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Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...

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<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />

änderungsgesetz 1964 wird auf insgesamt 25 Millionen<br />

DM veranschlagt. Die finanzielle Auswirkung<br />

der zur Zeit im <strong>Bundestag</strong> erörterten Neuregelungen<br />

der Abschreibung für Gebäude ist in diesem Zusammenhang<br />

nicht berücksichtigt.<br />

VII. Beurteilung des Gesetzentwurfs unter<br />

konjunkturellen Gesichtspunkten<br />

Seit Ende des Jahres 1963 macht sich — insbesondere<br />

infolge zunehmender Export- und Zahlungsbilanzüberschüsse<br />

— eine Konjunkturbelebung bemerkbar,<br />

die im weiteren Verlauf des Jahres 1964<br />

noch an Dynamik gewinnen könnte und die zu der<br />

Frage Anlaß gibt, ob die geplanten Steuersenkungen<br />

noch in das sich abzeichnende Bild der Konjunkturentwicklung<br />

passen.<br />

Das Jahr 1965 bringt, wie oben dargestellt, eine Einbuße<br />

an Einnahmen der öffentlichen Hand in Höhe<br />

von 1,9 Mrd. DM. Davon entfallen mehr als 1,8 Mrd.<br />

DM auf die Auswirkungen der Tarifsenkung, der<br />

Einführung eines Ausbildungsfreibetrages, der Einführung<br />

eines Arbeitnehmerfreibetrages und der<br />

Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrags für<br />

Arbeitnehmer. Dieser Betrag wird sich auf mehr als<br />

20 Millionen mit Einkommensteuer oder Lohnsteuer<br />

belastete Pflichtige mit jeweils verhältnismäßig<br />

kleinen Beträgen verteilen. Eine Kaufkrafterhöhung<br />

von weniger als 1 v. H. des privaten Verbrauchs<br />

dürfte zwar — auch wenn davon ausgegangen werden<br />

kann, daß Teile der Einkommensteuersenkung<br />

gespart werden — die Konsumentennachfrage im<br />

gewissen Umfang ansteigen lassen, doch muß dieser<br />

als Korrektiv eine entsprechende Verlangsamung<br />

des Ausgabenanstiegs der öffentlichen Hand gegenüberstehen.<br />

Von nicht zu unterschätzender konjunkturpolitischer<br />

Bedeutung ist auch, daß für hohe und<br />

höchste Einkommen (d. h. für Ledigeneinkommen<br />

von etwa 75 000 DM an und für Verheirateteneinkommen<br />

von mehr als 150 000 DM) nach dem Gesetzentwurf<br />

eine Entlastung nicht erfolgen soll, hier<br />

also die Tarifsenkung völlig konjunkturneutral<br />

bleibt.<br />

Schwieriger zu beurteilen sind die Wirkungen, die<br />

sich aus der Einführung eines neuen § 6 b EStG<br />

(Übertragung der bei der Veräußerung von bestimmten<br />

Anlagegütern aufgedeckten stillen Reserven auf<br />

Neuinvestitionen im Anlagevermögen) und durch die<br />

Einführung neuer Sonderabschreibungen auf die Investitionstätigkeit<br />

der Unternehmen ergeben könnten.<br />

Hierbei handelt ist sich für 1965 um ein wirksames<br />

Volumen in der Größenordnung von nur<br />

etwa 50 Millionen DM. Angesichts des finanziell<br />

nicht allzu großen Gewichts dieser Maßnahmen dürfen<br />

die Wirkungen dieser Steuerrechtsänderungen<br />

auf das Konjunkturklima nicht überschätzt werden.

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