Letöltés egy fájlban (30,9 MB - PDF) - EPA
Letöltés egy fájlban (30,9 MB - PDF) - EPA
Letöltés egy fájlban (30,9 MB - PDF) - EPA
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FÜRST, LANDTAG UND STÄNDE 83<br />
Die Landtage waren nicht ortsgebunden, das Erscheinen der Deputierten<br />
war jedoch verpflichtend, unbegründetes Fernbleiben konnte bestraft<br />
werden. Die Delegiertenzahlen zu den einzelnen Landtagen<br />
schwankten, soweit Zahlen überhaupt bekannt sind, konnten zwischen<br />
138 und bis 200 Deputierte auftreten 132 . In dem fürstlichen Einladungsschreiben<br />
zum Landtag wurden die wichtigsten Punkte der zu erwartenden<br />
Tagesordnung angeführt. Das war deswegen notwendig, weil die zum<br />
Landtag geladenen Stände und Körperschaften (»status et ordines, Karok<br />
és Rendek« 133 ) — also die Vertreter der drei ständischen Nationen, der<br />
sogenannten Taxalstädte, des Partium sowie verschiedener Ämter — Instruktionen<br />
ihrer Wahlgremien für die jeweilige Stellungnahme zu der<br />
Agenda mitbrachten. Die Deputierten wurden für jeden Landtag von den<br />
sogenannten »CommitendenVersammlungen« der status et ordines neu<br />
gewählt und mit den entsprechenden Instruktionen versehen. Wenn die<br />
Instruktionen nicht ausreichten oder weitere wichtige Punkte zur Verhandlung<br />
anstanden, konnten die Deputierten des Landtags um Aufschub<br />
bitten, um von ihren Commitenden weitere instructiones einzuholen.<br />
Wahlverfahren wie Weisungsgebundenheit deuten das starke Mitwirken<br />
der Stände an dem Regierungsgeschäft an 134 . Ein Landtagsverzeichnis<br />
von 1585 nennt zwar nicht die Gesamtzahl der Delegierten, wohl<br />
aber die damals dort vertretenen satus et ordines. Neben den Vertretern<br />
der drei Stände Siebenbürgens waren noch hohe Reichsbeamte, Schloßkapitäne,<br />
Prälaten (alle drei Gruppen zählten zum ungarischen Adel),<br />
Vertreter der freien Städte und Märkte, Bergbau-, Dreißigst- und Salzämter<br />
sowie Mauten, anwesend 135 .<br />
Zu den wichtigsten Funktionen des Landtags gehörten die Gesetzesberatung<br />
und -Beschließung, die Verteilung von Steuern und anderen<br />
Lasten — etwa für Kriegskosten — zu gleichen Teilen, aber auch die<br />
Beratung und Beschlußfassung in Fragen der Religion oder des Heereswesens.<br />
Der Landtag war in Fällen