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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2841

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<strong>Drucksache</strong> V/<strong>2841</strong><br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />

in anderen Ausnahmebereichen der Wettbewerb<br />

wirksamer gemacht werden kann.<br />

Der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung (OECD) hat auf seiner<br />

149. Sitzung am <strong>5.</strong> Oktober 1967 an die Mitgliedstaaten<br />

eine Empfehlung über die Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken<br />

im internationalen Handel gerichtet<br />

(Tätigkeitsbericht S. 23 und 96). Die Bundesregierung<br />

wird die Durchführung der Empfehlung<br />

dem Bundeskartellamt übertragen. Für alle in der<br />

I Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen gilt der<br />

Grundsatz der Freiwilligkeit und Gegenseitigkeit.<br />

Die Empfehlung läßt auch die kartellrechtlichen und<br />

allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften<br />

über den Geheimnisschutz und die Schweigepflicht<br />

der Beamten unberührt. Gegenstand des empfohlenen<br />

Informationsaustausches ist in erster Linie bereits<br />

veröffentlichtes Material, wie z. B. Tätigkeitsberichte,<br />

Presseinformationen und Entscheidungen.<br />

Bevor das Bundeskartellamt nicht veröffentlichtes<br />

Material weitergibt, das einzelne Unternehmen be<br />

trifft, wird es diese Unternehmen anhören.<br />

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