Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 2400 Entwurf ...
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> - <strong>4.</strong> <strong>Wahlperiode</strong><br />
<strong>Drucksache</strong> <strong>IV</strong>/<strong>2400</strong><br />
Begründung<br />
Allgemeines<br />
I. Inhalt und Zielsetzung des Gesetzentwurfs<br />
1. Wie die Steueränderungsgesetze früherer Jahre,<br />
so faßt auch der hiermit von der Bundesregierung<br />
vorgelegte <strong>Entwurf</strong> eines Steueränderungsgesetzes<br />
1964 eine Reihe von Reform- und<br />
Änderungsmaßnahmen auf dem Gebiet der<br />
Steuern vom Einkommen und der Sparförderung<br />
zu einem einheitlichen Gesetzgebungswerk zusammen.<br />
Eine solche Zusammenfassung führt die<br />
steuerpolitischen Absichten der Bundesregierung<br />
besonders deutlich vor Augen. Sie läßt zudem<br />
das Ausmaß der mit den Änderungsmaßnahmen<br />
insgesamt verbundenen Auswirkungen besser<br />
als bei Aufspaltung in mehrere Einzelgesetze erkennen.<br />
2. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor<br />
a) eine Korrektur der Unebenheiten im Einkommensteuertarif<br />
in Verbindung mit einer Anpassung<br />
der Belastungswirkungen an die seit<br />
1958 eingetretene Entwicklung;<br />
b) die Einführung eines Ausbildungsfreibetrages<br />
von 720 DM;<br />
c) die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages<br />
von 120 DM;<br />
d) eine Erhöhung des Sonderausgabenpauschbetrags<br />
für Arbeitnehmer um 300 DM auf<br />
936 DM insbesondere zur Angleichung an die<br />
gestiegenen Sozialversicherungsbeiträge;<br />
e) eine Verbesserung der Gewinnermittlungsvorschriften<br />
für Veräußerungen von Anlagegütern<br />
zur strukturellen Anpassung in volksund<br />
betriebswirtschaftlich erwünschten Fällen;<br />
f) eine der Weiterentwicklung unserer Volkswirtschaft<br />
dienende Vorschrift zur notwendigen<br />
Verbesserung der Abschreibungsbedingungen<br />
für Investitionen auf dem Gebiet der<br />
Wissenschaft und Forschung;<br />
g) eine Umgestaltung der staatlichen Sparförderung<br />
mit dem Ziel einer allmählichen Angleichung<br />
der im gegenwärtigen Recht enthaltenen<br />
unterschiedlichen Bedingungen bei<br />
Ausrichtung der begünstigten Sparleistungen<br />
auf die Sparmöglichkeiten breiter Schichten<br />
und damit Begrenzung des Umfangs der Sparbegünstigung<br />
für Bezieher hoher Einkommen;<br />
h) eine Aufhebung der Süßstoffsteuer.<br />
3. Das Kernstück der im Gesetzentwurf enthaltenen<br />
steuerlichen Änderungsvorschriften bildet zweifellos<br />
die Tarifsenkung bei der Einkommensteuer.<br />
Hier hatte die Bundesregierung mehrfach<br />
ihren festen Willen bekundet, den geltenden<br />
Einkommensteuertarif im Zusammenwirken mit<br />
den Ländern noch in dieser Legislaturperiode zu<br />
überprüfen, um in einem finanziell vertretbaren<br />
Rahmen steuerliche Unausgeglichenheiten im Bereich<br />
vor allem der mittleren Einkommen zu bereinigen.<br />
Auch der Deutsche <strong>Bundestag</strong> hat in<br />
einer Entschließung vom 12. April 1962 die Bundesregierung<br />
ersucht, dem <strong>Bundestag</strong> Vorschläge<br />
zur Verbesserung des Tarifs bei der Einkommenund<br />
Lohnsteuer zu machen. Schließlich haben<br />
auch die Spitzenverbände der Wirtschaft, die<br />
Gewerkschaften und sonstige Stellen bereits zu<br />
Beginn der <strong>4.</strong> Legislaturperiode in grundsätzlichen<br />
Betrachtungen über die einzuschlagende<br />
Steuerpolitik eine Senkung der überproportional<br />
gestiegenen Einkommensteuerlast gefordert.<br />
<strong>4.</strong> Zusammen mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen<br />
weiteren Maßnahmen im Einkommensteuerrecht<br />
ergibt sich eine Steuerentlastung für<br />
das Rechnungsjahr 1965 von annähernd 1900 Millionen<br />
DM und zusätzlich für das Rechnungsjahr<br />
1966 von 850 Millionen DM. Diese Entlastung<br />
wird dazu beitragen, daß<br />
a) die Steuerlast insgesamt gerechter verteilt,<br />
b) das überproportionale Wachstum der Steuern<br />
vom Einkommen tendenziell gedämpft und<br />
c) der Anstieg der Ausgaben der öffentlichen<br />
Hand in ökonomisch und gesellschaftspolitisch<br />
erwünschten Grenzen gehalten<br />
wird. Es ist weiter zu berücksichtigen, daß die<br />
steuerlichen Maßnahmen geeignet sind, durch<br />
die Verbesserung der Eigenkapitalbildung insbesondere<br />
der mittelständischen Wirtschaft deren<br />
Ertragskraft zu steigern.<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />
daß seit der letzten Reform des Einkommensteuertarifs<br />
im Jahre 1958 der Anteil der Steuern<br />
vom Einkommen und Vermögen am Gesamtsteueraufkommen<br />
von 54,0 auf 57,7 v. H. in 1964<br />
angestiegen ist, während sich umgekehrt der Anteil<br />
der Steuern auf die Einkommensverwendung<br />
im gleichen Zeitraum von 46,0 auf 42,3 v. H. vermindert<br />
hat. Die Bundesregierung ist der Ansicht,<br />
daß mit der vorgesehenen Einkommensteuersenkung<br />
eine noch stärkere Gewichtsverlagerung<br />
zu Gunsten der Steuern vom Einkommen<br />
und Vermögen vermieden wird und damit<br />
gleichzeitig auch strukturell bessere Bedingungen<br />
für eine Steuerangleichung im Gemeinsamen<br />
Markt geschaffen werden.