Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...
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<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />
änderungsgesetz 1964 wird auf insgesamt 25 Millionen<br />
DM veranschlagt. Die finanzielle Auswirkung<br />
der zur Zeit im <strong>Bundestag</strong> erörterten Neuregelungen<br />
der Abschreibung für Gebäude ist in diesem Zusammenhang<br />
nicht berücksichtigt.<br />
VII. Beurteilung des Gesetzentwurfs unter<br />
konjunkturellen Gesichtspunkten<br />
Seit Ende des Jahres 1963 macht sich — insbesondere<br />
infolge zunehmender Export- und Zahlungsbilanzüberschüsse<br />
— eine Konjunkturbelebung bemerkbar,<br />
die im weiteren Verlauf des Jahres 1964<br />
noch an Dynamik gewinnen könnte und die zu der<br />
Frage Anlaß gibt, ob die geplanten Steuersenkungen<br />
noch in das sich abzeichnende Bild der Konjunkturentwicklung<br />
passen.<br />
Das Jahr 1965 bringt, wie oben dargestellt, eine Einbuße<br />
an Einnahmen der öffentlichen Hand in Höhe<br />
von 1,9 Mrd. DM. Davon entfallen mehr als 1,8 Mrd.<br />
DM auf die Auswirkungen der Tarifsenkung, der<br />
Einführung eines Ausbildungsfreibetrages, der Einführung<br />
eines Arbeitnehmerfreibetrages und der<br />
Erhöhung des Sonderausgaben-Pauschbetrags für<br />
Arbeitnehmer. Dieser Betrag wird sich auf mehr als<br />
20 Millionen mit Einkommensteuer oder Lohnsteuer<br />
belastete Pflichtige mit jeweils verhältnismäßig<br />
kleinen Beträgen verteilen. Eine Kaufkrafterhöhung<br />
von weniger als 1 v. H. des privaten Verbrauchs<br />
dürfte zwar — auch wenn davon ausgegangen werden<br />
kann, daß Teile der Einkommensteuersenkung<br />
gespart werden — die Konsumentennachfrage im<br />
gewissen Umfang ansteigen lassen, doch muß dieser<br />
als Korrektiv eine entsprechende Verlangsamung<br />
des Ausgabenanstiegs der öffentlichen Hand gegenüberstehen.<br />
Von nicht zu unterschätzender konjunkturpolitischer<br />
Bedeutung ist auch, daß für hohe und<br />
höchste Einkommen (d. h. für Ledigeneinkommen<br />
von etwa 75 000 DM an und für Verheirateteneinkommen<br />
von mehr als 150 000 DM) nach dem Gesetzentwurf<br />
eine Entlastung nicht erfolgen soll, hier<br />
also die Tarifsenkung völlig konjunkturneutral<br />
bleibt.<br />
Schwieriger zu beurteilen sind die Wirkungen, die<br />
sich aus der Einführung eines neuen § 6 b EStG<br />
(Übertragung der bei der Veräußerung von bestimmten<br />
Anlagegütern aufgedeckten stillen Reserven auf<br />
Neuinvestitionen im Anlagevermögen) und durch die<br />
Einführung neuer Sonderabschreibungen auf die Investitionstätigkeit<br />
der Unternehmen ergeben könnten.<br />
Hierbei handelt ist sich für 1965 um ein wirksames<br />
Volumen in der Größenordnung von nur<br />
etwa 50 Millionen DM. Angesichts des finanziell<br />
nicht allzu großen Gewichts dieser Maßnahmen dürfen<br />
die Wirkungen dieser Steuerrechtsänderungen<br />
auf das Konjunkturklima nicht überschätzt werden.