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40 ANTON RADVANSZKY<br />
im Jahre 1848, noch von der gesetzmäßigen Regierung Batthyány, zum<br />
Landeskommissar für Siebenbürgen ernannt und hatte sich infolgedessen<br />
von der Ausübung des Kronhüteramtes zurückgezogen.<br />
In einer gemeinsamen Sitzung der Magnatantaf el und des Ahgeorclinetenhauses<br />
wurde am 4. Juni 1867, ein vom Ministerpräsidenten gegengezeichnetes<br />
königliches Reskript verlesen, in dem als Kandidaten für die<br />
Kronhut bei den Katholiken an erster Stelle der Graf Georg Károlyi und<br />
bei den Protestanten der Baron Nikolaus Vay genannt wurden, die dann<br />
nach altem Brauch einstimmig durch Akklamation gewählt wurden.<br />
Baron Nikolaus Vay, sollte als ehemaliger Kronhüter und Hofkanzler im<br />
Jahre 1860—61, der den ersten mißlungenen Ausgleich mit Österreich<br />
versuchte, besonders geehrt werden; Graf Georg Károlyi, ein großer<br />
Patriot, war mit dem Amt vom König nach altem Brauch bereits interimistisch<br />
betraut. Unter den interimistisch betrauten Protestanten hatten<br />
Baron Albert Prónay und Baron Anton Nyáry nacheinander abgedankt 85 .<br />
Es scheint erwähnenswert, daß bei der Auswahl der Kandidaten<br />
selbst, die seit jeher als eine Ehrenerweisung van Seiten des Thrones<br />
betrachtet wurde, diesmal auch geographische, Gesichtspunkte miteinbezogen<br />
wurden. Dies bedeutete eine Rücksicht nicht nur auf die verschiedenen<br />
Konfessionen, sondern gewissermassen auch auf die verschiedenen<br />
nationalen Siedlungsgebiete. Außer den Gewählten waren als<br />
Kandidaten aufgestellt worden:<br />
Baron Georg Orczy (Katholik aus Transdanubien)<br />
Graf Gedeon Ráday (Reformierter aus dem Donau-Theiß-Gebiet Oberhauptmann<br />
des Kumanei-Distriktes)<br />
Josef Man (Obergespan vom Komitat Máramaros, aus dem überwiegend<br />
griechischunierten, teilweise ruthenisch besiedelten Nordostgebiet)<br />
Baron Ludwig Jósika (Katholik aus Siebenbürgen)<br />
Anton Radvánszky (ev.-lutherisch, Obergespan des Komitates Zólyom aus<br />
dem überwiegend slowakisch besiedelten Gebiet Oberungarns)<br />
Nikolaus Mihajlovits (Obergespan des Komitates Bács-Bodrog, aus einem<br />
stark serbisch besiedelten Gebiet)<br />
Nach der am Vormittag des 4. Juni 1867 vollzogenen Wahl der Kronhüter<br />
in der gemeinsamen Sitzung beider Häuser setzte das Abgeordnetenhaus<br />
die Debatte über das von dem König zu erlassende Krönungsdiplom<br />
fort. Der § 2 der betreffenden Gesetzesvorlage lautete wie folgt:<br />
»Die Heilige Krone des Landes werden wir nach der alten gesetzlichen<br />
Gewohnheit der Bewohner des Landes und nach tden vaterländischen<br />
Gesetzen jederzeit im Lande behalten und durch aus ihrer Mitte ohne<br />
Rücksicht auf die Religionsverschiedenheit gewählte und betraute weltliche<br />
Personen bewachen lassen« 86 .<br />
Siehe G. A. VI v. J. 1867 über die Wahl der Kronhüter in Corpus Iuris. Ed.<br />
Márkus Dezső, Budapest 1896, 1836—1868 und unter Abschnitt 7. die Namensliste<br />
des Kronhüters.<br />
Deutscher Text: laut Dr. Edmund Bernatzik: [Hrsg]. Die österreichischen<br />
Verfassungsgesetze, Zweite Auflage Wien 1911. S. 323.