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42<br />
ANTON RADVANSZKY<br />
ten und dann einen lutherischen Kronhüters für die protestantische<br />
Kronhüterstelle zu wählen, ein Gebot des Gewohnheitsrechts 88 ,<br />
Wahrend der Ausgleichsperiode (1867—1918) bieb die Rechtsstellung<br />
des Kronhüteramtes fast unverändert. Erwähnt werden muß, aber, die fast<br />
unbeachtet gebliebene, nichtstestoweniger wichtige allerhöchste königliche<br />
Resolution von 27. Mai 1871, für die der damalige Ministerpräsident und<br />
Honvédminister Graf Julius Andrássy, die politische Verantwortung trägt<br />
und die ausdrücklich feststellt, daß die Kronwache zum Schutz der Krone<br />
und der Krönungsinsignien, einen selbständigen Truppenkörper bildet<br />
und zu ihrer besonderen Verwendung, den beiden Kronhütern untersteht.<br />
Hinsichtlich der Disziplinargewalt, der Wirtschaftsverwaltung und der<br />
militärischen Rechtssprechung untersteht jedoch die Kronwache dem Honvédgesetz<br />
bzw. dem Honvéd-Regelement und damit dem Honvéd-Oberkommando<br />
bzw. dem Honvéd-Ministerium (Landesverteidigungsministerium<br />
89 . So wurde den Kronhütern, die ihnen im Sinne der alten Gesetze<br />
zustehende Disziplinargewalt über die Kronwache auf dem Verordnungsweg<br />
entzogen; eine nacht ganz einwandfreie konstitutionelle Praxis. Die<br />
Verordnung Nr. 2910 vom Jahre 1896 des Honvédministers regelte dann<br />
ausführlich die innere Organisation, sowie den Dienst der Kronwache so,<br />
daß sie in jeder Hinsicht zu einer besonderen Truppe der ungarischen<br />
Honvéd wurde. Der Kommandant wurde auf Vorschlag des Honvédmimsters<br />
vom König ernannt 90 .<br />
Für den tatsächlichen Hort bzw. Schutz der Krone und der Krönungsinsignien<br />
während der Ausgleichsperiode wurde zu Ende des 19. Jahrhunderts<br />
eine besondere Panzerkammer in der königlichen Burg zu Ofen<br />
eingebaut. Die Tür dieser Panzerkammer konnte nur mit drei in Doppelexemplaren<br />
angefertigten Schlüsseln geöffnet werden. Das erste Schlüsselpaar<br />
sollte im Amt des Ministerpräsidenten aufbewahrt werden, je ein<br />
Schlüsselpaar bei jedem der beiden Kronhüter. Diese Maßnahme wurde<br />
aufgrund des Entschlusses geschaffen, das Ministerpräsident und Kronhüter<br />
nur gemeinsam Zutritt zur Krone haben sollten. Groß war dann<br />
auch das Erstaunen des Kronhüters Graf Julius Ambróczy, als er im Juni<br />
1918, anläßlich einer amtlichen Öffnung der Panzerkammer wahrnahm,<br />
daß sich die Doppelexemplare aller Schlüsselpaare im Besitze des Personalchefs<br />
des Ministerpräsidiums befanden. Er nahm deshalb eines der<br />
unbefugt in Gewahrsam des Ministerpräsidenten befindlichen Schlüsselpaares<br />
an sich, war sich jedoch im Unklaren darüber, ob doch noch ein<br />
Doppelexemplar der Schlüssel seines Amtskollegen Graf Béla Széchényi,<br />
der während der Amtshandlung einen Schwächeanfall erlitt, im Büro des<br />
Ministerpräsidiums geblieben war. Während der kurzen Dauer des Revolutionsregimes<br />
von Michael Károlyi (31. Oktober 1918—21. März 1919)<br />
88 Es sei hier die Reihenfolge der protestantischen Kronhüter von 1867 bis<br />
1944, angeführt: Baron Nikolaus Vay, (reformiert) Baron Béla Radvánszky<br />
(ev.-lutherisch), — Baron Nikolaus Wesselényi (reformiert), — Graf Julius<br />
Ambrózy (ev.-lutherisch), — Graf Tibor Teleki (reformiert), — Baron<br />
Albert Radvánszky, (ev.-lutherisch).<br />
89 Siehe bei Rátvay, Folge 3, S. 559.<br />
90 Siehe darüber den Motivbericht des G. A. XXV vom Jahre 1928.