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Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> - <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />

<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />

Begründung<br />

Allgemeines<br />

I. Inhalt und Zielsetzung des Gesetzentwurfs<br />

1. Wie die Steueränderungsgesetze früherer Jahre,<br />

so faßt auch der hiermit von der Bundesregierung<br />

vorgelegte <strong>Entwurf</strong> eines Steueränderungsgesetzes<br />

1964 eine Reihe von Reform- und<br />

Änderungsmaßnahmen auf dem Gebiet der<br />

Steuern vom Einkommen und der Sparförderung<br />

zu einem einheitlichen Gesetzgebungswerk zusammen.<br />

Eine solche Zusammenfassung führt die<br />

steuerpolitischen Absichten der Bundesregierung<br />

besonders deutlich vor Augen. Sie läßt zudem<br />

das Ausmaß der mit den Änderungsmaßnahmen<br />

insgesamt verbundenen Auswirkungen besser<br />

als bei Aufspaltung in mehrere Einzelgesetze erkennen.<br />

2. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor<br />

a) eine Korrektur der Unebenheiten im Einkommensteuertarif<br />

in Verbindung mit einer Anpassung<br />

der Belastungswirkungen an die seit<br />

1958 eingetretene Entwicklung;<br />

b) die Einführung eines Ausbildungsfreibetrages<br />

von 720 DM;<br />

c) die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages<br />

von 120 DM;<br />

d) eine Erhöhung des Sonderausgabenpauschbetrags<br />

für Arbeitnehmer um 300 DM auf<br />

936 DM insbesondere zur Angleichung an die<br />

gestiegenen Sozialversicherungsbeiträge;<br />

e) eine Verbesserung der Gewinnermittlungsvorschriften<br />

für Veräußerungen von Anlagegütern<br />

zur strukturellen Anpassung in volksund<br />

betriebswirtschaftlich erwünschten Fällen;<br />

f) eine der Weiterentwicklung unserer Volkswirtschaft<br />

dienende Vorschrift zur notwendigen<br />

Verbesserung der Abschreibungsbedingungen<br />

für Investitionen auf dem Gebiet der<br />

Wissenschaft und Forschung;<br />

g) eine Umgestaltung der staatlichen Sparförderung<br />

mit dem Ziel einer allmählichen Angleichung<br />

der im gegenwärtigen Recht enthaltenen<br />

unterschiedlichen Bedingungen bei<br />

Ausrichtung der begünstigten Sparleistungen<br />

auf die Sparmöglichkeiten breiter Schichten<br />

und damit Begrenzung des Umfangs der Sparbegünstigung<br />

für Bezieher hoher Einkommen;<br />

h) eine Aufhebung der Süßstoffsteuer.<br />

3. Das Kernstück der im Gesetzentwurf enthaltenen<br />

steuerlichen Änderungsvorschriften bildet zweifellos<br />

die Tarifsenkung bei der Einkommensteuer.<br />

Hier hatte die Bundesregierung mehrfach<br />

ihren festen Willen bekundet, den geltenden<br />

Einkommensteuertarif im Zusammenwirken mit<br />

den Ländern noch in dieser Legislaturperiode zu<br />

überprüfen, um in einem finanziell vertretbaren<br />

Rahmen steuerliche Unausgeglichenheiten im Bereich<br />

vor allem der mittleren Einkommen zu bereinigen.<br />

Auch der Deutsche <strong>Bundestag</strong> hat in<br />

einer Entschließung vom 12. April 1962 die Bundesregierung<br />

ersucht, dem <strong>Bundestag</strong> Vorschläge<br />

zur Verbesserung des Tarifs bei der Einkommenund<br />

Lohnsteuer zu machen. Schließlich haben<br />

auch die Spitzenverbände der Wirtschaft, die<br />

Gewerkschaften und sonstige Stellen bereits zu<br />

Beginn der <strong>4.</strong> Legislaturperiode in grundsätzlichen<br />

Betrachtungen über die einzuschlagende<br />

Steuerpolitik eine Senkung der überproportional<br />

gestiegenen Einkommensteuerlast gefordert.<br />

<strong>4.</strong> Zusammen mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen<br />

weiteren Maßnahmen im Einkommensteuerrecht<br />

ergibt sich eine Steuerentlastung für<br />

das Rechnungsjahr 1965 von annähernd 1900 Millionen<br />

DM und zusätzlich für das Rechnungsjahr<br />

1966 von 850 Millionen DM. Diese Entlastung<br />

wird dazu beitragen, daß<br />

a) die Steuerlast insgesamt gerechter verteilt,<br />

b) das überproportionale Wachstum der Steuern<br />

vom Einkommen tendenziell gedämpft und<br />

c) der Anstieg der Ausgaben der öffentlichen<br />

Hand in ökonomisch und gesellschaftspolitisch<br />

erwünschten Grenzen gehalten<br />

wird. Es ist weiter zu berücksichtigen, daß die<br />

steuerlichen Maßnahmen geeignet sind, durch<br />

die Verbesserung der Eigenkapitalbildung insbesondere<br />

der mittelständischen Wirtschaft deren<br />

Ertragskraft zu steigern.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />

daß seit der letzten Reform des Einkommensteuertarifs<br />

im Jahre 1958 der Anteil der Steuern<br />

vom Einkommen und Vermögen am Gesamtsteueraufkommen<br />

von 54,0 auf 57,7 v. H. in 1964<br />

angestiegen ist, während sich umgekehrt der Anteil<br />

der Steuern auf die Einkommensverwendung<br />

im gleichen Zeitraum von 46,0 auf 42,3 v. H. vermindert<br />

hat. Die Bundesregierung ist der Ansicht,<br />

daß mit der vorgesehenen Einkommensteuersenkung<br />

eine noch stärkere Gewichtsverlagerung<br />

zu Gunsten der Steuern vom Einkommen<br />

und Vermögen vermieden wird und damit<br />

gleichzeitig auch strukturell bessere Bedingungen<br />

für eine Steuerangleichung im Gemeinsamen<br />

Markt geschaffen werden.

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