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Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> - <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />

<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />

Kurze Bezeichnung der wichtigsten<br />

Steuer- bzw. Prämienrechtsänderungen<br />

Steuermehreinnahmen oder Haushalts<br />

entlastungen (+) und Steuerminderein<br />

nahmen oder Haushaltsmehrbelastungen<br />

(—)<br />

in Millionen DM<br />

Insgesamt<br />

Bund<br />

davon<br />

Länder<br />

d) Verlängerung der Geltungsdauer des Bewertungsgesetzes<br />

für Importwaren — 8)<br />

Berechnung für die ersten 12 Monate<br />

nach vollem Wirksamwerden der zum<br />

1. Januar 1965 in Kraft tretenden<br />

Rechtsänderungen<br />

e) Erweiterung des Katalogs der abschreibungsbegünstigten<br />

Modernisierungsanlagen bei Altwohngebäuden<br />

(§ 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. q EStG vgl.<br />

Anl. 7 zur EStDV) — 5 — 2 — 3<br />

f) Sonderabschreibungen für Wirtschaftsgüter, die der unbedeutend<br />

Lärmbekämpfung dienen<br />

(unter — 1 Millionen DM)<br />

g) Sonderabschreibungen für Seeschiffe — 20 — 8 — 12<br />

Zwischensumme: Steuern vom Einkommen<br />

— 2 775 — 1 083 — 1 692<br />

B. Spar-Prämiengesetz und Wohnungsbau-Prämiengesetz<br />

Bessere Abstimmung dieser Sparförderungsmaßnahmen:<br />

a) durch eine Übergangsregelung für die Zeit vom 1. Januar<br />

1965 bis zum 31. Dezember 1972, soweit die Verträge<br />

vor dem 1. Januar 1968 abgeschlossen sind (befristete<br />

Besserstellung des WoPG durch höhere Höchstbeträge<br />

für die prämienbegünstigten Sparleistungen) + 10 9 ) — 15 + 25<br />

b) durch eine Gleichstellung von SparPG und WoPG ab<br />

1. Januar 1973<br />

. 10)<br />

C. Aufhebung der Süßstoffsteuer - — 2 — 2 —<br />

Gesamtsumme 11 )<br />

—2 767 —1 100 —1 667<br />

Berechnung nach Rechnungsjahren<br />

Rechnungsjahr 1965 — 1 900 — 741 - 1 159<br />

Rechnungsjahr 1966 (zusätzlich zu 1965) — 850 — 326 — 524<br />

Rechnungsjahr 1967 (zusätzlich zu 1966) — 50 — 14 — 36<br />

8) Wegen Verlängerung einer auslaufenden Regelung Verzicht auf Steuereinnahmen um etwa 10 Millionen DM.<br />

9) Finanzielle Auswirkungen im Vergleich zum geltenden WoPG und bei unbefristeter Verlängerung des gegenwärtigen<br />

SparPG. Zuordnung nach dem Jahr der Entstehung des Prämienanspruchs.<br />

10) Die erst ab 1973 eintretenden finanziellen Auswirkungen lassen sich heute noch nicht mit ausreichender Sicherheit<br />

beurteilen; wegen der Angleichung der (höheren) Höchstbeträge für begünstigte Sparleistungen nach dem WoPG<br />

an die Höchstbeträge nach dem SparPG ist — bei einem Vergleich mit der „Übergangsregelung" — mit gewissen<br />

Haushaltsentlastungen zu rechnen.<br />

11) Ohne 260 Millionen DM Steuermindereinnahmen durch die von der Bundesregierung gesondert vorgeschlagene<br />

Neuregelung der Abschreibung für Gebäude.

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