Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> - <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />
<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />
Kurze Bezeichnung der wichtigsten<br />
Steuer- bzw. Prämienrechtsänderungen<br />
Steuermehreinnahmen oder Haushalts<br />
entlastungen (+) und Steuerminderein<br />
nahmen oder Haushaltsmehrbelastungen<br />
(—)<br />
in Millionen DM<br />
Insgesamt<br />
Bund<br />
davon<br />
Länder<br />
d) Verlängerung der Geltungsdauer des Bewertungsgesetzes<br />
für Importwaren — 8)<br />
Berechnung für die ersten 12 Monate<br />
nach vollem Wirksamwerden der zum<br />
1. Januar 1965 in Kraft tretenden<br />
Rechtsänderungen<br />
e) Erweiterung des Katalogs der abschreibungsbegünstigten<br />
Modernisierungsanlagen bei Altwohngebäuden<br />
(§ 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. q EStG vgl.<br />
Anl. 7 zur EStDV) — 5 — 2 — 3<br />
f) Sonderabschreibungen für Wirtschaftsgüter, die der unbedeutend<br />
Lärmbekämpfung dienen<br />
(unter — 1 Millionen DM)<br />
g) Sonderabschreibungen für Seeschiffe — 20 — 8 — 12<br />
Zwischensumme: Steuern vom Einkommen<br />
— 2 775 — 1 083 — 1 692<br />
B. Spar-Prämiengesetz und Wohnungsbau-Prämiengesetz<br />
Bessere Abstimmung dieser Sparförderungsmaßnahmen:<br />
a) durch eine Übergangsregelung für die Zeit vom 1. Januar<br />
1965 bis zum 31. Dezember 1972, soweit die Verträge<br />
vor dem 1. Januar 1968 abgeschlossen sind (befristete<br />
Besserstellung des WoPG durch höhere Höchstbeträge<br />
für die prämienbegünstigten Sparleistungen) + 10 9 ) — 15 + 25<br />
b) durch eine Gleichstellung von SparPG und WoPG ab<br />
1. Januar 1973<br />
. 10)<br />
C. Aufhebung der Süßstoffsteuer - — 2 — 2 —<br />
Gesamtsumme 11 )<br />
—2 767 —1 100 —1 667<br />
Berechnung nach Rechnungsjahren<br />
Rechnungsjahr 1965 — 1 900 — 741 - 1 159<br />
Rechnungsjahr 1966 (zusätzlich zu 1965) — 850 — 326 — 524<br />
Rechnungsjahr 1967 (zusätzlich zu 1966) — 50 — 14 — 36<br />
8) Wegen Verlängerung einer auslaufenden Regelung Verzicht auf Steuereinnahmen um etwa 10 Millionen DM.<br />
9) Finanzielle Auswirkungen im Vergleich zum geltenden WoPG und bei unbefristeter Verlängerung des gegenwärtigen<br />
SparPG. Zuordnung nach dem Jahr der Entstehung des Prämienanspruchs.<br />
10) Die erst ab 1973 eintretenden finanziellen Auswirkungen lassen sich heute noch nicht mit ausreichender Sicherheit<br />
beurteilen; wegen der Angleichung der (höheren) Höchstbeträge für begünstigte Sparleistungen nach dem WoPG<br />
an die Höchstbeträge nach dem SparPG ist — bei einem Vergleich mit der „Übergangsregelung" — mit gewissen<br />
Haushaltsentlastungen zu rechnen.<br />
11) Ohne 260 Millionen DM Steuermindereinnahmen durch die von der Bundesregierung gesondert vorgeschlagene<br />
Neuregelung der Abschreibung für Gebäude.