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DMYTRO ZLEPKO<br />
Februar 1981, verschied Christoph bereits Monate darauf, im Mai d. J. 22 .<br />
Thronfolger wird Sigismund (1572—1613), Neffe Stephans. Der junge<br />
Sigismund 'ist tsdhiom ein Zögling des in Klausanbuirg neuerrichteten Jesuditenkollegis.<br />
Als seine Erzieher werden János Gálfi und der Jesuit Leleszi'<br />
23 , ein Ungar, genannt.<br />
Schon seine Nominierung zeigte deutlich, daß die religiöse Auseinandersetzung<br />
wesentlich härtere Formen angenommen hatte. Die Stände<br />
forderten für seine Bestätigung u. a. konfessionelle Zugeständnisse. So<br />
sollte die freie Religionsausübung aller bisher rezipierten Konfessionen<br />
auch unter Sigismund weiter fortbestehen. Da Sigismund noch nicht<br />
volljährig war, sollte er bei seiner Volljährigkeit und Regierungsantritt<br />
alle ständischen Forderungen feierlich beeiden. Auf dem Landtag zu<br />
Klausenburg vom 1.—10. Mai 1581, noch zu Lebzeiten Christophs, ging<br />
die Ständeversammlung in ihren Forderungen noch weiter. So sollten<br />
Entscheidungen' 24 in konfessionellen Angelegenheiten ohne der Zustimmung<br />
der Räte unverbindlich bleiben. Neubewilligungen von Niederlassungen<br />
und der Bau konfessioneller Kultgebäude sollte im Rat der<br />
Stände behandelt werden. Hauptsächlich diese Regelung erregte viel<br />
Aufsehen, da die Bewilligung von Neugründungen bisher ein privilegiertes<br />
Recht des Fürsten war. Bei katholischen Priestern wurde festgelegt,<br />
daß ihnen die Erlaubnis zu Niederlassungen nur dort gewährt werden<br />
sollte, wo die Mehrheit der Bevölkerung schon katholisch war. Somit<br />
nahm man den Katholiken weitgehend die Möglichkeit zur Missionieiruing.<br />
Auch sollte im einzelnen, vom Fall zu Fall eine ständische Kommission<br />
prüfen, in welchem Gebiet Katholiken oder Protestanten die<br />
Mehrheit besäßen. In diesen Fällen sollte die Umtersruchungskommission<br />
von der allgemeinen Ständeversammlung (wo die Protestanten eine zu<br />
der Zeit hauchdünne Mehrheit hatten) berufen werden. Inbezug auf die<br />
bestehenden katholischen Niederlassungen (gemeint waren eigentlich<br />
die der Jesuiten) entschied man dahin, daß diese nicht angetastet werden<br />
sollten, aber weitere nur unter Berücksichtigung dieser neuen Regelung<br />
entstehen dürften. Diese religiöse Übereinkunft sollte für die Zeit bis zur<br />
Volljährigkeit Sigismunds, also bis zum Jahre 1588, gelten. Erst danin<br />
sollte mit dem volljährigen Sigismund eventuell neu verhandelt werden<br />
oder aber er würde die Regelung ungeändert persönlich beeiden. Als<br />
Regenten wurden bis zur Volljährigkeit Sigismunds zwölf ständische Räte<br />
eingesetzt, deren Zahl später auf drei zusammenschmolz, Stephan Báthory,<br />
jetzt als Komiig von Polen, ist nach idem Tod Christophs der eigentliche<br />
Vertreter der Interessen Sigismunds gegenüber den siebenbürgischen<br />
Ständen. Als Räte werden zwar dem Hause Báthory wohlgesinnte<br />
Magnaten eingesetzt, diese sind aber konfessionell beinahe durchge-<br />
22 Wielka Encyklopedya Powszechna ilustrowana, T. 7, Warszawa 1892 gibt<br />
unter Báthory eine 2. Heirat Christophs mit Krystyna Radziwillowna an.<br />
Vgl. auch Schuller, Handschriftliche Vormerkungen, S. 369—370;<br />
Nachrichten, S. 126.<br />
23 In älteren Darstellungen wird oft Carillo als Erzieher genannt.<br />
24 Vgl. Bazylów, Siedmiogród a Polska, S. S. 34—35; Nachrichten,<br />
S. 128. Schuller, Handschriftliche Vormerkungen, S. 370.