Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />
<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />
Übersicht 7<br />
Finanzielle Auswirkungen des <strong>Entwurf</strong>s zum Steueränderungsgesetz 1964<br />
Kurze Bezeichnung der wichtigsten<br />
Steuer- bzw. Prämienrechtsänderungen<br />
Steuermehreinnahmen oder Haushalts<br />
entlastungen (+) und Steuerminderein<br />
nahmen oder Haushaltsmehrbelastungen<br />
(—)<br />
in Millionen DM<br />
Insgesamt<br />
Bund<br />
davon<br />
Länder<br />
Berechnung für die ersten 12 Monate<br />
nach vollem Wirksamwerden der zum<br />
1. Januar 1965 in Kraft tretenden<br />
Rechtsänderungen<br />
A. Steuern vom Einkommen 1 )<br />
1. Korrektur des Einkommensteuertarifes — 1 420 2) — 554 — 866<br />
2. Einführung eines Ausbildungsfreibetrags von 720 DM - 290 — 113 — 177<br />
3. Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages von<br />
120 DM — 420 — 164 — 256<br />
<strong>4.</strong> Erweiterung des Kreises der Rechtsträger, die steuerfrei<br />
Stipendien für Förderung der wissenschaftlichen<br />
Ausbildung und Forschung geben können (§ 3 Ziff. 44<br />
EStG)<br />
-<br />
7. Änderung der Vorschriften über den Sonderausgabenabzug<br />
(§ 10 EStG) 5 )<br />
unbedeutend<br />
(unter — 1 Million DM)<br />
5. Übertragung der bei der Veräußerung von bestimmten<br />
Anlagegütern aufgedeckten stillen Reserven auf Neuinvestitionen<br />
im Anlagevermögen (§ 6 b EStG) — 100 3 ) — 39 — 61<br />
6. Verlängerung der Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude,<br />
Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude<br />
bei Vertriebenen, Flüchtlingen und Verfolgten<br />
(§ 7 e EStG) .4)<br />
a) Verlängerung der Sperrfristen für Versicherungsverträge<br />
von bisher 5 bzw. 10 Jahren auf einheitlich<br />
12 Jahre — bei Vertragsabschluß nach Vollendung<br />
des 55. Lebensjahres 6 Jahre<br />
+ 20 + 8 + 12<br />
b) Verlängerung der Sperrfrist für Bausparverträge<br />
nach § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG auf 10 Jahre (unter<br />
Ausschluß von Wohnungsbau- und Sparprämie)<br />
1) Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer 39 vH; der Gewerbesteuerausfall ist auf etwa 25 Millionen<br />
DM zu veranschlagen.<br />
2) Der Steuerausfall durch eine Korrektur des ESt-Tarifs verteilt sich auf die verschiedenen Tarifmaßnahmen<br />
etwa wie folgt:<br />
a) Senkung des Proportionalsteuersatzes von 20 v.H. auf 19 v.H — 820 Millionen DM<br />
b) Steuersenkung in der Progressionszone, auslaufend bie Einkommen von etwa<br />
75 000 DM (Ledige) und 150 000 DM (Verheiratete) — 600 Millionen DM<br />
c) Zusammen — 1 420 Millionen DM<br />
3) Mangels ausreichender statistischer Unterlagen nur Schätzung der ungefähren Größenordnung möglich.<br />
4) Wegen Verlängerung einer auslaufenden Regelung handelt es sich nicht um Steuereinnahmen, sondern um<br />
einen Verzicht auf Steuereinnahmen von 20 Millionen DM.<br />
5) Die Einschränkung der Sonderausgaben-Vorschriften wirkt sich erst in den späteren Jahren stärker aus (Steuermehreinahmen<br />
1968 etwa 100 Millionen DM).