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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 93 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

könnte auch in den Förderkriterien verankert werden.<br />

Es geht nicht um ein Entweder/Oder, nicht um die Abschaffung<br />

von Institutionen zugunsten der Freien, sondern<br />

um verstärkte Kooperation und das Schaffen von<br />

Netzwerken.<br />

– Räume, Ateliers, Probenmöglichkeiten sind für die<br />

Kultur- und Kreativwirtschaft und die Freie Szene<br />

wichtige Ressourcen. Sie sollten zu erschwinglichen<br />

Preisen verfügbar sein und von der öffentlichen Hand<br />

auch übergangsweise in Form von Zwischennutzungen<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Notwendig ist nicht nur eine Änderung der Rahmenbedingungen<br />

kultureller Produktion. Die Produzenten und<br />

Vermittler kultureller Angebote selbst sind herausgefordert,<br />

sich in stärkerem Maße den neuen gesellschaftlichen<br />

Herausforderungen zu stellen, die sich aus der Digitalisierung<br />

ergeben. Nicht nur der private, auch der öffentliche<br />

Bereich reagiert sehr spät und zögerlich auf diese Veränderungen.<br />

Die Enquete-Kommission schließt sich entsprechend den<br />

Forderungen von Thomas Krüger in seinem Beitrag zum<br />

Kulturpolitischen Bundeskongress 2011 an den Kulturbereich<br />

und die Kulturpolitik und seinem Plädoyer für eine<br />

„Renaissance der öffentlichen Kultur“ an:<br />

„Es braucht eine dreifache Öffnung:<br />

1. Öffnung der Institutionen und ihrer Akteure für die digitalen<br />

Medienwelten/Kulturen.<br />

2. Öffnung der Institutionen für ihre Nutzer und Partner.<br />

3. Öffnung der gesellschaftlichen Debatte für die Frage<br />

nach dem öffentlichen Raum im 21. Jahrhundert, auch<br />

und gerade in digitalen Medienkulturen.“ 425<br />

Dabei stellen wir fest, dass insbesondere mit Blick auf die<br />

Herausforderungen für das Urheberrecht diese Debatte<br />

inzwischen bereits im vollen Gange ist.<br />

Die Künstlersozialkasse ist eine historische Errungenschaft.<br />

Sie ist bewahrenswert, muss aber an neue Entwicklungen<br />

angepasst werden. Durch den Bundeszuschuss<br />

muss die finanzielle Stabilität der Künstlersozialkasse<br />

dauerhaft gesichert werden. 426 Insbesondere ist zu prüfen,<br />

ob der Kultur- und Publizistikbegriff erweitert werden<br />

sollte, um neuen Kreativ- und Digitalberufen den Zugang<br />

zur Künstlersozialkasse zu ermöglichen. Zudem sollte der<br />

Kreis der Abgabepflichtigen besser erfasst werden. Es ist<br />

ungerecht gegenüber denjenigen, die ehrlich zahlen, dass<br />

bisher noch nicht alle Abgabepflichtigen erfasst und kontrolliert<br />

werden. Längerfristig brauchen wir Lösungen,<br />

wie beispielsweise eine Bürgerversicherung im Gesundheitsbereich,<br />

die allen Bürgerinnen und Bürgern, Kultur-<br />

425 Vgl.: Krüger, Thomas: Öffentliche Kultur in der digitalen Gesellschaft.<br />

In: Jahrbuch für Kulturpolitik 2011. Thema Digitalisierung<br />

und Internet. Herausgegeben vom Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen<br />

Gesellschaft. Essen: 2011, S. 105–113.<br />

426 Anmerkung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN: Ein Aspekt der Sicherung dieser finanziellen Stabilität<br />

wäre, den Bundeszuschuss wieder auf die ursprünglichen 25 Prozent<br />

zu erhöhen.<br />

und Kreativschaffende eingeschlossen, eine ausreichende<br />

soziale Absicherung bieten.<br />

Nicht zuletzt wird von allen Kulturverbänden auf die Notwendigkeit<br />

verwiesen, stärker in die kulturelle Bildung<br />

und die Medienbildung von Kindern und Jugendlichen zu<br />

investieren und die Aus- und Weiterbildung von Kulturund<br />

Kreativschaffenden stärker auf die neuen Bedingungen<br />

des digitalen Zeitalters auszurichten.<br />

Zu fast allen Punkten der Problemanalyse im Kapitel 3.3<br />

Einkommenssituation und soziale Lage Kulturschaffender<br />

dieses Berichtes liegen Handlungsempfehlungen der<br />

Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ von 2007<br />

vor. Nur ein Teil von ihnen wurde bisher aufgegriffen. Es<br />

ist an der Zeit, sie in die Tat umzusetzen.<br />

Die Bestandsaufnahme hat weiteren Forschungsbedarf erbracht.<br />

Die Folgen der Digitalisierung für den Kulturbereich<br />

und die soziale Lage von Kultur- und Kreativschaffenden<br />

sollten im Kontext genereller Veränderungen<br />

in der Arbeits- und Lebenswelt von Kultur- und Kreativschaffenden<br />

wie auch der Nutzer ihrer Angebote genauer<br />

untersucht werden.<br />

Es wird empfohlen, die Sonderregelung des Versicherungsschutzes<br />

zur sozialen Absicherung mit Arbeitslosengeld<br />

I von Künstlern, Journalisten und anderen kurzfristig<br />

Beschäftigten an die tatsächlichen Bedürfnisse und<br />

realen Arbeitsabläufe, also insbesondere auf kurze Zeit<br />

befristete Arbeitsverträge, der Kultur- und Kreativschaffenden<br />

anzupassen.“<br />

Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen <br />

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie<br />

der Sachverständigen Dr. Jeanette Hofmann:<br />

„Aus dem Kulturbereich mehren sich die Stimmen, die<br />

zur Lösung der sozialen Probleme ein Grundeinkommen<br />

fordern.<br />

Dies würde zwar nicht das Problem der angemessenen<br />

Vergütung von erbrachten Leistungen lösen, könnte aber<br />

eine Existenzsicherung ohne die bisherigen bürokratischen<br />

Hürden und Sanktionen ermöglichen.<br />

Ein Grundeinkommen nur für Künstler wäre aber angesichts<br />

von auch jenseits der kreativen Berufe sichtbaren<br />

Prekarisierungstendenzen als Sonderweg für einzelne gesellschaftliche<br />

Gruppen nicht zu rechtfertigen und hätte<br />

zudem mit ähnlichen Abgrenzungsproblemen zu kämpfen<br />

wie derzeit die Künstlersozialkasse. Die verschiedenen<br />

Modelle einer Art Grundeinkommen für alle (vom Vorschlag<br />

einer sanktionsfreien, existenzsichernden Mindestsicherung<br />

bis zum bedingungslosen Grundeinkommen)<br />

sollten dennoch vorurteilsfrei und ergebnisoffen auf ihre<br />

Vor- und Nachteile und Realisierungschancen für die gesamte<br />

Gesellschaft geprüft werden.<br />

Bis zur Schaffung einer solchen generellen Lösung für<br />

eine Grundsicherung sind die bestehenden Regelungen<br />

für den Bezug von Arbeitslosengeld I und II hinsichtlich<br />

der Höhe der Leistungen, des Abbaus von Zugangsbarrieren<br />

und Sanktionen zu reformieren und den besonderen<br />

Bedingungen der veränderten Arbeitswelt anzupassen.“

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