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BT-Drs 17/12542 - DIP21 Login Seite - Deutscher Bundestag

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Drucksache <strong>17</strong>/<strong>12542</strong> – 84 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>17</strong>. Wahlperiode<br />

europäischen Gesetzgeber vorgegeben. Nichtsdestotrotz<br />

hat auch der nationale Gesetzgeber Handlungsspielräume,<br />

die er ausfüllen kann. Die Enquete-Kommission<br />

gibt hierzu folgende Anregungen:<br />

– Ein Haftungsrahmen, der es für Plattformanbieter<br />

nahe legt, Inhalte, die einen Beitrag zur öffentlich<br />

Kommunikation leisten können, zur Vermeidung von<br />

Risiken lieber vonder Plattform zu nehmen, führt<br />

dazu, dass die Potenziale des Internet nicht voll gehoben<br />

werden. Jedoch muss das jeweilige Haftungsniveau<br />

die Durchsetzbarkeit von Rechten weiterhin ermöglichen.<br />

– Das Haftungsregime sollte zudem danach unterscheiden,<br />

ob der Inhalt von Äußerungen beurteilt werden<br />

muss, um die Rechtmäßigkeit zu klären, oder nicht. Ist<br />

dies der Fall, kann es nur sinnvoll sein, nach Prüfung<br />

des Einzelfalls eine Publikation zu unterbinden. Im<br />

Rahmen der Einzelfallprüfung ist – mit Blick auf die<br />

konkret getätigte Aussage – eine Abwägung zwischen<br />

den betroffenen Rechtsgütern vorzunehmen.<br />

– Angesichts der Bedeutung des Haftungsregimes ist die<br />

Frage zu beantworten, welche Festlegungen auf EU-<br />

Ebene und welche auf nationaler Ebene zu treffen sind<br />

und wo es sachgerecht erschient, zuzuwarten, ob Gerichte<br />

in Anwendung allgemeiner Regeln zu Lösungen<br />

kommen beziehungsweise wo gesetzliche Klarstellungen<br />

erforderlich sind. Diese Entscheidung muss berücksichtigen,<br />

wie schnell bei neuen Phänomenen<br />

durch die verschiedenen Wege Rechtssicherheit entsteht.<br />

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2010 eine umfangreiche<br />

Konsultation zur E-Commerce-Richtlinie (ECRL)<br />

durchgeführt, die durch eine Konsultation zu Notice-and-<br />

Action-Verfahren bei Online-Intermediären im September<br />

2012 ergänzt wurde. Ziel der daran anknüpfenden Evaluierung<br />

ist es, Rechtsunsicherheit zu verhindern sowie Vertrauen<br />

und Wachstum für grenzüberschreitende Online-<br />

Dienste im europäischen Digitalmarkt zu schaffen.<br />

– Die Enquete-Kommission empfiehlt daher, die Anstrengungen<br />

auf europäischer Ebene zum Beispiel im<br />

Zuge der derzeit laufenden Evaluierung des Noticeand-Action-Verfahrens<br />

konstruktiv zu begleiten.<br />

– Die EU-Richtlinie zum E-Commerce gibt einen ausgewogenen<br />

Rahmen für die Verantwortlichkeit der Anbieter<br />

vor. Die gegenwärtig in der E-Commerce-Richtlinie<br />

und im Telemediengesetz verankerten Haftungsregelungen<br />

für Access-, Host- und Content-Provider sollen<br />

daher grundsätzlich nicht geändert werden.<br />

– Im Bereich der Haftungsregeln für Intermediäre reicht<br />

möglicherweise die Rechtsfortbildung durch Gerichte<br />

jedoch nicht aus – angesichts der strukturbildenden<br />

Bedeutung und der Relevanz der betroffenen Interessen<br />

(vor allem Kommunikationsfreiheiten einzelner<br />

Inhalte-Anbieter, aber auch der unternehmerischen<br />

Freiheit der Intermediäre sowie Eigentums- und Persönlichkeitsrechte<br />

Betroffener).<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Enquete-Kommission,<br />

zu prüfen, ob es Änderungen bei der Haftung<br />

von Host-Providern oder aber der Etablierung eines<br />

gesetzlichen Rahmens für ein Notice-and-take-down-<br />

Verfahren geben sollte. Hierbei sollten insbesondere<br />

zwei Aspekte berücksichtigt werden: einerseits die<br />

Zielsetzung, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und<br />

andererseits die Vielfältigkeit der Geschäftsmodelle<br />

der Intermediäre in der Praxis.<br />

Auf europäischer Ebene wird gegenwärtig eine Evaluierung<br />

durchgeführt. Die vorgenannten Überlegungen<br />

sind in die Diskussion auf der Grundlage dieser Evaluierung<br />

einzubeziehen.<br />

– Für Plattformen, die Nutzerinnen und Nutzern das<br />

Hochladen von Inhalten ermöglichen, ist die gesetzliche<br />

Ausgestaltung eines Notice-and-take-down-Verfahrens<br />

sinnvoll. Vor einer Löschung ist in jedem Fall<br />

dem hiervon Betroffenen, die Möglichkeit der Stellungnahme<br />

einzuräumen. Auch empfiehlt die Enquete-<br />

Kommission dem Gesetzgeber, im Einzelnen zu prüfen,<br />

ob die Löschung nur nach Maßgabe einer gerichtlichen<br />

Entscheidung (etwa der Vorlage eines dahingehenden<br />

vollstreckbaren Titels) erfolgen soll. 400<br />

Auf Plattformen kommt es zunehmend zu Konflikten<br />

zwischen Nutzern, beispielsweise wenn einer Leistungen<br />

oder Aussagen eines anderen kommentiert. Hier gelten<br />

grundsätzlich die normalen rechtlichen Regeln. Zudem<br />

können Nutzerinnen und Nutzer die auch bei Offline-<br />

Konflikten verfügbaren Rechtsbehelfe einsetzen.<br />

Es könnte allerdings zur Entlastung der Plattformanbieter<br />

und der Gerichte, die häufig von den Nutzern zur Lösung<br />

des Streites angerufen werden, sinnvoll sein, ergänzend<br />

über Schlichtungsstellen nachzudenken, die beispielsweise<br />

von einem oder mehreren Anbietern gemeinsam<br />

getragen werden können. Hier könnte Deutschland eine<br />

Vorreiterrolle bei der Entwicklung ergänzender Regulierungs-<br />

und Streitschlichtungskonzepte zukommen.<br />

Stärkung der Medienverantwortung und Medienkompetenz<br />

bei Anbietern und Nutzern<br />

Zu diesem Thema verweist die Enquete-Kommission auf<br />

die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Medienkompetenz.<br />

401 Insbesondere weist sie auf die dort aufgelisteten<br />

vielfältigen Initiativen von Bund, Ländern und<br />

Kommunen wie etwa www.ein-netz-fuer-kinder.de hin.<br />

Folgen der Digitalisierung für den Rundfunk und <br />

die Printmedien/Herausforderungen für die <br />

Medien- und Kommunikationsordnung<br />

Internet-Phänomene liegen oft quer zu den Gesetzgebungs-<br />

und Regulierungskompetenzen von Bund und<br />

Ländern. Hierzu stellt die Enquete-Kommission fest:<br />

400 Ergänzendes Sondervotum des Sachverständigen Prof. Dieter Gorny<br />

siehe Kapitel 5 dieses Berichtes.<br />

401 Vgl.: <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong>: Zweiter Zwischenbericht der Enquete-<br />

Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“/Medienkompetenz.<br />

A. a. O.

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