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62 ANTON RADVANSZKY<br />
Veress, Endre: Izabella királyné [Königin Isabella], in: Magyar Történeti<br />
Életrajzok. Bd. (1901).<br />
Virozsil, Anton: Das Staatsrecht des Königreiches Ungarn. Bd. 1—4.<br />
Pest 1865.<br />
Abschrift einer Denkschrift der Szálasi Regierung<br />
Kgl. Ung. Ministerium des Äußeren<br />
Im Auftrage des Kgl. Ung. Regierung erlaubt sich der Kgl, Ung. Minister<br />
des Äußeren der Britischen und Amerikanischen Regierung folgendes zu unterbreiten:<br />
1. Wie bekannt, wird die neue Weltordnung auf drei Pfeiler sich stützen:<br />
Gerechtigkeit, Freiheit und eine wirkliche Lebenssicherheit.<br />
Aus dem Gesichtspunkt der Europäischen Kultur und Geschichte, wie es<br />
die Nachzeit des ersten Weltkrieges bewiesen hat, spielt die südosteuropäische,<br />
da in erster Linie das ungarische Problem, eine wichtige Rolle. Ungarn in<br />
Erwartung des neuen Lebens, wäre glücklich zum sittlichen geistigen und<br />
materiellen Neuaufbau mit allen seinen kulturellen zivilisatorischen und<br />
wirtschaftlichen Kräften beitragen zu dürfen.<br />
2. Der einzige Träger der Souveränität des Königreiches Ungarn ist der<br />
geschichtlichen ungarischen Verfassung gemäß die Ungarische Nation deren<br />
Staatsoberhaupt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser des Ungarischen Parlaments<br />
vor der Heiligen Krone auf die Ungarische Verfassung am 4.-ten<br />
November 1944 Eid geleistet hat und deren Regierung vor dem verfassungsmäßigen<br />
Landesrat unter Vorsitz des ungarischen Fürstprimas ihren Eid<br />
leistete.<br />
Der Besitz der Heiligen Stefanskrone, als Symbol der souveränen Nation<br />
kennzeichnet unmißverständlich die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen<br />
Ordnung.<br />
3. Auf Grund der Kriegsgeschehnisse befinden sich das Ungarische Staatsoberhaupt,<br />
beide Häuser des Ungarischen Parlamentes, die kgl. Ungarische<br />
Regierung samt allen Regierungsorganen und Regierungsmitteln und die Kgl.<br />
Ungarische Honvédarmee außerhalb des Ungarischen Gebietes, aus dem<br />
Grund, die Ungarische Nation vor ihrem Untergang zu beschützen und durch<br />
die jetzigen tragischen Zeiten zu retten.<br />
Die Kgl. Ung. Regierung fühlt sich in erster Linie verpflichtet, das Staatsgebäude<br />
und die unabhängige freie und selbständige Zukunft Ungarns zu<br />
sichern und die Kontinuität des ungarischen Lebens wiederherzustellen.<br />
Der Kgl. Ung. Minister des Äußeren würde es für seine Pflicht halten,<br />
m allen Fragen, welche die ungarischen Probleme betreffen, nach Anweisung<br />
seiner Regierung sich zur Verfügung zu stellen.<br />
Der Kgl. Ung. Minister des Äußeren beehrt sich, die Aufmerksamkeit<br />
hinwenden zu dürfen, daß die jetzigen politischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />
Umstände die Existenz aller Ungarn und die Substanz des Ungarischen<br />
Staates drohend gefährden und eine baldmöglichste Lösung dieser Probleme<br />
im Interesse einer gemeinsamen Zielsetzung steht.<br />
Meran, den 4. Mai 1945.<br />
(gez.) KgL Ung. Minister des Äußeren