Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />
<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />
großen Anzahl noch auslaufender alter Sparverträge<br />
im Vergleich zum geltenden Recht (unbefristete<br />
Verlängerung unterstellt) zunächst nur<br />
geringe Mehrbelastungen für den Bund und unbedeutende<br />
Entlastungen für die Länder, wenn<br />
einmal von den nicht übersehbaren Wirkungen<br />
einer immerhin möglichen verstärkten Inanspruchnahme<br />
der Kumulierungsmöglichkeiten vor<br />
dem Schlußtermin 1. Januar 1965 — abgesehen<br />
wird, die ggf. zu wesentlichen Haushaltsmehrbelastungen<br />
führen kann, Im Laufe der .Jahre<br />
kann bei optimistischer Betrachtungsweise wegen<br />
des schrittweisen Fortfalls der kumulativen Inanspruchnahme<br />
der verschiedenen Sparmöglichkeiten<br />
im Vergleich zum geltenden Recht mit<br />
Einsparungen für Bund und Länder gerechnet<br />
werden, die jedoch im wesentlichen nur zu Lasten<br />
der einkommensstarken „Kumulierer" gehen, die<br />
einer besonderen Begünstigung nicht bedürfen.<br />
Ungleich wichtiger als dieser Vergleich ist jedoch<br />
für die öffentlichen Haushalte die Ungewißheit<br />
über die künftige Entwicklung des prämienbegünstigten<br />
Sparens und die damit zusammenhängenden<br />
Belastungen. Nach sehr vorsichtigen<br />
Schätzungen kann damit gerechnet werden, daß<br />
bei Verwirklichung der vorgesehenen Neuregelung<br />
im Jahre 1965 Prämienansprüche von 1400<br />
bis 1500 Millionen DM und 1968 von über 1700<br />
Millionen DM entstehen werden (abgesehen von<br />
den Steuerausfällen der auslaufenden Steuerbegünstigungen<br />
für Bausparkassenbeiträge). Bei<br />
einem Spareinlagenbestand der Privatpersonen<br />
von rd. 73 Mrd. DM Ende 1963, der sich bis<br />
1968/69 ungefähr verdoppeln dürfte, kann eine<br />
stärkere als die unterstellte Verlagerung auf das<br />
Prämiensparen weitreichende finanzielle Folgen<br />
haben (z. B. bei einem Schätzungsfehler von<br />
10 v. H. Prämienmehransprüche von 170 Millionen<br />
DM in 1968), zumal die weitere Entwicklung<br />
insbesondere des Spar-Prämiengesetzes, das<br />
nach der Übersicht 4 eine jährliche Zuwachsrate<br />
bis zu 43,9 v. H. (1962/63) zu verzeichnen hat,<br />
heute noch nicht abzusehen ist (vgl. dazu auch<br />
Übersicht 5, die die Belastungen durch die Förderung<br />
des Bausparens wiedergibt). So erfreulich<br />
eine starke Breitenwirkung des Sparprämien<br />
systems im Sinn einer zunehmenden Zahl von<br />
Prämiensparern aus eigentumspolitischen Gründen<br />
ist, so groß sind andererseits wegen der<br />
langfristigen Auswirkungen die damit verbundenen<br />
Schwierigkeiten für die öffentlichen Haushalte,<br />
insbesondere für den am stärksten betroffenen<br />
Bundeshaushalt. Es darf nicht übersehen<br />
werden, daß Ende 1968 der Bund allein aus dem<br />
Spar-Prämiengesetz noch mit Prämienverpflichtungen<br />
in Höhe von mehr als 2800 Millionen DM<br />
aus Sparverträgen belastet sein wird, die bis zum<br />
31. Dezember 1968 abgeschlossen werden. Dazu<br />
treten dann die weiteren Verpflichtungen aus<br />
den ab 1969 abgeschlossenen Verträgen.<br />
V. Aufhebung der Süßstoffsteuer<br />
Durch die Aufhebung der Süßstoffsteuer, die im Ge<br />
gensatz zu anderen kleinen Verbrauchsteuern in<br />
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirt<br />
-<br />
schaftsgemeinschaft nicht besteht, soll die Verwaltung<br />
vereinfacht und ein erster Beitrag zur Harmonisierung<br />
der Verbrauchsteuersysteme der EWG-<br />
Mitgliedstaaten geleistet werden, in deren Verfolg<br />
die Süßstoffsteuer ohnehin zu beseitigen wäre. Da<br />
bei den anderen kleinen Verbrauchsteuern die gleichen<br />
Voraussetzungen nicht vorliegen, wäre deren<br />
Beseitigung eine echte Vorleistung auf dem Gebiet<br />
der Steuerharmonisierung, zu der kein Anlaß besteht.<br />
VI. Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
des Gesetzentwurfs<br />
Für die Finanzierung des Steuersenkungsprogramms<br />
durch die Haushalte von Bund und Ländern ist entscheidend,<br />
mit welchen Beträgen die einzelnen Rechnungsjahre<br />
belastet werden. Infolge der veranlagungs-<br />
und zahlungstechnisch bedingten Verschiebungen<br />
in der Steuerentrichtung (insbesondere bei<br />
der Einkommen- und Körperschaftsteuer) und in der<br />
Zahlung von Wohnungsbau- und Sparprämien werden<br />
die einzelnen Rechnungsjahre durch die Ände<br />
rung des vorliegenden Gesetzentwurfs, wenn man<br />
die in der Übersicht 6 enthaltenen Ausfallzahlen<br />
zugrunde legt, wie folgt belastet:<br />
Rechnungsjahr<br />
insgesamt<br />
Bund<br />
davon<br />
Millionen DM<br />
Länder<br />
1965 1900 741 1159<br />
1966 850 326 524<br />
(zusätzlich zu 1965)<br />
1967 50 14 36<br />
zusätzlich zu 1966)<br />
Danach wird das Rechnungsjahr 1965 durch das<br />
Steuersenkungsprogramm haushaltsmäßig am stärksten<br />
betroffen. In diesem Jahr können zwar, wenn<br />
man von einem Anstieg des Bruttosozialprodukts<br />
um 6,5 v. H. ausgeht, beim Bund 3,9 Mrd. DM und<br />
bei den Ländern 2,4 Mrd. DM an Steuermehreinnahmen<br />
erwartet werden. Es läßt sich aber heute<br />
schon übersehen, daß die zwangsläufigen Mehrausgaben<br />
des Bundes in 1965 ein Ausmaß erreichen<br />
werden, das durch die Mehreinnahmen kaum gedeckt<br />
werden kann. Die durch den Steuerausfall<br />
beim Bund entstehende Finanzierungslücke dürfte<br />
sich nur schließen lassen, wenn drastische Ausgabekürzungen<br />
im „beweglichen" Teil des Haushalts<br />
vorgenommen werden und der Kapitalmarkt ab 1964<br />
stärker beansprucht wird. Für das Jahr 1966 erscheint<br />
demgegenüber die Deckung der zusätzlich entstehenden<br />
Steuerausfälle des Bundes aus den dann<br />
zu erwartenden Steuermehreinnahmen möglich, weil<br />
sich in 1966 die Ausgaben zwangsläufiger Art im<br />
Vergleich zu 1965 nicht mehr so stark erhöhen werden.<br />
Die Länder würden in 1965 nach Verrechnung<br />
der Steuerausfälle noch über Mehreinnahmen von<br />
mehr als 1,2 Mrd. DM verfügen. Der Ausfall bei<br />
der Gewerbesteuer vorn Ertrag durch das Steuer-