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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2841

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<strong>Drucksache</strong> V/<strong>2841</strong><br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />

genommen, insbesondere für Kfz-Ersatzteile. Die seit 1958 für<br />

unwirksam erklärten 2876 Preisbindungen hatten rein zahlenmäßig<br />

kaum Bedeutung.<br />

Preisempfehlungen drangen vor allem in der feinmechanischen<br />

und optischen Industrie sowie bei Eisen-, Blech- und<br />

Metallwaren vor. Auch in der Branche Nahrungs- und Genußmittel<br />

nahm die Zahl der Preisempfehlungen erheblich zu. Bei<br />

chemischen Erzeugnissen, Kunststoffen, Papierwaren, Lederartikeln<br />

sowie Gummi- und Asbestwaren herrschen dagegen<br />

nach wie vor gebundene Preise vor.<br />

Konjunkturelle<br />

Lage — Wettbewerbsintensität<br />

— Insolvenzen<br />

Konkretisierung<br />

unbestimmter<br />

Rechtsbegriffe<br />

Abgrenzung des<br />

sachlich relevanten<br />

Marktes<br />

nach § 22<br />

Die konjunkturelle Entwicklung in den letzten zwei Jahren<br />

hat starken Einfluß auf die Wettbewerbsintensität ausgeübt,<br />

was beispielsweise anhand der Statistik über die Entwicklung<br />

der gewerblichen Insolvenzen deutlich wird (vgl. S. 35). Da<br />

von der Rezession nicht alle Gebiete der Wirtschaft gleichmäßig<br />

betroffen waren, zeigt sich bei den Vierteljahreswerten<br />

ein branchenmäßig differenziertes Bild. Insgesamt ist aber ein<br />

Anstieg der Insolvenzen über das saisonal bedingte Maß hinaus<br />

im dritten und vierten Quartal 1966 zu verzeichnen, der im<br />

ersten Quartal 1967 seinen Höhepunkt erreicht. Mit ansteigender<br />

Konjunktur gehen dann die Insolvenzen im weiteren Verlauf<br />

des Jahres 1967 wieder zurück (vgl. Abbildung S. 36).<br />

Die Verminderung der privaten Nachfrage nach Konsum- und<br />

Investitionsgütern hatte einen stärkeren Konkurrenzdruck auf<br />

seiten der Anbieter zur Folge. So zeigen die Zahlen, daß bei<br />

rückläufiger Konjunktur die Wettbewerbsintensität steigt; die<br />

Auslesefunktion des Wettbewerbs kommt stärker zur Geltung.<br />

Voraussetzung ist das Vorhandensein wirksamen Wettbewerbs;<br />

die Wettbewerbsintensität darf nicht durch Kartellabsprachen<br />

oder staatliche Einflußnahmen mit ähnlicher Wirkung<br />

gemindert werden. Andererseits wird in einer Hochkonjunktur<br />

mit Nachfrageüberhang die Wettbewerbsintensität auch<br />

ohne derartige Einwirkungen verringert, da dann eine Expansion<br />

des Angebots möglich ist, die die Marktanteile der konkurrierenden<br />

Anbieter nicht unbedingt zu beeinträchtigen<br />

braucht; die Notwendigkeit zu Wettbewerbsanstrengungen ist<br />

geringer. Das kann zu einer Verschärfung von Zielkonflikten<br />

führen, da der Wettbewerb in seiner instrumentalen Funktion<br />

geschwächt ist und Ziele, die durch den Wettbewerb erreicht<br />

werden sollen, schon aus diesem Grunde schwieriger zu verwirklichen<br />

sind (Tätigkeitsbericht 1966 S. 16).<br />

Im Zusammenhang mit dem Benzinpreis- und dem Meto-<br />

Verfahren hat das Bundeskartellamt seine Vorstellungen zur<br />

Auslegung verschiedener unbestimmter Rechtsbegriffe im<br />

GWB weiter konkretisiert:<br />

Der sachlich relevante Markt nach § 22 wird in Absatz 1 dieser<br />

Vorschrift durch das Tatbestandsmerkmal „für eine bestimmte<br />

Art von Waren oder gewerblichen Leistungen" abgegrenzt.<br />

Der Gesetzgeber fordert danach nicht Gleichheit, sondern lediglich<br />

Gleichartigkeit i. S. des § 16, um mehrere Waren oder gewerbliche<br />

Leistungen im Hinblick auf das Vorliegen oder Fehlen<br />

von wirksamem Wettbewerb einem Markt zuordnen zu

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