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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Betrieb:<br />

Gasversorgung<br />

Abteilung:<br />

Ersteller:<br />

Erste Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Wiederholte Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro/ Verwaltung<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Abmessungen<br />

Unzuträgliches Klima<br />

Psychosoziale Belastungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />

Empfehlung:<br />

Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />

2,50 m; mit Staffelung:<br />

Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />

Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />

Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />

m.<br />

Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />

Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />

1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />

ASR 7/ 1 beachtet.<br />

Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />

Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />

beachtet.<br />

Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />

Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />

m², Breite mindestens 1 m.<br />

Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />

Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />

Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />

je ständig anwesendem Beschäftigten<br />

- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />

- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />

- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />

je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />

dort aufhält, 10 m³<br />

(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />

Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />

g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />

Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />

Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />

beachtet.<br />

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />

ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -1-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro/ Verwaltung<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />

Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />

beachtet.<br />

Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />

sind zur Vefügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />

erklärt.<br />

Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />

Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />

Außerdem sind bei Waschräumen die<br />

ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />

beachtet.<br />

Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />

ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />

beachtet.<br />

Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />

beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />

Empfehlung für Prüffristen:<br />

Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />

Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -2-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro/ Verwaltung<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit<br />

Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro<br />

Gefährdungen:<br />

Einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit, Rückenprobleme, Verspannungen, Kopfschmerz,<br />

psychische Belastungen, Informationsüberlastung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei der Einrichtung von Büroarbeitplätzen sind die <strong>BG</strong>I<br />

650 Nr. 7.3 beachtet.<br />

Schränke sind standsicher aufgestellt, kippen auch bei<br />

geöffneten Auszügen oder Schubläden nicht.<br />

Schubläden und Auszüge sind gegen Herausfallen<br />

gesichert.<br />

Zu Stühlen sind die <strong>BG</strong>R 650 Nr. 7.3.2 beachtet; siehe<br />

auch Prüfliste.<br />

Stuhlrollen sind den Bodenbelägen angepasst.<br />

Zur Arbeitsumgebung ist <strong>BG</strong>I 650 Nr. 7.4<br />

beachtet.<br />

Bildschirmarbeitsplätze:<br />

Zu Auswahl und Anordnung von Bildschirm, Tastatur<br />

usw. sind die <strong>BG</strong>I 650 Nr. 7.2 beachtet.<br />

Der Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches<br />

Sitzen) und Ausgleichsgymnastik wird empfohlen.<br />

Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten ist gesorgt.<br />

Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen werden<br />

Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV<br />

Anhang Teil 4 angeboten.<br />

<strong>Die</strong> Untersuchungsanlässe und -fristen nach der<br />

Handlungsanleitung <strong>BG</strong>I/GUV-I 504-37<br />

sind berücksichtigt.<br />

Quellen:<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-37: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

'Bildschirmarbeitsplätze', Titel<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 7004: Klima im Büro, Titel<br />

ASR 25/1: Sitzgelegenheiten<br />

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -3-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasanlagen<br />

Filterreinigung in Gasanlagen<br />

Gefährdungen:<br />

Brand- und Explosionsgefahr, unter Druck stehende Gasleitungen, Lärm, Heben und Tragen<br />

schwerer Lasten, Filterschutz, Erdgas-Kondensat, höher gelegene Arbeitsplätze<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Unterweisung der Mitarbeiter<br />

- Durchführung der Arbeiten von zwei Personen,<br />

davon einer sachkundige<br />

- Entspannen und Spülen des Filters und Gasleitung<br />

- Steckscheiben setzen oder Sperrstrecke aufbauen<br />

- Entspannungsvorgang unter sachkundiger Aufsicht<br />

- Spülen des Filters mit Stickstoff<br />

- Gaskonzentrationsmessgeräte bereitstellen<br />

- Flammhemmende Schutzkleidung bereitstellen<br />

- ableitfähiges Schuhwerk bereitstellen<br />

- Gehörschutz bereitstellen<br />

- Verbesserung der natürlichen Lüftung im Raum<br />

durch Öffnen der Türen<br />

- Überbrückungskabel beim Trennen der Gasleitung<br />

anschließen lassen<br />

- nur ex-geschützte elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden<br />

- Transportmittel und Hubeinrichtungen bereitstellen<br />

- Schutzmaßnahmen für Umgang mit Gefahrstoffen<br />

festlegen (Staub, Kondensat)<br />

- vor Inbetriebnahme Dichtheitsprüfung<br />

- sachgerechte Entsorgung von Staub, Kondensat<br />

- ggf. Atemschutz/spezielle Schutzkleidung<br />

bereitstellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -4-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasanlagen<br />

Kontrolle und Wartung von EG-Vorwärmanlagen<br />

Gefährdungen:<br />

Explosionsgefahr, Überdruck, Filterstaub, Brandgefahr, Verbrennung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Arbeitsbühnen bereitstellen<br />

- Gerüste bereitstellen<br />

- Gaswarngeräte bereitstellen<br />

- Zündquellen vermeiden<br />

- Leitungssystem entspannen<br />

- Bei Entspannung freigesetztes Gas gefahrlos<br />

abführen<br />

- geeignete PSA bereitstellen<br />

- Unterweisung der Mitarbeiter<br />

- offenes Feuer und Licht vermeiden<br />

- elektrisch leitende Überbrückung herstellen<br />

- Unterweisung des Personals<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -5-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasanlagen<br />

Kontrolle und Wartung von GDRM-Anlagen<br />

Gefährdungen:<br />

Explosionsgefahr, Überdruck in der Gasleitung, Filterstaub, Brandgefahr, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Wartung oder Instandhaltung mindestens von 2<br />

Personen durchführen lassen, davon muss einer<br />

sachkundig sein<br />

- Gaswarngerät bereitstellen<br />

- Erstellen einer Betriebsanweisung<br />

- Unterweisung des Personals<br />

- Maßnahmen zur Brandbekämpfung (z. B. zwei Stück<br />

PG 12 Feuerlöscher) vorsehen<br />

- Bereitstellen und tragen von ableitfähigem<br />

Schuhwerk<br />

- Bereitstellen und tragen von Gehörschutz<br />

- Vermeidung von Zündquellen<br />

- Durchlüftung des Aufstellungsraumes<br />

- Maßnahmen des Explosionsschutzes durchführen<br />

lassen<br />

- elektrisch leitende Überbrückung herstellen<br />

- Leitungssystem entspannen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -6-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasanlagen<br />

Kontrolle und Wartung von Kondensatentwässerungen an Gasleitungen<br />

und Behältern<br />

Gefährdungen:<br />

Vergiftung, Explosionsgefahr, Brandgefahr, enger Raum<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Zündquellen vermeiden<br />

- keine Benutzung von Feuer und offnem Licht<br />

- Gaswarngerät bereitstellen<br />

- PSA (Schutzbrille, Handschutz) bereitstellen<br />

- Mitarbeiter unterweisen<br />

- sachgerechte Entsorgung der Gefahrstoffe<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -7-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasanlagen<br />

Odorierung/ Odorieranlagen/ Wartung/ Umfüllen<br />

Gefährdungen:<br />

Explosionsgefahr, Einatmen von Odoriermitteldämpfen, Heben des Odoriergebindes<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Tür öffnen und feststellen<br />

- Zündquellen fernhalten<br />

- ex-geschützte Betriebsmittel bereitstellen<br />

- Maßnahmen zur Brandbekämpfung vorsehen (z. B.<br />

PG 12 Feuerlöscher)<br />

- Hebe- und Umfüllvorrichtung für Gebindewechsel<br />

bereitstellen<br />

- für Potenzialausgleich zwischen Anlage und Gebinde<br />

sorgen<br />

- abtropfendes Odoriermittel auffangen<br />

- Betreitstellen geeignter PSA (Augenschutz,<br />

Handschutz, ableitfähiges Schuhwerk, schwer<br />

entflammbarer Schutzanzug)<br />

- Bei der Freisetzung von Odoriermittel Atemschutz<br />

tragen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -8-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasanlagen<br />

Wartung und Instandhaltung von Gasanlagen<br />

Gefährdungen:<br />

Brand- und Explosionsgefahr, unter Druck stehende Gasleitungen, Lärm, Heben und Tragen<br />

schwerer Lasten, Gefahrstoffe<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Unterweisung der Mitarbeiter<br />

- Durchführung der Arbeiten von zwei Personen,<br />

davon einer sachkundig<br />

- Gaskonzentrationsmessgeräte bereitstellen<br />

- Flammenhemmende Schutzkleidung bereitstellen<br />

- ableitfähiges Schuhwerk zur Verfügung stellen<br />

- Gehörschutz bereitstellen<br />

- Entspannungsvorgang unter sachkundiger Aufsicht<br />

- Verbesserung der natürlichen Belüftung durch Öffnen<br />

der Türen<br />

- Gasleitung entspannen<br />

- Überbrückungskabel beim Trennen der Gasleitungen<br />

anschließen lassen<br />

- nur ex-geschützte elektrische Betriebsmittel<br />

einsetzen<br />

- Transporthilfsmittel und Hebeeinrichtungen<br />

bereitstellen<br />

- Schutzmaßnahmen für Umgang mit Gefahrstoffen<br />

festlegen<br />

- Zündquellen vermeiden<br />

- vor Inbetriebnahme Dichtheitsprüfung der<br />

Gasleitungen veranlassen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.39: Anlagen für Gase der öffentlichen<br />

Gasversorgung, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -9-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

Arbeiten an Gasversorgungsleitungen<br />

Gefährdungen:<br />

Gasaustritt, Brand- und Explosionsgefahr, Absturz, expandierendes Gas, Einsturz, Straßenverkehr,<br />

Lärm, Heben und Tragen schwerer Lasten, elektrische Gefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Gaskonzentration im Arbeitsbereich Messen<br />

- Zündquellen vermeiden<br />

- Arbeitsbereich vor Zutritt Unbefugter absperren<br />

lassen<br />

- Aufsicht benennen<br />

- Unterweisung der Mitarbeiter<br />

- nicht gegen Blase schweißen lassen (<br />

Betriebsanweisung)<br />

- Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung zum<br />

Anbohren, Sperren und Trennen der Leitungen<br />

anwenden<br />

- Vor dem Trennen Leitungsabschnitt entspannen<br />

- Feuerlöscher bereitstellen<br />

- Fluchtwege vorsehen<br />

- Leiter in Baugrube vorsehen mit 1 m Überstand<br />

- Baugrube sichern<br />

- regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel<br />

veranlassen<br />

- Sichtkontrolle der elektrischen Betriebsmittel vor<br />

Arbeitsbeginn durchführen lassen<br />

- Gehörschutz bereitstellen<br />

- Transportmittel und Hebezeuge einsetzen<br />

- Arbeitsstelle im Straßenbereich sichern<br />

- Warnkleidung tragen<br />

- Schutzkleidung tragen (schwer entflammbar)<br />

- Dichtheitsprüfung der Leitung vor Inbetriebnahme<br />

- freigesetztes Gas gefahrlos abführen<br />

- Vor dem Trennen einer Stahlleitung Überbrückungsk<br />

abel setzen<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 15, Verkehrsgefahren<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, 3 Zusätzliche Anforderungen an befähigte Personen zur<br />

Prüfung bestimmter Gefährdungen<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -10-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

Quellen:<br />

TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Inhalt<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -11-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

Erstellung einer Gas-Hausanschlussleitung<br />

Gefährdungen:<br />

Gasaustritt, Brand- und Explosionsgefahr, Einsturz, Straßenverkehr, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Baugrube sichern<br />

- Unterweisung der Mitarbeiter<br />

- Aufsicht benennen<br />

- nur Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung zum<br />

Anbohren, Sperren, und Trennen der Leitungen<br />

zulassen<br />

- im Bereich der Baugrube für das Feststellen der<br />

Gasfreiheit Gasmessgeräte bereitstellen<br />

- Feuerlöscher bereitstellen<br />

- Leiter in der Baugrube vorsehen<br />

- Zündquellen vermeiden<br />

- Arbeitsstelle im Straßenbereich sichern<br />

- elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen<br />

- Sichtkontrolle der elektrischen Betriebsmittel vor<br />

Arbeitsbeginn<br />

- Gehörschutz bereitstellen<br />

- Warnkleidung bereitstellen<br />

- Schutzkleidung (schwer entflammbar) bereitstellen<br />

- Dichtheitsprüfung der Leitung vor Inbetriebnahme<br />

- beim Begasen freigesetztes Gas-Luft-Gemisch über<br />

einen Schlauch gefahrlos ins Freie abführen lassen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, § 15, Verkehrsgefahren<br />

<strong>BG</strong>V C22: Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -12-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

Erstsicherung von Gasstörungen an Gasversorgungsleitungen<br />

Gefährdungen:<br />

Brand- und Explosionsgefahr, Brand, unkontrollierte Gasausströmung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Einsatzleiter Polizei oder Feuerwehr informieren<br />

- Unterweisung des Personals<br />

- Gefahrenbereich feststellen<br />

(Gaskonzentrationsmessgerät)<br />

- Gefahrenbereich gegen Zutritt Unbefugter absperren<br />

- im Gefahrenbereich befindliche Zündquellen<br />

unwirksam machen lassen, sofern dies gefahrlos<br />

möglich ist<br />

- Gas-Fachtrupp anfordern<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -13-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen<br />

Gefährdungen:<br />

Gasaustritt, Explosionsgefahr, Brandgefahr<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Gefährdeten Bereich absperren<br />

- Anlieger informieren<br />

- freigesetztes Gas gefahrlos abführen<br />

- Zündquellen vermeiden<br />

- keine Benutzung von Feuer und offenem Licht<br />

zulassen<br />

- Entspannen nur unter sachkundiger Aufsicht<br />

- Messen der Gaskonzentration<br />

- Bereitstellen von Feuerlöschern<br />

- Verwendung von ex-geschützten Betriebsmitteln<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -14-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gasversorgung<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

Kontrolle von Erdgasleitungen<br />

Gefährdungen:<br />

Gasaustritt an Flanschen und Armaturen, Rutschen, Stürze, Anstoßen, Enge<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

- Gaswarngerät bereitstellen<br />

- PSA bereitstellen (Schutzschuhe, Helm, schwer<br />

entflammbarer Schutzanzug)<br />

- Unterweisung des Personals<br />

- Gaswarngeräte prüfen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 518: Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.31: Arbeiten an Gasleitungen, Inhalt<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

<strong>BG</strong>V A1: Inhalt (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRBS 2152 / TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der<br />

Explosionsgefährdung, Inhalt<br />

TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -15-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Lager<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Flurförderzeuge, handbetrieben<br />

Gefährdungen:<br />

Unfälle durch An- und Überfahren<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Mitarbeiter werden unterwiesen;<br />

Sicherheitshinweis "Flurförderzeug, handbetrieben";<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet<br />

statt.<br />

Quellen:<br />

MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -16-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Lager<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />

Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 603, Kapitel 3 - 8<br />

sind erfüllt.<br />

Bei Einsatz von <strong>Die</strong>selstaplern: Objekt<br />

"Fahrzeuge in geschlossenen Räumen;<br />

<strong>Die</strong>selmotoremissionen" ist beachtet.<br />

Schriftliche Beauftragung ist erfolgt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe: <strong>BG</strong>I 603 "Leitfaden für den<br />

Umgang mit Gabelstaplern";<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste<br />

findet statt.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet<br />

statt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>G 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und<br />

Fahrerstand, Titel<br />

PL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)<br />

PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)<br />

<strong>BG</strong>I 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -17-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Lager<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Krane<br />

Gefährdungen:<br />

Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,<br />

Lastabsturz<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und<br />

bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2<br />

sind erfüllt.<br />

Checkliste "Krane" ist beachtet.<br />

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter<br />

oder Steckvorrichtung ist vorhanden.<br />

Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.<br />

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich<br />

beauftragt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I 555 "Kranführer"<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird<br />

durchgeführt;<br />

Prüfbuch wird geführt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D6: Titelseite: Krane<br />

<strong>BG</strong>I 556: Anschläger, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 555: Kranführer, Titel<br />

MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />

<strong>BG</strong>G 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -18-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Lager<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Quetsch- und Scherstellen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherung der Quetsch- und Scherstellen an bewegten<br />

Teilen durch:<br />

- Schaltleisten oder Lichtschranken,<br />

- Seilzugsicherungen in einer Höhe von 0,9 m<br />

- Freigabeschalter<br />

- Kopplung von Auszügen<br />

Notbefehlseinrichtung<br />

Jährliche Prüfung durch Sachkundige<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -19-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Rohrleitungsbauarbeiten<br />

Verlegung von Gasleitungen<br />

Gasleitungsbauarbeiten<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch organisatorische Mängel<br />

Mechanische Gefährdungen<br />

Elektrische Gefährdungen<br />

Gefährdungen durch Stoffe<br />

Brand- und Explosionsgefährdungen<br />

Physikalisch Gefährdungen<br />

Gefährdungen in der Arbeitsumgebung<br />

Gefährdungen durch physische Belastungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Leitung und Aufsicht benennen<br />

Mitarbeiter unterweisen<br />

ggf. Arbeiten koordinieren<br />

Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung<br />

(PSA) (z. B. Gehörschutz,<br />

Schutzschuhe, Schutzhelm)<br />

Maßnahmen der Ersten Hilfe und Rettung organisieren<br />

Auswahl geeigneter Arbeitsmittel<br />

Für den Transport von schweren Lasten geeignete<br />

Lastaufnahmemittel und<br />

Anschlagmittel bereit stellen<br />

Stapel von Rohren gegen auseinander rollen sichern<br />

Bei aufgehaspelten Rohren Umschnürung erst lösen,<br />

wenn keine Personen<br />

gefährdet werden können<br />

Beim Einbringen von Rohren in Gräben<br />

Quetschgefahren vermeiden<br />

Geeignete Auswahl elektrischer Anlagen und<br />

Betriebsmittel<br />

Beim Bearbeiten von Asbestzement- Rohren sind die<br />

zugelassenen Arbeitsverfahren anzuwenden<br />

Erstellen einer Betriebsanweisung<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Rohrleitungsbauarbeiten<br />

Verlegung von Gasleitungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Flüssiggasbehälter und Schlauchleitungen vor der<br />

Inbetriebnahme auf Dichtigkeit<br />

prüfen<br />

Vor Aufnahme der Tiefbauarbeiten Fremdleitungen<br />

erkunden<br />

Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehr sichern<br />

Lärm und Vibrationen durch technische oder<br />

organisatorische Maßnahmen minimieren<br />

Baugruben und Gräben gegen Einsturz sichern (<br />

<strong>BG</strong>V C22)<br />

An Baugruben Schutzstreifen vorsehen<br />

Für die Befahrung von Baugruben und Gräben<br />

geeignete Leitern vorsehen<br />

ggf. Arbeitsraumbreiten in Baugruben und Gräben<br />

vorsehen<br />

Beim unvermutetem Antreffen erdverlegter Leitungen<br />

und Kabel sind mit dem Betreiber die weiteren Erdund<br />

Bauarbeiten abzustimmen<br />

Bei Druck- und Dichtheitsprüfungen von Gasleitungen<br />

Schutzmaßnahmen vorsehen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />

Montagestellen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V D34: Verwendung von Flüssiggas, § 22: Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -21-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />

Gefährdungen:<br />

Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 547, Kapitel 7.7<br />

sind erfüllt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.<br />

Haarnetz) ist bereitgestellt.<br />

Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 547: Handwerker, Titel<br />

AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -22-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Druckgase, Flüssiggas<br />

Gefährdungen:<br />

Brand- und Explosionsgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Aussschließlich gekennzeichnete und geprüfte<br />

Druckgasbehälter (Herstelleranfrage) werden<br />

eingesetzt.<br />

Nur bauartzugelassene Druckminderer<br />

(Kennzeichnung) werden eingesetzt.<br />

Nur für Brenngase zugelassene Schläuche werden<br />

eingesetzt (Herstelleranfrage).<br />

Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mit<br />

Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).<br />

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und<br />

Flammendurchschlag sind vorgesehen<br />

(Gebrauchsstellenvorlage bzw.<br />

Einzelflaschensicherung).<br />

<strong>Die</strong> Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens<br />

dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit<br />

brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen<br />

zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen,<br />

gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am<br />

Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, unter Erdgleiche,<br />

Durchgängen und Durchfahrten, Garagen etc. ist<br />

verboten.<br />

Gasflaschen sind möglichst außerhalb der<br />

Arbeitsräume, im Arbeitsraum ggf. in einem speziellen<br />

Gasflaschenschrank (siehe TRG 280 und<br />

TRGS 510) aufgestellt. <strong>Die</strong> Zahl der Gasflaschen in<br />

Arbeitsräumen ist möglichst klein.<br />

Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert<br />

(Sicherungsmöglichkeiten mit Ketten, Schellen etc.<br />

schaffen) und vor Erhitzen geschützt (nicht in der<br />

Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä., Entfernung<br />

zu Heizkörpern mind. 0,5 m aufstellen).<br />

Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung<br />

ist erstellt.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -23-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>V D34: Verwendung von Flüssiggas, Titelseite<br />

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -24-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste).<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbedingungen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />

Montagestellen, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -25-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -26-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten<br />

Inbetriebnahme und nach Änderungen und<br />

Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter<br />

Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen<br />

lassen.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen<br />

und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch<br />

private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.<br />

Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert<br />

von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote<br />

können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -27-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)<br />

Gefährdungen:<br />

Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

Produkte mit möglichst geringem<br />

Gefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar,<br />

ohne gefährliche Pigmente etc., Anfrage beim<br />

Hersteller, Sicherheitsdatenblatt) werden eingesetzt.<br />

<strong>Die</strong> Absaugung ggf. frei werdender Dämpfe erfolgt an<br />

der Entstehungsstelle.<br />

Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen<br />

entsprechend Menge. Flammpunkt,<br />

Verarbeitungstemperatur etc. (siehe <strong>BG</strong>R 104, VDE<br />

0165) sind getroffen.<br />

<strong>Die</strong> Aufbewahrung bzw. das Umfüllen in<br />

Lebensmittelbehältnisse ist verboten.<br />

Produkte werden am Arbeitsplatz in einem<br />

abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei<br />

brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Reinigungsund<br />

Lösemitteln in einem zugelassenen<br />

Sicherheitsschrank entsprechend TRbF 20<br />

) aufbewahrt.<br />

Das Objekt Hautschutz ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche PSA (lösemittelbeständige<br />

Handschuhe, Schutzbrille mit Seitenschutz) steht zur<br />

Verfügung.<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -28-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -29-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Fräsmaschine, Metallbearbeitung<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 547, Kapitel 7.3<br />

sind erfüllt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.<br />

Haarnetz) ist bereitgestellt.<br />

Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 547: Handwerker, Titel<br />

AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -30-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Handbohrmaschine, Bohrhammer<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit<br />

Handschuhen, Anbohren von Leitungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein)<br />

Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung<br />

beschaffen<br />

Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine<br />

Handschuhe tragen etc.)<br />

Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen,<br />

Leitungssuchgerät einsetzen<br />

Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche<br />

Einsatzzeiten festlegen)<br />

PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -31-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Handschleifmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Brand- und Explosionsgefahr, Schleifscheibenbruch,<br />

Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Schleifscheibenauswahl nach Arbeitsaufgabe<br />

(Schruppen oder Trennen)<br />

Maximale Umfangsgeschwindigkeit beachten<br />

Aufspannen nur mit Orginalspannflanschen<br />

Klangprobe und Probelauf von mindestens 1 Minute<br />

Dauer durchführen<br />

Werkstück möglichst fixieren<br />

Nur Schleifmaschinen mit Schutzhaube verwenden<br />

Mitarbeiter in der Handhabung (z. B. Ansetzwinkel,<br />

etc.) unterweisen<br />

Funkenflug zu brennbaren oder explosionsfähigen<br />

Stoffen verhindern, evtl. von anderen Arbeitsplätzen<br />

räumlich trennen, bei Bedarf weitere Brandschutzmaß<br />

nahmen treffen<br />

Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />

stellen (Persönliche Schutzausrüstung)<br />

Maschine sicher ablegen, Nachlauf berücksichtigen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -32-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Handwerkzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

Schadhafte oder ungeeignete Werkzeuge<br />

Unsachgemäße Aufbewahrung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Für die Art der Arbeiten geeignete Werkzeuge werden<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Bei der Beschaffung werden ergonomische<br />

Gesichtspunkte (z. B. bezüglich Gewicht, Griff)<br />

berücksichtigt. Soweit möglich, werden Werkzeuge mit<br />

GS-Prüfzeichen beschafft.<br />

Werkzeuge können geordnet und sicher<br />

aufbewahrt und transportiert werden.<br />

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zur<br />

Verfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel<br />

befestigt werden können.<br />

<strong>Die</strong> Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert,<br />

gepflegt und gewartet.<br />

Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen und<br />

fachgerecht repariert.<br />

Zum Abisolieren sind geeignete Werkzeuge<br />

vorhanden, insbesondere Kabelmesser mit verdeckter<br />

Schneide und Griffen mit umlaufenderm Wulst gegen<br />

das Abgleiten in Richtung Klinge.<br />

Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge<br />

werden Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen, siehe Testbogen<br />

Nr. 9 oder Merkblatt AB 001.<br />

Weitere Themen sind:<br />

Werkzeuge<br />

- geordnet aufbewahren und transportieren,<br />

- nicht lose in der Kleidung tragen (gilt besonders für<br />

spitze oder scharfe Werkzeuge),<br />

- vor und nach jeder Benutzung auf augenscheinliche<br />

Mängel prüfen,<br />

- nur bestimmungsgemäß einsetzen,<br />

- nicht in Gefahrenbereichen ablegen, z. B. nicht in der<br />

Nähe rotierender Teile oder unter Spannung stehender<br />

elektrischer Anlagen.<br />

- schonend behandeln und regelmäßig pflegen.<br />

Werkzeuge für das Arbeiten unter Spannung getrennt<br />

von anderem Werkzeug aufbewahren,<br />

Scharfe Kanten oder Spitzen (z. B. an<br />

Schraubendrehern oder Messern) mit Schutzkappen<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -33-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

sichern,<br />

Messer nicht mit offener Klinge in der Werkzeugtasche<br />

aufbewahren<br />

Schadhafte Werkzeuge unverzüglich austauschen/zur<br />

Reparatur geben.<br />

Quellen:<br />

AB 001: Werkzeug, Titel<br />

ABL 009: Werkzeug, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -34-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Krane<br />

Gefährdungen:<br />

Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,<br />

Lastabsturz<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und<br />

bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2<br />

sind erfüllt.<br />

Checkliste "Krane" ist beachtet.<br />

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter<br />

oder Steckvorrichtung ist vorhanden.<br />

Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.<br />

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich<br />

beauftragt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I 555 "Kranführer"<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird<br />

durchgeführt;<br />

Prüfbuch wird geführt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D6: Titelseite: Krane<br />

<strong>BG</strong>I 556: Anschläger, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 555: Kranführer, Titel<br />

MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />

<strong>BG</strong>G 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -35-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen)<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Stoffe; gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

Produkte mit möglichst geringem<br />

Gefährdungspotential (ohne gefährliche Inhaltsstoffe,<br />

Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt) werden<br />

eingesetzt.<br />

Beständige, gekennzeichnete und verschließbare<br />

Behältnisse werden zur Aufbewahrung verwendet. Das<br />

Aufbewahren in Lebensmittelbehältnissen ist verboten.<br />

Für die Aufbewahrung am Arbeitsplatz wird ein<br />

abschließbarer Schrank aus Metall verwendet (ggf. bei<br />

brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Farben und<br />

Lacken in einem zugelassenen Sicherheitsschrank).<br />

<strong>Die</strong> erforderliche PSA (Lösemittel beständige<br />

Handschuhe, Schutzbrille) steht zur Verfügung.<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>R 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -36-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Schleifbock<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>R 500, Kapitel<br />

2.19, Abschnitt 2 sind erfüllt.<br />

Auswahl und Verwendung der Schleifscheiben nach<br />

<strong>BG</strong>R 500, Kapitel 2.25, Abschnitt 3 ist gewährleistet.<br />

Falls erforderlich werden geprüfte Absauganlagen<br />

oder Industriestaubsauger eingesetzt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz<br />

, ggf. Gehörschutz) steht zur Verfügung.<br />

Objekt "Lärm" ist beachtet.<br />

Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz<br />

beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -37-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Schweißen und Schneiden<br />

Gefährdungen:<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geräte und Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf<br />

ordnungsgemäßen Zustand prüfen.<br />

Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes, ggf.<br />

Atemschutz oder Arbeitsplatzabsaugung.<br />

Abschirmung des Schweißplatzes gegenüber<br />

Arbeitsraum.<br />

Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekte<br />

Gasschläuche austauschen.<br />

Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />

-brille oder -schild benutzen.<br />

Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,<br />

Selbstanzündung möglich.<br />

bei Lichtbogenschweißen auf Schutz gegen<br />

Körperdurchstömung achten.<br />

Evtl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

(G39).<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -38-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Schweißen, autogen (Gasschweißen)<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen,<br />

Gefährdung durch optische Strahlung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> zutreffenden Anforderungen der TRGS 528<br />

sind erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />

) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />

Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen<br />

mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das<br />

Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.<br />

<strong>Die</strong> notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben<br />

der Schweißeinrichtungen gemäß <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26<br />

, sowie der <strong>BG</strong>I 554 sind erfüllt.<br />

Nur geprüfte, für den Einsatz zugelassene und<br />

ordnungsgemäß gekennzeichnete Druckgasflaschen,<br />

Schläuche, Druckminderer, Brenner sind im Einsatz.<br />

<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen gemäß<br />

<strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und <strong>BG</strong>I 563<br />

zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährd<br />

ung bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür<br />

eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.<br />

Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong> Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (<br />

OStrV) sind eingehalten.<br />

<strong>Die</strong> nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz<br />

des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,<br />

persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.<br />

Raumabgrenzungen, Abschirmungen, geeignete<br />

Sichtfenster; siehe <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.3<br />

) sind erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -39-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

(Checkliste) ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in<br />

Einzelflaschenanlagen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 743: Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel<br />

TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel<br />

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite<br />

TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel<br />

<strong>BG</strong>HW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG)<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Schweißrauche, Gefährdungen durch elektrischen Strom, Brand- und<br />

Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdung durch optische Strahlung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> zutreffenden Anforderungen der TRGS 528<br />

sind erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />

) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />

Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen<br />

mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das<br />

Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.<br />

<strong>Die</strong> notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben<br />

der Schweißeinrichtungen gemäß <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26<br />

, sowie der <strong>BG</strong>I 553, insbesondere zur elektrischen<br />

Gefährdung und zu Arbeiten in engen Räumen, sind<br />

erfüllt.<br />

Schweißstromquellen entsprechen den einschlägigen<br />

DIN VDE Bestimmungen; Herstellerbescheinigung,<br />

Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung liegen vor.<br />

<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen gemäß<br />

<strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und <strong>BG</strong>I 563<br />

zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährdu<br />

ng bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür<br />

eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.<br />

Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong> Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (<br />

OStrV) sind eingehalten.<br />

<strong>Die</strong> nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz<br />

des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,<br />

persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.<br />

Raumabgrenzungen, Abschirmungen, Vorhänge,<br />

geeignete Sichtfenster; siehe <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26,<br />

Pkt. 3.3 und <strong>BG</strong>I 553, Pkt. 6) sind erfüllt.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -41-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Mechanische Arbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,<br />

Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 553: Lichtbogenschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>HW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten<br />

TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel<br />

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -42-


Inhaltsverzeichnis<br />

Öffentliche Gasversorgung 1<br />

Büro/ Verwaltung 1<br />

Büroarbeit und Bildschirmarbeit 1<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 1<br />

Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro 3<br />

Gasversorgung 4<br />

Arbeiten an Gasanlagen 4<br />

Filterreinigung in Gasanlagen 4<br />

Kontrolle und Wartung von EG-Vorwärmanlagen 5<br />

Kontrolle und Wartung von GDRM-Anlagen 6<br />

Kontrolle und Wartung von Kondensatentwässerungen an Gasleitungen<br />

und Behältern 7<br />

Odorierung/ Odorieranlagen/ Wartung/ Umfüllen 8<br />

Wartung und Instandhaltung von Gasanlagen 9<br />

Arbeiten an Gasleitungen 10<br />

Arbeiten an Gasversorgungsleitungen 10<br />

Erstellung einer Gas-Hausanschlussleitung 12<br />

Erstsicherung von Gasstörungen an Gasversorgungsleitungen 13<br />

In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen 14<br />

Kontrolle von Erdgasleitungen 15<br />

Lager 16<br />

Lager- und Transportarbeiten 16<br />

Flurförderzeuge, handbetrieben 16<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 17<br />

Krane 18<br />

Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen 19<br />

Rohrleitungsbauarbeiten 20<br />

Verlegung von Gasleitungen 20<br />

Gasleitungsbauarbeiten 20<br />

Werkstatt 22<br />

Mechanische Arbeiten 22<br />

Seite -I-


Inhaltsverzeichnis<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 22<br />

Druckgase, Flüssiggas 23<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 25<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung 27<br />

Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen) 28<br />

Fräsmaschine, Metallbearbeitung 30<br />

Handbohrmaschine, Bohrhammer 31<br />

Handschleifmaschine 32<br />

Handwerkzeuge 33<br />

Krane 35<br />

Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen) 36<br />

Schleifbock 37<br />

Schweißen und Schneiden 38<br />

Schweißen, autogen (Gasschweißen) 39<br />

Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 41<br />

Seite -II-

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