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Dmytro Zlepko,<br />
Bonn<br />
Die letzten Báthorys (1575—1613) und die Reformation in Siebenbürgen<br />
Nach Siebenbürgen konnte die Reformation sehr schnell vordringen.<br />
Schon um das Jahr 1520 haben »Hermannstädter Kaufleute einige Schriften<br />
Luthers von der Leipziger Messe« 1 mitgebracht. Im Lande selbst<br />
setzte sich für die Verbreitung der neuen Lehre der 1521 von König<br />
Ludwig von Ungarn (t 1526) zum Königsrichter von Hermannstadt und<br />
zum Grafen der sachlichen Nation eingesetzte Marcus Pemflinger ein.<br />
Es scheint ein energischer Parteigänger der reformatorischen Richtung<br />
gewesen zu sein. Verschub zur Verbreitung der neuen Lehre leistete auch<br />
der Niedergang der katholischen Geistlichkeit.<br />
Die lutherische Bewegung konnte sich ohne Hindernisse verbreiten.<br />
Wir haben keine Anzeichen dafür, daß die Einführung der neuen Lehre<br />
durch Scheiterhaufen, bzw. durch Bartholomäusnächte gekennzeichnet<br />
wäre. Wenn man die kurzen Perioden der Statthalterschaft des von Wien<br />
nach der Ermordung Martinuzzis 1551 eingesetzten Generals Gastaldo<br />
und den Einmarsch General Bastas zu Ende des 16. Jahrhunderts unberücksichtigt<br />
läßt, wird die Reformation in Siebenbürgen im wesentlichen<br />
von Religionsgesprächen bestimmt.<br />
Die Schlacht von Mohács 1526, und die beinahe vollständige Einverleibung<br />
Ungarns ins Osmanenreich hat zur Folge, daß Siebenbürgen<br />
Zufluchtsort und gleichzeitig Sammelbecken der ungarischen Nation wird.<br />
Ohne Zweifel treten die poditisohen Probleme in dein Vordergrund, die<br />
religiösen bleiben jedoch eng mit den politischen verflochten. Deutlich<br />
wird dies hauptsächlich in der Religionspolitik Siebenbürgens im 16.<br />
Jahrhundert.<br />
Obwohl die katholischen Adeligen bis 1550 deutlich in der Mehrzahl<br />
sind, lehnt der Landtag von Karlsburg 1534 ein Verbot des Religions wechseis<br />
ab. Ab 1550 können wir auf den Landtagen eine adelige protestantische<br />
Mehrheit ausmachen 2 . Der Landtag von Tharenbuing (Torda) 1568<br />
garantierte sowohl den Katholiken als auch den Protestanten (welche<br />
sich schon in Kalvinisten und Lutheraner gespalten hatten) freie Religionsausübung.<br />
Im Jahre 1561 wird der sächsisch-lutherischen Kirche<br />
und 1563 den Szeklern die Religionsfreiheit verbrieft. Es kann angenommen<br />
werden, daß 1564 die allgemeine Duldung der Konfessionen zum<br />
Staatsprinzip in Siebenbürgen erhoben wurde. Die Lage der Katholischen<br />
Kirche in Siebenbürgen war bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts weder<br />
gut noch schlecht, ihr Einfluß aber unbedeutend. Die Gebiete des Königreichs<br />
Ungarn unter der Türkenherrschaft waren für die katholische<br />
Kirche verloren. Beim Übergang ins 17. Jahrhundert zählten die zwei<br />
ungarischen Erzbistümer und die 12 Bistümer nur <strong>30</strong>0 Priester in hun-<br />
1 Schmidt, Zur Geschichte, S. 232.<br />
8 Révész, Helvetische Reformation, S. 82—83; Schmidt, Zur Geschichte,<br />
S. 232.