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Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />

<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />

großen Anzahl noch auslaufender alter Sparverträge<br />

im Vergleich zum geltenden Recht (unbefristete<br />

Verlängerung unterstellt) zunächst nur<br />

geringe Mehrbelastungen für den Bund und unbedeutende<br />

Entlastungen für die Länder, wenn<br />

einmal von den nicht übersehbaren Wirkungen<br />

einer immerhin möglichen verstärkten Inanspruchnahme<br />

der Kumulierungsmöglichkeiten vor<br />

dem Schlußtermin 1. Januar 1965 — abgesehen<br />

wird, die ggf. zu wesentlichen Haushaltsmehrbelastungen<br />

führen kann, Im Laufe der .Jahre<br />

kann bei optimistischer Betrachtungsweise wegen<br />

des schrittweisen Fortfalls der kumulativen Inanspruchnahme<br />

der verschiedenen Sparmöglichkeiten<br />

im Vergleich zum geltenden Recht mit<br />

Einsparungen für Bund und Länder gerechnet<br />

werden, die jedoch im wesentlichen nur zu Lasten<br />

der einkommensstarken „Kumulierer" gehen, die<br />

einer besonderen Begünstigung nicht bedürfen.<br />

Ungleich wichtiger als dieser Vergleich ist jedoch<br />

für die öffentlichen Haushalte die Ungewißheit<br />

über die künftige Entwicklung des prämienbegünstigten<br />

Sparens und die damit zusammenhängenden<br />

Belastungen. Nach sehr vorsichtigen<br />

Schätzungen kann damit gerechnet werden, daß<br />

bei Verwirklichung der vorgesehenen Neuregelung<br />

im Jahre 1965 Prämienansprüche von 1400<br />

bis 1500 Millionen DM und 1968 von über 1700<br />

Millionen DM entstehen werden (abgesehen von<br />

den Steuerausfällen der auslaufenden Steuerbegünstigungen<br />

für Bausparkassenbeiträge). Bei<br />

einem Spareinlagenbestand der Privatpersonen<br />

von rd. 73 Mrd. DM Ende 1963, der sich bis<br />

1968/69 ungefähr verdoppeln dürfte, kann eine<br />

stärkere als die unterstellte Verlagerung auf das<br />

Prämiensparen weitreichende finanzielle Folgen<br />

haben (z. B. bei einem Schätzungsfehler von<br />

10 v. H. Prämienmehransprüche von 170 Millionen<br />

DM in 1968), zumal die weitere Entwicklung<br />

insbesondere des Spar-Prämiengesetzes, das<br />

nach der Übersicht 4 eine jährliche Zuwachsrate<br />

bis zu 43,9 v. H. (1962/63) zu verzeichnen hat,<br />

heute noch nicht abzusehen ist (vgl. dazu auch<br />

Übersicht 5, die die Belastungen durch die Förderung<br />

des Bausparens wiedergibt). So erfreulich<br />

eine starke Breitenwirkung des Sparprämien<br />

systems im Sinn einer zunehmenden Zahl von<br />

Prämiensparern aus eigentumspolitischen Gründen<br />

ist, so groß sind andererseits wegen der<br />

langfristigen Auswirkungen die damit verbundenen<br />

Schwierigkeiten für die öffentlichen Haushalte,<br />

insbesondere für den am stärksten betroffenen<br />

Bundeshaushalt. Es darf nicht übersehen<br />

werden, daß Ende 1968 der Bund allein aus dem<br />

Spar-Prämiengesetz noch mit Prämienverpflichtungen<br />

in Höhe von mehr als 2800 Millionen DM<br />

aus Sparverträgen belastet sein wird, die bis zum<br />

31. Dezember 1968 abgeschlossen werden. Dazu<br />

treten dann die weiteren Verpflichtungen aus<br />

den ab 1969 abgeschlossenen Verträgen.<br />

V. Aufhebung der Süßstoffsteuer<br />

Durch die Aufhebung der Süßstoffsteuer, die im Ge<br />

gensatz zu anderen kleinen Verbrauchsteuern in<br />

anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirt<br />

-<br />

schaftsgemeinschaft nicht besteht, soll die Verwaltung<br />

vereinfacht und ein erster Beitrag zur Harmonisierung<br />

der Verbrauchsteuersysteme der EWG-<br />

Mitgliedstaaten geleistet werden, in deren Verfolg<br />

die Süßstoffsteuer ohnehin zu beseitigen wäre. Da<br />

bei den anderen kleinen Verbrauchsteuern die gleichen<br />

Voraussetzungen nicht vorliegen, wäre deren<br />

Beseitigung eine echte Vorleistung auf dem Gebiet<br />

der Steuerharmonisierung, zu der kein Anlaß besteht.<br />

VI. Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

des Gesetzentwurfs<br />

Für die Finanzierung des Steuersenkungsprogramms<br />

durch die Haushalte von Bund und Ländern ist entscheidend,<br />

mit welchen Beträgen die einzelnen Rechnungsjahre<br />

belastet werden. Infolge der veranlagungs-<br />

und zahlungstechnisch bedingten Verschiebungen<br />

in der Steuerentrichtung (insbesondere bei<br />

der Einkommen- und Körperschaftsteuer) und in der<br />

Zahlung von Wohnungsbau- und Sparprämien werden<br />

die einzelnen Rechnungsjahre durch die Ände<br />

rung des vorliegenden Gesetzentwurfs, wenn man<br />

die in der Übersicht 6 enthaltenen Ausfallzahlen<br />

zugrunde legt, wie folgt belastet:<br />

Rechnungsjahr<br />

insgesamt<br />

Bund<br />

davon<br />

Millionen DM<br />

Länder<br />

1965 1900 741 1159<br />

1966 850 326 524<br />

(zusätzlich zu 1965)<br />

1967 50 14 36<br />

zusätzlich zu 1966)<br />

Danach wird das Rechnungsjahr 1965 durch das<br />

Steuersenkungsprogramm haushaltsmäßig am stärksten<br />

betroffen. In diesem Jahr können zwar, wenn<br />

man von einem Anstieg des Bruttosozialprodukts<br />

um 6,5 v. H. ausgeht, beim Bund 3,9 Mrd. DM und<br />

bei den Ländern 2,4 Mrd. DM an Steuermehreinnahmen<br />

erwartet werden. Es läßt sich aber heute<br />

schon übersehen, daß die zwangsläufigen Mehrausgaben<br />

des Bundes in 1965 ein Ausmaß erreichen<br />

werden, das durch die Mehreinnahmen kaum gedeckt<br />

werden kann. Die durch den Steuerausfall<br />

beim Bund entstehende Finanzierungslücke dürfte<br />

sich nur schließen lassen, wenn drastische Ausgabekürzungen<br />

im „beweglichen" Teil des Haushalts<br />

vorgenommen werden und der Kapitalmarkt ab 1964<br />

stärker beansprucht wird. Für das Jahr 1966 erscheint<br />

demgegenüber die Deckung der zusätzlich entstehenden<br />

Steuerausfälle des Bundes aus den dann<br />

zu erwartenden Steuermehreinnahmen möglich, weil<br />

sich in 1966 die Ausgaben zwangsläufiger Art im<br />

Vergleich zu 1965 nicht mehr so stark erhöhen werden.<br />

Die Länder würden in 1965 nach Verrechnung<br />

der Steuerausfälle noch über Mehreinnahmen von<br />

mehr als 1,2 Mrd. DM verfügen. Der Ausfall bei<br />

der Gewerbesteuer vorn Ertrag durch das Steuer-

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