Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2841
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<strong>Drucksache</strong> V/<strong>2841</strong><br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />
genommen, insbesondere für Kfz-Ersatzteile. Die seit 1958 für<br />
unwirksam erklärten 2876 Preisbindungen hatten rein zahlenmäßig<br />
kaum Bedeutung.<br />
Preisempfehlungen drangen vor allem in der feinmechanischen<br />
und optischen Industrie sowie bei Eisen-, Blech- und<br />
Metallwaren vor. Auch in der Branche Nahrungs- und Genußmittel<br />
nahm die Zahl der Preisempfehlungen erheblich zu. Bei<br />
chemischen Erzeugnissen, Kunststoffen, Papierwaren, Lederartikeln<br />
sowie Gummi- und Asbestwaren herrschen dagegen<br />
nach wie vor gebundene Preise vor.<br />
Konjunkturelle<br />
Lage — Wettbewerbsintensität<br />
— Insolvenzen<br />
Konkretisierung<br />
unbestimmter<br />
Rechtsbegriffe<br />
Abgrenzung des<br />
sachlich relevanten<br />
Marktes<br />
nach § 22<br />
Die konjunkturelle Entwicklung in den letzten zwei Jahren<br />
hat starken Einfluß auf die Wettbewerbsintensität ausgeübt,<br />
was beispielsweise anhand der Statistik über die Entwicklung<br />
der gewerblichen Insolvenzen deutlich wird (vgl. S. 35). Da<br />
von der Rezession nicht alle Gebiete der Wirtschaft gleichmäßig<br />
betroffen waren, zeigt sich bei den Vierteljahreswerten<br />
ein branchenmäßig differenziertes Bild. Insgesamt ist aber ein<br />
Anstieg der Insolvenzen über das saisonal bedingte Maß hinaus<br />
im dritten und vierten Quartal 1966 zu verzeichnen, der im<br />
ersten Quartal 1967 seinen Höhepunkt erreicht. Mit ansteigender<br />
Konjunktur gehen dann die Insolvenzen im weiteren Verlauf<br />
des Jahres 1967 wieder zurück (vgl. Abbildung S. 36).<br />
Die Verminderung der privaten Nachfrage nach Konsum- und<br />
Investitionsgütern hatte einen stärkeren Konkurrenzdruck auf<br />
seiten der Anbieter zur Folge. So zeigen die Zahlen, daß bei<br />
rückläufiger Konjunktur die Wettbewerbsintensität steigt; die<br />
Auslesefunktion des Wettbewerbs kommt stärker zur Geltung.<br />
Voraussetzung ist das Vorhandensein wirksamen Wettbewerbs;<br />
die Wettbewerbsintensität darf nicht durch Kartellabsprachen<br />
oder staatliche Einflußnahmen mit ähnlicher Wirkung<br />
gemindert werden. Andererseits wird in einer Hochkonjunktur<br />
mit Nachfrageüberhang die Wettbewerbsintensität auch<br />
ohne derartige Einwirkungen verringert, da dann eine Expansion<br />
des Angebots möglich ist, die die Marktanteile der konkurrierenden<br />
Anbieter nicht unbedingt zu beeinträchtigen<br />
braucht; die Notwendigkeit zu Wettbewerbsanstrengungen ist<br />
geringer. Das kann zu einer Verschärfung von Zielkonflikten<br />
führen, da der Wettbewerb in seiner instrumentalen Funktion<br />
geschwächt ist und Ziele, die durch den Wettbewerb erreicht<br />
werden sollen, schon aus diesem Grunde schwieriger zu verwirklichen<br />
sind (Tätigkeitsbericht 1966 S. 16).<br />
Im Zusammenhang mit dem Benzinpreis- und dem Meto-<br />
Verfahren hat das Bundeskartellamt seine Vorstellungen zur<br />
Auslegung verschiedener unbestimmter Rechtsbegriffe im<br />
GWB weiter konkretisiert:<br />
Der sachlich relevante Markt nach § 22 wird in Absatz 1 dieser<br />
Vorschrift durch das Tatbestandsmerkmal „für eine bestimmte<br />
Art von Waren oder gewerblichen Leistungen" abgegrenzt.<br />
Der Gesetzgeber fordert danach nicht Gleichheit, sondern lediglich<br />
Gleichartigkeit i. S. des § 16, um mehrere Waren oder gewerbliche<br />
Leistungen im Hinblick auf das Vorliegen oder Fehlen<br />
von wirksamem Wettbewerb einem Markt zuordnen zu