27.02.2014 Aufrufe

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode – 85 – Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong><br />

– Das Expertengespräch der Projektgruppe am 5. November<br />

2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong> 402 und die Auswertung<br />

der entsprechenden Literatur zeigen, dass<br />

Kooperation und Koordination auf Ebene der Gesetzgebung<br />

zwischen Bund und Ländern sowie auch bei<br />

der Regulierung bestehen, es aber durchaus Verbesserungspotenzial<br />

gibt.<br />

– Es steht nach Ansicht der Enquete-Kommission zu erwarten,<br />

dass der Abstimmungsbedarf etwa mit Blick<br />

auf Frequenzen (Stichwort „Digitale Dividende“),<br />

aber auch zwischen kartellrechtlichen und medienrechtlichen<br />

Entscheidungen steigt, um zu konsistenten<br />

und vorhersehbaren Entscheidungen zu kommen. Hier<br />

werden seit langem unterschiedliche Lösungen diskutiert,<br />

bis hin zur Änderung des Grundgesetzes und der<br />

Definition einer neuern Gemeinschaftsaufgabe von<br />

Bund und Ländern.<br />

– Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern,<br />

die Einrichtung einer Koordinierungsinstanz zu<br />

prüfen, in der Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt<br />

und die Organe der Landesmedienanstalten Querschnittfragen<br />

diskutieren. Auch wissenschaftliche Expertise<br />

sollte vertreten sein. Die Stelle soll als eine Art<br />

„One-Stop-Shop“ bestehen, um beispielsweise Unternehmen<br />

einen Ansprechpartner zu bieten, der die Prüfungen<br />

der unterschiedlichen Regulierungsinstitutionen<br />

koordiniert. Die Stelle selbst sollte zu keiner<br />

Veränderung der Entscheidungskompetenz führen und<br />

auch selbst keine Entscheidungskompetenzen haben,<br />

sondern lediglich in regelmäßigen Abständen ein<br />

Weißbuch erstellen, in dem alle Beteiligten ihre Perspektive<br />

auf die Querschnittfragen erläutern. Dabei<br />

sind auch die eigene Kooperation zu evaluieren und<br />

Vorschläge für die Verbesserung des Regelungsrahmens<br />

zu unterbreiten.<br />

– Zudem wird empfohlen, die gesetzlichen Grundlagen daraufhin<br />

zu prüfen, ob die Informations- und Abstimmungspflichten<br />

der beteiligten Institutionen symmetrisch<br />

vorgesehen sind. In der Anhörung der Projektgruppe am<br />

5. November 2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong> wurde<br />

seitens einiger der geladenen Experten hier Kritik laut,<br />

dass Landesmedienanstalten entsprechende Obliegenheiten<br />

haben, das Kartellamt aber nicht. 403<br />

Zu Perspektiven öffentlicher Förderung von<br />

Medieninhalten 404<br />

– Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt auch in der digitalen<br />

Gesellschaft ein unverzichtbarer Bestandteil<br />

der Informationsordnung. Dass es gerade im Internet<br />

grundsätzlich kritische Stimmen gibt, sollte Anlass<br />

bieten, seine Begründung beständig zu erneuern und<br />

zu kommunizieren. Dabei muss es vor allem das Ziel<br />

402 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Protokoll zum öffentlichen Expertengespräch<br />

der Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit am<br />

5. November 2012 im Deutschen <strong>Bundestag</strong>. Teil 1 und 2, a. a. O.<br />

403 Vgl.: ebd., Teil 1, a. a. O.<br />

404 Ergänzendes Sondervotum der Fraktion DIE LINKE. zum Abschnitt<br />

„Perspektiven öffentlicher Förderung von Medieninhalten“ siehe Kapitel<br />

5 dieses Berichtes.<br />

sein, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />

auch im Online-Bereich grundsätzlich verfügbar<br />

zu machen.<br />

– Für Fragen und Konflikte insbesondere zwischen öffentlich-rechtlichem<br />

und privatem Rundfunk sowie<br />

Verlagen über Aktivitäten im Online-Bereich und den<br />

rechtlichen Rahmen fehlt es bisher an einer neutralen<br />

Diskussionsplattform. Dass Strukturfragen der Kommunikationsordnung<br />

vor Zivilgerichten behandelt werden,<br />

belegt aus Sicht der Kommission diesen Mangel.<br />

– Nach Überzeugung der Enquete-Kommission darf der<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf den Status<br />

quo seines bisherigen Programm- und Onlineangebots<br />

eingefroren werden. Kraft seiner ihm nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesverfassungsgerichts zukommenden<br />

Bestands- und Entwicklungsgarantie müssen<br />

Veränderungen beziehungsweise Erweiterungen im<br />

Bereich linearer sowie nicht-linearer Angebote des öffentlich-rechtlichen<br />

Systems prinzipiell möglich sein.<br />

Allerdings sind bei der konkreten Ausgestaltung des<br />

Funktionsauftrages die ebenfalls grundrechtlich geschützten<br />

Interessen Dritter zu beachten: nämlich die<br />

der Beitragszahler und die der konkurrierenden privaten<br />

Anbieter. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem<br />

Gesetzgeber (den Bundesländern), diese Aspekte stärker<br />

aufzunehmen:<br />

– Erstens: Für den Bereich der Telemedien hat der<br />

Gesetzgeber den Fall neuer oder veränderter<br />

Onlineangebote durch den öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunk geregelt. Sofern der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk neue beziehungsweise veränderte Telemedien<br />

anbieten möchte, muss er sich einem gesetzlich<br />

im Einzelnen geregelten Verfahren, dem<br />

sogenannten Drei-Stufen-Test, unterziehen (vgl.<br />

§ 11f RStV). Danach prüfen die zuständigen Aufsichtsgremien<br />

der jeweiligen Landesrundfunkanstalt<br />

die Zulässigkeit nicht-programmbegleitender<br />

Telemedienangebote anhand von im Rundfunkstaatsvertrag<br />

festgelegten Kriterien. Ein entsprechendes<br />

Verfahren gibt es bislang für den Bereich<br />

des linearen Rundfunks noch nicht. Nach Ansicht<br />

der Enquete-Kommission sollte geprüft werden, ob<br />

und inwieweit das Verfahren des Drei-Stufen-Tests<br />

konzeptionell fortentwickelt und neben den Telemedien<br />

auch auf den linearen Programmrundfunk<br />

erstreckt werden sollte, nicht zuletzt um die Weiterentwicklungsmöglichkeiten<br />

auch in diesem Bereich<br />

sicherzustellen. 405<br />

405 Sondervotum der Fraktion DIE LINKE.: „Der sogenannte Drei-Stufen-Test<br />

hat sich aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. als nicht funktional<br />

erwiesen, da er eine weitere kostenintensive Bürokratisierung<br />

der öffentlich-rechtlichen Medienproduktion mit sich brachte und<br />

letztlich Informationsverbreitung über zeitgemäße Verbreitungskanäle<br />

behindert. Seine Ausweitung auf linearen Programmrundfunk wird<br />

diese Probleme verschärfen und die Verbreitung öffentlich geförderter<br />

Medieninhalte stark einschränken. Die im Test geforderte Darstellung<br />

der marktlichen Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Angebote<br />

steht darüber hinaus im Widerspruch zur Aufgabe des öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunks, marktunabhängig zur öffentlichen Meinungsund<br />

Willensbildung beizutragen.“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!