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Wege zu einem Europäischen Privatrecht

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Grundlegung 5<br />

nicht zwischen Zivil- und Verwaltungsrecht, sondern ist rein funktionsbezogen.<br />

Es dient der Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer<br />

Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Durchführung gemeinsamer<br />

Politiken und Maßnahmen (Art. 2 EGV). Soweit es der Erreichung dieser<br />

Ziele förderlich ist und entsprechende Kompetenzgrundlagen vorhanden<br />

sind, kann auch das nationale Zivilrecht angeglichen (Richtlinien) oder<br />

sogar vollständig verdrängt (Verordnungen) werden. Im Laufe der Zeit ist<br />

so auf Gemeinschaftsebene eine ganze Fülle privatrechtsrelevanter Normen<br />

entstanden, denen aber noch der ordnende Gesamt<strong>zu</strong>sammenhang<br />

fehlt. Das bisherige Gemeinschaftsprivatrecht besteht nur „aus einzelnen<br />

Inseln, die innerhalb jeder nationalen Rechtsordnung zwar inhaltlich im<br />

wesentlichen gleich gestaltet sind und insofern vom EuGH überwacht werden,<br />

die aber kein innerer Zusammenhang miteinander verbindet“ 4 .<br />

Die Fülle der mittlerweile von der EG erlassenen privatrechtsrelevanten<br />

Normen macht <strong>zu</strong>nächst eine Bestandsaufnahme notwendig. Wo wirkt EG-<br />

Recht auf die nationalen <strong>Privatrecht</strong>sordnungen ein? Inwieweit ist es bereits<br />

<strong>zu</strong> einer Rechtsvereinheitlichung, vielleicht sogar schon <strong>zu</strong> <strong>einem</strong><br />

europäischen <strong>Privatrecht</strong> gekommen? Nicht außer acht gelassen werden<br />

dürfen bei dieser Betrachtung international, d. h. nicht nur gemeinschaftsweit<br />

geltende Rechtssätze, sofern sie auch auf europäischer Ebene <strong>zu</strong> einer<br />

Rechtsvereinheitlichung beigetragen haben.<br />

B. Begriffsbestimmungen<br />

Um die aufgeworfenen Fragen beantworten <strong>zu</strong> können, bedarf es <strong>zu</strong>nächst<br />

einiger Grundlegungen und Begriffsbestimmungen. Was ist überhaupt<br />

unter Rechtsvereinheitlichung <strong>zu</strong> verstehen? Welche Formen gibt es?<br />

Was verbirgt sich hinter dem Begriff des europäischen <strong>Privatrecht</strong>s? Welche<br />

Bedeutung hat das Kollisionsrecht für den Prozess der europäischen<br />

Rechtsvereinheitlichung?<br />

I. Rechtsvereinheitlichung<br />

1. Inhalt<br />

Der Begriff der Rechtsvereinheitlichung begegnet mit vielfach wechselnden<br />

und sich nicht selten widersprechenden Inhalten. Der Wortbe-<br />

4 Rittner, JZ 1995, 849, 851; ähnlich ders., DB 1996, 25, 26.

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