermitteln kann oder wenn Sie El-Signale<br />

selbst wahrnehmen können. Außerdem müssen Sie auf Unregelmäßigkeiten<br />

achten, die den Zug gefährden könnten und sich an der Beobachtung der Strecke<br />

beteiligen, soweit Ihre sonstigen Aufgaben sowie Bauart und Bedienungsweise<br />

des Fahrzeugs dies zulassen.<br />

2 Strecke durch den Triebfahrzeugbegleiter beobachten<br />

Als Triebfahrzeugbegleiter müssen Sie den Triebfahrzeugführer bei der Beobachtung<br />

der zu befahrenden Strecke, der Signale, der Bahnübergänge und der Oberleitung<br />

unterstützen. Sie müssen auf Unregelmäßigkeiten achten, die den Zug gefährden<br />

könnten.<br />

3 Zulässige Geschwindigkeit<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) Die zulässigen Geschwindigkeiten, die Sie mit einem signalgeführten Zug fahren<br />

dürfen, sind im Fahrplan des Zuges und in der La vorgeschrieben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

a) Ist in der La eine niedrigere Geschwindigkeit als im Fahrplan des Zuges vorgeschrieben,<br />

ist die in der La vorgeschriebene Geschwindigkeit die zulässige<br />

Geschwindigkeit.<br />

b) Ist in der La eine höhere Geschwindigkeit als im Fahrplan des Zuges vorgeschrieben,<br />

ist die in der La vorgeschriebene Geschwindigkeit die zulässige<br />

Geschwindigkeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

Signalgeführter<br />

Zug<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


408.0341 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Fahrt des Zuges<br />

- Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters -<br />

Anzeigegeführter<br />

Zug<br />

Erläuterungen<br />

Einschränkungen<br />

Triebfahrzeugführer<br />

nicht im<br />

Führerraum<br />

Abfahrt auf<br />

einem<br />

Bahnhof<br />

1. In der La muss „Geschwindigkeitsheraufsetzung“ eingetragen sein.<br />

2. Soweit die La Bremshundertstel angibt - müssen die im Zug vorhandenen<br />

Bremshundertstel mindestens so hoch sein wie die in der La angegebenen<br />

Bremshundertstel. Bei Zügen, in deren Fahrplan eingetragen ist „Mindestens<br />

90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein“, gelten die<br />

im Fahrplan angegebenen Mindestbremshundertstel als im Zug vorhanden,<br />

wenn mindestens 90 % der Achsen des Zuges gebremst sind.<br />

Die im Fahrplan angegebene größte zulässige Geschwindigkeit des Zuges dürfen<br />

Sie jedoch nicht überschreiten.<br />

(2) Bei einem anzeigegeführten Zug zeigt Ihnen die Führerraumanzeige die aktuell<br />

zulässige Geschwindigkeit als V-soll an.<br />

(3) Erläuterungen sind enthalten:<br />

- <strong>zur</strong> Führerraumanzeige der Fahrplanangaben im Modul 408.0341A01,<br />

- zum Buchfahrplan im Modul 408.0341A02.<br />

(4) Die zulässigen Geschwindigkeiten können eingeschränkt sein durch<br />

a) Signale,<br />

b) die für besondere Betriebsverhältnisse und für Unregelmäßigkeiten gegebenen<br />

Regeln,<br />

c) Befehl oder Fahrplan-Mitteilung,<br />

d) den Fahrplan bei einem anzeigegeführten Zug beim Übergang zu einem signalgeführten<br />

Zug,<br />

e) Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge,<br />

f) Regeln im Abhilfetext <strong>zur</strong> Störungsbehebung im Display des Führerraums.<br />

Die jeweils niedrigste Geschwindigkeit ist die zulässige Geschwindigkeit des Zuges.<br />

(5) Ein Zug, bei dem Sie sich als Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem<br />

Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht im Führerraum befinden, darf nur<br />

mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn die im Fahrplan, in der La, durch Signale,<br />

Befehl oder Fahrplan-Mitteilung vorgeschriebene Geschwindigkeit niedriger<br />

als 30 km/h ist.<br />

(6) Die mit Hauptsignal oder mit Signal Zs 3 angezeigte Geschwindigkeit gilt auf<br />

Bahnhöfen bereits bei der Abfahrt des Zuges.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 Am gewöhnlichen Halteplatz halten<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Bei planmäßigem Halt sollen Sie den Zug am gewöhnlichen Halteplatz anhalten. Liegt<br />

der gewöhnliche Halteplatz an einem Haltsignal, sollen Sie möglichst nahe an dieses<br />

Signal heranfahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


Züge fahren 408.0341<br />

Fahrt des Zuges<br />

Seite 3 von 3<br />

- Aufgaben des Triebfahrzeugführers und des Triebfahrzeugbegleiters -<br />

5 Fahrt auf Signal Hp 2 ohne Vorankündigung<br />

Auf eine Fahrt mit Signal Hp 2 müssen Sie sich auch ohne Vorankündigung einrichten,<br />

wenn<br />

a) im Gleisabschnitt vor dem Hauptsignal eine Geschwindigkeit von höchstens 60<br />

km/h zugelassen ist oder<br />

b) für Ihren Zug im Fahrplan, in der La oder mit Fahrplan-Mitteilung ein Halt oder ein<br />

Bedarfshalt vorgeschrieben ist, auch wenn Ihnen der Ausfall eines Haltes mitgeteilt<br />

wurde.<br />

6 Bahnübergänge sichern<br />

Wenn Sie sich während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber<br />

nicht im Führerraum befinden, müssen Sie<br />

- vor einem Bahnübergang, bei dem der Anfang der Einschaltstrecke durch Signal<br />

Bü 2 oder Bü 3 gekennzeichnet ist, anhalten und den Bahnübergang nach Modul<br />

408.0671 Abschnitt 2 Absatz 6 sichern,<br />

- am Signal Bü 4 oder am Signal Pf 2 und außerdem mehrmals vor dem Befahren<br />

des Bahnübergangs mit dem Signalhorn blasen.<br />

7 Verbotswidriges Aus- oder Einsteigen<br />

Versucht ein Reisender einen in Bewegung befindlichen Zug zu verlassen oder zu<br />

besteigen, dürfen Sie ihn nur durch Zuruf warnen, nicht aber gewaltsam daran hindern.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0342<br />

Fahrt des Zuges - Aufgaben des Zugführers und des Zugschaffners - Seite 1 von 2<br />

1 Aus- und Einsteigen der Reisenden, Einnehmen der Plätze<br />

Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie - soweit möglich - darauf achten,<br />

dass die Reisenden<br />

- nur an den dazu bestimmten Stellen oder nur an der dazu bestimmten Seite der<br />

Fahrzeuge aus- und einsteigen, während die Wagen stillstehen und<br />

- nur die zu ihrer Beförderung vorgesehenen Sitz- und Stehplätze einnehmen.<br />

2 Außentüren schließen<br />

Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie nach dem Aus- und Einsteigen die<br />

Außentüren der Personenwagen schließen. Nach außen führende Türen, die nicht<br />

dem Aus- und Einsteigen dienen, müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert oder<br />

bewacht sein, wenn Reisende bei geöffneter Tür gefährdet werden können.<br />

3 Reisezugwagen verschließen<br />

Wenn das Besetzen von Reisezugwagen nicht gestattet ist, müssen Sie als Zugführer<br />

oder als Zugschaffner darauf achten, dass die Türen auf beiden Seiten der Wagen<br />

verschlossen sind. Reisende, die in diese Wagen einsteigen wollen, müssen Sie nach<br />

Möglichkeit darauf hinweisen, dass die Wagen nicht benutzt werden können.<br />

4 Türen überwachen<br />

Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie beim Gang durch den Zug darauf<br />

achten, dass den Reisenden zugängliche Außentüren geschlossen sind.<br />

5 Verbotswidriges Aus- oder Einsteigen<br />

Versucht ein Reisender einen in Bewegung befindlichen Zug zu verlassen oder zu<br />

besteigen, dürfen Sie ihn nur durch Zuruf warnen, nicht aber gewaltsam daran hindern.<br />

6 Fahrplan für Zugführer<br />

Erläuterungen zum Fahrplan für Zugführer sind im Modul 408.0342A01 enthalten.<br />

7 Melden<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) In den Örtlichen Richtlinien kann vorgeschrieben sein, dass Sie als Zugführer<br />

nach dem Anhalten des Zuges<br />

a) und dem Lösen der Bremse Spitze oder Schluss des Zuges grenzzeichenfrei<br />

melden müssen,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) eine Zugvollständigkeitsmeldung für den eigenen Zug abgeben müssen oder<br />

c) das Halten melden müssen.<br />

Örtliche<br />

Richtlinien<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


408.0342 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2 Fahrt des Zuges - Aufgaben des Zugführers und des Zugschaffners -<br />

Nach<br />

Aufforderung<br />

Wortlaut<br />

(2) Der Fahrdienstleiter darf Sie als Zugführer auffordern, für den eigenen Zug eine<br />

Grenzzeichenfreimeldung, Zugvollständigkeitsmeldung oder Haltmeldung zu geben,<br />

wenn der Zug hält.<br />

(3) Müssen Sie als Zugführer eine Zugvollständigkeitsmeldung geben oder fordert<br />

Sie der Fahrdienstleiter hierzu auf, müssen Sie folgenden Wortlaut verwenden:<br />

„Zug (Nummer) vollständig in (Name der Zugmeldestelle) angekommen".<br />

8 Strecke beobachten<br />

Wenn Sie als Zugbegleiter im besetzten Führerraum mitfahren, müssen Sie den<br />

Triebfahrzeugführer bei der Beobachtung der zu befahrenden Strecke, der Signale,<br />

der Bahnübergänge und der Oberleitung unterstützen. Sie müssen auf Unregelmäßigkeiten<br />

achten, die den Zug gefährden könnten.<br />

9 Bedarfshalt vormelden<br />

Sind auf einer Betriebsstelle, bei der im Fahrplan vor der Ankunftszeit ein „x“ (Bedarfshalt)<br />

angegeben ist, Güter auszuladen oder Wagen abzusetzen, müssen Sie<br />

dies der Betriebsstelle vormelden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0351<br />

Zug oder Zugteile aAbstellen melden Seite 1 von 1<br />

1 Verantwortlich<br />

Für das Abstellen oder Festlegen von Zügen oder Zugteilen und für das Melden an<br />

den Fahrdienstleiter sind Sie als Zugführer verantwortlich. Bei Triebwagen, Triebköpfen<br />

oder Triebzügen sind Sie als Triebfahrzeugführer verantwortlich. Wenn andere<br />

Mitarbeiter den Zug oder Zugteile festlegen, müssen diese Ihnen bestätigen, dass sie<br />

das Abstellen oder Festlegen übernehmen.<br />

2 Abstellen<br />

(1) Das Abstellen von Zügen oder Zugteilen müssen Sieist dem Fahrdienstleiter<br />

zu melden.<br />

(2) Beim Abstellen von Fahrzeugen vor einem Grenzzeichen, einem Übergang oder<br />

einem sonst freizuhaltenden Abschnitt müssen Sie berücksichtigen, dass die<br />

Fahrzeuge sich noch bewegen können, wenn sich die Pufferfedern strecken oder<br />

andere Fahrzeuge anstoßen.<br />

3 Festlegen<br />

Sie müssen abgestellte Züge oder Zugteile festlegen.<br />

4 Auf der freien Strecke trennen oder Fahrzeuge abstellen<br />

In den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass Sie auf<br />

der freien Strecke Züge trennen oder einzelne Fahrzeuge abstellen dürfen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Melden<br />

Vor freizuhaltenden<br />

Abschnitten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0401<br />

Anordnungen über den Zugverkehr Seite 1 von 2<br />

1 Bestätigen<br />

Sie müssenDer Bediener muss den Eingang von Anordnungen über den Zugverkehr<br />

oder die Berichtigung von Fahrplanunterlagen der in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

genannten Stelle bestätigen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

kann zugelassen sein, dass Sie er auf die Bestätigung verzichten<br />

dürfendarf, wenn der Absender eine automatische elektronische Empfangsbestätigung<br />

erhält.<br />

2 Im Vordruck 408.0401V01 eintragen<br />

Sie müssenDer Bediener muss Anordnungen über den Zugverkehr in Vordruck<br />

408.0401V01 nach folgenden und in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

gegebenen Regeln eintragen, soweit nicht in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

auf das Eintragen verzichtet oder vorgeschrieben ist, die Anordnungen über<br />

den Zugverkehr in eine andere Unterlage einzutragen oder in Betriebszentralen elektronisch<br />

darzustellen.<br />

a) Sie müssenDer Bediener muss alle Anordnungen eintragen, die für das Verkehren<br />

der Züge von Bedeutung sind, z. B. Verkehren von Sonderzügen, Ausfall von<br />

Zügen, Züge mit außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeugen.<br />

Umfangreiche Anordnungen, wie Betra oder das Erteilen von Befehlen<br />

oder Fahrplan-Mitteilungen, dürfen Siedarf er quer über den Spaltenbau eintragen.<br />

b) Der Bediener muss Anordnungen mit Gültigkeitstag müssen Sie tageweise geordnet<br />

in einer Mappe „Anordnungen mit Gültigkeitstag“, Anordnungen ohne Gültigkeitstag<br />

nach ihrer Nummer geordnet in einer Mappe „Anordnungen ohne Gültigkeitstag“<br />

aufbewahren.<br />

c) Der Bediener muss dDie Spalten 1 bis 8 müssen Sie ausfüllen<br />

- für Anordnungen mit Gültigkeitstag sofort nach Eingang der Anordnung,<br />

- für Anordnungen ohne Gültigkeitstag sofort nach Bekanntgabe des Gültigkeitstages.<br />

Der Bediener muss bBei fernmündlicher Bekanntgabe müssen Sie in Spalte 8 die<br />

Eingangszeit eintragen. Bei Bekanntgabe an Schrankenwärter müssen Siemuss<br />

er bei Sonderzügen, die nicht in den Fahrplanunterlagen für Schrankenwärter<br />

enthalten sind und wo der Schrankenwärter nach Modul 408.0421 Abschnitt 1<br />

Absatz 4 nicht bestätigt, dass die Schranken geschlossen sind, die größte zulässige<br />

Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt von der Zugmeldestelle bis zum<br />

Bahnübergang mitteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Der Bediener muss nNach Eintrag der ersten Anordnung in den Vordruck<br />

408.0401V01 müssen Sie diesen in der Mappe „Anordnungen mit Gültigkeitstag“<br />

unter dem im Vordruck eingetragenen Tag aufbewahren. Wenn Wird der Vordruck<br />

für mehrere Tage geführt wird, müssen Siemuss er ihn unter dem Tag des<br />

jeweils ersten gültigen Eintrags aufbewahren.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

d) Die zu benachrichtigenden Betriebsstellen sind in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

genannt. Der Bediener muss dDie Stellen müssen Sie im Kopf<br />

der Spalte 9 (obere Hälfte) vortragen.<br />

e) In den Spalten 9 und 10 gilt die obere Hälfte für die bekannt gebende, die untere<br />

Hälfte für die zu benachrichtigende Betriebsstelle. Der Bediener muss dDie je-<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013


408.0401 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Anordnungen über den Zugverkehr<br />

weils nicht gültige obere oder untere Hälfte müssen Sie im Kopf des Vordrucks<br />

schräg durchstreichen.<br />

f) Der Bediener muss uUm Mitternacht müssen Sie die bis dahin vorliegenden, für<br />

den laufenden Tag gültigen Anordnungen den zu benachrichtigenden Betriebsstellen<br />

in zeitlicher Reihenfolge bekannt geben. Er muss sSpäter eingehende<br />

Anordnungen für diesen Tag müssen Sie sofort nach Eintrag bekannt geben. Er<br />

muss bBei unterbrochener Arbeitszeit müssen Sie die Anordnungen nach Aufnahme<br />

der Arbeit sofort bekannt geben. Er muss dDie für den laufenden Tag gültigen<br />

Anordnungen müssen Sie in eine Mappe „Heute gültige Anordnungen“ einlegen.<br />

g) Der Bediener muss iIn Spalte 9 müssen Sie für jede im Kopf angegebene zu benachrichtigende<br />

Betriebsstelle die Zeit der Benachrichtigung eintragen.<br />

h) Der Bediener muss Bbei erledigten Einträgen müssen Sie die Zugnummer oder<br />

die Anordnung schräg durchstreichen.<br />

3 Fahrplanänderungen<br />

Der Bediener muss Fahrplanänderungen müssen Sie so lange in den Vordruck<br />

408.0401V01 eintragen, bis bei den zu benachrichtigenden Betriebsstellen die Fahrplanunterlagen<br />

berichtigt sind. Weitergehende Regeln sind im Betriebsstellenbuch<br />

gegeben. Als Fahrdienstleiter müssenDer Fahrdienstleiter muss Sie die erledigten Berichtigungen<br />

auf der Anordnung vermerken, mit der die Änderung bekannt gegeben<br />

wurde.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0401V01<br />

Vordruck Anordnungen über den Zugverkehr Seite 1 von 1<br />

(Betriebsstelle)<br />

Anordnungen über den Zugverkehr<br />

(Tag) (Monat)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Es Verkehrszeit Richtung Gleis Bemerkungen Es wurden<br />

benachrichtigt<br />

verkehrt fällt aus an ab von nach U Minuten<br />

Zug<br />

(durch)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Benachrichtigung<br />

eingegangen<br />

U Min von<br />

Stelle<br />

Name<br />

Namenszeichen<br />

des<br />

Benachrichtigenden<br />

Namenszeichen<br />

des<br />

Benachrichtigten<br />

V408.0401V01 Anordnungen über den Zugverkehr A4 Bk 50 5c-70 06.03<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 01.08.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 1 von 15<br />

1 Mechanische oder elektromechanische Stellwerke<br />

Nr.<br />

Sie müssenIn mechanischen und elektromechanischen<br />

Stellwerken sind folgende Merkhinweise<br />

anbringenerforderlich<br />

1 KL<br />

(Kleinwagen)<br />

am Hebelschild der zugehörigen Fahrstraßenhebel.<br />

2 RP<br />

(Räumungsprüfung)<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0231 3 6<br />

0851 9<br />

0242 5<br />

0243 4<br />

0243 5 6<br />

0244 4 8 a<br />

0244 4 8 b<br />

0244 5 5 a<br />

0244 5 5 b<br />

0244 6 1 d Nr. 1<br />

0244 6 1 dNr. 2<br />

0441 2 2<br />

0441 3 8 a<br />

0455 3 d) Nr. 2<br />

0501 1 2 b<br />

0521 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0571 4<br />

0572 3<br />

0622 1 1a<br />

0622 1 1b<br />

0622 3<br />

0851 2 2<br />

0851 3 2<br />

0851 3 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 2 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

In mechanischen und elektromechanischen<br />

Stellwerken sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />

anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

3 BUE<br />

(Bahnübergang)<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

4 ARB<br />

(Arbeitsstelle)<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Absatz<br />

Abschnitt<br />

0421 1 2<br />

(Betriebsstellenbuch)<br />

0421 1 3<br />

0641 3 3<br />

0423 6<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 3 von 15<br />

Nr.<br />

In mechanischen und elektromechanischen Stellwerken<br />

sind folgende Sie müssen Merkhinweise anbringen bzw.<br />

eingebenerforderlich<br />

5 NLF<br />

(Gegengleis nicht befahren)<br />

am Hebelschild des der Gegenrichtung entsprechenden<br />

Fahrstraßenhebels für Ausfahrten in das Gegengleis<br />

6 LUE<br />

7<br />

(Lademaßüberschreitung)<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

(Gesperrt)<br />

beim gesperrten Gleis<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

BGL<br />

(Baugleis)<br />

beim Baugleis<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

0423 6<br />

Absatz<br />

0462 3 2 c<br />

0435 3 3 b<br />

090204<br />

71<br />

0902047<br />

1<br />

1 9<br />

3 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 4 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

8<br />

9<br />

10<br />

In mechanischen und elektromechanischen<br />

Stellwerken sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />

anbringen bzw. eingebenerforfderlich<br />

(Gesperrt)<br />

beim gesperrten Gleis<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

BGL<br />

(Baugleis)<br />

beim Baugleis<br />

an den Hebeln der Weichen, Gleissperren oder<br />

Sperrsignale<br />

(Oberleitung<br />

abgeschaltet)<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

(Oberleitung<br />

abgeschaltet)<br />

an den Hebeln der Weichen, die in Gleise der betroffenen<br />

Schaltgruppe führen.<br />

Der Merkhinweis ist nicht erforderlich, wenn die<br />

betroffene Schaltgruppe durch besondere<br />

Einrichtungen kenntlich gemacht ist.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0471 2 5<br />

090204 3 3<br />

71<br />

0474 2 2b<br />

0474 2 3b<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 5 von 15<br />

Nr.<br />

In mechanischen und elektromechanischen Stellwerken<br />

sind folgende Sie müssen Merkhinweise anbringen bzw.<br />

eingebenerforderlich<br />

11 AP<br />

12<br />

(Abschnittsprüfung)<br />

am Hebelschild der zugehörigen Fahrstraßenhebel.<br />

(Fahren auf dem Gegengleis)<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

13 (bleibt frei)<br />

14 !<br />

(Allgemeine Besonderheit)<br />

an der im Einzelfall genannten Einrichtung<br />

15 BEF<br />

(Befehl)<br />

Beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

- oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

0475 46<br />

Absatz<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0463 14 1 b<br />

0463 14 2<br />

0601<br />

0601<br />

0601<br />

0632<br />

0641<br />

Kann der Merkhinweis nach Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 9 oder 12 nicht an der Einrichtung beim<br />

Fahrdienstleiter angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

5<br />

5<br />

9<br />

1<br />

1<br />

4 a<br />

4 b<br />

3<br />

3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 6 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

2 Gleisbildstellwerke (außer ESTW)<br />

Nr.<br />

Sie müssenBei Relaisstellwerken sind folgende<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

1 KL<br />

(Kleinwagen)<br />

im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt.<br />

2 RP<br />

(Räumungsprüfung)<br />

bei einer Zugmeldestelle<br />

- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßensignaltaste<br />

„Ausfahrt“.<br />

bei einem selbsttätigen Blocksignal<br />

- neben der Signaltaste.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0231 3 6<br />

0851 9<br />

0242 5<br />

0243 4<br />

0243 5 6<br />

0244 4 8 a<br />

0244 4 8 b<br />

0244 5 5 a<br />

0244 5 5 b<br />

0244 6 1 d Nr. 1<br />

0244 6 1 d Nr. 2<br />

0441 2 2<br />

0441 3 8 a<br />

0455 3 d) Nr. 2<br />

0501 1 2 b<br />

0521 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0571 4<br />

0572 3<br />

0622 1 1a<br />

0622 1 1b<br />

0622 3<br />

0851 2 2<br />

0851 3 2<br />

0851 3 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 7 von 15<br />

Nr.<br />

Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

3 BUE<br />

(Bahnübergang)<br />

- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste „Ausfahrt“<br />

4 ARB<br />

(Arbeitsstelle)<br />

bei Relaisstellwerken ohne ESTW-Zentralblock<br />

- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßensignaltaste<br />

„Ausfahrt“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0421 1 2 (Betriebsstellenbuch)<br />

0421 1 3<br />

0641 3 3<br />

0423 6<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 8 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

5 NLF<br />

(Gegengleis nicht befahren)<br />

an oder neben der Zieltaste der<br />

- Zugstraßen in das Gegengleis,<br />

- Zughilfsstraßen in das Gegengleis.<br />

6 LUE<br />

7<br />

(Lademaßüberschreitung)<br />

- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste<br />

„Ausfahrt“.<br />

(Gesperrt)<br />

beim gesperrten Gleis<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

BGL<br />

(Baugleis)<br />

beim Baugleis<br />

- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste<br />

„Ausfahrt“.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

0423 6<br />

Absatz<br />

0462 3 2 c<br />

0435 3 3 b<br />

090204<br />

71<br />

0902047<br />

1<br />

1 9<br />

3 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 9 von 15<br />

Nr<br />

.<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

(Gesperrt)<br />

beim gesperrten Gleis<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

BGL<br />

(Baugleis)<br />

beim Baugleis<br />

- an den Tasten im Gleis,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an den Fahrwegtasten,<br />

- im gesperrten Gleis.<br />

oder F<br />

(Oberleitung abgeschaltet)<br />

- an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen,<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßentaste „Ausfahrt“.<br />

- an den Tasten im Gleis,<br />

oder F<br />

(Oberleitung abgeschaltet)<br />

- bei EZMG-Stellwerken an den Fahrwegtasten.<br />

Der Merkhinweis ist nicht erforderlich, wenn die betroffene<br />

Schaltgruppe durch besondere Einrichtungen kenntlich<br />

gemacht ist.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0471 2 5<br />

090204 3 3<br />

71<br />

0474 2 2b<br />

0474 2 3<br />

0903 2 3b<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 10 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

Bei Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

11 AP<br />

(Abschnittsprüfung)<br />

im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt<br />

12 oder LF<br />

(Fahren auf dem Gegengleis)<br />

an oder neben der Zieltaste der Zugstraßen.<br />

13 oder LF<br />

(Fahren auf dem Gegengleis)<br />

an oder neben der<br />

- Zieltaste der Zugstraßen oder Zughilfsstraßen,<br />

oder<br />

- Einfahrsignaltaste.<br />

14 !<br />

(Allgemeine Besonderheit)<br />

an der im Einzelfall genannten Einrichtung<br />

15 BEF<br />

(Befehl)<br />

An oder neben der Start- oder Zieltaste der<br />

Zugstraße<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

0475 46<br />

Absatz<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0463 14 1 b<br />

0463 14 2<br />

0463 14 2<br />

0601<br />

0601<br />

0601<br />

0632<br />

0641<br />

Kann der Merkhinweis nach Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 9 oder 12 nicht an der Einrichtung beim<br />

Fahrdienstleiter angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

5<br />

5<br />

9<br />

1<br />

1<br />

4 a<br />

4 d<br />

3<br />

3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 11 von 15<br />

3 Gleisbildstellwerke (ESTW)<br />

Nr.<br />

Sie müssenBei ESTW sind folgende Merkhinweise<br />

eingebenerforderlich<br />

1 KL<br />

(Kleinwagen)<br />

im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt.<br />

2 RP<br />

(Räumungsprüfung)<br />

Bei einer Zugmeldestelle im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />

Bei einem selbsttätigen Blocksignal im Zugfolgeabschnitt<br />

hinter dem selbsttätigen Blocksignal<br />

oder LZB-Blockstellen oder an der im<br />

Betriebsstellenbuch genannten Stelle.<br />

Oder<br />

im Zugfolgeabschnitt hinter dem selbsttätigen<br />

Blocksignal<br />

oder der virtuellen Blockstelle<br />

oder an der im Betriebsstellenbuch genannten Stelle.<br />

Modul<br />

408<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0231 3 6<br />

0851 9<br />

0242 5<br />

0243 4<br />

0243 5 6<br />

0244 4 8 a<br />

0244 4 8 b<br />

0244 5 5 a<br />

0244 5 5 b<br />

0244 6 1 d Nr. 1<br />

0244 6 1 d Nr. 2<br />

0441 2 2<br />

0441 3 8 a<br />

0455 3 d) Nr. 2<br />

0501 1 2 b<br />

0521 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0571 4<br />

0572 3<br />

0622 1 1a<br />

0622 1 1b<br />

0622 3<br />

0851 2 2<br />

0851 3 2<br />

0851 3 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 12 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />

anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

3 BUE<br />

(Bahnübergang)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />

4 ARB<br />

(Arbeitsstelle)<br />

bei Elektronischen Stellwerken ohne ESTW-Zentralblock<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt,<br />

bei Elektronischen Stellwerken mit ESTW-Zentralblock<br />

in dem Zugfolgeabschnitt, in dem sich die Arbeitsstelle<br />

befindet.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0421 1 2 (Betriebsstellenbuch)<br />

0421 1 3<br />

0641 3 3<br />

0423 6<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 13 von 15<br />

Nr.<br />

Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />

anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

5 NLF<br />

(Gegengleis nicht befahren)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />

6 LUE<br />

7<br />

(Gesperrt)<br />

beim gesperrten Gleis<br />

(Lademaßüberschreitung)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />

BGL<br />

(Baugleis)<br />

beim Baugleis<br />

Modul<br />

408<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Abschnitt<br />

0423 6<br />

Absatz<br />

0462 3 2 c<br />

0435 3 3 b<br />

090204<br />

71<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt. 0902047<br />

1<br />

1 9<br />

3 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


408.0402 Züge fahren<br />

Seite 14 von 15<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben<br />

Nr<br />

.<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />

anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

(Gesperrt)<br />

beim gesperrten Gleis<br />

- im gesperrten Gleis<br />

oder<br />

- an der gesperrten Weiche.<br />

oder F<br />

(Oberleitung abgeschaltet)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />

oder F<br />

(Oberleitung abgeschaltet)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

BGL<br />

(Baugleis)<br />

beim Baugleis<br />

im betroffenen Gleisabschnitt.<br />

Der Merkhinweis ist nicht erforderlich, wenn die betroffene<br />

Schaltgruppe durch besondere Einrichtungen<br />

kenntlich gemacht ist.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0902 2 5<br />

0902 3 3<br />

0903 2 2b<br />

0474 2 2b<br />

090304 2 3b<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


Züge fahren 408.0402<br />

Merkhinweise anbringen bzw. eingeben Seite 15 von 15<br />

Nr.<br />

Bei ESTW sind folgende Sie müssen Merkhinweise<br />

anbringen bzw. eingebenerforderlich<br />

11 AP<br />

(Abschnittsprüfung)<br />

im betroffenen Gleis- oder Weichenabschnitt<br />

12 oder LF<br />

(Fahren auf dem Gegengleis)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />

13 oder LF<br />

(Fahren auf dem Gegengleis)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />

14 !<br />

(Allgemeine Besonderheit)<br />

an der im Einzelfall genannten Einrichtung<br />

Wo Merkhinweis „!“ nicht eingegeben werden kann,<br />

muss der Fahrdienstleiter Merkhinweis „ARB“<br />

eingeben und im Merkspeicher das betroffene<br />

Element mit dem Zusatz „!“ eintragen, z. B. „11W47 !“.<br />

15 BEF<br />

(Befehl)<br />

Im betroffenen Abschnitt<br />

Modul<br />

408<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Abschnitt<br />

0475 46<br />

Absatz<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0463 14 1 b<br />

0463 14 2<br />

0463 14 2<br />

0601<br />

0601<br />

0601<br />

0632<br />

0641<br />

Bei Elektronischen Stellwerken kann im Betriebsstellenbuch angegeben sein, dass Sie<br />

- andere als in Nr. 1 bis Nr. 13 genannte Merkhinweise verwenden oder<br />

- Merkhinweise an anderen als in Nr. 1 bis Nr. 13 angegebenen Einrichtungen anbringen<br />

bzw. eingeben müssen.<br />

5<br />

5<br />

9<br />

1<br />

1<br />

4 a<br />

4 d<br />

3<br />

3<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 1 von 14<br />

1 Mechanische oder elektromechanische Stellwerke<br />

Nr.<br />

Sie müssenIn mechanischen oder elektromechanischen<br />

Stellwerken sind folgende Sperren anbringenerforderlich:<br />

1 Hilfssperre<br />

2-<br />

4<br />

an den zugehörigen Fahrstraßenhebeln in Grundstellung.<br />

(bleibt frei)<br />

5 Hilfssperre<br />

am umgelegten Fahrstraßenhebel.<br />

6 Hilfssperre<br />

an den Stelleinrichtungen der<br />

1. ferngestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren<br />

werden,<br />

2. Schutzweichen und Gleissperren,<br />

3. Riegel,<br />

4. Sperrsignale oder Signale für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />

Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten sowie<br />

Brückendeckungssignale, bei Schlüsselwerken an den<br />

entsprechenden Schlüsseln der Werkschlösser oder<br />

am Schloss selbst.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

7 Bleibt frei<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0231 3 6<br />

0474 2 2<br />

0475 456<br />

0601 5 4 c<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0851 9<br />

0903 2 3b<br />

0232 3<br />

0232 5 c Nr. 2<br />

0475 1<br />

0621 2 2<br />

0232 3<br />

0232 5 c Nr. 2<br />

0492 3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 2 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken<br />

sind folgende Sperren erforderlich:<br />

8 Hilfssperre<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

9 Bleibt frei<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0242 5<br />

0243 4<br />

0243 5 6<br />

0244 4 8 b<br />

0244 5 5 b<br />

0244 6 1 d Nr. 2<br />

0261 1 1 b Nr. 1<br />

0261 1 1 b Nr. 2<br />

0421 1 2<br />

(BStB)<br />

0421 1 3, 3.<br />

Anstr.<br />

0435 3 3 b<br />

0441 2 2<br />

0441 3 8 a<br />

0455 3 d) Nr. 2<br />

0463 14 1<br />

0463 14 2<br />

0501 1 2 b<br />

0521 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0571 4<br />

0572 3<br />

0622 1 1 Nr. 1. b<br />

0622 3<br />

0641 3 3<br />

0851 2 2<br />

0851 3 2<br />

090204 1 9<br />

090304 2 2b<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 3 von 14<br />

Nr.<br />

In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken<br />

sind folgende Sperren erforderlich:<br />

10 Hilfssperre<br />

beim Fahrdienstleiter an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung,<br />

wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale.<br />

12 Hilfssperre<br />

an den Hebeln der Zugangsweichen, der Gleissperren<br />

oder Sperrsignale<br />

und<br />

Hilfssperre<br />

an den zugehörigen Fahrstraßenhebeln in<br />

Grundstellung.<br />

13 Hilfssperre<br />

an den Hebeln der Weichen, Riegel, Gleissperren,<br />

Hauptsignale oder Sperrsignale bzw. an der<br />

Bedienungseinrichtung der Wartezeichen.<br />

14 Hilfssperre<br />

an der Stelleinrichtung des Signals (bei gekuppelten<br />

Hebeln an beiden).<br />

16 Hilfssperre<br />

bei nichtselbsttätigem Streckenblock an der Taste für<br />

das Rückblocken.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

17 Hilfssperre<br />

am Hebel des Signals (bei gekuppelten Hebeln an<br />

beiden).<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0261 1 1 b Nr.<br />

0423 6<br />

0902 2 5<br />

0471 2 5<br />

0475 3<br />

0601 12 2 6 d<br />

0601 35 54 a<br />

0822 1 3<br />

0824 1 3<br />

0601 9<br />

0901 3<br />

0911 4<br />

0475 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0611 9 1<br />

0611 9 2<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 4 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken<br />

sind folgende Sperren erforderlich:<br />

18 Hilfssperre<br />

am Fahrstraßenhebel in Grundstellung.<br />

19 Hilfssperre<br />

beim Fahrdienstleiter für die Zugstraßen, für die Befehl<br />

erforderlich ist, an der Einrichtung für die<br />

- Befehlsabgabe<br />

oder<br />

- Fahrstraßenfestlegung<br />

Wo diese nicht vorhanden ist, an den Hebeln der<br />

Hauptsignale<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0621 3 2<br />

0601<br />

0641<br />

Kann eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter<br />

angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

5<br />

1<br />

4 f<br />

3<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 5 von 14<br />

2 Gleisbildstellwerke (außer ESTW)<br />

Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />

anbringenerforderlich<br />

1 Hilfssperre<br />

an den Start- oder Zieltasten der betroffenen Zugstraßen<br />

- bei EZMG-Stellwerken an der Zugstraßensignaltaste<br />

„Einfahrt“ – oder<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen<br />

Zielsperrung<br />

der betroffenen Zugstraßen.<br />

2 Hilfssperre<br />

an der Einrichtung für die Rücknahme der Fahrstraße.<br />

3 Einzelsperrung<br />

der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen.<br />

Ist Einzelsperrung nicht möglich,<br />

Hilfssperre<br />

an den Tasten der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen.<br />

4 Hilfssperre<br />

- an der Einrichtung für die Rücknahme der Fahrstraße,<br />

- an den Tasten der Weichen, die gegen die Spitze<br />

befahren werden, der Weichen im Durchrutschweg und<br />

der Flankenschutzeinrichtungen,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- bei EZMG-Stellwerken nach Bedienungsplan.<br />

5<br />

Bleibt frei<br />

6<br />

Bleibt frei<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0231 3 6<br />

0474 2 3<br />

0475 456<br />

0601 5 4 c<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0851 9<br />

0903 2 3b<br />

0232 2<br />

0232 2<br />

0232 5 c Nr. 1<br />

0232 2<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 6 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />

anbringenerforderlich:<br />

7 Hilfssperre<br />

an der Taste für das Einschalten des Selbststellbetriebs.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0232 4 b<br />

0241 4 c<br />

0244 4 8 c<br />

0244 5 5 c<br />

0244 6 1d Nr.<br />

0421 1 2<br />

(BStB)<br />

0421 1 3, 1.<br />

Anstr.<br />

0423 7<br />

0435 1 9 c<br />

0435 3 3 c<br />

0441 1 3<br />

0458 1 2<br />

0463 1 1<br />

0475 46<br />

0475 68 2<br />

0492 7 2<br />

0521 3<br />

0551 2 1 b Nr. 7<br />

0572 1 2 c<br />

0601 5 4 f<br />

0611 1 2 a<br />

0622 1 1 Nr. 1. c<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0641 3 3<br />

0811 3 1 c<br />

0851 3 2<br />

0902 1 5 c<br />

0902047 2 2 c<br />

0903047 2 1<br />

0911 1 2<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 7 von 14<br />

Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />

anbringenerforderlich:<br />

8 Hilfssperre<br />

an der Zieltaste der Zugstraßen - bei EZMG-Stellwerken<br />

an der Zugstraßensignaltaste „Ausfahrt“ -<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im ersten<br />

Zugfolgeabschnitt<br />

9 Bleibt frei<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0242 5<br />

0243 4<br />

0243 5 6<br />

0244 4 8 b<br />

0244 5 5 b<br />

0244 6 1 d Nr. 2<br />

0261 1 1 b Nr. 1<br />

0261 1 1 b Nr. 2<br />

0421 1 2<br />

(ÖRil)<br />

0421 1 3, 3.<br />

Anstr.<br />

0435 3 3 b<br />

0441 2 2<br />

0441 3 8 a<br />

0455 3 d) Nr. 2<br />

0463 14 1<br />

0463 14 2<br />

0501 1 2 b<br />

0521 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0571 4<br />

0572 3<br />

0622 1 1 Nr. 1. b<br />

0622 3<br />

0641 3 3<br />

0851 2 2<br />

0851 3 2<br />

0902047 1 9<br />

0903047 2 2b<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 8 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />

anbringenerforderlich:<br />

10 Hilfssperre<br />

an der Zieltaste der Zugstraßen - bei EZMG-Stellwerken an<br />

der Zugstraßensignaltaste „Ausfahrt“ -–<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im ersten<br />

Zugfolgeabschnitt<br />

11 Hilfssperre<br />

an der Zieltaste<br />

- der Zugstraßen in das Gegengleis,<br />

- der Zughilfsstraßen in das Gegengleis.<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im ersten<br />

Zugfolgeabschnitt des Gegengleises<br />

12 Hilfssperre<br />

an den Start- oder Zieltasten der betroffenen Zugstraßen<br />

- bei EZMG-Stellwerken auch an den Fahrwegtasten<br />

oder der Zugstraßensignaltaste oder<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre<br />

Im Zielabschnitt der Zugstraßen,<br />

außerdem<br />

im Stellwerk ohne Weichenlaufkette oder<br />

Weichenselbstlauf.<br />

Hilfssperre<br />

an den Tasten der Weichen, Gleissperren und Signale,<br />

im Stellwerk mit Weichenlaufkette oder<br />

Weichenselbstlauf<br />

Einzelsperrung<br />

der Weichen, Gleissperren und Sperrsignale oder<br />

Ist Einzelsperrung nicht möglich, müssen Sie die<br />

Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />

abschalten; an den Tasten der Weichen, Gleissperren<br />

und Sperrsignale müssen Sie Hilfssperren anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0261 1 1 b Nr.<br />

1<br />

0423 6<br />

0462 3 2 c<br />

0471 2 5<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 9 von 14<br />

Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />

anbringenerforderlich:<br />

13 Einzelsperrung<br />

der Weichen, Gleissperren, Wartezeichen, Hauptsignale<br />

oder Sperrsignale.<br />

Wenn Einzelsperrung nicht möglich ist, muss der<br />

Bediener an den Tasten der Weichen, Gleissperren oder<br />

Sperrsignale Hilfssperren anbringen und – wo<br />

vorhanden - die Weichenlaufkette sperren oder den<br />

Weichenselbstlauf abschalten;. wenn die<br />

Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der<br />

Weichenselbstlauf nicht abgeschaltet werden kann,<br />

müssen die Weichen durch Handverschluss gesichert<br />

werden.<br />

Bedienungsausschaltung<br />

der Weichen, Kreuzungen, Gleissperren oder Signale<br />

oder<br />

im Stellwerk ohne Weichenlaufkette oder<br />

Weichenselbstlauf<br />

Hilfssperre<br />

an den Tasten der Weichen, Gleissperren oder<br />

Sperrsignale - bei EZMG-Stellwerken zusätzlich<br />

Hilfssperre an den Fahrwegtasten oder der<br />

Zugstraßensignaltaste -<br />

oder<br />

im Stellwerk mit Weichenlaufkette oder<br />

Weichenselbstlauf.<br />

Einzelsperrung<br />

der Weichen, Gleissperren oder Sperrsignale.<br />

Ist Einzelsperrung nicht möglich, müssen Sie die<br />

Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />

abschalten; an den Tasten der Weichen, Gleissperren<br />

oder Sperrsignale müssen Sie Hilfssperren anbringen.<br />

Kann die Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der<br />

Weichenselbstlauf nicht abgeschaltet werden, müssen<br />

Sie die Weichen durch Handverschluss sichern.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

0475 3<br />

Absatz<br />

0601 12 2 6 d<br />

0601 35 54 a<br />

0822 1 3<br />

0824 1 3<br />

0901 3<br />

0911 4<br />

0601 9<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 10 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr. In Relaisstellwerken sind folgende Sie müssen Sperren<br />

anbringenerforderlich<br />

14 Bedienungsausschaltung<br />

des Signals<br />

oder<br />

Hilfssperre<br />

an der Taste des Signals - bei EZMG-Stellwerken an<br />

der Fahrwegtaste (Sie müssen den Fahrweg zuvor nach<br />

einem anderen Gleis einstellen)<br />

15 Hilfssperre<br />

an der Zieltaste der Zughilfsstraße<br />

oder<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen Zielsperrung<br />

der Zugstraßen in das Gegengleis.<br />

16 Hilfssperre<br />

bei nichtselbsttätigem Streckenblock an der Taste für<br />

das Rückblocken.<br />

17 Bleibt frei<br />

18 Bleibt frei<br />

19 Hilfssperre<br />

an den Start- oder Zieltasten der betroffenen<br />

Zugstraßen,<br />

bei Nummernstellpulten stattdessen<br />

Sperre<br />

Im Gleisabschnitt der betroffenen Zugstraßen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

0475 2<br />

Absatz<br />

0463 14 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0641 1 3<br />

Kann eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter<br />

angebracht werden, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 11 von 14<br />

3 Gleisbildstellwerke (ESTW)<br />

Nr.<br />

1 Sperre<br />

In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />

eingebenerforderlich:<br />

im Zielabschnitt der Zugstraßen. Bleibt frei<br />

(Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis KL, AP oder<br />

!)<br />

2 Bleibt frei<br />

3 Einzelsperrung<br />

der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen.<br />

4 Hilfssperrebleibt frei<br />

5<br />

6<br />

7<br />

an der Einrichtung für die Rücknahme der Fahrstraße.<br />

Bleibt frei<br />

Bleibt frei<br />

Bleibt frei<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0231 3 6<br />

0474 2 3<br />

0475 456<br />

0601 5 4c<br />

0601 5 4d<br />

0625 1 1<br />

0625 1 2<br />

0625 1 3<br />

0625 2 2 b<br />

0625 3 1<br />

0851 9<br />

0903 2 3b<br />

0232 2<br />

0232 5 c Nr. 1<br />

0232 2<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 12 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />

eingebenerforderlich:<br />

8 Sperre bleibt frei (Sperrwirkung ergibt sich aus<br />

Merkhinweis „RP“, „BUE“, „LUE“, „ “, „LF“ oder „X“)<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt.<br />

9 Bleibt frei (Sperrwirkung ergibt sich aus<br />

Merkhinweis „RP“)Sperre<br />

im Zugfolgeabschnitt hinter dem selbsttätigen Blocksignal<br />

oder LZB-Blockstellen oder an der im Betriebsstellenbuch<br />

genannten Stelle.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

10 Bleibt frei (Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis<br />

„ARB“)Bei Elektronischen Stellwerken ohne ESTW-Zentralblock<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Sperre<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt,<br />

bei Elektronischen Stellwerken mit ESTW-Zentralblock<br />

Sperre<br />

in dem Zugfolgeabschnitt, in dem sich die Arbeitsstelle<br />

befindet<br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0242 5<br />

0243 4<br />

0243 5 6<br />

0244 4 8 b<br />

0244 5 5 b<br />

0244 6 1 d Nr. 2<br />

0261 1 1 b Nr. 1<br />

0261 1 1 b Nr. 2<br />

0421 1 2<br />

(ÖRil)<br />

0421 1 3, 3.<br />

Anstr.<br />

0435 3 3 b<br />

0441 2 2<br />

0441 3 8 a<br />

0463 14 1<br />

0463 14 2<br />

0501 1 2 b<br />

0521 2<br />

0551 2 1 b Nr. 5<br />

0571 4<br />

0572 3<br />

0622 1 1 Nr. 1. b<br />

0622 3<br />

0641 3 3<br />

0851 2 2<br />

0851 3 2<br />

0902 1 9<br />

0903 2 2b<br />

0244 4 8 a<br />

0244 5 5 a<br />

0244 6 1 d Nr. 1<br />

0622 1 1 Nr. 1. a<br />

0261 1 1b Nr. 1<br />

0423 2 6<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0403<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben Seite 13 von 14<br />

Nr.<br />

11<br />

In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />

eingebenerforderlich:<br />

Bleibt frei – Sperrwirkung ergibt sich aus<br />

Merkhinweis NLFSperre<br />

Im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />

12 Sperre<br />

im Zielabschnitt der Zugstraßen.<br />

oder<br />

Sperre<br />

im gesperrten Abschnitt.<br />

Ist die Sperre nicht möglich, müssen Sie die<br />

Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />

abschalten.<br />

Kann die Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der Weichenselbstlauf<br />

nicht abgeschaltet werden, müssen Sie<br />

die Weichen durch Handverschluss sichern.<br />

Bleibt frei – Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis<br />

„X“<br />

13 Einzelsperrung<br />

der Weichen, Gleissperren, Wartezeichen, Hauptsignale<br />

oder Sperrsignale.<br />

Einzelsperrung ist nicht erforderlich, wenn sich die<br />

Sperrwirkung aus einem Merkhinweis ergibt.<br />

Sperre<br />

im gesperrten Abschnitt.<br />

Ist Sperre nicht möglich, müssen Sie die<br />

Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf<br />

abschalten.<br />

Kann die Weichenlaufkette nicht gesperrt oder der<br />

Weichenselbstlauf nicht abgeschaltet werden, müssen<br />

Sie die Weichen durch Handverschluss sichern.<br />

14 Einzelsperrung<br />

des Signals.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

15 Sperre<br />

im ersten Zugfolgeabschnitt des Gegengleises.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

16 Bleibt frei<br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0462 3 2 c<br />

0902047<br />

1<br />

0475 3<br />

2 5<br />

0601 12 26 d<br />

0601 35 54 a<br />

0601 9<br />

0822 1 3<br />

0824 1 3<br />

0901 3<br />

0911 4<br />

0475 2<br />

0463 14 2<br />

17 Bleibt frei<br />

18 Bleibt frei<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0403 Züge fahren<br />

Seite 14 von 14<br />

Sperren anbringen bzw. eingeben<br />

Nr.<br />

In ESTW sind folgende Sie müssen Sperren<br />

eingebenerforderlich:<br />

19 Bleibt frei – Sperrwirkung ergibt sich aus Merkhinweis<br />

„BEF“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Modul<br />

408<br />

Abschnitt<br />

Absatz<br />

0601 5 4 c<br />

Kann eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter<br />

angebracht werden, sind in den Örtlichen Richtlinien Regeln gegeben.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0411<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 1 von 7<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

1 Grundsatz<br />

(1) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf mit schriftlichen Befehlen Aufträge an<br />

Triebfahrzeugführer erteilen.<br />

(2) Verwenden Sie iIn der Regel muss Vordruck 408.04112V01 verwendet werden,<br />

soweit es nicht anders bestimmt ist. Ist der Vordruck ausnahmsweise nicht vorhanden,<br />

müssen Sie denmuss der Wortlaut des Vordrucks angewendet werden.<br />

2 Übermitteln<br />

(1) a) Als Der Fahrdienstleiter sollen Sie Befehle 1, 2, 3, 4, 5oder 115 in der Regel<br />

vor der Stelle übermitteln, von der ab der Befehl gilt, z. B. vor einem Hauptsignal.<br />

Sie dürfenEr darf den Befehl auch bei Halt am gewöhnlichen Halteplatz<br />

unmittelbar vor dieser Stelle übermitteln.<br />

der Fahrdienstleiter darf Befehle 2, 4 oder 5 dürfen Sie auch übermitteln, wenn<br />

der Zug am rückliegenden Hauptsignal hält oder am gewöhnlichen Halteplatz<br />

unmittelbar vor diesem Signal.<br />

Der Fahrdienstleiter darf Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Zwischen- oder<br />

Ausfahrsignal sowie Befehle 4 oder 5 dürfen Sie in Höhe des Einfahrsignals<br />

übermitteln.,<br />

Der Fahrdienstleiter darf Befehl 2 <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem Sperrsignal dürfen<br />

Sie auch am rückliegenden Hauptsignal oder in Höhe des Einfahrsignals übermitteln.<br />

Der Fahrdienstleiter darf Befehl 3 dürfen Sie am Einfahrsignal, in Höhe des Einfahrsignals<br />

oder am Zwischensignal übermitteln.<br />

Die o. g. Regeln für Hauptsignale gelten auch für virtuelle Blockstellen.<br />

Im Betriebsstellenbuch können abweichende Regeln zugelassen sein.<br />

b) Als Der Fahrdienstleiter sollen Sie Befehle 8, 9, 10 oder 11 12 - wenn nichts<br />

anderes vorgeschrieben ist, beim letzten planmäßigen Halt übermitteln. Als Der<br />

Mitarbeiter, der den Befehl übermittelt, müssen Siemuss dem veranlassenden<br />

Fahrdienstleiter, der die Übermittlung veranlasst hat, diese bestätigen. Als Der<br />

Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Bestätigung nachweisen. Bleibt wenn die<br />

Bestätigung ausbleibt, müssen Siemuss er den Zug anhalten.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf dem Triebfahrzeugführer Befehle wie folgt<br />

übermitteln:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

a) Sie dürfenEr darf Befehle ohne Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer diktieren.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Sie dürfenEr darf Befehle einem anderen Mitarbeiter (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuchBetriebsstellenbuch)<br />

diktieren, der den Befehl dem Zugpersonal<br />

Triebfahrzeugführer aushändigt.<br />

c) Sie dürfenEr darf Befehle ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer<br />

aushändigen oder durch Boten aushändigen lassen.<br />

Ort<br />

Befehle 1, 2, 3,<br />

4, 5<br />

Befehle 8, 9,<br />

10, 112<br />

d) Sie dürfenEr darf einen anderen Mitarbeiter (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuchBetriebsstellenbuch)<br />

oder einen anderen Fahrdienstleiter für einen be-<br />

Übermittlungsarten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


408.0411 Züge fahren<br />

Seite 2 von 7<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder,<br />

Örtliche Aufsichten und Bediener von Stellwerken -<br />

Weiterfahrt bei<br />

LZB-Halt oder<br />

ETCS-Halt<br />

Vorbereiten<br />

Diktieren<br />

stimmten Anlass beauftragen, Befehle 8, 9 oder 11 in eigener Zuständigkeit<br />

auszufertigen.<br />

(3) Der Fahrdienstleiter darf Befehle für die Weiterfahrt bei LZB-Halt an einer LZB-<br />

Blockstelle dürfen Sie übermitteln, wenn der Triebfahrzeugführer ihm auf Anfrage<br />

bestätigt hat, dass der Zug LZB-geführt ist.<br />

Der Fahrdienstleiter darf Befehle für die Weiterfahrt bei ETCS-Halt an einer ETCS-<br />

Blockstelle dürfen Sie übermitteln, wenn der Triebfahrzeugführer ihm auf Anfrage<br />

bestätigt hat, dass der Zug in ETCS- Level 1 oder 2 ist.<br />

(4) Sie Der Fahrdienstleiter darf dürfen Befehle vorbereiten. Bei einem Befehl, mit<br />

dem Sie er eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt, dürfen Siedarf<br />

er Uhrzeit und Unterschrift erst eintragen, wenn die Bedingungen nach Modul<br />

408.0455 Abschnitt 3 erfüllt sind.<br />

(5) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer einen Befehl dem<br />

Triebfahrzeugführer oder Zugführer diktieren, wenn der Zug hält und der Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer Ihmnen den <strong>Stand</strong>ort des Zuges gemeldet hat. Sie<br />

müssenDer Fahrdienstleiter muss den <strong>Stand</strong>ort des Zuges in die Kopfzeile des<br />

ersten verwendeten Vordrucks eintragen.<br />

Beispiele für <strong>Stand</strong>ortmeldungen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wenn Sieder Fahrdienstleiter einen Befehle diktierten, müssen Siemuss er Namen<br />

und Tätigkeit des Mitarbeiters, der den Befehl ausfertigt, und die Übermittlungsart<br />

auf der rechten Seite des Unterschriftenteils des letzten verwendeten Vordrucks<br />

vermerken.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


Züge fahren 408.0411<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 3 von 7<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

Beispiel 1 – Fahrdienstleiter diktiert Befehl an Triebfahrzeugführer (Abschnitt 2<br />

Absatz 2 a):<br />

Beispiel 2 – Fahrdienstleiter diktiert Befehl an Mitarbeiter nach Abschnitt 2 Absatz<br />

2 b:<br />

Als Der Ausfertiger müssen Siemuss nach dem Diktieren die Wortlaute aller erteilten<br />

Befehle und den Übermittlungscode nach Absatz 12 wiederholen. Als Der diktierender<br />

Mitarbeiter müssen Siemuss die Richtigkeit der Wiederholung bestätigen.<br />

Nachdem die Richtigkeit bestätigt worden ist, müssen Sie alsmuss der Ausfertiger<br />

auf dem letzten verwendeten Vordruck den Namen des diktierenden Mitarbeiters<br />

mit dem Zusatz „gez.“ vermerken, die Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz „I. A.“<br />

unterzeichnen. Wenn der diktierende Mitarbeiter es anordnet, müssen Siemuss<br />

der Ausfertiger das Wort „Fahrdienstleiter“ streichen und durch eine andere Bezeichnung<br />

ersetzen.<br />

Beispiel - Mitarbeiter nach Abschnitt 2 Absatz 2 b) hat Befehl im Auftrag des Fahrdienstleiters<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


408.0411 Züge fahren<br />

Seite 4 von 7<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder,<br />

Örtliche Aufsichten und Bediener von Stellwerken -<br />

Zeitpunkt<br />

Aushändigen<br />

(6) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Befehl für eine Zugfahrten, die Sie er mit<br />

besonderem Auftrag zulassenzulässt, einem Mitarbeiter nach Absatz 2 b diktieren<br />

oder einem Boten übergeben, bevor der Zug vor dem Signal zum Halten gekommen<br />

ist, wenn die Bedingungen nach Modul 408.0455 Abschnitt 3 erfüllt sind.<br />

(7) Als Der Mitarbeiter, der Befehle aushändigt oder durch Boten aushändigen lässt,<br />

müssen Siemuss Befehle mit einer Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer die Urschrift aushändigen oder durch Boten aushändigen<br />

lassen. Beim Aushändigen des Befehls muss der Zug halten. Der Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer müssen muss den Empfang auf der im Block bleibenden<br />

Durchschrift des letzten verwendeten Vordrucks bescheinigen. Wenn Sie einen<br />

Befehl dem Triebfahrzeugführer unmittelbar aushändigen oder aushändigen<br />

lassen, müssen Sie nach Möglichkeit für Verständigung des Zugführers sorgen.<br />

Sie müssen den Zugführer verständigen, wenn der Befehl Bedingung für das Erteilen<br />

des Abfahrauftrags durch den Zugführer ist. Wenn der Fahrdienstleiter Sie<br />

auffordertes anordnet, müssen Sie alsmuss der Aushändiger nach Absatz 2 b o-<br />

der als der Bote dem Fahrdienstleiter anhand des Übermittlungscodes (Absatz 12)<br />

bestätigen, dass Sie er den Befehl dem Triebfahrzeugführer den Befehl oder Zugführer<br />

ausgehändigt hatben; die Bestätigung der Aushändigung an den Fahrdienstleiter<br />

ist im Vordruck nach Modul 408.0411V02 oder im Fernsprechbuch<br />

nachzuweisen. als Dder Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Bestätigung im<br />

Zugmeldebuch oder im Fernsprechbuch nachweisen.<br />

Beispiel 1 – Fahrdienstleiter hat Befehl ausgefertigt und an Tf ausgehändigt, Tf hat<br />

Empfang bescheinigt (Abschnitt 2 Absatz 2 c):<br />

Beispiel 2 – Mitarbeiter nach Abschnitt 2 Absatz 2 b hat einen vom Fahrdienstleiter<br />

diktierten Befehl an Tf ausgehändigt, Tf hat Empfang bescheinigt:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


Züge fahren 408.0411<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 5 von 7<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

(8) Sie dürfenDer Mitarbeiter, der Befehle ausfertigt, darf Namen von Betriebsstellen<br />

wie im Buchfahrplan abkürzen, wenn dies im Betriebsstellenbuch zugelassen ist.<br />

Streichen SieEr muss verschriebene Vordrucke durchstreichen.<br />

(9) Als Der Mitarbeiter, der nach Absatz 2 d) Befehle im Auftrag eines anderen Fahrdienstleiters<br />

in eigener Zuständigkeit ausfertigt, müssen Siemuss Befehle nach<br />

den Regeln in den Absätzen 3 bis 8 übermitteln. Wenn Sie er kein Fahrdienstleiter<br />

sindist, müssen Siemuss er unter der Unterschriftenzeile des Befehls das Wort<br />

„Fahrdienstleiter“ streichen und Ihre seine Tätigkeit eintragen. Sie müssenEr muss<br />

die Übermittlung des Befehls dem Fahrdienstleiter bestätigen, der sie veranlasst<br />

hat. Er muss Ddie Bestätigung müssen Sie anhand des Übermittlungscodes (Absatz<br />

12) nachweisen.<br />

(10) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter unmittelbar hintereinander Befehle mit gleichem<br />

Inhalt für mehrere Züge durch Diktieren übermitteln müssenmuss, brauchen<br />

Siemuss er innerhalb einer Arbeitsschicht den Befehl nur für den ersten Zug auszufertigen.<br />

Für weitere Züge müssen Siemuss er auf der Rückseite des bei Ihnen<br />

befindlichen Befehls für den ersten Zug - bei Platzmangel auf einem einzufügenden<br />

Blatt Vordruck 408.0411V02- die Zugnummern, den <strong>Stand</strong>ort, Datum, Name<br />

und Tätigkeit des Mitarbeiters, der den Befehl ausfertigt, Uhrzeit und Übermittlungsart<br />

angeben. Nur in diesen Angaben dürfen sich die Befehle von der Erstausfertigung<br />

unterscheiden.<br />

(11) Der Fahrdienstleiter muss Aauf dem Vordruck 408.0412V01 müssen Sie im<br />

Übermittlungsvermerk als Ort bei Befehlen<br />

- für örtlich besetzte Betriebsstellen oder für ferngesteuerte Betriebsstellen, die<br />

ausnahmsweise besetzt sind, deren Name,<br />

- bei Befehlen für ferngestellte oder ferngesteuerte Betriebsstellen den Namen<br />

der Betriebsstelle, bei der Sie Ihrener seinen Arbeitsplatz hatben,<br />

eintragen.<br />

(12) Als Der Fahrdienstleiter, der den Inhalt eines Befehls bestimmt (Absatz 2, Satz 1)<br />

müssen Siemuss jeden Befehl mit einem Übermittlungscode Ihrer seiner Betriebsstelle<br />

kennzeichnen. Der Übermittlungscode setzt sich zusammen aus einer in den<br />

Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch im Betriebsstellenbuch vorgegebenen<br />

Abkürzung und einer laufenden dreistelligen Nummer, z. B. „FGER-007“. Wenn<br />

Sie ein Mitarbeiter Befehle im Auftrag eines anderen Fahrdienstleiters in eigener<br />

Zuständigkeit für mehrere Züge ausfertigten (Absatz 9) oder wenn Sie ein Mitarbeiter<br />

Befehle mit gleichem Inhalt an mehrere Züge durch Diktieren übermitteltn<br />

(Absatz 10), bleibt der Übermittlungscode gleich. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />

muss dem Triebfahrzeugführer den Übermittlungscode übermitteln.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3 Besonderheiten<br />

1. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf auf einem Vordruck mehrere Befehle erteilen,<br />

wenn diese vom der Triebfahrzeugführer diese in der im Vordruck angegebenen<br />

Reihenfolge ausgeführt werden kannkönnen; andernfalls müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter mehrere Vordrucke verwenden. Diese müssen Siemuss er<br />

fortlaufend nummerieren (z.B. „Vordruck 1 von 3 Vordruck(en)“) und nur auf dem<br />

Ausfüllen<br />

Befehle im<br />

Auftrag eines<br />

anderen<br />

Fahrdienstleiters<br />

in<br />

eigener<br />

Zuständigkeit<br />

ausfertigen<br />

Befehle mit<br />

gleichem<br />

Inhalt<br />

Name der<br />

Betriebsstelle<br />

Übermittlungscode<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


408.0411 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder,<br />

Örtliche Aufsichten und Bediener von Stellwerken -<br />

letzten Vordruck unterschreiben. Befehle mit unterschiedlichen Übermittlungscodes<br />

dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter nicht zusammenfassen.<br />

2. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle 2 nur erteilen, wenn ihm die Signale<br />

oder die virtuellen Blockstellen Ihnen zugeteilt sind.<br />

3. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf mit nur einem Befehl 2 die Vorbeifahrt an<br />

mehreren Signalen oder mehreren virtuellen Blockstellen zulassen, wenn der<br />

Triebfahrzeugführer die Signale bzw. Blockstellen vom Triebfahrzeugführer in der<br />

im Befehl genannten Reihenfolge angetroffen werdenantrifft und die Signale bzw.<br />

Blockstellen - außer Sperrsignale - unmittelbar aufeinander folgen.<br />

4. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle 6 und 7 für mehrere Zugmeldestellen<br />

erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer diese Stellen vom Triebfahrzeugführer<br />

in der im Vordruck genannten Reihenfolge angetroffen werdenantrifft und sie unmittelbar<br />

aufeinander folgen.<br />

5. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle 2 mit 8 oder 11 12 ohne Vordruck<br />

aushändigen, wenn dies in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch im Betriebsstellenbuch<br />

zugelassen ist, der Triebfahrzeugführer die Signale oder Bahnübergänge<br />

vom Triebfahrzeugführer in der im Befehl genannten Reihenfolge angetroffen<br />

werdenantrifft und sie unmittelbar aufeinander folgen.<br />

6. Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Aufträge des Befehls 8 durch Befehl 11 12<br />

erteilen.<br />

4 Befehl 9 10 ersetzen<br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter das Freisein eines Gleises nicht feststellen könnenkann,<br />

dürfen Siedarf er Befehl 9 10 (Grund Nr. 1) mit der Weisung auf Sicht zu fahren, ersetzen<br />

durch Signal Zs 7 oder einem daraus von der LZB oder von ETCS abgeleiteten<br />

Auftrag, soweit der Auftrag, auf Sicht zu fahren, nur bis zum nächsten Hauptsignal o-<br />

der bis <strong>zur</strong> nächsten virtuellen Blockstelle erforderlich ist und es im Einzelfall nicht verboten<br />

ist.<br />

5 Befehle <strong>zur</strong>ückziehen<br />

Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf Befehle <strong>zur</strong>ückziehen. Wenn Sie er mehrere<br />

Befehle auf einem oder mehreren Vordrucken erteilt hatten, müssen Siemuss er alle<br />

Befehle <strong>zur</strong>ückziehen. Hierzu müssen Siemuss er Befehl 11 12.6 bzw. 12 erteilen mit<br />

dem Wortlaut „Befehl … (Übermittlungscode des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls) ist <strong>zur</strong>ückgezogen“.<br />

Wenn er Befehl 12.6 bzw. 12 durch Diktieren übermittelt, muss er ihn<br />

auf der Rückseite des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehles ausfertigen. Anschließend muss<br />

er seine Durchkreuzen Sie anschließend Ihre Ausfertigung des <strong>zur</strong>ückgezogenen Befehls<br />

durchkreuzen. Wenn der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer einen Befehl<br />

12.6 oder 12 aushändigt, muss er zusätzlich und vermerken Sie das Zurückziehen auf<br />

der Rückseite des <strong>zur</strong>ückgezogenen Befehls vermerken mit dem Wortlaut „Zurückgezogen<br />

mit Befehl … (Übermittlungscode des <strong>zur</strong>ückziehenden Befehls)“.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter einen von mehreren Befehlen mit gleichem Inhalt (Abschnitt<br />

2 Absatz 10) <strong>zur</strong>ückziehtgezogen haben, müssen Siemuss er Befehl 12.6 auf<br />

einem eigenen Vordruck ausfertigen und statt der Ausfertigung des Befehls den<br />

Übermittlungsvermerk auf der Rückseite durchkreuzen sowie das Zurückziehen auf<br />

Vordruck 408.0411V02 vermerken.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


Züge fahren 408.0411<br />

Befehle - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder, Örtliche Aufsichten Seite 7 von 7<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 17.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0411V01<br />

Vordruck Befehl Seite 1 von 3<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(Befehl – Vorderseite)<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.01.2014


408.0411V01 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Vordruck Befehl<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(Befehl – Rückseite)<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.01.2014


Züge fahren 408.0411V01<br />

Vordruck Befehl Seite 3 von 3<br />

(Befehl - Blockrücken)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

27.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Befehle<br />

1 - 12<br />

1<br />

Triebfahrzeugführer Zug – Sperrfahrt – Sperrfahrt Kl –<br />

Schiebetriebfahrzeug für Zug – Rangierfahrt<br />

…………………............<br />

<strong>Stand</strong>ort: ………………. in Rgl/Ggl/Gl .…………………………………………..…..<br />

Sie dürfen – ohne Hauptsignal – bei – LZB-Halt/ETCS-Halt - auf der Abzw/Üst – in den/im Bf/Bft<br />

………………………………………………………………… weiterfahren - einfahren<br />

1.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />

2 Sie dürfen – vorbeifahren – weiterfahren nach Vorbeifahrt – am /an<br />

(Höhe) Esig, Zsig, Asig, Bezeichnung des<br />

Sperrsig, Bksig, Sbk,<br />

Signals/ der LZB-Bk /<br />

Dksig, Ts 2, Sh 2, Ne 1,<br />

Abzw, Üst, Bf, Bft, Bk, Dkst<br />

LZB-Bk, ETCS-Bk, LZB-<br />

ETCS-Bk / der Stelle,<br />

Nothalt<br />

an der zu halten war<br />

2.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />

3 Sie dürfen im Bf/Bft …………………………- ohne Ausfahrsignal – bei LZB-Halt/ETCS-Halt - ausfahren<br />

3.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />

4<br />

Sie fahren auf dem Gegengleis von ………..…….……… bis …...………………..…<br />

5 Sie fahren - schieben nach - von ……………… in Richtung ……..………..……..…<br />

bis ….……..................................... und kehren <strong>zur</strong>ück<br />

5.1 Hinfahrt auf Regelgleis, Rückfahrt auf Gegengleis<br />

5.2 Hinfahrt auf Gegengleis, Rückfahrt auf Regelgleis<br />

6<br />

Sie dürfen vom Gegengleis aus ohne Hauptsignal<br />

ab km ………….. auf der Abzw/Üst ………………………………………..……weiterfahren,<br />

ab km ………….. auf der Abzw/Üst ………………………………………..……weiterfahren,<br />

ab km ………….. in den Bf/Bft ……………………………………..……ein- und ausfahren,<br />

ab km ………….. in den Bf/Bft …………………………………………..……..……einfahren.<br />

6.1 Sie müssen bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.<br />

8<br />

(km/Signal/Weiche)<br />

(Gl-Nr., Betriebsstelle / von Betriebsstelle nach Betriebsstelle)<br />

7<br />

Sie müssen auf dem Gegengleis vor Signal Ne 1 - in Höhe des Bksig/Esig ……...…..…….<br />

in km ………….. der Abzw/Üst/ des Bf/Bft ……………..…………………………….. halten<br />

Sie müssen – zwischen Zmst …………….………. und Zmst …………………….…<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- in Abzw/Üst /im Bf/Bft.…………………………….………… halten vor BÜ in km …….…..…<br />

km ……….….… km ……….……. / km ………..……. / km ………..….… / km ……………..…<br />

Sie dürfen weiterfahren, wenn BÜ gesichert ist.<br />

V408.0411V01 Befehl A4q Bk 50 12.15<br />

Vordruck …. von …. Vordruck(en)<br />

km/h<br />

auf in / im / von<br />

Sicht Abzw / Üst / Bf / Bft<br />

auf<br />

Sicht<br />

auf<br />

Sicht<br />

auf<br />

Sicht<br />

auf<br />

Sicht<br />

tand <strong>30.01.2014</strong><br />

9 Fahren Sie bis <strong>zur</strong> Langsamfahrstelle höchstens mit der nach Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.<br />

Beachten Sie niedrigere Geschwindigkeiten gemäß Führerraumanzeige und Langsamfahrsignale.<br />

10<br />

Sie müssen folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten:<br />

bis<br />

Abzw / Üst / Bf / Bft<br />

Zusätzliche Befehle oder Hinweise (wenn erforderlich)<br />

in / von<br />

km / Sig<br />

bis<br />

km / Sig<br />

Grund<br />

Nr.<br />

10.1<br />

Stellen Sie fest, ob das Gleis befahrbar ist. Melden Sie das Ergebnis an …….………………<br />

10.2<br />

Geben Sie bei Annäherung an den BÜ / RÜ Signal Zp 1. Räumen Sie den BÜ / RÜ<br />

schnellstens, wenn erstes Fahrzeug Straßenmitte / RÜ-Mitte erreicht hat.<br />

10.3 Schauen Sie nach Oberleitungsschäden. Melden Sie das Ergebnis an …….………………<br />

10.4<br />

PZB – am ……….sig ………… - in km …………………….. – ständig wirksam / unwirksam<br />

10.5<br />

Warnen Sie Personen an und im Gleis durch Signal Zp 1. Halten Sie an, wenn<br />

Personen das Gleis nicht verlassen<br />

10.6 *) gilt nur, wenn der Zug signalgeführt wird<br />

10.7 Geben Sie bei Annäherung an den Bahnsteig Signal Zp 1<br />

11 Sie sind vom Fahren auf Sicht entbunden zwischen ………..……. und ………………<br />

12 ……………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

Übermittlungscode: ………………………………………………………..<br />

………………….………………………..… ,<br />

(Ort)<br />

………………….……………………………..…..<br />

(Fahrdienstleiter)<br />

………………….……………………………..…..<br />

………………………. ,<br />

(Datum)<br />

……………..<br />

(Uhr)<br />

……………..<br />

(Minuten)<br />

………………….……………………………..… ,<br />

erhalten (Name, Triebfahrzeugführer)<br />

bei fmdl. Übermittlung: ZF / andere …….…………..


Befehle<br />

12.1 – 12.5<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

12.4<br />

12.5<br />

12.6<br />

Triebfahrzeugführer Zug – Sperrfahrt – Sperrfahrt Kl –<br />

Schiebetriebfahrzeug für Zug – Rangierfahrt<br />

(km/Signal/Weiche)<br />

Sie fahren in ein Stumpfgleis.<br />

(Gl-Nr., Betriebsstelle[n])<br />

Übermittlungscode: ………………………………………………………..<br />

V408.0411V01 Befehl A4q Bk 50 12.15<br />

Vordruck …. von …. Vordruck(en)<br />

…………………............<br />

<strong>Stand</strong>ort: ………………. in Rgl/Ggl/Gl .…………………………………………..…..<br />

Sie fahren in ein besonders kurzes Stumpfgleis.<br />

Sie fahren in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg.<br />

Bleiben Sie halten.<br />

Sie dürfen Trittstufen in ……………………………………… nicht ausfahren.<br />

Befehl ………………………………….…………………….…. ist <strong>zur</strong>ückgezogen.<br />

(Übermittlungscode des <strong>zur</strong>ückzuziehenden Befehls)<br />

………………….………………………..… ,<br />

(Ort)<br />

………………….……………………………..…..<br />

(Fahrdienstleiter)<br />

………………….……………………………..…..<br />

………………………. ,<br />

(Datum)<br />

……………..<br />

(Uhr)<br />

erhalten (Name, Triebfahrzeugführer)<br />

……………..<br />

(Minuten)<br />

………………….……………………………..… ,<br />

bei fmdl. Übermittlung: ZF / andere …….…………..<br />

Grund<br />

Nr.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

tand <strong>30.01.2014</strong><br />

Anlass für Befehl 10<br />

Gleisbelegung, Zugfolge<br />

1 Gleis kann besetzt sein auf Sicht<br />

2 Fahrzeuge im Gleis auf Sicht<br />

3 Mehrere Sperrfahrten unterwegs auf Sicht<br />

4 Einfahrt in ein Stumpfgleis 30 km/h<br />

5 Einfahrt in teilweise besetztes Gleis, nur teilweise befahrbares<br />

Gleis oder besonders kurzes Stumpfgleis<br />

20 km/h<br />

6 Kein Durchrutschweg 30 km/h<br />

7 Verständigung zwischen den Zugmeldestellen gestört auf Sicht<br />

8 Auf der Strecke ruht die Arbeit auf Sicht<br />

9 Reisezug muss ausnahmsweise über Güterzuggleis fahren 40 km/h<br />

Bahnübergänge, Reisendenübergänge, Spurrillen<br />

10 Bahnübergang nicht ausreichend gesichert<br />

11 Spurrillen nicht von Eis und Schnee gereinigt<br />

12 Reisendenübergang nicht gesichert<br />

Arbeiten, La<br />

20 Bauarbeiten<br />

21 Unbefahrbare Stelle im gesperrten Gleis<br />

22 Zustand nach Bauarbeiten<br />

23 Arbeitsstelle nicht benachrichtigt<br />

24 Niedrigere Geschwindigkeit gegenüber der La<br />

25 Beschäftigte im gesperrten Gleis<br />

Auftrag im Befehl 10,<br />

Spalten 1 bzw. 2<br />

20 km/h<br />

30 km/h<br />

5 km/h<br />

Mängel an Bahnanlagen<br />

30<br />

31<br />

32<br />

Mängel am Oberbau<br />

Verdacht auf Oberleitungsschäden (auch im benachbarten Gleis)<br />

Verdacht auf Unwetterschäden (Erdrutsch, Sturmschäden usw.)<br />

*)<br />

auf Sicht<br />

auf Sicht<br />

33<br />

34<br />

35<br />

Verdacht auf Eiszapfen im Tunnel<br />

PZB-Streckeneinrichtung gestört<br />

Weichen außer Abhängigkeit von Signalen<br />

auf Sicht<br />

50 km/h<br />

50 km/h<br />

36 Weiche mit HV 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert 5 km/h<br />

37 Heißläuferortungsanlage / Festbremsortungsanlage gestört 200 km/h<br />

38 Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich *)<br />

39 Reisende nicht über Bahnsteigänderung informiert auf Sicht<br />

Besonderheiten am Zug<br />

40 Engstelle für Lü-Sendungen<br />

41 Eingeschränkte Tragfähigkeit der Bahnanlagen bei Schwerwagen<br />

42 Spitzensignal unvollständig<br />

*) Unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben<br />

*)<br />

auf Sicht<br />

*)<br />

auf Sicht<br />

*)<br />

20 km/h und auf Sicht<br />

10 km/h<br />

*)<br />

40 km/h


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0411V02<br />

Vordruck Nachweis für die Übermittlung von Befehlen mit gleichem Seite 1 von 1<br />

Inhalt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 19.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0415<br />

Fahrplan-Mitteilung Seite 1 von 2<br />

1 Fahrplan-Mitteilung 1<br />

(1) Mit Fahrplan-Mitteilung 1 dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter Fahrplanangaben<br />

bekannt geben.<br />

(2) Verwenden Sie inIn der Regel wird Vordruck 408.0415V01 verwendet, soweit es<br />

nicht anders bestimmt ist. Ist der Vordruck ausnahmsweise nicht vorhanden, müssen<br />

Sie denist der Wortlaut des Vordrucks anzuwenden.<br />

(3) Sie müssen eintragenEs ist einzutragen<br />

a) Nummer des FahrplanheftesBuchfahrplans, in dem sich die Spalten 1 bis 3b<br />

befinden, nach denen der Zug fahren soll,<br />

b) Nummer der Seite im FahrplanheftBuchfahrplan, auf der die Betriebsstelle genannt<br />

ist, ab der der Zug nach dem Fahrplan fahren soll,<br />

c) Nummer der Spalte oder Linie des Fahrplans, nach der der Zug fahren soll<br />

oder die Nummer des Zuges, dessen Fahrplan für den Zug gilt,<br />

d) Namen der Betriebsstellen, zwischen denen die Fahrplanangaben gelten sollen,<br />

sowie Betriebsstellen mit planmäßigen Halten.,<br />

e) Strukturnummer aus dem Inhaltsverzeichnis des Ersatzfahrplans für den jeweiligen<br />

Zug.<br />

2 Übermitteln<br />

(1) Als Fahrdienstleiter dürfen SieDer Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer eine Fahrplan-Mitteilung wie folgt übermitteln:<br />

a) Eine durch Fax bekannt gegebene Fahrplan-Mitteilung dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />

1. dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer im Original aushändigen, und zwar<br />

dem Triebfahrzeugführer das Original, dem Zugführer eine Kopie,<br />

2. ohne Durchschrift ausfertigen und der örtlichen Aufsichteinem örtlichen Mitarbeiter<br />

(Betriebsstellenbuch) diktieren oder durch Fax bekannt geben. Als<br />

Der örtliche Aufsicht Mitarbeiter müssen Siemuss die Fahrplan-Mitteilung<br />

nach den Regeln in Nr. 1 aushändigen, nach den Regeln in b) Nr. 2 oder 3<br />

ausfertigen und aushändigen oder nach den Regeln im Absatz 2 diktieren.<br />

3. ohne Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer oder Zugführer<br />

nach den Regeln im Absatz 2 diktieren diktiert werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Eine Ihnen Der Fahrdienstleiter darf eine ihm diktierte Fahrplan-Mitteilung oder<br />

von Ihnen ihm erteilte Fahrplan-Mitteilung 1 dürfen Sie<br />

1. nach den Regel nach a) Nr. 2 oder 3 übermitteln,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2. - wenn der Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers wahrnimmt -<br />

mit einer Durchschrift ausfertigen, und dem Triebfahrzeugführer die Urschrift<br />

aushändigen.<br />

3. - wenn der Zug von einem Zugführer begleitet wird - mit zwei Durchschriften<br />

ausfertigen, und dem Triebfahrzeugführer oder dem Zugführer die Urschrift<br />

und die erste Durchschrift aushändigen.<br />

Allgemein<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013


408.0415 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Fahrplan-Mitteilung<br />

Diktieren<br />

*<br />

(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer<br />

oder Zugführer erst diktieren oder aushändigen, wenn der Zug hält.<br />

Als Triebfahrzeugführer oder Zugführer fertigen Sie die Fahrplan-Mitteilung ohne<br />

Durchschrift aus. Als Ausfertiger müssen SieDer Ausfertiger muss den Wortlaut<br />

der Fahrplan-Mitteilung wiederholen.<br />

Als diktierender Mitarbeiter müssen SieDer diktierende Mitarbeiter muss die Richtigkeit<br />

der Wiederholung bestätigen. Nachdem die Richtigkeit der Wiederholung<br />

bestätigt worden ist, müssen Sie alsmuss der Ausfertiger die anordnende Stelle<br />

und den Namen des diktierenden Mitarbeiters mit dem Zusatz „gez.“ vermerken, die<br />

Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz<br />

„I. A.“ unterzeichnen.<br />

3 Verständigen durch den Triebfahrzeugführer<br />

Wird Ihnen eine Fahrplan-Mitteilung ausgehändigt oder diktiert, müssen Sie nach Möglichkeit<br />

für die Verständigung des Zugführers sorgen. Bei einer Fahrplan-Mitteilung 1<br />

* müssen Sie den Zugführer immer verständigen.<br />

4 Behandeln durch den Triebfahrzeugführer<br />

Sie müssen Fahrplan-Mitteilungen wie einen Befehl behandeln.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013


Fahrplan-<br />

Mitteilung Triebfahrzeugführer - Zug - Sperrfahrt - .<br />

Zuggattung/<br />

Zuggattungsnummer<br />

1 fahren Sie nach folgenden Fahrplanangaben:<br />

Buchfahrplan<br />

Seite<br />

Spalte,<br />

Linie, Zug<br />

Bei Ersatzfahrplan oder Z-Plan:<br />

.................................... am ……………….<br />

Vordruck ……. von ……. Vordrucke(n)<br />

von bis über<br />

Betriebsstelle Ankunft Abfahrt<br />

Besonderheiten/<br />

Strukturnummer<br />

Zulässige Geschwindigkeit ................................ km/h<br />

Bremsstellung .........................<br />

Bei Umleitung gelten die größte zulässige Geschwindigkeit und Bremsstellung des bisherigen<br />

Fahrplans, soweit nicht eine andere zulässige Geschwindigkeit oder eine andere Bremsstellung<br />

bekannt gegeben ist.<br />

2 Sie müssen von [Bst] ……………..……………. bis [Bst] ………………..…………. Bahnhof<br />

- wegen fehlender Bremshundertstel (gilt nur, wenn Zug signalgeführt wird) –<br />

gültig bei ……………. vorhandenen Bremshundertsteln in Bremsstellung …………..<br />

- wegen Fahrzeugen mit bauartbedingt niedrigerer Geschwindigkeit –<br />

fahren<br />

Zwischen<br />

(Zugmeldestelle)<br />

und<br />

(Zugmeldestelle)<br />

V408.0415V01 Fahrplan-Mitteilung A4q Bk 50xx-70 12.154<br />

mit höchstens<br />

...... km/h<br />

nach Buchfahrplan<br />

Nr. ......., Seite ........<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3 Sie dürfen trotz fehlender Bremshundertstel mit nach Fahrplan zulässigen<br />

Geschwindigkeiten von [Bst] …………………..……... bis [Bst] ……………….….……... bis<br />

Bahnhof<br />

fahren. Gültig bei …………. vorhandenen Bremshundertsteln in Bremsstellung ………..<br />

4 Sie dürfen mit höchstens der folgend genannten Geschwindigkeit fahren<br />

zwischen und von km bis km Länge [m] [km/h] Sonstiges<br />

5 Sie müssen bei Fahrzeugen mit gehobenem Stromabnehmer Folgendes beachten:<br />

6<br />

zwischen und EL 1<br />

In km<br />

EL 3<br />

In km<br />

EL 4<br />

In km<br />

EL 5<br />

In km<br />

Oberstrombegrenzung<br />

(A) von km bis km<br />

….....................................................................................................................................................<br />

….....................................................................................................................................................<br />

….....................................................................................................................................................<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

……………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………………..<br />

..........................................................., ....................................., ........................... ....................................<br />

(Ort) (Datum) (Uhr) (Minuten)<br />

....................................................................... ........................................ ........................................<br />

(Anordnende Stelle) gez. (Name) i. A. (Name)<br />

Sie müssen Gültiges im Feld vor der Nummer<br />

ankreuzen.<br />

Sie müssen nicht Zutreffendes im Kopf des Vordrucks oder im angekreuzten Teil<br />

schräg durchstreichen.


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0421<br />

Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />

Seite 1 von 4<br />

benachrichtigen<br />

1 Regeln für Fahrdienstleiter von Zugmeldestellen<br />

(1) Bevor Sie der als Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle eine Zugfahrt zulassenzulässt,<br />

müssen Siemuss er in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder<br />

in einer Betra genannte Blockstellen und Schrankenwärter benachrichtigen; er<br />

muss Bahnübergangsposten müssen Sie vor Zulassung einer Zugfahrt benachrichtigen,<br />

wenn Ihmnen mitgeteilt wurde, dass Bahnübergänge durch Bahnübergangsposten<br />

gesichert werden.<br />

(2) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann geregelt<br />

sein, dass Anrufschranken während längerer festgelegter Zugpausen offen<br />

gelassen werden dürfen.<br />

(3) - Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Bahnübergangsposten von Zugmeldestelle<br />

zu Zugmeldestelle benachrichtigen.<br />

Solange Sie er Bahnübergangsposten über Zugfahrten benachrichtigen müssenmuss,<br />

darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen<br />

nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss er nach Modul 408.0403 Nr.<br />

7 anbringen.<br />

- Sie müssenEr muss sich mit dem Bahnübergangsposten mitteilenverständigen,<br />

wie Sie er ihndie benachrichtigtenBenachrichtigung erfolgt und ihn über bereits<br />

unterwegs befindliche Züge unterrichten.<br />

- Solange Sie er Bahnübergangsposten über Zugfahrten benachrichtigen müssenmuss,<br />

müssen Siemuss er Merkhinweis „BUE“ nach Modul 408.0402 Nr. 3<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

(4) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss überwachen, dass sich Mitarbeiter meldepflichtiger<br />

Stellen und Bahnübergangsposten melden.<br />

Sie müssenEr muss überwachen, dass Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten,<br />

wo dies in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder in einer<br />

Betra vorgeschrieben ist, bestätigen, dass der Bahnübergang gesichert ist.<br />

(5) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten nicht<br />

einzeln benachrichtigten, dürfen Siedarf er eine Benachrichtigung nicht mit einer<br />

Benachrichtigung für einen anderen Zug oder einer Mitteilung verbinden.<br />

(6) Leiten SieDer Fahrdienstleiter leitet jede Benachrichtigung ein mit dem Wort<br />

„Zugmeldung“.<br />

(7) Wenn Sie der Fahrdienstleiter nicht durch Abmelden benachrichtigten, müssen<br />

Siemuss er für die Benachrichtigung folgenden Wortlaut verwenden:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der voraussichtlichen<br />

Ab- oder Durchfahrtszeit).“<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(8) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten<br />

bis zu fünf Minuten vorher mit der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit<br />

der Zugfahrt benachrichtigen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra kann für den Zeitpunkt der Benachrichtigung eine Mindestzeit<br />

bestimmt sein.<br />

Grundsatz<br />

Anrufschranken<br />

in Zugpausen<br />

offen<br />

lassen<br />

Benachrichtigungsabschnitt<br />

und<br />

Bedingungen<br />

bei Bahnübergangsposten,<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Melden,<br />

Bestätigen,<br />

dass Bahnübergang<br />

gesichert ist<br />

Verbinden mit<br />

anderen<br />

Mitteilungen<br />

Einleiten<br />

Wortlaut<br />

Voraussichtliche<br />

Ab- oder<br />

Durchfahrtszeit<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013


408.0421 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4 Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />

benachrichtigen<br />

Berichtigung,<br />

Rücknahme<br />

Zulässige<br />

Geschwindigkeit<br />

Benachbarte<br />

Zugmeldestelle<br />

kann<br />

nicht<br />

benachrichtigt<br />

werden<br />

Blockstelle<br />

kann nicht<br />

benachrichtigt<br />

werden<br />

Schrankenwärter<br />

oder<br />

Bahnübergangsposten<br />

kann nicht<br />

benachrichtigt<br />

werden oder<br />

Bestätigung<br />

bleibt aus<br />

Anrufschrankenwärter<br />

meldet Ende<br />

der Offenhaltung<br />

nicht<br />

Zum Wiederholen<br />

verpflichtete<br />

Stelle meldet<br />

sich nicht<br />

Nachweis<br />

(9) Bei der Benachrichtigung von Bahnübergangsposten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

die im Fahrplan angegebene zulässige Geschwindigkeit des Zuges<br />

mitteilen, wenn dies in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder einer<br />

Betra bestimmt ist.<br />

(10) Weicht die tatsächliche Ab- oder Durchfahrzeit um zwei Minuten oder mehr von<br />

der gemeldeten Zeit ab, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die Benachrichtigung<br />

möglichst frühzeitig berichtigen.<br />

Leiten SieDer Fahrdienstleiter leitet die Berichtigung abweichend von Absatz 8 6<br />

ein mit den Worten:<br />

„Berichtigte Zugmeldung"<br />

Wenn ein Zug zunächst nicht abfährt und Sie er deshalb die Benachrichtigung <strong>zur</strong>ücknimmtnehmen,<br />

müssen Siemuss er folgenden Wortlaut verwenden:<br />

„Berichtigte Zugmeldung, Abmeldung für Zug (Nummer) wird <strong>zur</strong>ückgenommen".<br />

(11) Wenn Sie ein Fahrdienstleiter den Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle<br />

nicht benachrichtigen kannkönnen, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

der rufenden Zugmeldestelle dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen, wenn der<br />

Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle Schranken bedient, die auf die<br />

Benachrichtigung hin geschlossen werden müssen (Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />

zu Absatz 1).<br />

(12) Können SieWenn ein Fahrdienstleiter den Fahrdienstleiter einer Blockstelle, die<br />

nicht Bahnhof oder Abzweigstelle ist, nicht benachrichtigen kann, dürfen Siedarf er<br />

die Zugfahrt zulassen; verständigen Sieer soll möglichst den Triebfahrzeugführer<br />

mündlich verständigen; ist der Fahrdienstleiter der Blockstelle zugleich Schrankenwärter<br />

(Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch zu Absatz 1), müssen Sie alsmuss<br />

der Fahrdienstleiter der rufenden Zugmeldestelle dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 8 erteilen.<br />

(13) Wenn Sie ein Fahrdienstleiter einen Schrankenwärter oder einen Bahnübergangsposten<br />

nicht benachrichtigen können kann oder wenn ein Schrankenwärter oder<br />

Bahnübergangsposten, wo dies vorgeschrieben ist, nicht bestätigen kann, dass<br />

der Bahnübergang gesichert ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 8 erteilen.<br />

Befehl 8 ist nicht erforderlich, wenn ein Schrankenwärter, dessen Schranken bei<br />

nicht besetztem Posten in geschlossener Stellung verschlossen sind (Örtliche<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch), sich nicht <strong>zur</strong> Arbeit meldet. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />

muss den Schrankenwärter dann bei seiner Meldung <strong>zur</strong> Arbeit nachträglich<br />

benachrichtigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(14) Hat ein Anrufschrankenwärter, dessen Schranken während einer Zugpause offen<br />

gelassen werden dürfen, am Ende der Zugpause nicht gemeldet, dass die<br />

Schranken geschlossen sind, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 8 erteilen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(15) Wenn sich die zum Wiederholen verpflichtete Stelle (Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />

zu Absatz 1) nicht meldet, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter, wenn<br />

weitere Gesprächsteilnehmer vorhanden sind, den Mitarbeiter der letzten in Fahrtrichtung<br />

des Zuges gelegenen Betriebsstelle auffordern, die Benachrichtigung zu<br />

wiederholen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013


Züge fahren 408.0421<br />

Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />

Seite 3 von 4<br />

benachrichtigen<br />

(16) Wenn Sie ein Fahrdienstleiter nicht durch Abmelden benachrichtigten, müssen<br />

Siemuss er Benachrichtigungen in der Unterlage nachweisen, die in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannt ist. Bei Bahnübergangsposten müssen<br />

Siemuss er Vorgänge nach Abschnitt 1 Absätze 1 und 4, jede Benachrichtigung<br />

des Bahnübergangspostens sowie Besonderheiten nach Abschnitt 1 Absatz 10<br />

nach folgendem Muster nachweisen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013


408.0421 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4 Blockstellen, Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten über Zugfahrten<br />

benachrichtigen<br />

Melden als<br />

Fahrdienstleiter<br />

einer<br />

Blockstelle,<br />

Wiederholen<br />

Streckenfahrplan<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

4756 15 34 15 40 15 41<br />

2 Regeln für zu benachrichtigende Stellen<br />

(1) Als Der Fahrdienstleiter einer Blockstelle, die nicht Bahnhof oder Abzweigstelle ist,<br />

müssen Siemuss sich bei einer Benachrichtigung melden, wenn Sie er einzeln<br />

benachrichtigt werden wird oder es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra vorgeschrieben ist. Melden SieEr muss sich mit der Bezeichnung<br />

Ihrer seiner Stelle melden, z. B. „Blockstelle Heide“. Zu benachrichtigende<br />

Stellen Mmelden Sie sich möglichst in der Reihenfolge der Betriebsstellen,<br />

wenn in einem Gespräch mehrere Mitarbeiter gleichzeitig benachrichtigt werden.<br />

In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann eine<br />

andere als die fernmündliche Meldung vorgeschrieben sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />

muss die Benachrichtigung wiederholen, wenn Sie er einzeln benachrichtigt<br />

werdenwird, wenn es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra vorgeschrieben ist oder Sie der Fahrdienstleiter hierzu auffordert.<br />

(2) Auf Blockstellen sind Angaben zu Regel- und Bedarfszügen in einem Streckenfahrplan<br />

dargestellt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zugnummer<br />

Meldungen und Vermerke<br />

15.45 von BÜP: BÜ in km<br />

57,778 wird durch BÜP ges<br />

4758 15 47 15 53 15 54 BÜP 120 km/h<br />

4760 16 05 16 12 16 12 BÜP 120 km/h<br />

16.20 von BÜP: BÜ in km<br />

57,778 wird nicht mehr durch<br />

BÜP ges<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.03.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0423<br />

Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen Seite 1 von 3<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Arbeitsstellen auf der freien Strecke auf<br />

Antrag über Zugfahrten in nicht gesperrten Gleisen benachrichtigen.<br />

(2) Zuständig sind Sie alsist der Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle, die Zugfahrten in<br />

Richtung Arbeitsstelle zulässt. Befindet sich die Arbeitsstelle jedoch bei ESTW-<br />

Zentralblock hinter einem selbsttätigen Blocksignal, das zu einem Elektronischen<br />

Stellwerk gehört, sind Sie alsist der Fahrdienstleiter zuständig, dem das selbsttätige<br />

Blocksignal zugeteilt ist.<br />

(3) In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch oder in einer Betra<br />

a) sind die Zugmeldestellen bzw. bei ESTW-Zentralblock die selbsttätigen<br />

Blocksignale genannt, hinter denen das Benachrichtigen von Arbeitsstellen zulässig<br />

ist,<br />

b) ist angegeben, ob das Benachrichtigen auch für Fahrten im Gegengleis zulässig<br />

ist.<br />

2 Voraussetzungen<br />

(1) Ein Antragsteller an der Arbeitsstelle beantragt das Benachrichtigen bei Ihnen alsbeim<br />

zuständigen Fahrdienstleiter.<br />

(2) Der Antragsteller an der Arbeitsstelle teilt Ihnen alsdem Fahrdienstleiter mit,<br />

- in welchem Gleis und in welchem Kilometer sich die Arbeitsstelle befindet,<br />

- für welche Gleise und für welche Fahrtrichtung eine Benachrichtigung erforderlich<br />

ist,<br />

- bei einer Arbeitsstelle im Bereich eines Elektronischen Stellwerks mit ESTW-<br />

Zentralblock zusätzlich die Bezeichnung des selbsttätigen Blocksignals, der<br />

Ausfahrsignale oder Blocksignale der Abzweigstelle, hinter denen das Benachrichtigen<br />

erforderlich ist,<br />

- wann die Arbeiten beginnen und voraussichtlich enden.<br />

Beispiel für die Mitteilung von Gleisen und Fahrtrichtung bei einem Fahrdienstleiter,<br />

der für die Zugmeldestellen Astadt und Beheim zuständig ist: „Benachrichtigung<br />

erforderlich für Regelgleis Astadt - Beheim und Gegengleis Beheim -<br />

Astadt.“<br />

(3) Zwischen Fahrdienstleiter und dem Meldeposten an der Arbeitsstelle muss eine<br />

zweiseitig gerichtete Einzelverbindung bestehen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Der Meldeposten an der Arbeitsstelle vereinbart mit Ihnen alsdem Fahrdienstleiter<br />

die Art der Sprechverbindung und das Rufzeichen, die Rufnummer bzw. den<br />

Funkkanal der Arbeitsstelle.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf höchstens eine Arbeitsstelle in zwei Gleisen<br />

bzw. zwei Fahrtrichtungen oder zwei Arbeitsstellen in je einem Gleis und in je<br />

einer Fahrtrichtung benachrichtigen. Sind zwei Arbeitsstellen zu benachrichtigen,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter diesen ihre Bezeichnung mitteilen (z. B. „Arbeitsstelle<br />

1“, „Arbeitsstelle 2“).<br />

Grundsatz<br />

Zuständigkeit<br />

Zulässige Zugfolgeabschnitte<br />

Befahren des<br />

Gegengleises<br />

Antrag<br />

Lage, Gleise<br />

und Fahrtrichtung,<br />

Beginn,<br />

Ende<br />

Einzelverbindung<br />

Höchstzahl<br />

der zu benachrichtigenden<br />

Arbeitsstellen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


408.0423 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Außergewöhnl<br />

iche Arbeitsbelastung<br />

Selbststellbetrieb<br />

Räumung der<br />

Gleise<br />

Zustimmung<br />

Art und<br />

Zeitpunkt<br />

Wortlaut<br />

(5) Es darf keine außergewöhnliche Arbeitsbelastung nach Abschnitt 4 Absatz 2 vorliegen.<br />

(6) Solange Sie der Fahrdienstleiter Arbeitsstellen über Zugfahrten benachrichtigen<br />

müssenmuss, müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er<br />

- bei derjenigen Zugmeldestelle, die Zugfahrten auf dem Regel- oder Gegengleis<br />

in Richtung Arbeitsstelle zulässt,<br />

- als Fahrdienstleiter, dem das selbsttätige Blocksignal zugeteilt ist - wenn sich<br />

die Arbeitsstelle bei ESTW-Zentralblock hinter einem selbsttätigen Blocksignal,<br />

das zu einem Elektronischen Stellwerk gehört -,<br />

Merkhinweis „ARB“ nach Modul 408.0402 Nr. 4 und Sperre nach Modul 408.0403<br />

Nr. 10 anbringen bzw. eingeben.<br />

(7) Bei Relaisstellwerken darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und dürfen Fahrstraßen<br />

nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen. Bei Elektronischen Stellwerken darf Selbststellbetrieb<br />

nicht eingeschaltet sein, wenn sich die Arbeitsstelle im Zugfolgeabschnitt<br />

hinter einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle befindet.<br />

(8) Fahrzeuge müssen Gleise, für die das Benachrichtigen beantragt wurde, müssen<br />

vor Beginn der Arbeiten bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle geräumt seinverlassen<br />

haben.<br />

(9) Wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter<br />

dem Beginn der Arbeiten zustimmen.<br />

3 Benachrichtigung<br />

(1) Bis zu fünf Minuten, bevor Sie der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt am rückgelegenen<br />

- Ausfahrsignal,<br />

- Blocksignal einer Abzweigstelle oder<br />

- selbsttätigen Blocksignal - nur bei ESTW-Zentralblock in Elektronischen Stellwerken<br />

-<br />

zulassenzulässt, müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er die Arbeitsstellen einzeln<br />

benachrichtigen.<br />

(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Meldeposten mit folgendem Wortlaut<br />

benachrichtigen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

„Zug (Nummer) von (Name der letzten Zugmeldestelle vor der Arbeitsstelle) nach<br />

(Name der ersten Zugmeldestelle hinter der Arbeitsstelle)“.<br />

Bei einer Zugfahrt auf dem Gegengleis müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den<br />

o. g. Wortlaut mit „auf dem Gegengleis“ ergänzen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Beispiel: „Zug 4809 von Beheim nach Astadt auf dem Gegengleis.“<br />

Meldeposten<br />

(3) An der Arbeitsstelle nimmt ein Meldeposten die Benachrichtigung entgegen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


Züge fahren 408.0423<br />

Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen Seite 3 von 3<br />

4 Besonderheiten<br />

(1) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Meldeposten nicht benachrichtigen könnenkann,<br />

müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er die Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />

9 10 – Grund Nr. 23 - anweisen, im in Bereich der Arbeitsstelle auf Sicht zu<br />

fahren.<br />

(2) Als Fahrdienstleiter dürfenDer Fahrdienstleiter darf Sie es ablehnen, Arbeitsstellen<br />

zu benachrichtigen, wenn Sie er außergewöhnlich belastet sindist, z.B. infolge einer<br />

Störung oder Unregelmäßigkeit. Tritt die außergewöhnliche Arbeitsbelastung<br />

erst auf, nachdem Sie der Fahrdienstleiter mit dem Benachrichtigen begonnen habenhat,<br />

müssen Siemuss er der Arbeitsstelle mitteilen, dass Sie er das Benachrichtigen<br />

beendenbeendet.<br />

5 Ende der Benachrichtigung<br />

Der Meldeposten an der Arbeitsstelle teilt Ihnen alsdem Fahrdienstleiter mit, wenn die<br />

Benachrichtigung über Zugfahrten nicht mehr erforderlich ist.<br />

6 Nachweis<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

4720 8 43 8 49 8 50 8.55 von Arb in km 56,800<br />

Abschnitt 2 Absatz 1<br />

Abschnitt 2 Absatz 8<br />

Abschnitt 2 Absatz 9<br />

Abschnitt 3 Absatz 1<br />

Ben für Rgl FBH – FCS<br />

beantragt von 9.00<br />

bis 11.00, Jacobs<br />

8.56 Gl FBH - FCS frei<br />

8.57 an Arb in km 56,800<br />

Beginn der Arb zugest<br />

4722 8 58 9 04 9 05 9.04 Arb ben<br />

4724 9 15 9 21 9 26 9.20 Arb meldet sich<br />

Abschnitt 4 Absatz 1<br />

Abschnitt 5<br />

Abschnitt 2 Absatz 2<br />

nicht, Bef 9<br />

10.50 von Arb: Arb in km<br />

56,800 beendet, Jacobs<br />

Vorgänge nach Abschnitt 2 Absätze 1, 3, 4, 7 und 8, Abschnitt 3 Absatz 1, Abschnitt 4<br />

und Abschnitt 5 müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nach folgendem Muster nachweisen:<br />

Benachrichtigung<br />

nicht<br />

möglich<br />

Außergewöhnliche<br />

Arbeitsbelastung<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0431<br />

Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />

Seite 1 von 2<br />

- Regeln für Fahrdienstleiter -<br />

1 Sonderzüge<br />

(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf als Sonderzug verkehren lassen:<br />

a) unvorhergesehene Sperrfahrten,<br />

b) unvorhergesehene Fahrten (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch) - Sie dürfender<br />

Fahrdienstleiter darf nur die Bremsstellung G bekannt geben - ,<br />

c) dringliche Hilfszüge,<br />

d) mit Zustimmung der Betriebszentrale<br />

- Reisezüge, die in zwei Teilen gefahren werden müssen, oder<br />

- Ersatzzüge.<br />

(2) a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer, dem Zugführer<br />

und den Fahrdienstleitern des Zuganfangsbahnhofs, des Zugendbahnhofs und<br />

der Bahnhöfe, auf denen Triebfahrzeuge gewechselt werden, folgende Fahrplanangaben<br />

bekannt geben:<br />

- die Zugnummer, die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ bei Kleinwagenfahrten,<br />

Zuggattung, zulässige Geschwindigkeit, Verkehrstage, Zuganfangsbahnhof,<br />

Zugendbahnhof, Ankunfts- und Abfahrtzeiten, Besonderheiten,<br />

- die Traktionsart, wenn ein Brennkrafttriebfahrzeug auf Strecken mit elektrischem<br />

Betrieb eingesetzt wird, bei Verwenden des Ersatzfahrplans oder<br />

wenn ein Reisezug in zwei Teilen gefahren wird.<br />

b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer und dem Zugführer<br />

auch die Mindestbremshundertstel, Bremsstellung und Spalten 1 bis 5<br />

des Buchfahrplans bekannt geben.<br />

c) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer und dem Zugführer<br />

die Angaben nur mit Fahrplan-Mitteilung 1 bekannt geben. Bei Triebfahrzeugfahrten<br />

dürfen Siedarf er auf die Angabe der Ankunfts- und Abfahrtzeiten<br />

verzichten.<br />

Für Sperrfahrten, die unvorhergesehen verkehren, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />

die Angaben der Fahrplan-Mitteilung durch Eintrag im Befehl 11 12<br />

bekannt geben. Als Bremsstellung müssen Siemuss er angeben:<br />

- P, wenn liegenstehen gebliebene Reisezüge oder Teile dieser Züge hereingeholt<br />

werden sollen,<br />

- P, bei Nebenfahrzeugen, die nur über diese Bremsstellung verfügen,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- G in allen übrigen Fällen.<br />

d) Als Der Fahrdienstleiter des Zuganfangsbahnhofs oder eines Anschlussbahnhofs<br />

müssen Siemuss den nächsten Anschlussbahnhof und die dazwischen<br />

gelegenen Bahnhöfe unterrichten.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Soll der Ersatzfahrplan verwendet werden, müssen Siemuss er Heft und Seite<br />

des Buchfahrplans sowie die zulässige Geschwindigkeit angeben.<br />

Sie müssenEr muss die beteiligten örtlichen Stellen und die vorgelegenen Betriebsstellen<br />

bis zum nächsten Bahnhof benachrichtigen.<br />

Züge<br />

Angaben und<br />

zu benachrichtigende<br />

Stellen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


408.0431 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />

- Regeln für Fahrdienstleiter -<br />

Rettungszüge<br />

Bekanntgeben<br />

Erleichterungen<br />

Zulässige<br />

Geschwindigkeit<br />

mehr als<br />

200 km/h<br />

Wirbelstrombremse<br />

e) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf beauftragt werden, Fahrplanangaben bekannt<br />

zu geben.<br />

f) Wenn auf zweigleisiger Strecke ein Reisezug in zwei Teilen verkehrt, gelten für<br />

den zweiten Teil Fahr- und Haltezeiten des ersten Teils, verkehrt ein Ersatzzug,<br />

gelten die Fahr- und Haltezeiten des Stammzuges.<br />

(3) Für Rettungszüge auf bestimmten Strecken gelten die in den Örtlichen Richtlinien<br />

im Betriebsstellenbuch enthaltenen Einsatzaufträge.<br />

2 Umleiten<br />

(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf beauftragt werden, Fahrplanangaben bekannt<br />

zu geben.<br />

(2) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können Umleitungen unter erleichterten<br />

Bedingungen zugelassen sein.<br />

Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer keine Fahrplan-<br />

Mitteilung zu übermitteln.<br />

Als Der Fahrdienstleiter der Betriebsstelle, auf der die Umleitung beginnt, müssen<br />

Siemuss die betroffenen Stellen verständigen. Sie müssenEr muss den Triebfahrzeugführer<br />

mündlich verständigen, wenn es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

angeordnet ist oder Sie er die Fahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt.<br />

(3) Die Betriebszentrale darf Sie den Fahrdienstleiter beauftragen, Reisezügen mit einer<br />

zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h, die umzuleitenden Reisezügen<br />

begegnen können, Befehl 11 12 zu erteilen mit dem Auftrag „Stellen Sie<br />

VMZ 200 von ... bis ... ein“.<br />

(4) Soll ein Zug umgeleitet werden, dessen Zuggattungsbezeichnung durch „-W“ ergänzt<br />

ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter die Zugfahrt in die Umleitungsstrecke<br />

zulassen, wenn Ihnen ihm der Triebfahrzeugführer bestätigt hat, dass die Wirbelstrombremse<br />

auf der Umleitungsstrecke entweder<br />

1. eingeschaltet sein darf, oder<br />

2. - sofern sie nicht eingeschaltet sein darf - gesperrt ist.<br />

Die Bestätigung des Triebfahrzeugführers müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

3 Ausfall von Zügen<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Der Fahrdienstleiter muss den Ausfall von Zügen müssen Sie so frühzeitig wie möglich<br />

bekannt geben. Wegen der zu benachrichtigenden Stellen und der Art der Bekanntgabe<br />

gelten die Regeln in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0435<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

Seite 1 von 7<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Wenn von den für Fahrzeuge vorgesehenen Maßen abgewichen werden soll, wird<br />

unterschieden nach<br />

- außergewöhnlichen Sendungen,<br />

- außergewöhnlichen Fahrzeugen,<br />

- außergewöhnlichen Zügen,<br />

- sonstigen Abweichungen.<br />

(2) Außergewöhnliche Sendungen sind<br />

a) Schwerwagen,<br />

b) Sendungen mit Lademaßüberschreitungen (Lü-Sendungen),<br />

c) andere Sendungen, die nur unter besonderen Bedingungen befördert werden.<br />

(3) Außergewöhnliche Fahrzeuge sind<br />

a) Talgo-Fahrzeuge, die in Züge eingestellt sind, die nicht die Zuggattungsbezeichnung<br />

TALGO oder LTALGO haben,<br />

b) Fahrzeuge der Baureihen 401, 402 oder 801 bis 808 bzw. Wagen der Bauart-<br />

Nummernreihe 116, deren Trittstufen an bestimmten Bahnsteigen nicht ausfahren<br />

dürfen und die in Züge eingestellt sind, deren Zuggattungsbezeichnung<br />

nicht durch „-A“ ergänzt ist,<br />

c) Fahrzeuge mit der Anschrift „LNT“, die in Züge eingestellt sind, deren Zuggattungsbezeichnung<br />

nicht durch „-L“ ergänzt ist,<br />

d) Fahrzeuge mit den Gattungsbuchstaben DA, DAB oder <strong>DB</strong>, die in Züge eingestellt<br />

sind, deren Zuggattungsbezeichnung nicht durch „-D“ ergänzt ist oder<br />

e) andere Fahrzeuge, die in einer Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />

als außergewöhnliche Fahrzeuge bezeichnet sind.<br />

(4) Außergewöhnliche Züge sind<br />

a) Züge mit Zuggattungsbezeichnung TALGO, LTALGO oder<br />

b) Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“, „-L“, oder „-D“ ergänzt ist,<br />

wenn sie auf Strecken verkehren, die für diese Züge nicht zugelassen sind. In den<br />

Örtlichen Richtlinien Zusätzen für Mitarbeiter auf Betriebsstellen Im Betriebsstellenbuch<br />

sind die zugelassenen Strecken und Einschränkungen für das Benutzen<br />

von Bahnhofsgleisen genannt und es können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(5) Sonstige Abweichungen sind in folgenden Fällen gegeben:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- beim Ausfahren von Trittstufen,<br />

- für Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-W“ ergänzt ist und<br />

- für Schneeräumfahrten. gegeben.<br />

Im Betriebsstellenbuch sind Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen<br />

genannt<br />

Begriffe<br />

Außergewöhnliche<br />

Sendungen<br />

Außergewöhnliche<br />

Fahrzeuge<br />

Außergewöhnliche<br />

Züge<br />

Sonstige<br />

Abweichungen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


408.0435 Züge fahren<br />

Seite 2 von 7<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Kennzeichnung<br />

Beförderungsanordnung,<br />

Fahrplananordnung<br />

(6) Außergewöhnliche Sendungen sind im Zettelhalter durch einen hellblauen Zettel<br />

für außergewöhnliche Sendungen gekennzeichnet. Bei Gruppen aus Niederflurwagen<br />

der „Rollenden Landstraße“ mit demselben Versand- und Bestimmungsbahnhof<br />

sind nur der erste und letzte Wagen der Gruppe mit hellblauen Zetteln<br />

versehen. Wagen geschlossener Züge, die aus Wagen mit automatischer Kupplung<br />

UIC 69 oder UIC 69e gebildet sind (AK-Züge oder AK-Schwerwagenzüge)<br />

tragen keinen hellblauen Zettel.<br />

(76) a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf außergewöhnliche Sendungen, oder außergewöhnliche<br />

Fahrzeuge nur in Züge einstellen oder außergewöhnliche Züge<br />

nur verkehren lassen, wenn dies in einer Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />

zugelassen ist.<br />

Die Beförderungsanordnung enthält die Beförderungsbedingungen, die Bezeichnung<br />

der Sendung oder des Fahrzeugs, den Beförderungstag, die zu benutzenden<br />

Züge und bei außergewöhnlichen Zügen die Zugnummer. Beförderungstag<br />

und bei außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen<br />

Fahrzeugen auch die Züge können besonders bekannt gegeben werden.<br />

b) Für häufig vorkommende außergewöhnliche Sendungen oder für häufig zu befördernde<br />

außergewöhnliche Fahrzeuge mit gleichen Beförderungsbedingungen<br />

können im Voraus Dauer-Beförderungsanordnungen oder Dauer-<br />

Fahrplananordnungen herausgegeben werden.<br />

In einer ergänzenden Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung sind<br />

dann nur noch der Beförderungstag, die zu benutzenden Züge und die abweichende<br />

Beförderungsbedingungen bekannt gegeben.<br />

c) Für häufig vorkommende außergewöhnliche Sendungen kann die Beförderung<br />

in bestimmten Zügen (aS-Züge) zugelassen sein. aS-Züge sind im Fahrplan für<br />

Zugmeldestellen und im Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter der<br />

Zugnummer gekennzeichnet. Es sind Beförderungsbedingungen und Nummer<br />

der Beförderungsanordnung angegeben. Die Beförderungsbedingungen gelten<br />

auch dann, wenn im aS-Zug keine außergewöhnlichen Sendungen befördert<br />

werden.<br />

Wenn es in der Beförderungsanordnung zugelassen ist, dürfen Sie auch Sendungen,<br />

die nicht häufig vorkommen, in aS-Züge einstellen.<br />

d) Die mit Dauer-Beförderungsanordnung bekannt gegebenen Züge, die aus Wagen<br />

mit automatischer Kupplung UIC 69 oder UIC 69e gebildet sind, sind im<br />

Fahrplan für Zugmeldestellen und im Streckenfahrplan durch den Zusatz „AK-<br />

Zug“ oder „AK-Schwerwagenzug“ und der Nummer der Beförderungsanordnung<br />

gekennzeichnet.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

e) Die mit Dauer-Beförderungsanordnung des Kombinierten Verkehrs (KV) bekannt<br />

gegebenen Züge sind im Fahrplan für Zugmeldestellen und im Streckenfahrplan<br />

durch den Zusatz „KV“, die Nummer der Dauer-Beförderungsanordnung<br />

und den Hinweis „Lü Anton“ gekennzeichnet.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

f) Auf zweigleisigen Strecken darf das Gegengleis von aAußergewöhnlichen Zügen,<br />

von Zügen mit außergewöhnlichen Sendungen oder von Zügen mit außergewöhnlichen<br />

Fahrzeugen dürfen auf zweigleisigen Strecken das Gegengleis<br />

nur befahren werden, wenn dies in derdie Beförderungsanordnung oder<br />

Fahrplananordnung zugelassen istzulässt.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


Züge fahren 408.0435<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

Seite 3 von 7<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

(87) a) Züge, die außergewöhnliche Fahrzeuge oder außergewöhnliche Sendungen<br />

nach den Absätzen 7 a oder 7 b befördern, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

mit Zugnummer und Bezeichnung der außergewöhnlichen Fahrzeuge oder<br />

der außergewöhnlichen Sendung in die Anordnungen über den Zugverkehr eintragen.<br />

Züge nach den Absätzen 7 c, 7 d oder 7 e müssen Siemuss er in die<br />

Anordnungen über den Zugverkehr eintragen, wenn sie als Sonderzüge bekannt<br />

gegeben werden oder wenn mit einer Beförderungsanordnung oder<br />

Fahrplananordnung Abweichungen zu einer Dauer-Beförderungsanordnung<br />

bekannt oder Dauer-Fahrplananordnung gegeben werden.<br />

b) Der Fahrdienstleiter muss aAußergewöhnliche Züge müssen Sie mit Zugnummer<br />

und Bezeichnung der Zuggattung in die Anordnungen über den Zugverkehr<br />

eintragen.<br />

c) Werden Wenn außergewöhnliche Fahrzeuge häufig mit gleichen Beförderungsbedingungen<br />

befördert oder außergewöhnliche Züge häufig mit gleichen<br />

Beförderungsbedingungen durchgeführt werden, können die Beförderungsbedingungen<br />

im Fahrplan für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan angegeben<br />

sein. Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss dann keinen Eintrag in den<br />

die Anordnungen über den Zugverkehr vorzunehmennichts eintragen.<br />

d) Bei Bedarfszügen, die nach dem Fahrplan für Zugmeldestellen oder nach dem<br />

Streckenfahrplan außergewöhnliche Sendungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge<br />

befördern oder außergewöhnliche Züge sind, brauchen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter in die Anordnungen für den Zugverkehr nur den Beförderungstag<br />

und die Zugnummer einzutragen.<br />

(98) a) Ist Wenn ein Zug wegen außergewöhnlicher Sendungen oder außergewöhnlicher<br />

Fahrzeuge oder weil er ein außergewöhnlicher Zug ist, in den Anordnungen<br />

über den Zugverkehr eingetragen ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

beim Abmelden<br />

1. des Zuges mit außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen<br />

Fahrzeugen hinter der Zugnummer die Worte „mit außergewöhnlichen Sendungen“<br />

bzw. „mit außergewöhnlichen Fahrzeugen“,<br />

2. des außergewöhnlichen Zuges vor der Zugnummer die Worte „außergewöhnlicher<br />

Zug“<br />

hinzufügen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Zugnummer<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

55896 10 44 10 52 10 54 au Send<br />

Meldungen und Vermerke<br />

Anordnungen<br />

über den Zugverkehr<br />

Allgemeine<br />

Maßnahmen<br />

Abmelden<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


408.0435 Züge fahren<br />

Seite 4 von 7<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Bedingungen<br />

Selbststellbetrieb<br />

oder<br />

Zuglenkung mit<br />

Lenkplan<br />

Maßnahmen<br />

bei Unregelmäßigkeiten<br />

Zwischenwagen<br />

Befehl 9<br />

b) Als Der Fahrdienstleiter mussmüssen Sie sich vor Durchführung von Zügen mit<br />

außergewöhnlichen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeugen oder außergewöhnlicher<br />

Züge anhand der Beförderungsanordnung, der Fahrplananordnung<br />

oder der im Fahrplan für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan<br />

vorhandenen Angaben über die Beförderungsbedingungen unterrichten und<br />

den an der Durchführung beteiligten örtlichen Mitarbeitern die Beförderungsbedingungen<br />

mitteilen.<br />

c) Sind Wenn für die Durchführung eines Zuges mit außergewöhnlichen Sendungen<br />

oder außergewöhnlichen Fahrzeugen oder eines außergewöhnlichen Zuges<br />

Beförderungsbedingungen zu erfüllen sind, dürfen Selbststellbetrieb oder<br />

Zuglenkung mit Lenkplan in der Regel nicht eingeschaltet und Fahrstraßen<br />

nicht eingespeichert sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

Wenn außergewöhnliche Sendungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge nach<br />

Absatz 7 d oder 7 e durchgeführt werden, darf<br />

- Zuglenkung mit Lenkplan eingeschaltet sein oder<br />

- Selbststellbetrieb eingeschaltet sein, wenn auf jeder Zugstraße, die für den<br />

Zug selbsttätig eingestellt werden kann, die Beförderungsbedingungen erfüllt<br />

sind.<br />

(109) Wenn Weisungen der Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung nicht<br />

eingehalten werden können, dürfen außergewöhnliche Züge nicht verkehren, bei<br />

außergewöhnlichen Fahrzeugen oder außergewöhnlichen Sendungen müssen Sie<br />

alsmuss der Fahrdienstleiter das Aussetzen veranlassen. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen<br />

Sendungen, wenn Veränderungen der Sendung festgestellt<br />

werden. Aussetzen oder Ausfall außergewöhnlicher Sendungen oder Fahrzeuge<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter der Betriebszentrale mitteilen. Eine ausgesetzte<br />

Sendung oder ein ausgesetztes Fahrzeug darf nur weiter befördert werden,<br />

wenn dies in einer zusätzlichen Weisung <strong>zur</strong> Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />

zugelassen ist.<br />

2 Besondere Regeln für Schwerwagen<br />

(1) In der Beförderungsanordnung kann angegeben sein, wie viel Zwischenwagen<br />

zwischen einem Schwerwagen und weiteren Schwerwagen oder Wagen, die über<br />

die Lastgrenze C 2 hinaus beladen sind, eingestellt werden müssen.<br />

Als Zwischenwagen dürfen Sie als Zugführer - sofern die Beförderungsanordnung<br />

nichts anderes vorschreibt - alle leeren Wagen und die bis höchstens <strong>zur</strong> Lastgrenze<br />

C 2 beladenen Wagen verwenden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung angegeben ist, dass Schwerwagen<br />

mit einer niedrigeren als im Fahrplan des Zuges zulässigen Geschwindigkeit fahren<br />

müssen, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Befehl<br />

Befehl 9 10 – Grund Nr. 41 - erteilen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3 Besondere Regeln für Lü-Sendungen<br />

Nachbargleise<br />

Beförderungsarten<br />

(1) Mit Rücksicht auf Nachbargleise kommen für die Beförderung von Lü-Sendungen<br />

folgende Arten in Betracht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


Züge fahren 408.0435<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

Seite 5 von 7<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

a) „Anton" ohne Maßnahmen,<br />

b) „Berta" ohne Maßnahmen, siehe aber c),<br />

c) „Cäsar" unter Ausschluss von Lü-Sendungen „Berta" oder „Cäsar" im Nachbargleis<br />

oder<br />

d) „Dora" unter Sperrung des Nachbargleises.<br />

(2) a) Wenn in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch nichts anderes bestimmt<br />

ist, gelten die für die freie Strecke angeordneten Beförderungsbedingungen<br />

auch in den begrenzenden Bahnhöfen zwischen letzter Weiche und<br />

Bahnhofsgrenze bzw. Bahnhofsgrenze und erster Weiche.<br />

b) Der Fahrdienstleiter darf Züge mit Lü-Sendungen dürfen Sie in Bahnhöfen nur<br />

über solche Gleise leiten, die dafür in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

zugelassen und durch die Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />

nicht ausgeschlossen sind.<br />

c) Der Fahrdienstleiter darf Umfahrzugstraßen dürfen Sie für Züge mit Lü-<br />

Sendungen nur einstellen, wenn es in der Lü-Anordnung zugelassen ist.<br />

d) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch kann angeordnet sein, dass<br />

Sie der Fahrdienstleiter Züge mit Lü-Sendungen nur ab- oder durchlassen dürfendarf,<br />

wenn der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle zugestimmt<br />

hat.<br />

(3) a) Wenn die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

ist, müssen Sie denmuss der Fahrdienstleiter einen Zug mit einer Lü-Sendung<br />

„Cäsar" auch auf zweigleisiger Strecke mit dem Zusatz „mit Lü Cäsar" anbieten.<br />

Dies gilt sinngemäß auch für das Nachbargleis einer parallel verlaufenden<br />

Strecke.<br />

b) Als Der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle müssen Siemuss<br />

Merkhinweis „LUE“ nach Modul 408.0402 Nr. 6 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben, und zwar<br />

- sofort nachvor Annahme des Zuges, wenn sie einem anderen Fahrdienstleiter<br />

zugeteilt ist,<br />

- vor Zulassung der Zugfahrt, wenn sie Ihnen ihm selbst zugeteilt ist.<br />

zugeteilt ist.<br />

c) Bei der benachbarten Zugmeldestelle dürfen bei einem Zug mit Lü-Sendung<br />

„Cäsar“ Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet<br />

und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />

muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

d) Bei Arbeiten mit Fahrzeugen oder Baumaschinen im Nachbargleis dürfen Sie<br />

darf der Fahrdienstleiter die Fahrt erst zulassen, wenn die Fachkraft gemeldet<br />

hat, dass die Fahrzeuge oder Baumaschinen nicht mehr als 1645 mm von<br />

Gleismitte in Anspruch nehmen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Ist Wenn die Beförderung mit Sperrung des Nachbargleises auf freier Strecke o-<br />

der im Bahnhof angeordnet ist, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der für<br />

die Sperrung zuständigen Zugmeldestelle dafür sorgen, dass das zu sperrende<br />

Gleis von Fahrzeugen oder Baumaschinen geräumt ist, soweit nicht in der Beförderungsanordnung<br />

Ausnahmen zugelassen sind.<br />

Ergänzende<br />

Anordnungen<br />

Bedingungen<br />

bei „Lü Cäsar“<br />

Sperrung von<br />

Gleisen bei<br />

„Lü Dora“<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


408.0435 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Feste Gegenstände,<br />

Abnehmen<br />

von Signalteilen<br />

usw.<br />

Vorbeileiten an<br />

Gegenständen<br />

(5) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung die Abnahme von Signalteilen oder die<br />

Beseitigung von Einrichtungen usw. angeordnet ist, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter<br />

des rückgelegenen Bahnhofs den Zug nur ab- oder durchlassen, wenn<br />

Ihmnen die Ausführung gemeldet ist.<br />

(6) a) Muss Wenn eine Lü-Sendung an einer Engstelle vorbeigeleitet werden muss,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges nach<br />

der Beförderungsanordnung durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 40 - anweisen, an<br />

der Engstelle mit höchstens 10 km/h zu fahren.<br />

b) Muss Wenn eine Fachkraft beim Vorbeileiten einer Lü-Sendung an einer Engstelle<br />

dem Triebfahrzeugführer Weisungen geben muss, müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer nach der Beförderungsanordnung Befehl<br />

11 12 erteilen.<br />

c) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung das Vorbeileiten nach b) angeordnet<br />

ist, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter des Bahnhofs vor der Engstelle den<br />

Zug erst ablassen, nachdem Ihmnen bestätigt wurdeist, dass sich die Fachkraft<br />

im Zug oder an der Engstelle befindet.<br />

d) In der Beförderungsanordnung kann angeordnet sein, dass die Fachkraft für einen<br />

Streckenabschnitt im Führerraum des Triebfahrzeugs mitfährt und dem<br />

Triebfahrzeugführer die Weisungen für das Vorbeileiten an allen Engstellen<br />

dieses Abschnitts gibt. In diesem Fall müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

der Zugmeldestelle, auf der die Fachkraft zusteigt, dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 11 12 mit folgendem Wortlaut erteilen: „Sie müssen zwischen (Zugmeldestelle)<br />

und (Zugmeldestelle) an Engstellen auf Weisung der Fachkraft fahren".<br />

4 Trittstufen ausfahren<br />

(1) Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie bei Halt am Bahnsteig zum Ein- und Aussteigen<br />

Trittstufen ausfahren, soweit dies nicht durch Befehl 11 verboten ist.<br />

(2) Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“ ergänzt ist Wenn dürfen<br />

an bestimmten Bahnsteiggleisen (Örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf BetriebsstellenZusätzeBetriebsstellenbuch)<br />

Trittstufen nicht ausgefahren werdenausfahren. dürfen,<br />

. müssen Sie alsDer Fahrdienstleiter muss der Fahrdienstleiter demn Triebfahrzeugführer<br />

eines zum Aus- oder Einsteigen haltenden Zuges durch Befehl Befehl<br />

12.511 erteilen mit dem Wortlaut: „Sie dürfen Trittstufen in (Betriebsstelle) nicht<br />

ausfahren“ verständigen. Der Befehl lautet: „Sie dürfen Trittstufen in (Betriebsstelle)<br />

nicht ausfahren.“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

5 Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen<br />

Auf Strecken, die für Züge mit der Zuggattungsbezeichnung TALGO bzw. LTALGO<br />

oder mit der durch -L, -D oder –W ergänzten Zuggattungsbezeichnung zugelassen<br />

sind, sind Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen im Betriebsstellenbuch<br />

genannt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Schneeräumfahrten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


Züge fahren 408.0435<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

Seite 7 von 7<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Im Betriebsstellenbuch ist angegeben, wo Bahnhofsgleise von Schneeräumfahrten mit<br />

Schneeräumern - außer Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden<br />

sind - nicht befahren werden dürfen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0441<br />

Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug - Seite 1 von 4<br />

1 Allgemeine Regeln<br />

(1) Planmäßig nachgeschobene Züge mit einem nicht mit dem Zug gekuppelten<br />

Schiebetriebfahrzeug sind im Fahrplan für Zugmeldestellen enthalten. Hat Wenn<br />

die Betriebszentrale außerplanmäßiges Nachschieben mit einem nicht mit dem<br />

Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeug angeordnet hat, teilt sie dies Ihnen alsdem<br />

Fahrdienstleiter mit. Wenn sich das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug<br />

an den Zug gesetzt hat, meldet Ihnen dies der Triebfahrzeugführer des<br />

Schiebetriebfahrzeugs dies dem Fahrdienstleiter.<br />

(2) Bei Zugmeldungen oder Benachrichtigungen für Züge mit nicht mit dem Zug gekuppeltem<br />

Schiebetriebfahrzeug müssen Siemuss der Fahrdienstleiter hinter der<br />

Zugnummer den Zusatz „mit Schiebetriebfahrzeug, das nicht mit dem Zug gekuppelt<br />

ist“ anfügen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das Muster in Abschnitt 3 Absatz<br />

2im Modul 408.0203A01 Nr. 15.<br />

(3) Soll Wenn ein Zug mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug aboder<br />

durchgelassen werden soll, darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und<br />

Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre<br />

müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(4) Wenn Sie der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer eines nachgeschobenen<br />

Zuges einen Befehl erteilenerteilt, der auch für das Verhalten des Triebfahrzeugführers<br />

des Schiebetriebfahrzeugs Bedeutung hat (z. B. Halt <strong>zur</strong> Sicherung eines<br />

Bahnübergangs, Herabsetzen der zulässigen Geschwindigkeit, Fahrt mit gesenkten<br />

Stromabnehmern), muss der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges den<br />

Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs vom Inhalt des Befehls verständigen.<br />

Ist dies nicht möglich, muss der Triebfahrzeugführer Ihnen dem Fahrdienstleiter<br />

dies mitteilen. In diesem Fall müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Befehl<br />

auch dem Triebfahrzeugführer des Schiebetriebfahrzeugs erteilen.<br />

2 Schiebetriebfahrzeug bleibt bis zu einem Bahnhof am Zug<br />

(1) Züge, bei denen das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug bis zu<br />

einem Bahnhof am Zug bleibt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter auf Strecken<br />

mit nichtselbsttätigem Streckenblock <strong>zur</strong>ückmelden.<br />

(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402<br />

Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

3 Schiebetriebfahrzeug kehrt von der freien Strecke <strong>zur</strong>ück<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) Auf Strecken mit automatischem Streckenblock dürfen Schiebetriebfahrzeuge<br />

nicht von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehren.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Wenn ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug außerplanmäßig von<br />

der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehren soll, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei<br />

der Zugmeldung oder Benachrichtigung hinter der Zugnummer den Zusatz „mit<br />

Schiebetriebfahrzeug, das von (Ort, wo das Schiebetriebfahrzeug den Zug verlässt)<br />

<strong>zur</strong>ückfährt" anfügen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster: im<br />

Modul 408.0203A01 Nr. 15.<br />

Mitteilung<br />

Zugmeldung,<br />

Benachrichtigung<br />

Selbststellbetrieb<br />

Befehle<br />

Rückmelden<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Verbot<br />

Zugmeldung,<br />

Benachrichtigung<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


408.0441 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4 Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug -<br />

Befehle<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12.<br />

Gegengleis nach Gegengleis von<br />

(3) Dem Triebfahrzeugführer eines nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeugs,<br />

das von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehren soll, müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter für das Nachschieben und für die Rückfahrt Befehl erteilen, und<br />

zwar<br />

- auf eingleisigen Strecken Befehl 11 5 mit dem Wortlaut: „Sie schieben nach in<br />

Richtung (Name der benachbarten Zugmeldestelle) bis (Stelle, bis zu der nachzuschieben<br />

ist) und kehren <strong>zur</strong>ück",<br />

- auf zweigleisigen Strecken Befehl 5, Befehl 5.1 oder 5.2, und - soweit Sie der<br />

Fahrdienstleiter die Einfahrt nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Signal<br />

Zs 1, Signal Zs 7, Signal Ts 3 oder Signal Sh 1 zulassen können kann –<br />

Befehl 6 oder Befehl 7.<br />

Beispiele:<br />

Eingleisige Strecke:<br />

Zweigleisige Strecke:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

…<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

Zugnummer<br />

Meldungen und Vermerke<br />

55892 10 20 10 28 10 28 10 35<br />

Sch-Tfz 10 42 Sch-Tfz fährt von km 56,8 <strong>zur</strong>ück<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


Züge fahren 408.0441<br />

Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug - Seite 3 von 4<br />

Wo regelmäßig mit Triebfahrzeugen nachgeschoben wird, die nicht mit dem Zug gekuppelt<br />

sind, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter auf den Befehl verzichten (Örtliche<br />

Richtlinien).<br />

Bei Rückkehr auf dem Gegengleis dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter die Einfahrt<br />

in den Bahnhof mit Befehl 6 oder Befehl 1 zulassen, soweit Sie er die Einfahrt<br />

nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals, Signal Zs 1, Signal Zs 7, Signal Ts 3<br />

oder Signal Sh 1 zulassen könnenkann.<br />

Beispiel:<br />

(4) a) Wenn das Schiebetriebfahrzeug von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehrt, müssen<br />

Siemuss der Fahrdienstleiter feststellen, dass es auf dem ersten bei der<br />

Rückfahrt erreichten Bahnhof angekommen ist und sich ein etwa für die Einfahrt<br />

bedientes Signal wieder in Grundstellung befindet.<br />

b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />

an die erste vom Zug ohne Schiebetriebfahrzeug erreichte Zugmeldestelle und<br />

die dazwischen gelegenen Zugfolgestellen melden, bei selbsttätigem Streckenblock<br />

jedoch nur, wenn diese Stellen Ihnen ihm nicht zugeteilt sind.<br />

c) Melden SieDer Fahrdienstleiter meldet die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />

mit den Worten:<br />

„Schiebetriebfahrzeug von Zug (Nummer) in (Name des Bahnhofs)".<br />

d) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter einer beteiligten Zugfolgestelle bei dem Zug<br />

eine Räumungsprüfung durchführendurchführt, dürfen Siedarf er diese erst bestätigen,<br />

wenn Sie er die Meldung über die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />

erhalten habenhat.<br />

(5) a) Für die Zugfahrt dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter die Hauptsignale bedienen.<br />

Bei Zentralblock müssen Siemuss er die selbsttätigen Blocksignale unmittelbar<br />

nach der Vorbeifahrt des Zuges mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug<br />

in Haltstellung sperren. Nach Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />

dürfen Siedarf er die Signale wieder entsperren.<br />

b) Für das <strong>zur</strong>ückkehrende Schiebetriebfahrzeug dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />

bei nichtselbsttätigem Streckenblock die Hauptsignale nicht bedienen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(6) a) Auf Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

1. nach Ausfahrt eines Zuges mit Schiebetriebfahrzeug, das nicht mit dem Zug<br />

gekuppelt ist, das Anfangsfeld des Bahnhofs blocken,<br />

2. auf den vom Zug mit oder ohne Schiebetriebfahrzeug berührten Zugfolgestellen<br />

den Streckenblock zunächst nicht bedienen,<br />

3. auf der vom Zug ohne Schiebetriebfahrzeug erreichten Zugmeldestelle das<br />

Endfeld zunächst nicht blocken. Bei Relaisblock oder Trägerfrequenzblock<br />

Überwachen<br />

der Rückkehr<br />

Signalbedienung<br />

Blockbedienung<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


408.0441 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4 Nachschieben - nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug -<br />

Grundstellung<br />

selbsttätiger<br />

Blockeinrichtungen<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

71 müssen Siemuss der Fahrdienstleiter das zugbewirkte Rückblocken sperren,<br />

wenn es die Anlage zulässt.<br />

b) Nach Eingang der Meldung über die Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs nach<br />

Absatz 4 müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die Blockbedienung für den Zug<br />

nachholen.<br />

(7) Selbsttätige Blockeinrichtungen, die sich nach Rückkehr des Schiebetriebfahrzeugs<br />

nicht in Grundstellung befinden, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in<br />

Grundstellung bringen, wenn bei dem Zug auf der ersten ohne Schiebetriebfahrzeug<br />

erreichten Zugmeldestelle eine Räumungsprüfung durchgeführt worden ist.<br />

(8) Wenn das Schiebetriebfahrzeug von der freien Strecke aus <strong>zur</strong>ückkehrt, müssen<br />

Sie muss der Fahrdienstleiter<br />

a) auf dem letzten vom Zug mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug<br />

durchfahrenen Bahnhof Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8,<br />

b) auf den vom Zug mit nicht mit dem Zug gekuppeltem Schiebetriebfahrzeug berührten<br />

Abzweigstellen Merkhinweis und Sperre nach den Angaben in den Örtlichen<br />

Richtlinienim Betriebsstellenbuch<br />

anbringen bzw. eingeben.<br />

4 Unbeabsichtigtes Trennen vom Zug<br />

Hat sich ein nicht mit dem Zug gekuppeltes Schiebetriebfahrzeug ohne Absicht vom<br />

Zug getrennt, muss der Triebfahrzeugführer das Schiebetriebfahrzeug sofort anhalten.<br />

Vor der Fahrt zum Ansetzen an den Zug muss der Triebfahrzeugführer die mündliche<br />

Zustimmung des Fahrdienstleiters einholen. Sie dürfen alsDer Fahrdienstleiter darf die<br />

mündliche Zustimmung erteilen, wenn der nachzuschiebende Zug hält und Sie er dem<br />

Triebfahrzeugführer des nicht mit dem Zug gekuppelten Schiebetriebfahrzeugs die <strong>zur</strong><br />

Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen und <strong>zur</strong> Sicherung von Bahnübergängen erforderlichen<br />

Befehle erteilt habenhat.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0445<br />

Geschobene Züge Seite 1 von 2<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Es dürfen geschoben werden<br />

a) Arbeitszüge,<br />

b) Züge nach und von Anschlussstellen sowie benachbarten Bahnhöfen, die nur<br />

an eines der beiden Streckengleise angeschlossen sind,<br />

c) Züge bei besonderen örtlichen Verhältnissen, wenn es in den Örtlichen Richtlinienim<br />

Betriebsstellenbuch zugelassen ist oder<br />

d) Züge in Störungsfällen.<br />

In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch kann das Schieben von Zügen<br />

verboten sein.<br />

(2) Schiebende Triebfahrzeuge müssen mit dem Zug gekuppelt sein.<br />

(3) a) Das Fahrzeug an der Spitze des Zuges muss mit einem Mitarbeiter besetzt<br />

sein.<br />

b) Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges darf verzichtet werden,<br />

wenn<br />

1. nur ein Fahrzeug geschoben wird und Sie als Triebfahrzeugführer die Strecke<br />

nach Modul 408.0341 Abschnitt 1 Absatz 1 a beobachten können,<br />

2. es bei <strong>zur</strong>ücksetzenden Zügen nach Modul 408.0572 Abschnitt 1 Absatz 1 a<br />

zulässig ist.<br />

2 Ausrüstung<br />

(1) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie eine Signalpfeife und bei<br />

Dunkelheit eine weiß leuchtende Handleuchte mitführen.<br />

(2) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet<br />

sein, und zwar<br />

- auf Strecken mit Bahnübergängen ohne technische Sicherung, in den Fällen<br />

nach Abschnitt 1 Absatz 1 a bis 1 c oder<br />

- wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen<br />

(3) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie einen Luftbremskopf verwenden,<br />

wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen. Örtliche Richtlinien<br />

oder eine Betra können die Verwendung des Luftbremskopfes vorschreiben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(4) Als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges müssen Sie in Funkverbindung mit dem<br />

Triebfahrzeugführer stehen, wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zulässig<br />

Kuppeln<br />

Besetzen des<br />

Fahrzeugs an<br />

der Spitze<br />

Signalpfeife,<br />

Handleuchte<br />

Signalhorn<br />

Luftbremskopf<br />

Funk<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


408.0445 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Geschobene Züge<br />

3 Aufgaben<br />

Mitarbeiter an<br />

der Spitze des<br />

Zuges<br />

Triebfahrzeugführer<br />

(1) a) Sie müssen die Strecke nach den Regeln im Modul 408.0341 Abschnitt 1 Absatz<br />

1 a beobachten.<br />

b) Erforderlichenfalls müssen Sie Haltaufträge geben sowie die Bestimmungen<br />

im Modul 301.0901 Abschnitt 2 und im Modul 301.1501 Abschnitt 1 Absatz 3<br />

beachten.<br />

c) Wenn der Triebfahrzeugführer Sie unterrichtet hat, dass Sie Beschäftigte warnen<br />

müssen, müssen Sie Personen am und im Gleis durch Signal Zp 1 warnen<br />

und anhalten, wenn Personen das Gleis nicht verlassen.<br />

(2) a) Wenn Sie den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen, müssen Sie den Mitarbeiter<br />

an der Spitze des Zuges hierüber unterrichten.<br />

b) Sie müssen sich an der Streckenbeobachtung beteiligen und auf die Aufträge<br />

des Mitarbeiters an der Spitze des Zuges achten.<br />

c) Wenn Sie nach Abschnitt 1 Absatz 3 b Nr. 1 auf die Besetzung des Fahrzeuges<br />

an der Spitze verzichten und den Auftrag haben, Beschäftigte zu warnen,<br />

müssen Sie unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt feststellen, dass sich direkt<br />

vor dem ersten Fahrzeug keine Beschäftigten aufhalten.<br />

d) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h für Züge nach Abschnitt 1 Absatz<br />

1 a bis 1 c.<br />

e) Über Bahnübergänge ohne technische Sicherung dürfen Sie mit einer zulässigen<br />

Geschwindigkeit von 20 km/h fahren.<br />

f) Im Störungsfall nach Abschnitt 1 Absatz 1 d dürfen Sie nur so langsam fahren,<br />

dass Sie jederzeit anhalten können. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt<br />

10 km/h.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0451<br />

Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen Seite 1 von 3<br />

1 Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken<br />

Stumpfgleis oder Gleis mit verkürztem Einfahrweg<br />

(1) Sie dürfen die Fahrt eines Zuges in ein Stumpfgleis oder in ein Gleis mit verkürztem<br />

Einfahrweg zulassen, wenn<br />

a) die Einfahrt durch Signal Zs 13 angekündigt wird,<br />

b) die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h - bei einem besonders kurzen<br />

Stumpfgleis von 20 km/h - durch Signal Zs 3v und Signal Zs 3 angezeigt wird,<br />

c) der Zug planmäßig in ein Stumpfgleis - ausgenommen in ein besonders<br />

kurzes Stumpfgleis - oder in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg einfährt,<br />

d) der Zug außerplanmäßig in ein Stumpfgleis oder planmäßig oder außerplanmäßig<br />

in ein besonders kurzes Stumpfgleis einfährt und die zulässige Geschwindigkeit<br />

von 30 km/h - bei einem besonders kurzen Stumpfgleis von 20 km/h<br />

- durch Signal Zs 3 am Hauptsignal angezeigt wird und Sie den Zug am Hauptsignal<br />

anhalten und dann einlassen oder<br />

e) Sie dem Triebfahrzeugführer bei Einfahrt in ein<br />

- Stumpfgleis die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h - bei einem besonders<br />

kurzen Stumpfgleis von 20 km/h - durch Befehl 9 vorgeschrieben,<br />

- Gleis mit verkürztem Einfahrweg Befehl 11 mit dem Wortlaut „Sie fahren<br />

in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg“ erteilt<br />

haben. Sie müssen Befehl 9 bzw. Befehl 11 am Hauptsignal unmittelbar vor Zulassen<br />

der Zugfahrt übermitteln.<br />

Stumpfgleise und Gleise mit verkürztem Einfahrweg sind in den Örtlichen<br />

Richtlinien genannt; dabei ist auf besonders kurze Stumpfgleise<br />

hingewiesen.1 Einfahrt in ein teilweise besetztes oder gesperrtes<br />

Gleis bzw. in ein Gleis mit besetztem oder gesperrtem Durchrutschweg<br />

usw.<br />

(2) a) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt bei Fahrten in ein Gleis,<br />

(1) 1.a) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 20 km/h bei einer Fahrt in ein<br />

Gleis, das zum Teil besetzt oder zum Teil gesperrtaus anderen Gründen nur<br />

teilweise befahrbar ist., 20 km/h,<br />

2.b) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein<br />

Gleis, dessen Durchrutschweg ganz oder teilweise besetzt, gesperrt oder, aus<br />

anderen Gründen nur teilweise befahrbar oder nicht ausreichend ist., 30 km/h<br />

oder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

c) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein Gleis,<br />

dessen Einfahrweg durch eine Wärterhaltscheibe begrenzt ist (Abschnitt 3 a).<br />

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht erforderlich, wenn der Zug an<br />

der Wärterhaltscheibe vorbeifahren darf (Befehl 2).<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

d) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein Gleis, bei<br />

dem der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den Haltplatz im Befehl 12<br />

vorschreibt (Abschnitt 3 c),<br />

Gleis oder<br />

Durchrutschweg<br />

besetzt<br />

usw.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 12.06.2013


408.0451 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken, Einfahrweg begrenzen<br />

e) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 30 km/h bei einer Fahrt in ein Gleis,<br />

dessen Ende durch ein Sperrsignal begrenzt ist, für das kein Durchrutschweg<br />

definiert ist. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist nur erforderlich, wenn<br />

der Zug an dem Sperrsignal halten soll.<br />

Wenn mehrere Fälle gleichzeitig zutreffen, gilt die niedrigere Geschwindigkeit.<br />

3. auf dessen Durchrutschweg nach Modul 408.0231 Abschnitt 1 c verzichtet<br />

wird und wenn der Zug im Bahnhof halten soll, 30 km/h.<br />

(2b) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Fahrt eines Zuges in ein Gleis<br />

nach Absatz 1a) zulassen, wenn er die zulässige Geschwindigkeit durch Befehl<br />

910 (Grund Nr. 5 bzw. 6) vorgeschrieben hat. Befehl 10 ist nicht erforderlich,<br />

wenn der Zug aus anderen Gründen nur mit höchstens der zulässigen Geschwindigkeit<br />

fahren darf. Bei einem Sperrsignal als Zielsignal muss er auf Strecken<br />

mit LZB oder ETCS zusätzlich Befehl 121 erteilen mit folgendem Wortlaut:<br />

„Halten Sie an vor Signal … (Bezeichnung des Signals, z. B. 20L201Y)“. Der Befehl<br />

muss auf dem letzten rückgelegenen Bahnhof oder vor Zulassen der Zugfahrt<br />

in das betroffene Gleis übermittelt werden.<br />

(3) In örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

1. die zulässige Geschwindigkeit<br />

- durch Signal Zs 3v und Signal Zs 3 angezeigt wird,<br />

- durch ein alleinstehendes Signal Zs 3 im Fahrweg hinter einem Hauptsignal<br />

angezeigt wird und die Vorbeifahrt am Hauptsignal mit Signal Zs 7 zugelassen<br />

wird, oder<br />

- nur durch Signal Zs 3 am Hauptsignal angezeigt wird und Sie den Zug am<br />

Hauptsignal anhalten und dann erst einlassen,<br />

2. Sie die zulässige Geschwindigkeit durch Befehl 9 vorgeschrieben haben, soweit<br />

nicht aus anderen Gründen der Zug nur mit höchstens der zulässigen Geschwindigkeit<br />

fahren darf. Bei einem Sperrsignal als Zielsignal müssen Sie<br />

auf Strecken mit LZB oder ETCS zusätzlich Befehl 11 erteilen mit folgendem<br />

Wortlaut: „Halten Sie an vor Signal … (Bezeichnung des Signals, z. B.<br />

20L201Y)“. Sie müssen den Befehl auf dem letzten rückgelegenen Bahnhof<br />

oder vor Zulassen der Zugfahrt in das betroffene Gleis übermitteln.<br />

2 Einfahrt in ein Stumpfgleis<br />

Stumpfgleise und besonders kurze Stumpfgleise sowie die für die Zulassung einer<br />

Zugfahrt in diese Gleise geltenden Regeln sind in örtlichen Zusätzenim Betriebsstellenbuch<br />

genannt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

23 Einfahrweg begrenzen<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

a) Wenn Soll ein Zug in ein Gleis einfahren soll, das nicht durch ein Hauptsignal<br />

oder Sperrsignal begrenzt oder das nicht in seiner ganzen Länge befahrbar ist,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Zug in der Regel am Ende des Einfahrwegs<br />

durch eine Wärterhaltscheibe anhalten. In den Örtlichen Richtlinien<br />

können Ausnahmen zugelassen sein.<br />

b) Im Betriebsstellenbuchö Zusätze kann zugelassen sein, dass Züge in ein teilweise<br />

besetztes Gleis ohne Zielsignal einfahren dürfen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 12.06.2013


Züge fahren 408.0451<br />

Geschwindigkeit im Einfahrgleis beschränken Seite 3 von 3<br />

bc) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Zug ausnahmsweise nicht durch eine Wärterhaltscheibe<br />

am Ende des Einfahrwegs anhalten könnenkann, weil z. B. ein Mitarbeiter<br />

zum Aufstellen des Signals nicht <strong>zur</strong> Verfügung steht, dürfen Siedarf er die<br />

Zugfahrt zulassen, wenn es in den Ödurchörtlichen ZusätzeRichtlinienim Betriebsstellenbuch<br />

zugelassen ist und Sie er dem Triebfahrzeugführer im Befehl<br />

112 den Halteplatz vorgeschrieben hatben.<br />

cd) Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss die Maßnahmen nach a) oder bc) nicht<br />

zu treffen, wenn die Bedingungen für die Ausfahrt des Zuges beim Zulassen der<br />

Zugfahrt erfüllt sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 12.06.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0452<br />

Fahrplanhalt ausfallen lassen Seite 1 von 1<br />

1 Grundsatz<br />

Ein nicht benötigter Fahrplanhalt darf ausfallen, wenn er<br />

- den Reisenden nicht bekannt gegeben ist,<br />

- der Zug über eine Fahrstraße für Durchfahrten geleitet werden kann und<br />

- für diese Fahrstraße ein Ausfahrsignal vorhanden ist.<br />

Darüber hinaus darf die Betriebszentrale den Ausfall von Fahrplanhalten anordnen.<br />

2 Aufgaben<br />

a) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter einen Fahrplanhalt ausfallen lassen wollenwill,<br />

müssen Siemuss er sich mit dem Zugführer Triebfahrzeugführer verständigen.<br />

Sie brauchenEr muss den ZugführerTriebfahrzeugführer nicht zu verständigen,<br />

wenn im Fahrplan ein Bedarfshalt oder ein Betriebshalt vorgeschrieben ist.<br />

b) Wenn Sie als Zugführer feststellen, dass ein Fahrplanhalt nicht gebraucht wird,<br />

müssen Sie beim Fahrdienstleiter nachfragen, ob der Fahrplanhalt ausfallen darf.<br />

Sie brauchen nicht nachzufragen, wenn im Fahrplan Bedarfshalt vorgeschrieben<br />

ist. Braucht der Zug voraussichtlich nicht zu halten, müssen Sie den Triebfahrzeugführer<br />

verständigen. Sie brauchen den Triebfahrzeugführer nicht zu verständigen,<br />

wenn im Fahrplan ein Betriebshalt vorgeschrieben ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Fahrdienstleiter<br />

Zugführer<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 30.01.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0453<br />

Ausfahrt verhindert Seite 1 von 3<br />

1 Grundsatz<br />

Steht der Ausfahrt eines Zuges aus einem Bahnhof, auf dem er planmäßig durchfahren<br />

soll, ein Hindernis entgegen, gilt Folgendes:<br />

(1) a) Der Fahrdienstleiter muss den Zug Aauf einem Bahnhof mit Ausfahrsignal<br />

müssen Sie den Zug am Einfahrsignal anhalten, wenn<br />

1. kein Ausfahrvorsignal vorhanden ist und das Einfahrsignal keine Vorsignalfunktion<br />

hat oder<br />

2. - obwohl ein Ausfahrvorsignal vorhanden ist oder das Einfahrsignal Vorsignalfunktion<br />

hat - das Bedienen des Einfahrsignals vor dem Ausfahrsignal<br />

wegen eines verkürzten Bremsweges in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

nach Modul 408.0251 Abschnitt 2 Absatz 5 verboten ist.<br />

Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf das Signal auf Fahrt stellen oder freigeben,<br />

wenn der Zug davor zum Halten gekommen ist. Sinngemäß müssen Sie bBei<br />

einem Zwischensignal muss er sinngemäß verfahren.<br />

b) Ist Wenn kein Einfahrsignal vorhanden ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

den Zug durch Schutzsignal anhalten.<br />

c) Wenn ein Zug bei Einfahrt in ein zu einem Gruppenausfahrsignal gehörendengehörendes<br />

Gleis nicht bis zum Gruppenausfahrsignal fahren darf und am Einfahrgleis<br />

kein Zwischensignal oder hochstehendes Sperrsignal vorhanden ist,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Halteplatz durch eine Wärterhaltscheibe<br />

kennzeichnen, soweit am Einfahrgleis kein Zwischensignal oder hochstehendes<br />

Sperrsignal vorhanden ist.<br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Halteplatz ausnahmsweise nicht durch eine<br />

Wärterhaltscheibe kennzeichnen könnenkann, weil z. B. ein Mitarbeiter zum<br />

Aufstellen des Signals nicht <strong>zur</strong> Verfügung steht, dürfen Siedarf er die Zugfahrt<br />

zulassen, wenn es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch zugelassen<br />

ist und Sie er dem Triebfahrzeugführer im Befehl 11 den Halteplatz vorgeschrieben<br />

hatben.<br />

d) Wollen SieWenn ein Fahrdienstleiter auf einem Bahnhof mit mehreren nacheinander<br />

folgenden Hauptsignalen, deren Stellung nicht signalmäßig vorangekündigt<br />

wird,<br />

- einen Zug an einem Zwischensignal oder am Ausfahrsignal außerplanmäßig<br />

anhalten will bzw.<br />

- einen planmäßig durchfahrenden Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />

über 60 km/h abweichend statt des Signals Hp 1 das Signal Hp 2 erteilen<br />

will,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

müssen Sie muss er den Zug am letzten Hauptsignal, dessen Stellung signalmäßig<br />

vorangekündigt wird, anhalten.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Auf einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal müssen Siemuss der Fahrdienstleiter einen<br />

Zug, für den im Fahrplan für Zugmeldestellen statt der Ankunftszeit bei diesem<br />

Bahnhof ein „H“ vorgeschrieben ist, am Einfahrsignal anhalten. Sie dürfenEr darf<br />

das Signal auf Fahrt stellen oder freigeben, nachdem der Zug davor zum Halten gekommen<br />

ist und der Triebfahrzeugführer über die verhinderte Ausfahrt mündlich<br />

Bahnhof mit<br />

Ausfahrsignal<br />

Bahnhof ohne<br />

Ausfahrsignal<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013


408.0453 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Ausfahrt verhindert<br />

verständigt wurde. Sie müssenEr muss den Zug im Bahnhof durch Schutzsignal<br />

anhalten.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013


Züge fahren 408.0454<br />

Verhinderte Ausfahrt Seite 3 von 3<br />

2 Ausnahmen<br />

Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss einen Zug nicht nach Abschnitt 1 am Einfahrsignal<br />

bzw. Zwischensignal anzuhalten, wenn<br />

- ein Halt in der La oder nach Modul 408.0492 Abschnitt 2 Absatz 2ein zusätzlicher<br />

Halt angeordnet ist oder<br />

- in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch für bestimmte Züge auf bestimmten<br />

Fahrwegen auf das Anhalten verzichtet ist, um das Halten schwerer<br />

Züge in Steigungen von 1 : 100 (10 ‰) und mehr zu vermeiden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

13.02.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0455<br />

Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen Seite 1 von 4<br />

1 Zulassen einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag<br />

(1) Der Fahrdienstleiter darf Eeine Zugfahrt mit besonderem Auftrag dürfen Sie nach<br />

folgender Übersicht zulassen:<br />

Zulassen der Zugfahrt<br />

durch<br />

signalgeführter<br />

Zug<br />

bei LZB<br />

zulässig für<br />

Signal Zs 1 Jja 1 ja, Tf erhält<br />

LZB-Ersatzauftrag<br />

Signal Zs 7 ja 2 ja, Tf erhält<br />

LZB-<br />

Vorsichtauftrag<br />

Signal Zs 8 ja 3 ja, Tf erhält<br />

LZB-<br />

Gegengleisfahrauftrag<br />

Signal Sh 1 bei Einfahrt<br />

an einem Sperrsignal<br />

in Höhe des Einfahrsignals<br />

beim Befahren<br />

des Gegengleises<br />

ja ja, Tf erhält<br />

LZB-Fahrt<br />

anzeigegeführter Zug<br />

Signal Ts 3 ja nein nein<br />

Befehl 1 ja ja ja<br />

Befehl 2 ja ja ja<br />

Befehl 3 ja ja ja<br />

Befehl 6 ja nein nein<br />

mündlicher Auftrag,<br />

wenn am Hauptsignal<br />

Signal Zs 12 vorhanden<br />

ist<br />

ja nein nein<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

bei ETCS<br />

ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />

in Betriebsart<br />

FS oder Textmeldung<br />

in Betriebsart<br />

SR<br />

ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />

in Betriebsart<br />

OS oder Textmeldung<br />

in Betriebsart<br />

SR<br />

ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />

in Betriebsart<br />

FS oder Textmeldung<br />

in Betriebsart<br />

SR<br />

ja, Tf erhält Fahrterlaubnis<br />

in Betriebsart<br />

FS<br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter die Zugfahrt durch Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8, Sh 1 o-<br />

der Ts 3 zulassen, dürfen Siezulässt, darf er das Signal schon bedienen oder den<br />

1 In ETCS Level 2, Betriebsart SR, nur dann , wenn ETCS eine Textmeldung sendet<br />

2 In ETCS Level 2, Betriebsart SR, nur dann , wenn ETCS eine Textmeldung sendet<br />

3 In ETCS Level 2, Betriebsart SR, nur dann , wenn ETCS eine Textmeldung sendet<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013


408.0455 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4<br />

Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen<br />

Sperrsignal<br />

Wärterhaltscheibe<br />

Anschlussstellen<br />

Befehl 1.1, 3.1,<br />

6.1<br />

Befehl 2.1<br />

Befehl 10<br />

Auftrag schon erteilen, wenn sich der Zug dem Signal oder dem LZB-Halt bzw.<br />

ETCS-Halt nähert.<br />

In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln<br />

gegeben sein.<br />

(2) Muss Wenn ein Zug an einem Halt zeigenden oder gestörten Sperrsignal vorbeifahren<br />

muss, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter Befehl 2 erteilen. Die Vorbeifahrt<br />

eines anzeigegeführten Zuges an einem Sperrsignal, an dem eine virtuelle<br />

Blockstelle eingerichtet ist, dürfen Siedarf er auch durch Signal Zs 1 zulassen. In<br />

den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

(3) Wenn ein Zug an einer Wärterhaltscheibe vorbeifahren muss, muss der Fahrdienstleiter<br />

Befehl 2 erteilen.<br />

2 Weitere Befehle<br />

(1) Soll derWenn ein Zug Weichen von Anschlussstellen gegen die Spitze befahren<br />

soll, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9<br />

10 – Grund Nr. 35 - beauftragen, die Weichen mit höchstens 50 km/h zu befahren,<br />

wenn der Zug nicht schon aus anderen Gründen nur mit höchstens 50 km/h fahren<br />

darf. Die Weichen sind in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannt.<br />

(2) Wenn Soll ein signalgeführter Zug auf einem Bahnhof mit Befehl 3 ausfahren oder<br />

auf einer Abzweigstelle vom Gegengleis mit Befehl 1 oder 6 weiterfahren soll,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 1.1, 3.1<br />

oder 6.1 beauftragen, bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals<br />

mit höchstens 40 km/h zu fahren; Befehl 1.1, 3.1 oder 6.1 ist nicht erforderlich, wenn<br />

ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung des folgenden Hauptsignals<br />

anzeigt oder der Zug in das Gegengleis ausfährt oder auf dem Gegengleis weiterfährt<br />

und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis ein Signal Ne 2 vorhanden<br />

ist.<br />

(3) a) Wenn Sie der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt mit Befehl 2 an einem Ausfahroder<br />

Blocksignal zulassenzulässt, das gleichzeitig Vorsignal ist oder bei dem<br />

sich ein Vorsignal befindet, müssen Siemuss er den Triebfahrzeugführer eines<br />

signalgeführten Zuges zusätzlich mit Befehl 2.1 beauftragen, bis zum Erkennen<br />

der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren.<br />

b) Wenn der Fahrdienstleiter mit einem Befehl 2 die Vorbeifahrt an mehreren<br />

Hauptsignalen zulässt, ist Befehl 2.1 nur für das letzte Signal nach a) erforderlich.<br />

Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn das Vorsignal für den Fahrweg des<br />

Zuges nicht gilt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(4) Wenn Sie der Fahrdienstleiter die Fahrt eines ETCS-geführten Zuges mit Befehl<br />

zulassen zulässt und das Freisein des Gleises feststellen konntenkann, müssen<br />

Siemuss er Befehl 10 erteilen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013


Züge fahren 408.0455<br />

Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen Seite 3 von 4<br />

3 Bedingungen<br />

Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Zugfahrt zulassen, wenn hierfür die Bedingungen<br />

erfüllt sind. Außerdem müssen Siemuss er Folgendes beachten:<br />

a) Fahrten, die sich nach den Verschlussunterlagen ausschließen, dürfen Siedarf er<br />

auf Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8, Sh 1, Ts 3, Befehl oder mündlichen Auftrag nicht<br />

gleichzeitig zulassen.<br />

b) Bei einem Hauptsignal, das mit einer Signalnottaste auf Halt gestellt werden kann<br />

(Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch), müssen Siemuss er feststellen, dass die<br />

Signalnottaste nicht bedient wurde oder dass das Hindernis beseitigt ist.<br />

c) Bei signalgesteuerten Bahnübergangssicherungsanlagen müssen Siemuss er festgestellt<br />

haben, dass der Bahnübergang gesichert ist.<br />

d) Auf Strecken, für die Erlaubniswechsel vorhanden ist, muss sich die Erlaubnis bei<br />

der Zugmeldestelle befinden, die die Zugfahrt zulässt, soweit der Wechsel der Erlaubnis<br />

nicht wegen Störung verhindert wird.<br />

Zusätzlich gilt Folgendes<br />

- auf Strecken, wo die Erlaubnis selbsttätig wechseln kann (Zuglenkung mit<br />

Lenkplan) oder<br />

- auf Strecken, wo sich der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle die<br />

Erlaubnis mit einer Erlaubnisholtaste <strong>zur</strong>ückholen kann (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch)<br />

- auf Strecken ohne Erlaubnismelder, bei denen Zugfahrten in der Regel in beiden<br />

Richtungen mit Fahrtstellung eines Hauptsignals zugelassen werden:<br />

1. Der Fahrdienstleiter, der die Zugfahrt zulässt, muss den Fahrdienstleiter der<br />

benachbarten Zugmeldestelle verständigen.<br />

2. Der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle muss Merkhinweis „RP“<br />

nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen<br />

bzw. eingeben, bis der Zug auf der Zugmeldestelle angekommen ist.<br />

3. Die Zufahrt darf zugelassen werden, wenn der Fahrdienstleiter der benachbarten<br />

Zugmeldestelle mitgeteilt hat, dass er Merkhinweis und Sperre angebracht<br />

bzw. eingegeben hat.<br />

4 Halt vor der beabsichtigten Stelle<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wenn ein Zug in einem Bahnhof vor der beabsichtigten Stelle zum Halten gekommen<br />

ist und zum Signal, LZB-Halt bzw. ETCS-Halt oder zum gewöhnlichen Halteplatz vorziehen<br />

muss, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei Halt zeigendem Signal, LZB-<br />

Halt oder ETCS-Halt dem Vorziehen mündlich zustimmen. Sie dürfen mündlichEr darf<br />

zustimmen, wenn die Zugstraße einschließlich Durchrutschweg gesichert ist; den<br />

Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten Zuges müssen Siemuss er außerdem auffordern,<br />

die LZB mit dem Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Gleichzeitige<br />

Fahrten<br />

Signalnottaste<br />

Signalgesteuerte<br />

BÜ<br />

Erlaubniswechsel<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013


408.0455 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4<br />

Zugfahrten mit besonderem Auftrag zulassen<br />

5 Nach planmäßigem Halt am Bahnsteig zum Signal vorziehen<br />

In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass der<br />

Fahrdienstleiter anordnen darf, dass ein Zug nach planmäßigem Halt am Bahnsteig bis<br />

zum Signal, LZB-Halt oder bis zum ETCS-Halt vorzieht.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 07.11.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0458<br />

Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen Seite 1 von 3<br />

1 Wann muss ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?<br />

(1) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, wenn Gefahr droht, sofern<br />

nicht durch das Anhalten des Zuges die Gefahr vergrößert wird.<br />

(2) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, um zu vermeiden, dass<br />

ein Zug fehlgeleitet wird. Die Fahrstraße darf er jedoch erst auflösen, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Der Zug muss zum Halten gekommen sein.<br />

2. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter bestätigt haben, dass der<br />

Zug halten bleibt.<br />

3. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer<br />

nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn<br />

der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:<br />

a) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten<br />

Zuges anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />

Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung<br />

bestätigt haben.<br />

b) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten<br />

Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie<br />

halten.“<br />

(3) Der Fahrdienstleiter muss ein Hauptsignal auf Halt stellen, bevor er eine Abmeldung<br />

oder Benachrichtigung eines Schrankenwärters, eines Bahnübergangsposten<br />

oder einer Arbeitsstelle <strong>zur</strong>ücknimmt.<br />

2 Wann darf ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?<br />

Der Fahrdienstleiter darf über die in Abschnitt 1 genannten Anlässe hinaus ein Hauptsignal<br />

in folgenden Fällen auf Halt stellen:<br />

(1) Bei einem haltenden Zug darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal auf Halt stellen<br />

und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter bestätigt haben, dass der<br />

Zug halten bleibt.<br />

2. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer<br />

nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn<br />

der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:<br />

a) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten<br />

Zuges anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />

Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung<br />

bestätigt haben.<br />

b) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten<br />

Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie<br />

halten.“<br />

(2) Bei einem fahrenden Zug darf der Fahrdienstleiter auf Strecken ohne LZB und ohne<br />

ETCS ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Gefahr<br />

Fehlleitung<br />

Benachrichtigung<br />

<strong>zur</strong>ücknehmen<br />

Haltender Zug<br />

Fahrender Zug<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.11.2013


408.0458 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen<br />

Haltstellung<br />

durch<br />

Bediener<br />

Bedienen von<br />

Nottasten<br />

Entblocken<br />

der Befehlsabgabe<br />

Selbststellbetrieb,<br />

Zuglenkung<br />

mit Lenkplan<br />

Dunkelschaltung<br />

1. Die Zugspitze darf noch nicht am rückgelegenen Hauptsignal vorbeigefahren<br />

sein.<br />

2. Der Zug darf auch den Zugfolgeabschnitt vor dem rückgelegenen Hauptsignal<br />

noch nicht besetzt haben, sofern das Vorsignal des <strong>zur</strong>ückzunehmenden<br />

Hauptsignals am rückgelegenen Hauptsignal angeordnet ist oder das rückgelegene<br />

Hauptsignal Vorsignalfunktion hat.<br />

Auf Strecken mit LZB oder ETCS darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal bei einem<br />

fahrenden Zug nicht auf Halt stellen.<br />

3 Besonderheiten<br />

(1) Wenn der Fahrdienstleiter ein Signal nicht selbst auf Halt stellen kann, muss er<br />

den Bediener des Signals hierzu beauftragen.<br />

Wenn der Bediener das Signal <strong>zur</strong>ückgenommen hat, muss er dem Fahrdienstleiter<br />

die Haltstellung melden. Strecken- oder Bahnhofsblock darf er nur nach Weisung<br />

des Fahrdienstleiters bedienen.<br />

(2) Wo ein Zugmelder die Räumungsprüfung auf Entblocken des Befehlsabgabefelds<br />

hin ohne Mitwirkung des Fahrdienstleiters bestätigen darf, muss der Fahrdienstleiter<br />

dem Zugmelder mitteilen, dass das Befehlsabgabefeld nur wegen Rücknahme<br />

entblockt wird.<br />

(32) Wenn der Fahrdienstleiter eine Fahrstraße auflösen will, nachdem er ein Hauptsignal<br />

auf Halt gestellt hat, dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan<br />

nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Er muss Sperre<br />

nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(43) a) Wenn der Bediener ein Hauptsignal mit einer Signalnottaste auf Halt gestellt<br />

hat, muss er den Fahrdienstleiter sofort verständigen.<br />

b) Signalnottasten, die <strong>zur</strong>ückgestellt werden müssen, sind in den Örtlichen Richtlinienim<br />

Betriebsstellenbuch genannt. Der Bediener darf diese Signalnottasten<br />

nur auf Weisung des Fahrdienstleiters <strong>zur</strong>ückstellen.<br />

(54) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, welche die LZB oder ETCS für den<br />

Zug dunkelgeschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die<br />

LZB oder ETCS für den Zug auch Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern<br />

zugeteilt sind. Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter<br />

auffordern, die Signale auf Halt zu stellen und dies zu bestätigen.<br />

4 Zulassung einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag <strong>zur</strong>ücknehmen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wenn der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt, die er mit besonderem Auftrag zugelassen<br />

hat, nicht durchführen will, darf er die Sicherung des Fahrwegs erst aufheben oder eine<br />

andere Fahrt erst zulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Der Triebfahrzeugführer muss bestätigt haben, dass der Zug halten bleibt, bis der<br />

Fahrdienstleiter die Weiterfahrt erneut zulässt.<br />

(2) Auf Strecken mit ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen,<br />

ob der Zug ETCS-geführt ist. Er muss dem Triebfahrzeugführer eines<br />

ETCS-geführten Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben<br />

Sie halten.“<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.11.2013


Züge fahren 408.0458<br />

Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen Seite 3 von 3<br />

(3) Der Melder eines für den Zug bedienten Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss erloschen<br />

sein oder der Fahrdienstleiter muss einen Befehl <strong>zur</strong>ückgezogen haben, mit<br />

dem er die Zugfahrt zugelassen hatte.<br />

(4) Der Triebfahrzeugführer muss bestätigt haben, dass ein LZB-Ersatzauftrag, ein<br />

LZB-Vorsichtauftrag, ein LZB-Gegengleisfahrauftrag oder bei ETCS- Level 2 eine<br />

Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS oder OS in der Führerraumanzeige gelöscht<br />

ist.<br />

(5) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, welche die LZB oder ETCS für den<br />

Zug dunkelgeschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die<br />

LZB oder ETCS für den Zug auch Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern<br />

zugeteilt sind. Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter<br />

auffordern, die Signale auf Halt zu stellen und dies zu bestätigen.<br />

Der Fahrdienstleiter muss entsprechend verfahren, wenn ein Zug vom Gegengleis<br />

nicht auf Signal Sh 1 oder Ts 3 einfahren soll.<br />

5 Hauptsignal wieder auf Fahrt stellen, Befehl 1112.4 <strong>zur</strong>ückziehen<br />

(1) Der Fahrdienstleiter darf ein Hauptsignal wieder auf Fahrt stellen, wenn die Voraussetzungen<br />

erfüllt sind und die Anlage dies zulässt.<br />

(2) Der Fahrdienstleiter darf einen Befehl 1112.4, mit dem er einen Triebfahrzeugführer<br />

eines ETCS-geführten Zuges beauftragt hatte, halten zu bleiben, <strong>zur</strong>ückziehen,<br />

wenn die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des Zuges erfüllt sind.<br />

6 Signal Sh 1, virtuelle Blockstellen<br />

Die Regeln in den Abschnitten 1 bis 5 gelten sinngemäß für Signale Sh 1 und virtuelle<br />

Blockstellen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Signal wieder<br />

auf Fahrt<br />

stellen<br />

Befehl 1112.4<br />

<strong>zur</strong>ückziehen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

15.11.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0461<br />

Vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen Seite 1 von 1<br />

1 Grundsatz<br />

a) Sie Der Fahrdienstleiter dürfen darf vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen.<br />

b) Beim Abweichen vom Fahrplan für Zugmeldestellen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

die Regeln in Modul 408.0211 Abschnitt 2 und Modul 408.0212 Abschnitt<br />

3 beachten. Sie müssenEr muss Mitarbeiter beteiligter Stellen unterrichten.<br />

2 Bahnsteig nicht ausreichend lang<br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter einen Reisezug mit Halt zum Ein- oder Aussteigen<br />

ausnahmsweise in ein Gleis einlassen müssenmuss, dessen Bahnsteig nicht ausreichend<br />

lang ist, müssen Siemuss er zuvor den Zugführer Triebfahrzeugführer verständigen.<br />

3 Planmäßig durchfahrende Züge<br />

Wenn einem planmäßig durchfahrenden Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />

über 60 km/h an einem Zwischen- oder Ausfahrsignal statt des Signals Hp 1 das Signal<br />

Hp 2 gezeigt werden kann, ohne dass es signalmäßig vorangekündigt wird, müssen<br />

Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

gegebenen Regeln beachten.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.03.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0462<br />

Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen Seite 1 von 2<br />

1 Anwenden<br />

(1) Auf zweigleisigen Strecken darf auf der freien Strecke auf dem Gegengleis gefahren<br />

werden.<br />

(2) Fahren auf dem Gegengleis ist zugelassen,<br />

a) wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, wenn es der Beschleunigung<br />

des Bahnbetriebs dient,<br />

b) wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend oder nicht eingerichtet ist,<br />

1. zwischen einer Anschlussstelle, einer Abzweigstelle (ausgenommen Überleitstelle)<br />

oder einem Bahnhof, die nur an eines der beiden Streckengleise<br />

angeschlossen sind und dem benachbarten Bahnhof,<br />

2. wenn der Zweck der Fahrt es erfordert (z. B. Arbeitszug, Hilfszug oder <strong>zur</strong>ückkehrendes<br />

Schiebetriebfahrzeug) oder<br />

3. wenn das Regelgleis vorübergehend nicht befahren werden kann oder darf<br />

(z. B. gesperrtes Gleis, stehen gebliebener Zug, ausgeschaltete Oberleitung).<br />

(3) Wo auf Abzweigstellen Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, gelten die<br />

Regeln für das Fahren auf dem Gegengleis auch, wenn die Blocksignale nicht<br />

mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind.<br />

2 Gleichzeitige Fahrten derselben Fahrtrichtung<br />

Regel- und Gegengleis dürfen gleichzeitig in derselben Fahrtrichtung befahren werden<br />

a) wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist und keine Bahnübergangsposten<br />

oder Arbeitsstellen über Zugfahrten zu benachrichtigen sind; wo Schrankenwärter<br />

vorhanden sind, können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

gleichzeitige Fahrten zugelassen sein, oder<br />

b) bei Zügen nach Abschnitt 1 Absatz 2 b Nr. 1, Sperrfahrten, <strong>zur</strong>ückkehrenden<br />

Schiebetriebfahrzeugen oder stehen gebliebenen Zügen, die ihre Fahrt fortsetzen.<br />

3 Verbot<br />

(1) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf auf Antrag Fahrten auf dem Gegengleis<br />

ausschließen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) a) Als Der Fahrdienstleiter dürfen Siedarf dem Antrag zustimmen, wenn keine<br />

Fahrten auf dem Gegengleis zugelassen sind und Sie er Fahrten auf dem Gegengleis<br />

ausschließen könnenkann.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Nachdem Sie der Fahrdienstleiter zugestimmt habenhat, dürfen Siedarf er<br />

Fahrten auf dem Gegengleis nicht zulassen.<br />

c) Solange Fahrten auf dem Gegengleis ausgeschlossen sind, müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter Merkhinweis „NLF“ nach Modul 408.0402 Nr. 5 und Sperre<br />

nach Modul 408.0403 Nr. 11 angebracht bzw. eingegeben haben.<br />

Ausschluss<br />

von Fahrten<br />

auf dem<br />

Gegengleis<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.03.2013


408.0462 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen<br />

d) Die Maßnahmen nach b) und c) dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter aufheben,<br />

nachdem Ihnen ihm der Wegfall des Anlasses gemeldet wurde.<br />

e) Beginn und Ende des Ausschlusses von Fahrten auf dem Gegengleis müssen<br />

Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.03.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 1 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

1 Einführen<br />

(1) Führen Sie Fahren auf dem Gegengleis muss der Fahrdienstleiter nach den folgenden<br />

Regeln einführen:<br />

a) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, brauchen Siemuss er Fahren<br />

auf dem Gegengleis nicht einzuführen, auch dann nicht, wenn der den Auftrag<br />

zum Fahren auf dem Gegengleis durch Signal Zs 8 oder Befehl erteilt wird.<br />

b) Wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend eingerichtet ist, muss dermüssen Sie<br />

als Fahrdienstleiter der in der Betra genannten Zugmeldestelle Fahren auf dem<br />

Gegengleis einführen.<br />

c) Wo kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

sich mit den Fahrdienstleitern der beteiligten Zugmeldestellen verständigen,<br />

wenn Sie er Zugfahrten auf dem Gegengleis durchführen wollenwill. Führen<br />

SieEr muss Fahren auf dem Gegengleis bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle<br />

einführen. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet sein. Sie müssenEr muss<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(2) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Fahren auf dem Gegengleis eingeführt hatben,<br />

müssen Siemuss er beteiligte Stellen verständigen.<br />

(3) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, ist im Fahrplan für Zugmeldestellen<br />

und im Streckenfahrplan angegeben, welche Züge planmäßig auf dem Gegengleis<br />

verkehren. SollWenn ein Zug außerplanmäßig das Gegengleis befahren soll, müssen<br />

Siemuss der Fahrdienstleiter beteiligte Stellen verständigen.<br />

2 Abzweigstellen<br />

Auf Abzweigstellen können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch zusätzliche<br />

Regeln für das Fahren auf dem Gegengleis mit Signal Zs 8 oder mit Befehl gegeben<br />

sein.<br />

3 Reihenfolge<br />

Als Der Fahrdienstleiter der für Gleissperrungen zuständigen Zugmeldestelle müssen<br />

Siemuss die Reihenfolge der Züge bestimmen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra kann der Fahrdienstleiter einer anderen Zugmeldestelle<br />

bestimmt sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 Zugfolge, Signal- und Blockbedienung<br />

(1) Für die Zugfolge gelten folgende Regeln:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

a) Züge auf dem Regelgleis dürfen einander im Abstand der Zugfolgestellen folgen.<br />

b) Züge auf dem Gegengleis dürfen, wWenn Gleiswechselbetrieb<br />

- eingerichtet ist, dürfen Züge auf dem Gegengleis einander im Abstand der<br />

Zugfolgestellen folgen.,<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


408.0463 Züge fahren<br />

Seite 2 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

c) - Wenn Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, dürfen Züge auf dem Gegengleis<br />

einander im Abstand der Zugmeldestellen folgen. Hauptsignale und<br />

Streckenblock dürfen Sie nicht bedienen.<br />

(2) Selbsttätige Blockeinrichtungen, die nach Beendigung einer Fahrt auf dem Gegengleis<br />

nicht in Grundstellung gekommen sind, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter in<br />

Grundstellung bringen, nachdem Räumungsprüfung nach Abschnitt 8 durchgeführt<br />

worden ist.<br />

(3) Bei Abgabe der Erlaubnis für einen Zug auf dem Gegengleis darf Selbststellbetrieb<br />

nicht eingeschaltet sein.<br />

5 Anbieten, Annehmen<br />

WennIst die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt ist,<br />

müssen Sie muss der Fahrdienstleiter Züge nach folgenden Regeln anbieten und annehmen.<br />

(1) Wo Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />

a) Züge, die das Gegengleis befahren, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter anbieten<br />

und annehmen mit dem Zusatz „auf dem Gegengleis“.; wWenn keine<br />

mündlichen Zugmeldungen gegeben werden, gilt ein Zug als angenommen,<br />

wenn Erlaubnisempfang angezeigt wird.<br />

b) Züge, die das Regelgleis befahren, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in folgenden<br />

Fällen anbieten und annehmen:<br />

- Gleiswechselbetrieb ist vorübergehend eingerichtet; wenn keine mündlichen<br />

Zugmeldungen gegeben werden, gilt ein Zug als angenommen, wenn Erlaubnisempfang<br />

angezeigt wird,<br />

- Ein Erlaubnismelder ist nicht vorhanden und das Ausfahrsignal oder Blocksignal<br />

einer Abzweigstelle konnte für den unmittelbar zuvor auf dem Gegengleis<br />

gefahrenen Zug nicht in eine Fahrtstellung gestellt werden.<br />

- Die Erlaubnis wurde für einen unmittelbar zuvor auf dem Gegengleis gefahrenen<br />

Zug nicht angezeigt.<br />

(2) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

Züge, die das Regelgleis oder das Gegengleis befahren, anbieten und annehmen,<br />

bei Zügen auf dem Gegengleis mit dem Zusatz „auf dem Gegengleis“.<br />

(3) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Zug nicht bedingt anbieten und annehmen<br />

(Modul 408.0221 Abschnitt 2 Absatz 7).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

6 Bedingungen für Annahme oder Zulassen der Zugfahrt<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />

einen Zug auf dem Gegengleis erst annehmen oder die Zugfahrt erst zulassen,<br />

wenn bei Zentralblock die Zentralblockabschnitte für die Fahrtrichtung des Zuges<br />

festgelegt sind.<br />

(2) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist und am Gegengleis ein gültiges<br />

Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden ist, gilt: Sie dürfenDer Fahrdienstleiter<br />

darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen, wenn Sie er festgestellt hatben,<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 3 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

dass der Haltmelder des Hauptsignals oder Sperrsignals leuchtet. Leuchtet Wenn<br />

der Haltmelder nicht leuchtet, müssen Siemuss er die Regeln in Abschnitt 10 Absatz<br />

4 beachten. Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug<br />

nicht angeboten werden muss.<br />

(3) Soweit Wenn am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />

ist und der Zug auf dem Gegengleis ohne Halt auf einer Abzweigstelle weiterfahren<br />

oder in einen Bahnhof einfahren soll, gilt: Sie dürfenDer Fahrdienstleiter<br />

darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen, wenn auf der Abzweigstelle oder<br />

im Bahnhof die Bedingungen für das Zulassen der Zugfahrt erfüllt sind. SindWenn<br />

die Zugmeldestellen anderen Fahrdienstleitern zugeteilt sind, müssen diese der<br />

Weiter- oder Einfahrt ohne Halt zustimmen; für hierzu erforderliche Meldungen<br />

gelten die Regeln in Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 sinngemäß.<br />

Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug nicht angeboten<br />

werden muss.<br />

(4) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen,<br />

wenn Sie er festgestellt hatben, dass auch der im Betriebsstellenbuch genannte<br />

Gleisabschnitt im Ausfahrgleis nach Modul 408.0851 Abschnitt 2 Absatz 6 frei ist.<br />

Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug nicht angeboten<br />

werden muss.<br />

7 Abmelden, Benachrichtigen<br />

Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Züge, die auf dem Gegengleis fahren, abmelden,<br />

wenn die beteiligten Zugmeldestellen einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

sind. Setzen Sie die WorteEr muss „auf dem Gegengleis“ zusetzen. Verwenden Sie<br />

dDiesen Zusatz muss er auch beim Benachrichtigen von Schrankenwärtern oder<br />

Bahnübergangsposten verwenden.<br />

8 Räumungsprüfung<br />

(1) Wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />

a) Nachdem Fahren auf dem Gegengleis eingeführt ist, müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter bei<br />

- selbsttätigem Streckenblock für die Züge beider Fahrtrichtungen Räumungsprüfung<br />

durchführen,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- nichtselbsttätigem Streckenblock die Züge beider Fahrtrichtungen zusätzlich<br />

<strong>zur</strong> Blockbedienung <strong>zur</strong>ückmelden.,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Dies gilt so lange, bis das Gleis in jeder Fahrtrichtung von einem Zug (Kontrollzug)<br />

befahren worden ist. Der Zug muss mit Hauptsignal in das Gleis eingefahren<br />

sein und es bei ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren<br />

haben.<br />

Gleiswechselb<br />

etrieb vorübergehend<br />

eingerichtet<br />

Einführen<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


408.0463 Züge fahren<br />

Seite 4 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

Durchführen<br />

Aufheben<br />

Gleiswechselb<br />

etrieb ständig<br />

eingerichtet<br />

Gleiswechselb<br />

etrieb nicht<br />

eingerichtet<br />

b) Nachdem Fahren auf dem Gegengleis eingeführt und anschließend das Gleis<br />

in jeder Fahrtrichtung von einem Kontrollzug befahren worden ist, müssen Sie<br />

muss der Fahrdienstleiter bei<br />

- nichtselbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0243 beachten,<br />

- selbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0244 beachten.<br />

c) Nachdem vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb aufgehoben ist,<br />

müssen Sie muss der Fahrdienstleiter für Züge<br />

- bei nichtselbsttätigem Streckenblock die Räumungsprüfung durch Rückmelden<br />

bestätigen,<br />

- bei selbsttätigem Streckenblock Räumungsprüfung durchführen.,<br />

Dies gilt so lange, bis beide Streckengleise in Regelrichtung von je einem Zug<br />

befahren worden sind. Der jeweilige Zug muss in das Gleis mit Hauptsignal einfahren<br />

und es mit ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren<br />

haben.<br />

(2) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

für Züge, die auf dem Regelgleis oder auf dem Gegengleis fahren, bei<br />

- selbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0244 beachten,<br />

- nichtselbsttätigem Streckenblock die Regeln im Modul 408.0243 beachten.<br />

(3) Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />

a) Für Züge, die auf dem Gegengleis fahren, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

Räumungsprüfung für das Streckengleis zwischen den benachbarten Zugmeldestellen<br />

durchführen. Bei selbsttätigem Streckenblock dürfen Siedarf er<br />

statt der Räumungsprüfung die Räumung dadurch prüfen, dass Sie er das<br />

Freisein aller Zugfolgeabschnitte zwischen den Zugmeldestellen nach Modul<br />

408.0244 Abschnitt 4 Absätze 4 oder 5 feststellten. Bei Relaisblock mit Streckengleisfreimeldeanlage<br />

dürfen Siedarf er die Regeln im Modul 408.0243 Abschnitt<br />

6 Absatz 2 sinngemäß anwenden. Sie müssenEr muss die Räumungsprüfung<br />

durch Rückmelden an den Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle bestätigen,<br />

der den Zug in das Gegengleis abgelassen hat, soweit Ihmnen nicht beide<br />

Zugmeldestellen zugeteilt sind. Zwischengelegene Blockstellen müssen Siemuss<br />

er benachrichtigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 5 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

b) Für Züge, die auf dem Regelgleis fahren, gilt:<br />

- Bei selbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Fahrdienstleiter Räumungsprüfung<br />

durchführen, wenn anschließend ein Zug auf dem Gegengleis<br />

fahren soll. Sie müssenEr muss die Räumungsprüfung auf der Zugmeldestelle<br />

durchführen, auf der der Zug in das Gegengleis fahren soll. Sie<br />

dürfenEr darf statt der Räumungsprüfung die Räumung dadurch prüfen,<br />

dass Sier das Freisein aller Zugfolgeabschnitte zwischen den Zugmeldestellen<br />

nach Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absätze 4 oder 5 feststellten. Sie<br />

müssenEr muss die Räumungsprüfung nicht bestätigen.<br />

- Bei nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss er, nachdem solange<br />

Fahren auf dem Gegengleis eingeführt ist, zusätzlich <strong>zur</strong> Blockbedienung<br />

<strong>zur</strong>ückmelden. Bei Relaisblock mit Streckengleisfreimeldeanlage dürfen<br />

Siedarf er die Regeln im Modul 408.0243 Abschnitt 6 Absatz 2 sinngemäß<br />

anwenden.<br />

9 Auf Sicht fahren<br />

Soll Wenn auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock, wo Gleiswechselbetrieb nicht<br />

eingerichtet ist, ein Zug auf Sicht fahren muss, weil die Räumungsprüfung nicht durchgeführt<br />

werden konnte, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

mit Befehl 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, bis <strong>zur</strong> benachbarten Zugmeldestelle auf<br />

Sicht zu fahren.<br />

10 Auftrag <strong>zur</strong> Fahrt auf dem Gegengleis<br />

(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf den Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren, in<br />

der Regel durch Signal Zs 6, Signal Zs 8, LZB-Auftrag „Fahrt“, LZB-<br />

Gegengleisfahrauftrag, Fahrtauftrag in ETCS-Betriebsart FS oder Befehl 4 erteilen.<br />

Sie dürfenEr darf den Auftrag für denselben Zug nicht gleichzeitig durch Signal<br />

Zs 6 und Signal Zs 8 erteilen.<br />

(2) a) Wo Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet ist, regelt der Fahrplan gilt für bei<br />

Abzweigstellen, deren Blocksignale nicht mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind, Folgendes:<br />

Bei einer Zugfahrt, die der Fahrdienstleiter mit Fahrtstellung eines<br />

Hauptsignals zulässt, regelt der Fahrplan die Verständigung des Triebfahrzeugführers<br />

über die Fahrt in das Gegengleis oder die Weiterfahrt im Gegengleis.<br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter an einer Abzweigstelle, deren Blocksignale nicht<br />

mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind, eine Fahrt in das Gegengleis oder die Weiterfahrt<br />

im Gegengleis als Zugfahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt,<br />

müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 4 erteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Der Auftrag, beim Bedienen von Anschlussstellen auf dem Gegengleis zu fahren,<br />

kann im Fahrplan erteilt sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren, durch<br />

Befehl 4 erteilten, müssen Siemuss er folgende Regeln beachten:<br />

a) Für signalgeführte Züge gilt:<br />

1. Wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist und kein gültiges Hauptsignal<br />

oder Sperrsignal am Gegengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle<br />

oder in Höhe des Einfahrsignals vorhanden ist, dürfen Siedarf er den<br />

Grundsatz<br />

Ausnahmen<br />

Abzweigstellen<br />

ohne Signal<br />

Zs 6<br />

Anschlussstellen<br />

Befehl 4<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


408.0463 Züge fahren<br />

Seite 6 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

Hauptsignal<br />

oder Sperrsignal<br />

gestört<br />

LZB-Auftrag<br />

kann nicht<br />

übermittelt<br />

werden<br />

Befehl 6<br />

Auftrag höchstens bis zum übernächsten Bahnhof erteilen, jedoch nicht weiter<br />

als bis zum ersten Bahnhof, der einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

ist.<br />

2. - Wo Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist oder<br />

- wo Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet ist und ein gültiges Hauptsignal<br />

oder Sperrsignal am Gegengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle<br />

oder in Höhe des Einfahrsignals vorhanden ist,<br />

dürfen Siedarf er den Auftrag bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle erteilen.<br />

b) Bei anzeigegeführten Zügen dürfen Siedarf er den Auftrag bis <strong>zur</strong> nächsten<br />

Zugmeldestelle erteilen.<br />

c) Die Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal, an einem<br />

LZB-Halt oder an einem ETCS-Halt müssen Siemuss er durch Befehl zulassen.<br />

In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können abweichende Regeln<br />

gegeben sein.<br />

Beispiel für Befehl 4:<br />

(4) Wenn das Hauptsignal oder Sperrsignal am Gegengleis in Höhe des Blocksignals<br />

einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsignals gestört ist, gilt Folgendesdürfen<br />

Sie:<br />

1. Der Fahrdienstleiter darf den Auftrag zum Befahren des Gegengleises ausschließlich<br />

durch Befehl 4 erteilen.<br />

2. Sie müssenAbweichend von Modul 408.0611 muss er dem Triebfahrzeugführer<br />

durch Befehl 7 vorschreiben, in Höhe des Blocksignals der Abzweigstelle oder<br />

in Höhe des Einfahrsignals zu halten.<br />

3. Für die Vorbeifahrt am gestörten Signal müssen Siemuss der zuständige Fahrdienstleiter<br />

Befehl 2 erteilen.<br />

(5) Wenn Sie der Fahrdienstleiter den LZB-Gegengleisfahrauftrag nicht durch Führerraumanzeige<br />

übermitteln könnenkann, müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 4 und Befehl 11 12 erteilen. Im Befehl 11 12 müssen Siemuss er vermerken:<br />

„LZB-Gegengleisfahrauftrag gestört“.<br />

11 Weiterfahrt, Einfahrt, Halten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) a) IstWenn für die Weiterfahrt auf einer Abzweigstelle oder Einfahrt in einen<br />

Bahnhof am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />

ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer eines signalgeführten<br />

Zuges durch Befehl 6 beauftragen,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

1. auf Abzweigstellen ohne Halt weiterzufahren,<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 7 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

Beispiele:<br />

2. in den nächsten Bahnhof ohne Halt einzufahren,<br />

Beispiel:<br />

3. auf dem nächsten Bahnhof ohne Halt ein- und auszufahren, sofern dieser<br />

Bahnhof Ihnen dem Fahrdienstleiter zugeteilt ist,<br />

Beispiel:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Hinweis: In diesem Beispiel folgt Befehl 7.<br />

4. - soweit der Zug in den nächsten Bahnhof ohne Halt ein- und ausfahren soll<br />

- auf dem übernächsten Bahnhof ohne Halt einzufahren.<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


408.0463 Züge fahren<br />

Seite 8 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

Beispiel:<br />

Befehl 7<br />

b) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Befehl 6 dem Triebfahrzeugführer einen<br />

Befehl 6 erst übermitteln, wenn auf den im Befehl genannten Zugmeldestellen<br />

die Bedingungen für das Zulassen der Zugfahrt erfüllt sind. Sind Wenn<br />

die Zugmeldestellen anderen Fahrdienstleitern zugeteilt sind, müssen diese der<br />

Weiter- oder Einfahrt ohne Halt zugestimmt haben; für hierzu erforderliche Meldungen<br />

gelten die Regeln in Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 sinngemäß.<br />

c) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Befehl 6 nicht ausstellen, wenn es für<br />

bestimmte Zugmeldestellen in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

verboten ist.<br />

(2) a) Ist Wenn für die Weiterfahrt auf einer Abzweigstelle oder Einfahrt in einen<br />

Bahnhof am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />

ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />

7 vorschreiben,<br />

1. vor dem Signal Ne 1 in Höhe deines Blocksignals einer Abzweigstelle ,<br />

2. in Höhe bzw. deines Einfahrsignals eines Bahnhofs<br />

zu halten. Wo ein Signal Ne 1 nicht aufgestellt ist, muss der Fahrdienstleiter<br />

dem Triebfahrzeugführer durch Befehl 7 vorschreiben, in Höhe des Blocksignals<br />

einer Abzweigstelle bzw. in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs zu<br />

halten. ,Befehl 7 ist nicht erforderlich, wenn dsofern Sie er Fahrdienstleiternicht<br />

bei einem signalgeführten Züugen nach Absatz 1 durch Befehl 6 auf den Halt<br />

verzichtet haben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 9 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

Beispiele für Befehle 7:<br />

b) Für den Halt vor anderen Stellen im befahrenen Gleis (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch)<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 121 erteilen.<br />

c) Wurde Wenn dem Triebfahrzeugführer mit Befehl 7 ein Halt auf dem Gegengleis<br />

ein Halt vorgeschrieben wurde, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter für<br />

die Weiterfahrt auf der freien Strecke oder für die Einfahrt in einen Bahnhof Befehl<br />

1 erteilen. Befehl 1 ist nicht erforderlich, wenn der Fahrdienstleiter dem<br />

Triebfahrzeugführer <strong>zur</strong> Vorbeifahrt an einem gestörten Hauptsignal Befehl 2<br />

nach Abschnitt 10 Absatz 4 Nr. 3 erteilt.<br />

Beispiele für Befehle 1:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf nur dann Weisungen mit Befehl 6 und 7 für<br />

mehrere Zugmeldestellen geben, wenn diese Stellen unmittelbar aufeinander folgen<br />

und vom der Triebfahrzeugführer sie in der im Befehlsvordruck vorgesehenen<br />

Reihenfolge angetriofftantrifften werden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Befehl 121<br />

Befehl 1<br />

Reihenfolge<br />

der<br />

Weisungen<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


408.0463 Züge fahren<br />

Seite 10 von 11 Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

12 Muster für Befehle<br />

In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch sind Muster für Befehle für das<br />

Fahren auf dem Gegengleis und ggf. Weisungen hierzu gegeben.<br />

13 Bahnübergänge<br />

Für das Befahren von Bahnübergängen können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra Regeln gegeben sein.<br />

14 Merkhinweis, Sperre<br />

(1) Wenn Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />

a) Wenn die Erlaubnis bei der Stelle vorhanden ist, die den Zug auf das Gegengleis<br />

ablässt, brauchen Siemuss der Fahrdienstleiter keinen Merkhinweis und<br />

keine Sperre anzubringen.<br />

b) Wenn die Erlaubnis nicht bei der Stelle vorhanden ist, die den Zug auf das Gegengleis<br />

ablässt, oder wenn eine Erlaubnis nicht vorhanden ist, müssen Sie<br />

alsmuss der Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle, bei der die Erlaubnis angezeigt<br />

wird, oder, wenn eine Erlaubnis nicht vorhanden ist, als der Fahrdienstleiter,<br />

der die Zugfahrt nicht zulässt, Merkhinweis „ “ bzw. „LF“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 12 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben,<br />

bis der Zug angekommen ist.<br />

(2) Solange Fahren auf dem Gegengleis - außer bei Gleiswechselbetrieb - eingeführt<br />

ist, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

- der Fahrten in das Regelgleis zulässt, Merkhinweis „ “ bzw. „LF“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 12 Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben,<br />

- der Fahrten in das Gegengleis zulässt, Merkhinweis „ “ bzw. „LF“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 13 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 15 anbringen bzw. eingeben.<br />

15 Aufheben<br />

Wenn Sie der Fahrdienstleiter Fahren auf dem Gegengleis eingeführt habenhat, dürfen<br />

Siedarf er es wieder aufheben, wenn der Anlass weggefallen ist. Sie müssenEr muss<br />

beteiligte Stellen verständigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 11 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

16 Nachweis<br />

Einführen und Aufheben des Fahrens auf dem Gegengleis, die Verständigung der Beteiligten<br />

und Meldungen nach Abschnitt 6 Absatz 3 oder Abschnitt 11 Absatz 1 b müssen<br />

Sie muss der Fahrdienstleiter nachweisen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt folgendes<br />

Muster:<br />

10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />

Regelgleis nach Regelgleis von Tag<br />

Gegengleis von Gegengleis nach 15.12.<br />

Adorf<br />

Cestadt<br />

Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldunmeldung<br />

Abfahrt Annahme Ankunft Rück-<br />

Abfahrt Annahme Zugnummer<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

selbsttätiger Streckenblock<br />

10 13 10 12 10 05 4727<br />

10.31 Gl von FCS bis FBH frei 10 32 10 31 10 25 4729<br />

erster Z 4730,10.55 Bet ben<br />

ab 10.55<br />

4730 11 01 10 56 10 55<br />

11.10 Gl von FCS bis FBH frei 11 10 11 09 11 03 11 02 4731<br />

4732 11 19 11 13 11 12<br />

11 58 11 58 11 51 11 50 4733<br />

erster Zug 4734<br />

12.00 Bet ben 12 17 12 17<br />

ab 12.00<br />

12 10 4735<br />

nichtselbsttätiger Streckenblock<br />

10 13 10 12 10 05 4727<br />

10 32 10 31 10 25 4729<br />

erster Zug 4730,10.55 Bet ben<br />

ab 10.55<br />

4730 11 01 10 56 10 55<br />

11 10 11 09 11 10 11 03 11 02 4731<br />

4732 11 19 11 13 11 12<br />

11 58 11 58 11 59 11 51 11 50 4733<br />

erster Zug 4734<br />

12.00 Bet ben 12 17 12 17<br />

ab 12.00<br />

12 10 4735<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0464<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Triebfahrzeugführer - Seite 1 von 1<br />

1 Auftrag <strong>zur</strong> Fahrt auf dem Gegengleis<br />

(1) Bei signalgeführten Zügen kann Ihnen der Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren,<br />

erteilt werden durch<br />

- Signal Zs 6,<br />

- Signal Zs 8,<br />

- Befehl 4 oder<br />

- Befehl 5 bei Sperrfahrten und Schiebetriebfahrzeugen.<br />

Beim Bedienen von Anschlussstellen darf Ihnen der Auftrag zum Fahren auf dem<br />

Gegengleis im Fahrplan des Zuges erteilt werden.<br />

Auf Abzweigstellen, deren Blocksignale nicht mit Signal Zs 6 ausgerüstet sind,<br />

verständigt Sie der Fahrplan über die Fahrt in das Gegengleis oder die Weiterfahrt *<br />

im Gegengleis, soweit der Fahrdienstleiter die Fahrt durch Fahrtstellung eines *<br />

Hauptsignals zulässt.<br />

*<br />

(2) Bei anzeigegeführten Zügen dürfen Sie das Regelgleis oder das Gegengleis<br />

befahren, wenn Ihnen Auftrag „LZB-Fahrt“ oder ein Fahrauftrag in ETCS-<br />

Betriebsart FS erteilt wird. Der Auftrag, auf dem Gegengleis zu fahren, kann Ihnen<br />

außerdem durch LZB-Gegengleisfahrauftrag oder Befehl 4 erteilt werden.<br />

2 Nicht gültige Signale<br />

Links neben dem Gegengleis können sich ortsfeste Signale befinden, die beim Fahren<br />

auf dem Gegengleis nicht gelten. Nicht gültige ortsfeste Signale sind in den Örtlichen<br />

Richtlinien genannt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Wird 408.2463<br />

* signalgeführte<br />

Züge<br />

*<br />

anzeigeführte<br />

Züge<br />

*<br />

*<br />

*<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 10.07.2012


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren und Rangieren 408.04710902<br />

Gleise sperren Seite 1 von 6<br />

1 Gleise der freien Strecke sperren - außer Gleise auf Abzweigstellen -<br />

(1) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss ein Gleis der freien Strecke bei folgenden<br />

Anlässen sperren:, wenn<br />

a) Das Gleis ist unbefahrbar geworden. ist,<br />

b) Es soll aufgrund einer schriftlichen Anweisung oder als Folge von Unfällen<br />

oder Betriebsstörungen gearbeitet werden. wird,<br />

c) eEin Zug ist liegengeblieben ist, der nicht aus eigener Kraft weiterfahren kann,<br />

oder weil einen Zugteil muss <strong>zur</strong>ückgelassen wirdwerden.,<br />

d) Es sollen Fahrten eingelassen werden, die<br />

1. Anschlussstellen auf Strecken ohne Streckenblock oder mit nichtselbsttätigem<br />

Streckenblock bedienen,<br />

2. Rückwärtsbewegungen durchführen,<br />

3. Kleinwagenfahrten sind.,<br />

e) Es sollen mehrere Fahrten in einen Zugfolgeabschnitt eingelassen werden.,<br />

f) Es sollen Lü-Sendungen „Dora“ im Nachbargleis durchgeführt werden.,<br />

g) Personen sollen auf Antrag oder Anweisung Personen durch Sperren des<br />

Gleises gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren<br />

gesichert werden. sollen,<br />

h) bei EZMG-Stellwerken die Wechselrichter ausgefallen sind oder ausgeschaltet<br />

werden sollen,<br />

ih) Fahrzeuge sollen in das Gleis eingesetzt werden sollen.,<br />

Im Betriebsstellenbuch können weitere Anlässe genannt sein.<br />

(2) Anordnungen <strong>zur</strong> Durchführung des Bahnbetriebs können in den Örtlichen RichtlinienZusätzenim<br />

Betriebsstellenbuch, in einer Betra, Fahrplananordnung oder<br />

Beförderungsanordnung gegeben sein.<br />

(3) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf ein Gleis in der Regel ein Gleis von Zugmeldestelle<br />

zu Zugmeldestelle oder von Zugmeldestelle bis zum Ende einer Stichstrecke<br />

sperren. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer<br />

Betra kann das Sperren des Gleises von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle zugelassen<br />

sein.<br />

(4) Zuständig für das Sperren eines Gleises ist der Fahrdienstleiter der in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch angegebenen Zugmeldestelle. In einer<br />

Betra kann der Fahrdienstleiter der anderen Zugmeldestelle als zuständig erklärt<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(5) a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf ein Gleis in der Regel nur sperren, wenn<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

1. dDer Zug, der zuletzt in das zu sperrende Gleis eingelassen wurde, hat<br />

dieses verlassen hat und bei diesem Zug ist auf Strecken ohne Streckenblock<br />

oder mit nichtselbsttätigem Streckenblock die Räumungsprüfung bestätigt<br />

worden. ist, und<br />

Anlässe<br />

Anordnungen<br />

Umfang<br />

Zuständiger<br />

Fahrdienstleiter<br />

Voraussetzungen<br />

Grundsatz<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

gültig<br />

26.03.2013<br />

ab 10.06.2012


408.04710902 Züge fahren und Rangieren<br />

Seite 2 von 6<br />

Gleise sperren<br />

Ausnahme<br />

Meldung<br />

3. Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben, dass nach dem Bedienen einer<br />

Anschlussstelle der Anschlussschlüssel auf der zuständigen Zugmeldestelle<br />

wieder eingeschlossen ist, der Zugführerschlüssel am Schlüsselbrett<br />

der zuständigen Zugmeldestelle hängt, vom Nachbarbahnhof gemeldet<br />

wurde, dass sich der Schlüssel dort befindet oder vom Zugführer Trieb-<br />

Selbststellbetrieb<br />

Schneeräumfahrten<br />

Aufheben<br />

Bedingungen<br />

2. Sie alsDer Fahrdienstleiter der zuständigen Zugmeldestelle hat die Sperrung<br />

mit der anderen Zugmeldestelle vereinbart haben, wenn diese nicht<br />

Ihnen ihm selbst zugeteilt ist; dies gilt auch für die einer Abzweigstelle benachbarten<br />

Zugmeldestellen, wenn von ihnen Züge in Richtung auf das zu<br />

sperrende Gleis abgelassen werden können.<br />

b) Wenn ein Gleis nicht durchgehend befahren werden kann, dürfen Siedarf der<br />

Fahrdienstleiter es sperren, ohne dass die Voraussetzungen nach a) erfüllt<br />

sind.<br />

c) Wenn Sie der Fahrdienstleiter ein Streckengleis sperrten, darf Selbststellbetrieb<br />

nicht eingeschaltet und dürfen Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der<br />

Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen<br />

bzw. eingeben.<br />

(6) Als Der Fahrdienstleiter der zuständigen Zugmeldestelle müssen Siemuss das<br />

Gleis mit folgenden Worten sperren:<br />

„Gleis von ... nach ... gesperrt“.<br />

Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

(7) Bei Schneeräumfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in der Regel auch<br />

die benachbarten Gleise sperren. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

können Ausnahmen zugelassen sein. In den gesperrten benachbarten<br />

Gleisen dürfen sich keine Fahrzeuge oder Baumaschinen befinden. Die Fachkraft<br />

darf Ausnahmen zulassen.<br />

(8) a) Als Der Fahrdienstleiter, der die Sperrung ausgesprochen hat, dürfen Sie darf<br />

diese aufheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:Sie<br />

1. Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben oder Ihnen es muss ihm gemeldet<br />

worden istsein, dass alle Anlässe für die Gleissperrung weggefallen<br />

sind und Sie er muss dies im Zugmeldebuch eingetragen haben,.<br />

2. Der Fahrdienstleiter muss außerdem im Zugmeldebuch eingetragen haben<br />

- die Beendigung aller in das gesperrte Gleis abgelassenen oder auf freier<br />

Strecke begonnenen Sperrfahrten und die Ankunft aller etwa liegengebliebener<br />

Züge oder Zugteile,<br />

- bei einer Gleissperrung nach Absatz 5 b - die Ankunft aller Züge, die vor<br />

der Gleissperrung in den gesperrten Streckenabschnitt eingelassen worden<br />

sind,<br />

- wenn Arbeiten wegen der Anlässe nach Absatz 1 a oder 1 b ausgeführt<br />

worden sind - die Meldung der Fachkraft über die Befahrbarkeit des Gleises<br />

(einschließlich Regellichtraum),<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- wenn die Sperrung eines Baugleises aufgehoben werden soll - die Meldung<br />

der nach Betra zuständigen Fachkraft über Freisein und Befahrbarkeit<br />

des Baugleises (einschließlich Regellichtraum).,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> gültig ab vom 10.06.2012 26.03.2013


Züge fahren und Rangieren 408.04710902<br />

Gleise sperren Seite 3 von 6<br />

fahrzeugführer gemeldet wurde, dass der Schlüssel in seinem Gewahrsam<br />

ist.,<br />

4. -bBei einer Gleissperrung für eine Lü-Sendung - muss der Fahrdienstleiter<br />

festgestellt haben, dass der Zug auf der Zugmeldestelle oder auf der in den<br />

Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch nach Absatz 3 genannten Zugfolgestelle<br />

angekommen ist, die das gesperrte Gleis begrenzt.,<br />

5. festgestellt haben, dass bei EZMG-Stellwerken die Wechselrichter wieder<br />

eingeschaltet sind.<br />

In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können weitere Bedingungen<br />

genannt sein.<br />

b) Heben SieDer Fahrdienstleiter muss die Gleissperrung auf mit folgenden Worten<br />

aufheben:<br />

„Sperrung des Gleises von ... nach ... aufgehoben“.<br />

Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

(9) Während der Gleissperrung müssen Siemuss der Bediener auf den Zugmeldestellen<br />

Merkhinweis „“ nach Modul 408.0402 Nr. 7 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

(10) Die Meldungen über die Gleissperrung und ihre Aufhebung müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter an beteiligte Betriebsstellen sowie an Bahnübergangsposten<br />

richten, die über Zugfahrten benachrichtigt werden müssen. Sie müssenEr muss<br />

den Beteiligten den Anlass für die Gleissperrung mitteilen.<br />

(11) Sperrung, Anlässe der Sperrung, Aufheben der Sperrung und Benachrichtigung<br />

der Beteiligten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen. Für Einträge<br />

im Zugmeldebuch gilt Muster im Modul 408.0481 Abschnitt 15.<br />

2 Gleise in einem Bahnhof oder auf einer Abzweigstelle sperren<br />

(1) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Gleise in einem Bahnhof oder auf einer<br />

Abzweigstelle - auch Abschnitte von Gleisen oder Weichen -– bei folgenden Anlässen<br />

sperren:, wenn<br />

a) sie Ein Gleis ist unbefahrbar geworden. sind,<br />

b) Es soll auf Grund einer schriftlichen Anweisung oder als Folge von Unfällen<br />

oder Betriebsstörungen gearbeitet werden.wird,<br />

c) Im Nachbargleis soll eine Lü-Sendungen „Dora“ im Nachbargleis durchgeführt<br />

werden.,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

d) Personen sollen auf Antrag oder Anweisung Personen durch Sperren des<br />

Gleises gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehenden Gefahren<br />

gesichert werden sollen. oder<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

e) Fahrzeuge - ausgenommen Kleinwagen -– sollen in ein Gleis mit Gleisfreimeldeanlage<br />

mit Achszählern eingesetzt werden sollen.<br />

Legen Sie dabeiBeim Sperren muss der Fahrdienstleiter jeweils die Grenzen für<br />

die Sperrung festlegen (z. B. Grenzzeichen von Weichen, Signale, markante<br />

Punkte).<br />

Meldung<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Beteiligte<br />

benachrichtigen<br />

Nachweis<br />

Anlässe<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

26.03.2013


408.04710902 Züge fahren und Rangieren<br />

Seite 4 von 6<br />

Gleise sperren<br />

Für das Sperren von Nebengleisen kann in den Örtlichen Richtlinien ein anderer<br />

Mitarbeiter bestimmt sein.<br />

Maßnahmen<br />

Abriegeln<br />

Örtliche<br />

Richtlinien<br />

Betriebsstellenbuch<br />

Selbststellbetrieb<br />

Ausfahrgleis<br />

Einfahrgleis<br />

Befahren<br />

Aufheben<br />

(2) a) 1. Als Der Mitarbeiter, der das Gleis sperrt, müssen Siemuss für das Abriegeln<br />

des gesperrten Gleises oder der Weiche sorgen. Ein gesperrtes Gleis<br />

oder eine gesperrte Weiche ist abgeriegelt, wenn<br />

- Zugangsweichen in abweisender, Gleissperren in aufgelegter Stellung<br />

sind oder bei EZMG-Stellwerken auf beiden Bahnhofsköpfen ein anderer<br />

Fahrweg eingestellt ist oder<br />

- Hauptsignale ohne Signal Zs 103, Sperrsignale in Haltstellung sind oder<br />

Signale Ra 11a (DV 301), die die Fahrt in das gesperrte Gleis verbieten,<br />

vorhanden sind.<br />

In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch können ergänzende<br />

Maßnahmen zum Abriegeln vorgeschrieben sein.<br />

2. Wo Sie die Maßnahmen nach Nr. 1 nicht durchführen durchgeführt werden<br />

können, müssen Sie Wärterhaltscheiben aufgestellt werden.<br />

3. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann<br />

das Abriegeln durch Verschließen der Zugangsweichen oder der Gleissperren<br />

angeordnet sein.<br />

b) Bei Einfahrgleisen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch zu Modul 408.0231 Abschnitt 3 Absatz 8<br />

genannten Maßnahmen sofort treffen.<br />

c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Sperre müssen Sieist nach Modul 408.0403 Nr. 7 anzubringen.<br />

d) Ist bei Sperrung eines Ausfahrgleises ein Gleisabschnitt nach Modul 408.0851<br />

4841 Abschnitt 2 Absatz 6 betroffen, dürfen während der Gleissperrung keine<br />

Zugfahrten auf dem Gegengleis durchgeführt werden.<br />

e) Bei Sperrung eines Gleises im Durchrutschweg hinter dem zwischen Einfahrsignal<br />

und Signal Ra 10 bzw. der Einfahrweiche oder zwischen Blocksignal<br />

und der ersten Weiche einer Abzweigstelle müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

außerdem die Maßnahmen wie beim Rangieren über die Rangierhalttafel<br />

oder die Einfahrweiche nach Modul 408.0851 4841 Abschnitt 3 treffen.<br />

(3) Das Bewegen von Fahrzeugen im gesperrten Gleis eines Bahnhofs ist Rangieren.<br />

(4) Als Der Fahrdienstleiter oder der in den Örtlichen Richtlinien nach Absatz 1 benannter<br />

Mitarbeiter, der die Gleissperrung ausgesprochen hat, dürfen Siedarf die<br />

Sperrung eines Gleises aufheben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:Sie<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

a) Der Fahrdienstleiter muss festgestellt haben oder es muss ihm Ihnen gemeldet<br />

worden seinist, dass alle Anlässe für die Gleissperrung weggefallen sind<br />

und Sie er muss dies im Zugmeldebuch oder Fernsprechbuch eingetragen<br />

haben.,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) - wWenn Arbeiten wegen der Anlässe nach Absatz 1 a oder 1 b ausgeführt<br />

worden sind -– muss der Fahrdienstleiter die Meldung der Fachkraft über die<br />

Befahrbarkeit des Gleises (einschließlich Regellichtraum) im Zugmeldebuch<br />

oder Fernsprechbuch eingetragen haben.,<br />

<strong>Entwurf</strong> gültig ab vom 10.06.2012 26.03.2013


Züge fahren und Rangieren 408.04710902<br />

Gleise sperren Seite 5 von 6<br />

c) - wenn ein gesperrtes Gleis mit Gleisfreimeldeanlage mit Achszählern befahren<br />

worden ist oder in das Gleis Fahrzeuge eingesetzt worden sind - muss der<br />

Fahrdienstleiter durch eine Abschnittsprüfung festgestellt haben, dass das<br />

Gleis frei ist und dies im Zugmeldebuch oder Fernsprechbuch eingetragen<br />

haben, und<br />

d) - wenn die Sperrung eines Baugleises aufgehoben werden soll - muss der<br />

Fahrdienstleiter die Meldung der nach Betra zuständigen Fachkraft über Freisein<br />

und Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) im<br />

Zugmeldebuch oder Fernsprechbuch eingetragen haben.<br />

(5) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „“ nach Modul 408.0402 Nr.<br />

8 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 12 anbringen bzw. eingeben.<br />

(6) Sperrung, Anlass für die Sperrung und Aufheben der Sperrung müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter Beteiligten mitteilen.<br />

(7) Sperren SieDer Fahrdienstleiter sperrt das Gleis in einem Bahnhof oder auf einer<br />

Abzweigstelle mit den Worten: „Gleis (Nr. oder Bezeichnung) von … bis … gesperrt“.<br />

(8) Sperrung, Anlässe der Sperrung, Aufheben der Sperrung und Benachrichtigung<br />

der Beteiligten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />

(9) Bei Schneeräumfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter in der Regel auch<br />

die benachbarten Gleise sperren. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

können Ausnahmen zugelassen sein. In den gesperrten benachbarten<br />

Gleisen dürfen sich keine Fahrzeuge oder Baumaschinen befinden. Die Fachkraft<br />

darf Ausnahmen zulassen.<br />

3 Baugleis<br />

(1) Wenn es in einer Betra angeordnet ist, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter, nachdem<br />

die in der Betra genannte Person zugestimmt hat, ein gesperrtes Gleis oder<br />

einzelne Abschnitte davon mit folgenden Worten zum Baugleis erklären:<br />

„Gleis (Bezeichnung) ist Baugleis“ oder<br />

„Gleis von (Betriebsstelle oder km) bis (Betriebsstelle oder km) ist<br />

Baugleis“.<br />

Im Betriebsstellenbuch können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />

(3) Wenn ein Gleis zum Baugleis erklärt worden ist, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

den nach Abschnitt 1 Absatz 9 bzw. nach Abschnitt 2 Absatz 5 angebrachten<br />

Merkhinweis gegen den Merkhinweis „Baugleis“ austauschen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Das Erklären eines Gleises zum Baugleis müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

Beteiligten mitteilen.<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Wortlaut<br />

Nachweis<br />

Erklären<br />

Befahren<br />

Merkhinweis<br />

Benachrichtigen<br />

Schneeräumfahrten<br />

Benachrichtigen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

26.03.2013


408.04710902 Züge fahren und Rangieren<br />

Seite 6 von 6<br />

Gleise sperren<br />

Nachweis<br />

(5) Das Erklären eines Gleises zum Baugleis und Benachrichtigung der Beteiligten<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen. Für Einträge im Zugmeldebuch<br />

gilt Muster im Modul 408.0481 Abschnitt 15.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> gültig ab vom 10.06.2012 26.03.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0474<br />

Oberleitung ausgeschaltet oder gestört Seite 1 von 1<br />

1 Grundsatz<br />

Gleise, deren Oberleitung ausgeschaltet oder - ohne den Regellichtraum für Gleise<br />

ohne Oberleitung einzuschränken - gestört ist, brauchen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

nicht zu sperren. Die Gleise dürfen aber nicht von Triebfahrzeugen mit gehobenem<br />

Stromabnehmer befahren werden.<br />

2 Maßnahmen<br />

(1) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen bzw. eingeben.<br />

(2) Bei Gleisen der freien Strecke – außer Gleise auf Abzweigstellen - müssen Sie<br />

als muss der Fahrdienstleiter<br />

a) Beteiligte benachrichtigen und<br />

b) Merkhinweis „ “ oder „F“ nach Modul 408.0402 Nr. 9 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

(3) a) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss bei Gleisen in einem Bahnhof oder<br />

auf einer Abzweigstelle in der Regel<br />

1. Beteiligte benachrichtigen und<br />

2. Merkhinweis „ “ oder „F“ nach Modul 408.0402 Nr. 10 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben.<br />

b) Für Nebengleise kann in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch ein<br />

anderer Mitarbeiter bestimmt sein, der die erforderlichen Maßnahmen treffen<br />

muss.<br />

Als Der Mitarbeiter, der in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch für<br />

Nebengleise bestimmt ist, müssen Siemuss<br />

1. Beteiligte benachrichtigen und<br />

2. Merkhinweis „ “ oder „F“ nach Modul 408.0402 Nr. 10 und Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben.<br />

3 Nachweis<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Nichtbefahrbarkeit und Wiederbefahrbarkeit der Gleise durch Triebfahrzeuge mit gehobenem<br />

Stromabnehmer und die Benachrichtigung der Beteiligten müssen Sie<br />

nachweisensind nachzuweisen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Selbststellbetrieb<br />

Gleise der<br />

freien Strecke<br />

- außer Gleise<br />

auf Abzweig<br />

stellen -<br />

Gleise in<br />

einem<br />

Bahnhof oder<br />

auf einer<br />

Abzweigstelle<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 15.10.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0475<br />

Arbeiten an technischen Einrichtungen Seite 1 von 2<br />

1 Zugeinwirkungen<br />

Bei Arbeiten an Zugeinwirkungen, die auf eine Fahrstraßenfestlegung wirken, müssen<br />

Siemuss der Bediener Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 5 anbringen.<br />

2 Signale<br />

Wenn an Hauptsignalen, Vorsignalen, Sperrsignalen, Signalen für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />

Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten sowie Deckungssignalen gearbeitet wird,<br />

müssen Siemuss der Bediener Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 14 anbringen bzw.<br />

eingeben.<br />

3 Weichen, Gleissperren, Riegel oder Sperrsignale durch Sperre sichern<br />

Wenn ein Bediener eines Stellwerkes verhüten muss, dass Weichen, Gleissperren,<br />

Riegel oder Sperrsignale versehentlich umgestellt werden oder wenn an diesen Einrichtungen<br />

gearbeitet wird, muss er Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen<br />

bzw. eingeben.<br />

34 LZB-Streckeneinrichtung<br />

Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der LZB-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />

anordnen, dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />

Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 mit<br />

dem Wortlaut „Schalten Sie LZB von ... bis ... ab, Zug fährt signalgeführt“ erteilen.<br />

Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf das Hauptsignal für diese Züge erst auf Fahrt stellen,<br />

wenn der Triebfahrzeugführer bestätigt hat, dass die LZB abgeschaltet ist. Bei einer<br />

seitlichen Einfahrt müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Befehl 11 vor der<br />

Einfahrt in die LZB-Strecke übermitteln.<br />

Für Züge, die bereits LZB-geführt fahren, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter den Befehl<br />

11 erst übermitteln, wenn die Bedingungen nach Modul 408.0651 Abschnitt 4 b<br />

und c erfüllt sind.<br />

45 ETCS-Streckeneinrichtung<br />

Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der ETCS-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />

auf Strecken, die mit Hauptsignalen ausgerüstet sind, anordnen, dass alle<br />

Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Als Der Fahrdienstleiter<br />

- müssen Siemuss ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 oder einen Befehl <strong>zur</strong>ücknehmen,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- müssen Siemuss in den betroffenen Abschnitten ETCS-Sperrungen einrichten,<br />

- dürfen Siedarf das Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn in den betroffenen Abschnitten<br />

ETCS-Sperrungen eingerichtet sind,<br />

- müssen Siemuss Zügen mit ETCS-Halt Befehl 11 erteilen mit dem Wortlaut „Fahren<br />

Sie signalgeführt weiter“.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 02.01.2014


408.0475 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Arbeiten an technischen Einrichtungen<br />

56 Abschnittsprüfung<br />

Hat die Fachkraft Abschnittsprüfung vorgeschrieben, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

Merkhinweis „AP“ nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />

und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen bzw. eingeben.<br />

67 Ankündigen<br />

Wurde das Ankündigen der Bahnhofsblockbedienung von der Fachkraft für erforderlich<br />

erklärt, müssen Siemuss der Bediener nach Modul 408.0621 Abschnitt 1 Absatz<br />

1 verfahren.<br />

78 Zustimmung<br />

(1) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter bzw. der Bediener des Stellwerkes darf dem Beginn<br />

von Arbeiten erst zustimmen, wenn Sie er - soweit es nach den Angaben der<br />

Fachkraft in Betracht kommt -<br />

a) bei nichtselbsttätigem Streckenblock Rückmelden eingeführt habenhat,<br />

b) bei selbsttätigem Streckenblock festgestellt habenhat, dass die Bedingungen<br />

nach Modul 408.0244 Abschnitt 5 Absatz 3 erfüllt sind und Räumungsprüfung<br />

auf Zeit eingeführt ist,<br />

c) Ankündigen eingeführt habenhat,<br />

d) die Abgabe der Meldungen über die Sicherung des Fahrwegs veranlasst habenhat,<br />

e) Maßnahmen <strong>zur</strong> Abschnittsprüfung getroffen habenhat,<br />

f) bei Arbeiten an der LZB oder an ETCS festgestellt habenhat, dass sich kein<br />

Zug in dem von der Fachkraft benannten Bereich befindet und eine Zugfahrt in<br />

diesen Bereich hinein nicht zugelassen ist,<br />

g) für das Anbringen der vorgeschriebenen Merkhinweise und Sperren gesorgt<br />

habenhat.<br />

(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf dem Eingeben von vorübergehenden Langsamfahrstellen<br />

in die LZB oder in ETCS nur zustimmen oder Langsamfahrstellen<br />

in die LZB oder in ETCS eingeben, wenn<br />

- sich im betroffenen Bereich kein Zug befindet und keine Zugfahrt in diesen<br />

Bereich zugelassen ist,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- Züge, die sich im betroffenen Bereich befinden, halten oder<br />

- Züge, die sich im betroffenen Bereich befinden, mit Befehl nach Modul<br />

408.0492 Abschnitt 4 beauftragt sind, höchstens mit der einzugebenden Geschwindigkeit<br />

zu fahren.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet und<br />

Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 02.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0476<br />

Arbeiten an LZB- oder ETCS-Streckeneinrichtungen - Regeln für Triebfahrzeugführer<br />

Seite 1 von 1<br />

-<br />

1 LZB-Streckeneinrichtung<br />

Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der LZB-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />

anordnen, dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />

Als Triebfahrzeugführer werden Sie davon durch Befehl 11 mit dem Wortlaut<br />

„Schalten Sie LZB von ... bis ... ab, Zug fährt signalgeführt“ verständigt.<br />

Sie müssen dem Fahrdienstleiter bestätigen, dass Sie die LZB abgeschaltet haben.<br />

Auf der Zugmeldestelle, bis zu der die LZB abzuschalten ist, müssen Sie zum Wiedereinschalten<br />

der LZB anhalten.<br />

2 ETCS-Streckeneinrichtung<br />

Bei unvorhergesehenen Arbeiten an der ETCS-Streckeneinrichtung darf die Betriebszentrale<br />

anordnen, dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fah-<br />

*<br />

*<br />

ren. Als Triebfahrzeugführer erhalten Sie Befehl 11 mit dem Wortlaut „Fahren Sie signalgeführt<br />

weiter“. Wenn Sie den Befehl erhalten haben, müssen Sie Level „NTC PZB“ *<br />

*<br />

wählen. Der Befehl, signalgeführt weiterzufahren, wird ungültig, wenn bei der Weiterfahrt<br />

ein Levelwechsel nach ETCS Level 1 oder 2 stattfindet oder wenn Ihr Zug in die *<br />

*<br />

LZB-Führung aufgenommen wird.<br />

*<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Wird Modul 408.2475<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 19.10.2012


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0481<br />

Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 1 von 7<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

1 Ausdehnung der Sperrfahrten<br />

(1) Sperrfahrten dürfen<br />

a) von einer Zugmeldestelle bis <strong>zur</strong> nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger<br />

Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren,<br />

b) einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren und dabei<br />

- auf einer Zugmeldestelle beginnen und auf demselben Gleis <strong>zur</strong><br />

Zugmeldestelle <strong>zur</strong>ückkehren oder auf der freien Strecke enden, oder<br />

- auf der freien Strecke beginnen und auf der freien Strecke oder auf einer<br />

Zugmeldestelle enden.<br />

Für Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, kann in einer<br />

Betra etwas anderes bestimmt sein.<br />

Auf zweigleisigen Strecken mit automatischem Streckenblock ohne Erlaubniswechsel<br />

müssen Sperrfahrten, die auf dem Regelgleis beginnen, bis <strong>zur</strong> nächsten<br />

Zugmeldestelle durchfahren. Von der freien Strecke dürfen sie nur dann <strong>zur</strong>ückkehren,<br />

wenn das Gleis nicht bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle befahrbar ist.<br />

Auf Strecken mit automatischem Streckenblock mit Erlaubniswechsel dürfen<br />

Sperrfahrten, die von der freien Strecke <strong>zur</strong>ückkehren oder auf freier Strecke enden,<br />

nur in entgegengesetzter Fahrtrichtung <strong>zur</strong> Erlaubnis abgelassen werden,<br />

außer, wenn sich die Erlaubnis nicht wechseln lässt. Bei Sperrfahrten, die auf der<br />

freien Strecke beginnen, muss die Erlaubnis der Fahrtrichtung entsprechen.<br />

(2) In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.<br />

(3) Für Sperrfahrten, die im Bereich vonauf Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen<br />

bedienen, können in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

(4) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />

2 Verbot<br />

In einem Gleis, das <strong>zur</strong> Sicherung von Personen gegen die von bewegten Schienenfahrzeugen<br />

ausgehenden Gefahren gesperrt ist, dürfen keine Sperrfahrten Fahrten<br />

eingelassen durchgeführt werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

3 Sperrfahrten trennen, Fahrzeuge abstellen<br />

In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra kann zugelassen<br />

sein, dass auf der freien Strecke Sperrfahrten getrennt oder einzelne Fahrzeuge<br />

abgestellt werden dürfen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Grundsatz<br />

Mehrere<br />

Sperrfahrten<br />

Abzweigstellen,<br />

Anschlussstellen<br />

Baugleis<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


408.0481 Züge fahren<br />

Seite 2 von 7 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

4 Zugnummer<br />

Strecken ohne<br />

Streckenblock<br />

Bei unvorhergesehenen Fahrten müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der ablassenden<br />

Zugmeldestelle die Zugnummer bei der Betriebszentrale erfragen. Unvorhergesehene<br />

Sperrfahrten fahren nach dem Ersatzfahrplan.<br />

5 Zustimmung<br />

(1) Sperrfahrten dürfen nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters zugelassen werden,<br />

der das Gleis gesperrt hat.<br />

(2) Soll eine Sperrfahrt auf einer Abzweigstelle beginnen, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter,<br />

der das Gleis gesperrt hat, die Zustimmung erst erteilen, wenn die<br />

Fahrdienstleiter der der Abzweigstelle benachbarten Zugmeldestellen zugestimmt<br />

haben.<br />

(3) Eine Sperrfahrt, die auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - beginnt,<br />

dürfen nur Sie alsdarf nur der Fahrdienstleiter, der das Gleis gesperrt hat,<br />

zulassen.<br />

(4) Fahrzeuge dürfen in ein Gleis nur eingesetzt werden, wenn Sie alsder Fahrdienstleiter,<br />

der das Gleis gesperrt hat, zustimmenzustimmt.<br />

6 Signal- und Blockbedienung, Befehle<br />

Für Signal- und Blockbedienung und das Erteilen von Befehlen gelten folgende Regeln:<br />

(1) Auf Strecken ohne Streckenblock müssen Siemuss der Bediener - ausgenommen<br />

für Kleinwagenfahrten - Hauptsignale bedienen. Sperrfahrten auf dem Gegengleis<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

- Befehl 4 und Befehl 6,<br />

- Befehl 4, Befehl 7 und Befehl 1,<br />

- Befehl 5 und Befehl 6 oder<br />

- Befehl 5, Befehl 7 und Befehl 1 und<br />

- ggf. Befehl 11 12 nach Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 2 b<br />

erteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Strecken mit<br />

Streckenblock<br />

- allgemein -<br />

(2) Auf Strecken mit Streckenblock gilt in der Regel:<br />

a) Bei Fahrten bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle müssen Siemuss der Bediener -<br />

ausgenommen für Kleinwagenfahrten - Hauptsignale und Streckenblock bedienen,<br />

wenn die Fahrten im Abstand der Zugfolgestellen verkehren und unterwegs<br />

keine Rückwärtsbewegungen ausführen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Die Regeln in Abschnitt 8 Absatz 2 gelten nicht.<br />

Für Sperrfahrten auf dem Gegengleis gelten die Regeln im Modul 408.0463<br />

Abschnitte 10 bis 13.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


Züge fahren 408.0481<br />

Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 3 von 7<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

b) Bei Fahrten auf einem Teil einer zweigleisigen Strecke, wenn die Sperrfahrt auf<br />

dem Regelgleis hin und auf dem Gegengleis <strong>zur</strong>ückfährt, dürfen Siedarf der<br />

Bediener für die Hinfahrt Hauptsignale nicht bedienen. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />

muss Befehl 5 und 5.1 und, sofern für die Ein- oder Weiterfahrt vom<br />

Gegengleis kein für Züge gültiges Signal vorhanden ist, Befehl 6 oder Befehl 7<br />

und ggf. Befehl 11 12 nach Modul 408.0463 Abschnitt 11 Absatz 2 b erteilen.<br />

c) Bei Fahrten auf einem Teil einer zweigleisigen Strecke, wenn die Sperrfahrt auf<br />

dem Gegengleis hin und auf dem Regelgleis <strong>zur</strong>ückfährt, dürfen Siedarf der<br />

Bediener Hauptsignale nicht bedienen.<br />

Beim Hereinholen von Zügen oder Zugteilen müssen Siemuss der Bediener -<br />

ausgenommen für Kleinwagenfahrten - die für die Fahrtrichtung des Zuges geltenden<br />

Signale bedienen.<br />

Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Sperrfahrt durch Signal Zs 8 zulassen<br />

oder muss der Sperrfahrt Befehl 5 und 5.2 und ggf. Befehl 11 12 nach Modul<br />

408.0463 Abschnitt 11 Absatz 2 b erteilen.<br />

d) Bei Fahrten auf einem Teil einer eingleisigen Strecke dürfen Siedarf der Bediener<br />

Hauptsignale nicht bedienen. Beim Hereinholen von Zügen oder Zugteilen<br />

müssen Siemuss der Bediener - ausgenommen für Kleinwagenfahrten - die für<br />

die Fahrtrichtung des Zuges geltenden Signale bedienen. Der Fahrdienstleiter<br />

muss der Sperrfahrt Befehl 5 erteilen.<br />

(3) Bei nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Bediener abweichend<br />

von den im Absatz 2 gegebenen Regeln für Sperrfahrten - außer Kleinwagenfahrten<br />

-, die zum Ausgangsbahnhof <strong>zur</strong>ückkehren, bei der Rückkehr das Einfahrsignal<br />

auf Fahrt stellen, wenn<br />

- es in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch zugelassen ist oder<br />

- auf eingleisigen Strecken mit Trägerfrequenzblock 71 vor dem Ablassen der ersten<br />

Sperrfahrt die Erlaubnis mindestens einmal gewechselt worden ist.<br />

(4) Bei selbsttätigem Streckenblock gilt abweichend von den im Absatz 2 genannten<br />

Regeln:<br />

a) Sie müssenDer Bediener muss Hauptsignale - außer für Kleinwagenfahrten -<br />

auf Fahrt stellen, wenn es die Anlage zulässt. Für Kleinwagenfahrten müssen<br />

Siemuss er - soweit möglich - selbsttätige Blocksignale vor Zulassung der Fahrt<br />

sperren.<br />

b) Sie müssenDer Bediener muss bei Zentralblock die Zentralblockabschnitte soweit<br />

möglich für die Fahrtrichtung der Sperrfahrt festlegen, bevor Sie der Fahrdienstleiter<br />

eine Sperrfahrt mit besonderem Auftrag zulassenzulässt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

c) Selbsttätige Blockeinrichtungen, die sich nach Beendigung aller Sperrfahrten<br />

nicht in Grundstellung befinden, dürfen Siedarf der Bediener in Grundstellung<br />

bringen, wenn Sie der Fahrdienstleiter bei dem Zug, der den Zugfolgeabschnitt<br />

vor der Gleissperrung zuletzt befahren hat, eine Räumungsprüfung durchgeführt<br />

oder das Freisein des Sperrabschnittes vor dem Einlassen der ersten<br />

Sperrfahrt durch Blockabschnittsprüfung oder Auswerten der Anzeigen nach<br />

Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absätze 4 oder 5 festgestellt habenhat.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Nichtselbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

Selbsttätiger<br />

Streckenblock<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


408.0481 Züge fahren<br />

Seite 4 von 7 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

Sperrfahrten<br />

bei unterbrochener<br />

Arbeitszeit<br />

(5) Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, erhalten Weisungen<br />

<strong>zur</strong> Fahrt abweichend von den Regeln in den Absätzen 1 oder 2 durch Befehl<br />

11. Näheres ist in einer Betra geregelt.<br />

7 Räumungsprüfung<br />

(1) Bevor Sie der Fahrdienstleiter auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock eine<br />

Sperrfahrt zulassenzulässt, müssen Siemuss er in der Regel eine Räumungsprüfung<br />

durchführen, wenn ein Anlass nach Modul 408.0244 Abschnitt 4 Absatz 1<br />

gegeben ist oder eine Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle<br />

- beginnt.<br />

(2) Sie Der Fahrdienstleiter müssen muss die Räumungsprüfung bei dem Zug durchführen,<br />

der den gesperrten Abschnitt zuletzt vor der Gleissperrung befahren hat.<br />

(3) Kann die Räumungsprüfung nicht durchgeführt werden, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter<br />

eine Sperrfahrt nur zulassen, wenn der Triebfahrzeugführer Befehl 9 10<br />

nach Abschnitt 8 Absatz 1 a erhalten hat.<br />

8 Befehl 910<br />

(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sperrfahrten Befehl 9 10 wie anderen Zügen<br />

erteilen, ferner wenn<br />

a) auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock Räumungsprüfung nach Abschnitt<br />

7 Absatz 3 nicht durchgeführt werden kann,<br />

b) 1. im Gleis eine unbefahrbare Stelle vorhanden ist,<br />

2. sich im Gleis Fahrzeuge befinden,<br />

3. mehrere Sperrfahrten in das Gleis eingelassen werden sollen.<br />

In diesen Fällen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter für das gesperrte Gleis<br />

Fahren auf Sicht anordnen.<br />

(2) Eine weitere Sperrfahrt dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter erst zulassen, wenn die erste<br />

Sperrfahrt Befehl 9 10 nach Absatz 1 b Nr. 3 erhalten hat.<br />

(3) Wenn eine Sperrfahrt in ein Gleis eingelassen werden soll, in dem Beschäftigte zu<br />

warnen sind, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer mit<br />

Befehl 9 10 – Grund Nr. 25 - anweisen, im gesperrten Gleis mit höchstens 20<br />

km/h und auf Sicht zu fahren. Er Erteilen Sieerteilt zusätzlich Befehl 9.5.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

9 Abmelden, Abfahrt<br />

(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sperrfahrten abmelden. Die Stelle, von der<br />

die Sperrfahrt abfährt, müssen Siemuss er mit angeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn Sie alsder Fahrdienstleiter<br />

dem Zugführer die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt mündlich gegeben habenhat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


Züge fahren 408.0481<br />

Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 5 von 7<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

10 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />

Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten die<br />

Fahrtstellung der Hauptsignale oder die Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Ts 3 nur<br />

für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />

11 Geschwindigkeit<br />

(1) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h.<br />

(2) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist<br />

a) 30 km/h, jedoch<br />

b) 20 km/h beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung,<br />

(3) Abweichend von Absatz 1 ist die zulässige Geschwindigkeit einer Schneeräumfahrt<br />

die in der Bedienungsanweisung des Schneeräumfahrzeugs angegebene<br />

Geschwindigkeit.<br />

(4) Die zulässige Geschwindigkeit einer Kleinwagenfahrt, die von einem Kleinwagen<br />

angetrieben wird, ist 25 km/h.<br />

12 Bahnübergänge<br />

(1) Bei Bahnübergängen mit zuggesteuerter Bahnübergangssicherung ist in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bestimmt, wie Sie zu<br />

verfahren müssenist, wenn Sperrfahrten - ausgenommen Kleinwagenfahrten -<br />

zwischen dem Einschaltpunkt und dem Bahnübergang halten müssen oder beginnen<br />

oder enden.<br />

(2) Dem Triebfahrzeugführer von Kleinwagenfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

für das Sichern von Bahnübergängen mit zuggesteuerter Bahnübergangssicherung<br />

Befehl 8 erteilen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra ist bestimmt, wie Sie zu verfahren müssenist, wenn<br />

Kleinwagenfahrten zwischen dem Einschaltpunkt und dem Bahnübergang halten<br />

müssen bzw. beginnen oder enden.<br />

13 Rück- oder Weiterfahrt<br />

Bei Halt auf freier Strecke muss der Zugführer Sie alsden Fahrdienstleiter, der die<br />

Sperrfahrt abgelassen oder zugelassen hat, sobald wie möglich über die Rück- oder<br />

Weiterfahrt verständigen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss sofort die Beteiligten<br />

von der Rück- oder Weiterfahrt benachrichtigen und der Rück- oder Weiterfahrt zustimmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

14 Sperrfahrt beenden<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Wenn eine Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle endet, muss der Zugführer Ihnen<br />

alsdem Fahrdienstleiter die Ankunft aller Fahrzeuge melden.<br />

Gezogene<br />

Sperrfahrt<br />

Geschobene<br />

Sperrfahrt<br />

Schneeräumfahrt<br />

Kleinwagenfahrt<br />

(2) Wenn eine Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - endet,<br />

muss der Zugführer,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


408.0481 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7 Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

- wenn die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle abgefahren ist, Ihnen alsdem<br />

Fahrdienstleiter dieser Zugmeldestelle<br />

- wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke abgefahren ist, Ihnen alsdem Fahrdienstleiter,<br />

der das Gleis gesperrt hat,<br />

melden, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen der Sperrfahrt und von ggf.<br />

abgestellten Fahrzeugen geräumt ist. Signaltechnische Einrichtungen zum Einschließen<br />

einer Sperrfahrt in einer Ausweichanschlussstelle dürfen Siedarf der<br />

Bediener erst nach der Meldung bedienen.<br />

(3) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss das Beenden der Sperrfahrt der benachbarten<br />

Zugmeldestelle - sofern sie einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

ist - sowie den beteiligten Betriebsstellen mit den Worten melden: „Sperrfahrt<br />

(Nummer) in (Name der Betriebsstelle/km ...) beendet, Gleis bleibt gesperrt“. Mit<br />

der Meldung über das Beenden der Sperrfahrt dürfen Siedarf er die Meldung über<br />

die Aufhebung der Gleissperrung verbinden.<br />

15 Nachweis<br />

Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss nachweisen:<br />

- Abfahrt der Sperrfahrt,<br />

- Meldung des Zugführers über die Ankunft aller Fahrzeuge, wenn die Sperrfahrt<br />

auf einer Zugmeldestelle endet,<br />

- Meldung des Zugführers, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen der Sperrfahrt<br />

geräumt ist, wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke endet, und<br />

- das Beenden der Sperrfahrt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


Züge fahren 408.0481<br />

Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 7 von 7<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

Für Einträge im Zugmeldebuch gilt folgendes Muster:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Cestadt<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

4728 10 30 10 36 10 37<br />

Sperrf<br />

80412<br />

4730 10 48 10 55<br />

4732 11 05 11 12<br />

Baugleis<br />

4728 10 30 10 36 10 37<br />

Zugnummer<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Meldungen und Vermerke<br />

Betra 2312, 10.46 Bet ben<br />

11.57 alle Fz in FBH,Lange,Zf<br />

11.58 Gl FBH - FCS befahrbar,<br />

Groß<br />

11.59 Bet ben<br />

Betra 2312, 10.46 Bet<br />

Gesp 10.45<br />

b<br />

4730 10 48 10 55 Baugleis 10.50<br />

10.51 Bet ben<br />

4732 11 05 11 12<br />

Gesp 10.45<br />

ab FBH 10.50<br />

an FBH 11.57<br />

Sperr aufgeh 11.59<br />

Sperrf<br />

80412<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0482<br />

Sperrfahrten durchführen<br />

Seite 1 von 2<br />

- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />

1 Ausdehnung der Sperrfahrten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Sperrfahrten dürfen<br />

a) von einer Zugmeldestelle bis <strong>zur</strong> nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger<br />

Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren,<br />

b) einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren und dabei<br />

- auf einer Zugmeldestelle beginnen und auf demselben Gleis <strong>zur</strong> Zugmeldestelle<br />

<strong>zur</strong>ückkehren oder auf der freien Strecke enden, oder<br />

- auf der freien Strecke beginnen und auf der freien Strecke oder auf einer<br />

Zugmeldestelle enden.<br />

Für Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, kann in einer<br />

Betra etwas anderes bestimmt sein.<br />

(2) In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.<br />

(3) Für Sperrfahrten, die im Bereich von Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen<br />

bedienen, können in den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra ergänzende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

(4) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />

(5) Sie dürfen Fahrzeuge in ein Gleis einsetzen, wenn der Fahrdienstleiter, der das<br />

Gleis gesperrt hat, zugestimmt hat.<br />

2 Sperrfahrten trennen, Fahrzeuge abstellen<br />

3 Abfahrt<br />

Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter<br />

Ihnen als Zugführer die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt mündlich gegeben hat.<br />

4 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />

Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten die<br />

Fahrtstellung der Hauptsignale oder die Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Ts 3 nur<br />

für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />

Grundsatz<br />

Mehrere<br />

Sperrfahrten<br />

In den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass auf der<br />

freien Strecke Sperrfahrten getrennt oder einzelne Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.<br />

Abzweigstellen,<br />

Anschlussstellen<br />

Baugleis<br />

Fahrzeuge<br />

einsetzen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013


408.0482 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Sperrfahrten durchführen<br />

- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />

5 Geschwindigkeit<br />

Gezogene<br />

Sperrfahrt<br />

Geschobene<br />

Sperrfahrt<br />

Schneeräumfahrt<br />

Kleinwagenfahrt<br />

(1) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h.<br />

a) 30 km/h, jedoch<br />

(2) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist<br />

b) 20 km/h beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung.<br />

(3) Abweichend von Absatz 1 ist die zulässige Geschwindigkeit einer Schneeräumfahrt<br />

die in der Bedienungsanweisung des Schneeräumfahrzeugs angegebene<br />

Geschwindigkeit.<br />

(4) Die zulässige Geschwindigkeit einer Kleinwagenfahrt, die von einem Kleinwagen<br />

angetrieben wird, ist 25 km/h.<br />

6 Verhalten an Bahnübergängen<br />

(1) Vor Bahnübergängen mit offenen Schranken müssen Sie anhalten, bis die<br />

Schranken geschlossen sind. Müssen Sie nach Abschnitt 7 bei der Rück- oder<br />

Weiterfahrt auf Sicht fahren, müssen Sie auch bei geschlossenen Schranken zunächst<br />

anhalten. Ist eine Verständigung mit dem Schrankenwärter nicht möglich,<br />

* müssen Sie nach Modul 408.0671 Abschnitt 2 Absatz 7 verfahren.<br />

(2) Für Sperrfahrten zum Bedienen von Anschlussstellen können Regeln in den Örtlichen<br />

Richtlinien gegeben sein.<br />

7 Rück- oder Weiterfahrt<br />

Bei Halt auf freier Strecke müssen Sie als Zugführer den Fahrdienstleiter der Zugmeldestelle,<br />

der die Sperrfahrt abgelassen oder zugelassen hat, sobald wie möglich über<br />

die Rück- oder Weiterfahrt verständigen und die Zustimmung einholen. Bis dies geschehen<br />

ist, müssen Sie als Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren.<br />

8 Sperrfahrt beenden<br />

(1) Wenn die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle endet, müssen Sie als Zugführer<br />

die Ankunft aller Fahrzeuge dem Fahrdienstleiter melden.<br />

(2) Wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - endet,<br />

müssen Sie als Zugführer<br />

a) - wenn die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle abgefahren ist - dem Fahrdienstleiter<br />

dieser Zugmeldestelle<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) - wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke abgefahren ist - dem Fahrdienstleiter,<br />

der das Gleis gesperrt hat,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

melden, dass das Streckengleis von allen Fahrzeugen der Sperrfahrt und von ggf.<br />

abgestellten Fahrzeugen geräumt ist. Signaltechnische Einrichtungen zum Einschließen<br />

einer Sperrfahrt in einer Ausweichanschlussstelle dürfen Sie erst nach<br />

der Meldung bedienen.<br />

Wird Modul 408.2481<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0485<br />

Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen Seite 1 von 2<br />

1 Grundsatz<br />

Hilfszüge dürfen auf Strecken verkehren, auf denen die Arbeitszeit unterbrochen ist.<br />

Hilfszüge, die zum Heimatbahnhof <strong>zur</strong>ückkehren, dürfen nur dann über diese Strecken<br />

fahren, wenn sonst die Rückkehr wesentlich verzögert würde.<br />

2 Verständigung<br />

(1) Als Die Fahrdienstleiter der Zugmeldestellen, die die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit<br />

begrenzen, müssen Sie Hilfszüge vereinbaren, abmelden und <strong>zur</strong>ückmelden.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter, der einen Hilfszug abgelassen hat, müssen Siemuss nach<br />

dem Ende der unterbrochenen Arbeitszeit sofort die dazwischen gelegenen Zugmeldestellen<br />

verständigen, dass ein Hilfszug gefahren ist und ob dieser die Strecke geräumt<br />

hat oder noch unterwegs ist.<br />

(3) Der Fahrdienstleiter muss Vereinbarung und Meldungen müssen Sie nachweisen.<br />

3 Signale bedienen<br />

Als Die Fahrdienstleiter der Zugmeldestellen, die die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit<br />

begrenzen, dürfen Sie für die Aus- und Einfahrt des Hilfszuges Hauptsignale<br />

nicht bedienen. Für die Ausfahrt auf die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit ist<br />

keine Räumungsprüfung bei dem zuletzt gefahrenen Zug erforderlich.<br />

4 Gültigkeit der Signale, Befehle<br />

(1) Für die Fahrt gelten nur die Hauptsignale und Sperrsignale der Zugmeldestellen,<br />

die die Strecke mit unterbrochener Arbeitszeit begrenzen.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter, der den Hilfszug ablässt, müssen Siemuss den Triebfahrzeugführer<br />

mit Befehl 9 anweisen, die Strecke mit höchstens 50 km/h zu befahren.<br />

Im Befehl 11 müssen Siemuss er zusätzlich vorschreiben, durch Bahnhöfe<br />

auf Sicht zu fahren. Außerdem müssen Siemuss er das erste vom Triebfahrzeugführer<br />

zu beachtende Einfahrsignal bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle<br />

nennen.<br />

5 Bahnübergänge befahren<br />

(1) Für die Fahrt zum Einsatzort müssen Siemuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

mit Befehl 11 die Bahnübergänge bezeichnen, deren technische<br />

Sicherung nicht wirkt oder bei denen die Wirksamkeit der technischen Sicherung<br />

nicht überwacht wird (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch). Sie müssenEr<br />

muss die Weisung geben, die Bahnübergänge mit höchstens 10 km/h zu befahren<br />

und Wegebenutzer durch Signal Zp 1 zu warnen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Dem Triebfahrzeugführer eines Hilfszuges, der zum Heimatbahnhof <strong>zur</strong>ückkehrt,<br />

müssen Sie muss der Fahrdienstleiter für das Befahren der in Absatz 1 genannten<br />

Bahnübergänge Befehl 8 erteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013


408.0485 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2 Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen<br />

(3) Die Bahnübergänge dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />

werden.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.02.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren<br />

Besonderheiten<br />

Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />

Seite 1<br />

1 Regelung und Sicherung der Zugfolge<br />

(1) Auf Strecken mit Stichstreckenblock darf sich in der Regel nur ein Zug befinden.<br />

(2) Eine Strecke mit Stichstreckenblock gilt als frei, wenn der Fahrdienstleiter<br />

durch Auswertung der Meldeanzeigen des Streckenblocks oder eine Räumungsprüfung<br />

festgestellt hat, dass ein Zug vollständig auf der angrenzenden<br />

Zugmeldestelle angekommen ist.<br />

(3) Das Verfahren der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende<br />

der Stichstrecke darf angeordnet werden, bei Halt des Zuges<br />

1. auf der angrenzenden Zugmeldestelle<br />

2. auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke.<br />

Abweichungen können im Betriebsstellenbuch zugelassen sein.<br />

(4) Strecken, auf denen die Regeln dieser Module angewendet werden dürfen,<br />

sind im Betriebsstellenbuch aufgeführt.<br />

2 Befehle<br />

Müssen Befehle erteilt werden, muss der Fahrdienstleiter die Zustimmung <strong>zur</strong><br />

Fahrt für die Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen und die Zustimmung<br />

im Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock nach Modul<br />

408.0487V02 nachweisen.<br />

Der Fahrdienstleiter muss Befehle jeweils für Fahrten in die Stichstrecke und<br />

für Fahrten aus der Stichstrecke getrennt voneinander erteilen. Er darf Befehle<br />

für die Fahrt aus der Stichstrecke bereits vor der Fahrt in die Stichstrecke<br />

übermitteln.<br />

In den Befehlsvordrucken ist die Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />

sinngemäß als Zugmeldestelle zu behandeln.<br />

3 Zug- und Rangierfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock<br />

(1) Eine Fahrt in die Strecke mit Stichstreckenblock wird in der Regel mit Hauptsignal<br />

zugelassen; die Zulassung gilt bis zum Halt der <strong>zur</strong>ückkehrenden Zugfahrt<br />

vor dem Einfahrsignal der angrenzenden Zugmeldestelle.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Für den ersten Zug nach unterbrochener Arbeitszeit auf der Stichstrecke,<br />

wenn dieser auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke beginnt, oder<br />

bei einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers auf der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke, ist durch den Fahrdienstleiter eine Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anzuordnen. Eine<br />

Fahrt aus der Strecke mit Stichstreckenblock in die angrenzende Zugmeldestelle<br />

wird in der Regel mit Hauptsignal zugelassen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Ein-Zug-<br />

Betrieb<br />

Freisein der<br />

Strecke, Räumungsprüfung<br />

Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt<br />

auf der betriebsstelle<br />

am<br />

Ende der<br />

Stichstrecke<br />

Fahrt in die<br />

Stichstrecke<br />

Fahrt aus der<br />

Stichstrecke<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013


Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />

Seite 2<br />

Rangieren<br />

(3) Das Rangieren auf Strecken mit Stichstreckenblock außerhalb von Baugleisen<br />

ist nicht zulässig, ausgenommen das Umfahren von lokbespannten Zügen<br />

durch das Triebfahrzeug beim Fahrtrichtungswechsel auf der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke sowie beim Bedienen von Anschlussstellen.<br />

Das Rangieren auf dem Einfahrgleis oder über die Einfahrweiche der angrenzenden<br />

Zugmeldestelle hinaus ist zulässig, wenn der Fahrdienstleiter<br />

zuvor das Freisein der Strecke festgestellt hat.<br />

(4) Im Betriebsstellenbuch können zusätzliche oder abweichende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013


Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />

Seite 3<br />

4 Sperren von Gleisen, Sperrfahrten<br />

(1) Der Fahrdienstleiter der angrenzenden Zugmeldestelle ist für die Sperrung<br />

der Gleise einer Strecke mit Stichstreckenblock zuständig.<br />

(2) Es ist zulässig, die Strecke zwischen der angrenzenden Zugmeldestelle und<br />

der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke oder einzelne Abschnitte der<br />

freien Strecke zu sperren.<br />

(3) Müssen Gleise gesperrt werden muss der Fahrdienstleiter vor der Sperrung<br />

nach Abschnitt 1 Absatz 2 feststellen, dass die Strecke frei von Fahrzeugen<br />

ist.<br />

(4) Bei unvorhergesehenen Sperrungen entfällt die Voraussetzung nach Absatz<br />

3. Bei gleichzeitiger Streckenbelegung durch eine Zugfahrt muss der Fahrdienstleiter<br />

gegebenenfalls Maßnahmen bei Gefahr nach Modul 408.0581<br />

treffen.<br />

(5) Fahrten <strong>zur</strong> Bedienung von Anschlussstellen dürfen nur als Sperrfahrten<br />

durchgeführt werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zuständigkeit<br />

Sperrabschnitt<br />

Voraussetzung<br />

Unvorhersehbare<br />

Sperrungen<br />

Bedienung<br />

von Anst.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013


Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />

Seite 4<br />

Bahnübergangsposten<br />

Arbeitsstellen<br />

5 Benachrichtigen von Bahnübergangsposten und<br />

Arbeitsstellen<br />

(1) Bei der Benachrichtigung von Bahnübergangsposten gilt Folgendes:<br />

- Der Fahrdienstleiter muss Bahnübergangsposten auch über Züge<br />

benachrichtigen, die von der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke <strong>zur</strong><br />

angrenzenden Zugmeldestelle fahren.<br />

- Für die Dauer der Benachrichtigung muss der Fahrdienstleiter für die<br />

Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen, dass die Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt durch den Triebfahrzeugführer angefordert wird.<br />

- Der Fahrdienstleiter muss Bahnübergangsposten unmittelbar vor dem Erteilen<br />

der Zustimmung <strong>zur</strong> Fahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />

bzw. der Zulassung der Fahrt auf der angrenzenden<br />

Zugmeldestelle benachrichtigen.<br />

- Einen Bahnübergangsposten muss der Fahrdienstleiter mit den Worten:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke /<br />

angrenzende Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der voraussichtlichen<br />

Abfahrtzeit)“<br />

benachrichtigen.<br />

(2) Bei der Benachrichtigung von Arbeitsstellen gilt Folgendes:<br />

- Der Fahrdienstleiter darf dem Beginn der Arbeiten erst zustimmen, wenn<br />

die Stichstrecke geräumt ist.<br />

- Für die Dauer der Benachrichtigung muss der Fahrdienstleiter für die<br />

Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen, dass die Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt durch den Triebfahrzeugführer angefordert wird.<br />

- Die Benachrichtigung muss unmittelbar vor dem Erteilen der<br />

Zustimmung <strong>zur</strong> Fahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />

bzw. der Zulassung der Fahrt auf der angrenzenden Zugmeldestelle erfolgen.<br />

- Eine Arbeitsstelle ist mit den Worten:<br />

„Zug (Nummer) von (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke /<br />

angrenzenden Zugmeldestelle) nach (Name der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke / angrenzende Zugmeldestelle)“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Nachweis<br />

zu benachrichtigen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) Alle Aufträge und Meldungen im Zusammenhang mit dem Benachrichtigen<br />

von Bahnübergangsposten und Arbeitsstellen sind im Fernsprechbuch für<br />

Strecken mit Stichstreckenblock nach Modul 408.0487V02 nachzuweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013


Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />

Seite 5<br />

6 Unregelmäßigkeiten, Störungen<br />

(1) Sind Telekommunikationseinrichtungen völlig gestört und müssen Zustimmungen<br />

<strong>zur</strong> Fahrt erteilt werden, sind weitere Zugfahrten nach Störungseintritt<br />

nicht zulässig.<br />

(2) Bei Störungen des Stichstreckenblocks ist die angrenzende Zugmeldestelle<br />

Räumungsprüfstelle.<br />

7 Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

Aufträge und Meldungen, die nicht für das Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

nach Modul 408.0487V02 bestimmt sind, muss der Fahrdienstleiter<br />

im Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock nach Vordruck<br />

408.0487V01 nachweisen.<br />

8 Befehl 12<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Völlig gestörte<br />

Verständigung<br />

Wenn der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter meldet, dass er das Fernsprechbuch<br />

für Strecken mit Stichstreckenblock nicht führen kann, darf der Fahrdienstleiter<br />

die Wortlaute der Aufträge und Meldungen auch mit Befehl 12 übermitteln.<br />

Räumungsprüfstelle<br />

Nachweis<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren<br />

Besonderheiten<br />

Vordruck Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock 408.0487V01<br />

Seite 1<br />

Anleitung<br />

Zugmeldebuch<br />

für die Strecke mit Stichstreckenblock<br />

von ...................................................... bis ..................................................<br />

Betriebsstelle ......................................................................<br />

Begonnen am ..................., abgeschlossen am ...................., Inhalt: ........ Blätter<br />

Tragen Sie Meldungen oder Ankunftszeiten für den anschließenden Streckenabschnitt bis <strong>zur</strong><br />

Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke auf einer besonderen Seite ein, und zwar in<br />

Spalte 1:<br />

Spalte 2:<br />

Spalte 3:<br />

Spalte 4:<br />

Spalte 5:<br />

Nummer des abgehenden Zuges,<br />

Nummer des ankommenden Zuges,<br />

Abfahrt auf der angrenzenden Zugmeldestelle,<br />

Zeit der Ankunft auf der angrenzenden Zugmeldestelle,<br />

Zeit der Feststellung der Räumungsprüfung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

V408.0487V01 Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock (Titel) A4d 5b-70 12.15<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.08.2013


Vordruck Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock 408.0487V01<br />

Seite 2<br />

Richtung von und nach …………………………………….<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Gleis<br />

Tag ………………… Abfahrt Ankunft<br />

von ……….<br />

von<br />

nach<br />

bis ………. Meldungen und Vermerke<br />

……………………….<br />

nach<br />

von<br />

……………………….<br />

Zugnummer U M U M U M<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

frei<br />

V408.0487V01 Zugmeldebuch für Strecken mit Stichstreckenblock (Einlage) A4d 5b-70 12.15<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 14.08.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren<br />

Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

Fahrdienstleiter<br />

Besonderheiten<br />

408.0487V02<br />

Seite 1<br />

Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

Angrenzende Zugmeldestelle<br />

an der Stichstrecke von ………………………………….<br />

Begonnen …………………….<br />

Inhalt: ………. Seiten<br />

Anleitung:<br />

………………………………………….<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

nach ……………………………..<br />

Abgeschlossen …………………….<br />

1. Die Einträge sind vor der Abgabe bzw. sofort nach dem Empfang der Meldung vorzunehmen.<br />

2. Die Wortlaute der Meldungen sind auf der Rückseite des Fernsprechbuches abgedruckt.<br />

3. Nicht Zutreffendes ist zu streichen.<br />

4. Beim Datumswechsel zwischen der Anordnung des Verfahrens und der Zustimmung ist beim<br />

Führen der Spalte 2 eine neue Zeile zu verwenden.<br />

408.487V02 Fernsprechbuch Fahrdienstleiter für Strecken mit Stichstreckenblock <strong>Entwurf</strong> vom: 12.11.2013<br />

Fachautor: Dirk Enders; Tel.: 069 265-31636


Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

Fahrdienstleiter<br />

408.0487V02<br />

Seite 2<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Verfahren angeordnet Zustimmung erteilt Name des<br />

Triebfahrzeugführers<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

ARB<br />

ben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

BÜP<br />

ben.<br />

Datum U M Zug Nr. für Zug-Nr. U M U M U M<br />

Eingetragen<br />

durch<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 12.11.2013


Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock<br />

Fahrdienstleiter<br />

408.0487V02<br />

Seite 3<br />

Rückseite<br />

Wortlaute bei der Anwendung des Verfahrens der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt<br />

auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />

Anfrage <strong>zur</strong> Zustimmung<br />

„Darf Zug (Nummer) in (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke) abfahren?“<br />

Zustimmung<br />

„Zug (Nummer) darf in (Name der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke) abfahren.“<br />

bzw.<br />

„Nein, warten.“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 12.11.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren und Rangieren 408.04880901<br />

Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt Besonderheiten<br />

Seite 1 von 1<br />

1 Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt<br />

(1) a) Eine Rangierfahrt, die in eine Zugfahrt übergehen soll, brauchtmuss am<br />

nächsten Hauptsignal - bei einem Gruppensignal am zugehörigen Sperrsignal -<br />

nicht angehalten zu werden, wenn die Voraussetzungen für die Abfahrt des Zuges<br />

erfüllt sind. Bei Gruppensignalen ohne Lichtsperrsignal oder hohes Formsperrsignal<br />

ist dies nicht zugelassen.<br />

Die Zugfahrt beginnt mit Vorbeifahrt der Spitze der Rangierfahrt an den genannten<br />

Signalen. Ein Abfahrauftrag ist nicht erforderlich.<br />

(2) b) Der Übergang einer Rangierfahrt, die ein Baugleis verlässt, ohne Halt in<br />

eine Zugfahrt ist nicht zugelassen. In einer Betra können zusätzliche Regeln gegeben<br />

sein.<br />

(3) Der Übergang einer Rangierfahrt, die eine Anschlussstelle verlässt, ohne Halt in<br />

eine Zugfahrt ist nicht zugelassen. Im Betriebsstellenbuch können zusätzliche<br />

Regeln gegeben sein.<br />

2 Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt<br />

(12) a) In der Regel darf eine Zugfahrt in eine Rangierfahrt übergehen, wenn der<br />

Zug vor einem Halt zeigenden Signal, in Höhe eines Einfahr- oder Blocksignals,<br />

vor einer auf der freien Strecke liegenden Anschlussweiche zum Zwecke der Anschlussbedienung<br />

oder am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten gekommen ist.<br />

Für den Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt, die in ein Baugleis oder eine<br />

Anschlussstelle fährt, können in einer Betra oder im Betriebsstellenbuch zusätzliche<br />

Regeln gegeben sein.<br />

(2) b) Eine Zugfahrt darf ohne Halt am gewöhnlichen Halteplatz in eine Rangierfahrt<br />

übergehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Im Betriebsstellenbuch ist in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf<br />

Betriebsstellen die Nummer des Zuges und der Fahrweg der Rangierfahrt, in<br />

den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal die Nummer des Zuges genannt.<br />

sind und<br />

2. Der Weichenwärter stimmt der Rangierfahrt die Zustimmung durch Signal<br />

Sh 1 Lichtsignal (DS 301) oder Ra 12 (DV 301) am Halt zeigenden Hauptsignal<br />

zugegeben wird.<br />

Die Rangierfahrt beginnt mit der Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Signal.<br />

(3) Die Zustimmung <strong>zur</strong> Rangierfahrt wird mündlich erteilt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Übergang<br />

Rangierfahrt in<br />

Zugfahrt<br />

Übergang<br />

Zugfahrt in<br />

Rangierfahrt<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.09.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0491<br />

Reisende sichern Seite 1 von 1<br />

Wo höhengleiche Übergänge von Reisenden betreten werden können, sind in denim<br />

Örtlichen Richtlinien RegelnBetriebsstellenbuch Regeln gegeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0492<br />

Sonstige Besonderheiten Seite 1 von 3<br />

1 Zugverspätungen<br />

(1) Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter bei Verspätung eines Zuges Maßnahmen zu treffen<br />

habenmuss, müssen Siemuss er sich, ohne eine Verspätungsmeldung abzuwarten,<br />

nach dem Lauf des Zuges erkundigen.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle, auf der die Verspätung eines Reisezuges<br />

erstmals 10 Minuten und mehr beträgt oder auf der sich eine gemeldete<br />

Verspätung um 10 Minuten und mehr ändert, müssen Siemuss die Verspätung<br />

unter Angabe des Grundes in der Regel fernmündlich allen Zugmeldestellen bis<br />

zum nächsten Anschlussbahnhof melden.<br />

Als Der Fahrdienstleiter eines Anschlussbahnhofs müssen Siemuss die Verspätung<br />

in gleicher Weise weiter melden, wobei Sie er voraussichtliche Änderungen<br />

berücksichtigen müssenmuss.<br />

In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch kann die Meldung kleinerer<br />

Verspätungen angeordnet oder eine andere Stelle mit den Meldungen beauftragt<br />

sein. Verspätungen von 30 Minuten und mehr müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

darüber hinaus auch den Stellen melden, die besondere Maßnahmen zu treffen<br />

müssenhaben. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch sind die Züge<br />

und Stellen bestimmt.<br />

(3) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die Verspätungsmeldung möglichst frühzeitig,<br />

spätestens fünf Minuten nach der planmäßigen Ab- oder Durchfahrtszeit des<br />

Zuges geben. Ist die Verspätung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau bekannt,<br />

müssen Siemuss er die Verspätung schätzen und als voraussichtliche Verspätung<br />

melden. Weicht die tatsächliche Verspätung um 10 Minuten und mehr ab, müssen<br />

Siemuss er diese möglichst nachmelden.<br />

(4) Über Zugverspätungen müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die beteiligten Stellen<br />

der Deutschen Bahn und ggf. auch andere Stellen (z. B. Grenzdienststellen)<br />

benachrichtigen.<br />

(5) Im Betriebsstellenbuch ist bestimmt, ob ein Bahnhof Anschlussbahnhof ist und es<br />

sind die benachbarten Anschlussbahnhöfe genannt.<br />

2 Züge anhalten<br />

(1) Bei BahnbetriebsunfällenUnfällen, Bränden oder anderen allgemeinen Gefahren<br />

dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter Züge anhalten, um Hilfskräfte aufzunehmen<br />

oder abzusetzen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Wenn die Betriebszentrale Ihnen dem Fahrdienstleiter mitteilt, dass sie einen zusätzlichen<br />

Halt genehmigt hat, müssen Sie er den Zug in ein hierfür geeignetes<br />

Gleis einlassen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3 Weichen der Einfahrstraße bei der Ausfahrt sichern<br />

Ist ein Zug nach dem Anhalten an einem gewöhnlichen Halteplatz oder vor dem Zielsignal<br />

einer Zugstraße nicht vollständig an der Fahrstraßen-Zugschlussstelle vorbeigefahren<br />

und werden bei der Ausfahrt noch Weichen der Einfahrstraße befahren, die<br />

nicht vom Ausfahrsignal abhängig sind, müssen Siemuss der Bediener des Stellwerks<br />

Erkundigen<br />

Züge,<br />

Meldungen<br />

Zeitpunkt der<br />

Meldung<br />

Benachrichtigen<br />

Aufnahme von<br />

Hilfskräften<br />

Zusätzlicher<br />

Halt<br />

<strong>Entwurf</strong> 15.01.2014


408.0492 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Sonstige Besonderheiten<br />

den Fahrstraßenhebel für die Einfahrt in umgelegter Stellung belassen. Ist das nicht<br />

möglich und kann er bei der Ausfahrt nicht erneut umgelegt werden, müssen Siemuss er<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 6 anbringen. Wegen derFür die Fahrwegsicherungsmeldung<br />

müssen Siegelten die Regeln im Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 beachten.<br />

Bei beginnenden Zügen müssen Siemuss er sinngemäß verfahren.<br />

4 Langsamfahrstellen Befehl 10 auf Strecken mit LZB oder ETCS<br />

Wenn Sie alsein Fahrdienstleiter auf Strecken mit LZB oder ETCS Triebfahrzeugführern<br />

über eine vorübergehende Langsamfahrstelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

durch Befehl 9 10 unterrichten müssenvorschreiben muss, müssen Siemuss er<br />

wie folgt vorgehen:<br />

a) Wenn das Fahrzeug an der Spitze des Zuges weder mit LZB noch mit ETCS ausgerüstet<br />

ist, müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 9 10 nur dann<br />

erteilen, wenn die anzuordnende Geschwindigkeit niedriger ist als 160 km/h.<br />

b) Wenn die eine entsprechende Langsamfahrstelle in die LZB und in ETCS eingegeben<br />

ist und das Fahrzeug an der Spitze des Zuges mit LZB oder ETCS ausgerüstet<br />

ist, müssen Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 9 10 nur dann erteilen,<br />

wenn die anzuordnende Geschwindigkeit niedriger ist als 160 km/h.<br />

c) Wenn die Langsamfahrstelle nicht in die LZB bzw. in ETCS eingegeben ist und<br />

das Fahrzeug an der Spitze des Zuges mit LZB oder ETCS ausgerüstet ist, gilt<br />

Folgendes:<br />

1 Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit unter 160 km/h müssen Siemuss er<br />

dem Triebfahrzeugführer zusätzlich zum Befehl 10 einen Befehl 9 erteilen.<br />

- Befehl 11 erteilen mit dem Auftrag, bis <strong>zur</strong> Langsamfahrstelle höchstens mit<br />

der nach Fahrplan zulässigen Geschwindigkeit zu fahren und die in der Führerraumanzeige<br />

angezeigten niedrigeren Geschwindigkeiten und Langsamfahrsignale<br />

zu beachten und<br />

- Befehl 9 für die Langsamfahrstelle erteilen.<br />

2. Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 160 km/h oder höher müssen<br />

Siemuss er dem Triebfahrzeugführer Befehl 9 10 erteilen mit dem Auftrag, die<br />

anzuordnende Geschwindigkeit vom Ort der Befehlsübermittlung bis <strong>zur</strong> ersten<br />

Zugmeldestelle hinter dem Ende der Langsamfahrstelle Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

zu fahren.<br />

5 Änderung der Traktionsart<br />

Wenn auf Strecken mit elektrischem Zugbetrieb ein Triebfahrzeug mit einer anderen<br />

Traktionsart gestellt wird, als im Fahrplan vorgesehen ist, müssen Sie alsmuss der<br />

Fahrdienstleiter die beteiligten Stellen wie bei fernmündlicher Bekanntgabe eines Sonderzuges<br />

verständigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Reihenfolge der Züge ändern<br />

Wenn Sie als der Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle auf eingleisiger Strecke von<br />

der planmäßigen oder der zuletzt bekannt gegebenen Reihenfolge der Züge abweichen<br />

wollenwill, müssen Siemuss er die geänderte Reihenfolge mit den beteiligten<br />

Zugmeldestellen vereinbaren. Sie müssenEr muss die beteiligten Mitarbeiter auf den<br />

Betriebsstellen unterrichten.<br />

<strong>Entwurf</strong> 15.01.2014


Züge fahren 408.0492<br />

Sonstige Besonderheiten Seite 3 von 3<br />

7 Weiterfahrt nach Halt<br />

(1) Hat sich ein Triebfahrzeugführer an einem selbsttätigen Blocksignal - außer bei<br />

automatischem Streckenblock - bei Haltstellung oder an einer Blockstelle für anzeigegeführte<br />

Züge bei LZB-Halt oder ETCS-Halt gemeldet und steht nicht sofort<br />

fest, dass der zugehörige Zugfolgeabschnitt noch durch einen Zug besetzt ist,<br />

müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter das Blocksignal oder die virtuelle Blockstelle<br />

sperren, bis der Zug weiterfahren darf.<br />

Können SieWenn er das selbsttätige Blocksignal oder die virtuelle Blockstelle nicht<br />

sperren kann, müssen Siemuss er den Triebfahrzeugführer mündlich anweisen,<br />

auch dann halten zu bleiben, wenn das Blocksignal Fahrt zeigt oder der Auftrag<br />

„LZB-Fahrt“ bzw. eine Fahrterlaubnis in ETCS erteilt ist, und zwar so lange, bis Sie<br />

er der Weiterfahrt zusätzlich mündlich zugestimmt hatben.<br />

(2) Hat Wenn sich ein Triebfahrzeugführer wegen Haltstellung eines Einfahr-, Zwischen-<br />

oder Ausfahrsignals oder Blocksignals einer Abzweigstelle gemeldet, und<br />

der Fahrdienstleiter nicht sogleich erkennt, dass die zugehörige Zugstraße oder<br />

der zugehörige Zugfolgeabschnitt noch besetzt ist, dürfen Selbststellbetrieb oder<br />

Zuglenkung mit Lenkplan für dieses Signal nicht eingeschaltet und Fahrstraßen<br />

nicht eingespeichert sein., wenn Sie nicht sogleich erkennen, dass die zugehörige<br />

Zugstraße oder der zugehörige Zugfolgeabschnitt noch besetzt ist. Der Fahrdienstleiter<br />

muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Selbsttätiges<br />

Blocksignal<br />

oder LZB-<br />

Blockstelle<br />

Selbststellbetrieb,<br />

Zuglenkung<br />

<strong>Entwurf</strong> 15.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0501<br />

Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt Seite 1 von 3<br />

1 Zugmeldestelle<br />

(1) a) Hat Wenn nach unterbrochener Arbeitszeit der Fahrdienstleiter der benachbarten<br />

örtlich besetzten Zugmeldestelle oder eines benachbarten örtlich besetzten<br />

Bahnhofsteils nach unterbrochener Arbeitszeit die Arbeit wider Erwarten<br />

nicht aufgenommen hat, dürfen Sie darf der Fahrdienstleiter Züge in der Regel<br />

ablassen, wenn Sie er mit dem Fahrdienstleiter der nächsten örtlich besetzten<br />

Zugmeldestelle oder des nächsten örtlich besetzten Bahnhofsteils die Reihenfolge<br />

der Züge vereinbart hatben. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die<br />

Zugmeldungen an diese Stelle geben.<br />

b) Soll Wenn ein Zug auf der Zugmeldestelle, deren Fahrdienstleiter die Arbeit<br />

nicht aufgenommen hat, enden oder beginnen soll und der Fahrdienstleiter<br />

kann die Reihenfolge der Züge nicht mit der nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle<br />

vereinbart werden kann, weil<br />

- sie nicht vorhanden ist oder<br />

- Ihre seine Zugmeldestelle die nächste örtlich besetzte Zugmeldestelle ist,<br />

müssen Sie muss der Fahrdienstleiter die Reihenfolge der Züge selbst bestimmen<br />

und im Zugmeldebuch nachweisen.<br />

c) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Schrankenwärter oder örtlich besetzte<br />

Blockstellen verständigen (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch). Das Befahren<br />

des Gegengleises ist nicht zugelassen.<br />

(2) a) Der Fahrdienstleiter muss Sie müssen den Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />

121<br />

1. beauftragen, am Einfahrsignal oder Blocksignal der noch nicht besetzten<br />

Zugmeldestellen zu halten und Weisung des dortigen Fahrdienstleiters für<br />

die Weiterfahrt einzuholen,<br />

2. beauftragen - wenn der den Fahrdienstleiter nicht erreicht wird - mit höchstens<br />

5 km/h auf Bahnhöfen ein- und - wenn der Zug weiterfahren soll -<br />

auszufahren bzw. auf Abzweigstellen weiterzufahren,<br />

3. verständigen, dass Haupt- und Sperrsignale der nicht besetzten Zugmeldestellen<br />

nicht gelten,<br />

4. verständigen, dass Signale der Blockstellen bis <strong>zur</strong> nächsten örtlich besetzten<br />

Zugmeldestelle, die dem Fahrdienstleiter zugeteilt sind, der die Arbeit<br />

nicht aufgenommen hat, nicht gelten,<br />

5. beauftragen, gegen die Spitze zu befahrende Weichen der bis <strong>zur</strong> nächsten<br />

örtlich besetzten Zugmeldestelle vorhandenen Anschlussstellen mit höchstens<br />

50 km/h zu befahren, wenn die Zugfahrt über diese Weichen mit besonderem<br />

Auftrag zugelassen wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Soll Wenn ein Zug auf der Zugmeldestelle, deren Fahrdienstleiter die Arbeit<br />

nicht aufgenommen hat,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Allgemeines<br />

Befehl 121<br />

1. enden soll, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

zusätzlich zu den Weisungen nach a) durch Befehl 121 beauftragen, nach<br />

Halten am gewöhnlichen Halteplatz die Weisung des Fahrdienstleiters einzuholen,<br />

und - wenn der den Fahrdienstleiter nicht erreicht werden kann -<br />

sich beim Ihnen beauftragenden Fahrdienstleiter zu melden und Ihnen ihm<br />

eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug zu geben,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


408.0501 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt<br />

Fahrwege<br />

2. beginnen soll, müssen Sie muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

Weisungen nach a) Nr. 3 bis Nr. 5 erteilen und ihn durch Befehl 121<br />

beauftragen, auf der nicht besetzten Zugmeldestelle mit höchstens 5 km/h<br />

auszufahren.<br />

Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 eingeben bzw. anbringen.<br />

Die in a) Nr. 1 und Nr. 4 genannten Signale und die in a) Nr. 5 genannten Weichen<br />

sind imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannt.<br />

Bei Übermittlung des Befehls 121 müssen Sie muss der Fahrdienstleiter den<br />

Triebfahrzeugführer mündlich über den Anlass verständigen.<br />

(3) Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch ist bestimmt, für welche Fahrtrichtung<br />

Fahrwege auf benachbarten Abzweigstellen oder Bahnhöfen mit Streckenverzweigungen<br />

eingestellt sind.<br />

2 Blockstelle<br />

Hat Wenn nach unterbrochener Arbeitszeit der Fahrdienstleiter einer Blockstelle, die<br />

keine Zugmeldestelle ist, nach unterbrochener Arbeitszeit die Arbeit wider Erwarten<br />

nicht aufgenommen hat, muss der Fahrdienstleiter müssen Sie den Triebfahrzeugführern<br />

durch Befehl 112 mitteilen, dass das Blocksignal nicht gilt.<br />

3 Bahnübergänge<br />

Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch ist bestimmt, bei welchen Bahnübergängen<br />

bis <strong>zur</strong> nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle die technische Sicherung<br />

nicht wirkt oder bei denen die Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf<br />

den besetzten Betriebsstellen überwacht wird und für die der Fahrdienstleiter Sie deshalb<br />

dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen mussmüssen.<br />

4 Befehle ohne Vordruck<br />

(1) Der Fahrdienstleiter darf Befehle nach Abschnitt 1 Absatz 2, Abschnitt 2 oder Abschnitt<br />

3 dürfen Sie auch ohne Vordruck geben (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch).<br />

Wenn der Fahrdienstleiter Sie Befehle ohne Vordruck gebengibt, müssen<br />

muss der Triebfahrzeugführer Signale oder Bahnübergänge vom Triebfahrzeugführer<br />

in der im Befehl genannten Reihenfolge angetroeffen werden.<br />

(2) Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können Muster für Befehle ohne<br />

Vordruck enthalten sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

5 Betriebsstelle wieder besetzt<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Wenn Sie alsein Fahrdienstleiter die Arbeit nach unterbrochener Arbeitszeit verspätet<br />

aufnimmtehmen, müssen Sie muss er sich sofort bei den benachbarten Fahrdienstleitern<br />

erkundigen, ob diese einen Zug abgelassen habenwurde. Meldet Wenn sich ein<br />

Triebfahrzeugführer am Einfahrsignal bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle meldet,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter ihm mitteilen, dass die Zugmeldestelle inzwischen<br />

besetzt ist und dass die von der benachbarten Zugmeldestelle ausgestellten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014


Züge fahren 408.0501<br />

Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt Seite 3 von 3<br />

Befehle für die Weiterfahrt nicht mehr gelten. Der Fahrdienstleiter muss Sie müssen<br />

hiervon die Fahrdienstleiter verständigen, die die Zugfahrt vereinbart hatten.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 08.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0511<br />

Schwierigkeiten beim Aus- oder Einsteigen<br />

Seite 1 von 2<br />

Nach Halten am Bahnsteig anfahren<br />

1 Schwierigkeiten beim Aus- oder Einsteigen<br />

(1) a) Wenn mit Reisenden besetzte Wagen ausnahmsweise an Stellen zum Halten<br />

gekommen sind, wo das Aus- oder Einsteigen schwierig ist, müssen Sie als<br />

Zugbegleiter die Reisenden <strong>zur</strong> Vorsicht auffordern. Sie müssen die Reisenden<br />

bitten, nach Möglichkeit durch die Wagen so weit durchzugehen, dass sie ungefährdet<br />

aussteigen können.<br />

b) Wird Ihnen als Zugführer bekannt, dass Schwierigkeiten beim Aussteigen zu<br />

erwarten sind, müssen Sie dafür sorgen, dass<br />

1. sich ein Zugbegleiter in dem betroffenen Wagen aufhält, um ein Aussteigen<br />

aus diesem Wagen möglichst zu verhindern,<br />

2. die Reisenden bis zu einem für das Aussteigen geeigneten Wagen durchgehen.<br />

(2) Hält ein Zug auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass, dürfen Sie als<br />

Zugführer das Aussteigen der Reisenden zulassen, wenn der Aufenthalt voraussichtlich<br />

längere Zeit dauert und sie nicht gefährdet werden können. Sie müssen<br />

die Reisenden darauf hinweisen, dass sie auf eigene Gefahr aus- oder einsteigen.<br />

2 Nach Halten am Bahnsteig anfahren<br />

(1) a) Kommt ein Reisezug mit wirksamer Überwachungseinrichtung der Außentüren<br />

im Führerraum am Bahnsteig unvorhergesehen zum Halten, dürfen Sie als<br />

Triebfahrzeugführer die Außentüren der Wagen nicht freigeben. Sie dürfen den<br />

Zug ohne Auftrag des Zugführers bewegen, wenn im Führerraum angezeigt<br />

wird, dass keine Außentüren geöffnet worden sind.<br />

b) Wird im Führerraum angezeigt, dass Außentüren geöffnet worden sind oder hat<br />

der Reisezug keine wirksame Überwachungseinrichtung der Außentüren im<br />

Führerraum, dürfen Sie als Triebfahrzeugführer den Zug bewegen, wenn der<br />

Zugführer Sie hierzu beauftragt hat.<br />

Als Zugführer oder Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass Reisende nicht<br />

ein- oder aussteigen und die Türen geschlossen sind.<br />

Nach dieser Feststellung geben Sie:<br />

- als Zugschaffner eine Fertigmeldung,<br />

- als Zugführer dem Triebfahrzeugführer Abfahrauftrag nach Modul 408.0333<br />

mit Signal Zp 9,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- als Triebfahrzeugführer, bevor Sie den Zug bewegen, Signal Zp 1.<br />

(2) a) Kommt ein Reisezug mit wirksamer Überwachungseinrichtung der Außentüren<br />

im Führerraum bei planmäßigem Halt nicht am gewöhnlichen Halteplatz zum<br />

Halten, dürfen Sie als Triebfahrzeugführer die Außentüren der Wagen nicht<br />

freigeben. Sie dürfen den Zug ohne Auftrag des Zugführers bewegen, wenn im<br />

Führerraum angezeigt wird, dass keine Außentüren geöffnet worden sind.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Allgemeine<br />

Maßnahmen<br />

Maßnahmen<br />

bei Halt auf<br />

freier Strecke<br />

Unvorhergesehenes<br />

Halten<br />

Halten nicht<br />

am gewöhnlichen<br />

Halteplatz<br />

b) Wird im Führerraum angezeigt, dass Außentüren geöffnet worden sind, oder<br />

hat der Reisezug keine wirksame Überwachungseinrichtung der Außentüren im<br />

Führerraum, dürfen Sie als Triebfahrzeugführer den Zug bewegen, wenn der<br />

Zugführer Sie hierzu beauftragt hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 18.04.2013


408.0511 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Schwierigkeiten beim Aus- oder Einsteigen<br />

Nach Halten am Bahnsteig anfahren<br />

Als Zugführer oder Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass Reisende nicht<br />

ein- oder aussteigen und die Türen geschlossen sind.<br />

Nach dieser Feststellung geben Sie:<br />

- als Zugschaffner eine Fertigmeldung,<br />

- als Zugführer müssen Sie den Triebfahrzeugführer mündlich oder durch<br />

Hochhalten des Armes beauftragen, weiterzufahren. Abfahrauftrag nach<br />

Modul 408.0333 dürfen Sie nicht geben,<br />

- als Triebfahrzeugführer, bevor Sie den Zug bewegen, Signal Zp 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 18.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0521<br />

Anhalten vor der Signal-Zugschlussstelle Seite 1 von 1<br />

1 Allgemeine Maßnahmen<br />

Kommt Wenn ein Zug zum Halten kommt, bevor er mit Zugschluss an der Signal-<br />

Zugschlussstelle eines Einfahr- oder Blocksignals vorbeigefahren ist, dürfen Siedarf<br />

der Fahrdienstleiter das Signal nicht auf Halt stellen und die Räumungsprüfung nicht<br />

bestätigen. Als Ein Bediener des Signals müssen Siemuss sofort den Fahrdienstleiter<br />

verständigen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss sofort den Fahrdienstleiter<br />

der rückgelegenen Zugfolgestelle verständigen.<br />

2 Merkhinweis, Sperre<br />

Auf Strecken ohne Streckenblock müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der rückgelegenen<br />

Zugfolgestelle Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre<br />

nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

3 Selbststellbetrieb, Zuglenkung mit Lenkplan<br />

Auf der rückgelegenen Zugfolgestelle dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit<br />

Lenkplan nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter<br />

muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

4 Signal auf Halt stellen<br />

Nachdem der Zug mit Zugschluss an der Signal-Zugschlussstelle vorbeigefahren ist,<br />

dürfen Sie ist das Signal auf Halt zu stellen und die Räumungsprüfung zu bestätigen.<br />

5 Weichen umstellen<br />

Müssen Wenn durch das Signal gesicherte Weichen umgestellt werden müssen, dürfen<br />

Sie darf das Signal auf Halt gestellten und die Fahrstraße aufgelöst werden. Sie<br />

müssen dDas Signal ist anschließend wieder auf Fahrt zu stellen, wenn es die Anlage<br />

zulässt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0531<br />

Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder Seite 1 von 3<br />

an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />

Betriebsart TR<br />

1 Aufgaben des Triebfahrzeugführers<br />

(1) Wenn Sie ein Triebfahrzeugführer an einem<br />

- Halt zeigenden Signal,<br />

- LZB-Halt,<br />

- LZB-Nothalt oder einem<br />

- ETCS-Halt<br />

unzulässig vorbeigefahren sindist, müssen Siemuss er sofort anhalten und nach<br />

dem Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen. Dies gilt auch bei jedem<br />

Wechsel in die ETCS-Betriebsart TR sowie bei jeder PZB-Zwangsbremsung an<br />

einem Hauptsignal, das Fahrtstellung oder Kennlicht zeigt oder einem Sperrsignal,<br />

das Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt.<br />

(2) Wenn Sie ein Triebfahrzeugführer an einer Stelle vorbeigefahren sindist, an der<br />

nach Befehl zu halten war, müssen Siemuss er sofort anhalten und nach dem<br />

Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen.<br />

(3) Für die Weiterfahrt erteilt der Fahrdienstleiter Befehl 2.<br />

2 Aufgaben des Fahrdienstleiters<br />

(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer für die Weiterfahrt<br />

Befehl 2 erteilen, auch wenn Sieer das Signal nachträglich bedienten.<br />

Beispiele für Befehle 2:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Befehl 2<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


408.0531 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder an<br />

einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />

Betriebsart TR<br />

Voraussetzungen<br />

Befehl 2.1<br />

(2) Sie dürfen Der Fahrdienstleiter darf den Befehl erst übermitteln, wenn die Voraussetzungen<br />

für die Weiterfahrt erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn ihm der Triebfahrzeugführer<br />

Ihnen mitgeteilt hat, dass eine Zwangsbremsung durch PZB an<br />

einem Hauptsignal, das Fahrtstellung oder Kennlicht oder einem Sperrsignal, das<br />

Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt, eingetreten ist.<br />

(3) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer eines signalgeführten<br />

Zuges zusätzlich zum Befehl 2 nach Absatz 1 mit Befehl 2.1 beauftragen,<br />

bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40<br />

km/h zu fahren, wenn ein Zug unzulässig<br />

- an einem Ausfahr- oder Blocksignal vorbeigefahren ist,<br />

- an einer Stelle vorbeigefahren ist, an der nach Befehl zu halten war und der<br />

Zug aus einem Bahnhof ausfahren bzw. auf der freien Strecke weiterfahren<br />

soll.<br />

Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges dem<br />

Triebfahrzeugführer die Stellung des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der<br />

Zug auf dem Gegengleis weiterfährt und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis<br />

ein Signal Ne 2 vorhanden ist.<br />

Beispiele für Befehle 2 mit 2.1:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Signal auf<br />

Fahrt stellen<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Der Fahrdienstleiter muss das Signal, an dem der Zug unzulässig vorbeigefahren<br />

ist, müssen Sie nachträglich auf Fahrt stellen, wenn es die Anlage zulässt. Das<br />

gilt bei nichtselbsttätigem Streckenblock für Einfahr- oder Blocksignale jedoch<br />

nur, wenn bei der Weiterfahrt des Zuges noch mindestens eine Achse die Zugeinwirkung<br />

für den Streckenblock befährt.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


Züge fahren 408.0531<br />

Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder Seite 3 von 3<br />

an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />

Betriebsart TR<br />

(5) Das Zurücksetzen eines Zuges dürfen Sie anordnen, wenn wichtige Gründe dafür<br />

vorliegen. [Satz ist nach Modul 408.0572 verschoben.]<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Zurücksetzen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

09.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0541<br />

Gefahrdrohende Umstände Seite 1 von 3<br />

1 Gleise erkunden<br />

(1) a) 1. Lassen wetterbedingte oder andere gefahrdrohende Umstände (Stürme,<br />

Eisregen, extreme Schneehöhen, Hochwasser, Brände, Abfragen eines Notrufes<br />

nicht möglich, Tiere usw.) befürchten, dass Gleise nicht ohne Gefahr befahren<br />

werden können, sind sie zu erkunden.<br />

b) 2. Für das Erkunden kommen insbesondere Kontrollgänge, Fahrten mit<br />

Straßenfahrzeugen entlang der Strecke oder Posten an der vermuteten Gefahrenstelle,<br />

ferner nicht mit Reisenden besetzte Fahrten mit Triebfahrzeugen<br />

oder Wendezügen in Betracht.<br />

c) 3. Wenn Sie der Fahrdienstleiter es mit dem Triebfahrzeugführer vereinbarten<br />

und es vertretbar erscheint, darf bei Tag und sichtigem Wetter oder in<br />

Tunnels bei eingeschalteter Tunnelbeleuchtung die Erkundung auch mit Reise-<br />

oder Güterzügen durchgeführt werden.<br />

(2) b) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer mit Befehl<br />

9 10 - Grund Nr. 32 - anweisen, auf den betroffenen Gleisen auf Sicht zu fahren.<br />

Weisen Sie Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer zusätzlich durch<br />

Befehl 910.1 anweisen, das Gleis zu erkunden und das Ergebnis der Erkundung<br />

an Sie ihn zu melden.<br />

2 Gleise bei unterbrochener Arbeitszeit erkunden<br />

(12) a) Ist die Arbeitszeit unterbrochen, dürfen Sie Gleise ausschließlich nach<br />

Abschnitt 1 Absatz 1 ab Nr. 2 erkundet werden.<br />

(2) b) Als Der Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt ablässt, müssen<br />

Siemuss:<br />

a) 1. die Erkundungsfahrt mit dem Fahrdienstleiter der nächsten mit einem<br />

Fahrdienstleiter besetzten Zugmeldestelle vereinbaren,<br />

b) 2. nach Beendigung Ende der Arbeitsunterbrechung sofort die Zugmeldestellen,<br />

auf denen die Arbeit unterbrochen war, verständigen, dass eine Erkundungsfahrt<br />

gefahren ist und ob diese die Strecke geräumt hat oder noch<br />

unterwegs ist,<br />

c) 3. Vereinbarung und Meldungen nachweisen.<br />

(3) c) Als Der Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt ablässt, und als der<br />

Fahrdienstleiter der nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle, dürfen Siedarf für<br />

die Aus- und Einfahrt der Erkundungsfahrt Hauptsignale nicht bedienen. Für die<br />

Ausfahrt ist keine Räumungsprüfung bei dem zuletzt gefahrenen Zug erforderlich.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(4) ad) 1. Für die Fahrt gelten nur Hauptsignale und Sperrsignale der Zugmeldestelle,<br />

auf der die Erkundungsfahrt beginnt, und der nächsten mit einem<br />

Fahrdienstleiter besetzten Zugmeldestelle.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Allgemeines<br />

Sachverhalt,<br />

Fahrten<br />

Befehl 910<br />

unterbrochene<br />

Arbeitszeit<br />

Fahrten<br />

Verständigung<br />

Signale bedienen<br />

Gültigkeit der<br />

Signale,<br />

Befehle<br />

b) 2. Als Der Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt ablässt, müssen Sie<br />

muss den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 8 - anweisen,<br />

bis <strong>zur</strong> nächsten mit einem Fahrdienstleiter besetzten Zugmeldestelle mit<br />

höchstens 50 km/h zu fahren, und durch einen weiteren Befehl 9 10 – Grund<br />

Nr. 32 - anweisen, auf den zu erkundenden Gleisen auf Sicht zu fahren und<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


408.0541 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Gefahrdrohende Umstände<br />

das Gleis zu erkunden und das Ergebnis der Erkundung an Sie ihn zu melden<br />

(Befehl 910.1).<br />

Bahnübergänge<br />

befahren<br />

Der Fahrdienstleiter mussIm mit Befehl 121 müssen Sie zusätzlich vorschreiben,<br />

durch Bahnhöfe auf Sicht zu fahren. Außerdem müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter das erste vom Triebfahrzeugführer zu beachtende Einfahrsignal<br />

bzw. Blocksignal einer Abzweigstelle nennen.<br />

(5) e) Imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch ist<br />

bestimmt, bei welchen Bahnübergängen bis <strong>zur</strong> nächsten mit einem Fahrdienstleiter<br />

besetzten Zugmeldestelle die technische Sicherung nicht wirkt oder bei denen<br />

die Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf den besetzten Betriebsstellen<br />

überwacht wird und für die Sie alsder Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt<br />

ablässt, dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen müssenmuss.<br />

Die Bahnübergänge dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />

werden.<br />

23 Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />

(a1) Wenn nach Ablauf der imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch nach<br />

b)Absatz 2 genannten Zeit kein Zug gefahren ist und Spurrillen auf freier Strecke<br />

oder auf Bahnübergängen nicht schnee- und eisfrei gemacht werden konnten,<br />

müssen Siemuss sich der Fahrdienstleiter vom Triebfahrzeugführer des Zuges,<br />

der das Gleis zuerst befährt, die Radsatzlast des Fahrzeugs an der Spitze des<br />

Zuges melden lassen, soweit die Radsatzlast des Fahrzeugs an der Spitze des<br />

Zuges nicht nach b) Absatz 2 imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />

angegeben ist.<br />

Ist die gemeldete oder die imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch nach<br />

b) Absatz 2 angegebene Radsatzlast für diesen Zug nicht größer als 16 t, müssen<br />

Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 –<br />

Grund Nr. 11 - anweisen, den Streckenabschnitt mit Spurrillen und die Bahnübergänge<br />

mit höchstens 30 km/h zu befahren.<br />

(2b) Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch sind die betroffenen Streckenabschnitte,<br />

Bahnübergänge und Zeiten genannt. Es können Radsatzlasten der<br />

Fahrzeuge angegeben sein, die an der Spitze des Zuges fahren, und zusätzliche<br />

Regeln gegeben sein.<br />

34 Eiszapfenbildung<br />

Wenn sich in Tunnels Eiszapfen bilden können (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch),<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges, der<br />

das Gleis zuerst befährt, durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 33 - anweisen, im Tunnel auf<br />

Sicht zu fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

45 Windwarnung<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Wenn Zeigt eine WindmMeldeanlage Windwarnung anzeigt, müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter die imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten<br />

Maßnahmen treffen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


Züge fahren 408.0541<br />

Gefahrdrohende Umstände Seite 3 von 3<br />

56 Geschlossene Schneedecke<br />

Die Betriebszentrale darf anordnen, dass Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />

von mehr als 200 km/h wegen geschlossener Schneedecke mit höchstens 200 km/h<br />

fahren. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 121<br />

mit Wortlaut „Stellen Sie VMZ 200 von ... bis ... ein“ erteilen.<br />

67 Melden<br />

Als Der Triebfahrzeugführer müssen Siemuss Ihnendem Fahrdienstleiter gefahrdrohende<br />

Umstände dem Fahrdienstleiter melden.<br />

78 Kritische Wettersituation (Sturmwarnung)<br />

Wenn Sie alsder Fahrdienstleiter eine Sturmwarnung erhaltenerhält, beauftragen Sie<br />

muss er während des angegebenen Zeitraums auf den imn den Örtlichen Richtlinien-<br />

Betriebsstellenbuch genannten Streckenabschnitten die betroffenen Triebfahrzeugführer<br />

als Vorsichtsmaßnahme beauftragen, die Geschwindigkeit ihres Zuges auf 80<br />

km/h zu begrenzen. Verwenden Sie hHierzu den muss folgender Wortlaut verwendet<br />

werden: „Achtung, Sturmwarnung! Fahren Sie zwischen … (Betriebsstelle) und …<br />

(Betriebsstelle) mit höchstens 80 km/h.“ Imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter<br />

auf Betriebsstellenbuch können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

79 Nachweis<br />

Der Fahrdienstleiter muss Ggefahrdrohende Umstände und getroffene Maßnahmen<br />

müssen Sie nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0551<br />

Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen Seite 1 von 3<br />

1 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />

(1) Ein erloschenes Nachtzeichen müssen Sieist den Betriebsstellen bis zum nächsten<br />

Bahnhof zu melden. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss den Zug dort<br />

anhalten. Befährt Wenn der Zug bis zum nächsten Bahnhof nichttechnisch gesicherte<br />

Bahnübergänge befährt, müssen Siemussist er ihn bei Dunkelheit oder<br />

unsichtigem Wetter sofort anzuhalten.<br />

Nach dem Anhalten des Zuges muss der Triebfahrzeugführer das Signal in Ordnung<br />

gebracht werdenbringen. WennIst das nicht möglich ist, darf der Zug bei<br />

Dunkelheit oder unsichtigem Wetter nicht weiterfahren.<br />

Darf Wenn der Zug weiterfahren darf, müssen Siemuss der die Fahrdienstleiter<br />

die Unregelmäßigkeit von Bahnhof zu Bahnhof melden und die jeweils dazwischen<br />

liegenden Betriebsstellen benachrichtigen.<br />

(2) Ein unvollständiges Nachtzeichen müssen Sieist den Betriebsstellen bis zum<br />

nächsten Bahnhof zu melden., als Fahrdienstleiter müssen melden von Bahnhof<br />

zu Bahnhof bis zum nächsten Haltbahnhof melden und die jeweils dazwischen<br />

liegenden Betriebsstellen benachrichtigen. Wenn Befährt der Zug nichttechnisch<br />

gesicherte Bahnübergänge befährt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter ihn bei<br />

Dunkelheit oder unsichtigem Wetter auf dem nächsten Bahnhof anhalten.<br />

Nach dem Anhalten des Zuges muss der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen<br />

in Ordnung gebracht werdenbringen. Ist Wenn das nicht möglich ist, darf der Zug<br />

bis zu dem Bahnhof fahren, auf dem das Nachtzeichen in Ordnung gebracht<br />

werden kann. Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss die Unregelmäßigkeit<br />

von Bahnhof zu Bahnhof melden und die jeweils dazwischen liegenden Betriebsstellen<br />

benachrichtigen.<br />

Auf Nebenbahnen müssen Sie muss der Fahrdienstleiter bei Dunkelheit oder unsichtigem<br />

Wetter den Triebfahrzeugführer außerdem<br />

- durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 42 - anweisen, mit höchstens 40 km/h zu fahren,<br />

und<br />

- durch Befehl 121 anweisen, auch vor den nicht mit Pfeiftafeln gekennzeichneten<br />

Bahnübergängen ohne technische Sicherung wie bei unsichtigem Wetter<br />

Signal Zp 1 nach Modul 301.0901 Abschnitt 2 Absatz 4 zu geben.<br />

Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können für Nebenbahnen abweichende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

2 Schlusssignal fehlt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) Fehlt das Schlusssignal, ist wie folgt vorzugehen:<br />

a) Auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

die vorgelegenen Betriebsstellen bis zum nächsten örtlich besetzten<br />

Bahnhof verständigen. Als Der Fahrdienstleiter dieses Bahnhofs müssen<br />

Sie muss die Meldung in gleicher Weise weitergeben. Der Zug ist auf dem<br />

nächsten geeigneten Bahnhof anzuhalten, damit das Schlusssignal angebracht<br />

werden kann.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

erloschen<br />

unvollständig<br />

Strecken mit<br />

selbsttätigem<br />

Streckenblock<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 10.01.2014


408.0551 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen<br />

Strecken mit<br />

nichtselbsttätigem<br />

Streckenblock<br />

oder ohne<br />

Streckenblock<br />

Zug<br />

vollständig<br />

Zug nicht<br />

vollständig<br />

b) Auf Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock oder ohne Streckenblock ist<br />

wie folgt zu verfahren:<br />

1. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss die vorgelegenen Betriebsstellen<br />

bis zum nächsten örtlich besetzten Bahnhof und die Zugfolgestellen bis <strong>zur</strong><br />

rückgelegenen Zugmeldestelle verständigen.<br />

2. Ausfahrsignale müssen Siesind sofort auf Halt zu stellen. Block- oder Einfahrsignale<br />

müssen Siesind in der Fahrtstellung zu belassen, sofern sie<br />

nicht selbsttätig in die Haltstellung kommen. Einfahrsignale dürfen Sie jedoch<br />

mit Genehmigung des Fahrdienstleiters auf Halt gestellt werden,<br />

wenn Weichen umgestellt werden müssen. Bei drohender Gefahr dürfen<br />

Sie andere MitarbeiterBediener des Stellwerkes selbstständig handeln und<br />

den Fahrdienstleiter nachträglich verständigen.<br />

3. Sie dürfen denDer Zug darf zunächst nicht vorgeblockt werden, sofern nicht<br />

selbsttätig vorgeblockt wird.<br />

4. Die Räumungsprüfung für den betroffenen Zug brauchen Sieist zunächst<br />

nicht durchzuführen. Bei Relaisblock oder Trägerfrequenzblock 71 müssen<br />

Siemuss das zugbewirkte Rückblocken gesperrt werden, wenn es die Anlage<br />

zulässt.<br />

5. Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ müssen Sie nach<br />

Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 und Nr. 16<br />

anbringen bzw. eingeben.<br />

6. Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss den Zug auf dem nächsten<br />

Bahnhof anhalten lassen.<br />

7. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

Für Abzweigstellen können imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch<br />

abweichende Regeln gegeben sein.<br />

(2) Wennird festgestellt wird, dass der Zug vollständig ist, müssen Siemuss das<br />

Schlusssignal anbringen lassenangebracht werden. Als Der Fahrdienstleiter müssen<br />

Sie muss die benachrichtigten Stellen verständigen, dass der Zug vollständig ist.<br />

Die Verständigung gilt für die Räumungsprüfung als Feststellung nach Modul<br />

408.0241 Abschnitt 4 b. Sie dürfen dDie Signale dürfen auf Halt gestellt en und<br />

das Vorblocken und die Bestätigung der Räumungsprüfung nachgeholt werden.<br />

(3) Ist der Zug nicht vollständig, müssen Sieist das Gleis zu sperren und nach Modul<br />

408.0571 Abschnitt 9 7 vorzugehen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

3 Schlusssignal zweifelhaft<br />

Ist das Vorhandensein des Schlusssignals zweifelhaft, müssen Sieist zunächst nach<br />

Abschnitt 2 vorzugehen und bei einer vorgelegenen Betriebsstelle nachzufragen. Die<br />

weiteren Maßnahmen ergeben sich aus den Feststellungen des Mitarbeiters dieser<br />

Betriebsstelle.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

4 Nachweis<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 01.01.2014


Züge fahren 408.0551<br />

Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen Seite 3 von 3<br />

Feststellungen und Meldungen nach Abschnitt 1 Absatz 1, Abschnitt 2 Absatz 1 und 2<br />

und Abschnitt 3 und getroffene Maßnahmen müssen Siesind nachzuweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

10.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0552<br />

Offene Türen Seite 1 von 1<br />

1 Reisezüge<br />

(1) a) Wenn Sie in einem Reisezug nach außen aufschlagende Türen oder andere<br />

offene Außentüren von Personenwagen festgestellt oder gemeldet werden<br />

oder wenn Ihnen solche Türen gemeldet worden sind, müssen Sieist sofort<br />

dern Triebfahrzeugführer sofort zu verständigen.<br />

b) Können Sie denKannWenn der Triebfahrzeugführer nicht verständigt werden<br />

kann, müssen Sieist dern Zug sofort anzuhalten.<br />

(2) a) Sind Ihnen als Triebfahrzeugführer offene Außentüren im Reisezug gemeldet<br />

worden oder haben Sie offene Außentüren festgestellt, müssen Sie den Zug<br />

in der Regel sofort durch Vollbremsung anhalten.<br />

In den Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge oder technischer Einrichtungen<br />

am Zug oder im Abhilfetext <strong>zur</strong> Störungsbeseitigung im Display der<br />

Führerraumanzeige können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

b) Nach dem Anhalten müssen Sie, soweit der Zug begleitet wird, die Zugbegleiter<br />

verständigen. Als Zugbegleiter müssen Sie Weisungen des Triebfahrzeugführers<br />

beachten.<br />

2 Güterzüge<br />

Wenn Sie in einem Güterzug nach außen aufschlagende Türen festgestellten oder<br />

wenn Ihnen nach außen aufschlagende Türen gemeldet weorden sind, müssen Sieist<br />

dern Zug sofort anzuhalten.<br />

3 Nachweis<br />

Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss Unregelmäßigkeiten und getroffene Maßnahmen<br />

nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Maßnahmen<br />

Verständigen<br />

Zug anhalten<br />

Maßnahmen<br />

Zug anhalten<br />

Maßnahmen<br />

nach dem<br />

Anhalten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0553<br />

Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen Seite 1 von 2<br />

1 Feststellen, Melden<br />

(1) Wenn Sie an Fahrzeugen oder Ladungen Unregelmäßigkeiten<br />

(z. B. Brandgeruch, Ölqualm, Flammenbildung, rotglühende Radsatzlager,<br />

Pfeiftöne, blockierter Radsatz, Funkensprühen am Radsatz, kreischendes Geräusch,<br />

rotglühende Bremsklötze oder Radreifen, brennende Bremsbeläge,<br />

unruhiger Lauf des Fahrzeugs, klapperndes klirrendes Geräusch, regelmäßiges<br />

starkes Klopfen oder Schlagen, lose Wagendecken, verschobene Ladung)<br />

festgestellten oder wenn Ihnen solche Unregelmäßigkeiten gemeldet werden,<br />

müssen Siesind, außer wenn eine Unregelmäßigkeit nach Absatz 2 angezeigt<br />

wird, Maßnahmen bei Gefahr zu treffen.<br />

(2) a) Wird WennIhnen alsdem Fahrdienstleiter durch eine Heißläuferortungsanlage<br />

oder Festbremsortungsanlage dem Fahrdienstleitereinen Heißläufer oder eine<br />

„Feste Bremse - heiß“ angezeigt, müssen Siemuss er den Zug an dem imn<br />

den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten Hauptsignal anhalten.<br />

Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können abweichende Regeln<br />

zum Anhalten des Zuges gegeben sein.<br />

b) Wird Wenn Ihnen als Fahrdienstleiter durch eine Heißläuferortungsanlage o-<br />

der Festbremsortungsanlage einen Warmläufer oder eine „Feste Bremse -<br />

warm“ angezeigt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Zug in dem imn<br />

den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch genannten Bahnhof anhalten.<br />

c) Teilen SieDer Fahrdienstleiter teilt dem Triebfahrzeugführer möglichst vor dem<br />

Anhalten des Zuges die Art der Meldung, den betroffenen Radsatz und die betroffene<br />

Zugseite mit.<br />

d) Als Triebfahrzeugführer sollen Sie bei einem Heißläufer oder bei der Meldung<br />

„Feste Bremse - heiß“ den Zug mit einer Vollbremsung anhalten.<br />

2 Untersuchen<br />

(1) a) Nach dem Anhalten müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer<br />

die Unregelmäßigkeit mitteilen, sofern ihm diese nicht schon nach<br />

Abschnitt 1 Absatz 2 mitgeteilt worden ist.<br />

b) Als Der Triebfahrzeugführer müssen Sie - auch wenn Sie eine Unregelmäßigkeit<br />

selbst festgestellt haben -muss<br />

1. suchtmuss den Zug nach der Unregelmäßigkeit absuchen und dem Fahrdienstleiter<br />

die zu treffenden Maßnahmen mitteilen.suchen,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

2. bei Anzeige durch eine Ortungsanlage das geortete Fahrzeug untersuchen;<br />

können Sie an diesem Fahrzeug keine Unregelmäßigkeit feststellen,<br />

müssen Sie das davor und dahinter laufende Fahrzeug nach Wärmequellen<br />

absuchen,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3. und teilt dem Fahrdienstleiter die zu treffenden Maßnahmen mitteilen.<br />

Maßnahmen<br />

bei Gefahr<br />

Anzeige durch<br />

Ortungsanlagen<br />

Allgemein<br />

(2) Haben Sie alsWenn der Fahrdienstleiter einen Zug mit einem durch Heißläuferortungsanlage<br />

angezeigten Heißläufer an einem Einfahrsignal angehalten hat, dür-<br />

im Bahnhof<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


408.0553 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen<br />

fen Siedarf er den Zug durch den Triebfahrzeugführer im Bahnhof untersuchen<br />

lassen, sofern dies imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />

nicht verboten ist. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Zug in das<br />

durchgehende Hauptgleis einlassen. Während der Einfahrt des Zuges dürfen<br />

unmittelbar benachbarte Gleise nicht befahren werden. Als Der Triebfahrzeugführer<br />

dürfen Sie darf den Zug nur mit Schrittgeschwindigkeit in den Bahnhof fahren.<br />

3 Schäden an Fahrzeugen<br />

Als Triebfahrzeugführer müssen Sie, sofern ein Wagenmeister nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

steht, Fahrzeuge mit Mängeln, die den Bahnbetrieb gefährden können, aus dem Zug<br />

aussetzen.<br />

43 Nachweis<br />

Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen<br />

nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0554<br />

Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug Seite 1 von 2<br />

1 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern<br />

(1) Wenn Sie bei einem Triebfahrzeug einen beschädigtern gehobenern Stromabnehmer<br />

festgestellten oder einen unruhigern Stromabnehmerlauf (z. B. heftig<br />

schwankende Oberleitung) beobachtet werden, müssen Siesind Maßnahmen bei<br />

Gefahr zu treffen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Zentralschaltstelle<br />

verständigen und mit ihr die weiteren Maßnahmen vereinbaren. Als Der Triebfahrzeugführer<br />

müssen Siemuss dem Fahrdienstleiter melden, ob der Zug weiterfahren<br />

darf.<br />

(2) Wenn Sie bei einem fahrenden Zug einen Speisewagen mit gehobenem Stromabnehmer<br />

festgestellt enwird, müssen Sieist dern Zug sofort anzuhalten. und<br />

alsDer Fahrdienstleiter muss die Zentralschaltstelle verständigen.<br />

Nach dem Halt müssen Sie als Zugführer veranlassen, dass Kann Wenn der<br />

Stromabnehmer nicht gesenkt werden kann, muss der Triebfahrzeugführer veranlassen,<br />

dasswird. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den ist der Speisewagen<br />

auf dem nächsten Bahnhof ausgezusetzt wirden.<br />

(3) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen<br />

nachweisen.<br />

2 Feuer im Zug<br />

(1) Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät, müssen Sieist dern Zug<br />

so schnell wie möglich anzuhalten. Dabei soll ten Sie als der Triebfahrzeugführer<br />

möglichst nicht in Tunnels, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen, wo die<br />

Hilfeleistung erschwert ist, halten.<br />

Wenn Sie als Zugbegleiter Feuer entdecken, müssen Sie bei Zügen mit Lautsprecheranlage<br />

die Hilfe der anderen Zugbegleiter anfordern mit der Ansage:<br />

"Achtung Zugbegleiter! Mit F-Gerät in Wagen (Nummer) kommen."<br />

Als Zugpersonal müssen Sie unverzüglich für die Sicherung der Reisenden und<br />

Ladungen sorgen.<br />

(2) Auf elektrisch betriebenen Strecken müssen Sieist das Halten auf freier Strecke<br />

möglichst abzukürzen. Brennende Fahrzeuge müssen Siesind möglichst auf ein<br />

Gleis ohne Oberleitung oder ein Nebengleis zu fahren, jedoch nicht in unmittelbare<br />

Nähe der Oberleitungsmaste oder Quertragwerke.<br />

(3) Wenn ein Fahrzeug eines Zuges, der Reisende befördert, in Brand gerät und der<br />

Zug in einem Tunnel zum Halten kommt und geräumt werden muss, müssen Sie<br />

wie folgt verfahren:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

a) Als Zugbegleiter müssen Sie dafür sorgen, dass Reisende den Wagen<br />

mit der Brandstelle sofort räumen und sich in die benachbarten Wagen begeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Sie müssen Klimaanlage und Belüftung im ganzen Zug sofort ausschalten.<br />

Triebfahrzeug<br />

Speisewagen<br />

Nachweis<br />

Erste Maßnahmen<br />

Elektrisch<br />

betriebene<br />

Strecken<br />

Tunnel<br />

c) Sobald Sie alsmuss der ZugführerTriebfahrzeugführer erkennen, dass der<br />

Brand nicht gelöscht werden kann, müssen Sie die Räumung des Zuges anord-<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 20.01.2014


408.0554 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug<br />

nen. Dazu müssen Sie - möglichst in Absprache mit dem Fahrdienstleiter - die<br />

Fluchtrichtung festlegen und für das Anschalten einer eventuell vorhandenen<br />

Tunnelbeleuchtung sorgen. Als Zugpersonal müssen Sie dafür sorgen, dass als<br />

Fluchtweg der Randweg neben dem haltenden Zug benutzt wird.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0561<br />

Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigenVerminderter Reibwert Seite 1 von 1<br />

1 Auf Sicht fahren<br />

Wenn Sie als Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren müssen, dürfen Sie je nach den<br />

Sichtverhältnissen nur so schnell fahren, dass Sie den Zug vor einem Fahrthindernis<br />

oder Haltsignal sicher anhalten können. Sie dürfen höchstens 40 km/h fahren.<br />

Wenn Sie bis zu einem Hauptsignal oder einem Signal Ne 14 auf Sicht fahren müssen<br />

und wenn ab dort die Fahrt zugelassen ist, müssen Sie noch 400 m über diese<br />

Signale hinaus auf Sicht fahren.<br />

2 Geschwindigkeit ermäßigen<br />

(1) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer eines signalgeführten Zuges bei unsichtigem<br />

Wetter den <strong>Stand</strong>ort von Signalen nicht mit Sicherheit bestimmen können, müssen<br />

Sie die Geschwindigkeit des Zuges entsprechend ermäßigen.<br />

(1) (2) a) Wenn Sie als Ihnen ein Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter<br />

verminderten Reibwert zwischen Rad und Schiene feststellen, müssen Sie die<br />

Geschwindigkeit des Zuges entsprechend ermäßigen. Sie müssen die Unregelmäßigkeit<br />

dem Fahrdienstleiter meldetn, muss er auch die Geschwindigkeit des<br />

Zuges entsprechend ermäßigenn.<br />

soll Ddie Meldung soll folgende Angaben enthalten:<br />

- Gleis von ... nach ...,<br />

- Strecken-km,<br />

- Steigungs- oder Gefälleabschnitt,<br />

- Schwierigkeiten beim Anfahren oder Bremsen.<br />

( b2) Hat Ihnen als Fahrdienstleiter ein Triebfahrzeugführer eine Unregelmäßigkeit<br />

nach a) gemeldet,Sie müssenDer Fahrdienstleiter mussSie dem Triebfahrzeugführer<br />

des nachfolgenden Zuges mitteilen, dass es zu Schwierigkeiten<br />

beim Anfahren oder Bremsen kommen kann.<br />

(c3) Wenn Sie alsDer Triebfahrzeugführer, der über Schwierigkeiten beim Anfahren<br />

oder Bremsen verständigt worden sindist, müssen Siemussführt auf dem<br />

betroffenen Streckenabschnitt Betriebsbremsungen durchführen und teilt dem<br />

FahrdienstleiterIhnen dem Fahrdienstleiter mitteilen, ob sich der Bremsweg verlängert<br />

hatungen aufgetreten sind.<br />

(d4) WennHat Ihnen als Fahrdienstleiter der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter<br />

Bremswegverlängerungen gemeldet, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

den Triebfahrzeugführer des nachfolgenden Zuges hierüber verständigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Unsichtiges<br />

Wetter<br />

Verminderter<br />

Reibwert<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0571<br />

Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass Seite 1 von 4<br />

1 Ursache ermitteln<br />

Hält Ihr Zug unvorhergesehen, außer wegen Haltstellung eines Signals, LZB-Halts<br />

oder ETCS-Halts, müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Ursache umgehend ermitteln.<br />

21 Hilfe anfordern<br />

(1) Das Anfordern von Hilfe über Zugfunk oder Streckenfernsprechverbindung müssen<br />

Sie durch Notruf einleiten.<br />

(2) Fordern Sie in der Nähe befindliche Mitarbeiter auf zu helfen.<br />

(3) Wenn Sie als Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiterein Zug aus unvorhergesehenem<br />

Anlass hält und das Zugpersonal Hilfe angefordert hatben, müssen<br />

Sie den Triebfahrzeugführer hierüber verständigen. Nachdem vom Zugpersonal Hilfe<br />

angefordert worden ist, dürfen Sie alsdarf der Triebfahrzeugführer den Zug nur noch<br />

mit Zustimmung der benachbarten Zugmeldestellen bewegen.<br />

32 Aufenthalt melden<br />

Ist Wenn keine Hilfe erforderlich ist und, dauert der Aufenthalt aber voraussichtlich<br />

länger als fünf Minuten dauert, müssen Sie alsmuss der Triebfahrzeugführer oder<br />

Zugführer das Halten dem Fahrdienstleiter einer benachbarten Zugmeldestelle melden.<br />

Wenn dies nicht möglich ist, müssen Siemuss der Triebfahrzeugführer, nachdem der<br />

Anlass beseitigt ist, die Meldung bei der Weiterfahrt nachholen. Als Der Triebfahrzeugführer<br />

müssen Siemuss bis dahin auf Sicht fahren.<br />

43 Beteiligte verständigen<br />

Wenn Ihnen einem Fahrdienstleiter als Fahrdienstleiter das Halten deines Zuges<br />

nach Abschnitt 3 2 gemeldet oder wenn Hilfe angefordert worden ist, müssen<br />

Siemuss er die Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle und der beteiligten<br />

Blockstellen sowie die Schrankenwärter, Bahnübergangsposten und Arbeitsstellen<br />

verständigen. Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „RP“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

5 Zugtrennung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Nach einer Zugtrennung müssen Sie als Zugführer im abgetrennten Zugteil Feststellbremsen<br />

entsprechend der maßgebenden Neigung anziehen, und zwar unabhängig<br />

davon, wie lange der Zugteil stehen bleibt. Bestimmen Sie die maßgebende Neigung<br />

anhand der Sägelinien im Fahrplan.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

64 Mit dem ganzen Zug weiterfahren<br />

(1) KannWenn ein Zug nach Halt aus unvorhergesehenem Anlass weiterfahren<br />

kann, müssen Sie alsmuss der Triebfahrzeugführer oder Zugführer den Fahrdienstleiter,<br />

dem Sie er das Halten mitgeteilt hatben, von der beabsichtigten Wei-<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


408.0571 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4<br />

Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass<br />

terfahrt verständigen. Sie dürfenDer Triebfahrzeugführer darf nur weiterfahren,<br />

wenn der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle zugestimmt hat.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle dürfen Siedarf der<br />

Weiterfahrt nur zustimmen, nachdem Sie er die Fahrdienstleiter der vorgelegenen<br />

Zugmeldestelle und der beteiligten Blockstellen sowie die Schrankenwärter,<br />

Bahnübergangsposten und Arbeitsstellen unterrichtet hatben.<br />

75 Mit einem Zugteil weiterfahren<br />

(1) WennKann nur mit einem Zugteil weitergefahren werden kann, müssen Sie als<br />

Zugführer vor der Weiterfahrt am stehen bleibenden Zugteil Feststellbremsen<br />

entsprechend der maßgebenden Neigung anziehen. Bestimmen Sie die maßgebende<br />

Neigung anhand der Sägelinien im Fahrplan.<br />

(2) Ein Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter soll beim stehen bleibenden Zugteil<br />

bleiben. Ist das nicht möglich, dürfen Sie als Zugführer die Weiterfahrt nicht zulassen,<br />

solange sich im stehen bleibenden Zugteil Reisende befinden oder wenn<br />

der Streckenabschnitt, auf dem der Zugteil stehen bleiben soll, im Fahrplan durch<br />

zwei Sägelinien gekennzeichnet ist.muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter<br />

verständigen, dass Fahrzeuge stehen bleiben.<br />

(32) Für die Weiterfahrt eines Zugteils gelten die Regeln im Abschnitt 6 4 sinngemäß.<br />

Bevor Sie weiterfahren, müssen Sie als Zugführer feststellen, dass am weiterfahrenden<br />

Zugteil kein Schlusssignal angebracht ist.<br />

86 Mit mehreren Zugteilen getrennt weiterfahren<br />

(1) Können mehrere Teile des Zuges getrennt weiterfahren, gelten die Regeln in den<br />

Abschnitten 6 4 und 7 5 sinngemäß.<br />

(2) Als FahrdienstleiterSie müssenDer Fahrdienstleiter muss Sie bei der Betriebszentrale<br />

die Zugnummern erfragen.<br />

(3) Bevor Sie alsder Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle der Weiterfahrt<br />

eines zweiten oder weiteren Zugteils zustimmten, müssen Siemuss er deren<br />

Triebfahrzeugführer jeweils mit Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 - anweisen, bis zum<br />

nächsten Hauptsignal auf Sicht zu fahren.<br />

(4) Als Der Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle müssen Siemuss die Räumung<br />

des Gleises zwischen den betroffenen Zugmeldestellen feststellen. Es gelten<br />

die Regeln im Abschnitt 9 7 Absatz 3 sinngemäß.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

97 Zug oder Zugteil bleibt auf der freien Strecke stehen<br />

(1) WennKann ein Zug auf der freien Strecke nicht aus eigener Kraft weiterfahren<br />

kann oder muss ein Zugteil auf freier Strecke stehen bleiben muss, müssen Sie<br />

alsmuss der zuständiger Fahrdienstleiter das Gleis sperren und die Räumung<br />

des Gleises veranlassen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Wo beim Einlassen von Hilfsfahrzeugen Störungen an der Gleisfreimeldeanlage<br />

auftreten können, sind imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch Regeln<br />

gegeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


Züge fahren 408.0571<br />

Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass Seite 3 von 4<br />

(3) a) Für den betroffenen Zug dürfen Siedarf keine Räumungsprüfung durchgeführt<br />

werden. Wenn die Meldungen über die Beendigung aller Sperrfahrten im<br />

Zugmeldebuch eingetragen sind und - wenn der Zug in mehreren Teilen von<br />

der freien Strecke geholt wurde - Sie alsder Fahrdienstleiter der rückgelegenen<br />

Zugmeldestelle den Vergleich nach c) durchgeführt hatben, gilt die Räumung<br />

des Gleises als festgestellt.<br />

b) WennSoll der Zug in mehreren Teilen von der freien Strecke geholt werden<br />

soll, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle<br />

der Weiterfahrt der Zugteile nur zustimmen, wenn für den betroffenen Zug<br />

- der Zugführer Triebfahrzeugführer bestätigt hat, dass eine Wagenliste beim<br />

Zug ist oder er die Nummern aller Fahrzeuge des Zuges in der im Zug vorhandenen<br />

Reihenfolge in eine Liste eingetragen hat oder<br />

- beim Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle Ihnen oder bei der<br />

Betriebszentrale eine Wagenliste vorhanden ist.<br />

c) Nach Ankunft der Zugteile und Sperrfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

durch Vergleichen der Meldungen der Zugführer Triebfahrzeugführer mit<br />

einer der genannten Listen feststellen, dass keine Fahrzeuge auf der Strecke<br />

<strong>zur</strong>ückgelassen wurden. Können SieKannWenn dies nicht festgestellt werden<br />

Kann oder können Sie kann nicht mit einer der genannten Listen vergleichen<br />

werden kann, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

des ersten Zuges, der das Gleis nach der Sperrung befährt, mit Befehl 10 –<br />

Grund Nr. 1 - anweisen, im zuvor gesperrten Gleis auf Sicht zu fahren.<br />

d) Wenn Sie als Zugführer den Vergleich nach c) mit dem Fahrdienstleiter<br />

durchgeführt haben, müssen Sie das Schlusssignal wieder anbringen.<br />

(4) Nach Aufheben der Gleissperrung müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei<br />

nichtselbsttätigem Streckenblock das Rückblocken nachholen. Selbsttätige Blockeinrichtungen,<br />

die sich nach Aufhebung der Sperrung nicht in Grundstellung<br />

befinden, dürfen Sie in Grundstellung bringengebracht werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


408.0571 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4<br />

Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass<br />

8 Nachweis<br />

(5) Der Fahrdienstleiter muss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen müssen<br />

Sie nachweisen. Für Einträge im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />

10 9 8 7 6 5 4 3 2 1<br />

Regelgleis nach Regelgleis von Tag<br />

Gegengleis von Gegengleis nach 15.12.<br />

Adorf<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Cestadt<br />

Meldungen und Vermerke Zugnummer Rückmeldunmeldung<br />

Abfahrt Annahme Ankunft Rück-<br />

Abfahrt Annahme Zugnummer<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

12.30 von Z 53021:<br />

Zugtrennung in km 57,3<br />

Zugschluss in km 57,6,<br />

Nachbargleis nicht<br />

betroffen<br />

Herbert, Tf<br />

12.31 Bet ben<br />

12.46 von FCS:<br />

Ankuppeln des hinteren<br />

Zugteils nicht möglich,<br />

vorderer Zugteil fährt<br />

weiter<br />

12.47 Bet ben<br />

13.19 von FCS: Sperrf<br />

mit hinterem Zugteil fährt<br />

ab<br />

13.25 Sperrf mit allen Fz<br />

in FBH, Meyer, Zf<br />

13.27 Bet ben<br />

12 14 53021<br />

Gesp 12.30<br />

12 42 4737<br />

53021 (vorderer<br />

12 50<br />

Zugteil)<br />

ab FCS 12.58 Sperrf 99953<br />

13 04 4739<br />

an FBH 13.25<br />

Sperr aufgeh 13.27<br />

13 37 13 36 13 30 4741<br />

53021(hinterer<br />

Zugteil)<br />

Sperrfahrt<br />

99953<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0572<br />

Zug <strong>zur</strong>ücksetzen Seite 1 von 4<br />

1 Bedingungen<br />

(1) Der Fahrdienstleiter darf das Zurücksetzen eines Zuges dürfen Sie anordnen,<br />

wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.<br />

Als Zugführer dürfen Sie einen Zug oder Zugteil <strong>zur</strong>ücksetzen lassen, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

a) Das Fahrzeug an der Spitze des <strong>zur</strong>ücksetzenden Zuges oder Zugteils muss<br />

mit einem Mitarbeiter besetzt sein und die Verständigung zwischen diesem<br />

und dem Triebfahrzeugführer muss möglich sein. Züge oder Zugteile bis zu<br />

100 m Gesamtlänge dürfen ohne Mitarbeiter an der Spitze <strong>zur</strong>ücksetzen, wenn<br />

keine Bahnübergänge befahren werden - ausgenommen solche mit wärterbedienten<br />

Schranken -; erfragen Sie dies beim Fahrdienstleiter. Sie müssen dem<br />

Fahrdienstleiter melden, wenn Sie zum Zurücksetzen bereit sind.<br />

b) Beim Zurücksetzen in einem Bahnhof muss der Fahrdienstleiter zugestimmt<br />

haben. Soll auf der freien Strecke <strong>zur</strong>ückgesetzt werden, muss der Fahrdienstleiter<br />

der rückgelegenen Zugmeldestelle zugestimmt haben. Der Fahrdienstleiter<br />

stimmt dem Zurücksetzen mit Befehl 11 zu und gibt im Befehl die<br />

Stelle an, bis zu der <strong>zur</strong>ückgesetzt werden darf.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie teilt dem Zugführer Triebfahrzeugführer auf<br />

Anfrage mitteilen, ob beim Zurücksetzen Bahnübergänge befahren werden, ausgenommen<br />

solche mit wärterbedienten Schranken. Danach dürfen Siedarf der<br />

Fahrdienstleiter dem Zurücksetzen zustimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt<br />

sind:<br />

a) Der Zugführer Triebfahrzeugführer hat Ihnen ihm mitgeteilt, dass der Zug zum<br />

Zurücksetzen bereit ist.<br />

b) Sie müssenEr muss<br />

- die vorgelegene Zugmeldestelle,<br />

- dazwischen gelegene Betriebsstellen oder Arbeitsstellen,<br />

- Betriebsstellen oder Arbeitsstellen, die zwischen dem Zug oder Zugteil und<br />

der Stelle liegen, bis zu der <strong>zur</strong>ückgesetzt werden soll und<br />

- beteiligte örtliche Stellen<br />

benachrichtigt haben.<br />

c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert<br />

sein. Sperre müssen Sieist nach Modul 408.0403 Nr. 7 anzubringen.<br />

d) Sie müssenEr muss Strecke und Fahrweg für das Zurücksetzen geprüft und<br />

gesichert haben; vor dem Zurücksetzen auf einer Abzweigstelle muss auch<br />

der Fahrdienstleiter der nächsten Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt<br />

wird, der Fahrt zugestimmt haben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

e) Er muss Sie müssen für alle technisch gesicherten Bahnübergänge, die nicht<br />

durch wärterbediente Schranken gesichert sind, dem Triebfahrzeugführer Befehl<br />

8 übermittelt haben.<br />

f) Alle für den Zug von der LZB oder von ETCS dunkelgeschalteten Hauptsignale<br />

müssen auf Halt gestellt worden sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013


408.0572 Züge fahren<br />

Seite 2 von 4<br />

Zug <strong>zur</strong>ücksetzen<br />

g) Er muss Sie müssen bei einem LZB-geführten Zug - wenn es der Triebfahrzeugführer<br />

fordert - Befehl 11 12 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste<br />

<strong>zur</strong> Entlassung aus der LZB“ übermittelt haben.<br />

2 Hauptsignale nicht bedienen<br />

Für den <strong>zur</strong>ücksetzenden Zug oder Zugteil dürfen Sie auf Strecken mit nichtselbsttätigem<br />

Streckenblock die Hauptsignale nicht bedient werden.<br />

3 Merkhinweis, Sperre<br />

Beim Zurücksetzen auf der freien Strecke müssen Sie alsder Fahrdienstleiter der<br />

Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt wird, und als die Fahrdienstleiter der<br />

dazwischen gelegenen Zugfolgestellen Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

4 Zustimmung erteilen<br />

Die Zustimmung zum Zurücksetzen in einem Bahnhof oder auf der freien Strecke<br />

müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter durch Befehl 11 12 erteilen, wobei beim Zurücksetzen<br />

auf freier Strecke der Fahrdienstleiter der rückgelegenen Zugmeldestelle<br />

zugestimmt haben muss. Im Befehl müssen Sieist die Stelle anzugeben, bis zu der<br />

<strong>zur</strong>ückgesetzt werden darf.<br />

Beim Zurücksetzen auf der freien Strecke müssen Sieist auf eingleisiger Strecke oder<br />

auf Strecken, auf denen Gleiswechselbetrieb eingerichtet ist, im Befehl 11 12 zuzusetzen:<br />

„Die Hauptsignale am Fahrweg gelten nicht“. Dies gilt auch, wenn am Gegengleis<br />

ein Hauptsignal angeordnet ist und Gleiswechselbetrieb nicht eingerichtet<br />

ist.<br />

5 Geschwindigkeit<br />

(1) Als Triebfahrzeugführer oder als Mitarbeiter an der Spitze des Zuges oder Zugteils<br />

müssen Sie die in Modul 408.0445 Abschnitt 3 gegebenen Regeln beachten.<br />

(2) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie bBeim Zurücksetzen muss der Zug<br />

so langsam fahren, dass Sie den Zuger jederzeit anhalten könnenkann;, höchstens<br />

10 km/h dürfen Sie dabei nicht überschreiten. Befindetn Sie sich als der Triebfahrzeugführer<br />

auf dem Fahrzeug an der Spitze des <strong>zur</strong>ücksetzenden Zuges oder Zugteils,<br />

ist die zulässige Geschwindigkeit 20 km/h.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

6 Zurücksetzen beendet<br />

(1) Als ZuDer Triebfahrzeugführer müssen Sie muss die Beendigung des Zurücksetzens<br />

dem Fahrdienstleiter melden.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(2) Wurde ein Zugteil <strong>zur</strong>ückgesetzt, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der<br />

Zugmeldestelle, in deren Richtung <strong>zur</strong>ückgesetzt wurde, feststellen, dass das<br />

Gleis bis <strong>zur</strong> vorgelegenen Zugmeldestelle geräumt ist. Es gelten die Regeln im<br />

Modul 408.0571 Abschnitt 9 7 Absatz 3 sinngemäß.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013


Züge fahren 408.0572<br />

Zug <strong>zur</strong>ücksetzen Seite 3 von 4<br />

7 Weiterfahrt<br />

Nach dem Zurücksetzen auf freier Strecke gelten für die Weiterfahrt die Regeln im<br />

Modul 408.0571 Abschnitt 6 4 sinngemäß. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie bis<br />

zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals - höchstens 2000 m - mit<br />

höchstens 40 km/h fahren.<br />

8 Blockeinrichtungen<br />

Als Der Fahrdienstleiter dürfen Sie darf selbsttätige Blockeinrichtungen, die sich nach<br />

dem Zurücksetzen nicht in Grundstellung befinden, in Grundstellung bringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013


408.0572 Züge fahren<br />

Seite 4 von 4<br />

Zug <strong>zur</strong>ücksetzen<br />

9 Nachweis<br />

Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss das Zurücksetzen nachweisen. Für Einträge<br />

im Zugmeldebuch gilt das folgende Muster:<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Tag Regelgleis von Regelgleis nach<br />

15.12. Gegengleis nach Gegengleis von<br />

Adorf<br />

Cestadt<br />

Zugnummer Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

Ankunft Annahme Abfahrt Rückmeldung<br />

U M U M U M U M U M U M U M<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Zugnummer<br />

Meldungen und Vermerke<br />

4742 13 12 13 18 13 19<br />

Gesp 13.22<br />

13.21 von FCS: Erdrutsch in<br />

km 56,3, Z 4742 angehalten<br />

13.23 Bet ben<br />

13 42 4742 13.30 Z setzt nach FBH <strong>zur</strong>ück<br />

13.42 Zurücksetzen beendet,<br />

Lange, Zf<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 04.07.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0581<br />

Verhalten bei Gefahr Seite 1 von 3<br />

1 Grundsatz<br />

Wenn eine Gefahr droht, müssen Siemuss in eigener Verantwortung umsichtig und<br />

entschlossen alles getan uwerden, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. Imn<br />

den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können zusätzliche Regeln gegeben<br />

sein.<br />

2 Züge anhalten<br />

(1) Bei Gefahr müssen Siesind Züge anzuhalten, sofern nicht die Gefahr durch das<br />

Anhalten vergrößert wird.<br />

(2) Wird ein Zug wegen einer Gefahr angehalten oder kommt ein Zug aus nicht erkennbarem<br />

Anlass zum Halten, so müssen Siemuss die Gefahr auch für Züge in<br />

Nachbargleisen angenomnehmen werden, wenn nicht einwandfrei festgestellt<br />

wird, dass die Nachbargleise befahren werden können. Als Triebfahrzeugführer<br />

müssen Sie Signal Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche<br />

Mitarbeiter aufmerksam zu machen und <strong>zur</strong> Hilfeleistung aufzufordern.<br />

3 Nothaltauftrag geben<br />

(1) Bei Gefahr müssen Sieist sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2<br />

Nothaltauftrag zu geben. Wenn Sie einen Nothaltauftrag fernmündlich gegeben<br />

wird, gelten folgende Wortlaute:<br />

a) auf der Streckenfernsprechverbindung,<br />

„Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Name des Meldenden)“,<br />

b) auf anderen Fernsprechverbindungen,<br />

„Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im<br />

Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle)<br />

/ im Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />

oder<br />

„Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Wenn Sie einen Nothaltauftrag auf der Streckenfernsprechverbindung oder fernmündlich<br />

über Zugfunk gegeben wird, müssen Sie ihnist er durch Notruf einzuleiten.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) WennIst Zugfunk nicht verfügbar ist, müssen Siemuss dern Nothaltauftrag - sofern<br />

möglich - über eine andere Fernsprechverbindung gegeben werden. Wenn<br />

Sie hierzu einen Strecken- oder Signalfernsprecher benutzen, verwenden Sie bei<br />

zweigleisiger Strecke den in Fahrtrichtung des Zuges gelegenen.<br />

Wortlaute<br />

Einleiten<br />

Zugfunk nicht<br />

verfügbar<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013


408.0581 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Verhalten bei Gefahr<br />

LZB-Nothalt<br />

Notruf<br />

Nothaltauftrag<br />

unvollständig<br />

Ergänzende<br />

Meldungen<br />

Schutz gefährdeter<br />

Züge<br />

Beteiligte<br />

verständigen<br />

(4) Bei einem LZB-geführten Zug müssen Sie alsDer Triebfahrzeugführer zusätzlich<br />

zum Nothaltauftrag LZB-Nothalt geben und verständigthiervon sofort den Fahrdienstleiter<br />

verständigen, wenn er LZB-Nothalt gegeben hat. Haben Sie den LZB-<br />

Nothalt bei Halt des Zuges gegeben, müssen Sie ihn nach der Meldung an den<br />

Fahrdienstleiter <strong>zur</strong>ücknehmen. Bei einem LZB-Nothalt während der Fahrt müssen<br />

Sie ihn nach Begegnung mit einem Zug im Nachbargleis, spätestens aber<br />

nach einer Fahrt von etwa 3000 m - im Tunnel möglichst am Tunnelende - <strong>zur</strong>ücknehmen.<br />

(5) Als Wenn ein Triebfahrzeugführer, der eine durch Notruf eingeleitete Meldung<br />

nicht eindeutig aufgenommnehmen oder verstandehen kannhat, müssen<br />

Siemuss er die Geschwindigkeit Ihres seines Zuges sofort auf höchstens 40<br />

km/h verringern und so lange auf Sicht weiter fahren, bis sich aus der anschließenden<br />

Meldung ergibt, dass Sie er nicht betroffen sind ist oder bis Sieer die Ursache<br />

des Notrufs mit dem Fahrdienstleiter geklärt hatben.<br />

(6) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch<br />

wenn Sie ihn unvollständig aufgenommen haben.<br />

4 Maßnahmen nach Abgabe des Nothaltauftrags<br />

(1) a) Sie müssen denDer Nothaltauftrag ist, soweit erforderlich, nach der Durchsage<br />

zu begründen und anschließend die Notrufverbindung zu beenden. Erst<br />

danach dürfen Sie ergänzende Meldungen entgegengenommehmen werden<br />

und rRückfragen gestellt werden.<br />

b) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss den Empfang des Nothaltauftrages<br />

dem Abgebenden bestätigen.<br />

(2) a) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie die Gleise nach vorn beobachten. Bei<br />

Annäherung eines gefährdeten Zuges müssen Sie Signal Sh 3 geben; erscheint<br />

dies nicht ausreichend, müssen Sie Signal Sh 5 geben. Wenn Sie das<br />

Fahrzeug verlassen, müssen Sie bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine<br />

Handleuchte mitnehmen.<br />

b) Als Zugbegleiter oder Triebfahrzeugbegleiter müssen Sie die Gleise beobachten<br />

und gefährdete Züge mit Signal Sh 3 anhalten. Dabei müssen Sie einem<br />

Zug möglichst entgegenlaufen und bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter eine<br />

Handleuchte mitnehmen.<br />

(32) a) Wurde vom Zugpersonal ein Nothaltauftrag gegeben, müssen Sie alsmuss<br />

der Fahrdienstleiter das Zugpersonal verständigen, sobald feststeht, dass<br />

keine Züge mehr zu erwarten sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

b) Als Zugpersonal brauchen Sie Maßnahmen nach Absatz 2 nicht durchzuführen,<br />

wenn Ihnen der Fahrdienstleiter mitgeteilt hat, dass keine Züge mehr zu<br />

erwarten sind.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

5 Weiterfahrt<br />

Als Der Triebfahrzeugführer eines Zuges, der wegen drohender Gefahr angehalten<br />

worden ist, dürfen Siedarf nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013


Züge fahren 408.0581<br />

Verhalten bei Gefahr Seite 3 von 3<br />

6 Nachweis<br />

Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Meldungen, Aufträge und Maßnahmen<br />

nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0591<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb Seite 1 von 2<br />

1 Fehlleitung<br />

(1) Wenn Sie alsder Triebfahrzeugführer erkennten, dass Ihr sein Zug fehlgeleitet<br />

wird, gilt Folgendes:<br />

a) - Wenn der Zug bereits fehlgeleitet wird oder am fahrwegbestimmenden<br />

Signal vorbeizufahren droht, müssen Siemuss er den Zug sofort anhalten.<br />

- Bei drohender Fehlleitung darf der Triebfahrzeugführer bis zum fahrwegbestimmenden<br />

Signal fahren.<br />

b) Der Triebfahrzeugführer muss den Fahrdienstleiter verständigen und dieseine<br />

Weisung des Fahrdienstleiters einholen.<br />

(2) Für den Fahrdienstleiter kommen insbesondere folgende Maßnahmen bzw. Weisungen<br />

an den Triebfahrzeugführer in Betracht:<br />

- Haltstellung des fahrwegbestimmenden Signals (Modul 408.0458).<br />

- Zurücksetzen des fehlgeleiteten Zuges (Modul 408.0572).<br />

- Weiterfahrt des vor dem fahrwegbestimmenden Signal haltenden Zuges auf<br />

Hauptsignal nach Haltstellung, Auflösung und Neueinstellung des Fahrweges.<br />

- Weiterfahrt des vom Triebfahrzeugführer vor der fahrwegbestimmenden Weiche<br />

angehaltenen Zuges auf Befehl 1 und ggf. 1.1 (Abzweigstelle, Weiterfahrt<br />

im Bahnhof) oder 3 und ggf. 3.1 (Ausfahrt aus Bahnhof) nach Einzelauflösung<br />

und Neueinstellung des Fahrweges<br />

Beispiele für Befehle 1 und 3:<br />

- Weiterfahrt des durch Zwangsbremsung vor der fahrwegbestimmenden Weiche<br />

zum Halten gekommenen Zuges mit Befehl 2 und ggf. 2.1 (Modul<br />

408.0531) in die seinem Fahrplan entsprechende Richtung nach Einzelauflösung<br />

und Neueinstellung des Fahrweges.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- Umleitung des fehlgeleiteten, nicht zwangsgebremsten Zuges (Modul<br />

408.0431).<br />

- Weiterfahrt des durch Zwangsbremsung zum Halten gekommenen Zuges mit<br />

Befehl 2 und ggf. 2.1 (Modul 408.0531) in ursprünglich falsche Richtung in<br />

Verbindung mit Umleitung (Modul 408.0431).<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 21.01.2014


408.0591 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Fahrweg nicht richtig<br />

2 Eisabwurf<br />

Wenn bei kalter Witterung durch Flugschnee Eisstücke unter den Fahrzeugen entstehen<br />

können, müssen Siemuss auf den Strecken<br />

- Hannover - Würzburg (einschließlich Nantenbacher Kurve),<br />

- Mannheim - Stuttgart,<br />

- Hannover - Berlin und<br />

- Hamburg - Berlin<br />

a) als Zugbegleiter Poltern oder Schlagen am Wagen sofort dem Triebfahrzeugführer<br />

mitteilen,<br />

b) als der Triebfahrzeugführer bei Zugbegegnungen auf herabfallende Eisstücke<br />

achten und, wenn Sie er feststellten, dass Eisstücke herabfallen, dies bzw. eine<br />

Mitteilung der Zugbegleiter nach a)über Poltern und Schlagen an Fahrzeugen sofort<br />

der Betriebszentrale melden. Auf den genannten Strecken dürfen Siedarf der Zug<br />

dann nicht schneller als 200 km/h fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom<br />

21.01.2014


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0601<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Seite 1 von 7<br />

Weichen, Gleissperren,<br />

Riegeln<br />

1 Richtige Stellung an der Außenanlage feststellen<br />

(1) Sie müssen die Der Bediener der Signalanlage muss die richtige Stellung in<br />

folgenden Fällen an der Außenanlage feststellen:<br />

a) Eine Weiche oder Gleissperreoder Signalen ist ortsgestellt (auch abgebunden)<br />

und weder geriegelt noch durch Handverschluss gesichert.<br />

b) Eine ferngestellte Weiche oder Gleissperre ist von ihrem Antrieb getrennt bzw.<br />

abgebunden und weder geriegelt noch durch Handverschluss gesichert.<br />

c) Eine elektrisch ferngestellte Weiche oder eine Gleissperre oder ein Signal ist<br />

nicht durch Handverschluss gesichert und die Überwachungseinrichtung zeigt<br />

eine Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht. Wenn<br />

eine Weiche durch Handverschluss gesichert ist, muss der Bediener die<br />

richtige Stellung an der Außenanlage nur vor der ersten Zugfahrt feststellen,<br />

solange die Weiche in derselben Stellung befahren wird.<br />

d) Bei einer ferngestellten Gleissperre zeigt die Überwachungseinrichtung eine<br />

Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />

e) Eine Weiche ist durch Handverschluss zu sichern (Abschnitt 2 Absätze 1 bis 3).<br />

Solange die Weiche in derselben Stellung befahren wird, ist die Feststellung<br />

nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />

f) Eine Weiche oder Gleissperre muss überblickt und gegen fremden Eingriff<br />

geschützt werden (Abschnitt 2 Absatz 6 b und c bzw. Abschnitt 3).<br />

g) Eine Weiche oder Gleissperre ist durch Riegeldrahtzug geriegelt und der<br />

Riegelhebel kann nicht umgelegt werden. Solange die Weiche in derselben<br />

Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut bedient wurde, ist die<br />

Feststellung nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />

h) Eine Weiche oder Gleissperre ist durch Signaldrahtzug geriegelt und der<br />

Signalhebel kann nicht umgelegt werden oder der Signalflügel kommt trotz<br />

umgelegten Signalhebels nicht auf Fahrt. Solange die Weiche in derselben<br />

Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut bedient wurde, ist die<br />

Feststellung nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />

i) Bei einem Form-Hauptsignal, einem Form-Sperrsignal oder einem<br />

Wartezeichen als Flankenschutzeinrichtung zeigt die Überwachungseinrichtung<br />

eine Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />

(2) Im Betriebsstellenbuch können für Stellwerke der Bauform GS II oder EZMG-<br />

Stellwerke ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) a) Bei der Feststellung nach Absatz 1 müssen muss der Bediener der<br />

Signalanlage Sie außerdem prüfen, ob bei Weichen mit Mittelverschlüssen<br />

beide Zungen in ihrem gesamten Verlauf richtig liegen und bei Weichen mit<br />

beweglicher Herzstückspitze die Lage von Zungen und Herzstückspitze<br />

übereinstimmt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) 1. Wenn Sie bei ortsgestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren werden,<br />

nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 b oder bei ortsgestellten<br />

Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 c auf Handverschluss<br />

verzichtenverzichtet wird, müssen muss Sie bei der Feststellung<br />

nach Absatz 2 auch prüfengeprüft werden, dass Zungen- und<br />

Herzstückverschlüsse an den Weichen in Ordnung sind. Sind diese<br />

Einrichtungen nicht in Ordnung, dürfen darf Sie auf Handverschluss nicht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


408.0601 Züge fahren<br />

Seite 2 von 7<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

ErforderlichGe<br />

gen die Spitze<br />

befahren,<br />

Schutzweichen<br />

verzichtenverzichtet werden.<br />

b) Wenn Sie bei Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 2 Absatz 6 d<br />

oder e auf Handverschluss verzichtenverzichtet wird, brauchen muss der<br />

Bediener der Signalanlage Sie die Feststellung nach Absatz 1 nicht treffen.<br />

(4) Wenn der Bediener der Signalanlage die Feststellungen nach Absatz 1 bis 3 nicht<br />

selbst treffen kann oder darf, darf bzw. muss er einen anderen Mitarbeiter<br />

beauftragen (Modul 408.0233 Abschnitt 2 Absatz 2).<br />

12 Weichen durch Handverschluss sichern<br />

(1) Der Bediener der Signalanlage muss gegen die Spitze befahrene Weichen und<br />

Schutzweichen in der Regel in folgenden Fällen durch Handverschluss sichern:<br />

a) Die Weiche ist<br />

- ferngestellt und<br />

- nicht geriegelt und<br />

- die Überwachungseinrichtung zeigt Störung an bzw. das Störzeichen wird<br />

sichtbar oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />

b) Die Weiche ist ortsgestellt (auch abgebunden) und nicht geriegelt.<br />

c) Eine ferngestellte Weiche ist von ihrem Antrieb getrennt bzw. abgebunden und<br />

nicht geriegelt.<br />

d) Die Signalabhängigkeit der Weiche ist aufgehoben.<br />

Im Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

Bei Zugfahrten müssen Sie Weichen in der Regel<br />

durch Handverschluss sichern, wenn sie<br />

gegen die Spitze befahren werden oder<br />

Schutzweichen sind, und<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

bei EZMG-Stellwerken<br />

vom Herzstück aus<br />

befahren werden und<br />

a b c d<br />

ferngestellt und nicht<br />

geriegelt sind und die<br />

Überwachungseinrichtung<br />

Störung<br />

anzeigt.<br />

ortsgestellt<br />

(auch abgebunden)<br />

und<br />

nicht geriegelt<br />

sind.<br />

ihre Signalabhängigkeit<br />

aufgehoben<br />

ist.<br />

keinen Weichenverschluss<br />

haben und abgebunden<br />

sind.<br />

Verschluss<br />

znicht in<br />

Ordnung<br />

(2) Eine Weiche, deren Zungen- oder Herzstückverschluss nicht in Ordnung ist, darf<br />

nur befahren werden, wenn sie durch Handverschlüsse gesichert ist. Bis dies<br />

geschehen ist, muss der Bediener der Signalanlage die Weiche nach Modul<br />

408.0471 sperren.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0601<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 3 von 7<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

Im Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

(3) Der Bediener der Signalanlage muss eine Weiche mit unvollständiger<br />

Zungenvorrichtung in der befahrenen Stellung durch Handverschluss sichern. Bis<br />

dies geschehen ist, muss der er die Weiche nach Modul 408.0471 sperren.<br />

(4) Die Anzahl der anzubringenden Handverschlüsse nach Absatz 1 bis 3 ergibt sich<br />

aus Modul 482.9001.<br />

(5) Wenn der Bediener der Signalanlage eine Weiche nicht selbst durch<br />

Handverschluss sichern kann oder darf, darf bzw. muss er einen anderen<br />

Mitarbeiter beauftragen (Modul 408.0233 Abschnitt 2 Absatz 2).<br />

(6) Der Bediener der Signalanlage darf in folgenden Fällen auf Handverschluss<br />

verzichten:<br />

a) Eine Weiche wird gegen die Spitze befahren und in einem Fall nach Absatz 1 a<br />

wird zusätzlich die Fahrtstellung des Hauptsignals sicher angezeigt.<br />

b) Eine Weiche wird gegen die Spitze befahren und ist mechanisch ortsgestellt:<br />

Der Bediener der Signalanlage muss die Weiche überblicken und gegen<br />

unberechtigten Eingriff schützen und festgestellt haben, dass die Zungen- und<br />

Herzstückverschlüsse in Ordnung sind.<br />

c) Eine Weiche ist Schutzweiche und ist mechanisch ortsgestellt: Der Bediener der<br />

Signalanlage muss die Weiche überblicken und gegen unberechtigten Eingriff<br />

schützen und festgestellt haben, dass die Zungen- und Herzstückverschlüsse<br />

in Ordnung sind.<br />

d) Bei einer Schutzweiche stellt eine andere Flankenschutzeinrichtung den<br />

Flankenschutz zusätzlich her und dem Bediener der Signalanlage wird dies<br />

sicher angezeigt. Der Bediener der Signalanlage muss Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />

e) Eine Weiche ist Schutzweiche und auf dem Gleis, in dem sie liegt, findet keine<br />

Fahrzeugbewegung statt.<br />

Weichen, die gegen die Spitze<br />

befahren werden, wenn<br />

Sie dürfen auf Handverschluss verzichten bei<br />

Schutzweichen, wenn<br />

a b c d e<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

in einem Fall<br />

nach Absatz 1 a<br />

zusätzlich die<br />

Fahrtstellung des<br />

Hauptsignals<br />

sicher angezeigt<br />

wird.<br />

Sie ortsgestellt und mit<br />

einem Hebelgewicht<br />

versehen sind, Sie die<br />

Weiche überblicken<br />

und gegen unberechtigten<br />

Eingriff schützen<br />

können und die<br />

Bedingungen nach<br />

Modul 408.0231 Abschnitt<br />

2 Absatz 3 b<br />

der Flankenschutz<br />

zusätzlich durch<br />

- Signal Hp 0 ohne<br />

Signal Zs 103,<br />

- Sh 0 oder<br />

- Ra 11a (DV 301)<br />

hergestellt und<br />

sicher angezeigt<br />

wird.<br />

Sie müssen Sperre<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

auf dem<br />

Gleis, in<br />

dem die<br />

Schutzweiche<br />

liegt,<br />

keine Fahrzeugbewegungen<br />

stattfinden.<br />

Zungenvorrichtung<br />

unvollständig<br />

Anzahl<br />

Prüfen und<br />

Sichern durch<br />

andere<br />

Mitarbeiter<br />

Verzicht auf<br />

Handverschluss<br />

<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014


408.0601 Züge fahren<br />

Seite 4 von 7<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

Verständigung<br />

Richtige<br />

Stellung<br />

prüfen<br />

Begriff<br />

23 Gleissperren gestört<br />

Nr. 1 erfüllt sind. nach Modul 408.<br />

0403 Nr. 13 anbringen<br />

bzw. eingeben.<br />

Gestörte Gleissperren müssen Siemuss der Bediener der Signalanlage überblicken<br />

und gegen unberechtigten Eingriff schützen können. Ist Wenn dieas nicht möglich ist,<br />

darf auf dem Gleis, in dem die Gleissperre liegt, keine Fahrzeugbewegung stattfinden.<br />

Bei abgestellten Fahrzeugen müssen Sie sich vergewissern, dass sie gegen<br />

unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sind.<br />

4 Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden<br />

Wenn Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden sind, die zu einer Fahrstraße<br />

gehören, gilt Folgendes: Der Bediener der Signalanlage darf das zugehörige<br />

Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn eine Fachkraft im Arbeits- und Störungsbuch dies<br />

für zulässig oder die Signalabhängigkeit für aufgehoben erklärt hat.<br />

Im Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

35 Signalabhängigkeit aufgehoben<br />

(1) Wenn der Bediener der Signalanlage nicht Fahrdienstleiter ist, muss er dem<br />

Fahrdienstleiter eine aufgehobene Signalabhängigkeit mitteilen.<br />

(12) Wenn dieBei aufgehobener Signalabhängigkeit aufgehoben ist, müssen Sie -<br />

nurmuss der Bediener der Signalanlage bei den betroffenen Weichen oder<br />

Flankenschutzeinrichtungen - wie folgt verfahrenFolgendes prüfen:<br />

a) Im Gleisbildstellwerk:<br />

- Bei Eine ferngestellten Weichen oder Gleissperren, die nicht durch<br />

Handverschluss gesichert sindist, , oder Gleissperre muss der Bediener der<br />

Signalanlage müssen Sie,<br />

wenn der Verschluss sicher angezeigt wird, die richtige Stellung des Stellungsmelders<br />

feststellen.<br />

wenn der Verschluss nicht sicher angezeigt wird, die Weiche oder Gleissperre<br />

umstellen. und dDabei muss er prüfen, ob der Stellungs- und<br />

Überwachungsmelder das Umstellen als Blinklicht und die Endstellung<br />

ordnungsgemäß als Ruhelicht angezeigt werden. In den Örtlichen Richtlinien<br />

kann bestimmt seinIm Betriebsstellenbuch kann bestimmt sein, dass Sie die<br />

Weichen oder Gleissperren <strong>zur</strong> Überprüfung der ordnungsgemäßen<br />

Ausleuchtunghierzu zweimal umzustellen müssenist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- Bei einem Signal als Flankenschutz muss der Bediener der Signalanlage<br />

anhand der Ausleuchtung prüfen, ob die Haltstellung sicher angezeigt wird.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- Bei einer ortsgestellten Weiche oder Gleissperre muss der Bediener der<br />

Signalanlage anhand der Ausleuchtung prüfen, ob der Verschluss des<br />

Schlüssels sicher angezeigt wird.<br />

- oder bBei einer ferngestellten Weiche oder Gleissperre, die durch<br />

Handverschluss gesichert ist, müssen Sie muss der Bediener der<br />

Signalanlage anhand der Ausleuchtung prüfen, ob die Haltstellung des<br />

Signals bzw. bei einer Weiche oder Gleissperre der Verschluss des<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0601<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 5 von 7<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

Schlüssels sicher angezeigt wird oderob sich der Schlüssel am<br />

vorgeschriebenen Platz oder im Gewahrsam des mit der Fahrwegsicherung<br />

beauftragten Mitarbeiters befindet.<br />

b) In mechanischen oder elektromechanischen Stellwerken:<br />

- Die Stell- und Riegelhebel müssen in der richtigen Endstellung stehen und<br />

die Überwachungseinrichtungen müssen Ordnungsstellung zeigen.<br />

- Die Schlüssel der Handverschlüsse müssen sich am vorgeschriebenen<br />

Platz oder im Gewahrsam des mit der Fahrwegsicherung beauftragten<br />

Mitarbeiters befinden.<br />

c) Für die Prüfung der richtigen Stellung an der Außenanlage gilt Abschnitt 1.<br />

(3) Für das Sichern von Weichen durch Handverschluss gilt Abschnitt 2.<br />

obwohl die Zungenoder<br />

Herzstückverschlüsse<br />

von Weichen<br />

nicht ordnungsgemäß<br />

wirken,<br />

Signalabhängigkeit ist aufgehoben,<br />

wenn ein Hauptsignal auf Fahrt gestellt werden kann,<br />

obwohl bei EZMG-Stellwerken<br />

der Innenverschluss des<br />

Antriebs einer Weiche ohne<br />

Weichenverschluss (Örtliche<br />

Richtlinien) nicht ordnungsgemäß<br />

wirkt,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

oder wenn eine Fachkraft<br />

im Arbeits- und<br />

Störungsbuch die Abhängigkeit<br />

für aufgehoben<br />

erklärt hat.<br />

(4) Wenn die Signalabhängigkeit einer Weiche, Gleissperre oder eines Sperrsignals<br />

aufgehoben ist, gilt Folgendes:<br />

a) Der Bediener der Signalanlage muss Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402<br />

Nr. 14 an der betroffenen Weiche, Gleissperre oder am Sperrsignal anbringen<br />

bzw. eingeben. Dies gilt bei Elektronischen Stellwerken nicht für Sperrsignale.<br />

b) Wenn bei einem mechanischen oder elektromechanischen Stellwerk der<br />

Fahrdienstleiter die betroffene Weiche, Gleissperre oder das betroffene<br />

Sperrsignal nicht selbst bedient, muss er Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402<br />

Nr. 14 an den Befehlsabgabefeldern der betroffenen Zugstraßen anbringen.<br />

c) Der Bediener der Signalanlage muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19<br />

anbringen, bis die betroffene Weiche, die Gleissperre oder das Sperrsignal<br />

gesichert ist bzw. bis die Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss<br />

nach Abschnitt 2 Absatz 6 erfüllt sind.<br />

d) Bei Elektronischen Stellwerken gilt ergänzend zu a) Folgendes: Der<br />

Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14 an der<br />

Fahrwegweiche anbringen, für welche die betroffene Weiche oder Gleissperre<br />

bzw. das betroffene Sperrsignal Flankenschutzeinrichtung ist. Dies ist so lange<br />

erforderlich, bis die betroffene Flankenschutzeinrichtung gesichert ist bzw. bis<br />

die Bedingungen für einen Verzicht auf Handverschluss einer Schutzweiche<br />

nach Abschnitt 2 Absatz 5 erfüllt sind.<br />

e) Bei Gleissperren oder Sperrsignalen, die Flankenschutzeinrichtungen sind, und<br />

bei Weichen muss der Bediener der Signalanlage Sperre nach Modul 408.0403<br />

Nr. 13 anbringen bzw. eingeben, wenn diese geprüft bzw. – wo erforderlich –<br />

mit Handverschluss gesichert sind.<br />

Sichern durch<br />

Handverschluss<br />

Merkhinweise,<br />

Sperren,<br />

Selbststellbetrieb<br />

<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014


408.0601 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

Geschwindigkeit<br />

Verzicht auf<br />

Befehl 10<br />

Verbot gefährdender<br />

Fahrten<br />

EZMG-<br />

Stellwerke<br />

Auftrag und<br />

Meldung<br />

Sperre<br />

f) Wenn nach Absatz 5 Befehle erforderlich sind, muss der Fahrdienstleiter<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

g) An den betroffenen Signalen dürfen Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und<br />

Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Bei Selbststellbetrieb muss der<br />

Fahrdienstleiter Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(25) Ist die Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen aufgehoben, müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 35 -<br />

anweisen, die Weichen mit höchstens 50 km/h zu befahren.<br />

Bei Weichen von Anschlussstellen ist Befehl 10 nur für Züge erforderlich, welche<br />

die Weichen gegen die Spitze befahren. Die Weichen sind im Betriebsstellenbuch<br />

zu Modul 408.0455 Abschnitt 2 Absatz 1 genannt.<br />

Beispiel für Befehl 10:<br />

Befehl 9 10 ist nicht erforderlich, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung in der<br />

La angegeben ist oder wenn in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch<br />

zugelassen ist, dass Sie der Fahrdienstleiter auf den Befehl verzichtetn dürfen,<br />

weil Züge aus anderen Gründen nur mit höchstens 50 km/h fahren dürfen.<br />

(36) Ist Wenn die Signalabhängigkeit von Flankenschutzeinrichtungen aufgehoben ist,<br />

dürfen Siedarf der Bediener der Signalanlage Fahrzeugbewegungen nur zulassen,<br />

wenn diese die Zugfahrt nicht gefährden können.<br />

(47) Ist die Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />

aufgehoben, müssen Sie Auftrag und Meldung <strong>zur</strong> Sicherung des Fahrwegs<br />

sinngemäß nach Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 geben.Im<br />

Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

(5) Ist die Signalabhängigkeit einer Weiche, Gleissperre oder eines Sperrsignals, die<br />

Flankenschutzeinrichtungen sind, aufgehoben, müssen Sie Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

4 Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden<br />

Sind zu einer Fahrstraße gehörende Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden,<br />

dürfen Sie das zugehörige Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn eine Fachkraft im<br />

Arbeits- und Störungsbuch dies für zulässig oder die Signalabhängigkeit für aufgehoben<br />

erklärt hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014


Züge fahren 408.0601<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 7 von 7<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

56 Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung<br />

Ist Wenn eine Weiche mit Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert ist,<br />

müssen Sie muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />

Befehl 109 – Grund Nr. 36 - anweisen, die Weiche mit höchstens 5 km/h zu befahren.<br />

Befehl 10 ist nicht erforderlich, wenn der Bediener die Weiche überblicken kann und<br />

gegen unberechtigten Eingriff schützt.<br />

Beispiele für Befehl 10:<br />

7 Auffahren von Weichen<br />

(1) Weichen dürfen nicht aufgefahren werden. Wenn dies dennoch geschehen ist,<br />

dürfen sie nur in Auffahrrichtung geräumt werden. Rückfallweichen dürfen<br />

aufgefahren werden, ausgenommen von Kleinwagenfahrten.<br />

(2) Wenn eine Weiche aufgefahren wird, die zu einer Fahrstraße gehört, auf der ein<br />

Zug erwartet wird, muss der Bediener Maßnahmen wie bei Gefahr treffen.<br />

Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet und<br />

Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

8 Weichensignal oder Signal einer Gleissperre gestört<br />

Wenn ein Weichensignal oder Signal einer Gleissperre der Bewegung der Weiche<br />

bzw. der Gleissperre nicht folgt, muss der Bediener es verdecken.<br />

9 Sperre<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wenn Sperrsignale als Flankenschutzeinrichtungen, Weichen, Gleissperren oder<br />

Riegel gestört sind, muss der Bediener Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Grundsatz<br />

Gefahr<br />

<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0611<br />

Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener - Seite 1 von 3<br />

1 Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich<br />

WennKann ein Hauptsignal nach Vorbeifahrt eines Zuges nicht wieder auf Halt gestellt<br />

werden kann oder wenn kommt es nicht vollständig in die Haltstellung kommt,<br />

müssen Sie wie folgt verfahrengilt Folgendes:<br />

(1) Bei nichtselbsttätigem Streckenblock müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

Rückmelden einführen; Sie dürfen dender Streckenblock darf nicht bedienenbedient<br />

werden.<br />

(2) a) Eine Zugfahrt dürfen Siedarf am letzten rückgelegenen Hauptsignal zugelassen<br />

werden, wenn für den anschließenden Gleisabschnitt und für den Gleisabschnitt<br />

hinter dem gestörten Hauptsignal das Freisein durch eine Räumungsprüfung<br />

bzw. Fahrwegprüfung festgestellt und ggf. bestätigt worden ist.<br />

Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet<br />

sein. Sperre müssen Sieist nach Modul 408.0403 Nr. 7 anzubringen.<br />

b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer signalgeführter<br />

Züge am letzten rückgelegenen Hauptsignal durch Befehl 121 anweisen, am<br />

gestörten Signal auch bei Fahrtstellung zu halten.<br />

Der Fahrdienstleiter muss Triebfahrzeugführer anzeigegeführter Züge müssen<br />

Sie an der letzten rückgelegenen Blockstelle durch Befehl 121 anweisen, bis<br />

<strong>zur</strong> gestörten Blockstelle höchstens mit der im Fahrplan angegebenen Geschwindigkeit<br />

zu fahren und dort auch bei LZB-Fahrt bzw. ETCS-<br />

Fahrterlaubnis zu halten.<br />

c) - Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Triebfahrzeugführern signalgeführter<br />

Züge <strong>zur</strong> Vorbeifahrt am gestörten Signal Befehl 2 oder bei Signal Zs 12<br />

mündlichen Auftrag erteilen.<br />

- Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Triebfahrzeugführern anzeigegeführter<br />

Züge <strong>zur</strong> Weiterfahrt an der Blockstelle für anzeigegeführte Züge Befehl<br />

2 erteilen.<br />

(3) Können SieWenn der Fahrdienstleiter das Freisein der Gleisabschnitte nach Absatz<br />

2 a nicht feststellen kann oder kann der Abschnitt hinter dem gestörten<br />

Hauptsignal nicht geräumt werden kann (z. B. bei Stumpfgleisen), müssen<br />

Siemuss der Fahrdienstleiter die Triebfahrzeugführer zusätzlich zum Befehl 121<br />

durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 - anweisen, bis zum gestörten Signal bzw. bis<br />

<strong>zur</strong> gestörten virtuellen Blockstelle auf Sicht zu fahren. Dort müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern zusätzlich Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 -<br />

erteilen mit der Weisung, in dem nicht auf Freisein geprüften oder noch besetzten<br />

Gleisabschnitt auf Sicht zu fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(4) Wenn Sie der Bediener die Störung erst bemerkenbemerkt, wenn mit der Annäherung<br />

eines Zuges zu rechnen ist, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr<br />

treffen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2 Lichthauptsignal erloschen<br />

Ist wenn das Signalbild eines Lichthauptsignals erloschen ist, gilt Abschnitt 1 mit folgenden<br />

Abweichungen:<br />

a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss die Triebfahrzeugführer nicht durch Befehl<br />

121, sondern mündlich von der Störung verständigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 30.04.2013


408.0611 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener -<br />

b) Der Fahrdienstleiter darf fFür die Vorbeifahrt am gestörten Signal dürfen Sie<br />

Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 bedienen oder bei Signal Zs 12 mündlichen Auftrag<br />

erteilen.<br />

3 Nachtzeichen erloschen<br />

Wird WennIhnen als dem Bediener bekannt wird, dass das Nachtzeichen eines<br />

Formhauptsignals vollständig oder teilweise erloschen ist, müssen Siemuss er die<br />

Züge am letzten rückgelegenen Hauptsignal anhalten und den Triebfahrzeugführer<br />

mündlich von der Unregelmäßigkeit verständigen.<br />

4 Stellung „Halt erwarten“ nicht möglich<br />

Wenn dem Wird Ihnen als Bediener bekannt wird, dass ein Vorsignal zu einem Halt<br />

zeigenden Hauptsignal nicht in Stellung „Halt erwarten“ kommt oder erloschen ist,<br />

müssen Siemuss er sinngemäß nach Abschnitt 3 verfahren.<br />

5 Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 erlischt nicht<br />

Erlischt Wenn ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 nicht selbsttätig erlischt, müssen Siemuss<br />

es der Bediener nach den Regeln in den Richtlinien 482.90XX löschen. Wenn Sie der<br />

Bediener ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 nicht löschen könnenkann, müssen Siemuss er<br />

nach Abschnitt 1 verfahren.<br />

6 Signal kommt fällt vorzeitig auf Halt<br />

Kommt Wenn ein Hauptsignal vorzeitig auf Halt fällt, müssen Siemuss der Bediener<br />

prüfen, ob eine Signalnottaste bedient wurde. Sie dürfen das Der Bediener darf das<br />

Signal wieder auf Fahrt stellen, wenn es bedienbar ist und die Voraussetzungen für<br />

die Weiterfahrt erfüllt sind.<br />

7 Signalflügelkupplung gestört<br />

Wenn bei elektrischer Signalflügelkupplung das Hauptsignal nicht selbsttätig in die<br />

Haltstellung kommt und auch beim Zurücklegen des Signalhebels der Hebelbewegung<br />

nicht folgt, müssen Sie muss der Bediener nach Abschnitt 1 verfahren.<br />

8 Gestörtes Sperrsignal usw.<br />

(1) Für die Vorbeifahrt von Zügen an gestörten Sperrsignalen, Signalen für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />

Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten, an gestörten Zugdeckungssignalen<br />

oder Brückendeckungssignalen gelten die Bestimmungen für Hauptsignale<br />

sinngemäß.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Abweichend von Absatz (1) gilt für Lichtsperrsignale, die nach Modul 301.0002<br />

Abschnitt 8 e) mit einem weißen Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichnet<br />

sind, Folgendes:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- Wenn ein Zug an einem erloschenen Signal halten soll, muss der Fahrdienstleiter<br />

den Triebfahrzeugführer mit Befehl 12 anweisen, vor dem gestörten Signal<br />

zu halten. Wortlaut des Befehls 12: „Halten Sie an vor gestörtem Signal …<br />

(Bezeichnung des Signals)“<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 30.04.2013


Züge fahren 408.0611<br />

Unregelmäßigkeiten an Signalen - Regeln für Bediener - Seite 3 von 3<br />

- Wenn ein Zug an einem erloschenen Signal nicht halten soll, muss der Fahrdienstleiter<br />

den Triebfahrzeugführer nicht verständigen,<br />

9 Reißen von Stellleitungen<br />

(1) Reißt Wenn die Stellleitung eines Haupt- oder Vorsignals reißt, müssen Siemuss<br />

sich der sich als Bediener überzeugen, dass sich das Hauptsignal in Haltstellung<br />

und das Vorsignal in Stellung „Halt erwarten“ befindet. Bis dahin müssen<br />

Siemuss er erforderlichenfalls nach Abschnitt 1 oder 4 verfahren. Er muss Sperre<br />

müssen Siemuss er nach Modul 408.0403 Nr. 17 anbringen.<br />

(2) WennReißt die Stellleitung eines Sperrsignals, eines Signals für <strong>zur</strong>ückkehrende<br />

Schiebetriebfahrzeuge und Sperrfahrten oder eines Brückendeckungssignals<br />

reißt, müssen Siemuss sich der als Bediener überzeugen, dass sich das Signal<br />

in der Haltstellung befindet. WennIst das nicht der Fall ist, müssen Siemuss er<br />

das Gleis sofort durch Wärterhaltscheibe abriegeln und den Fahrdienstleiter benachrichtigen.<br />

Er muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 17 anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Haupt- oder<br />

Vorsignale<br />

Sperrsignale,<br />

Ts-Signale<br />

oder Brückendeckungssignale<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 30.04.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0621<br />

Einrichtungen des Bahnhofsblocks gestört Seite 1 von 1<br />

1 Ankündigen<br />

(1) Der Fahrdienstleiter muss bBei Störungen des Bahnhofsblocks müssen Sie als<br />

Fahrdienstleiter anordnen, dass jedes Bedienen der betroffenen Bahnhofsblockeinrichtungen<br />

der beteiligten Stelle anzukündigen ist.<br />

(2) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf das Ankündigen der Bahnhofsblockbedienung<br />

wieder aufheben, nachdem eine Fachkraft die Beseitigung der Störung gemeldet<br />

hat.<br />

2 Überwachungssiegel lösen<br />

(1) Sie dürfenDer Bediener darf ein Überwachungssiegel nur auf Weisung des Fahrdienstleiters<br />

lösen.<br />

(2) Der Bediener darf Bahnhofsblockfelder dürfen Sie auch bei gelöstem Überwachungssiegel<br />

durch Bedienen des Blockfeldes blocken und entblocken. Solange<br />

Überwachungssiegel an Einrichtungen für die Befehls- oder Zustimmungsabgabe<br />

oder für die Fahrstraßenfestlegung fehlen, müssen muss der Bediener Sie bei allen<br />

Zugfahrten Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 5 anbringen.<br />

3 Mit Hilfseinrichtung blocken oder entblocken<br />

(1) Können Wenn Bahnhofsblockfelder nicht ge- oder entblockt werden können, dürfen<br />

Sie -–darf der Bediener für jeden Einzelfall auf Anordnung des Fahrdienstleiters<br />

- die Hilfseinrichtungen benutzen<br />

- zum Entblocken von Feldern, durch die Fahrstraßen festgelegt sind,<br />

- zum Blocken von Wechselstrom-Fahrstraßenfestlegefeldern.<br />

(2) Kann Wenn ein Befehls- oder Zustimmungsempfangsfeld nicht geblockt werden<br />

kann, dürfen Siedarf der Bediener bei Anlagen ohne Rückgabezwang auf das<br />

Entblocken des Befehls- oder Zustimmungsabgabefeldes mit der Hilfseinrichtung<br />

verzichten, wenn Sie den er den Befehl oder die Zustimmung vor Zulassung einer<br />

weiteren Zugfahrt mündlich gebengibt. Er muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />

408.0403 Nr. 18 anbringen. Befehls- und Zustimmungsempfangsfelder ohne<br />

Rückgabezwang sind in den Örtlichen Richtlinien Zusätzenim Betriebsstellenbuch<br />

genannt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0622<br />

Einrichtungen des Streckenblocks gestört Seite 1 von 2<br />

1 Grundstellung bei selbsttätigem Streckenblock herstellen<br />

(1) Wenn Blockeinrichtungen des selbsttätigen Streckenblocks nicht ordnungsgemäß<br />

gewirkt haben, gilt Folgendes:<br />

1. a) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss ein selbsttätiges Blocksignal oder eine<br />

virtuelle Blockstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts sperren<br />

und Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 anbringen bzw. eingeben.<br />

Bei Elektronischen Stellwerken müssen Siemuss er ein selbsttätiges<br />

Blocksignal oder eine virtuelle Blockstelle nicht sperren, wenn Sie er im<br />

betroffenen Zugfolgeabschnitt Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402<br />

Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 9 eingeben könnenkann,<br />

b) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss bei einem Ausfahrsignal oder<br />

Blocksignal einer Abzweigstelle am Anfang des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402 Nr. 2 und Sperre nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben,<br />

c) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Sperre müssen Siemuss er nach Modul 408.0403 Nr. 7<br />

anbringen,<br />

d) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss<br />

- eine Einzelräumungsprüfung für den zuletzt gefahrenen Zug durchführen<br />

oder<br />

- feststellen, dass der zuletzt gefahrene Zug auf der Räumungsprüfstelle<br />

angekommen ist und den ersten Zug nach Eintritt der Störung mit Befehl<br />

9 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, auf Sicht zu fahren (siehe Absatz<br />

3); diesen Befehl 9 10 dürfen Siedarf er nicht durch Signal Zs 7, LZB-<br />

Vorsichtauftrag oder durch eine Fahrterlaubnis in ETCS-Betriebsart OS<br />

ersetzen.<br />

2. Danach dürfen Siedarf er die Blockeinrichtungen nach den Regeln für das Bedienen<br />

der Signalanlagen in Grundstellung bringen.<br />

(2) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Blockeinrichtungen nach Absatz 1 oder nach einer<br />

Fahrt im Gegengleis oder nach einer Sperrfahrt nicht in Grundstellung bringen<br />

konnten, obwohl Sie er die in den Regeln für das Bedienen von Signalanlagen<br />

genannten Einrichtungen bedient habenhat, müssen Siemuss er wie folgt vorgehen:<br />

1. Wenn Sie er nach Absatz 1 Nr. 1 d), erster Anstrich eine Einzelräumungsprüfung<br />

durchführen konnten, müssen Siemuss er den Triebfahrzeugführer<br />

des ersten Zuges, der den betroffenen Zugfolgeabschnitt nach Eintritt der<br />

Störung befahren soll, mit Befehl 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, auf Sicht<br />

zu fahren (siehe Absatz 3).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

2. Sie müssenEr muss<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- beim ersten Zug, der den betroffenen Zugfolgeabschnitt nach Eintritt der<br />

Störung befährt, eine Einzelräumungsprüfung durchführen<br />

oder<br />

Bedingungen<br />

Grundstellung<br />

kann nicht<br />

hergestellt<br />

werden<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.10.2013


408.0622 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Einrichtungen des Streckenblocks gestört<br />

Befehl 910<br />

Nach<br />

Grundstellung<br />

tritt Störung<br />

erneut auf<br />

- feststellen, dass dieser Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist<br />

und den zweiten Zug nach Eintritt der Störung mit Befehl 9 10 : Grund Nr.<br />

1 - beauftragen, auf Sicht zu fahren (siehe Absatz 3); diesen Befehl 9 10<br />

dürfen Siedarf er nicht durch Signal Zs 7, LZB-Vorsichtauftrag oder durch<br />

eine Fahrterlaubnis in ETCS-Betriebsart OS ersetzen.<br />

3. Danach dürfen Siedarf er Blockeinrichtungen nach den Regeln für das Bedienen<br />

der Signalanlagen in Grundstellung bringen.<br />

4. Wenn Sie er Blockeinrichtungen nach Nr. 3 nicht in Grundstellung bringen<br />

konnten, obwohl Sie er die in den Regeln für das Bedienen von Signalanlagen<br />

genannten Einrichtungen bedient hatben, müssen siemuss er Räumungsprüfung<br />

auf Zeit einführen.<br />

(3) Der Abschnitt, in dem Sie der Fahrdienstleiter Züge beauftragen müssenmuss,<br />

auf Sicht zu fahren, ist<br />

- bei Zentralblock mit Achszählern oder automatischem Streckenblock oder<br />

wenn bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle nur ein Zugfolgeabschnitt vorhanden<br />

ist, der betroffene Zugfolgeabschnitt,<br />

- in allen übrigen Fällen der betroffene und der nächste Zugfolgeabschnitt.<br />

Auf Strecken mit Blockkennzeichen gilt als betroffener Zugfolgeabschnitt<br />

- für signalgeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für signalgeführte Züge,<br />

- für anzeigegeführte Züge der Zugfolgeabschnitt für anzeigegeführte Züge.<br />

(4) Wenn Sie der Fahrdienstleiter Grundstellung nach Absatz 1 Nr. 2 bzw. Absatz 2<br />

Nr. 3 herstellen konnten, aber die Störung beim nächsten Zug erneut auftritt,<br />

müssen Siemuss er Räumungsprüfung auf Zeit einführen. die Regeln nach den<br />

Absätzen 2 bis 3 sinngemäß anwenden.<br />

2 Rückblockung geht vorzeitig ein<br />

a) Geht Wenn die Rückblockung unerwartet früh eingeht, dürfen Siedarf der Bediener<br />

das Hauptsignal zunächst nicht auf Fahrt stellen. Als Der Fahrdienstleiter<br />

müssen Sie muss feststellen, ob der zuletzt abgelassene Zug auf der vorgelegenen<br />

Zugfolgestelle angekommen ist.<br />

b) Hat der zuletzt abgelassene Zug den betroffenen Zugfolgeabschnitt noch nicht<br />

geräumt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter Rückmelden einführen.<br />

3 Erlaubniswechsel nicht möglich<br />

Kann Wenn die Erlaubnis nicht abgegeben werden Kann, müssen bei der Zugmeldestelle,<br />

bei der die Erlaubnis angezeigt wird, Merkhinweis „RP“ nach Modul 408.0402<br />

Nr. 2 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 angebracht bzw. eingegeben sein, bis<br />

der Zug angekommen ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> 27.10.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0625<br />

Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereich in einer Abzweigstelle<br />

Seite 1 von 3<br />

gestört<br />

1 Gleisstromkreise<br />

(1) Wird Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />

ein Abschnitt als besetzt angezeigt wird, obwohl er frei sein müsste, müssen Sie<br />

muss - auch wenn der Abschnitt inzwischen als frei angezeigt wird - eine Abschnittsprüfung<br />

durchführendurchgeführt werden.<br />

Die Anlage gilt wieder als ordnungsgemäß wirkend, wWenn der Abschnitt nach<br />

der Abschnittsprüfung von Fahrzeugen - außer Kleinwagenfahrten - durchfahren<br />

worden ist und danach nicht mehr als besetzt angezeigt wird oder wenn die<br />

Fachkraft die Beseitigung der Störung gemeldet hat, gilt Die Anlage wieder als<br />

ordnungsgemäß wirkend.<br />

Für die Dauer der Störung ist Abschnittsprüfung erforderlich. Der Bediener muss<br />

Merkhinweis müssen Sie „AP“ nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />

und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss<br />

Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(2) Wird Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />

ein Abschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, obwohl er besetzt ist, gilt die Gleisfreimeldeanlage<br />

als gestört, bis die Fachkraft im Arbeits- und Störungsbuch die<br />

Beseitigung der Störung eingetragen hat.<br />

Für die Dauer der Störung ist Abschnittsprüfung erforderlich. Der Bediener muss<br />

Merkhinweis „AP“ müssen Sie nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />

und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss<br />

Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(3) Ist Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen ein<br />

Abschnitt länger als 24 Stunden nicht befahren worden ist - außer mit Kleinwagenfahrten<br />

-, gilt die Gleisfreimeldeanlage als nicht ordnungsgemäß wirkend. Sie<br />

Der Bediener müssen muss Merkhinweis „AP“ nach Modul 408.0402 Nr. 11 und<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb<br />

darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der<br />

Bediener muss Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

Der Fahrdienstleiter darf Bevor Sie diedie nächste Zugfahrt zulassen, müssen<br />

Siewenn im betroffenen Abschnitt eine Abschnittsprüfung durchführendurchgeführt<br />

wurde. Die Anlage gilt als ordnungsgemäß wirkend, Wenn Sie bei der<br />

nächsten Zugfahrt - außer Kleinwagenfahrt - die ordnungsgemäße Besetztanzeige<br />

des Abschnitts festgestellt habenwurde, gilt die Anlage wieder als ordnungsgemäß<br />

wirkend. Wird Wenn der Abschnitt nicht als besetzt angezeigt wird, müssen<br />

Sieist nach Absatz 2 zu verfahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2 Achszähler<br />

(1) Wird Wenn bei einer selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage mit Achszählern ein Abschnitt<br />

als besetzt angezeigt wird, obwohl er frei sein müsste, müssen Siemuss<br />

eine Abschnittsprüfung durchführendurchgeführt werden.<br />

Als besetzt<br />

angezeigt,<br />

obwohl frei<br />

sein müsste<br />

Nicht als besetzt<br />

angezeigt,<br />

obwohl<br />

besetzt ist<br />

Länger als 24<br />

Stunden nicht<br />

befahren<br />

Wenn Sie festgestellt habenwurde, dass sich im Abschnitt keine Fahrzeuge befinden<br />

und keine Fahrten in Richtung dieses Abschnitts zugelassen sind, dürfen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013


408.0625 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereichin einer Abzweigstelle<br />

gestört<br />

Siedarf die Achszählgrundstellung herstellenhergestellt werden. Wird danach der<br />

Abschnitt nicht mehr als besetzt angezeigt, gilt die Anlage wieder als ordnungsgemäß<br />

wirkend. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch können abweichende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

(2) a) Wird Wenn der Abschnitt nach dem Bedienen der Einrichtung für die Achszählgrundstellung<br />

weiterhin als besetzt angezeigt wird, müssen Sie denmuss<br />

der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des nächsten Zuges, der den betroffenen<br />

Abschnitt befahren soll, beauftragenmit Befehl 10 – Grund Nr. 1 –<br />

beauftragen, auf Sicht zu fahren, und zwar bis zum nächsten Hauptsignal, bei<br />

Ausfahrten bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs oder, wenn<br />

noch ein besonderer Bahnhofsabschnitt ohne Weichen folgt, bis zu dessen<br />

Ende (Örtliche Richtlinien Betriebsstellenbuch zu Modul 408.0231 Abschnitt 3<br />

Absatz 9 b Nr.3) auf Sicht zu fahren.<br />

b) Wird Wenn der Abschnitt nach dem Befahren durch den Zug nach a) als besetzt<br />

angezeigt wird, müssen Sieist nach Absatz 1 vorzugehen. Wird der Abschnitt<br />

- nachdem Sie die Maßnahmen nach Absatz 1 durchgeführt haben<br />

wurden - weiter als besetzt angezeigt, gilt die Gleisfreimeldeanlage als gestört,<br />

bis die Fachkraft die Beseitigung der Störung gemeldet hat.<br />

Für alle folgenden Züge müssen Siemuss für die Dauer der Störung eine Abschnittsprüfung<br />

durchführendurchgeführt werden. Der Bediener muss Merkhinweis<br />

„AP“ müssen Sie nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 1 anbringen bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet<br />

und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss<br />

Sperre müssen Sie nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

3 Fahrstraße nicht aufgelöst<br />

(1) Sind Wenn bei einer Fahrstraße nach dem Befahren - außer durch Kleinwagenfahrten<br />

- Abschnitte mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage nicht aufgelöst sind,<br />

obwohl sie nicht mehr als besetzt angezeigt werden, und müssen Sie deshalb die<br />

Fahrstraße oder einzelne Abschnitte hilfsweise auflösenaufgelöst werden, gelten<br />

diese Abschnitte als gestört. Der Bediener muss Merkhinweis „AP“ müssen Sie<br />

nach Modul 408.0402 Nr. 11 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 1 anbringen<br />

bzw. eingeben. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen<br />

nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss Sperre müssen Sieist nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(2) Vor weiteren Zugfahrten müssen Siemuss in den betroffenen Abschnitten Abschnittsprüfung<br />

durchführendurchgeführt werden. Dies gilt so lange, bis betroffene<br />

Abschnitte von Fahrzeugen - außer Kleinwagen - durchfahren worden sind<br />

und dabei die ordnungsgemäße Besetztanzeige beobachtet worden ist. Weichen<br />

müssen dabei in der Stellung wie beim Auftreten der Störung befahren werden.<br />

Wird Wenn bei Abschnitten einer Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />

festgestellt wird, dass eine Besetzung nicht angezeigt wird, müssen Sieist nach<br />

Abschnitt 1 Absatz 2 zu verfahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

4 Weiche oder Gleissperre umstellen<br />

(1) Bevor der Bediener der Signalanlage eine Weiche oder Gleissperre umstellt,<br />

muss er feststellen, dass die Weiche oder Gleissperre nicht mit Fahrzeugen besetzt<br />

ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013


Züge fahren 408.0625<br />

Gleisfreimeldeanlagen im Bahnhof oder im Bereichin einer Abzweigstelle<br />

Seite 3 von 3<br />

gestört<br />

Der Bediener der Signalanlage darf einen anderen Mitarbeiter nach Einweisung<br />

beauftragen, die Feststellung zu treffen.<br />

(2) Wenn bei selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage ein Weichenabschnitt als besetzt<br />

angezeigt wird oder wenn der Weichenabschnitt nach dem Befahren nicht aufgelöst<br />

worden ist, obwohl er nicht mehr als besetzt angezeigt wird und wenn nicht<br />

durch Hinsehen festgestellt werden kann, dass die Weiche nicht mit Fahrzeugen<br />

besetzt ist, gilt Folgendes:<br />

Der Fahrdienstleiter darf die Weiche umstellen, nachdem er<br />

1. den Triebfahrzeugführer des Zuges, der die Weiche als nächster befahren<br />

soll, mit Befehl 10 – Grund Nr. 1 - beauftragt hat, im Weichenabschnitt auf<br />

Sicht zu fahren und<br />

2. festgestellt hat, dass dieser Zug den Weichenabschnitt mit Schlusssignal<br />

durchfahren hat.<br />

Bis der Fahrdienstleiter die Feststellung nach Nr. 2 getroffen hat, darf die Weiche<br />

- nachdem der Zug sie befahren hat - nicht von anderen Fahrzeugen befahren<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 30.04.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0631<br />

Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört Seite 1 von 2<br />

1 Begriff<br />

Die Verständigung zwischen Zugfolgestellen gilt als völlig gestört, wenn keine Verständigung<br />

über Telekommunikationseinrichtungen möglich ist, aber Räumungsprüfung<br />

durch Rückmelden bestätigt werden muss.<br />

2 Vorzeitiges Ab- oder Durchlassen verboten<br />

Ist Wenn die Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört ist, dürfen Sdarf<br />

der Fahrdienstleiterie Züge nicht vorzeitig ab- oder durchlassen.<br />

3 Verständigung zwischen Zugmeldestellen völlig gestört<br />

(1) Ist Wenn die Verständigung zwischen Zugmeldestellen völlig gestört ist, dürfen<br />

Siedarf der Fahrdienstleiter einen Zug nur ablassen, wenn Sie er annehmen<br />

könnenkann, dass der vorausgefahrene Zug auf der nächsten Zugmeldestelle<br />

eingetroffen und kein Gegenzug auf demselben Gleis zu erwarten ist. Fahrten<br />

auf dem Gegengleis, Fahrten auf Strecken ohne Streckenblock, Fahrten entgegen<br />

der über die Streckenblockeinrichtung erteilten Erlaubnis oder Fahrten auf<br />

eingleisigen Strecken in Richtung auf eine Abzweigstelle dürfen Siedarf der<br />

Fahrdienstleiter nicht zulassen.<br />

(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des abzulassenden<br />

Zuges durch<br />

a) Befehl 9 10 – Grund Nr. 1 - beauftragen, bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle auf<br />

Sicht zu fahren,<br />

b) Befehl 11 12 beauftragen,<br />

1. am Einfahrsignal des nächsten Bahnhofs oder am Blocksignal der nächsten<br />

Abzweigstelle zu halten und den Fahrdienstleiter zu verständigen,<br />

2. wenn der Fahrdienstleiter nicht erreicht wird, in den Bahnhof mit höchstens<br />

5 km/h einzufahren.<br />

(3) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem den Triebfahrzeugführer des abzulassenden<br />

Zuges durch Befehl 11 2 mitteilenbeauftragen, dass<br />

a) bei der Einfahrt an Halt zeigenden die Hauptsignalen und Sperrsignalen des<br />

nächsten Bahnhofs nicht geltenvorbeizufahren und<br />

b) die an Halt zeigenden Signalen der zwischen den Zugmeldestellen gelegenen<br />

Blockstellen nicht geltenvorbeizufahren; Sie er müssen muss die Fahrdienstleiter<br />

der Blockstellen möglichst über die Zugfahrt unterrichten.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 Verständigung mit einer Blockstelle völlig gestört<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Ist die Verständigung mit einer Blockstelle der freien Strecke (außer Abzweigstelle)<br />

völlig gestört, scheidet sie für die Zufolge aus. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss<br />

die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 11 2 beauftragen am Halt zeigenden<br />

Blocksignal vorbeizufahren.benachrichtigen. Darin müssen Sie mitteilen, dass das<br />

Blocksignal nicht gilt.<br />

Allgemeines<br />

Auftrag<br />

durch Befehle<br />

9 und 11<br />

Mitteilung<br />

durch<br />

Befehl 211<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.03.2013


408.0631 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört<br />

5 Bahnübergänge<br />

Bei völlig gestörter Verständigung müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern<br />

der Züge Befehl 8 erteilen für im betroffenen Gleisabschnitt vorhandene<br />

Bahnübergänge erteilen, wenn<br />

a) deren Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten nicht benachrichtigt werden<br />

können, obwohl sie benachrichtigt werden müssten,<br />

b) deren Schranken von der benachbarten Zugmeldestelle bedient werden,<br />

c) sie mit signal- und zuggesteuerten Bahnübergangssicherungsanlagen (ausgenommen<br />

Bahnübergänge mit Überwachungssignal), deren Überwachungseinrichtung<br />

sich nicht beim ablassenden Fahrdienstleiter befindet ausgerüstet sind.<br />

6 Nachweis<br />

Die Unregelmäßigkeit müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.03.2013


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0632<br />

Warnen von Reisenden auf dem Bahnsteig nicht möglich Seite 1 von 2<br />

1 Maßnahmen<br />

Wird dem Fahrdienstleiter von Wenn einer im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra<br />

genannten Stelle dem Fahrdienstleiter gemeldet, dass das Warnen von Reisenden an<br />

bestimmten Bahnsteigen nicht möglich ist, gilt Folgendes:<br />

1. Der Fahrdienstleiter muss durchfahrende Züge muss der Fahrdienstleiter nach<br />

Möglichkeit abweichend vom Fahrplan für Zugmeldestellen in Gleise einlassen,<br />

an denen sich keine bzw. keine betroffenen Bahnsteige befinden oder die keine<br />

Bahnsteiggleise sind.<br />

2. Muss Wenn der Fahrdienstleiter einen Zuüge in Bahnsteiggein Gleise oder Streckengleiseeinlassen<br />

muss, an demnen sich ein betroffener Bahnsteige befindetn,<br />

einlassen, muss er den Triebfahrzeugführer mit Befehl 109 – Grund Nr. 38 – beauftragen,<strong>zur</strong><br />

Fahrt am Bahnsteig mit höchstens der im Betriebsstellenbuch oder<br />

ein der Betra vorgegebenen Geschwindigkeit zu fahrenim Bereich des Bahnsteigs<br />

erteilen. Der Fahrdienstleiter muss folgenden Wortlaut für den Grund verwenden:<br />

„Warnen von Reisenden auf Bahnsteigen nicht möglich.“<br />

Auf Befehl 9 darf verzichtet werden, wenn Der Fahrdienstleiter darf in folgenden<br />

Fällen auf den Befehl 10 verzichten:<br />

- Der Fahrdienstleiter kann eine Zugstraße wählen kann, für die dem Triebfahrzeugführer<br />

eine Geschwindigkeit signalisiert oder angezeigt wird, die höchstens<br />

der im Betriebsstellenbuch oder ein der Betra für den Bahnsteig vorgegebenen<br />

Geschwindigkeit im Bereich des Bahnsteigs entspricht.<br />

- oder Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 160 km/h oder höher ist<br />

eine entsprechende Langsamfahrstelle in die LZB oder in ETCS eingegeben<br />

werden kann.<br />

3. Für die Dauer der Maßnahmen darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet sein<br />

und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert sein.Der Fahrdienstleiter muss<br />

Merkhinweis „BEF“ nach Modul 408.0402 Nr. 15 und Sperre muss der Fahrdienstleiter<br />

nach Modul 408.0403 Abschnitt 2 Nr. 197 anbringen bzw. eingeben.<br />

4. Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

2 Aufheben<br />

Die im Betriebsstellenbuch oder in eder Betra genannte Stelle meldet dem Fahrdienstleiter<br />

das Aufheben derden Wegfall des Anlasses für die Maßnahmen nach Abschnitt<br />

1.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3 Nachweis<br />

Den Eingang der Meldung, wonach das Warnen von Reisenden an bestimmten<br />

Bahnsteigen nicht möglich ist, sowie die Meldung über das Aufheben aller Maßnahmen<br />

muss der Fahrdienstleiter im Fernsprechbuch nachweisen.<br />

Befehl 10<br />

Verzicht auf<br />

Befehl 910<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Selbststellbetrieb<br />

Fernsprechbuch<br />

Dabei ist zu vermerken:<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014


408.0401 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Anordnungen über den Zugverkehr<br />

1. Betriebsstelle, für die die Maßnahme gilt (Name und Gleisbezeichnung)<br />

2. Meldende Stelle (Name und Uhrzeit)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

gültig ab XX.XX.XXXX


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0641<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

Seite 1 von 3<br />

- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />

1 Stelle mit verminderter Geschwindigkeit befahren<br />

(1) Hat Wenn eine Fachkraft Ihnen alsdem Fahrdienstleiter einer Zugmeldestelle eine<br />

Fachkraft gemeldet hat, dass eine Stelle im Gleis nur mit verminderter Geschwindigkeit<br />

befahren werden darf, müssen Sie muss dieser den Fahrdienstleiter<br />

der benachbarten Zugmeldestelle verständigen, der Zugfahrten in Richtung<br />

der Langsamfahrstelle zulassen kann.<br />

(2) Wird Wenn Ihnen alsdem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass eine Stelle im Gleis<br />

nur mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden darf, müssen Siemuss er<br />

die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 30 - anweisen,<br />

die Langsamfahrstelle mit der zulässigen Geschwindigkeit zu befahren.<br />

Der Fahrdienstleiter darf in folgenden Fällen auf den Befehl 10 verzichten:<br />

- Der Fahrdienstleiter kann eine Zugstraße wählen, die dem Triebfahrzeugführer<br />

eine Geschwindigkeit signalisiert, die höchstens der anzuordnenden Geschwindigkeit<br />

entspricht.<br />

- Bei einer anzuordnenden Geschwindigkeit von 160 km/h oder höher ist eine<br />

entsprechende Langsamfahrstelle in die LZB oder in ETCS eingegeben.<br />

(3) Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht eingespeichert<br />

sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(4) Der Fahrdienstleiter muss Merkhinweis „BEF“ nach Modul 408.0402 Nr. 15 und<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 19 anbringen bzw. eingeben.<br />

2 Mangel am Oberbau<br />

(1) Wird IhnenWenn dem Fahrdienstleiter ein Mangel am Oberbau gemeldet oder<br />

von Ihnen ihm festgestellt wird, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr treffen.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter müssen mussSie für das Sperren des Gleises sorgen.<br />

Sie brauchenDer Fahrdienstleiter muss das Gleis nicht zu sperren, wenn eine<br />

Fachkraft die Stelle im Gleis, an der der Mangel festgestellt wurde, für befahrbar<br />

erklärt hat.<br />

(3) Der Fahrdienstleiter muss Einen einen Mangel am Oberbau müssen Sie nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

3 Technische Bahnübergangssicherung ausgefallen oder gestört<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Wird WennIhnen als dem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass die technische Sicherung<br />

eines Bahnübergangs ausgefallen oder gestört und der Bahnübergang<br />

nicht gesichert ist, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr treffen. Sie müssenEr<br />

muss die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 8 verständigen. Dies<br />

gilt nicht für Bahnübergänge mit Überwachungssignalen. In den Örtlichen Richtlinien<br />

Im Betriebsstellenbuch ist bestimmt, wenn Sie der Fahrdienstleiter den Befehl 8<br />

für mehrere Bahnübergänge ausstellen müssenmuss.<br />

BÜ nicht<br />

gesichert<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014


408.0641 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />

BÜ nicht<br />

ausreichend<br />

gesichert<br />

Merkhinweise<br />

und Sperren<br />

Geringfügiger<br />

Schaden<br />

Eingeschlosse<br />

ne Wegebenutzer<br />

Fahren mit<br />

gesenktem<br />

Stromabnehmer<br />

Sie brauchen denDer Fahrdienstleiter muss Befehl 8 nicht zu erteilen, wenn vor<br />

dem Bahnübergang ein selbsttätiges Blocksignal mit Signal Zs 9 steht.<br />

(2) Wird Wenn Ihnen als dem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass ein Bahnübergang<br />

nicht ausreichend gesichert ist, müssen Siemuss er Maßnahmen bei Gefahr treffen.<br />

Sie müssenEr muss die Triebfahrzeugführer der Züge durch Befehl 9 10 –<br />

Grund Nr. 10 - anweisen, den Bahnübergang mit höchstens 20 km/h zu befahren.<br />

Sie müssenEr muss dem Triebfahrzeugführer zusätzlichen Befehl 910.2 erteilen.<br />

(3) Solange Befehle nach Absatz 1 oder 2 erforderlich sind, müssen Sie alsdie Fahrdienstleiter<br />

auf den benachbarten Zugmeldestellen Merkhinweis „BUE“ nach Modul<br />

408.0402 Nr. 3 und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

Selbststellbetrieb darf nicht eingeschaltet und Fahrstraßen dürfen nicht<br />

eingespeichert sein. Der Fahrdienstleiter muss Sperre müssen Sie nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(4) Wenn Ihnen dem Fahrdienstleiter ein Triebfahrzeugführer, dem Sie er Befehl 8<br />

erteilt hatten, meldet, dass Wegebenutzer zwischen den Schranken eingeschlossen<br />

sind, müssen Siemuss er die Schranken öffnen, um den Wegebenutzern das<br />

Verlassen des Bahnübergangs zu ermöglichen.<br />

4 Oberleitung schadhaft<br />

(1) Wennird ein geringfügiger Schaden an der Oberleitung vermutet wird, dürfen Sie<br />

alsdarf der Fahrdienstleiter bei Tage und sichtigem Wetter den Triebfahrzeugführer<br />

eines Zuges durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 31 - anweisen, das betroffene<br />

Gleis auf Sicht zu befahren. Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer<br />

zusätzlichen Befehl 910.3 erteilen. Das Ergebnis müssen<br />

Siemuss er der Zentralschaltstelle mitteilen. Sie entscheidet, ob das Gleis wieder<br />

ohne Einschränkungen befahren werden darf.<br />

(2) a) Bei ausgeschalteter oder gestörter Oberleitung dürfen elektrisch beförderte<br />

Züge einen Gleisabschnitt, der nicht mit gehobenem Stromabnehmer befahren<br />

werden darf, auf Weisung der Fachkraft mit Schwung durchfahren. Sofern<br />

die Triebfahrzeugführer nicht durch die La verständigt sind, müssen Sie alsmuss<br />

der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern der Züge Befehl 11 12 mit<br />

folgendem Wortlaut erteilen:<br />

„Sie müssen mit gesenktem Stromabnehmer im Bahnhof/Bahnhofsteil (Name)<br />

von km ... bis km ... fahren, El-Signale - nicht - aufgestellt“<br />

oder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

„Sie müssen mit gesenktem Stromabnehmer zwischen (Zugmeldestelle) und<br />

(Zugmeldestelle) von km ... bis km ... fahren, El-Signale - nicht - aufgestellt“.<br />

Sind keine El-Signale aufgestellt, dürfen Siedarf der Fahrdienstleiter im Bahnhof<br />

statt der Kilometerangaben auch markante Punkte (z. B. Hauptsignale mit<br />

ihren Bezeichnungen) nennen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) In die Weisung nach a) müssen Siemuss der Fahrdienstleiter bei Zügen, die<br />

im betroffenen Abschnitt planmäßig halten und daher beim Anfahren nachgeschoben<br />

werden müssen, den Hinweis aufnehmen<br />

„Beim Anfahren nachgeschoben bis ....“.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014


Züge fahren 408.0641<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

Seite 3 von 3<br />

- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />

c) Auf Strecken mit LZB oder ETCS müssen Siemuss der Fahrdienstleiter zusätzlich<br />

zu den Maßnahmen nach a) und b) in die LZB bzw. ETCS eine Langsamfahrstelle<br />

mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 140 km/h eingeben,<br />

und zwar für den Gleisabschnitt, der 200 m vor dem Signal El 3 beginnt und<br />

am Signal El 5 endet.<br />

5 Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage gestört<br />

(1) WennIst eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage gestört ist,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen Richtlinien im Betriebstellenbuch<br />

genannten Maßnahmen treffen.<br />

(2) a) Fällt eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage auf Strecken<br />

mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h aus, müssen Sie<br />

alsmuss der Fahrdienstleiter sofort die für die benachbarten Anlagen zuständigen<br />

Fahrdienstleiter verständigen. Beim Ausfall von zwei oder mehr benachbarten<br />

Anlagen müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter, der für die zuletzt<br />

ausgefallene Anlage zuständig ist, die Eingabe einer vorübergehenden<br />

Langsamfahrstelle mit 200 km/h in die LZB bzw. in ETCS für den zwischen<br />

den noch betriebsbereiten Anlagen liegenden Gleisabschnitt veranlassen. In<br />

den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch ist für jede Langsamfahrstelle<br />

ein vorbereiteter Eingabetext vorhanden.<br />

b) Die <strong>Stand</strong>orte der dem Fahrdienstleiter zugeteilten Heißläuferortungsanlagen<br />

und Festbremsortungsanlagen nach a) und der jeweils zwei davor und dahinter<br />

gelegenen Anlagen und die zuständigen Fahrdienstleiter sind in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch angegeben.<br />

6 Windmeldeanlage gestört<br />

Ist eine Windmeldeanlage gestört, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den<br />

Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannten Maßnahmen treffen.<br />

7 Halt im Tunnel<br />

Wenn ein Zugführer Triebfahrzeugführer Sie alsden Fahrdienstleiter davon verständigt<br />

hat, dass bei Halt des Zuges im Tunnel vermutlich Reisende den Zug verlassen<br />

haben, müssen Siemuss er die Gleise im Tunnel sperren und nach dem Verbleib der<br />

Reisenden forschen lassen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Grundsatz<br />

Strecken mit<br />

zulässiger<br />

Geschwindigkeit<br />

von mehr<br />

als 200 km/h<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0651<br />

Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />

Seite 1 von 3<br />

Regeln für Fahrdienstleiter<br />

1 PZB-Streckeneinrichtung gestört<br />

Wenn dem Fahrdienstleiter bekannt wird, dass PZB-Streckeneinrichtungen gestört<br />

sind, gilt Folgendes:<br />

1. Er muss die Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 - Grund Nr. 34 - anweisen, im<br />

betroffenen Abschnitt mit höchstens 50 km/h, zu fahren (Grund Nr. 34). Er muss<br />

zusätzlich Hinweis durch Befehl 910.4 geben.<br />

Der betroffene Abschnitt ist bei Störung der PZB-Einrichtung<br />

- an einem Hauptsignal, das allein steht und an dem die Stellung des nächsten<br />

Hauptsignals nicht angekündigt wird, der Abschnitt vom rückliegenden Hauptsignal<br />

bis zum Hauptsignal mit der gestörten PZB-Einrichtung,<br />

- in allen anderen Fällen der Abschnitt vom rückliegenden bis zum folgenden<br />

Hauptsignal.<br />

2. Hat der Triebfahrzeugführer eine Störung einer PZB-Streckeneinrichtung an Langsamfahrstellen<br />

mitgeteilt, muss der Fahrdienstleiter gemeinsam mit ihm feststellen,<br />

ob sich zwischen dem Signal Lf 1, Lf 4 (DV 301) oder Lf 6 und dem Signal<br />

Lf 2, Lf 5 (DV 301) oder Lf 7 ein Hauptsignal befindet. Trifft dies zu, muss der<br />

Fahrdienstleiter die Triebfahrzeugführer im Befehl 9 anweisen, im Zugfolgeabschnitt<br />

bzw. Gleisabschnitt vor und hinter dem Hauptsignal mit höchstens 50 km/h<br />

zu fahren (Grund Nr. 34).<br />

3. Ist der Abschnitt mit LZB oder ETCS ausgerüstet, muss der Fahrdienstleiter im<br />

Befehl 9 10 die Geschwindigkeitsangabe mit einem „*)“ versehen und im Befehl<br />

11 10.6 erteileneintragen: „*) gilt nur, wenn der Zug signalgeführt wird“.<br />

2 PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört<br />

Wenn ein Triebfahrzeugführer meldet, dass die PZB-Fahrzeugeinrichtung gestört ist,<br />

muss der Fahrdienstleiter die Betriebszentrale unterrichten.<br />

Hinweis: Die zulässige Geschwindigkeit eines signalgeführten Zuges ist 50 km/h.<br />

3 PZB-Zwangsbremsung<br />

Wenn ein Triebfahrzeugführer meldet, dass eine PZB-Zwangsbremsung seinen Zug angehalten<br />

hat, muss der Fahrdienstleiter gemeinsam mit ihm feststellen, ob die<br />

Zwangsbremsung an einem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten ist. Wenn dies zutrifft<br />

oder wenn es sich nicht eindeutig feststellen lässt, gelten die Regeln im Modul<br />

408.0531. Wenn die Zwangsbremsung nicht an einem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten<br />

ist, darf der Triebfahrzeugführer mit mündlicher Zustimmung weiterfahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

4 LZB-Übertragungsausfall - Aufgaben des Fahrdienstleiters -<br />

Meldet der Triebfahrzeugführer, dass er für die Weiterfahrt nach einem LZB-Übertragungsausfall<br />

einen Befehl benötigt, gilt Folgendes:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

a) Der Triebfahrzeugführer muss mitteilen, wo die Spitze des Zuges hält.<br />

b) Der Fahrdienstleiter muss einen LZB-Ersatzauftrag, LZB-Vorsichtauftrag oder LZB-<br />

Gegengleisfahrauftrag <strong>zur</strong>ücknehmen; einen Befehl, mit dem er die Fahrt des Zuges<br />

zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


408.0651 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />

Regeln für Fahrdienstleiter<br />

c) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, welche die LZB für den Zug dunkel<br />

geschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die LZB für den<br />

Zug Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern zugeteilt sind.<br />

Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter auffordern, die Signale auf<br />

Halt zu stellen und dies zu bestätigen.<br />

d) Wenn der Zug in einem Zugfolgeabschnitt hält, dessen Ende durch ein Blockkennzeichen<br />

der freien Strecke gekennzeichnet ist, muss der Fahrdienstleiter eine<br />

Einzelräumungsprüfung durchführen. In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch<br />

können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

e) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 12 erteilen mit dem<br />

Wortlaut: „Sie dürfen signalgeführt weiterfahren und müssen 2000 m mit höchstens 40<br />

km/h fahren.“<br />

5 LZB unwirksam - Anordnung der Betriebszentrale -<br />

Wenn die LZB-Streckeneinrichtung unwirksam ist, darf die Betriebszentrale anordnen,<br />

dass alle Züge zwischen zwei Zugmeldestellen signalgeführt fahren. Für Fahrdienstleiter<br />

gilt Folgendes:<br />

a) Er muss den Triebfahrzeugführern Befehl 11 11 erteilen mit dem Wortlaut:<br />

„Schalten Sie LZB von ... bis ... ab, Zug fährt signalgeführt“.<br />

b) Er darf das Hauptsignal erst auf Fahrt stellen, wenn der Triebfahrzeugführer bestätigt<br />

hat, dass die LZB abgeschaltet ist. Bei einer seitlichen Einfahrt muss er den<br />

Befehl vor Einfahrt in die LZB-Strecke übermitteln.<br />

c) Für Züge, die bereits LZB-geführt fahren, darf er den Befehl erst übermitteln, wenn<br />

die Bedingungen nach Abschnitt 4 b und c erfüllt sind.<br />

6 ETCS-Fahrzeugeinrichtung gestört; Aufgaben des Fahrdienstleiters<br />

Meldet der Triebfahrzeugführer, dass die ETCS-Fahrzeugeinrichtung gestört ist und<br />

dass der Zug für die Weiterfahrt einen Befehl benötigt, gilt Folgendes:<br />

a) Der Triebfahrzeugführer muss mitteilen, wo die Spitze des Zuges hält.<br />

b) Ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss der Fahrdienstleiter <strong>zur</strong>ücknehmen, um die<br />

daraus durch ETCS abgeleiteten Fahraufträge <strong>zur</strong>ückzunehmen; einen Befehl, mit<br />

dem er die Fahrt des Zuges zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />

c) Der Fahrdienstleiter muss alle Hauptsignale, die ETCS für den Zug dunkel geschaltet<br />

hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob ETCS für den Zug<br />

Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern zugeteilt sind. Wenn<br />

dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter auffordern, die Signale auf Halt zu<br />

stellen und dies zu bestätigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

d) Wenn der Zug in einem Zugfolgeabschnitt hält, dessen Ende durch ein Blockkennzeichen<br />

der freien Strecke gekennzeichnet ist, muss der Fahrdienstleiter eine<br />

Einzelräumungsprüfung durchführen. In den Örtlichen RichtlinienIm Betriebsstellenbuch<br />

können ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

e) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 12 erteilen mit dem<br />

Wortlaut „Sie dürfen signalgeführt weiterfahren und müssen 2000 m mit höchstens 40<br />

km/h fahren“.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


Züge fahren 408.0651<br />

Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />

Seite 3 von 3<br />

Regeln für Fahrdienstleiter<br />

7 ETCS unwirksam – Anordnung der Betriebszentrale<br />

Wenn die ETCS-Streckeneinrichtung unwirksam ist, darf die Betriebszentrale auf Strecken,<br />

die mit Hauptsignalen ausgerüstet sind, anordnen, dass alle Züge zwischen zwei<br />

Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />

Für Fahrdienstleiter gilt Folgendes:<br />

a) Ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss er <strong>zur</strong>ücknehmen, um die daraus durch<br />

ETCS abgeleiteten Fahraufträge <strong>zur</strong>ückzunehmen; einen Befehl, mit dem er die<br />

Fahrt des Zuges zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />

b) Er muss in den betroffenen Abschnitten ETCS-Sperrungen einrichten.<br />

c) Er darf das Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn in den betroffenen Abschnitten<br />

ETCS-Sperrungen eingerichtet sind.<br />

d) Er muss Zügen mit ETCS-Halt Befehl 11 12 erteilen mit dem Wortlaut „Fahren Sie<br />

signalgeführt weiter“.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0681<br />

Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben Seite 1 von 2<br />

1 Bremsen bei Gefahr<br />

Wenn Sie als Zugpersonal erkennen, dass eine Gefahr droht, die durch Anhalten des<br />

Zuges abgewendet oder gemindert werden kann, müssen Sie sofort eine Schnellbremsung<br />

oder Notbremsung durchführen. Bei ungenügender Bremswirkung müssen<br />

Sie mit allen Mitteln versuchen, erreichbare Handbremsen anzuziehen. Das Gleiche<br />

gilt, wenn der Triebfahrzeugführer Signal Zp 5 gibt.<br />

2 Bremsen aus dem Zug<br />

(1) Wird die Druckluftbremse aus dem Zug in Tätigkeit gesetzt, müssen Sie als Triebfahrzeugführer<br />

die Bremsung sofort unterstützen.<br />

(2) a) Wenn in einem Zug mit wirksamer Notbremsüberbrückung eine Notbremse betätigt<br />

wird, müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Bremsung unterstützen,<br />

wenn Sie außerhalb eines Tunnels oder am nächsten planmäßigen Halt innerhalb<br />

eines Tunnels zum Halten kommen. Andernfalls müssen Sie die Notbremsung<br />

überbrücken und höchstens mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit<br />

weiterfahren. Danach müssen Sie so anhalten, dass Ihr Zug außerhalb<br />

des Tunnels oder am nächsten planmäßigen Halt innerhalb des Tunnels<br />

zum Halten kommt.<br />

Wird die Notbremse im Bereich eines Bahnsteiges betätigt, an dem Ihr Zug gehalten<br />

hat, müssen Sie die Bremsung sofort unterstützen und den Zug anhalten,<br />

auch wenn nur ein Teil des Zuges am Bahnsteig zum Halten kommt.<br />

In Abschnitten mit NBÜ-Kennzeichen müssen Sie zum Halten außerhalb eines<br />

Tunnels bis zum ersten Hektometerzeichen ohne NBÜ-Kennzeichen weiterfahren<br />

und dort eine Bremsung einleiten.<br />

Falls die Notbremse bei der Weiterfahrt noch einmal betätigt wird, müssen Sie<br />

diese nochmals überbrücken.<br />

b) Als Triebfahrzeugführer müssen Sie Zugbegleiter und Reisende über eine Notbremsüberbrückung<br />

informieren, und zwar:<br />

- bei Zügen des Nah- und Stadtschnellverkehrs mit dem Wortlaut „Achtung,<br />

es wurde eine Notbremse gezogen. Der Zug hält an der nächsten geeigneten<br />

Stelle an.“<br />

- bei Zügen des Fernverkehrs mit dem Wortlaut „Achtung Zugbegleiter,<br />

Schaltschrankanzeige oder Display beachten!“<br />

Anschließend müssen Sie den Fahrdienstleiter verständigen.<br />

c) Als Zugbegleiter müssen Sie nach der Ansage des Triebfahrzeugführers anhand<br />

der Schaltschrankanzeigen oder der Displays in den Wagen prüfen, in<br />

welchen Wagen und aus welchem Grund die Notbremse betätigt wurde. Sie<br />

müssen den Triebfahrzeugführer umgehend über das Ergebnis der Prüfung verständigen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

d) Bei Zügen ohne Zugbegleitpersonal müssen Sie als Triebfahrzeugführer die unter<br />

c) genannten Maßnahmen des Zugbegleitpersonals beim nächsten zulässigen<br />

Halten selbst durchführen.<br />

e) Kommt der Zug trotz Notbremsüberbrückung im Tunnel außerhalb eines planmäßigen<br />

Haltes zum Halten, müssen Sie als Triebfahrzeugführer<br />

Bremsung<br />

unterstützen<br />

Notbremse<br />

überbrücken<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012


408.0681 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben<br />

*<br />

*<br />

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1. die Reisenden über Lautsprecher verständigen, dass die Fahrt unmittelbar<br />

fortgesetzt wird,<br />

2. Signal Zp 1 geben, wenn die Weiterfahrt möglich ist, und<br />

3. anhalten, sobald der Zug den Tunnel verlassen oder den nächsten planmäßigen<br />

Halt im Tunnel erreicht hat.<br />

Wenn vermutet werden muss, dass bei dem Halt im Tunnel Reisende den Zug<br />

verlassen haben, müssen Sie als Zugführer unverzüglich den Fahrdienstleiter<br />

verständigen.<br />

3 Notbremsüberbrückung bei Bremsprobe nicht wirksam<br />

Wenn bei Zügen, die nach den Angaben im Fahrplan mit Notbremsüberbrückung fahren<br />

sollen, bei der Bremsprobe festgestellt wird, dass die Notbremsüberbrückung -<br />

auch die Sprechverbindung zwischen Triebfahrzeug und Wagenzug - nicht wirkt, müssen<br />

Sie als Zugführer wie folgt verfahren:<br />

Verständigen Sie die Betriebszentrale. Der Zug darf bis zum letzten planmäßigen Haltbahnhof<br />

vor dem Streckenabschnitt fahren, für den nach den Angaben im Fahrplan die<br />

Notbremsüberbrückung wirken muss. Dort darf der Zug auf Ihre mündliche Weisung<br />

weiterfahren, wenn im Zug für jeweils vier Wagen ein Zugbegleiter oder andere geeignete<br />

Mitarbeiter <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Stehen nicht genügend Mitarbeiter <strong>zur</strong> Verfügung,<br />

müssen Sie die Weisung der Betriebszentrale einholen.<br />

4 Notbremsüberbrückung nicht vorhanden<br />

Die Betriebszentrale darf anordnen, dass ein mit Reisenden besetzter Zug ohne Notbremsüberbrückung<br />

über eine Strecke mit Notbremsüberbrückungsabschnitten umgeleitet<br />

wird, wenn in diesem Zug die Bedingungen nach Abschnitt 3 erfüllt werden.<br />

5 Ausfall von Bremseinrichtungen<br />

(1) Wenn nach dem Ausfall von Bremseinrichtungen die Mindestbremshundertstel<br />

nicht mehr erreicht werden, muss das Zugpersonal die Weisung der Betriebszentrale<br />

einholen.<br />

Können Sie die Betriebszentrale nicht verständigen, darf der Zug bis zum nächsten<br />

Haltbahnhof fahren. Bei der Fahrt müssen Sie als Triebfahrzeugführer die zulässige<br />

Geschwindigkeit des Zuges nach den Vorgaben Ihres Eisenbahnverkehrsunternehmens<br />

ermäßigen<br />

(2) Kann die Druckluftbremse eines Zuges nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden,<br />

müssen Sie als Zugführer nach dem Halten eine Feststellbremse anziehen<br />

und prüfen, ob die Druckluftbremse wirkt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

Wirkt die Druckluftbremse nicht oder hält der Zug länger als 60 Minuten, muss das<br />

Zugpersonal entsprechend der maßgebenden Neigung Feststellbremsen anziehen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012


Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0691<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

Seite 1 von 2<br />

- Regeln für Zugpersonal -<br />

1 Pfeifeinrichtung<br />

Wenn Sie als Triebfahrzeugführer eine Störung der Pfeifeinrichtung feststellen, müssen<br />

Sie die Geschwindigkeit des Zuges auf 80 km/h herabsetzen. Vor Bahnübergängen,<br />

vor denen zu pfeifen ist, müssen Sie anhalten. Sie dürfen die Bahnübergänge unter<br />

Beobachtung des Verkehrs mit Schrittgeschwindigkeit befahren. Wenn das erste<br />

Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat, müssen Sie mit dem Zug den Bahnübergang<br />

schnellstens räumen. Die Störung müssen Sie der Betriebszentrale melden.<br />

2 Sicherheitsfahrschaltung<br />

Wenn Sie als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges eine Störung<br />

der Sicherheitsfahrschaltung, der Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung<br />

oder der Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeugs feststellen, müssen<br />

Sie die Störung der Betriebszentrale melden. Der Zug darf mit höchstens 50 km/h weiterfahren,<br />

bis ein Triebfahrzeugbegleiter gestellt wird.<br />

3 Bedienung vom hinteren Führerraum aus<br />

Können Sie das Fahrzeug an der Spitze des Zuges ausnahmsweise nicht vom vorderen<br />

Führerraum aus bedienen, dürfen Sie den Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />

von 50 km/h fahren, wenn Sie das Fahrzeug vom hinteren Führerraum aus bedienen<br />

können und sich im vorderen Führerraum ein Mitarbeiter befindet, der den Zug<br />

anhalten kann.<br />

4 Führerraumanzeige der Fahrplanangaben<br />

a) Fällt die Führerraumanzeige der Fahrplanangaben aus, müssen Sie den Zug anhalten<br />

und die Betriebszentrale verständigen. Sie gibt Weisung mit Fahrplan-Mitteilung<br />

oder ordnet die Weiterfahrt ohne Fahrplan-Mitteilung an.<br />

b) Können Sie die Betriebszentrale nicht erreichen, dürfen Sie mit dem Zug ohne<br />

Fahrplan-Mitteilung bis zu einem Bahnhof weiterfahren, auf dem Sie die Betriebszentrale<br />

erreichen.<br />

c) Bei der Weiterfahrt ohne Fahrplan-Mitteilung müssen Sie Spalte „40 km/h“ des Ersatzfahrplans<br />

anwenden.<br />

d) Bei Zugfahrten, die<br />

- an einem Einfahr- oder Zwischensignal mit Signal Zs 1 oder Befehl oder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- in Höhe des Einfahrsignals mit Signal Sh 1 oder Befehl<br />

zugelassen werden, müssen Sie auf Sicht fahren.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

5 Schlusssignal nicht vollständig<br />

Wenn Sie, nachdem der Zug vorbereitet ist, feststellen, dass bei einem Reisezug als<br />

Schlusssignal nur ein Zeichen vorhanden ist, darf - wenn Sie das Schlusssignal nicht<br />

vervollständigen können - der Zug mit einem Zeichen des Schlusssignals bis zum<br />

Endbahnhof fahren.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012


408.0691 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

- Regeln für Zugpersonal -<br />

6 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />

erloschen<br />

unvollständig<br />

*<br />

(1) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer feststellen, dass das Nachtzeichen des Spitzensignals<br />

an Ihrem Zug erloschen ist, müssen Sie den Zug anhalten und zwar<br />

a) sofort, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht und es in den Örtlichen<br />

Richtlinien bestimmt ist,<br />

b) auf dem nächsten Bahnhof in den übrigen Fällen.<br />

Nachdem ihr Zug hält, müssen Sie die Unregelmäßigkeit dem Fahrdienstleiter<br />

melden.<br />

Sie müssen versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies gilt auch,<br />

wenn der Fahrdienstleiter Ihren Zug angehalten hat.<br />

Können Sie das Nachtzeichen nicht in Ordnung bringen, müssen Sie dem Fahrdienstleiter<br />

mitteilen, ob das Nachtzeichen erloschen oder unvollständig ist.<br />

Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter dürfen Sie mit erloschenem Nachtzeichen<br />

nicht weiterfahren.<br />

(2) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer feststellen, dass das Nachtzeichen des Spitzensignals<br />

an Ihrem Zug unvollständig ist, müssen Sie den Zug anhalten und zwar<br />

a) auf dem nächsten Bahnhof, wenn Dunkelheit oder unsichtiges Wetter herrscht<br />

und es in den Örtlichen Richtlinien bestimmt ist,<br />

b) auf dem nächsten Haltbahnhof in allen übrigen Fällen.<br />

Nachdem Ihr Zug hält, müssen Sie die Unregelmäßigkeit dem Fahrdienstleiter<br />

melden.<br />

Sie müssen versuchen, das Nachtzeichen in Ordnung zu bringen. Dies gilt auch,<br />

wenn der Fahrdienstleiter Ihren Zug angehalten hat.<br />

Können Sie das Nachtzeichen nicht in Ordnung bringen, müssen Sie dies dem<br />

Fahrdienstleiter mitteilen. Sie dürfen bis zu dem Bahnhof weiterfahren, auf dem<br />

das Signal in Ordnung gebracht werden kann.<br />

Der Fahrdienstleiter kann Ihnen für die Weiterfahrt bei Dunkelheit oder unsichtigem<br />

Wetter auf Nebenbahnen Weisungen durch Befehle 9 und 11 erteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.09.2012


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong>

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