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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 87 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

– Der Anspruch auf „angemessene Vergütung“ muss<br />

durchsetzungsstark ausgestaltet werden. Die gesetzlichen<br />

Vorgaben für die Aushandlung „gemeinsamer<br />

Vergütungsregeln“ sollen so gestaltet werden, dass<br />

Verwerter sich den Verhandlungen nicht entziehen<br />

können und innerhalb klar definierter Zeiträume<br />

Schlichtungsverfahren greifen, indem das Widerspruchsrecht<br />

der betroffenen Parteien entfällt und das<br />

Votum der Schlichtungsstelle (§ 36a UrhG) zunächst<br />

verbindliche Wirkung entfaltet. Die Möglichkeit einer<br />

gerichtlichen Anfechtung bleibt hiervon unberührt.<br />

– Stärkung der Kündigungs- und Rückrufrechte der Urheberinnen<br />

und Urheber.<br />

– Die Enquete-Kommission empfiehlt, die Ausbildung<br />

der Journalistinnen und Journalisten in Hochschulen,<br />

Journalistenschulen und Weiterbildungsinstitutionen<br />

stärker auf das Unternehmersein, die Vermarktung eigener<br />

Inhalte, die Dialogfähigkeit und den Datenjournalismus<br />

auszurichten.<br />

– Bislang sind im Internet nur wenige tages- oder wochenaktuelle<br />

Publikationen von Zeitungen oder Zeitschriften<br />

profitabel. Auch ist bisher kein durchgängig<br />

erfolgreiches Geschäftsmodell gefunden worden, die<br />

vorhandenen Lücken zu schließen. Gleichzeitig verkleinern<br />

immer mehr Zeitungsverlage ihre Redaktionen,<br />

schaffen gemeinsame Mantelausgaben und einige<br />

Verlage stellen ihre Zeitungen und deren Onlineausgaben<br />

ein. Es sind daher neue Instrumente zur Finanzierung<br />

von Journalismus und Recherche on- wie offline<br />

zu diskutieren und auf ihre verfassungsmäßige Umsetzung<br />

zu prüfen. 407<br />

4.2 Öffentlichkeit<br />

Welche Angebote im Internet wegen ihrer besonderen<br />

Bedeutung für die Meinungsbildung besonderen Privilegien<br />

und Bindungen unterliegen sollen, bedarf der genaueren<br />

Betrachtung. Hier hat zur Definition des „medialen“<br />

Teils des Internet der Begriff „journalistisch-redaktionell“<br />

eher unsystematisch Einzug in die Gesetzgebung gefunden.<br />

Es ist zu prüfen, ob er in allen Fällen eine systematische<br />

Abgrenzung erlaubt und gegebenenfalls eine Konkretisierung<br />

erforderlich ist.<br />

Die Möglichkeit, an einer Öffentlichkeit, die nicht von<br />

Massenmedien bestimmt ist, aktiv teilzunehmen, sich mit<br />

eigenen privaten und politischen Vorstellungen in diese<br />

Öffentlichkeit einzubringen, sie zu gestalten und im Dialog<br />

mit Dritten eigenverantwortlich zu verändern, ist eine<br />

Errungenschaft des Internet, die es zu schützen gilt.<br />

Durch die Digitalisierung sind Öffentlichkeiten entstanden,<br />

die sich den Beschränkungen der alten Massenmedien<br />

entziehen. Meinungs- und Kommunikationsfreiheit<br />

müssen auch im Internet gegen andere Grundrechte und<br />

407 Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen SPD und DIE LINKE.:<br />

„Dabei soll insbesondere ergebnisoffen geprüft werden, welche Rolle<br />

Stiftungen übernehmen können. (Vgl.: www.wissenschaftsjournalis<br />

mus.org/fileadmin/content_wj/Studie_Stiftungsfinanzierter_Journalis<br />

mus_in_USA_final.pdf)“<br />

Freiheiten abgewogen werden, wobei die herausragende<br />

Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte für die Demokratie<br />

maßgeblich zu berücksichtigen ist. 408<br />

Zur Teilnahme an der demokratischen Medienöffentlichkeit<br />

ist die im Telemediengesetz festgeschriebene Verpflichtung<br />

der Provider zum Angebot von pseudonymen<br />

beziehungsweise anonymen Nutzungsmöglichkeiten bei<br />

der Nutzung von Telemedien ein wichtiger Faktor. Forderungen<br />

nach einem Klarnamenzwang für Internetveröffentlichungen<br />

oder einer Identifikationspflicht für jeglichen<br />

Internetzugang lehnt die Enquete-Kommission ab.<br />

Hierzu verweist die Kommission weiter auf die Behandlung<br />

des Themas „Anonymität im Internet“ durch die<br />

Projektgruppe Demokratie und Staat. 409<br />

Die Pressefreiheit muss auch gelten, wenn Journalisten<br />

Informationen von Geheimnisträgern erhalten haben. 410<br />

Es gilt zu prüfen, ob und wie diese Regelung ebenso auf<br />

journalistische Blogs Anwendung findet, die eine meinungsbildende<br />

Relevanz haben. 411<br />

Maßstab für staatliches Handeln bei der Regulierung von<br />

Internet-Öffentlichkeiten muss sein, eine demokratischpartizipative<br />

Teilhabe an der mit dem Internet entstandenen<br />

dialogischen, allgemein zugänglichen Öffentlichkeit<br />

in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.<br />

– Möglichkeiten, sich direkt in Meinungsbildungsprozesse<br />

einzubringen und in Kooperation mit unterschiedlichen<br />

Akteuren zu einer Auseinandersetzung<br />

über die Relevanz bestimmter Themen und über gesellschaftlichen<br />

Handlungsbedarf zu kommen, sind zu<br />

unterstützen und auszubauen.<br />

– Wo Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen durch<br />

netzpolitische Interaktion in höherem Maße als bisher<br />

selbstbestimmt und eigenverantwortlich vertreten,<br />

verdient dieses Engagement gefördert und strukturell<br />

unterstützt zu werden. 412<br />

– Die Bedeutung von App-Plattformen für die Regelungsstrukturen<br />

wird noch nicht hinreichend erkannt.<br />

Sie werden durch Vertragsgestaltungen sowie die Softwarearchitektur<br />

wirksam und haben erhebliche Bedeutung<br />

für die öffentliche Kommunikation, etwa wenn<br />

Medienanbieter oder andere Anbieter von kommunikativen<br />

Inhalten keinen Zugang zu marktbeherrschenden<br />

App-Plattformen erhalten.<br />

408 Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Sachverständigen<br />

Dr. Jeanette Hofmann siehe Kapitel 5 dieses Berichtes.<br />

409 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Siebter Zwischenbericht der Enquete-<br />

Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“/Demokratie und<br />

Staat. A. a. O.<br />

410 Siehe: BVerfGE 1<strong>17</strong>, 244 – Cicero-Urteil.<br />

411 Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Sachverständigen<br />

Dr. Jeanette Hofmann: „Auch der gesetzliche Schutz für sogenannte<br />

Whistleblower muss verbessert werden.“<br />

412 Ergänzendes Sondervotum der Fraktionen SPD und DIE LINKE.:<br />

„Nicht zuletzt zum Schutze dieser, oft nichtkommerziellen öffentlichen<br />

Räume kann eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung nicht<br />

Teil einer demokratiefördernden Netzpolitik sein.“

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