Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 17/13 vom 05.11 ...
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<strong>Öffentliches</strong> <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/<strong>13</strong> <strong>vom</strong> <strong>05.11</strong>.20<strong>13</strong><br />
Vorsitz:<br />
Anwesende:<br />
Entschuldigt:<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Zeit:<br />
Ernst Büchel, Vorsteher<br />
Bie<strong>der</strong>mann Peter, Büchel Esther, Büchel Martin, Büchel Melanie,<br />
Hoop Alois,Walch Norman, Wohlwend Mario<br />
Öhri Judith<br />
Herbert Kind<br />
19:00 bis 21:30 Uhr<br />
Kostenbestätigung betr. Sanierung Duschen Judoraum Vereinshaus<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat am 18.06.20<strong>13</strong> für die Sanierung <strong>der</strong> Duschen im Judoraum einen<br />
Kredit von CHF <strong>17</strong>‘402.90 genehmigt. Die Kostenkontrolle zeigt folgendes Bild:<br />
Budget 20<strong>13</strong>CHF 20‘000.00<br />
Genehmigter Kredit CHF <strong>17</strong>‘402.90<br />
Kosten gemäss Endabrechnung CHF <strong>17</strong>‘055.90<br />
Abweichung CHF -347.00 -1.99%<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Kostenbestätigung zustimmend zur Kenntnis.<br />
Entlastungspumpwerk Arbeitszone Nord – Auftragsvergabe Planerarbeiten<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat an <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 1. Oktober 20<strong>13</strong> das Projekt und die Finanzierung<br />
genehmigt. Für die Projektumsetzung sind noch weitere Planungsaufträge zu vergeben. Bei<br />
nachstehenden Firmen wurden Offerten eingeholt:<br />
AG, Rotkreuz<br />
gebot<br />
Batliner & Hasler AG; Eschen 8‘100.00 8‘002.80 Kostendach<br />
Ingenieurarbeiten<br />
Sanitäranlagen<br />
* Baukoordination, Arbeitssicherheit<br />
Gegenstand Offertsteller KV Betrag Bemerkungen<br />
CHF CHF<br />
inkl. MwSt.<br />
Bauleitung Wenaweser+Partner, Ruggell 59‘400.00 59‘400.00 Kostendach<br />
BauKG* Wenaweser+Partner, Ruggell 7‘650.00 9‘180.00 Kostendach<br />
EM SRL** Prolewa Elektro-Engineering 32‘400.00 32‘400.00 Pauschalan-<br />
** Elektro-, Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik<br />
Um eine gewisse Kontinuität in <strong>der</strong> Systemtechnik sicher stellen zu können, wird auf Wunsch des<br />
Abwasserzweckverbands (AZV) die Planung <strong>der</strong> Elektro-, Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik<br />
jeweils an die Fa. Prolewa Elektro-Engineering AG vergeben.<br />
Bei diesen Firmen handelt es sich um ausgewiesene Fachplaner, die bereits beim Vor- und<br />
Bauprojekt mitgewirkt haben und bei <strong>der</strong> Konzeption von Abwasseranlagen über einschlägige<br />
Erfahrungen verfügen.<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> GR-Sitzung <strong>Nr</strong> <strong>17</strong>/<strong>13</strong> <strong>vom</strong> <strong>05.11</strong>.20<strong>13</strong> Seite 1 von 5
Der Gemein<strong>der</strong>at vergibt die Planungsarbeiten einstimmig an folgende Auftragnehmer:<br />
- Bauleitung<br />
Wenaweser + Partner, Bauingenieure AG, Ruggell CHF 59‘400.00<br />
- BauKG (Baukoordination, Arbeitssicherheit)<br />
Wenaweser + Partner, Bauingenieure AG, Ruggell CHF 9‘180.00<br />
- Planung <strong>der</strong> Elektro-, Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik<br />
Prolewa Elektro-Engineering AG, Rotkreuz CHF 32‘400.00<br />
- Ingenieurarbeiten Sanitäranlagen<br />
Batliner & Hasler AG, Eschen CHF 8‘002.80<br />
Entlastungspumpwerk Arbeitszone Nord, Phase 1 – Auftragsvergaben Elektroinstallationen<br />
und Abwasserpumpen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat an <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 1. Oktober 20<strong>13</strong> das Projekt und die Finanzierung<br />
genehmigt. Das Ingenieurbüro Wenaweser + Partner, Bauingenieure AG, Ruggell hat die<br />
Ausschreibungsunterlagen <strong>der</strong> Phase 1 erstellt und die Arbeiten im Verhandlungsverfahren<br />
zur Offertstellung ausgeschrieben. Das Ingenieurbüro hat die eingegangenen Offerten geprüft.<br />
Die Auftragsvergabe erfolgt gemäss den vorgegebenen Zuschlagskriterien.<br />
Elektroinstallationen<br />
Offertsteller<br />
Betrag<br />
CHF<br />
Abw.<br />
%<br />
Gregor Ott AG, Nendeln 14‘854.65 0.0<br />
En<strong>der</strong> Elektrik AG, Ruggell 15‘976.65 7.5<br />
Abwasserpumpen<br />
Offertsteller<br />
Betrag<br />
CHF<br />
Abw.<br />
%<br />
Franz Suter GmbH, Sins 61‘126.00 0.0<br />
Carl Heusser AG, Cham 62‘2<strong>13</strong>.40 1.8<br />
Häny AG, Jona 72‘878.40 19.2<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at vergibt die Aufträge einstimmig an den jeweils günstigsten Anbieter:<br />
- Elektroinstallationen, Gregor Ott AG, Nendeln CHF 14‘854.65<br />
- Abwasserpumpen, Franz Suter GmbH, Sins CHF 61‘126.00<br />
Entlastungspumpwerk Arbeitszone Nord – Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat an <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 1. Oktober 20<strong>13</strong> das Projekt und die Finanzierung<br />
genehmigt. Das Ingenieurbüro Wenaweser + Partner, Bauingenieure AG, Ruggell hat die<br />
Ausschreibungsunterlagen <strong>der</strong> Phase 1 erstellt und die Arbeiten im offenen Verfahren zur<br />
Offertstellung ausgeschrieben. Neben <strong>der</strong> Amtsvariante (ausgeschriebene Arbeiten) hat die<br />
Gemeinde als Bauherrin auch eine Unternehmervariante zugelassen.<br />
Amtsvariante<br />
Die Ausführung dieser Variante ist mit geringeren Risiken verbunden. Da bei dieser Variante<br />
gewisse Ausmassreserven eingerechnet sind, könnte es durchaus sein, dass die Amtsvariante<br />
bei <strong>der</strong> Endabrechnung günstiger zu stehen kommt.<br />
Unternehmervariante<br />
Bei dieser Variante wird eine an<strong>der</strong>e Baugrubensicherung gewählt und als Pauschalposition<br />
angeboten. Gemäss Stellungnahme des Ingenieurbüros Wenaweser + Partner und <strong>der</strong> Ge-<br />
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oconsulting AG bildet diese Variante eine realistische Alternative zur Amtsvariante. Die damit<br />
verbundenen höheren Risiken werden durch das ausführende Unternehmen getragen.<br />
Die OPK empfiehlt mehrheitlich den Auftrag auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Amtsvariante zu vergeben.<br />
Die OPK ist mehrheitlich <strong>der</strong> Meinung, dass die zusätzlichen Risiken im Verhältnis zur<br />
Kostenersparnis von CHF 11‘000.00 bzw. 3% zu hoch sind.<br />
Erörterung<br />
GR Martin Büchel plädiert für die Unternehmervariante. Die Verantwortung liegt mehrheitlich<br />
beim Unternehmer. Die Wertschöpfung verbleibt zu 100% im Land. GR Alois Hoop spricht<br />
sich für die Amtsvariante aus. Seiner Ansicht nach sind die ökologischen Risiken zu hoch.<br />
Bei <strong>der</strong> Unternehmervariante nimmt <strong>der</strong> Aushub grössere Ausmasse an. Es braucht ein<br />
grösseres Depot für die Ablagerung des Humus. Die Bauinstallation ist umfangreicher, weil<br />
das Wasser ausserhalb <strong>der</strong> Stahlspundwände abgesenkt werden muss. Auch besteht die<br />
Gefahr, dass sich die Kanalisation und <strong>der</strong> Mölibach absenken o<strong>der</strong> dass <strong>der</strong> Mölibach<br />
durchbricht. GR Martin Büchel wi<strong>der</strong>spricht dieser Auffassung. Nachdem die Gemeinde als<br />
Bauherrin die Unternehmervariante zugelassen hat, bleibt kein Spielraum für eine abweichende<br />
Entscheidung.<br />
Zum besseren Verständnis des Mehrheitsentscheids in <strong>der</strong> OPK informiert <strong>der</strong> Vorsteher,<br />
dass gemäss GO <strong>der</strong> Vorsteher und <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Bauverwaltung kein Stimmrecht in <strong>der</strong><br />
OPK haben. Beide hätten sich jedoch für die Unternehmervariante ausgesprochen. Nach<br />
Meinung des Vorstehers besteht mit <strong>der</strong> Unternehmervariante kein zusätzliches Risiko. Sowohl<br />
die Amts- als auch die Unternehmervariante sind technisch ausführbar. Die von <strong>der</strong><br />
Firma Frickbau AG offerierte Unternehmervariante stellt jedoch das günstigste Angebot dar.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at vergibt die Baumeisterarbeiten mehrheitlich (Verhältnis 6:2) an die Firma<br />
Frickbau AG, Schaan zum Preis von CHF 378‘526.60.<br />
Entschädigung Pikettdienst für Winterdienst<br />
Während <strong>der</strong> Winterzeit müssen die Werkhof-Mitarbeiter für die Schneeräumung stets einsatzbereit<br />
sein. Nachdem <strong>der</strong> Pikettdienst auch in an<strong>der</strong>en Gemeinden finanziell abgegolten<br />
wird, bitten die Werkhofmitarbeiter ebenfalls um eine angemessene Entschädigung. Die<br />
Abgeltung variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Neben Pikettpauschalen werden auch noch<br />
Zuschläge für die Sonntagsarbeit vergütet.<br />
Die betroffenen Werkhofmitarbeiter wünschen eine Pauschale von CHF 450.00 pro Monat<br />
und Person befristet auf vier Monate, was einen Gesamtbetrag in Höhe von CHF 1‘800.00<br />
pro Person ergibt. Die Personalkommission (PK) hat das Anliegen geprüft. Die PK anerkennt<br />
und schätzt die Leistung <strong>der</strong> Werkhofmitarbeiter, möchte aber festhalten, dass die Ansätze<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gemeinden und des Landes in wirtschaftliche guten Jahren fixiert worden sind.<br />
Die PK schlägt eine pauschale Abgeltung für den Pikettdienst während den Wintermonaten<br />
(Dez. bis März) von CHF 300.00 pro Monat und pro Mitarbeiter vor, was pro Winter einen<br />
Gesamtbetrag von CHF 1‘200.00 ergibt. Es sollen nur diejenigen Mitarbeiten (Markus Büchel,<br />
Arno Oehri, René Piper) in den Genuss dieser Pauschale kommen, die effektiv für den<br />
Winterdienst verantwortlich sind. Sie werden sich bei <strong>der</strong> Zuteilung <strong>der</strong> Arbeit abwechseln.<br />
Rainer Spalt, Betriebswart Freizeitpark Widau, wird bei Bedarf ebenfalls für die Schneeräumung<br />
auf Gemeindestrassen eingesetzt. Er verfügt über ein Fahrzeug mit Pflug und wird vor<br />
allem für die Schneeräumung <strong>der</strong> Strassen und Parkplätze im Industriegebiet und im Bereich<br />
des Vereinshauses an Werktagen aufgeboten. Er hat diesbezüglich keine Führungsverantwortung,<br />
d.h. er muss nicht entscheiden, ob aufgrund <strong>der</strong> Witterungsverhältnisse geräumt<br />
werden muss. Ausserdem wird er nicht für den Salz- und Streudienst eingesetzt. Daher ist<br />
es nach Auffassung <strong>der</strong> Vorgesetzten angemessen, wenn ihm ein reduzierter Ansatz für den<br />
Pikettdienst ausbezahlt wird.<br />
Nach Meinung von GR Mario Wohlwend ist die vorgeschlagene Abstufung <strong>der</strong> Pikettpauschale<br />
nicht angebracht. Dagegen wird eingewendet, dass die gefor<strong>der</strong>te Leistung von Be-<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> GR-Sitzung <strong>Nr</strong> <strong>17</strong>/<strong>13</strong> <strong>vom</strong> <strong>05.11</strong>.20<strong>13</strong> Seite 3 von 5
triebswart Rainer Spalt tatsächlich geringer einzustufen ist. GR Peter Bie<strong>der</strong>mann anerkennt<br />
die unterschiedliche Leistungsbemessung in Form einer abgestuften Pauschale. Für ihn<br />
stellt sich lediglich die Frage des fairen und korrekten Masses. Für den Vorsteher mutet diese<br />
Diskussion etwas seltsam an, vor allem wenn man weiss, dass die Vorgesetzten <strong>der</strong> vorgeschlagenen<br />
Lösung schon zugestimmt haben.<br />
Antrag<br />
1. Der GR nimmt die Empfehlung <strong>der</strong> PK zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag, wonach<br />
die Werkhofmitarbeiter eine Entschädigung für den Pikettdienst von monatlich CHF<br />
300.00 während den Wintermonaten erhalten sollen, zu.<br />
2. Rainer Spalt erhält einen reduzierten Ansatz von 40%<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at anerkennt das Anliegen <strong>der</strong> Werkhof-Mitarbeiter und beschliesst einstimmig,<br />
den Pikettdienstes gemäss Antrag 1 abzugelten. Dem Antrag 2 wird mehrheitlich (Verhältnis<br />
7:1) zugestimmt.<br />
Anstellung Lernende KV für die Gemeindeverwaltung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat am 2. Juli 20<strong>13</strong> beschlossen, eine neue Lehrstelle als Kaufmann /<br />
Kauffrau für das kommende Lehrjahr auszuschreiben. Auf die Lehrstellenausschreibung sind<br />
etliche Bewerbungen eingegangen. Auf Empfehlung des Bewertungsteams beschliesst <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at, Herrn Maximilian Hasler, Mauren als Lernen<strong>der</strong> im KV-Bereich anzustellen. Er<br />
wird seine KV-Ausbildung per 1. August 2014 antreten. Die Lehrstelle wird durch die Gewerbe-<br />
und Wirtschaftskammer im Rahmen <strong>der</strong> Verbundausbildung „100pro“ gecoacht. Wir<br />
heissen Maximilian Hasler in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung herzlich willkommen.<br />
Strassenbezeichnung Tällialp<br />
Paul Büchel, Hofgasse 4, Ruggell hat darauf hingewiesen, dass die Strassenbezeichnung<br />
„Tällialp“ für den Wegabschnitt, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Abzweigung Tälligass-Studawald Richtung Kratzera<br />
(Gamprin) führt, aus historischer Sicht nicht korrekt ist. Dieser Wegabschnitt befindet<br />
sich im Bereich von „Frummelt’s Alp“. Daraufhin hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at an <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong><br />
22. August 20<strong>13</strong> diesem Wegabschnitt den Namen „Tälligass“ gegeben. Wie die Recherchen<br />
von Paul Büchel nun zeigen, vermag auch diese Bezeichnung nicht zu genügen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at korrigiert seine frühere Entscheidung und beschliesst einstimmig, dass<br />
dieser Wegabschnitt neu als „Kratzeraweg“ bezeichnet wird.<br />
Judith Lampert, Dorfstrasse 66, 9491 Ruggell – Erleichterte Einbürgerung infolge<br />
längerfristigem Wohnsitz<br />
Frau Judith Lampert, geb. 06.10.1987, hat bei <strong>der</strong> Regierung den Antrag auf Aufnahme in<br />
das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Die Bewerberin<br />
ist schweizerische Staatsbürgerin und wohnt seit Geburt in Liechtenstein. Gemäss § 5 des<br />
Gesetzes <strong>vom</strong> 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes<br />
(BüG), LGBl. 1960 <strong>Nr</strong>. 23, idF. LGBl. 2008 <strong>Nr</strong>. 306, erhält die Bewerberin das Bürgerrecht<br />
jener Gemeinde, in welcher sie zuletzt ihren ordentlichen Wohnsitz hatte. Die <strong>vom</strong> Gesetz<br />
vorgeschriebenen Unterlagen sind ordnungsgemäss eingereicht und geprüft worden. Der<br />
Gemein<strong>der</strong>at gibt eine positive Stellungnahme ab.<br />
Sabine Hasler, Rotengasse 55, 9491 Ruggell – Erleichterte Einbürgerung infolge<br />
Eheschliessung<br />
Frau Sabine Hasler, geb. 18.11.1972, hat bei <strong>der</strong> Regierung den Antrag auf Aufnahme in<br />
das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Die Bewerberin<br />
ist schweizerische Staatsbürgerin und ist seit dem 26.09. 2008 mit dem Ruggeller Bürger<br />
Jürgen Hasler verheiratet. Gemäss § 5 des Gesetzes <strong>vom</strong> 4. Januar 1934 über den Erwerb<br />
und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 <strong>Nr</strong>. 23, idF. LGBl. 2008 <strong>Nr</strong>. 306,<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> GR-Sitzung <strong>Nr</strong> <strong>17</strong>/<strong>13</strong> <strong>vom</strong> <strong>05.11</strong>.20<strong>13</strong> Seite 4 von 5
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erhält die Bewerberin das Bürgerrecht jener<br />
Gemeinde, in welcher ihr Ehepartner Bürger ist. Jürgen Hasler ist Ruggeller Bürger. Die <strong>vom</strong><br />
Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind ordungsgemäss eingereicht und geprüft worden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at gibt eine positive Stellungnahme ab.<br />
GEMEINDEVORSTEHUNG<br />
Ernst Büchel<br />
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