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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 90 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

denbruchteile wieder eingestellt werden. Diesen Vorgang<br />

darüber hinaus mit einem vorherigen Beschwerdesystem<br />

zu versehen, hieße, ihn sinnlos werden zu lassen. Ziel<br />

muss es vielmehr sein, Wiederholungsverletzungen zu<br />

vermeiden und ein Notice-and-stay-down zu etablieren.“<br />

Zu Perspektiven der öffentlichen Förderung von<br />

Medieninhalten<br />

Ergänzendes Sondervotum der Fraktion DIE LINKE.<br />

(Fußnote 404):<br />

„– Die Enquete-Kommission ist der Auffassung, dass der<br />

Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,<br />

einen Beitrag zum demokratischen Willens- und Meinungsbildungsprozess<br />

und für das kulturelle Leben zu<br />

erbringen, unabhängig von seiner konkreten technischen<br />

Übermittlungsform und unter den Bedingungen<br />

der sich abzeichnenden Strukturveränderungen der<br />

Öffentlichkeit hin zu einer vernetzten Öffentlichkeit<br />

fortbesteht. Er bedarf angesichts des digitalen Medienwandels<br />

und zur Wahrung seiner Akzeptanz allerdings<br />

einer gesellschaftlichen Neuaushandlung und Neufassung:<br />

Die demokratiefördernde, der Gemeinschaft dienende<br />

Funktion des öffentlich-rechtlichen Statuts ist<br />

angesichts einer zunehmenden Internet-basierten Meinungsbildung<br />

sowie unter Wahrung vor Begehrlichkeiten<br />

des Staates und Zwängen des Marktes in<br />

Richtung der Auffindbarkeit von Inhalten und neuer<br />

Formen der Navigation und Kommunikation sowie<br />

neuer Inhalte und Formate weiterzuentwickeln. Eine<br />

Übertragung der bestimmenden Strukturelemente der<br />

Rundfunkordnung auf das Internet geht damit ausdrücklich<br />

nicht einher.<br />

– Entsprechend sind nach Auffassung der Enquete-<br />

Kommission explizit auf das Internet bezogene Einschränkungen<br />

in der Verbreitung öffentlich-rechtlicher<br />

Medieninhalte, wie sie mit der im Rundfunkstaatsvertrag<br />

festgeschriebenen Depublikationspflicht etwa in<br />

Form der Sieben-Tage-Regel bestehen, nicht im Sinne<br />

des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags.<br />

– Bezugnehmend auf in der Gesellschaft geführte Debatten<br />

über die freie Verfügbarkeit von mit Rundfunkbeiträgen<br />

finanzierten Produktionen sowie auf vorliegende<br />

Vorschläge zur gesonderten gemeinwirtschaftlichen<br />

Förderung digitaler Inhalte, aber auch mit Blick auf<br />

die anhaltende Kritik an den aktuellen Strukturen und<br />

kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen<br />

Sendeanstalten, spricht sich die Fraktion DIE LINKE.<br />

dafür aus, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach<br />

den Prinzipien Zugang und Nachhaltigkeit, Transparenz<br />

und Beteiligung sowie Unabhängigkeit und<br />

Staatsferne zu reformieren. Dazu sollte insbesondere<br />

zählen:<br />

– die Verpflichtung zu freiem Zugang, indem vollumfänglich<br />

beitragsfinanzierteInhalte netzöffentlich<br />

nutzbar gemacht werden und die vollumfängliche<br />

Finanzierung von Inhalten deutlich ausgeweitet<br />

wird;<br />

– die Gewähr von Nachhaltigkeit, indem die Rundfunkarchive<br />

bewahrt, digitalerschlossen und netzöffentlich<br />

nutzbar gemacht werden;<br />

– die Herstellung von Transparenz, indem Gremiensitzungen<br />

im Internetübertragen werden und Beschlussvorlagen,<br />

Protokolle sowie Haushaltspläne,<br />

Auftragsvergaben und weitere, nicht personenbezogene<br />

Daten netzöffentlich und in maschinenlesbarer<br />

Form bereitgestellt werden;<br />

– die Schaffung von Beteiligung, indem Bürgerinnen<br />

und Bürgern Mitspracherechteerhalten und unabhängige<br />

Rundfunkbeauftragte mit ähnlichen Rechten<br />

wie Rechnungshöfe und ähnlichen Berichtspflichten<br />

wie Datenschutzbeauftragte als Beschwerdeinstanzen<br />

eingesetzt werden;<br />

– die Stärkung der Unabhängigkeit der Gremien, indem<br />

ihnen den Parlamenten vergleichbare Rechte<br />

zugestanden werden und ihre Zusammensetzung<br />

entsprechend der bestehenden gesellschaftlichen<br />

Vielfalt wie Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung,<br />

Religion, ethnische Herkunft und Behinderung<br />

besetzt werden;<br />

– die Gewährleistung der Staatsferne, indem der direkte<br />

und indirekte Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien<br />

deutlich beschnitten wird und Regierungen<br />

dort nicht mehr vertreten sein dürfen.<br />

Dazu gehört aber auch, den Umfang des Funktionsauftrags<br />

im Informations-, Bildungs-, und Unterhaltungsbereich<br />

und damit die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />

genauer zu definieren und regelmäßig zu überprüfen.<br />

Dabei kann es weder darum gehen, das öffentlich-rechtliche<br />

Angebot zugunsten privater Medienanbieter in ein<br />

Nischenangebot zu verwandeln. Noch muss es dauerhafte<br />

Aufgabe sein, aktuelle Auswüchse des Systems in Form<br />

hochdotierter Moderatorenproduzenten, die Gagen und<br />

Gehälter zugleich mit Gewinnen aus ihrer Unternehmertätigkeit<br />

beziehen, der Mehrfach- und Parallelberichterstattung<br />

über vermeintliche oder tatsächliche Großereignisse<br />

wie Adelshochzeiten und Sportevents und des<br />

undurchsichtigen Geflechts an sendereigenen, kommerziell<br />

agierenden Beteiligungsgesellschaften zu erhalten.<br />

– Darüber hinaus wird empfohlen, die gemeinwirtschaftliche<br />

Förderung von Medieninhalten den Potenzialen<br />

des Internet und der Digitalisierung schrittweise anzupassen<br />

und durch verschiedene Förderinstrumente wie<br />

beispielsweise Projektausschreibungen, Förderfonds<br />

oder Förderstiftungen zu gestalten und damit bestehende<br />

Strukturen zu ergänzen und auf lange Sicht umzuwandeln.<br />

Dazu zählt des Weiteren eine stärkere Förderung<br />

nicht-linearer Inhalte und neuer netzbasierter<br />

Formate.<br />

– Langfristig sollte für eine Umwandlung und Neufassung<br />

des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags – wie<br />

oben beschrieben – der Rundfunkbeitrag in eine Medienabgabe<br />

umgestaltet werden. Dabei sollte den Bürgerinnen<br />

und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, einen Teil ihrer Abgabe im Sinne eines Bei-

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